1943 / 80 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Apr 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Kolmar, zuleßt wohnhaft in Wilmersdorfer Str. Td,

30. Meyer, Else Sara, geb. Fasenitein geb. am 2. 6. 1886 in Berlin-Friedenau,

in Hannover, Kaiserallee 134,

zuleßt wohnhaft

31. Meyer, Ernst Fsrael, geb. am 27. 10, 1883 in Berlin,

zuleßt wohnhaft in Berlin-Friedenau, Kaiserallee 134. Berlin, den 3. April 1943. i Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin,

J. V.: Dr: Vénte r.

Bekanntmachung : Auf Grund des § 1 des Geseßes über die Einziehung kom- munistischen Vermögens vom 26, Mai 1933 RGB[, I S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein iehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 193 RGV[, 1 S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Fnnern vom 14. Juli 1942 I 903/42 5400 MBliV.' vom 22. Juli 1942 S. 1481 über die Aende- rung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver- mögens von Reichsfeinden vom 29, Mai 1941 RGBl. I S. 303 —, wird das inländische Vermögen des Juden Leopold srael Wulson, geb. am 27. April 1892 in Mitau, zulett Berlin-Wilmersdorf, Moßstraße 88, wohnhaft gewesen, zu-

gunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin.

J. V.: Dr. Vente L.

Anorduung Nr. 118 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die verbindliche Sinsksenta der Normen für unterirdishe Kraft-

stofflager bis 100 ebm

Vom 1. April 1943

Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Vertei- lung der Maschinen- und Apparate-Erzeugung vom 11. De- zember 1939 (RGBI. 1 S. 2411) und der Durchführungsver- ordnung vom 20. Dezember 1939 (RGVI. 1 S. 2498) in Ver- bindung mit § 2 der Verordnung über die verbindliche Einführung von Normen, Geschäfts- und Lieferbedingun- gen sowie von Güte- und Bezeichnungsvorschriften vom 8. September 1939 (RGBI. 1 S. 1745) wird mit Erniächti- gung und Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ange- ordnet:

S1

Für die Herstellung von unterirdischen Kraftstofflagern bis 100 ebm werden die Normen

DIN E 6608 *) Ausgabe Dezember 1942

DTN E 6609 *) Ausgabe Dezember 1942

Unterirdische Kraftstofflager bis 100 m?, Geschweißte Behälter

Unterirdishe Kraftstofflager bis 100 m?, Richtlinien für den Bau und . zugehörige Verteilergeräte d

für verbindlich erklärt.

S2 \

Die in den DIN-Blâättern des S 1 bezeichneten unterirdi- schen _Kraftstofflager und Bauteile, ausgenommen Bau- materialien und Werkstoffe dazu, dürfen nur noch von den

Betrieben angefertigt werden, die dazu meine ausdrüdckliche

Genehmigung erhalten. Anträge auf Genehmigung sind über

den Arbeitsaus\huß „„Explosionssichere Tankanlagen“, Berlin

NW 87, Brüenallee 21, einzureichen.

¿ für eigene Rechnung nur mit Genehmigung der E S3 gruppe e als Bewirtschaftungsste Die Anordnung gilt auch für Betriebe und Konstruktions- | und an Zigarrenherstellungsbetriebe wieder veräußern.

büros, die organisatorish der Fachgruppe Apparatebau bei der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau nicht angeschlossen sind.

8 4 schaftsamtsbezirken zugelassenen Händler werden in der ŸY- presse bekanntgegeben. | N : A

Aus8genommen von den Vorschriften des § 1 ist die Her- skellung von Einzelteilen für den Ausbesserungsbedarf, soweit

das Einhalten dieser Vorschriften nah aewis t i nicht vertretbar ist. 4 Pa LZ

Die am 10, April bereits in der Ferti indlid : i Fertigung befindlichen Anlagen und Teile dazu, deren Herstellung gemäß 8 Poel ist, dürfen fertiggestellt werden.

Die Verpflichtung zur Einhaltung der Richtlinien » . G " . day x na DIN E 6609 gilt auch für Lieferungen an das Ausland, O fern nicht der ausländische Besteller eine von den Richtlinien abweichende Ausführung verlangt, Jm letzteren Falle muß

Meldung an den Arbeitsaus\chuß Explosionsf i ? anlagen“ erfolgen. ß „Explosionssichere Tank-

Die Betriebe sind verpflichtet der Geschäftsfüh 2e tet, rung der Fahgruppe Apparatebau der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlä- gigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Be- K

triebsbesichtigungen und etwa erfordere Ny: statten. 9 a erforderliche Prüfungen zu ge-

fällen Ausnahmen von den Vorschriften

2 t dieser Anordnung | m zuzulassen. Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind über reiber, Sltsausschu „Explosions\ichere Tankanlagen“ einzu-

t / |

O) Ausgenommen von der Gene sind die in den Normblättern

Polizeiverordnung über den V keiten.

hmigung von Ausnahmen enthaltenen Vorschriften der erkehr mit brennbaren Flüssig-

S9 è

A

vulviderhandlungen gegen diese Anordnurx

den Bestimmungen der Zweiten Verordnung zur Deren rung des Vierjahresplans vom 5. November 1936 (RGBl I L bzw. gemäß F 4 der Verordnung vom 20, Dezember “o zur Lurchführung der Anordnung über die Lenkung

“ov: v ; : n. erteilung der Maschinen- und Apparate-Erzeugung be-

de

*) Diese Blätter sind Berlin SW 68, erhältlich.

29. Aronsohn, Robert Fsrael, geb. am 15. 3. 1869 in Berlin-Charlottenburg,

stelle einzuholen.

Virginia- Zigaretten Verarbeitungsgrundmenge von 1000 kg und mehr, bei denen Tabakrippen anfallen, sowie alle Rippenaufkäufer haben bis zum 10. des ersten Monats jeden Kalendervierteljahres über Anfall, Eigenverbrauch und Bestände von Tabakrippen an die

Fachuntergruppe Rauch-, Kau- und tabaki ; ES Abteilimg” I Ÿ Schnupftabakindustrie,

Kaiserallee 14, Meldung zu erstatten auf Formularen, die thnen von dieser Stelle zugehen.

den 8 10, 12—15 der Verordnung übex den Warenverkehr

S7 in der Fassung vom 11, Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) bestraft.

in den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit 88 O D Res Chefs der Zivilverwaltung

A ; Mt gemaß auch 1m ( inL i in L i (1) Fch behalte mir vor, in besonders begründeten Einzel- | B ß aß, in Lothringen, in Luxemburg, im

Fachuntergruppe Rauch-, Kau- und Schr i i Bewirts aftungsftelle bes chnupftabakindustrie als

1/43 Preuß. Staatsanzeiger Nr. 303 vom 28. 11/43 vom 7. Januar 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß.

8 10

Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den

Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den sezten Gebieten Kärntens und Krains,

Berlin, den 1. April 1943.

Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.

———

Anweisung Nr. 2/43

.

und Kaffee Vom 6. April 1943 Auf Grund der Anordnungen der Reichsstelle für Ta

tung von

ergeht mit Zustimmung der Reichsstelle Tabak und Kaffee Einvernehmen mit den Fachuntergruppen Zigarrenindust

Anweisung:

Bewirtschaftung der im Juland anfallenden Tabakrippe (Tabakstengel)

S1

weniger als 1000 kg haben mindestens einmal im Viertelja ihren Rippenanfall abzüglich der unter § 3 genannten Me gen an transportgünstigst gelegene Rauchtabakherstell

den bestehenden Bestimmungen nit. 82

Virginia-Zigaretten und Kautabak mit einer monatlichen

Schnupftabakindustrie als

rung vereinbaren. Der Käufer (Hersteller oder Händler) het | leistet.

die ezugsgenehmigung auf den hierfür vorgeschriebenen For-

mularen-bei der Fachuntergruppe Rauch-, Kau- und Schnupf- Zu § 3

tabakindustrie, Abteilung 111 (Rohtabakverteilungsstelle), i 08

Berlin W 15, Kaisexallee 14, einzuholen, (1) Als Grudekoks gilt nur derjenige Braunkohlenshwel- s: ß koks, der zur Verwendung in Grudefeuerstätten geeignet und

Betrieb als Rippeneinlage erlaubte Dreimonatsbedarfs zurückbehalten.

Zukäufen von Tabakrippen für die Zigarrenherstellung ist be

8 4

§5

Die als Rippenaufkäufer in den einzelnen Landeswirt-

86 Zigarren, \{chwarzen, und Kautabak mit

Hersteller von virginia-ähnlichen,

einer monatlichen

(Rohtabakverteilungsstelle), Berlin W 15,

S7 3 Zutwviderhandlungen gegen diese Anweisung werden nah

.‘ S 8 Diese Anweisung tritt mit dem Tag der Verkündung in raft. Sie gilt auch in den eingegliederten sl gin und

ezirk Bialystok, in den beseßten Gebieten der Untersteier- ark, Kärnten und Krain.

Berlin, den 6. April 1943.

Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee. E |

Renz.

á Anweisung Nr. 2/43

r ¿Fahuntergruppe Zigarrenindustrie als Bewirtschaftungs-

a des Reichsbeauftragten für Tabak und rb N

is Vom 6. April 1943

1 Brund der Anordnungen der Reichs\telle für Tabak vom 22. Dezember 1942 (Deutscher Reih ib

Dezember 1942) und

11. Fanuar 1943) über die Er-

bei det Beuth-Vertriebs-G. m. b, H, Staatsanzeiger Nr. 7 vom | rihtung von Bewirtschaftungsstellen im Lenkungsbereich

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 80 vom 6. April 1943. &. ©§

Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Duutsden e

ebieten | Kau- von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustim- mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn- gemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im

der Fachuntergruppe Rauch-, Kau- und Schnupftabakindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak

1/43 vom 22. Dezember 1942 - (Deutscher Reichsanz. und reuß. Staatsanzeiger Nr. 303 vom 28. Dezember 1942) und 1T/43 vom 7. Fanuar 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 7 vom 11. Januar 1943) über die Errich- Bewirtschaftungsstellen im Lenkungsbereich Tabak

_Hersteller von Zigarren und Kautabak mit einer monat- lichen Berarbeitungsgrundmenge gem. Anordnung 1/43 der Reichs\telle für Tabak vom 22. Dezember 1942, § 5, 2 von

bzw. für den Bezug dieser Mengen bedarf es in Ausnahme zu

Hersteller von Zigarren, schwarzen, A,

S8 er- arbeitungsgrundmenge von 1000 kg und mehr dürfen die bei

ihnen anfallenden Rippen nur auf Grund einer vom Käufer

vorgelegten und durch die Fachuntergruppe Rauch-, Kau- und

) Bewirtschaftungsstelle erteiltett Be-

zugsgenehmigung geben bzw, cane zur späteren Liefe- n,

Zigarxenherstellungsbetriebe . lgen die (für Ly eaE enge bîs zur Höhe eines Die Genehmigung von

_HZurichtebetriebe von Zigarreneinlage dürfen Tabakrippen

le kaufen (2) B

Kaffee für die Zigarrenindustrie folgende Anweisung: Lie Anweisung Nr. 2/4

Gültigkeit für den Bereich der Zigarettenindustrie.

ba Berlin, den 6. April 1943.

JFacubeit.,

Anweisung Nr. 2/43

Vom 6. April 1943

rihtung von Bewirtschaftungsstellen

Kaffee für die Zigarettenindustrie folgende Anweisung:

Gültigkeit für den Bereich der HZigarettenindustrie. Berlin, den 6. April 1943.

n Fachuntergruppe stelle des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee.

Dr. Fac ob.

———

Ausführungsbestimmungen 111

hr | zur Anordnung H 10 der Reichsstelle für Kohle über die end- im Kohlenwirt- Deutscher Reichs-

n- | gültige Regelung der Hausbrandversorgun er | shaftsjahr 1941/42 vom 22. April 1941

oder als Rippenaufkäufer zugelassene Händler zu verkaufen | und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 93 vom 23, April 1941) und abzuliefern. Einer Genehmigung für die Veräußerung Vom 31. März 1943 ;

stimmt:

Zu § 2 . 8 1 (1) Verwandte, die

ntermieter.

vom Hauptlieferer als "Grudekoks bezeichnet worden

mit Grudefeuerstätten abzugeben. verpflichtet, die Händler hierauf hinzuweisen.

i der Fachuntergru i i i i - s 93 Fach gruppe Zigarrenindustrie als Bewirtschaftungs (1) Fn Abweichung von § 3 Buchstabe d der Anordnung H 10 find bis auf weiteres die Lieferungen in Oberflözkohle aus dem Bereich der Kohlenverteilungsstelle für den Kohlen- bergbau des Sudetenlandes in Aussig auf die Kontingente in

Anrechnung zu bringen.

fohle ist folgender Schlüssel zu verwenden:

1 t Hartbraunkohle = 4 t Oberflözkohle. Zu 88 13 bis 15 ; 8 4

Zu § 23 §5

4 Einer Neuanlegung der Kundenliste oder -kartei bedarf es niht, wenn die vorhandenen die Weiterführung im Kohlen- wirtschaftsjahr 1943/44 ermöglichen und die Vebersichtlichkeit

sowie die Nachprüfbarkeit weiterhin gegeben sind. Zu 8 32 86

S7 werden, verlieren mit dem 30. 4. 1943 ihre Gültigkeit.

Kohlenwirtschaftsjahr 1943/44 ausgegeben. Vermerk „gültig bis 31. 3. 44“. stehende Wortlaut ist ungültig. Berlin, den 31, März 1943.

Der Reichsbeauftragte für Kohle, Paul Pleiger.

ves Sd Anordnung Nr. 40 (FA 1)

er Wirtschaftsgruppe Eleftroindustrie als Reichs\tell elektrotechnische Erzeugnisse über die Beshlagnahgiee lon Elektromotoren / Vom 6. April 1943

Auf Grund dex Verordnung über den Warenverkehr f der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 688) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirt haftung elektrotechnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutfdes Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Vorsivers des Stätistischen Zentralausschusses

angeordnet;

Tabak ergeht mit Zustimmung der Reichsstelle Tabak und

der Fachuntergruppe Rauch-, und Schnupftabakindustrie als Betwirtschaftungsstele des Reichsbeauftragten für Tabak vom 6. April 1943 hat auch

Fachuntergruppe igarrenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee.

der Fachuntergruppe Zigarettenindustrie als Bewirtschaftungs- A des Reichs eauftragten für Tabak und Kaffee N

Auf Grund der Anordnungen der Reichsstelle für Tabak 1/43 vom 22. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 303 vom 28. Dezember 1942) und bak | 11/43 vom 7. Zanuar 1943. (Deutscher Reichsanz. und Preuß.

Staatsanzeiger Nr. 7 vom 11. Januar 1943). über die Er- im “Lenkungsbereih Tabak ergeht mit Zustimmung der Reichsstelle Tabak und

Die Anweisung Nr. 2/43 der Fachuntergruppe Rauch-, Kau- im | und Schnupsftabakindustrie als Bewirtschaftungsstelle des rie | Reichsbeauftragten für Tabak vom 6. April 1943 ‘hat aut und Zigarettenindustrie als Bewirtschaftungsstellen folgende

M Uj als Bewirtschaftungs- s

Auf Grund des § 39 der Anordnung H 10 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Anordnung H 10 b wird folgendes be-

in einem Haushalt der Verbraucher- ruppe T aufgenommen werden, gelten in der Regel nicht als

(2) Abweichend ist zu entscheiden, wenn es si um eine Ehefrau mit Kind(ern) handelt, deren Ehemann Wehrdienst

(2) Die Händler haben - Grudekoks_ ausschließlich an Kunden Die Hauptlieferer sind

ei der Umrechnung von Oberflözkohle auf Hartbraun-

(1) Die für die Bestellscheine erlassenen Vorschriften uind Richtlinien gelten entsprechend für die Nachtragsbestellschcine.

(1) Sofern die Reichsstelle für Kohle Aushilfslieferun en durchführen läßt (z. B. Braunkohlenhriketts an Stelle s Steinkohle), gilt die Lieferung des andersartigen Brennstoffes u, Fngnondnet im Sinne des § 32 Abs. 2 der Anordnung

Alle Reichskarten für Kohle, die bis 31. 3, 1943 ausgegeben

Reichskarten für Kohle (Ausgabe C und D) werden auch im Sie tragen den

Der p der Rückfseite der alten Reichskarten für Kohle

81 Die am Tage des JFukrafttretens dieser Anordnung im Cents von Sersütterk, Händlern und Handwerkern befind- lien Bestände an noch nicht verkauften, neuen und ge- brauchten Elektromotoren von 0,5—300 kW, die zur gewerbs- mäßigen Verwertung, insbesondere zum Verkauf bestimmt sind, werden beschlagnahmt. (2) Gesamtbestände, die nicht mehr als 12 Elektromotoren betragen, bleiben von der Beschlagnahme frei. i (3) Die Beschlagnahme hat die in den F 2—4 der Ver- ordnung über die Wirkung der Beschlagnahme zur Regelung des Warenverkehrs vom 4. März 1940 (RGBl. 1 S, 551) angegebene Wirkung. Cs : Bestand an den durch F 1 beshlagnahmten Motoren ift ua e Gaidtanps Elektroindustrie als Reichsstelle bis zum 1. Mai 1943 nach dem in der Anlage abgedruckten Muster

zu melden. 83

}on den beschlagnahmten Elektromotoren dürfen 4 der

chi h: nah Woeistuna V Wirtschaftsgruppe Elektroindu-

i îtrie als Reichsstelle ausgeliefert werden. n der Zahl der

beshlagnahmten Motoren darf der Eigentümer nach eigener Entschließung ausliefern. :

(2) Es ist dem Eigentümer ferner gestattet, weitere von den beshlagnahmten Elektromotoren nah eigener Entschlie- gung auszuliefern, wenn er diese Elektromotore F durch neue ersett; dabei muß jedoch mindestens s der Ge- samtsummé der kW-Leistung des beshlagnahmten Motoren- bestandes erhalten bleiben.

84

ie Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle be- aft ns N h B bea begründeten Einzelfällen Aus- nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen.

S5

uwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nach den ee 0, 12216 der Verordnung über den Warenverkehr be-

straft. e 6

Diese Anordnung tritt am Tage uach ihrer Veröffent- lihung in Kraft. Sie gilt au in den eingegliederten Ost- gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Mores- net sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Unter- steiermark und den besegten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 6. April 1943. Der Reichsbeauftragte für elektrotechnishe Erzeugnisse. schen.

Anlage zur Anordnung Nr. 40 über die Beshlagnahme von Elektromotoren

Meldung

ber den Bestand ‘an Elektromotoren am ….... 7 gemäß 2-der: Anordnung Nr. 40 (FA 1)

i S E S E Genehmigt gemäß Verordnung PHAA A vom 13, 2. 1939 R A E S Statistischer Zentralausshuß Lagerort: G00 0H 0... (Verfügung vom 19,8.40/2.4.1943) Leistung | 1. Drehstrommotoren | 2. Gleichstrommotoren (kW) (Stückzahl) (Stückzahl) 05— 5 56— 10 10— 25 25—100 100-—300 ' (Datum) (Unterschrift)

Diese Meldung is} einzusenden an die Wirtschaftsgruppe Elektro- industrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse, Berlin W 35, Corneliusstraße 3.

Berichtigung Die in Nummer 74 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 30. März 1943 veröffent-

lichte Anordnung über die Umlagerung von Lieserbeziehungen geshlossener Betriebe trägt das Datum vom 24. März 1943.

Irichtamtliches

Postwesen

Ab 1. April: Europäischer Post- und vi Fa

Der Reichspostminister veröffentliht im RGBl. die Wiener Gri Ra S l Stióber 1942, die am 1. April in Kraft getreten sind, Es handelt sih zunächst um das Uebereinkommen Uber den Europäischen Post- und Fernmeldeverein, der das Ziel hat, die einzelnen Dienstzweige im gegenseitigen Post- und Fern- meldedienst zu verbessern und zu vervollklommnen. Fn Wien wird eine Geschäftsstelle des Vereins ervichtet, die unter der Oberaufsicht der Deutschen Postverwaltung steht und den Ver- einsverwaltungen als Verbindungs-, Auskunfts- und Beratungs- stelle dient. Dem Uebereinkommen sind Albanien, Bulgarien, Dänemark, Dentschland, Finnland, *Ftalien, Kroatien, die Nieder- lande, Norwegen, Rumänien, San Marino, die Slowakei und Ungarn beigetreten. Der Beitritt weiterer Post- und Fernmelde- verwaltungen des europäischen oder benachbarten Raumes kann ederzeit erfolgen. i Die evlten vraktischen Vereinbarungen auf Grund des E oinkommens sind in Vollzugsordnungen niedergelegt worden, 2! gleichfalls am 1. April in Kraft treten. n einer BoUqugso - nung für den europäischen Postdienst werden die Grundgebühven für gewöhnliche Briefe und Postkarten festgeseßt. E R mit den entsprechenden Raten Gebühren überein. bs Vereinsverwaltungen verzichten gleichzeitig auf M s gebühren für Ul welche aus Vereinsländern E

Eine zweite Vollzugsordnung betvifft den europäischen i E Fraphendienst, Vom 1. April an wivd für jedes Se wöhnliche Telegramm aus dem Großdeutschen Reih na Albanien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Ftalien, E, den Nioderlanden, Norwegen, Rumänien, der Slowakei un! Ungarn eine Einheitswortgebühr von 15 Rpf. erhoben.

ee

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. S0 vom 6. Avril 1943. &. 3

| Wirtschaftsteil

„Energieplanung“ Vereinheitlihter Ausbau der deutschen Energiewirtschaft

Der hohe Bedarf der deutschen Rüstungsindustrie an Elefktri- zität und Gas erfordert eine laufende beshleunigte Steigerung der deutschen Energieerzeugung. Neubau und Ausbau von Krafts- werken, Gaserzeugungsanlagen und Leitungen müssen daher be- sonders gefördert werden. Hierfür hat Reichsminister Speer unter dem Namen „Energieplanung“ eine zentrale Organisation geschaffen, in die er namhafte verantwortliche Persönlichkeiten aus der öffentlichen Energieversorgung, dem Bergbau, dex Chemie, der eisenshaffenden und der Elektro-Jndustrie berufen hat, Die Leitung hat der Staatssekretär des Generalinspektors für Wasser und Energie Schulye-Fieligy. Die „Energie- planung“ wird fortlaufend die gejamte Versorgung des Reichs- gebiets mit Energie für alle Bedarfsträger einheitliß und vor- ausschauend planen, die den Ausbau durhführenden Stellen be- stimmen und die Durchführung des Ausbaues überwachen.

Die Flachsversorgung in Kontinentaleuropa

Wie aus einer in „Wirtschaft und Statistik“ veröffentlichten Uebersicht bervorgeht, wivd der Flachsanbau in Kontinental- europa hauptsächlich zur Faser- und erst in weiter Linie far Saatgewinnung, in den übeseeishen Anbaugebieten, namentli in Argentinien, Nordamerika, Fndien, Uruguay, dagegen ans- shließlich zur Leinsaatgewinnung betrieben. Die wichtigsten eitropätshen Anbauzentren liegen in östlihen und nordöstlichen Gebieten, insbesondere im Generalgouvernement und den bal- tishen Ländern. Festlandeuropa mu te vor dem Kriege ungefähr 85 vH. der zur Oelgewinnung benötigten Leinsaat oinführen.

Die Eigenerzeugung an Flachsfasern betrug 1930/34 ohne E Sowjetunion, aber einshließlih der Türkei, 1,3 Mill, dz, in de

Fahren 1937/38 rund 2,4 Mill. dz. Der Einfuhrüberschuß as ¿Flachs und Flachswerg jeder Art stellte sich im Zeitvaum_ 1930 3

durchschnittlich auf 0,4 Mill. dz, während sich für 1937/38 ein Ausfuhrüberschuß in- etwa gleicher Höhe ergab. Die Untersuhung fommt zu dem Ergebnis, daß für Europa durch den Fortfall dez überseeischeun Zufuhren bei sparsamem Haushalten und dived- mäßiger Umstellung auf Kunstfaser keine unüberwindlihen V a sorgungsshwierigkeiten einzutreten brauchen, zumal dann ns j wenn 28s gelingt, die Erträge noh weiter“ zu steigern. Zur Er- reihung dieses Zieles ist es erforderlich, daß die mit Flachs be- stellte Fläche, die seit 1935 alljährlich bedeutend zugenommen hat und in Europa im FJahresdurchschnitt 1935/37 um ungefähr ein Viertel über der Fläche des Zeitraumes 1909/13 lag, zum min- desten auf dem gleichen Siande zu halten, womöglich aber noch 1 erweitern. Fn diesem Sinne versuchen manche Staaten durch Klb enaeiaia: Bereitstellung von Saatgut (z. B, in Rumänien und Ungarn) odex durch andere provuktionsfördernde Mittel, wie z. B. durhch rege Propaganda, eine Ausdehnung des Flahs- anbaues zu erreihen. Die s{hwedische Regierung hat 1940 ein besonderes staatlihes Leinenamt geschaffen und es beauftragt, die für die Flahskultur geeigneten Gebiete festzustellen und dort für den Anbau von Flachs zu sorgen. Fn einigen wenigen Ländern ist der Flachsanbau erst während des Krieges, beispiels- weise in Griechenland im Erntejahr 1941, aufgenommen worden. Der Auftrieb der Flachskulturx wurde in Festlandeuropa vor allem duxch die bahnbrechende Erfindung des „Flockenbastes“, also der Kotonisierung der Flachsfaser, wesentlich ge die die Herstellung zahlreicher bisher nur aus Baumwoll- und Fute- faser erzeugbarer Gewebe zuläßt.

Hauptversammlungskalender für die Woche vom 12. bis 17. April 1943

Montag, 12. April

München: Baumwollspinnerei Kolbermoor, Kolbermoor, 10,30 Uhr. München: Baumwollspinnerei Unterhausen, Unterhausen, 10,45 Uhr. / Kiel: Brauerei „Zur Eiche“ vorm. Shwensen & Fehrs, Kiel,

11 Uhr. ; U | Köln: Schoeller'she Kammgarnspinnerei Eitorf, Eitorf, 12 Uhr. München: Spinnerei u. Weberei, Pfersee, Augsburg, 11 Uhr. München: Spinnerei u. Weberei, Kempten, 11,15 Uhr. Stettin: Stettiner Oelwerke, Stettin-Züllhow, 11 Uhr.

Dienstag, 13. April \ Berlin: Fndustriefinanzierungs-AG. Ost, Berlin, 12 Uhr. Daniels lin ta“ Versi yerungs-AG., Hamburg, 12 Uhr. Wesseling: Chemisthe Fabrik Wesjeling, Wesseling, Bez. Köln, 11 Uhr

Bad Schwartau/Lübeck: Schwartauer Werke, Bad Schwartau/Lü- bed, 10,30 Uhr.

Mittwoch, 14. April

Berlin: Berliner Lombardkasse, Berlin, 11,30 Uhr,

Berlin: Deutsche Erdöl-AG., Berlin, 12 Uhr. / j

Berlin: Deutsche Telephonwerke u. Kabelindustrie, 1130 Uhr.

Berlin: Gebhardt & Koenig Deutsche Schahtbau AG., Nord- hausen, 12,30 Uhr.

Berlin: Niederschlesishe Bergbau AG., Waldenburg, 11,30 Vhx.

Braunschweig: Brunsviga-Maschinenwerke Grimme, Natalis & Co., Braunschweig, 12 Uhr. /

Duisburg: Deutsche Schiffskreditbank, Duisburg, 12 Uhr.

Coburg: C, Großmann AG., Coburg, 10 Uhr. e

Leipzig: Handelsvereinigung Diey & Richter-Gebr. Lodde, Leipzig,

16,30 Uhr. Hoffmann's Stärkefabriken, Bad Salzuflen,

Bad Salzuflen: 11 Uhr. Nürnberg: Kulmbacher Spinnerei, Kulmbach, 11 Uhr. Augsburg: Neve Augsburger Kattunfabrik, Augsburg, 11 Uhr. Dresden: Sächsische Landwirtschaftsbank, Dresden, 12 Uhr. Calw: Ver. Deckenfabriken, Calw, 15 Uhr. Wernigerode: Ver. Harzer Portlandzement- Wernigerode, 10 Uhr. Weida: Weidaer Jute-Spinnerei u. Weberei, Weida, 11 Uhr.

Donnerstag, 15. April

Berlin: Deutsche Landesbankenzentrale, Berlin, 10,30 Uhr.

München: Baumwollindttstrie Erlangen-Bamberg, Erlangen, 11 Uhr.

Köln: Dülkener Baumwollspinnerei AG. i. A., Dülken, 15 Uhr.

Lübeck, Handelsbank in Lübeck, Lübeck, ao., 12 Uhr.

Leipzig: Kammgarnspinnerei Stöhr & Co., Leipzig, 12 Uhr.

Maldsassen: Porzellanfabrik Waldsassen, Bareuther & Co., Wald- sassen, 9 Uhr.

Frankfurt/M.: Shriftgießerei D. Stempel, Frankfurt/M., 11 Uhr.

Nürnberg: Vereinsbank in Nürnberg, Nürnberg, 11,45 Uhr.

Weil der Stadt: Wolldeckenfabrik Weilderstadt, Weil der Stadt,

11,30 Uhr. Freitag, 16. April Berlin: Ver. *Kugellagerfabrifen, Schweinfurt, 12,15 Uhr. Bremen: Bremer Woll-Kämmerei, Bremen, 11 Uhr. : Meißen: Meißner Ofen- u. Porzellanfabrik (vorm. C. Teichert), Méißen, 16 Uhr. Hamburg: Plantagengesellschaft 11,30 Uhr. Leipzig: Riquet & Co., Markkleeberg, 11 Uhr. Wien: Eisenwerke AG. Krieglah, Wien, 12,30 Uhr. Wien: ALOIE E N GOER Eisenbahn- ‘u. Bergbau-Gesellschaft, Wien, 11 Uhr. Wien: Stahl- u. Temperguß AG. vorm. Fischer-Traisen, Wien,

ao, 11,45 Uhr. Sonnabend, 17. April

Berlin: Fndustrie-AG,, Berlin, 13 Uhr.

Stuttgart: Bleicherei, Färberei u. Appreturanstalt Uhingen, 11 Uhr.

Chemniß: Maschinenfabrik Kappel, Chemniy, 15 Uhr.

Wesermünde-F,: Norddeutsche Hochseefisherei, Wesermünde-G.,

16 Uhr.

Pamburg: Stader Lederfabrik, Stade, 12,30 Uhr.

Blaubeuren: Württembergishe Leinen-JFndustrie,

15 Uhr.

Stuttgart: Württembergischer Kreditverein, Stuttgart, 11 Uhr.

220 Un Láändwirtschaftl. Zucker-AG., Lundenburg, ao.,

8,30 Uhr.

Berlin,

u. Kalkindustrie,

Clementina, Hamburg, ao.,

Uhingen,

Blaubeuren,

Wirtschaft des Nuslandes

Schwedisch-schweizerische Haudelsbesprechungen

Bern, 5. April. Dieser Tage fanden Besprechungen zwischen einer schwedishen und einex schiveizerishen Wirtschaftsdelegation über den Warenaustaush zwischen Schweden und der Schweiz statt. Das Handelsvolumen ist tros aller Hindernisse mengen- und wertmößig stark angestiegen. Sowohl schweizerischer als auch shwedischerseits werden Anstrengungen gemacht, um den Wünschen

und Bedürfnissen des Partners in der Zulassung der Ein- und Ausfuhr Rechnung zu tragen. Besondere Sorgfalt wurde den

Problemen gewidmet, die dér shwedishe Preisstop, der Ende 1942 dekrediert wurde, für den s{chweizerischen Export nah sih gezogen hat. Die Aussichten für den Warenaustaush im laufenden Fahr sind unterschiedlih. Die Liefermöglichkeiten sind zum Teil be- dingt durxh Verhältnisse, die niht allein von der autonomen Pvoduktionskapazität abhängen.

Frankreich veranstaltet und besuht keine Messen mehr Vichy, 5. April. Der französische Ministerrat hat beschlossen, in Frankreich keine Ausstellungsmessen zu veranstalten und keine ausländischen Messen mehr zu beschicken. Diese Anordnung gilt für die Dauer des Krieges.

JFndien hungert durch britishes Verschulden Die Zuspizung der indishen Ernährungsschwierigkeiten

Einer Reuter-Meldung aus London zufolge, hat das britische Versorgungsministerium eine Mission unter Führung des Wirt- E R F. F. L. Elliot nah Fndien geschickt. Offenbar will man in London nah der außerordentlichen Zu- spivung der indischen Ernährungsshwierigkeiten in den leßten

ochen etwas mehr Aktivität und Fürsorge gegenüber den indi- hen Problemen bezeugen. Bezeichnend dafür, wie groß die Not in Jndien bereits geworden ist, ist das ungeheure Emporschnellen der Preise, Die „Times“ berichtete neulich, daß die Nahrungs- mittelpreise seit Kriegsbeginn teilweise um 300 bis 800 % ge- stiegen seien. Der Reispreis hätte ebenso wie der Weizenpreis eine nie gesehene Höhe erreicht. | 0

Es eosweint deshalb I fraglich, ob es dexr britishen Mission möglich sei wird; tatsählih zu einer befriedigenden Losung de” indishen “Versorgungsshwierigfkeiten zu kommen, nachdem sich gezeigt hat, daß es sih hier niht nur um eine Frage der Orqgani- sation handelt. Fn der britishen Presse wird 4#war immer wieder darauf hingewiesen, daß die Mangelersheinungen zum

roßen Teil auf ein Zurühalten der Weizenbestände bei den

auern zurückzuführen seien, das dur irgendwelche Maßnahmen behoben werden müsse. Bisher hätten alle Versuche zu einer Liquidierung der gehorteten Getreidebestände ebenso wie die Preiskontvrolle völlig versagt. Soweit ein derartiges Zurück- halten von Getreidemengen tatsächlich zutrifft, handelt es sih jedoch immer nur um eine sekundäre Erscheinung, die erst durch eine bereits eingetretene Knappheit ausgelöst worden ist. Jn diesem Zusammenhang wird häufig besonders auch von der bri- tischen Presse auf die außerordentlichen Transportshwierigkeiten Indien hingewiesen, die es niht erlauben, Getreide aus den landwirtshaftlihen Gebieten in die großen Städte oder un- fruchtbaren Gebiete zu bringen,

Gewiß hat die Transportfrage zur Verschörfung der Lebens- mittelnot in Fndien beigetragen; Îndien hat bereits seit langem infolge der völligen Einstellung der gewohnten britischen Liefe- rungen an rollendemn Material und Eisenbahnschienen mit großen Schwierigkeiten auf dem Verkehrsgebiet zu kämpfen. Troß des eigenen Materialmangels hat Fndien außerdem noch unter britishem Druck Eisenbahnwagen nah dem Mittleren Osten ab- geben müssen. So berichtete die „Times“ vom 8. Fanuar 1943 wie folgt: „Fndien hat auch Lebensmittel und rollendes Mate- rial nah dem Mittleren Osten ausgeführt, um die alliierten Streitkräfte zu unterstüben, um beim Transvort der Pacht- und Leihlieferungen nah Rußland zu helfen. Fnfolgedessen reiht das Material dex indishen Eisenbahnen für die Lebensmeittelvertei- lung niht aus.“

Die Hauptursache für die Zuspißung der indishen Ernährungas- shwievigkeiten ist aber zweifellos in der Vergrößerung des Be- darfs zu suchen, d. h, in der Abzweigung umfangreiher Ge- treidemengen für die Versorgung der in Jndien stationierten britischen Trupven sowie für die Ausfuhr indischen Getreides nah dem Mittleren Osten, die gleihsfalls auf britishe Veran- lassung erfolgt ist. Beide Tatbestände werden auch von der eng- lishen Presse zugegeben. Am 29. Dezember 1942 veröffentlichte die „Times“ einen Artikel unter der Ueberschrift „Weizenankäufe der Regierung in Fndien“, Ebenso berichtete die in Indien er- scheinende englischsvrahige Keitung „Lahore Tribune“ zur glei- hen Zeit, daß selbst in oewissen Bezirken des Punjab, der Korn- kammer Jndiens, eine Nahrungsmittelknappheit eingetreten sci, weil die Briten große Mengen Getreide für sih verwendet hätten ohne Rücksicht auf die Bevölkerung. Das gleiche trifft auch für die indische Reisversorgung zu.

Die Elektrolytkuvfernotieruna der Vereinigung "für deutsche Elektrolytkupfernotiz \tellte sich laut Berliner Meldung des „D.N. B.“ am 6. April auf 74,00 NÆXA (am 5. April auf 74,00 A für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 5. April. (D. N. B.) Amsîterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., Londo 98,90 G., 99,19 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 (5, 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 40040 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B,, Athen 16,68 G., 16,72 B.

Budapest, 5. April. (D. N. B.) Alles imm Vengö. Amsterdam 80,7314, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 15, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20. :

London, 5. April, (D. N. B.) New York 402,50-——403,50,