1943 / 68 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

S i G E U ES S E T E D

Reichs- und Staat0anzeiger Nr. 68 vom 23 März 1943, S. 2

Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deuischer Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimnmng des Reich3wirtschaftsministers angeordnet:

81

Verarbeitungsgenehmigung /

Waren, die gemäß der Anordnung 1V/43 vom 5. Januar 1943 gegen Lederscheck bezogen werden, dütfen ohne bejondere Genehmigung auch verarbeitet und verbraucht wexden. Fedoh sind die allgemeinen Verarbeitungs- und Verbrauchsvorschrif- ien sowie die bei der Kontingentserteilung (8 4 dor Anord» nung IV/43) odex Lederfheckausstellung gegebenen Weisungen zu beachten. Verarbeitung und Verbrauch dürfen nux zu den Zwecken erfolgen, für welche die Waren beantragt odex zu- geteilt worden sind.

S2

Hersiellungs- und Vérarbeitungsvorschristen

(1) Jm Lenkungsbereich Lederwirtschaft dürfen nur Fertig- waren der von der Reichsstelle oder der von ihr ermächhtigten Stellen zugelasseneu- Arten hexgestellt werden.

(2)Die Reichsstelle und -die von. ihr. ermächtigten Stellen können Bestimmungen über die Herstellungsweise von Fertig- waren aus Leder und Anstauschstoffen für Leder treffen.

(3) Die Reichss\telle und die von ihr ermähhtigten Stellen können Bestimmungen über die Verarbeitung von Leder und Austauschstoffen für Leder treffen.

(4) Die Reichsstelle und. die von ihr ermächtigten Stellen fönnen verlangen, daß durch Gutachten einer von ihnen zu bestimmenden Stelle von den Verarbeitern Nachweise über die Beschaffenheit der von ihnen hergestellten Waren erbracht werden, Die Kosten der Untersuchung und des Gutachtens träat der Verarbeiter. Die Reichsstelle bestimmt, in welchem Umfange Muster für die Untersuchung bereitzustellen sind. Mit der Musterziehung kann die Reichsstelle auh andere Stellen oder Perfonen beauftragen. Die Musterziehung kann auch bei Dritten erfolgen.

83

Absag und Verbrauchsregelung

Die Reichsstelle und die von ihx ermächtigten Stellen können den Verkehr a) mit Waren dex Nrn. 557, 560 a—e, 560 f (ausgenommen Schleifscheiben), 561, 562 des statistischen renverzeich- ni}ses, b) u Waren aus Austauschstoffen für Leder, c) mit Waren, für deren Herstellung die Reichsstelle für federführend erklärt worden ist, nämlih 1. Einkaufsbehälter aller Art : 2, Geldbörsen, Brief- und Geldscheintashen, Auswweis- taîhen, Lebensmittelkartentashen (mit Ausnahme der Hüllen aus Papier, Pappe und Zelluloid) 3. Koffer aller Art 4. Gürtel aus anderen Stoffen als Spinnstoff d) mit Waren, zu deren Herstellung überwiegend Leder oder Austauscstoff für Leder verwendet werden, lenken. Die Reichsstelle wird gegebenenfalls Vorschriften übex die Lagerhaltung bei Handel und Verarbeitern erlassen.

8 4 Vorkriegsbestände

Lederbestände, die si) am 4. Septembex 1939 bei Verarbei- tern auf Lager befanden und deren durch Anordnung 55 vom 3. September 1939 erfolgte Beschlagnahme bisher nicht auf- ehoben worden ist, dürfen unter Beachtung der gemäß § 2 ge- fe ten Vorschriften verarbeitet werden. Sofern eine Ver- arbeitung für diese Zwecke nicht möglich ist, sind die Bestände bis zum 1. Juli 1943 der Reichsstelle über die zuständige Wirtschaftsgruppe oder den zuständigen Reichsinnungsverband zu melden. S5

Aufzeihnungspfslicht Lieferung, Bezug, Bestand, Verarbeitung und Verbrauch von Leder und Austauschstoffen für Leder find regelmäßig U zuzeihnen. Soweit Vordrucke herausgegeben sind, sind diese zu verwenden. 86

Allgemeine Vorschriften

(1) Die Reichs\telle erläßt die zur Ergänzung und Durch- führung dieser Anordnung erforderlichen Vorschriften.

(2) Die Reichsstelle behält sich vor, Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen.

87 Strafbestimmungen

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 8 10, 12 bis 15 der V ecóvhnuna über den Warenverkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über ‘Boelae und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften

auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsdeshränkter Er- |

eugnisse (Verbrauchsregelungs-Strafverordnung) in der L afsung vom 26. November 1941 (RGBIl. 1 S. 734) bestraft.

88 Jukrafttreten

(1) Diese Anordnung tritt mit der Verkündung in Kraft.

(2) Sie gilt ‘auch in den eingegliederten Ostgebieten und | den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet, sowie |

mit Zustimmung des zuständigen Chefs der FZivilver-

waltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und

Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in dexr Untersteier- mark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains. (3) Gleichzeitig treten außer Kraft: Die Anordnung 51 (Verwendung von Leder als Werk- stoff) vom 27. Mai 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 121 vom 30. Mai 1939),

die Anordnung 55 (Beschlagnahme und E, | er

anweisungen) vom 3. September 1939 (Deuts Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 204 vom 3. September 1939),

die Anordnung 76 (Herstellungsvorschrisien für Treib- riemenleder und Treibriemen; Verwendungsbeschrän- fung für Ledermanschetten) vom 4. Mai 1940 (Deut- scher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nx. 104 vom 6. Mai 1940),

Wehrmachtartikel durch Wehrmachtleder

| erlauter

die Anordnung 77 (Verwendung von Leder als Werkstof vom 18. Mai 1940 (Deutscher iednana. und Preuß. Staatsanz. Nx. 114 vom ‘18. Mai 1940).

Beclin, den 19. März 1943 Der Reichsbeauftragte für Ledertoirischaft. M. d. F. d G. b.: Prof. Dr. Stather.

Anorduung Nr. 1 j ur Ergänzung und Dur En der Anordnung V111/43 dex Reichsstelle sür Lederwwirtschaft (Auss@hließlithe Herstellung leben9wiht’ger Erzeugnisse)

Vom 20. März 1943 Anf Grund des § 6 der Auordiüung V111/43 der Reichsstelle für Lederwirtschast (Verarbeitung vow Leder, Fertigung und Absay von Waren aus Leder) vom 19. März 1943 (Deutscher Reithsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr, 68 vom 23. März 1943) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ängeordnet: L

Zugelassene Ferkigwaren Jum Lenkungsbereich Lederwirtschaft wird, vorbehaltlih der emäß § 2 Absaß 2 und 3 der Anordnung V111/43 zu tref- de Bestimmungen über Herstellungsweise von Fertig- waren und Verarxbeitung von Ledex und Austauschstofsen für Leder, die Herstellung von Fertigwaren nachstehender Arten zugelassen: 1. Ledertreibriemen, Textillederartikel und sonstige technische Lederartikel i S für Feuerwehr, Luftschuß, Werkshuß . Geschirre und Geschirrteile . Arbeiterschußartikel : . Behälter und sonstige Artikel für feinmechanische, optische und medizinische Geräte . Schulranzen und Schulmappen .- Berufs- und Aktenmappen i L und Revolvertaschen . Fagdartikel im Rahmen der staatlich und polizeilich ge- wünschten Fagdausübung und Hundegebrauchsartike . Kinderwagenberiemungen und Kindershußgürtel . Messerscheiden . Belederungen für Hosenträgergarnituren . Einkaufsbehälter . Frauentaschen . Geldbörsen, Brief- und Geldscheintaschen, Aus8weistaschen, Lebensmittelkartentaschen . Arbeiter- und Kleidergürtel leer Ausführung . Schnürriemen aus anderen Stoffen als Spinnstoffen . Einfaßbänder . Marschriemen . Vhrenarmbänder . Koffer . Orthopädische Handschuhe . Berufsfahrerhandschuhe . Berufshandschuhe für Jmker usw. 25; GebrauFbankidule 82

Fertigung für öffentliche Bedarfsträger

(1) Die Herstellung von Fertigwaren a öffentlihe Be- darfsträger ist itelasen, soweit die Reichsstelle oder eine von ihr ermächtigte Stelle besondere Herstellung8anweisungen

r) Bis zur F stl lassenen Arten der einzel Zis zur Festlegung von zugelassenen Arten der einzelnen G i die Reichs\telle für Lederwirtschaft ist die Herstellung sämtlicher Erzeugnisse, für deren Anfertigung eds bereitgestellt worden sind, zugelassen.

83 Fertigung sür Aussuhrzwedcke

Dex Herstellung von Fertigwaren anderer als der in § 1 enannten Arten für Ausfuhrzwecke ist mit Genehmigung der Prüfungsstelle Lederindustrie angefallen. Die Zu M nge- enchmigung der L S gilt als erteilt, wenn Export- federsche s zum Bezug der benötigten Rohstoffe ausgestellt

worden sind,

§4 Lederabfälle

Die Vorschriften der §8 1—3 gelten auch für die Herstellun von Fertigwaren aus Lederabfällen. Las Ge s

S5 Vebergangsvorschriften Die Herstellun | anderer als der in den §8 1—2 genannten Tant waren ist bis zum 30. Juni 1943 zugelassen, wenn dies

erkstosfe ‘bei Verkündung dieser Anordnung bereits zuges \chnitten waren. §6

Allgemeine Vorschriften Die Reichsstelle exläßt die zur. Ergänzung und Durch- Pg Du Anordnung erforderlichen Vorschriften. Die Reichsstelle behält fich vor, Ausnahmen von den Vor- schriften dieser Anordnung zuzulassen.

S7 Strafsbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung wérden nah den 88 10, 12-bis 15-der Verordnung über den Warenverkchr und den Strafvorschri ten der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet dexr Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchsregelungs-Strafverordnung) in dex Fassung vom 26. November 1941 (RGBI, I S. 734) bestraft.

88 JFukrasttreten Diese Anordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zu- stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinns- s auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg, im ezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be- seßten Gebieten Kärntens und Krains. i

Berlin, den 20. März 1943. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.: Prof. Dr. Stather.

Berichtigung der Anweisung Nr. 41 der Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahls und Blechwarenindustrie als wirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Ertenan se über landwirts \chaftlihe Maschinenersaßteile vom 6. März 1943, in Nr. 59 Fn § 2 sind noch folgende Positionen vor Getreidemäher aufzuführen: Grasmäher, Motormäher.

Irichtamtliches

Verkehrswesen

Besprechung über Donauschiffahrtsfragen —. Sechste Tagung O 9 ves Beratenden Ausschusses in Wien t

n Wien haben während der vergangenen Woche unter ês ilenos hs Vertretern der deutschen, der italienischen, dex bulgarischen, der kroatishen, der rumänischen, dex lowafkischen und der ungarishen Regierun n En über Donauschiffs fahrtsfragen und damit im Zusammenhang tehende Probleme im Geiste freundschaftlicher Zusammenarbeit und im FJuteresse dex emeinsamen Kriegführung stattgefunden. Der Beratende Aus8- bu für Donau-Angelegenheiten oberhalb Braila hat untex eutshem Vorsiy seine sechste Tagung seit mit Gründung im Ee 1940 abgehalten, woran Vertreter ämtlicher genannten egierungen beteiligt waren und sich namentlich mit Fragen der Schiffahrt am Eisernen Tor und des Wasserstandsnachrichtén- Ra befaßt haben. Ferner hat ein Komitee von Jngenieuren Deutschlands, Jtaliens und Rumäniens die Fragen des weiteren Ausbaues der Donaumündung “a behandelt. Andere Be- sprehungen haben zwischen der deutshen und ungarischen sowie wischen der deutshen und kroatishen Delegation über Fragen es Stromausbaues und der Verbesserung der Schiffahrtsverhält- nisse stattgefunden. / |

| Wiriscßafisteil |

| Hur Meldepsliht für Aufgaben der Reichsverteidigung: General-

evollmächtigter klärt E E T Alters-Stichtag: 29. Januar 19

Zur Meldepfliht von Männern und Frauen für die Auf- aben der Reichsverteidigung hat der Generalbevollmächtigte für en Arbeitseinsay eine Reihe von ergänzendey Anordnungen zur

Klarstellung von Einzelfragen erlassen. Nah der Verordnung vom 27. Januar 1943 haben sich alle Männer vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr und alle Frauen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr, die im Reichs- ebiet wohnen und niht nah dem Wortlaut der Verordnung von

er Meldung befreit sind, beim Arbeitsamt nach Maßgabe eines

besonderen örtlichen oder bezirklihen Aufrufs zu melden. Als Stichtag für die vorgesehenen Altersgrenzen ist der 29, Januar anzusehen, da an diesem Tage die Meldepflicht in Kraft Vige va ist. Männer (Frauen), die am 29. Januar 1943 das 16. (17.) Le- bensjahr noch nit vollendet haben, sind daher der N nicht unterworfen; desgl. sind Männer (Frauen) von der Meldung ausgenommen, die an diesem Stichtag das P E RC (45. S vollendet haben. Mesldepflichtige, die sih frei- willig für den Kriegseinsay zur Verfügung stellen und noch kein Arbeitsbuch besitzen, erhalten, der Verordnung gemäß, bei ihrem Einsay an Stelle des Arbeitsbuches eine Ersaykarte. Dagegen ist Meldepflichtigen, die sich niht freiwillig zur Sn, stellen und noch kein Arbeitsbuch besten, bei ihrem Tue ein Arbeits- buch auszustellen. Hiernah ist, wie der General L bemerkt, Vorausseßung für die Ausstellung einer Er-

satkarte, daß der Meldepflichtige entsprechend dem Ergebnis der Arbeitsberatung zum Einsaß bereit ist, Für den Arbeitseinsaß in der Kriegswirtschaft sind danah niht nux die Meldepflichtigen bereit, die Erklärungen unter Nr. 1 oder 2 des Meldevordrucks abgegeben haben und gemäß der Arbeitsberatung mit ihrem Einsatz einverstanden sind (unbedingte und bedingte Zurverfügung- stellung), sondern auch die Meldepflichtigen, die unter Nr. 3 des Vordrucks Gründe angegeben haben, die i rem Arbeitseinsaß in der Kriegswirtsehaft- entgegenstehen, als „freiwillig zum Einsatz bereit“ zu betrachten, wenn sie sich gemäß der Arbeitsberatung zum Einsayh bereit erklären. Als freiwillig ist auch die Bereit- willigkeit eines Meldepflichtigen anzusehen, der aus besonderen Gründen, z. B. wegen Sicherung von Rechten , eine formelle Dienstverpflichtung wünscht. Frauen mit aunéereihenden Kennt-

i ür sozial-pädagogishe Berufe sind -ausshließlich bei der- ane u Map Bein A Sh idergrtneritneen E bei Kindertages stätten und Kinderheimen Ergen rauen, dis ür eine Tätigkeit als Lagerführerin in Ar veiterinnen-Wohns aatlivo geeignet erscheinen, sind der zuständigen Gaufrauen- walterin der DAN, namhaft zu machen.

Die Meldepflicht erstreckt sich im übrigen auch A Schuß» angehörige, d. h. in diesem Falle auf die folgenden Personen! die ehemaligen polnishen und an er ae und außerdem die Ziwigii en ju oslawi|chen Staatsangehörigen, die am 14. April 1941 in den ! ésreiten Gebieten der Untersteiermark, Kärntens und Krains ihren Wohnsiy hatten, soweit diese beiden Gruppen die deutsche Staat8angehörtgkeit nit erworben haben oder sie später durch Widerruf verlieren.

Wirtschaft des Auslandes

Notleidende schweizerische E tve (eia L

Bern, 2. März. Am 1, April 1942 wurden im Hujammenhang mit der Notlage deé \hwei ¿cisien Hotelserie die Anleihen der G meinde St, Moriy gänzli notleidend nachdem bereits im Frü jahr 1941 infolge eines Beschlusses der bligationärsversamnt- Fin der Tilgun Prei zweier Anleihen eingestellt war. Die 1 AA der fünf ausstehenden Anleihen bzw. Kassenscheine im Pein mtbetzag von 7,7 Mill. Frs, werden nunmehx nach lang» wierigen Verhandlungen durch das Bundesgericht zu einer Gläus bigerversammlung auf den 5. April 1943 nah Zürich einberufen Die Anträge lauten auf Herabsezung des Bins[ates auf die A ür die Dauer von fünf Jahren und auf Stundung bis zu f April 1948 der am 30. September 1942 fällig gewordenen

4,5 igen Obligationsanleihe von 106 000 Fr3. aus dem J 1948 Bad der n 30. Juni 1948 fällig werdEnden 3,4 igen

Kassenscheine von 1938 im Betrage von 1,5 Mill. Frs.

USA-Fluchikapital übershwemmt A E Madrid, 22, März. Ueber einen ununterbrohenen Strom no améritáni v Flu tkapitalien n fi Mexiko berichtet EFE. Ni

weniger al USA-Dollar flösjen durchschnittlich wöchen (id u Mexiko, und man könne beobachten; a der größte Teil

E D R B Ey M177

E E 2 E T2 ERPREN

Reichs»: und Staatsanzeiger Nr. 68 vom 23 März 1243. &. 3

dieser Kapitalien für den Ankauf Pre: Grundstücke, Fndustrie- aktien und bereits produzierender Fabriken verwendei werde. je- doh nicht für die Gründung neuer Fidustrien. Vor wenigen Tagen [eien die dret größten Mea in E ae in nord- amerikanishen Besi übergegangen. Ein Teil des Geldes werde auch zum Erwerb von Landgütern benußt, jedoch niht, um das Land zu bewirtschaften, sondern um sie zu Erholungsstätten Reicher umzuwandeln. Ueberall mache sih die Tendenz bemerk- bax, daß das Fluchikapital nirgénd s\tabile Juvestierungen suche, sondern nur dort anle wo es jeden Augenblick zurück- gezogen werden kann." FUr Mexiko bestehe somit die Gefahr,

5

plöulich eine schwere Wirtfchaftskrise zu. erleben.

Die zukünftige Kursrelation zwischen Yea und Nanking-Yuan

__ Schanghai, 2. März. Wenn auch in nä@{hster Zeit eine weitere Zunahme des Umkaufs an Nanking-Yuan-Noten erfolgen werde, so beruht diese Entwicklung, wie der Oberste Wirtschasts- berater der Nanking-Regierung, Fshiwata, vor Pressevertretern erklärte, auf der Umwandlung von Militär-Yen in Nanking- Yuan. Nach der Vereinigung der beiden Währungen werde die

Die R PCEREHLIENS der Verèiniqunuz ür deut che Elektrolytkupfernotiz ste!lte sich laut Berliner Meldung des „D.N.B.“ am 23. Mär: uf 74,00 K#f ‘em 22 Mär: au für 100 kg.

74,09 RAM'

Berichte von auswärtigen Devijenm rkten

Budapest, 22. März (D. N. V. L'!es ¿n Pengò, Amsterdam 180 73%, Berlin 136,20, Bufarest 2,784, Helsinki 6,90, London —,—, Maitand 17,77, New Yort —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

Prag, 22. März. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G,, 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B,, Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B. Brüssel 399,60 G., 400,40 B,, Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B

London, 22 März, (D. N. B.) New York 402,50—403,50, Paris —,—, Bextin -—,—, Spanien (offiz.) 49,50, Montreal!

Zürich, 22. März. (D.. N. B.) [11,40 Uhx.] Paris b London 17,323, New Yor! 4,31, Brüssel 69,25 B., Maila 22,661/,, Madrid 39,75 B., Holland 22934 B., Berlin 172,55, Lissabon 17,86, Stocthoim 102,66), Oslo 98,624 B.,, Kopenhagen 90,37 14 B., Sofia 5,37} B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Fstanbul 3,50 B., Bukarest 2,373B., Helsingfors 877,50 B., Buenos Aires 101,00, Japan 191,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 22." März. (D, N. B.) London 19,34, New York 479,00, Bertin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo s, Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief- urse.

Stockholm, 22. März. (D. N. B,) London 16,85 G, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B,, Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz, Pläye 97,00 G., 97,80 B,, Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B,, Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing- fors 8,35 G,, 8,69 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— 6G., 17,75 B,, Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B

amtliche Kursrate zwishen Yuan und 18 Yen :

i 100 Nanking-Mran, also im gleihen Verhältnis wie zwischen Nanking-Yuan und Militär-Yen, festgelegt werden, Be- B des amtlichen Weehselkurses zwischen Nanking-Yuan und

efing-Yuan könnten aber noch keine Erklärungen abgegeben werden, da die Untersuhungen noch nicht abgeschlossen sind. Um

Yen im Verhältnis von

Amtlich. ]

Berlin —,—, London —,—, New

4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Jtalien (Freiv.) —,— Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,— 16,85—16,95, Rio 83,647, Schanghai Tschungking-Dollar —,—.

Amsterdam, 22. März.

(D. N. B.)

die neue Wirtschaftspolitik in Nanking-China zu verstärken, werde | —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63——43,71, Fapan eine Anzahl japanischer Wirtschaftsberater nah den wih- | —, Jtalien (Clearing) —,—, Madrid —,—,

tigsten Pläßen Nauking-Chinas entsenden.

Kopenhagen

r

[12,00 Uhr; holl. Zeit. ] York —,—, Paris,

—, Stockholm 44,81 -——44,90, Prag —,—.

Oslo, 22. März. (D.

N. B.) London —,— 6G.,, 17,70 B,

Stockholm Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G,, 10,00 B., New York Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95%-—17,13, | G. 440,00 B., Amsterdam —,— G,, 235,00. B., Zürich

91,75 G., 92,25 B., Rom He!singfors

S a Es

London, 22, März.

101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,- G,, 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen

22,20 G., 23,20 B,

(D, N. B.) Silber Barren: prompt

23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—

wangsverfteigerunaen,

1. Untersuchungs- und Strafsachen, 2. 3. Nufs6ebeote.

3. Mufgebote

[482,,] * Aufgebot.

Der Bauer Wilhelm Busse in Oigen, Haus Nr. 13, vertreten durch Rechts- anwalt Dr. Siemer in Uelzen hat das Aufgebot der in Verlust geratenen auf den Namen seines Vaters des Hof- besißers Wilhelm Busse in Oiven ein- ciragene Siammaktie Nr. 693 der

ftien- Zuckerfabrik llelzen über 300 Mark beantragi. Der Jnhaber der Ur- kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 12, Oktober 1943, mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Uelzen, den 18. März 1943,

Amtsgericht.

[48297] Aufgebot.

Der Bauer Heinrich Schulz in Olden- dorf bei Schnega, Haus Nr. 5, ver- treten durch Rechtsanwalt Rese in Veszen, hat das Aufgebot der auf seinen Namen lautenden Stamm- aktien Nr. 704 und 705 sowie der Prioritätsaktien Nr. 255 und 256 der Aktien-Zuckersabrik, Uelzen, über je 300 # beantraqt. Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 12. Of- tober 1943, 10 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer Nr. "17, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Uelzen, den 19. März 1943.

Amkts8gericht.

[42295]

Der Fabrikdirektor Paul Figura in rankenberg (Sachs.), Hindenburg- traße 3, vertreten durch den Rechts- anwalt Dr. Walther Schaß in Franken- berg, hat das Aufgebot des verloren: peSangenen Grundschuldbriefes über ie für die Metallwerke Frankenberg G. m. b. H. in Frankenberg im Grund- buche für Gunnersdorf auf Blatt 66 Abt. 111 unter Nummer 16 zu Nr. 8 vb. 11 b eingetragene Grundshuld von 3000 N.A beantragt.— Dex Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15, Oktober 19483, 14 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und den Grundschuldbrief vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. F. 1/43.

Amtsgericht Fra"kenbera (Sachs.),

den 13. März 1943. Dr. Fischer.

48302] Aufgebot.

Die Witwe Minna Schmidt geb. Kröger in Bad Bramstedt hat bean- tragt, den verschollenen Hausdiener Emil Seinrich Schmidt, geb, am 29. Mai 1893, zuleßt wohnhaft in Bad Bramstedt, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufge- 1oEvert, bis spätestens zu dem auf den

8, Mai 1943, §1/, Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine Nachricht über seinen Verbleib zu geben, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver- mögen, ergeht die Aufforderung \päte- Us im Aufgebotstermine dem Gericht

nzeige zu machen.

Bad Bramstedt, den 18. März 1943.

Das Amtsgericht. Vol lsted t.

[48154]

Einberufung unbekannter Erben. A 20/43/11. Anna Gradaner, Nen- onistin in Waldneukirchen, Nikola Nr. 8, t am ‘6. Faunrar 1943 gestorben und

hat eine legtwillige Verfügung nicht hin-

texlassen, Ob Erben vorhanden sind,

4, Oeffentliche Zustellungen, 5. Berluft- und Fundsachen, 6, Au3losung usw. von Wertpapieren,

ist dem Gerichte niht bekannt. Es be- stellt Hecrn Bürgermeister Hofstätter in Waldneukirchen zum Kurator der Verlassenschaft. Wer auf die Verlassen- [haft Anspruch erheben will, hat dies binnen sechs Monaten von heute ab dem Gerichte mitzuteilen und sein Erb- recht nachzuweisen, Nach Ablauf der ¿Frist wird die Verlassenschaft, soweit die Ansprüche nachgewiesen sein werdene- herausgegeben, soweit dies nicht ge- schehen ift, zugunsten des Staates ein- gezogen ‘werden.

Amtsgericht Grüunburg, 18. März 1943.

[48155] Einberufung der Verlafssenschaftsgläubiger.

__A_ 20/43/12, Anng Gradaner, Pen- sionistin in Waldneukirchen, Nikola Nr. 8, ist am 6. Januar 1943 gestorben. Alle, die an die Verlassenschaft eine Forde- rung zu stellen haben, werden aufgefor- dert, ihre Ansprüche bei diesem Ge- rihte an einem Montagvormittag während dexr Amtsstunden mündlich oder bis zum 6. Januar 1944 \chriftlich anzumelden und nachzuweisen. Sonst ivird den nicht durch ein Pfandrecht versicherten Gläubiaèrn an die Ver- lassenschaft, wenn sie durch die Be- zahlung der angemeldeten Forderung erschöpft würde, kein we?“---r Anspruch zustehen.

Amtsgericht Grünburg, 18. März 1943.

[48300] Beschluß.

Am 21 März 1939 ist im Alters- heim in Otterndorf die am 21. Mai 1851 in Lüdingworth geborene, unver- ehelihte Hermine Schomaker verstor- ben. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht ermittelt ist, werden dieienigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zu- stehen, aufgefordert, ihre Rechte bis zum 10. Mai 1943, 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Geriht anzumel- den, widrigenfalls die Feststellung erfol- gen wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat niht vorhanden ist. O de Nachlaß beträgt etwa 700 M

Otterndorf, den 17. März 1943. Das Amtsgericht.

[48301] Veschluß.

Am 15. Mai 1939 ist im Kreiskran- kfenhaus zu Rüdersdorf der Rentner Otto Neubauer, deutsher Staats3- angr r gex verstorben. Er is am 22. Jimi 1866 in Heidekrug geboren. Sein Vater ist der Pächter Franz Neu- bauer, seine Mutter die Marie Wilhel- mine Luise Neubauer geb. Schmidt, ge- wesen. Da ein Erbe des Nachlasses bis- her nicht ermittelt ist, werden die- jenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefovdert, diese Nechte bis zum 1. Juli 1943 bei dem unterzeihneten Geriht zur An- meldung zu bringen, inibrigeiialls die Feststellung olgen wivd, daß ein an- derer Erbe als der preußische Fiskus nit vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt ungefähr 590,— A.

Strausberg, den 18. März 1943,

: Das Amtsgericht.

[48298] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Friedrich Pleß in Frankfurt a. M., Alt Fechenheim, hat als gerihtlich bestellter Nachlaß- pfleger des am 29. November 1942 tin Frankfurt a. M. Brönnerstr. 22, ver- storbenen Wilhelm Wendel das Aufgebotsverfahren Aus\hließu von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlasigläubiger wer- den daher aufgefordert, ihre Forderun- gen gegen den Nachlaß des verstorbenen Wilhelm Wendel spätestens in dem auf den 17. Juni 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, il 42, Zimmer a anberaumten Ausgebots- termine bei diesem Gericht anzumelden. Die . Anmeldung hat die Angabe des

Gegenstandes und des Grundes der For- derung zu enthalten; urkundlihe Be-

8, Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,

um Zwecke der |

weisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläu- biger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes vor den Ver- bindlichkeiten aus Pslihtteilsrecten, Vermächtnissen und Auflagen berück-

L zu wevden, von dem Erben nur

insoweit Befriedigung verlangen, als ih nah Befriedigung der nicht ausge- Aua e läubiger noch ein Ueber- ergibt. ie Gläubiger aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.

Frankfurt a. M., 19. März 1943. Amt3gericht. Abt. 67,

[48294]

Das Aufgebot betr. die Schuldver- schreibungen der Anleiheablösungs- huld des Deutschen Reiches von 1925 Nr. 1478921 über 12,50 A, Nr. 1 599 170/71 über je % NA sowie: die Auslosungsscheine zu dieser Anleihe Gr. 2 Nr. 57921 über 1250 NA und Gr. 3 Ne. 58 170/71 über je 25,— RA ist eingestellt worden. (455 F. 182, 42.)

Berlin, den 15. März 1943.

Das Amtsgeriht Berlin.

[48307 Ansschlußurteil. Jm Namen des Deutschen Volks! F. 3/422. Fu r Aufgebotssache des Karl - Christoph Krehl in Frankfurt a. M., Fahrgasse 79, hat das Amkts- gericht in Langen durch den Amts- gerihtsrat Kern für Recht erkannt: a) der Hypothekenbrief vom 23. 6. 1920 über die in Abt, II1T Nr. 6 auf Kelsterbach Blatt 280 für die Bezirks- sparkasse in Langen eingetvagene aufgewertete Darlehnsforderung von 707,40 G. Æ wird für kraftlos erflärt; b) der Grundschuldbrief vom 283. 6. 1926 über die in Abt. Ill Nr. 9 auf Kelsterbah Blatt 280 für Kaxl Christoph Krehl in Frankfurt. a. M., eingetragene Grundshuld von 500 E wird für kraftlos erklärt. Langen, 10. März 1943. Das Amtsgericht.

[48308 Au®sschlufßurteil. Im Namen des Deutschen Volks! F. 4/42. Fn der Aufgebotssache des Vürgermeifters der Gemeinde Dietzenbah hat das Amtsgericht in Langen durch den Amtsgericht8rat Kern für Recht erkannt: Der Hypotheken- brief über die in Abt. TIll Nr. 8 auf Dietßenbah Blatt 1186, Abt. TIl Nr. 3 auf Dievenbah Blatt 1195, Abt. [ll Nr. 5 auf Dietzenbach Blatt 1254, Abt. 111 Nr. 3 auf Dietßenbach Blatt 1433 Eigentümer Georg Kon- rad Heinrich Heberer und Ehefrau Marie Elisabethe 9, Götel in Dietzen- bah für die Gemeinde Dieyenbach eingetragene Darlehnsforderung von 15 oldmark wird für kraftlos erflärt. / Langen, 10. März 1943. Das Amt3gerichk.

4830];

Durh Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 13, März 1943 i der Leutnant Chriftian Thöny, geboren am 21. März 1918 zu München, flir tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 5. März 1941 festgestellt worden. 456 T1 17. 43.

Berlin, den 13. März 1943.

Das Amtsgericht Berlin.

[48304]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 10. März 1943 ist der Ober- leutwant Hans Harald Franz Triebel,

eboren am 10. Oktober 1912 zu é feitpa (Pr), für tot erklärt und

als Zeitpunkt des Todes dex 22. Mai 1941 festgestellt worden. 456 [1 28. 49.

Berlin, den 10, März 1943. Das Amtsgericht Berlin.

11. Genofsenschaften, 12. Offene Handels- und Kommanditgeselschaften,

T. Aktiengesellschaften, | 10. Gesellschafteu m. b. H., 13.

[48305]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 10. März 1943 ist die Jda Holz, geboren am 18, Februar 1916 zu New York, USA., Tochtder des am 12. Funi 1935 zu Dresden ver- storbenen Kaufmanns Bruno Wilhelnt Holz, ohne leyten Wohnsiß im Funlande, sür tot erflärt und als Zeitpunkt des Todes der 31. Dezember 1941 sestgestellt worden. 455, II. 80. 42.

Berlin, den 10. März 1943.

Das Amtsgericht Berlin.

[48306] |

Durch Beschluß vom 19. 2. 1943 ist der am 4. 7. 1914 in Hindenburg, O. S,, eborene Unteroffizier Kurt Hans eorg Heinfi, Feldpostnummer 17 853, für tot erflärt worden. Als Todestag ist der 25. November 1941 festgestellt.

Zinten, den 17. März 1943. Amtsgericht.

L Oeffentliche Zustellungen

[48161] Oeffentliche Zustellung und Ladung.

R 3/43. Fn der Streitsache Seefried, Watkburga, Arbeiterin in Pleinfeld, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Schmidt in Weißenburg i. B., gegen Scefried, ohann, Landwirt, unbekannten Aufenthalts, Beklagter, wegen Ehescheidung, Aktenzeichen R 3/43, wird der Beklagte zur mündlihen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Eichstätt, Zivilkammer, Sihungssaal, auf Mittwoch, den 12, Mai 1943, nachmittags 3% Uhr, geladen mit der Aufforde- rung, einen beim Prozeßgericht p gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen

„und etwaige gegen die Behauptungen

der Klägerin vorzubringende Erinne- rungen und Beweismittel durch den bestellenden Rechtsanwalt in einem Schriftsay dem Landgericht Eichstätt mitzuteilen, Jm Termine wird der Ver- treter der Klägerin beantragen zu er- kennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird geschieden. 2. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Die öffent- lihe Zustellung der Ladung ist bewilligt. Eichstätt, den 17, März 1943. Geschäftsstelle des Landgerichts.

[48310] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Fda Heimann geb. Streyvke in Glogau, Hans-Keppel-Straße 5, Pro- geßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Zimmermann in Glogau, klagt en ihren Ehemann, den Kaufmann Erich Heimann, unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1b Zivilkammer des Land- gerihts in Glogau, Schloßplay, 1. Stockwerk, Zimmer Nr. 107, auf den 28. Mai 1943, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Recht8an- walt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Glogau, den 18. März 1943.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[48311] Oeffentliche Zustellung.

Der Eisendreher Artur Simon in Arnstadt, Neue Gasse 2, vertreten durh den Rechtsanwalt Leyde in Arn- stadt, klagt gegen seine Ehefrau Jrene Simon geb. Stringler in Säo Paulo- Sao Caetano in Brasilien, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu \hei- den. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts- [treits vor die Zivilkanmer 3 des Landgerichts in Gotha auf Freitag den 11. Juni 1943, vormittags 114 Uhr, mit der MEDELG: einen bei dem gewmannten Gericht Ä ebassenen Anwalt zu bestellen. Die assungs-

14. 15, Verschiedene Vekauntmachungen.

Unfall- und Funvalidenversicherungen, Deutsche Reichsbank und Bankausweise,

frist ist auf einen Monat festgeseßt wors den. Zum Zwecke der öffentlichen Zu- stellung wird diesec ‘Auszug der Klags bekanntgemacht. Gotha, den 19. März 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstells des Landgerichts.

[48312] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Eva Faroste geb. Bars in Wawerwiy, Post Skarlin, Krei Neumark, Westpr, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt von Schradez Sirasbur GDeltpr d klagt gegen den Äitroangeslellien ostyga Jarofte zuleßt in Akkermann (Rumänien) alt Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Bekiagten zur En Verhandlung des Rechts|treits vor die 2, Zivilkam- mer des Landgerichts in Graudenz au den §. Mai 1943, 8/, Uhr, mi der Aufforderung, si durch cinen bet diesem Gericht zugelassenen Recht8an- walt als Prozeßbevollmächtigteen ver- treten zu lassen.

Graudenz, den 19, März 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[48313] Oeffeutliche Zustelluug.

Die Ehefrau Margarete Tulakow geb, Bertram in Halle, S., Hermanunstraße Nr. 29, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Dr. Starke in Selle, S., klagt gegen ihren Ehemann, den Shuhmacher Jwan Tulakow, z. Zt, unbekannten Aufenthalts, früher in Hale S. auf Ehescheidung aus § 55,1 Ehegeseÿes, Die Klägerin ladet den Be*lagten zux mündlihen Verhandlung des Rechts streits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Halle, S., auf den 28, Mai 1943, 11 Uhr, mit deu Aufforderung, sich durch einen bei die- sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als BProzeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Halle, S., den 16. März 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[48314] Oeffentliche Zustellung.

Die am 26, November 1927 E og borene Ursula Julie Hutt in Weiler, Kreis Waiblingen, klagt gegen den Schlosser Richard Wolf, früher Bexrlin-Adlershof, mit dem Antrage au Vevurteilung zur Zahlung von 540 Reichsmark rückständiger Unterhaltsbei- träge. Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgeviht Köpenick auf den 10. Juni 1943, 10 Uhr, geladen. 3: C. 971/42.

Verlin-Köpenik, 10. März 1943. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [48315]

Oeffentliche Klagezuftellung.

Die uneheliche, am 4. Juli 1942 ge- borene Karin Traumann, vertreten dur das Jugendamt der Stadt Görbih als Amtsvormund, klagt gegen ihren außereheli Erzeuger, den Dachdecker Ludwig Lippmann in Marktgöl ur Zeit unbekannten Aufenthalts, au Nuterdalidgewähbung, Sie hat beam» tragt, khn zu verurteilen, an sie vom Tage der Geburt, dem 4. Juli 1942, bis zur Vollendung ihres 16. Leben8- jahres als Unterhalt eine im vorau§ zu entrichtewde Geldrente von viertels jährlich 90 A zu zahlen, und zwan die rückständigen Beträge sofort und did künftig fällig werdenden am 4, F 4. Oktober, 4. Januar und 4. Äpr eines jeden Jahres. Termin zur münds lihen Verhandlung vor dem AmtgLa eriht Gräfenthal ist bestimmt auf

reitag, den 28. i 1943, vors mittags § Uhr. Der Verklagte wird bierzu geladon. i

Gräfenthal, den 186. Mitre 1948.

d [chä ftofiells des An tgérichid, er â mt8ge V agner, Fustizinspe?tor.