1943 / 109 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 May 1943 18:00:01 GMT) scan diff

i E j f

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 109 vom 13. Mai 1943. &. 2

Jn den angegebenen Ausführungen sind

Yampenart i N Kolbenform L ropsen

Anlage I gur Anordnung Nr. 8 (FA. 12) (I. Neufassung) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie

als Reichsste 7. Mai 1943.

Allgebrauhslampen in gewöhnlichen Formen

le für eleftrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von eleftrishen Lampen vom

bei den einzelnen Bauspannungen nur Lampen der durch ein „X“ gékennzeichneten Leistungsaufnahmen zugelassen

POSSRNSR A D F tr

Lampen der Hauptreihe | Kugel mit Hals

Lampen der Kryptonreihe Tropfen m. flacher Kuppe

Stoßfeste Lampen

Tropfén

Aeußere Ausführung klar farbig*)

far, innenmattiert flar

flar, innenmattiert

flar, innenmatt, farbig*)

klar farbig*)

- R aa telimciA it Bau | Stempel-

Leistungsaufnahme in Watt

Stempel- spannung**)

spannung | spannung®**)

Volt in Volt

500 1000 2000

25 | in Volt

24 32 36 42 60 65

70

90 100 100 105 105 113 O I 123 120; 7. 123 128 125... W

138 | 136. .-138

C

X N Ee

150 150

160 160 170 170 190 190 210 210

R K

99! j 9%. Sh T 930... 225

«

» e 245 | 240.

X K

E OZ E 4200 i DU , « » 0

O E RC E ZE E

x

265 980

300

G——

*ck\ Ge

*) Zugelaïsen sind nur die Farben: Rot und Grün für P A Schwarz abgedeck für stoßfeste Lamven 40 W, Orange für \toßfeste : i A O / i i Us d n Vreislisten, die aa Inkrafttreten der Anordnung Nr. 8 (FA. 12) (I. Neufassung) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für die Verbreitung im Großdeutschen Reich (einschl. Protektorat

x

x

x E C

X x

E I E

E E R C6 X R R R

er Hauptreihe 15 und 25 W sowie stoßfeste Lampen 25 und 40 W, Blau für Lampen der Hauptreihe 25 W sowie stoßfeste Lampen 25 und 40 W

Lampen 60 W.

Böhmen und Mähren), im Generalgouvernement und in den beseßten Ostgebieten neu aufgelegt werden, dürfen nur die unterstrichenen Werte aufgeführt werden,

Jn den angegebenen Ausführungen find bei den einzelnen Bauspannungen n

ampenart

ror Röhrenlampen*)

Anlage Tk zur etl Nx. 8 (FA. 12) (T. Neufassung) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als

Reichsstelle für elektrotechni 1943,

Allgebrauchslampen in Zweck- und Zierformen (Gemäß § 2 nux für friegswichtige Verwendung.)

Linienlampen A

ur Lampen der durch ein „x“ gekfennzeihneten Leistungsaufnahmen zugelassen.

he Erzeugnisse über die Herstellung von elektrishen Lampen vom 7, Mai

Tropfenlampen | m |

sier in mm 00 (e nl. Sodel) in / 115

: Ausführung klar .

E 14 oder B 15

21 89 38 30 281 311 278

klar, verspiegelt

zweiseitig ges. Kappe Kappe 15 mm 19 mm

urchmesser

40 46 26 308 70 T7

außenmattiert klar

einseitig ges. E 27

in kleinen Abmessungen 28 m2 E 14 ober B 15

Leistungsaufnahme in. Watt

Stempel-

25 25 40

spannung**) in Volt

| | |

N R K

die mt ver Beleuchtung dienenden Sicherungslampen in Röhrenform. : : : A i i % Intrafttreten der Anordnung Nr. 8 (FA. 12) (I. Neufassung) der ben Linie Elektroindustrie als Reichsstelle für die Verbreitung im Großdeutschen Reich (einschl. Protektorat

9uSernement und in den beseßten Ostgebieten neu aufgelegt werden, dür

24

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en nur die unterstrihenen Werte aufgeführt werben.

Anweisung Nr. 75 dex Wirtschaftëgruppe Werkstoffverseinerung und verwandte Eiseninduftriezweige als Bewirtschaftungsftelle des Reichs- beauftragten für tehnische Erzeugnisse über die Herstellung vou Erzeuguissen für den Bürobedarf aus Eisen, NE-Metallen und deren Austauschstofsen

Bom 13. Mai 1943 Auf Grund der Verordnung über ddn Warenverkehr in der

Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- bindung mit der 2weiten Anordnung über die Erzeugungs- lentung in der Eisen und Metall verarbeitenden Fndustrie vom 4, Oktober 1942 (Deutscher KReichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nx. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zu- stimmung des Reichsbeauftragten für technis{che Erzeugnisse angeordnet:

81 (1) Die Herstellung folgender Erzeugnisse für den Büro- bedarf aus Eisen, NE-Metallen und deren Austauschstoffen für

den Jn- und Auslandsbedarf ist nur noch in den Arten, Aus- führungen, Abmessungen und Gewichten der Typen- beshränkungslisten der Fachabieilun Eisen- und Kurzwaren- Jndustrie der Wirtshaftsgruppe Werkstotfuerfeineruas und verwandte Eisenindustriezweige zulässig:

Schreibfedern, Kartenreiter, Reißnägel, Heftklammern, . Musterklammern Mechaniken für Füllbleistifte und Zubehör für Bleistifte, wie:

Klipse, Bleischoner, Bleistiftspiter, Farbbandspulen.

(2) Die Typenbeshränkungslisten werden jeweils für Er- zeugnisgruppen dur die FORD E Eisen- und Kurz- waren-Fndustrie den Herstellerfirmen zugestellt, | O) perpalter der in Es Ang Erzeugnisse [he | den Bürobedarf aus Eisen, NE-Metallen und deren Austausch-

stoffen, die bis zum 20. Mai 1943 keine Typenbeschränkungs- liste erhalten haben, sind verpflichtet, unverzüglich die ent- sprechende Liste von der Fachabteilung Eisen- und Kurzwaren- JFndustrie anzufordern.

82

Die Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als BVetwwirtschaftungsstelle des Reichs=- beauftragten für technische Erzeugnisse kann bestimmen, daß die Hersteller von Erzeugnissen für den Vürobedarf aus Eisen, NE-Metallen und deren Austauschstoffen nux bestimmte Arten bee Formen aus den Typenbeschränkungslisten herzustellen aben,

88 (1) Zur Deckung des kriegswichtigen Bedarfes kann die Wirt- shaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisens industriezweige als Bowirtschaftungsstelle des Reichsbeauf- tragten für technische Erzeugnisse in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anweisung zulassen

E E T, 7-70: Master meen

sind über die Fächabteilung

: Herstellung von Reißnägeln vom 31. F

: / Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 109 vom 13, Mai 1943. &. 3

(Ausnahmegenehmigung). Sie kann die Ausnahmegenehmi- gung mit Auflagen oder Bedingungen versehen.

(2) Anträge auf O don Ausnahmegenehmigungen

isen- und Kurzwaren-Fndustrie

bei der Wirtshaftsgruppe Werkstof verfeinerung und ver-

wandte Eisenindustriezweige einzureichen.

B48 Zuwiderhandlungeck gegen diese Anweisung werden nach den 88 10, 12—15 der Verordnung über den arenverkehr be

straft. \ 8 5

(1) Diese Anweisung tritt am 7. Tage nach ihrer Verkün- dung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost- gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivil- verwaltung L auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok, fowie in der Untersteier- mark und den besezten Gebieten Kärntens und Krains.

(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 41 des Beauf- tragten für Kriegs8aufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Werk- stoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige Über die

Reichsanz. und Preuß. 1942) außer Kraft. Hagen, den 13. Mai 1943. Virtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisen- Ddustte ieine als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeaufs- tragten für tehnishe Erzeugnisse.

Putsc.

taatsanz. Nr. 192 vom 18. August

Anordnung Nr. 5 der Gemeinschaft Schuhe (Absabregelung für Haus- und Turnschuhe aus Altmaterial und Strohschuhe) zur Durchführung der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Schuhe und Sohlenmáterial Vom 11. Mai 1943

Auf Grund des § 6 der Verordnung über die Verbrauchs- regelung für Schuhe und Sohlenmaterial vom 16. anuar 1943 (RGBL. 1 S. 26) wird mit Zustimmung des eichs- wirtschaftsministers angeordnet:

81 Bezug durch Wiederverkäufer (1) Ohne Bestellsheine dürfen an Wiederverkäufer geliefert und von diesen bezogen werden: a) Haus- und Turnschuhe, die von Schuhherstellern zu einem Verkaufspreis je Paar von nicht mehr als AAM 2,10 in den Größen 20 bis 30, RA 2,40 in den Größen 31 bis 35, RAM 2,75 in den Größen 36 bis 40, RA 3,25 in den Größen 41 und darüber eliefert werden, wenn die Ober- und Unterteile aus- ließlich aus Altleder oder sonstigen Alt- oder Abfall-

stoffen aller Art und Lederabfä en in einer Größe | von "/2 qdm oder weniger bestehen. Die vorgenannten |

Alt- oder Abjallstoffe e jedoch nux in unver- ändertem Zu tand zur Herstellung der Hausschuhe ver- arbeitet worden sein. Werkstoffe, die durch Regene- ration unter Verwendung von Alt- oder Abfallstoffen hergestellt worden sind ( egenerate), gelten im Sinne dieser Bestimmung nicht als Alt- oder Abfallstoffe, sondern als Neustoffe;

b) Echuhe mit geflochtenen Sohlen aus Stroh, Schilf, Gras, Bast, Holzspan oder sonstigen Natuxfasern und Obexteilen aus den gleichen Stoffen oder aus Spinn- PoNes auch mit R aus Holz, die von Schuhher- stellern zu einem ! erkaufspreis je Paar von nicht mehr als

KAM 5,25 bis Größe 35, i RA 6,50 in den Größen 36 und darüber

geliefert werden.

) Schuheinzelhändler dürfen in dem eitraum, für den Mga Ie | 2 Turnschuhe aus |

Bestellscheine ausgegeben werden, Haus- u 1 6 Alt- oder Abfallstoffen und Strohshuhe der im Absaz 1

junter a und b bezeichneten Art insgesamt höchstens

bis zu einem Zehntel der von ihnen beantragten Menge von Bestellscheinen der Gruppe S (Spalte 11 des Antrages auf Er- teilung von Bestellscheinen) von Schuhgroßhändlern oder Her- stellern beziehen. Die Schuheinzelhändler haben ihren Liefe- ranten bei Aufgabe der Bestellung eine schviftliche Wiederver- fäufererklärung nah vorgeschriebenem Muster (\. Anlage) ab- zugeben, welche die Lieferanten für Nachprüfungen aufzube-

82 Bezug dur Leßtverbraucher

(1) Ohne Bezugschein und ohne Abgabe von Punkten dürfen an Lettverbraucher abgegeben und von diesen bezogen werden:

a) Haus- und Turnschuhe aus Alt- oder Abfallstoffen der im § 1 Abs. 1 a bezeichneten Art zu einem Einzel- handelsverkaufspreis je Paar von nicht mehr als

R M 3,— in den Geben 20 bis 30, R AM 3,50 in den Größen 31 bis 35, R M 4,— in den Größen 36 bis 40, R M 4,75 in den Größen 41 und darüber;

b) Strohschuhe der im §1 Abs. 1 unter h bezeihneten Art zu einem Einzelhandelsverkaufspreis je Paar von nicht mehr als

RAM 8,— bis Größe 35, L ì R AM 9,75 in den Größen 36 und darüber.

(2) Bei der Abgabe ist die Vierte Reichskleiderkarte des Ver- irauchers mit dem Firmenstämpel des abgebenden Händlers zu Werstempeln und die Art der abgegebenen Schuhe zu ver- nete. Während der Geltungsdauer der Vierten Reichsklei- derkarte darf nicht mehr als ein Paar Haus- oder Turnschuhe aus Alt- oder Abfallstoffen oder ein Paar Strohshuhe an êinen Verbraucher abgegeben werden.

83

Strafvorschriften Zuwiderhandlungen gegen diese Durchführungsanordnung werden gemäß 8 7 der Verordnung über die Verbrauchsrege-

ung für Schuhe und Sohlenmaterial vom 16. Januar 1943 bestraft,

| wahren haben.

uli 1942 (Deutscher |

8 4 Jukrasttreten

ag Durhführungsanordnung tritt am 17. Mai 1943 in

Berlin, den 11. Mai 1943.

Gemeinschaft Schuhe. Der Vorsiger: Röder.

Anlage

Wiederverkäufererklärung zum Bezug von Haus- und Turn- {huhen aus Altmaterial und Strohshuhen

Jch/Wir bestelle(n) Paar bestellsheinfreie Haus- Turn- schuhe aus Alt: oder Abfallstoffen, Stet E Jch/Wir versichere(n), daß ih/wir in dem Zeitraum dr ter Be tellscheinzuteilung insgesamt niht mehr als ein ehntel der in dem Antrag der . .. ten eun uteilung in Spalte I1 der Gruppe S eingetragenen Menge estellscheinfrere Haus- und Turn- E s Alt- oder Abfa [stoffen und Strohschuhe beziehen de(n). „Mir/Uns ist bekannt, daß unriti e, unvollständige oder irre- führende Angaben gemäß § 7 der erordnung über die Ver-

brauhsregelung für Schuhe und So lenmaterial vom 16, 1943 strafbar find, ) h al vo Fanuar

Unterschrift des Händlers. Ort und Datum

IMichtamtliches Deutsches Reich

Nummer 19 des Ministerialblatts des Reichs- und Preußischen Ministeriums des JFnnern vom 12. Mai 1943 hat folgenden Jn- halt: Allgemeine Verwaltung. RdErl 8. 5, 43,

g. 1. Beförderg. d. Beamten während d. Krieges. RdErl. 4. 5, 48, Sheseließg. v. Schußangeh. poln. Volkstums. RdErl, 5. 5, 43, Zuständigkeit d. Dienstvorgesezten zur Verhäng. v. Geld-

__ bußen nah § 24 RDStO. RdErl. 6. 5, 43, Treudienst-Ehren-

zeichen. RNdErl. 7. 5. 43, Wehrertüchtig. d. HJ. Kommu - nalverbände. RdErl. 30/ 4. 43, Bürgersteuerausgleichs- beträge. RdErl, 4. 5, 43, Ausleg. d. Begriffs „Schußhund“ in S 3 Ziff.6 d. dicoinacia U f d. Hundesteuer. RdErl. 7. 5. 43, Jugendwohn eime (Lehrlingsheime). RdErl. 7. 5. 48, Leistgn. d. Gemeinden u. GV. an d. DRK. f. Aufgaben d. Kran-

kentransportwesens, RdEr!. 7. 5. 43, Ver nügungssteuer; hier: Anerkenng. d. dt. Wochenschau Nr. 661. RdErl. 8. 9. 43, Viertel}. älligkeitszeitpunkte bei d. Grundsteuer. RdErl._ 8. 5: 43, chlüsselzuweisgn. u. Kriegsbeitrag d. Gemeinden u. Schlüsselzu- weisgn. d. Landkr. sowie Beiträge d. Land- u. Stadtkr. zu d. Kosten d, staatl, Gesundhü. Polizeiverwaltung. RdErl. 30, 4. 43, Anschriften niht veröffentl. RdErl, in Angelegenh. d. OrdnPol, RdErxl. 4. 5. 43, Einführg. d. endgült. Vordr. „Bes standsverzeihn. f. Büromaschinen“, RdErl. 6. 5. 43, Einlaß während d. Vorführg. d. Wochenschau in Filmtheatern. RdErl. D 0, Traditionsabzeichen „Kreuz d. Südens“. RdErl. 4. 5. 43, Stellg. d. Techn. Nothilfe. RdErl. 3. 5. 43, Wegfall d. Berichterstattg. üb. Höchstaltersgrenzen in d. SchP. d. Ge- meinden. RdErl. 5. 5. 43, Vebersendg. v. Nachlaßsachen Ge- fallener bzw. Eigensachen Verwundeter. RdErl. 5. 5. 43, Dienst- vorschr. f. d. Gend. (PDV. 27 11), RdErl. 3, 5. 43, Festsegg. d. Höhe d. Barentschädign. f. Verluste an Dienstkleidg. RdErl. 3, 5, 43, Berichtig. d. Pol.-Bekleidungsvorshr. RdErl, 3. 5. 43, Ermächtig. zur Beschränkg. d. Aufstellg. v. Kraftfahrz. in Sammel- unterkünften aus Luftshußgründen. RdErl. 5. 5. 43, Kenn- zeihng. v. Kraftfahrz., die bei Fliegeralarm verkehren dürfen. RdErl. 3, 5. 48 Feuershuy d. dt. Ernte. Sta atsanges- hörigkeit. Paß- und Ausländerpolizei. RdvErl. 9, 5. 43, Kosten f. Lichtbilder u. Kennzeichen v. ausländ. Axbeitern. Personenstandsangelegenheiten. RdE1l. 4, 5. 43, Eheschließg. v. Schugßangeh. poln. Volkstums. W ehranges- legenheiten. Kriegsschäden. Familienunter- halt. RdErl. 3. 5. 43, Nußungsschäden d. dt. Binnenschiffahrt in Frankreich, Belgien u. den Niederlanden. RdErl. 4. 5. 43, An- wendg. d. PSchVO, u. d. EWFVG. auf d. im Volkstumskampf im Westen entstand. Shäden. RdErl, 5. 5. 48, Mitwirkg. d. öffentl. Fürsorge in Kriegssachschaden fällen. RdErl, 6. 5. 43, PSchVO .; Anwendg. d, EWFVG. bei Unfällen. Sport und Leibes- Ubungen RdErl, 5. 5, 43, Verleihg. d. Reichs\portabzeichens. —— Wohlfahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 3, 5, 43, Verfahren bei d. Vermittlg. d. Annahme an Kindes Statt. RdErl, 5. 5. 43, Mitwivrkg. d. öffentl, Fürsorge in Kriegs\ach- shadenfällen. Volksge S iL RdErl. 3. 5. 43, Zen- trale Erbkartei f. d. GenGouv. RdErl. 4, 5. 43, Beurteilg. d. Ehetauglichkeit. RdErl. 5. 5. 43, Amtsärztl. Ueberwachg. d. Reinig. v. getrag. Uniformen in chem. Reinigungsanst. Vet e - rinärverwaltung. RdErl. 24. 4. 43, Vergütg. notdienst- verpflichtet. Tierärzte. RdErl. 3. 5, 43, Zerleg v. Schweinen zur Feststella. d. Rotlaufs. RdErl. 5. 5. 43, Bewirtschaftg. v, iFreibanfkfleish. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Deymanns Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlih 2,15 RA für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 RA für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Wirtschafststeci

Europas Ernährungswirtschaft

Jn dem soeben veröffentlihten Heft 1/2 der „Halbjahrsberichte ju Wirtschaftslage“ des Deutschen Jnstituts für Biene orshung (17. Jg. 1942/43 Hanseatische Verla 8anstalt, Hamburg) bringt das nstitut eine Untersuchung über „Europas Er- nährungswirtschaft“ (Verfasser: Dr, Hans von der Deen und Dr. Hans-Jürgen Meßtdorf). Hierbei zeigt sih als wihtigstes Ergebnis immer wieder, daß die landwirtschaftliche Erzeugung 08 außerordentlich erhöht, d. h, der Grad derx Selbstver- sorgung Gesamteuropas mit Lebensmitteln noch wesentlih ge- steigert werden kann,

Besonders deutlih kommt dies bei den Hektarerträgen zum Ausdruck. Hier sind Unterschiede von 200 22 und mehr nihts Seltenes. So ragt z, B. der H Niederlanden, England u. a. m, durhschnittlich um zwei Drittel über den europäishen Durchschnitt, dagegen liegen fast alle südosteuropäishen Länder sowie Spanien und Portugal mehr oder weniger weit unter dem Durchschnitt,

Hektarerträge (in dz je ha) Land Weizen Kartoffeln Land Niederlande . , 29 204 Deutsches Reih 23 171 (Altreich) Finnland . .. 18 155

Der Grad der Selbstversorgung mit Lebensmitteln in den einzelnen Ländern hängt aber nicht nux von der Höhe der Hektarerträge, d. h. von der Fntensität der landwirtschastlichen Betriebsführung ab, sondern in entsheidender Weise auch von der vorhandenen landwirtschaftlihen Nuvßflähe, dem sog. Nahrungsraum. Hier ergeben sich ebenfalls wieder große Unter- shiede von Land zu Land. Während in Südosteuropa etwa

Weizen Kartoffeln Frankreich . . 15 110 Südosteuropa . 12 68 E 85

ektarertrag in Deutschland, den-

80 bis 9 ha landwirtschaftlihe Nubfläche je 100 Einwohner zur Lebensmittelerzeugung zur Verfügung stehen, sind es in Deutschland nur 41 ha und in Belgien und Holland weniger als 30 ha. Die leßtgenannten Länder waren im Frieden jedoch als Mutterländer ungeheurer Kolonialgebiete ohne weiteres in der Lage, ihren Ergänzungsbedarf aus eigenen Wirtschaftsräumen, in denen die Heimatwährung galt, zu deen, während Deutsch- land tatsählich als Volk ohne Raum“ im Frieden von den Launen des Weltmarktes abhängig war.

Um so mehr ist der hohe Grad der Selbstversorgung mit Lebensmitteln in Deutschland, der im Fxieden etwa 83 % und heute bei kriegsmäßiger Umstellung (Vereinfahung) der Er- nährung rd, 100 % beträgt, anzuerkennen. “Dies ist einzig und allein auf die überragende Leistung der deutschen Landwirtschaft und die troy Raumenge hohen Erzeugungsquoten je Kopf der Be- völkerung zurückzuführen. Gelingt es, hier in Zukunft“ mit Hilfe der Erzeugungs[hlaht die 3. H. noch unter dem Leistungs- durhchshnitt liegenden Betriebe auf den Leistungsstand der fort- schrittlihen Wirtschaften zu heben, so ist damit die Hauptvoraus- seßung für die Behauptung der führenden Stellung der deutschen Landwirtschaft erfüllt,

Erzeugung je Kopf der Vevölkerung (in kg).

Ge- ¿ t Ra Land treide toffeln

insges. Dänemark . .. 882 336 53 131 139

Deutsches Reich . 320 688 25 330 54 (Altreich)

Frankreih . 332 361 19 269 Südosteuropa ,„ 560 117 6 167 Großbritannien 93 101 8 145

Zucker Milch Fleisch

Handelsprobleme im Ostland

Riga, 12. Mai. Beim Reichskommissar fand eine stark besuchte Tagung des Großhandels statt, die ein umfassendes Bild der Gesamtlage des Handels und“ der besonderen Probleme des Großhandels vermittelte. Fn der bolschewistishen Zeit ist das Handelsneß durch die Liquidation und die Zusammenlegung zahl- reicher Betriebe erheblich verkleinert worden. Der Großhandel wurde praktisch vollständig liquidiert und die vorhandenen Warenlager entweder von der Industrie oder von den genossen- shaftlihen Handelsorganisationen übernommen. , Nach der Be- freiung des Landes vom Bolschewismus war si die deutsche Verwaltung von vornherein klar darüber, daß der Neuaufbau nur unter starker Einschaltung der Privatinitiative durchführbar set. Die Privatisierung des Einzelhandels wurde unverzüglich in An- griff genommen. Ein privater Einzelhandel kann aber: ohne einen leistungsfähigen Großhandel nicht bestehen. Der Neuaufbau eines Großhandels erwies sih auch aus dem Grunde erforderlich, weil die Befriedigung der laufenden Bedürfnisse der Wehrmachts- dienststellen, der Fndustrie und der zivilen Bevölkerung das Vor- handensein gewisser Warenlager zur Vorausseßung hatte, be- sonders mit Rücksicht darauf, daß die Nang von Waren aus dem Reich infolge der langen Lieferfristen und infolge der Transportschwierigkeiten nicht immer reibungslos von statten gehen konnte, so daß gewisse Warenlager im Ostlande selbst ge- Bernet als Puffer ziw1ts engeschaltet werden mußten. Man entshloß sich dazu, im Großhandel in der Hauptsache reihs- deutsche Firmen einzusehen, die über gute Beziehungen zum Rei Cerilitten und damit eine gewisse Garantie für die Heran- I5V ung von Waren übernehmen konnten. Der Einsag erfolgte n sparsamster Weise unter Berücksichtigung kriegswirtschaftlicher Notwendigkeiten. Während in Weißruthenien nah dem Vor- bild der im Generalgouvernement getroffenen Regelung H: pes firmen eingeseßt wurden, die jeweils einen bestimmten ezirk zu betreuen haben, wurde den in den übrigen Generalbezirken eingesezten Firmen das gesamte Ostland mit Ausnahme von Weißruthenien als Betäti ungsfeld eingeräumt. d ps den reichsdeutshen Großhandelsfirmen sind au einige einheimische Großhandelsfirmen zugelassen worden sowie einige Gemein- schaftsfirmen, in denen neben einem deutshen auch ein ein-

Lan M Teilhaber sigt. Diese deutshen Großhandelsfirmen î

aben ihre Arbeit im Ostland unter Ueberwindung teilweise

sehr großer Schwierigkeiten mit Erfolg durchgeführt und zum Teil erhebliche Warenmengen natürlich den heutigen Maß- stäben angemessen aus dem Reich herangeholt. Von 24 Firmen, die teilweise erst einige Monate im Ostland tätig sind, si teil- weise aber auch son mehr als ein Fahr im Einsaß befinden,

wurde bis zum 31. März d, F. ein Umsaß von 31 Mill, A

erzielt, Von der Stillegungsaktion, die jevt im Zeichen der Umstellung auf den totalen Krieg durchgeführt wird, dürfte der Einzelhandel nur in ganz geringem Umfange betroffen werden, da hier bereits erhebliche Einschränkungen erfolgt sind, während sich im Bereich des Großhandels exst reht \{chwerlich die Mög- lichkeit zu einer Verkleinerung des Apparates ergeben dürfte.

Was die Versorgung des Ostlandes mit Waren aus dem Reich bzw. aus den beseßten Westgebteten anlangt, so darf man in dieser Beziehung von der auf Grund einer Verfügung von Reichs- marschall Göring gegründeten Wirtschafts-Einsaz-Ost G. m. b. H., über deren Ziele und Aufgaben auf der Tagung ebenfalls ein- ehende Ausführungen gemaht wurden, eine tatkräftige Unter- fübun erwarten. Die Wirtschafts-Einsatz Ost G, m. b. H, die keine Geschäfte für eigene Rechnung abschließt, ist bemüht, die Schwierigkeiten zu beseitigen, die einem Einkauf von Waren durch die im Osten eingeseßten deutshen Firmen in Deutschland und den beseßten Westgebieten entgegenstehen. Fn Zusammenarbeit mit Präsident Kehrl wurde ein Programm für die Herstellung von Prämien-Eisenwaren sowie von Glas und Porzellanwaren für die beseßten Ostgebiete ausgearbeitet. Die Glas- und Porzellanwaren werden noch in diesem Jahre zur Verfügung stehen. Ferner hat die Gesellschaft die wirtschaftliche Federführung in den Kom- pensationsgeschäften, die über den Rahmen eines Reichs- fommissariats hinausgehen. Schließlich fällt ihr die Aufgabe zu, die Versorgung der Millionen von Ostarbeitern, die im Reich tätig D, auf weitere Grundlage zu stellen. Gewisse Schwierigkeiten ür die Versorgung der rund 12 000 im Ostland tätigen Einzel- handelsgeshäfte, von denen rund 56 v. H. in privater Hand sind, ergaben sih aus der Transportlage. Diese Schwierigkeiten wurden auf der Tagung eingehend behandelt und die Möglichkeiten ihrer Behebung besprohen. Die Tagung führte manche wichtige Frage einer Klärung zu und bildete somit eine weitere Etappe auf dem Wege zum Aufbau eines leistunasfähigen und den Kriegserforder- nissen angepaßten Wirtschaftssystems im Ostland.

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