1943 / 63 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 63 vom 17. März 1943. S. 2

Anordnung über die Abgabe und den Bezug von festen Kraftstossen Vom 16, März 1943 / Auf Grund der mir dur Erlaß des Reichsmarschalls des Großdeutschen Reiches vom 1. März 1942 im Rahmen des Vierjahresplanes erteilten Befugnisse ordne ih an:

81 Feste Kraftstoffe sind die zum Betrieb von Generatoren ge- eigneten und bestimmten Kraftstoffe.

82

(1) Feste Kraftstoffe zum Betrieb von Generatoren dürfen an Verbraucher nur von Betrieben abgegeben werden, die als Auslieferungsstellen oder Tankstellen für feste Kraftstoffe oder für bestimmte feste Kraftstoffe zugelassen sind. e

(2) Die Zulassung erfolgt durch den Generalbevollmäch- tigten für Rüstungsaufgaben im Vierjahresplan Zentral- stelle für Generatoren —, wobei jede Auslieferungsstelle und Tankstelle eine Nummer erhält (Zulassungsnummer), Die Zulassung ist widerruflich.

Die Auslieferungsstellen und Tankstellen dürfen feste Kraft- stoffe nur gegen Vorzeigung der Festkraftstoffkarte (8 5) ab- eben und haben bei jeder Abgabe die Art des abgegebenen T estkraftstoffes, die Abgabemenge, das Datum der Abgabe und Zulassungsnummer in die Festkraftstoffkarte einzutragen.

84 Die Auslieferungsstellen und Tankstellen sind verpflichtet, die einschlägigen Anordnungen und Weisungen über feste Kraftstoffe, insbesondere über ihre Lagerung und Abgabe, zu befolgen und das amtlich vorgeschriebene Schild für Aus-

lieferungs- bzw. Tankstellen an einer für Verkehrsteilnehmer sichtbaren Stelle anzubringen.

S5

(1) An die Halter von Generatoren (Verbraucher), die Ge- neratorèn betreiben dürfen, werden Festkraftstoffkarten für Generatoren ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt durch den für den Standort des Generators zuständigen Beaufteadien der Zentralstelle für Generatoren.

(2) Durch die. Festkraftstoffkarte wird die Berechtigung um Bezuge einer oder mehrerer Arten von festen Kraft- stoffen ausgesproshen.

(3) Selbstversorger erhalten Vi anten für Gene- ratoren der Selbstversorger. Sie sind verpflichtet, ihre Generatoren mit den auf der Kraftstoffkarte eingetragenen Festkraftstoffarten aus der Erzeugung und dem Anfall in eigenen Betrieben zu versorgen.

86

(1) Die Verbraucher dürfen feste Kraftstoffe nur bei den zugelassenen Auslieferungsstellen und Tankstellen beziehen.

(2) Die Verbraucher dürfen höchstens die für den tatsäh- lichen Verbrauch erforderlichen Mengen beziehen.

(3) Der Bezug von festen Kraftstoffen ohne Vorweisung der Festkraftstoffkarte ist verboten.

(4) Falls die Vorausseßungen für die Ausgabe - der Fest- kraftstofffarte Age sind . oder wenn der Generator län er als drei Monate nicht betrieben oder stillgelegt wird, ist die Festkraftstoffkarte unaufgefordert- an den örtlich zu- ständigen Beauftragten der Zentralstelle für Generatoren zurückzugeben.

S7

(1) Für jeden Verbraucher wird auf der Festkraftstoffkarte eine Stammauslieferungsstelle vorgeschrieben, bei der er in der Regel die durch die Festkraftstoffkarte zugelassenen Fest- kraftstoffkarten zu bezichen hat. An anderen Auslieferungs- stellen und Tankstellen dürfen feste Kraftstoffe nur abgegeben und bezogen werden, wenn diese mindestens 50 km von der Stammauslieferungsstelle entfernt sind; die Abgabe und der Bezug an diesen Stellen darf jeweils nur in Höhe eines Le erfolgen. i

(2) Die Abgabe und der Bezug von festen ? Kraftstoffen an bzw. durch Selbstversorger sind nur an Auslieferungsstellen oder Tanfkstellen, die mindestens 50 km vom Standort des Generators entfernt sind, in Höhe eines Tagesbedarfs gestattet.

88 Feste Kraftstoffe dürfen nur zum Generatorbetrieb ver- wendet werden. g 9

Die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung erforderlichen Vorschriften erläßt der Generalbevollmächtigte für Rüstungsaufgaben im Vierjahresplan Zentralstelle für Generatoren —. Er is auch berechtigt, Ausnahmen von dieser Anordnung zuzulassen.

8 10

(1) Wer den Vorschriften dieser Anordnung oder den zu ihrer Durchführung oder Ergänzung ergehendèn Nen vorsäßlih oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird nah den Be- Langen der zweiten Verordnung zur Durchführung des

iexjahresplanes vom 5. November 1936 (RGBl. 1 S. 936) bestraft. ie Strafverfolgung findet nur auf Antrag des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben im Vier- jahresplan Zentralstelle für Generatoren statt. Der Strafantrag kann zurückgezogen werden.

(2) Bei leichteren Verstößen kann der Generalbevoll- mächtigté für Rüstungsaufgaben im Vierjahresplan Zen- tralstelle für Generatoren gegen den Schuldigen eine Ord- nungêstrafe bis zu 10 000,— ÆA im Einzelfall festsezen; er kann seine Befugnisse auf andere Dienststellen übertragen.

8-11 ; Die Anordnung tritt am 1. April 1943 in Kraft. Berlin, den 16. März 1943. j Der Generalbevollmähtigte für Rüstungsaufgaben im Vierjahresplan. Speer.

Anordnung

zur Preisbildung für Umarbeitungen und Ausbesserungen von Bekleidungswaren, Haushaltswaren üund verwandten Erzeugnissen aus Spinnstoffen oder Austauschstoffen Vom 10. März 1943 ; Auf Grund des § 2 des Geseges zur Durchführung des Vierjahresplanes Bestellung eines Reichskommissars für

die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBI. S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres- plan angeordnet:

81

1) Die Preise und Entgelte für Umarbeitungen und Aus- bte an von Bekleidungstvaren, Haushaltswaren und ver- wandten Erzeugnissen aus Spinnstoffen oder solchen Aus- tauschstoffen, die an die Stelle von Spinnstoffen treten, sind im Sea ischen Geschäftsverkehr nach besonderen Richtlinien zu bilden.

(2) Die Richtlinien werden vom Reichskommissar für die Preisbildung erlassen. Sie werden den Unternehmen, die die genannten Waren umarbeiten oder ausbessern, durch die für fie zuständige Gliederung der Organisation der gewerb- lichen Wirtschaft bekanntgegeben. Sie treten für das einzelne Mitglied zwei Wochen nal Zustellung in Kraft, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist. Für die Ergänzung und Aenderuñg der Richtlinien gilt die Regelung der Sâäyte 2 und 3 éntsprec@end.

82

Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Vor- schriften dieser Anordnung und den auf Grund dieser Anord- nung erlassenen Richtlinien zulassen odèêr anordnen.

83 Die Anordnung tritt am 21, März 1943 in Kraft. Berlin, den 10. März 1943. Der Reichskommissar für die Preisbildung.

Fishbödck.

Bekanntmachung Die Einrichtung, Aenderung oder Aufhebung der Verwal- tungen von Grundstücken durch das zuständige Oberlandes- geriht auf Grund der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 RGBl. 1 S. 191 wird künftig im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger niht mehr bekanntgegeben.

Berlin, den 13. März 1943, |

Der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens.

Dr. Krohn,

Berichtigung der in Nummer 84 des Deutschen Reichsanzeigers und Preu- ßishen Staatsanzeigers R rer g Anweisung Nr. 35 der Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie als Bewirtschastun sftelle des Reichsbeauftragten für tech- nische Erzeugnisse über emaillierte Krankenpflegeartikel.

Jm § 1 Ziffer 21 muß es statt Größe I „23 X 24 x 6 cm“ richtig heißen „23 X 14 X 6 cm“.

Rationalisierung unwandelbare Ausgabe der deutschen Kriegs- produktion Rationalisierungsschau des Hauptausshusses „Wehrmacht- und allgemeines Gerät“

Der von Reichsminister Speer berufene Hauptausschuß „Wehrmacht- und allgemeines Gerät“ legte in diesen Tagen dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition den Rechenschafts- bericht für das erste Fahr er Arbeiten auf dem Gebiete der Duxchrationalisierung der kriegswichtigen Fertigung vor. Als ein kleiner, dafür aber um so übersichtlicherer Ausschnitt aus diesem Leistungsbericht ist eine Ausstellung in den Räumen des Charlottenburger Rathauses anzusehen, in der der Hauptausschuß an zahlreihen Musterbeifpielen, graphi chen Darstellungen "und Vergleichsstatistiken ein anschaulihes Bild von den bisherigen Erfolgen seinèr Rationalisierungsmaßnahmen gibt. :

Wie der Leiter der Reichhsgruppe Jndustrie, der zuglei Leiter des Hauptausschusses Wehrmacht- und allgemeines Gerät ist, Generaldirektor Zangen, in seiner Eröffnungsrede erklärte, sei es dem Hauptauss{huß bei der Ausrichtung dieser Rationali- sierungsschau, die bis Ende April geöffnet ist, nicht darauf an-

ekommen, einen befriedigten und loftiebigctdka Rückblick auf

eistungèn der Vetangendeit sondern den deutshen Produzenten

in Fndustrie und Handwerk einen ‘eindeutigen Einblick in die Notwendigkeiten der Gegenwart und in die Mödglichkeiten der Zukunft zu geben. Die Rationalisierung und Typisierung der Fertigung sowie ihre Konzentration auf die besten Betriebe blieben nun einmal für die Dauer des Krieges die unwandelbare Aufgabe der deutschen Wirtschaft, zu deren Lösung die Ausstellung des Hauptausshusses beitragen wolle.

amtes, der der Eröffnung der Schau in Vertretung des ver- hinderten Reichsministers für nd und Munition Speer beiwohnte, unterstrih in kurzen Ausführungen die Feststellungen des Leiters der Reichsgruppe Jndustrie und begrüßte die Aus- stellung als anshaulihe Ergänzung des Rechenschaftsberichtes des Hauptausschusses „Wehrmacht- und allgemeines Gerät“, dessen reichhaltiges Zahlenmaterial beweise, daß die schwere Aufgabe einer konsequenten Durhrationalisierung der kriegswichtigen deutschen Produktion mit großem Erfolg in Angriff genommen worden sei. Es gelte, diese Erfolge immer wieder als anspornen-

jederzeit den notwendigen Produktionsprogrammen gerecht zu werden. Auf der Grundlage einer eindeutigen Bedarfsplanung ivürden dann die Erfolge des Fahres 1943 nicht geringer sein als die des Fahres 1942, zumal die grundsäßlichen Schwierigkeiten jeder Umstellung überwunden seien und die neuen Prinzipien des Brtifietinkbas die Jnitiative des deutschen Unternehmers und das Leistungsvermögen des deutshen Arbeiters immer stärker zum Tragen kommen ließen.

Staatsrat Dr. Schieber gab sodann im Namen des Führers die Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes an eine Anzahl um die deutsche Rüstungsproduktion verdienter Mitarbeiter des Haupt- ausschusses bekannt.

Quelitätssicherung für Generatorkraftstoffe

Die Uebernahme der T durh Generatorfahr- euge hat zur Vorausseßung, daß die Generatorkraftstoffe in einer Beschaffenbeit zur Verfügung stehen, die den hohen Anforderungen des Fahrzeuggenerators entspriht. Störungen, die vom Kraft- ltoff herrühren fönnten, müssen vermieden werden, Kosten für

artungsaufwand und etwaige Reparaturen E gering bleiben. Aus diesen Gründen is eine Festlegung und Sicherung der Kraftstoffqualität notwendig,

Die Forderung nach ette liher Qualität gilt zwar von jeher hon für flüssige Kra tstofe, doch kennt der Aa Ins die Gutekennwerte des Benzins und der Dieselkraft\stoff faum, weil

sie weder bindend festgelegt noch veröffentliht werden. Mit

Neichs» und Staatsanzeiger Nr. 63 vom 17. März 1943. &. 3

Hauptversammlungskalendez

für die Woche vom 22. bis 27. März 1943 Montag, den 22. März

Ludwigshafener

Wirtschaft des Auslandes

Die Richtlinien für die finnishe Agrarproduktion 1943

Die finnische Regierung hat jevt die Richt- tlihe Erzeugung für das Fahr 1943 osern von denen des vorigen Ja etreide- und Karto jahrsarbeiten festgeseßt Zur Selbst-

Nichtamtliches

Deutsches Reich A Der Finnishe Gesandte in Berlin, Herr T. M. Kivi-

mäki, hat Berlin am 12. März d. J. verlassen. seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Edvin Lund-

stx ö m die Geschäfte dec Gesandtschaft.

Verkehrswesen

Die Ernährungswirtschast muß für ihre Transporte den Wasserweg noch stärker benußen Die Tatsache, daß die Eisenbahnwagen von der Wehrmacht nommen sind, hat bereits zwangsläufig inschaltung der Binnenschifsahrt enn auch {hon immer gewisse Güter der Land- und Ercnä run; den Binnenstraßen transportiert wurden, so sind doch noch eine Reihe weiterer Möglichkeiten gegeben, derartige Güter noch stärker von der Schiene auf die Wasserstraße zu ver- Aus diesem Grunde hat nach Ausführungen der NS.- Landpost der Reichsminister für Ernährung und ( in einem Runderlaß nochmals mit Nachdruck auf die Notwendig- keit hingewiesen, den Wasserweg für alle. nur möglichen Trans- rungswirtschaft auszunußen. ie eingegltederten

, Helsinki, 16. März. linien für die landwi herausgegeben, die \ unterscheiden, als die abzul mengen bereits im voraus wurden, wobei der Stand v versorgung mit Brotgetreide Produktionsabteilung des L gibt, 600 000 ha, do sei vo weiterung der Anbaufläche auf gegen sei eine Steigerung de ohne größere Schwierigkeiten d

ia Ü Bt qr:

Ludwigshafen: Walzmühle, Ludwigshafen, München: Bayerische Vereinsbank, München, 111/2 Vien: Ostmark Versicherungs-A.-G., Wien, 16 Uhr.

Dienstag, den 23. März

Bexlin: Deutsche Centralbodenkredit-A.-G.,, Berlin: Siemens & Halske A.G., Berlin- Berlin: Stock & Co., Spiralbohrer-,

fabrif, Bezlin-Marienfelde, 12 Uhr. [he Hypothekenbank, Weimar, 111/2 U n: Frankfurter Hypothekenbank, Fran

-V., 14 Uhr. he Hypotheken- u.- Weh

M08: Pfälzische Hypothekenbank, Ludwigshafen a. Rh., x Stettin: Pommersche Provinzial-

Dresden: Sächsishe Bodencre Köln: Westdeutshe Bodenkredi

iefernden Brot vor den Frü on 1942 maßgebend ist. innland, wie der Chef der ) aftsministeriums befannt- fig nur die Möglichkeit zur Er- etiva 500 000 ha vorhanden. Da- r Kartoffelanbauflähe um 25 % urchfühcbar.

ti aa G L 6.

Berlin, 11 U Siemensstadt Werkzeug- u.

stärkstens in Anspruch einer umfangreichen

Weimar: Deut Frankfurt/Mai r

Johs. Girmes & Co,, ao. were Medlenburgis

kfurt a, M.,

wirtschaft au Abkommen über den Warenverke und den Niederla

n Brüssel wurde ein Abkommen über en Belgien und den Niede erste Halbjahr 1943 einen rte von 30 Mill, KA bzw. 3 Jm Rahmen dieses Abkommens wir -fertigwaren, Produkte rzeugnisse der Photoindustrie, , HZellglas, Kunstfaser-Sulfite ns Flachs sowie während die amen und Fischereiprodukte platten und Erzeugnisse der Chemikalien und sonstige rie ausführen werden.

selbk,, Schwerin, hr zwischen Belgien

Brüssel, ‘16. März. den Warenverk

txoffen, das für das Zarenaustaush im We

andwirtschaft

Mer R

rlanden ges gegenseitigen (5 Mill. bfr Belgien Eisen-

seiner Glas-

Zutersiederei, Stettin, 11 Uhr. itanstalt, Dresden, 12 Uhr. tanstalt, Köln, 11/2 Uhr,

Mittwoch, den 24, März

Leipzig-Gohlis: Aktienbierbrauerei Mann:

Landshut/Bay.: Landshuter Keks- hut, 11 Uhr-

amburg: Liquidations-Casse in Hamburg, üsseldorf: Shwabenbräu, Düsseldorf, 12 Dresden: Societäts-Brauerei Walds Düsseldorf: Ver, Stahlwerke A.-G., München: Waggonfabrik Fos. Rathgeber A.

H.-V,, 111/32 Ühr. : Donnerstag, den 25. März

hnstätten-Hypothekenbank, Berlin, Licht- u. Kraftanlagen

Insbesondere stgebiete auf die Aus- nußung der Wasserstraßen verwiesen, zumal diese Gebiete óhne Beanspruchung der Wasserstraßen vor allem bei Spitenverkehr ihre Transportaufgaben überhaupt nicht bewältigen könnten. Um die gebotene Entlastung der Ei unerläßlich, daß die Verlader zum frü den beteiligten Stellen der Schiffahrt wegen der Sicherung des Laderaumes in Verbindung treten. ( hter - gabe empfiehlt der Erlaß, den Rat und die Mitwirkung der bei den Landesbauernschaften eingerichteten Verkehrsvreferate in An- Mit besonderer Eindringlichkeit muß hierbei gängig ist, aus Rücksichten Arbeitsleistungen enuzung der Wasser auf dem Wasserwe j inweis auf die besondere Eil-

porte in der Ernä werden dur- ibn tahl-Halbzeug und strie, keramische Erzeu nzeugwaren, chemishe Produkte men eines Spezia sfeln und Heringe li offeln, Gemüses Glühfäden, Kunst Papierwaren chen Photoindust

Gohlis, Leipzig-Gohlis, 11 Uhr. u, Hütten-A.-G.,, Friedrihshütte, Herdorf,

u. Schokoladenfabrik, Lands3- Hamburg, 17 Uhr.

lößchen, Dresden, 12 Uhr. üsseldorf, 11 Uhr.

senbahn zu erreichen, ist es

estmöglichen Zeitpunkt mit Pflanzen, Spei

Niederlande Saatkart owie Radioartikel,

etallindustrie, f Rohstoffe für die belgis

Zur Erleichterung der Auf-

pruhch zu nehmen. j estgestellt werden, daß es keinesfalls an der Gewohnheit, aus Scheu vor oder vor größeren Kosten auf die zu verzichten oder die Beförderun u verzögern, um dann mit dem edürftigfeit des Transportes, Verderblichkeit der Güter oder ähnliche Gründe die Beförderung durch die Eisenbahn dur{zu- ibt die auf vielen Wasserstraßen bemerkbare Ver- ahnraumes keine Veranlassung, von Schiffahrts- Jn gewissem Umfang werden zur Zeit tändigen Stellen ür ein, daß der Um das volks- lihen Ausnußung ch, daß alle Be- Überprüfen, auf n, indem ste in

München, ao. Ein spanische Vier-Milliarden-Anleihe

g General Franco hat das eine außerordentliche e von vier Milliarden Peseten aus- assen worden, um allen im öffent- ßerordentlihen Bauten, Erwer- u können, ohne die

Madrid, 16, März. anishe Finan taatsanleihe bi ugeben, Dreses ihen Fnteresse bungen und

Steuern zu erhöhen, \ uziehen. Die Einzelheiten und eihe sind bisher noch nicht beka

1z, Die Regierun Berlin: Deutsche Wo zministerium ermä Berlin: Elektrische H.-V,, 11 Uhr. Berlin: Portland-Cement-Fabriks A.-G, wa/O,, 10 Uhr. Berlin: Zuckerr H.-V,, 12 Uhr Hannover: Eisenwerk Wül Dresden: Elbtalwerk-Elekt dandelsbank A.-G., Leipzig nfeld: Brüder Reininghaus strie, Graz-Steinfeld, 15 Uhr. Bohrisch-Brauerei, Stettin, 12/3 Uhr. ried. Rückforth Ww., Stettin, 11 Uhr, chloß-Brauerei. Stettin, 11/2 Uhr. erei A.-G. „Elysium“, Stettin, 19 Uhr.

Freitag, den 26. März

t- u, Bodenbank, Berlin, 17 Uhr. für Nordwestdeutshland, Bre pinnerei, Leipzig, 141 , Leipzig, 111 Uhr.

Magdeburg, Magdeburg, 16 Uhr.

Sonnabend, den 27. März

Deutsche A.-G. für Nestle-Er Deutsche Bau- u. Grundstü Berlin: „Sarotti“ A.-G., B Nürnberg: Mars-Werke, Ni Mainz: Werner -& Merg,

A.-G., Berlin, ao. „Schakowa“, Schako- affinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn, ao.

fel, Hannover-Wülfel, 12 Uhr. -G., Heidenau, 11 Uhr.

rganisationen durchführen

nappung de ondern das transporten abzusehen. peicherraum benugt. ehrslenkfung seßen sich aber bereits ch für die Fahrt genutt wird. iel der höhstmögli es unerläßli

chaft selbst

edingungen dex neuen

Laderaum nur no rizitäts-A. tlih notwendige asserstraßen zu erre and- und Ernährungswirts e welche Weise sie die Reichsbahn entlasten könne Empfang oder Versand ihrer Güter die Wasserstraße einschalten.

Elektrifizierungsplan für die bulgarishe Staatsbahn

3. Nah Angaben des bulgarischen Ei zur Zeit în Bulgarien ein 20- ifizierung der bulgaris Ur die Elektrifi beginnen wird,

f. Brauerei u. Spiri-

Sofia, 16. Mär ministeriums wir ausgearbeitet, der di bahn vorsieht. Der Anlaß f tigsten Linien ch 350—400 000 t Steinkohle benöt

} chen Staats- ierung, die zunächst legt darin, da ] igt werden. Außer- von Steinkohle 25 % des Güterver- hlentransport erhöhte sich im er Personenverkehr in derselben den Anschluß der neuen Gebiete ver- nney um 33 %, die Shmalspurbahn

i ettiner Bergs Stettin: Stettiner Brau Postwesen Eine neue Sondermarke

In der Zeit vom 26. März bis zum 15. Mai 1943 geben die größeren Postämter eine Sondermärke der Deutschen zum Tag der Verpflichtu zu 6 +4 Rpf. ist in der

Zeit jährli dem beträgt der Transport ulgarien. Der Steinko. ahre 1941/42 um 8 %, während d eit um 26 % stieg. Dur größerte sich das Eisenba um 11 %.

Berlin: Deutsche Ba1 Bremen: Bankverein Leipzig: Leip Leipzig: Emi

men, 12 Uhr. Baumkuvolls Pinkau & Co. Magdeburg: Zuckerraffinerie

ugend ab. Die grüne ickerei Wien nah einem Ent- stmalers “Meerwald in Berlin-Wilmersdorf her-

aue

ch wird bei Generatorkraftstoffen nunmehr gebrochen. für Generatoren beim Generalbevollmächtigten saufgaben im Vierjahresplan, legt für jeden Gene- osf, der auf den Markt kommt,

ng der F taats8dr1

gestellt worden. eugnisse, Lindau, 11!/2 Uhr. ., Berlin, 12 Uhr.

] empelhof, 12 Uhr.

trnberg, 12 Uhr.

Mainz, 11 Uhr.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

sterdam 13,27 G., 13,27 B., G,, 568,80 B., Kopen- G., 99,10 B., Madrid 131,60 B., New Y Stockholm 594,60 G., d 49,95 G., 50,05 B., 80,53 B., Athen

Prag, 16, März. Zürich. 578,90 G., 580,10 B., Oslo 5 hagen 521,50 G., 522,50 235,65 G., 236,05 B,, 24,98 G., 25,02, B., Par 595,80 B., Brü Agram 49,95 16,68 G., 16,72 B.

Budapest, 16. März. 180,73 14, Berlin 136,20, Bukarest 2,7 Mailand 17,77, New York —,— 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,8 an den Sonnabenden geschlossen.

London, 16. März. Paris —,—,

(D. N. B.) Am

| | Wirtschaftisteil

diesem Brau

entralstelle B., London 98,90

Mailand 131,40 G., is 49,95 G., 50,05 B., ssel 399,60 G., 400,40 B., Belgra Sofia 30,47 G

B24 Vörsenkenn

für die Woche vom 8,

Die vom Statistischen Reichsamt erre

stellen sih für die Woche vom 8. bis 13. zur Vorwoche wie folgt:

indestqüutekennwerte reiskommissar festgele raftstoffe, die diesen Güte- fen als Generatorkraftstoff abgegeben e selbst sind durh umfan reiche praf- t, daß sie für einen

ratorkraftst #st, die zusammen mit dem vom Preis bekanntgegeben werden. kennwerten entsprechen, dür Die Gütekennwert ermittelt und derart f einwandfveien Betrieb des Generators neratorkraft\stoff ist als liebiges Braunkohlénb sondern jeweils ein güt Es' ist dabei unerheblich, meisten Fällen weder geneigt sein wi zuprüfen noch die Möglichkeit dazu h iche Bekanntgabe der Werte verhütet, daß Kraftstoff geliefert wird und er dadurch Schad gen für Generator-Anthrazit seit- chwelkoks, Torf und Lignit werden und für weitere neu. hinzugetretene all bekanntgegeben.

bis 13. März 1943.

chneten Börsenkennziffern März 1943 im Vergleich

Wochendurchschnitt vom 8.3. vom 1.3. bis 13. 3. bis 6,3.

50,05 B.,

) Alles in Pengò. Amsterdam 8%, Helsinki 6,90, London —,—, , Paris 6,81, Prag 13,62. Preßburg Zürich 80,20. Die Börse bleibt

(D. N. B.) Spanien (offi Brüssel —,—, Ztalien nhagen (Freiv.) i 71, Buenos Aires (offiz.) 16,95 Tschungking-Dollar —,—,

(D. N. B.)

tishe Erprobun durchschnitt o nicht mehr irgendein Anthrazit, ein be- rikett oder ein unbekannter Schwelkoks, emäßig genau umrissener fester Qualitäts- daß der Verbraucher in den rd, die Gütekennwerte nach,

Allein die amts ihm ungeeignetev en erleidet.

Aktienkurse (Kennziffer 1924 bis 1926 = 100)

Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Jndustrie Handel und Verkehr ¿

Î York 402,50—403,50, Berlin —,— 4,43—4,47, Amsterdam —,— Schweiz 17,30—17,40, Kope 16,85—16,95, Oslo Rio 83,647, Schanghai

Amsterdam, 16. März. Amilich.] Berlin —,—, , Brüssel 30,11—30,1 , gGtalien (Clearing) Kopenhagen —,—, Stockholm

Zürich, 16. März. London 17,321,

(Freiv.) —,—,

ckch 34—17,13,

aben wird.

Kursniveau der 4%igen Wertpapiere Pfandbriefe Kommunalobligationen . .. Dtsch. Reichsschaßanweisungen 1940 Folgen 6 und 7. ,. Dtsch. Reichsbahnanl Anleihen der Lände Anleihen der Gemeinden . . Gemeindeumschuldun JIndustrieobligationen

Gütervorschriften lie vor, für Steinkohlens Kürze veröffentlicht stoffe von Fall zu F Qualitätssicherung is ein Vorzug der Ge über allen. anderen Kraftstoffen und er üblichen Brennstoffen.

[12,00 Uhr; holl. London —,—, New York —,—, 7, Schweiz 43,63—43,71,

44,81 44,90, Prag —,—. [11,40 Uhr.] Paris 69,25 B.,, Mailand 93 B., Borlin 172,55, Lissabon „,„ Kopenhagen Budapest 104,50 B., Z 3,50 B., Bukarest 2,37FB., Helsi 3%, Japan 101,00, Rio 22,50 B. London 19,34, New 0,85, Antwerpen 76,80, Zürich

Diese amtlich neratorkraftsto

st recht gegenüber den (D. N. B.)

New York 4,31, 22,661/,, Madrid 39,75 B., Holland 22

90,3714 B., So 8,75, Athen 877,50 B., Buenos Aires 101

Kopenhagen, 16. März. (D. York 479,00, Berlin 191,80, - Paris 1

Öffentlich

» Erleichterung des deutsh-ungarishen Warenaustausches

Der deutsche und der ungarishe Regie- WVirtschaftsbeziehungen Vorsitz des e gemeinsame Tagung he von Abmachungen getroffen wurde, Warenaustausches zwischen den beiden der gemeinsanten Aus- tionskraft dienen. Jns- en, getroffen, um siherzustellen, lungen im Verrehnungsverkehx

fia 5,373 B., Prag 17,30,

Budapest, ‘16. März. Jstanbul E

rungsausschuß für die ischen den beiden Ländern haben unter lodius und des Gesandten von Nickl ein abgehalten, in der eine Rei die der Erleichterung des Ländern und der weiteren Jntensivierun nußung der kriegswirts ondere wurden Vereinbarun daß die Durchführung der Za

Die Elektrolytkupfernotierun Eleltrolhtkupfernotiz stellte si 00

für 100 kg.

der Vereinigung für deutsche rliner Meldung des „D.N. B.“ (am 16. März- auf 74,00 L)

Regelung * der Staatsrat Dr. Schieber, der Chef des Rüstungslieferungs- |

E E L r e E L

haftlihen Produ

er Anzeiger

r r

111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Osls 109,00, Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid ——,—, Alles Brief- furse.

Stockholm, 16, März, (D. N. B.) London 16,85 G,, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G.,, 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G,, 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., elsing- fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G,, 17,75 B., Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B.

Oslo, 16, März. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,90 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

London, 16. März. (D, N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—,

C R

Fn Berlin feftgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung 17, März 16, März Gelb Brie! | Geld Brief

P Cb le Feet diet 1 ägypt. Pfund | _- | Afghanistan (Kabul) 100 Afghani 18,79 18,83 | 18,79 18,83 Argentinien (Buenos Aires) . | 1 Pap.-Pes. 0588 0,592| 0,588 ‘0,592 Auftralien (Sidney) ....…... 1 austr. Pfund —_ ets Belgien (Brüssel u. Antwerpen) | 100 Belga 39,96 40,04 | 89,96 40,04

Brasilien (Rio de Janeiro) .. | 1 Cruzeiro Britisch-Jndien (Bombay-Cal-

E Ee ep 0 P ES Po 06s 100 Rupien _ lags E Bulgarien (Sofia) ..……..….... 100 Lewa 3,047 8,053! 8,047 3,053 Dänemark (Kopenhagen) ..., | 100 Kronen 52,18 652,25 | 62,16 652,25 England (London) ..«+++ «:.o… | 1 engl. Pfunb _— Es Finnland G SHHOIPIE: 100 finn. 4 6,06 5,07 | 5,06 5,07 Frankreich (Paris) „s... 100 Frs. —_ _— —— E Griechenland (Athen) 100 Drachmen | 1,668 1,672| 1,668 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter-

B aa N ZA 100 Gulden 132,70 132,70 1132,70 1832,70 Iran (Teheran) 100 Rials 14569 14,61 | 14,59 14,61 Lsland (Reykjavil) .….....,. 100 isl. Kr. 88,42 838,50 | 388,42 838,50 ÎDtalien (Rom und Mailand) . | 100 Lire 13,14 13,16 | 183,14 * 18,16 pan (Tokio und Kobe) .,. | 1 Yen 0,5686 0,587| 0,585 0,587

anada (Montreal) „....... 1 fanad. Dollax | ams e 7 B Kroatien (Agram) .…..…... 100 Kuna 4,999 5005| 4,995 5,005 Neuseeland (Wellington) .... | 1 neuseel. Pfd. wou Norwegen (Oslo) „..»...« *. | 100 Kronen 56 76 56,88 | 56.76 66,88 Portugal (Lissabon) .……...,. 100 Escudo 10,19 - 10,21 | 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm u. Göte-

O n eo En R Sit 100 Kronen 59,46 69,58 | 5946 859,58 Saures (Zürich, Base: und

MEL) s eve ed edes e f 200 Fri, 67,89 658,01 | 57,89 858,01 Serbien (Belgrad) .......,. 100 serb. Dinar | 4,995 -5,005| 4,9958 5,005 Slowäkei (Preßburg) 100 low. Kr, 8,591 8,609] 8,591 8,609 Spanien (Madrid u. Barcelona) | 100 Pesetas 23,5865 283,605| 23,5666 283,605 Südafrikanische Union ( Pretoria

und Johannisburg) ..... 1 \üibafr. Pfd. _— úini Türkei (Fstanbul) ........... 1 türk. Pfund | 1,978 1,982] 1,978 1;982 Ungarn (Budapest) 100 Pengö _—- Uruguay (Montevideo) .….….. 1 Golbpeso 1199 1.201 1,199 1,201 Verein. Staaten von Amerika

R 10171) 2 O N 1 Dollar _— —_.. -— ain

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Ü L Gelb Brief

England, Aegypten, Südafrikanische Union dos 9,89 9,91 rankrei o... 0.02.0000. 0... ... 4,996 5,005 Australien, Neuseeland TOS 0000 SS0 E R000 Rue és 7,912 7,928

D eee op o bes Cte ocn) cue Lies 74,18 74,32 U G es a ev atsCis C C UL E L 2,098 2,102 Vereinigte Staaten von Amerika «....+.« po dd de 00s 2,498 2,502 Brasilien cs a0 e900 oos ae irirecs E G A «oooooo. | 0,130 0,132

Aus{ändische Geldsorten und Banknoten

17, März 16, März f i Gelb Brief | Gelb Brief overeigns .…...... a... Notiz 20,38 20,46 | 20,38 20,46 20-Francê-Stüde „en, } für 16,16 16,22 | 16,16 16,22 Ao E ETTT T E ENTTN Ï 1 ha 4,1858 4,205| 4,1858 4,205 É C T É S C0 ägypt. k 4,39 4,41 4,39 4,41 Amerikanische: 1000—s Dollar | 1 Dollar E L “—. _— 2 und 1 Dollar | 1 Dollar _—— Axgerttlilschs „¿cpeless casuss 1 Pap.-Peso | 044 0,46 | 044 0,46 Auîtralische o. cor... *.... | 1 austr. Pfd. | 2,44 2,46 | 2,44 2,46 Belgische 0.000000... 100 Belgas | 39,92 40,08 839,92 40,08 Sie E C E E S A Le 1 Cruzeiro 0,08 0,09 0,08 0,09 ritis{- Corte bi Rupien 22,9 23,05 | 22,95 05 Bulgarische: 1000 Lewa und | m Parithiot vex es cexE0 a ene 100 Lewa 3,07 8,09 | 3,07 8,09 Dänische: großé .…....+ «e 100 Kronen 10 Kr. und darunter 100 Kronen 52,10 52,30 52,10 52,80 Englische: 10 £ und darunter . | 1 enal. Pfd, —_— _— _ ünrats S e t Ce ea de 100 finn. Æ | 5,058 85,075| 5,058 6,075 Französische N Po ae 100 Frs. 4,99 5,01 | 4,99 5,01 vlländishe „.. 00000 100 Gulden [132,70 182,70 |132,70 182,70 talienishe: große ........ 100 Lire —_ | 10 Lire dect 100 Lire 13,12 13,18 | 13,12 13,18 Kanadische 5.00005 1 kanad. Dollar | 0,99 1,01 | 0,99 1,01 MTOEEE ain s aa s e A: 100 Kuna 4,99 5,01 | 4,99 65,01

Norwegische: 50 Kr. u. darunter | 100 Kronen 56,89 57,11 | 5689 55711 Rumänische; 1000 Lei und / S v

L Untersuchungs- und Strafs

in Zukunft beschleunigt wird. versteigerungen,

Vom Schiedsgerichtshof der Fnternationalen Handelskammer

7. Akti 8: Kommanditgesell

9, Deutsche Kolonialgesellschaften,

“ube inie:

53 Fundsachen,

4, Oeffentl! 5, Berlust Ob losung usw. von eren,

llschaften auf Akti 1. Genoffenschaften,

4 | 2. Offene Handels- und Kommanditgesellschaften,

S Cp RE C44 100 Lei 1,66 1,68 | 1,66 68 Schwedische: große ......... | 100 Kronen E E as 50 Kronen und darunter .…. | 100 Kronen 59,40 59,64 | 59,40 59,64 Schweizex: große .……......., | 100 Frs, 57,83 - 68,07 67,83 , 58,07 ecibiteE und darunter ... S L 57,83 58,07 | 57,83 68,07 CLTE eon co oeideoiosts 00 serb. Dinar | / 4,99 5,01 4,99 1 Se: 20 Kronen und 2 e darunter C C C S Ce 100 slôw. Fr, | 858 68,62 | 858 s,62 Sübafrikanische Union : südafr, Psb. 4,839 4/41 150 4,41 E A C CSS H A ürk, Pfu 1,91 1 Ungarische: 100 Pengö und 4 E E s O s S L E A | 100 Pengö 60,78 61,02 | 60,78 61,02 % C I A 13, Unfall- und Invalidenverficherun | 14, Beritte Reichsbank und Ban Sd 15, Verschiedene anntmachungen.

iets

des Beispiel zu verstehen und sie immer weiter auszubauen, um äsident der JFnter- . von Schnitler, . G. Farbenindustrie AG., Frank- sidiums der Deutschen Gruppe) in tshofs der FHK. berufen. Er sett keiten zusammen: en Reichsgerichts, „Albert Buisson, Mitglied des Jn- Ehrenpräsidenten des Tribunal de Commerce glied des Schwedischen von Schnißler, Mitglied trie AG,, Frankfurt/Main, Direktor der Versicherunqsgesellschaft ches Mitglied des Schieds=- . Gerhard Riedberg, Stockholm, an. Die Tätigkeit der JHK. auf dem Gebiete der Schiedsgerichts- barkeit hat auch während des Krieges keine Unterbrehung er- Die Schiedsklausel der JHK. findet daher in geschäft- lihen Vereinbarungen ‘internationalen Charakters nah wie vor weitgehende Verbreitung. Besonders ist darauf hinzuweis i cher Firmen auf Eröffnung des Vergleichs- oder des Schiedsverfahrens bei der Deutschen Gruppe der «Fnter- nationalen Handelskammer, Berlin NW 7, Dorotheenstr. 29, ein- zureichen sind. die sie an die Geschäftestesle des *Schiedgerichts- hofs in Stockholm oder falls die Parteien übereinstimmend die Behandlung der betr. Streitsache durch den Schiedgerichtshof in Paris wünschen an diejenige in Paris weiterleiten,

Mit Wirkung vom 1. Fanuar 1943 hat der Pr nationalen Handelskammer, F. S. Eds Mitglied des Vorstandes der J M. (Mitglied des Prà das Präsidium des Schiedgeri ih somit gegenwärtig aus fo Präsident: Algot Bagge, Mitglied des Schwedi Stockholm, Vizepräsidenten: itut de France, e la Seine, Paris, Emil Sandström, Mit Reichsgerichts, Stockholm, Dr. Geor . des Vorstandes der J. G. Farbenindu und Albert Voigt Hansen, A. Voigt Hansen, P gerihtshofs gehört thm Dr.

des Vorstands und Auf-

5, Aufsichtsratswahl. {lußprüfers für

7. Atktien- gesellschaften

] Lombardkasse Aktiengesellschaft.

Die Aktionäre der Berliner Lom- bardkasse Aktiengesellschaft werden * hiermit zu der am Mittwo 14, April 1943, ; Hause der Deutschen Reichsbank Wert- papiersammelbank, Berlin C2, Ober- stattfindenden ordent- Hauptversammlung

5. Berlust- und Fundsachen

befinden sih: 45% Goldpf.-

L Bodencred, \. Apr./Okt., über C, 02 392. 4,5 % 1929, R. I, B, 7854,

Bts

das Geschäftsjah lnahme an der Hauptver- , sind nur die Aktionäre be- gt, die im Aktienbuch ein ind und ihre Zwis über sie lautenden, entspre Abs. 3 der Sazung zugelaf terlegungsscheine Sonnabend, dem 10. April d. hr, bei der Gesellschafts- Oberwallstr, 3, oder bei der Deutschen Reichsbank Wertpapiersammelbank und bis zur Beendig versammlung dort bel schenscheinen

genden Persönl

Leipz. Stadtanl. 5 pr Sepk ; esgl. Nr. 8078, Dresd. 192, R. 1, B, 03 495 üb, 1000,— M, 4 % Venz 1942, E, 06 998, üb. 1000,— A. toffanl. 11 üb. 1000,— f 1941, 2 Fg Sept. üb. 1 Pol, 925 913, Magd: Vers. A.-G.

30 NA. Gleiche

sammlung

henscheine oder die

Juni/Sept., blg. Daiml. Hs. Apr./Okt., sgl. A G

g . . . Zs\. Mai/Nov. A. 3,5 % DÎ, Schabvanto’ G, ‘153 465, 2/. Mr C Na O

spätestens

versammlung ein. bis 15 U a

Berlin C2, 1. Vorlage

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts, des Jahresabschlusses und des G winnverteilungsvorshlags für 1942 mit dem Bericht des Aufsichtsrats.

. Beschlußfassung gütung an den Aufsichtsrat,

. Beshlußfassung über die Vertet-

Reingewinns. j

. Beschlußfassung über die Ent-

hinterlegen ung der Haupt- assen; den Z ist ein zahlenmäßig ge- Nummernverzeichnis Ausfertigung Die Hinterlegung der Z kann auch bet einem deutschen unter entsprechender Anwendung der

* CBi A x

) 201 637 über Kripo Leipzig, 3b K,

, am 15, März 1943. he Kriminalpolizei. L OCDELe Leipzig.

sämtliche Anträge deuts

S

Leipzig C 4 beizufügen.

Vorschriften des § 16 Abs. 1 und 4 der Zur Teilnahme an der Hauptver-

Satung erfolgen. x sammlung und zur Ausübung des erlin, den 15. März 1943 Stimmrechts sind nur Aktionäre bes

Der Vorstand. Ernst Richte r. rehtigt, die ihre Aktien oder die ent-

sprechenden Hinterlegungsscheine

j deutschen Wertpapiersammel- Aktienbrauerei Malmedy Tr, DE Q me Aktien Gesellschaft, Malmedy. | {telle spätestens 31. März 1945 in

den üblihen Geschä A bet

Aktionäre ‘unserer Gesellschaft : z laden wir zu der am 3. Ap-il 1943, Beau A GEIENIGRIO Nea ab

3 | nahmittags 15 Uhr, in unseren Ge- ben: - | [häftsräumen, d tertegt haben: stattfindenden

folgenden Banken hin-

Malmedy, Neusträße 12 ¿ i h ¿| Dresdner Bánk, Filiale Aa n, 1x emliGen. Gacpt), e N tis Vénieats Tagesordnung: de Belgique, Filialen Aachen des Geschäftsberichtes und| _ oder Gent (Belgien).

p des Aufsichtsrats so-| Die Hinterlegung ist dann auch ord=

ahre8abslusses für das | nungsgemäß erfolgt, wenn dieselbe bei

häftsjahr 1942. einem Notar vorgenommen wird oder

2. Feststellung des Jahresabschlusses | wenn die Aktien mit Zustimmung einer und Beschlußfassung über die Ver- | Hinterlegungsstelle für sie bei einer teilung des Reingewinns. anderen Bank verwahrt und bis zur

3. Entlastung des Vorstands und des | Beendigung der Hauptversammlung Aufsichtsrats, ge)perrt werden.

+ Wahl des Abshlußprüfers für das| Malmedy, den 8, März 1948. Geschäftsjahr 1943, Der Vorstand. L. Lepique.

E T ppe gena