1943 / 83 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Apr 1943 18:00:01 GMT) scan diff

»L ie

gauen u. im Sudetengau. Beschl. 24. 3.43, Aenderg. d. Gren- zen d. Landkr. Guben u. d. Stadtkr. Guben. Po lizeiver- waltung. RdErl. 31. 3. 43, Ausstellg. v. Waffenscheinen. —— RdErl. 31. 3. 43, Vereinfachg. d. Zensurkarten, RdErl. 30, 3. 43, Jahresabschluß üb. d. Reihshaushalt d. Pol. RdErl. 31. 3, 43, Kassiere bei d. staatl. Pol.-Kassen. RdEr!. 30. 3. 43, Urlaubsscheine, Marschbefehle bzw. Dienstreiseausweise f. d. Ovdn.- Pol. sowie Meldgn. v. Pol.-Urlaubern. RdErl. 1. 4, 43, Be- uvteilg. d. aktiv. Offz. d. ShP. d. Reichs u. d. Gend. RdErl. 27. 53. 43, Preisverzeichn. f. d. Dienstkleidg. d. OvdnPol. RdErl. 29, 3. 43, Genchmig. d. Rückaufs v. Bekleidungsstücken d. Ovdn.- Pol. RÔdErl. 31. 3. 43, Beschaffg. v. Fellen u. Waven aus Spinnstoffen f. . d. Pol. .— RdErl. 2. 4. 43, Lehrg. f. d. in d. aktive Dienstverhältn. übernoummm. ehem. Pol.-Reservisten. RdErl. 1. 4. 43, ReichsA. Freiw. Feuerw. RdExl. 29, 3, 43, Krankenversicherg. d. LS.-Pol. RdErl. 1. 4. 43, VITI. Aende- rungs-VO. zum Luftshuyßreht. RdErl. 28. 3. 43, Begutachtg. v. Zahnersaß f. Gemeindepol.-Vollzugsbeamte. RdErk. 31. 3,

3, Personelle Erfassg. f. d. Kolonialpol. Sta atsange- hörigkeit. Paß- und Ausländerpolizei. RdErl, 20. 3, 43, Paßtechn. Behandlg. v. Arbeitskräften. RdErl.

30, 3. 43, Ausstattg. „v. dt. Staatsangeh. auf Widerruf u. v. Schußangch. d. Dt. Reiches mit dt. Reijepässen. RdErl. 30. 3. .43, Einbürgerungsbehörde in den beseßt. - Ostgebieten. ae Wehrangelegenheiten. Kriegsshäden. Fami- lienunterhalt, RdErl. 31. 3. 43, Betreug. d. außerh. v. Friedhöfen stehenden Kriegerdenkmäler. Volksgesund- heit. RdErl. 31. 3. 43, Herstellg. v. Nährböden f. Wasserunter- suhqn. RdErl. 22. 3. 43, Diphtherie-JFmpfstoff. RdErl. 22. 3. 43, Meningokokfenserum. RdErl. 27. 3. 43, Bekanntgabe d. Termine f. d. Pockenshußimpfg. RdErl. 29. 3. 43, Be- fämpfg. d. Haut- u. Geschlehtskrankh. Verschiedenes. Reichsindexziffer f. März 1943. Neuerscheinu ngen.

und die evforderlihen Maßnahmen werden in Kürze erfolgen. Wie wir erfahren, erübrigt es sich deshalb, mit weiteren Zu-

Neichs- und StaatS8anzeiger Nr. S2 vom 8. April 1943. S. 4

gabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 A für Ausgabe B (ein- jeitig bedruckt).

Verkehrswesen

Zur Vereinfahung des Güterabfertigungsdienstes ab 1. Mai

Die von der Deutschen Reichsbahn zum 1. Mai für das Gebiet des Gütevabfertigungsdieustes in Ausstcht genommene Einführung verschiedener Vereinfachungsmaßnahmen begegnet in den davon betroffenen Wirtschafts- und Verkehrskreisen gewissen Bedenken. Das Reichsverkehrsministerium weist deshalb darauf hin, daß alle vorgebvachten Einwände selbstverständlich sorgfältig geprüft und zur Zeit Wege gesuht werden, die eine Durchführung der notwendigen Vereinfachungsmaßnahmen in einer für alle Be- teiligte tragbaren Form ermöglichen.

*

Die vom Reichsverkehrsministerium ausgegebene Notiz zeigt, daß zivar das Reichsverkehrsministertum entschlossen ist und au sein muß, angesichts der allgemeinen Arbeitseinsablage, die auch | an die Reichsbahn größte Anforderungen stellt, ihren Betrieb soweit wie möglih von Arbeiten zu entlasten, die unter friedens- mäßigen Umständen im Fnteresse des Kundendienstes selbstver- ständlih und gern geleistet wurden, daß aber andererseits die Deutsche Reichsbahn auch bereit ist, die Arbeitseinsablage ihrer Kunden, der Verlader und insbesondere der Spediteure, nicht zu übersehen und einen vernünftigen Ausgleich“ der beiderseitigen Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. Anregungen, die in großer Zahl an das Reihhsverkehrsministerium herangetragen wurden, snd deshalb auf ihre Stichhaltigqkeit eingehend untersucht worden,

ZU beztehen dur alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlih 2,15 N. für Aus-

schriften an das Reichsverkehrsministerium heranzutreten, da alle beteiligten Fachkreise gehört

wurden.

Wirtischafisteil

Unbestellte Ware stvafbare Koppelung

Wie der Reichskommissar für die Preisbildung feststellt, fommt es immer wieder vor, daß Erzeuger oder Großhändler bei Lieferungen an den Einzelhandel unbestellte Waren bei- packen. Es handelt sih meist um minderwertige Waren, die der Einzelhändler aber dennoch annimmt, weil er glaubt, sonst bei späteren Bestellungen shlehter beliefert zu werden. Der Preis- bildungskommissar betont, daß dieses Geschäftsgebaren der Liefe- ranten sowohl gegen die Preisstopverordnung als au gegen die Grundsäße der kriegsverpflichteten Volkswirtschaft verstößt. Er erinnert an seinen Erlaß vom 8. Dezember 1940, wona gegen die Preisvorshriften der Kriegsiwvirtschaftsverordnung handelt, „wer Waren, insbesondere solhe, bei denen die Nach- frage das Angebot übersteigt, nur zusammen mit anderen Waren verkauft oder kauft“. Es handelt sich hierbei, wie der neue Erlaß ergänzend erklärt, um eine strafbare Koppelunag. Ein Verstoß wird nur dann niht vorliegen, wenn die unbestellt beigefügten Gegenstände Mangelware darstellen oder die Bei- fügung vor dem Kriege handelsüblich war.

e ——————

Leiftungslohn und Preisbildung im Baugewerbe

Nach der Einführung des Leistungslohns im Baugewerbe er- folgt die Entlohnung der Bauavbeiter ab 1. 1. 1943 in großem Umfang niht mehr auf der Grundlage des nicht leistungs- gèbundenen Zeitlohns, sondern nah Maßgabe der erbrachten Leistungen im Leistungslohn. Die Grundlage für die Bemessung der Letstungen und der Leistungsentlohnung bilden die Baus leistungswerte, die in den einzelnen Tavifordnungen enthalten sind. Für die Preisbildung im Baugewerbe hat die Einführung des Leistungslohns besondere Bedeutung, da mit der hieraus zu erwartenden Leistungssteigerung eine Preissenkung verbunden sein muß, auf deren Durchsezung der Reichslommissar für die

Preisbildung „unbedingt Wert legen muß. Der Runderlaß Nr. 16/43 klärt die mit der Einführung des Leistungslohns

verbundenen verschiedenen Kalkulationsprobleme und fordert ins- besondere, daß Leistungésteigerungen, die durch Antvendung des Leistungslohns erzielt werden, zu einer entsprechenden Hevab- regung der Kalkulationsansäve und infolgedessen zu Kosten- und Preissenkungen führen müssen. Dex Erlaß ist im Mitteilungs- blatt des Reichskommissars für die Preisbildung vom 5. 4. 1943 veröffentlicht.

[1156]

sperre, betr. genu der Deutschen Reiches von 1925 Nr. 160 981 uber 26,— M sowie den Auslosungs-

[1159]

losungsshein Nr. G. 2237 = 1/1250 im Nennwerte von 12,50 : Reichsmark anleihe der Landeshauptstadt Darms-

Wirtschaft des Auslandes

Aktive schwedische Zahlungsbilanz _Stoholm, 7. April. Die Schwedische Reichsbank hat soeben thr Jahrbuch für 1942 veröffentlicht, in dem u.- a. Angaben über die Gestaltung der schwedischen Zahlungsbilanz enthalten sind. Vie [chwedishe Zahlungsbilanz {ließt im Vorjahr mit einem Nebershuß von 260 Mill. Kr. ab gegeitüber 390,0 Mill. Kr. im Fahre 1941 und einem Fehlbetrag von 300,0 Mill. Kr. im Jahre

1940. das vorige Fahr ergibt sih ein Einfuhrübershuß von 457,0 Mil- lionen Kr. gegen 321,0 Mill. Kr. sche Außenschisfahrt sowie die Ausgaben fremder Fahrzeuge in shwedischen Häfen erbrachten einen Nettoübershuß von 325 bis 375,0 Mill. 1941. für das vergangene Fahr mit 75 bis 100,0 Mill, Kr. in unge- fähr gleicher Höhe wie für das hinaus sind wiederum bedeutende Zahlungen von und nach dem Ausland erfolgt, die in weitgehendem Umfang mit den Kriegs- verhältnissen zusammenhängen. rungsprämien, wie Bezahlungen auf in Schweden vom noh nicht gelieferte Schiffe u. a. nahmeübershuß für alle diese berehnet.

nach viertägiger Tagung seine Beratung abgeschlossen und im Anschluß an den Bericht des Finanzministers Tanner über die Wirtschaftslage programms gefaßt, der die Aufbringung von Mitteln zum Aus- gleih der Staatswirtschaft in Vorschlag bringt. bisherige auf dem Vesteunerungswege gedeckt werden können und die Unter- bringung von Obligationen am freien Markt nicht leiht ist, so wird neben der Erhöhung einer Anzahl von Steuern die Auf- legung einer obligatorishen Anleihe empfohlen. Die Anleihe soll in Form einer obligatorischen Kriegsanleihe in Höhe von 3 2 des übex 100 000 Endé 1942 vorgenommenen Vermögens8einshäßung durchgeführt werden. verzinslich ist, gationen gezeichnet werden. mindestens 3 Mrd. Fmk. sieht der Beschluß für das Jahr 1943 eine steuer von 140 Mill. Fmk. und eine Vergnügungssteuer mit 40 Mill. Fmk. vor, und s{ließlich wird auf Grund bestimmter Abänderungen eine Vorauszahlung von Steuern für das Fahr 1944 empfohlen.

Pavis, 7. April. Von der französischen Kommission eingeseßt, die die , reis auf ihre Leistungsfähigkeit und Rentabilität untersuchen soll. Die industrielle und kommerzielle Basis der einzelnen Be- tviebe soll Gegensland einer eingeh

endgültigen Entscheidung darüber zugrunde gelegt wird, ob die Betviebe weiter arbeiten oder stillgelegt werden sollen.

Der größte Posten entfällt auf den Außenhandel. Für

im Fahre 1941. Die schwedi-

ill. Kre. gegenüber 350 bis 400,0 Mill. Kr. im Jahre Die Netto-Einnahmen aus Zinsen und Dividenden werden

Fahr 1941 veranschlagt. Darüber

Hierher gehören u. a; Versiche- für verlorengegangene Schiffe so- Ausland bestellte, aber Fnsgesamt wird der Ein- Posten auf 250 bis 300,0 Mill. Kr.

Neue Finanzmaßnahmen in Finnland Auflegung einer obligatorischen Kriegsanleihe

April. Dex finnishe „Volkswirtschaftsrat“ hat

Risiko-Ersaß

Helsinki, 7.

einen Beschluß zur Ergänzung des Finanz- Da durch das Finanzþrogramm die ordentlichen Ausgaben nicht mehr

Fmk, hinausgehenden Vermögens auf Grund der Die Anleihe, die auf vier Fahre läuft und mit 314 % kann in barem Gelde oder in staatlihen Obli- Man rechnet, daß auf diesem Wege aufgebracht werden können, Ferner außerordentliche Wald- 100 % Erhöhung der

Konzentration in der französischen Jndustrie

Regierung wuvde eine Mittel- und Kleinbetriebe Frank-

enden Prüfung sein, die der

York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. furse.

16,95 B., Berlin 167,50 G,, Brüssel —,— G., 67,50 B.,, Schweiz. Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing- fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon G6., 17,75 B., Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B.

Berlin 175,25 G., 176,75 B., —,— G., 440,00 B., 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8 —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

——

Bevorstehende Erhöhung des Personentarifs der ungarischen ; Staatsbahnen

Budapest, 7. April.

fung vom 15. April um 50 % erhöht wevden wird. Mit dieser Maßnahme. versucht man, den überaus starken und angesichts der Erfordernisse des Krieges unerwünshten Reiseverkehr einzu- shränken.

Beträchtlihe Rückwirkungen der USA.-Schiffsraumnot auf Argentinien

Die Folgen der amerikanishen Schiffsraums- den südamerikanischen Ländern von Wie aus argentinischen

Vigo, 7. April. Die knappheit machen sih in Woche zu Woche drückender bemerkbar.

Kretsen große Unzufriedenheit über die von den USA. verbreiteten Parolen über „gute Zusammenarbeit“ und „herzliche Verständi- gung“, denen jedoch noch keine praktische Maßnahme gefolgt sei. Während in Argentinien Weizen und Gefrierflei[ch bereitsteßen, die niht abtransportiert werden können, warte die argentinische «Fndustvie auf dic von den USA,. zugesagte Kohle sowie auf Eisen, Maschinen, Petroleum und auf Rohfilme. Die avgentinische Filmindustrie steht vor einer Katastrophe. Nachdem aíle Ver- suche, Rohfilme im Lande herzustellen, gescheitert sind, forderte der avrgentinishe Filmindustrieverband ein Eingreifen des USA.- Botschafters in Buenos Aires. Durch/ das Ausbleiben der Roh- filmlieferungen aus den USA, wird die Existenz der gesamten argentinishen Filmindustrie bedroht.

Die Eleftrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich. laut Berliner Meldung des „D.N.B.“ am 8. April auf 74,00 X (am 7. April auf 74,00 A für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 7. April. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G,, 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B,, Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B,, Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B,, Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.

Budapest, 7. April. (D. N. B.) Alles in Pengö. Anisterdam

180,73 14, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, ‘Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20. London, 7. April. (D. N. B.) Net York 402,50—403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Amsterdarn —,—, Brüssel —,—, Ztalien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stocholm 16,85—16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,9534—17,13, Rio 83,643, Schanghai Tschungking-Dollar ——

Amsterdam, 7. April. (D. N. B.) [12,00 Uhr; holl. Zeit.]

[Amtlich] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris ——, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsingfors —,-—, Ftalien (Clearing) —,—, Madrid —,—,;, slo —,—,

Kopenhagen —,—, Stoholm 44,81-—44,90, Prag —,—.

Zürich, 7. April. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 4,15, London 17,30, New York 4,31, Brüssel 69,25 B, Mailand 22/66/44, Madrid 39,75 B., Holland 22934 B., Berlin 172,55, Lissabon 17,874, Stockholm 102,664, Oslo ‘98,6212 B., Kopenhaget

90,37% B., Sofia 5,374 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Fstanbul 3,50 B., Bukarest 2,37% B., Helsingfors 877,50 B., Buenos Aires 101,25, Japan 101,00, Rio 22,50 B,

Kopenhagen, 7. April. (D, N. V.) London. 19,34, New

Antwerpen 76,80, Zürich Alles Brief-

T. April. (D. N. B.) London 16,85 G,, 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B,

Pläße 97,00 G., 97,80 B.

Stockholm,

Oslo, 7. April. (D. N. B.) Paris —,— G,, 10,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B, Zürich

105,10 B., Kopenhagen

London, 7. April. (D. N. V.) Silber Barren prompt

Öffentlicher Anzeiger

23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

au R A

1. Untersuchungs- und Strafsachen, 4, Oeffentliche Zu! 7. Aktiengese! S 10. Sesellschaft . b. o

2. Zwangsverfteigerungen, | 5, Verlust- deu ay 8. P pie ade ride doi rep IOOE auf Aktien, 11. Berofleatintae, De is Duide ‘Ne ClaN e erp O 3. Aufgebote, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 12. Offene Handels3- und Komuanditgesellschaften, 15. Verschiedene Vos ?

1163 3. Aufgebote [!6 [5 : E hausen die unverehelichte Das Aufgebot sowie die Zahlungs: | Schlotfeld verstorben. Sie die Schuldverschreibun- Anleiheablösungs\chuld des

boren. Die

schein zu dieser Anleihe Gr. 6 Nr. zeichneten Gericht zu melden, widri- 10981 über 25, A, ist cingestellt genfalls festgestellt wird, N ZUREYNLEN worden. 455 F. |Braunshw. Staat Erbe geworden ist.

Berlin, den 30, März 1943 Das Amtsgeri Ain, G2W 949, Amtsgericht.

Vas Amtsgericht Berlin. iti

[1161]

L... F T2,

Die Zahlungssperre vom 16. De-

RA, b) 87,50

v gas R Wt. Ablösungs- Das Amtsgericht.

Rückz. [1162]

stadt mit Auslosungsschein Nr. G, 2239 Durch Auss\hlußurteil ‘vom 1 April | Amtsgericht Siegburg, Abt. 4a

= 1/12,50 im Nennwerte von 12,50 | 1943 sind die zwei am 30. 11, 1937 ben 3. April 1948. ' aba B Reichsmark, Reichsanzeiger Nr, 299 |in Königshütte, O.-S,, ausgestellten, ‘am 22. Mai s Vf Dezember 1E, i1t infolge [und am 30. 11. 1937 bei Wilhelm | [1154] | : Rücknahme des Aufgebotsantr - | Fis in S mi S ; A :

ai D E * ne Antrags auf- | Fischer in Schoppiniz, O.-S,, zahl-| Durh Beschluß des Amtsgerichts | im Fnlande,

Darmstadt, den 2. April 1943,

di | Amtsgericht. Abt. 13. Gin O: ¡Zeit

O. Am 2. Fanuar 1942 is in Baden- | Fischer

war am 23. Februar 1863 zu Aschersleben ge- unbekannten geseßlichen Erben werden aufgefordert, sih bis zum 27. Mai 1943 bei dem unter-

daß der Seesen, den 27, März 1943.

Durch Ausschlußurteil vom 1. 4, 1943 ist die Aktie Nr. 004 231

Lißmannsftadt, 1, April 1943.

baren Wechsel Un je 2000,— ZL., : inzwischen verstorbenen Vilhelm Goldmann aus Königshütte,

S, auf den Maler ' und auf Maria Fischer, beide in Schoppiniß, O.-S,, gezogen und von diesen angenommen worden sind, für kraftlos erklärt worden. Myslowit, den 2, April 1943,

Das Amtsgericht.

Wilhelm | für tot erklärt

Adelheid gestellt worden, Verlin, den

Das Am [1155]

[1160]

Der am 29. Dezember 1931 erteilte Erbschein nah dem Regimenter Her- mann Rottke aus Stolzenberg (3 V. 193/31) ist durch Beschluß vom 20. März 1943 für kraftlos exklärt worden. Amtsgeriht Landsberg (Warthe),

26. März 1943.

Berlin vom helm Müller,

tot erklärt

Todes der 13.

Todes der 17.

Durh Beschluß

29, März 1943 ist der | i L G Le Obevleutnant Gerhard Adalbert Wil- a 1E Die gs E Le

geboren am 26. Fanuar 1913 zu Berlin - Charlottenburg, für und als

gestellt wovden. 456 11 43. 43. Verlin, den 29. März 1943. Das Amtsgericht Berlin.

und als Zeitpunkt des August 1940 fest-

456 11 20. 483.

29, März 1943.

tsgeriht Berlin.

zu Prahran (Australien) verstorbenen Peter Kneisel aus s am 22. Mai 1890 zu Carlton-Melbourne (Austra- lien) mit Amelia geb. Ruddle ge- s{hlossenen Ehe, ohne leßten Wohnsih im Julande, nicht deutscher Reichsan- gehövigkeit, für tot erflärt worden. Als Heitpunkt des Todes der zu a

“.

des Amt3sgevichts

31. Dezember 1927 festgestellt wor- den, Die Todeserklärung erfolgt nur mit Wirkung für die Rechtsverhält- nisse, welhe nah deutshem Recht zu beurteilen sind, und “mit Wirkung für das im Fnlande befindliche Vermögen. 455 ITI 234/5. 42.

Zeitpunkt des August 1940 fest-

zember 1942 bezüglih a) 87,50 A der Lißmannstä if

O Las ge , j ; städter Elektrischen

LandeSha t teolosungsanleihe der | Straßenbahn, Altiengesellschet mer | [1164] / 168) Panoeshaupthtadt Darmstadt mit Aus- | 600 Hloty für kraftlvs erklärt worden. | „Der Erbschein des Amtsgerichtz

Siegburg vom 10. Zuni 1942 V] ; 107/42 nah Jakob Czainstki, | 2) Friseur in Siegburg, wird für kraft: los exklärt,

die Witwe Ruddle, Ehefrau

Berlin vom 29, März 1943 ist der | gehörigkeit, b) Feldwebel Gustav Anton Schramm, | Tochter des am geboren am 22. Juni 1912 zu Ebingen, Bodenhoim

Durh Beschluß des Amtsgerichts vom 31.

1856 zu Bodenheim

eter Küireisel, mit ihm 1890 bourne getraut, ohne lebten Wohnsiß nicht deutsher Reichsan- die Gertrude Kneisel,

Verlin, den 31. März 1943. Das Amtsgericht Berlin,

März 1943 \ind Amelia Kuneisel geb. des am 22. Dezember geborenen, am Pvahran (Australien)

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt- lien Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam

verantwortlih für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:

Rudolf Lanbvs\ch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags- und Druderei GmbH., Berlin Zwei Beilagen (einshließlich einer Zentralhanoelsregistecheilage),

Bei der gekürzten Auégabe fallt die Zentral- handelsregisterbeilage fort,

zu Carlton-Mel-

22. Dezember 1856 zu am 2. 9. 18

Die Direktion der ungarischen staatlichen F Bahnen gibt bekannt, daß der Persóneunteisenbahntarif mit Wir-

Prefsemeldungen hervorgeht, herrsht in weiten argentinischen

: ekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Prag und

; ÎDie Judexziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt

Drukfehlerberichtigung der Anweisung Nr. 2/43 der A

d Amtliches

dem 30, März 1943 das Exequatur erteilt worden.

London —,— G,, 17,75 B.,, F kartellen vom 15. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 488) ordne ich an:

Netv York |

,70 G,, 9,20 B,, Antwerpen |!

D Verkündung dieser Anordnung außer Kraft.

F lichen Leistungen und zur Förderung seiner weiteren Arbeiten t verliehen worden.

E r eret

Î protektors in Böhmen und

F Butschowiß, zul. Hertin 585, zugunsten des Deutschen Reiches | vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren eingezogen.

tralhandelsregister!

eiger in e | adet bes net worden ist, bezieht

fe lau8gade dur! L Zusteltgedüdr, für Selbstab oler bei der Unzeigenstelle monatlich

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JFnhalt des amtlichen Teiles Deutsches Neich.

U E Ege, E rlöschen von Exequaturertei ungen. 4 ad über das Außerkraftireten der Anordnung über den Absaß von Glasinstrumenten und chemish-pharma- zeutischen Glaswaren. Vom 7. April 1948. / ekanntmachung übex die Harry Kreismann-Stiftung.

Troppau über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. :

März 1943. L Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung V/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Herstellungsverbote, Abgabe- und Verbrauchsbeschränkungen). Vom 9. April 1943.

untergruppe Zigarrenindustrie als Bewirtschaftungs|telle des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee, in Nr. 80.

Deutsches Reich

Dem Königlich Ftalienishen Wahl-Vizekonsul in Kassel, Angelo Valerio Fannelli, ist namens des Reichs unter dem 30, März 1943 des Exequatur erteilt worden.

Dem Königlich Ftalienishen Wahl-Vizekonsul in Königs- berg, Roberxto G iardini, ist namens des Reichs untex

Das dem Königlich Ftalienischen Generalkonsul in München, Luigi Petrucci, namens des Reichs unter dem 24. Juni 1942 erteilte Exequatur ist erloschen.

Das dem Spanischen Konsul in Bremen, Jgnacio Yyarzabal y Belarde, namens des Reichs unter dem 30. April 1940 erteilte Exequatur ist erloschen.

Anorduung

über das Außerklrafttreten der Anordnung über den Absah von Glasinstrumenten und chemisch-pharmazeutishen Glasiwaren Vom 7. April 1943

Auf Grund des Geseyes über Errichtung von Zivangs-

81 Die Anordnung über den Absaß von Glasinstrumenten und chemish-pharmazeutishen Glaswaren vom 4. Juni 1942 DRA. Nr. 130 vom 6. Juni 1942) tritt mit dem Tage der

82

Verpflichtungen, welche auf Grund des § 1 der Anordnung über ‘den Absaß von Glasinstrumenten und chemish-pharma- zeutishen Glaswaren vom 4. Juni 1942 bestanden, bleiben nach Außerkrafttreten der genannten Anordnung gegenüber der Wirtschaftlihen Vereinigung für Glasinstrumente und chemisch- pharmazeutische Glaswaren, Weimar, so lange bestehen, als sie von dieser nicht abgeändert oder aufgehoben werden.

Berlin, den 7. April 1943.

Der Reichswirtschaftsminister.

J. V.: Dr. Lan dfried.

Bekanntmachung über die Harry Kreismann-Stisftung Der Ertrag der Stiftung für das Jahr 1943 ist dem Do-

genten an der Philosophishen Fakultät der Universität Leipzig Dr. Werner Fischel in Anerkennung seiner wissenschafi-

Berlin, den 6. April 1943. Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. R u st.

Bekauntmachuug Auf Grund von § 4 T der Verordnung des Reichs- ähren über die Verhängung des ivilen Ausnahmezustanves vom 27. Mai 1942 wurde das ermögen des Geisler, Josef, geb. 16. Februar 1910

Prag, den 2, April 1943.

T IP A Pr Pms

Deutscher Reichs Preußischer Staatsanzeiger

bends in einer Vollausgabe und in einer Nusgabe A O N Erscheint an jedem Mog e. Soweit dox Deutsche Reichsanzeiger und

Verlín, Freitag, den 9. April, abends

Ausgabe ohne Zentralhaudelsregisterbeilags

anzeiger

Alle

Einzelne Uummern kosten 30 K, einzelne Veilagen 10 #/. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Änzeigeupreis für den Naum einer 'Bnigelpartenen 55 men gene Sh Petit-Zeile 1,10 ÆK, einer dreigespaltenen 92 mm

1 Druckaufträge sind auf einseitig beshriebenem Papier v5s einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruæ (einmal unterstrihen) odex durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Vande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Unzeigen müssen 3 Tage 9or dem Einrückung2termin bei ber Anzeigentstelle eingegangen seoin.

reiten Petit=Zeile « Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. ig dructreif

mgm

l Bekauntmachung

vom 4, Oktober 19 mögen der Budiveis,

den Reichsprot

_Kr. Zwittau,

waltung eingezogen. Troppau, den 5. April

durchschnitt März, wie im

Auf Grund des § 1 Ab

Otto Fsrael Spirmann, | Teschen, ehem. wohnhaft in Freudenthal, jeßt unbekannt, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzver-

1943

Bekauntmachung Auf Grund derx 8 1, 3 und 4 dex VO. über die Einziehung volfs- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGVl. I S. 911) in Ver- bindung mit den Erlassen des Reich ern 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatt- halters im Sudetengau vom 29. August 1939 II1 7 Wi/Jd 7126/39 wird das gesamte Vermögen folgender Personen: Marta Gottwald, früher Holub, geb. am 5. 8, 1920 in Nesselsdorf/Sudetenland, angehörige, ehem. wohnhaft in Mährish-Ostrau/Protek- torat, jeßt in Moskau, Julius Fsrael Gr ün, geb. am 24. 12, 1879 in Zdounky bei Kremsier, ehem. wohnhaft in Neutitschein, Schwarz- straße Nr. 18, jeyt angebli im Protektorat, Johann Moravec, geb. am 12. ivohnhaft in Stubenberg Nr. 127,

früher

geb. am T7.

\. 2 der Verordnung über die Ein- ziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren 9 (RGBl. 1 S. 1998) wird das Ver-

1. Budweiser Vorschußkasse, reg. G. m. b. H. in Budweis, 2. Gewerbliche Creditgenossenschaft, reg. G. m. b. H. in

hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch

tor in Böhmen und Mähren,

Festgestellte Vermögenswerte sind de

Reichsprotektor in Böhmen und Play Nr. 7 n, zu melden.

Prag, den 6, April 1943, Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag. J. V.: (Unterschrift).

eingezogen.

m Vermögensamt beim Mähren in Prag II1, Drazih-

sministers des Funern vom

tschehishe Staats-

7, 1874 in Rohosna,

Gemeinde Bohnau,

8, 1913 in Polnisch

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau,

Die Judexziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt März 1943

Die Jubenzisfer der Großhandelspreise stellt sih im Monats- h

ormonat, auf 116,0 (1913 = 100).

ohstoffe

und Ha

Die Fudexziffern der Oppen lauten: garale 118,4 (unverändert), industrielle (— 0,1 vH.) und industrielle Fertigwaren

bwaren 102,6 134,5 (+ 0,1 vH.).

fartoffel, Futtergetreide,

entsprechend etwas erhöht.

Braunkohlenbriketts

bedingt.

Gehèime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

ausländischen Mais, früchte und Trockenschnitel der jahre

waren ist durch höhere Preise

Berlin, den 7. April 1943. Statistisches Reichsamt.

einische

E mnn A Lm r —— f 1913 =ck 100 d ; Ver- Indexgruppen Monatsdurchshnitt änderung Februar | März in vH 1943 1943 L A E 118 4 118,4 0,0 I]. Industrielle Rohstoffe und D A, E07 102,6 0,1 [[I. Industrielle Fertigwaren. . .| 1344 134,5 + 0,1 davon Produktionémittel . .| 113,8 113,8 0,0 Konsumgüter . . 149,8 150,1 + 0,2 Gesämtindet A 116,0 116,0 0,0 Unter den Agrarstoffen haben si die Preise für Speise-

Futterhülsen-

szeitlihen Staffelung

«Jn der Judexziffer für A Rohstoffe und Halhb- waren liegen die Preise für r

infolge Einseßens der Sommerpreis- abschläge niedriger als im Vormonat; daneben sind die Preise für einige Textilien etwas zurückgegangen. Die leichte Erhöhung der Jndexziffer für industrielle P

und mitteldeutsche

für einzelne Textilerzeugnisse

Auorduung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung „Chemie“ (Herstellungsverbote, Abgabe- beshränkungen) Vom 9. April 1943 Auf Grund der Anordnung V/43 der Reichsstelle „Chemie“ vom 6. März 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 54 vom 6. März 1943) wird mit stimmung des Reichswirtschaftsmiuisters angeordnet:

V/43 der Reichsstelle

und Verbrauchs-

ZuU-

“von sowjetischen Kriegsgefangenen als Trecker

shaftsmitglieder. Anordnung zur Er

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Rr, 1/1913 Postshecktonto : Berlin 418 21

1943

§1

(1) Das Verbot der Abgabe“ und des Verbrauchs von Filmen, Photoplatten und Photopapieren sowie des gewerhbs8s mäßigen Entwickelns und Kopierens für nichtberufliche Zweds laut L 6 der Anordnung V/43 Absatz 1 und 2 gilt nicht für Personenaufnahmen, die der Aufrechterhaltung der Ver- bindung zwischen Front und Heimat dienen, und zwar soweit es „sich um Angehörige der Wehrmacht einshließlih der Senf und deren Familienangehörige handelt. Der Wehr- macht gleichgestellt sind die ihr unterstellten Verbände des Reichs8arbeitsdienstes, der Organisation Todt gestellter Organisationen.

(2) Diese Ausnahme gilt nicht für Personenaufnahmen von festlichen, sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen,

S2 z Filme, Photoplatten und Photopaptere, die sih bereits ai Besiß von Verbrauchern befinden, dürfen bis zum 30. Jun 1943 verbraucht, gewerbsmäßig entwickelt und fopiert werden.

S3 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 8 10 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGPl. [L S. 685) bestraft. V S 4

Diese Anordnung hat Gültigkeit mit Wirkung vom 6. März 1943. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver- waltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bzirk Bialystok sowie in der Untersteier- mark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

- Berlin, den 9, April 1943. Der Reichsbeauftragte für Chemie, A Dr. Claus Ungewitter.

und gleich-

Drukfehlerberichtigung

Jn der in Nummer 80 des Deutschen Reichsanzeigers unt Preußischen Staatsanzeigers abgedruckten Anweisung Nr. 2/4F der Fachuntergruppe Zigarrenindustrie muß die leßte Zeile der Anweisung lauten: „Gültigkeit für den Bereich der Zigarrenindustrie“ (statt Zigarettenindustrie).

Irichtamtliches

Deutsches Reich

Nummer 10 des Reichsarbeitsblatts vom 5. April 1943 hai

folgenden „Fnhalt: Der Reich8arbeitsminister. - Allgemeinel

und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Sechste Vev

ordnung zur Durchführung! der Verordnung Über die Vereiw

fahung und Vereinheitlihung der Or anisation der gewerblichen Wirtschaft. Vom 23. März 1943. erordnung über den Zus - T reuandat auf dem Gebiet des wirtschaftlihen Prüfungs- und Treuhandwesens. Vom 23. März 1943. Verordnung Uber die Sigze und Verwaltungsbezirke der Oberbergämter. Vom 25. März 1943, Verordnung über die Landbeschaffung für den Bau reichs- eigener Lagerhallen. Vom 18. März 1943. Anordnung für den Dienst am 20, April 1943. Vom 22. März 1943, E cauno der Arbeitsämter Essen und Velbert. Auflösung des Arbeit8amt

Neugersdorf und Neuabgrenzung dex Arbeitsämtex Zittau und Löbau. Städtebau und Baupolizei. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: DIN 4152 Hohlblocksteine und T-Steine aus Naturbimsbeton; DIN 4153 Hohlblocksteine und T-Steine aus Hüttenbimsbeton oder aus Leichtbeton mit gleichwertigen porigen Zuschlagstoffen; DIN 4154 Hohlblocksteine aus Schlackénbeton. Betr.: Baulicher Lufschug: Ausführung von Hallenoberlihtern ‘bei Fndustriebauten; hier: Geneigte Oberlichter. Betr.: Vers wendung von nachleuhtenden Farben in Luftschußräumen allex Art. Betr.: Ermächtigung der Ortspolizeiverwalter zur Anord-

nung von Eilsctutnnatnatens hier: Entfernung der Latten-

vershläge. Der Generalbevollmätigte für den Arbeitseinsag.

Keine Urlaubsreisen und Familienheimfahrten während der pen

zeit (Aufruf des General evollmächtigten für den Arbeitseinjasß).

Arbeitseinsaß und Arbeitseinsabhilfe. Erlasse: Meldung von Männern und Frauen für Aufgaben der Reichsverteidigung Studierende an Hochschulen. ‘— Meldung von Männern und Frauen für Aufgaben der Reichsverteidigung Fach- und Berufsfachshüler und -chülerinnen. Nachwuchs3- lenkung im totalen Kriegseinsaß. Umsepung von Lehrlingen aus stillgelegten Betrieben. Verkürzung der Meldepflicht nah 8 216 Abs. 3 der E E. Verwendung

Geseße, Verordnungen,

ührer in landwirts schaftlihen Betrieben. Betr. : Betreuung ausländischer Arbetter. Sozialverfassung, Or fanedt, Lohn- und Wirtschaftspolitik, Gesebe, Verordnungen, Erlasse: lnordnung zur Regelung arbeits- vehtliher Fragen bei der Heranziehung von Gefolgschaft8mitglie- dern zu Ladearbeiten sowie zum Bereitschaftsdienst für das Be- und Entladen von Güterwagen und Fahrzeugen der Binnen- shiffahrt. Vom 22. März 19483.- Wegegeld und Trennungs- geld der Reichstarifordnung für das Baugewerbe; hier Ueblich- keitsklausel in §8 6 und 8 der Reichstarifordnung. Betr. : Lohn- steuer und Lohnstop bei Gemeinschaftsverpflegung der Gefolg- änzung und Abänderung

der Anordnung zur Ueberwachung der gengestaltung bei Ver-

trägen mit Gaststättenmusikern im Deutscheu Reich voni 27. Juni