2a E F I A d O d i d P r N L R t ec mi R O0 Q 1
E E WE
Reichs» und Staatsanzeiger Nr. 60 vom 13. März 1943. S. 4
FSißspülbecken (Bidets), j Rückwände (lose), für Küchenausgüsse und Waschanlagen, Schwammhalter, ausgenommen Bügel hierzu, : Seifenhalter und -sdalen, ausgenommen _ Bügel hierzu, -Spuckbecken Spülausgüsse, Spülbecken, Spültischeinsäße, Spül- und Aufwaschtishe (sämtlihe mit Ablaufstopfen), ausge- „nommen :
Spülausgüsse, Spülbecken und Spültisthéinsäße aus Stahl und Spül-Aufwaschtishe aus Stahl mit Holzgestell für Großküchen der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes, der Organisation Todt und für Krankenhäuser, Laza- rette, Heilstätten, Säuglingsheime und ähnlichen Zwecken dienende Gebäude, :
Trennwandstüßen aus Gußeisen, Ttinkbrunnen, .Trinkglashalter, Wäschewärmer, ahnbürstenhalter, ischenwände für Wasch- und Harn (Urinal) -anlagen.
| ‘F Zubehörteile für Feuerungsanlagen
Brennstoffspar- und Sparheizapparate für Oefen, Herde
und Heizkessel, ausgenommen A Zentralheizungs-Brennstoffsparer mit einem Prüfzeichen
des Prüfausschusses für häusliche und kleingewerbliche Feuerungsanlagen und deren Zubehör,
“ Dauerbrandeinsäße (einshl. Kamin- und Haardöfen), aus- __ genömmen sind a) Dauerbrandeinsäße mit mehr als 1,3 m? Heizfläche, b) -Luftheizungseinsäße ohne nachgeschaltete Kachelheiz-
fläche und : .
Q -Unterbrandeinsäge für Anthrazit,
Herdfüße, ausgenommen
Herdfüße für Herde mit einer Plattenbreite von 100 ecm und darüber und durhgehende Ecksäulen aus Stahl,
“ Keramische Oefen mit Dauerbrandeinsäßen aus Eisen und
Stahl für Räume mit weniger als. 120 m? Raum-=- inhalt, ;
Ofenrohre, Bogen und Kniestücke (auch mit Drosselklappe oder Reinigungsöffnung) für häuslihe und fklein- gewerbliche Feuerungsanlagen, ausgenommen
Ofenrohre, Bogen und Kniestücke entsprehend DIN 1298 “und Paßrohrstücke mit einseitig niht DIN 1298 ent-
i sprechenden -Abmessungen,
O ; i
Ofenvorsabbleche (Vornagelbleche), ausgenönimen
für Holzbaradcken und für Ersaßzwecke,
Ortsbewegliche, keramische Dauerbrandöfen, deren Eisen- belastung die in den Bau-, Güte- und Prüfbestim- mungen für keramische Dauerbrandöfen qulälsige Eisenhöchstbelastung von 8 kg je 1000 kg/cal stünd- licher Dauerleistung übersteigt,
Schornsteinaufsäge für ortsfeste Schornsteine, Sparheizplatten jeder Art g, Patentkoch-, Schnell- kochplatten, Patentrittge und dal.), ausgenommen
Schnellkochplatten, die Aencan mit Dauerbrandherden
aus Stahlbleeh geliefert werdên oder. aks Ersay für diese bestimmt sind,
Tafel- und Stabroste für gemauerte und keramische Haus- brandfeuerungen, ausgenommen
Roste nah DIN 1293, 2. Ausgabe 1940, i
Untersäße (Unteröfen) aus Gußeisen für Kachelöfen.
Anlage 5 zu 8 11 (Vorschriften über gußeiserne Druckrohre).
Benennung Kurzzeihen Sinnbild
Muffenstück mit Flanschstuzen
Doppelmuffe ,„ i ois enr MDEA Muffenstück mit Muffenstußen B/ Doppelmuffe ,„ MMB Muïffenstück mit Muffenabzweig . . 0 Doppelmusfe „ Musffenbogen 111/,9 22149 30%, 459, . „.
” 0770: 6! 2:0
Doppelmuffenbogen 111/,9, 22149 309, 459% , Muffenkrümmet 90%... Doppelmuffenkrümmer 90° Muffenübergangsstück Doppelrnuffenübergangsstück . „ » « Flanshmuffenstück
Eiriflänschstück
Überschiebmuffe
Geteilte Ueberschiebmusffe
Stopfen i
Blindflansch Flanshbogen 111/,9 30%, 459... „P. 5 Flanschkrümmer 90% ,
Kreuzstück Füßkrümmer -„
Hydrantenfußkrümmer
Flanshübergangsstück , „ « -« « »
Ec T T TLITTI T C E
Anlage 6° zu 12 (Vorschriften über gußeiserne BVestandteile von elöfen, Kachelherden und gemauerten Waschkesselöfen). _L. Rohguß i ; | — Breite mm Länge mm . é: Abdeckplatten, Dicke 4—6 a) Berliner . 105 522, 626, 783, 887 157 522, 626, 731 b) Sädsishe. . . . 283 425 e) Süddeutsche. . . 300 450, 500, 550, 600 - i ; 350 “ 450, 500,- 550, 600, 650, 700 j: 400 550, 600, 650, 700 j Sämtliche Größen auch als Wasserschiff- und Schugyplatten - nach vorhandenen Modellen. ; Cisenschieber. .. .. 157 235 Falzplatten, Dice 6, 5 70 330, 378, 425, 472, 496, 519, 566 “S 339, 418, 470, 522, 574, 626 118 339, 378, 425, 472, 496, 566 140 378, 425, 472, 496, 519, 566 156 470, 522, 574, 626 - | 989 +573, 621 ; Falzplatten, Didcke 10 78 574, 626 . i 156 574, 626 Gußschienen, Didcke 6 ‘30 1000, 1130 Herdrahmen, Dicke 4—8 ; a) mit Einlagen, ohné Wasserkastenlocch, mit und ohne Bord . b) mit Einlagen, mit Wasserkastenloch und 4 Seiten Rand, auch mit Gasanhang .
708, 755, 802
1000, 1100, 1130 1300, 1500 900—1300 Kehrschieber (Fnnen- \ maße) 155 im Lichten n 131 im Lichten Hamburger Herd- : platten a) Lochplatten . . . 265,310,360 575 310, 360,410 625 360,455 670 Ma Sn D n: 290,360,410 720 b) Anleget . . . . 290,335,385 575, 625, 670, 720 Kochherdplatten mit Ringen, Dicke 7—9 (je nah Größe) a) Einloch 470 470 A y O 522
626 626° 679 679 731 i [ 783 b) Zweiloh .. 574 i 626, 679, 731 679, 783 e) Dreiloch, lang . . 783 887 940
4) Dreiloch, vétteilt . 626
626 679 Ofeneisen Dicke 8,5 bis 10 : 470, 522, 574, 626 Rahmenplatten , . « 626 --- 1000
_ 706, 783
Rahmenschieber S (Außenmaße) 235 261
Peitz e 209 ingplatten, geteilt, Die 85 ; je Tei 496, 573 566
470, 522, 574, 626 236, 283
Rippenplattén, Dicke 65 . .. Nahryorlagan und osteisen . . . Roststäbe für Groß- feueustätten. .. Schienenkochherd- platten / Rahmen, Die 15 Einlagen, Die 9 . ‘574 940. 626 940 679 1044, 1096 731 1258 Ofenrohre mit Drossel- flappe DIN 1928 , 315 . 120, 130, 145 Durchmesser on i i assig: D E iee ‘align Uo ie Me Me E L Bei Breiten oder Längen von 200 bi3 500 mm. « « « ,. = +2? mm Bei» Breiten oder Längen über 500 mm - «o = Ee mm #1
Bei Din V8 0 m ode E a C T Le
. . . mm Bei Dien über 10 mm 5 mm.
IT. Beschlagartikel
j Breite min Höhe mm Balkentüren mit hoher und flaher Zarge . 265 460 (4/4 Kachelbreite) 312 460 (5/4 Kächelbreite) ' 352 460 (6/4 Kachelbréitè) * Balkenstirnplattén T E (Außetmaße) . . . 260 395—480 44 330—365 ' 460—490
Bratofenrahmen . . .- 285—550
Doppelfeuertüren i T4 (Außenmaße) . . . 210—235 280—315 ‘235—340 340—650 ; Ô 325 395——420 Einfache Feuertüren, Heiz-, Asch- und Kehrtüren und verzierte Gußtüren (Jnnenmäaäße) ] i 1 105 131 131 157 157 189 142 195 170 ‘ 209 105 209 131 212 165 235 157 240 190 240 215 260 212 280 230 i 392 235 Hebeltüren 230 150—250 Kittfalzstirnplatten (Außenmaße) . .. 210—220 360—380, 425 Kittfalztüren (Gesamt- außenmaße für den S ia 0E 400 (für 5/4 Kachelbreite) 320 400 (für 6/4 Käachelbreite) Küchenstirnplatten . „ 310—320 /470—480 : Reguiliersttnplatten (Außenmaße) .. . 220—360 400—680 O DIN 1290, Blatt 1 ahmen für Wärmeröhren, DIN 1294. Rif-Herdgarnituren | Von den angege benen Maßen ist eine Abweichung von 4 1% zulässig.
i Anordnung 11/43 M j der Reichsstelle für technishe Erzeugnisse über das. Verbot der Herstellung bestimmter Gegenstände vom 11. März 1943.
Auf Grund der Verordnung über den ‘Warenverkehr in der Fassung vom 11. A 1942 (RGBl, 1 S. 686) in Ver- bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Veberwahung und Regelung: des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) und in Ver- bindung mit der Zweiten Anordnung über die Erzeugungs- lenkung in dex Eisen und Metall verarbeitenden Judustrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichscinzèiger Und Preußi- scher Staatsanzeiger Nr.'236 vom- 8. 10. 1942) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
S1 Herstellungsverbot. Y
(1) Die Herstellung der in der Anlage genannten Erzeug-
nisse ist verboten. ie ‘Reichsstelle für technische Evzéuánife fann durch Bekanntmachungen die Anläge dieser Anordnung ändern bzw. ergänzen. : (2) Die in der Anlage genannten Erzeugnisse dürfen auch dann nicht hergestellt werden, wenn nur einzelne Teile aus Eisen und Metall bestehen. Dieses g nicht für gleichartige Erzeitgnisse, die von einer anderen Reichsstelle bewirtschaftet werden, wenn deren Herstellung von dieser genehmigt ist.
(3) Das Anbiëten in Fach- und Tagespressen der in der Anlage genannten Erzeugnisse ist den Herstellern verboten.
82 Verhinderung von Umgehungen. ¿
Die Bestimmungen des § 1 gelten auch für solche Erzeug-
nisse, die eine andere Bezeichnung als die in der Anlage ge-
nannten Erzeugnisse ‘haben, jedo dem gleihèn ‘odor einem ähnlichen Verwendungszweck wie diese dienen, ;
883 i Ausnahmén. Jn besonders begründeten Fällen können die Bewirt- shaftungsstellen“- des Reichsbeauftragten für tehnisthe Erzeug- nisse im Benehmen mit diesem Ausnahmen - von den Be- stimmungen dieser Anordnung zulassen. Anträge“ sind bei der für ‘den Antragsteller zuständigen Bewirtschaftungsstelle ein- zureichen und ausführlich: zu begründen. h as 8 4° Strafbestimmunegn. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung : werden nah den 88S 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren- verkehr bestraft. i :
Fnukrafttreten. - Diese Anordnung tritt am 15. Mäxz 1943 in Kraft. Sie
gilt au in-den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten
von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustim- mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — stnn- emaß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im ezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be- seßten Gebieten Kärntens und Krains. | Berlin, den 11. März 1943.
Der komm. Reichsbeauftragte für technishe Erzeugnisse. Gerhard Wolff.
Fnhaltsverzeichnis.
I. Beschläge und Zubehör von Krafträdern, Fahr-
rädern, Kinderwagen u. dgl., TI. Bürogeräte und tirouténsilten; III. Drahtwaren, IV. Einrichtungs-Dekorationsgegenstände und Zubehör- teile jeder Art | E ! V. Galäntériewaren und Erzeugnisse | der Volkskunst und des Kunstgewerbes, VI. Gegenstände und Apparate für Land- und Garten- wirtschaft, ' VII. Gewerbliche Bedarfsartikel und Packungen, VIII. Haus- und Küchengeräte“ jeder Att mit Ausnahme fár N Kriegsauflagenprogramm enthaltenèn Gegen- tände, ] ° TX. Haus- und Küchenmaschinen und -äpparate, X. Gegenstände der Körper-, Schönheits-, Haar- und Gesundheitspflege, : j Aa X1.'Kurzwaren und Nadeln, XTI. Schneidwaren, i XITII. Schlösser und: Beschläge, i cus Ae XTV.-Tafel- und Tafelhilfsgeräte sowie Bestecke jedèr Art, mit Ausnahme von Eßlöffeln, : XV. Verschiedene Erzeugnisse, XVI. Werkzeuge. I. ‘Bestandteile und Zubehör von Krafträdern, Fahrrädern, its Kinderwagen u. dgl. Bügelverdecke, mit mehr als fünf Bügeln, Fahrradsättel, - ausgenommen solche mit Drucfedern und ohne Federung, Fahrradstüßen- und Kippständer, Fußruhen für Fahrräder, “ausgenommen Kinderfußruhen in“ Verbindung mit Kinder-
(Förtsepung in der Ersten Beilage.)
B EU R A Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil, ; den Anzeigetteil und für den Verlag“ i. V: Rudokf Lanhy\ch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags und Druerei GmbH., Berlin.
Drei Beilágen
(einshliéßlich einer. Zentralhandelsregisterbeilage). - - : Bei der gekürzten Ausgabe sällt die Zentralhandelsregisterbeilage fort.
313, 365, 418, 470, 522, 626 -
Ne. 60
(Fortieyung aus dem Hauptblatt.)
fen, Fußtrittgalerien, Rückspiegel für Fahrräder, Schmuy- änger für Fahrräder (nicht ußbleche), Schußblechfiguren für Kraft- und Fahrräder, Stoßstangen, Trinkflaschenhalter, Uhrenhalter für Kraft- und Fahrräder, Vorderradfederung für Kräft- und Fahrräder, Wimpelstangen, Winker für Fahr- rader, Zubehörteile von Kinderwagen: Gestelle aus Stahlrohr oder mit durhgehendem Feder- __ bogen, durchgehende Achsen, Sturmstangen, ausgenom- men solche, die höchstens 550 g je Paar Gesamtgewicht an Eisen und Stahl haben, Schieber, ausgenommen halb- lange Schieber aus Stahlrohr, 0/18 mm, Wandstärke 1 mm, Vollscheibenräder.
H. Bürogeräte und Büroutensilien,
wie Bleistiftspißer, ausgenommen Messerchen hierzu, Brief- öffner, Briefwaagen, ausgenommen solche mit Tragfähigkeit von 250 g und darüber in einfaher Ausführung, Farbbänder- ausrüstungen mit mehr als einer Spule m Schreibmaschinen, Notizblockhalter, Schwebstifte, Schreibzeuge, Schreibtisch- bestecke und -geräte.
ITI. Drahtwaren:
Auflegeroste, Bindfadenhalter, Bindfadenkapseln, Blumen- ampeln, Bohnerwachsaufträger, Briefkästen, E fänger, Drahtkörbe, ausgenommen Kartoffellege- und Kar- toffelerntekörbe, soweit sie den landwirtschaftlihen Betrieben eliefert werden, drehbare Verkaufsständer, Einsäße, Fliegen- allen: Fliegenklatschen, Geldkassetten aus Draht, Handtuch- kförbe, Kaninchenraufen, e kürtstliche Christ- bäume, Papierkörbe aus Draht, Quirle, Rolltishdecken, Salat- wäscher, Schneeshläger, Schwammhalter, Seifenhalter, Tropfenfänger, Topfeinlagen, Vogelkäfige.
IV
Einrihtungs- und Dekorationsgegenstände und Zubehör- teile jeder Art:
Adreßplattenschränke, Aktenständer, Ampeln, Badezimmer- shränke, Balkonkästen, Billardlampen, Blumenampeln, Blu» menbretter, Blumengitter, e Blumen- und Kakteenständer, Blumenvasenhaltex, Bridgelampen, Brief- kästen, Brikettträger und -kästen, Bücherschränke, Bücherwagen, Büromödbel aller Art, ausgenommen Stahlrohrgestelle für Ad- dier- und Buchungsmaschinen, soweit das Gewicht der Maschine 60 kg übersteigt, Dekorationsleuchten, Dokumenten- kästen, Eistruben, ausgenommen sind die Einsäße, Fenster- vorseger, Fliesentische, Flügelleuhten, Flurgarderoben, Foto- plattenschränke, Galerien, Garderobenständer, Garderoben- verkaufsständer, Gartenmöbel, Gartenschirmständer, Geld- kassetten, Hocker - Hutständex, Hutständerfüße, Hutständerteller, Kamingeräte aller ‘Art, Karteikästen jeder Art, Kartenplatten und Schauplatten, Klavierleuchten, Kleiderbügel, Kleidex- leisten, Kleiderreinigungsgestelle, Kleinmöbel, Klosettpapier- halter, Kohlen- und Brennstoffkästen, Krawattenhalter, Kühl- und Blecheinsäße für Küchenmöbel, Laden ‘*nrihtungsgegen- stände, Matrabßen, ausgenommen Ee imatraßen mit einem Eisenhöchstgewicht von 5,5 kg, Ofenschirme, Nachttisch-
* einsäße, Quasten, Palmenständer, Papierkörbe, Pußwoll-
kästen, ausgenommen für den innerbetrteblihen Bedarf der «Fndustrie und für die Wehrmacht, Rasierspiegelleuchten, Räutcherschränke und -kammern, mit Ausnahme besonderer, von der zuständigen Wirtschafts- bzw. F “ruppe bestimmter Größen für gewerbliche Betriebe, Rolltishceucn, Rosettenshrau- ben, Sandkästen, Schallplattenständer, Schaufenstereinrich- tungen, Schaufenstershienen, Schaufensterständer jeder Art, Schaukästen, Schemel und Sessel, Schirmständer einschl. Ein- rihtungen, Schränke und Spinde für Schreibmaschinen, Schreibmaschinentische, Schulmöbel jeder Art, Spiegelgriffe, Spiegelleuchten, Spiegelrahmen und -einfassungen, Spültisch- garnituxen und Spültischbrillen, Stahlshränke, ausgenom- men Schränke für Geheimhaltung wichtiger Unterlagen, in folgender Ausführung: Blechstärke der Fnnenwände und der Türen höchstens 1,5 mm, bei | ‘pelwandigen Schränken höch- stens 1 mm Blechstärke, für deu Zedarf der Wehrmacht, für Be- triebe, gegen eine Bedarfsbetätigung der zuständigen Rüstungs- inspektion in Verbindung mit der Abwehrstelle des Wehr- kreiskommandos, Stühle jeder Art, ausgenommen Arbeits- drehstühle mit Füßen, Kopfstücken und Sitßen aus Holz, Tee- wagen, Tintenfaßbehälter, Tische, ausgenommen Tische für friegswichtige und chemishe Betriebe, in denen mit hoher Feuchtigkeit und Explosivstoffen gearbeitet wird, Tischglocken und Glockenständer, Transportkästen und Transporikörbe, aus- genommen für den innerbetrieblihen Bedarf der Fndustrie
und für die Wehrmacht, Tüxrglocken, Uhrengestelle, Uhren-
tänder, Verkaufsftänder jeder Art, Vitrinen und Glas- chränke mit Profilleisten, Wandschoner, Waschschüsselhalter, Werkzeugkästen, ausgenommen für den Bedarf der Wehr- macht, des RAD, der Organisation Todt und der Heimatkraft- fahrparks, Werkzeugshränke, Zeitungshalter, Zierleuchten, trmdbel, Ziernägel. Ausgenommen von dem Herstellver- ot find Eisenbetten sowie alle Krankenhausmöbel für den Be- darf von Krankenhäusern, Lazaretten sowie für ärztliche Ordi- nationszimmer u. dgl., sowie Möbel und Einrichtungsgegen- stände für Kriegsschiffe. :
Y. Galanteriewaren und Erzeugnisse der Volkskunst und des Kunstgewerbes sowie deren Einzelteile:
Autoblumenhalter, Becher jeder Art, Bilderrahmen und Bilderständer, Bleistiftanstecker, Blumenschalen und Blumen- vasen, Bonbonieren, Bonbonkörbchen, Buchstüßen, Bügelver- meg und Ornamente für Damentaschen, Christbaumstän- der, Drehplatten, Ehrenkränze, Dosen und Kästen jeder Art, sowie Etuis, ahnennägel und Fahnenspißen, Figuren, laggenjtänder, Fotoständer und Fotorahmen, e rpaler tänderx, Gebädckästen, Geldtaschen, Börsen, Kin ertaschen, Ein- auftashen sowie Koffertashen und ähnliche Erzeugnisse, Grabkränze, Jagdbecher, Fubiläumsschilder, Kästen und Dosen als Shmusstück# und als Andenken, Karnimschalen, Kammkästen und Kammteller, Kartenspielzubehör, Kerzen-
leuchter, Kinderklappern, kirhlihe Geräte und Devotionalien
E E L E t
Erste Veilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Sonnabend, den 13. März
jeder Art, kunstgewerbliche Eisen- und Metallwaren jeder Art, kunstgewerbliche Eisen- und Metallwaren jeder Art, Koffereinrihtungen, Lesezeichen, Lippenstifthülsen, Myrthen- kränze und Myrthenzweige, Modellspiegel und ‘Taschenspiegel, Nadeldosen, Nadelkissen und Nadelteller, R E iber, Notizblöckte, Nußfknacker, Parfumflakons, Parfumzerstäuber, Pokale, Puderdosen und Taschenpuderdosen, Pikledosen, Ra- siergarnituren und Rasierspiegel, Rasierschalen, Rasierappa- rate, Reisegarnituren, Reliefs, Shmuckschalen, Sparbüchsen und Spardosen, außer Heimsparkassen, Sportabzeichen für Becher, Statuen und Statuetten, Stocknägel, Streichholz- schachtelhülsen, Thermometer, ausgenommen für technische wede, Tischfeuerzeuge, Toilettengarnituren, Trinkhörner, hrhalter, Wandleuchter, Zahnbürstenhalter und -dosen, Zahnpulverdosen, Zierketten, sämtliche Rauchutensilien, wie: Aschenbecher, Pfeifenständer, Rauchtishchen, Rauchservice und Rauchständer, Tabakdosen, Tabakkästen, Zigaretten- ablagen und Zigarettenlöscher, Zigarettendosen, Zigaret- tenetuis,. Zigarettenspizen, Zigarettenabschneider, Fünd-
holzständer.
VI.
Gegenstände und Apparate für Land- und Gartenwirtschaft:
Blumengabeln, Blumenkellen, Fecherbesen, Gartenschlauch- wagen, Jatehäckchen, Kakteenspaten, Pflanzenpfähle, Pflan- einr Rasenkantenstecher, Rasenmäher, auh mit moto- rishem Betrieb, Sportspaten, Wühleisen, Hundeschüsseln, Käfigständer, Kaytentoiletten.
VII. : Gewerbliche Bedarfsartikel und Packtungen:
Klebevershlußapparate, Packungen aus Eisen, Metall, Blech jeder Art, Papierabrollapparate, Probedosen, Pußwasser- flashen, Schußbehälter, ausgenommen für Glasballons mit mindestens 40 Ltr. Fuhalt, Schußflaschen, Stahlblehplomben jeder Art, ausgenommen Plomben zum Verschluß bei Kon- trollzwang sowie Tae 12 bis 18 mm für Butter-, Mar- arine-, Seifen- und Tabakwarenpakete, Thermosflaschen- ülsen, Versandetiketten, ausgenommen Kollianhänger, Ver- packungs\chnurhalter.
VŸVIIT.
D und Küchengeräte jeder Art mit Ausnahme der im riegsauflagenprogramm enthaltenen Gegenstände, welche nachstehend ausgesührt sind:
Eimer verzinkt und emailliert, Gießkanne, 13 Ltr. JFnhalt, verzinkt, Wannen verzinkt, Waschkessel verzinkt, Bratpfannen, emailliert, Durhschläge 18 und 20 em emailliert, Eßteller 22 ecm emailliert, Kaffeeflaschen mit Patentvershluß, 1 Ltr., emailliert, Kehrschaufeln emailliert, Kochtöpfe hohe und niedrige Form emailliert, Schöpflöffel emailliert, Taschen- essenträger emailliert und lackiert, Trinkbecher, Blechback- formen, reteckig, 20 und 26 em, Drahtsiebe, Konservenglas- offnex für Rillenkonservengläser, Reibeisen,
Vom Hexrstellungsverbot sind ausgenommen: Großküchen- geschirr, einshl. Schüsseln. |
IX, ¿ Haus- und Küchenmaschinen und Apparate:
Aufschnittshneidemaschinen, Bohnenschneidemaschinen, Brot- schneidemashinen mit Druck- und Rundmesser, Butter- maschinen mit Glasbehälter, Einkochapparate, Fleishhack- maschinen und Ansäye dazu, Fruchtpressen, Gasheizöfen, Gemüsehackmaschinen, Küäseschneidemaschinen, Kartoffel- stampfser, Kombinationsmaschinen aller Art und Zusaßteile hierzu, - komb. Herde, Konservierungsapparate, Messer- und Gabelpußmoschinen, Reibemaschinen, Rühr- und Knet- maschinen, Teigmaschinen und Teigmischer.
X, Gegenstände der Körper-, Schönheits-, Haar- und Gesund- heitspslege, insbesondere Bidets, Fuß- und Armbadewannen, Frrigatoren, Nacht- töpfe, Nagelpflegeinstrumente, Spucknäpfe, Stehbecken, Zahn- stocher, ausgenommen sind sämtliche Gesundheitspflegeartikel für den Bedarf der Krankenhäuser, Lazarette, Heilstätten und ähnlichen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie der Ärzte.
XI. Kurzwaren und Nadeln:
Badehaubenschnallen, Bindegarnituren, Bartklammern, Buchecken und Ecken für Lederwaren, Haarspangen und Haar- weller, Handschuhknöpfer, Hutkniffhalter, Korkenzieher für Parfümflashen, Kragenfedern und Kragenspangen, Locken- wickler, Plakathalter, Postkartenklammern, Schleifennadeln, Schuhknöpfer und Schuhknöpfe, Bratennadeln, Durchzieh- nadeln, Nadeleinfädler, ausgenommen für industrielle Zwee, Spicknadeln.
XITI.
Schneiderwaren.
1. Scheren: Blumenscheren, Damenscheren, ausge- nommen solche in Größen von 414”, 5%”, 6 7”, Docht- See Geflügelscheren, Kinderscheren, Lampenscheren, Laub-
eren, Plombenscheren, Präsentiersheren, Rasenscheren, j N Zigarrenscheren, Zigarettenscheren, Zuschlag-
eren. l
2. Messer und Dolche: Ankermesser, Arkansasmesser, Austernmesser, Buntschneidemesser, s AuUT: Cham- pagnermesser, Damendolchmesser, Drehmesser, Fahrtenmesser, Flammendolche, Florette, Haurapiere- und Fechtsäbel, Hirsch- fänger, Hühneraugenhobel, Kampmesser, Kaviarmesser, Klappmesser, Korkmesser, Krebsmesser, Konfektmesser, Obst- messer, Pfeifenräumermesser, Reklamemesser, Rundstück- messer, Schälmesser, Schimesser, Segelmesser, Spickmesser, Springmesser, Stiletts mit zwei und mehrschneidigen Klingen, ausgenommen Nahkampfdolche für die Wehrmacht, Taschen- brotmesser, Theaterdolhe, Touristenmesser, Uhrkettenmesser, Vergoldermesser, Wurstprobemesser, Zwiebelschneider.
XTII. Schlösser und Beschläge: Automatishe Schrankverschlüsse, mit Ausnahme von Kühl-
shrankverschlüssen, Baubeschläge aus Grau- und Temperguß, ausgenommen:
1943
1, Türbeschläge: Aufhänger, Rollengehäuse, Futterstüde, Schließblehe und Schloßschilder für Schienenfahrzeuge, Autohusse und Postwagen, Dornverschlüsse und Buchsen, Griffe für Gepäck- und Lastwagen, Hebevorrichtungen für Hebetüren, Kniestücke ‘für Pendeltürgriffe, Türdrücker und -knöpfe, einshl. Führungsplättchen und -ringe sowie Einlagen für Beschläge aus anderen Werkstoffen als aus Eisen und Stahl, Türkugelklnöpfe mit Stahllangschildern, Tür- und Tor- feststeller, Winkelschließkästen, Nüsse, Zuhaltungen, Fallen und Schlüssel für Türschlösser;
2. Fensterbeshläge: Ankettel mit Hakenblehen, Anschlag- puffer, Ausgleichsrollengehäuse für Schiebefenster, Böte, Gelenke und Gehäuse für Fensterfeststeller, Dornverschlüsse, Drehflügel- und Kipplager, Fenstergriffe, Oliven, Knöpfe, einshl. Führungsplättchen und -ringe sowie Einlagen für Beschläge aus anderen Werkstoffen als aus Eisen .und Stahl, Fensterladeninnenöffner, Kugel und Knöpfe für Fensterladen- festhalter, Kupplungen für Kastenfenster, Ladenkegel, Kegel- platten und -verschlüsse, Oberlichtöffner mit Ausnahme der Gestänge, Hebelarme und Scheren, Oberlichtshnäpper, Vor- reiber (Wirbel). |
3. Sonstige Beschläge: Rollen und Laufwerke für Türen und Fenster, ausgenommen Schienen und Bänder, Treib- riegel und Getreibe für Türen, Tore und Fenster, ausge- nommen Gestänge und Führungen;
Briefkasteneinwürfe, Drücschilde, Federkastenschlöfser, Langschilde, Möbelinnenbeschläge, ausgenommen
1. Bettbeschläge mit einem Nettogewicht von höchstens 600 g
pro Garnitur, jedoch nur bis zu einem Einsaßhöchst- gewicht von 750 g je Garnitur,
. Pult- und Deckelsheren “mit einem Nettogewicht von
höchstens 10 kg pro 100 Stü,
. Scharniere,
. Schließbleche,
. Schlösser,
. Schnäpper, -
. Schrankverbindungen mit Ausnahme von Schrankver-
shraubungen,
. Tischklammern,
9. Verschlußriegel;
Rosetten, Schrankstangen, Stuhlbeschläge, Türgucker, Tür- flöpfer, Türschließer, ausgenommen hydraulische Türschließer für Krankenhäuser, Lazarette oder Erholungsheime, Tür- \choner, Türschußbleche.
XTV.
Tafel- und Tafelhilfsgeräte sowie Bestecke jeder Art, mit Ausnahme von Eßlöffeln.
XV. Verschiedene Erzeugnisse:
Abfallkörbe, Andenkenartikel, Aquarien und deren Bestand- teile, Eiseñgriffe für Flaséthenkästen, Flaschenschilder, Geschirr- zierbeschläge, Grabampeln und Grabvasen, Handtaschenhalter, Hundesteuermarken, Kamingitter, Kartoffelvorratsbehälter, Karussells, Kleiderreinigungsgestelle, Kohlen- und Brennstoff- kästen, N a Kranzständer, Milchtransportkannen, aus- genommen nachstehende Größen und Ausführungen:
1, Stechdeckel- (oder Steckdeckel-) u. Muscheldeckelkannen 5, 10 und 20 Ltr. mit Traghenkel, 40 Ltr. mit Oberreifen und Seitengriffen,
2. Handkannen mit Henkel oder Bügel 1, 3 u. 5 Ltx.,
3. Handausmeßkannen mit Hohlgriff 8 Ltr.,
Luftverdünnungsapparate und Dampfeinführung8apparate, Ornamente und Plaketten, Rasierklingenhalier, Rasierklingen- papierschneider, Rasierklingenverwerter, Reklameartikel, die dur eine Firmenbezeihnung als solche gekennzeichnet find, Reklamemünzen, Reisebügeleisen, Schlittshuhträger, Schreib- tafeln, Spielmarken, Speise- und Biermarken, Spiegel aus Metall oder in Metall gefaßt, Stahlspäne, Straßenspiegel, Taschenwärmer, Terrarien und deren Bestandteile, Ständer für Terrarien, Transportkarren, 1- und 2-rädrige (Kasten-, Sack- und Stechkarren, Sprossen- und Plattenkarren Uu. dgl.), ausgenommen sind:
Aufzugkarren, Munitionskarren, zweirädrige Kasten- karren, Karren zur Aufnahme von Flüssigkeiten oder chemisch angreifenden Stoffen, Karren für heiße Güter, Sauer- und Wasserstoffflashenkarren und einrädrige Kastenkarren der Wehrmacht, der Organisation Todt und des Reichsarbeitsdienstes,
Uhrkapseln, Vasen, Wertmarken, Zaunlißzen.
XVI. Werkzeuge:
Aexte über 2kg, Blumenbinderzangen, Blumenkellen, Drahtzangen mit flahen Backen und Seitenschneidern, Elfen- beinsägeblätter, Gärtnersägen, ausgenommen «Fdunasägen mit Hakenheft, Blattlänge 300 mm, Hammerzangen (komb. Werk= zeug: Zange, Hammer, Schraubenzieher), Hängelichtzangen, Kinderwerkzeuge, Korbmacherzangen, Kürschnerzangen, Maschi- nenfeilen, ausgenommen flachstumpfe und halbrunde Maschi- nenfeilen in den Längen 300 bis 400 mm in Hieb 1 u. Hieb 3, Maschinenschlangenholzbohrer, ausgenommen Form Douglas Und Den Jrwin, Mauerkellen ungehärtet, Modistenzangen, Nadelzangen, Parallelklemmschraubstöcke, ausgenommen solche mit verdeckter Spindel, Regenschirmzangen, Regleusezangen, Rollbandmaße mit Stahlbändern bis 2 m Länge, Rosenkranz=- zangen, Schlangenbohrer Form FJennings, Schnellbohrer, Schraubenschlüssel verstellbar mit zwei geraden Mäulern und verdeckter Spindel, ausgenommen sind Längen von 125, 150, 200, 250 und 300 mm in s{chwerer Ausfuhrung, ferner Längen von 200, 250, 300 und 350 mm in leichter Aus= führung, Spachteln ungehärtet, Standhahnmutterzangen, Stangenlöffelbohrer, Stangenschlangenbohrer, ausgenommen sind solche der Form Douglas mit Rippenöhre und der Form Jrwin mit Rippenöhr, Werkstattfeilen, shwere, ausgenommen sind Handfeilen in den Größen 373 mm 2 kg und 425 mm 3 kg, Armfeilen in den Größen 375 mm 8 kg und 425 mm 4 kg, Zentrumsbohrer mit vierkantigem Hals.
Handwerkzeuge für die Steinbearbeitung:
Beizeisen, Marmorbohrer, Scharrierei en, Schlagei Spivmeißel/ Steinmeißel. charriereisen, Schlageisen,
C AC A S R E Tre ene" A I S G E R G R N R H Ae" t RGR O L (G4 Sh N E Ae ri