1943 / 122 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 May 1943 18:00:01 GMT) scan diff

104.

105.

Neichs« unnd Staatsattzeiger Nr. 122 vom 28. Mai 1943. S. 4

Rei ß, Eugen Jsrael, geb. am 9. 9. 1902 in Fung- bunzlau, N E, S wohnyh. ew. Prag XII, Kleogarten j as T Alois Irael, geb. am 12. 2. 1879 in Sedltschan, Bez. Tabor, heimatzuständig nah Sedlt- schan, Bez. Tabor, wohnh. gew. Prag 11, Gersten- asse 10,

gle a, geb. Thiel, Hanna Sara, geb. am 11. 3. 1911 in Frankfurt/Main, heimatzuständig nah Klattau wohnh. gew. Prag XI1I, Kleogarten 639, Rode, Heinz Jsvael, geb. am 2. 3. 1896 in Turn, heimatzuständig nach Tepliß-Shönau, wohnh. gew, Prag 11, Torgasse 5,

. Dr. med. Rosenbaum, Michel JFsrael, geb. am

16. 4. 1890 in Prag, heimatzuständig nah Prag, wohnh. gew. Prag VII, Malergasse 1, - i Rosner, Rudolf Fsrael, geb. am 17. 8. 1902: in Ledetsh, Bez. Kolin, heimatzuständig nah Prag, wohnh. gew. Prag XII, Jagellonengafsse 10,

. Roubicek, geb. Fishl, Blanka Sara, geb. am

9. 6. 1913 in Prag, heimatzuständig nah Prag, wohnh. ew. Prag VII, Äntonigasse 424,

. Roubicek, Karl Zsraäel, geb. am. 26. 2, 1914 in

112.

113.

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125,

26. Schenk, Robert Jsrael,

wohnh, gew.

Prag, heimatzuständig nach Prag, Prag VII, Antonigasse 424, l Sabath, Ernst Fsrael, geb. am 10. 11. 1905 in Prag, heimatzuständig nah Prag, wohnh. gew. Prag I, Vezenska 4, : Sabath, Hugo Fsrael, geb. am 9. 4. 1910 in Prag, heimatzuständig nah Prag, wohnh: gew. Prag 1, Ve- ensfka 4, ; Dr. jur. Sa xl, Viktor Fsrael, geb. am 10. 6. 1911 in Prag, heimatzuständig nah Prag, wohnh. gew. Prag x1, Pschemislidengasse D, Seger, geb. Taussig, Grete Sara, geb. am 11. 4. 1909 in frag, heimatzuständig nach Prag, wohnh. gew. Prag X11, Münchner Straße 1, | Seger, Richard Fsrael, geb. am 6. 12, 1886 in Laske, Bez. Kolin, heimatzuständig nach Libochov, Bez. Fungbunzlau, wohnh. gew. Prag k, Bilekgasse 8, Seiner, geb. Feuht, Romana Sara, geb. am 23. 2. 1897 in Litshkau/Ostmark, heimatzuständig nach Litschkau, wohnh. gew. Chotieborsch b. Familie ‘Bondy, Sinek, geb. Stern, Helene Sara, geb. am 10. 1. 1891 in Bohm.-Budweis, heimatzuständig nah Jung- Woschiß, wohnh. gew. Prag 1Ty e ecgasle 1E, Sinek, Otto Fsrael, geb. am 27. 10. 1885 in Woschiß, heimatzuständig nah Jung-Woschit, gew. Prag 11, Halekgasse 11, Skall, Friedrih Fsrael, geb. am 4. 6. 1899 in Auscha b. Leitmeriß, heimatzuständig nah“ Auscha, wohnh. gew. Prag XVI, Beatenhof Nr. 2291, Sladkus, Jaromir J\rael, geb. am 18. 9. 1882 in Rakovani, Bez. Prag, heimatzuständig nah Rakovani, wohnh. gew. Prag XII, Blanicka 17, Spiegelstein, Siegmund Fsrael, geb. am 18. 1. 1901 in Prag, heimatzusländig nach Prag, wohnh. gew. Prag VII, Sommerbergstraße 1493, Sp1 8, Richard Jsrael, geb. am 4. 1, 1920 ik Pilsen, heimatzuständig nah Pilsen, wohnh. gew. Prag VII, Veverkagasse 12, Springer, Paul Fsrael, geb. am 17. 9. 1909 in Marienbad, heimatzuständig nah Marienbad, wohnh. gew. Prag XTI1, Manesgasse 46, - Schar f, geb. Hirsch, Edith Sara, geb. am 11. 12. 1904 in Friedeck, Bez. Mährisch-Ostrau, heimatzuständig nach Friedeck, wohnh. gew. Prag I, Berliner Str. 15, eb, “am 28. 9.1881 în wohnh.

Jung-

Prag, heimatzuständig nach Prag, gew.

Prag RIV, Pschemisl-Ufer 19,

. Dr. jur. Schi ck, Leo Fsrael, géb. am 8. 6. 1905 in

Ritschan bei Prag, heimatzuständig nah Prag, wohnh. gew. Prag VII, Janovskygasse 21,

. Schi ckl, geb. Stein, JFda-Sara;, geb. am 16. 1. 1890

. Shimmerling,- Hans . Schließer, . Shmied-Cardinaux, 2. Shmolka,

. Shnab

. Schneider, Hans

in Podersam, geme E nah Podersam, Bez. Karlsbad, wohnh. gew. Prag VII, Sommerbergstr. 82, Jsrael, geb. am 30. 3. 1921 in Brünn, heimatzuständig nah Brünn, wohnh. gew. Prag TI, Deutschherrenstraße 34, .

Robert Fsrael, geb. am 20. 8. 1897 in Pilsen, heimatzuständig nach Pilsen, wohnh. gew. Pilsen, Havlidgafse 12,

81. 3. 1904 in Prag, heimatzuständig nah Prag, wohnh. gew. Prag VII, Sommerbergstraße 27,

Egon Fsrael, geb. am 8, 1. 1905 in Prag, heimatzuständig nach Prag, wohnh. gew. Prag XVI, Valdenskych 12

l, geb. Fuchs, Gerda Sara, geb. am 22. 2. 1909 in Mährish-Ostrau, heimatzuständig nach Gö- Ung, wohnh. gew. Prag XÍTI, Bismarstraße 6, Schneider, geb. Roth, Gerta Sara, geb. am’ 31. 10. 1912 in Prag, heimatzuständig nah Prag, wohnh. gew, Prag TI, Karlsplas 15,

- Jirael, geb. am 11. 5, 1888 in Jessenißz, Prag-Land, heimatzuständig nach Fessenit, wohnh. gew. Prag I, Konviktsgasse 5,

- Schnetder, Otto Zsrael, geb. am 30. 10. 1889 in

37. Schneider,

D,

4 r 1 13S

140.

141.

142,

143.

Prag, heimatzuständig na Prag VII, Langemarfkitraße ; geb. Capp verw. Beck, Ruzena Sara, geb. am 20. 5. 1893 in Blöfti, heimatzuständig nah Prag, wohnh. gew. Prag VII, £ ZTchredcker, Robert Jsrael, geb. am 27

Fischern b. Karlsbad, heimatzustà

wohnh. gew. Prag V, Nürnberger

Schrötter, geb. Brauchler, Elsa

28. 12. 1897 in Bystriß, heimatzuständi

wohnh. gew. Prag VI1I, Kleine Winzergasse 4, ] Dr. Sulz, Franz Zsraek, geb. am 23, 19, 1914 in Prag, heimatzuständig nach Prag, wohnh. gew, Prag VII, Belskystraße 3 b. Eltern,

Ing. Schu lz, Rudolf Israel, geb. am 10. 3,

Prag, wohnh.

1218 a

gew.

1914

in Neuhaus, Bez. Budweis, heimatzuständig nach Neu- .

haus, wohnh. gew. Pra -Dewig, Neue Technikgasse 7, Schur, Edith Sara, a am 7, 12, 1914 in Hermann- städtel, Bez. Pardubis, heimatzuständig uach Nachod, wohnh. gew. Prag XIX, Jirasekstraße 27, Schwarz, geb. Heller, Alice Sara, geb. am 9. 6; 1897 in Prag, heimatzuständig nah Prag, wohnßh. gew. Wien, VI., Suiibubdrles Straße 15,

wohnh. |

Anna Sara, geb. am |'

| auf das Nordufer der | die Mündung dex Wobniß überquerend, bis zur Einmündung

" gerader Linie, bis

angemarfstraße 1218 a,

; walde—Stettin ü

eb, am 17. 10, 1893

; tav Js\rael 144. Sh wenger Qui ä Cari glau, wohnh. gew.

in Fglau, heimatzuständig na

Prag XVi,- Bahnhofstraße 37, i :

Steuer, Wilhelm Fsrael, geb. am 21. 12. 1893 in

Prag, heimatzuständig nah Prag, wohnh. gew. Prag I,

Obstgasse 7,

. Thieben, geb. Löwit, Elsa Sara, geb. am 5. 4. 1873 in Budapest, wohnh. gew. Prag VIII, Kandlergasse 106,

. Weiner, Arthur Fsrael, geb. am 23. 5. 1893 in Ober-Cerekve, Bez. Pilgrams, heimatzuständig nah Ober-Cerekve, wohnh. gew. Prag X11, Schlesische Straße 67,

. Weiner, geb. Heller, Friedericke (Frieda) Sara, geb. am 2. 12. 1906 in Libesice, heimatzuständig nah Libe- sice, wohnh. gew. Prag XII1, Schlesische Straße 67,

9. Weißenstein, Otto Fsrael, geb. am 3. 9. 1899 in Stokerawa, heimatzuständig nah Neu Benatek, Bez. Jungbunzlau, wohnh. gew. Prag 11, Venedigergasse 3,

, Wertheimer, Erwin Fsrael, geb. am 28. 6. 1896 in Znaim/Niederdonau, heimatzuständig nah Znaim, wohnh. gew. Prag II1, Petergasse 24,

. Wiener, Franz Fsrael, geb. am 26. 1. 1917 in Prag,

, heimatzuständig nah Prag, wohnh. gew. Prag Il, Hotel Ambaßdor,

. Winkelsberg, Fulius Fsrael, geb. am 10. 1. 1886 in Mähr.-Ostrau, heimatzuständig nah Mähr.-Ostrau,

wohnh. gew. Mährisch-Ostrau, ahnhofstraße 29, '

Zudcker, geb. Sicher, Aloisia Sara, geb. ‘am 23. 8.

1877 in Klattau, heimatzuständig nah Strakoniy,

wohnh. gew. Pilsen, Prager Gasse 2.

Prag, den 25. Mai 1943,

Der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren. Dr. Weinmann, //-Standartenführer.

145.

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Verordnung über Aenderung der Verordnung über den Verlauf der Binnenlinie an der Seegrenze' im Landesfinanzbezirk Stettin vom 20. April 1932 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi- scher Staatsanzeiger Jahrgang 1932 Nr. 98)

Jch verordne § 4 Absaß 2 des Zollgeseyes vom 20, März

#1939 (RGBl. T Seite 529) gemäß:

81

Die Säge 1 und 2 des Absazes 3 der Verordnun über den Verlauf der Binnenlinie an der SfRgenE im Landesfinanz- amtsbezirk Stettin vom 20. April 1932 werden durch die fol- genden Säße erseßt:

Von hier folgt die Zollbinnenlinie dem westlichen Ufer des Peenestroms bis Shwemmort und überquert auf der Zeche- riner Brücke (die Brücke in den Zollgrenzbezirk verweisend) den Peenestrom. Sie biegt auf dem Oftufec des Peenestroms nach S um und läuft am Südrande der JFnsel Usedom entlang (die ganze Fnsel in den Zollgrenzbezirk verweisend) bis Cam- minke, überquert von hier aus in gerader Linie das Kleine Haff nah Steinort auf dem Festlande und folgt in südlicher Richtung dem westlihen Ufer des Großen Haf s bis Groß Ziegenort, von dem sie das - Häfenbecken einschließlih des

; Wellenbrechers . und..das. dazugehörige Hafengelände in den Zollgrenzbezirk cinslekt D

ann läuft sie weiter am West- ufer des Papenwassers, der Engen Strewe und der Oder entlang, wobei sie die in der Nähe der Kalkbrennerei elegene Schiffsanlegestelle in den Zollgrenzbezirk verweist, bis zur Einmündung der Engen Oder in die Oder. Sodann folgt sie dem Westufer der Engen Oder in südlicher Zug und dem Westufer des südlichèn ihrer beiden toten Arme un springt auf die von Messenthin n Odermünde führende Landstraße über. Sie folgt dem Westrand dieser Straße, indem sie hierbei ebenso wie bei allen anderen Straßen, auf denen ste bis zum Hafen von Stepenig einschließlich f ia die an dem äußeren, dem Zollgrenzbezirk abgewandten Rande der Straße stehenden Häuser, Gehötte pp. vom Zollgrenz- bezirk ‘ausschließt. Sie verläuft dann dem Westrand der Stvräße: Messenthin—Odermünde Stolzenhagen, Kraßwiek bis zur érquevung der. Bahn- linie etwa 1 km nördlich des Bahnhofs Goßlow, wo sie der Eisenbahnlinie auf dem Bahndamm, die Geleise selbst aus dem Zollgrenzbezirk aus\chließend, bis Stettin—“ rauendorf folgt. Hier ‘springt sie am Südhang der Eisenbahnbrücdte, diese einschließend, auf die sie rechtwinklig unterlaufénde Hermann-Göring-Straße über, um dieser in südostwärtiger Richtung bis zur Bollinkener Straße zu folgen. Von hier folgt sie der Adolf-Hitler-Straße, geht die alte Le die Schmiedestraße, die Oderwer straße, die Gießereistraße, den Wiekenberg, am Bollwerk, das Schwedter Mo den Schwarzen Damm und die Wiesenstraße entlang, bis diese leßtere auf die Eisenbahnlinie der Güterumgehungsbahn trifft, und folgt dieser auf dem Eisenbahndamm, die Geleise ausdem Zollgrenzbezirk ausschließend, bis sie auf das West- ufer ‘der Oder trifft. Von hier aus läuft die Zollbinnenlinie, die Mündung der Kurower Fahrt in die Westoder in gerader Linie überquerend, am Westufer der Westoder bis zum Kilo- meterstein 733,2 entlang, springt von hier in gerader Linie

fogerianmten Querfährt, folgt diesem, der Querfahrt in die Große Regliy und überquert diese in entlang führenden Deichdamm trifft. nächst in nordostwärtiger, dann in südostwärtiger Richtung folgénd, erreicht sie auf dem in Verlängerung des Deich- dammes p g me Fußweg die Eisenbahnlinie Küstrin— Stettin. Der isenbahnlinie, deren Geleise aus dem Zoll- grenzbezirk verweisend, folgend, läuft die Zollbinnenlinie bis zur Abzweigung des zur Güterumgehungsbahn führenden Eisenbahngeleises etwa 300 m südöstlih der Einmündung des Goedhartkanals in die Große Reglig und folgt' dem Eisen- bahngeleise bis zum Schnittpunkt der Ae MUEE B

mit der Landstraße 1B Podejuh—Finkenwalde, dieser bis |

zur Abzweigung des Herrendammes fue end. Von hier aus folgt sie dem Herrendamm bis zum Nor westrand des östlich von ihm gelegenen Sportplayes. Sodann östlicher Richtung dem von einem Wasser am Gasthaus zur Badeanstalt beginnenden eldweg, bis dieser auf die Eisenbahnlinie Finkenwalde—Stettin stößt. Dann läuft die Zollbinnenlinie auf dem am Südhang des Eisenbahndammes führenden Feldwe entlang, bis diefe in die Bahnhofstraße. einmündet. Sie fol t weiter dem Nordost- rand der A Le, dabei die Eisenbahnlinie Finken-

i erquerend, und läuft sodann der nah

folgt sie in nord- raben begrenzten,

| Stettin führenden Reichsstraße entlan ligbrücke. Von dort aus verläuft sie in nördlichèr

es über Cavelwisch, - e

sie auf den am Ostufer der Großen Regliß Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit

Dem Deichdamm zu- |

“A Pat brs N P Bet prtantene wetten errrrwezaenen rin: ünäinieikehpwmpet

bis zu ihrer Ein- traße östlich der Sroien Regs- ichtung bis zum Bäckergraben und dann auf dessen Südufer bis zur Einmündung in den Dammschen See. Sie ge alsdann dem Westufer des . Dammschen Sees in nördlicher Richtung und überspringt | an der Nordostspige des Kamelwerders den Kamelstrom rehtwinklig bis zu seinem Nordufer bei Fhua- münde. Vön hier folgt sié in westlicher Richtung dem Nord- ufer des Kamelstromes und läuft weiter, die Schiffsanlege- Den in den Zollgrenzbezirk verweisend, am Ostufer des amanschen Stromes, der Oder, der Weiten Strewe und des Papenwassers über Groß Stepeniy, von dem sie das Hafen- becken und das -dazugehörige Hafengelände in den Zollgrenz- bezirk einschließt, am Ostufer des Großen Haffs entlang, Mee ebenfalls die Schiffsanlegestellen in den Zollgrenz- ezirk verweisend, bis nah Schminzer Ort, von. ivo fie in erader Linie über das Große Haff bis zum Ufer -bei Karzig Pibrt. Sie läuft von dort in östlicher Rihtung am Südraude der ge Wollin entlang (die ganze Fnsel in den Zollgrenz- bezirk verweisend) bis Wollin und * überquert hier die Dievenow auf der Brücke Wollin—Hagen (die Brücke in den Zollgrenzbezirk verweisend). 82 Diese Verordnung tritt am 1. Stettin, 12. Mai 1943, Der Oberfinanzpräsident. Pommern. , J. V.: Fromme. y

mündung in die Altdammer

Juni 1943 in Kraft.

Anordnung Nr. 12

der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik als Reichsstelle e feinmechanische und optische Erzeugnisse Bestellberehtigung es Handels bei Lagerhaltung feinmechanischer und optischer Erzeugnisse) Vom 3. April 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehx in der Fassung vom 11.- Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- indung mit der Verordnung über. die Bewirtschaftung fein- mechanischer und optischer Erzeugnisse vom 29. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. -Staatsanz. -Nr. 203 vom 31. August 1942) wixd mit Zustimmung des Reichswirtschafts- ministers angeordnet: g ed

(1) Handelsunternehmen dürfen feinmechanische und optische Erzeugnisse vom Hersteller oder Großhändler nur beziehen, wenn sie gleichzeitig mit der Bestellung s{hriftlich versichor, daß sie Erzeugnisse der bestellten. Art nicht auf Lager haven.

(2) Abweichend von der Vorschrift des Absatzes 1 dürfen die nachstehend aufgeführten Erzeugnisse bezogen werden, wenn bei der Bestellung schriftlich versichert wird, daß die auf Lager borhandenen Mengen des bestellten Erzeugnisses zur Deckung des S eDigen Bedarfs nicht ausreichen und zusammen mit der bestellten Menge z. Zt. der Bestellung den Bedarf von drei Monaten nicht übersteigen: :

Brillengläser

s Brillensafsungen

. Brillenfutterale

Schubbrillen

Handtachometer* *

. Reißzeuge S '

. Rechenshieber und Präzisionsmaßstäbe Aerztlihe und zahnärztlihe Fnstrumente diagnostishe Fnstrumente

9, g LOSe prizen

10. Kanülen

11. Wundnadeln

12, Gebißfournituren

- 13. Gummilose und gummielastische

14. Fußstüven.

(3) Feinmechanishe und optische Erzeugnisse im Sinne dieser Anordnung sind die in der 25. Bekanntmachung über die Aenderung der- Zuständigkeit von Reichsstellen vom 16, No- vember 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz, Nr. 271’ vom 18. November 1942) aufgeführten Erzeugnisse.

82 Hersteller und - Großhändler dürfen feinmehanishe Und optische sie an Handelsunternehmen nur liefern, wenn der Bestellung die schriftliche Versiherung na § 1 Abs. 1 oder 2 beigefügt ist. : S3

Die Versicherungen, die nah § 1 Abs, 1 und 2 abzugeben sind, erstrecken sih nit auf einzelne Musterstücte. feinmecha- nischer und optischer Erzeugnisse, die bei „den Handelsunter- nehmen zu Vorführzwecken dienen und bei Fnkrafttreten dieser Anordnung vorhanden sind.

84

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung, insbesondere die Abgabe falscher Versicherungen, werden nah den 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über deù Warenverkehr bestraft.

Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung

90 I F f Co EO

einschl.

medizinische Bandagen

(1) Die in Kraft. (2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den

Zustimmung des zuständigen - Chefs ‘der Pre aung -— sinngemäß auch ‘im Elsaß, in Lothringen, i Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be-

' seßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 3. April 1943. Der Reichsbeauftragte für feinméchanische und optische Erzeugnisse.

Paul Henrichs.

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlih für den Amtlichen und Sistamtlihon Tetl, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr Schlan ge in Potsdam;

verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redafktionellen Teil: Rudolf Lany\ h“ in Berlin ‘NW 21 Druck der Preußischen Vérlags- und Drucketei GmbH * Bérltu.

Vier Beilagen ___ (eins{ließlich einer Zentralhandelsregisterbeilage). Bei der gekürzten Ausgabe fällt die Zentralhandelsregisterbeilage sort.

uxemburg und im-

SEL R H E IET A

Gortsezung aus dem Hauptblatt.)

Anordnung Nr. 40 (A 3)

der Wirtschaft8gruppe Feinmechanik und Optik als Reichsstelle für Rinmedaniine und optische Erzeugnisse (Schaffune u Reservelägern für Brillengläser) Vom 29, März 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Faffung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- indung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung fein- mechanischer und optischer Erzeugnisse vom 29. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz, Nr. 203 vom 31. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts- ministers angeordnet:

81

(1) Großhandel8unternehmen, die laufend Brillengläser be- Pren, haben von den im Laufe eines Monats eingehenden engen 3 % auf ein Reservelager zu nehmen, (2) Ueber die nah ire des Abs. 1 zu schaffenden Reserveläger sind besondere agerbücher zu führen.

89 Die Verfügung über die Reserveläger. hat die Fachgruppe Edelmetallwaren, Foto, Optik und B lnmecbanit A8 Wirt- shaftsgruppe Groß- und Außenhandel, Berlin.

83 gegen diese Anordnung werden nah

Zuwiderhandlungen erordnung über den Warenverkehr

den §8 10, 12—15 der bestraft. 84

Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft; sie gilt au in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit ustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung inngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und 1m Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be- seßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 29, März 1943.

Der Reichsbeauftragte für feinmechanischè und optische Erzeugnisse.

Paul Henrichs.

Anordnung X/43 des Reichsbeaustragten für tehnishe Erzeugnisse über die Erweiterung der Befugnisse bestehender Bewirtschaftungsstellen

Vom 28. Mai 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11, Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) und derx Bekanntmachung über die Neichsstellen zur Ueberwachung Und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichs- wixtschaftsministers angeordnet:

81 Die Ma rndnlselen des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse: Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie, Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Fndustrie- zweige, Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige werden ermächtigt, die Rechte aus den 88 1 und 2 der Ver- ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De- zember 1942 (RGBl. 1 S. 686) auszuüben, soweit diese ihnen nicht hon durch die Zweite Anordnung über dié Erzeugungs- lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Fndustrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Október 1942) übertragen wor- den sind. 82

Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft; sie gilt au in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal- tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxem- burg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in dent beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 28. Mai 1943. Der komm. Reichsbeauftragte für tehnishe Erzeugnisse. Gerhard Wolff.

1. Ergänzungsanordnung zur Anordnung Nr. 33 (FA 26/1)

der A UUNN Mgrubde Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über Austragsprüfung bei Elektro- shweißmaschinen und -Geräten Vom 27, Mai 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektrotehnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nx. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers E Vorsißers des Statistischen Zentralausschusses an- geordnet:

Genehmigungspflicht

81 Groß- und Einzélhändler sowie Handwerksbetriebe dürfen Elektroschweißmaschinen und -Geräte - aus ihren Lager- beständen nur noch daun ausliefern, wenn hierzu die Gench- migung der Auftragprüfstelle Elektroschweißmaschinen des Selbständigen Sonderringes „Schweiß- und Schneidtechnik beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition, Berlin

W 35, Cornelius|traße 3, erteilt ift,

|

Erfte Beilage

Sanzeiger und Breußzishen Staatsanzeiger

n, Freitag,

den 28. Mai Dex Händl os Pandler (Handwerksbetrieh) hat die Bestellung mit den zum Nachweis er Ds beigefügten Unterlagen in schrift der Auftragprüfstelle Elektroshweißmaschinen über die zuständige Gliederung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft zur Genehmigung vorzulegen. Bestandsmeldung " Î 3 Großhändler und Einzelhändler sowie Handwerksbetriebe haben die am Tage des Jnkrafttretens dieser Anordnun auf ihrem Lager befindlichen Bestände an Elektroschweißmaschinen und -Geräâten nah dem in der Anlage abgedruckten Muster bis zum 1. Fuli 1943 der zuständigen Gliederung der Organi- sation her gewerblichen Wirtschaft zu melden. Die vor- ndenen Maschinen sind nach Hersteller, Bezeichnung,

Anlageß und Anschlußspannung geordnet anzugeben (vgl, 8 4

Die Vorschriften dieser Anordnung gelten nicht für Aus- lieferung von Zubehör und Ersaßzteilen für. Elektroschweiß- maschinen und -Geräte.

M:)

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den §8 10, 12—15 der § erordnung über den Warenverkehr bestraft.

86

Diese Anordnung tritt am Tage nah lihung in Kraft. ebieten und den Gebieten von Eupen, toresnet sowie mit der Zivilverwaltung sinngemä Lothringen und Luxemburg und im der Untersteiermark und den besebten Krains.

Berlin, den 27, Mai 1943.

Der Reichsbeauftvagte für elektrotehnishe Erzeugnisse, Lüschen.

Anlage zur 1. Ergänzungsanordunung zur Anordnung Nr. 33 (FA 26/111) der Wirtschafts gruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elefktrotechni che Agenguisse ber Auftragsprüfung bei BETTL f GWErhma ieh nen und -Ge- räten. Meldung über den Bestand an Elektroschweißmaschinen und -Geräten gemäß § 3 der 1, Ergänzungsanordnung zur Anordnung Nr. 33 (FA 26/111) : vom 27. Mai 1943,

Genehmigt gemäß Verordnung vom 13. Februar 1939

Statistischer Zentralausschuß Verfügung vom 6. Mai 1943,

Her- Be- Leistung: Anschluß- Stückzahl: steller: zeihnung: spannung: Fa. Möller 4711 380V / 10

tritt ihrer Veröffent- Sie gilt au in den eingegliederten Ost- : almedy und “inngemäß des zuständigen Chefs

lsaß, in stok sowie in arntens und

auch im ezirk Bial Gebieten

Firma o...

9.0.0... ......

Gegenstand:

Lichtbogeti- 50 A

shweißmaschinen

Die Richtigkeit dieser Meldung wird unter Bezugnahme auf die

F8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11, Dezember 1942 (Reichsgeseßbl. 1 S. 686) bestätigt.

(Ort und Datum) (Firmenstempel und Unterschrift) f:

Diese Meldung is von Groß- und Einzelhändlern sowie Hand- werksbetrieben bis 1. Zuli 1943 an die zuständige Gliederung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft einzusenden.

Zweite Bekanntmachung zur Anordnung Nr. 1 der Gemeinschaft Schuhe (Bezug von Schuhwerk durch Lettverbraucher)

Vom 27. Mai 1943

Auf Grund des § 6 der Verordnung über die Verbrauchs- regelung für Schuhe und Sohlenmaterial vom 16. O 1943 (RGBl. 1 S. 26) wird mit Zustimmung des Reichs- wirtschaftsministers angeordnet:

Jn § 5 der Anordnung Nr. 1 der Gemeinschaft Schuhe (Bezug von Schuhwerk durch Leßtverbraucher) zur Durch- führung der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Schuhe und Sohlenmaterial vom 28. Januar 1943 (Deutscher Reichsanz, und Preuß. Staatsanz. Nr. 28 vom 4. Februar 1943) werden die Worte: „Für Berufs\chuhe für Männer und Frauen 2 Punkte“ gestrichen. Demgemäß dürfen ab 1. Funi 1943 Berufsshuhe für Männer und Frauen ohne Abtrennung von Punkten abgegeben und bezogen werden.

Berlin, den 27. Mai 1943.

Gemeinschaft Schuhe. Der Vorsitzer: R ö de r.

Anweisung Nr. 1/43 der Fachgruppe Ledertreibriemen- und tehnishe Lederartikel- Jndustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten sür Lederwirtschafst Vom 26. Mai 1943 Auf Grund der Anordnung IX/43 der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 26. März 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger ‘Nr. 71 vom 26. März 1943) über die Einseßung weiterer Bewirtschaftungsstellen wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Lederwirtschaft fol- gende Anweisung erlassen:

Herstellungs- bzw. Verwendungsbeschränkung für Ledertreib- riemen und Ledermanschetten

81 Bei der Herstellung von Ledertreibriemen ist die Verbindun der einzelnen Teile miteinander durch Nähen verboten, od wird das Nähen von Ledertreibriemen folgender Art gestattet: 1. Chromriemen, / 2. Ledertreibriemen an Sägegattern, die im Ausrücker- betrieb laufen, j 3. Ledertreibriemen in Ziegeleien und Zementfabriken, 4. Ledertreibriemen für stoßweise Triebe sowie Halbkreuz-, Konus-, Zentrifugen- und Friktionsriemen,

5, Ledertreibriemen, d in Temperaturen über 50° Celsius und Riemen, die unmittelbar im Wasser laufen.

Soweit das Nähen von Ledertreibriemen noch zugelassen ist, dürfen nur Nähriemen aus Schweinsleder oder Kunststoffen

verwendet werden.

Die Schlußverbindung von Ledertreib-

riemen durch Binderiemen bleibt gestattet. ähriemen dürfen nur bis zu einer Breite von höchstens 10 mm, Binderiemen

nur in einer Breite von 10 bis werden. Jm Zeitpunkt des noch vorhandene Bestände

höchstens 18 mm hergestellt Jnkrafttretens dieser Anweisung an Nähriemen aus anderem Leder

als Schweinsleder dürfen weiterhin gegen Verbraucher- erklärung nach den Bestellvorschriften gemäß Anordnung V/43 der Reichsstelle für Lederwirtshaft vom 5. Januar 1943

abgegeben werden.

82

Die Herstellung von Ledertreibriemen ist nur nah den von der Reichsstelle für Lederwirtschaft allgemein für verbindlich

erklärten Breiten zulässig:

Nennmaß (tatsächlihe Riemenbreite)

mm

innerhalb folgender

Breiteneinteilung

Zulässige Abweichungen geschnittene Riemen

andere Riemen

mm mm

10 12 14 17

20 25

32 40 50 60

70 80 90 100 110 125

140 160 180 200 220 250

280 320

über 320 keine Nennmaße

83

Das Nähen von Lederkeilriemen mittels Metall-

draht ist verboten,

84 Für die Ausrüstung-- neuer

messer unter 120 mm lie t, tft

% 0,5 ä 0,5

oder Eisen-

handbetriebener Haus3- und

R ait di sowie neuer Wassermotoren, deren Kolbendurch- die Verwendung von Leder-

manschetten nicht mehr zulässig. Bei der Reparatur von Haus- und Hofpumpen und Wassermotoren dürfen Ersaßmanschetten

aus Leder nur dann eingebaut

werden, wenn Spezialmaße

erforderlich sind, für die Kunststoffmanschetten nicht bestehen, oder außergewöhnliche betriebliche Verhältnisse vorliegen, die die Verwendung einer Kunststoffmanschette ausschließen. Der

Besteller hat dem Lieferanten über das Diese mt entsprechende schriftliche

Diese

Vorliegen dieser Vor- Nachweise zu führen.

sen die genauen Maßangaben der Manschette oder

ausführliche Angaben über das Vorliegen außergewöhnlicher betriebliher Verhältnisse enthalten.

S5

Jn begründeten Einzelfällen kann die

Fachgruppe Leder-

treibriemen- und technische Lederartikel-Fndustrie als Bewirt-

schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für

Lederwirtschaft auf

Antrag Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung

zulassen. oder Bedingungen versehen.

86

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung über den Warenverkehr in der

S8 10, 12—15 der

Fassung vom 11. Dezember 1942 (

S7

Sie kann die Ausnahmegenehmigung mit Auflagen

Anweisung werden nah den

RGBl. 1 Seite 686) bestraft.

Diese Anweisung iritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und

den Gebieten von Eupen, Malmedy und

Moresnet sowie

mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und

im Bezirk Bialystok sowie in der beseßten Gebieten Kärntens und Berlin, den 26. Mai 1943.

Fachgruppe Ledertreibriemen-

und Industrie als Bewirtschaftungsstelle

Untersteiermark und in den Krains,

technishe Lederartikel- des Reichsbeauftragten

für Lederwirtschaft. Karl Baumgart.

ۂ

Bekanntmachung Die am 26. Mai 1943 ausgegebene Nummer 54 des Reich3-

geseßblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über" die angehörigfkeit an die in die getragenen Personen.

Verordnung über die Anwärter. des

20. Mai 19483, Umfang: 11/2 Bogen. rungsgebuhren: 0,03 f für ein

Verleihung der deutschen Deutsche Volksliste der Ukraine ein- Vom 19, Mai 1943.

Anstellung der Reichsarbeitsdienstes (Militäranwärteranstellungsverordnung

Staats3-

Militäranwärter und der im Beamtenverhältnis MAV. —). Vom

Verkaufspreis: 0,30 N.A. Postbeförde-

Stück bei Voreinsendung auf

unser Postscheckckonto: Berlin 962 00.

Berlin NW 40, den 27. Mai

1943.

Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.