1943 / 69 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzetger Nr. 69 vom 24 März 1943. S. 2

Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom- munistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. I S, 293 in Verbindung mit dem Gesey über die R volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 193: RGVBl. 1 S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des gunern vom 14. Juli 1942 I 903/42 5400 MBUV. | vom 22. Juli 1942 S. 1481 über die Aenderung der Zu- Ee bei der Einziehung kommunistishen Vermögens in

erlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reihs- einden vom 29. Mai 1941 RGBl I S. 303 wird das inländische bzw. hinterlassene Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:

1. Vortrefflich, Lilly Sara, geb. am 19. 10. 1898 in Berlin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Wilmersdorf, | Nestorstr. 54 bei Grünfeld,

. Vortrefflich, Hilde Sara, geb. am 13. 6. 1907 in Berlin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Wilmersdorf, Nestorstr. 54 bei Grünfeld, R

. Rybier, Aron Jsrael, geb. am 25. 4. 1901 in War-

_\{hau, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin W 30, Rosen- heimer Stx. 27 bei Blumenfeld.

Berlin, den 19. März 1943. ;

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin.

S V. Dr. Bente

Bekanntmachung j Auf Grund des § 1 des Geseßes über die Einziehung kom- munistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGP[. I

S. 293 in Verbindung mit dem Geseg über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Fuli 1933 RGBl. 1 S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Fnnern vom 14. Juli 1942 T 903/42 5400 MBliV. vom 22. Zuli 1942 S. 1481 über die Aenderung der Zu- tändigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Bart und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reihs- einden vom 29, Mai 1941 RGVBl. I S. 303 wird das Latte Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:

1. Bradt, Frieda Sara, geb. Simion, geb. am 5, 6. 1883 ‘in Berlin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin W 35, Potsdamer Str. 66, i

. Brenner, Franzes Sara, geb. am 15. 2. 1891 in Leipzig, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin W 30, Rosen- E Str. 27 ber Magud, :

. Leibholz, Gertrud Sara, geb. Leibke, geb: am 13 T 1894 in Berlin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Char- lottenburg, Marburger Str. 13, L

. Kains, Manfred Fsrael, geb. am 16. 9. 1884 in Königs- L zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Tempelhof,

eonhardyweg 22, i

. Lewin, Dora Sara, geb. am 13. 12. 1879 in Brom- berg, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin, Kurfürsten- damm 182/183,

. Jahnke, Lisa Sara, geb. Wadowski, geb. am 23. 5. 1897 in Petrikau, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin N 20, Prinzenallee 25/26, :

. Friedländer, Franziska Sara, geb. Moses, geb. am y 4. 1855 in Glogau, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin N 24, Auguststr. 14/15,

. Jacoby, Edith Sara, geb. Jacobsohn, geb. am 16. 2. 1884 in Königsberg (Pr), zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Schöneberg, Schwäbische Str. 14.

Berlin, den 19. März 1943.

Geheime Staats8polizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. F VLDL BEbEL.

Bekanntmachung

Auf Grund der §8 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- iehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den udetendeutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 RGBl. I

S. 911 in Verbindung mit den Erlassen des Reichs- .

ministers des Jnnern vom 12. Juli 1939 Ia 1594/39/ 3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 [111 Wi/Id. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen 1. des Ernst Jsrael Saar, geb. 10. 9. 1901 zu Gablonz a. N, und dessen Ehefrau Josefine Sara geb. pas geb. 2. 9. 1906 zu Prag, beide früher wohnhaft gewesen in Gablonz a. N., :

. des Heinrich Zsrael Ba \ch, geb. 23. 12. 1876 e Polna/ Deutsch-Brod, und dessen Ehefrau Stefanie Sara geb. Beer, geb. 15. 11. 1883 zu Prerau, beide früher wohn- haft gewesen in Warnsdorf,

. des Erwin Jsrael Weinfeld, geb. 5. 4. 1887 zu So- borten, früher wohnhaft gewesen in Tepliß-Schönau, des Otto Jsrael Weinfeld, geb. 10. 6. 1885 zu So- borten, früher wohnhaft gewesen in Wien,

. des Dr. Berthold Fsrael Ko nirsch, geb. 2. 8. 1889 zu Komotau, früher wohnhaft gewesen in Tetschen,

. des Wilhelm Jsrael Kantor, geb. 6. 9. 1914 in St. Nikolaus, früher wohnhaft gewesen in Theresienstadt, und das -

, Postversand (\. u. „Packungen“); Banknoten;

Nachlaßvermögen nah dem Fuden Alois Fsrael

am 9. 11. 1919 zu Leitmeriß,

. das Nachlaßvermögen nach dem Fuden Viktor Fsrael Löwit, geb. 27. 2. 1883 zu Schaßlar, früher wohnhaft geivesen in Trautenau, j L

hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Reichenberg, den 19. März 1943.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.

Nachtrag 1 zur Anorduung 11/43?) Ï der Reichsstelle sür Papier (Hersicllung von Papierwaren und Druckt-Erzenguisscn) Vom 20, März 1943

Anf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBIl.-1 S. 686) in

Verbindung mit dex Bekanntmachung Übex die Reichsstellen zur Ueberwachung und Bes des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsangz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 12 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers_ angeordnet:

81 Herstellungsbeschränkuug für ie aren und Drudck- Erzeugnisse

(1) Es ist verboten, andere als die in der Anlage auf- geführten Papierwaren und Druck-Erzeugnisse herzustellen.

(2) Auch soweit die H rstellung von Papierwaren und Druck-Erzeugnissen nah Abs. 1 zulässig ist, gelten § 14 (Ver- teilun Agende) und § 16 (Genehmigungspfliht für die Herstellung von Druck-Erzeugnissen). dex Anordnung 1/43 vom 18. Dezember 1942 *) sowie die Vorschriften der Anord- nung 11/43 vom 18. Dezember 1942 *).

82 Außerkrafttreten der Herstellnngsverbote 8& 25 Ziff. a der Anordnung T1/43 vom 18. Dezember 1942 *) sowie die Anlage 7 Ziff. T1 zur Anordnung 11/43 treten außer Kraft. 88

Ausnahmen (1) Die Reichsstelle kann in besonders begründeten Einzel- es Ausnahmen von den Vorschriften dieses Nachtrags ulassen. G Q Die nachstehend bezeihneten Stellen werden ermähtigt, im Namen und im Auftrag dex Reichs\telle Ausnahmen für folgende Waren zuzulassen: a) für Papierwaren: Die Mrz Gasgenjipe Papierverarbeitung Berlin W 30, Nollendorfplat 1, die die Befugnis zur Genehmigung von Ausnahmen an fol- ende Fachgruppen übertragen kann: S achn Papier verarbeitende Fndustrie, Berlin W 80, Nollendorfplahß 1, Fachgruppe Pappen verarbeitende Fndustrie, Berlin W 80, Nollendorfplaß 1, Fachgruppe Jndustrielle Buchbinderei, Berlin W 35, Pots- va Pat Tae d Tapetenherstellung, Berli rachgruppe Papierveredlung und Tapetenherstellung, Berlin- d pi 6 M va Wh 2, Bismarck{str. 107; b) für Druckt-Erzeugnisse:

Die Wirtschaftsgruppe Druck, Berlin W 9, Köthener Str. 33,

(3) Soweit Papier, Karton und Pappe aus der Sonder- menge der Wehrmacht (Bekanntmahung Nr. 2 zur Anord- nung T/43)*) zugeteilt wird, wird das Oberkommando der Wehrmacht, Wehrwirtschafts- und Rüstungs8amt, Rohstoff- abteilung Berlin W 62, Kurfürstenstr. 62—69, ermächtigt, Ausnahmen von den Vorschriften dieses Nachtrags zuzulassen.

8 4 Strafvorschristen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Nachtrags werden nah den 88 10 und 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehx bestraft.

JFnukrafttreten

Dieser Nachtrag tritt am 1. Apcil 1943 in Kraft; er gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den beseßten Ge- bieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 20. März 1943.

Der Reichsbeauftragte für Papier. Dr. Gras8838.

*) (Veröffentlicht im Deutschen Reich8anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 300 vom 22. Dezember 1942.)

Anlage zum Nachtrag 1 zur Anordnung 11/43

Abziehbilder für die Wehrmacht; Additions-, Buhungs- und Kassenrollen; Apothekerkapseln; Bahnkisten 4) Bahn- und ekanntmachun-

gen, Aufrufe; Betriebsordnungen; Bindearbeiten für Wehr- macht; Briefbogen; Briefordner, Schnellhefter, Registratur- mappen; Briefpapier; Briefumschläge; Broschüren, soweit durch die Wirtschaftsstelle des deutshen Buchhandels -zuge- lassen; Buchbinderishe Mappen, soweit von der Fachgruppe Jndustrielle Buchbinderei genehmigt; Buchungsmittel für VurWschreibebiGMtunen: Bücher, soweit durch die Wirt- schaftsstelle des deutshen Buchhandels zugelassen; Bunt- und Chromopapier, außer für Ausstattungs- und Dekorations- wecke; Damenbinden; Eintrittskarten; Elementhülsen; Eti- Letieu (Bänder, Einschläge); Etuis für optishe und medizinische nstrumente sowie für Werkzeuge u. dgl.; Fahrkarten und -\heine; Fahrpläne; Falt- und Kurzbriefe; Faltschachteln, so- weit durch die Wirtschaftégruppe Papierverarbeitung zuge- lassen; Feldpostkartons; Filmplakate; Filtrierpapier, nur Fir chemischen, Laboratoriums- und Wehrmachtsbedarf; Fliegen- fänger; Gasplane; Gas-Spürpapier; Geschäftsberichte; Ge- \chäftsbücher; Geschäftsdrucksachen; Gestanzte und geprägte Pappen, wie insbesondere Flaschenver hlüfse, Patronen-

i b. 28. 8. 1857 Steinpeinit, verstorben | pfropfen, Radiorückwände, Ringe, Scheiben, Schraubdekel, Ge R L 0, MEOPEINEN Ne Stopfen, soweit diese an folgende Abnehmergruppen geliefert

werden: Chemische Fndustrie, Elektro- und Radio-Fndustrie, Ernährungswirtschaft, Pharmazeutische Jndustrie, Rüstungs8- industrie, Wehrmacht; Gummierte Papiere einshl. Baum- gürtelpapiere und Kleberollen; Haus- und Küchengeräte ge- mäß Kriegsauflageprogramm; Karteikarten; Kartonagen (f. u. „Packungen“); Kreppapier für medizinishe Zwecke; Lager- durchschreibebücher; Landkarten; Lebensmittelkarten; - Licht- pautspapier; Membranen; Maschinenschilder; Metallpapier, außer für Ausfstattungs- und Dekorationszwecke; Morserollen; Munitionspackgefäße und Geräte für die Wehrmacht; Noten, soweit durch die Wirtschaftsstelle des deutshen Buchhandels ugelassen; Notizbücher und -blocks; Ölpapier; Ölpauspapier; Stangen: a) Bahnkisten für Bahn- und Postverfand; b) Kartonnagen; c) Sonstige Packungen, z. B. Dosen, Eimer, Fässer, Flaschen, Hülsen, Tuben, u. a. Behälter (soweit nicht erbote des Reichsbeaunftragten sür Berpackungsutittel vor- liegen); Papiersäcke; Pappkosser; Papyrolin; Paraffinpapier;

«A

ostfkarten (außer Ansichtskarten); Prägepapier, außer für usstattungs- und Dekorationszwecke; Programme, Rollens und Einschlagpapier; Rundschreiben; Schecks; Schnittmusterz

Posifarten (aher lakate, die niht Werbezwedcken dienenz

Schreibblocks; Schuhbestandteile; Schulhefste und Zeichenlerns

mittel (Zeichenhefte, Zeichenblocks); Silopapier; Speisekartenz Spielkarten für die Wehrmacht; Stenogrammhefte und -block8; Tapeten für "Fliegergeschädigte; Taschen- und Notizkalendex Din A 7, Vormerkbücher, Wochenabreißkalender Din A 6z Telegraphen- und Fernschreibrollen; Textilhülsen und -spulen; Tischtücher für ankenhäuser; Todesanzeigen; Toilettens papier; Tüten und Beutel; Überzugs- und vit Vie: Ums druckpapier; Urkunden-Velourpapier, außer für Ausstattungs- und Dekorationszweckée; Verdunkelungseinrihtungen; Vers lag8einbände, soweit von der Fachgruppe Industrielle Buchs binderei genehmigt; Vordrucke; Vorlagen Au technische Zwecke; Wachspapier; Wassecdichte Padstoffe: andbilder für Unterrichts- und wissenschaftlihe Zwecke; Wechsel; Wellpapps und Erzeugnisse aus Wellpappe; Werikarten, Wertmarkent Wertpapiere; Zeitungen und Zeitschriften, soweit von dex Reichspressekammer genehmigt; Zisfecblätter; Zigarettenhüllenz Zuschnitte aus Pappe im Umfang der „Packungen“.

Bekanntmachung

Die am 22! März 1943 ausgegebene Nummer 29 des Reichsgeseßblatts, Teil L, enthält:

Verordnung über die Landbeschaffung für den Bau reihs- eigener Lagerhallen. Vom 18. März 1943.

Fünfte Durchführungsverordnung zum Ehegesey. Vom 18. März 1943.

Fünfte Verordnung zur Durchführung des Gesezes über dad Verfahren in Binnenschiffahrts\ahen. Vom 18. März 194?

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N... Postbefördes rungsgebühren: 0,03 für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin 96 200,

Berlin NW 40, den 23. März 1943.

Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Irichtamtliches

Verkehrswesen

Aenderungen im Güterabfertigungsdienst Vom 1. April ah neue Regelungen zur Eisenbahnverkehrsordnung und zu den Gütertarifen

Der totale Krieg zwingt auch auf dem Gebiet des Güter- abfertigungsdienstes zu Einschränkungen der Verwaltungsarbeit, die über die bereits getroffenen innerdienstlihen Pen lgunos maßnahmen hinausgehen. Hierzu müssen nun auch die Verkehrs treibenden ihren Beitrag leisten, und zwar durch Verzicht auf ge- wisse bisher gegebene Abfertigungsformen. Die verkehrss treibende Wirtschaft wird sih diesem Gebot der Stunde um so weniger verschließen, als ihre lebenswichtigen Belange durch diese Men nicht berührt werden.

Mit Wirkung vom 1. April 1943 treten folgende Aenderungen in Kraft: :

1. Barvorschüsse werden niht mehr eg rt; i

2. Nahnahmen werden nur noch für Wagenladungen zuges

lassen, und zwarx erst von 20 i A an;

3. für Stückgut muß die Fracht bei der Auflieferung gezahlt

werden E Lar O: |

4. das beshleunigte Eilstückgut wird aufgehoben, beshleunigtes

Eilgut in Wagenladungen bleibt nach wie vor zugelassen.

Die entsprehenden Aenderungen der EletBaßAvericLtInHnUus und der Gütertarife werden besonders bekanntgegeben. Weiters Auskunft erteilen die Güterabfertigungen, Reichsbahnverkehrs- ämter oder die Reichsbahndirektionen.

T

Postwesen

Die Einheitsgebühr im europäischen Telegraphendienst Die Wortgebühr für vollbezahlte gewöhnliche Telegramms nach Albanien, Bulgarien, Finnland, Btalien, Norwegen und Rumänien wird vom 1. April 1943 an auf 15 Rpf. ermä igt, Von demselben Zeitpunkt an beträgt die R CIGENNS für Teles ramme nah Lybien und den Ftalienischen Fnseln im Aegäischen leer 17 Rpf. Jm Telegraphendienst mit Dänemark, Kroatien, den Niederlanden, der Slowakei und Ungarn wurde die euros päische Einheitsgebühr von 15 Rpf. shon bei früherer Gelegens heit eingeführt. Z

Erweiterter Telegraphendienst mit der Ukraine

Der öffentliche Telegraphendienst mit der Ukraine ist auf dis Orte L eie iy Evlontonoséha und Wassiljewitshi in der

Ukraine ausgedehnt worden.

Aus der Verwaltung

Umsassende Neberwahung des Verkehrs mit landwirtschaftlihen Grundstücken

Jm Führererlaß vom 28. 7. 1942 über die Einschränkung des Verkehrs mit landwirtschaftlihen Grundstücken im Kriege ist zum Ausdruck gebracht worden, daß während des Krieges jeder Va unbedingt notwendige Eigentums- und Besigwehsel an la wirtschaftlichen L Ein zu unterbleiben hat. Dieser Führers erlaß selbst hat zunächst keine neue Genehmigungspflicht gebracht. Seine Bestimmungen sind vielmehr in dem bereits bestchenden Gene n uge ries . B. nah der Grundstücksverkehrs- bekanntmachung, dem Wohnsiedlungsgeseß usw. anzuwenden, und zwar mit der Maßgabe, daß die Prüfung nach dem Führererlaß in erster Linie vorzunehmen ist. Demzuzolge unterlagen in den Gebieten, in denen für den Verkehr mit nicht erbhofgebundenem Grundbesiy lediglih die Bestimmungen der Grundstücksverkehr8- bekanntmachung galten, Veräußerungen von Grundstücken, die niht die Mindestgrenzen erreichten, feiner Prüfung im Hinblick ra den Führererlaß. Diese Lücke ist in den leßten Monaten durch Perjonen, die für ihr Bel) Aar ee suchten, verstärkt ausgenugt worden, so daß in einigen Gebieten sogax „cin d rlbigea des Verkehrs mit kleinen und kleinsten landwirtschaft- lihen Grundstücken zu beobahten war. Dem schiebt die am 19. März in Kraft getretene neue Verordnung zur Einschränkung des Eigentumswechsels an landwirtschaftlichen Grundstücken im Kriege vom 17. März 1943, die der Reichsminister für Er- nährung und Landwirtschaft auf Grund der ihm im Führererlaß gegebenen Vollmachten im Einvernehmen mit den beteiligten obersten Reichsbehörden erlassen 2 einen Riegel vor. ;

Durch die Verordnung wird kein neues formelles Genehmi» gungsverfahren eingeführt. Vielmehr hat die untere D tungsbehörde, der bereits nah der Verordnung vom 7. 7.1 über die Preispxüfung und die Rechtsfolgen von Preisverstößen im Grundstücksverkehr sämtliche entgeltlichen Grundstücck8ver» äußerungsverträge zur Preisprüsung vorzulegen sind, bei dev» artigen Verträgen übex laudwirt[aftliche Grundstüde zuglei zu prüfen, ob Beanstandungen im Hinblick auf den Füßrererla zu erheben sind. ak das der Fall, jo ver'agt sle die Exteilun

der nah der Verordnung vom 7. 7. 1942 erforderlichen Unbede

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 69 vom 24. März 1943. &. 3

lihkeitsbesheinigung. Das hat zur Folge, daß das Rechtsgeschäft His ijt, Soweit die unteren Ln ad abdebörben bisher

chon die Unbedenklichkeitsbesheinigung wegen eines Verstoßes A den Führererlaß versagt haben, behält es dabei nah aus- drücklicher Vorschrift der Verordnung sein Bewenden. Die Wir- kung dieser neuen Verordnung wird voraussichtlih ein merk Le Nahlassen des Grundstücksverkehrs sein, da im Hinblick auf den Führererlaß vom 28. 7. 1942 nur 1in besonders be-

gründeten Fällen mit der Erteilung einex Genehmigung zu renen ist. Zur Durchführung dieser . Verordnung is im A. Nr. 66 vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern, dem Reichsarbeitsminister, dem Reichsminister der Justiz und dem Reichskommissar für die Preisbildung ein Erlaß ergangen, der das Verfahren beim Eigentumswechjel an landwirtschaftlihen Grundstücken im Kriege im einzelnen regelt,

[ Wirtschaftsteil |

Die Neuordnung auf dem Festkraststossgebiet Einführung einer Festkraftstofskarte

Durch die in Nr. 63 des Deutschen Reichsanzeigecs und Preußi- hen Staatsanzeigers vom 17. März 1943 ershienene Anordnung es Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben, Reichs- minister Speer, ist ein weiterer grundlegender Schritt zur Sicher- stellung der Festkraftstoffversorgung getan. Die Anordnung regelt die Abgabe und den Bezug fester Kraftstoffe, die für Generatoren bestimmt sind. Dies wird auf zwei Wegen erzielt: erstens durch Neuordnung und Zulassungspflicht füx den Ver- teilung8apparat, zum anderen durch die Einführung der Fest- kraftstoffkarte. Die Festkraftstofftarte ist nun keineswegs ein Justrumenut der Festkraftstoffbewirtshaftung oder -kontingentierung. Es ‘ist vielmehr beabsihtigt, den von den Generatorhaltern benötigten Festkraftstoff keinen Kontingentierungsmaßnahmen zu unter- wersen. Dies ist um so weniger erfovderlih, -als der Genera- toveneinsaß auf die vorhandenen und einsabßfähigen R mengen abgestimmt ist. Der Zweck der Festkvaftstosfkarte ist aljo, einerseits dem Generatorhalter als Ausweis seiner Bezugs- berechtigung zu dienen; andererseits den Abgabestellen eine or- dentlihe und rechtzeitige Heranziehung der erforderlichen Fest- kraftstoffmengen zu ermöglichen und in der Hauptsache eine s bräuhlihe Verwendung des Generatorkraftstoffes zu verhüten. Durch die Festkraftstoffkarte wivd weiter der Generatorhalter an eine Auslieferungsstelle gekoppelt. Dies Auskieferungsstellen haben Läger an festen Kraftstoffen, bei denen die Verbraucher ihren Bedarf mit einer Abholung für mehrere Tage oder sogar Wochen gegen Eintragung in die Festkraftstoffkarte deken können. Diese Auslieferungsstellen sind entweder reine Vertriebsstellen, die ihrerseits den Kraftstoff zugeliefert bekommen, oder aber sie bereiten auch ihrerseits selbst Kraftstoffe auf, um sie dann zu vertreiben. Der Generatorhalter wird also bei diesen Vertriebs- stellen den größten Teil seines Kraftstoffbedarfs decken, d. h. seinen esamten Festkraftstoffbedarf bis auf diejenigen Mengen, die ex ei Fernfahrten „unterwegs an den Festkraftstofftankste en, die neben den Auslieferungs\stellen eingeseßt werden, tanken muß.

*

Er wird aber nur bei solchen Tankstellen bedient, die mindestens 50 km von dem Siß seiner für ihn zuständigen Auslieferungs- stelle entfernt sind. le: Festkrafststoffkarte berechtigt nun je nah der verwendeten Generatorart zum Bezug von teerreihen Kraft- stoffen (Holz, Torf, Braunkohle) oder von teerarmen Kraftstoffen (Anthrazit, Braunkohleshwelkoks, Steinkohleschwelkoks). Je nah der Lesikraftstoffart sind die Karten zunächst durch die Farbe unterschieden, dann vor allem aber durch Eintragungen, die ganz bestimmte Kraststoffsorten zuweisen. Die Ausgabe der Festkraft- stofsfarten erfolgt durch die Beauftragten der Zentralstelle für Generatoren, die auch die Zuweisung der Stammauslieferungs- stellen vornehmen. Die Zulassung der Auslieferungsstellen selbst erfolgt durch die Zentralstelle für Generatoren, Berlin.

Durch ‘diese Neuregelung is eine wesentlihe organisatorishe Verbesserung hinsichtlich der Festkvaftstoffbelieferung für die Generatoren der Fahrzeuge der Wehrmacht, der Wirtschaft und der Landwirtschaft, aber auch für die Gaserzeuger der Schiff- fahrt, Schienenfahrzeuge sowie für die ortsfesten und ortsbeweg- lihen Generatoren erzielt. ZN diesem Wege wird es möglich, für den Genervatorhalter stets bei seiner Auslieferungsstelle die für _seine Gaserzeugeranlage notwendigen und erforderlichen Kraftstoffe bereit zu N zugleih aber auch Festkraftstoffplan und Generatoreinsay so aufeinander abzustimmen, daß auh von der Kraftstoffseite her die Generatorumstellung reibungslos er- folgen kann. :

Zur Einschränkung der Börsenversammlungen

Der Reichswirtshaftsminister hat angesihts des Rückgangs der Börsenumsäße angeordnet, daß vom 22. März ab auch in Berlin nur noch an drei Tagen in der Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) Börsenversammlungen stattfinden dürfen. Die Reichsbank wird in Zukunft die von ihr zum Verkauf gestellten Geldmarktpapiere (Reichswechsel, unverzinslihe Schaßanweisungen des Reichs, Mefowechselbesheinigungen und Degowechsel) und die laufenden Serien der verzinslihen Reichsshaßanweisungen und der Li-Anleihe auch an den börsenfreien Tagen (einschl. Sonn- abend) abgeben.

Hauptversammlungskalender für die Zeit vom 29, März bis 2. April 1943,

Montag, 29. März

Berlin: Braunschweiger A.-G. für Jndustriebeteili caun- \chweig, 11 Uhr. für Jndus eiligungen, Braun

. Köln: Rheinish-Westfälishe Boden-Credit Bank, Köln, 11 Uhr.

Leipzig: Riebeck-Brauerei, Leipzig, 11 Uhr. Plauen: Tüll- & Gardinen-Weberei, Plauen, 11 Uhx.

: Dienstag, 30, März

e Bergin A.-G. für Holzhydrolyse, Heidelberg, - Blankenburg: Halberstadt-Blankenb Fi - -

ror irna e e urger Eisenbahn-Ges., Blan i rath Hanseatishe Hochseefischerei, Wesermünde-M,, München: Süddeutsche Bodencreditbank, München, 12 U Triptis: Triptis A.-G., Triptis, 10 Uhr. N n Dresden: Zeiß Jkon A.-G,, Dresden, 12 Uhr.

Mittwoch, 31, März Berlin: Deutsche Hypothekenbank A.-G., Bexlin, 1124 Uhr. Berlin: Elektricitäts-Lieferungs-Gesellschaft, Berlin, 12 Uhr. O Kraftübertragungswerke Rheinfelden, Rheinfelden, L.

Berlin: Veltag Veltener Ofen- u. Keramik, Velten, 12 Uhr. Dortmund: Dortmunder Union-Brauerei, Dortmund, 11 Uhr. Kölu: Farbwerke Franz Rasquin, Köln-Mühlheim, 12 Uhr. Rinde, S A A.-G., München, 114 Uhr.

nsterwalde: Schivkau-Finsterwaldex Eisen ; i -

ivalde, ao. HV., 10 Uhr. ; A ARE G J. A. Shhmalbah Blehwarenwerke, Braunschweig,

2 E.

Stuttgart: Württembergische Baumtivoll-Spinnerei u, Weberei, weER en, 11 Uhr.

ien: Der Anker, Allg. Versicherungs-A.-G., Wien, 11 Uhr. Wien: Nestle Wien A.-G,, Wien, 16 Vhr. j Í

Donnerstag, 1. April

Berlin: Allgemeine Elektricitäts-Gesellshaft, Berlin, 10% Uhr iun E Elektricitäts-Lieferungs-Gesellschaft, Beereie Berlin: Mineralöl- u. A phalt-Werke, Hamburg, 16 Uhr Berlin: Thüringer ClettribititLietecu S E E Uhr. Dresden: Dresdner Handelsbank Dresden, 16 Uhr. i

lanen: Vogtländische Tüllfabrik, Plauen, 1524 Uhr.

raz: Steiermärkische Elektrizitäts-A.-G., Graz, 1: Uhr.

Freitag, 2. April Berlin: Deutsche Übersecishe Bank, Berlin, 12 L Ae: König Friedrich - August - Mühlenwerke, Dölhschen, A

ies E eta Halle, 1126 Uhr. uchen: Zwirnerei u. Nähfadenfabrik Göggingen, Göggi

b. Augsburg, 11 Uhr. | A MLEnen

Wien: Magnesit Jndugrie u, Bergbau, Wien, 12 Uhr.*

Wirtschaft des Auslandes

Slowakische Wirtschastsverhandlungen mit Rumänien und Ungarn

Preßburg, 23. März. Die slowakish-rumänischen Wirtschafts- verhandlungen haben am Montag in Ars begonnen. Gleich- citig laufen die Fandelspolitischen esprehungen mit Ungarn gerei ‘die dritte oche. Jn beiden Fällen is der gegenseitige ustauschverkehr dur die großen Unterschiede der Preisniveaus Peten der Slowaket und ihren Handelspartnern chwierig ge- E en, so daß aus Rumänien praktisch nur die Einfuhr von

ineralöl in Frage kommt, obwohl zahlreiche andere A Un möglichkeiten, vor allem auf dem landwirtschaftlichen Sektor, be- Ls Teils e E ¿Ungarn bildet daher bei den Handels-

q anten die i - stand der Verhandlungen. Preisfruge den Been

Die Einzelheiten der serbischen Staatsanleihe

Belgrad, 23. März. Jm serbishen Amisblait w i- kauzplan für die neue serbische O ‘veröfsentlidt, Í Ertrag der d!/sz gegen Nee von bis zu einer Milliarde Dinar dient bekannilih für öoffentlihe Arbeiten gemäß der Minister-

ratsverordnung' vom 5. März 1943, und zwar wird der erste Ab- schnitt bis zu 500 Mill. Dinar für Arbeiten des Verkehrsmini- E die zweite Tranche bis zu 500 Millionen Dinar für

rbeiten verwendet, die aus dem außerordentlichen Kredit von drei Milliarden Dinar finanziert werden. Emissionsanstalten sind die Staatshypothekenbank und die Postsparkasse. Die Schuld- scheine werden in Stücken zu je 10 000, 100000 und einer Mill. Dinar ausgegeben. Die fär den Amortisations- und Zinsen- dienst nötigen Beträge werden jährlih in den Staatshaushalt eingestellt. Die Auszahlung der Zinsen und Amortisationen er- folgt in gleichen jährlichen Raten. Die Tilgung der Schuldscheine läuft ab 1. Fanuar 1944.

Zunächst keine Kapitalerhöhung der Bank von Spanien

Madrid, 23. März. Jn der diesjährigen ordentlichen Haupt- versammlung der Bank von Spanien wurden “zwei verschiedene von einer Reihe von Aktionären unterzeihnete Anträge auf Er- Ans des Kapitals der Bank von Spanien gestellt. Jn der

egründung beider Anträge wird übereinstimmend darauf hin- gewiesen, daß das Kapital der Bank, das im Fahre 1921 auf 177 Mill. Pes. festgesezt wurde, heute niht mehr im normalen Verhältnis zur Höhe der Umsäße und zur Bedeutung der Bank stehe. Fn beiden Anträgen wird gleichzeitig angeführt, 208 von den zuständigen Finanzbehörden des Landes aus den gleichen Gründen inzwischen bereits bei allen Großbanken entsprechend bedeutende Kapitalerhöhungen genehmigt worden seien, und daß daher auch die Bank von Spanien dieser Entwicklung folí en müsse. Der Vorstand wies jedoh im Laufe der Diskussion darauf: hin, daß entsprehend den Saßzungen der Bank Anträge auf Kapital- erhöhung nur vom Vorstand selbst ausgehen und nur auf einer außerordentlihen Hauptversammlung besprohen werden könnten, und daß daher’ in der ordentlichen Hauptversammlung eine grund- säßlihe Diskussion über diese Anträge nicht stattfinden könne. Der Vorstand der Bank selbst steht T dem Standpunkt, daß mit Rücksicht auf die tiefgreifenden Veränderungen, die bereits in der Struktur der Bank von Spanien als Folge dex Liquidation der Bürgerkriegszeit vorgenommen worden nd, die Frage einer Kapitalerhöhung zur Zeit nicht akut sein könne. Jn Fachkreisen wird danah angenommen, daß entsprehend den Bestimmungen der Banksabungen, nah denen die Jnitiative aus\chließlich vom Vorstand ausgehen muß, mit einer Kapitalerhöhung der Noten- bank zunächst niht zu rechnen ist.

Die Auflösung der britishen Kapitalinvestitionen in JFudien

Vor kurzem veröffentlihte die englishe Wirtschaftszeitung „Financial Times“ einen sehr interessanten Bericht über die Ab- lösung der britishen Kapitalinvestitionen in British-Fndien. Ende 1935/36 habe sih die Sterlingschuld Britisch-Fndiens ein- \{hließlich der Eisenbahnshuldverschreibungen, soweit sie unmittel- bare Verbindlichkeiten der Regierung darstellten, auf über 360 Mill. £ belaufen. Ende 1940/41 sei die Shuldsumme bereits auf 240 Mill. £ und nah der Zurückzahlung der 3!4 igen Sterlinganleihen am 5. Januar 1943 sogar weiter auf 661% Mill. £ gesunken. Durch die im Zusammenhang mit der Ver- staatlihung der indishen Eisenbahnen durhgeführten Trans- aktionen habe sich die indische Sterlingverschuldung weiter auf 39/4 Mill. £ verringert, bei denen noch über 27 Mill. £ kapitali- LeSe Eisenbahnannuitäten eingeschlossen seien, deren Bedienung amit sichergestellt sei. Ohne diesen Betrag würde sih die Schuld- bilanz British-Jndiens gegenüber Großbritannien auf nur noch 124 Mill. £ belaufen. Die „Financial Times“ bemerkt noch, da die am 5. Januar 1943 zurückgezahlten 314 igen Sterling- anleihen in der Zeit vom 7. Dezember 1880 bis zum 19. April 1912 aufgenommen worden seien.

Einem weiteren Bericht der „Financial Times“ vom Anfang März zufolge erklärte der indische Finanzsachverständige Raisman zur Ablösung der indischen SterlitäbersGuldung: „„Fndien hat die Umwandlung vom Schuldner zum Gläubiger vollzogen und in einem kurzen Zeitraum von etwas über 3 Jahren die gesamte Summe seiner „staatlihen Verpflihtung gegenüber Groß- britanniens, wie sie sih in Fahrzehnten zusammengetragen hätten, ausgelösht.“ Mit der Ablösung dieser Schuldverschreibungen entstanden jedoch neue Schwierigkeiten, d. h., es tanchte die Frage auf, wie die Geldüberschüsse aus den indischen Warenverkäufen an England, die Großbritannien heute niht mehr MrY eigene Warenlieferungen abdecken könne, genußt werden sollen. Raisman habe den Vorschläg gemacht, diese für den : dani nicht verwertbaren Guthaben wenigstens für die Bezahlung der in Sterlingnoten zahlbaren Pensionon, Familienpensionen und Bei-

hilfefonds zu verwenden. Diese Dienste würden jährlih auf 5 bis 6 Mill. £ geshögt. Die indishe- Regierung habe außerdem den Plan in Erwägung gezogen, einen Wiederaufbaufonds zu schaffen, der die für den Wiederaufbau in der Nachkriegszeit anfallenden Finanzanforderungen sicherstellen soll. Es ist jedo offensichtlih, daß es sih hier jeweils nur um Notlösungen handelt, die nur die Tatsache verschleiern helfen sollen, daß die Londoner Sterling-

; quthaben z. Zt. für die britishen Empirestaaten. jeden praktischen

Wert verloren haben.

Die Ueberfremdung der iberoamerikanischen Wirtschaft durch die USA

Vigo, 23.. März. Jn Jberoamerika haben Erklärungen des

| USA-Handelskammerpräsidenten Fohnston über die weitere Ent-

wicklung der wirtschastlihen Beziehungen zwischen den USA und den südamerikanishen Republiken großes Aufsehen erregt. John- fu kehrte vor kurzem aus Fberoamerika nach Washington zurück. tan stellt mit Enttäushung fest, daß die Vereinigten Staaten jeßt eine ganz andere Sprache sprächen, nahdem es ihnen ge- lungen sei, die Mehrzahl der südamerikanishen Republiken ihren Zwecken dienstbar zu machen. Je stärker sich die USA-Wirtschaft in Südamerika einschalte, desto weniger glaube man S in Washington, auf die Wünsche, die Notwendigkeiten oder au nur Empfindlichkeiten Fberoamerikas Rücfsiht nehmen zu brau- chen. Während man vor einem Jahre Südamerika noch jede nur

j erdenkliche Hilfe und jeden nur möglichen Ersaß für die in Europa

verlcrengegangenen Märkte versprochen habe, erkläre Fohnston iehr fühl, die USA seien nicht in der Lage, m Augenblick viel für Südamerika zu tun, da alle derartigen Pläne hinter den Kriegsnotwendigkeiten zurücktreten müßten. Man stellt heute in Südamerika fest, daß fich dort das amerikanishe Finanzkapital in hohem Maße einschalte, die Verschuldung der Staaten von Monat zu Monat und mit dieser Vershuldung selbstverständlich auch die Abhängigkeit von Wallstreet wachse.

«Fn diesem Zusammenhang ist eine Feststellung des CaaE organs „The Banker“ interessant, wonach im legten Halbjahr Kredite in Höhe von 743 Millionen Dollar für die iberoamerika-s nischen Staaten zur Verfügung gestellt worden seien. Abgesehen von den Krediten im Rahmen des Pacht- und Leihgeseßes, die bisher im einzelnen noch nicht veröffentliht wurden, habe die «Fmport- und Exportbank in Washington, in deren Händen die Leitung der Ausbeutung Südamerikas liegt, wesentlihe Kredite für den Ausbau des Transportwesens, für Maschinen und Werks zeuglieferungen und zum Bau von Fabriken zur Verfügung ge- stellt. Südamerika liefere für diese Fabriken die Arbeiter, die tehnishe und kaufmännishe Leitung “aber liege bei USA- Fngenieuren und -Technikern und die A Kontrolle bei den Banken in New York. So schreitet die Ueberfremdung der \üd- amerikanishen Wirtschaft durch die USA-Plutokraten mit Riesen- schritten voran.

Zn Berlin festgestellte Irotieruagen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

24. März 22, März Gelb Vriei | Gelo Brief

Aegypten (Alexandrien und Kairo) 1 ägypt. Pfuno | _— Afghanistan (Kabul) 100 Afghant 18,79 i8,83 | 18,79 18,83

¡ Argentinien (Buenos Aires) . | 1 Pap.-Pes. 0,688 j 0,588 0/692

Australien (Sidney) 1 austr. Pfund

| Belgien (Brüssel u. Antwerpen) | 100 Belga 89,96 40,04 | 39,96 40,04

Brasilien (Rio de Janeiro) .. | 1 Cruzeiro Britisch-JIndien (Bombaÿy-Cal-

U Ss Ld eid S R Es 100 Rupien -— _— Bulgarien (Sofia) 100 Lewa 8,047 3,058| 8,047 3,058 Dänemark (Kopenhagen) « «-+ | 100 Kronen 52,16 52,26 | 62,15 62,26 England (London) 1 engl. Pfund _—_ Finnland (Heljinki), 1009 finn, 4 6,06 6,07 6 06 8,07 Frankreich (Paris) i 100 Frs, Griechenland (Athen) 109 Drahmen | 166% 1,672} 1,668 1,678

Holland (Amsterdam u. Rotter- 100 Gulden |1382,7v 1832,70 {182,70 182,70 Iran (Teheran) 100 Rials 14,59 14,61 | 14,59 14,61 Island (Reykjavik) 100 isël. Kr 88,42 38,50 | 88,42 38,50 Jtalien (Rom und Mailand) . | 100 Lire 18,14 13,16 | 18,14 13,16 Japan (Tokio und Kobe) «.. | 1 Yen 0,585 0,587| 0,585 0,687 Kanada (Montreal) 1 kanad. Dollar | _— Kroatien (Agram) 100 Kuna 4,995 5 005) 4,99; 6.005 Neuseeland (Wellington) «--+. | 1 neuseel. Pfb. Nortvegen (Oslo) 100 Kronen 56 76 36,88 | 56 76 Portugal (Lijjabon) 100 Escudo 10,19 10,21 | 10,19 Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm u. Göte- borg) 106 Kronen “| 69,46 9,58 } 59 41 Schweiz (Zürih Base und Bern) 100 Frs. 67,89 8,01 | 57,89 Serbien (Beigrad) 100 jerb, Dinar | 4,995 6,005) 4,995 Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. 8,591 8,609| 8,591 Spanien (Madrid u. Barcelona) | 100 Pesetas 23.565 23 605! 23 5A5 Südasfrikanische Union ( Pretoria j und Johannisburg) 1 jüdafr. Pfd. —— -_- | Türkei (Istanbul) 1 türk. Pfund 1,978 1,982] 1,978 Ungarn (Budapest) 100 Pengö _ Uruguay (Montevideo) 1 Goldpeso 1199 1201| 1,199 Verein. Staaten von Amerika (New York) 1 Dollar ——

Flir den innerdeutshen Verrehnungsverkehr gelte. fo:gende Xurje

Geld

England Aegypten, Südafrikanijche Union 9,89

S o Cp b os ASPERE Ld Ede éaLÉO o. 4,995

Australien, Neuseeland

Britisch-Jndien

Kanada

Vereinigte Stiaaten von Amerika

Brasilien

Ausländische Geldsorten und Banknoten

24. März 22 Geid Brief | Geld Sovereigns } Moiz 20,98 20,46 | 20,35

20-Francs-Stüke für 16,16 16,22 | 16,16 Gold-Dollars 1 Stüd 4,185 4,205! 4,185 Aegyptische 1 ägypt. Pfr 4,39 4,41 4,39 Amerikanische: 1000—dö Dollar | 1 Dollar

2 und 1 Dollar | 1 Dollar * —— -— Argentinische 1 Pap.-Pejc 0,44 v,46 0,44 Australische 1 austr. Pfd 2,44 2,46 2,44 Belgische 100 Belgas 89,92 40,08 | 39,9- 1 Cruzeiro 0,08 0,09 0,08 100 Rupien 22,95 23.06 } 22,9?

Brasilianische Britisch-JIndische Bulgarische: 1000 Lewa und darunter 106 vLewa 8,07 3,09 « 07 Dänische: große 100 Kronen —_ s er 10 Kr. und darunter 100 Kronen 62,10 4,80 | 52,1 Englische: 10 £ und darunter . | 1 engl. Pfd. _ Finnijche 100 finn. 4 3,05: 6,076| 5,055 Französische 100 Frs. 6,01 1,99 U E T TPE 100 Gulden 32,70 1:92,71 talienische: große 100 Lire l 10 Lire 100 Lire | Kanadische 1 kanad. Dotiai ; Kroatische 106 Kuna Norwegische : 50 Kr. u. darunter | 100 Kronen | d Rumänische: 1000 Lei und j 500 Lei 100 Lei | Schwedische: große 100 Kronen 50 Kronen und darunter «. | 100 Kronen | Schweizer: große 100 Frs, | 100 Frs. und darunter ... | 100 N i Serbische 100 ferb. Dinar ! ESlowakische: 20 Kronen und j darunter 106 siow, Kr. } 08 ô 8,68 Südasfrikanische Union , Pfd. 4,89 Türkische 1 türk. Pfund | 1 1,91 Ungarische: 1090 Pengd und darunter 64,08 } 60,78

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