1943 / 109 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 May 1943 18:00:01 GMT) scan diff

SHGEERRT E SIA Ei wat L R E

Reichs» und Staatsanzeiger Nr. 108 vom 12. Mai 1943. S. 4

Ö Wir isehaftsteil |

Ratiousveräuderung iu der Lebensmittelzuteilung

Zu dem im amktlihen Teil dieser Ausgabe „veröffentlichten eh übex die Durchführung des Kartensystems für Lobensmittel in der 50. Zuteilungöperiode wird von zuständiger Seite mit- eteilt: i :

s Als vor eiaem Jahre, im Frühjahr 1942 die Brot- umd Fleisch- rationen gekürzt wurden, stand Dentschland vor einer sehr’ ernsten ernährungspolitishen Lage: Der außergewöhnlich harte Winter 1941/42, dex On die ungewöhnlichen Kältegvade der beiden vorherigen Fahre weit übertraf, hatte zu Auswintevungen beim Brotgetreidè geführt, wie sie in diejem Ausmaße Deutschland noch nicht kannte. Darüber hinaus waren neben dem Total- verlust dèr Winterölfrüchte auh noh sehr hohe Verluste bei den eingemieteten Kartoffeln entstanden. Schließlich hatte diese ungewöhitlihe Witterung auch noch zu eiuer shlehten Versor- gung auf dem Gemüsegebiet geführt, teils durch _Auswinterung dox Samenpslanzen infolge der strengen Kälte, teils durch späte Aussaat. i ; N

Diese ungewöhnliche Lage erfovderte um ersten Male, daß fast zwei Millionen Tonnen Gerste der Tierernäahrung entzogen werdet mußten, um. im Herbst einen Ausgleich auf dem Brot- jektor herbeizuführen. Um die Rücfkwirkungen der knappen &Frühjahrs- und Sommer-Versorgungsmonate auszugleichen, war es außerdem ‘notwendig, die Fleishration wieder zu erhöhen, zumal der Entzug der Gerste ein Anpassen der Viohbestände an die Futterlage erzwang. Hierdurh erfolgte ein stärkerer Ein- griff in die Viehbestände. |

n zwei Monaten beginnt nun die neue Ernte. Der An- {luß an sie ist gesichert. Darüber hinaus is erreiht ivorden, daß die Versorgung auf dem Kartoffel- und Gemüsegebiet im leßten Winter nicht nur die günstigste seit Krieg8ausbrucch war, sondern daß auch über das Frühjahr und den Sommer bis zum Anschluß an die neuen Ernten diese günstige Lage anhalten wird. Diése Lage macht es möglich, aber au erforderlich, den zeitiveilig notwendigen Eingriff in die Viehbestände zur Ver- meidung von Substanzeingriffen auszugleihen, Das bedeutet eine Senkung der Fleishration um 100 Gramm je Kopf und Woche.

Diese Kürzung der. Fleischration sichert für die Zukunft die ausreichende Versorqung auf dem Brot- und Kartoffelgebiet. Denn hierdurch wird einerseits ein weiterer Abbau der Vieh- bestände zu Lasten der zukünftigen Fleish- und Fettversorgung, andererseits eine die. Versorgung gefährdende Verfütterung von Getreide und Kartoffeln im Tiersektor verhindert, Entscheidend für diese Maßnahme ist, daß dadurch die Versorgung des Volkes mit pflanzlihen Nahrungsmitteln gesichert wird. Die aus ‘dem ungewöhnlihen Witterungsverlauf des vorigen Jahres ent- standenen großen Gefahren sind damit für die Zukunft gebannt.

Um die Kürzung um 100 Gramm Fleish je Kopf und Woche auszugleihèn, wird je Versorgungsperiode (4 Wochen) die Fett- ration umt 50 Gramm und die Brotration um 300 Gramm erhöht. Diese Erhöhung der Brot- und Fettration ist in dem heute veröffentlihten Erlaß noch nicht enthalten; ihre Bekannt- gabe wird in einem weiteren, demnächst zu veröffentlihenden Erlaß erfolgen. Außerdem werden für die nächsten vier Versorgungs- perioden zusäßlich Nährmittel und Sonderzuteilungen an Käse ausgegebèn werden und es erfolgt eine einmalige Zuteilung von 1 Kisogramm Zucker je Kopf.

--„Vom Wohlstand der Nationen“ Ein Vortrag von Prof. Dr. Hunke in Stockholm

Stockholm, 11. 5, 1943, Am 10. Mai sprach in Stockholm auf einer Veranstaltung der Deutschen Handelskammer in Schweden der Präsident des Werberats der deutshen Wirtschaft, Prof. Dr. Heinrich Hu nke, über das Thema: „Vom Wohl- stand der Nationen.“ Unter den Anwesenden bemerkte man den deutshen Gesandten Dr. Thommsen, ferner leitende Ver- treter des schwedishen Außenministeriums und shwedisher Wirt- |chaftsbehörden.

Vörsenkennziffern für die Woche vom 3. bis 8, Mai 1943,

Die vom Statistischen Reich8amt errehneten Börsenkennziffern stellen sich für die Woche vom 3. bis 8, Mai 1943 im Vergleich

zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnit Monats- vom 3,5, vom 26,4, durchschnitt bis 8 5. bis 1.5, April

162,25 158,06 153,88

157,89

Aktieukurse (Kennziffer 1924 bis 1926 = 100)

Vergbau und Schwerindustrie

Verarbeitende Jndustrie

Handel und Verkehr . .

Gesamt . .

Kursniveau der 4°%igen Wertpapiere Pfandbriefe Kommunalobkigationen . . Dtsch. Reichsschaßaniweisungen 1940 Folgen 6 und 7. .. Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 Anleihen der Länder . . . Anleihen der Gemeinden .. Gemeindeumshuldungsanleihe Jndustrieobligationen . .

162,76 158,19 154,02

158,12

162,85 158,28 153,94

158,16

102,50 102,50

102,50 102,50

102,50 102,50

104,60 104,13 103,42 102,62 104,43 105,94

104,55 104,00 103,31 102,59 104,35 105,78

104,45 103,85 103,20 102,56 104,15 105,67

Wirtschaft des Auslandes

Eröffnung der Mustermesse in Valencia

Valencia, 11. Mai. Am 10. Mai ivurde die 21. Jnternationale Mustermesje von Valencia durch den spanischen Marineminister Admiral Morenos und den Unterstaatsjekretär des Handels- und Industrieministeriuus, Granell, eröffnet. Anschließend be- fihtigte der Minister die Ausstellungshallen. Besondere Aufmerk- amkeit erregte die Halle des spanischen Nationalinstituts für Fn- ustrie, in der die neuesten Errungenschaften des Maschinenbaues ezeigt wurden, die Buchhalle mit etwa 80 000 Werken spanischer erleger, der S{hweizer Pavillon mit Präzisionsmaschinen Uhren, elektrischen Geräten und Geweben und die portugiesishe Halle, in der die Erzeugnisse der Porzellanfabrik Vista Alegre aus- gestellt sind.

Finnische Wiritschafisverhandlungen îm Südostraum.

Helsinki, 11. Mai, Die fine Außenhandelsdelegation, die unter Föhrung des Leiters der Wirtschaftsabteilung im Außen- ministerium, Gesandten Jalanti, in der Türkei, Bulgarien und Rumänien Verhandlungen führte, ist jest nah Helsinki áu- rücgelfehrt, / :

Als “Ergebnis der Verhandlungen wurde am 4. April ein neues Pandels- und Zahlungsabkommen mit der Türkei auf der Grundlage eines freien Kompensationsaustausches im gr Mobi eines vereinbarten Warenverzeichnisses untérzeihnet. Fn einem Husaßzvrotokoll werden die Clearing-Verrehnungen über Frachten und sonstige Unkosten im Warenverkehr geregelt. Das Ab- kommen ist am 1. Mai in Kraft getreten. Weiterhin wurde mit Bulgarien am 18. Avril an Stelle des seit 1936 geltenden Ver-

Jn seinem Vortrage kennzeihnete Prof. Hunke die Ent- wicklung vom Merkantilismus über den Liberalismus zur neuen Wirtschaftsauffassung, ‘wie sie in der deutschen Wirtschaftspolitik ibren fonfkreten Ausdruck gefunden habe. Der Redner wies die Fehler des Liberalismus ‘nach, der R GÜNerwele davon aus- gegangen jei, daß der 4 Objekt und nicht Subjekt der Wirt- schaft sei. Die erste Aufgabe der “g n ei die Weckung aller produktiven Kräfte der Völker. Der Tausch der Güter sei prak- fish nur ein Wellenspiel auf dem Meere des Marktes, ihr, Be- iveger aber die produktive Kraft der Menschen und Völker. Daraus folgte der Begriff der Wirtschaftsführung. Fn Deutsch- land sei gar niht beabsichtigt, die Freiheit der wirtschaftlihen Betätigung zu vernichten. Die Wirtschaft werde zwar geführt und arlefttt, aber nit verwaltet, Auch in Zukunft verde die Durchführung der wirtschaftlichen Aufgaben dem das Gesamt- interesse berücksihtigenden verantwortungsbewußten Unternehmer anvertraut bleiben.

Die praktishen Erfahrungen der neuen deutshen Wirtschafts- politik hätten, wie Prof. Hunke exklärt, die theoretishe Auffassung bestätigt, daß die Arbeit die Quelle alles Reithtums sei. Jn Deutschland werde die Vollbeschäftigung der Wirtschaft als selbst- verständlih angesehen, .und das Recht auf Arbeit als ein Be- P der neuen Wirtschaftsverfassung vertreten. frieden er vielfah vertretenen Behauptung, daß die jeßige Ee tung die Ursache der deutschen Vollbeschäftigung sei, wies Prof. Hunke nach, daß in den leßten fünf Friedensjahren das Deutsche Reich aus eigener Kraft die Arbeitslosigkeit prafktish beseitigt und un- eheure Erfolge in der Steigerung des Volkseinkommens und der Erhöhung der industriellen Erzeugung aufzuweisen habe. Die Sicherung der Vollbeschäftigung mache ein Volk niht ärmer, sondern reicher. Je mehr gearbeitet werde, desto größer werde ouch die Freiheit fein, in der die Wirtschaft gestaltet werde. Bei der Bildung einer neuen Wirtschaftsgemeinschaft gehe es Deutsch- land praktisch nur um zwei Dinge, die allen beteiligten Völkern nur Vorteile bringen könnten, nämlich um die wirtschaftliche Sicherung des Kontinents zur Entfaltung aller europäischen Kräfte und um die Vollbeshäftigung.

Prof. Hunke trat dann der gelegentlih im Ausland auf-

‘gestellten Behauptung entgegen, als ob Deutschland allmählich

nicht mehr lieferfähig sei und die Verschuldung Deutschlands bei seinen êucopäil en Partnern ins Ungeheure gestiegen sei. Diese Auffassung sei falsch. Eine Ueberprüfung der deutschen Außen- Aan delaleiiang ergebe im Gegenteil das eindeutige Bild, da eutschland bis zum heutigen Tage cine gewaltige Exportleistung vollbracht habe. Die deutshe Ausfuhr sei während des Krieges nicht zurückgegangen. Der Redner belegte seine E emel mit der Entwicklung des schwedischen Außenhandels. Er stellte dabei, p auf [Gwedilde Zahlenangaben stübend, fest, daß sih die Ein- uhr aus Deutschland in den Kriegsjahren gegenüber 1936 mehr als verdoppelt habe; auch die Ausfuhr u Deutschland hätte sih verdoppelt. Ebenso habe \sih der Han elsverkehrx zwischen Schweden und den übrigen europäishen Ländern stark vergrößert. Die schwedische Einfuhr aus Südo teuropa hâtte sih beispiels- weise verdoppelt. Ein weiteres wi tiges Moment sei aber, da troß der fianle Kriegsverpflichtungen der anien SgiQalt Deutschland in den letzten Jahren mindestens soviel an Schweden geliefert habe wie Schweden an Deutschland.

Aehnlih sei die deutsche Ausfuhrleistung gegenüber fast allen europäischen Ländern. Die deutschen Lieferungen nach der Schweiz seien so umfangreih und mannigfaltig geblieben, daß man darüber nur staunen könne. Danach stellte der Vortragende abschließend fest, daß die deutsche Wirtschaftsführung den drei Herzstücken der liberalen Theorie und liberalen Praxis, der Marktautomatik, der Kapitaltheorxie und der internationalen Freizügigkeit, drei neue Jdeen gegenübergestellt habe: die Jdee der Wirtschaftslenkung, die Jdee der Vollbeschäftigung und die dee der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Fn der Praxis hätten diese drei erst der deutschen Wirtschaft ihren Wiederaufbau ermögliht und garantierten jeßt die wirtschaftliche Existenz des europäischen Kontinents. trages ein neues Zahlungsabkommen unterzeihnet. An Stelle des früheren freien Hanbdelsverkehrs tritt jeßt ein Clearingsystem in Kraft, das beiderseits einen Warenaustaush von 150 Mil- lionen Tnuuaz! vorsieht, Das Abkommen trat ebenfalls am 1. Mai n Kraft. Schließlich ist dann am 31. April in Bukarest mit Rumänien ein Zusaßprotokoll zum Handelsabkommen von 1942 unterzeihnet worden, das u. a. auch eine Erhöhung der veveinbarten Kontingente vorsieht. Jm Warenaustaush werden beiderseits durch die Gesandtschaften besondere Bescheinigungen n den Warenlizenzen erteilt. Dieses Abkommen trat am 30. April in Kraft.

China verbietet Handel mit ausländischer Währung in den besegzten Gebieten

Nanking, 11. Mai. Wie aus Nanking gemeldet wird, hat das Finanzministerium der nationalchinesishen Regierung in Nan- king im Anschluß an frühere Anordnungen japanisher Autori- täten ein Verbot des Handels mit ausländischer Währung, also insbesondere mit englischen Pfunden, Hongkong-Dollars und USA-Dollars, für alle in Frage kommenden, von den Japanern bzw. den Truppen der Nanking-Regierung beseßten Gebieten Nord-, Süd- und Mittelhinas ausgesprochen. Auch wer im

Besiß ausländischer Banknoten angetroffen wird, unterliegt nach“

der Verordnung der Bestrafung. Die Verfügung ist notwendig

eworden, weil sih troy bereits früher exlassener diesbezüglicher -

Verbote Schwarzhandel in den starkem Umfange bemerkbar macht, 10. Mai in Kraft.

vorerwähnten Währungen in Die Verordnung trat am

Weiterer Ausbau der japanischen Außenhandels-Organisation . Tokio, 11. Mai. Mit dem Fortschreiten der Vorbereitungen für die Umbildung der bisherigen Außenhandels-Kontrollkörperschaft in eine neue Tavshhandels8-Körperschaft wurde entsprehend einem Beschluß des JIndustrieministeriuums «ein Tauschhandels-Verein gegründet, der die Aufgaben übernimmt, die niht zum Aufgaben- reis dex Tauschhandels-Körperschaft ge ören. Als Aufgaben des neuen Vereins werden genannt: Be anntmahung der Handels- politik und Berichterstattung übex die Ansichten in Handels- kreisen, weiterhin Verbindung der Organisationen, die an der Tauschhandels-Kontroll -Körperschaft beteiligt sind, dann Leitung, GLELNA und Durchführung der Ausfuhrwaren-Prüfung zur erbesserung der kunstgeweblichen Ausfuhrwaren und Verbesse- rung der Verpackung, außerdem Betrieb von Außenhandels-Ver- mittlungsstellen, Teilnahme an Mustermessen und überseeischen Einrichtungen für den Außenhandel, {ließlich Untersuchungen, Studien, Nachrichten und Propaganda soweit sie den Nußen: handel betreffen, und natürlich auch Förderung des Außenhandels.

. Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank. Wir weisen darauf hin, as in der heutigen Ausgabe in Abteilung 14 des Oeffent- lihen Anzeigers die Wochenübersiht der Deutschen Reichsbank veröffentlicht ist.

Die Elektrolytfkupfernotierung der Vereinigung flir deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte fich laut Berliner Meldung des „D.N.B.“ am 12. Mai auf 74,00 RAÆ (am 11, Mai auf 74,00 BRA ür 100 kg.

‘Afghanistan (Kabul) .

* Australien (Sidney)

Gerbishe „...... L A A G

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Budapest, 1l, Mai. (D. N. B:) Álles in Pengö. Amsterday 180,73 14, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 14, Helsinki 6,90, London —. Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßbuy 11,72, Sofía 4,15}, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 11. Mai. (D. N, B.) New York 4,02 i: Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, ontreq 4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Jtalien (Freiv,) bar Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stohol 16,86—16,95, Oslo 1, uenos Aires (offiz.) —,— Rio 83,647, Schanghai Tschungking-Dollar ——. |

Amsterdam, 11. Mai. (D. N, B.) [12,09 Uhr; holl. geit [Amtlich.] Berlin —,—, London ——, New York —,—, ani —,—, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, | Helsinß —,—, Ftalien (Clearing) —,—, Madrid —— O8lo —— Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—.

Zürich, 11. Mai. (D, N. B.) [11,40 Uhr.| Paris 4,16, London 17,314}, New York 4,31, Brü sel 69,25 B. Mailand 22,661/,, Madrid 39,75 B., Holland 22934 B., Berlin 172,55, Lissabouy 17,814, Stófholm 102,664, “Oslo 98,624 B., Kopenhagen 90,3714 B., Sofia 5,3714 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B,, Zagreh 8,75, Athen —,—, Zstanbul 3,50 B,, Bukarest 2,3714 B., Helsint F 8,774 B., Buenos Aires 10134, Japan 101,00, Rio 22,50 B,

Kopenhagen, 11, Mai. (D, N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Züri 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stocholm 114,15, Osl 109,00, Helsinki 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief kurse,

Stockholm, 11. Mai. (D. N, B.) London 16,85 6, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B, Brüssel —,— G., 67,560 B.,, Schweiz, Pläye 97,00 G., 97,80 B, Amsterdam —,— G,, 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B, Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Heljinki 8,35 G,, 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B,, Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G,, 3,82 B., Lissabon —,— G., 17,75 S, Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B

Oslo, 11, Mai. (D. N. B.) London —,— G,, 17,75 8, Berlin 175,25 G,, 176,75 B,, Paris —— G., 10,00 B., New Yor —,— G,., 4,40 B.,, Amsterdam —/ck- G, 2,36 B., Zürich 101,50 G,, 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B.,, Kopenhagen 91,7ò G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B,

m —————

London, 11, Mai, (D. N. V.) Silber Barren prompt | 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—, i

a

.

In Berlin festgestellte Notierungen für aesgrapdile Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

12, Mai Gelb Brief

_——R 10, Mai Gelb Brief

\egunten (Alexandrien und M) dae Ccads 000 C 6 ses 1 ägypt. Pfund | —_— —— 100 Afghani 18,79 18,88 | 18,79 18,88 1 Pap.- Pes. 0,588 0,588 0,591 1 austr, Pfund | ée Gas Belgien (Brüssel u. Antwerpen) | 100 Belga 89,96 89,96 40,04 Brasilien (Rio de Janeiro) .. | 1 Cruzeiro —_ _— bis Britisch-Fndien (Bombay-Ca C o on abb Lob ádoasu .. Bulgarien (Sofia) Dänemark (Kopenhagen) .... England (London)

Frankreich (Paris) «o.

Argentinien (Buenos Aires) .

8,047 62,16

100 Rupien —_ 100 Lewa 8,047 100 Kronen 62,16 1 engl. Pfund —_— 100 ft A 6,06 j 6,07 6,07

100 Frs, A Griechenland (Athen) ....... | 100 Drachmen 1,668 | 1,668 1,60 Holland (Amstervam u. Rotter- E dam) 100 Gulden 132,70 132,70 182,75 100 Rials 14,59 14,59 14g, Déland (Reykjavik) 100 isl. Kr. 83,42 38,42 38,4 Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 13,14 183,14 13,16 Japan (Tokio und Kobe) .…, | 1 Yen ‘f 0,585 0,688 0,50 Kanada (Montreal) 1 kanad, Dollar | E Kroatien (Agram) *.. | 100 Kung 4,995 4,995 65,0000 Neuseeland (Wellington) „.., | 1 neuseel, Pfd. | —_ 56,76 36,76 56,88 10,19 10,19 10,81

8,0611 02,26

E

Jran (Teheran)

Norivegen (Oslo) 109 Kronen Portugal (Lissabon) 100’ Eêcudo Rumänien (Bukarest) ......, 100 Lei Schweden (Stockholm u, Göte-

100 Kronen

100 Frs.

100 serb. Dinar 100 low, Kr. 100 Pesetas

69 46

67,89 68,01 6,005) 4,995 6,008" 8,609] 8,5901 8;600l 28,606] 28,565 23,6

50,46

57,89 4,995 8,691 Spanten (Madrid u, Barcelona) 28,566 Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg) 1 südvafr. Pfv. Türkei (Jstanbul) .………. o... | 1 türk, Pfund Ungarn (Budapest) 100 Pengö Uruguay (Montevideo) 1 Goldpeso Verein. Staaten von Amerika (New York)

1,98) 1,976 1,981

1,978 1,201] 1,1090 1,201

1,199

1 Dsllar —_ —_ _—

Für den innerdeutshen Verrechnungöverkehr gelten folgende Kurse:

Gelb Brieî Eng.and, Aegypten Südafrikanische Union „5. 9,99 9,91 Frankrei oen. e o ao. 93.0.0... ...……..…....….….….….….….. 4,995 6,006 Australien, Neuseeland 2....02................…….…..…. 7,912 7,928 Britisch-Indien o... 9.0. .........….…..……20..…..….... 74,18 74,98 Kanada « 0.0... .…..….….……..…... 2,098 2,102 Vereinigte Staaten von Amerika „eco ooooo eee 2,408 2,603 Brasilien 0.0... .. 0,130 0,182

Ausländische Geldsorten und Banknoten

T 1E Mut

Geld Brief 20,38 20,46 16,16 1628 4,1185 4,206)» 4,185

1 ägypt. Pfo 4,39 4,89 4 Al 1 Dollar 1 Bon V 1 Pap.-Peso - z 1 austr, Bio / 24 100 VBelgas 39,92 40,0 1 Cruzeiro « 0,08 0, 100 Rupien 22,95 28,

100 Lewa ; 8,07 8,00 100 Kronen aué ae G

68,10 62,80 | 52,10 Englische: 10 £ und darunter . rag

100 Kronen 1 engl. Pfd. —— _— Finnische 100 finn, 4 6055 68,075} 5,065 60,018 Französische 100 Frs. 4,99 6,01 | 4,99 5,01 Holländische . / 100 Gulden 132,70 132,70 118270 182,70 Italiehische: große ......... | 100 Lire —— _ 10 E cio o ope *..... | 100 Lire 18,18 13,18 f 18,12 13 18 Kanadische ..….. 4 div a K AEI 1 kanad, Dollar | 0,99 1,01 } 0,99 1,01 Kroatische 100 Kuna 4,99 6,01 4,99 6,01 Norwegische: 50 Ar, u, darun‘er | 100 Kronen 66,89 67,11 } 56,89 67,14 Rumänische: 1000 Lei und Y 6500 Lei 100 Lei 1,66 1,68 166 1,68 Schwedische: große « / 100 Kronen —- 60 Kronen und darunter .. | 100 Kronen 509,40 69,64 16940 509,64 Schweizer: große rs, 67,99 68,07 1 61,68 808,07 67,88 68,07 j 67,88 Me e - 6,

Sovereigns 000000000

20-Franics-Stüde „oe. o.

Gold-Dollars .….

Aegyptische

Amerikanische: 1000—5 Dollar

2 und 1 Dollar

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Brajilianische

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Bulgarische! 1000 Lewa unb darunter

10 Kr, unv darunter 52 50

100 Frs. und darunter ... rs, rb. Dinar | 4,99 6,01 4 909

100 slow. Kr. 8,68 8,62 j ö,58 6,68 1 sübdafr, Pfd. 4,39 4,41 } 4,89 4,41 1 türk, Pfund 1,01 1,98 } 1,91 193

100 Pengdö 60,78 61,02 j 600,78 61 08

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Nu. 109

Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmahung des Reichswirtschafts ministers und des Reichsbankdirektoriums über die Ablieferung von Schuld- verschreibungen der Oesterreichischen Südbahn-Gesellschaft (jeßt Donau-—Save—Adria-Eisenbahn-Gesellschaft). Vom 10. Mai 19483.

Anordnung zur Aenderung der Anordnung über Höchstpreise für die Runderneuerung von Kraftfahrzeugdecken vom 9. August 1939.

Anordnung Nr. 8 (FA 12) (1. Neufassung) der Wirtschafts- MUNEe Elektroindustrie als Reichsstelle für eleftrotehniscche

rzeugnisse über die Herstellung von elcktrishen Lampen. Vom 7. Mai 1943. Anweisung Nr. 75 dec Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeine-

rung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirt- schaftungsstelle

des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über die Herstellung von Erzeugnissen für den Bürobedarf aus Eisen, NE-Metallen und deren Austauschch- stoffen. Vom 13. Mai 1943.

Anordnung Nr, 5 der Gemeinschaft Schuhe (Absazregelung für Haus- und Turnschuhe aus Altmaterial und Stroh- \huhe) zur Durchführung der Vérórdnung über die Ver- brauchsregelung für Schuhe und Sohlenmaterial, Vom 11, Mai 1943.

{(Smomama.

Das Geseß des totalen Krieges fordert äußerste Ein- shränkung des zivilen Verbrauchs zugunsten der Rüstungs- Fwittschast, Jede ersparte Tonne Rohstoff, jedé ersparte Kilowattstunde ‘kommt unserer Rüstung zugute. "Jn der Be- reitschaft, hier das leßte zu tun, darf es kein Nachlassen geben; sie muß sich tägli au im Kleinen bewähren.

Unserem Appell zur Papierersparnis folgend hat sihch die Mehrzahl der Bezieher des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers für die gekürzte Ausgabe ent- schieden. Unter den verbliebenen Beziehern der Vollausgabe find jedoch noch immer nicht wenige, für deren Bedürfnisse die Ausgabe ohne Zentralhandelsregisterbeilage genügt. Es darf erwartet werden, daß diese Bezieher den Uebergang von der Vollau3gabe zur gelürzten Ausgabe (Preis monatlich 2,— N M ohne Zustellgebühr) anläßlich der demnächst beginnenden Ein- ziehung der Bezugsgebühren für Juni beim Postzusteller beantragen.

Wer Papier,“ elektrische Energie und Arbeitskraft sparen hilft, trägt dazu bei, den Endsieg schneller zu erringen!

Amtliches

Deutsches Reich

Ministerialrat Detlef Herting, Reichsfinanzministerium, ist zum Oberfinanzpräsidenten Düsseldorf ernannt worden.

Bekanntmachung des Reichswirtschastsministers und des Reichsbankdirek- toriums über die Ablieferung von Schuldverschreibungen der Oesterreichishen Südbahn- esellschaft (jeßt Donau-Save- Adria Eisenbahn-Gesellschaft) Vom 10. Mai 1943

Die 4 % auf Mark lautenden Schuldverschreibungen der Oesterreichischen Südbahn-Gesellshaft (Donau-Save-Adria Eisenbahn-Gesellschaft) von 1885 Serie E, die gemäß Rund- erlaß des es 19,/43 D.St./R.St. vom heutigen Tage ausländische Wertpapiere im Sinne des Ge- seßes über die Devisenbewirtschaftung vom 12. Dezember 1938 (RGBIl. I S. 1733) sind und somit der Anbietungs- pflicht unterliegen, werden, soweit sie

a) Eigentum von Personen sind, die nah den devisen- rechtlichen Bestimmungen Jnländer sind,

b) durch Fnländer unmittelbar oder mittelbar verwahrt werden und Eigentum von Personen sind, die nach fich devisenrechtlichen Bestimmungen Auswanderer ind,

hiermit auf Grund dexr Zweiten Durchführungsverordnung zum Geseß über die ges g endet r Gan vom 16. März 1939 (RGBI. 1 S. 502) und der 8 51 und 60 des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung zur Einlieferung bei dér Deutschen Bank, Berlin, sowie ihren Niederlassungen oder bei der Creditanstalt-Bankverein, Wien, sowie deren Nieder- lassungen abgefordert. :

Die Stücke sind mit Zinsscheinen zum 1. Mai 1919 ff. ein- zuliefern. Die Einlieferung hat bis spätestens 15. Juni 1943

Verlin, Donnerstag, den 13. Mai, abends

zu erfolgen. Soweit die Schuldverschreibungen bei einem inländischen Kreditinstitut verwahrt werden, hat dieses die Einlieferung vorzunehmen; die Eigentümer haben in diesem ¿Falle nichts zu veranlassen, Stücke, die sich im Eigenverwahr der Eigentümer befinden oder von diesen in einem Schließ- fach verwahrt werden, sind entweder durch Vermittlung einer Devisenbank oder unmittelbar bei der Deutschen Bank oder bei der Creditanstalt-Bankverein einzuliefern.

Lose Zinsscheine, auch solche, die am 1. Mai 1916 bis ein- shließlich 1. November 1918 fällig waren, und lose Talons werden zur Einlieferung in gleicher Weise abgefordert.

Für das Protektorat Vöhmen und Mähren, das Elsaß, Lothringen, Luxemburg und die befreiten Gebiete der Unter- steiermark, Kärntens und Krains wird eine entsprechende Bekanntmachung ergehen. Soweit- Angehörige dieser Gebiete ihre Stücke im übrigen Reichsgebiet in Verwahrung haben, fann die Einlieferung auch bei den in dieser Bekanntmachung genannten Stellen erfolgen.

Berlin, den 10. Mai 1943.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Land fried.

Reichsbankdirektorium. Kre ßschmann. Emde.

Anordnung zur Aenderung der Anordnung über Höchstpreise für die Runderneuerun von Kraftfahrzeugdecken vom 5. August 1939 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 182 vom 9. August 1939)

Auf Grund des § 2 des Geseßes zur Durchführung des Vierjähresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres- plan angeordnet:

S 1

Der § 1 meiner Anordnung über Höchstpreise für die Rund-

érneuerung von Kraftfahrzeugdecken vom 5s. August 1939 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 9. August 1939) erhält folgende Fassung:

Für die Runderneuerung von Kraftfahrzeugdecken dürfen als Verbraucherpreise höchstens die nachstehend genannten Vomhundertsäße der laut Preisliste der Neureifenhersteller vom 1. September 1938 gültigen Bruttolistenpreise für neue Kraftfahrzeugdecken gefordert, gewährt oder versprochen werden:

Riesenluft- und Traktorendecken (Zoll- und Millimeter- größen) und Gespannwagendecken der Größen 190, 210 und 230—20 35 vom Hundert,

Transportwagendecken sowie Gespannwagendecken der Größen 160 und 170—20 41 vom Hundert,

Personenwagendecken mit mindestens 6 Lagen (mit der Bezeichnung „Extra“) sowie Gespannwagendecken 150—20 45 vom Hundert,

Kraftraddecken, Personenwagen- und Gespannwagendecken, soweit sie niht mehr als 4 Lagen enthalten 50 vom

Hundert. 82

Die Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Zuni 1943 in Kraft. Sie gilt für alle Auslieferungen, die vom 1. Zuni 1943 ab vorgenommen werden.

Berlin, den 10. Mai 1943.

Der Reichskommissar für die Preisbildung. Fishbö€ck.

Anordnung Nr. 8 (FA 12) (1. Neufassung) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für

elektrotehnishe Erzeugnisse über die Herstellung von elek- trischen Lampen

Vom 7. Mai 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in dex Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. [I S. 686) in Ver- bindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elek- trotehnisher Erzeugnisse vom 6. N 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

S4

Die Herstellung folgender elektrisher Lampen ist verboten: I. Glühlampen: Großlampen (ausgenommen Kohlefaden- lampen)

1. Allgebrauchslampen mit usnahme von a) solhen Lampen in gewöhnlichen Formen, die in | der Anlage I hinsichtlih ihrer Ausführung dureh |

ein „x“ Tenntlich gemacht sind, E A b) solchen Lampen in Zweck- und Zierformen, die in der Anlage Il] hinsihtlih ihrer Ausführung dur ein „x“ kTenntlih gemacht find, | c) behördlih zugelassenen Luftshußzlampen, |

d) Röhrenlampen für Sonderzwede, die von der Ge» | meinschaft Elektrishe Lampen bestimmt werden, i

| Ns S e Y dem Bedarf des

Einzelne Nummern kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 K. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einshließlich des Portos abgegeben. Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-Zeile 1,10 K, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 ÆK. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin §SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig dructreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welhe Worte etwa durch Fettbrut (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am ervorgehoben werden sollen. Befrist vor dem Einrückungstermin bei der UAnzeigenstelle eingegangen sein.

ete Anzeigen müssen 3 Dage

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postsheckonto: Verlin 418 21

e) Linienlampen B für Ersaßzwecke in den Ah- messungen 500 X 30 mm 1000 X 30 mm

gerade, weißopal, mit einer Leistungsaufnahme von 0,8 oder 1 Watt je laufenden Zentimeter Länge,

Lampen in Tageslichtglas oder in einer in ihrer Wirkung gleichen oder ähnlichen Ausführung mit einer Leistungsaufnahme von 60 und 200 Watt für Sonderzwecke, die von der Gemeinschaft Elek- trishe Lampen bestimmt werden.

; Sonder-Großlampen in Opalglas oder in einer in threr Wirkung gleichen oder ähnlichen Ausführung mit Ausnahme von Photolampen für Bildvergrößerung mit einer Leistungsaufnahme von 60, 75 und 250 Watt.

; Langdrahtlampen mit Ausnahme von Sonder-Groß- lampen für Meßzwede.

.- Innenmattierte Lampen mit Klarglasfleck.

. Verspiegelte oder mit Reflexschicht versehene Lampén mit Ausnahme von stoßfesten Lampen für Fahrzeug- scheinwerfer, der gemäß Anlage 11 zugelassenen Untienlampen A, Lichtwurflampen, Photolampen, Be- strahlungslampen und Heizlampen.

». Großlampen in Dekalumenstaffelung.

. Lampen mit Eigentumsstempel mit Ausnahme von Mietlampen.

. Wiederherstellung von Großlampen, ausgenommen die Wiederherstellung von Sonder-Großlampen im Herstellungsunternehmen.

. Jede Bearbeitung, Veränderung oder zusäßliche Stempelung von Großlampen und ihrer unmittel- baren Umschließung außerhalh des Herstellungsunter- nehmens,

II. Glühlampen: Kleinlampen 1. Kerzen-Kleirlampen 2. Fllu-Kleinlampen 3. Zwerglampen P (Photo-Zwerglampen) ITI. Entladungslampen Metalldampflampen folgender Typen 300 mit Ausnahme der Na 300 U 600 300 K 300 R 500 K g 500 R HgHS 8000 S2

Die Lieferung der dem Herstellungsverbot des § 1 unter- liegenden Erzeugnisse sowie der Handel mit diesen Erzeug- nissen ist verboten. g

3

Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsf\telle he- hâlt sih vor, Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zuzu- lassen. Anträge sind über die Gemeinschaft Elektrishe Lam- pen, Berlin-Halensee, Kurfürstendamm 163, einzureichen.

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Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung tverden nah den §8 10, 12—15 der erordnung über den Warenvexkehr bestraft.

S5

(1) Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal- tung sinngemaß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermarf und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 8 (FA 12) der Wirtschaftsgruppe Ekektroindustrie als Reichsstelle über dic Herstellung von elefktrishen Lampen vom 15. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 24 vom 22. Oktober 1942) außer Kraft.

(3) Unberührt bleiben die Vorschrift nordnung Nr. 20 (FA 12) der Wirtschaftsgruppe Elekiroindustriz Reichsstelle über den Verkauf von Großlampen vam: bruar 1943 (Deutscher Reichsanz. und Vreußise anz. Nr. 38 vom 16. Februar 1923) und d N. 11 (FA 12) der Wirtschafts Reichsstelle über die Begrenzung J stellungen von Großlampen vom 31. Otto Reichsanz. und Preußischer Staats tober 1942), l Anordnung Nr.

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