1943 / 72 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichs» und Staatsanzeiger Nr. 72 vom 27, März 1943. S. 2

bisher erlösten Preis als Nettopreis, höchstens jedoch für eine Ware im Kleinverkaufspreis von 5 Pfg. zum Preise von 36,50 NM 6 42,50 8 , I 1 "n 59,— 10 r 1 p "n 73, 87 ,— 106,— 140,— 25 " I "n 7) 174, 30 t r 1 N) 207,— I"

Bei Zigarillos und Stumpen im Kleinverkaufspreis von 10 Pfg. beträgt der Uebernahmepreis 70 NM.

(4) Auf alle Packungen ist der vollständige Name und die Anschrift des Herstellexrs mit unverwischbarer Farbe aufzu- drucken oder aufzustempeln.

(5) Es bleibt vorbehalten, die Hersteller, deren abzuliefernde Menge dafür ausreichend ist, durch Auflage unmittelbar, also ohne Jnanspruchnahme von Sammelstellen, zur Lieferung heranzuziehen.

§8

(1) Das dem Abnehmer gemäß § 6, Ziffer 1 b zustehende Warenkontingent is ein Wertkontingent (Reichsmarkbetrag).

(2) Die Hersteller sollen nah Möglichkeit Wünsche der Ab- nehmer auf Lieferung bestimmter Sorten und Preislagen berücksichtigen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

(3) Ein Lieferanspruch hat nur der Abnehmer, der Waren bestellt. Die Hersteller sind nicht verpflichtet, an Abnehmer, die ihr Vierteljahreskontingent bis Ende des jeweiligen Kalendervierteljahres nicht bestellen und abnehmen, Nach- lieferung zu leisten. Es ist jedoch zulässig, im voraus für einen bestimmten Zeitraum unter entsprechender Mitteilung an den Abnehmer zu liefern.

(4) Das Warenkontingent wird für jedes Kalenderviertel- jahr abgerechftet.

(5) Das Warenkontingent hängt am Geschäft des Abnehmers (Einzelhandel wie Großhandel). Wechselt der Fnhaber, dann bleibt der Lieferanspruh für das Geschäft bestehen. Eine Uebertragung des Anspruches auf ein anderes Geschäft bedarf der Genehmigung der Bewirtschaftungsstelle Zigarrenindustrie.

(6) Die Hersteller sind nicht verpflichtet, Abnehmer zu beliefern, die

a) nah dem Fahre 1938 bei einem Hersteller neu hinzu- gekommen sind,

b) im Fahre 1938 weniger als für 200 7. Warenwert bzw. 300 NAÆ versteuerten Wert Ware bezogen haben.

89 (1) Sonderauflagen werden in Stü erteilt, Soweit Ware, die weniger als 3,2 kg je 1000 Stück Versandgewicht wiegt, ist die doppelte Stückzahl zu liefern. Das Mindestgewicht muß 1,6 kg je 1000 Stück Versandgewicht betragen.

Vi Meldepflicht 8 10

(1) Alle Hersteller haben bis zum 10. April und 10. Oktober, bei der Bewirtschaftungsstelle Zigarrenindustrie eingehend, die im vorangegangenen Halbjahr bezogene und verarbeitete Menge an Rohtabak und Tabakrippen sowie die am Ende des Halbjahres vorhandenen Bestände auf vorgeschriebenem Formblatt zu melden.

(2) Hersteller mit unmittelbaren Wehrmachtslieferungen haben jeweils bis zum 10. eines Monats, bei der Bewirt- \schaftungsstelle Zigarrenindustrie eingehend, auf vorge- shriebenem Formblatt zu melden:

a) die Menge der Gesamtherstellung des Vormonats,

b) die Menge der Wehrmachtslieferungen und außerdem

e) jeweils bis zum 10. des Monats eines Kalenderviertel- jahres die Auslieferungsquote an ihre Abnehmer für das laufende Kalendervierteljahr.

(3) Die Kleinsthersteller sind verpflichtet, auf Anforderung Meldung über die von ihnen hergestellten Zigarren, Zigarillos und Stumpen an die Bewirtschaftungsstelle Zigarrenindustrie zu erstatten.

(4) Die Angaben in den Meldungen müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und mit den zollamtlih vorgeschrie- benen Betriebsbüchern übereinstimmen. FJhre Richtigkeit ist durch rehtsverbindlihe Unterschrift zu bestätigen.

VL Qualitätsüberwachung 8 11 (1) Bei der Bewirtschaftungsstelle Zigarrenindustrie wird eine Qualitätsprüfungskommission mit dem Siy in Ham- burg 6, Mercurstr. 11, gebildet. Feder Hersteller i} ver- pflichtet, auf Anfordern Proben seiner Herstellung in Original- packungen unberechnet zur Verfügung zu stellen.

V, Schlußbestimmungen 8 12 (1) Die Bewirtschaftungsstelle Zigarrenindustrie behält sich vor, Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zuzulassen. S 13

(1) Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den 8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren- verkehr in der Fassung vom 114. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) bestraft.

8 14

d (1) Diese Anweisung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Mit dem Tage der Verkündung treten außer Kraft a) die Anweisung 1 der Fachuntergruppe Zigarren- industrie vom 10. April 1942 über Lieferung von Tabakwaren, b) die Anweisung der Fachuntergruppe Zigarrenindustrie vom 28. April 1942 über Rationalisierung in der Verpackung, c) die Anweisung 2 der Fachuntergruppe Zigarren- industrie vom 10. Juli 1942 über Lieferung von Tabakwaren. (2) Diese Anweisung gilt auch in den eingegliederten Ost- ebiéten und in den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivil-

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für 1000 Stück einschl. Tabaksteuer, jedoch ohne Kriegszuschlag.

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. tehnischen Ueberwachung (Dampfkesselüberwahungsvereine). Vom

Luxemburg und Bialystok sowie in den beseßten Gebieten der Untersteiermark, Kärnten und Krain.

Berlin, den 26. März 1943.

Fachuntergruppe Zigarrenindustrie 7 als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak. Julius Schöning. Bekanntmachung i Die am 25. März 1943 ausgegebene Nummer 30 des Reichs- geseßblatts, Teil L, enthält: Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über die Schaffung einer Wirtschaftsgarantie, Vom 9. März 1943, 4 Verordnung über die Zollbehandlung des Eisenbahngüterver- kehrs mit den besetzten Ostgebieten. Vom 19. März 1943, Verordnung zur N L irfadane der Gewerbebesteuerung. Vom 19, März 1943. h A J Zweite Verordnung über die Auflösung früherer Träger der

19. März 1943.

Sechste Anordnung zur Durchführung der Verordnung zur An-

passung der verbrauchergenossenschaftlihen Einrichtungen an die

krieg8wirtschaftlihen Verhältnisse. Vom 18. E. 43, g Anordnung für den Dienst am 20, April 1943, Vom 22. März

1943.

Umfang: 14 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N. Postbeförde-

rungsgebühren: 0,03 für ein Stück bei Voreinsendung auf

unser Postscheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 26. März 1943. Reichsverlag8amt. J. V.: Stern.

Nichtamtliches Postwesen

Führergeburtstagsmarke

Zum 54. Geburtstag des Führers gibt die Deutsche Reichspoft sechs Sondermarken zu den Werten 8 + H 6 + 14, 8 + 22, 12

+ 38, 24 + 76 und 40 + 160 Rpf. heraus. Der Entwurf des neuen Wertzeichens stammt von ‘dem Künstler Gottfried Klein in München unter Verwendung eines vom Reichslichtbilderstatter Prof. Heinrich Hoffmann aufgenommeneu Lichtbildes des Führers. Die Marken werden bei größeren Postämtern vom 13, April bis 15. Juni 1943 vorrätig gehalten.

Postwertzeihen des Protektorats Böhmen und Mähren

Am 1. April 1943 wird auch die Versaudstelle für Sammler- marken beim Postamt Prag 1, Philatelie, aufgehoben, so daß auh die bisherigen Dauerbezieher nicht mehr beliefert werden. Die Wirtschaftsgenossenschaft des Briefmarkenhandels in Stutt- e und die Gemeinschaft Deutsher Sammler in Berlin C 2,

rüderstraße 13, erhalten jedoch die Marken für ihre Mitglieder. Bei den Dienststellen der Deutshen Reichspost werden die Marken niht abgegeben.

Kunst und Wissenschaft

Ostland-Wissenschaft im Kriegseinsaß

Riga, 26. März. Nachdem das wirtschaftliche Leben im Reichskommissariat Ostland“ weitgehend auf die Exfordernifse des Kriegseinsazes abgestimmt worden ist, reiht sich nunmehr auch die Wissenschaft in diese Front ein- Mit einem dies academicus, der am 15. April 1943 in Dorpat begonnen werden soll, wird eine große Forschungsplanung unter dem Leitgedanken „Kriegs- einsaß derx Wissenschaft im Ostland“ eingeleitet. Man wird, da die jüngeren Studiensemester durch Arbeits- oder Kriegseinsaß ebunden sind, den Professoren die Möglichkeit zu verstärkter Forschungstätigkeit gegeben, wird nichtkriegswihtige Arbeiten zurückstellen und dadurch freiwerdende Assistenten an vordring- lichen Stellen wissenschaftliher Arbeit einjeyen, e) durch solche Vereinfahung eine ganze Reihe von Hilfskräften etn- sparen. Mit der Veranstaltung in der Universität Dorpat wird der Kriegseinsaß der Wissenschaft eindrucksvoll proklamiert und die landeseigene Forshung im Kampf gegen den Bolschewismus herausgestellt.

„Notenbank im Ostland“ Aufnahme der Tätigkeit am 1. April 1943

Nachdem durch die Verordnung des Reichsministers für die beseßten Ostgebiete über die Errichtung einer Notenbank im Ost- land vom 30. Juli 1942 die geseulihe Grundlage für die Auf- nahme der Tätigkeit eines besonderen Noteninstitutes im Reichs- kommissariat Ofiland geschaffen worden ist, wird die Bank am 1. April dieses Fahres unter der Bezeichnung „Notenbank im Osftland“ in Baranowitsche, Dorpat, E Kauen, Libau, Minsk, Mitau, Nawa, Pernau, Ponewesch, Reval, Riga, Schaulen, Wilna, Windau und Wolmar ihre Schalter öffnen. Sie wird dabei die an diesen Pläßen vorhandenen Reichskreditkassen ein- shließlih des gesamten Personals übernehmen und auch die bis- herigen Geschäftsräume dieser Kassen benußen. Siß und Leitung der Notenbank im Ostland befinden sich in Riga. :

Die Notenbank im Ostland hat vor allem für die Sicher- stellung des Wertes der Währung_ sowie für die Regelung des Geld- und Zahlungsverkehrs im Ostland zu sorgen. Sie wird sich der Reichskreditkassenscheine als Zahlungsmittel bedienen,

Der Geschäftskreis der Bank hält sich in dem im modernen Notenbankwesen üblihen Rahmen. ‘Dabei ist den besonderen Erfordernissen der Wirtschaft des Ostlansdes, auch mit Rücksicht Auf ihren stark ausgeprägten land- und forstwirtshaftlichen Cha- rakter, durch die, P der Gewährung. längerer Zahlungs- ziele, als sie normalerweise im Kreditgeschäft der Notenbanken üblich sind, von vornherein Rechnung getragen worden, Die Bank kann ferner Shaßwecsel und Schuldverschreibungen der Verwaltung des Ostlandes kaufen und verkaufen. Sie hat hier- durch die Möglichkeit, auf dem. Geldmarkt regulierend einzu- greifen, Jm übrigen darf die Bank unverzinsliche oder in Aus- nahmefällen auch verzinslihe Gelder im Giroverkehr oder als Einlagen annehmen. Beim An- und Vexkauf von Gold, anderen Edelmetallen und Devisen sind die Preise und Kurse der Deut- hen Reichsbank anzuwenden. Schließlich kann die Bank Ausf- tragsgeshäfte, die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegen- ständen, insbesondere von Wertpapieren jowie die Ausstellung und Einlösung von Schecks, Bankmandaten und Affkkreditiven über-

nehmen. Andere als die aufgeführten Geschäfte soll die Bank nur für Betriebszwecke oder zur Durchführung oder Abwicklung

Wirtschaft des Auslandes

Voller Erfolg der ersten serbischen Staatsanleihe

Belgrad, 26. März. Die erste serbische Staatsanleihe in Höhe von einer Milliarde Dinar ist von den beiden Emissionsanstalten, der Staatlichen Hypothekenbank Belgrad und der Postsparkasse, voll übernommen worden. Die Anleihemittel dienen, wie bereits gemeldet, insbesondere der Finanzierung von Straßen-, Eisen- bahn- und wasserwirtschaftlihen Bauten, Bodenverbesserungen landwirschaftlichen und Volksshulbauten. 4 h

Zur Zeit werden die Vorbereitungen für eine zweite serbische Staatsanleihe betrieben, die in der ersten Hälfte des kommenden Monats aufgelegt werden soll. Gemessen an den vorhandenen flüssigen Mitteln war der Ante hanaioa von einer Milliarde Dinar niht hoch. Es ist angesichts der L usstattung. der Anleihe, die mit 414 % eine wesentlich höhere Verzinsung bringt als die 314 %igen Kassenbons, die bisher prafktish das due Geld- marktpapier waren, damit zu rechnen, daß sih Wirt haft und Publikum des neuen Papiers gern g ur Anlage ihrer unbé- shäftigten Mittel bedienen werden.

Wachsende unabseßbare Baumwollübershüsse in Aegypten

Das englische „Board of Trade Fournal“ gab in seinem ersten Januarheft einen sehr interessanten mit Zahlen belegten Ueber- blick über die Absaßlage der ägyptischen Baumwollwirtschaft in den vergangenen Jahren. Einem Bericht der english-ägyptishen Handelskammer zufolge hätten Wi die ägyptishen Baumwoll- vorräte Anfang 1941 auf 5,1 Mill. Kantars belaufen. Dazu fam im Laufe des Fahres 1941 eine Ernte von 8,2 Mill, Kantars. Von der damit im Herbst 1941 verfügbaren Gesamtmenge von 13,3 Mill. Kantars wurden nur 5,5 Mill, Kantars von der Ge- mischten English-Aegyptishen Kommission übernommen, obwohl England seinerseits zu Beginn des Krieges versprochen hatte, die gesamten ägyptischen Baumwollernten für die Dauer des Krieges abzunehmen. Die von England tatsächlih angekauften Baum- wollmengen wurden dazu noch zu Preisen übernommen, die weit unter dem Friedenspreis lagen. Es kommt hinzu, daß die von Großbritannien angekauften Baumwollbestände nicht abtrans- vortiert werden fonnten. Anfang 1942 beliefen sih die in Aegypten lagernden Baumwollvorräte auf nicht weniger als 7,9 Mill. Kantars. Die neue Ernte war infolge der Restriktions- bestimmungen der Regierung hinsichtlich der Baumkwollanbau- fläche bedeutend geringer als im Vorjahr. Fmmerhin erhöhte sie

verwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen,

die verfügbaren Baumwollvorräte um 83,1 Mill. Kantars auf

Wirisehaftsteil :

zugelassener Geschäfte vornehmen. Die Annahme (Akzeptierung) von Ses ist thr untersagt. i S

Die Notenbank wird, ebenso wie es übrigens auh bei der ständiger Fühlung-

entralnotenbank Ukraine der Fall ist, in mis f ies ist son

nahme mit der Deutschen Reichsbank arbeiten.

dur die Auswahl der leitenden Beamten der Bank das Ostland

So wurden auf Vorschlag des Reichskommissars für das Ostland vom Reichsminister für die beseßten Ostgebiete, nah dessen Weisungen und unter dessen Aufsicht die Bank im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Deutschen Reichsbank geleitet und ver- waltet wird, zum Präsidenten der Notenbank Reichsbankdivektor Dr. Paul Wening und zum Vizepräsidenten Direktor bei der Reichsbank Augustin Schamberger ernannt. Dr. Wening, der aus der Volkswirtschaftlihen Abteilung der Reichsbank hervor» egangen ist, war zuleßt Vorstandsbeamter bei der Reichsbank» bauptstelle Wien. Jn den Jahren 1930/1934 ist er dur erfolg- reihe Avbeit im Auslande hervorgetreten. Direktor Scham» berger kann ebenfalls auf eine vielseitige Tätigkeit in leitenden Stellungen der Reichsbank zurükblicken. Eine Reihe von Fahren war er ferner im ctra baar bg r voti an maßgebénder Stelle tätig. Seit Beginn des Ostfeldzuges war er in der Ukraine eingeseßt und hat ‘dort den Neuaufbau der Banken-

organisation durchgeführt.

Der Aufbau der Landwirtschaft im Generalbezirk Weißruthenien

Minsk, 26. März. Aus einer Uebersicht über den Aufbau der Landwirtschaft im Generalbezirk O, die auf einer Tagung des Gebietskommissariats 2 insk-Land gegeben wurde, ist zu entnehmen, daß die Arbeit als außerordentlich erfolgreich bezeihnet werden kann. Fm Jahre 1942 wurden innerhalb weniger Monate die weißruthenischen Kolchose aufgelöst und über 120 000 Bauernstellen sind geschaffen worden. Die bäuerliche Be- völkerung hat diese Maßnahmen mit besonderer Freude begrüßt und durch erhöhten Einsaß bei der Landbestellung den Dank dafür zum Ausdruck gebracht. Die Agrärreform soll planmäßig weiter» geführt werden und die Bildung von Einzelhöfen vorangetrieben werden. Das einheimische Handwerk erfährt dur planmäßige Nachwuchsschulung unter Einsay deutscher Lehrkräfte eine tat- kräftige Förderung.

insgesamt 10,9 Mill. Kantars. Dabei hat \ich die Lage der ägyptishen Baumwollwirtschaft im Laufe des vergangenen Fahres insofern verschlechtert, als E Mi 1942 be- kannt gab, daß es von nun ab überhaupt keine ägyptishe Baum- wolle mehr abnehmen könne.

Die japanischen Junvestitionen in Mandschukuo

Tokio, 26. März. ZJapan hat in Mandschukuo seit dem Aus- bruch des China-Konflikts Mitte 1937 rd. 3,5 Mrd. Yen investiert, nämlich 795 Mill. mandshurishe Nationalbonds, 160 Mill. Bank- obligationen, 1401 Mill. Yen andere Obligationen mandschu- rischer sowie 1148 Mill. Yen Obligationen japanischer Gesell- schaften. Die Jnvestitionen betrugen Mitte 1937 26 Mill., 1938 950 Mill., 1939 197 Mill., 1940 724 Mill., 1941 800 Mill. Yen. Die japanischen JFnvestitionen in China in der gleichen Beit stellten sich auf 1084 Mill. Yen.

der Vereinigung für deutsche erliner Meldung des „D.N.B.“ (am 26. März auf 74,00 KAM

Die Elektrolytkupfernotierun Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut am 27. März auf 74,00 KAM für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 26. März. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G,, 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.

Budapest, 26. März. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,7314, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 26. März. (D. N. B.) New York 402,50—403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Ftalien (Freip.) —,—e Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen v.) Stocfholra 16,85—16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95%4—17,13,

Rio 83,647, Schanghai Tschungking-Dollar —,—

Amsterdam, 26. März.

—,—, Brüssel 30,11-—30,17, Schweiz

—,—, Jtalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—. [11,40 Uhr.] Brüssel 69,25 B., 22,661/,, Madrid 39,75 B., Holland 2294 B., Berlin 172,55, Lissabon Oslo 98,6219 B,, 90,37 14 B., Sofia 5,37% B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Jstanbul 3,50 B., Bukarest 2,3714 B., Hesingfors 877,50 B., Buenos Aires 10114, Japan 101,00, Rio 22,50 B,

(D. N. B.)

Zürich, York 4,31,

26, März. London 17,323, New

17,88, Stockholm 102,661,

st (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin -——,—, London —,—, New

Erste Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 72 vom 27. März 1943. S. 3

[12,00 Uhr; holl. Zeit.] York —,—, Paris 43,63—43,71, pNOLRRo

Kopenha

Ö! ins ai

/ kurse. Paris 4,00, Mailand

Kopenhagen

Stockholm, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B. Brüssel —,— G., 67,50 B.,, Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing- fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G,, 22,20 B., Prag —,—, Madrid

gen, 26, März. (D. N. B.) London

York 479,00; Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo | 109,00, Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief-

26. März. _ (D. N. B.) Löndon

19,34, New

16,85 G.,

London, 26. März.

i

—,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., 17,76 B, Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B.

Oslo, 26. März. (D. Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Züri 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen B | 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

1 S

N. B.) London —,— G., 17,75 B.,

(D. N. B.) Silber Barren prompt

23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

1. Untersuchungs- und Gtraffachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgedote,

1, Unterluchungs- und 6trafsacen

[48606] Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 Ziffer 6 der Berordnung über die Lenkung und Verteilung der Fertigung im Holz- haus-, Hallen- und Bavackenbau vom 30, Juni 1941 (RGBl. 1 S. 361) habe ih mit sofortiger Wirkung der Firma Holzbetonwer Hans Schuler, Miin- chen-Pasing, Postschließfah 10, die Annahme weiterer Aufträge auf Herstellung und Lieferung von Erzeug- nissen des Holzhaus-, Hallen- und Ba- racktenbaues untersagt.

Berlin-Grunewald, 22. März 1943,

Der Bevollmächtigte für den Holzbau. Künzgel.

[48754] Gewerbeuntersagung.

Dem Uhrmacher Hermann Pähold gu Bochum, Alleestr. 101, ist auf Grund es § 42 1 StrGB. die Ausübung des Uhrmacherhandwerks durch ge- rihtlihes Urteil vom 11. 1. 1943 auf die Dauer von fünf Fahren wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Auf Grund dessen habe ih die Schließung des Handwerksbetriebes nebst Verkaufsraums gemäß § 22 der Verordnung über Handelsbeshränkun- gew vom 13. 7. 1923 (RGBl. 1 S. 706) angeordnet,

M8607

F. 21/1943, Das Amtsgericht Bre- men hat am 16, März 1943 folgendes Aufgebot erlassen: „Auf Antrag der Frau Gertrud Loe\schke geborenen Wilckens, Göttingen, Kirhweg 7,- Bev.: Frau Auguste Wilckens, Bremen, Herderstraße Nr. 86, wird der unbekannte Fnhaber des auf den Namen Gertrud Wilckens ausgestellten und gegenwärtig ein Gut- aben von Kf 9203,06 nahweisenden Finlegebuches Nr. 511 459 der Spar- kasse in Bremen hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 6. Oktober 1943, vormittags 94 Uhr, anberaumten, im Gerichtshause, hierselbst, Zimmer Nr. 834, stattfin- denden Aufgebotstermine unter Anmel- Lng seiner Rechte das bezeichnete Etin- legebuh vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos erflärt werden wird.“ Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[48887] Aufgebot.

…_Die Ehefrau Olga Heyne geb. Lange in Bad Nauheim, Luisenstraße 1, unter Zustimmung ihres Ehemannes, des früheren Verbandsdirektors Georg Lehns, daselbst, hat das Aufgebot des §rundschuldbriefes über die für den Landwirt Georg Alfred Heyne in Al- jar eingetragene und an die Antrag- tellerin abgetretene, im Grundbuch von Aljarn Band 11 Blatt 12 Ab- teilung 1IIT Nr, 3 eingetragene Grund- {huld von 11 400 beantragt. Der «Jnhaber der Urkunde wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf Montag, den 26. Juli 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaum- ten Aufgebotstermin seine Rechte an- zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird,

Medingen, 15, März 1943. s Amtsgericht.

[48608] Aufgebot.

Der Gastwirt Wilhelm Schuster in Steinhude, Gartenstraße 218, vertreten durch Rechtsanwalt Schweer in Stadt- ge, hat das Aufgebot des angeb- ih verlorengegangenen Hypotheken- briefes über die im Grundbuch von Steinhude Band 27 Artikel 534 in der T1]. Abteilung unter Nx. 4 für die Witwe des Bürgermeisters Heidemann in Steinhude eingetragene Hypothek über 6000,— M beantragt. Dex JFn- haber der Urkunde wird aufgefordert spätestens in dem auf den 16. Juni 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gericht, Zimmer Nr. 4, anbe- raumten Aufgebotstermine scine Rechte anzumelden nd die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Stadthagen, den 25, Februar 1943.

Das Amtsgericht. Breimeitr.

[48609] Aufgebot. Die Frau Jlse Kleist, geb. Gerlich,

O.

4, Oeffentliche Zufkellungen, 5. Verlust«- und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

Miterbin nach der verstorbenen Frau Elfriede Gerlich, geb. Bolz, aus Elbing hat das Aufgebot des verlorengegan- genen Hypothekenbriefes vom 27. März 1928 über die im Grundbuch von Beiershorst Blatt 21 in Abteilung Ill Nr. 7 eingetragene Restkaufgeldhypo- thek von 3500,— Danziger Gulden in Buchstaben: dreitausendfünfhundert Danziger Gulden beantragt. Der Jnhaber der Urkunde wird i n Ban ér tam in dem auf den 4. August 943, 10 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gericht, 1: Stock, Zimmer 11, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Tiegenhof, den 17. März 1943,

Das Amtsgericht.

[48888] Aufgebot.

Die Bauern Johannes und Richard Behnke in Kellenhusen i. Holst, ver- treten durch den Rechtsanwalt Dr. Wittrock, Neustadt, haben beantvagt, den verschollenen Gefreiten Robert Behnke, geb. 14. 11. 1894 in Kellen- husen, zuleßt wohnhaft in Nen in Holstein, für tot zu erklären, Der Verschollene wird aufgefordert, sich Eren im Aufgebotstermin am

5. Mai 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfol- gen, wivd. An alle, die Auskunft über eben oder Tod des Verschollenen zu er- teilen vermögen, ergeht die Aufforde- rung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Neustadt i. Holstein, 17. März 1943.

Das Amtsgericht.

[48889] Aufgebot.

Der Büroangestellte Otto Friedrich Behrens, Kellenhusen, vertreten dur Rechtsanwalt Dr. Wittrock in Neustadt in Holstein, hat beantragt, den ver- schollenen Adolf Heinrih VBehrens, geb. am 2, 8, 1894 in Kellenhusen, guleßt wohnhaft in Kellenhusen in Hol- stein, für tot- zu erklären. Der Ver- Ee wird aufgefordert, sih späte- tens im Aufgebotstermin, am 17. Mai 1943, 10 Uhr, vor dem OE Gericht zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er- folgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf- D deen, spätestens im Aufgebots- termin dem Gericht nzeige zu machen,

Neustadt in Holstein, 17. 3. 1943.

Das Amtsgericht.

[48614] Aufgebot.

Sabine Bobrowsky in Würzburg hat am 6. 3, 1943 beantragt, ihren Ehe- mann, den Schuhmacher Jvan VBo- browsky, geb. 22, 6. 1890 in Rußland, der nah Amerika ausgewandert ist und

egangenen Nachriht in Milwaukee taat Wisconsin, U. S. A., aufgehalten hat, als verschollen für tot zu erklären.

bis zum 30, 6. 1943 zu melden oder sonst ein shriftlihes Lebenszeichen zu geben, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. Zugleich gent an alle, die Auskunft Uber den Verschollenen Ge können, die Aufforderung, dem Heriht bis zu dem obenbezeihhneten Zeitpunkt Anzeige zu machen. Würzburg, den 13, März 1943,

| Amtsgericht.

[48299] Oeffentliches Aufgebot.

Am 1. Mai 1949 ist in Hamburg JFohann Heinrih Ludwig Kluesmann, geboren 29, Oktober 1869 in Schwabe- row in Mecklenburg, gestorben. Er hat außer anderen Geschwistern einen Bruder Johann Fochim Heinrich Fried- rich Kluesmann (auch Klüßmann), ge- boren 4. Januar 1860 in Schwaberow, gehabt. Dieser hat sich am 19. 12, 1913 von Hamburg auf Wanderschaft abge- meldet und seitdem nichts von sih hören lassen. Er bzw. seine Abkömmlinge werden hierdurch aufgefordert, ihre Erbansprüche bei dem unterzeichneten Gericht innerhalb zwei Monaten seit Einrückung im Reichsanzeiger unter Vorlegung von Urkunden nachzuweisen. Hamburg, den 18. März 1943

Das Amtsgericht. Abteilung 74.

[48611] Oeffentliches Aufgebot.

Am 27. Juli 1942 ist Hermann Karl Erich Langenstedt, geb. 7. März 1901, in Hamburg gestorben. Er war kfinderlos verheiratet. Seine Eltern

in Hildesheim, Heinrichstraße 38 A, als

7. Aktiengesellschaften,

8. Ko dit Akti s: Rommanitgesemeaften asf Ateien, |

ch | wallde, ist am 10,

sich nah einer ihr im Juli 1927 zu- | 5/43

Der Verschollene wird aufgefordert, sh (

boren am 26, April 1876, wohnten Er- furt, Moltkestr. 31 T. Der Vater ist im «Jahre 1905 nach USA. ausgewandert und hat nihts mehx von sich hörea lassen. Gemäß § 23568 I1 BGB. wird er hiermit ge ere, seine Erb- rechte innerhal von zwei Monaten eit Einrückung im Reichsanzeiger bei em unterzeihneten Geriht anzu- melden.

Hamburg, den 18, März 19483. /

Das Amtsgericht. Abteilung 74,

[48612] Oeffentliche Aufforderung gemäß §2358 BGB. _Am 5. Februar 1941 ist Anna Caro- line Frida Scholz geb. Glade, ge- boren am 24, Dezember 1887 in Ham- burg, gestorben. Als Erben kommén noch Abkömmlinge der Großeltern mütterlicherseits in Frage. Diese Groß- eltern waren der Weber Christoph riedrick Blumenthal und Dorothea lumenthal geb. Peters verw. Engel- brecht, beide 1n Neumünster wohnhaft ewesen und verstorben. Aus der Ehe er Oroßmutter mit Engelbrecht anumi eine Tochter Maria, über deren derbleib und evtl. vorhandene Abkömm- linge nichts bekannt is. Marta Blu- menthal und lge Abkömmlinge werden cieialo dert: ihr Erbrecht bis zum 20. Mai 1943 bei dem unterzeih- neten Gericht anzumelden, anderenfalls ie bei der Erteilung des beantragten E nicht berücksihtigt werden. Aktenzeichen: 74 VI 3311/41. Hamburg, den 20, März 1943, Das Amtsgericht. Abteilung 74,

[48613] Aufgebot.

Der Erbhofbauer Richard Karl Wilhelm Lausch, Sohn der vorverstor- benen Eheleute Wilhelm h und Jda geborenen Goldbach aus Eschen- ebruar 1943 ver- storben. Zu seinem Nachlaß gehört der 1m Grundbu} von Eschenwalde Band X Blatt 248 in der Erbhöferolle von Eschenwalde Blatt 25 eingetragene Erbhof. Der Anerbe des vorbezeichneten Erbhoss wird aufgefordert, ha An- erbenrecht Elen in dem auf den 5. Juni 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 4, an- beraumten Aufgebotstermin anzumel- den, widrigenfalls die Feststellung er- geht, daß kein Anerbe vorhanden t Tirschtiegel, den 19, März 1943,

Amtsgericht Nachlaßgericht.

[48892]

__ Dos in Nr. 53 vom 5. 3. 1943 ver- öffentlihte Aufgebot der Deutschen Anleiheablösungsshuld mit Auslosung Buchst. & Gruppe 8 Nr. 35205 über 50— RA, Buchst, D Gruppe 11 Nr. 31258 über 100,— HKAM, lautend auf die Fungfrauenkongregation der Katholischen Pfarrgemeinschast St. Anna 4, ssen-West ist hinfällig. 30 F. D/ch

Essen, den 9, März 1943. Amtsgericht.

48891]

Durch Auss{chlußurteil vom 18. März 1943 ist das parkassenbucch der Hauptsparkasse der Niederlausit, Zweigstelle Calau Ausländerkonto Nr. 33778 über NA 141566, ausge- stellt für Richard Matho in Rotterdam, für fraftlos erklärt worden, Calau, den 19. März 1948.

Das Amtsgericht.

[48895]

Kraftlos erflärt: „Einlagebuch der Salzburger Sparkasse, Zweiganstalt Zell am See, Nr. 3470, ltd, auf Hans Brandstätter, mit einer Einlage vont nunmehr 51,23 NA (samt Zinsen)“ Landgericht Salzburg, Abt. 4,

am 20, März 1943.

[48893]

Durch Mes vom 19. März 1943 ist der am 12. September 1939 in Mlatwva, Plaß des 1, Mai Nr. 1, zahl- bar gewesene Wechsel Nr. 319 über 100 Zloty, Aussteller F. Salomon, Seifenfabrik, Girant: Emil Wielgosin- ki, Warschau, für kraftlos erklärt worden.

Mielau, 19, März 1943. Das Amtsgericht,

[48615]

Durch Ml hurienl gerihts Baden-Baden vom 15. März 1943 wurde der Hypothekenbrief über die im Grundbuch Baden-Baden Band Nr. 68 Heft 679 IIl1, Abt. Nx. 4 auf dem Grundstück Lgb. Nr. 1113/7 der Gemarkung Baden-Baden zugunsten des

waren Ernst Henry Langenstedt und Margaretha Aneta geb, Strüben, ge-

Kaufmanns Paul Webke in Stuttgart |

des Amts-

10, Gesellschaften m. b. H., 13. 11. Genoffenschaften, 14. 12. Offene Handels- und Kommanditgesellschaften, 15.

in Höhe von 13950 NA für kraftlos erflárt. Baden-Vaden, den 15, März 1948, Amtsgeriht Baden-Baden.

[48616]

Der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von Berlin-Neukölln Band Nr. 65 Nr. 1998 in Abteilung 111 unter Nr. 13 für die Grundstücks-G, m. b, H. Harik & Co. in Frankfurt am Main eingetragene Grundschuld von 30 000,— Reichsmark ist für kraftlos erklärt.

Verlin-Neukölln, den 17, März 1943.

Amtsgericht Neukölln.

[48617]

Der Teilhypothekenbrief über die im Grundbuhe von Berlin-Rudow Band 91 Blatt Nr. 2325 in Abtei- lung IIT unter Nr. 1 für Frau Else Hauffe geb. Bergemann eingetragene Teilhypothek von 1600 Goldmark ist für kraftlos erklärt.

Verlin-Neuköll, 17. März 1943, Amtsgericht Neukölln.

[48759]

Durch Auss\chlußurteil vom 8. März 1948 ist der Grundschuldbrief vom 30, Juni 1927 über die in Abt. Ill untec Nr. 17 im Grundbuch von Hohenstein Blatt 924 für den Kreis- kfommunalverband des Kreises Oste- rode, Ostpr., eingetragene Grundschuld von 5000,— &A für kraftlos erflärt worden.

Hohenstein, Ostpr., 20. März 1943.

Das Amtsgericht.

[48894]

Der Hypothekenbrief über das in dem Grundbuhe von Rügenwalde Häuser Band 2 Blatt 118 Abt. Ill Nr. 16 eingetragene Restkaufgeld im Teilbetrage von 4030 M n er dem Juden Benno Goldstrom, Dt. Eylau gehöri) ist infolge Einziehung der

hpothek für das Deutshe Reih (Reichsfinanzverwaltung) ktaftlos ge- worden. Es ist ein neuer Brief erteilt. Rügenwalde, den 22, 2, 1943. Amts-

gericht.

[48610]

Durh Beschluß des Amtsgerichts B An Sutius V brit ist der Oberleutnant Justus Friedrih Jürgen Richter-Oldekop, geboren am 29 A gust 1915 zu Essen-Rüttenscheid, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 30, September 1940 fest- gestellt worden. 456 II 32, 48.

Berlin, den 15, März 1943.

Das Amtsgericht Berlin,

[48756]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 15, März 1943 ist der Tod des Kaufmanns Alfred Friedrich Ro- bert Müller, geboren am 1. September 1896 zu Berlin, zuleßt wohnhaft in Berlin, Palisadenstr. 71, kriegsvermißt als Gefreiter der 8. Kompagnie Jn- fanterie-Regiment Nr. 397, festgestellt worden und als Zeitpunkt des Todes der 9, Juni 1918, 456 11 36, 43.

Berlin, den 15, März 1948.

Das Amtsgericht Berlin.

[48757]

Duxch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 19. März 1943 is} der Fngenieur, Leutnant Hans Friedrich Ernst Heinemann, geboren am 5. Fe- bruar 1910 in Wilhelmshaven, für tot erklärt und gls Zeitpunkt des Todes der 5, Dezember 1940 festgestellt worden. 455 II 27. 43.

Berlin, den 19, März 1943,

Das Amtsgericht Berlin.

{48890] Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 15. März 1943 it der Elektromechaniker und Kraftwagen- führer Karl Ferdinand Mark, geboren am 21. April 1907 zu Lemberg, ohne leßten Wohnsiß im Fnlande, polnischer Staatsangehbriger, kriegsvermißt als polnischer Soldat, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 13. Sep- tember 1939 festgestellt worden. 456 II 166. 42. Bersin, den 15. März 1948.

Das Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentlich

Zustellungen 48899]

_ Oeffentliche _ Zustellung, Frma Sara Arjse geb. Seipel in Breslau klagt gegen ihren Ehemann, Kaufmann

eingetragenen Hypothek für Darlehen | Walter Jsrael Arje, jeßt in Austra-

Unfall- und Pevalidany ngen, Deutsche Nesczsbank und Bankausweise, DBerschiedene Bekanntmachungen.

lien, wegen Ehescheidung, mit dem An- trage auf Scheidung der Ehe nah § 55 des Ehegeseßes. Der Beklagte wird hiermit zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 21. Mai 1943, 9 Uhr, mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Konsu- lenten als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen. 4. R. 65/43. Breslau, den 24, März 1943, Geschäftsstelle des Landgerichts.

[48900] Oeffentliche Zuftellung.

Die Ehefrau Marie Okon geb. Czech in Kostuchna, Gemeinde etrowiß, Josef-Goebbels-Straße 830, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Frank in Nikolai, klagt gegen ihren Ehemann Alfons Okon, früher in Kostuchna, Jojef-Goebbels-Straße 30, n unbe- kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 49 des ELRE und Schuldiqç- erklärung des -Beklagten. gemäß § 60 (1) aaO. Der Beklagte wird zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3, Zivilkammer des Landgerichts in Gleiwiß auf den 6. Juli 1943, 9 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Anwalt zu bestellen.

Gleiwiß, den 18. März 1943,

Fro s, Justizinspektor, Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Landgerithts.

[48901] Oeffentliche Zustellung.

Der Kraftfahrer Peter Stein in Mannheim klagt gegen seine E Berta Saxa Stein geb. Frank, früher in Mannheim, aus § 655 des Ehegeseßtzes mit dem Antrage auf Scheidung dev am 21. Dezember 1929 in Mannheim gelMosseneu Ehe, Zur mündlichen erhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Landgericht in Mannheim auf Dienstag, den 1. Juni 1943, vormittags 10/2 Uhr, vor- getadan mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Propee vollmächtigten vertreten zu lassen.

Mannheim, den 22, März 1943.

Landgeriht —. Zivilkammer 4

[48902] Oeffentliche Zustellung. __ Die Frau Emilie Socha geb. Huber in Marzdorf, Kr. Dt, Krone, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Partikel in Schneidemühl, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Eduard Socha, früher in Lemberg, jeßt unbe=- kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 49 des E und Schuldig- exklärung des Be gen gemäß § des Ehegesezes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil- fammer des Landgerichts in Schneide- mühl auf den 18. Mai 1943, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten vera treten zu lassen. Schneidemühl, den 23. März 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[48762] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwali Dr. Schmitt in Weimar, Sophienstraße 14, als Ver- treter der Frau Lucie Ptasseck geb. Krüger, Taubah 117, erhebt Klage gegen Hans Ptasseck, Sao Paulo, Ruo Cante de Majolhöes 294, Brasilien, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstveits vor die 2, Zivilkammer des Landgerihts zu Weimar zu dem auf Dienstag, den 18, Mai 1943, vormittags 9 Uhr, anberaumten Verhandlungstermin mit der Aufforderung, sih durch einen bet diesem Gericht zugelassenen Rechts=- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen,

Weimar, den 23. März 1943,

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[48897] Oeffentliche Zustellung.

Der am 14. 3. 1932 in Altenburg un- ehelich geborene Friedrich Ruppel, jeßt Jakob, in Altenburg, vertreten durch das Jugendamt das Landkreises in Alsfeld, klagt gegen den Melker Adolf Moe, geb. 1. 7. 1900 zu Burg- uffeln, früher in Kassel, Wilhelmshöher Allee 351, jet unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts aus § 1708 BGB. auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Abt, 15 vom N W100 Q

1614/32 mit dem Antrage auf Zahkung