1943 / 128 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Jun 1943 18:00:01 GMT) scan diff

M

I E ote S Lia

zum Deutsthen Nei

Ne. 128

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 4. Funi

chsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1943

7. Aktien- gesellschaften

[8542] Hansa Leichtmetall Aktiengesellschaft, Verlin-Halensee, Eisenzahnstr. 66. Dié Hauptversammlung hat die Auf- lösung der Gesellshaft mit Wirkung vom 31. Mai 1943 beschlossen. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf- gefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Berlin, den 1. Juni 1943.

Der Abwiekler: Dr. Reih stein. E E Lp fi R A O R E E T E S E I E S E E [8181].

Ravens berger Spinnerei A.-G.,

Bielefeld. Bilanz zum 31. Dezember 1942.

Aftiva.

Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke Unbebaute Grundstücke . T ebaUE Wohn- und Verwaltungs-

Ce C S Hauszinssteuerabgeltung , Maschinen . A S Elektrische Veleuchtungs8-

nage « « I Brunnenanlage Inventar Beteiligungen und Anlage-

wertpapiere

166 512|— 178 902/02 466 e De 142 600|— 129 200 |— 239 668 |—

196 905 51 1 519 992/53

Imlaufvermögen: Roh-, Hilfs- und Betriebs- stoffe, Halb- und Fertig- fabrikate . E Umlaufwertpapiere « « » Hypothek So Anzahlungen . . e etrs Forderungen aus Waren- lieferungen u. Leistungen B Bankguthaben « « e o Sonstige Forderungen . . Posten der Rechnungsab- grenzung

1 309 208/10 9 957/80

1 500|—

20 097/50

478 360/82 17 920/56 57 998/95

122 716/38 ?

l 3 351/56 3 541 104/20

Passiva. Aftienkapital . E Geseßliche Rücklage « « « Sonderrüdlage .-. «.« » Unterstüßungsrücklage Delkrederewertberichtigung Waren- und Leistungsver- | |

Hoden S 269 819/37 Sonstige Verbindlichkeiten 319 97571 Posten der Rechnungsab- |

grenzung 28 939 72 Gewinn:

Vortrag aus

1941 Reingewinn 1942 . . 132 064,16

2 000 000|— 400 000|— 250 000 |— 105 000|—

30 000 |—

5 305,24

137 369/40 3 541 104/20

Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1942.

Aufwand.

Löhne und Gehälter | 1454 763/05 Sözialabgaben . . . - 105 739/83 Abschreibungen a. Anlagen 180 000 Zinsen und Skonti 78 308/07 Ausweispflichtige Steuern 347 442/55 Sonstige Steuern und Ab- U e ae Beiträge zu Berufsvertre- tungen A Zuweisung zur rüdlage : Sonstige Aufwendungen . Gewinn: Vortrag aus A 530524 Reingewinn 1942 , « 132 064,16

171 267/53 8 624/09

Sonder- 50 000|— 791 12562

137 369/40 3 324 640/14 Ertrag. Gewinnvortrag aus 1941. Rohertrag nah Abzug des Rohstoffaufwandes 3 223 577/96 ERräge aus Beteiligungen 715|— Mieten und Pachten . « 45 159/94 Sonstige Erträge « - - - 49 882 |—

3 324 64014

Nach dem abschließendeu Ergebnis -un- serer pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf- särungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahre8- abshluß erläutert, den gesebßlichéèn Vor- schriften.

Bielefeld, im April 1943. Treuverkehr Westfalen Filiale der Treuverkehr Deutsche Treuhand- Aktiengesellschaft. Dr. Red, Dr. Möhle, Wirtschaftsprüfer.

Zum Aufsichtsrat gehören: Fabri- fant Georg Kisker, Vorsißer, Bielefeld; Bankdirektor Albert Osthoff, stellvertr. Vorsißer, Bielefeld; Fabrikant Gerhard von Möller, - Kupferhammer/B ackwede; Fabrikant Georg Müller, Oerlinghausen; Fabrikant Gustav Windel, Windelsbleiche ; Fabrikant Karl Kisker, Bielefeld; Fabri- kant Paul Mülder, Emsdetten.

Der Vorstand.

5 305/24

Denes «& Friedmann Aktiengesell- schaft, Wien, XVIIL, Mitterberg- [8800) gasse 11.

Einladung zur Hauptversammlung.

_Am 23, Juni 1943 findet die

Hauptversammlung der Aktionäre der Firma Denes «& Friedmann Aktien- gesellschaft in Wien, XVIUL, Mitter- berggasse 11, in der Kanzlei des Herrn Dr. Wilfried Deschka, Rechtsanwalt, Wien, 1., Seilerstätte 16, um 19 Uhr mit nachfolgender Tagesordnung statt:

1. Bericht des Treuhänders.

2, Anpassung der Satzungen an das neue Aktienreht einschließlich Fir- menänderung.

3. Beschlußfassung über die führung der Gesellschaft.

. Wahl des Ausfsichtsrates.

. Beschlußfassung über die seit 1938 getätigten Geschäfte des früheren Vorstandes.

Die neuen Sazungen können vor der Hauptversammlung 1n der Kanzlei des Rechtsanwaltes Dr. Wilfried Deschka, Wien, [1., Seilerstätte 16, eingesehen werden.

Einberufer: Der Treuhänder.

[8844] Textilwerke Theodor Steigert

Aktiengesellschaft, Lißmannstadt.

Hierdufrh laden wix unsere Aktionäre

zur Teilnahme an der am 30. Juni 1943 um 17 Uhr in Lißmannstadt, Adolf-Hitler-Str. 90, stattfindenden -or- dentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:

1. Vorlage des Fahresabschlusses und des Geschäftsberthtes des Vor- standes für 1942 mit dem Bericht des Aufsichtsrates.

2. Beschlußfassung über die Deckung des Verlustes.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Ausfsichts- rates.

4. Wahl des Abschlußzprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

__ Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind nux diejenigen Aktio- näre berechtigt, die im Sinne des § 19 der Satzung derx Gesellschaft ihre Aktien bzw, HSinterlegungsscheine spätestens bis zum Vblauf des dritten Tages vor dem Versammlungstage bei der Gesellschaftsfasse in Lißmannstadt, Wuppertaler Str. 53, hinterlegen. Lißmannstadt, den 2. zuni 1943.

Der Vorstand.

Fort-

[8832] Steirische Kohlenbergwerke Afktien- gesellschaft, Wien. Versteigerung von Aktien. Unter Bezugnahme auf die im Deut- {hen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 143 vom 23. Juni 1941 veröffentlihte Kraftloserklärung der niht zum Umtausch eingereichten alten Aktien unserer Gesellschaft geben wir hiermit bekannt, daß die an Stelle der niht umgetauschten alten Aktien neu ausgegebenen Stück 205 Aktien unserer Gesellschaft zu je l. 100,— im Gesamtnennwert von k. (420 500,— und Stük 1 Zwischenschein „über Ak- tien unserer Gesellschaft im Nennwert von M 33,35 am 21. August 1943, 11,45 Uhr vormittags, durch den mitgefertigten Notar in den Geschäfts- räumen des Bankhauses Krentschker «& Co., Wien, [., Schubertring 3, für Rechnung der Eigentümer der alten Aktien zur Verfteigerung gelangen. Der Erlös wird nach Abzug der Koften und Gebühren den Beteiligten im Verhältnis ihres Aktienbesibes bei dem Bankhause Krentschker «& Co., Wien, I., Schubertring 3, ausbezahlt

bzw. für Fe hinterlegt. Dr. Exwin Herlinger, Notar. Der Vorstand der Steirischen Kohlenbergwerke Aktiengesellschaft.

[8833] Y Gmundner Kalkwerke Afktiengesell- schaft, Gmunden, O. D. Versteigerung von Aktien.

\chen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 280 vom 29, No- ventber 1941 veröffentlihte Kraftlos- erklärung der niht zum Umtausch ein- gereichten alten Aktien ‘unserer Gesell- [haft geben wix hiermit bekannt, daß die an Stelle der niht umgetauschten alten Aktien neu ausgegebenen Stück 167 Aktien unserer Gesellschaft zu je NA 100,— im Gesamtnennwert von fiA 16700— und Stüdck 1 Zwischenschein über Aktien unserer Gesellschaft im Nennwert von M S7T,— am 21. August 1943, 11,55 Uhr vormittags, durch den mitgefertigten Notar ‘in den Geschäftsräumen des Bankhauses Krentshker « Co., Wien, I., Schubertring 3, für Rech- nung der Eigentümer der alten Aktien zur Versteigerung gelangen.

Der Erlös wird nach Abzug der Kosten und Gebühren den Beteiligten im Verhältnis ihres Aktienbesizes bei dem Bankhause Krentschker «& (Co., Wien, 1., Schubertring 3, ausbezahlt bzw. für sie hinterlegt.

Dr. Exwin Herlinger, Notar.

Der Vorstand der Gmunduer Kalkwerke Afktien-

Felix Meyer. Walther Delius.

L

L S E 2

Unter Bezugnahme auf die im Deut- 4

[8805]

Südostropa Aktiengesellschaft (Industrieanlagen, Judustrie: pflanzen, Rohstoffe, Berlin ÇW 15, Joachimstaler Str. 19).

Herr Heinrich Weichert, Breslau, 1st aus dem Auffichtsrat ausgeschieden

und in den Vorstand eingetreten. Der Aufsichtsrat.

Carl Budischowsky « Söhne Oesterreichische Lederindustrie Aktiengesellschaft.

Die Herren Attionäre unserer Gefsell- schaft werden hierdurch zu unserer dies- jährigen ordentlichem Hauptversanrm- lung auf Freitag, den 25. Juni 1943, nachmittags 5 Uhr, in. die Geschäftsräume in Wien, 11k, Hintere Zollamtsstr. 17, eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des CEeschäftsberichtes mit Bericht des Aufsichtsrates und des JFahresabschlusses für 1942.

2. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung 1942.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und Ausfsichtsrates.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

5. Allfälliges.

Gemäß § 17 der Satzung sind zur Abstimmung und Antragstellung die- jenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien in den üblichen Geschäftsstunden bei der Kasse der Gesellschaft in Wien, II[., Hintere Zollamtsstr. 17, mindestens fünf Tage vor dem Tage der Hauptversammlung hinterlegen und bis zu deren Beendigung dort belassen.

Wien, am 1. Juni 1943.

Der Vorstand.

[8804]

Chemische Fabrik in Billwärder vorm. Hell « Sthamer A.-G., Hamburg-Billbrook.

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mitt- woch, den 14. Jú&li 1943, mittags 12,30 Uhr, in Hamburg, Hotel Vier- jahreszeiten, Neuer Jungfernstieg 9—14, stattfindenden ordentlichen Haupt-

versammlung ein. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstandes und des Fahres- abschlusses für das Jahr 1942 mit dem Bericht des Aussichtsrats.

. Beschlußfassung über die Verwen- Ung des Reingewinns.

. Beschlußfassung über die Entkastung des Vorstandes und des Aufsichts- rats.

4, Aenderung des § 1 det Satzung duxch Verkürzung dès Firmen- namens.

5. Neuwahlen zum Aufsichtsrat.

_ Die Aktionäre, die an der Hauptver- sammluug teilzunehmen wünschen, wollen ihre Aktien oder den ‘Hinter- legung®sfchein eines deutschen Notars spätestens 3 Tage vor dem Ver- sammlungstage, diesen nicht, mit- gerechnet,

bei der Gesellschaftskasse in Ham- burg, Billbrookdeich 28,

bei der Deutschen Bank, Filiale Hamburg, Hamburg, oder

bei der Norddeutschen Kreditbank A.-G., Filiale Hamburg, Ham- burg,

hinterlegen.

Hamwvurg, im Juni 1943.

Der Vorstand.

[8373]

Simmering:Graz-Pauker Aktien- gesellschaft für Maschinen-, Kessel- und Waggonbau, Wien.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu dex am Montag, den 28. Juni 1943, 17 Uhr, zu Wien, L., Kärntner Ring 9, Grand- Hotel (Sitzungssaal), stattfindenden außerordentlichen Hauptverfamm-

lung eingeladen. Tagesordnung:

1. Genehmigung ‘eines Fnteressen- gemeinschaftsvertrages mit - der Klöckner-Humboldt-Deuy- A. G. in Köln gemäß Aktiengesey § 256 Abs. 1 ertibmna des Gewinns und Verlustes auf die Klöckner- Humboldt-Deuy A. G. unter Divi- dendengarantie, leßtere beginnend erstmalig für das Geschäftsjahr, für das die - Simmering-Gvaz-Pau- fer A. G. an Klöckner-Humboldt- Deug “A. G. einen eutsprehenden Gewinn abführt, spätestens für das Geschäftsjahr 1946/47).

. Beschlußfassung über eine neue Fassung der Satzung. Die beab- sihtigten Sazungsänderungen be- ziehen sich im wesentlihen aüf folgende Punkte:

a) Streichung der in der alten Fassung festgelegten Konzernbe- ziehungen, § 1;

b) Aenderung des Gegenstandes des Unternehmens (Maschinenbau, Fahrzeugbau, Stahl- und Eisen- bau), § 2;

e) Einführung éinex Bestim- mung über Schuldverschreibungen, Fassungsänderungen über die Ge- staltung von Aktien, Schuldver-

gesellschaft,

\{hreibungen usw.;

q) Aenderung der Bestimmungen übex Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung, §8 5—20;

e) Aenderung des Geschäftsjahres durch Verlegung vom Kalenderjahr auf die Zeit vom 1. 7.—30. 6. und Einfügung eines Rumpfgeschäfts- jahres vom 1. 1.—30. 6. 1943, § 21;

f) Verteilung des Reingewinns. _JIm Zuge dieser Neufassung er- folgt eine geänderte Pavcgraphen- folge. Ein Abdruck des Entwurfs derx neuen Satzung steht jedem Af- tionär auf Wunsch zur Verfügung.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat. __Zux Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind nur diejenigen Aktio- näre berechtigt, die spätestens am 24. Juni 1943 ihre Aktien nebst Dividendenscheinen oder ihre Zwischen- scheine bei der Gesellschaftskasse in Wien, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten -Wertpapiersammelbank oder bei einèr der nachbezeihneten Stellen his zur Beendigung der Hauptversamms- lung hinterlegen. x Die von dem Notar ausgestellte Hinterlegungsbescheinigung oder der Hinterlegungsschein der Wert- papiersammelbanfk ist spätestens cinen Tag nach Ablauf der Hinter- legungsfrist bei der Gesellschaft ein- zureichen. Die «Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinter- legungsstelle für sie bei anderen Ban- fen bis zur Beendigung der Hauptver- sammlung im Sperrdepot gehalten werden. Hinterlegungsfstellen Banken: Creditanstalt-Bankverein,

I, Schottengasse 6/8, Länderbank Wien A. G., Wien,

L, Apt Gos 2 Reichs-Kredit-Gesellschaft, Berlin

W 8, Französishe Straße 49—56. Wien, den 29, Mai 1943. Simmering-Graz-Pauker Afktien-

gesellschaft für Maschinen-, Kessel: und Waggonbau, Wien. Der Vorstand. Sale D B:

[8828] / Montana Aktiengesellschaft für Bergbau, Jundustrie und Handel, Wien.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur Teilnahme an ‘der am 21. August 1943, 10 Uhr, in Wien, I/ Schubertring Nx. 3, I. Sto, mit folgender Tagesordnung stattfin- denden Hauptversammlung höflich ein-

geladen. Dagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Rechnungsabschlusses zum 31. Dezember 1942 und Vorlage des Berichtes des Aussichtsrates hierzu.

. Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinnes.

Z. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- rates.

. Beschlußfassung über die „Aende- una. des S 17 Pun 2 ev Satzungen

5. Wahl des Abshlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

6. Allfalliges.

Stimmberechtigt sind diejenigen Ak- tionäre, die ihre Aktien ati S8 der Satzungen fo zeitig hinterlegen, das; zwischen dem Tage der Hin- terlegung und dem Tage der Haupt- versammlung mindestens sechs Tage frei bleiben. Fe

Anmeldestellen sind:

die Gesellschástsfafse,

ein deutscher Notar,

eine zux Entgegennahme der Aktien befugte Wertpapiersammelbank,

das Bankhaus Krentschker « Co., Wien.

Jn Falle der Hinterlegung der Ak- tten bei einem Notar oder einer Wert- papiersammelbank ist die *Bescheini- gung des Notars über die erfolgte Hiniterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei dex Gesellschaft einzureichen.

Wien, aim 20, Mai 1943.

Montana Aktiengesellschaft für Bergbau, Jndustrie und Handel.

Der Vorstand.

sind folgende

Wien,

[8829] Steirische Kohlenbergwerke Aktiengesellschaft, Wien.

Dio Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur Teilnahme an dex am 21. August 1943, 10 Uhr 30 Min., in Wien, 1. Schubertring Nr. 3, 1. Stock, mit folgender Tages- ordnung stattfindenden Hauptversamm- lung höflih eingeladen. -

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und D2S Rechnungsabschlusses zum 31, Dezember 1942 und Voxlage des Berichtes des Ausfsichtsrates hierzu. d

. Beschlußfassung über den Vortrag

des Reinverlustes auf das Ge- schäftsjahr 1943.

3 deo Mob über die Entlastung M Vorstandes und des Aufsichts- rates,

4. Wahl des Abshlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

5. Allfalliges.

Stimmberechtigt sind diejenigen Af- tionäre, die ihre Aktien gemäß § 18 der Satzungen so zeitig hinterlegen, daß zwischen dem Tage der Hinter- legung und dem Tage der Haupt- versammlung mindestens drei Tage frei bleiben.

Anmeldestellen sind:

die Gesellschaftskasse,

ein deutscher Notar,

eine zur Entgegennahme der Aktien

befugte Wertpapiérsammelbauk, das Bankhaus Krentschker & Co., Wien.

_Im Falle der Hinterlegung der Al- tien bei einem Notar oder einer Wert- papiersammelbanfk ist die Bescheini: qung. des Notars über die erfolgte Hinterkegung spätestens cinen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Wien, am 20. Mai: 1943,

Steirische Kohlenbergwerke Aktiengesellschaft, Der Vorstand.

[8830] Aspanger Kaolin- und Steinwerke _ Aktiengesellschaft, Wien.

Dio Aktionäre unserex Gesellschaft werden hiermit zur Teilnahme an der am 21. August 1943, 11 Uhr, in Wien, 1; SGwWb&@txing «Nv 3, I. Stock, mit folgender Tagesordnung stattfindenden Hauptversammlung höflich eingeladen.

Tagesorduung:

1. Vorloge de3 Geschäftsberichtes und des - Rechnungsabschlusses zum 31. Dezember 1942 und Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates hierzu.

. Beschlußfassung über dem Vortrag des Reinverlustes auf das Ge- schäftsjahr 1943.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- rates.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

5. Allfälliges.

Stimmberechtigt sind jene Aktionär, die ihre Aktien gemäß § 18 der Satzun- gen so zeitig hinterlegen, daß zwischen dem Tage der Hinter- lequng und dem Tage der Haupt- versammlung mindestens drei Tage frei bleiben. S

Anmeldestellen sind:

die Gesellschaftsfasse,

cin deutscher Notar,

cine zur Entgegennahme der Aktien befugte Wertpapiersammelbank,

das Bankhaus Krentschker & Co., Wien.

Im Falle der Hinterlegung der Af- tien bei einem Notar odex einer Werl|- papiersammelbauk ist die Beschei- nigung des Notars über die erfolgte Hinterlequng svätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungs8frist bei der Gesellschaft einzureichen.

Wien, anm 20. Mai 19483. Aspanger Kaolin- und Steinwerke

Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

[8831]

Gmundner Kalkwerke Aktiengesell- schaft, Gmunden, Oberdonau. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur Teilnahme an der am 21. August 1943, 11 Uhr 30 Min., in Wien, 1., Schubertring Nr. 3, T. Stock, mit folgender Tages- ordnung stattfindenden Hauptver- sammlung höflich eingeladen.

Tages8orduung :

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Rechnungsabschlusses zum 31. Dezember 19422 und Vorlage des Berichtes ‘des Aufsichtsrates hierzu. i

. Beschlußfassung über den Vortrag des Reinverlustes auf das Ge- schäftsjahr 1943.

Ï Beschlußfassung itber die Entlastung es Vorstandes und des Aufsichts» rates.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das

Geschäftsjahr 1943. 5. Allfälliges. Stimmberechtigt sind jene Aktionäre, die ihre Aktien gemäß § 19 der Sta- tuten spütestens drei Werktage vor der Hauptversammlung bei einer Erlagstelle hinterlegt haben. Erlagstellen sind: die Gesellschaftsfasse, ein deutscher Notar, eine gemäß § 107 Akt.-G. zur Ent- gegennahme für geeignet erklärte Wertpapiersammelbauk,

das Bankhaus Krentschker & Co., Zweigniederlassung Wien.

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bet einer Wertpapiersammelbank ist die Ve- scheinigung übex die erfolgte Hinter- leaung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen,

Gmunden, 20, Mai 1943.

Gmundner Kalkwerke Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

S C

L r H

Reich8- und Staatsanzeiger Nr. 128 vom 4. Juni 1943. S. 2

strafe in unbeschränkter Höhe verhängen. Strafen über 5000 NAM jedoch nur nach Anhörung des Beirats. Die Ver- bandsstrafe wird dem Mitglied unter Angabe der Gründe durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt.

(2) Gegen die Festseßung einer Verbandsstrafe kann das Mitglied innerhalb einer Frist von zwei Wochen nah Zu- stellung Klage beim Schiedsgericht 14) erheben. Wird die Verbandsstrafe nicht bezahlt, so kann der Deutsche Salzverband gleichfalls Klage vor dem Schiedsgericht erheben.

(3) Die eingehenden Strafgelder sollen für Forshungs- zwecke verwendet werden. 8 14

Schiedsgericht

(1) Ueber Klagen, die Verbandsstrafen betreffen, entscheidet unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges ein Schieds- rihter, der nah Anhörung der Bor Mate grappe Bergbau vom Leiter der Reichsgruppe Fndustrie bestellt wird.

(2) Der Schiedsrichter muß ein zum Richteramt befähigter Deutscher sein,

(3) Soweit nah den hlt tra der Hivilprozeßocdnung die ordentlihen Gerichte zur Mitwirkung in Schieds- oder Vollstreckungsverfahren berufen sind, soll das Amts- oder Landgericht Berlin zuständig sein.

(4) Der. Schiedsrichter entscheidet nah billigem Ermessen, wem die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind.

8 15 Verschwiegenheit

Der Borsiger und die Mitglieder des Beirats sind ver- pflichtet, über Einrichtungen und Betriebsverhältnisse, die ihnen in Ausübung ihrer Befugnisse zur Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu bewahren und sih der Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu enthalten. Das Line gilt für Verbandsmitglieder, die der Vorsiger in Aus- {üs e oder zu sonstiger Mitarbeit beim Verband beruft. Be- auftragte und Angestellte des Salzverbandes sind entsprechend

u verpflichten. zu verpf 16

Hastung

R die Verbindlichkeiten des Deutshen Salzverbandes a tet dessen Vermögen. Soweit die Gläubiger hieraus nicht efriedigt werden können, muß der Fehlbetrag durch Umlagen aufgebracht werden, die mit Zustimmung des Reichswirt- \haftsministers auch vom Vorsizer festgeseßt werden können. Ausgeschiedene Mitglieder haften für die bis zu ihrem Aus- scheiden umgelegten Beträge. Die Haftung der Verbands- mitglieder ist auf das Legen ihrer Betriébe zur Her- stellung und Gewinnung von Salz beschränkt.

Bekanntmachung

Es sind bestellt worden: 1. Herr Dr. Albert Brummenbaum, Berlin, -zum Vorstandsmitglied und Reichsbeauftragten der Reichs- N für Saátgut zugleih als Üeberwachungsstelle, erlin. Er führt den Vorsiß im Vorstand der Reichs-

stelle,

2. a Dr. Karl Sch midt, Berlin, gum Vorstands- mitglied und stellvertretenden Reichsbeaguftragten der Reichs telle für Saatgut zugleih als Ueberwachungs-

stelle, Berlin. 3. Herr Dr. Friedrih Spennemann zum Vor- standsmitglied der Reichsstelle für Saatgut, Berlin. Die Vertretung der Reichsstelle für Saatgut regelt sich nah L 2 der Verordnung vom 4. Mai 19483 RGBl. I S. 285.

Berlin W 8, den 1. Funi 1943, Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V. Williken s.

Bekanntmachung

Auf Grund der V 1, 3 und 4 der VO. über die Einziehung volfs3- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 RGBl, I S. 911 in Ver- bindung mit den Erlassen des Reichsministers des Fnnern vom 12. Zuli 1939 1 a 1594/39/3810 und des Reich3- Patieters im Sudetengau vom 29. August 1939 Il][ 7

i/Jd 7126/39 —, wird das gesamte Vermögen folgender Personen:

Karl Chalupa, geb. am 4. 5, 1902 in Nesselsdorf, wohn- haft in Mährisch-Ostrau, Hauptstraße 32, Protektorats- angehöriger,

Vladimir Hykel, geb. am 28. 9. 1898 in Stramberg, wohnhaft dortselbst Nr. 245, Protektoratsangehöriger,

Kasimir Zavila, geb. am 9. 6. 1898 in Stramberg, wohnhaft dortselbst Nr. 417, Protektoratsangehöriger,

Anna Plsche k, geb. am 18. 6. 1890 in Dollein bei Olmüß, ehem. wohnhaft in Weska, jeßt Dollein bei Olmüß, Pro-

teftoratsangehörige,

Fanni Sara Weißenstein, geb. Rosenmann, geb. am 17. 3. 1891 in Olmüß, ehem. wohnhaft in Hohenstadt/ March, Bräuhausgasse 6, jeßt angeblih im Protektorat,

Hilde Sara Winter, geb. Hajek, geb. am 10. 8. 1905 in Eiwanowiß, Bezirk ischau, ehem. wohnhaft in Neu- titschein, Kirchengasse Nr. 9,

Else Sara Lu st i g, nähere Personalien unbekannt Nes wohnhaft in Zwittau, Fglauer Str. Nr. 3, jeßt unbekannt,

Leopold Zsrael L u st i g, geb. am 8. 10. 1876 in Preßburg, ehem. wohnhaft in Zwittau, Jglauer Str. Nr. 3, jeßt unbekannt,

hiermit zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanz- verwaltung eingezogen.

Troppau, den 31. Mai 1943.

Geheime Stáäatspolizei. Staatsþpolizeistelle Troppau.

aare t e

Anordnung Nr. 2 ur Durchführung der Anordnungen 1/43 und V/43 der ecichsstelle für Rauhwaren Sitten M von zugerichteten

Pelzfellen für öffentlichen Bedarf)

Vom 29. Mai 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung dés Warenverkehrs vom 18, August: 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des

Reichswirtschastsministers angeordnet:

8&1 Die nah § 12 der Anordnungen 1/43 und V/43 der Reichs- stelle für Rauhwaren vom 15, anuar/15. April 1943

(Deutscher Reichsanz, und Preuß, Staatsanz, Nr. 16 vom 21. Fanuar 19483/Nr. 88 vom 15. April 1943) an die Reichs-

stelle für Rauhwaren und den Reichsinnungsverband des Kürschner-, Hut- und Handshuhmacherhandwerks, Abteilung Leipzig, zu erstattenden Meldungen über Fern zuge=- rihteter Felle und herzustellender Hamster- un Bisamfutter jowie E emnitreifen sind künftig an die ahgruppe Rauch- waren und Pelze der Wirtschastsgruppe Groß- und Außen- handel, Leipzig, zu richten. 82

(1) Die nach § 11 der Anordnungen 1/43 und V/43 für die äSzlibrung von Wehrmachtaufträgen zugerichteten Felle und hergestellten Futter und Streifen sind nah den Weisungen der sacgruppe Rauchwaren und Pelze der Wittschaft8gruppe

V4 und Außenhandel, Leipzig, zu veräußern.

(2) Die Fachgruppe Rauhwaren und Pelze gibt die Wei- sungen zur Veräußerung entsprechend den Aufträgen auf Lieferung von Fellen und Pelzwaren, die öffentliche Stellen gemäß § 13 b Abs. 1 mit Genehmigung der Reichsstelle erteilt

haben. (3) Die Fachgruppe handelt im Auftrage der Reichsstelle und unterliegt insoweit deren Weisungen und Aufsicht.

83 Verarbeiter dürfen Felle, Futter und Streifen, die sie auf Grund einer Veräaußerungsweisung der ag enppe Rauch- waren und Pelze der Wirtschaftsgruppe Groß- und Außen- handel, Leipzig, erworben haben, nur zur Ausführung der Aufträge verwenden, für die die Veräußerungsweisungen erteilt worden sind. a4 :

Als Fellsammelstelle, durch deren Vermittlung gemäß § 3 der Anordnungen 1/43 und V/43 inländische Felle von Silber- füchsen, Blaufüchsen, Nerzen, Nutria (Sumpfbiber) vom Erzeuger zu veräußern sind, wird die

Deutsche Fellverwertung G. m. b. H., Leipzig C 1, Branden-

burger Str. 16 b, j j

ugelafssen. ä g 5

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. straf 8 6

(1) Diese Anordnung tritt am 15. Juni 1943 in Kraft.

(2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver- waltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteier-

mark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 29. Mai 1943. Der. Reichsbeauftragte für Rauchwaren. M. d. F. d. G. b.: Hoffmann.

ofarve na vorn!

Jeder Stiefel, jeder Sschätu À as Leder Gümmi. Textilien oder térkrtoff, de Du rpeudert, i.5f ein Beitrag- zurWVetrkraft Deines Volkes

Bekanntmachung

A. Gemäß § 8 des Luftschuhgesezes vom 26. Juni 1935 sind widerruflich genehmigt worden :

1 U der Firma der Vertrieb . von Kenn-Nr.

Verdunklungss\toff „Quali- | RL 3—43/238 tät Nr.42/219/3“ nur für Rollhänge Gütefklasse Ta, Zellwollgewebe, beider- seits glatt {warz gestri- chen, 335 g/qm

Verdunklungss\toff „Quali- tät LK 33“ nur für Roll- hänge, Güteflasse IT, Pa- piergewebe, beiderseits glati s{chwarz gestrichen, 450 g/qm

B. Nachstehend aufgeführte gemäß § 8 des Luftschußgeseßes er- teilte Vertriebsgenehmigungen wurden widerrufen:

Ernst Ferd. Waentig, Großenhain i. S.

Bleicherei, Färbe- RL 3—43/45 J rei und Apyretur- Anstalt Uhingen AG., Uhingen (Württ.)

p der Firma der Vertrieb von Kenn-Nr.

Rundschlauchdihtung für | RL 3—41 /67 Schußraumabschlüsse aus deutschem Werkstoff „Qualität 2402 A“ Hagener Elektrizi- | Luftshuy-Motorsirene, täts-Jndustrie, Form L 136.

Pa R H i, W.

Luftschußz-Motorsirene, RL 4—37/10 Form L 137

Luftschußz-Motorsirene, Form L 334

Vereinigte Gotha- nia-Werke AG., Abt. Gummi-

waren, Gotha RL 4—37/8

desgl.

Sachsenwerk AG., Abt. N 5, Nieder- sedliy i. Sa.

desgl.

RL 4—37/1

Luftschuß-Motorsirene, RL 4—37/2 Form L 934

fleiner Blaureizschweldose | RL 1—37/21

Hagenuk, Neufeld & Kuhnke GmbH., Kiel

desgl.

P. F. Schönberner, Oschag i. Sa,

desgl.

großer Blaureizshweldose | RL 1—37/22 Verdunklungsballon P. F. S. 70

Verdunklungsballon RL 3—837/683

P. F. S. 72

Tad

RL 3—37/62

I

Lfd, der Firma der Vertrieb von Kenn-Nr.

Nr.

10 desgl. | RL 3—37/6

| Verbunklungsballon P. F. S. 74 Verdunklungsmantel P. F. S. 52 Verdunklungsmantel P. F. S. 54 Verdunklungsmantel P. F. S. 62 Verdunklungsmantel P. F. S. 64 Schugzellen

11 desgl. RL 3—37/65

12 desgl. RL 887/68

j ! j j j | | j

13 desgl. RL 3—37/67

14 desgl. RL 3—37/68

15 | Erkelenzer Maschi- RL 3—38/140 nenfabrif Ferd. Clasen KG., Erkelenz Mannesmann Schuyzellen aus Stahl- Stahlblechbau, blech Berlin C 2 L Dortmund-Hoerder | splittersichere Stah“schuß- | Hüttenverein zellen AG., Dortmund desgl.

C. H. Jucho, Dortmund desgl.

| RL 3—38/44

RL 3—38/153

splittersichere Stahlshuß- | RL 3—88/154 zellen ohne Rückwand splittersichere Stah!shußz- zellen Type A | | O splittersichere Stah.[hugt- | RL 3—37/225 zellen Type B | _ \plittersichere Schußzelle, | RL 3—837/220 Type 1

RL 3—37/224

Deutsche Metall- türenwerfe Aug. Schwarze AG., Berlin NW7 Wilhelmshütte, Eisen- 11, Email- lierwerke AG., Sprottau Kelle & Hilde- Luftschußzzellen aus Stahl- brandt GmbH., blech Niedersedlih- Dresden - Carl Trippel, Luftschußzellen aus Stahl- Stahlbau, blech | Breslau 10 | Pelt-Geldschrank- | Luftschußzellen aus Stahl- | RL 3—40/99 Ges.mbH., Düjsel- | blech | dorf 26 desgl. Schußzellen Berlin, den 1. Juni 1943. Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschus. J, A.: Lukase der, Oberst.

splittersichere Schugzelle | RL 3—37/318

RL 3+—39/18

RL 3—838/266

| RL 3—88/176

Irichtamtliches

Deutsches Reich Nr. 10 des Reichsministerialblatts vom 99, Mai 1943 i} soeben

erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorst- straße 4, zu beziehen. JFnhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs- sahen: Zweite Anordnung über die Durchfuhrung städtebaulichex Maßnahmen im Reichsgau Wien. Dritte Anordnung über die

Durchführung städtebauliher Maßnahmen im Reichsgau Wien. Fünfzehnte Anovdnung über die Neugestaltung der Stadt Linz a. d. Donau. 2, Konsulatwesen: Ernennung. Exequatur- erteilungen und Erlöschen einer Exequaturerteilung. 3. Steuer- und Zollwesen: Verordnung über die Aenderung der Zuständtg- keiten der Finanzämter in München. Verordnung über Aende- rung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und des Teils Ill der Anleitung für die Zollabfertigung. 4. Veterinärwesen; Verordnung Uber Einlaßstellen und Aus landsfleishbeshaustellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch,

Aus der Verwaltung

Jn welcher Höhe gibt das Reich Kriegssachshaden-Entschädigung?

Wie die Erfahrung lehrt, besteht vielfah noch nicht genügend Klarheit darüber, in welcher Höhe das Reich für Kriegssahjhaden Entschädigung gewährt. Die maßgebenden Bestimmungen Und Gesichtspunkte enthält ein Bericht, den Obermagistratsrat D Su um bia ch; Berlin, in der Zeitschrift „Deutsche Verwal- tung“ veröffentliht. Gemäß § 4 der Kriegssahshäden-Verordnung ist maßgebend für die Höhe der Cnt aua der Kostenbetrag, der bei Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung aufzuwenden 1st oder im Zeitpunkt der Entscheidung aufzuwenden ware. Es kommt aljo nicht darauf an, welchen „gemeinen Wert“, d, h, welhen Ver- faufswert dié zerstörten Sachen im Zeitpunkt des Schadenfalles haben, Wollte man diesen „gemeinen Wert“ zugrunde legen, |o würde der Geschädigte nicht in der Lage sein, den vor Eintritt des Schadens bestandenen Zustand wiederherzustellen. Denn es wer- den z. B. im gewöhnlichen Geschäftsvertehr gebrauchte Möbel, Kleidungsstücke und sonstiger Hausrat weit unter ihrem tatsäch- lichen Wert gehandelt. Ein Anzug etwa, der neu 150 NA gefostet hat, weist schon nah Gebrauch in wenigen Wochen im gewöhn- lichen Geschäftsverfehr einen Veräußerungswert von vielleiht nur 50 NA auf; ähnlich liegt es bei Haushaltsgegenständen, wie Por- ellan, Lampen, Möbelstücken usw. Jhr Veräußerungswert sinkt s nach kurzér Gebrauchsdauer, obwohl sie für den benußenden Eigentümer noch immer vollwertig sind, weil sie ihm die gleichen Dienste leisten wie eine neue Sache. Ebenso wenig deckt sich die - Höhe der Entschädigung mit dem Preis, den der Geschädigte bei Änsbaftun der Sachen aufwandte. Rechnungen sind deshalb für die Feststeltung8behörde nur insoweit von Bedeutung, wie sie ihr wichtige Anhalte über Art und Güte der Sachen, Eigentumsver- hältnisse und Dauer der Besitzeit geben. Hiernach ermogliht allein die allgemeine Zugrundelegung der Wiederbeschaffungs- oder Wiederberstellungskosten jene vom Reich verfügte großzügige Ent- schädigungsregelung, die den Verhältnissen des Geshädigten vor Eintritt des Schadens voll Rechnung trägt.

Die Ersabsahe muß der zerstörten gleichartig sein bzw. dem Geschädigten die gleichartigen Dienste tun. Grundsäßlih richtet sih deshalb die Höhe der Wiederbeschaffungskosten bei gebrauchten Sachen nah den Kosten der Wiederbeschaffung gebrauchter Sachen. Ft die Wiederbeschaffung solcher (alten) Sachen aber niht durch- führbar, weil sie nicht erhältlih sind oder es sich um persönliche Gebrauchsdinge handelt, deren Benußung im gebrauchten Zu- stande dem Geschädigten nicht zuzumuten ist, so ist den Wieder- beshaffungskosten der Kaufpreis für neue, gleichartige Sachen zu- grunde zu legen. Wenn dabei der Gebrauchswert der neuen Sache für den Geshädigten erheblih größer als der der alten Sache ist, fann ein Abzug „neu für alt“ erfolgen. Wie jedoch erwähnt, wird der Wert der gebrauhten Stücke bei Möbeln usw. für den Ge- \hädigten und nur der ist maßgebend zumeist nur wenig oder überhaupt niht unter dem einer neuwertigen Sache liegen. Uebrigens kann derx Geschädigte auch seine etwaige Befürchtung einer Preissteigerung auf das Reih abwälzen. Er beantragt dann, die' Entscheidung über die Höhe der Entschädigung aus- zuseyen, bis die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung tatsäch- li erfolgt ist. Selbstverständlich hat der Geschädigte immer die

Pflicht, den Weg zu wählen, der für die Gemeinschaft die ge- ringsten Kosten zur Folge hat. ¿