Neich8- und Staatsanzeiger Nr. 56 vom 9. März 1943. S. 2 RNeihs- und Staatsanzeiger Nr. 56 vom 9. März 1943. S. 3
(4) Zwischen den“ beteiligten - Anstalten“ findet "der Ausgleich statt. z ; N y (5) Das Nähere wird durch die Völlzugsvorschriften geregelt.“ 19. i S 51 Andere Pensionskassen.
Zur Ueberleitung der Versicherungsverhältnisse bei anderen Versorgungseinrichtungen für Musiker auf dië Versorgungsanstalt der deutshen Kulturorchester, ins=- besondere zur Ueberleitung von M E im Sinne dieser Saßung, die bei anderen Versorgungsein- richtungen für Musiker vor Einführung der Pflichtvex- sicherung schon versichert waren, können Vereinbarungen zwischen der Versorgungsanstalt und den Trägern oder Gewährträgern auderer Versorgungseinrithtungen ge- troffen werden. Dabei kann von einzelnen Vorschriften dieser Saßung abgewichen werden. Die versicherungs- technische Grundlage der Anstalt darf jedoch dadurch nicht nachteilig beeinflußt werden. Zu der Vereinbarung ist der Arbeitsausschuß zu hören.
20. 8 52 Kurkapellen.
Die Satzung gilt mit Wirkung vom 1. Fanuar 1940 auch für die Kurkapellen und ihre Musiker, die unter die Tarifordnung vom 1. August 1939 (Reichsarbeitsblatt Nr. 24 vom 25. August 1939 Teil VI S. 1343) zur Er- änzung der Tarifordnung für die Mitglieder von Kur- apellen im Deutschen Reih vom 6. März 1936 (Reichs- arbeitsblatt Nr. 9 vom 25. März 1936 Teil VI S. 241) fallen. Für die Kapellmeister dieser Kurkapellen gilt die Satzung mit Wirkung vom 1. Mai 1939.
21 ] 8 53 Weitere Gebietsteile. Mit der Einführung der in §8 1 Abs. 2 und 52 an- aeaen Tarifordnungen in weiteren Gebietsteilen gilt ie Satzung auch für die Kulturorhester und Kur- fapellen in diefen Gebieten und die bei diesen Orchestern im Anstellungsverhältnis beschäftigten Musiker.
22. Aenderungen von Verweisungen in der Sazung
a) Jn § 4 Abs. 2 treten an Stelle der Worte „bis 35“ die Worte „bis 35, 50. bis 53“.
b) Bei der Ueberschrift in Abschnitt V treten an Stelle der Worte „41 bis 49“ die Worte „41 bis 53“,
23. JFukrafttreten.
Es treten in Kraft:
a) am 1. Mai 1938 die Ziff. 1, 4, 5, 8 a, 8 b, 9, 18, 19, 20,
b) am 1. Mai 1939 die Ziff. 21,
c) am Tage des Erscheinens des Reichsanzeigers, worin die Sazhungsänderungen veröffentlicht werden: ;
Ziff. 2, 3,6, 7, 8e, 10, 11, 12,13, -14,.-45;.46, 17, 22 He ; '
‘Der Herr Reichsmini?ter' für Volksauftlärung und Ptvpa-
anda hat diese Aenderungen /, im / Einvernehmen mit dem i B
értn “Reichsminister des Fnnecn und deni“ Herrin Reichs="
wirtschaftsminister mit. Erlaß vom 183. Februar 1943 Zch.: GRK 20 000 — 26/42/6.a — 1 — 1 genehmigt. München, den 5. März 1943. Dex Präsident der Bayer. Versicherungskammer Dr. Kollmann.
Bekanntmachung
- . Auf Grund der 88 1, 3 und 4 der VO. über die Einziehung volks- und staatsfeindlicen Vermögens in den sudetendeut- en Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBlI.-T S. 911) in Ver-
indung mit den Erlassen des Reichsministers des JFnnern vom 12 Juli 1939 — T a 1594/39/3810 — und des Reichs- statthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — T1 Wi/ Jd. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und unbeweg- liche Vermögen
1. des Josef Buves, geb. 24. 8. 1873 in Pist, und dessen Ehefrau Marie geb. Koziskova, géb. 3. 3. 1891 in Birke, beide früher wohnhaft gewesen in Lochtshüß, jeßt auf- hältlich in Pist, Bez. Raudnig, :
2. der Olga Sara Neu mann, geb. Hamowit, geb. 29. 7. 1872 zu FJungbunzlau, früher wohnhaft gewesen in Reichenberg, j
hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Reichenberg, den 5. März 1943.
Geheime Staatspolizei. “ Staatspolizeileitstelle Reichenberg. SchrödeL.
Bekanntmachung betreffend Zulassungskarten
Folgende Zulassungskarten sind ungültig:
Prüf-Nr. 50 617 vom 9. 2. 1939 „Wertvolles Wasser“. Ver- falltag: 26. 12. 1942. Gültig nur Nr. 57 851 vom 10. 12. 1942.
Pruf-Nr. 50 871 vom 3. 3, 1939 „Wildwasser“/. Verfalltag: 25. 12, 1942. Gültig nur Nr. 57 860 vom 10. 12. 1942.
Prüf-Nr. 54 640 vom 10. 12, 1940 „Lachendes Leben“. Ver- falltag: 26. 12. 1942. Gültig nux Nx, 57 877 vom 10. 12. 1942.
Prüf-Nrx, 53 220 vom 6. 2. 1940 „Helfende Hände“, Ver- falltag: 26, 12, 1942. Gültig nir Nr. 57 906 vom 10. 12. 4942.
Prüf-Nr. 53 104 vom 17, 1. 1940 „Drei Räuber im Pelz“. Verfalltag: 26. 12, 1942. Gültig nur Ne 57 943 vom 10. 12. 1942.
Prüf-Nr. 53570 vom 3. 4, 1940 „Unendlicher Welten- raum“. Verfalltag: 26. 12. 1942. Gültig nur Nr. 57 963 vom 10. 12, 1942.
Prüf-Nr. 54 665 vom 10. 12. 1940 „Weltkongreß für Frei- zeit und Erholung“. Verfalltag: 26. 12. 1942. Gültig nur Nr. 58 020 vom 10. 12. 1942.
Prüf-Nr. 51 818 vom 19. 7. 1939 „Andalusien“. Verfalltag: 26. 12. 1942. Gültig nur Nr. 57 816 vom 11. 12.1942.
Prüf-Nr. 40 203 vom 28. 9. 1935 „Das Paradies der Kinder“. Vexrfalltag: 26. 12, 1942. Gültig nur Nr. 57 842 vont 11. 12.1942.
PBrüf-Nr. 53 386 vom 24. 2. 1940 Seil aus Stahl“. Vers- -
*+ Püf-Nr. ‘52 861 vom 8. 12. 1939 „Künstler der Pußta (Untetlegte deutsche Sprache). Verfalltag: 26. 12. 1942. Gültig nur ‘Nx. 57 905 vom 11. 12. 1942. -
Schauf vom 11. 12, 1942.
falltag: 26. 12, 1942. Gültig nur Nr. 37 903 vom 11. 12. 1942.
ußta“
Prüf-Nr. 53 237 vom 31. 1: 1940 „Reis und Holz im Lande
des Mikado“. Verfalltag: 26. 12. 1942, Gültig nur Nr. 57 907 vom 11. 12. 1942.
Prüf-Nr. 56 428 vom 26. 12. 1941 „Krabbenfischer in_Ost- |
friesland“. Verfalltag: 26. 12. 1942. Gültig nux Nr. 57 909 | vom 11. 12. 1942,
4 Le 50 299 vom 11. 1. 1939 „Von Schwarzkitteln und ern“. Verfalltag: 26. 12. 1942. Gültig nur Nr. 57 923
Prüf-Nr. 50 304 vom 10. 1, 1939 „Aus Flur und Forst“. Verfalltag: 26. 12. 1942. Gültig nur Nr. 57 924 vom 11. 12.
1942. i Prüf-Nrx. 51 376 vom 3. 5. 1939 „Das Wunder im Berg“
(Tropfsteinhöhlen in der Villacher Alpe). Verfalltag: 26. 12.
1942. Gültig nur Nr. 57 933 vom 11. 12. 1932. i Prüf-Nr. 52 003 vom 19. 8. 1939 „Weidewechsel über wilde Pässe“. Verfalltag: 26. 12. 1942. Gültig nur Nr. 57 934 vom
| 11: 12. 1942.
Prüf-Nrx. 52 542 vom 24. 10. 1939 „Was der Fnn erzählt“. Vexfalltag: 26. ‘12. 1942. Gültig nur Nr. 57935" vom 11. 12, 1942. N V
Prüf-Nr. 52 734 vom 22. 11. 1939 „Die Sommertviese“. Verfalltag: 26. 12. 1942. Gültig nur Nr. 57 936 vom 11. 12. 1942. | Prüf-Nr. 52 172 vom 6. 9, 1939 „Die Deutsche Bergwacht“. Verfalltag: 29. 12. 1942." Gültig nur ‘Nr. 57 862 vom 12. 12. 1942. i e Prüf-Nr. 51 619 vom 26. 6. 1939 „Fm Reiche der Lili- putaner“. Verfalltag: 29. 12, 1942. Gültig nux Nr. 57 896 vom 12. 12. 1942, O
Prüf-Nr. 52 691 vom 14. 11. 1939 „Der Weg des Siegers“. Verfalltag: 18. 12. 1942. Gültig nur Nr, 57 787 vom 1. 12.
1942. i ° Prüf-Nr. 53/846 vom 7. 6. 1940 „Angorakaninchen“. Ver-
falltag: 18. 12, 1942. Gültig nux Nr. 57 790 vom 1, 12. 1942.
Berlin, den 8. März 1943. Der Leiter der Filmprüsfstelle. Dr. H ille ke, Oberregierungsrat.
. Anordnung 11/43 der Reichsstelle für Rauchwaren (Ausschließlihe Herstellung lebenswichtiger Erzeugnisse) i Vom 9. März 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung der Verordnung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zux Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichs-
' anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom
21, August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirt- haftsministers angeordnet: |
(1) Die Herstellung (Neuanfertigung) anderer Pelzwaren (Einfuhrnrn,- 564 und 565 des Statistischen Warenverzeich- nisses): als der nachstehend in Ziff. 1—3 aufgeführten ist verboteW G A : I
1. Colliers, Krawatten und Würger,
und zivar: : aus Fuchsfellen' unter Aufwendung von nicht mehr als
einem Fell, (u aus Marderfellen, Fltisfellen oder gleichgroßen anderen Fellen unter Verwendung von höchstens zwei
ellen, v fleineren Fellen in einer Größe, die nicht die Größe einer zweifelligen Fltiskrawatte übersteigt.
2. Frauenpelzkragen bis zu einer Breite von 25 ecm.
3. Pelzmüßen für Männer und Frauen, beschränkt auf die Herstellung in den Gauen Ostpreußen, Danzig- Westpreußen, Wartheland, Oberschlesien und Nieder- schlesien sowie im Bezirk Bialystok für den örtlichen Bedarf.
(2) Auch die in Abs. 1 Ziff. 1—3 aufgeführten Pelzwaren dürfen nur hergestellt werden, sofern das Fellmaterial, aus dem die Herstellung erfolgt, nah § 15 der Anordnung 1/43 für Fnlandszwecke, und zwar für Neuanfertigung, verwendet werden darf. g 9
Ausgenommen von dem Verbot des § 1 ist die Herstellung von Pelzwaren, sofern
1. die verwendeten Felle im Zeitpunkt des Jnkrafttretens dieser Anordnung bereits zugeschnitten oder zusammenge- näht sind und die Herstellung bis zum 15. April 1943 be- endet ist, ; : i
2. die verwendeten Felle von der Reichsstelle oder von einer von ihr beauftragten Stelle dem Hersteller für Aus- fuhrzweckde oder einer öffentlihen Stelle zur Ausführung eines Beschaffungsvorhabens freigegeben oder zugeteilt wor- den sind. 88
(1) Die Reichs\telle kann den Kreis der in § 1 aufge- führten Pelzwaren erweitern und beschränken.
(2) Sie kann auch andere Ausnahmen als die in § 3 ge- nannten zulassen und mit der Dürfen solcher Ausnahmen den Reichsinnungsverband des Kürschner-, Hut- und Hand- shuhmacherhandwerks und die Fachuntergruppe Pelzver- arbeitungsindustrie beauftragen.
8 4
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den §8 10, 12—15 der Verordnung über- den Warenverkehr
bestraft. 85
(1) Diese Anordnung tritt mit der Verkündung in Kraft.
(2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und ' * in den Gebieten von Eupen, Malmedy und
oresnet sowie — mit. Zustimmung des zuständigen Chefs der “Zivilver- waltung — sinngemäß auch im Elsaß, Lothringen und Luxemburg und im Bezirke Bialystok sowie in der Unter- steiermark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains. Leipzig, den 9. März 1943. Der Reichsbeauftragtèé für Rauchwaren. Dr. Schettle x,
Auorduung Nr. 4
des Beauftragten für“ Kriegsausgaben. bei der Wirtschasts- gruppe Stahl- und Eisenbau über Einheitsgrößen für Gas-
behälter Vom 6. März 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der
Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver- t
MEY mit der Anordnung über die Erzeugungslenkung in
der Eisen und Metall verarbeitenden Jndustrie vom 30. Ok-
tober 1941 (Deutscher Reichsanz. und : Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zustimmung -des
Reichs1woirtschaftsministers angeordnet:
Preuß. Staatsanz.
81 Abmessungen / (1) Gasbehälter dürfen nux noch in nachstehenden Größen angeboten und ausgeführt werden: 50 cbm 1500-chm 10000 chm 50/000 cbm 100 cbm 2000 cbm 15 000 cbm 75 000 cbm 900 cbám 3000 cbm 20000 chm 100 000 cbm 300 cbm 4000 ebm 830000 cbm 500 cbm 5000 cbm 40/000 cbm 1 000 cbm (2) Für Gasbehälter mit Wasserbecken gelten folgende Hub ahlen: : S bis 5000 m8 einschließlich 1 Hub
von 5 000 m? eins{chl. bis einsch{l, 15000 2 Hube von 15 000 m? eins{chl. bis einschl. 50000 3 Hube. g 2 Fertigungsbeshräukung (1) Hersteller von Gasbehältern dürfen nux Angebote- ab-
geben und Aufträge annehmen für die unter § 1 aufgeführten Abmessungen, sofern sie die erforderlihen Zeichnungen, Mo- delle und Montagegeräte durch frühere Aufträge besißen.
(2) Herstellex von Gasbehältern, die die erforderlichen Zeich-
nungen und, Modelle für angefragte Behältergrößen nicht be- siven, müssen den Bedarfsfall der Fachgruppe Dampfkessel-, Behälter- und Rohrleitungsbau, Düsseldorf, Sternstraße 36, melden, um einen Austausch des Bedarfsfalles oder der Zeich-
nungen und Modelle zu ermöglichen.
83 Ausnahmen (1) Die bei den Herstellern von Gasbehältern bei Fnkraft-
treten dieser Anordnung vorliegenden Aufträge mit anderen
als den unter § 1 genannten Abmessungen dürfen ausgeführt werden, wenn die erforderlihen Zeichnungen und Modelle durch frühere Aufträge vorhanden sind.
(2) Die Lieferung von Ersaßteilen sowie Ausbesserungs- arbeiten und deren Einbau bleiben von dieser Anordnung un- berührt.
(3) Jn besonders begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen von den Vorschriftèn dieser Anordnung zulässig. Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind über die. Geschäftsstelle der Fah- gruppe Dampfkessel-, Behälter- und. Rohrleitungsbau, in Düsseldorf, Sternstraße 36, au; die-Wirtschaftsgruppe Stahl- und Eisenbau in Berlin W 35, Potsdamer Straße 58, einzu-
reichen. 1 84
Ueberwachung
Die Fachgruppe Dampffkessel-, Behälter- und Rohrleitungs- bau 20 die Burcbfibrlng dieer Anordnung zu überwachen.
85 Strafvorschriften j Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 88 10, 12 bis 14 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft. g 6
Geltungsbereich Diese Anordnung tritt eine Woche nah ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowte — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung —
sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und
im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 6. März 1943. Der Beausftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Stahl- und Eisenbau. Dr. Oelert.
———
“ Anweisung Nr. 40 der Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und MlaG na ee als Bewirtschafstungsstelle 2E E für technische rzeugnisse i über die Herstellung von bestimmten Erzeugnissen
Vom 6. März 1943
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver- bindung mit der zweiten Anordnung über die Erzeugungs- lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden JFndustrie ‘vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz, und Preuß. Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zu- stimmung des Reichsbeauftragten für tehnishe Erzeugnisse
angeordnet: S1 Die Herstellung von: Gaswasserheizer, Beton- und Stahlblech-Kesselöfen, Fahrs eugbeschläge, Ofenrohre und Zubehör aus Eisenblech, S aletwebr und Luftschußhelme, Sturmlaternen, Ver- \hlüsse für Luftschußtüren, Beschläge für Munitions- pagefäße (Griffe, Gelenkbänder, Ecken, Verschlüsse, Rahmen, Kléèmmplatten, Winkel, Verschlußplatten), Fahrradteile- und Fahrradzubehör aus dem Bereich der irtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwären- industrie, i; ist nur den Herstellern gestattet, die von der Wirtschaftsgruppe Fisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie als Bewwirtschaftungs= stelle des Reichsbeauftragten für tehnishe Erzeugnisse eine Herstellungsanweisung erhalten haben.
82 Zuwiderhandlung gegen diese Anweisung wird nah den S 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft. S8
Diese Anweisung' tritt aan Tage ihrer Veröffentlihung in Kraft. Sie gilt aut in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemaß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok, sowie in der Untexrsteiermark und den
beseßten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 6. März 1943. :
Die Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie
als Betoirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techn. 3 Erzeugnisse. Dr. P il z.
Anorduung Nr. 28 (FA 1) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle sür eleftrotehnische Erzeugnisse über die Herstellung von elektrischen Spezialmotoren zum Antrieb von Nähmaschinen Vom 8, März 1943 -
“ Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in. ‘der Fassung vom- 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in “Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung ‘elektrotechnisher Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußisher Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts- ministers angeordnet: :
81
(1) Die Herstellung elektrischer Spezialmotoren zum An- trieb von Nähmaschinen ist vom 1. ‘April 1943 ab nur noch mit Genehmigung der Wirtschaftsgruppe Elektroindustxie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugni e (Herstellungs- genehmigung) zulässig. Handwerksbetriebe haben ihre An- ib Über den zuständigen Reichsinnungsverband ein- zureichen.
(2) Herstellung im Sinne diesex Anordnung ist auch der Zusammenbau aus Einzelteilen.
Hersteller, die keine Herstellungsgenehmigung erhalten haben, sind verpflichtet, bei ihnen eingehende Aufträge auf L R Spezialmotoren zum Antrieb von Nähmaschinen an die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichss\telle für eleftrotehnishe Erzeugnisse weiterzugeben, die sie zur Her- stellung zugelassenen Firmen zuleitet. B
: 83 : Hexsteller, die keine Herstellungsgenehmigung erhalten haben, dürfen Aufträge, die bei ihnen bis zum 1. Vpril 1943 eingegangen sind, noch ausführen, wenn sie bis zum 31. Mai 1943 ausgeliefert werden können. prr ee He 8 4 j as 0 e 4 Zuwiderhandlungen: gegen" die Anordntng- werden-na § 10, 12—15 dex Verordnung übér den Warantersehr Altar i 85 : Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost- ebieten und den Gebieten - von Eupen, Malmedy und toresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß: auch im Elsaß, in Lothringen. und Luxemburg und. im Bezirk Bialystok sowie in der Unter- steiermaÆ und“den beseßten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, : den 8. März- 1943. ; i Der Reichsbeauftragte für elektrotehnishe Erzeugnisse. Lü schen.
é
j Bekanntmachung
Die am 6. März 1943 ausgegebene Nummer 23 des Reichs- geseßblatts, Teil I, enthält: :
Verordnung zur Aenderung untd Ergänzung der Reichs-Rechts- anwaltsordnung. Vom 1. März 1943.
Verordnung zur Hg, und Ergänzung der Reichsnotar- ordnung. Vom 1. März 1943,
Umfang: 1% Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N... Postbeförde- rungsgebühren: 0,03 FL.Æ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto:- Berlin 96200.
- Berlin NW 40, den 8. März 19483. -
“Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.
Nichtamtliches Deutsches Neich
Nummer 7 des Reichs-Arbeitsblatts vom 5. März 1943 hat folgenden F nhält : Teil I. Der Reichsarbeitsministex. Allge- meines und Gemeinsames, Geseye, Verordnungen, Erlasse: Ver- ordnung zux Ergänzung der Verordnung über--das Handwerks- recht in den Gebieten von Eupen, Malmedy - und Moresnet. Vom 4. Febtuar 1943. — Zweite Verordnung zur Ergänzung der Dritten Durchführungsverordnung zur Notdienstverordnung (Vergütung bei Heranziehung zum langfristigen Notdienst). Vom 14. Februar 1943. — Erlaß über die Anpassung von Bezirken der Landesarbeitsämter und der Reichstreuhänder der Arbeit an die Wirtschaftsbezirké. Vom 17. Februar 1943. — Fleckftebershuy- impfung. — Verordnung über die. Kündigung von Mietverhält- nissen über Qpraueneetns. Vom 18. Februar 1943, — Arbeits- us Geseve, Verordnungen, Erlasse: Ausstellung von Hauer- einen. — Städtebau und Bau olizei. Geseze, Verordnungen,
rlasse: Betr.: Beseitigung von Souecbrinken, — Betr.: Einfilh- rung von baupolizeilichen Bestimmungen. — Der Generalbevoll- mächtigte für den Arbeitseinsaßy. Arbeitseinsay und Arbeits- einsaßhilfe. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Aufruf des General- bevollmächtigten für den Arbeitseinsaß zum Einsaß der Frauen. — Betr.: Einsaß der auf Grund der Verordnung über diè Mel- dung von Männern und Frauen für Aufgaben der Rèichsverteidi- atl h auf Grund, von Stillegungsmaßnahmen gewonnenen
râste in RR O cgbetriépen. — Betr.: Verordnung über die Meldung von Männern E bun für - Aufgaben der Reihs- verteidigung; hier: Meldepfliht der Heimarbeiter. — Siébente Durchführungsverordnun dux Verordnung über die Beschrän- kung des Arbeitsplaßwehsels. Vom 23. Februar 1943. — An-- ordnung über Erstattung des Arbeitsenutgelts Ee die Zeit. kurz- fristigen Wehrdienstes bei dexr Luftwaffe, om 25. Februar 1943, — Arbeitslosenhilfe und laufende Beihilfe aus Mitkteln- des
ist das Eintre
Familienunterhalts. — Vorzeitige Zulassung zur Facharbeiter- und Gesellenprüfung bei Einberufung zum Arbeits- oder Wehr- dienst. — Lösun des Arbeitsverhältnisses zweck8 Aufnahme einer Tätigkeit als Schulhelferin in den eingegliederten Ostgebieten. — Postverkehr der Ostarbeiter; hier: Auflieferung bei den Post- ämtern. — Entwesungs- bzw. Entlausungsmaßnahmen, insbeson- dere beim Einsay ausländischer Arbeitskräfte. — Schon- (Diät-) Kost und Zusaßverpflegung für Kriegsgefangene im Heimat- friegsgebiet. — Auskändishe Arbeitskräfte; hier: Verwaltungs- gebühren für die Ausstellung von Zweitschriften der Genehmi- gungsscheine (Beschäftigungsgenehmigung), Arbeitskarten, Grün- und Grauzettel sowie Befreiungsscheine. — Nichtbeahtung der Durchlaßscheinpfliht im Verkehr mit dem Generalgouvernement durch beurlaubte -fremdvölkishe Arbeitskräfte. — Lohnüberwei- surig slowakisher Arbeiter. — Sofortmaßnahmen bei Bomben- und Brandschäden; hier: Einschaltung der gemeinnüßigen Woh-
Steuerpolitik und Steuerfragen im Krieg
Der vom 8. bis 19. März Ee XVII. Steuervortrags- zyklus der Fndustrie- und Handelskammer zu Berlin wurde mit einer Ansprache des Präsidenten der Kammer, Staatsrat Rein - hart, eröffnet, in der er sich über das Thema „Steuerpolitik im totalen Krieg“ ausließ. Er ging aus von dem grundsä N Unterschiéd der Kriegsfinanzierung gegenüber 1914/18 und der daraus sih ergebenden Bedeutung des Steueraufkommens, das aber nicht nur als fiskalisches Mittel, sondern auch zur Ab- [chöpfung überschüssiger Kaufkraft und damit zur Aufrechterhal- tung des Geldwertes dient. Staatsrat Reinhart sprach dann weiter über die vom Reichswirtschaftsminister kürzlich angekündigte neue Phase der Steuerpolitik und \treifte die hierbei sih er- gebenden Möglichkeiten, sowie die Probleme der Steuerverein- achung, zu deren Lösung die laufende Unterrihtung der Steuer- zahler auch im totalen n nicht entbehrt werden kann.
Jm Anschluß daran behandelte Ministerialdirigent Dr. Hauß - mann vom Reichsfinanzministerium die Steuererklärungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer. Er wies eîin- leitend darauf hin, daß die Erklärungen in diesem Fahr spätestens am 31. März abgegeben werden nten, wenn nicht das- Finanz- amt auf besonderen Antrag eine Verlängerung der Abgabesfrist bewilligt. ie Hauptausführungen waren aktuelle Einzelfrägen auf dem Gebiet der Einkommen- und Körperschaftsteuer gewidmet, die für die steuerlihe Festseßung des Einkommens des Jahres 1942 Bedeutung haben. Hervorzuheben sind daraus die steuerliche Be- wertung der Forderungen gegen Firmen im feindlihen Ausland, die Bilanzierung des Geschästswértes, die steuerlihe Behandlung déx Gewinnabführungsbeträge 1941 und- der Umlage der gewerb- lichen Wirtschaft zur Bewirtschaftung von Ein- und Ausfuhr- waren (Ausgleichsumlage). Weitere Ausführungen betrafen die Auswirkungen des Fortfalls der Bürgersteuer und Fragen der Haushaltsbesteuerung, insbesondere der Zusammenveranlagung von Ehegatten. Abschließend schilderte der Vortragende die Billig- kfeitémaßnahmen, die aus Anlaß der Einführung und der Er- höhung des Kriegszuschlages zur Körperschaftssteuer für Grenz- fälle getroffen worden sind.
- Gutes Februargeschäft am deutshen Rauchwarenmarkt
Der deutsche -Rauhwarenmarkt konnte sich auch im zweiten Monat des neuen Jahres eines guten ausländischen Besuches er- freuen. Das: Verkaufsgeshäft wurde in der Hauptsache vom -Cyportfekbtov getragen, daneben. den triegswichtigen- Lieferungen xen Heevesbedarf die deutshe Nachfrage nur in bescheidenem
| fange- Berücksichtigung finden konnte. So- konnte der Rauch= ‘ warengroßhandel Silberfühse und Persianer aus deutschen
Zuchten an dén Fnlandsmarkt abgeben, Von den ausländischen Abnehmerländern waren es besonders Schweden und Finnland, die gute Aufträge an den Brühl erteilten. Unter den Süstost- ländern traten Rumänien, Bulgarien und Kroatien, ferner
“Ungarn als namhafte Auftraggeber hervor; aber auch von den
übrigen kontinental-europäishen Wirtschaften traten mit wenigen Ausnahmen alle Länder wieder als Kunden -auf, die sich seit mehr als Jahresfrist Leipzig als Einkaufszentrale gewählt haben.
Die Auslandsnachfrage verbreitete sich auf alle im Angebot des deutshen Rauchwarengroßhandels liegenden Waren. An der Spiße standen wieder gelockte Artikel, insbesondere Persianer, worin hauptsählih Ungarn, Rumänien und Kroatien größeren Bedarf deckten. Jn Leipzig waren weiter gut gefragt Edelfüchse, unter ihnen Silber-, Blau- und Platinfüchse. Naturelle und ge- färbte Rotfüchse wurden vornehmlih für Mantelzwecke verlangt. Auch in Maulwurf- und Zickelfellen bot das Februavrgeshäft Be- friedigung. | !
Wie verlautet, werden am Brühl wieder neue Ankünfte von frischer Ware aus dem Ausland ecwartet. So ist mit der baldigen Ankunft vón E Feh- und Füchsen zu rechnen. Für März
fen von weiteren Partien norwegisher Silberfüchse auf Grund des deutsh-norwegischen Lieferabkommens für 1942/43 zu erwarten, so daß dann nur noch ein Drittel der Kontvaktfüchse neuer Evnte aussteht. Auch die. Deutshe Rauchwaren Gesellschaft m. b. H. (Leipzig) als Erfassungsgesellshaft für den Osten rechnet mit neuen Ankünsten. Weiter sind größere Lieferungen in Roh- kanin von Frankreih zu erwarten. Fn diesem Zusammenhang
[8 davauf hingewiesen, daß auch die Ernte in deutshen Kanin
tärker als vor einem Fahre ausfallen wird, was als Erfolg der planmäßig betriebenen Werbung zur Haltung von Kaninchen gewertet werden darf. Die Ablieferungen in deutschen Silber- und Blaufüchsen sowie von Nerzen und Sumpfbibern (Nutria) verlaufen gleichfalls recht zufriedenstellend, so daß die Lager des Rauchwarengroßhandels fast laufend mit neuer Ware gespeist werden können.
on t L ee waren keine An- et Ur ein Nachlasjen des Auftragseingangs zu verspüren.
ie Zurichtereien und L eilen: arbeiten auf vollen Taae,
Sparsame Dampfverwendung in mittleren und kleinen Anlagen
Jm Einvernehmen mit dem Leiter der Bezirksenergiestelle der Wirtschastskammer Berlin-Brandenburg veranstaltet die Ar- beitsgemeinschaft deutscher Kraft- und Wärmeingenieure (ADK) des VDF im NSBDTT eine Arbeitstagung „Sparsame Dampf- verwendung in mittleren und kleinen Anlagen“, Sie findet statt am Mittwoch, dem 17. März d. F. von 14 bis 18 Uhr im Großen i a des Langendeck-Virchow-Hauses, Berlin NW 7, Luisen- straße 58/59. i
Erfahrungsgemäß haben sich die Bestrebungen zum Einsparen von Kohle in FFndustriebetrieben vornehmlih auf den reinen Dampfkesselbetrieb erstreckt, Damit sind bea tlihe Erfolge er- zielt worden. Sie würden O noh evrheblich vergrößern lassen, ivenn auch der sparsamen Dampfverwendung in Zukunft noch mehr e Band Roe als bisher gewidmet würde. Denn es liegt auf der Hand, daß sich eine Bvennstoffeinsparung im Kesselhaus von 5 oder 10 % nit voll auswirken kann, wenn auf der anderen Seite bei der Dampfverwendung Verluste von 20 und 30 % be-
stehen. i
iel der - vorgenannten Arbeitstagung ist es daher, Mittel und Wege - zu zeigen, auf denen derartige Verluste vermieden werden können. An Vorträgen sind vorgesehen: Dipl.-Fng. W. Dürhammer, Berlin: ag Ser Bären von Rohr- leitungen und Apparaten“; ipl.-Jng. W. Böhm, * Berlin: «Dampfersparuis 1m Maschinenbetrieb“; Direktor O. Leppin
nungsunternehmen bei der Erfassung und Beseitigung der Schäden. — Maßnahmen zur Beseitigung von Bombenschäden und Anordnung 31 des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft. — Abgrenzung der Zuständigkeit des Bau- stosfkontingents des Reihswohnungskommissars. — Bescheide, Urteile: Ausstattungsbeihilfe für Hausgehilfinnen in kinder- reichen Haushaltungen; hier: Anrehnungsfähige Tätigkeiten. — Sozialverfassung, Arbeitsreht, Lohn- und Wirtschaftspolitik. Gejeye, Verordnungen, Erlasse: Anordnung zur Vereinheitlihung der Erziehungsbeihilfen und sonstigen Leistungen an Lehrlinge und Anlernlinge in der privaten Wirtschaft. Vom 25. Februar 1943, — Betr.: Abschluß von Unfallversiherungen für deutsche Gefolgschaftsmitglieder. — Betr.: Urlaubsregelung für gemeind- lihe Pflichtacbeiter. — Entschädigung an auswärts beschäftigte Arbeitskräfte für mitzubringende Bettwäsche. — Betr.: Beur- laubung von polnishen Beschäftigten. — Personalnachrichten.
Wirtscaftsteil |
VDJ,, Eberswalde: „Wärmeersparnis beim Heizen und Lüften“; Ina. D O VDF,, Berlin: „Ordnungsmäßige Kondensat- wirtschaft“.
Dans den Zuhörern Gelegenheit gegeben ist, sich über Neue- rungen an wärmetehnishen Apparaten und Geräten sowie über Liefermöglichkeiten von dampf- und wärmesparenden Einrich- tungen zu unterrichten, ist mit der Tagung eine Ausstellung der- artiger Erzeugnisse namhafter Firmen verbunden. Teilnehmer- karten sind zum Stückpreis von 2,50 N. Æ von der Geschäftsstelle des Bezirksverbandes Berlin des Vereines deutscher rFngenieure e NSBDT., Berlin NW 7, Hermann-Göring-Str. 27, zu be- ziehen.
Der Getreideanbau in Europa
Rom, 8, März, Fn den legten fünf Vorkriegsjahren waren, wie aus einer Veröffentlihung des Fnternationalen Landwirt- shafts-{Fnstitut hervorgeht, in Europa ausschließlich der Sowjet- union, insgesamt 89 Mill. ha, d. st. etwas weniger als 20 % der Bodenfläche Europas und rund drei Fünftel des bebaubaren Landes, mit Getreide bestellt. Die Anbauverhältnisse entsprachen im allgemeinen den Verhältnissen in den fünf Fahren vor dem ersten Weltkrieg. Es läßt sich indessen eine Verschiebung in den einzelnen Ländergruppen Europas feststellen. Während tn Nord- und Mitteleuropa der Getreideanbau der Bodenfläche noch um 9 % zurückging, nahm er in den südeuropäishen Ländern um 12 % zu. Ferner ist im allgemeinen eine Zunahme der mit Weizen und
ais bestellten Anbauflächen und ein beträhtliher Rückgang der mit Roggen und Hafér bebauten Flächen festzustellen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D.N.B.“ am 9. März auf 74,00 KAÆ (am 8. März auf 74,00 2AM) für 100 kg.
In Berlin festgestellte Irotierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung 9, März 8, März Geld Brief | Geld Brief
Aegypten (Alexandrien und
Kairo) «ooooo e 0e ce 1 ägypt. Pfund | — — —_— — Afghanistan (Kabul) 100 - Afghani 18,79 18,83 | 18,79 18,83 ‘+ Argentinien (Buenos Aires) ¿ |: 1- PapæePes: 0,5688 - 0;592/|---0;688 0,592 Australien (Sidney) «....-.- 1 austr. Pfund — — — _— Belgien (Brüssel u. Antwerpen) |' 100 Bélga 139,96 - 40,04 | 389,96 40,04
Brasilien (Rio de Janeiro) …… | 1 Cruzeiro Britisch-Indien (Bombay-Cal- t U) ois s bio 4nd s 100 Rupien
Bulgarien (Sofia) .….....«« e | 100 Lewa 8,047 3,053| 8,047 3,053 Dänemark (Kopenhagen) ..+»- | 100 Kronen 52,15 52,25 | 52,15 52,25 England (London) .…...«« o... | 1 engl. Pfunb — — — — Finnland (Helsinki) „o... o. | 100 finn. f 5,06 5,07 5,06 6,07 Frankreich (Paris) ..-++-..«« 100 Frs. — — — — Griechenland (Athen) ....-++ 100 Drachmen | 1,6668 1,672| 1,6668 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter-
Da) L ddes 100 Gulden - [182,70 1832,70 |132,70 132,70 Dran (Teheran) «.+-+-..«««. 100 Rials 1459 14,61 | 14,59 14,61 Island (Reykjavik) .…......, 100 isl. Kr. 3842 838,50 | 3842 838,50 Italien (Rom und Mailand) « | 100 Lire 13,14 13,16 | 13,14 13,16 Japan (Tokio und Kobe) „.. | 1 Yen 0,585 0,587| 0,585 0,587 Kanada (Montreal) .…....4« * | 1 kanad. Dollar | — _— — cas Kroatien (Agram) .….……., o. | 100 Kuna 4,995 5,005| 4,995 5,005 Neuseeland (Wellington) «... | 1 neuseel. Pfd. — — — — Norwegen (O80) «0... 100 Kronen 56,76 56,88 | 56.76 56,88 Portugal (Lissabon) «..+« «.. | 100 Escudo 10,19 10,21 | 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) ....+« 100 Lei — — — — E E (Stockholm u. Göte- ’
DYD) ‘ao vie Sb en Ca Ce E bos 100 Kronen 59,46 59,58 | 59,46 59,58 Schweiz (Zürich, Basel und j \ : :
B A S E e 100 Frs, 57,89 58,01 | 57,89 88,01 Serbien (Belgrad) ......-.. 100 serb. Dinar | 4,995 5,005] 4,995 5,005 Slowake# (Preßburg) ...... 190 flow. Kr. 8,591 8,609| 8,591 8,609
Spanien (Madrid u. Barcelona) | 100 Pesetas 23,5865 283,605| 23,5865 283,605 Südafrikanische Union (Pretoria E Ge
und. Johannisburg) «-..+- 1 sübdafr. Pfd. — — — — TULLEL Ca ul) (da S da Gs 1 türk. Pfund 1,978 1,982| 1,978 1,982 Naa See) Ves. 100 Peugö — — — ——
ruguay ontevideo) ...... 1 Goldpeso + 1,199 1201| 1,199 1,20 Verein. Staaten von Amerika ? ch 5 E
(Néw Yor?) 4% è « «ss «o -+... | 1 Dollar — — — qut
Für den innerdeutshen Verrehnungsverkehr gelten folgende Kurse:
L E Geld Brie
England, Aegypten, Südafrikanische Union .........« 9,89 S Frankreich Sa Die CUS 000 600 C0 cp rae ete eos 4,995 5,005 SUUNTIHTIGH DeUfEEIUND «ces go ni dad ob obviase lele 7,912 7,928 Ln IS 5 d n av CRIAA A S TIRS Sp Kab n a GG S è 74,18 74,32 MNEUAUE (oss va C C L CCCI A ap C ER C C S A A Le L 2,098 2,102 Vereinigte Staaten von Amerika «o... 0.05 2,498 2,502 Bralillent se abm R d C Ed de SA É Us oco. 0,130 0,132
———-——_—-
Ausländische Geldsorten und Banknoten
9, März 8, März Ï i Gelb Brief | Geld E overeigns .…... Ca Notiz 20,88 20,46 | 2038 2646 20-Francs-Stüde «....... 4. ) für 16,16 16,22 | 16,16 16,22" C eCuntee, 400d 00h Ñ 1 Stück Ï 4,185 4,20ö| 4,185 4,205 A ito es Cohen i BoC L | 1 ägypt. Pfd. 4,39 4,41 | 4,39 4,41 Amerikanische: 1000—s5 Dollar | 1 Dollar Fl Daa e A — S 2 und'1 Dollar | 1 Dollar — —_ | — — Argentinische «+4... 0000. 1 Pap.-Peso 0,44 0,46 | 0,44 0,46 Mustraliscs 44 co rack ens. 1 austr. Pfd. 2,44 - 246 | 244 T4 Belgische eo 000d e0 oie 100 Belgas 39,92 40,08 | 39,92 40,08 Briti Le o Cd Cd dds Leg Eo 0,08 0,09 0,08 0,09 Indishe .......... upien 22,95 23,05 | 22,95 23,0ù Bulgarische: 1000 Lewà und H 4 N N Bs darunter «eco. 100 Lewa 8,07 83,09 | 3,07 8,09 Me: große Ls Ed Cb 100 Kronen _— — | — — _Kr. und darunter 100 Kronen 52,10 - 52,30 | 52,10 52,30 Englische: 10 £ und darunter . | 1 engl. Pfd. ai ZE | E — e Sena ac e nene 100 finn. 4 56,058 6,075) 5,056 5,075 ranzösishe «.....« G 6p 100 Frs. 4,99 5,01 | 4,99 5,01 olländishe oco... 100 Gulden 132,00 1832,70 [132,70 132,70 talienische: große ».... *.. | 100 Lire —— —_ | — —— U L E INEN 100 Lire 18,12 1818 1 1912 1846 N E s bed a0p0)u 1 kanad. Dollar | 0,99 1,01 | 0,99 1,01 Ld R ate 400 Fund 4,99 5,01 | 4,99 5,01 rwegische: r. u. darunter ronen 56,89 57,11 | 5689 57,11 B Gs) 1000 Lei und : L E 0 Éi a6oac e ace éo o oatea | 100. Qui 1,66 1,68 1,66 1,68 Schwedische: große ........« 100 Kronen i ae vis ad 50 Kronen und darunter .. 100 Kronen 59,40 59,64 | 59,40 59,64 Schweizer: große «c. 100 Frs. 57,88 58,07 | 57,83 68,07 Gie und darunter ….. e A O 57,88 68,07 | 57,88 88,07 JE anca eaen renn erb. Dinar | 4,99 5,01 | 4,9 ö Glowakischsz 20 Kronen und B : Bs darunter EC L U Y 100 siow. Kr. 8,68 8,62 | 8,68 B00 Sübafrikanischa Union ‘¿si «s 1 südafr. Md} 420 40 49 Aa CELEG R ECTC S türk. Pfund 1,91 1,93 |: 1,91 Ungarische: 100 Pengö und | O N darunter «e... .4:...+. | 100 Pengó | 60,78 61,02 | 60,78 613,02