1943 / 117 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 May 1943 18:00:01 GMT) scan diff

P C ABE C D I Dis Br ÉEIM C T D dend S A

SOUDEED tit t E M Ü ny M: t E “-

Reichs» und Staat°öanzetger Nr. 117 vom 22. Ma

nichtgekapselte Verteilungsgruppen bis 200 A einschließlich,

Hausanschlußsicherungen, PdR erten S caîsungen aller Art, L: Ï A Q Po Minbungs- und Abzweigdosen, -kästen und -köpfe ein

Ds E R e schließlih der Klemmeinsaße sowie sonstige Verbin- e V. Mas dungs- und Abzweigilemmen aller Art, it Zubehör zum Verbindungs- und Verlegungsmatertal.

2 zur - Zeit t nicht vorhanden sind.

-_— n den nach § 1 zugelassenen Lans an eleftrotehnishem Znstallationsmaterial einchlehl® en Beste è 1. E 194 e l laufenden Bestellungen am L. 4! ) überscreite1 müssen sie vom Besteller bis zum 15. Juli 1943 widerrufen werden. eds E j c (2) Bestellungen auf Sonderanfertigungen, e vom Derr steller bereits in Arbeit genommen sind, dürfen je oh E Einverständnis mit dem Hersteller zurückgenommen werden.

i 88 iejenigen Hersteller, bei | (1) Diejenigen Her\teler, N O Ic t : trägen auf eleftrotehnishes Jnstallationsmaterial Uur N im L 2 den Bestellern vorgeschriebene Annullierung nicht Þ1 ® = 1; 1943 auf den Stand einer 6-Monats-, bei Siche- zum 15. Juli 1943 auf den Stand A ift, find rungspatronen einer 3 Monats-Erzeugung verringert M verpflichtet, in eigener Verantwortung ihren Aas ce oa n Af 2 A A durch Auftragskürzungen und Widerruf auf diese Grenze abzudrüdcken. A (2) Die Besteller sind von den vorgenommenen Kürzungen und Widerruf zu unterrichten. 8 4 Neue Aufträge auf elektrotehnis } dürfen die Hersteller nur dann und in dem ERE an- nehmen, daß der Gesamtbestand an Bestellungen micht eine 6-Monats-, bei Sicherungspatronen eine 3-Monats-Erzeugung überschreitet. E [ch 5 Hersteller, bei denen Einzelanfragen oder E von einem Besteller innerhalb eines Monats eingehen, die je Type eine halbe Monatserzeugung übersteigen, haben diese Anfragen oder Aufträge undearbeitet sofort an die Wirt- ( age unvearveitel 0] / \chaftsgruppe Elektroindustrie als Reichss\telle für elektro tehnishe Erzeugnisse weiterzugeben. S6 Sicherungspatronen dürfen von Einzelhändlern an Haus- haltungen nur gegen Rückgabe der gleichen Zahl unbrauch- barer Sicherungspatronen gleicher Stromstärke abgegeben

werden.

(1) Soweit Bestellunge

denen der Bestand an Auf-

hes Jnstallationsmaterial

g F É

Jn begründeten Fällen kann die Wirtschaftsgruppe Elektro- bilicie als Reichsstelle Ausnahmen von den Vorschriften

diesex Anordnung zulassen.

Quwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nach den e 20 1216 die R erdraas über den Warenverkehx be- it. S

Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1943 in Krast. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge- bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit ustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung niet auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be- seßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 14. Mai 1943. /

Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse.

Lüschen.

Anordnung Nr. 1 zur Aenderung der Anordnung Nr. 3 (A 1) der Wirtschafts- gruppe Feinmechanik und Optik als Reichsstelle sür fein- mechanishe und optishe Erzeugnisse (Bewirtschastung von

Erzeugnissen der Augenoptik)

Vom 19. April 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenvexkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGVI. 1 S. 686) in Ver- bindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung fein- mechanischer und optisher Erzeugnisse vom 29. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nx. 203 vom 30. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts- ministers angeordnet: Artikel 1 Der zweite Teil der Anordnung Nr. 3 (A 1) erhält folgende neue Fassung: „Zweiter Teil: Brillenfassungen und ihre Teile L Die Herstellung folgender Brillenfassungen und -ränder ist verboten: 1. Stielbrillenfassungen (Vorhalterfassungen), 2. Pex-, Fris-, Windsor- und ähnliche Zelluloidränder sowie die Ausstattung von Brillenfassungen mit solchen Rändern.

& 4

Soweit die Herstellung von Brillenfassungen nicht gemäß verboten ist, dürfen nur die nachstehend genannten Mo- delle nah Maßgabe des § 5 hergestellt werden. Die Ausnahme der Herstellung eines zugelassenen, aber bisher im Betrieb noch

G3

Brillenfassungen if zux Herstellung

S

Preuß. Staatsanz. stellung zug dürfen diese weiter herstellen.

Weiterverwendung von lässig.

bügeln zu anderen als den im verboten.

dung in aats A ebieten und den Gebieten von aln ean sowie mit E a des zuständigen Chefs der ivilverwaltung sinngemä ( , l Sd Sie E und im Bezirk Bialystok sowie in der Unter- steiermark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

nit hergestellten Brillenmodells is nur mit Genehmigung

der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik als Reichsstell zulässig. 85

(1) Brillenfassungen dürfen nur nah Maßgabe der Ziffern bis 4 hergestellt werden: , 1. Maskenbrillen für die Wehrmacht aus Stahl;

9. Stahl-Brillenfassungen nah RAL 914 B, jedoch nur mit at ai

Trommelpolitur,

a) als Wehrmachts-Dienstbrille mit Reitbügeln und

Scheibengröße. 38 mm,

þ) als Stahl-Einheitsbrille (Krankenkassen- und Volks- gasmaskenbrille) mit Reit- und Hakenbügeln und

Scheibengrößen von 34 mm bis 46 mm;

3. Wendebrille mit Schwingsteg, in der gleichen Aufmachung

wie die Stahl-Einheitsbrille zu Ziffer 2 b; . Zelluloid-Einheitsbrille

e

1

S 1) der Wirtschaftsgruppe Feinmechani

Dtr T von 20/000 ist für Lieferungen an solche Abnehmer

. . L Doublé-Teile müssen dem Hersteller vor Liefe-

rung der Reparaturteile eingesandt worden sein.

gean feinen höheren I aufweisen als das abge- i

i 1943. S. 2

«‘ T) t it i Mitte abgeseÿten Gelenken nach Normblat Í mit Barlin wie bei der Stahl-Einheitsbrille zu E in zwei Farben, nämlich: in wasserhell und in Schi

5 Z 1 Stell

Die Verwend von Metallteilen für die Stahl Clerdas] cat L 30. Juni 1943 zulässig, sofern die der Stahl-Brille erforderlichen Stahlmengen dieser Anordnung 1m Betrieb

des Jukrasttretens

Anordnung Nr. 3 f und Optik S teichsste ° Fanuarx 1943 (Deutscher Reichsanz. Un E an E 13 vom 18. Januar 1943) zur Her- elassenen Nichtmetall assungen hergestellt haben, Nichtmetallfassungen bis spätestens 30. Juni 1943

(2) Betriebe, die bisher die in § 7 der

é : der Herstellung von Stiften und Schrauben ist die Ini der Gerne oe K. Legierung 12% zu-

87 Di nstellung von Brillenmittélteilen und Ohr- D E D 8 5 genannten Modellen ist

88

Die Herstellung von Reparaturteilen aus Doublé mit einem

ig, die bisher solche Modelle laufend bezogen haben. Die

Die zu liefernden Reparaturteile aus Doublé dürfen ins-

p

Artikel 2 ; Anordnung tritt am 14. Tage nach ihrer Verklün- Sie gilt auch in den eingegliederten Ost- Eupen, Malmedy und Mo-

eferte Altgold ausma

(1) Die

auch im Elsaß, in Lothringen

9) Gleichzeitig tritt der zweite Teil der Anordnung Nr. 3 A h v Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik als Reichsstelle vom 12. Januar 1943 (§8 3 bis 8) außer Krast. Berlin, den 19. April 1943. Der Reichsbeausftragte l für feinmechanische und optische Erzeugnisse. P. Henri ch8.

Anweisung Nr. 3

der Reichsvereinigung Bastsaser über Höchstpreise für Bast-

faserabfälle und Polsterwerg Vom 15. Mai 1943

Auf Grund dex Verordnung über die Errichtung einer NeiLverciniguülà Bastfaser vom 19. März 1942 (RGVl. I S. 132 ff.) und des Erlasses des Reichskommissars für die Preisbildung vom 4, März 1943 IV 100 179/43 14 wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichskommissars für die Preisbildung folgende Anweisung

erlassen: Höchstpreise für Bastfaserabfälle und Polsteriverg

8SÌ

ür den Verkauf von Bastfaserabfällen und Polsterwerg, die im Inland anfallen,- werden folgende Höchstpreise festgeseßt: a) Preise ab Aufallstelle 100 kg RM

9 ,.@ 0:79 20,— 18 18,—

Flahsabfälle:

1, Röstflachsshäbenwerg . « 2. Grünflachss{häbenwerg : L Boer n, (Flachsstengel, roh, geknickt).

. Flachshechelabfall . 5, La S tlnemlings I (v. Flachslangfaser d. Kl. T und besser)

3 IT (v. deutschem Schwungwerg) « - -

¡ u TIT (v. Kurzwerg). « « - + . Flachskardenabfall Ls gereinigt . « « 1

"” P: 9 ¿K

,

”»

O

, Flachsgrünwergkardenab all, gereinigt .…. 3, Flahsnaßspinnabfall 1, gewaschen, getrocknet . . e II, ungewaschen, getrocknet . .

; Á 1TE, “s , ungetrocknet H 3, Flachstrocenspinnabfall, gereinigt u. Vorspinnabfall i i , ungereinigt, « its . Leinengarnabfall, gebleicht i

19, e | : roh oder gebleicht u, roh gemischt. 20. 5 , roh (Haspelabfall) .

2E ù , bunt oder bunt gemischt

Hanfabfälle: L

22. Hansfardenabfall T, gereinigt . 23, » r "”

24. : ie E 25. s ungereinigt 26. Hanfspinnabfall

27, Hanfgarnabfall

Juteabfsälle: “6 28, Jutekardenabfall, gereinigt 29, is , ungereinigt 30, Jutescher- und Stuhlwolle 31. Jutegarnabsfall . Ramieabfälle:

32, Ramiekämmlinge T

33, : IT

34, Ramieabgang

36, Z ,

36, Ramiefaser WM (Waschmaschinenabgang, 37, Ramiegarnabsall, roh

E 5 i

A: E . .

ae

39, Sisalfaserabsall

40, Sisalflusch

Sonstige Bastfaserabfsälle : 41, Schlauchgarnabsfall

42, Tabakgarnabsall

43, Sisal- und Manilascherabsáll 44, Knoten von Binbegarnenden

47. Sorxtierter Leinengarnabsall, gebleiht . patt Rührfarbe. 48.

g 6 49.

50,

61,

52. Die Preise gelten frei Versandbahnhof

b) Preise ab Abfallbearbeitungsbeirieb

(Sortierbetriebe für Bastfasergarnabfälle oder

100 kg Absfallwäschereien) RAÁ

48,— ÁÂG ._30,— 46, 30,— 40,— (netto

Op 6a

N B

Hanfgarnabfall .. . - -

u Tabakgarnabfall. . . . eta ote

M Flaschsnaßspinnabfall, gewaschen U. gegen Barzahlung

»” ,”

etro@net .

Kasse), brutto sür netto bei handelstiblicher Verpadctung für alle Liese- rungen vom Tage des Jnkrasttretens dieser Anweisung an.

au

(1) Für Bastfaserabfälle, {verden j , vereinigung oder einer von thr

S2 die in § 1 nicht aufgeführt sind, Einzelanweisung der Reich8-

ie Preise jeweils dur die Preise j ch hiecmit beauftragten Stells

Antrag festgeseßt.

(2) Streitigkeiten über die- Einstusung von Bastfaserabfällen

in die Abfallsorten erttscheidet die Reichsvereinigung oder eine von ihr beauftragte Stelle.

(1) Für Großhändler ift

B Großhandelszuschläge bei Verkäufen von Bastfasers

abfällen, die im Fnland anfallen, ein Großhandelszuschlag eo 10 % des Einkaufspreises, jedoch nit mehr als NM 4,—

100 kg, zulässig.

Bei Abfallsorten im Werte bis zu

RA 12,— je 100 kg darf dex Großhandelszuschlag je 100 kg RAM 1,25 betragen.

Hutviderhant unaen gegen diese unbeschadet anderweitiger trafb Satzung der Reich8vereinigung Bastfaser verfolgt.

(2) Bei der Einlagerung von Bastfaserabsällen dürfen außen

den G G Lagerkosten (Ein- un t eld) bis A Höhe von insgesamt N 1,25 für 100 kg in

e Aneühnng gebracht werden. ;

entstandenen

Vorfrachten die tatsächlich und Lagers

Ausladen, Rollgeld, Pack-

8 4 Ausnahmen

Die Reichsvereinigung behält sich vor, in besonders begrüns deten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser An-

weisung zuzulassen.

85 Strafvorschristen N werden

Anweisun | F 8 13 der

estimmungen na 86

Jnukrasttreten ..

; j i i : i: ilt Diese Anweisung tritt am 1. Funi 1943 in Kraft; sie g auch n den l Uebütien Ostgebieten und den Ga

Malmedy und , n bea zusidabtlien Chefs der S sinngemäß au

im Elsaß, in Lothringen un j stok A4 in A Untersteiermark und den beseßhten Gebieten

ieten von

Moresnet sowie mit- Zustimmun

Luxemburg und im Bezirk ialys

Kärntens und Krains.

E L Merlin Ueberwachung un 1 i vou 8. August 1939 Deutscher Reichsanzeiger und E

j

der Fassung vom 11. Dezember 1942 (

Staatsanzeiger stimmung des

n . . ltestens zum 30. c E 1943 wieder einzustellen. 2 a

Waren ist verboten.

Berlin, den 15. Mai 1943. Der Vorsigende: Dx. Gru bex.

Anordnung X/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Chemische Erzeugnisse für den Bürobedarf)

Vom 22. Mai 1943 den Warenverkehr in

j ib Auf Grund der Verorduung 15 (RGBI. 1 S. 686) in

l i kanntmachung über die Reichsstellew grit bex, Sesgnatns des Warenverkehrs vonx

Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Keihswirtschaftsministers angeordnet: §1 : Begriffsbestimmung : Chemische Erzeugnisse für den Bürobedarf im Sinne diesex -

Anordnung sind

Dia ogen arbbänder i Rohle: und Durchschreibepapiere Einmal- und Hektokohlepapiere Schreib- und Signier reiden Tinten und Tushen Stempel und Vervielfältigungsfarben Deb E Aa

ella ¿ Klebstoffe und Büroleim in kleinen Abfülkmengen Vervielfältigungsflüssigkeit für Hektovervielfältiger Hektographenrollen Hektographenmasse. 82

Herstéllungsverbot

die Herstellung der im § 1 genännten Waren erst e 1, L 1939 aufgenommen hat, hat sie

me der Herstellung dex im §1 genannten

(1)

(2) Die Neuaufn

83 : Ausnahmen O iche Die Jachabteilung Chemischer Bürobedarf der Wirlscha}i®- Ric Douritie Industrie kann namens und im e des Reichsbeauftragten Ausnahmen von den Vorschriften z L 2 zulassen. Diese Ausnahmegenchmigungen können e widerrufen werden; sie können unter Bedingungen erteilt u mit Auflagen versehen E 7 Strafbestimmungen A E ‘derhandlungen gegen die Vorschriften diejer Anord» Fe 8 10, 12—15 dex Verordnung über den Wwarenverkehr bestxaft. ù

Jukrasttreten äu G L Diese Anorduung tritt am 1. Juni 1943 in Krast, Zie gi auch ss den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Den e “finngemäh ou) 5 ändi T hefs der Zivilverwaltung -— sinngemaß des zuständigen Chefs de Bi 2 E Biatystot i¡éter

Ga f ingen, Luxembur i im Elsäß, in Lothringen, LUx » den beseyteu Geb

sowie in der Untersteiermark und

Kärntens“ und Krains. Berlin, den 22. Mai 1943. / Dex Reichsbeauftragte für Chemie.

45, Kehricht aus Flachs-, Hans- und Jutewoeberei spinnerei. « ¿ -

mit runder Scheibe und Sattelfteg,

46, "” 1 "”

Dr. Claus Ungeroitter.

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 117 vom 22 Mai 1943. E. 3

Anordnung X1/43

der Reichsstelle „Chentie“ rwendungsbeschränkung von chemishen Roh- und Hilfs- stossen zum JFmpräguieren und zur Oberflächenbehandlung von Papieren, Pappen sowie von Erzeugnissen jeder Art aus

Papieren und Pappen)

Vom 22. Mai 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehrx in der

Fessung vom 11, Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Vex- indung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur |

fleberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom L August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und euch Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird im Ein- yernehmen mit der Reichsstelle für Papier und mit Zustim- mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81

(1) Die Verwendung der im § 2 genännten chemischen Roh- und Hilfsstoffe zum JFmprägnieren und zur Oberflächen- hehandlung von Papieren und Pappen sowie von Erzeugnissen jeder Art aus Papieren und Pappen bedarf der Genehmigung der Reichsstelle.

(2) Als JFmpräguierung und Oberflächenbehandlung gilt jedes Lackieren, Streichen, Spribßen, Tauchen, Gießen odex Tränken.

S2

Chemische Roh- und Hilfs\toffe im Sinne dieser Anord-

nung sind:

1, Kunstharze und Polymerisate jeder Mischungen, Lösungen und Emulsionen,

Y 2. Lackrohstoffe jeder Art, insbesondere Zelluloseverbin- dungen und Naturharze,

3. Lalerzeugnisse im Sinne der Anordnung Nr. 33 der Reichsstelle - „Chemie“ vom 25. März 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 72 vom 26. März 1942) auch in Mischungen untereinander und in Mischungen, Lösungen, Emulsionen oder Disper- sionen mit den zu 1—3 genannten Stoffen,

. Lackhilfs\toffe jeder Art, insbesondere Lösungsmittel, Weichmacher, Pigmente und Farbstoffe, soweit sie bei der Lackherstellung und -verarbeitung Verwendung finden.

83 Die für die in § 2 unter 1—({ genannten chemischen Roh- ind Hilfs\toffe anderweit erlassenen Verwendungsverbote verden durch diese Anordnung nicht berührt. 8 4 (1) Die gemäß § 1 erforderliche Genehmigung wird ‘in orm einer einmaligen, jederzeit widerruflihen Zulassung jurch die Reichsstelle auf Antrag des Verbrauchers erteilt. Die Genehmigung kann untex Bedingungen erteilt und mit luflagen versehen werden. (2) Der gemäß Ziff. 1 vom Verbraucher zu stellende Antrag nuß folgende Angaben enthalten: a) Name und Anschrift des Antragstellers, b) Art und Umfang des gemäß § 1 genehmigungspflichtigen ) A in Merige-dev d c) Art und Menge der hierzu erforderlichen chemischen Roh- Und Hilfsstoffe (S 2), M M Gs | d) Angaben über den Verwendungszweck der mit Hilfe des genehmigungspflihtigen Vorganges herzustellenden Ware, | e) Angabe der Organisation der E DerbllGen Wirtschaft, zu der der Antragsteller für die in Rede stehenden Fertig-- erzeugnisse gehört. ;

Art, auch in

8&5 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah jen SS 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenvexkcehr jestraft, 86

Diese Anordnung tritt am 1. Fuli 1943 in Kraft. Sie gilt uh in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten on Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustim- ung des zuständigen Chefs | dex Zivilverwaltung sinn- emäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Pezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be- ‘hten Gebieten Kärntens und: Krains.

Berlin, den 22, Mai 1943.

Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

Nichtamtliches

Deutsches Neich

Der Spanische Bot chafter in Berlin, Herr Ginés Vidal Saura, hat Berlin am 17. Mai d. J. verlassen. ahrend seiner Abwesenheit führt der Botschastsrat Herr esandter Fernando Valdés, Graf von Torata, die veschäfte der Botschaft.

Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 23. bis 31. Mai 1943

Staatstheater Unter den Linden nntag, 23. Mai: Tiefland. Musikal. Leitung: Lenzer. Be- ginn: 18!/2 Uhr. Ausventauft. ontag, 24. Mai: Figaros Hochzeit. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 17!/2 Uhr. Ausverkauft. / enstag, 25. Mai: Carmen. Musikal. Leitung: Schüler. Be- ginn: 18 Uhr.

ittwoch, 26. Mai: Die verkaufte Braut. Musikal. Lei-

| Donnerstag, 27. Mai: Das Ballett der NSG. Krast durch

Freude. Beginn: 19 Uhr. Freitag, 28, Mai: Das Ballett dex NSG. Krast durch

Freude. Beginn: 19 Uhr, Sonnabend, 29, Mai: Geschlossen, o R R La eschlossen.

, Veontag, 31. Mai: KdF.-Theaterx i i K Sin h Vér, heatergemeinde, Ein Maskenball. i: Séehauspielhaus Sonutag, 23. Mai: Dex Widerspenstigen Zähmung.

Dn: 17 Uhr. Montag, 24. Mai: Der Pa rasit. Beginn: 18 Uhr.

Dienstag, 25. Mai: Die heili F i

, 25 ieD ge Fohanna. Beginn: 17-Uhr.

Mon, 26. Mai: Das Leben ist Traum, Begiin: 18 Ute onnerstag, 27. Mai: Der Par asit. Beginn: 18 Uhr. /

reitag 28. Mai: Das Leben ist Traun i S , ? it, 1. Beginn: 18 Uhr. Sonnabend, 2. Mai: Die heilige Job «ETT Sali

Sonntag, 30. Mai: Dex Wi i Ü Md 171/2 Uhr iderspenstigen Zähmung. Montag, 31. Mai: Der Para \i t. Beginn: 19 Uhr. Kleines Haus

Sonntag, 23. Mai: Vagabunden.Begi ; i: l - Beginn: 18 Uhr. Montag, 24. Mai: Florentiner Brokat. Beate: 18 Uhx.

Dienstag, 25. Mai: Vagabunden. Beginn: 18 Uhr Mittwoch, 26. Mai: Flucht vor der Liebe. Beginn: 18 Uhr, is 27. Mai: Florentiner Brokat. Beginnx L.

Freitag, 28. Mai: Flucht vor der Liebe. Beginn: 18 U

s : Ó . : r. Sonnabend, 29. Mai: Vagabunden. Beginn: 18 Uhr. / Sonntag, 30. Mai: Vagabunden. Beginn: 18!4 Uhr. Montag, 31. Mai: Flucht vor der Liebe. Beginn: 1814 Uhr.

Lnstspielhaus

Sonntag, 23. Mai. Der blaue Strohhut. Beginn: 18 U

j ai, j 18 r,

Moutag, 24. Mai: Karl 111. und Anna von O e ster e Beginn: 18 Uhr.

Dienstag, 25, 18 Uhr.

E 26, Mai: Liebesbriefe. Beginn: 18 Uhr. onnerstag, 27. Mai: Kacl 111, und Anna v )

L Deginn: 18 Uhr. H RESEA

&rettag, 28, Mai: Der blaue Strohhut. Beginn: 18 Uhr.

O, 29. Mai: No ch einmal R E “epa 8 Uhr. :

ai: Noh einmal Napoleon? Beginn;

Sonntag, 30. Mai: No i inn: 1824 Uhr. ch einmal Napoleon? Beginn:

Montag, 31. Mai: Liebesbriefe. Beginn: 19 Uhr.

Wirtscaststeil |

Alle Arbeitsreserven mobilisieren!

Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsaß, Gauleiter Sautel, vor der Wirtschaft des Gaues Wesce-Eas

Der Generalbevollmähtigte für den Arbeitsei iulei G t seinsaß, Gauleiter Fri Saufckel, traf zu einem Besuch im Gau L Fina am Fonnerstagnahmittag in Bremen ein, wo ihn Gauleiter Paul Wegener herzlich willkommen hieß. Am Nachmittag sprach der Generalbevollmächtigte auf Einladung des Gauleiters und der Gauwirtschastskammer vor Vertretern aus Partei, Staat und Wirtschaft. Nach einem einleitenden Grußwort des Gauleiters und einem Hinweis auf die besondere Aufgabe des Nordseegaues als Frontgau nahm Friy Saudckel das Wort zu einer Ansprache, die den Versammelten wertvolle Anregungen und Hinweise ver- mittelte. Auf seinen, ihm vom Führer erteilten Auftrag ein- gehend, sagte der Redner, der Arbeitseinsaß sei weder Selbstzweck noch gelte er der Durchsegung irgendwelher Prestigegrundsäze, sondern diene auss\chließlih der Kriegswirtshaft. Auch könne dieser Arbeitseinsaß niht anders als nah den Grundsäßen des National- gv durchgeführt werden. Der Krieg ist nicht allein, so agte der Gauleiter weiter, eine Angelegenheit dex brachialen Gewalt, sondern wird au auf dem Gebiet der Arbeit und Leistung entschieden. Der Redner gab dann einen ershöpfenden Ueberblick über den Erfolg seiner Tätigkeit seit seinem Amtsantritt als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsaß, wobei er zu Beginn einen Vergleich zum Arbeitseinsay des entsprechenden Kriegsjahres des Weltkrieges 1914/18 zog. Damals, so ate Friß Sautckel, war bereits Munitionsarbeiterstreik in Deutschland und mußte Munition an den Fronten gespart werden. Kriegsgefangeneneinsaß kam nicht mehr ausreichend in Frage, und keine einheitlihe Richt- linie lenkte den nicht restlosen Arbeitseinsat.

Der Generalbevollmächtigte kam dann auf die vielfältigen Probleme des Ausländereinsatbes zu sprechen. Er bezeichnete dabei die Durchführung dieses Ausländereinsaßes als einen beispiellosen Erfolg der ihm zur Verfügung stehenden Behörden der Arbeits- einsaßverwaltung, die mit nationalsozialistishem Pflichtbewußtsein

die ihnen vom Führer gegebenen Aufträge erfüllten. Allerdings sei er offen genug, zu jagen, pas dieser Aus!ändereinsaß ihm damals wie heute genu robleme stelle, die er aber mit Tatkraft und unendlihem Glau en an die Richtigkeit der Grundsäbe des Führers zu überwinden hoffe. Oberste Richtshnur sei ihm dabei der Grundsaß, in Deutschland beim Arbeitseinsaß keine Schanghai- Methoden englischer Erfindung zu benuyten, sondern er habe Prin- fiylen aufgestellt, die er für verbindlih im deutschen Arbeitseinsaß E und zwar: gute Ernährung der Ausländer, saubere und gesunde Unterbringung und eine gute Behandlung im Sinne absoluter deutscher Gerechtigkeit. Diese Grundsäße gebe ihm vor allem die Vernunft ein.

„Gauleiter Sauckel berührte dabei die nameutlich die Betriebs- führer berührenden Fragen des alltäglihen Umganges mit den Ausländern, die bei ‘uns für den Sieg und für die Rüstung Rae Auf die Führung der in der Heimat verbliebenen “deut- chen Arbeitskräfte eingehend, rief der Redner die Verantwortlichen auf, unsere shaffenden Volksgenossen so zu führen, daß sie stets in Haltung und Leistung den fremden Arbeitern Vorbild und anspornendes Beispiel seien. Umschulungsmethoden in weitestem

Maße würden nötig werden, und dabei sei vor allem die Junitiative des einzelnen Betriebes zu fordern. „Die europäishen Arbeitss kraftreserven gehen der totalen S entgegen“, so rief Gaus leiter Sauckel und stellte damit ausdrücklih Fit daß überall das äußerste aus der Arbeitskraft herausgeholt werden mus Nach einem Ueberblick über die durch die Erfassung der deutschen Arbeitskräfte durch die Verordnung vom 27. Januar des Jahres herbeigeführte Situation {loß Gauleiter Sauckel mit einem slammenden Appell an alle, das Aeußerste anzuspannen und alles Reserven an Leistungskraft zu mobilisieren.

Aus Alt mach Neu! Durch die Spinnstoffsammlung

Die große Musterung in den Kleidershränken, in den Flick- kisten und Truhen hat begonnen, Wieder gilt es der nationalen Textilreserve die nötigen Rohstoffe durh eine freiwillige Samm- lung zuzuführen. In hier niht um Sorten, sondern um Textilten [hlechthin. Seide und Kunstseide, Leinen, Zellwolle Baumwolle und Wolle, jedes Stück und jeder Feten, sei er auch noch so hofsnungslos zershlissen oder vershmiert, hat als Rohs- toff noch seinen Wert. Darüber hinaus geht es aber auch um ltjahen. Manche Hausfrau wird es vielleiht Ueberwindung kosten, Großvaters Bratenrock nun endli zu opfern. Viele Fahrs hängt er nun schon im Schrank und nimmt unnötig Play weg, Eigentlich sollte ja immer noh mal etwas daraus gemáäht wers den, für die Kinder vielleiht. Aber die Kinder „werden immer größer, ein Fahr verging nach dem anderen, immer wieder ging es ohne, und der Bratenrock blieb hängen. Dabei muß man ihn immer wieder von neuem gegen Mottenfsraß E n n verzehrt er sich am Ende selbst. Sie meint vielleicht, diese Hausfrau, mant sollte den Bratenrock doch noch D lassen. Man E ja nit, wie alles noch kommt, vielleiht könne man ihn doch noch ges brauchen. Dabei ist sicher, daß es auch -in- Zukunft ohne ihn gehen wird. Und wenn der Krieg lange zu Ende ist, dann wird

er noch immer hängen, ohne daß etwas anderes daraus geworden ist, Es blieb bei dem Vorsay wie in so vielen Dingen, und dis Durchführung rückte mit der starken Kraftbeanspruchung dur Haushaltsführung und Arbeit8einsas- immer mehr in die Ferne, So ist es niht nur mit Großvaters Bratenrock, das gilt au fün die Ballrobe der längst verstorbenen Tante Frieda, es gilt übers haupt für viele Dinge, die heute unseren Kleiderschränken und Truhen manchmal geradezu Museumscharakter verleihen, Dinge die man nur aufbewahrt, weil man sie vielleiht „irgendwann® doch noch einmal gebrauchen könnte. Dieser Zeitpunkt ist jetzt gekommen, oder er wird nie kommen! Diese ‘Reserven, die amt Ende im Haushalt doch keine Verwendung finden, gilt es jeßt eins zuseßzen für die Stärkung unserer Textilreserve. Sie wandern durd den ‘Reißwolf, um in Kürze ihre Wiederauferstehung in Uniformen für unsere Soldaten oder in dringlich benötigten Kleidungsstücken des zivilen Bédarfs zu erleben, Deshalb au die Sammelstelle niht nur mit Lumpen aller Art, sondern au mit den Bratenröcken, den vorsintflutlihen Fräcken, unmöglichen Umhängemänteln, altmodishen Kleidern und anderen Mottens fängern . aus unseren Kleiderschränken.

Troß großer Wirtschaftsräume doch Arbeitsteilung und Warenaustaus.

Ein Vortrag von Prof. Fried-Zimmermann vor der Deuéschen Handelskammer in Zürich.

Zürich, 21. Mai. Anläßlich der diesmaligen Fahresversammlung der Deutschen Handelskammer in der Schweiz, die kürzlih unter Leitung ihres Präsidenten Dir. Muff (Mercedeswerke) in Zürich Ce wurde, sprah Prof. Fried-Zimmermann über die Ge- staltung der Weltwirtschaft nah dem Kriege. Der Vortragende beschäftigte sih zunächst mit der grundsäßlihen Wandlung, in der sih die Weltwirtschaft seit Ausbruch des ersten Weltkrieges be- findet. Dabei sei zu beachten, daß die freie Weltwirtschaft, wie sie sih im Laufe des 19. Fahrhunderts herausgebildet hatte, eine einmalige Ersheinung în der Weltgeschichte gewesen sei, hervor- gerufen durch den Einbruch der Technik, die industrielle Re- volution und die Entstehung der großen Massen. Sie habe sih ent- wickelt unter der Fiktion eines allgemeinen Weltbundes, einer „Weltrepublik der Kaufleute“, eine Fiktion, die sih jedoch nicht mehr hätte aufrehterhalten lassen, nahdem die Fnteressengegen- säße der gens Mächte im ersten Weltkrieg aufeinander geplaßt waren. Tatsächlih habe sich aber hinter \dieser Fiktion während des ganzen 19, Jahrhunderts die überlegene Vorherrschaft Eng- lands im gesamten Welthandel verborgen. Die freie Weltwirt- schaft sei also praftisch eine „Pax Britannica“ gewa, ähnli wie die „Pax Romana“ im Ausgang der antiken Welt. Fm Rahmen der freien Weltwirtschaft hätte sich eine immer stärkere und kompliziertere Arbeitsteilung entwickelt, die die einzelnen

tung: Lenzer. Beginn: 18!/2 Uhr. Musikal.

nnerstag, 27. Mai: Der Teufel im Dorf.

__ Leitun : Schüler. Beginn: 18!/2 Uhr.

an e Boheme. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: |

1/2 Uhr. |

nuabend, 29. Mai: Tie flan d. Musikal. Leitung: Lenzer. Be- ; ginn: 18!/2 Uhr.

untag, 30. Mai: Madame Butterfly. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 18/2 Uhx. |

ontag, 31. Mai: Geschlossen.

Staatsoper am Königsplay nntag, 23, Mai: Geschlossen. | E KdF.-Theatergemeinde. hem e. Beginn: 18!/2 Uhr. ; enôstag, 25, Mai: Sa) en. ilttwoch, 26. Mai: Geschlossen.

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Bestandteile der Weltwirtschaft in wirtschaftliche Abhängigjeit von- einander brachte. Eine e Abhängigkeit könne aber auf die Dauer nur aufrechterhalten werden, wenn die Weltwirtjchaft wieder eine organische Einheit bildet, sei es unter der Hegemonie einer führenden Macht, sei es durh die Verwirklichung eines - freien Weltbundes.

Die hohe Jutegrationsstufe, in dex sih die moderne Wi-tschaft befinde, verlange tatsählih die Bildung einer größeren Lebens- emeinschaft, und jeder Sin eines einzelnen Landes, in über- sbigte Autarkie zu flüchten, sei zu einem Mißerfolg verurteilt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse in fkleinexen Staaten, wie besonders dexr Schweiz, seien dafür noch kein Gegenbeweis, weil sich die wirt- shaftlihen Maßstäbe und die einzigartigen sozialen Verhältnisse

| in der Schweiz micht auf die großen modernen Massenstaaten über=-

tragen ließen. Hieraus erklären sih auch zum großen Teil die Mißverständnisse, die zwishen den beiden Ländern Deutschland und der Schweiz entstanden seien. Ju diesem Zusamnenhang

sehte sih der Vortragende ganz besonders mit den Veröffentlichun- gen von Prof. Wilhelm Roepke in der Shweiz ausführlih aus einander. Er zitierte auch zahlreihe angelsächsishe Stimmen, die * erkennen lassen, daß man auch im anderen Lager, ganz besonders aber in England, niht mehr an eine Peteder e Uns des freien Welthandels und der Weltwirtschaft alten Stiles glaube.

Der Stand der Technik und die hohe Fntegrationsstufe der mgs dernen Wirtschaft verlangten aber die Bildung gvöherer Wirt- schaftsgemeinshaften. Wenn als Konsequenz die Bildung dex größtmöglihen Gemeinschaft, nämlih der Weltgemeinschaft, niht möglich sei, käme als nähste Wachstumsstufe nur die Bildung von großen .Wirtschaft8räumen oder Wirtschaftsblöcken in Frage, die sih tatsählich auch gerade während des gegenwärtigen Welts kriegs überall auf der Welt vollziehe. Fnnerhalb dieier Wirt- shaftsräume sei eine hohe Jntensivierung des Handels und Ver- kehrs zu erwarten, ähnlih wie nah der wirtshaftlihen Einigung Deutschlands im deutschen Zollverein, aber das schließe niht aus, pat auch die großen Wirtshaftsblöcke untereinander in einen leb- hafteren Warenaustausch treten werden.

Wirtschaft des Auslandes

Verstärke Ausbeutung der Oelschiefervorklommen in Spanien

Madrid, 21. Mai. Die spanishe Erdölmonopolgesellschaft „Campsa“ beabsichtigt, die Ausbeutung der in Spanien befind lihen Vorkommen an erdölhaltigem Schiefer zu erhöhen, um auf diese Weise eine Steigerung der nationalen Erdö ame m n zu erreihen. So sollen in ablckbuter Zeit die Schiefervorkommen in den Provinzen Lerida und Barcelona bei den Orten Santa Engrecia, Salas und Castellar ausgebeutet werden, wofür die „Campsa“ die Ga tee Genehmigung erhalten hat. Die Abbau- fläche exstreckt sich über 5000 ha.

Slowalkisch-spanishes Wirtschaftsabkommen unterzeichnet Preßburg, 21. Mai. Am 9. d. M. wurde in Madrid ein \}lo« wakisch-spanishes Wirtschaftsabkommen unterzeihnet. Das Ab- kommen, das das erstemal die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Ländern vertraglih regelt, sieht Lieferungen von Papier, Holz und Magnesium aus der Slowakei vor. Spanien wird dafür Weine, Kognak, Obst Oel und Essenzen liefern... Dev Zahlungsverkehr wird über das Clearing ten, Damit hat dex bereits 1939 aufgenommene Handelsvexkehr zwischen den beiden

Ländern jeyt eine feste Vertragsgrundlage erhalten.