1943 / 55 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

A E E er N S T

[46252] Deutsche Gold- und Silber- Scheideaustalt vormals Roefssler, Franksurt a. M

Bekanntmachung betrefseud VBörsen- cinfüiheüna, x Durch Beschluß der Zulassungsstelle an der Börse zu Frankfurt a. M. vom Lö. Februar 1943 siwd RA 8 500 000,— auf den Jun- haber lautende neue Aktien der Deutschen Gold: und Sil- ber - Scheideanstalt vormals Roefssler, Frankfurt a. M. (mit Gewinnberechtigung ab 1. Oktober 1941), 8500 Stück zu f N.A 1000,—, Nr. 68 001 bis b 500, um Handel und zur Notierung “an Les Börje zu Frankfurt a. -M. zuge- lassen worden. Der vollständige Wortlaut des Prospekts ist in dex Frankfurter Beltung M, 106-104 vom 27. Februar 1943 veröffentlicht worden und bei den unterzeichneten Banken zu erhalten.

Frankfurt a. M., im Febr. 1943. Dresdner Bank in Frankfurt a. M. Gebr. Bethmann. Metallgesellschaft Aktiengesellschaft.

[46247] Einladung. R

Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am Sountag, deu 28. März d. F-- vormittags 10,30 Uhr, im S E des Colosseum in Karlsruhe,

aldstraße 16/18, stattfindenden or- dentlichen Hauptversammlung ein- geladen.

An der Hauptversammlung können nur die Aktionäre teilnehmen oder sich ierbei vertreten lassen, welche als Be- ißer von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen sind oder, soweit es sih um Snhaberaktien handelt, ihre Aktien bei der Bank oder einem Notar hinter- legt und die Teilnahme unter Nach: weis der E OA spätestens am dritten Tage vor der Hauptversamm» lung dem Vorstand angemeldet haben. Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstandes über das

Geschäftsjahr 1942.

2. Bericht des Aufsichtsrates.

8. Beschlußfassung über: a) Verwen- dung des Reingewinnes, Þ) Ent- lastung von Vorstand und Auf- sichtsrat.

4. Wahlen in den Aufsichtsrat.

5. Wahl der Bilanzprüfer.

6. Satzungsänderung.

Karlsruhe, den 2. März 1943.

Hentralkasse südwestdeutscher Volks- banken A.-G. ; Händel. Koch. Lühring.

[45837] Halberstadt- Blankenburger Eisenbahn-Gefell- schaft, Blankenburg (Harz).

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir zur ordentlichen Haupt- versammlung auf Dienstag, den 30. März 1943, 11,30 Uhr, nah Blankenburg (Harz) in das Verwal- tungsgebäude unserer Gesellschast ein.

Tagesorduuitg:

1. Entgegennahme des Geschäft3berich- tes des Vorstandes und-des Jahres- abschlusses sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für 1942.

Beschluß über die Verwendung des Reingewinnes.

Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.

Wahlen zum Aufsichtsrat. Satzungsänderung, betr. Auss{chluß des Dividendenbezugsrehts einer Tochtergesellschaft.

Hur Ausübung des Stimmrechtes und zur Stellung von Anträgen in der Ea sind nur diejenigen

ktionäre berechtigt, die T5 Aktien gemäß § 18 dex Satzung spätestens am 25. März 1943

bei der Gesellschastsfasse in

Blankenburg (Harz) oder in Blankenburg (Harz)“ -bei der Zweigstelle der Deutschen Vank, bei der Zweigkasse der Braun- \chweigischen Staatsbank, in Berlin bei der Deutschen Bauk, bei der Berliner Handels-Gesell- schaft und bei der Dresdner Bank, in Braunschweig bei der Filiale der Deutschen Bank und bei der Braunschweigischen Staatsbank, in Halberstadt bei der Zweigstelle der Deutschen Bank und bei der Filiale der Commerz- bank Aktiengesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden interlegen und bis zur Beendigung der auptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung kann auch bei einem Notar oder bei einer zur Ent- gegennahme von Aktien befugten Wert- alle ift die Beschei erfolgen; in diesem

E T O

alle ist die Bescheinigung des Notars ezw. der von der Wertvapiersammel- bank ausgestellte Hinterlegungsschein [Viteltens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrift bei der Gesell- schaft einzureichen.

Der V ahres 0 rug owie der Ge- chäftsbericht für das Geschäftsjahr 1942 iegen in den Geschäftsräumen der Ge- sellschaft zur Einsichtnahme der Aktio- näre aus. j

Blankenburg (Harz), 5. März 1943 Der Vorftand, Lavezzari. Dr. Sommer,

‘der Gesellschaft,

Erste Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 54 vom

[46263

Steitiner Speicher-Verein Aktien-

gesellschaft.

Die Aktionäre der Gejellschaft werden

iermit zu der am Freitag, dem

26. März 1943, 11,30 Uhr, im

Amtslokal des Notars, Herrn Rechts- anwalt Dr. Delbrück, Stettin, Kl. Dom- straße 20, stattfindenden ordentlichen

Hauptversammlung eingeladen.

Tagesorduaung:

1, Vorlegung des a reda Mus für das Geschäftsjahr 1942, des Berichtes des Aussichtsrates und des Geschäftsberichtes des Vor- standes.

9 Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie Beschluß- fassung über die Gewinnverteilung.

3, Aufsichtsratswahl. j

4. Wahl eines Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

Stimmkarten sind am 24. und

25. März d. J. im Geschäftslokal Stettin, Kron- prinzenstr. 7, gegen Vorlegung der Aktien entgegenzunehmen.

Stettin, den 3. März 1943.

Der Vorstand. R. Baudis\ch.

145331]. Hürnerbräu A.-G., Ansbach. Bilanz zum 309. September 1942.

Aktiva, RA N Aulagevermögen: Bebaute Grundstücke: Brauereigebäude 350 263,— Zugang » A 355 936,— Abs chreibung 9 673, 346 263 |— Wirtschaftsanwesen 295 289,55 Zugang «. . 1 279,— 296 568,56 Abgang 9 750,— 286 818,56

Abschreibung 8 979,— 277 839/55 Maschinen 63 000,—

Zugang « « 117 295,47

180 295,47

Abschreibung 25 295,47 155 000|— Lagerfässer « « 1,—

Hugang « « 1 624,—

I 625,—

Abschreibung 1 624,— 1|— Fuhrpark fes

Zugang « « 14 975,—

14 976,—

Abgang « 65 350,—

9 626,—

Abschreibung 9 625,— 1|— Transportfässer 1,—

Zugang «- . 2716,30

2 717,30

Abschreibung 2 716,30 1|— Wirtschaftsinventar 1,—

Zugang « «5 212,10

5 213,10

Abschreibung 5 212,10 1|— Mobiliar . « 1,—

Zugang « « 13 858,72

13 859,72 Abschreibung 13 858,72 1 |— 779 107/55 Umlaufvermögen: Warenbestände : Roh-, Hilfs- und Betrieb8- stoffe . . . 56 349,65 Bier . « « . 31 199,26 87 548/91 Genossenschaftsanteile . . 1 147/34 Hypotheken und Grund-

Uen L 287 196/49 D a0 0e 52 718/23 Anzählüingent 6 se 1 205|— Forderungen auf Grund v.

Warenliefserungen und

Leistun 6 os 144 233/27 Wel A T 12 813/14 Kassenbestand einschließlih

Reichsbank- und Post-

scheckguthaben. . . 7 562/06 Andere Bankguthaben . 179 334/65 Betriebsanlageguthaben . 25 000

1 577 866/67 Passiva. Grundkápital . . . «o. 800 000|— Rücklagen: Geseßliche Rücklage « s 80 0900 Andere Rücklagen . 20 000|— Rüklage für Ersaßzbeschaf-

E e Es 22 168/34 Wertberichtigung zu Posten

des Umlaufvermögens 170 000 Rückstellungen f. ungewisse

Sb Ce 0A ip 81 786/42 BOPOTHETE 4 ps oed 119 800|— Verbindlichkeiten auf Grund

von Warenlieferungen u.

Gd eee 24 876/59 Sonstige Verbindlichkeiten:

Steuern und Abgaben

df 105 163,37 Spareinlagen . 64 788,77 Kautionen . 18 176,25 Noch nicht er«

hobene Divi-

dende 770,95 Andere Verbind-

lichkeiten. . 8912,56 197 811/90 Rechnungsabgrenzungs-

Vet L s è És 3 335|— Reingewinn:

Vortrag aus dem

Vorjahr . 8916,39 Neugewinn

1941/42 . . 49 171,53 58 087/92

1,677 866/67

Gewinun- und Verlustrechunng zum 30. Septemver 1942,

Aufwendungen. 7 A Löhne und Gehälter. » 162 758/53 Soziale Abgaben . . » « 10 623/70 Abschreibungen a. Anlagen 76 983/59 Steuern vom Ertrag und

vom Vermögen . . «. - 197 611/19 Sonstige Steuern und Ab- Gabel oie p ettuh s eie 443 385|85 Beiträge an Berufsvertre- ting co 06 ‘s 4 323/60 Reingewinn: Vortrag aus dem Vorjahre 8 916,39 Neugewinn 1941/42 . . 49171,53 58 087/92 _953 774/38 Erträgnisse. # Gewinnvortrag aus dem Vorjahre i ou 6 8 916/39 Ausweispflihtiger Roh- " übershuß «o o 921 503/07 Zinsen « «- « e 7 655/99 Außerord. Erträgnisse s 15 698/93 953 774/38

Ausbach, im Januar 1943. Hürnerbräu A.-G. Vorstand: Emil Müller.

Nach dem abschließenden Ergebnis un- serer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schristen der Gesell- schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres- abschluß erläutert, den geseßlihen Vor- schriften.

Nürnberg, den 12. Januar 1943,

Vayerische Treuhand- Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellshaft, Kempter, Wirtschastsprüfer.

Der Aufsichtsrat besteht aus den

erren: Ludwig Hübner, Direktor, Mün-

en, Vorsißer; Dr. Adolf Bayer, Justiz- rat, Ansbach, stellv. Vorsiger; August Lenz, Bankier, München; Hans Schmid, Rechtsanwalt, München. GSMRGEH E ROEERNKSTT T E N E C R [46277]

Hanseaten-Werke Aktiengesellschaft

in Bremen.

Die auf den 22. März 1943, vor- mittags 11% Uhr, anberaumte Hauptversammlung unserer Gesell- haft wird verlegt auf Montag, den 29. Mürz 1943, vormittags 11% Uhr, im Geschäftszimmer der Herren Rechtsanwälte und Notare Dres. Lemke, Peman Schotte, Bremen, am Wall

x. 143/144, mit der gleichen

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes \o-

wie des Jahresabschlusses sür das Ss äftsjahr 1941/42. 2. Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinns.

3. Beschlußfassung über dié Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- rates.

4. Aufsichtsratswahl.

5. Wahl des Abschlußprüfers.

Stimmberechtigt sind diejenigen Ak- tionäre, die spätestens am 25. März 1943 eine Eintríttskarte bei der Gesellschaft, Bremen, Vahrerstr. 176, gegen Hinterlegung der Aktien ab- ordern oder bis zu diesem Termin einen entsprechenden Hinterlegungs- schein eines deutschen Notars oder einer nah § 1 des Biene über die Verwahrung. und Anschaffung von Wert-

apieren vom 4. 2. 1937 ezeichneten

Vertpapiersammelbank bei der ge-

nannten Stelle gegen Abfovderung einer Eintrittskarte einreichen.

Bremen, den 4. März 1943.

Der Vorstand. Otto Schmidt.

[46256]

Aftien-Bierbrauerei Mittweida, Mittweida.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donners- tag, dem 15. April 1943, nach: mittags 34 Uhr, im Gesellschafts- haus „Schillergarten“, Mittweida statt- findenden 43. ordentlichen Haupt- versammlung eingeladen.

Tagesordnung: ;

1. Vorlegung des Geschäftsberichtes des Vorstandes vom 31, Dezentber 1942 mit dem Bericht des Aus- ichtsrates. %

2. Beshlußfassung über die Gewinn- verwendung.

3, Entlastung des Vorstandes und des Ausfsichtsrates.

4. Wahl des Abschlußprüfers.

Nach § 19 des Gesellschaftsvertrages L zur Teilnahme an der Hauptver- ammlung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis späte- stens 12. April 1943 bei der Gefell- schaftsfasse, Mittweida, bei einem Notar oder bei den Kassen der Bauk für Mittelsachsen A.-G. in Mitt- weida, Chemuiß, Frankenberg oder Waldheim bis nah der Hauptver- sammlung hinterlegt haben.

Die Hinterlegung ist auch dann ord- nung3gemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung derx Hauptversammlung im Spexrdepot gehalten werden.

Mittweida, den 5. März 1943.

Uttien-BVierbrauerei Mittweida,

Der Vorstand. Heinrich Fiedler.

6. März 1943. S. 4

[46257]

Bürgerliches Brauhaus Aktien-

gesellschaft, Nordhausen a. Harz.

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 30, Márz 1943, 20 Uhr, im Hotel „Königshof“, Nordhausen, sbattfindenden 39. ordentlichen Haupt- versammlung ein.

Tagesordnung: 1. Vorlegung des Geschäftsberichtes

A des Jahresabshlusses sür

2: Besluhfazsung über die Vertei- lung des Reingewinnes.

3. Entlastung des Vorstandes und des a

4. Wahl zum Aufsichtsrat.

5. Wahl des Abschilußprüfers für das

M: 1943.

Zur Teilnahme an der Hana sammlung sind nur diejenigen Aktio- näre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 26. März 1943 einschl. im Brauereikontor oder bei der Commerzbank, Fil, Nordhausen, hinterlegt haben.

er Aufsichsrat. Hermann Gecius, Vorsiger.

[46248]

Erste Grazer Actien-Brauerei vorm. Franz Schreiner « Söhne. Krastloserklärung von Aktien. Unter Bezugnahme auf unsere im Deutschen Reichsanzeiger und Preußi- schen Staatsanzeiger Ne. 226 vom 26. 9. 1942, Nr. 252 vom 27, 10. 1942 und Nr. 276 vom 24. 11. 1942 veröffent- lihten Aufforderungen zum Umtausch unserer Schilling-Aktien und zur Gel- tendmachung des Anrechtes auf die aus der Kapitalberihtigung stammenden usaß-Aktien werden Viérmnit gemäß

179 Akt.-Ges. diejenigen Aktien unserer Gesellschaft zum Nennwerte von je 8 40,—, welche troy den obigen Aufforderungen niht zum Umtausch eingereiht worden sind sowie diejenigen Aktien, welhe die zum Ersay durch neue Aktien nötige Lat nicht erreichten und unserer Gesellschast nicht zur Ver- wertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt worden sind, für kraftlos erflárt.

Die an Stelle der für kraftlos er- klärten Aktien auszugebenden neyen Aktien zum Nennwert von je Reichs- mark 00,— werden gemäß den ge- seglihen Vorschviften verkauft werden. Der Erlös wird abzüglih der ent- lebenden Kosten den Beteiligten im

evhältnis ihres Aktienbesißes bei der Creditanstalt-Bankverein, Wien, 1., Schottengasse 6, zur Verfügung gestellt bzw. für sie hinterlegt werden.

Graz, am 2. März 1943.

Erste Grazer Actien-Vrauerei vorm. Franz Schreiner « Söhne.

N Gesellschaften m. b. H.

[43797] Bekanntmachung.

Die Gesellshaft „Demminer Hart: \teinwerk, Gesellschaft mit beshränk- ter Haftung“/ in Demmin is auf- gelöft.

Die Gläubiger der Gesellschaft wer- den aufgefordert, sih bei ihr zu melden.

Demmin, den 12. Februar 1943,

Richard Köpke, Baumeister, stellvertretender Geschäftsführer.

[45056]

Nordost-Baugesellschaft mbH.,

Düsseldorf, Eckstr. 6.

_ Durch Beschluß vom 18. Ps 1943 ist die obengenannte Gesellschaft auf- gelöst. I ordere gemäß § 65 Abs. 2 über die esellschaft mit beschränkter Haftung die Gläubiger auf, 1hre For- derungen bei der Gesellschaft anzu- melden.

Düsseldorf, den 20. Februar 1943. Der Abwickler: Dr. Eichhorn.

[44930]

Harik «& Co. GmbH., Berlin; dur Gesellshafterbeshluß vom 22. 1. 1943 ist die Gesellschaft aufgelöst. Der Rechtsanwalt und Notar Dr. Karschny, Berlin-Charlottenburg, Kantstr. 6, ist zum Liquidator bestellt worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf- gefordert, sih bei demselben zu melden.

Charlottenburg 2, 22. Febr. 1943. Rechtsanwalt Dr. Erich Karschny,

Berlin, als Liquidator.

[45309]

Durch Gesellschafterbeschluß vom 14. Dezember 1942 ist Herr Reich#bank- rat Sperber, Nürnberg, in den Auf? sichtsrat der Gesellschast berufen wor- den. Durch Gesellschafterbeschluß vom 23. Februar 1943 sind Herr Bankdirektor Hermann Rehläuder, Kiel, und Herr Landgerichtsdirektor Reichl, Graz, als Mitglieder in den Aufsichtsrat der Ge- sellschaft berufen worden.

Verlin NW 7, den 23. Februar 1943.

Veamten-Genossenschaftshilfe G. m, b. S.

Oberschlesisches

Steinkohlen-Syndikat, NAenderungeit

des Syndikatêvertrages vom 31. März 1923 in der Fassung vom 28. Márz/26. Juni 1940.

1. Fn § 18 B 3 ist der leßte Halbsa „sofern die Mehrheitsinhaber buced Interessen- oder Betriebs emeinschafts- verträge miteinawder ver unden sind“

[46239]

zu streichen.

_2. Der Zusaß zu § 18A, B und C fällt fort. Dafür wird dem § 18 fol- gender neuer Abschnitt angefügt:

E, Austauschlieferungen.

1. Zur Verwendung gemäß Ab- shnitt A, B oder C f ein Mit- Pie die gleihe Brennstoffart 17

iffer 1) und -menge mit einem an- decen Mitglied austaushen, wobei die Lieferungen jedes dieser Mit-

lieder als Lieferungen des anderen

itgliedes anzusehen sind e

2. Jst mehreren Mitgliedern ge- meinsam das Recht zuerkannt, ein im Vertragsgebiet gelegenes Werk aufgrund von 18B und/oder © zu -beliefern, so dürfen die berehtig- ten Mitglieder untereinander die an dieses Werk aufgrund dieses Ver- braucherrehts Pg Ieten Lieferun- gen in-der gleihen Brennstoffart und -menge ganz oder zum Teil statt nah Ziffer 1 auh gegen Absay auf die Verkaufsbeteiligung L ELM V, Die, v Austaush berührt jedoch nicht ie Poolabrehnung.

3. Austauschlieferungen sind dem Syndikat monatlich zu melden.

3, Die Aenderungen treten mit Wir- kung ab 1. April 1942 in Kraft,

Aufgrund der §8 17 und 48 der Ausführungsbestimmungen zum Geseg über die Regelung der Kohlenwirtshaft vom 21. August 1919 in Verbindun mit der Anordnung über die Aus- hebung von Dienststellen der Kohlen- wirtschaft vom 14. Dezember 1939 (RWiBl, 1939 S. 618) genehmige ich die von den Mitgliedern des Syndikats einstimmiq beschlossene Aenderung des 8 18 B Jhres Syndikatsvertrages und des Zusaßes zu § 18 A, B und C0,

*) Beispiel: Das O N. liefert an ein Verbraucherioerk des Mitgliedes M. 1000 t Kohle und das Mitglied M. ebenfalls 1000 t an das Mitglied N. zur Be gemäß Abschnitt A Ziffer 1, 2, 3 oder 4. Dann wird die Lieferung des Mitgliedes N. Ca Abschnitt A und die Lieferu de Mitgliedes M. gemäß Abschnitt B behandelt. Der Neichswirtschasts8ministert J. A.: Gabel.

E i

14. Deutsche Reichsbank

und Bankausweise

[46371]. Monatsausweis der Deutschen Golddistontbaunk vom 27. Februar 1943. Aktiva. RA K 4 Kassenbestand (Deutsche u. ausländ. Zahlungs- mittel, Gold) . . Guthaben bei d. Reich3- bank und auf Post- scheckonto. . . « » Wechsel... « - Ls Schaßwechsel und u verzinsl.Schaßanwei- sungen des Reichs und der Länder . . « Eigene Wertpapiere. KurzfälligeForderungen unzweifelhaster Bo- nität und Liquidität egen Kreditinstitute Schuldner Dauernde Beteiligung. einschl. der zur Be- teiligung bestimmten Wertpapiere « «- + 6 530 250|— Sonstige Aktiva . 1|-— Forderungen aus Kre- diten gemäß Kredit-

54 116 827/857

9 993°343/01 3 303 988 990/85

1189 295 000) 113 010 653

343 707/40 178 230 544/49

abkommén . . «. « 501 015/78 Bürgschaftsforderungen RASTAZI T 8A 4 856 010 330 44 Passiva. ! Aktienkapital Gruppe A i U. B . . . . . . . 475 000 000 Vorzugsaktien . . « « | 125 000 000/— Gesetzliche Rüdcklage - « 23 000 000|— Sonstige freie Rücklagen | 128 500 000|— Gläubiger . - « « « « [3290 835 472/50 Verpflichtungen aus Solawechseln « . | 743 050 000|— Sonstige Passiva . « « 70 123 842/16 Verpflichtungen a. Kre- diten gemäß Kredit- abkommen. . . 501 015/78

Bürgschaftsverpflichtun- gen RA 27127 7TT1,84 | —— |—

4 856 010 330 44 Eigene Jndossamentsver- RA bindlichkeiten . . « . « 625 659,43

Bürgschastsverpflichtungen gem. Kreditabkommen . 9712 355,73 Termin-Devisen-Verpflich- tungen « « « «+ « « « 29 462 703,80 Verlin, den 5. März, 1943. j Deulsche Goldvisfontbauk.

15. Verschiedene

Bekanntmachungen

[46100] |

Der bet dem Notar Dr. Freiherrn von Gersdorff in Breslau, Garten- straße 60, am 15. April 1943 um 16 Uhr stattfindende Familientag der von Lippa'’shen Familienstistung wird hierdurch einberufen.

Berlin, den 2, März 1943.

Der Kuratox: Johann Georg von Lippa.

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger

Ausgabe ohne Zentralhandelsregisterbeilage

S

Verkündung®Sorgan bezeichnet worden ist, bezieht ch das auf Bezugspreis der Vollausgabe durch vie Post monatlich 2,30 Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich Bezugspreis der Ausgabe_ohne Zentr monatlich 2,— A zuzüglich Zustellgebühr, monatli 1,60 A. Ulle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Selbstabholer die: Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32.

Erscheint an jedem Wothetlag abends ie ginee Vollausgabe und in einer Ausgabe —ck, g E 7

ohne D ilage. Soweit der Deuti@e Reichsanzeiger und e e L (S Preußische Staatsanzeiger in Gesezen und tsveröor e als amtliches 4 V é Bollaudgade ¿ M »

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einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa ruck (einmal unterstrichen) oder durch Gperrdrudck (besonderer Vermerk am

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1943

Ne. 55 Fernsprech-Sammel-Nr.: 1933 33

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. ; Anordnung über die Errichtung der Gemeinschaft Gebrauchs- feramik. Vom 5. März 1943, nebst Saßung. Anordnung des Generalbevollmächtigten für technische Nach- richtenmittel betr. Verfügungsreht Über Fernsprechgerät Vom 27. Februar 1943. S Bekanntmachung über die Beglaubigung der Eindringkörper für die statischen Härteprüfverfahren nah Rockwell-C und Vikers. Vom 23. Februar 1943. - Bekanntmachung des Präsidenten der Bayerischen Versiche- rungsfkammer über eine Aenderung der Saßung der Ver- sorgungsanstalt der deutschen Bühnen. e : Befanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin, Karlsbad, Linz/Donau, und Troppau über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. E Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts, Teil L Nr. 22.

Amtliches Deutsches Reich

Der Führer hat dem Oberstleutnant a. D. Ernst von der Oelsniß in Königsberg (Preußen) mit Urkunde vom 6. März 1943 die Goëthe-Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

Anorduung über die Errichtung der Gemeinschaft Gebrauchskeramik Vom 5. März 1943

- Auf Grund des Gesetzes über die Lng «pon Zwangs- fartellen vom 15. Juli 1933 RGBl. 1 S. 488 —, der Vêérördnung über. die Gemeinschaftswerké in der gewerblichen Wirtschaft vom 4. September 1939 RGBl. 1 S. 1621 und der Marktaufsichhtsverordnung vom 20. Oktober 1942 RGBl. 1 S. 619 ordne ih an:

81

(1) Die Hersteller von Haushalts-, Gebrauchs- und Zier- en aus keramischen Massen sowie die kferamischen

alereien gehören der Gemeinschaft Gebrauchsferamik an.

(2) Als Haushalts-, Gebrauchs- und Ziergegenstände aus feramishen Massen im Sinne dieser Anordnung sind ins- besondere Porzellan, Steingut, Feinsteinzeug, Braun- und Buntgeschirr, graublaues und braunes Steinzeug, Terrakotta, poröse Tonwaren und dergleichen zu verstehen. Hersteller von elektrotechnischen, tehnishen und chemisch-technischen Gegenständen aus feramishen Massen, von sanitärkerami- hen Erzeugnissen, feramischen Platten, Ofenkacheln, Kachel- ofen, Baukeramik, Schleismitteln und Dentalporzellan ge- horen der Gemeinschaft Gebrauchskeramik nicht an.

(3) Veber die Zugehörigkeit zur Gemeinschaft Gebrauchs- kerafiik entscheidet in Zweifelsfällen der Reichswirtschafts- minister. g

2

(1) Die Gemeinschaft Gebrauchskeramik ist rechtsfähig; sie ist eine juristische Person des privaten Rechts.

(2) Die Rechtsverhältnisse der Gemeinschaft Gebrauchs- keramif und die Rechtsverhältnisse ihrer Mitglieder bestim- men sich nah dieser Anordnung und der Saßung. Die Saßung is Bestandteil dieser Anordnung und kann nur mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers geändert werden.

83 Die Mitglieder sind an die Weisungen der Gemeinschaft Gebrauchskeramik gebunden. 84 (1) Mit dem 31. März 1943 werden mit der Gemeinschaft Gebrauchsferamik unter Aus\{chluß der Liquidation ver- einigt: a) der Verband Deutscher Porzellangeschirrfabriken G. m. b. H., Berlin, b) der Verband Deutscher Fabriken für Gebrauchs-, Zier- und Kunstporzellan und Keramik G. m. b. §., Weimar, c) der Verband Deutscher Keramischer Malereien e. V,., Weimar, d) dexr Steingutverband e. V., Berlin, ) e) der Verband Westdeutscher Feinsteinzeug-Fabriken e. B, Höhr-Grenzhausen, f) der Verband der Os Köln, g) der Reichsverband der deutschen Tonwarenfabrikanten und Kunsttöpfereien e. V., Berlin, h) der Reichsverband der Tonwarenfabriken für Gärtnerei- FenaA e. V., Berlin, i; Î) “di s erband der Fndustrie poröser Tonwaren e. V., erlin, k) der Verband der Krugfabrikanten des Unterwesterwald- kreises e. V., Ransbach, h) der Verband der Westexwälder Tonpfeifenindustrie e. V., Höhr-Grenzhausen. j (2) Rechte und Verbindlichkeite| der im Ybsaÿ 1 unter

Grau-blauen Steinzeugindustrie

a bis 1 genannten Organisationen gehen auf die Gemein- schaft Gebrauchskeramik über.

(3) Marktregelnde Vereinbarungen, die von den im Ab- say 1 unter a bis 1 genannten Organisationen mit im Deut- hen Reih ansässigen marktregelnden Verbänden oder Unternehmungen geschlossen worden sind, treten mit dem 30. Zuni 1943 außer Kraft. 8

S

(1) Mit dem 31. März 1943 treten außer Kraft

a) die Anordnung über den Absay von Geschirr- und Zier-

gegenständen aus Porzellan vom 15. April 1941 RA. Nr. 89 vom 18. April 1941 und

die 2. Anordnung über den Absay von Geschirr- und

Ziergegenständen aus Porzellan vom 29. Juni 1942 DRA. Nr. 153 vom 3. Juli 1942 —,

b) die Anordnung über .den Absaß von Geschirr- und Zier-

E aus Steingut vom 27. Mai 1940 DRA.

r. 123 vom 29, Mai 1940 —,

die 2. Anordnung über den Absay von Geschirr- und Ziexgegenständen aus Se vom 5. Februar 1942 DRA. Nr. 32 vom 7. Februar 1942 und

die 3. Anordnung über den Absay von Geschirr- und Ziergegenständen aus Steingut vom 29. Juni 1942 DRA: Nr. 152 vom 2. Juli 1942 —,

c) die Anordnung über den Absaß von Geschirr- und Zier- gegenständen aus keramishen Massen vom 17. Februar 1942 DRA. Nr. 42 vom 19. Februar 1942 und die 2, Anordnung über den Absay von Geschirr- und Ziergegenständen aus keramischen Massen vom 29. Funi

1942 DRA. Nr. 153 vom ‘8. Juli 1942 —.

Die marktregelnden Zusammenschlüsse, die dur diese Anord- nungen gebildet worden sind, werden zum gleichen Zeitpunkt uge ! s

(2) Verpflichtungen, welche für Mitglieder der Gemein- {haft Gebrauchskeramik auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu den im Absatz 1 genannten marktregelnden Zusammenschlüssen bestanden, bleiben nach Auflösung dieser Zusammenschlüsse gegenüber der E Gebrauchskeramik so lange. 'be- stehen, als sie von dieser nicht abgeändert oder aufgehoben werden.

(3) Die O sowie die vermögensrehtlichen Forderungen und Ungen der in Absay 1 genannten Zusammenschlüsse gehen mit deren Auflösung auf die Ge- meinschaft Gebrauchskeramik über.

S6 Diese Anordnung tritt zwei Wochen nah der Verkündigung in Kraft. Berlin, den 5. März 1943. Der Reichswirtschaftsminister. F. V.: Dr. Landfried.

Sazung der Gemeinschaft Gebrauchskeramik

81 Rechtsform und Siß

(1) Die Hersteller von Haushalts-, Gebrauchs- und ier- gegenständen aus keramischen Massen sowie die feramifchen Malereien \chließen sich zu der „Gemeinschaft Gebrauchs- feramik“ (Gemeinschaft) zusammen.

(2) Als Haushalts-, Gebrauchs- und Ziergegenstände aus kexamishen Massen im Sinne dieser Sazung sind insbesondere Porzellan, Steingut, Feinsteinzeug, Braun- und Buntgeschirr, graublaues und braunes Steinzeug, Terrakotta, poröse Ton- waren und dergleichen zu“ verstehen.

(3) Der Sig der Gemeinschaft ist Weimar.

82 Ausgaben i (1) Die Gemeinschaft hat die Aufgabe, eine umfassende Marktregelung auf dem Gebiete der Haushalts-, Gebrauchs- und Bierkeramik durchzuführen, insbesondere wird die Ge- meinschäft auf folgenden Gebieten tätig sein:

a) Regelung der Preise und Verkaufsbedingungen für das JFn- und Ausland, :

b) Festlegung der Verkaufssortimente,

c) Lenkung des Absatzes und Verteilung der Erzeu nisse,

d) Vereinbarungen mit Händlern und Hiistigen Asinehnidin,

e) Vereinbarungen mit Unternehmungen und Zusammen- s{hlüssen in anderen Ländern,

fk) Förderung neuer technischer Verfahren und [eistungs- steigernder Maßnahmen,

g) Fntéressenausgleih zwischen den Mitgliedern,

h) Erfüllung von Aufgaben, die der Gemeinschaft durch eine amtliche Stelle oder die zuständige Gliederung der Orga- nisation der gewerblichen Wirtschaft zugewiesen werden.

(2) Maßnahmen, die eine Lenkung des Absaßes im Wege des zentralen Verkaufs bezwecken (Absay 1 c), bedürfen der besonderen Genehmigung des Reichswirtschaftsministers.

8:3 Organe - Die Organe der Gemeinschaft sind 1. das Präsidium, 2. die Ausschüsse, 3. die Geschäftsführung.

S 4 Das Präsidium

(1) Das Präsidium besteht aus dem Vorsiver, zwei Stell- vertretern des Vorsizenden und bis zu 12 weiteren Mit- gliedern. Die Mitglieder des Präsidiums werden vom Reichs- wirtschaftsminister bestellt und. abberufen. Vorschläge für die Berufung des Präsidiums werden vom Leiter der Wirtschafts- gruppe Keramische Jndustrie und vom Reichsinnungsmeister des Töpfer- und Ofenseyerhandwerks dem Reichswirtschafts- minister vorgelegt.

(2) Das Präsidium ist für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinschaft verantwortlich und trifft samtliche hierzu er- forderlihen Maßnahmen. Es erläßt insbesondere die Wei- sungen der Gemeinschaft an die Mitglieder. Zu Aenderungen dieser Saßung bedarf das Präsidium der Genehmigung des Reichswirtschaftsministers. ;

(3) Das Präsidium kann einzelne seiner Befugnisse auf den Vorsiger oder die gemäß § 5 zu bildenden Ausschüsse über- tragen.

(4) Das Präsidium wird vom Vorsizer nah Bedarf mit angemessener Frist einberufen. Die Einberufung muß er- folgen, wenn drei Mitglieder oder einer der Stellvertreter des Vorsigers es verlangen. :

(5) Das Präsidium ist ohne Rücfsicht auf die Zahl der Er- schienenen beschlußfähig. Jst bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Präsidiums keine Uebereinstimmung zu erzielen, so entscheidet der Vorsißer.

(6) Veber die Beschlüsse des Präsidiums ist eine Nieder- {rift aufzunehmen, die der Vorsiver unterzeichnet. Die Stellungnahme der Mitglieder des Prâäsidiums ist auf Wunsch zu Protokoll zu nehmen.

(7 Der Vorsiver vertritt die Gemeinschaft gerichtlich und außergerichtlih. Er hat die Stellung eines geseßlichen Ver- treters.

S5 Dié Ausschüsse

Das Prâsidium bildet nah Bedarf, insbesondere zur Be- handlung fahlicher Angelegenheiten aus geeigneten Persön- lichkeiten des Mitgliederkreises Ausschüsse und legt deren Ge- \chäftsordnung fest. Diese Ausschüsse sind dem Präsidium für ihre Tätigkeit verantwortlich.

S 6

: Die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung besteht aus einem oder mehreren Ge- schäftsführern. Die Geschäftsführer werden vom Vorsißer bestellt und abberufen. Die Geschäftsführung führt die Ge- schäfte nah den ihr vom Vorsißer gegebenen Weisungen.

S7 Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind verpflichtet, die von der Gemeinschaft gegebenen Weisungen zu befolgen. Sie haben der Gemeinschaft alle zur Erfüllung ihrer“ Aufgaben notwendigen Angaben zu machen. Die Mitglieder haben-sih allen erforderlichen Nach- prüfungen durch Angestellte der Gemeinschaft oder von ihr beauftragte öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer zu unter- werfen, insbesondere jederzeit Einsicht in thre Geschaftsbücher, sonstigen Unterlagen und Betricbseinrichtungen zu gestatten.

S8 Beiträge und Umlagen Die zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinschaft erforder- lichen finanziellen Mittel werden in Form von Beiträgen oder Umlagen von den Mitgliedern erhoben. Die Beitrage und Umlagen sollen von den fachlichen Gliederungen der Organi- sation der gewerblichen Wirtschaft möglichst zugleich mit deren Beiträgen -eingezogen werden.

§9 Verbandsstrafe

(1) Jedes Mitglied der Gemeinschaft hat für Zuwiderhand- lungen gegèn die Vorschriften dieser Saßung und die auf Grund dieser Saßung von der Gemeinschaft gegebenen Wei- sungen unbeschadet der Ahndung durch Gerichte oder andere staatliche Stellen eine: Verbandsstrafe zu entrichten.

(2) Die Höhe der Verbandsstrafe ist unbegrenzt. Sie wird durch die Spruchstelle der Gemeinschaft unter Berücksichtigung der dur die Zuwiderhandlung herbeigeführten Störung oder Gefährdung der Marktregelung festgeseßt.

(3) Die Spruchstelle der Gemeinschaft besteht aus einem Obmann und zivei Beisißern, die vom Präsidium bestellt wer- es Das Prâsidium erläßt die Geschäftsordnung der Spruch- stelle.

(4) Gegen die Entscheidung der Spruchstelle können sowohl das Mitglied als auch die Gemeinschaft innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zustellung unter Ausschluß des Rechts- weges Klage beim Schiedsgericht der Gemeinschaft erheben. Jm Falle der Nichtbezahlung einer festgeseßten Verbands- strafe is die Gemeinschaft gleichfalls zur Erhebung der Klage vor dem Schiedsgericht berechtigt.

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