1943 / 60 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

2a E F I A d O d i d P r N L R t ec mi R O0 Q 1

E E WE

Reichs» und Staatsanzeiger Nr. 60 vom 13. März 1943. S. 4

FSißspülbecken (Bidets), j Rückwände (lose), für Küchenausgüsse und Waschanlagen, Schwammhalter, ausgenommen Bügel hierzu, : Seifenhalter und -sdalen, ausgenommen _ Bügel hierzu, -Spuckbecken Spülausgüsse, Spülbecken, Spültischeinsäße, Spül- und Aufwaschtishe (sämtlihe mit Ablaufstopfen), ausge- „nommen :

Spülausgüsse, Spülbecken und Spültisthéinsäße aus Stahl und Spül-Aufwaschtishe aus Stahl mit Holzgestell für Großküchen der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes, der Organisation Todt und für Krankenhäuser, Laza- rette, Heilstätten, Säuglingsheime und ähnlichen Zwecken dienende Gebäude, :

Trennwandstüßen aus Gußeisen, Ttinkbrunnen, .Trinkglashalter, Wäschewärmer, ahnbürstenhalter, ischenwände für Wasch- und Harn (Urinal) -anlagen.

| ‘F Zubehörteile für Feuerungsanlagen

Brennstoffspar- und Sparheizapparate für Oefen, Herde

und Heizkessel, ausgenommen A Zentralheizungs-Brennstoffsparer mit einem Prüfzeichen

des Prüfausschusses für häusliche und kleingewerbliche Feuerungsanlagen und deren Zubehör,

Dauerbrandeinsäße (einshl. Kamin- und Haardöfen), aus- __ genömmen sind a) Dauerbrandeinsäße mit mehr als 1,3 m? Heizfläche, b) -Luftheizungseinsäße ohne nachgeschaltete Kachelheiz-

fläche und : .

Q -Unterbrandeinsäge für Anthrazit,

Herdfüße, ausgenommen

Herdfüße für Herde mit einer Plattenbreite von 100 ecm und darüber und durhgehende Ecksäulen aus Stahl,

Keramische Oefen mit Dauerbrandeinsäßen aus Eisen und

Stahl für Räume mit weniger als. 120 m? Raum-=- inhalt, ;

Ofenrohre, Bogen und Kniestücke (auch mit Drosselklappe oder Reinigungsöffnung) für häuslihe und fklein- gewerbliche Feuerungsanlagen, ausgenommen

Ofenrohre, Bogen und Kniestücke entsprehend DIN 1298 “und Paßrohrstücke mit einseitig niht DIN 1298 ent-

i sprechenden -Abmessungen,

O ; i

Ofenvorsabbleche (Vornagelbleche), ausgenönimen

für Holzbaradcken und für Ersaßzwecke,

Ortsbewegliche, keramische Dauerbrandöfen, deren Eisen- belastung die in den Bau-, Güte- und Prüfbestim- mungen für keramische Dauerbrandöfen qulälsige Eisenhöchstbelastung von 8 kg je 1000 kg/cal stünd- licher Dauerleistung übersteigt,

Schornsteinaufsäge für ortsfeste Schornsteine, Sparheizplatten jeder Art g, Patentkoch-, Schnell- kochplatten, Patentrittge und dal.), ausgenommen

Schnellkochplatten, die Aencan mit Dauerbrandherden

aus Stahlbleeh geliefert werdên oder. aks Ersay für diese bestimmt sind,

Tafel- und Stabroste für gemauerte und keramische Haus- brandfeuerungen, ausgenommen

Roste nah DIN 1293, 2. Ausgabe 1940, i

Untersäße (Unteröfen) aus Gußeisen für Kachelöfen.

Anlage 5 zu 8 11 (Vorschriften über gußeiserne Druckrohre).

Benennung Kurzzeihen Sinnbild

Muffenstück mit Flanschstuzen

Doppelmuffe ,„ i ois enr MDEA Muffenstück mit Muffenstußen B/ Doppelmuffe ,„ MMB Muïffenstück mit Muffenabzweig . . 0 Doppelmusfe Musffenbogen 111/,9 22149 30%, 459, . „.

0770: 6! 2:0

Doppelmuffenbogen 111/,9, 22149 309, 459% , Muffenkrümmet 90%... Doppelmuffenkrümmer 90° Muffenübergangsstück Doppelrnuffenübergangsstück . » « Flanshmuffenstück

Eiriflänschstück

Überschiebmuffe

Geteilte Ueberschiebmusffe

Stopfen i

Blindflansch Flanshbogen 111/,9 30%, 459... „P. 5 Flanschkrümmer 90% ,

Kreuzstück Füßkrümmer -„

Hydrantenfußkrümmer

Flanshübergangsstück , « « »

Ec T T TLITTI T C E

Anlage zu 12 (Vorschriften über gußeiserne BVestandteile von elöfen, Kachelherden und gemauerten Waschkesselöfen). _L. Rohguß i ; | Breite mm Länge mm . é: Abdeckplatten, Dicke 4—6 a) Berliner . 105 522, 626, 783, 887 157 522, 626, 731 b) Sädsishe. . . . 283 425 e) Süddeutsche. . . 300 450, 500, 550, 600 - i ; 350 450, 500,- 550, 600, 650, 700 j: 400 550, 600, 650, 700 j Sämtliche Größen auch als Wasserschiff- und Schugyplatten - nach vorhandenen Modellen. ; Cisenschieber. .. .. 157 235 Falzplatten, Dice 6, 5 70 330, 378, 425, 472, 496, 519, 566 “S 339, 418, 470, 522, 574, 626 118 339, 378, 425, 472, 496, 566 140 378, 425, 472, 496, 519, 566 156 470, 522, 574, 626 - | 989 +573, 621 ; Falzplatten, Didcke 10 78 574, 626 . i 156 574, 626 Gußschienen, Didcke 6 ‘30 1000, 1130 Herdrahmen, Dicke 4—8 ; a) mit Einlagen, ohné Wasserkastenlocch, mit und ohne Bord . b) mit Einlagen, mit Wasserkastenloch und 4 Seiten Rand, auch mit Gasanhang .

708, 755, 802

1000, 1100, 1130 1300, 1500 900—1300 Kehrschieber (Fnnen- \ maße) 155 im Lichten n 131 im Lichten Hamburger Herd- : platten a) Lochplatten . . . 265,310,360 575 310, 360,410 625 360,455 670 Ma Sn D n: 290,360,410 720 b) Anleget . . . . 290,335,385 575, 625, 670, 720 Kochherdplatten mit Ringen, Dicke 7—9 (je nah Größe) a) Einloch 470 470 A y O 522

626 626° 679 679 731 i [ 783 b) Zweiloh .. 574 i 626, 679, 731 679, 783 e) Dreiloch, lang . . 783 887 940

4) Dreiloch, vétteilt . 626

626 679 Ofeneisen Dicke 8,5 bis 10 : 470, 522, 574, 626 Rahmenplatten , . « 626 --- 1000

_ 706, 783

Rahmenschieber S (Außenmaße) 235 261

Peitz e 209 ingplatten, geteilt, Die 85 ; je Tei 496, 573 566

470, 522, 574, 626 236, 283

Rippenplattén, Dicke 65 . .. Nahryorlagan und osteisen . . . Roststäbe für Groß- feueustätten. .. Schienenkochherd- platten / Rahmen, Die 15 Einlagen, Die 9 . ‘574 940. 626 940 679 1044, 1096 731 1258 Ofenrohre mit Drossel- flappe DIN 1928 , 315 . 120, 130, 145 Durchmesser on i i assig: D E iee ‘align Uo ie Me Me E L Bei Breiten oder Längen von 200 bi3 500 mm. « « « ,. = +2? mm Bei» Breiten oder Längen über 500 mm - «o = Ee mm #1

Bei Din V8 0 m ode E a C T Le

. . . mm Bei Dien über 10 mm 5 mm.

IT. Beschlagartikel

j Breite min Höhe mm Balkentüren mit hoher und flaher Zarge . 265 460 (4/4 Kachelbreite) 312 460 (5/4 Kächelbreite) ' 352 460 (6/4 Kachelbréitè) * Balkenstirnplattén T E (Außetmaße) . . . 260 395—480 44 330—365 ' 460—490

Bratofenrahmen . . .- 285—550

Doppelfeuertüren i T4 (Außenmaße) . . . 210—235 280—315 ‘235—340 340—650 ; Ô 325 395——420 Einfache Feuertüren, Heiz-, Asch- und Kehrtüren und verzierte Gußtüren (Jnnenmäaäße) ] i 1 105 131 131 157 157 189 142 195 170 209 105 209 131 212 165 235 157 240 190 240 215 260 212 280 230 i 392 235 Hebeltüren 230 150—250 Kittfalzstirnplatten (Außenmaße) . .. 210—220 360—380, 425 Kittfalztüren (Gesamt- außenmaße für den S ia 0E 400 (für 5/4 Kachelbreite) 320 400 (für 6/4 Käachelbreite) Küchenstirnplatten . 310—320 /470—480 : Reguiliersttnplatten (Außenmaße) .. . 220—360 400—680 O DIN 1290, Blatt 1 ahmen für Wärmeröhren, DIN 1294. Rif-Herdgarnituren | Von den angege benen Maßen ist eine Abweichung von 4 1% zulässig.

i Anordnung 11/43 M j der Reichsstelle für technishe Erzeugnisse über das. Verbot der Herstellung bestimmter Gegenstände vom 11. März 1943.

Auf Grund der Verordnung über den ‘Warenverkehr in der Fassung vom 11. A 1942 (RGBl, 1 S. 686) in Ver- bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Veberwahung und Regelung: des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) und in Ver- bindung mit der Zweiten Anordnung über die Erzeugungs- lenkung in dex Eisen und Metall verarbeitenden Judustrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichscinzèiger Und Preußi- scher Staatsanzeiger Nr.'236 vom- 8. 10. 1942) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

S1 Herstellungsverbot. Y

(1) Die Herstellung der in der Anlage genannten Erzeug-

nisse ist verboten. ie ‘Reichsstelle für technische Evzéuánife fann durch Bekanntmachungen die Anläge dieser Anordnung ändern bzw. ergänzen. : (2) Die in der Anlage genannten Erzeugnisse dürfen auch dann nicht hergestellt werden, wenn nur einzelne Teile aus Eisen und Metall bestehen. Dieses g nicht für gleichartige Erzeitgnisse, die von einer anderen Reichsstelle bewirtschaftet werden, wenn deren Herstellung von dieser genehmigt ist.

(3) Das Anbiëten in Fach- und Tagespressen der in der Anlage genannten Erzeugnisse ist den Herstellern verboten.

82 Verhinderung von Umgehungen. ¿

Die Bestimmungen des § 1 gelten auch für solche Erzeug-

nisse, die eine andere Bezeichnung als die in der Anlage ge-

nannten Erzeugnisse ‘haben, jedo dem gleihèn ‘odor einem ähnlichen Verwendungszweck wie diese dienen, ;

883 i Ausnahmén. Jn besonders begründeten Fällen können die Bewirt- shaftungsstellen“- des Reichsbeauftragten für tehnisthe Erzeug- nisse im Benehmen mit diesem Ausnahmen - von den Be- stimmungen dieser Anordnung zulassen. Anträge“ sind bei der für ‘den Antragsteller zuständigen Bewirtschaftungsstelle ein- zureichen und ausführlich: zu begründen. h as 8 Strafbestimmunegn. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung : werden nah den 88S 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren- verkehr bestraft. i :

Fnukrafttreten. - Diese Anordnung tritt am 15. Mäxz 1943 in Kraft. Sie

gilt au in-den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten

von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustim- mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung stnn- emaß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im ezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be- seßten Gebieten Kärntens und Krains. | Berlin, den 11. März 1943.

Der komm. Reichsbeauftragte für technishe Erzeugnisse. Gerhard Wolff.

Fnhaltsverzeichnis.

I. Beschläge und Zubehör von Krafträdern, Fahr-

rädern, Kinderwagen u. dgl., TI. Bürogeräte und tirouténsilten; III. Drahtwaren, IV. Einrichtungs-Dekorationsgegenstände und Zubehör- teile jeder Art | E ! V. Galäntériewaren und Erzeugnisse | der Volkskunst und des Kunstgewerbes, VI. Gegenstände und Apparate für Land- und Garten- wirtschaft, ' VII. Gewerbliche Bedarfsartikel und Packungen, VIII. Haus- und Küchengeräte“ jeder Att mit Ausnahme fár N Kriegsauflagenprogramm enthaltenèn Gegen- tände, ] ° TX. Haus- und Küchenmaschinen und -äpparate, X. Gegenstände der Körper-, Schönheits-, Haar- und Gesundheitspflege, : j Aa X1.'Kurzwaren und Nadeln, XTI. Schneidwaren, i XITII. Schlösser und: Beschläge, i cus Ae XTV.-Tafel- und Tafelhilfsgeräte sowie Bestecke jedèr Art, mit Ausnahme von Eßlöffeln, : XV. Verschiedene Erzeugnisse, XVI. Werkzeuge. I. ‘Bestandteile und Zubehör von Krafträdern, Fahrrädern, its Kinderwagen u. dgl. Bügelverdecke, mit mehr als fünf Bügeln, Fahrradsättel, - ausgenommen solche mit Drucfedern und ohne Federung, Fahrradstüßen- und Kippständer, Fußruhen für Fahrräder, “ausgenommen Kinderfußruhen in“ Verbindung mit Kinder-

(Förtsepung in der Ersten Beilage.)

B EU R A Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil, ; den Anzeigetteil und für den Verlag“ i. V: Rudokf Lanhy\ch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags und Druerei GmbH., Berlin.

Drei Beilágen

(einshliéßlich einer. Zentralhandelsregisterbeilage). - - : Bei der gekürzten Ausgabe sällt die Zentralhandelsregisterbeilage fort.

313, 365, 418, 470, 522, 626 -

Ne. 60

(Fortieyung aus dem Hauptblatt.)

fen, Fußtrittgalerien, Rückspiegel für Fahrräder, Schmuy- änger für Fahrräder (nicht ußbleche), Schußblechfiguren für Kraft- und Fahrräder, Stoßstangen, Trinkflaschenhalter, Uhrenhalter für Kraft- und Fahrräder, Vorderradfederung für Kräft- und Fahrräder, Wimpelstangen, Winker für Fahr- rader, Zubehörteile von Kinderwagen: Gestelle aus Stahlrohr oder mit durhgehendem Feder- __ bogen, durchgehende Achsen, Sturmstangen, ausgenom- men solche, die höchstens 550 g je Paar Gesamtgewicht an Eisen und Stahl haben, Schieber, ausgenommen halb- lange Schieber aus Stahlrohr, 0/18 mm, Wandstärke 1 mm, Vollscheibenräder.

H. Bürogeräte und Büroutensilien,

wie Bleistiftspißer, ausgenommen Messerchen hierzu, Brief- öffner, Briefwaagen, ausgenommen solche mit Tragfähigkeit von 250 g und darüber in einfaher Ausführung, Farbbänder- ausrüstungen mit mehr als einer Spule m Schreibmaschinen, Notizblockhalter, Schwebstifte, Schreibzeuge, Schreibtisch- bestecke und -geräte.

ITI. Drahtwaren:

Auflegeroste, Bindfadenhalter, Bindfadenkapseln, Blumen- ampeln, Bohnerwachsaufträger, Briefkästen, E fänger, Drahtkörbe, ausgenommen Kartoffellege- und Kar- toffelerntekörbe, soweit sie den landwirtschaftlihen Betrieben eliefert werden, drehbare Verkaufsständer, Einsäße, Fliegen- allen: Fliegenklatschen, Geldkassetten aus Draht, Handtuch- kförbe, Kaninchenraufen, e kürtstliche Christ- bäume, Papierkörbe aus Draht, Quirle, Rolltishdecken, Salat- wäscher, Schneeshläger, Schwammhalter, Seifenhalter, Tropfenfänger, Topfeinlagen, Vogelkäfige.

IV

Einrihtungs- und Dekorationsgegenstände und Zubehör- teile jeder Art:

Adreßplattenschränke, Aktenständer, Ampeln, Badezimmer- shränke, Balkonkästen, Billardlampen, Blumenampeln, Blu» menbretter, Blumengitter, e Blumen- und Kakteenständer, Blumenvasenhaltex, Bridgelampen, Brief- kästen, Brikettträger und -kästen, Bücherschränke, Bücherwagen, Büromödbel aller Art, ausgenommen Stahlrohrgestelle für Ad- dier- und Buchungsmaschinen, soweit das Gewicht der Maschine 60 kg übersteigt, Dekorationsleuchten, Dokumenten- kästen, Eistruben, ausgenommen sind die Einsäße, Fenster- vorseger, Fliesentische, Flügelleuhten, Flurgarderoben, Foto- plattenschränke, Galerien, Garderobenständer, Garderoben- verkaufsständer, Gartenmöbel, Gartenschirmständer, Geld- kassetten, Hocker - Hutständex, Hutständerfüße, Hutständerteller, Kamingeräte aller ‘Art, Karteikästen jeder Art, Kartenplatten und Schauplatten, Klavierleuchten, Kleiderbügel, Kleidex- leisten, Kleiderreinigungsgestelle, Kleinmöbel, Klosettpapier- halter, Kohlen- und Brennstoffkästen, Krawattenhalter, Kühl- und Blecheinsäße für Küchenmöbel, Laden ‘*nrihtungsgegen- stände, Matrabßen, ausgenommen Ee imatraßen mit einem Eisenhöchstgewicht von 5,5 kg, Ofenschirme, Nachttisch-

* einsäße, Quasten, Palmenständer, Papierkörbe, Pußwoll-

kästen, ausgenommen für den innerbetrteblihen Bedarf der «Fndustrie und für die Wehrmacht, Rasierspiegelleuchten, Räutcherschränke und -kammern, mit Ausnahme besonderer, von der zuständigen Wirtschafts- bzw. F “ruppe bestimmter Größen für gewerbliche Betriebe, Rolltishceucn, Rosettenshrau- ben, Sandkästen, Schallplattenständer, Schaufenstereinrich- tungen, Schaufenstershienen, Schaufensterständer jeder Art, Schaukästen, Schemel und Sessel, Schirmständer einschl. Ein- rihtungen, Schränke und Spinde für Schreibmaschinen, Schreibmaschinentische, Schulmöbel jeder Art, Spiegelgriffe, Spiegelleuchten, Spiegelrahmen und -einfassungen, Spültisch- garnituxen und Spültischbrillen, Stahlshränke, ausgenom- men Schränke für Geheimhaltung wichtiger Unterlagen, in folgender Ausführung: Blechstärke der Fnnenwände und der Türen höchstens 1,5 mm, bei | ‘pelwandigen Schränken höch- stens 1 mm Blechstärke, für deu Zedarf der Wehrmacht, für Be- triebe, gegen eine Bedarfsbetätigung der zuständigen Rüstungs- inspektion in Verbindung mit der Abwehrstelle des Wehr- kreiskommandos, Stühle jeder Art, ausgenommen Arbeits- drehstühle mit Füßen, Kopfstücken und Sitßen aus Holz, Tee- wagen, Tintenfaßbehälter, Tische, ausgenommen Tische für friegswichtige und chemishe Betriebe, in denen mit hoher Feuchtigkeit und Explosivstoffen gearbeitet wird, Tischglocken und Glockenständer, Transportkästen und Transporikörbe, aus- genommen für den innerbetrieblihen Bedarf der Fndustrie

und für die Wehrmacht, Tüxrglocken, Uhrengestelle, Uhren-

tänder, Verkaufsftänder jeder Art, Vitrinen und Glas- chränke mit Profilleisten, Wandschoner, Waschschüsselhalter, Werkzeugkästen, ausgenommen für den Bedarf der Wehr- macht, des RAD, der Organisation Todt und der Heimatkraft- fahrparks, Werkzeugshränke, Zeitungshalter, Zierleuchten, trmdbel, Ziernägel. Ausgenommen von dem Herstellver- ot find Eisenbetten sowie alle Krankenhausmöbel für den Be- darf von Krankenhäusern, Lazaretten sowie für ärztliche Ordi- nationszimmer u. dgl., sowie Möbel und Einrichtungsgegen- stände für Kriegsschiffe. :

Y. Galanteriewaren und Erzeugnisse der Volkskunst und des Kunstgewerbes sowie deren Einzelteile:

Autoblumenhalter, Becher jeder Art, Bilderrahmen und Bilderständer, Bleistiftanstecker, Blumenschalen und Blumen- vasen, Bonbonieren, Bonbonkörbchen, Buchstüßen, Bügelver- meg und Ornamente für Damentaschen, Christbaumstän- der, Drehplatten, Ehrenkränze, Dosen und Kästen jeder Art, sowie Etuis, ahnennägel und Fahnenspißen, Figuren, laggenjtänder, Fotoständer und Fotorahmen, e rpaler tänderx, Gebädckästen, Geldtaschen, Börsen, Kin ertaschen, Ein- auftashen sowie Koffertashen und ähnliche Erzeugnisse, Grabkränze, Jagdbecher, Fubiläumsschilder, Kästen und Dosen als Shmusstück# und als Andenken, Karnimschalen, Kammkästen und Kammteller, Kartenspielzubehör, Kerzen-

leuchter, Kinderklappern, kirhlihe Geräte und Devotionalien

E E L E t

Erste Veilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend, den 13. März

jeder Art, kunstgewerbliche Eisen- und Metallwaren jeder Art, kunstgewerbliche Eisen- und Metallwaren jeder Art, Koffereinrihtungen, Lesezeichen, Lippenstifthülsen, Myrthen- kränze und Myrthenzweige, Modellspiegel und ‘Taschenspiegel, Nadeldosen, Nadelkissen und Nadelteller, R E iber, Notizblöckte, Nußfknacker, Parfumflakons, Parfumzerstäuber, Pokale, Puderdosen und Taschenpuderdosen, Pikledosen, Ra- siergarnituren und Rasierspiegel, Rasierschalen, Rasierappa- rate, Reisegarnituren, Reliefs, Shmuckschalen, Sparbüchsen und Spardosen, außer Heimsparkassen, Sportabzeichen für Becher, Statuen und Statuetten, Stocknägel, Streichholz- schachtelhülsen, Thermometer, ausgenommen für technische wede, Tischfeuerzeuge, Toilettengarnituren, Trinkhörner, hrhalter, Wandleuchter, Zahnbürstenhalter und -dosen, Zahnpulverdosen, Zierketten, sämtliche Rauchutensilien, wie: Aschenbecher, Pfeifenständer, Rauchtishchen, Rauchservice und Rauchständer, Tabakdosen, Tabakkästen, Zigaretten- ablagen und Zigarettenlöscher, Zigarettendosen, Zigaret- tenetuis,. Zigarettenspizen, Zigarettenabschneider, Fünd-

holzständer.

VI.

Gegenstände und Apparate für Land- und Gartenwirtschaft:

Blumengabeln, Blumenkellen, Fecherbesen, Gartenschlauch- wagen, Jatehäckchen, Kakteenspaten, Pflanzenpfähle, Pflan- einr Rasenkantenstecher, Rasenmäher, auh mit moto- rishem Betrieb, Sportspaten, Wühleisen, Hundeschüsseln, Käfigständer, Kaytentoiletten.

VII. : Gewerbliche Bedarfsartikel und Packtungen:

Klebevershlußapparate, Packungen aus Eisen, Metall, Blech jeder Art, Papierabrollapparate, Probedosen, Pußwasser- flashen, Schußbehälter, ausgenommen für Glasballons mit mindestens 40 Ltr. Fuhalt, Schußflaschen, Stahlblehplomben jeder Art, ausgenommen Plomben zum Verschluß bei Kon- trollzwang sowie Tae 12 bis 18 mm für Butter-, Mar- arine-, Seifen- und Tabakwarenpakete, Thermosflaschen- ülsen, Versandetiketten, ausgenommen Kollianhänger, Ver- packungs\chnurhalter.

VŸVIIT.

D und Küchengeräte jeder Art mit Ausnahme der im riegsauflagenprogramm enthaltenen Gegenstände, welche nachstehend ausgesührt sind:

Eimer verzinkt und emailliert, Gießkanne, 13 Ltr. JFnhalt, verzinkt, Wannen verzinkt, Waschkessel verzinkt, Bratpfannen, emailliert, Durhschläge 18 und 20 em emailliert, Eßteller 22 ecm emailliert, Kaffeeflaschen mit Patentvershluß, 1 Ltr., emailliert, Kehrschaufeln emailliert, Kochtöpfe hohe und niedrige Form emailliert, Schöpflöffel emailliert, Taschen- essenträger emailliert und lackiert, Trinkbecher, Blechback- formen, reteckig, 20 und 26 em, Drahtsiebe, Konservenglas- offnex für Rillenkonservengläser, Reibeisen,

Vom Hexrstellungsverbot sind ausgenommen: Großküchen- geschirr, einshl. Schüsseln. |

IX, ¿ Haus- und Küchenmaschinen und Apparate:

Aufschnittshneidemaschinen, Bohnenschneidemaschinen, Brot- schneidemashinen mit Druck- und Rundmesser, Butter- maschinen mit Glasbehälter, Einkochapparate, Fleishhack- maschinen und Ansäye dazu, Fruchtpressen, Gasheizöfen, Gemüsehackmaschinen, Küäseschneidemaschinen, Kartoffel- stampfser, Kombinationsmaschinen aller Art und Zusaßteile hierzu, - komb. Herde, Konservierungsapparate, Messer- und Gabelpußmoschinen, Reibemaschinen, Rühr- und Knet- maschinen, Teigmaschinen und Teigmischer.

X, Gegenstände der Körper-, Schönheits-, Haar- und Gesund- heitspslege, insbesondere Bidets, Fuß- und Armbadewannen, Frrigatoren, Nacht- töpfe, Nagelpflegeinstrumente, Spucknäpfe, Stehbecken, Zahn- stocher, ausgenommen sind sämtliche Gesundheitspflegeartikel für den Bedarf der Krankenhäuser, Lazarette, Heilstätten und ähnlichen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie der Ärzte.

XI. Kurzwaren und Nadeln:

Badehaubenschnallen, Bindegarnituren, Bartklammern, Buchecken und Ecken für Lederwaren, Haarspangen und Haar- weller, Handschuhknöpfer, Hutkniffhalter, Korkenzieher für Parfümflashen, Kragenfedern und Kragenspangen, Locken- wickler, Plakathalter, Postkartenklammern, Schleifennadeln, Schuhknöpfer und Schuhknöpfe, Bratennadeln, Durchzieh- nadeln, Nadeleinfädler, ausgenommen für industrielle Zwee, Spicknadeln.

XITI.

Schneiderwaren.

1. Scheren: Blumenscheren, Damenscheren, ausge- nommen solche in Größen von 414”, 5%”, 6 7”, Docht- See Geflügelscheren, Kinderscheren, Lampenscheren, Laub-

eren, Plombenscheren, Präsentiersheren, Rasenscheren, j N Zigarrenscheren, Zigarettenscheren, Zuschlag-

eren. l

2. Messer und Dolche: Ankermesser, Arkansasmesser, Austernmesser, Buntschneidemesser, s AuUT: Cham- pagnermesser, Damendolchmesser, Drehmesser, Fahrtenmesser, Flammendolche, Florette, Haurapiere- und Fechtsäbel, Hirsch- fänger, Hühneraugenhobel, Kampmesser, Kaviarmesser, Klappmesser, Korkmesser, Krebsmesser, Konfektmesser, Obst- messer, Pfeifenräumermesser, Reklamemesser, Rundstück- messer, Schälmesser, Schimesser, Segelmesser, Spickmesser, Springmesser, Stiletts mit zwei und mehrschneidigen Klingen, ausgenommen Nahkampfdolche für die Wehrmacht, Taschen- brotmesser, Theaterdolhe, Touristenmesser, Uhrkettenmesser, Vergoldermesser, Wurstprobemesser, Zwiebelschneider.

XTII. Schlösser und Beschläge: Automatishe Schrankverschlüsse, mit Ausnahme von Kühl-

shrankverschlüssen, Baubeschläge aus Grau- und Temperguß, ausgenommen:

1943

1, Türbeschläge: Aufhänger, Rollengehäuse, Futterstüde, Schließblehe und Schloßschilder für Schienenfahrzeuge, Autohusse und Postwagen, Dornverschlüsse und Buchsen, Griffe für Gepäck- und Lastwagen, Hebevorrichtungen für Hebetüren, Kniestücke ‘für Pendeltürgriffe, Türdrücker und -knöpfe, einshl. Führungsplättchen und -ringe sowie Einlagen für Beschläge aus anderen Werkstoffen als aus Eisen und Stahl, Türkugelklnöpfe mit Stahllangschildern, Tür- und Tor- feststeller, Winkelschließkästen, Nüsse, Zuhaltungen, Fallen und Schlüssel für Türschlösser;

2. Fensterbeshläge: Ankettel mit Hakenblehen, Anschlag- puffer, Ausgleichsrollengehäuse für Schiebefenster, Böte, Gelenke und Gehäuse für Fensterfeststeller, Dornverschlüsse, Drehflügel- und Kipplager, Fenstergriffe, Oliven, Knöpfe, einshl. Führungsplättchen und -ringe sowie Einlagen für Beschläge aus anderen Werkstoffen als aus Eisen .und Stahl, Fensterladeninnenöffner, Kugel und Knöpfe für Fensterladen- festhalter, Kupplungen für Kastenfenster, Ladenkegel, Kegel- platten und -verschlüsse, Oberlichtöffner mit Ausnahme der Gestänge, Hebelarme und Scheren, Oberlichtshnäpper, Vor- reiber (Wirbel). |

3. Sonstige Beschläge: Rollen und Laufwerke für Türen und Fenster, ausgenommen Schienen und Bänder, Treib- riegel und Getreibe für Türen, Tore und Fenster, ausge- nommen Gestänge und Führungen;

Briefkasteneinwürfe, Drücschilde, Federkastenschlöfser, Langschilde, Möbelinnenbeschläge, ausgenommen

1. Bettbeschläge mit einem Nettogewicht von höchstens 600 g

pro Garnitur, jedoch nur bis zu einem Einsaßhöchst- gewicht von 750 g je Garnitur,

. Pult- und Deckelsheren “mit einem Nettogewicht von

höchstens 10 kg pro 100 Stü,

. Scharniere,

. Schließbleche,

. Schlösser,

. Schnäpper, -

. Schrankverbindungen mit Ausnahme von Schrankver-

shraubungen,

. Tischklammern,

9. Verschlußriegel;

Rosetten, Schrankstangen, Stuhlbeschläge, Türgucker, Tür- flöpfer, Türschließer, ausgenommen hydraulische Türschließer für Krankenhäuser, Lazarette oder Erholungsheime, Tür- \choner, Türschußbleche.

XTV.

Tafel- und Tafelhilfsgeräte sowie Bestecke jeder Art, mit Ausnahme von Eßlöffeln.

XV. Verschiedene Erzeugnisse:

Abfallkörbe, Andenkenartikel, Aquarien und deren Bestand- teile, Eiseñgriffe für Flaséthenkästen, Flaschenschilder, Geschirr- zierbeschläge, Grabampeln und Grabvasen, Handtaschenhalter, Hundesteuermarken, Kamingitter, Kartoffelvorratsbehälter, Karussells, Kleiderreinigungsgestelle, Kohlen- und Brennstoff- kästen, N a Kranzständer, Milchtransportkannen, aus- genommen nachstehende Größen und Ausführungen:

1, Stechdeckel- (oder Steckdeckel-) u. Muscheldeckelkannen 5, 10 und 20 Ltr. mit Traghenkel, 40 Ltr. mit Oberreifen und Seitengriffen,

2. Handkannen mit Henkel oder Bügel 1, 3 u. 5 Ltx.,

3. Handausmeßkannen mit Hohlgriff 8 Ltr.,

Luftverdünnungsapparate und Dampfeinführung8apparate, Ornamente und Plaketten, Rasierklingenhalier, Rasierklingen- papierschneider, Rasierklingenverwerter, Reklameartikel, die dur eine Firmenbezeihnung als solche gekennzeichnet find, Reklamemünzen, Reisebügeleisen, Schlittshuhträger, Schreib- tafeln, Spielmarken, Speise- und Biermarken, Spiegel aus Metall oder in Metall gefaßt, Stahlspäne, Straßenspiegel, Taschenwärmer, Terrarien und deren Bestandteile, Ständer für Terrarien, Transportkarren, 1- und 2-rädrige (Kasten-, Sack- und Stechkarren, Sprossen- und Plattenkarren Uu. dgl.), ausgenommen sind:

Aufzugkarren, Munitionskarren, zweirädrige Kasten- karren, Karren zur Aufnahme von Flüssigkeiten oder chemisch angreifenden Stoffen, Karren für heiße Güter, Sauer- und Wasserstoffflashenkarren und einrädrige Kastenkarren der Wehrmacht, der Organisation Todt und des Reichsarbeitsdienstes,

Uhrkapseln, Vasen, Wertmarken, Zaunlißzen.

XVI. Werkzeuge:

Aexte über 2kg, Blumenbinderzangen, Blumenkellen, Drahtzangen mit flahen Backen und Seitenschneidern, Elfen- beinsägeblätter, Gärtnersägen, ausgenommen «Fdunasägen mit Hakenheft, Blattlänge 300 mm, Hammerzangen (komb. Werk= zeug: Zange, Hammer, Schraubenzieher), Hängelichtzangen, Kinderwerkzeuge, Korbmacherzangen, Kürschnerzangen, Maschi- nenfeilen, ausgenommen flachstumpfe und halbrunde Maschi- nenfeilen in den Längen 300 bis 400 mm in Hieb 1 u. Hieb 3, Maschinenschlangenholzbohrer, ausgenommen Form Douglas Und Den Jrwin, Mauerkellen ungehärtet, Modistenzangen, Nadelzangen, Parallelklemmschraubstöcke, ausgenommen solche mit verdeckter Spindel, Regenschirmzangen, Regleusezangen, Rollbandmaße mit Stahlbändern bis 2 m Länge, Rosenkranz=- zangen, Schlangenbohrer Form FJennings, Schnellbohrer, Schraubenschlüssel verstellbar mit zwei geraden Mäulern und verdeckter Spindel, ausgenommen sind Längen von 125, 150, 200, 250 und 300 mm in s{chwerer Ausfuhrung, ferner Längen von 200, 250, 300 und 350 mm in leichter Aus= führung, Spachteln ungehärtet, Standhahnmutterzangen, Stangenlöffelbohrer, Stangenschlangenbohrer, ausgenommen sind solche der Form Douglas mit Rippenöhre und der Form Jrwin mit Rippenöhr, Werkstattfeilen, shwere, ausgenommen sind Handfeilen in den Größen 373 mm 2 kg und 425 mm 3 kg, Armfeilen in den Größen 375 mm 8 kg und 425 mm 4 kg, Zentrumsbohrer mit vierkantigem Hals.

Handwerkzeuge für die Steinbearbeitung:

Beizeisen, Marmorbohrer, Scharrierei en, Schlagei Spivmeißel/ Steinmeißel. charriereisen, Schlageisen,

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