1943 / 59 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 59 vom 12. März 1943. S. 2

Die JIndexziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt Februar 1943

Die Jndexziffer der Großhandelspreise stellt \sih im Monatsdurchschnitt Februar auf 116,0 (1913 = 100); fie hät sich gegenüber deim Vormonat-(115,9) leiht um 0,1 vH erhöht. Die Fndexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 118,4 0,2 vH), industrielle Rohstoffe und Halbwaren 102,7 L 0,3 vH) und industrielle Fertigwaren 134,4 (+ 0,1 .vH).

1918 = 100 J

ers FInderxgruppen f Monatsdurch{\chnitt änderund Januar | Februar | in vH

1943 | 1943

| E Ot d e A 118,6 118,4 0,2 IL. Industrielle Rohstoffe und

Bie O et 402,4 102,7 -+ 0,3 ILI. Îndustrielle Ferkigwaren. . .} 1342 1344 + 0,1 davon Produfktionémittel“. . | 113,8 113,8 0,0 On 5 1496 | 149,8 4+ 0,1 Gesamtindex « « ««. « 115,9 116,0 le: OL

Der leihte Rückgang der Jndexziffer für Agrarstoffe ist durch die jahreszeitliche Staffelung der Eierpreise (Fniraft- treten der Sosmerpreise am 23. Fanuar) bedingt. Die Preise für Brotgetreide, Jndustriehafer und Futtermittel haben sich

- den monatlichen Aufschlägen entsprechend erhöht.

Jn der Fndexziffer für - industrielle Rohstoffe und Halb- waren kommt vorx allem die jahreszeitlihe Staffelung der Stickstoffpreise zum Ausdruck. Daneben liegen in der Gruppe Baustoffe die A für Eistanfirnis (Auswirkung einer Erhöhung von Mitte Januar) und zum Teil auch für Schnitt- holz höher als im Vormonat.

Berlin, den 10. März 1943. Statistisches Reichsamt.

p Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Geseyßes über die Einziehung fommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl.I S. 293 in Verbindung mit dem Geseß über die E volls- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Fuli 193: RGBl. T S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des JFnnern vom 14, Fuli 1942 1 903/42 5400 MVBliV. vom 22. Juli 19429 RGVBl. I S. 1481 über die Aenderung der Zuständigkeit bei der. Einziehung kommunisti- schen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver- mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. I S. 303 werden die bei den nachstehenden Personen sicher- gestellten Gegenstände zugunsten des Deutschen Reiches ein- gezogen:

1. Rumezak, Michael, 20. 4. 1920 in Tysmenytschani

geboren,

9, Lemischka, Johann, 6. 2. 1915 in Lodyna-Nowa geboren,

Z. Bilynskyj, Anton, 2. 11. 1919 in Synaewidsko geboren, ; E

4. Mas jy j, Stefan, 23. 11. 1913 in Zeneviczko geboren,

5. Fwaniw, Georg, 9. 9. 1915‘ in Hräböwez gebörén,

6. Ukarma, Lydia, 1. 4. 1920 in Blata geboren,

7. Mel nyk, Myroslaw, 2. 6. 1920 in Birtscha geboren,

8. Kadylak, Wasyl, 2. 1. 1915 in Systohorb geboren,

9. Kolodyj, Michajlo, 17. 3. 1918 in Lypiwizi geboren,

10. Se mk iw, Bolda-Hylary, 25, 7. 1917 in Kniazdwir geboren, ,

11. Peytula, Nikolaus, 22. 4. 1919 in Korelytschi geboren.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. J: V Dei Be tsn,

Bekanntmachung Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom- munistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. I S. 293 in Verbindung mit dem Gesey über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. 1 Seite 479 —, dem Runderlaß des Reichs- ministers des Fnnuern vom 14. Juli 1942 I 903/42 5400 MBliV. vom 22. Juli 1942, Seite 1481, über die Aende- rung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver- mögens von Reichsfeinden vom 29, Mai 1941 RGBl. I S. 303 wird das inländishe Vermögen des Herbert Grünfeld, 15. 6. 1908 Berlin geboren, zuleßt Berlin- Halensee, Halberstädter Str. 4/5, wohnhaft gewesen, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. J. V: D BelitéL.

Bekanntmachung Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom- munistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. I S. 293 in Verbindung mit dem Gese über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. 1 S, 479 —, dem Runderlaß des Reichs- ministers des Fnnern vom 14, Fuli 1942 1 903/42 5400 MVBliV. vom 22. Juli 1942, Seite 1481, über die Aende- rung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver- mögens von Reichsfeinden vom 29, Mai 1941 ¿— RGBl. I S. 303 *— wird das bei dem Johann Grüneisen, 21. 12. 1883 geboren, Berlin-Schöneberg, Hauptstr. 35, sicher- gestellte Vermögen zugunsten des Deutschen Reiches ein- gezogen, Geheime Staatspolizei. / Staatspolizeileitstelle Berlin. J. V! Dr, B E n 16x

Bekanntmachung Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom- munistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 —— RGBl, I S. 293 in Verindung mit. dem Gesey über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vont 14. Zuli

1933 ‘RGVl, 1°S. 479 —, dem Runderlaß des Reichs- dae: des Jrnexrn vom 14. Zuli 1942 1 903/42 —=?5

rung der Zuständigkeit bei der Etziéhgng kommunfstischen e

Vermögens" in Berlin Und dem Erlaß des Führeks und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver- mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. I

BliV. vom 22. Juli 1942, Seite 1481, über die Aende-

S, 303 wird das inländische Vermögen der Jüdin Marie -

Sárxa. Ball geb. Falk, 9. 3. 1871 in Wronke geb,, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. : f S Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Berlin. J, V7 Dr. Bente.

Anweisung Nr. 41 dexr Wirtschaftsgruppe Esisen-, Stahl- und Blechwaret- industrie als Dewir Bete des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über landwirtschaftliche Maschinen- ersaßteile Vom 6. März 1943

Auf Grund dex Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl..1 S. 686) in Ver- bindung mit der Zweiten Anordnung über die Erzeugungs- lenfung in der Eisen. und Metall verarbeitenden Fudustrie vom 4, Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustim- mung des Reichsbeauftragen für tehn. Erzeugnisse angeordnet:

8 1 (1) Die Herstellung von: einbaufertigen Teilen zu den in L 2 genannten Landmaschinen und Geräten, soweit die Teile

vom Herstellex nicht zu vollständigen Maschinen und Geräten

zusammengebaut werden, ist für den Jn- und Auslandsbedarf nux noch den Firmen gestattet, die eine Einzelanweisung der Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blehwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Er- deugnise erhalten. i

(2) Die zur Fertigung zugelassenen Firmen haben ihr Erzeugungsprogramm gemäß der Einzelanweisung der Wirt- schaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie zu ge- stalten. Aufträge in anderen Mengen, Arten, Formen, Ab- messungen, Ausstattungen, Gewichten, Katalognummern und Warenzeichen als den in der Einzelanweisung vorgesehenen dürfen nicht mehr ‘angenommen werden.

82

Die einbaufähigen Teile zu folgenden Landmaschinen und h werden von den Bestimmungen dieser Anweisung erfaßt:

Getreidemäher, Bindemäher, Mähdrescher, Achrenschneider Gras- und Strohsammlex, Schlepperanbau- und Anhängegeräl., Strohpressen, Strohbinder, Strohschneider, Häekselmaschinen, Höhenförderex, Heulader, j Heurechen, P Schwadenwender (außer Zinken), Gabelwender (außer Gabelzinken), Pflüge (nur Guß- und Hebelteile und Scheibenseche), Kultivatoren us Zinken und deren Teile), Grubber (außer Zinken und deren Teile), Federzahneggen (außer Zinken und deren Teile),

heibeneggen, Hackmaschinen, Vielfachgeräte (außer Zinken), Pferdehacken, Kartoffelroder (außer Schare), Sà- und Drillmaschinen, Düngerstreuer, Rübenschneiderx, Dreschmaschinen (nur Schlagplatten und Zerreißmesser), Maschinenzubehör.

83

(1) Fn begründeten Einzelfällen und zur Deckung des krieg8wichtigen Bedarfs kann die Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technishe Erzeugnisse Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zulassen (Ausnahme- genechmigungen). Sie kann die Ausnahmegenehmigungen mit Auflagen oder Bedingungen versehen.

(2) Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind über die Fachgruppe Werkzeugindustrie der Wirtschafts- gruppe Eisen-, Stahl- und Blehwarenindustrie, “Remscheid, Elberfelder Str. 77, einzureichen. g

8 4 Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den 88 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. 865 :

Diese Anweisung tritt sieben Tage nah ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete sowie die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal- tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen "und Luxem- burg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 6. März 1943,

Die Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blehwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für tehnische Erzeugnisse.

Dr. Pil z. Anordnung ITI / 43 der Reichsstelle für Rauchwaren (Deckung des Reparatur- bedarfs)

&

Vom 11. März 1943 - |

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom -11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen

zur Uebèérwachung und Regelung des Warenverkehrs vom

18% August 1939 (Déutschex Reichsanzeiger und Preußischer

Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu-

stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

: : 81 Jn Abweichung von § 14 der Anordnung 1/43 dürfen Felle dex Einfuhrnr. 563 des Statistishen Warenverzeichnisses nicht

»CURge Es werden, soweit «es sich Um folgende Fellarten “hándelt: “u

Borregos, Buenos, Calayos, Embros, Judisch Lamm, V E Rößhäute; Fohlen- und Kalbselle, alle Arten aninchenfelle, Katenfelle, Bisamfelle, Hamsterfelle.

82 ;

Felle dex in § 1 aufgeführten Arten dürfen, soweit sie nicht der Ausführung von Wehrmachtaufträgen vorbehalten bleiben (§8 9—13 in Verbindung mit § 15 Abs, 1 der Anord- nung 1/43), nur für Reparaturzwecke im Fnland nah Maß- gabe der folgenden Bestimmungen verwendet werden.

83

(1) Der Reichsinnungsverband des Kürschner-, Hut- Und Handshuhmacherhandwerks wird ermächtigt, „Kürschner- betrieben Einkaufskarten auszustellen, durch die sie befugt wer- den, zugerichtete Felle (Einfuhrnx. 563 des Statistischen Warenverzeichnisses) für Reparaturzwecke beim Rauchwaren- ‘großhandel zu erwerben.

M Die Einkaufskarten dürfen nur entsprechend. dem tat- sächlichen Reparaturbedarf des Betriebes beantragt, ausgestellt und ausgenüßt werden. i

(3) Bei Beantragung einer Einkaufskarte hat der Antrag- steller dem Reichsinnungsverband die für die Beurteilung des Bedarfs erforderlichen Angaben (über Auftragsbestand, Vor- räte und Verbrauch an Fellen, Betriebsverhältnisse u, dgl.) zu machen.

(4) Auf Einkaufskarte bezogene Felle sind vom Bezieher aus- \hließlch für Reparaturen an Pelzfertigwaren zu verwenden.

(5) Die Einkaufskarte gilt für ihren Fnhaber zugleich als Verwendungsgenechmigung gemäß § 15 Abs. 1 dex An- ordnung 1/43. ?

8 4

(1) Rauchwarengroßhändler bedürfen l Fe len auf Einkaufskarten 3) einer A der eichsstelle gemäß § 15 Abs. 1 der Anordnung /43' nux, soweit es sich um Fellarten handelt, die nah F 10 der An- ordnung 1/43 der Verwendung für Wehrmachtaufträge vor- behalten sind.

(2) Die Reichsstelle kann Rauchwarengroßhändler an- weisen, Felle für die Lieferung auf Einkaufskarten 3) zu- richten zu lassen, bereitzustellen und an Fnhaber von Einkaufs- karten zu veräußern. Eine solhe Anweisung gilt für Felle, die nah § 10 der Anordnung 1/43 der Verwendung für L ehr- machtaufträge votbehalten sind, gleichzeitig“ als Genehmigung im Sinne des Abs. 1,

85

ur Abgabe von

(1) Der Reichsinnungsverband des Kürschner-, Hut- und Handshuhmacherhandwerks wird ermächtigt, Kürschnexbetriebe

anzuweisen, Bestände von Fellén und Pelzwaren déx. Ein- ubcane 563- und /564- des C Ren Warenverzeichnisses an andere Kürschnerbetriebe für Reparaturzwecke abzugeben.

(2) Kürschnexbetriebe, die Reparaturen an Pelzwaren aus- führen, sind verpflichtet, ein Auftragsbuch oder sonstige über- sichtlihe Aufzeihnungen zu. führen, aus denen. Auftrags- datum, Auftraggeber, Gegenstand, verwendetes Material, Preis und Auslieferungsdatum für jede übernommene Repa- ratux ersichtlich sind. :

(3) Kürschnerbetriebe haben die Aufzeichnungen, zu deren Führung sie nah vorstehendem Abs, 2 und nach § 16 Abs. 1 der ‘Anordnung 1/43 verpflichtet sind, auf Anfordern dem Reichsinnungsverband einzureichen oder seinen Beauftragten vorzulegen. til

: 86 Die Reichss\telle behält sih vor, Ausnahmen von den Vor- schriften dieser Anordnung zuzulassen oder vorzuschreiben.

87 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nack den §8 10, 12—15 der Vexotdnung über den Waxenverkehtr bestraft. §8 (1) Diese Anordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. (2) Sie gilt auch in den eintgegliedérten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet, sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs dex Zivilvèrwal- tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxems- burg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und .den beseßten Gebieten. Kärntens und Krains,

Leipzig, den 11. März 1943.

Der Reichsbeauftragte für Rauchwaren. Dr. Schettle x. j

; Berichtigung A Die in Nr. 56 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußi- hen Staatsanzeigers vom 9, März 1943 veröffentlichte „Anordnung 11/43 der Reichsstelle für Rauchwáren (Aus- \hließliche Herstellung lebenswichtiger Erzeugnisse) vom 9, März 1943“ enthält einen Fehler, der hiermit berichtigt wird. Ju §3 Abs. 2 muß es heißen „§ 2, nicht § 3“, Leipzig, den 10. März 1943, | Dev Reichsbeauftragte für Rauchwaren. Dr. Schettlev.

Nichtamtliches

Deutsches Reich

Der Königlich Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, hat Berlin am 6. März. d, F. verlassen, Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat von Poft die

, Geschäfte der. Gesandtschaft:

_* Reichs» und Staatsanzeiger Nr. 59 vom 12. März 1943. S. 3

Aus der Verwaltung

Kriegsvereinsahung beim: Einkommensteuerbescheid 1942

Ministerialdirigent Dr. Haußmann vom Reichsfinanzmini- sterium teilte ‘gelegentlich eines Vortrages in Berlin mit, daß die Finanzämter im Juteresse einer. Kriegsvereiufahung für das" S ocuerjahr 1942 nicht durchweg Steüerveranlagungen vornehmen und Stenerbescheide erteilen werdèn. Da die Zahl derx zu ver- aniagenden Steuerpflichtigen mehrere Miklionen beträgt, werden dr) diese Vereinfahung zahlreihe Kräfte frei, die anderen w:cchiigen Arbeiten zugute kommen. Selbslverständlich sind aber die fesigeseßten Vorauszahlungen von den Steuerpflichtigen nah dem ‘lebten vorliegenden Bescheid weiter zu leisten. Die Ver- aulagung für 1942 wird im allgemeinen. auf das Frühjahr 1944 verschoben. - Dann sollen die beiden Bescheide für 1942 und 1943, zahlenmäßig getrennt, aber auf dem -gleihen Formular, erteilt werden. Jn einer Reihe von Fällen werden jedoch ‘auch in diesem Fahr Bescheide erteilt. So wird z. B. bei „Begsall der Steuerpfliht wegen . Todesfalls oder Wegzugs im Fahre 1942 eine Veranlagung stattfinden. “Auch wenn der Steuerpflichtige im Laufe des Jahres 1942 von beruflicher Selbständigkeit in ein Gefolgschaftsverhältnis übergegangen ist, muß seine Einkommen- steuer]chuld aus 1942 endgültig geregelt werden. War das Ein- fommen 1942 wesentlich größer als 1941, so soll die Abschluß- zahlung nichk bis nah dex nächsten Veranlagung im Jahre 1944 aufgeschoben werden. Das Finanzamt -wird auch in diesen Fällen jeyt \{chon einen - Bescheid erteilen, um dem Steuer-

pflichtigen nicht für 1944 eine zu große Abshlußzahlung? aufzué

erlegen, S è

Der Vortragende betonte, daß troy dieser Vereinfachung die Steuererklärungen ebenso sorgfältig | , Jede! Zahr auch in diesem Jahre fristgemäß abzugeben sind. Die Frist läuft vom 1. bis 31. März 1943. Beim Vorliegen zwingender Gründe, etwa besonders umfangreicher Buchführung, oder auch

bei Einberufungen, kann die Frist verlängert werden, niht aber. |.

über den- 30. Funi hinaus. :

ausgefüllt wie in jedem

Steuerliche Behandlung der Versicherungsvertreter

Wie aus einem RdF-Erlaß vom 20. Februar 1943 S8 4105 124 TIT hervorgeht, hat der Reichsfinanzhof in ständiger Recht-

sprechung die Versicherungsvertreter, die BVersihherungsverträge

elbst vermitteln (sogenannte Spézialagenten), in vollem Umfang

- als steuexlih selbständig angesehen. Ex hat die Tätigkeit der so-

genannten Generalagenten gegebenenfalls in eine selbständige (werbende) und eine unselbständige (verwaltende und beauf- sichtigende) Tätigkeit aufgeteilt. An dieser Beurteilung ist auch künftig festzuhalten. Gegenüber Zweifeln, ob ein Versiherungs-

vertreter als Spezialagent oder als Generalagent gilt, ist festzu-

stellen, daß als Genexralagenten die Personen des Versichherungs- außendienstes anzusehen sind, die der Direktion einer Versiche- rungsunternchmung unmittelbar unterstellt sind, eine vorwiegend verwaltende, organisatorische und beaufsihtigende Tätigkeit aus- "üben und einem Stab von Vertretern übergeordnet sind, die der Versicherungsunternchmung als Agent verpflichtet sind. Dafür, ob die verwaltende, organisatorishe und beaufsichtigende Tätigkeit itberwiegt, is das Gesamtbild der Tätigkeit maßgebend. Wer der Fachgruppe Versicherungsgeneralagenten angehört, wird in der Regel steuexlih als Generalagent angesehen werden können. Andere Personen des Versicherungsaußendienstes, die eine werbende Tätig- feit ausüben, sind als Spezialagenten anzuschen. Fhre steuerliche Selbständigkeit ist auch dann gegeben, wenn sie neben Provisions- bezügen ein mäßiges festes Gehalt bekommen. Soweit ein Spezial- agent nebenbei auch Verwaltungsaufgaben und die Einziehn1tg von Prämien oder Beiträgen übernommen hat, sind die Ein- nahmen daraus als Entgelte für selbständige Nebentätigkeit zu bé- handeln. Es ist dabei gleihgültig, ob sih zum Beispiel Fnfkassö- provisionen auf Versicherungen beziehen, die der Spezialagent selbst gèworben hat, oder auf andere Versicherungen, Diese Anordnung gilt für die Steuer vom Umsaß und vom Einkommen und für die Gewerbesteuer. Sie berührt die Beurteilung der steuerlichenñ Selbständigkeit nicht, soweit diese von der Rechtsform, in der das Unternehmen betrieben wird, oder von einer organschaftlichen Ein- ordnung abhängig ist.

WirischafisSúicii

Berufsnachwuchslenkung im Kriege

Sorgfältige und gründliche Ausbildung gewährleisten Höchst- leistung

Zum Abschluß der Berufsaufklärungsaktion 1942/43 uns zur

* Ausrichtung der Arbeit im neuen ‘Fahr. führten das" Reichs

arbeitsministerium und die Reichsjugendführung unter dem Vok- siy . von Stabsführêcr Möckel eine . gemeinsame Arbeits- besprehung mit allen beteiligten Reichsdienststellen durch. Einleitend gab Stabsführer. M ö ck el einen Ueberblick über die im zu Ende gehenden Arbeitsabschnitt 1942/43 gemachten Erfah- rungen und stellte dabei fest, daß heute mehr -denn je die Not- wendigkeit - bestehe, durch eine planvolle Ausrichtung aller Auf- flärungsmittel das Elternhaus und die :Fugend: bei der Boruts- wahl durh frühzeitige Beratung zu unterstüßen.“ Die Beru aufklärung wendet sih deshalb nicht allein an die die Schule ver- lassende Jugend, sondern ebenso an die Eltern, die ütbex die augen- blicklihen, gegen früher oft veränderten eru e zu unterrichten jeien. Die Einsicht, daß die. Jugend heute kriegs- wichtige und nahwuchsbedürftige Berufe ergreifen müsse dat sich zunehmend ‘ausgebreitet und auch in diesem Ja re alle Ueberlegungen * zur Berufswahl bestimmt. . Nach "“twie* wie“ vor'fomme’ es ’dber darauf an,

und Jnuteressen entsprehende Berufswaähl treffe. Die richtige Berufswahl sei die Grundlage für eine erfolgreiche Berufsaus- bildung; auf beiden aber * gründe sih eine spätere berufliche Höchstleistung. : A : Fn der Berufsaufklärung des zurückliegenden Fahres hat si besonders die praktishe Berufsbesichtiqung * für Elterr und Jugendliche bewährt. Den Erfordernissen des" Krieges Rechnung tragend, müsse auch die Berufsaufflärung und -nahwuchs- lenkfung im kommenden Fahr eine straffe Zusammenfassung erfahren. Einzelinteressen müßten - dem Gesamtinteresse unter- Kar fin werdén, das allein auf Kriegserfordernisse ausgerichtet

ein könne. ,

Der Erfolg der vorjährigen Berufsaufklärungsaktion wurde aus einem Beritht“ ersihtlih, den Hauptbannführer Schröder über den Einsay “der Reichsjugendführung und der Deutschen Arbeitsfront in diesem Aufgabengebiet. exstattete. Danach konnte die Zahl der Aufklärungsabende C E: die das Thema „Berufswgahl“ zum Gegenstand atten, verdreifaht ‘werden. Die Hälste aller vor der Berufs- wahl stehenden Fungen und Mädel hatte Gelegenheit, sih an Ort und Stelle durch Berufsbesichtigungen mit / der praktischen E Red von ihnen in Aussicht genommenen ‘Berufe vertraut zu machen,

Ueber die Berufsaufklärung und -nahwuchslenkung im. neuen

Wirtschaft des Auslandes

Der schweizerishe Außenhandel im Februar 1943 H Zürich, 11. März, Die \{weizerishe Einfuhr erreichte im

# Februar einen Wert-von 150,5 Mill sfrs. gegen 138,1 Mill. sfrs. -

im entsprehenden Vorjährsmonat und. gegen. 156;9 Mill. rxs. im Januar 1943. Die Ausfuhr belief sich a 110,9: Mill. \rs. gegen 118,2 Mill. rxs. im Februar des Vorjahres und gegen .123,1 Mill. \rs, im Januar 1943. Fm Februar ist der Einfuhrwert im Vergleich zum Vorjahre um 9 % gestiegen, mengenmäßig soll die Steigerung nah der amtlichen Verlautbarung mehr als 25 % ausmachen. Die stärkere e a soBe Erhöhung wird auf den Fmport von shwergewichtigen nin engütern* zurirckgeführt. Ein“ Vergleich der Außenhandelsergebnisse der ersten“ zwei Monate: des laufenden Fahres mit denjenigen des glsen Beitraumes 1942 zeigt beim JFimport einen mengen- und wertmäßigen Zuwachs von prozentual gleichem Ausmaß (+ 9,3 %). Dagegen steht beim Export einer ele Gtemnillgen Zunahme um 15% éine wert- mäßige Steigerung um 9,1 % gegenüber. Diese e Ne Steigerung wird auf Preiserhöhungen und auf die „stärkere Aus- fuhx von hohwertigen Erzeugnissen zurückgeführt

Beachtlicher Ausbau des slowakischen Verkehrêwesens

Preßburg, 11. März. Auf dem Gebiete der ei JInvestitionen isk" in den ersten vier Fahren der Selbständigkeit der Slotvakei Beachtliches geleistet worden. “Vor allem legte man großes Gewicht auf die Ergänzung des Verkehrsnezes, das dur die Lon der Fahre 1939 und 1940 "vielfach in Mit- leidenschast gezogen: worden war. Fn erster Linie shritt man an die Errichtung einer Autobuslinie, die bis Ende 1942 eine Erweiterung auf 416 Linien mit einer Gesamtstrecke von 2140 Kilometer erfuhr. Anfang 1939-bestanden 26 staatlihe Autobus- linien mit einer Länge von “819 km. ‘Große Aufmtrksamkeit wendet man ferner dem Bahnbau zu. Der M nau fand bei den Bahñen beträgt rd. 582,7 Mill: Ks, Bet der- Post wurde das Ney der Postämter ausgebaut und der Bau der ‘automati- [Hen Telephonzentrale beschleunigt. "Dás \tadtlihe Sträßenneß er Slowakei wurde um 439 km auf insgesámt 1810 km. ver- - längert, wofür Aufwendungen im Betrage von 721,8 Mill. Ks.

ss

“f dafür -zu. “sorgen, daß dev: Jugéndliche ‘eint seinen. natürlichen. Neigungen

Elternversammlungen und.

Jahr sprach Ministerialrat Dr. Stets vom Reichsarbeitsmini- terium, der im besonderen die Anforderungen der totalen Krieg- ührung an die Berufsauffklärung, -nahwuchslenkung und -aus- bildung beleuchtete. Die Berufswahl des Jugendlichen und seine Ausbildung verdiene die Til Sorgfalt, da sie in entscheiden- dem Maße seine spätere Leistungsfähigkeit bestimme. Die -vor- liégenden Ergebnisse aus den vergangenen Fahren zeigen, daß es bei sinnvoller Nahwuchslenkung möglich ist, in nahwu{chsarmen Berufen eine Entwicklung einzuleiten, die geeignet ist, den Nach- wuchsshwierigkeiten zu begegnen. Eine wertvolle Ergänzung kann diese Arbeit dadurch erfahren, daß es gelingt, das allgemeine Bild diejer Berufe zu verbessern.

Ueber das Zusammenwirken von Partei, Staat und Wirtschaft in-der Frage der Berufsaufflärung und -nahwucslenkung sprach abschließend Oberbannführer Dr. Fricke. Er stellte dabei besonders heraus, daß eine exfolgreihe Berufsnahwuchslenkung M de von einer disziplinierten - Berufsaufklärung aller be- teiligten Stellen. Sie see voraus, daß die einzelnen Berufs- gruppen ihre Wünsche den Gesamtanforderungen unterordnen.

3 250 000 Arbeitsstunden eingespart Die Arbeit des Hauptaus- schusses „Pulver und Sprengstoffe“ erbrahte wesentliche Erfolge

Dex vom Reichsminister Speer im Rahmen. des Reichsmini- ;

A A für Bewaffnung und Munition eingesezte Hauptaus- chuß „Pulver und Sprengstoffe“ hat. troy der verhältnismäßig

kurzen Zeit seines Bestehens durch ae Einwirkung auf die

Fertigung erhebliche Erfolge auf dem Gebiet der Leistungssteige- L erzielt, Die Förderung des aan Qu Ne sowie die Untersuhung und Abstellung von Mängeln bei solhen Be- trieben, die im Vergleich zu gleihgearteten anderen wesentliche Arbeitsstunden aufwiesen, ergaben eine Exrsparnis von 655 724 ú konnte die Einsparung von insgesamt rund 3250 000 Stunden bet am mengen- und typenmäßigen Ausstoß verzeichnet werden. Diese Erfolge wurden zu einem niht unwesenilihen Teil durch rege Mitarbeit der Gefolgschaften bei der Verminderung - des Ausschusses erzielt, die durch Aussezung von Prämien An- erkennung fand. Fm übrigen verhalfen der Einsaß von arbeits- En Maschinen und Vorrichtungen in der Fertigung, die teigeruug der Preßgeschwindigkeit, die Verwendung zweckent- sprechender Preßwerkzeuge und die Einführung arbeitsparender Vorrichtungen an den Pressen zur Erreichung dieser Leistungs- Mund Bei allen Maßnahmen wurde was bei diesem Fertigungszweig besonders wihtig war die Sicherheit im eiteet in jeder Hinsicht erhalten- und zum Teil sogar noch ge- teigert.

notwendig waren. Für die Straßenerhaltung wurden 136,9 Mill, Ks. ausgegeben. Für den Bau von Amtsgebäuden und Schulen sowie Spitäler usw. wurden rd. 169,5 Mill. Ks. aufge- wéndet, für Wasserregulierungsbauten rd. 100. Mill. Ks.

i Katastrophale Papierknappheit in Fndien

Einem Bericht der Londoner „Times“ ei war die gesetz- gébende Zentralversammlung in Delhi „entseßt“, als sié erfuhr, daß die Regierung British-Fndiens niht weniger als 90 % der gesamten Papierproduktion Fndiens für ihre eigenen Zwecke beshlagnahmt habe. Vor der Zentralversammlung erläuterte der Abgeordnete Bajoria, der eine Protestentschliezung gegen die N emergießnghmen eingebracht hatte, daß die Durch- führung der Regierungsabsihten für den allgemeinen Verbrauch in Britifch-Fndien N nur noch 9600 t Papier übrig lasse, während vor dem Krieg jährlih nahezu 200 000 t in den allge-

meinen Verbrauch gegangen seien. Er betonte, daß die Regierung

ihren Papierverbrauch um 430 % erhöht habe und daß sih die Papiereinfuhren jeßt nur noch auf höchstens 20 000 bis 30000 t jährlih beliefen, die ebenfalls noch zu einem érheblihen Teil von den Behörden beanspruht würden. Der nationalistishe Ab- fre Dr. Banexrjee stellte der Regierung die Anfrage, ob- sie Fndien' auf den niedrigsten Kulturstand herabdrücken wolle, während ein anderer Abgeordneter in der Zentralversammlung eine Reihe amtlicher Publikationen vorlegte, mit denen .er nach-

_wwiès, daß die Regierung unnötig und zwecklos Papier verbrauche.

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Die Eo {pSumlernoternug der Vereinigung für deutsche D Set stellte sich laut Berliner Meldung des „D.N.B,“ en 4 März) auf 74,00 K (am 11, März auf 74,00 A4)

ür kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten - Prag, 11. März. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B.

: Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen-

hagen 621,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B,, Madrid

eits\stunden je Monat. Fm Verlauf eines halben Jahres"

235 65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02. B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agräm 49,95 G7, 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53- B., Athen 16,68 G., 16,72 B.

Budapest, 11, März. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180 7314, Berlin 136,20, Butarest 2,78%, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris. 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 11. März. (D. N. B.) New York 402,50—403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43——4,47, Amsterdam —,—, Brlissel —,—, Jtalien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) —-—, Stockholm 16,85—16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95%—17,13, Rio 83,647, Schanghai Tschungking-Dollar —,—

Amsterdam, 11. März. (D. N. B.) [12,00 Uhr; holl, Zeit. ] Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris, —,—, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsingfors —,—, Ztalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 —44,90, Prag —,—

Zürich, 11. März. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 4,20, London 17,324, New Yort 4,31, Brüssel 69,25 B.,, Mailand 22,661/,, Madrid 39,75 B., Holland 22934 B., Berlin 172,55, Lissabon 17,783, Stockholm 102,664, Oslo 98,624 B.,, Kopenhagen 90,3714 B., Sofia 5,374 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Jstanbul 3,50 V., Bukarest 2,374B., Helsingfors 877,50 B., Buenos Aires 101%, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 11. März. (D. N. B.) London 19,34, New York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief- turje.

Stockholm, 11. März. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B., Brüssel —,— G,, 67,50 B.,, Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing- fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kandáda 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G.,, 17,75 B., Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B.

Oslo, 11. März. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B,, Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70. G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stocholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

London, 11. März. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

Zn Berlin festgestellte Irotierungen flir elagray Ns Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

12, März 11, Mi Gelb Brief | Geld rief Ee (Alexandrien und Q): oe eei ge a tido epa 1 ägypt. Pfund | _—_— E Afghanistan (Kabul) .…...... 100 Asghani 18,79 18,83 | 18,79 18,83 Argentinien (Buenos Aires) « | 1 Pap.- Pes. 0,588 0,592| 0,588 0,592 4. Australien (Sidney)... | 1 austr. Pfund | A Belgien (Brüssel u. Antwerpen) | 100 Belga 3996 40,04 | 39,96 40,04 Brasilien (Rios dé” Jáneiro)' |-1 Cruzeiro _— P - Britisch-Fndien (Vombay-Cal-

cutta) ¿reo eo és Lee. 190. Rupien _—— Bulgarien (Sofia) ....-«.... 100 Lewa 3,047 3,053/ 8,047 8,053 Dänemark (Kopenhagen) «--«. | 100 Kronen 62,15 52,26 | 52,10 52,25 England (London) «+6. 1 engl. Pfunb ins A Finnland (Helsinki) „e... 100 finn. Æ 5,06 5,07 5,06 5,07 Frankreih (Paris) «..-+«-«-« 100 Frs. » _— Griechenland (Athen) „....«- 100 Drachmen 1,668 1,672} 1,668 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter-

Dai). ca oe Cd oboCoeb eas 100 Gulden 132,70 132,70 |/132,70 1832,70 Fran (Teheran) «.-. ..... 100 Rials | 14,59 14,61 | 14,59 14,61 Jsland (Reykjavik) „„.-«.-«- 100 iél. Kr. | 38,42 88,50 | 3842 838,50 Jtalien (Rom und Mailand) - | 100 Lire 13,14 13,16 | 13,14 183,16 Fapan (Tokio 1nd Kobe) ... | 1 Yen 0,585 0,587| 10,586 0,587 Kanada (Montreal) « «« «'».. 1 kanad. Dollar | E S Kroatien (Agram) ««.....-«. 100 Kuna | - 4,995 5 005) 4,995 5,005 Neuseeland (Wellington) .»+.+ | 1 neuseel. Pfd. | _— | Norwegen (Oslo) .......... 100 Kronen | 56,76 56,88 | 56676 556,88 Portugal (Lissabon) ...-..«.- | 100 Escudo 10,19 10,21 | 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) ....++« | 100 Lei —_ —_ Schweden (Stockholm u. Göte- |

D) ca a Go abs 00h es .+ | 100 Kronen 59,46 59,58 | 59,46 59,58 Schweiz (Zürich; Basel unid |

Dor) «C CPCRDR s ed es | 100 Frs. 57,89. 658,01 | 57,89 5s8,01 Serbien (Belgrad) «.«....«.- | 100 jserb. Dinar | 4,995 5,005] 4,995 5,005

Slowakei (Preßburg) .....+- 100 jlow. Kr. | 8,591 8,609| 8,591 8,609 Spanien (Madrid u. Barcelona) | 100 Pesetas | 23,565 23,605) 23,566 23,605 Stüidafrikanische Union (Pretoria

und Johannisburg) .....+ | 1 südafr. Pfd. _— _— Türkei (Istanbul) .....-+...- | 1 türk. Pfund 1,978 1,982] 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) ....-+- | 100 Pengö _— _— E Uruguay (Monitevideo) .….….. | 1 Goldpeso 1199 1201| -1,199 1,201 Verein. Staaten von Amerika |

(Néw York) « ¿+«+2'»««««6 | 1 Dollar atis D av Ats

Für den tnnerdeutshen Verrehnungsverkehr gelten foigende Kurse:

h Gelb Brief

England, Aegypten, Südafrikanische Union „........ 9,89 9,91 rankreih «.. «o. 000.0 0er cor 4,995 5,005 ustralien, Neuseeland «2.5... voran 7,912 7,928 Veit Inb» add odeo co ethooudad ens bic ets 74,18 74,32 Kiiadà „cob 0dv oed o C undo eto 00G C Cd É O 2,098 2,102 Vereinigte Staaten von Amerika „+....«.. é dodia a pee 2,498 2,502 De oa ebo Ce S Cd ep Ee Es Ca oa ad A0 0000000 0,130 0,132

Ausländische Geldsorten und Banknoten

12, März 11. März é Geld Briéj | Geld Brief Sovereigns «ee... 0... ) Notiz 20,388 20,46 | 20,88 20,46 20-Francs-Stückê «oe... ür 16,16 16,22 | 16,16 16,22 Gold-Dollars «2622055 S 1 Stud 4185 4/205 4/185 4,205 Aegyptische «o... | 1 ägypt. Pfd 4,39 4,41 4,39 4,41 Amerikanische: 1000—s Dollar | 1 Dollar _ _— vie 2 und 1 Dollar | 1 Dollar _— 4 Argentinishe ..«....+.»... 1 Pap.- Peso 0,44 0,46 | 0,44 0,46 Australishe «¿oco o... 1 austr. Pfd 2,44 2,46 2,44 2,46 Belgische e000... «.-| 100 Belgas 39,92 40,08 89,92 40,08 Brasilianische .«+++..... }. - | 1 Cruzeixo 0,08 0,09 0,08 0,09 Britisch-Indische ......... ck.. | 100 Rupien 22,95 923.05 | 22,95 * 23,05 Bulgarische: 4000 Lewa und | darunter «... ese Verei Cs 100- Lewa 8,07 3,09 | ©,07 8,09 Däinisihet: gros. ice ao en 100 Kronen | 10 Kr. und darunter | 100 Kronen 52,10 32,30 | 52,10 62,30 Englische: 10 £ und darunter . | 1 engl. Pfd. _—_— jinnische «cor ec eee 100 finn. 4 3,056 5,075| 6,055 5,075 Französische «42... 100 Frs. 4,99 5,01 | 4,99 5,0L Holländische «eee eee eee 100 Guldên 132,70 132,70 [132,70 132,70 Italienische: große «.......- 100 Lite \ —— —_ aiens T E ag lic a6 oa aen ena ss 100 Lire 13,12 13,18 | 18,12 ‘13,18 Känadishe .............46 1 kanad. Dollar | 0,99 1,01 | 0,99 1,01 Kroatische O «4 Ct 00/69 600d 100 Kuna 4,99 6,01 | 4,99 5,0L Norwegische; 50 Kru, darunter | 100 Kronen 56,89 57,11 | 56,89 7,11 hg roe 1000 Lei und j | 500 Lei ch9 « «+ «909° cin ol p 6 100 Let 1,66 1,68 1,66 1,68 Schwedische: große «........ 100 Kroneu A m 50 Kronen und ‘darunter .… | 100 Kronen 59,440 59,64 | 59,4C - 59,64 Schweizer: große: «h» « «és :100 Frs. | 67,88 58,07 | 57,83 ‘68,07 _ 100 Frs. und darunter .…. | 100 Frs. [57,84 - 58,07 [07,88 58,07 SerbishE a e iiLbéa eis ss 100 fecb. Dinar 4,99 5,01 | 4,99 5,01 Mauwsliiha: 20 Kronen und | | ; arunter „zee eo 100 jlow. Kr. 6,58 62 | 8,58 62 Südafrikanische Union | 1 südafr. Pfd. | Ca) 4 00 Cat Türki a6 ide s C o Tod V | 1 türk. Pfünd | 1,91 1,93 | 1,91 1,93

ngarishe: 100 Pengö und darunter S9... .......

100 Pengö | 60,78 61,02 | 60,78 61,02

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43

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