1943 / 90 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Apr 1943 18:00:01 GMT) scan diff

E E E E R a R A L T I

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 90 vom: 17. April 1943. S. 2

r , r r r , r 1,2 , 2,8 | Ketten in Drahtstärken unter 0,7 mm werden von dieser Anweisung nicht berührt. (2) Aus vorstehend benannten Abmessungen dürfen gefertigt werden:

a) Knoteukfetten in den Drahtstärken 0,8 2,2 4,6 1,2 2,8 5,5 mm & 1,6 3,8 1,8 4,2 b) Wibacoketten in den Drahtstärken 0,7 2,0 0,9 23 1 2,8 5 3,0 mm ck c) Senstige Draht- und Metallketten in den Drahtstärken 0,7 1,5 2,5 0,9 17 2,8 14 2,0 3,0 mm & 1,3 2,3 f Die Ausführung der Kettenarten isst nur zulässig in Eisen blank, galvanisch verzinkt, feuerverzinkt, vermessingt, verkupfert oder ladiert.

(3) An Garnituren aus Knotenketten dürfen nur folgende Artikel dér Hauptpreisliste des Knotenkettenverbandes (Ausgabe 1939) her- gestellt werden:

a) Halfter- und Hundeketten Art. 1 in den Drahtstärken 1,8 2,2 2,8 3,8 4,6 5,5 mm in den Längen 1300 und 1730 mm b) Kuhfetten um den Hals Art. 7 in den Drahtstärken 3,8 4,6 5,5 mm in den Längen 575/430 mm, 630/550 mrn e) Kuhketten um die Hörner Art. 8 in den Drahtstärken 3,8 4,6 mm in den Längen 725/340 mm a4) Kuhketten mit 4 Enden Art. 9 in den Drahtstärken 3,8 4,6 5,5 mm in den Längen 630/550 mra, 780/550 mm e) Kälberketten Art. 10 in den Drahtstärken 3,8 4,6 mm in den Längen 575/385 ram f) Ziegenketten Art. 11 in der Drahtstärke 2,8 mm in den Längen 575/215 mm, 750/250 mm g) Déhsenzaumketten Art. 12 in der Drahtstärke 3,8 mm in der Länge 1590 mm h) Stallhalfter oder Kinnketten Art. 17 in den Drahtstärken 3,8 4,6 5,5 mm in der Länge 385 mm mit runden oder eckigen Ringen ÿ Leitzügel Art. 26 in den Drahtstärken 2,8 83,8 mm in den Längen 310 und 500 mm Art. 27 in den Drahtstärken 2,8 3,8 mm in der Länge 310 mm k) Wassertragketten Art. 31 mit Schraube und Art. 32 mit Schlaufe in der Drahtstärke 3,8 mm in der Länge 790 mm ) Weideketten mit 2 Wirbeln und 2 Ringen Art, 35 in den Drahtstärken 3,8 4,2 mm in den Längen 3500, 5250 und 7000 mm m) Weideketten mit Federhaken, 2 Wirbeln und Ring Art. 36 in den Drahtstärken und Längen wie Art. 35 n) Kopfstück mit Nasenbügel Art. 39 in den Drahtstärken 3,8 4,2 mm 0) Kopfstück mit Nasenbügel und 1 m langer Kette mit Knebel Art, 40 in den Drahtstärken 3,8 4,2 mm p) Lüneburger Kuhkette Art. 43 in den Drahtstärken 3,8 4,66 5,5 mm q) einfache Tro genden Art. 48 in den Drahtstärken 4,6 5,5 mm in der Länge 630 mm r) Zugketten Art. 53 in den Drahtstärken 3,8 4,6 5,5 mm Art. 55 in den Drahtstärken 3,8 4,6 5,5 mm s) Binde- oder Ernteketten Art. 69a in den Drahtstärken 3,8 4,6 5,5 mm t) Brustketten Art. 72 in den Drahtstärken 4,66 5,5 mm Art, 73 in den Drahtstärken 4,6 5,5 mm u) Aufhalteketten Art. 78 in den Drahtstärken 4,6 5,5 mm Art. 79 in den Drahtstärken 4,66 5,5 mm v) Wagenspannketten Art. 71b in den Drahtstärken 2,8 3,8 mm in den Längen 400 450 500 550 600 650

700 +750 800 850 900 mm w) Fahrradanscchließtetten Art. 106 in den Drahtstärken 2,8 3,8 mm in den Längen 300 400" 500 mm x) Weidepfähle Art. 106 flach und Art. 208 vierkant in den Längen 350 450 mm y) Knotengerüstketten Art. 104 in den Drahtstärken 3,8 5 5,5 mm in den Längen 1500, 1800 mm

(4) Ferner dürfen die nachgenannten Ketten und Garnituren her- gestellt werden:

a) Jalousiektetten in den Größen 65/53 65/58 70/53 70/58

b) Stellketten

in der Drahtftärke 1,7 mm, 14 Glieder lang, ohne Schnuröse c) Brettchenfklammern

in den Größen 60/20 und 65/20

d) Fahrrad ventilfetten ; in der Drahtstärke 0,9 mm -mit 6 Gliedern in einfach oder mit Körperring h s) Schlüsselketten einfahe Panzerketten in den Drahtstärken 0,9 und 1,1 mm normal gedrehte Panzerketten jn den Drahtstärken 1,1 1,3 1,5 mm langgedrehte Panzerketten in der Drahtstärke 1,5 mm in den Längen 300 und 350 mm f) Schlüsselringe 1. Werkstoff: Eisendraht in den Drahtstärken 1,7 1,8 1,9 mm Außendurchmesser 30 34 mm Ausführung: glatt und gewellt . Werkstoff: Stahldraht e 205/15 205/16 und Patentschlüsselringe Länge 30 und 8 mm ! KBieferung: lose geshüttet oder an Garnituren montiert. Kartenaufmachung is verboten.

@) Eimplexhatfen in den Größen 25 30 40 50 60 70 90 110

L, 1,

(5) Patentketten dürfen nur noch in folgenden Größen aus Eisen und Zink gefertigt werden: ' Blechstärke: 0,3 0,4 0,5 05 06 08 1 12mm Glieblänge: 10 13,7 15 18 16,7 18,3 20,4 21,5 mm Gliedbreite: 45 5 "55 65 6 T 8 95mm Länge des gesamten Gliedes 25 3337 4 40 45 50 54 mm (6) Ketten in laufenden Metern von 2 mm Drahtstärke aufwärts sind nux noch lose zu bündeln. i

§2 Die Herstellung von Ampelketten in allen Ausführungen sowie von Zier- und Durchzugsketten, soweit diese aus Blech gestanzt sind, ist verboten.

83 Vorstehende Bestimmungen gelten auch für die Ausfuhr.

8 4 Jn begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs- wichtigen Bedarfes kann die Wirtschaftsgruppe Werkstoff- verfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Be- wixtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse Vnsnahmen von den Bestimmungen dieser An- weisung zulassen (Ausnahmegenehmigung). Sie kann die Ausnahmegenehmigung mit Auflagen oder Bedingungen

versehen. e's

Zuwiderhardlungen gegen diese Anordnung werden nah den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. estraf e 6

Entgegenstehende Bestimmungen der Anordnung Nr. 7 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Ar Na Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige vom 1. Juni 1942 werden hiermit aufgehoben.

S7

Diese Anordnung tritt 7 A nach ihrer Veröffentlihung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete, die Gebiete pon Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn- gemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Hagen, den 15. April 1943.

Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs- beauftragten für technishe Erzeugnisse.

Putsch.

| Anweisung Nr. 71 der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reich3- beauftragten für technishe Erzeugnisse über die Vexwendungs- beshränkung von Eisendraht für die Herstellung von Hest- draht, Nadeletikettendraht, Heftklammerdraht, Spezialshuh- draht und Briefklammerdraht

Vom 15, April 1943.

Auf Grund “der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBL. T S. 686) in Verbindung mit der Zweiten Anordnung über die Erzeugungs- lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Fndustrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 236 vom 8, Oktober 1942) wird mit Zu- stimmung des Reichsbeauftragten für tehnische Erzeugnisse angeordnet: 1

Eisendrähte zux Anfertigung der nachstehend genannten Erzeugnisse sind für den Fn- und Auslandsbedarf nur noch in den folgenden Abmessungen und Ausführungen her- zustellen:

1. Heftdraht a) Runddrähte Heftdrahtlehre Nr. 16 17 19/19: 20/01 Drahtdurchmesser mm 1,6 1,3 1,2 1,05 0,9 0,8 und stärker Hesftdrahtlehre Nr. 23 24 26..29 30 Drahtdurchmesser mm 0,7 0,6 0,5 0,4 0,35 Werkstofs: 0,8 mm & und stärker Thomasflußeisen, unter 0,8 mm @ck Thomas-, SM- oder verbessertes windgefrischtes Flußeisen Ausführung: Lg jedoch für Buchdinderzwecke auch verzinkt Toleranzen nach DIN 177 b) Flachdrähte Hesftdrahtlehre Nr. T Abmessungen mm 0,75 x 0,35 0,75 x 0,43 0,75 x 0,55 0,9 x 0,65 Hestoraz lte r.

Abmessungen mm 0,96 x 0,78 1,18 x 0,91 1,27 c 1,04 2,4 x 0,28 2,6 x 0,36 2,7 x 0,45 Thomas-, SM- oder verbessertes windgefrischtes Flußeisen Ausführung: blank Toleranzen nah DIN 177 Blechspulen dürfen nur dort Verwendung finden, wo Spulen- aufmachung unérseßbar ist. Die Neuanschaffung von Spulen ist verboten. j . NadDeletikettendraht : Drahtdurhmesser mm 0,6 0,5 / Werckstoff: Thomas-, SM- oder verbessertes windgefrishtes Flußeisen Ausführung: verzinkt i Toleranzen nach DIN 177 3. Heftfklammerdraht a) Runddrähte Abmessungen mm: 0,85 0,80 0,65 0,60 0,55 0,50 Werkstoff: 0,85 und 0,80 ram @& Thomasflußeisen unter 0,80 mm @& Thomas=-, SM- oder ver- bessertes windgefrishtes Flußeisen Ausführung, blankgezogen Toleranzen nah DIN 177 b) Flachdrähte

Abmessungen mm: 1,6 x 0,55 1,3 x 0,6 1,3 x 0,45 0,9 x 0,65

0,85 x 0,6 0,7 x 0,47 0,65 x 0,42 Werkstoff: Thornas-, SM- oder verbessertes windge- Ausführung: blank

frischtes Flußeisen Toleranz Breite u, Stärke # 0,02 mm

II TTI V

VI VII VIII .—

Werkstoff:

4. SpezialshuhDdraht a) OberfleckstiftdraHht Abmessungen mm: rund 1,9 1,78 1,6 1,52 1,3 fla 2,6 x 1,35 2,54 x 1,27 dreifant 2,9 x 1,4 2,67 x 1,65 vierkant 1,4 Die Herstellung von rautenförmigen oder an- deren Profilen is verboten. Werkstoff: Thomasflußeisen Ausführung: blank 4 Toleranzen nach DIN 177, jedoch nur Minus3- Toleranzen. b) Klammerdraht Abmessungen mm: flach 1,1 x 0,65 Ï Ï Werkstoff: Thomas-, SM- oder verbessertes windgefrishtes lußeisen Ausführung: blank Toleranzen nach DIN 177 c) Klammerzwickdraht Abmessungen mm: rund 0,6 0,55 0,50 flach 0,8 x 0,5 i Werkstofs: Thomas-, SM- oder verbessertes windgefrischtes Flußeisen Ausführung: blank Toleranzen nach DIN 177 d) Einbindedraht Abmessungen mm: rund 0,85 0,75 flah 1,1 x 0,65 ; Werkstoff: Thomas-, SM- oder verbessertes windgefrischtes Flußeisen Ausführung: blankgeglüht Toleranzen nah DIN 177 o) Stahlband

Abmtessungen mm: Breite 4567891012 14 16 18 20 Stärke 0,9 z : Werkstoff: Thomas-, SM- oder verbessertes windgefrischte3 Flußeisen Ausführung: blank 5, BriefflammerdDraht Abmessungen mm: 1,20 1,10 0,90 0,80 Werkstoff: Thomasflußeisen Ausführung: blankgezogen Toleranzen nach DIN 177

82 Lagerbestände an Drähten, die von den im § 1 aufgeführten Abmessungen und Ausführungen T dürfen bis zum 30. Juni 1943 ausgeliefert und in der Fertigung befindliche Drähte bis zum 31. Mai 1943 aufgearbeitet werden.

83

Jn begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs- wichtigen Bedarfs kann die WVirt\chaftsgruppe Werkstoff- verfeinerung und verwändte Eisentndustriezweige als Be- wirtschaftungsstelle“ des Reichsbeauftragten für tehnishe Er- zeugnisse Ausnahmen von den Bestimmungen dieser An- weisung zulassen (lusnagmnenenehmgung). Sie kann die Ausnahmegenehmigung mit Auflagen oder Bedingungen ver- ehen. L i | Vnträge auf Erteilung. von Ausnahmegenehmigungen sind bei der zuständigen fachlihèen Gliederung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft einzureichen,

8 4 Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung und die von der Bewirtschaftungsstelle erlassenen Ausführungsbestimmun- gen werden nah den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. S5

Entgegenstehende Bestimmungen der Anordnung Nr. 18 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts- gruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustrie- zweige vom 1. Juni 1942, veröffentlicht im Deutschen Reichs- anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 147 vom 26. Funi 1942, werden hiermit aufgehoben.

86

Diese Anordnung tritt 7 ae nah ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete, die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn- gemäß auch. im Eliaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Hagen, den 15. April 1943. Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs- beauftragten für technishe Erzeugnisse.

Put.

Anordnung Nr. 21 (FA 17) der Wirtschästsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für 'elektrotechnishe Erzeugnisse über die Lieferung von Einzel- und Ersaßtteilen sür Elektro-Wärme- und -Haushaltgeräte . Vom 17. April 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezembér 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver- indung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektro- technisher Erzeugnisse vom 6. August ‘1942 (Deutscher Reichsanz. und | Buftil cher Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 1

(1) Einzelteile und Ersaßteile für Elektroherde, -Tischherde, -Doppelkochplatten, -Einzelkoch- platten, -Bügeleisen, -Wasserkocher, -Heißwasserspeicher, -Futterdämpfer und Heizkissen dürfen nur an diejenigen Großhändlec und Nan gangs werkstätten geliefert werden, die gemäß § 2 dieser Anordnung zur Belieferung zugelassen sind.

(2) Vor Fnkrafttreten dieser Anordnung bereits ange- nommene Aufträge von Großhändlern und Fnstandseßungs- werkstätten, die nicht zugelassen sind, dürfen nicht mehr aus- geführt werden. g 2

(1) Zur Belieferung \ind die Großhändler, lelr versorgungsunternehmen und Handwerksbetriebe zugelassen,

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 90 vom 17. April 1943. &. 3

die in den bei der Wirtschaftsgruppe Elektrôöindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse geführten Listen aufgenommen werden.

(2) Großhändler werden von der Fachgruppe Elektro der Wirtschaftsgruppe Groß- und Außenhandel, Elektrizitäts-= versorgungsunternehmen von der Wirtschaftsgruppe Elektrizi-

tätsversorgung, Handwerksbetriebe vom Reichsinnungsverband des Elektrohandwerks benannt.

83 (1) Großhändler und Hersteller dürfen Bestellungen von gemäß § 2 Absatz 1 zugelassenen Jnstandseßungswerkstätten und Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur dann an- nehmen, wenn die Bestellung mit folgender Erklärung ver- sehen ist: „Unter Bezugnahme auf die Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 31. März 1942 (RGBl. I S. ie erkläre ih, daß ich die bestellten Ersag- idid Qu Ausführung mir erteilter Reparaturaufträge rauche.“

(2) Die Hersteller dürfen Bestellungen von gemäß § 2 Absay 1 zugelassenen Großhändlern nur dann annehmen, wenn die Bestellung mit folgender Erklärung versehen ist:

„Unter Bezugnahme auf die MELOiA des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 31. März 1942 (RGBL. I S. 165) erkläre ich, daß ich die bestellten Ersay- teile nur an gemäß § 2 Absay 1 der Anordnung Nr. 21 (FA 17) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichss\telle für elektrotehnishe Erzeugnisse zugelassene e S und Elektrizitätsversorgungs- unternehmen weiterliefern werde.“

8 4 (1) Die gemäß § 2 zugelassenen Ad Eng erften und Elektrizitätsversorgungsunternehmen dürfen Einzelteile und Ersaßteile für die in §1 genannten Geräte, ausgenommen Ersaßkochplätten, nur zu Enstandietungek verwenden.

(2) An Verbraucher dürfen Einzelteile und me a für die in § 1 aufgeführten Geräte, mit Ausnahme der Ersabkoch- platten, nicht lose geliefert und von diesen nicht lose bezogen werden.

(3) Einzelteile und Ersaßteile für die in § 1 aufgeführten Geräte dürfen nur ‘gegen Rückgabe des zu erseßenden Teiles eingebaut und Ersaßkochplatten nur gegen Rückgabe der zu erseßenden Kochplatte an Verbraucher geliefert werden.

85 Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotehnische Erzeugnisse behält sih vor, in besonders be- gründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen. 86

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über reden Und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vor riften axf dem Gebiete der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Er- zeugnisse (Verbrauchsregelungsstrafverordnung) in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBL.-1 S. 754) bestraft.

S7

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver- waltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Unter- steiermark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 17. April 1943.

Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse, - Lüschen.,

Umstellung von Antriebsmotoren in See- und Küstenschiffen auf Gasbetrieb Oeffentliche Aufforderung zur Erfassung

atio aen Verordnung vom 13. Februar 1939 Statistischer Zentralausshuß (Verfügung vom 19. März 1939)

e Einsparung von flüssigen Kraftstoffen sollen nunmehr auch Antriebsmotoren in Kuüsten- und Seeschiffen weitgehend auf Gasbetrieb Me tnt werden, Die Planung und Dur - führung ist dem Reichskommissar für die Seeschiffahrt in Berlin übertragen. Zunächst soll eine Sitte vid Prüfung der Umbaumög- lichkeit an zentraler Stelle durchgeführt werden. Zur 0 losen Erfassung werden hiermit alle Schiffseigner von See- und Küstenschiffen (aus\{hließlich der Fischereifahrzeuge) mit Antrieb durch Motoren von 50 bis 1000 PSe Leun öffent- lih aufgefordert, ihre Schiffe nah folgendem ee um= gehend anzumelden: An den Herrn Rei Mont sue für die Seeschiffahrt See- schiffahrtsamt, Berlin W 8, Wilhelmstraße 80. Kennwort: Umstellung auf Gasbetrieb. : Zur Ueberprüfung zwecks Einbau einer Gaserzeugeranlage melde i: Schiffsname: Schiffseigner: Genaue Postanschrift des Schiffseigners: Heimathafen des Schiffes: Art des Schiffes Mbit u Transportschiff, Schlepper, Sahrschiff, Fahrgastschiff usw: Nubbarer Frachtraum in | (1t = 1000 kg): Länge über Alles: Breite über Alles: Seitenhöhe: Tiefgang, leer: beladen: Zahl der Antriebsmotoren: a) Dieselmotoren d) Benzinmotoren c) Glühkopfmotoren Hiveitakt/Viertaktverfahren: Lerstellerfirma der Motoren:

—c0tortyþ (siehe Motorschild): Motorleistung in Sha L

Drehzahl des Motors bei Vollast: Motor-Nummer: Motor-Baujahr: ; Bauwerft des Schiffes:

alls zutreffend:

chiff ist beshlagnahmt seit:

von: Jh übernehme durch diese Meldung keinerlei Verpflichtung.

Unterschrift.

Vordrucke mit den vorstehenden Fragen können bei der Reichsverkehrsgruppe Seeschiffahrt, Hamburg-Altona, Pal- maille 45, kostenlos abgefordert werden.

Generalpläne, Zeichnungen oder Skizzen über Größe und Verteilung der Laderâume und Motorrâume sind beizufügen und werden möglichst umgehend zurückgegeben.

Schiffsei ner, die vorstehende Meldung nicht bis Juni 1943 abgegeben haben, müssen damit rechnen, daß sie Tünstiag leine flüssigen Kraftstoffe mehr erhalten.

Berlin, den 14. April 1943.

Der Reichskommissar für die Seeschiffahrt. J. V.: Dr. Bergemann.

Bekanntmachung Die am 15. April 1943 ausgegebene Nummer 41 des Rei geseßblatts, Teil I, enthält: 9 r Verordnung zur vorläufigen Regelung der Ecricht d Unterhaltung der Hauptschulen, Bois 31. März 1948 a

Zweite Verordnung zur Aenderung des Gesetzes über die Land- beschaffung für Zivede der Wehrmacht. Vom 31. März 1943,

Dritte Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Ge- nossenschaftsrecht. Vom 13. April 1943. /

Achte Verordnung zur Durchführung des Deutschen Beamten- geseßes (Verordnung über die ruhegehaltfähige Dienstzeit der volksdeutschen Umsiedler). Vom 14. April 1943,

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N.A. Be r E

ebühren: 0,03 F.Æ für ein Stück bei Voreinsendung auf unjer Postshecktonto: Berlin 962 00. E

Berlin NW 40, den 16. April 1943. Reichsverlagsamt, Dr. Hubrich.

Iichtamtliches Deutsches Reich

Der Gesandte des Unabhängigen Staates Kroatien, Herr Dr. Mile Budak, ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen,

Aus der Verwaltung

Reichsminister Dr. Frick über die Leistung des deutshea Beamten

Nicht nur im Großdeutshen Reich, überall in ganz Europa sind heute deutshe Beamte eingeseßt. Jm „Deutshen Recht“ nimmt Reichsinnenminister Dr. Fri ck Veranlassung, an Hand der deutshen Beamtengeseßgebung einmal grundsäßlih die Be- währung des deutshen Beamten herauszustellen. JFmmer be- stimmter habe sich jeit 1933 der Typ des neuen nationalsozia- listishen Beamten herausgebildet. Der Beamte von heute wisse, daß er niht nur sekbstlos und unentwegt seine Pflicht zu tun habe, sondern daß er seinen Dienst stets als Dienst an der Volks- gemeinschaft aufzufassen und auszurihten habe. Es sei der Stolz des nationalsozialistishen Beamten, sich nicht mit formaler Er- Eng der laufenden Büroarbeiten zu begnügen, sondern ein Mann der \{öpferishen Tat zu sein. Die Bewahrung der deut- shen Beamtengesebgebung finde ihre stärkste Stüße in der Be- währung des deutshen Beamten felbst. Habe schon die Zeit der Umformung des gesamten öffentlichen Lebens nah der Macht- übernahme jedem deutshen Beamten Gelegenheit gegeben, sein Können und den Wert seiner Persönlichkeit zu beweisen, so set die große Bewährungsprobe, auf die das ganze Volk durhch den Krieg gestellt sei, auch die große Bewährungsprobe für den deut- hen Beamten geworden. Sie begann für ihn {hon mit derx fried- lihen Ausweitung des Reichsgebiets im Jahre .1938. Der deutshe Beamte Bade es als besondere Ehrenpfliht betrachtet, alles zu tun, um diese Gebiete nun au innerlich und verwal- tungsmäßig mit dem Reih zu einer Einheit zu verschmelzen. Die Verwaltungen des Altreihs mußten dafür ihre besten Kräfte abgeben. Die Belastung für die Beamtenschaft des Alt- reihs war deshalb um so s{chwerer, als der Krieg einen neuen starken Abzug von Kräften brachte. Trovdem ist es, wie der Minister betont, der deutschen Beamtenschaft gelungen, ihre Auf- gabe zu meistern. Darüber hinaus wurden auch die neu in die Verwaltung eingetretenen Hilfskräfte mit dem Geist der Schaf=- fensfreudigkeit und unbestechlihen Pflichttreue erfüllt, so daß Fälle fahlihen oder gar moralischen Versagens nur äußerst jeltene Ausnahmeerscheinungen geblieben sind. Der Minister gedenkt auch der Leistungen der Ehrenbeamten in den kleinen Städten und auf dem Lande, die neben ihren sonstigen Pflichten ihre äußerste Kraft einseßten, um den Anforderungen des Krieges gerecht zu werden. Y

Kunst und Wissenschaft

Die Frühjahrsausftellung der Preußischen Akademie der Klinste

Mit einer rihtungweisenden Ansprache von Prof. Arthur Kampf wurde in Berlin am Sonabend die Frühjahrsausstellung der Preußischen Akademie der Künste eröffnet. Sie hat auf das große Velbild verzichtet, das auf der Herbstausftellung dominieren wird. Die Einsendungen an Graphik, Aquarellen und Klein- plastik sind jedoch außerordentlich zahlreih und bedeutungsvoll. m Mittelpunkt des Fnteresses stehen einige Kollektivausstel- ungen. Fn einem Saale vereint sind Werke der drei an der Ost- front gefallenen Bildhauer Blumenthal, Rietschel und v. Scheven. Größerer Raum wurde ferner dem Schaffen des 75 jährigen Ber- liner Architekten Albert Geßner, des 60 jährigen Weimarer Zeichners Walter Klemm und des Karikaturisten Eduard Thöny eingeräumt. Die Ausstellung ist wochentags von 10 bis 16 Uhr,

sfonntags von 10 bis 15 Uhr geöffnet.

Wiürtschafisteil

Ein - Fahr Reichsvereinigung Chemische Fasern

Das einjähvige Bestehen der Reichsvereinigung Chemische Fasern nimmt deren Vorsißender, Generaldirektor S pee laß, im „Vierjahresplan“ eine grundsäblihe Betrachtung über die neuen Methoden der gelenkten Wirtshaft auf Basis staatlicher Direktive und wirtschaftliher Selbstverwaltung anzustellen. Er knüpft hierbei an die Aenderungen, die im Jahre 1942 vorgenom- men wurden, an. Der Reichsvereinigung Chemische Fasern fiel als Hauptaufgabe die Leistungssteigerung in quantitativer und qualitativer Hinsicht zu, da sie den bei weitem größten Rohstoff- lieferanten der deutshen Textilwirtschaft darstellt. Das nächste Erfordernis war eine Produfktionsplanung, um bei quantitativer und qualitatioer Höchstleistung dasjenige Fasergut zur Verfügung Pen N können, das von der deutshen Kriegswirtshaft am rèngendsten benötigt wurde. Diese Aufgabe war um lo be- merkenswerter, als eine umfassende zentrale Produktionsplanung auf dem Gebiet der Zellwolle und aut dem Gebiet der zusammen- gefa ten drei Kunstseidenarten (Viskose, Kupfer, Acetat) von der eihsvereinigung als Gemeinschaftsorganisation der Jndustrie erstmalig durchgeführt werden konnte. Zur Zeit handelt es si naturgemäß darum, die gesteuerte Produktion in die richtigen Kanäle zu leiten nach dem Grundsaß: dem geeigneten Verarbeiter die geeignete Ware. Aber au heute oder gerade heute wird große Aufmerksamkeit der Weiterentwicklung der chemischen Fasern geschenkt und die Forshungsarbeit im besonderen Maße gefördert. Wir glauben, so führt Dr. Vits aus, daß wir dur unseren Zusammenschluß diese Arbeiten besonders intensiv und

Zur Altpaplersammiung 1941

Reichswirtschaftsminister empfing die Wirtschaftsberater der A. O. der NSDAP.

Der Reichswirtschaftsminister und Präsident der Deutschen Reichsbank Funk empfing in Gegenwart ‘des Staatssekretärs Dr. Landfried und des Unterstaatssekretärs von Fagwit die anläßlih ihrer Kriegsarbeitsbesprehung in Berlin anwesen- den Wirtschaftsberater der Auslands-Organisation der NSDAP. aus den europäishen Ländern, die dem Minister von Gauleiter Bohle und dem Leiter des Außénhandelsamtes, Gauamtsleiter Christians, vorgestellt wurden.

Der ReichswirtsGaftsminister gab den Wirtschaftsberatern einen Ueberblick über die wirtschaftlichen Notwendigkeiten der totalen Krie ührung im Reich und in der europäischen Wirt- shaftsgemeinshaft und verpflichtete sie zum verstärkten Einsatz der wirtshaftlihen Kräfte des Auslandsdeutshtums für die Er- ringung des Endsieges.

Die Wertpapierzulassungen an der Berliner Börse im ersten Vierteljahr 1943

An der Berliner Börse erfolgten vom 1. Fanuar bis 31. März 1943 30 E era ofittgen im Gesamtbetrage von 754,35 Mill. ‘Reichsmark. Davon entfielen 25 Zulassungen mit 745,16 Mill. Reichsmark auf festverzinslihe Werte, darunter eine Zulassung (ohne Betrag) auf Reichs- und Staatsanleihen, wobei es sih um die 314% Schaßanweisung des Deutschen Reiches von 1942 Folge 4 handelt. Neben den fünf Aktienzulassungen mit zusammen 9,19 Mill. A wurden in der Berichtszeit 160,94 Mill. N. Aktien für lieferbar erklärt, die aus der Kapitalberichtigung hervor- gegangen sind.

Wirtschaft des Auslandes

Abschluß der slowakisch-rumänischen Wirtschaftsverhandlungen Preßburg, 16. April. Die slowakish-rumänischen Wirtschafts- verhandlungen wurden am Donnerstag mit der Unterzeihnung der Protokolle abgeshlossen. Durch das Kontingentabkommen wurde der gegenseitige Warenaustaush um ein weiteres Jahr bis Mitte April 1944 geregelt. P

\hlagkräftig gestalten können. Eine der vornehmsten Aufgaben der Reichsvereinigung Chemische Fasern ist es ferner, Verein- barungen mit Unternehmungen und D C Len | in anderen Ländern herbeizusühren. ; Die Reichsvereinigung hat hier eine europäishe Aufgabe, die von erheblicher Auswirkung und beispielgebend für die zukünftige Gestaltung der zwischenstaatlichen Beziehungen sein kann. Nachdem Dr. Vits sodann die Wege geschildert hat, die die Reichsvereinigung Chemishe Fasern zur Lösung der ihr ge- tellten Aufgaben beschritten hat: ein kleiner und unbürokratifcher Apparat, der s{chnell, [Magtrastig und anpassungsfähig funktio- niert, beseßt mit Persönlichkeiten, die sich durch Betriebsnähe aus- Ne und in ihren Betrieben durch führende Tätigkeit und erantwortung verwurzelt sind, führt er abshließend folgendes aus. „Die neugefundene Form selbstverantwortliher Wirtschafts- exekutive, die gewiß nicht als Behelfsform, sondern zweifellos als etwas strukturell Bleibendes anzusehen ist, wird ihre JFndustrie befähigen, die höchsten Leistungen zu erbringen. Gerade das aber ist das Gebot der Stunde. Die Wirtschaft wird in den kommenden

Fahren noch manche Probleme zu lösen haben und sih daran erproben müssen. Besteht die Wirtschaft diefe Probe, dann besteht die Gewähr, daß sie heute und später die vom Reich und seiner

Fiorung gestellien Aufgaben in eigener Verwaltung meistern ann.“ s

Neuer Preisplan für O lebenswichtige Erzeugnisse in apan

Tokio, 16. April. Die japanische Regierung stimmte einem neuen Plan für die Preispolitik für kricas- und lebenswichtige Erzeugnisse zu. Wie eine hierzu offiziell herausgegebene Verlaut- barung zeigt, zielt dieser Plan, allgemein gesprochen, darauf ab, die Steigerung der Produktion solher Materialien 1uch durch eine entsprehende Preispolitik zu erleihtern. So übernimmt die Regierung beispielsweise die Garantie für angemessene Preise und fördert durch Unterstüßung wichtiger Unternehmungen alle Maß- nahmen, die auf eine Steigerung der Produktion dieser als wichtig anerkannten Materialien abzielen und sie ermöglihen. Die Schwierigkeiten, die bisher durch Preisprobleme einer Produfktions- steigerung im Wege standen, werden beseitigt. Gleichzeitig seßt die Regierung Standardpreise * für den Kauf und Verkzuf dieser Materialien fest. Der neue Plan berührt jedoch, wie man hier betont, in keiner Weise die bereits seit langem festgelegte allge- meine Preispolitik, an der unverändert festgehalten wird. Man weist vielmehr darauf hin, daß der Plan der Regierung dazu beitragen wird, nicht nur die reibungslose Produftionssteigerung zu sihern, sondern daß er auch die Garantie einer lünsftigen Stabilität der japanishen Wirtschaft gibt.

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