1943 / 55 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

„Landgericht Weimar zuständig sein.

8 10 Schiedsgericht

(1) Für Entscheidungen über Klagen gemäß § 9 Absay 4 sowie zur Entscheidung sämtlicher sich aus dieser Saßung er- gebenden Streitigkeiten zwischen einzelnen Mitgliedern der Gemeinschaft und der Gemeinschaft ist unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges das Schiedsgericht der Gemeinschaft zuständig, soweit nicht in zwingenden Rechtsvorschriften die Zuständigkeit anderer Fnstanzen angeordnet ist. i Ÿ

(2) Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, die vom Leiter der Reichswirtschaftskammer bestellt werden,

(3) Soweit nah den Vorschriften der Qs die ordentlichen Gerichte zur Mitwirkung in Schieds- oder Vollstreckungsverfahren berufen sind, soll das Amts- oder

(4) Das Schiedsgericht entscheidet nah A Ermessen, wem die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind,

S1

Schweigepslicht Die Mitglieder des Präsidiums, der Ausschüsse und der Geschäftsführung \ind verpflichtet, über die Einrichtungen und Betriebsverhältnisse, die ihnen in Ausübung ihrer Befugnisse zur Kenntnis kommen, Vershwiegenheit zu bewahren und sich der Verwertung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu enthalten. Beauftragte und Angestellte der Gemeinschaft sind entsprechend zu verpflichten. 8 12 Schuldenhastung Für die Verbindlichkeiten der Gemeinschaft haftet das Ver- mögen der Gemeinschaft; soweit die Gläubiger daraus nicht be- friedigt werden können, muß der Fehlbetra durch Umlagen aufgebracht werden. Ausgeschiedene Mitglieder haften für die bis zu ihrem Ausscheiden umgelegten Beträge. Die Haftung der Mitglieder ist auf das Vermögen ihrer Betriebe beschränkt, in denen Haushalts-, Gebrauchs- oder Zierkeramik hergestellt wird.

Anorduung i des Generalbevollmächtigten für technis{che Nachrichtenmittel betr. Verfügungsreht über Fernsprechgerät Vom 27. Februar 1943

Auf Grund der Verordnung zur Durhführung des Vier- jahresplans vom 18. Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 887) und des mir mit dem 27. April 1939 von dem Herrn Beauf- tragten für den Vierjahresplan erteilten Auftrages S ih im Einvernehmen mit dem Herrn Reichspostminister folgende Anordnung: l

1. Das Reichspostzentralamt in Berlin-Tempelhof, Zentral- stelle für Nebenstellenanlagen, hat das Recht, zur Deckung des kriegswichtigen Bedarfs zu verlangen, da :

Geräte für Nebenstellenanlagen und Privatfernmelde- anlagen, die für kriegswichtige Zwecke nicht oder nit voll eingeseßt sind, an andere abgegeben werden. . Dies gilt nicht für Anlagen der Wehrmatht.

2. Dem Recht unterliegen

a) in Betrieb befindliche Anlagen, b) stillgelegte“ Anlagen, c) nicht eingebaute Anlagen.

Z. “Eine Mindestüberlassungsdauer nach Fernsprechrecht oder vertraglihe Bindungen zwischen dem Fnhaber der Anlage und anderen stehen dem Recht nicht entgegen. i

4. Bei Anlagen, die Eigentum des Benugters sind, erhält der Benutex cine Entschädigung in Höhe des Zeitwerts. F übrigen wird keine Entschädigung gewährt. H

5. Bei Anlagen, die für kriegswichtige Zwecke nicht voll eingeseßt sind, sind die Geräte abzugeben, sobald in dem nötigen Umfang Ersaß gestellt ist. Kür die Ersaßtanlagen gelten die allgemeinen Bedingungen. 2

6. Zur Regelung von Einzelheiten werden Durhführungs- bestimmungen erlassen. i Der Generalbevollmächtigte für technishe Nachrichtenmittel.

Fellgiebel, General der Nachrichtentruppe.

Bekauntmachung über die Beglaubigung der Eindringkörper für die statischen Härteprüfverfahren nah Rockwell-C und Vickers Vom 23, Februar 1943

Auf Grund des § 9 Abs. 1 der Zweiten Verordnung des Reichswirtschaftsministers zur Ergänzung des Maß- und Eich- rechts vom 30. November 1942 (RGBl. I S. 669) wird be- kanntgegeben:

1. Eindringkörper aus Diamant mit Halter

a) für das statishe Härteprüfverfahren nach Ro ck-

well-C, die den im jeweils gültigen Normblatt

(3. Z. DIN Vornorm 50 103, Ausgabe März 1942) ent-

haltenen Bedingungen entsprechen,

b) für das statishe Härteprüfverfahren nah Vickers,

i ep mit E v Sils allliain Normblatt (z. Z. DIN

Vornorm DVM 133, Ausgabe Februar 1940) ver-

öffentlichten Ausführungsform übereinstimmen, /

werden zur Beg imns durch die Physikalish-Technische Reichsanstalt zugelassen.

2. Eindringkörper, die den normenmäßigen Anforderungen genügen, erhalten an dem Halter die laufende Nummer, das Beglaubigungszeichen der Physikalish-Technischen Reichs- anstalt und das Fahreszeichen (die beiden leßten Ziffern der Jahreszahl in Schildumrahmung), z. B. in der!Form

5863 @) 6

u diesem Zweck muß auch der nicht als Schaft ausgebildete il ves Gie eine blanke, metallisch reine Oberfläche be- sitzen. /

Die Beglaubigungsgebühr beträgt I

a) für die Feststellung, ob die Fstwerte der noxrmenmaßig ? Mut in Bestimmungägrößen O der zu- lässigen Abweichungen vom SoUwer E Oi ie s 4,00 N M, b) für die zahlenmäßige Angabe der Fstwerte der normenmäßig igelegien Bestimmungs-

die kulturschaffenden Berufe und dem Präsidenten der Reichs-

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 55 vom 8. März 1943. S. 2

Die Rückgabegebühr für nichtbeglaubigungsfähige Eindring- körper beträgt 2,00 N M,

ür die Prüfung naha . « « « lic die Bella us b N S

Berlin-Charlottenburg, den 23. Februar 1943. Der Präsident der Physikalish-Technischen Reichsanstalt. J. V.: Dx. K Möllee v.

Bekanntmachung

des Präsidenten der Bayer. Versicherungskammer über eine Aenderung der Sagung M Ne NISAABap Ba der deutschen nen -

Der Saßzung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen vom 25. Februar 1938/30. Funi 1939 (Reichs- anzeiger 1938 Nr. 70/1940 Nr. 6) füge ih mit. Wirkung vom 1. April 1940 nachstehenden § 52 an. Der- Verwaltungsrat wurde gehört. Der Herr Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda hat die Sabßungsänderung im Einver- nehmen mit dem Herrn Reichsminister des Fnnern und dem Herrn Reichswirtschaftsminister mit Erlaß vom 19. Januar 1943 Nr. GRK 20 000 26/42/6a 1—1 genehmigt.

8 62

Weitere Gebietsteile Mit dem Tage des Fnkrafttretens der in § 1 Abs. 2 an- eführten Tarifordnung in weiteren Gebietsteilen gilt die Sruuna auch in diesen Gebieten. Der Präsident der Ver- sicherungskammer erläßt die Uebergangsbestimmungen im Einvernehmen mit dem Sondertreuhänder der Arbeit für

theaterkammer. ; München, den 4. März 1943. Der Präsident der Bayer. Versicherungskammer. Dr. Kollmann.

Bekanntmachung Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom- munistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. I

S. 293 in Verbindung mit dem Geseh über die Einziehung

volls- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Fuli 193:

RGBl. 1 S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des

Fnnern vom 14. Fuli 1942 [1 903/42 5400 MBliV.

vom 22. Juli 1942, S. 1481 über die Aenderung der Zu-

ständigkeit bei der Einziehung fommunistischen Vermögens in

Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über

die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs-

feinden vom 29, Mai 1941 RGBIl. 1 S. 303 wird das inländische bzw. hinterlassene Vermögen der nachstehenden

Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:

1. Bindiger, Samuel Fsrael, geb. am 24. 10. 1893 in Dutsche, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin N 54, Linien- straße 64, ¿lad

2. Bindiger, Jetti Sara, geb. Fesjel, geb. am. 8. 9. 1889,

zuleßt wohnhaft ‘gewesen in Berlin N 54, Linienstr. 64, - -

Bindiger, Josef Fsrael, geb. am 10. 4. 1928 in Berlin,

zuleßt wohnhaft gewesèn in Berlin N 54, Linienstr. 64,

. Dingfelder, Gertrud Sara, geb. am 12. 10. 1904, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin W 50, Regensburger Straße 32, i 5. Dingfelder, Selma Sara, geb. Elsberg, geb. am

99. 4. 1878, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin W 50, Regensburger Str. 32, :

6. Goldstein, Alice Sara, geb. Golschiner, geb. am 11. 5. 1897, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Wil- mersdorf, Prinzregentenstr. 6 bei Sommerfeld, :

7. Mark, Käthe Sara, geb. am 16. 8. 1883 in Benkowicz, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Halensee, Eisenzahn-

traße 64, i

s, Mv a ch , Gustav Jsrael, geb. am 1. 8. 1907 in Werl, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin W 15, Hohenzollern- damm 4,

9. Mos ba ch, Edith Sara, geb. Spiegel, geb. am 2. 3. 1913 in Hannover, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin W 15,

Hohenzollerndamm 4, ,

10. Pa pisch, Fanny Sara, geb. Epstein, geb. am 16. 8. 1889 in Franksurt/M., t wohnhaft gewesen in Ber- babn, Küstriner Str. 24,

11. Ploch iki, Moriß Jsrael, geb. am 29. 8. 1877 in

Seehesten, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Wilmers-

dorf, Gieselerstr. 21,

Ploschitki, Ling Sara, geb. Freyer, P ah 8. 8.

1887 in Schwersenz, N, Wo gewesen in Berlin-

Wilmersdorf, Gieselerstr. 21, i

13. Lia, Se Zsrael, geb. am 19. 4. 1925 in Chemnitz, zuleßt wohnhaft aewesen in Berlin-Wilmers- dorf, Gieselerstr. 21, ;

14. Pl o hi y ki, Ursula Sara, geb. am 21. 2. 1923 in Chemniy, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Wilmers8- dorf, Giesekerstr. 24,

15. Allenstein, Anneliese Sara, geb. Cassel, ‘geb. am

12, 8. 1910 in Spandau, zuleßt wohnhast gewesen in Bexlin W 30, Bayreuther Stx. 31 bei Cassel, :

16. Blumenfeld, Hella Sara, geb. am 31. 7. 1923 in Berlin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Schöneberg, Schwäbische Stx. 18 bei Lewy,

17. Hir \ch, Alice Sara, geb. Maßdorf, geb. am 19. 7. 1897 in Berlin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin NW 87, Solinger Str. 8, /

18, Lewin ohn, Fulius Fsrael, geb. am 1. 12. 1882 in Schivelbein, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Tempel- hof, Werder Str. 4, bei Leisersohn,

19. Lewinsohn, Gerda Sara, geb. Bolley, geb. am 9. 11. 1909 in Berlin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin- Tempelhof, Werderstr. 4 bei Leisersohn.

Berlin, den 4. März 19483. : Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin.

J. V.: Dr.-Vente rx.

3, 4

12

Bekanntmachung

der Personen:

Das gesamte im Sudetengau befindliche Vermögen folgen-

1. des Protektoratsangehörigen Anton Free, geb. anm

eb. am 27, 3. 1904 in Lomita, beide früher wohnhaft in riegern Nr. 315, jegt wohnhaft in Brandeis a. d. Elbe, rotektoxat, E s 4

2. des Juden Franz Zsrael Allers, geb. am 6. 8. 1905 in Karlsbad, früher wohnhaft gewesen in Karlsbad, Villa „Tizian“, Strobelberger Straßc, jeßt unbekannt,

3. der Jüdin Therese Sara Buxbaum, geb. Buxbaum, geb. am 4. 1. 1860 in Luck, früher wohnhaft in Schön- , wald, Kr. Aussig, jet im Fudenasyl Theresienstadt, :

4. der Jüdin Berta Sara Pi ck, geb. am 4. 7. 1885 in Massaberg, früher wohnhaft in Theusing Nr. 36, jeßt unbekannt,

5, der Juden Felix Jsrael A dler, geb, am 29. 5. 1922 in Tachau, „und Heinrich Fsrael Adler, geb. am 5. 2. 1927 in TaYau beide früher wohnhaft gewesen in Tachau Nr. 9, jetzt unbekannt, j

6, der Juden Arnold Jsrael Epstein , geb, am 1. 3. 1884 in Saaz, Frih Jsrael Kleiner (Personalien unbe- kannt), Jda Sara Fi schl, geb. am 18. 3, 1871 in Ra- koniy, und Emma Sara Spit, geb. Epstein, geb. am 91. 4. 1882 in Saaz, früher wohnhaft in Saaz, jeßt- unbekannt, ï

7. des Juden Dr. Hans Fsrael Klein , geb. am 5. 6. 1906 in Prag, früher wohnhaft in Bischofteiniß, jeßt un- bekännt, ® :

8. des Juden Oskar Fsrael Ba ch, geb. am 7. 4. 1890 in Chodau, früher wohnhaft in Chodau Nr. 34, jeßt un- bekannt, | :

9. des Juden Dr. Abraham Jsrael Weiz, prakt. Arzt, cb. am 6. 9. 1902 in Palow/Ungarn, früher wohnhaft in Chotieschau Nr. 244, Kreis Mies, jeßt unbekannt,

10, der Jüdin Martha Sara Böhm geb. Wilhelm, geb.

am 28, 2. 1899 in Stankau, frühèr wohnhaft in Tuschkau

Nr. 12, jest unbekannt, /

11. der Jüdin Berta Sara Mayer, geb. am 18. 4. 1863

in Tachau, früher wohnhaft in Karlsbad, Hirschensprung-

eile 2, jeyt unbekannt, /

12. der Jüdin Valentina Sara Krau s geb. Gerber, geb.

am 4. 1. 1902 in Wilkischen, früher wohnhaft in Wil-

kishen Nr. 20, Kreis Mies, jeßt unbekannt,

13. der Jüdin Rosa Sara Horn, Personalien nicht fest-

stellbar, früher wohnhaft in Karlsbad, Morgenzeile, jeßt

unbekannt, | i

14. der Juden Paul Fsrael w , geb. am 27. 7. 1900 in Kleinschüttüber, Leo Jsrael w, geb. am 9. 6. 1902

in Kleinschüttüber, und Jrma Sara Löw, geb. am 97. 11. 1906 in Kleinschüttüber, alle E wohnhaft in Kleinschüttüber Nr. 53, Kreis Marienbad, jeyt unbe- kannt,

15, der Jüdin Julie Sara Mandler, geb. am 3, 8. 1887 in Ronsperg, früher wohnhaft in Ronsperg, Kreis Bischofteiniyß, jeßt unbekannt,

16. des Juden Ludwig Jsrael Mautner, geb. am 8. 7. 1877 in Fitschin, und seiner Eehfrau Olga Sara Mautner, geb. Fischer, geb. am 17. 12. 1883 in Plana, beide früher wohnhaft in Königinhof/Protektorat, jeßt unbekannt, und

17. das. Vermögen der ehem. jüdischen Firma Textilco bl

- «u. Co. tn' Asch

wird hiermit auf Grund ‘der §8 1,3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudetendeutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 RGBl. 1 S. 911 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichs- ministers des Jnnern vom 12. Juli 1939 Ta 1594/39/3810 und dem Erlaß des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1989 II1I1 Wi/Jd Nr, 7126/39 zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzverwaltung ein- gezogen.

Karlsbad, den 3. März 1943.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Karlsbad.

Verfügung

Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks- uind staatsfeindlihen Vermögens im Lande Oesterreih vom 18. November 19388 RGBl. I S. 1620 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsstatthalters .in Oesterreich vom 7. Februar 1939 B. Nx. S 11 G—41/V/39 und der Rund- verfügung des Fnspekteurs der Sitherheitspolizei und des SD in Wien vom 28. Juli 1939 B. Nr. S II G 1084/39 wird das gesamte im Wirkungsbereich der bezogenen Ver- ordnung befindliche Vermögen der Jüdin Dr. Renee Maria Krämer, geb. Brand, geboren am 21. 3. 1898 in Wien, röôm. kath., verh., ungarische Sa früher in Wien IV, Prinz-Eugen-Straße 68, beshlagnahmt und zu- gunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichs- minister der Finanzen, eingezogen.

Linz/Donau, den 6. März 1943.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Linz. Dr. Ba st.

Bekanntmachung h /

Auf Grund der §8 1, a Á der o Kin ichung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in de n- T Gebieten iterda E Mai 1939 (RGVBl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Junercn vom 12. Juli 1939 1 a 1594/39/3810— und des Reichsstatt- halters im Sudetengau vom 29. August 1939 II1 7 Wi/Jd 7126/39 wird das gesamte Vermögen bzw. der gesamte Nachlaß folgender Personen: ; :

Richard Juliús Benda, geb. am 7. 6. 1912 in Neutit-

- “schein, ehem. wohnhaft in Neutitschein, verstorben am 19. 10. 1942,

Leontine Sara Fränkel, geb. Rosenfeld, geb. am 7. 10. 1896 in Dohnan, Komitat Trenéin, Slowakei, zuleßt wohnhaft in Wagstadt, jeßt angeblih im R

aul Zsrael G eßle r , geb. am 11. 8. 1885 in Jägerndorf,

y Ri ivobibast in Jägerndorf, Göbelgasse R 12, jeßt unbekannt, j h , diet

ans Zsrael G e ßle r, geb. am 27. 11. 1883 in Fägerndorf,

s E A aA in Jägerndorf, Göbelgasse h 12, jeßt unbekannt, : n |

Erwin Zsrael Knopf, geb. am 23. 10. 1905 in Prerau, chem. wohnhaft in Schönbrunn/Oder, Nr. 235, jeßt

t O m

10. 7. 1901 in Lipkfa, und seiner Ehefrau Marie Krejci,

unbekannt,

p E———

Wirtschaftsbeziehungen schaf

minister ermächtigt, zur Finanzierung öffentli ; fristige Staats ul N ffentliher Arbeiten lang

der Arbeitsphasen erfolgen. Der Ausgabekurs wird 98,50, die Finsung 42s % betragen. Die Schuldscheine werden in Stücken zu

Anleihe ist auf 30 Jahre bemessen, do ist ein vorzeitiges Rü-

Else Sara Knopf, geb. Biermann, geb. am 15. 8. 1906 in SHhönbrunn/Oder, ehem. wohnhaft in Schönbrunn/ Oder, Nr. 235, jeßt unbekannt, y ; Viola Sara Perl, geb. am 11. 12. 1877 in Neutitschein, chem. womthas in Neutitschein, Adolf-Hitler-Play 6, Sophie Sara Wei ß, geb. Strompf, geb. am 1. 6. 1880 in Wachtl, ehem. wohnhaft in Wachtl, Kr. Mährisch- Trübau, Nr. 183, jegt unbekannt, hiermit zugunsten des Deutschen Reihes Reichsfinanzver- waltung eingezogen. Troppau, den 5. März 1943, Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

Bekauntmachung Die am 5. März 1943 ausgegebene Nummer 22 des Reichs- gesehblatts, Teil 1, enthält: : Verordnung über die M S Ae des Gemeindeunfallversiche-

rungsverbandes der Provinz Westfalen. Vom 13, Februar 1943, Anordnung über den Wortlaut der Ernennungsurkunden bei Er-

mißten Beamten. Vom 1. März 1943,

Anordnung über eine weitere Kürzung des Erholungsurlaubs der Beamten und Agestellten, im öffentlihen Dienst für das Ur- laubsjahr 1943. Vom 2, März 1943,

Anordnung über weitere Adtlrzung des Vorbereitungsdienstes für Regierungsreferendare, die Kriegsteilnehmer sind. Vom 3, März 1948.

Umfang !4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N.A. Postbeförderung3- gebühren: 0,03 fN.Æ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00..

Berlin NW 40, den 6. März 1943. Reithsverlagsamt. J. V.: Stern.

Irtichtamtliches Deutsches Reich

Der Königlich Bulgarische Gesandte in Berlin, Herr Slavtsho Sagoroff, Ih nach Berlin zurückgekehrt und an

hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

[ | Wirischaftsteil

Krieg®2wirtschastlicher Totaleinsaß des Handels Dr. Hayler sprach in Wien

Ueber den kriegswirtschaftlihen Totaleinsaß sprach am Sonn- abend vor Vertretern der Partei, des Staates und der Wiri- schaft dêx Leiter der Reichsgruppe Handel, Dr. Franz Hayler. Er führte u. a. aus:

Der Handel war sich darüber immer klar, daß seine Viel- gestaltigkeit, wie sie der hohe deutsche Lebensstandard und die deutshe Wirtschaft verlangt und hervorgebracht hat, bei einer längeren Kriegsdauer und bei einer Verschärfung der Krieg- ührung niht voll erhalten bleiben kann. enn sich daher die ührung des Reiches dazu entschloß, die nicht kriegswichtigen Betriebe stillzulegen, p ist dies nuc die logishe Konsequenz, die aus der Entwicklung des Krieges gezogen werden mußte. Es ist nicht zu verkennen, daß P nahen für den einzelnen außerordentlih tief eingreifend und hart sein können. Fn Wür- digung dieser dama wird daher auch nur in jenen Fallen ein- dear iter wo dem Ziel, das Kriegspotential zu erhöhen, gedient wird. Der Handel wird jede Maßnahme L e und ertragen, die der Existenzkampf des deutschen Volkes fordert, und er ist bereit, alles R zu unterstüßen, um das beste Ergebnis On, Notwendig und selbstverständlich ist, daß die Still- egung frei von allen Konkurrenz- und Uge lten und gerecht durchgeführt wird. Wichtig ist, daß jeder Betroffene die absolute Sicherheit hat, daß er nah dem Siege als lem tändiger Unternehmer wieder an seinen früheren Play zurückehren kann. Dafür biete der Erlaß des Reihswirtschaftsministers die Garantie. Diese Rückkehr wird der Nationalsozialismus in jeder Weise er- leihtern, und entsprehende Maßnahmen werden um so leiter mögli sein, weil nah dem Kriege eine O ohne» hin nicht von heute auf morgen wiederkehren kann, so daß genü-

Wirtschaft des Auslandes

Generalversammlung der Schweizer Nationalbank

Bern, 7. März. Die 35, Generalversammlung der E er Nationalbank eröffnete L Bachmann mit einer Ansprache, in der er erklärte, daß die Trennung der Schweiz von den Welt- märkten das Land zu U REE Ausgaben im Zivilgütersektor zwinge. Mehranbau und Arbeitsbeshaffung erforderten immer e Mittel. Die jährlihen Steuereinnahmen deckten die ‘ahresausgaben des Bundes nur zu einem Viertel oder gar nur zu einem Fünftel. Auch im laufenden Fahre und, soweit voraus- zusehen, auh in den kommenden Fahren werde daher ein Betrag von jeweils mindestens einer Milliarde auf dem Anleihewege auf- ebraht werden müssen. Reno nahm der Probleme des eneraldirektoriums der Bank, Weber, zu dem Problem des Gerte Notenumlaufs Stellung. x erklärte, L seine usweitung sich noch in verhältnismäßig bescheidenden Grenzen ga habe, betonte jedoch die Wichtigkeit der Fntensiviecung es bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Die weitverbreitete Ansicht, daß die Steigerung des Notenumlaufs die Preise in die Höhe ge- trieben habe, wies ermit der Erklärung zurück, daß dabei Ursache und Wirkung verwechselt würden. Das Anziehen der Preise set zunächst durch die steigenden Preise für Einfuhrwaren ausgelöst worden, die einen bestimmenden Anteil am s{chweizerishen Ge- samtverbrauch gehabt hätten. Die Hemmungen im internatio- nalen Handel und die wachsenden Schwierigkeiten der shweize- rishen Binnenwirtshaft in der Preisgestaltung, der Versorgung und den öffentlihen Finanzen ließen, so stellte Weber anshlie- ßend fest, keinen beson M ans hinsichtlich der Zukunft r erscheinen. Die Notenbank ne unter den heutigen erhältnissen in erster Linie ihre Aufgabe darin, eine Geld- und Währungspolitik zu treiben, die für die Schweiz günstige Voraus- seßungen für die Erhaltung ihres Potentials d Ur thre Mit- arbeit bei der Wieder len tes normaler zwi]chenstaatlicher en kann.

Beschränkung der Kapitalerhöhung in Frankreich

Vichy, 6. März. Ein Géseß im französishen Staatsanzeiger bestimmt, daß Kapitalerhöhungen nur mit Pin Saa des An - ihtsrates erfolgen können. Die Erhöhungen, dürfen 1 Mill. ranken jährlih nicht übersteigen. Ein weiteres Gese elbt sih mit den Aktiengesellshaften und den Sammandtireselsa ten auf Aktien. Mir sie wird bestimmt, da n nicht mehr als 10 % ihres eigenen Aktienkapitals in anderen Gesellschaften investieren dürfen.

Abschöpfung der Unternehmergewinne in der Slowakei

Preßburg, 6. März. Jn Kürze soll in der Slowakei eine Neues eingeführt werden, s welche die Gewinnsteigecung der Unternehmungen erfaßt werden soll. Diese Steuer ist vor- läufig nur für das Jahr 1943 gedacht und soll 80 bis 100 Mill. Ks. erbringen. Als Berechnungsgrundlage wird der Unterschied S dem Unternehmensertrag des Fahres 1940 und dem des

ahres 1942 dienen. Der Steuersay dürfte eine Höhe von 26 % erreichen.

Serbische Staatsanleihe zur Finanzierung öffentlicher Arbeiten Belgrad, 7. März. Der serbische Ministerrat hat dèn Finanz-

eine bis zum Betrage von 1 Mrd. Dinar

erauszugeben, Die Emission der Anleihe wird jeweils nah den Fo pefnilsen er- 0 000, 100 000 und 1 Mill. Dinar aus egeben. Die Laufzeit dit

gende Möglichkeiten vorhanden sind, in der Uebergangszeit von der Kriegs- zur Friedenswirtschaft die jeßt stillgelegten Betriebe durch verschiedene Begünstigungen rasch wieder aufleben «i lassen.

Die jebvigen Stillegungen dürften für den Handel keine Ab- ddt sein, ér mise und werde vielmehr selbst die Form inden, sich an die Bedarfsdeckungswirtschaft des Krieges best- möglich ‘anzugleihen. So würden Spezialgeshäfte vershwinden, und ihre wenigen Waren können von Betrieben geführt werden, die bereits artverwandte Artikel verkaufen. Betriebszusammen- legungen in Form von Arbeits- und Kriegsverkaufsgemein- schaften erscheinen. hierfür geeignet und erstrebenswert. Dabet muß ein verantwortlicher Betriebsführer immer bestrebt bleiben, unter Berücksichtigung der Fnteressen der einzelnen Teilnehmer der Gemeinschaft die Ca der Bevölkerung und der Kriegs- wirtschaft sicherzustellen. Die sachlihen, rechtlichen und persón- lihen Schwierigkeiten bei der Bildung solcher Verkaufsgemein- haften könnten naturgemäß nicht übersehen werden, doch seien sie mit gutem Willen durchaus zu überwinden. Bei der Beurtei- lung der Stillegungsaktion müsse auch berüsihtigt werden, daß in Auswirkung der Steigerung der Kriegsproduktion die verfüg- bare Warenmenge im HZivilgütersektor geringer werde, was zweifellos dazu führen würde, daß viele Betriebe notleidend werden. Wenn auch die Betriebsshließungen von vielen als große Härte angesehen werden, so dürfe man nit vergessen, daß die angeordnete Schließung im Gegensaß zum Selbsterliegen des Betriebes infolge Warenmangels dem Fnhaber die volle Betriebs=- substanz sichert.

Abschließend gab Dr. Hayler seiner Ueberzeugung Ausdruck, daß das deutsche Unternehmertum die Kraft hat, diesen im Jnter- esse des Volkes notwendigen Eingriff zu überwinden und auf dem Gebiete des Handels eine Form zu finden, die, dem totalen Krieg entsprechend, höchste Leistung und besten Einsay bei spar- samstem Kräfteaufswand gewährleistet.

Ae Neue ägyptishe Baumwollanleihe „Rom, 7. März, Der ägyptische Finanzminister, Sidky Pascha, fündigte die Auflegung einer weiteren Baumwollanleihe in Höhe von 2 Millionen Aegypt. Pfund an, um durch Ankauf derx unver- fauft gebliebenen Baumwollager die auf den Baumwollpflanzern lastende schwere Krise lindern zu können.

Kanadas Wirtschaft nach dem Kriege der USA-Hollpolitik rettungslos ausgeliefert, S bemerkenswerte Stimme aus awa

_ Genf, 6. März. Der Ottawaer Korrespondent der „Christian Science Monitor“ nimmt in einem Artikel zu den Wirtschafts- prote Kanadas nach dem Kriege Stellung und schreibt u. a., Kanadas Wirtschaft größtenteils mit der Wirtschaft der Ver- einigten Staaten zu Kriegszwecken verschmolzen wurde. Die Position Kanadas am Ende des Krieges werde daher außerordent- lih schwierig sein. Der Schlüssel zur ganzen wirtschaftlichen Zu- kunft Kanadas liege in der amerikanischen Zollpolitik. Wenn die eda Staaten zu ihrer reten Politik der hohen Zölle zurückehren sollten, würde die kanadishe Wirtschaft einen \{chreck- lichen Schlag erleiden. Daher beobahte Kanada mit Unruhe die Anzeichen der USA-Welthandelspolitik. Es warte mit einem Ge- fühl der ängstlihen Spannung auf die Entscheidung des Kon- gresses über das Recht des Präsidenten, gegenseitige Handels- abkommen abzuschließen.

USA-Virtschaftsimperialismus unter dem Deckmantel der Leih- und Pachthilfe

Wie das USA-Fnformationsamt in einem Sonderbericht be- kanntgibt, betrug die Leih- „und Paththilfe der Vereinigten Staaten an JFndien von März 1941 bis März 1943 295 000 Dollar. Zwei Drittel des geschickten Materials bestand aus aus- gesprochenem Kriegsmaterial, der Rest aus Maschinen und Werk- zeugen. Da Jndien die Versorgungsquelle für die burmesische, hinesishe und indishe Front geworden ist, hat sih das Schwer- gewicht des Leih- und Pachtabkommens vollständig vershoben, und es werden Anstrengungen gemacht, den für die Transporte be-

nôötigten Schiffsraum nah Bel weitgehendst auszunugzen

] ) ien im Rahmen des Leih- und chtprogramms sein Eisenbahnneß und seine Hafenanlagen ver- gröbert, Schiffe baut und ausbessert und Flugpläge, Schuppen, Krankenhäuser, Gefangenenlager und militärishe Anlagen für die Streitkräfte der Vereinigten Nationen errichtet, sind nunmehr neue Leih- und Pachtvorschläge eingebracht worden, um Fndien in die Lage zu verseßen, selbst Munition und anderes Kriegsmaterial zu produzieren und däàdurch die Verschiffung einzuschränken. angel an Werkzeugmaschinen bildete bisher das größte Hinder- nis für die Steigerung der indishen Produktion, diese und die be rge Rohstoffe sollen jeßt in verstärktem Maße geliefert en, Jndem die USA sich auf diese Weise in alle maßgebenden Ver- kehrs- und Fndustriezweige Fndiens einschalten, verfolgen sie nur die allerorts unter dem Man tel dér Leih- und Pachthilfe geübte Praxis des Wirtschaftsimperialismus. England, das \sih nah und nah nicht nur in seinen wirtschaftlichen Einflußgebieten. sondern au in seinen ältesten Besitzungen, wie Fndien, an die Wand ge- drückt sieht, erléidet hierbei neben der wirtschaftlichen Einbuße in Asien auch noh einen weiteren Prestigeverlust.

bzw. einzusparen, Nachdem Jn Ba zusp F

Folgen der Trockenheit in Argentinien Großzügiges Programm der Regierung zur Behebung von Rotlacerr Buenos Aires, 6. Mêrz. Pnsolge der Trotenheit wird die diesjährige Maisernte um rund drei Millionen Tonnen absinken. Die verdorrten A werden teilweise schon jeßt als Weideland verwendet. Fnfolgedessen werden viele Tausende von

Erntearbeitern beschäftigungslos,. Um der dadur bedi kaufsrecht zum Nennwert ab 1; Januar 1949 vorbehalten. | Notlage großer Bevölkerungskreise vorzubeugen, Bea as Lad: t wirtshaftsministec Videla und der diiectiber Oria einen

nennung und Beförderung von gefallenen, gestorbenen odec ver- ;

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 55 vom 8, März 1943. S. 3

Plan für die Wiederaufforstung bzw. für Wegebau und Bewässe- | rung auêgearbeitet, Das Ziel ist die anderweitige Einseßung der ; Erntearbeiter, die Behebung der durch die Trockenheit hervor-

gerufenen Schäden und die Erschließung unbebauter Gebiete. Der 1 Plan wird Staatspräsident Castillo beim nächsten Ministerrat unterbreitèt.

Die Elektrolyttupfecnotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D.N.B.“ am 8, März auf 74,00 K (am 6. März auf 74,00 EA) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten Prag, 6. März. Geschlossen. (D. N. B.) Budapest, 6. März. Geschlossen. (D. N. B.) London, 6. März. (D. N. B.) New Yort 402,50—403,50,

Paris —,—, Berlin —,—, Spanien -(offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Ftalien (Freiv.) —,—,

Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85—16,95, O8lo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95%4—17,13, Rio 83,647, Schanghai Tschungking-Dollar —,—.

Amsterdam, 6. März. (D. N. B.) [12,00 Uhr; holl. Zeit.] Amtlich. ] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris, —,—, Brüssel 30,11—_30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsingfors —,—, Ftalien (Clearing) —,—, Madriov —,—, êslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 —44,90, Prag —,—.

Zürih, 6, März. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 4,20, London 17,33, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,661/,, Madrid 39,75 B., Holland 22934 B., Berlin 172,55, Lissabon 17,824, Stockholm 102,66}, Oslo 98,6214 B, Kopenhagen 90,3714 B., Sofia 5,37} B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Athen —,—, Fstanbul 3,37} B., Bukarest 2,37FB., Helsingfors 877,50 B., Buenos Aires 10134, Japan 101,00, Rio 22,50 B. /

Kopenhagen, 6. März. (D. N. B.) London 19,34, New Yorf 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,385, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo O Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief- urse.

Stockholm, 6; März, (D. N. B) London 16,85 G,, 16,95 B,, Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B,, Brüssel —,— G,, 67,50 B.,, Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B.,, Amsterdam —,— G., 228,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B,, Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing- fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., 17,75 B,, Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B,

Oslo, 6. März. (D, N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

London, 6, März. abends geschlossen. -

(D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn-

9

In Berlin festgestellte Irotierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banënoten Telegraphische Auszahlung 8, März ö, März Gelb Brief | Geld Brief

Neggpten (Alexandrien unv

atb) 2.05. 1 ägypt. Pfund | _— Afghanistan (Kabul) .., «+ 109 Afghani 18,79 18,83 | 18,79 18,83 Argentinien (Buenos Aires) . | 1 Pap.-Pes. 0,588 0,592] 0,588 0,592 Australien (Sidney) 1 austr. Pfund | _— _— dd Belgien (Brüfselt-u: Antwetpen) | 100 Belga 89,96 40,04 | 39,96 40,04

Brasilien (Nio de Janeiro) «. -| 1 Cruzeiro _— _— ias uns Britisch-Indien (Bombay-Cal- ¿

cutta) .….... EEETTTTTEETO 100 Rupien —_ _— Bulgarien (Sofia) .….... +2 100 Lewa 8,047 3,053| 83,047 8,053 Dänemark (Kopenhagen) «++- | 100 Kronen 62,15 52,25 | 02,16 52,25 England (London) .....-- ... | 1 engl. Pfunb —- _— Finnland (Helsinki) „...- -e. | 100 finn, f 5,06 5,07 5,06 6,07 Frankreih (Paris) „...«.+.-ch.. 100 Frs. |‘ Griechenland (Athen) 100 Drachmen 1,668 1,672| 1,668 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter- - Da A L I Eu 100 Gulden 1132,70 1832,70 |1382,70 132,70 Jran (Teheran) ..........-« 100 Rials 14,59 14,61 | 14,69 14,61 Island (Reyfkjavik) ......... 100 isl. Kr. 38,42 38,50 | 38,42 38,50 Italien (Rom und Mailand) . | 100 Lire 13,14 13,16 | 13,14 13,16 Japan (Tokio und Kobe) «.. | 1 Yen 0,585 0,587| 0,585 0,587 Kanada (Montreal) .……....«« 1 kanad. Dollar | dem E ant Kroatien (Agram) ......... 100 Kuna 4,995 5,005) 4,995 5,005 Neuseeland (Wellington) «++« | 1 neuseel. Pfo. | —_ eri Norwegen (Oslo) „........ 100 Kronen 56,76 56,88 | 56,76 56,88 Portugal (Lissabon) ....«..« 100 Escudo 10,19 10,21 | 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) .….…... 100 Lei —_ —_ —_ En (Stockholm u. Göte- 12) N D E A E R 100 Kronen 69,46 59,58 | 59,46 59,58 Schweiz (Zürich, Basel und i / / i DONT au 206 o Eo p EEC 100 Frs, 57,89 658,01 | 57,89 B8,01 Serbien (Belgrad) „......«.- 100 serb. Dinar | 4,995 5,005| 4,995 5,005 Elowakei (Preßburg) «»...«« 100 jlow. Kr. 8,591 8,609| 8,591 8,609

Spanien (Madrid u. Barcelona) | 100 Pesetas 23,5665 28,605] 23,5665 283,605 Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg) «....« 1 südafr. Pfd. —_

Türkei (Istanbul) ooooooo. 1 türk. Pfund 1,978 1,982| 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) ......... 100 Pengö Uruguay (Montevideo) 1 Goldpeso 1,199 1.201| 1,199 1,201 Verein. Staaten von Amerika

(Né: Voit) +bs oe édoodde 1 Dollar —— _——

Füx den innerdeutshen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

: Gelb Brie

England, Aegypten, Sübafrikanische Union «..„..«« . 9,89 Lo grautreeio A E C 4,995 5,005 ustralien, Neuseeland „eco cc rc ccop cor . 7,912 7,928

British-Indien «......«è eodor ecudtbétadeod au... 74,18 74,32 Kanada erre. oooooo ce. . 2,098 2,102 Vereinigte Staaten von Amerika „0... .. .. 2,498 2,502 I T E, I B .. 0,130 0,132

Ausländische Geldsorten und Banknoten

8, März 6, März Gelb Brief | Geld Brief Sovereigns .….…... 0... .... Notiz 20,38 20,46 | 20,38 20,46 20-Francs-Stüde -.......««. für 18,16 16,22 | 16,16 16,22 Res do ace bede é ees | 2 1 Stück L 4,185 4,205) 4,185 4,205 Aegyp É e000 00 oe ägypt. Pfd. 4,39 4,41 | 4,2 Amerikanische: 1000—s Dollar | 1 Dollar s =- as In : i F 2 und 1 Dollar | 1 Dollar _— iei eris ain A NE a oa Lat es SCs 1 Pap.-Peso 0,44 0,46 | 0,44 0,46 M DE ech udees 1 austr. Pfd. 2,44 2,46 | 2,44 2,46 MEIGIME «¿oe aubitedevaes 100 Belgas 89,92 40,08 | 39,92 40,08 Britisaraiae P00 0s. ou6dóón 160 E 0,08 0,09 | 0,08 0,09 POIDLIRIE e dedr pa des ien 22,96 23,05 | 22,95 2 Ywgariicho: 1000 Lewa und E : E es darunter ............0.. 100 Lewa 3,07 3,09 | 83,0 Saite: große gv s“ CEECRGCA 100 Kronen enk n a : p r. und Darunter .…... 100 Kronen 52,10 52,30 | 52,10 52,30 Englische: 10 £ und darunter . | 1 engl. Pfd. _— Finnische L E D bA B O 100 finn, f 5,055 5,075| 5,055 5,075 Französische T EEANCC T T 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 5,01 Holländische E RRTT T TTO 100 Gulden 132,70 * 132,70 [132,70 132,70 Italienische : SLERE eau ee 100 - Lire —— —— 10 DIES ¿ob abv ap Gu qsp du. 100 Lire 13,12 13,18 | 13,12 13,18 Känadische ....... 645.54 1 kanad. Dollar | 0,99 1,01 0,99 1,01 MaemegiOe: 0e 1 Benduiee | 100 renen - | 00 5% | N oOA vegliche: 50 Kr. u. darunter ronen 56,89 57,1 7 Ms: 1000 Lei und f L E O T 6) « + nd i lion 100 Lei 1,66 1,68 1,66 1 Schwedische: große ........« 100 Kronen is a ls Hs 50 Kronen und darunter .. | 100 Kronen 59,40 59,64 | 59,40 59,64 Schweizer: große .......... 100 Frs. 57,83 58,07.| 57,883 658,07 Seit und darunter ... 20 Frs. 57,83 58,07 | 57,83 58,07 Serbische «6. erb. Dinar | 4,99 5,01 S: 20 Kronen und y s of O darunifér eue) 6o os 100 flow. Kr. 8,58 8,62 8,58 8,62 Sübafrikanische Union ! südafr. Pfd. | 4,00 A4 420 aat E Ed Laa C SA türk. Pfund 1,91 1,93 1 Ungarische: 100 Pengö und B : / ed Ge darunter +200, | 100 Pengdö 60,78 61,08 | 60,78 64,92

Ï 4 J F Y