»L ie
gauen u. im Sudetengau. — Beschl. 24. 3.43, Aenderg. d. Gren- zen d. Landkr. Guben u. d. Stadtkr. Guben. — Po lizeiver- waltung. RdErl. 31. 3. 43, Ausstellg. v. Waffenscheinen. —— RdErl. 31. 3. 43, Vereinfachg. d. Zensurkarten, — RdErl. 30, 3. 43, Jahresabschluß üb. d. Reihshaushalt d. Pol. — RdErl. 31. 3, 43, Kassiere bei d. staatl. Pol.-Kassen. — RdEr!. 30. 3. 43, Urlaubsscheine, Marschbefehle bzw. Dienstreiseausweise f. d. Ovdn.- Pol. sowie Meldgn. v. Pol.-Urlaubern. — RdErl. 1. 4, 43, Be- uvteilg. d. aktiv. Offz. d. ShP. d. Reichs u. d. Gend. — RdErl. 27. 53. 43, Preisverzeichn. f. d. Dienstkleidg. d. OvdnPol. — RdErl. 29, 3. 43, Genchmig. d. Rückaufs v. Bekleidungsstücken d. Ovdn.- Pol. — RÔdErl. 31. 3. 43, Beschaffg. v. Fellen u. Waven aus Spinnstoffen f. . d. Pol. .— RdErl. 2. 4. 43, Lehrg. f. d. in d. aktive Dienstverhältn. übernoummm. ehem. Pol.-Reservisten. — RdErl. 1. 4. 43, ReichsA. Freiw. Feuerw. — RdExl. 29, 3, 43, Krankenversicherg. d. LS.-Pol. — RdErl. 1. 4. 43, VITI. Aende- rungs-VO. zum Luftshuyßreht. — RdErl. 28. 3. 43, Begutachtg. v. Zahnersaß f. Gemeindepol.-Vollzugsbeamte. — RdErk. 31. 3,
3, Personelle Erfassg. f. d. Kolonialpol. — Sta atsange- hörigkeit. Paß- und Ausländerpolizei. RdErl, 20. 3, 43, Paßtechn. Behandlg. v. Arbeitskräften. — RdErl.
30, 3. 43, Ausstattg. „v. dt. Staatsangeh. auf Widerruf u. v. Schußangch. d. Dt. Reiches mit dt. Reijepässen. — RdErl. 30. 3. .43, Einbürgerungsbehörde in den beseßt. - Ostgebieten. ae Wehrangelegenheiten. Kriegsshäden. Fami- lienunterhalt, RdErl. 31. 3. 43, Betreug. d. außerh. v. Friedhöfen stehenden Kriegerdenkmäler. — Volksgesund- heit. RdErl. 31. 3. 43, Herstellg. v. Nährböden f. Wasserunter- suhqn. — RdErl. 22. 3. 43, Diphtherie-JFmpfstoff. — RdErl. 22. 3. 43, Meningokokfenserum. — RdErl. 27. 3. 43, Bekanntgabe d. Termine f. d. Pockenshußimpfg. — RdErl. 29. 3. 43, Be- fämpfg. d. Haut- u. Geschlehtskrankh. — Verschiedenes. Reichsindexziffer f. März 1943. — Neuerscheinu ngen. —
und die evforderlihen Maßnahmen werden in Kürze erfolgen. Wie wir erfahren, erübrigt es sich deshalb, mit weiteren Zu-
Neichs- und StaatS8anzeiger Nr. S2 vom 8. April 1943. S. 4
gabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 A für Ausgabe B (ein- jeitig bedruckt).
Verkehrswesen
Zur Vereinfahung des Güterabfertigungsdienstes ab 1. Mai
Die von der Deutschen Reichsbahn zum 1. Mai für das Gebiet des Gütevabfertigungsdieustes in Ausstcht genommene Einführung verschiedener Vereinfachungsmaßnahmen begegnet in den davon betroffenen Wirtschafts- und Verkehrskreisen gewissen Bedenken. Das Reichsverkehrsministerium weist deshalb darauf hin, daß alle vorgebvachten Einwände selbstverständlich sorgfältig geprüft und zur Zeit Wege gesuht werden, die eine Durchführung der notwendigen Vereinfachungsmaßnahmen in einer für alle Be- teiligte tragbaren Form ermöglichen.
*
Die vom Reichsverkehrsministerium ausgegebene Notiz zeigt, daß zivar das Reichsverkehrsministertum entschlossen ist und au sein muß, angesichts der allgemeinen Arbeitseinsablage, die auch | an die Reichsbahn größte Anforderungen stellt, ihren Betrieb soweit wie möglih von Arbeiten zu entlasten, die unter friedens- mäßigen Umständen im Fnteresse des Kundendienstes selbstver- ständlih und gern geleistet wurden, daß aber andererseits die Deutsche Reichsbahn auch bereit ist, die Arbeitseinsablage ihrer Kunden, der Verlader und insbesondere der Spediteure, nicht zu übersehen und einen vernünftigen Ausgleich“ der beiderseitigen Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. Anregungen, die in großer Zahl an das Reihhsverkehrsministerium herangetragen wurden, snd deshalb auf ihre Stichhaltigqkeit eingehend untersucht worden,
ZU beztehen dur alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlih 2,15 N. für Aus-
schriften an das Reichsverkehrsministerium heranzutreten, da alle beteiligten Fachkreise gehört
wurden.
Wirtischafisteil
Unbestellte Ware — stvafbare Koppelung
Wie der Reichskommissar für die Preisbildung feststellt, fommt es immer wieder vor, daß Erzeuger oder Großhändler bei Lieferungen an den Einzelhandel unbestellte Waren bei- packen. Es handelt sih meist um minderwertige Waren, die der Einzelhändler aber dennoch annimmt, weil er glaubt, sonst bei späteren Bestellungen shlehter beliefert zu werden. Der Preis- bildungskommissar betont, daß dieses Geschäftsgebaren der Liefe- ranten sowohl gegen die Preisstopverordnung als au gegen die Grundsäße der kriegsverpflichteten Volkswirtschaft verstößt. Er erinnert an seinen Erlaß vom 8. Dezember 1940, wona gegen die Preisvorshriften der Kriegsiwvirtschaftsverordnung handelt, „wer Waren, insbesondere solhe, bei denen die Nach- frage das Angebot übersteigt, nur zusammen mit anderen Waren verkauft oder kauft“. Es handelt sich hierbei, wie der neue Erlaß ergänzend erklärt, um eine strafbare Koppelunag. Ein Verstoß wird nur dann niht vorliegen, wenn die unbestellt beigefügten Gegenstände Mangelware darstellen oder die Bei- fügung vor dem Kriege handelsüblich war.
e ——————
Leiftungslohn und Preisbildung im Baugewerbe
Nach der Einführung des Leistungslohns im Baugewerbe er- folgt die Entlohnung der Bauavbeiter ab 1. 1. 1943 in großem Umfang niht mehr auf der Grundlage des nicht leistungs- gèbundenen Zeitlohns, sondern nah Maßgabe der erbrachten Leistungen im Leistungslohn. Die Grundlage für die Bemessung der Letstungen und der Leistungsentlohnung bilden die Baus leistungswerte, die in den einzelnen Tavifordnungen enthalten sind. Für die Preisbildung im Baugewerbe hat die Einführung des Leistungslohns besondere Bedeutung, da mit der hieraus zu erwartenden Leistungssteigerung eine Preissenkung verbunden sein muß, auf deren Durchsezung der Reichslommissar für die
Preisbildung „unbedingt Wert legen muß. Der Runderlaß Nr. 16/43 klärt die mit der Einführung des Leistungslohns
verbundenen verschiedenen Kalkulationsprobleme und fordert ins- besondere, daß Leistungésteigerungen, die durch Antvendung des Leistungslohns erzielt werden, zu einer entsprechenden Hevab- regung der Kalkulationsansäve und infolgedessen zu Kosten- und Preissenkungen führen müssen. Dex Erlaß ist im Mitteilungs- blatt des Reichskommissars für die Preisbildung vom 5. 4. 1943 veröffentlicht.
[1156]
sperre, betr. genu der Deutschen Reiches von 1925 Nr. 160 981 uber 26,— M sowie den Auslosungs-
[1159]
losungsshein Nr. G. 2237 = 1/1250 im Nennwerte von 12,50 : Reichsmark anleihe der Landeshauptstadt Darms-
Wirtschaft des Auslandes
Aktive schwedische Zahlungsbilanz _Stoholm, 7. April. Die Schwedische Reichsbank hat soeben thr Jahrbuch für 1942 veröffentlicht, in dem u.- a. Angaben über die Gestaltung der schwedischen Zahlungsbilanz enthalten sind. Vie [chwedishe Zahlungsbilanz {ließt im Vorjahr mit einem Nebershuß von 260 Mill. Kr. ab gegeitüber 390,0 Mill. Kr. im Fahre 1941 und einem Fehlbetrag von 300,0 Mill. Kr. im Jahre
1940. das vorige Fahr ergibt sih ein Einfuhrübershuß von 457,0 Mil- lionen Kr. gegen 321,0 Mill. Kr. sche Außenschisfahrt sowie die Ausgaben fremder Fahrzeuge in shwedischen Häfen erbrachten einen Nettoübershuß von 325 bis 375,0 Mill. 1941. für das vergangene Fahr mit 75 bis 100,0 Mill, Kr. in unge- fähr gleicher Höhe wie für das hinaus sind wiederum bedeutende Zahlungen von und nach dem Ausland erfolgt, die in weitgehendem Umfang mit den Kriegs- verhältnissen zusammenhängen. rungsprämien, wie Bezahlungen auf in Schweden vom noh nicht gelieferte Schiffe u. a. nahmeübershuß für alle diese berehnet.
nach viertägiger Tagung seine Beratung abgeschlossen und im Anschluß an den Bericht des Finanzministers Tanner über die Wirtschaftslage programms gefaßt, der die Aufbringung von Mitteln zum Aus- gleih der Staatswirtschaft in Vorschlag bringt. bisherige auf dem Vesteunerungswege gedeckt werden können und die Unter- bringung von Obligationen am freien Markt nicht leiht ist, so wird neben der Erhöhung einer Anzahl von Steuern die Auf- legung einer obligatorishen Anleihe empfohlen. Die Anleihe soll in Form einer obligatorischen Kriegsanleihe in Höhe von 3 2 des übex 100 000 Endé 1942 vorgenommenen Vermögens8einshäßung durchgeführt werden. verzinslich ist, gationen gezeichnet werden. mindestens 3 Mrd. Fmk. sieht der Beschluß für das Jahr 1943 eine steuer von 140 Mill. Fmk. und eine Vergnügungssteuer mit 40 Mill. Fmk. vor, und s{ließlich wird auf Grund bestimmter Abänderungen eine Vorauszahlung von Steuern für das Fahr 1944 empfohlen.
Pavis, 7. April. Von der französischen Kommission eingeseßt, die die , reis auf ihre Leistungsfähigkeit und Rentabilität untersuchen soll. Die industrielle und kommerzielle Basis der einzelnen Be- tviebe soll Gegensland einer eingeh
endgültigen Entscheidung darüber zugrunde gelegt wird, ob die Betviebe weiter arbeiten oder stillgelegt werden sollen.
Der größte Posten entfällt auf den Außenhandel. Für
im Fahre 1941. Die schwedi-
ill. Kre. gegenüber 350 bis 400,0 Mill. Kr. im Jahre Die Netto-Einnahmen aus Zinsen und Dividenden werden
Fahr 1941 veranschlagt. Darüber
Hierher gehören u. a; Versiche- für verlorengegangene Schiffe so- Ausland bestellte, aber Fnsgesamt wird der Ein- Posten auf 250 bis 300,0 Mill. Kr.
Neue Finanzmaßnahmen in Finnland — Auflegung einer obligatorischen Kriegsanleihe
April. Dex finnishe „Volkswirtschaftsrat“ hat
Risiko-Ersaß
Helsinki, 7.
einen Beschluß zur Ergänzung des Finanz- Da durch das Finanzþrogramm die ordentlichen Ausgaben nicht mehr
Fmk, hinausgehenden Vermögens auf Grund der Die Anleihe, die auf vier Fahre läuft und mit 314 % kann in barem Gelde oder in staatlihen Obli- Man rechnet, daß auf diesem Wege aufgebracht werden können, Ferner außerordentliche Wald- 100 % Erhöhung der
Konzentration in der französischen Jndustrie
Regierung wuvde eine Mittel- und Kleinbetriebe Frank-
enden Prüfung sein, die der
York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. furse.
16,95 B., Berlin 167,50 G,, Brüssel —,— G., 67,50 B.,, Schweiz. Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing- fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon — G6., 17,75 B., Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B.
Berlin 175,25 G., 176,75 B., —,— G., 440,00 B., 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8 —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.
——
Bevorstehende Erhöhung des Personentarifs der ungarischen ; Staatsbahnen
Budapest, 7. April.
fung vom 15. April um 50 % erhöht wevden wird. Mit dieser Maßnahme. versucht man, den überaus starken und angesichts der Erfordernisse des Krieges unerwünshten Reiseverkehr einzu- shränken.
Beträchtlihe Rückwirkungen der USA.-Schiffsraumnot auf Argentinien
Die Folgen der amerikanishen Schiffsraums- den südamerikanischen Ländern von Wie aus argentinischen
Vigo, 7. April. Die knappheit machen sih in Woche zu Woche drückender bemerkbar.
Kretsen große Unzufriedenheit über die von den USA. verbreiteten Parolen über „gute Zusammenarbeit“ und „herzliche Verständi- gung“, denen jedoch noch keine praktische Maßnahme gefolgt sei. Während in Argentinien Weizen und Gefrierflei[ch bereitsteßen, die niht abtransportiert werden können, warte die argentinische «Fndustvie auf dic von den USA,. zugesagte Kohle sowie auf Eisen, Maschinen, Petroleum und auf Rohfilme. Die avgentinische Filmindustrie steht vor einer Katastrophe. Nachdem aíle Ver- suche, Rohfilme im Lande herzustellen, gescheitert sind, forderte der avrgentinishe Filmindustrieverband ein Eingreifen des USA.- Botschafters in Buenos Aires. Durch/ das Ausbleiben der Roh- filmlieferungen aus den USA, wird die Existenz der gesamten argentinishen Filmindustrie bedroht.
Die Eleftrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich. laut Berliner Meldung des „D.N.B.“ am 8. April auf 74,00 X (am 7. April auf 74,00 A für 100 kg.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 7. April. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G,, 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B,, Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B,, Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B,, Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.
Budapest, 7. April. (D. N. B.) Alles in Pengö. Anisterdam
180,73 14, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, ‘Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20. London, 7. April. (D. N. B.) Net York 402,50—403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Amsterdarn —,—, Brüssel —,—, Ztalien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stocholm 16,85—16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,9534—17,13, Rio 83,643, Schanghai Tschungking-Dollar ——
Amsterdam, 7. April. (D. N. B.) [12,00 Uhr; holl. Zeit.]
[Amtlich] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris ——, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsingfors —,-—, Ftalien (Clearing) —,—, Madrid —,—,;, slo —,—,
Kopenhagen —,—, Stoholm 44,81-—44,90, Prag —,—.
Zürich, 7. April. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 4,15, London 17,30, New York 4,31, Brüssel 69,25 B, Mailand 22/66/44, Madrid 39,75 B., Holland 22934 B., Berlin 172,55, Lissabon 17,874, Stockholm 102,664, Oslo ‘98,6212 B., “ Kopenhaget
90,37% B., Sofia 5,374 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Fstanbul 3,50 B., Bukarest 2,37% B., Helsingfors 877,50 B., Buenos Aires 101,25, Japan 101,00, Rio 22,50 B,
Kopenhagen, 7. April. (D, N. V.) London. 19,34, New
Antwerpen 76,80, Zürich Alles Brief-
T. April. (D. N. B.) London 16,85 G,, 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B,
Pläße 97,00 G., 97,80 B.
Stockholm,
Oslo, 7. April. (D. N. B.) Paris —,— G,, 10,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B, Zürich
105,10 B., Kopenhagen
London, 7. April. (D. N. V.) Silber Barren prompt
Öffentlicher Anzeiger
23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
au R A
1. Untersuchungs- und Strafsachen, 4, Oeffentliche Zu! 7. Aktiengese! S 10. Sesellschaft . b. o
2. Zwangsverfteigerungen, | 5, Verlust- deu ay 8. P pie ade ride doi rep IOOE auf Aktien, 11. Berofleatintae, De is Duide ‘Ne ClaN e erp O 3. Aufgebote, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 12. Offene Handels3- und Komuanditgesellschaften, 15. Verschiedene Vos ?
1163 3. Aufgebote [!6 [5 : E hausen die unverehelichte Das Aufgebot sowie die Zahlungs: | Schlotfeld verstorben. Sie die Schuldverschreibun- Anleiheablösungs\chuld des
boren. Die
schein zu dieser Anleihe Gr. 6 Nr. zeichneten Gericht zu melden, widri- 10981 über 25, — A, ist cingestellt genfalls festgestellt wird, N ZUREYNLEN worden. — 455 F. |Braunshw. Staat Erbe geworden ist.
Berlin, den 30, März 1943 Das Amtsgeri Ain, G2W 949, Amtsgericht.
Vas Amtsgericht Berlin. iti
[1161]
L... F T2,
Die Zahlungssperre vom 16. De-
RA, b) 87,50
v gas R Wt. Ablösungs- Das Amtsgericht.
Rückz. [1162]
stadt mit Auslosungsschein Nr. G, 2239 Durch Auss\hlußurteil ‘vom 1 April | Amtsgericht Siegburg, Abt. 4a
= 1/12,50 im Nennwerte von 12,50 | 1943 sind die zwei am 30. 11, 1937 ben 3. April 1948. ' aba B Reichsmark, Reichsanzeiger Nr, 299 |in Königshütte, O.-S,, ausgestellten, ‘am 22. Mai s Vf Dezember 1E, i1t infolge [und am 30. 11. 1937 bei Wilhelm | [1154] | : Rücknahme des Aufgebotsantr - | Fis in S mi S ; A :
ai D E * ne Antrags auf- | Fischer in Schoppiniz, O.-S,, zahl-| Durh Beschluß des Amtsgerichts | im Fnlande,
Darmstadt, den 2. April 1943,
di | Amtsgericht. Abt. 13. Gin O: ¡Zeit
O. Am 2. Fanuar 1942 is in Baden- | Fischer
war am 23. Februar 1863 zu Aschersleben ge- unbekannten geseßlichen Erben werden aufgefordert, sih bis zum 27. Mai 1943 bei dem unter-
daß der Seesen, den 27, März 1943.
Durch Ausschlußurteil vom 1. 4, 1943 ist die Aktie Nr. 004 231
Lißmannsftadt, 1, April 1943.
baren Wechsel Un je 2000,— ZL., : inzwischen verstorbenen Vilhelm Goldmann aus Königshütte,
S, auf den Maler ' und auf Maria Fischer, beide in Schoppiniß, O.-S,, gezogen und von diesen angenommen worden sind, für kraftlos erklärt worden. Myslowit, den 2, April 1943,
Das Amtsgericht.
Wilhelm | für tot erklärt
Adelheid gestellt worden, Verlin, den
Das Am [1155]
[1160]
Der am 29. Dezember 1931 erteilte Erbschein nah dem Regimenter Her- mann Rottke aus Stolzenberg (3 V. 193/31) ist durch Beschluß vom 20. März 1943 für kraftlos exklärt worden. Amtsgeriht Landsberg (Warthe),
26. März 1943.
Berlin vom helm Müller,
tot erklärt
Todes der 13.
Todes der 17.
Durh Beschluß
29, März 1943 ist der | i L G Le Obevleutnant Gerhard Adalbert Wil- a 1E Die gs E Le
geboren am 26. Fanuar 1913 zu Berlin - Charlottenburg, für und als
gestellt wovden. — 456 11 43. 43. Verlin, den 29. März 1943. Das Amtsgericht Berlin.
und als Zeitpunkt des August 1940 fest-
— 456 11 20. 483.
29, März 1943.
tsgeriht Berlin.
zu Prahran (Australien) verstorbenen Peter Kneisel aus s am 22. Mai 1890 zu Carlton-Melbourne (Austra- lien) mit Amelia geb. Ruddle ge- s{hlossenen Ehe, ohne leßten Wohnsih im Julande, nicht deutscher Reichsan- gehövigkeit, für tot erflärt worden. Als Heitpunkt des Todes der zu a
“.
des Amt3sgevichts
31. Dezember 1927 festgestellt wor- den, Die Todeserklärung erfolgt nur mit Wirkung für die Rechtsverhält- nisse, welhe nah deutshem Recht zu beurteilen sind, und “mit Wirkung für das im Fnlande befindliche Vermögen. — 455 ITI 234/5. 42.
Zeitpunkt des August 1940 fest-
zember 1942 bezüglih a) 87,50 A der Lißmannstä if
O Las ge , “ j ; städter Elektrischen
LandeSha t teolosungsanleihe der | Straßenbahn, Altiengesellschet mer | [1164] / 168) Panoeshaupthtadt Darmstadt mit Aus- | 600 Hloty für kraftlvs erklärt worden. | „Der Erbschein des Amtsgerichtz
Siegburg vom 10. Zuni 1942 — V] ; 107/42 — nah Jakob Czainstki, | 2) Friseur in Siegburg, wird für kraft: los exklärt,
die Witwe Ruddle, Ehefrau
Berlin vom 29, März 1943 ist der | gehörigkeit, b) Feldwebel Gustav Anton Schramm, | Tochter des am geboren am 22. Juni 1912 zu Ebingen, Bodenhoim
Durh Beschluß des Amtsgerichts vom 31.
1856 zu Bodenheim
eter Küireisel, mit ihm 1890 bourne getraut, ohne lebten Wohnsiß nicht deutsher Reichsan- die Gertrude Kneisel,
Verlin, den 31. März 1943. Das Amtsgericht Berlin,
März 1943 \ind Amelia Kuneisel geb. des am 22. Dezember geborenen, am Pvahran (Australien)
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt- lien Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
Präsident Dr. Schlange in Potsdam
verantwortlih für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:
Rudolf Lanbvs\ch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags- und Druderei GmbH., Berlin Zwei Beilagen (einshließlich einer Zentralhanoelsregistecheilage),
Bei der gekürzten Auégabe fallt die Zentral- handelsregisterbeilage fort,
zu Carlton-Mel-
22. Dezember 1856 zu am 2. 9. 18
Die Direktion der ungarischen staatlichen F Bahnen gibt bekannt, daß der Persóneunteisenbahntarif mit Wir-
Prefsemeldungen hervorgeht, herrsht in weiten argentinischen
: ekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Prag und
; ÎDie Judexziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt
Drukfehlerberichtigung der Anweisung Nr. 2/43 der A
d Amtliches
“ dem 30, März 1943 das Exequatur erteilt worden.
London —,— G,, 17,75 B.,, F kartellen vom 15. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 488) ordne ich an:
Netv York |
,70 G,, 9,20 B,, Antwerpen |!
D Verkündung dieser Anordnung außer Kraft.
F lichen Leistungen und zur Förderung seiner weiteren Arbeiten t verliehen worden.
E r eret
Î protektors in Böhmen und
F Butschowiß, zul. Hertin 585, zugunsten des Deutschen Reiches | — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
tralhandelsregister!
eiger in e | adet bes net worden ist, bezieht
fe lau8gade dur! L Zusteltgedüdr, für Selbstab oler bei der Unzeigenstelle monatlich
ohne esegen und Vechtsverordnungen al
e
S E aue B sta n Too A Alle Postanstalten nehmen Bestellungen ees
h das auf die Vollaus8gabe. — ch die Post monatlich.2,30 K
nraldandeläre sterdeilage durch die Post cky oAE DetEe r Selb byoler bei der An;
amtliches
zuzügli 1,90
eioauee erlin für
Selbstabholer die Unzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. r. 83
Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33
JFnhalt des amtlichen Teiles Deutsches Neich.
U E Ege, E rlöschen von Exequaturertei ungen. 4 ad über das Außerkraftireten der Anordnung über den Absaß von Glasinstrumenten und chemish-pharma- zeutischen Glaswaren. Vom 7. April 1948. / ekanntmachung übex die Harry Kreismann-Stiftung.
Troppau über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. :
März 1943. L Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung V/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Herstellungsverbote, Abgabe- und Verbrauchsbeschränkungen). Vom 9. April 1943.
untergruppe Zigarrenindustrie als Bewirtschaftungs|telle des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee, in Nr. 80.
Deutsches Reich
Dem Königlich Ftalienishen Wahl-Vizekonsul in Kassel, Angelo Valerio Fannelli, ist namens des Reichs unter dem 30, März 1943 des Exequatur erteilt worden.
Dem Königlich Ftalienishen Wahl-Vizekonsul in Königs- berg, Roberxto G iardini, ist namens des Reichs untex
Das dem Königlich Ftalienischen Generalkonsul in München, Luigi Petrucci, namens des Reichs unter dem 24. Juni 1942 erteilte Exequatur ist erloschen.
Das dem Spanischen Konsul in Bremen, Jgnacio Yyarzabal y Belarde, namens des Reichs unter dem 30. April 1940 erteilte Exequatur ist erloschen.
Anorduung
über das Außerklrafttreten der Anordnung über den Absah von Glasinstrumenten und chemisch-pharmazeutishen Glasiwaren Vom 7. April 1943
Auf Grund des Geseyes über Errichtung von Zivangs-
81 Die Anordnung über den Absaß von Glasinstrumenten und chemish-pharmazeutishen Glaswaren vom 4. Juni 1942 DRA. Nr. 130 vom 6. Juni 1942) tritt mit dem Tage der
82
Verpflichtungen, welche auf Grund des § 1 der Anordnung über ‘den Absaß von Glasinstrumenten und chemish-pharma- zeutishen Glaswaren vom 4. Juni 1942 bestanden, bleiben nach Außerkrafttreten der genannten Anordnung gegenüber der Wirtschaftlihen Vereinigung für Glasinstrumente und chemisch- pharmazeutische Glaswaren, Weimar, so lange bestehen, als sie von dieser nicht abgeändert oder aufgehoben werden.
Berlin, den 7. April 1943.
Der Reichswirtschaftsminister.
J. V.: Dr. Lan dfried.
Bekanntmachung über die Harry Kreismann-Stisftung Der Ertrag der Stiftung für das Jahr 1943 ist dem Do-
genten an der Philosophishen Fakultät der Universität Leipzig Dr. Werner Fischel in Anerkennung seiner wissenschafi-
Berlin, den 6. April 1943. Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. R u st.
Bekauntmachuug Auf Grund von § 4 T der Verordnung des Reichs- ähren über die Verhängung des ivilen Ausnahmezustanves vom 27. Mai 1942 wurde das ermögen des Geisler, Josef, geb. 16. Februar 1910
Prag, den 2, April 1943.
T IP A Pr Pms
Deutscher Reichs Preußischer Staatsanzeiger
bends in einer Vollausgabe und in einer Nusgabe A O N Erscheint an jedem Mog e. Soweit dox Deutsche Reichsanzeiger und
Verlín, Freitag, den 9. April, abends
Ausgabe ohne Zentralhaudelsregisterbeilags
anzeiger
Alle
Einzelne Uummern kosten 30 K, einzelne Veilagen 10 #/. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Änzeigeupreis für den Naum einer 'Bnigelpartenen 55 men gene Sh Petit-Zeile 1,10 ÆK, einer dreigespaltenen 92 mm
1 Druckaufträge sind auf einseitig beshriebenem Papier v5s einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruæ (einmal unterstrihen) odex durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Vande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Unzeigen müssen 3 Tage 9or dem Einrückung2termin bei ber Anzeigentstelle eingegangen seoin.
reiten Petit=Zeile « — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. ig dructreif
mgm
l Bekauntmachung
vom 4, Oktober 19 mögen der Budiveis,
den Reichsprot
_Kr. Zwittau,
waltung — eingezogen. Troppau, den 5. April
durchschnitt März, wie im
Auf Grund des § 1 Ab
Otto Fsrael Spirmann, | Teschen, ehem. wohnhaft in Freudenthal, jeßt unbekannt, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches — Reichsfinanzver-
1943
Bekauntmachung Auf Grund derx 8 1, 3 und 4 dex VO. über die Einziehung volfs- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGVl. I S. 911) in Ver- bindung mit den Erlassen des Reich ern 12. Juli 1939 — I a 1594/39/3810 — und des Reichsstatt- halters im Sudetengau vom 29. August 1939 — II1 7 Wi/Jd — 7126/39 — wird das gesamte Vermögen folgender Personen: Marta Gottwald, früher Holub, geb. am 5. 8, 1920 in Nesselsdorf/Sudetenland, angehörige, ehem. wohnhaft in Mährish-Ostrau/Protek- torat, jeßt in Moskau, Julius Fsrael Gr ün, geb. am 24. 12, 1879 in Zdounky bei Kremsier, ehem. wohnhaft in Neutitschein, Schwarz- straße Nr. 18, jeyt angebli im Protektorat, Johann Moravec, geb. am 12. ivohnhaft in Stubenberg Nr. 127,
früher
geb. am T7.
\. 2 der Verordnung über die Ein- ziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren 9 (RGBl. 1 S. 1998) wird das Ver-
1. Budweiser Vorschußkasse, reg. G. m. b. H. in Budweis, 2. Gewerbliche Creditgenossenschaft, reg. G. m. b. H. in
hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch
tor in Böhmen und Mähren,
Festgestellte Vermögenswerte sind de
Reichsprotektor in Böhmen und Play Nr. 7 n, zu melden.
Prag, den 6, April 1943, Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag. J. V.: (Unterschrift).
eingezogen.
m Vermögensamt beim Mähren in Prag II1, Drazih-
sministers des Funern vom
tschehishe Staats-
7, 1874 in Rohosna,
Gemeinde Bohnau,
8, 1913 in Polnisch
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau,
Die Judexziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt März 1943
Die Jubenzisfer der Großhandelspreise stellt sih im Monats- h
ormonat, auf 116,0 (1913 = 100).
ohstoffe
und Ha
Die Fudexziffern der Oppen lauten: garale 118,4 (unverändert), industrielle (— 0,1 vH.) und industrielle Fertigwaren
bwaren 102,6 134,5 (+ 0,1 vH.).
fartoffel, Futtergetreide,
entsprechend etwas erhöht.
Braunkohlenbriketts
bedingt.
Gehèime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
ausländischen Mais, früchte und Trockenschnitel der jahre
waren ist durch höhere Preise
Berlin, den 7. April 1943. Statistisches Reichsamt.
einische
E mnn A Lm r —— f 1913 =ck 100 d ; Ver- Indexgruppen Monatsdurchshnitt änderung Februar | März in vH 1943 1943 L A E 118 4 118,4 0,0 I]. Industrielle Rohstoffe und D A, E07 102,6 — 0,1 [[I. Industrielle Fertigwaren. . .| 1344 134,5 + 0,1 davon Produktionémittel . .| 113,8 113,8 0,0 Konsumgüter . . 149,8 150,1 + 0,2 Gesämtindet A 116,0 116,0 0,0 Unter den Agrarstoffen haben si die Preise für Speise-
Futterhülsen-
szeitlihen Staffelung
«Jn der Judexziffer für A Rohstoffe und Halhb- waren liegen die Preise für r
infolge Einseßens der Sommerpreis- abschläge niedriger als im Vormonat; daneben sind die Preise für einige Textilien etwas zurückgegangen. Die leichte Erhöhung der Jndexziffer für industrielle P
und mitteldeutsche
für einzelne Textilerzeugnisse
Auorduung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung „Chemie“ (Herstellungsverbote, Abgabe- beshränkungen) Vom 9. April 1943 Auf Grund der Anordnung V/43 der Reichsstelle „Chemie“ vom 6. März 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 54 vom 6. März 1943) wird mit stimmung des Reichswirtschaftsmiuisters angeordnet:
V/43 der Reichsstelle
und Verbrauchs-
ZuU-
“von sowjetischen Kriegsgefangenen als Trecker
shaftsmitglieder. — Anordnung zur Er
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Rr, 1/1913 Postshecktonto : Berlin 418 21
1943
§1
(1) Das Verbot der Abgabe“ und des Verbrauchs von Filmen, Photoplatten und Photopapieren sowie des gewerhbs8s mäßigen Entwickelns und Kopierens für nichtberufliche Zweds laut L 6 der Anordnung V/43 Absatz 1 und 2 gilt nicht für Personenaufnahmen, die der Aufrechterhaltung der Ver- bindung zwischen Front und Heimat dienen, und zwar soweit es „sich um Angehörige der Wehrmacht einshließlih der Senf und deren Familienangehörige handelt. Der Wehr- macht gleichgestellt sind die ihr unterstellten Verbände des Reichs8arbeitsdienstes, der Organisation Todt gestellter Organisationen.
(2) Diese Ausnahme gilt nicht für Personenaufnahmen von festlichen, sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen,
S2 z Filme, Photoplatten und Photopaptere, die sih bereits ai Besiß von Verbrauchern befinden, dürfen bis zum 30. Jun 1943 verbraucht, gewerbsmäßig entwickelt und fopiert werden.
S3 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 8 10 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGPl. [L S. 685) bestraft. V S 4
Diese Anordnung hat Gültigkeit mit Wirkung vom 6. März 1943. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver- waltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bzirk Bialystok sowie in der Untersteier- mark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.
- Berlin, den 9, April 1943. Der Reichsbeauftragte für Chemie, A Dr. Claus Ungewitter.
und gleich-
Drukfehlerberichtigung
Jn der in Nummer 80 des Deutschen Reichsanzeigers unt Preußischen Staatsanzeigers abgedruckten Anweisung Nr. 2/4F der Fachuntergruppe Zigarrenindustrie muß die leßte Zeile der Anweisung lauten: „Gültigkeit für den Bereich der Zigarrenindustrie“ (statt Zigarettenindustrie).
Irichtamtliches
Deutsches Reich
Nummer 10 des Reichsarbeitsblatts vom 5. April 1943 hai
folgenden „Fnhalt: Der Reich8arbeitsminister. - Allgemeinel
und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Sechste Vev
ordnung zur Durchführung! der Verordnung Über die Vereiw
fahung und Vereinheitlihung der Or anisation der gewerblichen Wirtschaft. Vom 23. März 1943. — erordnung über den Zus - T reuandat auf dem Gebiet des wirtschaftlihen Prüfungs- und Treuhandwesens. Vom 23. März 1943. — Verordnung Uber die Sigze und Verwaltungsbezirke der Oberbergämter. Vom 25. März 1943, — Verordnung über die Landbeschaffung für den Bau reichs- eigener Lagerhallen. Vom 18. März 1943. — Anordnung für den Dienst am 20, April 1943. Vom 22. März 1943, — E cauno der Arbeitsämter Essen und Velbert. — Auflösung des Arbeit8amt
Neugersdorf und Neuabgrenzung dex Arbeitsämtex Zittau und Löbau. — Städtebau und Baupolizei. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: DIN 4152 — Hohlblocksteine und T-Steine aus Naturbimsbeton; DIN 4153 — Hohlblocksteine und T-Steine aus Hüttenbimsbeton oder aus Leichtbeton mit gleichwertigen porigen Zuschlagstoffen; DIN 4154 — Hohlblocksteine aus Schlackénbeton. — Betr.: Baulicher Lufschug: Ausführung von Hallenoberlihtern ‘bei Fndustriebauten; hier: Geneigte Oberlichter. — Betr.: Vers wendung von nachleuhtenden Farben in Luftschußräumen allex Art. — Betr.: Ermächtigung der Ortspolizeiverwalter zur Anord-
nung von Eilsctutnnatnatens hier: Entfernung der Latten-
vershläge. — Der Generalbevollmätigte für den Arbeitseinsag.
Keine Urlaubsreisen und Familienheimfahrten während der pen
zeit (Aufruf des General evollmächtigten für den Arbeitseinjasß).
— Arbeitseinsaß und Arbeitseinsabhilfe. Erlasse: Meldung von Männern und Frauen für Aufgaben der Reichsverteidigung — Studierende an Hochschulen. ‘— Meldung von Männern und Frauen für Aufgaben der Reichsverteidigung — Fach- und Berufsfachshüler und -chülerinnen. — Nachwuchs3- lenkung im totalen Kriegseinsaß. — Umsepung von Lehrlingen aus stillgelegten Betrieben. — Verkürzung der Meldepflicht nah 8 216 Abs. 3 der E E. — Verwendung
Geseße, Verordnungen,
ührer in landwirts schaftlihen Betrieben. — Betr. : Betreuung ausländischer Arbetter. — Sozialverfassung, Or fanedt, Lohn- und Wirtschaftspolitik, Gesebe, Verordnungen, Erlasse: lnordnung zur Regelung arbeits- vehtliher Fragen bei der Heranziehung von Gefolgschaft8mitglie- dern zu Ladearbeiten sowie zum Bereitschaftsdienst für das Be- und Entladen von Güterwagen und Fahrzeugen der Binnen- shiffahrt. Vom 22. März 19483.- — Wegegeld und Trennungs- geld der Reichstarifordnung für das Baugewerbe; hier Ueblich- keitsklausel in §8 6 und 8 der Reichstarifordnung. — Betr. : Lohn- steuer und Lohnstop bei Gemeinschaftsverpflegung der Gefolg- änzung und Abänderung
der Anordnung zur Ueberwachung der gengestaltung bei Ver-
trägen mit Gaststättenmusikern im Deutscheu Reich voni 27. Juni