1943 / 122 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 May 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Veilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 121 vom 27. Mai 1943. S. 4

Gewinn- und Verlustrechnung für den 31. Oktober 1942.

p s \ Aufwendungen. RM

Verlustvortrag 1940/41 . „. . 75 270 Löhne und Gehälter . «e o «o. o. 214 045 Soziale Abgaben... ... . A 16 481 Abschreibungen auf das Anlagevermögen : 61 825 Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen . . 65 606 Beiträge zu Berufsvertretungen 1 396 Sonstige Abwertungen . 2 622 Außerordentlicher Aufwand . « « . -. - 20 398 uweisung zur Sonderrüdcklage . 18 000 Biaochtns an Kraftfahrzeugwiederbeschaffungsrüdcklage . - - 6 899

482 546

Ausaabe obne Zentralhandelsregiïterbeilage

anzeiger

/ A /

er Staatsanzeiger

Einzelne Nummern k 30 Ay/, einzelne nur gegen Barzahlung o Mw,

n diesem Falle muß jedoch die von den a Sa der, Rolchêbank ausgestellte Hinterlegungsbescheini- gung so dir eingereicht wer: den, # fie spätestens bis zum Ablauf des zweiten Tages vor dem Tage der Hauptversammlung in Händen der Gesellschaft ist. Gegen diese Hinterlegung Le PeTanng * es Notars oder der Reichsbank wivd dann die Stimmkarte ausgehändigt. Hamburg-Harburg, 25. Mai 1943. Harburger Gummiwaren-Fabrik

Phoenix Aktiengesellschaft.

Der Vorstand.

meiner pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprehen die Buchführung, der Fah- S MRY und dex Geschäftsbericht, soweit erx den Fahresabschlat den geseßlihen Vorschriften.

Wien, am 30, April 1943. Dr. Ernst Frits\{chz Wirtschafts- prüfer. Der Aufsichtsrat: Konsul Leonhard Herberg-Schaefer, Breslau, Vorsißer; Hermann Deinert, Breslau; Dr, Evich von Grebmer Wolfsthurn, Wien; Max Mahlich, Breslau.

KUREBRGR C I V S H ASTE N ZE E E 7633 : Datoubidér Gummiwaren-Fabrik Phoenix Aktiengesellschaft, Hamburg-Harburg. Die Aktionäre unserer Gesellschaft wevdon hiermit zu der am Samstag, dem 26. Juni 1943, vormittags 11 Uhr, im Sißungssaale der Gesell- haft zu Hanmburg-Harburg, Am Bahn- hofsplay 24, stattfindenden 71. or- dentl. Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Vorlage des vom Vorstand und Aufsichtsvat festgestellten Fahres- abshlusses für das Geschäftsjahr 1942 mit dem Bericht des Vor- standes und dem Bericht des Auf- ite s ; . Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- rates. ; " . Festseßung der Vergütung für den Aufsichtsrat gemäß § 18 Abs. 2 der Satzungen. ; s Beschlußfassung über die Vertei- lung des Reingewinns. 5. Wahlen zum Ceres L 6. Wahl des Abshlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943. : Zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien späteftens bis zum Ablauf des 21. Juni 1943 entweder bei der Kasse der Gesellschaft in Hamburg-Harburg oder bei der Deutschen Bank in Berlin oder ihren Niederlassungen in Ham-

7632 l Moitersäle A.-G., Halle (Saale).

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch. zu der ordentlichen Hauptversammlung auf Mittwoch, den 23. Juni 1943, 10,30 Uhr, im Hause der Dresdner Bank, Halle (Saale), Markt 19, eingeladen.

Tagesordnung : E

1. Entgegennahme des Geschäfts= berihtes, des Jahresabschlusses so- wie der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrehnung für das 25. Geschäftsjahr 1942.

. Beschlußfassung über Entlastung des Vorstandes und des Aufsthts- vates. ¿ i î

8. Beschlußfassung über die Vertei- lung des Reingewinnes.

4. Wahl zum Aufsichtsrat.

5. Wahl des Abschlußprüfers.

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung und Ausübung des Stimm- vehts sind diejenigen Aktionäre be- rehtigt, die ihre Aktien spätestens bis Sonnabend, den 19. Juni 1943, während der üblihen Geschäftsstunden bei der Dresdner Bank, Filiale Halle (S.), hinterlegen. :

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersamnelbank ist die von diesen auszustellende Vescheinigung spätestens am 21. Juni 1943 bei der Gesellschaftskasse ige age v

Halle, Saale, den 25. Mai 1943, Der Vorstand. Erstmann.

init

[6680]. Vsterreichische Metallhüttenwerke Aktiengesellschaft, Wien.

Vilanzkonto zum 31. Dezember 1942. E L H

Deutscher Reiths Breußzish

Erscheint an jedem Wo

abends in einer V BreudilSe Siaaitarathge? in Wseves 0 eee iBer Pete Dig eiae Lrt Ve S N R Enn bezelGnet worden ist, bezieht sich das auf eq Vollausgabe. die Post monatli 2,30 44 l

o

Zu ellgebühr, N n a eaa oler bei der Anzeigenstelle monatlich A d ma De A zuzügli Bustellgebüdr, fie Selbstabholer bei der erfa De 1, V e stanstalten men Bestellungen an, i Bezlim für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68. Wile e

elmstr. 32, Ne. 122 Fernsprech-Sammel-Ner.:

erläutert,

Erträge. / : Zahresertrag nah Abzug der Aufwendungen für Roh-, Hilfs- etriebsstoffe sowie der übrigen Aufwendungen

Zinsen

Außerordentliche Erträge Verlust: Verlustvortrag aus 1940/41 ,

Waldenburg- Altwasser (Schles.), den 14. Mai 1943. E. Wunderlich & Comp. Aktiengesellschaft. Kurt Müller. ppa. Voigtmann. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf- klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit ér den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften, Leipzig, im April 1943. ; ächsishe Revisions- und Treuhand gesellshaft A.-G.

F. Müller, Wirtschaftsprüfer. J. V.: Dr. Lehmiß. Vorstand: Oskar Steinert, Waldenburg-Altwasser (Schles.), z. Z. dienstveor- pflichtet; Kurt Müller, Glogau-Lindenruh (Schles.). ,

Aufsichtsrat: Friedrich Behnisch, Dresden, Vorsißer; Dr. iur. Ottomar Benz, Berlin, stellvertretender Vorsißer; Dr. iur. Richard Fuß, Breslau; Max Goldammer, Breslau; Dr. iur. Otto Hänlein, Leipzig; Heinrich Schindhelm, Kahla in Thüringen. E. Wunderlich & Comp. Aktiengesellschaft.

G Der Vorstand. s

ll das graphische Gewerbe engesellschast, Le

Bilanz per 31. Dezember 1942.

Aktiva.

1, Anlagevermögen : 1. Grundstüdcksfonto „„ „e «o Abschreibung „o 2. I ESe r gens ite vie 3. Znventar und Maschinen: Wert 1. Zugang 1942

Veilagen 10 Hy. oder vo e Portos abgege nzei Raa ari De pan e Guan Ane e eaen teZeile 1,10 einer dreigespaltenen 92 mm Petit»Zeile 35 ÆAM. Unzeigen nimmt an die Auzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. N äge sind auf einseitig eschriebenem Papier völlig drucktretf eden (eimmey onvere is darin ans anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdru nmal o Sperr nderer Verm Rande) hervorgehoben werden sollen. A agr A müssen T

vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelia engt sein. Verlin, Freitag, den 28. Mai, abends

356 893 17 615 32 767 75 270

482 546

[7643]

Oesterreichishe Brown Boveri-

Werke Aktiengesellschaft, Wien.

Wir laden die Aktionäre unserer Ge-

sellshaft zu der am Mittwoch, den

30, Juni 1943, mittags 12 Uhr,

im Hause der Oesterreichishe Brown

Boveri-Werke Aktiengesellschaft, Wien,

X., Gudrunstraße 187, stattfindewmden

ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung : 4

1. Vorlegung des Geschäftsberichts und des S ahresabsluf es 1942 mit dem Bericht des Aufsichtsrats.

. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung.

. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsvats.

. Ausfsichtsratswahlen, i

. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 19438. s

Zur Ausübung des Stimmrechts in

der en Aküionre dereth sind nur die-

einshließlih des spaltenen 9

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Posisheckonto : Berlin 418 21 1943

Da die für das Mecklenburgische Rechtsgebiet ergangene Ent- scheidung nah Auffassung des Reichs eridhts nit abänderbar ist, und gerade hier noch Ansprüche Füberee Eigentümer an jeßigen Reichswasserstraßzen in erheblichem Ausmaße zu er- warten sind, muß eine rectsverbindliche, auf Reichsrecht beruhende Bestimmung über die Entschädigung in solchen Fällen eo werden. Für die früheren Eigentümer treten in der Regel dann keinerlei Nachteile durch die Entziehung des Eigentums am Gewässer ein, wenn sie, ohne dafür ein Entgelt zu bezahlen, die Nußungen behalten. Jufolgedessen wird bestimmt, daß sie einen Rechtsanspruch auf angemessene Entschädigung nur dann haben, wenn ihnen mit dem Eigen- tum oder nachträglih die Nußungen entzogen werden. Be- halten sie die Nugungen, so soll nur die Möglichkeit eröffnet werden, ihnen im Villigkeitswege eine Entschädigung zuzu- weisen, wenn dafür wirklich eine Berechtigung anzuerkennen ist. Es kann dies z. B. in Frage kommen, wenn infolge ge- minderter Beleihungsfähigkeit des verbliebenen Grundbesißzes dem bisherigen Eigentümer nachweislich ein Nachteil entsteht.

Die Bestimmungen in Abs. 2 und 3 gelten nur für solche Reichswasserstraßen, die ganz oder teilweise vor dem Ueber- gang auf das Reich nicht im staatlichen Eigentum standen. ¿Fm Verhältnis zu den Ländern werden auftretende Mei- nungsverschiedenheiten im Verhandlungswege zu regeln sein.

Zu § 3. Wenn auch die Auseinandersezung nah den

1933 33

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränder

nn ungen.

Begründung. zu der vom Vinistorrat für die Reichsverteidi- Parent Q Keichsgescpblatt 1943 Teil 11 Seite 131

entlihten Verordnung - üb ie Reichs

i, Bom 8 Aba 1D g Uber die Reichswasserstraßen.

Dekanntmachung der Konversionskasse für deutsche Auslands- Leiden Uber die - Allgemeine Dranidforvedelure im Fahre

stimmungen, die der Grund dafür waren, den Staats ä Geseßeskraft beizulegen, den heutigen Stattnatidendiatetten anzupassen. Dies muß um so mehr geschehen, und zwar troß der für die Kriegszeit bestehenden Sperre, weil die Anwendung der für die Entziehung des Eigentums Dritter getroffenen Vorschriften in der neuesten Zeit zu einer für das Reich sehr E Auslegung geführt hat, und weil die Reichs- wa) erstraßen in. den neu erworbenen Gebieten, in denen das ' ire g: vom 29. Fuli 1921 nit gilt, eine Rechtsgrundlage geschaf en werden muß. Hier kann es weder den Verwaltungs- ehörden und den zur Entscheidung von Rechtsftzeitigteiten berufenen Stellen noch den in ihren Rechten Betroffenen zugemutkt werden, im Einzelfall zu ergründen, was Rechtens is]. Außerdem muß unbedingt Klarheit darüber geschaffen werden, in welcher Form Wasserläufe neu zu Reichswasser- straßen erklärt werden können oder diese Eigenschaft ihnen

zu nehmen ist, Verordnungsentwurf beruht auf diesen

Bekanntmachung über die Verlängerung der Gültiakeité

t l e : HUltigkeitsd

ves ette R N die Vbrivarditn der be, der Kon-

/ e für deut : i

a Élgungsbeträge. he Auslandsschulden eingezahlten etanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin ‘und

das Rats Uber die Einziehung von F In ID en Med für

b 4 Bekanntmachung über ‘die Verfal ärun;

H tabintas Bee erfallsérklärung von beschlag-

Verordnung über Aenderun

jenigen Aktionäre berechtigt, die \päte- stens am 26, Juni 1943 ihre Aktien bei der Gesellschaft in ien oder bei der Creditanstalt-Bankverein, Wien, [., P 6,

bei der Länderbank Wien Aktien- gesellschaft, Wien, 1.,, Am Hof 2,

in den üblichen Geschäftsstunden hinter-

legen.

Die Hinterlegung kann in gleicher Weise auch bei einem deutschen Not oder einer Wertpapiersammelbank erfolgen; in diesem Falle ist die Ve- scheinigung des Notars oder der Wert-

apiersammelbank spätestens bis n S. Juni 1943 bei der Gesellschaft

Matgra Materia

4. [6540],

Ry

Anlagevermögen: ; Bebaute Grundstücke mit Fabriksgebäuden: Best.

1. 1, 1942 , 123 650,—

Abschreibung 2 970,—

Best. 31, 12. 1942 . - 120680

Unbebaute Grundstücke . Maschinen und maschinelle

Der beiliegende I nangen: | i u Z 1. Der Umfang der Reichswasserstraßen ist zunä durch das dem Staatävertrag —— n ili 590 Sul 1921 jb beigefügte Verzeichnis [nlage A geseßlich begrenzt worden. Aenderungen bzw. Ergänzungen find entweder auf Grund von Vereinbarungen durch verwaltungsmäßige Anord- nungen oder auch durch Rechtsverordnungen wie durch die

. 1942

l i der Verordnung über d - lauf der Binnenlinie an’ der Seegrenze ia Sanbedliine in ees ag va rige Vom 20. April 1932. nordnung Nr. 12 der Wirtschaftsgru i i Optik ckls Reichsstelle für t anbe Damit aud

120 680

13 000 Abschreibung 1942 . o. . #0 . . . .

4, Kurzlebige Wirtschaftsgüter: Wert 1. 1. 1942 einmechanische und optische Er-

Anlagen: Bestand 1. 1, 1942 . 28 400,— Abschreibung 83 300,— |

Vest. 31. 12. 1049. © 98.100/—

MWerliélgés « + v0 99 Betriebseinrichtung : Best,

1.1.1942. 85182,—

Zugang . , 736,79 5918,79 Abschreibung 1 728,79

Best. 31. 12.

1949 2. É 100 Geschäftsausstattung « « Kraftwagen Umlaufvermögen:

Roh-, Hilfs- und Be-

MIGOENOHE S ad 6

90 987 5 091

} für die Dauer bis zu | Hauptversammlung hinterlegen. Stimm- karten werden von den Hinterlegungs- stellen ausgehändigt. Die Hinterlegung der Aktien kann au schen Notar oder bei der Reichsbank als - Wertpapiersammelbank erfolgen.

ORED B S E S N E R S T R A I R I E A E D N C M I D

"E. Wunderlich & Comp. Aktiengesellschaft."

Vilanz für den 31. Oktober 1942.

burg und im Hamburg-Harburg oder bei der Commerzbank A.-G. in Berlin oder ihrer Nieder- lassung in Magdeburg

r Beendigung der

bei einem ' deut-

L

in Wien einzureichen. i Die Hinterlegung ist auch dann ord- nungsmäßig erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegung stelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversamm- im Sperrdepot gehalten werden. ien, den 24. Mai 1943.

Der Vorftand. Hammerbache

Se

Y,

p

Stand am 1,11. 1941

Zug. in 1941/42

Abschr. in

Abg. in 1941/42

1941/42

Stand am 31, 10. 1942

Fertigerzeugnisse . . . 5 Forderungen aus Waren- lieferungen u. Leistungen Forderungen an Konzern- unternehmen 3 659/34 Sonstige Forderungen . 3 343/92 Kassenbestand einschließl. | Reichsbank und P. S. K. 1 846/75 Andere Bankguthaben , 49 440 Rechnungsabgrenzungs- | S ann Verlustvortrag per 1, 1, 1942 14 814,78 Gewinn per | 34, 12, 1942 5873,86 8 940/92

343 190 19

17 919/08

988/25

Passiva. Altienkapital ¿i Geseßliche Rücklage « « « Wohlfahrtsfonds Verbindlichkeiten: Aus Warenlieferungen u. Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungs- posten « »

210 000|— 40 551 81 15 000:—

20 456/45

56 080/54 i

1101/39

343 190/19

Gewinn- und Verlustkonto zum 31. Dezember 1942.

RÆA |5 14 814/78 T6 407 13 5 507/09 7 998 79 481/53

Aufwendungen. Verclusivorixag ¿ »„ o é» Löhne und Gehälter Geseßliche soziale Abgaben Abschreibungen an Anlagen Zinsen Steuern vom Ertrag und Vermögen

Sonstige Steuern und Ab- gaben

Beiträge zu Berufsver- tretungen

Außerordentliche Aufwen- dungen

Sonstige Unkosten

8 655 51 369277 945/49 13/55

14 480/97 132 997/61 Erträge. | Nea S 119 172/26 Außerordentlichè Erträge . 4 384/43

Verlustvortrag per 1,1,1942. . 14814,78

Gewinn per 81, 12. 1942 5873,86 |

132 997'61

Der Vorstand, Georg Stanze. Wilhelm Allard.

L

Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit:

a) Geschäfts- und Wohngebäuden . . Sonderabschrbg. b) Fabrikgebäuden u. anderen Baulichkt. Sonderabschrbg.

Unbebaute Grundstücke Maschinen und maschi- nelle Anlagen . Werkzeuge, Betriebs-

und Geschäftsausft.

49 200|— 4 472 |—

RAM

RAM

N S] BA °

4 550|— 9 244

5 500 |— 26 810 /— 2 600 |—

8 300 |—

1 751/58

| —| 4821/58

RA N

177 506

190 610

—_

40 900 1 401

470 492 |—-

1751/58

1|—{ 61 825/58

Betriebsanlageguthaben Beteiligungen A IT. Umlaufsvermögen:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe . Halbfertige Erzeugnisse . . Fertige Erzeugnisse, Waren . « Wertpapiere °

Forderungen auf Grund von Wa und Leistungen

icheckdguthaben . Andere Bankguthaben Sonstige Forderungen . Warenbeschaffungsguthaben . « ITL, Posten der Rechnungsabgrenzung Verlust: Verlustvortrag aus 1940/41 .

E S E 0:0 S

Passiva. L. Grundkapital:

Ztammaktien (7000 Stimmen)

TIL. Rüdlagen:

Stand am 1, 11. 1941

Für Pensionsverpflihtungen Für Steuern usw TV, Verbindlichkeiten: Grundschuld

Nah dem abschließenden Ergebnis

Hypotheken A E renlieferungen

Forderungen an Konzernunternehmen « « «

Kassenbestand, einschließlich Reichsbank-

Vorzugsaktien (600 bzw. 1800 Stimmen in in der SZaßzung vorgesehenen Fällen). « ««

L, Eonderrüdlage: Stand am 1. 11. 1941 25 000,— +- Zuführung in 1941/42 , .. 2. Æraftfahrzeugwiederbeschaffungsrüdlage :

+ Zuführung in 1941/42 . . _ TF1, Rüdftellungen für ungewisse Schulden:

m 1. s . . . . . .

Anzahlyngen von Kunden . V. Posten dec Rechnungsabgrenzung « ee oooooooo

M

. . 67 608,77 1 U e 09000,— . . 371 395,87 M028

53 870,— 446,71

,

s

9 186,21 . . 152 037,63 «14 517,40 « . 25 000,—

. «1 400 000,— den / 6 000,—

18 000,— 43 000,—

66 000,— 56 890,—

T6500, ; 2 822,60

6 899, 6 899,—

410 417 25 000 348 800

742 387

5 945 75 270

| 1607 820

1

49 899

122 890

19 322 9 709

VIITI.

XIII. 23. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen

ugang 1942 . eo ooooo bschreibung 1942. „. e «o o 5

IT, Umlaufsvermögen: j 5, Roh-, Hilfss- und Betriebsstoffe . 20 103,72 Abschreibung 1942. « . . . 2010/37 6, Handelsware . «e e T TTO,93

Abschreibung 1942. , - « . 11 877,07

7. Wertpapiere « « . o. 8. Anzahlungen . .. 9. Forderungen a. und Leistungen . 10,, Kassenbestand, Reichsbank- u S: o an 00 000 br 11. Andere Bankguthaben... o «e. e + -

. 12. Posten, die der Rehnungsabgrenzung dienen

Passiva. 13. Grundkapital: 2000 Aktien zu je L. 200,— 5500 Aktien zu je RAÆ 20,—

14, Geseßliche Rücklage L) ® . . . . . . . . 15 Résecvékontö T4 7, « . è e ooo o 9 16, Unterstüßungsverein der Matgra A.-G. 17. Rücklage für Ersaßbeschaffung. . . « . - IX. 18. Wertberichtigungen . «. , X. 19.. Rückstellungen für ungewisse Schulden . XI. 20. Anzahlungen . « « « « XTL, Verbindlichkeiten: i 21. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenliefe-

rungen und Leistungen .. . «o eo 22. Noch nicht erhobene Dividende .

IV,

T. VI, VII.

. * .- . . e.

22 562 2114

. . . . *

XIV. Gewinn: : 24. Gewinn aus dem Vorjahr . 25.. Gewinn 1942

6922

17 101

38 0

20

5

24 676 1 882

17 793

Aufwendungen,

. Löhne und Gehälter „o ooo ooooo . Soziale Aufwendungen „. .. e. o. 3. Abschreibungen auf Anlagevermögen « ,

auf Warenbestand . , Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen. Beiträge an Berufsvértretungen . e... . - Außerordentlihe Aufwendungen « « « insaufwendungen ... . „e... Meforiae an Reservekonto T1 . . Zuführung an Unterstüßungsverein . . . Rückstellung für vertraglihe Leistungen . Gewinn: Gortrag aus 1941 ..„.

Gepiin 12 oos o D O

dessen Verteilung wie folgt vorgeschlagen wird:

5% Dividende Vortrag auf neue Rechnung « - «

D D P:

pi

Erlöse. JFahresertrag nach Abzug der Aufwendungen 13. Zinsen 14, Außerordentli 15. Gewinnvortrag aus 1941

M: D S

12. ..

. 9: S . E E . .. e... . .

. *692,20- a ATIOUOS

15 500,— 2 293,55

—TTTOS O6

Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1942.

471 159/48

s

RA \5H 100 707/95 5 177/46

18 721

23 251 1 215 240

1 045 10 000 10 000 20 000

17/793

208 152

10 80 48 20

58

195 089 11 809 561

692

Leipzig, den 3. Mai 1943. Nach der in der

druckereibesizer Hans. Richter, Leipzig.

1607 820

& Vorstand. Otto Richter,

208 152

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften dex Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten N loiaies und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß, und der Geschä bericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften.

Ronneberger, Wirtschaftsprüfer. auptversammlung vom 12. Mai 1943 stattgefundenen Ersaßwahl seßt sih der Aufsichtsrat wie folgt zusammen: Hofrat Siegfried Weber, Leipzig f (Vorsizer); Buchdruckereibesiger Albert Frish, Berlin (stellvertr, Vorsißer); Buch-

t8-

Pde

58

zeugnisse (Bestellberechtigun [S UCKAR Mex und optis

des Handels bei Lagerhaltung er Erzeugnisse). Vom 3, April

Anordnung Nr. 10 (A 3) der ie fe peupbe Feinmechanik

und Optik als: Reichs\telle für feinme

Erzeugnisse (Schaffung von Rese gläser). Von 29. Mär 1943. |

anische und optische rvelägern für Brillen:

Anordnung. X/43 des Reichsbeauftragten für 'technische Er- eugnisse über die Erweiterung dae Betrie Vetece nbe

ewirtshaftungsstellen. 1. Ergänzungsano der Wirts En troschweißmaschinen und -Geräten. eit SE rung zur a uhe (Dezug von Schuhwerk Vom 27. Mai 1948° n Anweisung Nr. 1/43 der Fächgruppe

nung der Anordn

technishe Lederartikel-Fndustrie als e M gs (telle I,

des Reichsbeauftragten “für Lederw 1943.

Bekanntmachung über die Ausgabe Teil I Nr. 54.

Preußen

chaftsgruppe Elektroindustrie als Reich

Vom-:28. Mai 1943.

Nr. 33 (FA 26/111)

ung sstelle für

e Erzeugnisse über Auftragsprüfung bei Elek-

Vom 27. Mat 1943.

Anordnung Nr. 1 der Gemein-

durch Leßtverbraucher). Ledertréibriemen- und irtshaft. Vom 26. Mai des Reichsgeseßblatts

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Wirtschaftsteil in der Ersten Beilage 4

Amtliches Deutsches Reich

Der Führer hat den Generalkonsul

Dr. Gustav Str ohm

zum Konsul des Reichs in Bozen ernannt,

Begründung

zu der vom Ministerrat für die Reichsverteidigung erlassenen, im Ae 1943, Teil T1, Seite 131, veröffentlichten erordnung über die Reichswasserstraßen

Die Uebernahme der verkehrswichtigen Wasserläufe von den

Ländern auf 29, Zuli 1921 der Wasserstraßen von den

angesehen werden. Soweit in den V

Vereinbarungen getroffen worden sind, sin

das Reih nah dem durch Reichsgeseß vom in Kraft geseßten Staatsvertrag betr. den

Ländern auf das Reich

I S. 961 samt Exgänzungen kann als e

erträgen staatsrechtliche sie nah Beseiti-

gung der Länderhoheit durch das Geseß über den Neuaufbau des Reichs vom 30, Januar 1934 RGBl. I S. 75 über-

holt; ledigli einzelne Abreden vermö noch Gül /

ensrechtlicher Art haben

tigkeit. Durch das Reichsgesey vom 29. Juli 1921

samt Nachträgen ist den. Staatsverträgen Geseßeskraft beigelegt

worden. Dies wax Pes weil an asserstraßèn sih Rechtswirku für die Verwaltun

sondern auch für

ngen anschließen, j der -Reichswassers ; ritte verbindlich sind. Außerdem erschien

den Zor! der Reichs- ie nicht nur traßen von Bedeutung,

es seinerzeit notwendig, bestehende allgemeingültige Rechts- D für die Uebernahme und Verwaltung der Reichs- wasserstraßen ausdrücklich für anwendbar zu erklären ‘oder abzuändern. Nach der inzwischen durchgeführten Uebernahme

der Wasserstraßen samt

ubehör auf das Reich und infolge

der eingetreténen völlig veränderten Rechtsgrundlagen ist die durch die genannten Staatsverträge getroffene: Regelung nicht mehr brauchbar und führt zu Unklarheiten darüber, inwieweit

sie noth ‘verbindlich ist.

Ein Bedürfnis zur vertragsmäßigèn Neuordnung besteht nicht, ganz abgesehen davon, daß zwischen dem Reich und den

Ländern insoweit nur noch Verträ

je fisfalishen Jnhalts

möglih sind. Dagegen ist es a,

.

derlich, diejenigen Be-

Verordnung über die Reichswasserstraßenverwaltung in den sudetendeut schen Gebieten vom Mete 1938 RGBl. I S. .1562 in den fingeguiedertan Ostgebieten vom 22, De- zember 1939 RGBl, T S. 2503 und in den Reichsgauen er Ostmark vom 12, September 1941 RGBLl. 1 S. 609 erfolgt. Dieser Besißstand soll aufrechterhalten bleiben.

_ Der’ Staatsyertrag-besagt in § 30 ausdrüdlih, daß er den Uebergang der Wasserstrazen nur vorläufig und nicht voll- ständig regelt, sowie daß Ergänzungen und Aenderungen im Wege weiterer Vereinbarungen zu treffen sind; Ein Bedürfnis zur Aenderung des dem Staatsvertrag als Anlage A bei- gigen Verzeichnisses der Reichswasserftraßen ist im aat

er Fahre mehrfach hervorgetreten. So haben sich sowohl R eichgasen als auch Ergänzungen in dem Bestand der Reichswasserstra en als zwe mäßig erwiesen. Um jeden Zweifel auszus ließen, wie dies in rèchtswirksamer Weise zu geschehen hat, wird in Abs, 2 bestimmt, daß es künftig dur ‘eine im Reichsanzeiger zu veröffentlichende Erklärung des Generalinspektors für Wasser und Energie erfolgt. Dabei wird dieser zuvor die Obersten Reichsbehörden, deren Geschäfts- berei berührt wird, beteiligen und diejenigen Stellen an- hören, in deren Rechtsverhältnisse eingegriffen wird,

Die Weimarer Verfassung hat bestimmt, daß die Reichs- wasserstraßen in Eigentum und Verwaltung des Reiches stehen. Dadurch sollte zum Ausdruck gebracht werden, daß dem Reich die Verfügungsmacht über die Reihswasserstraßen usteht. Welchen Fnhalt dieses Eigentum hat, ist nicht un- estritten geblieben. Die Begründung zum Geseg vom 29. Fuli 1921 besagt, daß es ein volles privatrehtliches Eigentum ist. Dies is jedenfalls in den Rechtsgebieten der Fall, in denen, wie z. B. in Preußen, das Wasserrecht auf rivatrehtlicher Grundlage aufgebaut ist. Es besteht keine

eranlassung, solange das Wasserreht nicht reihsrechtlich eregelt und eine neue Rechtsgrundlage für das gesamte

eichsgebiet nicht ies ist, L ecnder abzuweichen, um so weniger als das Preußische Wassergeseß auch in Danzig gilt und in den eingegliederten Ostgebieten mit geringen Ab- weichungen inzvisdsen eingeführt worden ist.

„Zu § 2. Das Reich will die Rechte und die Befugnisse, die nicht Rechtseigenschaft haben, soweit sie bis zum Fnkraft- treten der Verordnung begründet sind, grundsäßlich aufrecht- erhalten. Hierher gehören insbesondere Fischereiberechti- gungen, Fährberehtigungen sowie das Fähr- und Brüken- regal, aber au die eingeräumten Sonderbenußungen am Gewässer. Dies kann nicht für das Eigentum gelten, da es dem Reiche zusteht, und nicht auf die Jagdberechtigungen Anwendung finden, die durch das Reichsjagdgesez vom 3. Juli 1934 RGBl.. 1 S. 549 in Verbindung mit der Verordnung zur Regelung der Fagd auf den Reichswasser- straßen, dem Meeresstrand und den Küstengewässern vom 25. Februar 1938 RGBl. [_ S. 223 an Reichswasser- straßen entshädigungslos dem Reich zugewiesen worden sind.

Das Reich’ hat im allgemeiñen kein Fnteresse daran, be- stehende, mit dem Eigentum verbundene Nußungen an Gewässern, die Reichswasserstraßen geworden sind oder noch werden, zu beseitigen. Wenn es sie aus Gründen einer zweck- mäßigen Verwaltung an sich ziehen will, so soll dafür eine angemessene Entschädi ung gewährt und der bisherige Nugzungsberechtigte rechtzeitig in Kenntnis geseßt werden. Auch für die Entziehung des Aas soll eine angemessene Entschädigung gezahlt werden. Die bisherigen Bestimmungen des Geseßes vom 29, Fuli 1921 hierüber haben eine für das Reich sehr ungünstige Auslegung erfahren. Da sie auf landesrechtlihe Enteignungsvorschriften gestüßt sind, die eine vollständige Entschädigung vorsehen, ist bei der Bemessung der Entschädigung auf Fnhalt, und Wert des Eigentums am Ge- wässer keine C Rücksicht genommen worden und im Erfolg eine Bereicherung. des bisherigen Eigentümers ein- etreten. Ein solches Ergebnis entspriht nicht national-

ozialistisheu Gedänkengängen und muß vermieden werden.

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Staatsverträgen als abgeschlossen gelten kann, so ist infolge der Verzögerung in den »ermesunggarbeiten und aus sonsti en mit der Belastung der Behörden zusammenhängen- den Gründen die Umschreibung der auf das Reich über- gegangenen Grundstücke im Grundbuch noch nicht völlig durch- gefuhrt. Es erscheint zweckmäßig, die erleihternden Bestim- mungen, die der Staatsvertrag für die Umschreibungen im Grundbuch vorsieht, sowohl für die noch laufenden als auch tir neue Fâlle in etwas veränderter Form beizubehalten.

ah dem Gesey vom 29. Juli 1994 ist der Nebergang der

Grundstücke und Rechte daran kraft Geseßes vorgeschen; für die Alpen- und Donau-Gaue, das Bitte p: b eingegliederten Ostgebiete ist- dies durch Rechtsverordnung geschehen. Es erscheint nötig, eine solche Rechtsgrundlage auch für néu auftretende Fälle zu schaffen; hierfür werden Erklärungen des Generalinspektors für sser und Energie vorgesehen. Soweit Grundstücke davon betroffen werden, deren anderweite Nußung im öffentlichen Jnteresse liegt, wird entweder von ihrer Fnanspruchnahme für Zwecke der Reichs- wasserstraßen Abstand genommen oder ein Ausgleich der ver- schiedenen Fnteressen herbeigeführt werden.

Zu § 4. Jn seinem eigenen nteresse und dem der Ver- tragsgegner muß das Reich in der Regel an Stelle der een Verwalter und Eigentümer der zu Reichswasser- traßen erklärten Gewässer in die öffentlich-recchtliGen und privatrechtlihen Verträge eintreten, die für die Verwaltung noch fortwirken. Es ist daher notwendig, den Vertragsgegnern gegenüber flarzustellen, daß jeßt das Reich ihr Vertragspartner ist, Bei Gewässern, die bisher im staatlihen Eigentum standen, muß dieser Grundsaß uneingeschränkt gelten. War dagegen der bisherige Rechtsträger eine Privatperson oder z. B. eine Ge- meinde, so kann es vorkommen, daß der Eintritt in die Verträge für das Reih Schwierigkeiten und Bindungen mit sich bringen würde, die besonders bei der Uebernahme von Grundstücken als wirtschaftliches Zubehör zur Reichs- wasserstraße auftreten können. FJnfolgedessen empfiehlt es sich hier, den Vertragseintritt von einer dem Vertragsgegner abzugebenden Erklärung des Reichs abhängig zu machen. Ebenso muß in den Reichsteilen, in denen wie im Sudeten- land und in den eingegliederten Ostgebieten das Reich nach allgemeinen Grundsäßen nicht Rechtsnachfolger des bisher die jeßigen _Reichswasserstraßen verwaltenden Staates ist, das Reich die Möglichkeit haben, sich zu entscheiden, ob es in solche Verträge eintreten will,

Lehnt das Reich den Vertragseintritt in den Fällen ab, in denen es von einer Erklärung des Reichs abhängt, so können für die Vertragspartner Nachteile entstehen. Der bisherige Eigentümer der Reichswasserstraße wird diese bei der Forde- rung einer Entschädigung für die Entziehung des Eigentums nach § 2 geltend machen können. Der Vertragsgegner soll i wenn die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung von einem Vertragspartner eingewendet wird, eine Billigkeits- entshädigung erhalten können.

für das Reich andere Rechtsverhältnisse, die nicht auf Verträgen beruhen, rechtsverbindlich sind, braucht nicht be- sonders erwähnt zu werden, da davon ausge angen werden kann, daß sih dieser Rechtszustand außerhalb der Verträge durch die Uebernahme des Wassérlaufs in die Verwaltung der Reichswasserstraßen ohne weiteres ergibt.

Zu § 5. Ein allgemeines Reichsrecht besteht weder für die Rechtsverhältnisse an den Reichswasserstraßen noch für deren Verwaltung, Betrieb oder Aenderung. Es sind wohl einzelne reich8vrechtliche Vorschriften erlassen, aber im Übrigen ist bisher das Landesrecht auch für die Reichswasserstraßen angewendet worden. Hierbei “soll es auch verbleiben, solange nicht ein reihsrehtlicher Eingriff in die Landesgeseßgebung erfolgt. Besonders gilt dies für die Landeswassergesete.

Da die Reichswasserstraßen der: Verfügungsmacht des Reichs

unterstehen, müssen auch die Entscheidungen, die jegt noch von