1943 / 126 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Jun 1943 18:00:01 GMT) scan diff

zum Deutschen Nei

Nr. 126

7. Aktien- gesellschaften

[7802 Weie Eisenbahn - Betriebs - Gef. A. G,, Berlin.

Zu der ordentlichen Hauptversamm- lung am Freitag, dem 25. Juni 1943, vormittags 114 Uhr, im Sißungssaale der Commerzbank Aftien- gejellshafst in Berlin W 8, Behren- straße 46, laden wir hierdurch die Aktio- näre unjerer Gesellshaft ergebenst ein.

Tagesordnung:

1. Geschäftsberiht des Vorstandes und Vorlegung des Fahresab-

\hlusses 1942. Vorschlag für die Verwendung des Reingewinns. Be- riht des Aufsichtsvrates über die vorgenommene Prüfung. 2, Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinns. : 3. Beschlußfassung über die Erteilung der Entlastung an Vorstand und Aufsichtsrat. : 4. Wahl von Aufsichtsvratsmitgliedern. 5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943. i Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktio- nâre unserex Gesellschast nah Maßgabe des § 17 der Satzung berechtigt. Die Hinterlegung der Aktien hat dement- sprehend bis zum 19. Juni bis zum Vblichen Geschäftsschluß zu erfolgen:

bei der Kasse der Gesellschaft in

Verlin,

bei einer Wertpapiersammelbank oder bei folgenden Bankhäusern:

Commerzbank Aktiengesellschaft, Berlin, und deren sämtlichen Filialen, :

Delbrück Schikler & Co., Berlin,

bei den Filialen der - Deutschen Bank in Dresden, Hannover und Magdeburg.

Berlin, den 2. Juni 1943.

Der Vorstand. Re ck el, Vorsiter.

{7803] Vorwohle-Emmerthaleë | Eisenbahn-Gesellschaft, Berlin. Zu der ordentlichen Hanptver-

fammlung am Freitag, dem 25. Juni

1943, vormittags 11 - Uhr, im

Sißungssaale der Commerzbank, Ak-

tiengesellshaft in Berlin W 8 Behren-

ftraße 46, laden wir hierdurch | Aktio- näve unsever Gesellschaft ergebenst sin, Tagesordnung:

1. Geschäftsbericht des Vorstandes und |'

Vorlegung des Fahresabschlufses 142 Vovsblag für dîe Verwen- dung des Reingewinns. Bericht des Aufsichtsrates über die porgenom- mene Prüfung. : 2, Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinns. i 3. Beschlußfassung über die Erteilung der Entlastung an Vorftand unnd Auffichtsrat. E 4. D oa Aufsichtsratsmitgliedern. 5. Wahl des A Ne für das Geschäftsjahr 1943. i Zur ian des Stimmrechts îin der Hauptversammlung sind die Aktio- näre unserer Gesellshaft nah Maßgabe des § 18 unserer Sazung berechtigt. Die Hinterlegung der Aktien hat -dem- entsprechend bis zum 19, Juni bis zum üblihen Geschäfts\chluß zu .er-

olgen : N | bei der Kasse der Gesellschaft îu Berlin,

bei der Commerzbank Aftien-

gesellschaft, Berlin, oder deren Filiale in Hannover oder vei einer Wertpapiersammelbank. Berlin, den 2. Funi 1943, Der Vorstand. Red el, Vorsiver.

8543 e Se «« Wolff Aktiengesellschaft, Habelschwerdt, Schlefien. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Sonnabend, den 26. Juni 1943, 15 Uhr, in

Habelschwerdt in . unserem Verival- tungsgebäude stattfindenden ordent- slihen Hauptversammlung cinge- Laden. Tagesordnung -

1. Vorlegung der ‘Bilanz ‘und Ge- winn- und Verlustrehnung für das Geschäftsjahr 1942 sowie des mit dem Prüfungsbericht des Auf- sichtsrats versehenen Geschäftsbe- richts des Vorstandes.

2, Beschlußfassung über Verwendung des Reingewinns.

3. Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands.

4. Neuwahl des Ansfsichtsrats. H 5, Wahl des: Wirtschastsprüfers für das Geschäftsjahr 1943: - - :

6. Verschiedenes. S

Zur Teilnahme an der Hauptver-

fammlung sind diejenigen Aktionäre

berechtigt, die bei der Gesellschaft oder den sonsi in der Einberufung zu be- zeihnenden Stellen oder, soweit sie

itglieder einer deutschen Effekten- echt sind, bei ihrer Effektengiro- ank innerhalb der sich aus dem fol- aenden Absay ergebenden Frist während der üblithen Geschäftsstunden ihre

Aktien hinterlegen.

Die Hinterlegung hat so zeitig zu

erfolgeu, daß zwischen dem Tage

er. eran T

der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung mindestens drei Tage frei bleiben.

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar ist die Ve- scheinigung des Notars über die er- folgre Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinter- legungsfrist bei dex Gesellschaft ein-

zurn. E i Als Hinterlegungsstellen sind ge- nehmigt:

a) die Gesellschaftskasse, : b) die Kreis- und Stadtsparkasse Habelschwerdt, i c) Deutsche Vank Filiale Vres- lau, Breslau, /

a) die Reichsbank in ihrer Eigen- haft als Wertpapiersammel-

bank.

Habelschwerdt, Schles, 31. 5. 1943.

Der Aufsichtsrat. Adolf Kafschny, Vorsigzer.

7983 L P. Bemberg Aktiengesellschaft, Wuppertal-Barmen. ; Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 23. Juni 1943, vormittags 11,30 Uhr, im Verwaltungsgebäude dex Vereinigte Glanzstoff - Fabriken A.-G., Wuppertal-Elberfeld, Auerschul- straße 14—16, stattfindenden or?- dentlichen Hauptversammlung ein- geladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Fahresabschlusses, des Vorschlages für die Getwwinn- verteilung sowie des Geschäfts- berichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsihtsrates für das Jahr 1942, :

2. Beschlußfassung übex die Gewinn- verteilung.

3. Beshlußfassung über die Ent- lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943. i

Zux Teilnahme an der Hauptver-

sammlung ist jeder Aktionär berechtigt,

der seine Aktien gemäß § 15 dev

Sabßung spätestens am 19, Juni

1943 bei

der Deutschen Bank in Wupper- tal-Barmen, Wuppertal-Elber- feld, Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg und Düsseldorf,

dex Dresdner Bank in Wupperx- tal-Barmen, Berlin und Frank- furt a M.,

dem: Bankhaus von der Heydt- Kerften « Söhne, Wuppertal- Elberfeld,

der Bank der Deutschen Arbeit A. G., Wuppertal,

Creditanftalt-Bankverein Wien,

oder für - die Mitglieder einer deutschen Effektengirobank bei ihror Effektengirobank,

[7659].

Tabbertwerke Aktiengesellschaft, Mörtelwerke, Kies- ‘und

Sandgruben, Berlin. Vermögensrechnung zum 31. Dezember 1942.

Erste Beilage

Glanzstoff-Fa-

den Vereinigten Wuppertal-

Brilon A. G. Elberfeld, der BVasler Handelsbank, Basel, dem Schweizerischen *Bankverein, Vasel, / der Schweizerischen Kreditanstalt, Zürich, den Herren Lombard, Odier «&« Cie., Genf, dem Bankhaus Hope «& Co., Amsterdam, der N. V. Handel-Maatschappij H. Albert de Bary «& Co., Amsterdam, der Algemeenen Kunfstzijde Unie N. V., Arnhem während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegt und bis zux Beendigung der Hauptversammlung dort beläßt. Die Hinterlegung der Aktien kann auch bei cinem Notar odex bei der Reichs- bank in ihrec Eigenschaft als Wert- papiersammelbanfk exfolgen; in diesem Falle ist die Bescheinigung des No- tars über die erfolgte Hinterlegung bzw. dex von der Reichsbank aus- gestellte Hinterlegungsschein spä- testens cinen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei dex Gefsell- schaft einzureichen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien“ mit Zustimmung einer Hinteräequnasstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot ge- halten werden. Wuppertal-Barmen, 2, Funti 1943. J. P. Bemberg Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

[8516] NSU Werke Aftiengesell\chaft, Neckarsulm. Stücketausch.

Unsere Aktien im Nennwert von R. A 1000,— Nr. 2001—3200 fowie die Mäntel zu unseren Aktien im Nenn- wert von K.Æ 1000,— Nr. 1—2000 und im Nennwert von NAÆ 100,— Nur. 27 001—31 000 werden durch Neudrucke erseßt.

Wir fordern unsere Aktionäre auf, die im threm Besiy befindlihen alten Aktien mit Gewinnanteilscheinen Nv. 13 1. f. und Erneuerungsschein bzw. die Mäntel aus obigen Nummernkreisen in der Zeit vom 4. Juni 1943 bis 2, Juli 1943 einschließlich

bei der Dresdner Bank, Berlin,

Frankfurt (Main), Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn (Neckar) zum kostenfreien Umtausch in Neudrucke mit der gleihen Stückenummer einzu- reichen.

Nach Ablauf dex Umtauschfrist wer- den die alten Stücke mit obigen Num- mern an der Börse nicht mehr liefer- bar sein.

Neckarsulm, den 2. Juni 1943,

NSTU Werke Aktiengesellschaft.

———— Stand am Abschrei- | Stand am 1.1.1942 | Zugang | Abgang | hungen | 31.12.1942 Vermögen. R& [M 2A N R M 2A l B&A 5 Anlagevermögen: 1, Bebaute Grundstüe: : a) Geschäftsgebäude. . | 6228/26] |—| |—| 202/56 6 025/70 b) Fabrikgebäude oder | andere Baulichkeiten |291 366/01} |—| [—| 7 080—| 284 286/01 2.. Unbebaute Grundstücke. | 19 000—| |—| 19 000|— 3. Andere Baulichkeiten auf | fremden Grundstücken . 852|—| |—| 142|— T10|— 4, Maschinen und maschi- | nelle Milágew. 4.» 6 516—| l l 1-618|— 5 003|— 5, Werkzeug-, Betriebs-und | Geschäftsausstattung. . | 21 21777 9 059/50 8 208/17 8 078/34 13 990/76 345 180/04| 9 059/50] 8 208/17117 015 90| 8329 015/47 Umlaufsvermögen : Roh-, Hilss- und Betriebsstofse « «.» e » 17 758,72 j Fertige Erzeugnisse und Waren « « « « . 27413,53 45 172,25 De Ea a E 266,36 Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden . . « « « 4 000,— Vou dex Gesellschaft geleistete Anzahlungen. . . . . 8041,01 Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und S C S A é e 108 080/47 Kasse, Reichsbank- und Postscheckguthaben. . . . . . 28 612,94 Vonlgulhabet «o e ao + « » Wp + + » « «4 /205/065/04 ; Se Det e o eee oes 774,18 400 562/25

Hauszinssteuerablösung . « - « . « «.

Verbindlichkeiten. Grundkapital: Stammaktien mit 500 Stimmen „e... 500 000/— ‘Rücklagen: * Gesepliche Rücklage «s o DO/ D000,

Rücklagen für Ersaßbeschaffungen .. . 30 688,38 80 688/38 Wertberichtigungen für Forderungen . .. .. E “D000 Rückstellungen für ungewisse Schulden . . . é E E 11 852/07 Verbindlichkeiten :

Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden , « « « 835 000,— Anzahlungen von Kunden ..... R 678,30 Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen und S a a o io pee s oe ee ck9706,19 Se Werdet « b ee o o e ao oe 1822404 113 659,43 Reingewinn: Gewinnvortrag von 1941. „... . . . 18 564,38 Neugewinn von 19422 „e... . . , 3231346 50 877/84 762 077/72

32 500 |— 762 07772

E E S 0. 0 P 9: E

chsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Mittwoch, den 2. Funi

1943

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1942.

Aufwendungen. A |S Löhne und Gehältéx . «s e 220 434/12 Soziale Abgaben: Geseßliche Abgaben . ..

2% S e E E 2 E E R Mi e E

ie L ARB O SO

Freiwillige Aufwendungen . « « . . 6216,80 24 475/62 Ee E Gt s C4 e e S 17 015/90 Q e E sa Cas Le S 1 453/88 Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen . « « « 63 764/57 Beitr Rde E Se aertte ige L e po e Ede 1 826/72 au L E 1 573/52 Reingewinn+ Gewinnvortrag aus 1941. . . « e « « 18 564,38 Neugewinn aus 1942 «o. o... 32313,46 50 877/84

381 422/17

Erträge. | av 18 564/38 E oe o 0 E oe b po þ L E 321 400/76 Me O O DISEET E « ao d 64 did d a0 doe S s 27 300/93 g c 14 156/10

381 42217

Aufsichtsrat: Hans Gerlach, Regierungsbaumeister a. D., Berlin-Zehlendorf, Vorsißer; Hermann Hahn, Stadtbaurat a. D., Berlin-Charlottenburg, stellv. Vorsißer; Julius Klinzmann, Bankier, Berlin-Grunewald; Wilhelm Schindler, Architekt, Ber- lin-Lankwiß. Y /

Vorstand: Ernst Koch, Berlin-Lichterfelde; Stellv. : Wilhelm Kuliß, Berkin.

[7336]. Schelter & Giesecte AG., Leipzig.

Bilanz zum 31. Dezember 1942.

MRLEIBNRPrRTA n a

Attiven, B 15] BRA *|

è°

Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit Fabrikgebäuden: Bestand S e e AOSAROISA

L Bang S 0 d62480,95 960 950,23 Ae 117 393,58 843 556,65 Aufwertungssteuerablösung. . « . . 74 400,— 917 956/65 Maschinen und maschinelle Anlagen: Be- NanND L 11042.» o ia o d o: 909 390,79 Ua G e S oie o o o QULTSD2S 681 172,04 AGaNO i ao via A O A 1312,95 679 859,09 Au E S 280 319,14 399 539/95 Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung: Be- and 1 Io L «s 0 00002/63 Zugang * . . . . ® 6 s. ® e 0 o . 131 422,99 181 975,62 Ab\OLEIVUng . » +* aaa + l, LOOB09190 21 612/26] 1339 108/86

Umlaufsvermögen: Vorräte: Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe 946 157,25 Halbfertigé Erzeugnisse . . „' 1715 210,88

Fertige Erzeugnisse. . . . «+ 214754,87 | 2876 123/— Wee s 2 E C 500|— DOPotet S C R ee 3 300{— Geleistete; Mizahlwöngew r 5 t. E Gi wu 31 266/50] Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und C P V780:228/08 Weh N R C S 7 821/26 U e Pee RNeiMebait s E 15 141/80 Bankguthäben c. E 4 322/20 L SDITdE I SDIDELT den 4 s o o o 122 475/76 4791 176/55 6 130 285 41 Passiven. i Grundkapital . à D E Si D E 0/0 S W000 @ » 1 500 000 |— RUAlagen GeseliGe RUCladE © e e a ou o o 4e 150 000|— Ode f e e006 T 900 000|— Fuhrparkwiederbeschaffungsrücflage . . «+ » 5 090 —| 1 055 090 |— Wertberichtigung auf Forderungen und Wechsel , « 98 700 '— U c a 99 533 32 Verbindlichkeiten: Alu nen von Ub A o #5 362 036/77

Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen Banklshulden (4 Sonstige Verbindlichkeiten... S Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen , « « - Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1941 „6 Ge Od v e oe s ole os N

1 945 139/36 527 842/30 _377 17781] 3 212 196/24

27 648/22 |

0.0 È 20.0 ck90. 00 0 0

51 391/32 85 726/31| 137 117/63

1s P elo 20801 Gewinn- umd Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1942.

S Aufwendungen. A |9 Löhne und Gehälter . . « «, i « | 2953 315/31

Soziale Aufwendungen . .

° 185 890/17

Abschreibungen auf Anlagen . Via ° f T 558 076/08 Zee 51,26 O O ele i; A 45 083/34 S GLS E E S S, 638 014/52 Gesepliche Beiträge an Berufsvertretungen ......« N 16 871/40 H dit Ce S C Cs e A 200 000 |— Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1941 „„... . « « 951391,32

137 117/63

Gen I Sa a a Cx e) BOTNOIDI 4 734 368 45

: Erträge.

Ertrag nach Abzug aller übrigen Auswendungen. .. . . . , , [48368 741/47 AURSLo ete Ce a C a c d s E 314 235/66 E a e Ca C o 51 391/32

4734 368145

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf- flärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Fahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften.

Leipzig, den 14. April 1943.

Gerhard Speich, Wirtschastsprüfer. Schelter & Giesedckte A. G. R. Giesecke. Bräuer.

Der Aufsichtsrat seßt sich wie folgt zusammen: Rechtsanwalt Dr. Heinz Giesedcke, Vorsißer; Landgerichtspräsident a. D. Dr. E. Wagner, stellvertr. Vorsißer; Dr. jur. Walter Gieseckte; Professor Dr. Friedrich Geyler; Dr. Albert Giesecke; Kausmann Walter Dreßler; Goldschmiedemeisterin Fngeburg Giesecke; sämtlich in Leipzig.

Der Vorstand besteht zur Zeit aus folgenden Hérren: Rüdolf Giesecke, Emlkl Bräuer, Günther Giesece.

Leipzig, den 21. Mai 1943. |

Séchelter & Giesecke A. G. Der Borstand. Rudolf Giesecke. Emil Bräuév.

Neich3- und Staat8anzeiger Ne. 126 vom 2. Juni 198. S. S

I

band deutscher öffentlich-rechtliher Kreditanstalten e. V.). Wirtschaftsgruppe Sparkassen (Deutscher Sparkassen- und Giroverband).

Wirtschaftsgruppe Kreditgenossenschaften. Fachgruppe gewerblicher -Kreditgenossenschaften (Deutscher Genossenschaftsverband).

Fachgruppe ländliche Kreditgenossenshaften (Reihsverband

der deutschen landwirtschaftlihen Genossenschaften Raiffeisen e. V.).

Wirtschaftsgruppe Kreditunternehmungen verschiedener Art.

Die von den Spizenverbänden der Kreditinstitute, Wirt- shaftsgruppen der Kreditinstitute und aus den Spizen- verbänden hervorgegangenen Fachgruppen der Kreditinstitute

getroffene Vereinbarung: „Gebührenordnung für den Wechseleinzug“

wird gemäß § 36 des Geseßes über - das Kreditwesen vom 25. September 1939 RGBl. I S. 1955 für allgemein-

verbindlich erklärt. Berlin, den 29, Mai 1943. Das Reichsaufsichtsamt für das Kreditwesen. Der Präsident: Gott ch i ck.

Aenderung des Habenzins8abkommens vom 22. Dezember 1936

Der Zentrale Kreditausshuß hat gemäß § 5 Abs. 5 Say 2 des Mantelvertrages zwishen den Spißenverbänden, Wirt- shaftsgruppen und Fachgruppen der Kreditinstitute vom 22. Dezember 1936 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 299 vom 23. Dezember 1936) folgenden Be-

{luß gefaßt:

Das Abkommen über die Festseßung von Höchstzinssäßen (Habenzinsabfommen vom 22. Dezember 1936 Deutscher Reichsanzeiger und Preußi-

für hereingenommene Gelder

Wirtschaftsgruppe Oeffentlich-rehtlihe Kreditanstalten (Ver-

sher Staatsanzeiger Nr. 299 vom 23. Dezember 1936 —)

wird wie folgt geändert: In §& 2 Abs. 5 Sat 1 werden hinter den Worten: „abzüglih des Saldovortrages“ folgende Worte eingefügt:

belasteter ee E Berlin, den 29. Mai 1943. Der Vorsitende: Go tt\chi ck.

des Einlösungsbetrages mit Domizilprovision

__Der vorstehende Beschluß des Zentralen Kreditaus\chusses über Aenderung des Habenzinsabkommens wird hiermit für

allgemeinverbindlih erklärt. Berlin, den 29. Mai 1943. Das Reichsaufsichtsamt für das Kreditwesen. Der Prâäsident: Gott#\ch i ck.

Gemeinsame Anordnung

der Reichsstelle Eisen und Metalle und der Reichsvereinigung Eisen über Legierungsbeschränkung für Dauermagnetwerk- stoffe (Anordnung E 65 der Reichsstelle Eisen und Metalle,

Anordnung 2 der Reichsvereinigung Eisen) Vom 1. Juni 1943 Auf Grund der Verordnung über den Woarenverkehr in

der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in

Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen

zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom

18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) und der Anordnung über die Reichsvereinigung Eisen und der Saßung der Reichs- veretnigung Eisen vom 29. Mai 1942 (Deutscher Reichs- anzeiger u. Preuß. Staatsanz. Nr. 125 vom 1. Juni 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers an- geordnet: Sf

_ Eisenwerkstoffe für Dauermagnete dürfen mit anderen Höchstgehalten an Legierungsbestandteilen als in der Anlage zu dieser Anordnung unter Gruppe [I genannt, nicht er- \chmolzen, hergestellt, geliefert und verwendet werden.

§2

__ Aus8genommen sind Eisenwerkstoffe für Dauermagnete mit Höchstgehalten an Legierungsbestandteilen gemäß

a) der Gruppe TII der Anlage für

Auslöser für Schnell- und Hochleistungs\chalter

Belichtungsmesser

Blokeinrihtungen im Eisenbahn-Sicherungswesen

Bremswächter

Dämpfungsmagnete

Drehmagnetgeräte

Drehspulrelais mit höherer Empfindlichkeit

eleftrodynamishe Mikrophone

erdmagnetische Fnstrumente

R 5 Ats mit 12 Watt und mehr Leistungsauf- nahme -

hochempfindliche Galvanometer

Jnduktoren für ortsbewegliche Fernsprechgeräte

Kleinstmotoren für Wehrmachtsgeräte

Kupplungen bei Flüssigkeitszählern

magnetische Berührungsmikrophone

Magnetzünder

Meßgeräte für Flugzcuge | mit höherer Meßgeräte der Klasse 2,5 und besser | Empfindlichkeit Meßwertgeber

Mikrophone für batterielose Fernsprechgeräte Mittelfrequenz-Generatoren nes Nebenuhrlaufwerke Oszillographenschleifen polarisierte Relais Prâzisions- und Großbereichzähler Regelpendelantriebe für Wasserkraftmaschinen Sende- und Empfangs-Umschaltrelais Schallsender und -empfänger in Kommandoanlagen Schwerhörigen-Telefone / Schwinggleichrichter Signalrelais in Tonfrequenzrufeinrihtungen für Fern- leitungen ck Störungsschreiber i Synchronisierungsvorrichtungen in Bildtelegraphen Some n (keine Kraftfahrzeugtahometer) MTIEO eß- und Regelgerate mit höherer Empfind- ichkei

|

Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte (niht Schallplatten- spieler für Heimgeräte) Tonschreiber Umdrehungsfernanzeiger für Schiffe und Flugzeuge Umschalt-elais für Breitbandverstärker b) der Gruppe II der Anlage für Belichtungsmesser Drehspulrelais Eichzahler ernleitungshörer ; requenzrelais für Signalanlagen «Fsolations- und Erdungsmesser einschl. ihrer Fnduktoren Megohmmeter einschl. ihrer Fnduktoren Meßgeräâte der Klasse 2,5 und besser Meßgeräte für Flugzeuge Meßgeräâte für Hochfrequenz Modulationsgradmesser Relais an elektr. Fernshreibmaschinen Resonanzrelais für Zeichenempfang Sende- und Empfangsrelais für die Telegraphie Schaltwerke an Arbeitszeit-Kontrollgeräten Temperatur-Meß- und Regelgeräte ir die unter b aufgeführten Verwendungszwecke sind auch die

t.

erkstoffe der Gruppe Ill zulässig und bevorzugt zu verwenden.

S3

(1) Bereits verbuhte Aufträge auf Lieferung von Eisen- werkstoffen für Dauermagnete, deren Zusammenseßung von der gemäß den 88 1 und 2 zulässigen abweicht, dürfen aus den vor dem Funkrafttxreten dieser Anordnung vorhandenen Be- ständen an Block-, Walz- und Schmiedematerial bis zum 1, Oktober 1943 ausgeführt und geliefert wevden.

(2) Bereits verbuchte Aufträge auf Lieferung von gegossenen Dauermagnetstählen deren Zusammenseßung von der gemäß den 88 1 und 2 zulässigen abweicht, dürfen noch bis zum 1. Oktober 1943 ershmolzen, hergestellt und geliefert werden.

(3) Dauermagnetwerkstoffe, deren Zusammenseßung von der nach den §8 1 und 2 zulässigen abweicht, dürfen von den Magnet her stellern noch bis zum 1. Februar 1944 für be- reits verbuchte Aufträge zur Herstellung von fertigen Magneten verwendet werden, wenn der Werkstoff in der Fertigabmessung

a) bei den Magnetherstellecn sih im Zeitpunkt des Fnkraft- tretens dieser Anordnung auf Lager befand, b) gemäß Absatz 1 und 2 noch geliefert werden durfte.

Dies gilt nicht für die Weiterverarbeitung von Blöcken,

Knüppeln und Platinen. 84

(1) Fn begründeten Einzelfällen können auf \{chriftlichen Antrag Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung aven werden. Der Antrag ist an die Reichsstelle Eisen

Eine Genehmigung zur Verwendung schließt die Genehmigung zur Lieferung ein.

E E SAMMLUNG

23.MAI BIS 12.30NI

(2) Soweit eine Genehmigung zur Erschmelzung oder Her- stellung benötigt wird, führt die Reichsstelle die Entscheidung der Fachgruppe Edelstahl als beauftragter Stelle der Reichs- vereinigung Eisen herbei.

| §5

(1) Zuwiderhandlungen gegen ‘diese Anordnung werden nah den 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren- verkehr bestraft.

(2) Die Ausübung der Ordnungsstrafbefugnis, (88 14 und 15 der Verordnung über den Warenverkehr) bleibt dem Reichs- beauftragten für Eisen und Metalle vorbehalten.

(3) Die Strafverfolgung auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr schließt, wenn die Zuwiderhandlung von einem Mitglied der Reichsvereinigung Eisen begangen worden ist, die Sestsegung einer Vertragss\trafe (§§ 12 und 13 der Saßung der Reichsvereinigung Eisen) nicht aus.

S6

Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedb und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver- waltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und AULL ea und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteier- mark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die

Anordnung E 82 der Reichsstelle für Eisen und

Stahl (Legierungsbeschränkung für - Dauer-

magnetstähle) vom 24. Funi 1941

außer Kraft. Berlin, den 1. Juni 1943.

Der komm. Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Müller-Zimmermann.,

Reichsvereinigung Eisen. Der Vorsißér: H. chling.

Anlage dur Gemeinsamen Anordnung der Reichsstelle Eisen und etalle und der Reihsvereinigung Eisen über Legierungs- beshränkung für Dauermagnetwerkstoffe. Zugelassene Höchstgehalte an Legierungsbestandteilen für Eisenwerk- stoffe für Dauermagnete:

und Metalle, Berlin SW 68, Neue Grünstraße 18, zu richten. |

Bekanntmachung

Die am 31. Mai 1943 ausgegebene Nummer 55 des Reich3- geseßblatts, Teil I, enthält:

Verordnung zur Aenderung der Kostenordnung für Preis- angelegertheiten. Vom 15. Mai 1943.

Verordnung zur Aenderung der Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung StVO. —). Vom 19. Mai 1943.

Anordnung über Auszahlung von Gutschriftbeträgen für frühere Angehörige des freiwilligen Arbeitsdienstes. Vom 27. Mai 1943.

Umfang: !s Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N... Postbeförde- rungsgebUühren: 0,03 NA für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin“ 962 00.

Berlin NW 40, den 1. Juni 1943.

Reichsverlagsamt. F. V.: Stern. Bekanntmachung

Die am 31. Mai 1943 ausgegebene Nummer 56 des Reichs- gesehblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über Kriegsvereinfcchungen im Erbhofverfahren. Vom 29. Mat 1943.

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 A. Postbeförde- rungsgebuhren: 0,03 NAÆ für ein Stü bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin 962 00.

Berlin NW 40, den 1. Zuni 1943.

Reichsverlagsamt. F. V.: Stern. Bekanntmachung

Die am 31. Mai 1943 ausgegebene Nummer 23 des -Reichs- geseßblatts, Teil II, enthält:

Neunundvierzigste Verordnung zur Eisenbahn-Verkehrordnung. Vom 27. Mai 1943. :

Bekanntmachung über die deutsch-italienish-kroatish-ungarischen Vereinbarungen über die Neuordnung der Verhältnisse der Donau-Save-Adria Eisenbahn-Gesellshaft. Vom 27. Mai 1948.

Schiffahrtpolizeiverordnung über die Führung einer Mann- shaftsrolle und Bordliste auf Binnenschiffen. Vom 24. Mat 1943.

Umfang: 554 Bogen. Verkaufspreis: 0,90 N. Postbeförde- rungsgebuühren: 0,08 NAÆ für ein Stü bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 962 00.

Berlin NW 40, den 1. Juni 1943.

A

Reichsverlagsamt. F. V.: Stern.

Irichtamtliches

Aus der Verwaltung

Veranlagung zur Einkommensteuer und zur Umsaßsteuer für das Kalenderjahr 1942

Der Reichsminister der Finanzen hat angeordnet, daß die Ver- anlagungen zur Einkommensteuer und zur Umsaßsteuer für das Kalenderjahr 1942 zusammen mit den Vevranlagungen für das Kalenderjahr 1943 erst im Laufe des Kalenderjahres 1944 vor- genommen werden. Eine Veranlagung für 1942 soll im Laufe des Kalenderjahres 1943 nur in einer kleinen Zahl bestimmter Fälle durchgeführt. wevden, soweit es die Arbeitslage bei den &tnanzäamtern ermöglicht. /

Die Fintanzämter werden in den anderen Fällen, wenn sich aus dér Steuererklärung ergibt, daß das Einkommen im Kalender- jahr 1942 erheblih- größer gewesen ist als-im Kalenderjahk 1941, zunächst einen voxläufigen Bescheid evteilen.

Es kommt vor, daß die Steuershuld, die sich aus der Ein- lommensteuecrertlärung für das Kalenderjahr 1942 ergibt, fleiner ist als die Summe der Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 1942. Das Finanzamt wird in dem Fall einem Antrag des Steuerpflichtigen auf nachträgliche Herabseßung der Voraus- zahlungen [Ur 1942 in der Regel in der Form der Veranlagung suUr 1942 entsprechen und auf die Weise die Veranlagung für 1942 {hon im Kalenderjahr 1943 durchführen. E ,_ Ein einheitliher Gewerbesteuermeßbetvaq für das Rechrtungs- jahr 1943 wird in keinem Fall festgeseßt. Der einheitlihe Ge- werbesteuermeßbetrag für das Kalenderjahr 1943 wird erst im Kalenderjahr 1944 festgeseßt werden.

Eine neue Militäranwörter-Anstellungsverordnung Jn kürzester Frist in den Beruf

Der Reichsinnenminister hat in Zusammenarbeit mit ‘dem Oberkommando der Wehrmacht eine Verordnung über die An- stellung der Militäranwärter und der Anwärter des Reichs- arbeitsdienstes im Beamtenverhältnis erlassen, die im RGBl. Teil T1 Nr. 54 veröffentliht wird. Durch diese, kurz Militär- anwärter-Anstellungsverordnung, genannte Verordnung wird das Recht der Militäranwärter, also jener Berufsunteroffiziere der Wehrmacht und unteren RAD-Führer, die die Anstellung als Be- amte erstreben, wesentlih verbessert. Das Bewerbungsverfahren und das Meldeverfahren werden so vereinfacht, daß der Militär- anwarter möglichst sofort im Anschluß an seine Militärzeit in den Beamtenberuf eintreten kann. Die langen Wartezeiten, die etnen umfangreichen Leerlauf bedingten, werden damit der Ver- gangenheit angehören.

Die vielen Meldestellen, die bisher in jeder Stadt oder Provinz für die verschiedenen Fachrichtungen bestanden, werden stark zu- sammengezogen. Künftig gibt es für jede Fachrihtung nur noch eine, fur alle Fachrihtungen zusammen nur noch 21 Vormerk- stellen, die die freien Beamtenstellen der jeweiligen Fachrihtungen im ganzen Reich vermitteln. Es handelt sich im ‘einzelnen um aht Vormerkstellen für die verschiedenen Verwaltungsdienste, cine für den Shuldienst und zwölf Vormerkstellen für den technischen Dienst und sonstige Fachrihtungen. Damit wird die Unter- e oung der Militäranwärter in denkbar kürzester Zeit ermög- licht. ie Lehrer sind in das Meldeverfahren neu einbezogen worden, so daß der Militäranwärter bei entsprehender Vorbil- dung in Fachschulen der Wehrmacht oder des Reichsarbeitsdienstes künftig auch Volksschullehrer oder Berufs- und Fachshullehrer werden kann. Die zukünftigen Militäranwärter und Anwärter des RAD. werden verpflichtet, sih hon vor der Entlassung so rechtzeitig um die ihnen vorbehaltenen Beamtenstellen zu be- werben, daß möglichst gleihzeitig mit dem Militäranwärterver- hältnis das Beamtenverhältnis beginnen kann. Die Bestim=- mungen über den Stellenvorbehalt sind im wesentlichen unver- ändert As Jm gehobenen Dienst ist mindestens jede erste, dritte, fünfte usw. frei werdende oder neu eingerihtete Plan- stellung mit einem Militäranwärter zu beseßen. Jm mittleren Dienst darf ein niht zu den Militäranwärtern gehörender Be- werber erst bei der Beseßung der 10., 20. usw. frei werdenden oder neu eingerichteten Planstelle berücksihtigt werden. Minde- stens jede fünfte frei werdende oder neu eingerichtete vorbehaltene Beamtenstelle ist mit einem s{chwerbeshädigten Militäranwärter zu bésegen. Die Anstellungsbehörden sind verpflichtet, die vor- ehaltenen Beamtenstellen zum 1. Oktober jeden Jahres zu melden. Militäranwärter, die infolge des Kriegsdienstes über ihre zwölfjährige Verpflichtung hinaus im Wehrdienst stehen, werden bevorzugt behandelt. Für die Ueberführung der Militärs» anwärter, die im Felde stehen, ins Beamtenverhältnis wird noch

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eine besondere Uebergangsbestimmung ergehen.

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