1943 / 70 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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Vörsenkenuziffern Z für die Woche vom 15. bis 20. März 1943. Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sih für die Woche vom 15. bis 20, März 1943 im Vergleich zur Vorwoche wie folgt:

Mean L mes vom 15.3. vom 8,3. urchschni Attieuturse (Kennziffer 1924 bis 20.3. bis 13 3. Februar bis 1926 = 100) ¿ j Bergbau und Schwerindustrie 162,39 162,36 162,36 Verarbeitende Jndustrie 158,30 158,32 158,52 Handel! und Verkehr . 154,20 154,21 154,78 Gesamt . . 158,16 158,14 158,39 Aa E 4%igen ertpapiere i fandbriese 102,50 102,50 1020 onimunalobligationen . . 102,50 102,50 102,5 Dtsch. Reichsschaßanweisungen 1940 Folgen 6 und 7. 7. 104,38 104,38 194,27 Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 103,40 103,40 103, Ee der Länder . . .. 103,16 103,13 103,30 nleihen der Gemeinden . . 102,44 102,45 102,51 Gemeindeumschuldungsanleihe 103,78 103,65 108,25 JIndustrieobligationen . 104,92 104,88 104,

tli ustellungen, | My Dortas: V indfeten,

2. Hwan §versteigerungen, 3.

1, Untersuchungs- und Straffachen, ufgebote,

erschöpft würde, kein wei

3. Aufgebote

Ee ement a n e T E S r E E RPEAA E O A E A AL E R D L P ——— “Ee ee

6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 69 vom 24. März 1943. 6. 4

Die. Eleïftrotyttupfernotierung der Veremgung tür deutche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D.N. B. am 24. März cuf 74,00 KAÆ (am 23. März au? 74,00 KXK für 100 kg. ,

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Budapest, 23. März. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 14, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 23. März. (D. N. B.) New York 402,50—403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montrea! 4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Jtalien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85—16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95%4—17,13, Rio 83,647, Schanghai Tschungking-Dollar —,—. :

Amsterdam, 23. März. (D. N. B.) [12,00 Uhr; holl. Zeit. | Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris,

Brüssel 30,11 —30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsingfors —,—, Ztalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—.

Zürich, 23. März. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 4,00, London 17,324, New Yort 4,31, Brüssel 69,25 B.,, Mailand 22,661/,, Madrid 39,75 B., Holland 229% B., Berlin 172,55, Lissabon

I ,

8. Kommandítgesellschaften auf Aktien, 11. Genoffenschaften,

7, Aktiengesellschaften, | | 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

terox Anspruch | dungssignal: LDIN, Eigentümer: Wil-

10. Gesellschaften m. d. Ÿ., 12. Offeue Handels- und Kommanditgesellschaften,

7. Aktien-

————————————————— E

90,3714 B., Sofia 5,374 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Zstanbul 3,50 B., Bukarest 2,37}B., Helsingfors 877,50 B., Buenos Aires 101,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 23. März. (D. N. B.) London 19,34, New Yoxk 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 11125, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo En Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief- furse. : :

Stockholïn, 23. März. (D. N. B.) London 16,85 G,, 16,95 B,, Berlin 167,50 G., 168,50 B.- Paris —,—, G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,560 B, Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B,, Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G,, 420,00 B., Helsing- fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., 17,75 B., Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B

Oslo, 23. März. (D. N. B.) London —,— G., 17,7ö B. Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G,., 10,00 B., New York —,— G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Aätwerpen —,— G,, 71,50 B., Stocholm 104,55. G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

London, 23. März. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—

13. Uafall- und Fuvalidenversicherungen, | 14, Deutsche Neichsbant und Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

über die Verwendung des Rein-

i ind in ei S winns ustehen. helm Wilhelmsen, sind in einem Schup- e . L 5 27 Et Grünburg, 18. März 1943. | pen des Hafens Bordeaux am 12. 9. 1940 gesellschaften 2, Entlastung des Vorstandes und des {48491] Zahlungssperre. 15 Pakete Stahlrohre, 1 Kiste Voltmesser Aufsichtsrates. ; Betreffs der 4 %igen Schuldver- [48499] Aufgebot. und 1 Kiste getrockneter Farn [46896] / | L Vahlen L e wi [hrecoun des R Rar Q LuR Ag Dur Ausschlußurteil vom 10. März | in Ausübung des Prisenrechts Walsheim Brauerei A-G. j S r schlußprüfers für eutsher emeinden Buchst. . F FUBBE 9 | 1943 sind die Mäntel der 44 % Gold- beshlagnahmt worden. | 04 Unter Hinweis auf die Auflösung Nordhausen den 24, März 1943, x. 19 648 über 100 KM ist die Zah- pfandbriese der Meckl, Hypotheken-| Wegen dieser Güter ist das prisen- der Gesellschaft fordere ih hierdurch Der Vorstand. ungssperre gemäß § 1020 ZPO. er- | ind Wechselbank, Schwerin, Em. V | gerichtliche Verfahren eingeleitet worden, | die Gläubiger der Gesellschaft gemäß assen worden, 456. F. 1, 43. Lit. O Nr. 1019 und 1020 über je| Hiermit werden die Beteiligten bei | § 208 des Aktiengeseßes auf, ihre An- 17765) erslin, den 22, März 1943. 500,— A für kraftlos erklärt. Vermeidung ihres Ausschlusses vow sprüche bei mir anzumelden. 6 % SIEMENS & HALSKE

Das Amtsgericht Berlin,

{48493] Aufgebot.

Dex Fabrikant Ludwig Kiel Muhliusstraße 76/78, hat bean- tragt, den vershollenen Matrosen Eduard August Harder, geb. 27. 9. 1872 zu Vogelsang, zuleßt wohnhaft in Heili=- [tollen für tot zu erklären. Der Ver-

Harder in | [48495]

1941 das Aufgebotsedikt Einlagebuches, lautend

N, 5 ï in chollene wird aufgefordert, spätestens | Vettengel, mit einer A

m Aufgebotstermin am Freitag, den 1, Oktober 1943, 10 Uhr, dem un- terzeihneten Geriht Nachricht über einen Verbleib zu geben, widrigenfalls ie Todeserklärung exfolgen wird. An lle, die Auskunft über Leben oder Tod es Verschollenen zu erteilen vermögen, érgeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige

per 392448 N. A für kra

Amtsgeriht Schwerin (Meckekl.).

Kraftloserklärungsbeschluß. Auf Antrag des Bürgermeisters der Kreisstadt Falkenau wurde am 11, 7.

von sechs Monaten erlassen. meldungsfvist ist fruchtlos abgelaufen. Das Amtsgericht Falkenau erklärt daher über Antrag dex Kreisstadt Falkenau das Einlagebuh Folio 65 033 mit dem Einlagestand vom 31, Dezember 1940

Falkenau, den 29. Januar 1943. Amts3gericht,

Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung beginnenden

Frist von zwei Monaten etivaige Anträge auf Freigabe oder Ent- schädigung beim

Saarbrücten, Viktoriastraße 32, den 10, März 1943.

AKTIENGESELLSCHAFT Reichsmark-Anleihe von 1930,

Der Verwalter Reihe 1, E der Walsheim Brauerei A.-G. Bei einer für unser Geschäftsjahr Dr. L JanFex. 1941/42 erklärten Dividende von

Prisenhof Hamburg, Oberlandes- gerichtsgebäude, Sievekingplaß 2- einzureichen. Solche Anträge müssen be- gründet sein, die Angabe der Betveis- mittel enthalten und von einem mit shriftliher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Geriht zugelassenen

G des [48509]

auf Elisabeth nmeldaungsfvist Die An-

Die

zu machen. L Heiligenbeil, den 11, März 1943, Amtsgericht,

[48496]

Auf Antrag des Ferd Karlsbad, Schulgasse Nr.

[48492] 27. 7. 1942 das Aufgebot

Oeffentliche Aufforderung.

Der Kaufmann Alfred Müller, Ber- [lin NO 55, Belforter Straße 29, hat die Erteilung eines. Erbscheins nach dem am 28, Oktober 1938 verstorbenen, in Berlin, Teltower Straße 32, wohnhaft eivesenen Lagerverwalter Willy Wei- and, geboren am 9. 2, 1874 in Berlin, r sih als alleinigen geseblihen Erben eantragt. Andere Personen werden hiermit aufgefordert, ihre ihnen etwa

Antrag des Ferdinand

ustehenden Erbrechte bis zum x S §1. Mai 1943 hier anzumelden, Falkenau, den 22. Feb

widrigenfalls dex beantragte Erbschein erteilt werden wird. Als Erben neben dem Antragsteller kommen z. B. et- wwaige Abkömmlinge der folgenden Per- onen in Betracht: 1. der Henriette harlotte Weiland, geb. 6. 10. 1800, 2. ‘der Anna Christine Weiland, geb. L 5, 1806, 3, der Johanna Wilhelmine

[48497] Durch Ausschlußurteil

1943 werden folgende

fraftlos erklärt: 1. Nr

eiland, geb. 23. 10, 1811 (Zwillings- chwester des Großvaters des Erb- lassers), 4. evtl. des Karl Friedrich Sommerfeld, geb. 6. 12. 1836. Der ahlaßwert beträgt 22 000,— N.A. ._VI. 367. 42: Berlin, den 5. März 1943. Amtsgeriht Tempelhof.

[48154] Einberufung unbekgunnter Erben. A 20/43/11. Anna Gradauer, Nen-

500,— Bl.; 2. Nr. 3898,

„Olkusch“, Olkusch,

500,— Zl.; 3, Nr. 4483, 96. 4. 1939 von Firma,

gemeinen Elektrizität8ges H.; Kattowiß,

Krasftloserkläruugsbeschluß.

lih des Spareinlagebuches des Spar- und Vorshußvereins Falkenau, 42 094, lautend auf den Betrag von 1019,90 fè.Æ, mit einer ne Lait! von sechs Monaten erlassen. Die Anme

dungsfrist ist fruchtlos abgelaufen. Das Amtsgericht Falkenau erklärt daher über

Spareinlagebuch des Spar- und Vor- schußvereins Falkenau, Folio 42 094, auf 1019,90 NA für fraftlos,

Amtsgericht.

stellt am 26. Mai 1939 von H. Nahser in Graudenz, per 31, 8, 1939 giriert von Fa. „Olkush“, Emaillegeschirrfæbrik AG., Olkusch, Peter-Westen-Str. 8, Über

26, Mai 1939 von H. Nahser in Graus- denz, per 31. 8, 189 giriert von Fa.

Emaillegeschirrfabrik Peter-Westen-Str. 8, denz, per 26. 8. 1939 giriert von der All-

Holzestvaße 17,

Stuhlfabrik Gossentin A. G., Gossentin, Kreis Neustadt, Westpr. Aktionäre

werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 15. April 1943, 15,30 Uhr,

314 % bemessen sih die am 1. April 1943 fälligen Fahreszinsen nebst L aj} insen für die obige Anleihe nah Ab- brand von 2% an ein gemäß § T7 der 1. DADV. vom 18, 8, 1941 von uns zu vertwaltendes Treuhaundver- mögen auf 8%. Die entsprehenden Beträge werden kapitalertragsteuerfrei

unsexer Gesellschaft

Anwalt unterzeichnet sein, j in den Räumen der Gesellschaft in | gegen Einreichung der Zinsscheine ! Hamburg, den 13. März 1943. Gossentin, stattfindenden Hauptver- No 15 ab 1. Avril Ia aus ftlos. Der Präsident des Prisenhofs: | sammlung eingeladen. gezahlt. Dr. Bacmeister. Tagesordnung: Jen, ; : / va: I E D R 1. Eröffnung der Hauptversammlung eutsche Bank in Berlin und ihre 6 Auslosung uf durch den Vorsiber des Aufsichts- L deutschen Nieder- s 2 rates asungen, t / (ann Sotora.| Uge SBELINSELELEA D D OnE Vertistrelbng Kir des | Lilubervamt Tien Mectengesels: 2 : i til« Un 2 : aeditt PiribE [48322 G Geschäftsjahr 1942. schaft, Wien, : Uschaft A Kreditverein von R E 3. Bericht des Vorstandes und des A: Aktiengese aft, : der dänischen Juselstifte, Aufsichtsrates. en, _ Folio Verzeichnis über die zur Einlösung| 4, Genehmigung der Bilanz 1942. Bankhaus Schoen Eo Me per 1. Fuli 1943 oder früher aus- Beschlußfassung über Verteilung| unsere Gesellschaftskasse in Berlin-

gelosten Obligationen der Serie 9. NB. Noch nit E Obliga- | 5, tionen der früheren Auslojungen sind in Klammern angeführt mit Angabe | 6, des Fälligkeitstermins, 9, Serie à 4 %-. A er A Lit. A à 2000 Kr.: Nr. 317 605| g T66 (T92 sas) 927 1284 1327 (1528 1/42) 1676 - (1720 !/«) 2146 2353 2726 2943 2973 3129 3342 3593 4107 4325 (4415 !/4s5) 4483 4617 4854 4906 4951 4981 5163 5167 (5437 !/42) 5580 5727 5736 6149 6569 6779 7107 7240 7260 7330 7559 T7623 TT66 T7893 7999 8024 8105 8121 8265 8387 8573 8586 (8762 !/43) 8871 8883 9274 9409 9633 9658 9769 9831 9942 10077 (10254 ?/10) 103832 (10617 !/as) 10908 10940 11059 11111 11131 11651 11669 11812 12025 12074 12261 12304 12364 12803 13010 13075 (13191 !/42) (13231 1/45) (13233 7/12) 13779 138970 1398 14412 15439 15444 15468 15482 15551 15562 15681 15735 15888 16110 16150 16398 16420 16539

-

Sykora das

ruar 1943. 9319

3452 4549 5164 5885

der

vom 10, März Wechsel für . 3899, N abser

ausgestellt anm

AG., über ausgestellt am Unia“, Grau-

[48503]

des Reingewinns. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Festseßung gütung. f Wahl des Abschlußprüfers, U . Freie Anträge. : 1474| Diejenigen Aktionäre, welche sich an Hauptversammlung wollen, ntüssen spätestens 3 Tage vor der Hauptversammlung ihre Aktien bei einem reichsdeutschen Notar, bei der Bank der Deutschen Arbeit A. G., | in Niederlassung Danzig, Langgasse 32 bis 34, oder bei der G Gosfseuntin hinterlegen.

Gosseutin, Kreis Neustadt, Westpr., den 22. März 1943.

Der Vorstaud.

Waldemar Spieß.

Gebhardt & Koenig Deutsche Schachtbau Aktiengesellschaf\t,

Siemensstadt. : J Verliu-Siemensstadt, im März 1948. STEMENS & HALSKE AKTIENGESELLSCHAFT.

fsihtsratsver- Aufsicht8ratsver von Buol. Dr. Jessen.

der

[48505] Druckerei & Appretur Brombah Aktiengesellschaft, Brombach b. Lörrach C reu Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donner®Se tag, den 15. April 1943, 15 Uhr, Brombah (Amt Lörrah) im Sißzungszimmer der Gesellschaft statt- findenden ordentlichen Hauptver- sammlung höflichst eingeladen. Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichts und Jahre8abschlusses zum 31. 12. 1942 Adolf Fahnz. owie des Gewinnverteilungsvor» lBlages des Vorstandes, des Be- rihtes des Vorstandes und des Auf- S 2 j i 9. Beschlußfassung über die Gewinu- verteilung.

beteiligen

esellschaft in

3619 !/15) 16676 16688 16998. Nordhausen. i 3. Beschlußfassung über die Entlastung ellschaft m. b. C e 1000 Kr.: Nr. (16 ?/41) Die Aktionäre werden zu der im Ge- - des R bes und des Aufsicht3- über | 484 485 (647 !/4s) 642 (647 !/1s) 751 943 | shäftsgebäude der Deutschen Erdöl-

rateê : h 4. Wahl des Abshlußprüfers für das

5000 996 1035 (1607 ?/42) (1677/43) (2047 !/11) | Aktiengesellschaft, Berlin - Schöneberg, _des i S Smtsgrricé Griulen 2088 2165 (6208 6) (2210 2/u) 2491 | Maris Luihis » Strahe 61-66, am | Geschäftsjahr 1943. st am 6. Januar 1943 gestorben und ammer: e 2536 2606 2894 3218 3286 3343 3494 | Mittwoch, dem 14. April 1943, | 5. Verschiedenes. j aps eine legtwillige Verfügung nicht hin- | [48500] 3501: 3520-3965 3984 4389- 4390 4509 | 12,30 Uhr, stattfindenden ordent: | Die Aktionäre, die ihr Stimmrecht n erlassen. Ob Erben vorhanden sind, | Der Brief über die auf dem Grund- | 4579 4731 4827 4861 4923 5017| lichen Hauptversammlung eingeladen. | dexr Versammlung Der O ist dem Gerichte niht bekannt. Es be- | hesiy des Bademeisters Georg Schwarz | (5302 !/43) (5375 !/1) 5410 - 5449 5492| Zur - Teilnahme an der Hauptver- | haben spätestens bis zun dr tien Ges tellt Herrn Bürgermeister Hofstätter | in Uelzen Band 79 Blatt 2534 (früher | 3618 5815 5945 5953 (5959 1/43) 6011 sammlung und Ausübung des Stimm- | vor dem Versammlung®êtage Bette n Waldrieukirhen zum Kurator der | 481) eingetragene Hypothekenforderung | 6074 (6126 /,) 6139 6308 6609| rêchts sind diejenigen Akkionäre bereh- | üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien

Verlassenschaft. Wer auf die Verlassen-

Nr. 6 über 9000, NA, lautend au

(7225 lu) T257 T7612 T7622 7695 7804

t, welche spätestens gm 10. April | hei

dex Gesellschast oder den nah-

ti : i

haft Anspruch erheben will, hat diés | den Namen des Rentners Georg Antony | 7898 (7839 /11) 7879 8005 (8248 !/4) 19 3 bis zum Ende der Schalterkassen- | stehend bezeichneten Stellen R binnen fechs Monaten von heute ab | in Adendorf b, Lüneburg, wird für | (8335 !/1z) 84083. stunden j einem Kreditinstitnt A ivexsamms dem Gerichte üitzuteilen und sein Exb- | kraftlos erklärt. Lit. C à 200 Kr.: Nr. (71/12) | bei der Gesellschaftskasse, Nord: | bis zur Beendigung der E Stimms- recht nachzuweisen, Nach Ablauf der | Uelzen, den 11. März 1943. (93 1/15) (158 ?/1) 275 303 (414 7/42) 468 hausen, lung zu hinterlegen Un cs / Frist wird die Verlassenschaft, soweit Amtsgericht. 534 566 1277 1479 1585 1996 (2046 u) bei der Deutschen Bank, Verlin, | karte in Empfang zu ehmen, ia ie Ansprüche nachgewiesen sein werden? 2189 2190 2212 (2226 ?/1) 2393 241 Düsseldorf, Essen, Hannover, Deutsche Bank, F Bor Cüreäd erau8gegeben, soweit dies niht ge- | [48498] Vekanntmachung. 9478 (2510 !/,40) (2518 ?/1) 2818 3605| bei der Dresduer Bauk, Berlin, hein. Pur Fili 1A Mann: ehen ‘ist, zugitnsten des Staates ein-| Der auf Ableben des Vrivatmanns | 3693 3705. Düsseldorf, Essen, Hanover oder | Dresdner Van F al s E ezogen iverden. Josef Karl Lipp in Karlsruhe erteilte | Lit, D à 100 Kr.: Nr. (66/1) 123| bei einer Wertpapiersammelbank heim, Frei n März 1948. [mtsgeriht Grünburg, 18. März 1943. | Erbschein des Notariats 1V Karlsruhe | 395 311 335 685 833 1049 1357 1417 eines deutschen Wertpapierbör: | Bromba. dey 15 Märy 1980.

m y f T? als Nachlaßgeriht vom 6. 12. 1922, | 1795 1803 1821. senplatzes i f b F er [48155] Einberufung R. P. 7, 1184/22, wird für fraft-| Lit. E à 5000 Kr.: Nr. 192. ihre Aktien oder die darüber lautenden Dr. Robert Feer.,

der Verlassenschaftsgläubiger. | (98 erktärt. / Y der Hinterlegungsscheine einer Wert- Stellvertretend:

A 20/43/12. Anna Gradauer, Pen- sionistin in Waldneukirchen, Nikola Nr. 8, ist am 6, Faunar 1943. gestorben. Alle, die an die Verlassenschaft eine Forde- rung zu stellen haben, werden aufgefor- dert, ihre Ansprüche bei diesem Ge- rihfe an einem Montagvormittag während der - Amtsstunden mündlich oder bis zum 6. Januar 1944 \{chriftlich anzumelden und nachzuweisen. Sonst wird den niht durch ein Pfandrecht versicherten Gläubigern an die Ver- ale haft, wenn sie durh -die Be- zahlung der angemeldeten Forderung

R”:

[48501]

Aus dem

Karlsruhe, den 16. März 1943, Notariat TTT Nachlaßgeriht —.

5 M Oeffentliche Zustellungen

Oeffentliche Bekanutmachuug. Der Prisenhof Hamburg gibt bekannt:

norwegischen ¡„Templar“‘, 4417 E Unterschei-

Die Verzinsung ausgelosten Obligationen hört mit dem Verfalltage auf; der Gegenwert etwa fehlender a | Zinsscheine wird bei der Rückzahlung in Abzug gebracht. . Die Rück Bom erfolgt in Kopen- Da en an Geier asse, ferner bei sämt- ihen Niederlassungen dex Dresdner Bank in Deutschland sowie bei dem Schweizerischen kverein in Basel.

für sie

Kopenhagen, den 20. März 1943. Die Direktion des Kreditvereins von Grundbesitern ver dänischen Juselstifte.

Dampfer

papiersammelbank j Weripapierbörsenplates hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch da! ] nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle bei einer anderen bis zur Beendigung der i r: agt vi lung im Sperrdepot gehalten werden. Tagesordnung: 1. Vorlage des Bed tere ts mit des Jahregabsclusies für das Ge ahresabschlusse - Ma dia r 1048. Belélukfefsung |

eines deutschen | Dr. Friy Lovenz. Dr. Hans Weberling.

dann 0vrd- j Verantwortlich für den Amil:chen und Nichtamt-

lihen Teil, den Anzetgenteil und für den Verlag: Präsident Dr. tg tis: F 4 / ür ‘den Wirtschaftsteil und R i redaktionellen Teil Nudolf Lanhy\ch in Berlin gu z ishen Verlags- und Drucker E L Berlin wei Beilagen 2 i ner Hentralhanoel?registerbeilage). rig dog rere) e fall1 die Zentral- handelsregisterbeilage fort.

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Selbstabholer die UAnzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32. Nr. 70

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Berlin, Donnerstag,

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Einzelne Nummern kosten 30 #, einzelne Beilagen 10 K. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einsließlich des s abgegeben. Anzeigenpreis für den Raum einer fünf, reiten

1,85 ÆA, Unzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32.

einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch ettdrudck (einmal unterstrihen) oder durch Sperrdrudck (besonderer Vermerk am nde) hervorgehoben werden sollen. vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigentstelle eingegangen sein.

espaltenen 55 mm t=Zeile 1,10 ÆA, einer dreigespaltenen 02 mm P eiten Petit=-Zeile

fträge sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig drutreif

stete Anzeigen müssen 3 Tage

den 25. März, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Poslsheckonto: Berlin 418 21

1943

Jnhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich.

Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Behand- lung von Erfindungen von Gefolgschaftsmitgliedern. Vom

12. Juli 1942.

Richtlinien für die Vergütung von Gefolgschaftserfindungen. Anordnung 11/43 der Reichs\telle Kautschuk (Höchstpreise für

Gummiabfall und Altgummi). Vom 20. i 1943.

Anordnung über die Preisbildung für im Fnlan 1943, nebst Anlage.

Bekanntmachung zum Einheitstarif für Kraftfahrtversiherun-

gen. Vom 10. März 1943.

Vierte Anordnung über Haftpflicht- und Kaskoversicherungs-

beiträge für Güterfahrzeuge. Vom 10. März 1943.

Anordnung Nr. 2 zur Durchführung und Erganzung der An- ordnung IV/43 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Leder-

marken für Kleinmengen). Vom 22, März 1943.

_ Anordnung I1V/43 der Reichs\telle für Rauhwaren (Einseßung

von Bewirtschaftsstellen),. Vom 23. März 1943.

Anweisung Nr. 42 der Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reich8-

beauftragten für technishe Erzeugnisse über Schnellkupp- lungsrohre. Vom 20. März 1943. Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesebblatts, Teil IT, Ne, 11.

4 Amtliches Deutsches Reich

Verzeichnis der bei der Deutschen Reichsbank beleihbaren Wertpapiere

euie diese Ausgabe des Deutschen Reichsanzeigers und

Preußischen Staatsanzeigers vorgesehene „Bekanntgabe des

Verzeichnisses der bei der Deutschen Reichsbank beleihbaren

Wertpapiere“ ist versehentlih bereits in Nr. 68 vom 23. März 1943 erfolgt.

Durchführungsverordnung

zur Verordnung über die Behandlung von Erfindungen von Gefolgschaftsmitgliedern vom 12. Juli 1942

Auf Grund des § 3 der Verordnung über die Behandlun von Erfindungen von Gefolgschaftsmitgliedern- vom 12. JFulî 1942 (RGBl. 1 S. 466) wird im Einvernehmen mit dem Be- auftragten für den Vierjahresplan, dem Reichsarbeitsminister und den übrigen beteiligten Reichsministern verordnet:

S4

Geltungsbereich

Als Betriebe im Sinne der Verordnung vom 12. Zuli 1942 gelten auch die öffentlihen Verwaltungen. Diese Ver- ordnung und die Durchführungsverordnung gelten daher für die Beamten, ferner p die Angehörigen der Wehrmacht und des Reichsarbeitsdienstes sowie ür die Angestellten und Ar- beiter in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben im Sinne des Geseßves zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen

E aalen und Betrieben vom 23. März 1934 (RGBl. I p ). Ss

Erfinderbetreuung im Betriebe

(1) Fn Betrieben, für welche die Bestellung eines Betreuers für die erfinderisch tätig werdenden Gefolgschaftsmitglieder Pveemnigig erscheint, werden die Betreuer vom Betriebs ührer m Einvernehmen mit dem Betriebsobmann vorgeschlagen und nah Zustimmung des Gauamtes für Technik der NSDAP. von dem zuständigen Dienststellenleiter der DAF.

berufen.

(2) Das Hauptamt für Technik der NSDAP. ewährleistet, daß die am Verfahren Beteiligten auf Geheimbaltung! bote ders im Interesse der Landesverteidigung, verpflichtet werden.

(3) Für die öffentlihen Verwaltungen und Betriebe be- stimmt die zuständige oberste Reichsbehörde nach Fühlung- nahme mit dem Hauptamt für Technik der NSDAP. die ge- eignete Form der Betreuung.

83

Meldung der Erfindung durch das Gefolgschastsmitglied

(1) Ein Gefolgschaftsmitglied, das während der Dauer des Arbeitsverhältnisses eine Erfindung gemacht hat, is ver- pflichtet, diese, gegebenenfalls unter Hinzuziehung des Er- finderbetreuers unverzüglih dem Unternehmer \hriftlich zu melden. Haben mehrere Gefolgschaftsmitglieder zu der Er- findung S nd Vie so haben sie die Erfindungsmeldung ge- meinsam oder je er für fih abzugeben.

(2) Fn dexr Erfindungsmeldung soll das Gefolgschaftsmit- lied die Aufgabe und ihre Lösung bezeichnen und unter Bei- ügung etwaiger Aufzeihnungen das Zustandekommen der Erfindung kurz beschreiben; dabei sollen die ihm von Dienst-

anfallende rohe Häute und Felle (Häutepreisanordnung). Vom 20. März

"e Fuféni eret zan

| sowie Art und Umfang ihrer Mitarbeit angegeben werden.

3) Vor Beginn

nicht zum Patent angemeldete

anzuzeigen, soweit es sie nicht

angezeigt hat. Jn diesem E Erfindungêanzeire mitzuteilen.

findung in Anspruch nehmen, Gefolgsch

dazu rechnet jede Erfindung, mitglied im Betriebe obliegende

Gefolgschaftsmitglied vorher tx

(3) Der Unternehmer hat die geen zu behandeln, wie er sie at

(1) Nimmt der Unternehmer

ergütung. Bei der

die Aufgaben des Gefolg rüdsichtigen.

ziehung des Erfinderbetreuers, Cilindune shaftsmitglied ge chrift eßen. nicht einverstanden,

8 10 Abs. 1 zu verfahren.

teils, für die Angehörigen des s Technik der NSDA

Abs. 2 zu verfahren. (5) Treten nachträglih Umstän oder festgeseßte Vergütung als o

falls gemäß § 10 verlangen.

geleisteten Vergütung kann nicht v nicht, wenn sih na nicht patentfaähig ist.

schaftsmitglied unabhängig von d

86

vorgeseßten erteilten Weisungen oder Richtlinien, die ben Hilfsmittel und Vorarbeiten des Betriebes. die Mitarbeiter

berechtigt, eine ihm gemeldete Jnlande zum Patent anzumelden

aftsmitgliedes im Betriebe

aber innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach findungsmeldung gegenüber dem Gefolgschaftsmitglied schrift- lih zu erklären. Mit dem Zeitpunkt der Erklärung geht die Erfindung auf den Unternehmer über. Verfügungen, die das

eines Gefolgschaft8mitgliedes in Anspruch, so hat dieses egenüber dem Unternehmer einen Anspruch auf angemessene emessung der Vergütung besondere die Verwertbarkeit der Erfindung, das Ausmaß der höpferischen Leistung, die Höhe des Arbeitsentgeltes und i schaftsmitgliedes im Betriebe zu be-

(2) Die Art und Höhe der Vergütung ist in angemessener Frist nah Entstehung des Vergütungsanspruches, spätestens mit Erteilung des Patents, zwischen dem Unternehmer und dem Gefolgs Aa erforderlichenfalls unter Hinzu- festzulegen. dung etwa voraus geleistete Beträge sind auf die Vergütung Sind mehrere Gefolgschaftsmitglieder an der Erfindung beteiligt, so i} die Vergütung für jedes Gefolg- sondert festzulegen. (3) Kommt eine Einigung über Art und Höhe der Ver- Lng nicht zustande, so hat der Unternehmer diese durch | iche Erklärung an das Gefolgschaftsmitglied festzu- Jst das S i apa Is mit der Festseßung o ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten nah erfolgter Festseßung der Ca Uns nah Das Gefolgschaftsmitglie auch dann nach §10 Abs. 1 vorgehen, wenn der Unter- nehmer die Festseßung ungebührlich verzögert. (4) Ft ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes (Beamter, Angehöriger der Wehrmacht. oder des Reichsarbeitsdienstes, Angestellter, Arbeiter usw.) mit der von der zuständigen Dienststelle festgeseßten Vergütung nicht einverstanden, so be- stimmt die oberste Dienstbehörde, für die ean der Wehrmacht das Oberkommando des zuständigen

Reichsarbeitsführer, nah Fühlungnahme mit dem Hauptamt P., die Vergütung. olt der betreffende

ngehörige des öffentlichen Dienstes mit

niht einverstanden, so is innerhalb einer Frist von

Monaten nah erfolgter Festseßung der Vergütung nach

lassen, so können der Unternehmer und das Gefolgschafts- mitglied eine andere Festseßung der Vergütung gegebenen- träglich herausstellt, daß die Erfindung

(6) Für nicht Berbofte ree Erfindungen, für Gebrauchs- muster und für Verbes ga ege kann dem Gefolg- n

gen dieser Verordnung eine Belohnung

Erwirkung von Patenten (1) Der Unternehmer ist verpflichtet und insoweit allein

des Arbeitsverhältnisses gemachte, noch

Erfindungen hat das Gefolg-

schaftsmitglied bei seinem Dienstantritt dem Unternehmer

seinem früheren Unternehmer e hat es nur die Tatsache der

84 Jnanspruchnahme der Erfindung durch den Unternehmer

(1) Der Unternehmer kann eine vom Ge olgshaftsmitglied während der Dauer des Arbeitsverhältnis

es gemachte Er- wenn sie aus der Arbeit des heraus entstanden ist;

die aus der dem Gefolgschafts-

n Tätigkeit erwachsen is oder

die maßgeblih auf betrieblihen Erfahrungen, Vorarbeiten oder sonstigen betrieblihen Anregungen beruht. (2) Die Fnanspruchnahme ist so bald wie möglich, spätestens

der Er-

ift, sind dem Unternehmer

gegenüber unwirksam. Gibt der Unternehmer eine eindeutige Erklärung innerhalb der Frist nicht ab, so kann das Gefolg- schaftsmitglied erforderlichenfalls unter Beachtung der im Jnteresse der Landesverteidigung gegebenen Geheimhaltungs- bestimmungen über die Erfindung frei verfügen.

gemeldete Erfindung so lange nicht in Anspruch genommen

Das Gefolgschaftsmitglied hat die Erfindung so lange geheim zu behandeln, bis es die freie Verfügung darüber

erhält. 85 Anspruch des Gefolgschastsmitgliedes auf angemessene Vergütung

eine patentfähige Erfindung

ind ins-

Auf die Erfin-

kann

ehrmacht- Reichsarbeitsdienstes der

iesem Entscheid wei §10 de ein, die eine festgelegte

ffenbar unbillig erscheinen

s einer bereits erlangt werden, auch dann

e ergütungsbestimmun-

gewährt werden.

rfindung unverzüglich im

dem Erfinder nicht frei gibt. Nach erfolgter Jnanspru nahme der Erfindung n der nteratiaet S e 2 Ausland Patente für sih zu erwerben. Das Gefolgschaft8- mitglied hat auf Verlangen den Unternehmer hierbei zu unterstüßen und erforoerlihe Erklärungen abzugeben.

(2) Der Unternehmer hat, abgesehen von dem Fall des Abs. 3, auf tigt ate des Gefolgschastsmitgliedes diesem den Erwerb von Auslandspatenten zu ermöglichen, soweit er selbst Auslandspatente nicht erwerben will. Er kann jedoch verlangen, daß ihm das Gefolgschaftsmitglied in den Län- dern, in denen dieses ein Patent erivivüE, ein Recht zur Ns der Erfindung gegen angemessene Vergütung ein- räumt.

(3) Wenn besondere Belange des Betriebes es erfordern, die Erfindung nicht bekannt werden zu lassen, kann der Unter- nehmer von er Erwirkung von Patenten absehen, wenn er die Patentfähigkeit der Erfindung gegenüber dem Gefolg- schaftsmitglied anerkennt. Bestehen - jedoch Meinungs- verschiedenheiten über die Patentfähigkeit, so is der Unter- nehmer verpflichtet, die Erfindung im JFuland zum Patent anzumelden und berechtigt, die Anmeldung nah Erlaß des Bekanntmachungsbeschlusses zurückzunehmen; die Entscheidung des Reichspatentamtes ist dann in dem Verhältnis zwischen Unternehmer und Gefolgschaftsmitglied maßgebend. En s in beiden vorstehenden Fällen die Erfindung rüstungswirtschaft- liche Bedeutung hat, ist der Erfindungsgedanke dem zustän- digen Wehrmachtteil vom Unternehmer mitzuteilen. Bei der Festsegung der Vergütung sind wirtschaftliche Nachteile, die sih für das O aus der Wahrung des Betrieb8geheimnisses ergeben, zu berücksihtigen. /

(4) Der Unternehmer hat dem Gefolgschaft8mitglied bei der Anmeldung der Erfindung zum Patent Abschrift der An- meldungsunterlagen und Kenntnis von dem Fortgang des Verfahrens sowie auf Verlangen Einsicht in den Schrifts- wechsel zu geben.

ST

Nichtaufrechterhaltung und Uebertragung von Patenten

Will der Unternehmer ein Patent vor der Erfüllung der Ansprüche -des Gefolgschaftsmitgliedes auf angemessene Ver- gütung fallen lassen, A hat er dies dem Gefolgschaftsmitglied vorher mitzuteilen. Dessen Anspruch auf angemessene Ver- gs bleibt erhalten, wenn nicht der Unternehmre bereit ist, as Patent auf das Gefolgschaftsmitglied zu übertragen. Ueberträgt der Unternehmer das Patent auf das Gefolg- shaftsmitglied, kann er von ihm die Einräumung eines Benußzungsrehts gegen angemessene Vergütung verlangen.

S8 Lösung des Arbeitsverhältnisses

Rechte und Pflichten aus dieser Verordnung werden durch die Lösung des Arbeitsverhältnisses nicht berührt.

S9 Unabdingbarkeit

Die Vorschriften dieser Verordnung können zuungunsten des Gefolgschaftsmitgliedes nicht im voraus abgedungen werden.

8 10

Zuständigkeit und Verfahren in Rechtsstreitigkeiten

(1) Fn allen Streit- und Zweifelsfällen können die Rechts- beratungsstellen der DAF. zum Zwecke der gütlichen Bei- legung angegangen werden. Vor der Durchführung von Rechtsstreitigkeiten müssen sie angerufen werden. Wird eine Verständigung nicht erzielt, so kann das Hauptamt für Technik der NSDAP. im Einvernehmen mit dem Amt für Recht83- beratungsstellen der DAF. zur Beilegung eines Streitfalles einen Einigungsvorshlag machen. Dieser wird für beide Teile verbindlich, sofern niht der Streitteil der dem Einigungs- vorschlag nicht zustimmen will, innerhalb einer Frist von zwei Monaten nah Zustellung des Einigungsvorschlages die Ent- scheidung der ordentlichen Gerichte beantragt.

(2) Für Angehörige des öffentlichen Dienstes entscheidet ihre oberste Dienstbehörde nah Fühlungnahme mit dem Hauptamt für Technik der NSDAP., für Angehörige der Wehrmacht das Oberkommando des beteiligten Wehrmacht- teiles nah Fühlungnahme mit dem Hauptamt für Technik der NSDAP. für den Reichsarbeitsdienst der Reichsarbeits8- ags nach Fühlungnahme mit dem Hauptamt für Technik er NSDAP. Gegen diese Entscheidung können innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung, die nah den Vorschriften der Zivilprozeßordnung zu ectalten hat, die ordentlichen Gerichte angerufen werden. (3) Für Rechts\treitigkeiten über Erfindungen von Gefolg- schaftsmitgliedern sind die für Patentstreitsahen zuständigen Gerichte aus\{chließlich zuständig. Die bisherige Zuständigkeit der Arbeitsgerichte zur Entscheidung über Ansprüche von Ver- last oder Entschädigung für Erfindungen von Gefolg-

haftsmitgliedern wird aufgehoben. 2 Abs. 1 Nr. 1 Halb- 2 des Arbeitsgerihtsgeseßes in der Fassung der Bekanuts machung vom 10. April 1934 RGBl. 1 S. 319) Für Rechts\treitigkeiten, die bei Verkündung dieser Verordnun anhängig sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit. (4) Auf das Verfahren in Rechtsstreitigkeiten auf Grund

,„ wenn er die Erfindung

diesex Verordnung finden die Vorschriften des § 51 Abs. L

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