| 1 j | |
Reichs+ und Staatsanzeiger Nr. 108 vom 12. Mai 1943. E. 2
— — - mten —_— Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine Die Verbraucher haben die“ Bestéllsheine einschlihlich dex Bestellscheino 50 der Reichseierkarte, der“ Neichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) sowie der Bezugsausweise für
entrahmte Frischmilch und für Speiselartosseln in der Wotho
vom 24, bis 29. Mai 1943 bei den Vexteilern abzugeben, sofern nicht die Ernährungsämker die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken. Die Ernährungsämker können anordnen, daß die Bestellscheine des Bezugsaunsweises für Sveisekartoffeln bereits zu einem fxüheren Zeitpunkt abzu- geben sind. Maternübersendung
Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses M Matern einschließlih der Matern für die Reihs-Mahl- und -Brotkarten und für die Wochenkarten für ausländische Zivil- arbeiter werden wie iblih von der Deutschen Zeutraldruckerei übersandt.
Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern der- Nährmittelkarten hinsichtlich der Verteilung von Teig- waren sofort nah ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu
ent
s Jukrasttreten
Die Bestimmungen dieses Erlasses Über die Zuteilungen für die Zeit vom 31. Mai bis 27. Juni 1943 treten am 31, Mai 1943, die übrigen Anordnungen, soweit nichts anderes he- slimmt ist, sofort in Kraft.
Berlin, den 19, April 1943.
Dev Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
Jn Vertretung des Staatssekretärs: Rie ck e.
Betrisst: Verteilung von Trockenfrüchten und Schalenobst
1. Die Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Neberwachungsstelle wird in meinem Auftrage Trockenfrüchte und Schalenobst (Nüsse, Traubenrosinen, Sultanas sowie ge- trocknete Aprikosen und Pflaumen) in einer Menge zur Ver- fügung stellen, die es ermöglicht, jedem Verbraucher im Reichs. pel einmalig 125 g Trockenfrüchte oder Schalenobst zuzu- eiten.
Die Zuteilung erfolgt an die Fnhaber der rosa und blauen Nährmittelkarten.
Trockenfrüchte und Schalenobst werden weiter an Pelenen in Gemeinschaftsverpflegung — mit Ausnahme der Wehr- macht, der Schußgliederungen außerhalb der Wehrmacht sowie des Reichsarbeitsdienstes — ausgegeben. Die Krankenanstalten erhalten über die Deutshe Krankenhausgesellschaft eine Sonderzuteilung an Trockenfrüchten.
JZnhaber von Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiier können Trockenfrüchte und Schalenobst nicht erhalten, da die Gesamtmenge an diesen Erzeugnissen nicht ausreicht, um auch die Jnhaber von Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter zu versorgen. Auch für Ostarbeiter und Kriegsgefangene so- wie für Polen und Juden gilt die Sonderzuteilung nicht.
Strafgefangene und Häftlinge in Honztntdktiontikeat sind von der Zuteilung von Trockenfrüchten und Schalenobst aus- geschlossen. l
Welche Arten an Troekenfrüchten oder Schalenobst die Ve-« biete der einzelnen Landesernährungsämter und Ernährungs- ämter erhalten, muß sih ausshließlich nah dem Aufkommen an diesen Erzeugnissen und nach der frachtgünstigsten Lage der Läger an Troekenfrüchten und Schalenobst rihten. Be- sondere Wünsche einzelner Landesernährungsämter und Er- näâhrungsämter auf Zuteilung bestimmtex Arten und Sorten von Trockenfrüchten oder Schalenobst können daher leider feine Berückfichtigung finden.
i]. Die Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Ueberwachungsstelle gibt den Landesernährungsämtern und Chefs der Zivilverwaltungen bekannt, wann ihr Gebiet mit Trockenfrüchten oder Schaletobst versorgt ivird und bei welchen Einführern sih die Läger befinden, aus denen ihr Gebiet beliefert wird. Die Zuteilung an die Landesernährungs- ämter und Chefs der Zivilverwaltungen erfolgt von sofort an laufend und wird bis etwa Ende Juni d. J. beendet sein.
Die Landesernährungsämter teilen den uständigen Ob- leuten der Fachgruppe Nahrungs- und Genußmittel und verx- wandte Waren in der Wirtschgftsgruppe Groß- und Außen- handel, den Obleuten der Wirtschaftsgruppe Gemeinschafts- einkauf und den Obleuten der Wirtscha tsgruppe Einzelhandel (leßteren für die Filialbetriebe und Warenhäuser) die Liste der Einführer mit, aus deren Lägern das Gebiet ihres Lan- desernährung8amtes versorgt wird.
Die Einführer find verpflichtet, ihren Abunehmexn füx Schwund. und Einwiegeverlusie usw. einen Ausgleih an Ware — über die im Bezugichein (Großbezugschein) ange-
ebenen Mengen hinaus — nach näherer Weisung der Reichs- sell für Garten- und Weinbauerzeugnisse zu gewähren. Die
roßverteiler sind verpflichtet, ibren Abnehmexn bei Liefe- rung in ganzen Originalpackungen den gesamten Ausgleich, bei Lieferung in Anbruhëämengaen pinivéieas die Hälfte des Ausgleichs weiterzugeben. i
[TT. Die Landesernährungsämter regeln im einzelnen das Verfahren der Zuteilung von Trocenfrüchten und Schalenobst. Die Zuteilung erfolgt zweckmäßig auf Grund der den Landes- ernahrungsämtern vorbehaltenen Abschzitte der Nährnmiittel- farten oder auf Grund örtlicher Bcezugsauêëw-zise. Trocken- früchte oder Schalenobst sollen vom Verbraucher b:im Klein- vertciler vorbestellt werden. Jm allgemeinen find bisher Trokenfrüchte und Schalenobst vom Kolonialworen-Einzel- handel verteilt worden; ih bitie, dic Ernährungsämter zu ver- anlassen, im Benehmen mit der örtlichen Vertretung des Einzelhandels sicherzustellen, daß die Vorbestellungen auf T rockenfrüchte und Schalenobst bei derjenigen Art von Einzel- handelsgeschäften vorgenommen werden, die schon bisher Trockenfrüchte und Schalenobst vertkilt hat, Dex Kleinver- teiler tausht die Bestellscheine innerhalb einer vom Ernäh- rungsamt zu bestimmenden Frist in einen Bezugschein A Uber Trockenfrüchte oder Schalenobst um. Der Großoverteiler tauscht die abs Tes innerhalb ciner vom Ernôhrungsamt zu bestimmenden Frist in einen entsprechenden - Großbezug- schein um und bezieht auf Grund des Großbezugscheines vom JFmporteur. Trockenfrüchte oder Schalenobst werden ausge- en, sobald das Ernährungsamt festgestellt hat, daß die
leinverteiler in ausreihendem Umfange pit diesen Erzeug- nissen beliefert sind. i
Von einer Vorbestellung soll nur in denjenigen Fällen -ab-
gesehen werden, in denen ms Auf e But “ rungsamtles eine reibungslose Ver au bestellung möglich ist. Jun einem sol m
_—
des Landesernäh- e“ Vor- Falle hat das Landes-
exnährungs8amt das Zuteilungsverfahren im Benehmen mit dem Obmann der Wirkschajtösgriütppe Einzelhandel und, wenn
ei
kommt, auch im Benehmen mit dem Obmann d
ne Verteilung durch den ambulanten Handel in Betracht Wirt-
schafts8gruppe Ambulantes Gewerbe zu regeln.
bi
Das Landesernährungsamt hat die Einführer, die sein Ge- et versorgen (s. o. Abschn. 11 Abs. 1), von dem in seinem
Gebiet geltenden Zuteilungsverfahreu zu unterrichten.
sd
Wegen der Versorgung derjenigen Verbraucher, die nah Ab- luß der Vorbestellung der Trockenfrüchte oder des Schälen-
obstes geboren werden, zugiehen oder-aus einer Sammelver- ‘pflegung, z. B. Wehrmaht, entlassen werden, empfehle ich, das- jenige Verfahren entsprechend anzuwenden, das ich in meinem Erlaß vom 16. 2. 1943 — Il A 2-6272 — für Trockengemüse
angeordnet habe.
Auch für Binnenschiffer, Wandergewerbe-
treibende und ähnliche Personën ohne ständigen Aufenthalts-
or
t gilt das in meinem vorgettannten Erlaß bestimmte Ver-
fahren entsprechend.
Den versorgungsberechtigten Anstalten und sonstigen Ge-
meinschaftsverpflegungseinrihtungen (s. o. Abschn. 1 A 53), in denen Versorgungsberechtigte verpflegt werden, die keine Nährmittelkaxrten erhalten, sind Lu über Trocken-
früchte oder Schalenobst, und zwar
od
ür je 125g S er L pro Kopf der verpflegten Person, auszustellen. IV. Die Ernährungsämter sind durch Uebersendung eines
Abdruckes umgehend zu benachrichtigen.
Berlin W 8, den 6. Mai 1943. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, «Fn Vertretung des Staatssekretärs: Riecke.
Einziehung vou Meningokokkenserum RdErl. d. RMdJ. v. 28. 4. 1943 — [V g 727/43-5543
dos Die Meningokokkensera mit den Kontrollnummern
TT
bis 627 (wörtlih: „fünfhundertsechsundneunzig“ bis „[echshundertsiebenundzwanzig“) aus der Ÿ. G. Facben- industrie AG., Abt. Behringwerke, in Marburg a- d. L., bis 85 o SaEf Mebenundsiehai “ bis „fünfundachtzig“)
aus dem Sächsischen Serumwerk AG. in Dresden,
1 (wörtlih: „eins“) aus dem Anhaltischen Serum-Jnstitut in
Dessau
E wegen Ablaufs der staatlihen Gewährdauer zur Einzie- ung bestimmt. 2 Eine gleiche An erfolgt in der Deutschen
Apotheker-Zeitung, in sowie in der Pharmazeutischen-Hentralhalle
er Süddeutschen T Tau Tp ür Deutschland.
Bekanutmachung
Auf Grund des § 1 des Geseyes über die Einziehun
kommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 — Seite 293 — in Veri dung rit dem Gesey über die Ein-
gie
GBI.
ung volks- und staatsseindlihen Vermögens vom 14. Juli
1933 — RGB&-l Seite 479 —, dem Runderlaß des Reichs-
ministers des
nnern vom 14. Juli 1942 — 1 903/42 —
5400 — MBliV. vom 22. Juli 1942 Seite 1481 — über die I. der Zuständigkeit bei der Elek pa kfommu- e
nistîschen und Reichskanzlers über die Verwertung des Cettes
Ve Se
rmögens in Berlin und dem Erlaß des Führers rmögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. I
ite 303 wird das inländische bzw. hinterlassene Ver-
mögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:
1.
Aron, Julius Fsrael, geb. 10. 3. 1925 in Berlin, uleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Schöneberg, Hohen- sriedbergstr. 18,
scher, Friy Jsrael, geb. 17. 10. 1893 in Berlin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Grunewald, Teplißer
Straße 38,
- Ber, Jaques Jsrael, geb. 10. 1, 1883 in Berlin, zuleyt wohmhas gewesen in Berlin W 15, Xantener Str. 7 bei
),
. Bernhard, Walter Fsrael, geb. 11. 8. 1894 in Gold- berg, zuleyt wohnhaft gewesen in- Berlin-Wilmersdorf, Gieselersir. 23 bei Rosenthal
. Bernstein, Julius Israel, geb. 20, 6. 1891 in Hions, uleßt wohnhaft gewesen in Berlin W 62, Courbiere- firaße 7 bei E
. Breit, Charlotte Sara, geb. 16. 3. 1913 in Dresden, zuleyt wohnhaft gewesen - in Berlin - Charlottenburg, Sybelstr. 15,
.- Büchler, Josef Fsrael, geb. 10. 4, 1904, zuleßt wohn- gelt gewesen in Berlin W 35, Frobenstr. 18 bei Fried-
eim,
. Büchler, Hannchen Sara, geb. Falokmann, geb. 26. 9. 1910 in Berlin, zuleßt wobithaît gewesen in Berlin W 35, Frobenstr. 18 bei Friedheim,
. Epelstein, Herbert Fsrael, geb. 12. 10. 1891 in Doelitz, zuleyt wohnhaft gewesen in Berlin NO 43, Neue
Königstr. 42,
. Fle ck, Gerhard Jsrael, geb. 5. 2. 1909 in Berlin, zu- leßt wohnhaft gewesen in Berlin N 58, Wolliner Straße 18/19,
. Fle ck, Erna Sara, geb. Marx, geb. 24. 4. 1912 in Fentsch, zuleßt woludäft gewesen in Berlin N 58, Wolliner Str. 18/19,
. Flei scher, Max Jsrael, geb. 5. 2. 1892 in Laura- hütte, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Charlottenburg, Nnesebeckstr. 76, ,
. Flei cher, Margot Sara, geb. Liebrecht, geb. 10. 11. 1898 in Berlin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin- Charlottenburg, Knesebeckstr. 76,
- Fraenkel, Dorothea Sara, geb, Loewenstein, geb. 2. 9, 1893 in Berlin, zuleht wohnhaft gewesen in Berlin W 62, Courbierestr. 1, ’
. Gin y, Wexner Fsrael, geb. 12. 2, 1907 in Berlin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin N 54, Schönhauser Allee 187 bei Meyer,
- Goldmann, Rosa Sara, geb. 7. 1, 1900 in Beuthen, gr wohnhaft gewesen in Berlin-Stegliy, Elisen- traße 24 bei Jolles,
- Grün, Gertrud Sara, geb. Hausdorf, geb, 26. 11. 1891 in Berlin, zulegt wohnhaft gewesen in Berlin-Char- lottenburg, Droysenstr. 7,
. Gutfeld, Siegfried Jsrael, geb. 10. 7. 1898 in Gollub, zulest wohnhaft gewesen in Berlin NW 87, Klopstockstr. 30, 7
--Hafter, Regina Sara, geb. 20. 12. 1905 in Gwordziec,
—
zülêhts wohnhaft gewesWn Berlin C 2 Straße 57, gol 9 erlin C 2, Prenzlauey
20. Horwi§, Paul Zsrael, geb. 26. 4. 1903 in Berlin,
julegt ¿wohnhaft gewesen in Berlin NW 87, Lessing, {,
21. Kunz, Georg Fsrael, geb. 4. 83. 1898, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin W 50, Achenbachstr. 7 i 22. Pi he Le P ye Sara, d: 1, 1885 in Baden, e ohnha ewesen in érlin-Charlotte de eid 4: L | G r ‘ Ukt Ner , Roja Sara, gb, 26. 5. 1897 in Wien zue lest wohnhaft gewesen in Berlin - Charlottenburg,
Krumme Str. 74,
24. Loewenthal -Eva Sara, 7 5. 7, 1910 in Steglig, E wohnhaft gewesen in erlin-Friedenau, Knaus« traße 9 bei Schmidt;
Be EEs E n Dae, geb. 8, 3,1913 in
erun, zureBt wohnhaft gewesen in Berlin W 35 Katler- straße 16 vei Lébänb, Mere epa Per
26. Rei ß, Wally Wite, geb. Ie geb. 4. 1. 1905, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin 2, Kaiser-Wilhelm-Str. 32,
27. R oösener, Frieda Sara, geb. Nierenstein, geb.-30, 12, 1887 in Berlin, zuleßt wohnhaft gewefen in Berlin-Halen« see, Foachim-Friedrih-Str. 49,
28. Rosenbaum, Kurt Jsrael, geb. 19. 9, 1906 in Augsburg, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin- Charlottenburg, Wißlebenstr. 20, z
29. Sand, Gerda Sara, geb. Grün, geb. 23. 4, 1893 in Berlin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin NW 87, Elber«
felder Str. 28,
80. Simonsohn, Lucie Sara, geb. 9. 11. 1883, zulett wohnhaft gewesen in Berlin-Wilmersdorf, Nassauische Straße 61,
81. Holz, Rudolf Jsrael, geb. 6. 4. 1909 in Berlin, zuleht wohnhaft gewesen in Bkxlin-Wilmersdorf, Nassauischo Str. 61 bei Simonsohn
82. Holz, Lotte Sara, geb. S geb. 10. 11. 1906 in Berlin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Wilmers- dorf, Nassauische Str. 61 bei Simonsohn,
Süßmann, Gittel Sara, geb. 7. 9. 1939 in Berlin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin N, Christinenstr. 35, 34®°S üß mann, Ruth Sara, geb. 21. 11, 1937 in Berlin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin N, Christinenstr. 35,
85. Schneider, Ursula Sara, geb. 27. 3, 1920 in Berlin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin 80 36, Kottbussex Straße 22,
. Wagner, Waldemar Fsrael, geb. 17. 1. 1880 in Fran«
kenstein, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Charlotten« |
burg, Giesebrechtstr. 15,
. Wagner, Lotte Sara, geb. Schlawauski, geb. 8, 9. 1895 in Friedland, zuletzt véndat gewesen in Berlin-Char- lottenburg, Die S 15,
. Wagner, Lissy Jngeborg Sara, geb. 12. 12, 1925 in Berlin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Charlotten- burg T N 15
i; Wolff, Alexander Jsrael, geb. 15. 6. 1864 in Berlin, Left e gewesen in ‘Berlin NO 18, Barnimstr. 3,
. Casse burg, zuleßt wohnhaft gew wieckistr. 18 bei Laboschin
41. Cassel, Vera Sara, eb. Fleischer, geb. 6, 5. 1920 in Fünfeichen, zuletzt wolnbaft gewesen in Berlin N0, Chodowieckistr. 18 bei Laboschin,
42. Kaufmann, Lina Sara, geb. Julius, geb. 15. 2, 1907 in Schokken, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin 017, Gr. Frankfurter Str. 45—46, |
48. Kaufmann, Marion. Sara, geb. 28, 11. 1938 in
Berlin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin 017, Gr. Y
Frankfurter Str. 45—46, 44. Wolff, Junge Sara, geb. 5. 2. 1914 in Breslau, zuleht wohnhaft gewesen in Berlin W 30, Barbarossastr. 52.
Berlin, den 7, Mai 1943. j Geheime Staats8polizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. J. V.: Dr. Venter.
Versügüng
Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens im Lande Cat vom 18. No- vember 1938 — RGB. 1 S. 1620 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsstatthalters in Oesterreih vom 7. Februaxy 1939 — B. ‘Nr.-8 11 G—41/V/39 — und déèr Rundverfügung des Jnspekteurs der Sicherheitspolizei und des SD in Wien voi 28. Juli 1939 — B. Nr. S 11 G 1084/39 — wird das gesamte im Wirkungsbereih der bezogenen Verordnung vom 18. November 1938 befindliche Per gen der Juden
Gans, Ezechiel, geb. am 19. 6. 1850 in Rosenberg, Kr, Kapliy, tschehosl. Staatsanzgeh., mos., früher in Krummau a. d. M., Flößberg Nr. 208 wohnhaft gewesen, gestorben am 8. 8. 1924 in Krummau a. d. M.,
Me gl, Charlotte, geb. am 24. 3. 1864 in Stahleg, Ke. Tabor, tshechosl. Staatsangeh., mos., verw., früher in Krummau a. d. M,, Breitegasse 45 wohnhaft gewesen, gestorben am 23. 9, 1938 in Krummau,
Robitschek, Luise Sara, geb. am 11. 6. 1890 in Bud- weis, Protektoratsangeh., mos., verh., früher in Unter- haid, Marktplaÿ 9, zuleßt in Budweis, Feronymova 17/11 wohnhaft weten
Vorzimmer, Charlotte, geb. am 22. 10, 1870, Protek- torat8angeh., mos., yerw., früher in Strobniy Nr. 62 und zuleßt in Prag wohnhaft gewesen,
Ziegler, Walter, geb. am 3. 3. 1910 in Graben, Kr, Kapliy, Protektoratsangeh.,, mos.,, verh.,, früher in Graßen 202, z. Zt. in Budweis wohnhaft,
und das Vermögen der Zigeunerin
Steiner, Hermine, geb. Brandtner, geb, 6, 2. 1919 in Linz, deutsche Staatsangeh., rk., zuleyt in Hart Nr. 39, Gmd. Leonding/Oberdonau, wohnhaft gewesen,
befchtagnahmt und zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen.
Linz/Donau, den 7. Mai 1943. it
(Geheime Staatspolizei. Staatspolizeisteile Lin, Dr. Ba s.
Bekanutmachuung
“Auf Grund des Gesches über die Einziehung valks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Zuli 1933 — RGBl. 1
S. 479 — in Verbindung mit dem Gesey über die Einziehung |
s I a d r d e b p-a er i U6 Ali ads
Friedberg Zsrael, geb. 20. 6. 1913 in Naum« ff éi in Berlin N0, Chodo-
fimunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 — NGB[. I 293 — und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers r die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs- nden vom 29. Mai 1941 — RGBl. 1 S, 303 — wird hier- t der gesamte Nachlaß | Der Sophie Sara Cza psÆi, geb. Freundlich, geb. am 5. 3. 1866 in Gnesen, verstorben am 17, 11. 1939, zuleßt in Görliß wohnhaft gewesen,
der Elsa Sara Kauff Marklissa, verstorben am 30. 8, 1939, zuleßt in Liegniy wohnhaft gewesen, und des
Eamuel J#
verstorben am 20. 12, 1938, zuleßt in Glogau wohnhaft
gewesen,
gunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichs-
Finster der
Liegniß, den 5. Mai 1943. Der Regierungspräsident. F. A.: Dr. Beuster.
Die JIndexziffer der Großhandelspreise
Reichs: und Stgatsanzezger Nr. 108 vom 12 Mai 1943. E. 3
mann, geb. am 27. 4, 1876 in
rael L i cht, geb, am 22, 12. 1874 in Kenipen,
Finanzen, eingezogen.
im Monatsdurchschnitt April 1943
Die Jndexziffer der Großhandelspreise stellt sich im Monats- irchs{hnitt April, wie im Vormonat, auf 116,0 (1913 — 100). ie Fndexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 118,5 + 0,1 v. H.), industrielle Rohstoffe und Halbwaren 102,5
0,1 v. §.) und industrielle-Fertigwaren 134,4 (— 0,1 v. H.).
öInde
__1913 = 100
Monatsdurch\chnitt März April 1943 1943
Ver- änderung
in vH
rxgruppen
. Agrar stoffe 1. Industrielle Halbwa'en : E l. Induftrielle Ferkigwaren . . . davon Prooufktionemittel . Kon'umgüter . . ..
(Gesamtindex
Unter den
118,4
102,6 134/5 113,8 150,1
116,0
118,5
102,5 134,4 113,7 i 150,0 i;
116,0 i;
Nobstoffe : und
Agrarstoffen haben \sih die Preise für Futter-
treide, ausländishen Mais, Futterhülsenfrüchte und Trocken-
hnißel der höht.
aren wirkt
ausbrandkohlen (Niederlausißer Braunkoh Der leichte Rückgang der Jndexziffer für industrielle F
jahreszeitlihen Staffelung entsprechend etwas
Jn der Fndexziffer für industrielle Rohstoffe und Halb-
sich ein jahreszeitlicher E i a für enbriketts) aus, - ertig-
aren ist Mb bebing durch niedrigere Preise für einzelne
extilerzeugnis
e bedingt.
j Berlin, den 10, Mai 1943.
Statistisches Reichsamt.
——
ekanntmachung, betreffend Zulassungskarten | Folgende Zulassungskarten sind ungültig:
7 Prüf-Nx. 51 448 ‘vom 15. 5. 1939 „Hopfen und Malz“.
tersalltag: 12, 3, 1943.
V3.
Gültig nur Nr. 58553 vom 22. 2.
Prüf-Nr. 55 030 vom 20. 3. 1941 Dienst am Werk —
om Werden einer Neuaufführung“. Serfelltacs 6. 3, 1943. dültig nur Nr. 58 565 vom 22, 2, 1943. Prüf-Nr. 57 402 vom 831. 7. 1942 „Zeit im Bild: .Die
onne laht““. Verfalltag: 7. 3. 1943, Gültig nur Nr. 58 285 pm 23. 2, 1943.
Prüf-Nx, 57 445 vom 3. 8. 1942 „Blick in die Zeit Nr. 17: bends in Berlin: Berokina, Plaza, Kabarett der Komiker,
fala, Wintergarten.“
(Quer durch Berlin), Verfalltag:
. 3, 1943. Gültig nur Nr. 58 287 vom 23, 2. 1943, Prüf-Nx. 54 997 vom 3, 3, 1941 „Tiere als Jagdgehilfen
s Menschen“.
Verfalltag: 7. 3. 1943, Gültig nur
ir, 58 384 vom 23, 2. 1943. Prüf-Nr. 56 387 vom 7. 1. 1942 „Eger, eine alle deutsche Stadt“. Verfalltag: 7. 3. 1943, Gültig nur Nr. 58 455 vom
3, 2, 1943,
Prüf-Nr. 51 068 vom 22. 3. 1939 „Pioniere der deutschen cchnik“. Verfalltag: 7. 3. 1943. Gültig nux Nr. 58 481 vom
3, 2, 1943.
Prüf-Nr. 54053 vom 2. 8. 1940 „Samland-Gold“,
alltag: 7. 3,
Verfal 943
Ver-
1943, Gültig nur Nr. 58517 vom 23. 2. 1943,
Le. 54 131 vom 27.8. 1940 „Handflehter-Kunst“. tag: 7. 3. 1943.
Gültig nur Nr. 58 518 vom 23. 2.
Prüf-Nr. 54 584 vom 16, 1. 1941 „Schwarze Kunst“. Ver- alltag: 7. 3, 1943. Gültig nur Nr. 58 583 vom 23. 2. 1943. Prüf-Nr. 52 876 vom 13. 12. 1939 „Bunter Alltag im joo“, Verfalltag: 7. 3. 1943. Gültig nux Nr. 58 351 vom
4 2, 19483,
Prüf-Nr. 45 290 vom 29. 4. 1937 „Sachsens Ostland“. Ver- alltag: 9. 3. 1943. Gültig nur Nr. 57 778 vom 25. 2. 1943.
Prüf-Nr. 51 550 vom 1. 6. 1939 „Sonnige Saar“. Verfall- ag: 9, 3, 1943. Gültig nur Nr. 58 296 vom 25. 2. 1943: :
Prüf-Nr. 51 492 vom 24, 5, 1939 „Wie aus dem Karle ein erl wird“. Verfalltag: 9. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 501 vom 25, 2, 1943.
Prüf-Nr. 50 722 vom 21. 2. 1939 „Das muß einem ja erst
ial gesagt werden“,
Verfalltag: 18. 3. 1943, Gültig nur
Nr. 58579 vom 26. 2. 1943.
Prüf-Nr. 51 320 vom 24. 4. 1939 „Das muß einem ja exst ial gesagt werden“ (Schmaltonfilm). Verfalltag: 18. 3. 1943, Bültig nux Nr. 58 579 vom 26. 2, 1943.
Prüf-Nr. 54 052 vom 2. 8. 1940 „Rückwärts gehn — Stricke
dreh'n“. 7. 2. 1943
Verfalltäg: 17. 3. 1943, Gültig nux Nx. 58 5616 vom
Prif-Nr. 54 484 vom 5. 11. 1940 „Sturmdienst am Gerät“
Schmalfilm)
Dom 23, 2 1
.… Verfalltag: 7. 3. 1943, Gültig nux Nr. 58 485 943.
Prüf-Nx. 52 010 vom 18. 8. 1939 „Ballonsport im NS- liegerkforps“ (Schmalfilm). . Verfalltag: 9. 3. 1943. Gültig 3
nur Nr. 58 484 vom 25. 2. 1943. Prüf-Nr. 58 181 vom 11. 12. 1942 i thietik“ (Ein Ausschnitt vou den Deutschen 1942 im Olympia-Stadion) (Schmalfilm). Gültig
1943. „ Prüf-Nr. Proßfürstin“
„Festtage dex Leicht- e Meisterschasten Verfalltag: 18, 3. nur Nr. 58 656 vom 27. 2. 1943,
51 357 vom 29, 4. 1939 „Die drei Lügen derx (Ein Mann woird enlführt) (Unterlegte deutfche
mit Ausfertigungsdatum vom 12. 3. 1943.
Sprache) mit Vermerk vom 14, 190. 1939, Ve 44 1943. Gültig nur Nr. 58 (04 vom 16, 2. E: Ap k e: a a en 9. 1, 1943 „Zwei glücklihe Menschen“.
erfalltag: 15. 3. 1943 Gülti Nr. 58 302 5
"P uu Vermerk vom 1. R 1Og E 4 rüf-Nr. 58 471 vom 25. 1. 1943 „Die Leßten von Gl{-
bub“ (Unterlegte deutsche Sprache). Verfallteg: 16. 3. 4943, |
R eie Nr. 58 és vom 25. 1. 1943 mit Vermerk vom |
Prüf-Nr. 52640 vom 7. 11. 1939 „Ein Kleinod in | Franken“. Verfalltag: 24. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 550 vom 5. 3. 1943. n
Prüf-Nr. 53 152 vom 22. 1. 1940 „Mainfranken — Wein- franken“. Verfalltag: 24. 3, 1943, Gültig nux Nr. 58 594 bom 5. 3. 1943.
Prüf-Nr. 53 197 vom 25. 1. 1940 „Verträumte Nester an Tauber und Main“. Verfalltag: 24. 3, 1943, Gültig nur Nr. 58 595 vom 5. 3. 1943.
¿ N S 329 vom 10. 9. 1936 „Die Barockstadt Dres- en“, Verfalltag: 25. 3. 1943. Gülti Nr. 58 628 vo 4 i g g nur Nr. 58 vont
Prüf-Nr. 53 595 vom 18. 4. 1940 „Die große Reserve“. Verfalltag: 24. 3, 1943. Gültig nux Nr. 68 528 vom 6. 3. 1943,
Prüf-Nr. 54 932 vom 22, 1, 1941 „Die große Reserve“ (Schmaltonfilm). Verfalltag: 24, 3, 1943. Gültig nur Nr. 58 528 vom 6. 3. 1943.
Prüf-Nr. 55307 vom 1. 4. 1941 „Gedankenleser Pfif ikus“ (Werbetonfilm) (Farbenfilm). Verfalltag: 26. 3, 1943, 0 ültig nur Nr. 58 698 vom 6. 3. 1943.
Prüf-Nr. 57 467 vom 20. 8, 1942 „Weiße Wäsche“, Verfall- tag: 26. 3. 1943, Gültig nur Nr. 57467 vom 20. 8. 1949
Berlin, den 11. Mai 1943. Der Leiter der Filmprüfstelle. v. Allwörden.
Anorduung
zur Preisbildung für Umarbeitungen und Ausbesserungen von Pelzbekleidung. _
Vom 7, Mai 1943
Auf Grund des § 2 des Gesehes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines De R für die Preisbildung — vom 29. Ottober 1936 (RGBIl.1 S. 927) wird mit Aimung des Beauftragten für den Vierjahres-
ordnet
plan ange §1
Die Preise und Entgelte für Umarbeitungen und Aus- besserungen von Pelzbekleidungsstücken sind zu bilden aus der Summe D) der Detigmngalhne,
b) der Kosten dec vom Betriebe gelieferten Zutaten,
c) der Kosten des vom Betriebe gelieferten Fellmaterials und dem auf diese Summe zu berehnenden Gemeinkosten und Gewinnausfschlag.
T9
(1) Dex Fertigungslohn darf nur in Höhe der am 16. Ok- tober 1939 E gezahlten Säße berehnet werden, \o- weit sie niht den Anordnungen der Reichstreuhänder der
Arbeit zuwidergelaufen sind. Sind die Löhne nah dem 16. Oktober 1939 tariflich neu geregelt, so dürfen lediglich die neuen Tariflöhne der Preisermittlung zugrunde elegt werden. Wenn die am 16. Oktober 1939 aulässigerweise ge- ften Löhne über den AATIRAN liegen, so konnen Stop- °ÿhne, solange diese fortgezahlt werden dürfen und tatsächlich fortgezahlt werden, auch weiter der Preisermittlung zu- grunde gelegt werden.
(2) Der Berechnung des bis ai darf nur die tat- ächlihe, höchstens jedoch die wirt chaftlih gerechtfertigte
ertigungszeit zugrunde gelegt werden.
(3) Soweit der Unternehmer unmittelbar tvestelite b mit- arbeitet, darf E der nah Abs. 1 festgestellte höchste Gesellenlohn eingeseßt werden. Als Mitarbeit in diesem Sinne gilt nicht die allgemeine Leitung und Ueberwachung der Arbeit, diese wird durch den Gemeinkosten- und Gewinn-
aufshlag (§ 5) abgegolten. 83
Als Preis der verwendeten Zutaten gilt der tatsächliche Einkaufspreis. £4
Als Preis der verarbeiteten Felle gilt der tatsählihe Ein- kaufspreis. Die Preise der Anordnung zur Preisbildung für veredelte Rauchwaren vom 20. März 1941 (Reichsanz. Nr. 73 vom 27. März 1941) dürfen in keinem Falle überschritten werden. es
- Der Gemeinkosten- und Gewinnaufshlag darf höchstens
beieinemJahresumsay im Jahre 1938 bis zu 30 000,— RAM . “ « . . . * ‘ . . E E L L A O ber 100000 N ae ai 100
86 (1) Jn dem nach § 5 der Anordnung 111/43 der Reichsstelle | ür Rauchwaren vorgeschriebenen Auftragsbuch ist das Zu- Nabe des Preises für die Umarbeitung oder Aus- |
besserung nachzuweisen. : j (2) Dem Auftraggeber ist bei Auslieferung der Ware eine |
betragen: v. H. 80
Rechnung zu erteilen, in der die Nummer des Auftragbuches | : Reichsminister für Wissenschaft, Erzichung und Volksbildung Ad : hat diese Wahl bestätigt. Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von |
anzugeben ist.
8 7
ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Vor- schriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.
&8 Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Durchführung oder Ergänzung dieser Anordnung erforder- lichen Rechts- und Verwalkllngsvorschristen. 89 Die Anordnun Sie gilt nicht in den eingegliederten O Berlin, den 7. Mai 1943. Der Reichskommissar für die Preisbildung. m Fischbödck.
tgebieten.
tritt mit der N ac in Kraft. :
G z s —É N
5 F
# Zweite Ergäuzungsbestimmungen
//iux Anordnung über Vergütungen für kriegsbedingte
Schäßungen Vom 8, Mai 1943
Auf Grund vou fert Abs. 2 und F 9 der Anordnung übex Vergütungen für riegsbedingte S ingen vom 17, Sep- tember 1942 (Reichsanzeiger Nr. 222) bestimme ich:
Den kriegsbedingten Schäßungen werden Schä ungen nah dem MNReichsleistungsgeset (Gesey über Sachleifkfungen füx Reichsaufgaben) von 1. September 1939 (NGBIl. [ S. 1645 ff.) und nah dem Schußbereichgesep vom 24, Januar 1935 (RGBl. 1 S. 499) durch Schäyßer, die weder im Wehr-, im Beamten-, im Angestellten-, noch im Notdienstverbältnis zu der sle heranziehenden Etelle stehen, mit folgenden Maßgaben gleichgestellt: h
Reichsleistungsgesetß 1. Das Beziehen von Entgelt ist nicht an die Erfüllung dex Vorausseßungen des § 2 der Anordnung gebunden. 2. Die Entgeltsregelung der Anordnung (§8 3, 4, 5) gilt grundsäßlich sowohl für Schätßungen anläßlih der Vers gütung bei Zuanspruchnahme von Leistungen (S8 3 ff. NLG) wie für Schägzungen anläßlih der Entschädigung von Sachschäden, außergewöhnlicher A bnußung, Verlusten und Haftpflichtschäden (§ 26 Abs. 3 RLG). . Die Entgeltsregelung der Anordnung (§8 3, 4, 5) gilt sowohl für Schäter, die zu den Einigungsverhandlungen (S 26 RLG), wie für solche, die im Verfahren über die Ermittlung der Vergütung oder des Schadens (8 27 Abs. 4 RLG) herangezogen werden.
. Von der Gleichstellung ausgenommen werden die Schäßungen von Pferden, Bespannfahrzeugen und Ge- schirren, Kraftfahrzeugen sowie Flurschäden.
Schußbereichgesehß . Jm Verfahren nah dem Schußbereichgesey, insbesondere § 10 Abs. 3 des Gesetzes oder der Zweiten Durchführungs8- verordnung vom 11. Oktober 1939 (RGBl, 1 S. 2066), ist das Bezichen von Entgelt ebenfalls niht an die Er- füllung der Voraussezungen des § 2 der Anordnung gebunden. Diese Ergänzungsbestimmungen treten am 15. Mai 1943 in Kraft. Berlin, den 8, Mai 1943. » Der Reichskommissar für die Preisbildung. D. U Bau:
Berichtigung In § 1 (1) der Anweisung Nr. 41 — Landwirtschaftliche Maschinenersaßteile — ist die nachstehende Erweiterung des HZwischensayes vorzunehnien:
„soweit die Teile vom Hersteller nicht zu vollständigea Maschinen und Geräten Banne us oder zur Justand- ia selbstgebauter Maschinen und Geräte verwandt wer»
C
Druckfehler-Berichtigung Jn der am 20. April 1943 in Nx, 92 veröffentlichten An- ordnung des Reichskommissars für die Preisbildung über Höchstpreise für Sicheln vom 17, April 1943 muß im § 1 Abs, 2 bei dem Aufschlag für „Hefte samt Anmachen“ ein Betrag von NA 0,14 je Stüd ein eseyt werden und nicht wie angegeben ein Betrag von NA 0,42.
Bekanntmachung Die am 10. Mai 1943 ausgegebene Nummer 47 des Reichs gesehßblatts, Teil 1, enthält:
Ziveite Verordnung zur Durchführung und fegänging des Fürsorge- und Versorgungsgeseßes für die weiblichen E fo en des Reichsarbeits its und ihre Hinterbliebenen. om . Mai 1943,
Vierte Verordnung über die Aenderung des öfterreichischen Geseyes über die Anforderung" von Wohnungen und Geschäfts- räumen, Vom 1. Mai 1943.
Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Saatgut.
Vom 4. Mai 1943. Verordnung zur Einführung der Vorschriften über Krankheits- onau-Reichsgauen, im Reichsgau
erreger in den Alpen- und 1 Sudetenland und in den eingegliederten Ostgebieten. Vom
7, Mai 1943.
Umfang: ?% Bogen. Verkaufspreis: 016 kA. Postbeförd2- rungsgebühren: 0,03 A für ein Stüd bei Voreinseudung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. L
Berlin NW 40, den 11, Mai 1943.
Reichsverlagsamt. J, V.: Stern.
Preußen
Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat. den Direktor des Kaiser-Wilhelm-ZFustituts für Anthcopologie, Professor Dr. Otmar Freiherr von Verschuer, zum ordentlichen Mitglied ihrer Mathematish-Naturwissenschast- lichen Klasse gewählt. Der Herr Reichsminister für Wissen- schaft, Erziehung und Volksbildung hat diese Wahl bestätigt.
Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat den ordentlichen Professor für nordische Philologie an der Uni- versität Berlin, Dr. Hans Kuhn, zum ordentlihen Mitglied ihrer Philosophish-Historishen Klasse gewählt. Der Fire
——
Die Preußishe Akademie der Wissenschaften hat den Direktor des Kaiser-Wilhelm-Fnstituts für Physik, Professor Dr. Werner Heisenberg, zum ordentlichen Mitalied der Mathematish-Naturwissenschaftlichen Klasse gewählt. Der
* Herr Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volks- | bildung hat diese Wahl bestätigt.
Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat - den , ordentlichen Rebieisor für Arabistik an der Universität Leipzig, “ Geheimen Hofrat Dr. August Fischer, zum forrespondieren- . den Mitglied ihrer Philosophisch-Historischen Klasse gewählt. Der Herr Reichsministèr U ifsenschaft, Erziehung und Volkébildung hat diése Wahl bestätigt. ;