1943 / 134 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Jun 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Verlin, Freitag, den 11. Juni

1943

7. Alktien- [9827] S ; 5 [9522] Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1942. __ Die Aktionäre der Afktiengesell- - E gesellschaften schaft für Glasinduftrie vorm. Contratboden Aufwendungen. [9828] Friedr. Siemens werden hierdurch T, Aufwendungen für den Bahnbetrieb: Atlas-Werke Akti sellschaf L E ordentlichen Hauptver- a “e 1, Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge, 2Ltlas-Werke tienge}eilhchast, sammlung auf Donnerstag, den Deutsche Centralbodenkredit- ausschl. der Löhne der Bahnunterhaltungs-

Bremen.

Einladung zu der am Dienstag, dem 13. Juli 1943, 12,00 Uhr, im „Haus der Fndustrie“, Bremen, Contrescarpe 187, stattfindenden 32, ordentlichen Hauptversamm- lung. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes so- wie der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrehnung für das Ge- schäftsjahr 1942 und des Berichtes des Aufsichtsrates.

Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinns.

3. Beschlußfassung über die Ent- lastung von Aufsichtsrat und Vor- stand.

4. Wahler zum Aufsichtsrat.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

Hinterlegungsstellen gemäß § 19 der Satzung:

Bremer Bank Filiale der Dresd:

ner Bank, Bremen,

Dresdner Bank in Hamburg,

Dresdner Bank, Berlin,

Norddeutsche Kreditbank A.-G., Bremen, und Filiale Hamburg,

Hugo Stinnes G. m. b. H., Mülheim-Ruhr.

S)

Hamburg,

Leßter Hinterlegungstag: Sonn- abend, der 10. Juli 1943. Der Vorstand. [9872] Teutoburger Wald-Eisenbahn-

Gesellschaft.

Die Aktionäre der Gesellshaft wer- den hierduxch zur ordentlichen Hauptversammlung am S. Juli 1943, 11/2 Uhr, in Bexlin-Wil- mer3dorf, Mecklenburgishe Str. d7, eingeladen.

Tages8orduung :

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und der Bilanz und Gewinn- und Verl ustrechnung des ahres 1942 nebst Bericht des Aufsihtsrates. Verwendung des Gewinnes des Jahres 1942.

Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

Wahl zum Aufsichtsrat.

Wahl eines Prüfers gemäß F 25 dex Ersten Verordnung zur Durch- führung der Dividendenabgabever=- ordnung und etwaigen anderen Geseßen und Verordnungen.

Wegen Hintexlegung der Aktien wird auf S 20 der Sabung perwiesen. Die Sinterlegung fann auch bei der Ber- liner Handels-Gesellschaft, Berlin, der Reichs-Kredit-Gesellschaft A.G., Verlin, der Dresdner Bank, Ber- lin, der Deutschen Bank Filiale Gütersloh, oder bei der Dresdner Vank Filiale Gütersloh, erfolgen.

Berlin, den 11. Funi 1943.

Der Aufsichtsrat. Dräger.

[9829] Dahme-Uckroer Eisenbahn- gesellschaft.

Namens und im Austrage des Herrn Vorsivers des Aufsichtsrats“ werden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Donnerstag, dem S. Juli 1943, um 11,45 Uhr, in Dahme (Mark), (Rathans, Sitzungszimmer), stattfindenden ordentlichen Haupt- versammlung ergebenst eingeladen.

Tagesordnung :

1. Vorlage des Geschäftsberihts und des FJahresabschlusses für 1942 nebst dem Vorschlag des Vorstan- des für die Gewinnverteilung und dem Bericht des Aufsichtsrats.

2, Beschlußfassung über die Ver- teilung des Reingewinns.

3. Beschlußfassung Uber die Ent- lastunq des Vorstandes und des Aufsichtsrats.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

5. Bestellung eines Dividenden- prüfers für die Geschäftsjahre 1940 und 1941.

Zuc Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind nur die Aktionäre be- rechtigt, die ihre Aktien spätestens 2 Stunden vor der Versammlung bei der Gesellschaftskasse in Dahme oder spätestens am dritten Tage vor der Versammlung bei der Brandenburgischen Provinzialbank und Girozentrale, Berlin SW 68, Alte Fakobstr. 130/132, oder bei öffent- lichen Junstituten odex bei einem Notar hinterlegt haben. An Stella der Aktien genügen auch amtliche Bescheinigungen von Staats- oder Kommunalbehörden und -kassen so- ivie von der Reichsbank und deren Nebenstellen über die bei ihnen hin- terlegt-n Aktien. Wegen des Ver- fahrens bei der Hinterlegung der Aktien und der Erteilung der Einlaß- farten wird auf § 29 der Satzung ver- wiesen.

Dahme (Mark), den 8. Juni 1943.

Die Direktion. Borchart.

o go 9

8. Juli 1943, 16 Uhr, im Sithungsjaale der Berliner Handels- Gesellschaft, Berlin W, Behrenstraße 32, Eingang A, 2 Treppen, ergebenst ein- geladen. Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichtes und des festgestellten Fahresab- Ichlusses 1942,

. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung.

3. Beschlußfassung über die Ent- lastung des Vorstandes und Auf- sihtsrates.

4. Beschlußfassung über die Aende- rung des F 1 der Saßung (Name der Firma).

5. Wahlen zum Aufsichtsrat.

6. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

Die Aktionäre, welche thr Stimm- recht in der Hauptversammlung aus- Uben wollen, werden ersucht, thre Aktien gemäß § 15 unserer Saztung entiveder bei unseren Gesellschafts- kassen ‘in Dresden und Neusattl b. Karlsbad oder bei der

Berliner Handels - Gesellschaft, Verlin,

Dresdner Bank, Berlin, Dres- den, Düsseldorf, Frankfurt a. M. und Leipzig,

Deutschen Bank, Berlin, Dres- den, Diisseldorf, Frankfurt a. M. und Leipzig,

oder bei der Deutschen Reichsbank als Wertpapiersammelbank späte- ftens am Sonnabend, dem 3. Juli 1943, zu hinterlegen und “bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort zu belassen.

Dresden, den 8. Juni 1943. Aktiengesellschoft für Glasindufstrie

vorm. Friedr. Siemens.

9

Der Vorftand.

CORRR R R E S N N R R I R E NAN E R E S T E S E E E I S R E E E M Brohltal Eisenbahn-Gesellschaft Akt.-Ges., Brohl a. Rh,

Vilanz per 31. Dezember 1942.

[9171].

Aktiengesellschaft Gemeinschafts- gruppe Deutscher Hypotheken- banken —, Zinsherabseßzungsangebot.

Auf Grund der Verordnung über das Verfahren beim Umtaush von Schuldverschreibungen der Kredit- institute vom 8. Dezember 1941 bieten wir hie:mit den \Fnhabern der 41/2% Hypotheken-Pfandbriefe Emission 9 der Deutschen Centralbodenkredit- Aktiengesellschaft die Herabseßung des Zinsfußes vom 1. Januar 1944 ab auf 4 vom Hundert an,

Inhaber, die statt der Zinsherahb- schung die Bareinlösung ihrer Pfand- briefe wünschen, werden aufgefordert, die Stücke mit Zinsscheinen zum 1, Juli 1944 und folgenden -nebst Er- neuerungsscheinen in der Zeit vom L, Juli bis 15. August 1943 mit etnem entsprechenden Antrage an un- seren Kassen in Berlin und Bres- lau einzureichen. Die fristgemäß ein- gereichten Stücke werden zum 2. Ja- nuar 1944, dem nah den Anleihe- bedingungen nähstzulässigen Kündi- gungstermin, in bar eingelöst; zu diesem Termin gelten sie gemäß der Verordnung als gekündigt.

Für diejenigen Pfandbriefe, die in- folge dieses Aufrufs nicht bis zum 15. Auguft 1943 zur Barein- lösung eingereiht sind, gilt nach der Verordnung das Angebot zur Herab- seßung des Zinsfußes auf 4 vom Hun- dert mit Wirkung vom 1. Fanuar 1944 ab als angenommen. Die Zins- senkung ist gemäß § 5 ‘der Verordnung jedem späteren Fnhaber der Stücke gegenübec wirksam.

Verlin NW 7, Unter den Lin- den 26/30, den 8. Juni 1943.

Der Vorstand.

E, I

A, Aftiva. I, Anlagevermögen: 1, Anlagen des Bahnbetriebes:

a) Bahnbetriebsgrundstücke einshl. des Bahn- körpers und der Betriebsgebäude . . .

B) GleiSsamladet i.

c) Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen s d) Bebaute und unbebaute Grundstücke, die aus\{chl. Verwaltungszwecen oder Werkwoh-

nungszwecken dienen . . ., e) Betriebsmittel (Fahrzeuge) .

f) Werkstattmaschinen und maschinelle Anlagen*) g) Werkfzeuge, Geräte, Betriebs- und Geschäfts-

Ua

2. Anlagen des Reaftvertehrebeiriebez: a) Betriebsgrundstücke und Betriebs- L E

E T Aa A b) Betriebsmittel (Fahrzeuge) . Qua e a lp

5 387,10

Abschreibung S 0D S S 5 386,10 1|— 3. Andere bebaute und unbebaute Grundstüde 4 809/95] 1 047 226/35

TI%. Uml[aufvermögen:

1. Stoffvorräte (Betriebs- u. Werkstattmaterialien)

Babe

Leistungen .

3, Forderungen auf Grund von Lieferungen und 4.

Von der Gesellschaft ‘geleistete Anzahlungen:

Au Solo L, A Mételpune S

o

B. Passiva. T, Grundfapital:

1110 Stück Vorzugsaktien à A 200,— 222 000|— 2590 Stüd Stammaktien à RAM 200,— « 518 000|—| 740 000 |—- TIL, Rücklagen: E 1. Geseßlihe Rücklagen: Bilanzreservestock . .. 83 000|— 2. Andere (freie) Rücklagen: C E R E 3 500|— Drn E S, 134 755/27 G) Pai e L s 26 522/90 d) Sonderrüdcklage für Unterhaltung der Bahn- E: 201 000|—| 8365 77817 IIL, Rückstellungen für ungewisse Schulden: E Seer ele A 59 000|— M Ce e 352 721/36 V, Verbindlichkeiten: 1, Zuschußverpflichtung an die Pensionskasse Berlin 44 089/81 2. Abrechnungsschuld an die Reichsbahn . . …. 100 278/37 3, Verbindlichkeiten auf Grund von Lieferungen Cd 20 047/23 4. Sonstige Verbindlichkeiten: a) Gewinnanteile der Genußrechte 1938. .. 80/50 b) Gewinnanteile der Genußrehte 1939. ., 101/50 c) Gewinnanteile der Genußrehte 1940. , , 105 |— d) Gewinnanteile der Genußrechte 1941... 273 |— e) Gewinnanteile der Genußrechte 1942 . „, 1 809/50 f) Auslosung der Genußrehte .... «6 1 100/—| 167 884/91 g) Noch im Umlauf befindlihe Genußrechte . | 56 500|— H U e. 4 800|— : 51 700|— VI. Posten, die der Rehnungsabgrenzung dienen . . A 60/71 V, Goviiioorirda aus 1 a eo 5 736 |—

C E ea

*) Ankauf; Gleiswaage Hafenbhf. Brohl L.A 5710, Dampfkran Umlbhf. 15 219,60.

**) Ankauf: Anhänger für Lastkraftwagen A4 5386,10,

w

E 500 |—

« Kassenbestand einschl. Postsheckguthaben . .. Von

X O R 5

176 88478 E 227 847 |— 16 200 |-—

30 500 |— 491 436 |— 88 396/62

S 7 100|—

O 4 051 |— ; ¡F2uE : 5 386,10

38 034/77 271 989/37

Î 114 794/81

12 499/94 12 999/94 20 577/46 316 227/95

1 821 850/65

53 405/50 1 821 850/65

47 669/50

E L: E rena

und Werkstättenarbeiter . .. 2, Soziale Ausgaben: j a) Soziale Abgaben .

Ergänzung:

1 und Geschäftsausstattung . . 5. Sonstige Auswendungen . ..

3, Dreb a e A

haltung entfallenden Löhne: a) der baulichen Anlagen . , b): Dee Vetriebs 5. Sonstige Aufwendungen , , IIL, Versicherungskosten: L Cie uetieb R 2. Krastverlehvöbettieh e.

IV, Steuern vom Einkommen, vom Vermögen: 1, Eisenbahnbetrieb :

M E DrCotide Cle L. O DTSD Ee S V, Berufsvertretungen:

L Genn 2. Qastverlehe D S VI. Zuweisungen: /

L. An freie Rücfllagen:

der Gewinnanteile erfolgt durch die Kasse

[9825] Wollwaarenfabrik „Mercur“, Liegnitz,

Die Aktionäre unserer Gesellschaft

werden zu der am Mittwoch, den

30, Juni 1943, vormittags

11 Uhr, in Liegniß, in den Räumen

der Gesellshaft, Bahnhofstraße 1,

stattfindenden ordentlichen Haupt-

versammlung eingeladen. Tagesorduung :

1. Vorlegung des Fahresabschlusses, des Geschäftsberihts und des Be- richts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1941/42. Beschluß- fassung über die Verwendung des Reingewinns.

2. Entlastung des Aufsichtsrats. Ò

9. Aenderung des § 9 der Satzung bezüglih Zahl der Ausfsichtsrats- mitglieder.

4. Aufsichtsratswahl.

5, Wahl der Wirtschaftsprüfer für

Vorstands und

b) Sonstige Ausgaben für Wohlfahrtszwecke . 3. Kosten für Beschaffung der Betriebsstoffe 4, Kosten für Unterhaltung, Erneuerungen -und

a) der baulichen Anlagen einschl. der Löhne für Bahnunterhaltungsarbeiter . . . .. b) der Betriebsmittel (Fahrzeuge), der Werk- stattmaschinen, der masch. Añlagen einschl. der Löhne der Werkstättenarbeiter . é c) der Werkzeuge, der Geräte, der Betriebs-

TT. Aufwendungen für den Kraftverkehrsbetrieb : 1, Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge, soweit sié nicht Unter 4 aufzuführen sind . . ¿ « « 36 290/60 2 Cal E 2 010/15

4. Unterhaltungsfkosten eins{chl. der ‘auf die Unter-

a) Steuern vom Einkommen, Ertrag und Ver-

‘Reichsbank als

das Geschäftsjahr 1942/43.

A O M4 9

S l 2D R E 1101/13 27 73489 79 308/52 |

42 544/88

58 199/15

Ga 4s 4 75551 16 122/80

460 149/33

17 519/32

15 971/39 oe eo o. 3 205|7

e D 4 685/62

4 bh 215/85) 4900/97 |

Ertrag und

+ ev e «1 V0 O00AI . . . . . .“ 1 586/40 dai nic r OLEEO 208 707187 . o Q . . 1 73687

A 257/42 1 994/29

M No E 343/33 b) Erneuerungss\tock T L D 10 000|— c) Sonderrücklage für Erhaltung der Bahn- Aae E S e C 67 000|— 2 Ce 62 886 |— 3, Gewinnanteile der Genußrehte ...... 1 809/50 4 Meld E Gere 2 220—| 144 258/83 VII, Abschreibungen auf das Anlagevermögen des S Kraftverkehrsbetriebes: 17 AvIOetbin g aur Sabel 5 386/10 2 Leg u Ge 91 |— 5 477/10 T Georg aue E E 5 736 |— G Qu I r E 47 669/50 53 405/50 950 891/33; Erträge. L. Einnahmen aus dem Bahitbetrieb“ 1. Aus dem Personen- und Gepäeverkehr . ., 187 393/29 2. Us De Gee E 476 207/36 S Ce Ca 24 773/95| 688 374/60 IT, Einnahmen aus dem Kraftverkehrsbetrieb: E 1, Einnahmen aus Sonderfahrten . E 2 72776 2. Einnahmen aus Wagenvermietung Kom, ,. , 93 019/73 3. Einnahmen aus Wagenvermietung Lkw. ¿ « , 220/30 4. Einnahmen aus Lastwagenbetrieb . . . , ,„,. 31 993/53 5. Aus Vermietung des Lastwagens . . «+« 20 197/22 6 Co Cm E 140/78] 148 299/32 IIT. Zinsen, soweit sie die Aufwandzinsen übersteigen . A 17 531/72 IV. Außerordentliche Erträge: i 1. Verfallene Obligationen und Getoinnanteile der Ga 527 2 Conte C L S 400|— So Ce 7 27714 4. Auflösung Pachtanlageerneuerung . . . .., 40 000|— 48 20414 V. Außerordentliche Zuwendungen (erlassene Beför- S DENGS e R A 42 745/35 VL Gewinnvortrag aus dem Vorjahre. «e «n 5 736|—

950 891/13

Laut Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juni 1943 gelangen |! 6% Dividende für das Geschäftsjahr 1942 zur Verteilung. Die Auszahlung der Dividende erfolgt gegen Einreichung des Dividendenscheines Nr. 1 nach Abzug der Kapitalertragssteuer und des Kriegszuschlages. Außerdem erhalten die Fnhaber der Genußrehte unserer Gesellschaft einen Gewinnanteil von 314% gegen Einsendung

/

des Gewinnanteilscheines Nr. 9. Die Auszahlung sowohl der Dividende wie auh * unserer Gesellschaft in Brohl a. Rh. | Der Vorstand ist Direktor Hermann E M a a. Rh. ; Der Aufsichtsrat besteht aus: 1. Direktor Carl Heyden, Bonn, Vorsizer; 2. Land- rat Edgar Heiliger, Mayen, stellv. Vors.; 3. Landrat Dr. Peter Eimmer, Ahrweiler, | stellv. Vors; 4. Amtsbürgermeister Josef Cremer, Burgbrohl; 5. Amtsbürgermeister- Haus Heidbüchel, Niederbreisig; 6. Direktor Dr. Fritz Brecher, Hönningen a. Rh.; 7, Fabrikbesißer Rudolf Rhodius, Burgbrohl. E Brohl am Rhein, den 4. Juni 1943.

Brohltal-Eisenbahn-Gesellshaft Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. Hartmann,

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welhe ihre Aktienmäntel bis spatestens 26. Juni 1943 bei den Bankhäusern:

Dresdner Bank,

deren Filialen,

Delbrück Schickler « Co., Ber-

lin W 8, Französishe Str. 32, bei der Gesellschaftskasse in Lieg- niß, Bahnhofstr. 1, oder bet der Reichsbank als Wert- papiersammelbank odex bei einem deutschen Notar hinterlegt haben. Im Falle dex Hinterlegung bei dekr Wertpapiersa1- melbank oder bei einem deutschen Notar ist die von diesen auszu- stellende Bescheinigung spätestens an dem Tage nach Ablauf der Hin- terlegungsfrist bei der Gesellschafts: kasse einzureichen. v Liegniß, den 8. Juni 1943, Der Vorstand. Dr. Franz Kleiter.

Berlin, und

T8S| 74 997/24 |

E T I L E ED C R:

1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts- ministers angeordnet: Ab\GnitiA Geltungsbereih der Werkstoffeinsaßlisten S1 Als Einsaß von- Werkstoffen im Sinne dieser Anordnung gilt die Verwendung von Werkstoffen zur Neuanfertigung, Ausbesserung, Fnstandhaltung odex Ergänzung von Erzeug- nissen, Anlagen und ihrer Teile. S2 (1) Zur Regelung des Einsazes von a) Metallen der Metallklassenliste gemäß Anlage 1 zur An- ordnung M T1, b) Eisen und Stahl, Hartmetallen und Stelliten wird die Reichsstelle Eisen und Metalle nach Bedarf von Fall zu Fall „Werftstoffeinsaßlisten“ herausgeben. (2) Die Herausgabe einer Werkstoffeinsaßliste wird jeweils über die Organisation der gewerblichen Wirtschaft oder in an- derer geeigneter Form bekanntgemacht.

83

Die Reichss\telle Eisen und Metalle kann bestimmen, daß von anderen Stellen herausgegebene Werkstoffeinsaßvorschriften, z. B. Stülisten für Wehrmachtgeräte, als Werkstoffeinsaglisten im Sinne dieser Anordnung gelten.

84 _Die Bestimmungen der Werkstoffeinsaßlisten gelten auch für Wehrmachtaufträge und Ausfuhrausfträge.

(1) Durch jede Werkstoffeinsabliste wird festgelegt, welche Werkstoffe aus § 2 für die im Kopf der Liste genannten Er- zeugnisse oder Anlagen eingeseßt werden dürfen. :

(2) Soweit die Werkstoffeinsaßlisten bestimmte Ausführungs- arten vorschreiben, sind auch diese Vorschriften bindend.

AGTGAtttB Verhältnis der Werkstoffeinsaßlisten zu anderen Vorschriften 86

Die Werkstoffeinsaßlisten regeln nur den Einsaß von Werk- stoffen. Vorschriften über die Herstellung, die Auftrags- erteilung, die Lieferung und den Bezug von Werkstoffen sowie Herstellungsregelungen für Erzeugnisse bleiben unberührt und müssen unabhängig von den Bestimmungen der Werkstoffein- saßlisten befolgt werden.

8.7

(1) Mit dem Jukrafttreten einer Werkstoffeinsaßliste treten für die im Kopf der Liste genannten Erzeugnisse oder Anlagen die sonst gültigen Vorschriften der Reichsstelle Eisen und Ne- talle (bzw. der früheren Reichsstellen für Eisen und Stahl und für Metalle) über den Einsaß von Werkstoffen nah Maßgabe der folgenden Absäße außer Kraft.

(2) Für die in der Liste besonders aufgeführten Teile dürfen Metalle, Eisen und Stahl, Hartmetalle und Stellite nur sowei eingeseßt werden, wie sie in der Liste als Werkstoffe für diese Teile ausdrüdlich zugelassen sind.

(3) Für die in der Liste nicht - besonders - aufgeführten Teile -düxfen Metalle und chemisch beständige Stähle (d. h. Stähle

einschl. Guß, die hiße-, rost- oder gegen chemische Einflüsse be- ständig sind) nicht eingeseßt werden, während dex Einsaß yon Eisen und Stählen anderex Art, Hartmetallen und Stelliten sih nach den allgemein gültigen Einsaßvorschriften richtet.

(4) Soweit für bestimmte Lagerbestände an legiertem Eisen und Stahl ein Einsaß mit höheren Legierungsgehalten geneh- migt worden ist, als die geltenden Vorschriften sonst zulassen, gilt eine solche Genehmigung zugleich als Ausnahme von den Bestimmungen der Werkstoffeinsatßlisten.

(5) Die beim Fukrafttreten einer Werkstoffeinsaßliste bereits genehmigten Ausnahmen von den bisherigen Vorschriften über den Einsaÿ von Werkstoffen für einen nah der Werkstoffein- saßliste verbotenen Zweck gelten grundsäßlih für die Dauer threr Gültigkeit auh als Ausnahmen von den Bestimmungen der Werkstoffeinsabliste. Reicht jedoch die Gültigkeit einer solchen Ausnahme übex drei Monate nach Fnkrafttreten der Werkstoffeinsaßliste hinaus, so erlischt sie mit Ablauf dieser drei Monate.

AbschnittC Anfragen und Anträge

88

Anfragen zu dieser Anordnung sind an die für das Erzeug- nis zuständige Gliederung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft zu richten, Anfragen zu Werkstoffeinsaßvorschriften an die im Kopf der Werkstoffeinsaßliste genannte Stelle.

S9

(1) Ausnahmen von den Bestimmungen einer Werkstoffein- sabliste können nur bei nachweislichem Vorliegen zwingender Gründe genehmigt werden.

(2) Der Ausnahmeantrag ist von derjenigen Stelle, welche im Einzelfall die Wexkstoffwahl trifft, zu stellen und auf dem hierfür vorgesehenen Vordruck an die im Kopf dex Werkstoff- einsaßliste genannte Stelle- zu richten.

(3) Der Ausnahmeantrag ist eingehend schriftlich zu begrün- den und muß, wenn bei dem antragstellenden Betrieb ein Um- stellbeauftragter eingeseßt ist, von diesem geprüft und gegen- gezeichnet sein.

Abschnitt D Schlußbestimmungen 8 10

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. 8 11

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be- seßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, ‘den 10. Funi 1943.

Der ' kommissarische Reichsbeauftragte für Etsen und Metalle. Müller-Zimmermann.

l

Reichs8- und Staatsanzeiger Nr. 134 vom 11. Juni 1943, S. 2

Nachtrag 2

zur Durhführungsanordnung E15 / UT5 der Reichsstelle

Eisen und Metalle (,„Fertigungs-Kontingente“)

Vom 10. Juni 1943

Auf Grund des § 16 der Anordnung E T der Reichss\telle für Eijen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung) vom 13. Juni 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 136 vom 13. Funi 1942) und. auf Grund des § 17 der An- ordnung MI der Reichsstelle für Metalle ({(Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Fuli 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staats3anz. Nr. 161 vom 13. Fuli 1942) wird mit

Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

S1 Die Liste der Fertigungs-Vollkontingente in Abschnitt A der Anlage zur Durchführungsanordnung E15 /MIT5 der Reichs- stelle Eisen und Metalle in der Fassung des Nachtrags 1 vom 20. Februar 1943 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 44 vom 23. Februar 1943) wird wie folgt ergänzt: V. Fertigungs-Vollkontingente (mit sachlichem Geltungs- bereich nur für Metalle) erhält die Fachgruppe Getriebe und Wälzlager der Wirtschafts- gruppe Maschinenbau, Berlin NW 87, Brüen- allee 21, für Wälzlagerkäfige. S9 Dieser Nachtrag zur Durchführungsanordnung ET5 /MT15 tritt am 1. Fuli 1943 in Kraft. Er gilt auch in den eingeglie- derten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den beseßten Gebieten Karntens und Krains. Berlin, den 10. Funi 1943. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Müller-Zimmermannu.

Bekanntmachung Nr. 2

zur Auordnung VI1/43 der Reichsstelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung zur Berbrauchsregelung für Möbel Vom 10. Funi 1943 Auf Grund des § 1 Abs. 1 der Anordnung VII1/43 der Reichsstelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung zur Ver- brauchsregelung für Möbel vom 26. Fanuar 1943 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 24 vom 30. Fanuar 1943) wird in Abänderung der Bekanntmachung Nr. 1 zu dieser Anordnung vom 26. Fanuar 1943 (veröffentlicht eben- dort) foigendes bekanntgentacht: Unter die Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 1 fallen fol- gende Mobelarten: Schlafzimmermöbel: Schränke für Schlafzimmer, Betten, Nachtschränke, Kommoden oder Stehspiegel. Küchenmöbel: Küchengeschirrshränke (Büfetts oder Reformküchen), Küchengeschirrshränke (Anrichten). Wohnzimmermöbel: Wohnzimmerschränke (auch \hräntke), Gläserschränke (Vitrinen) oder Anrichten. Polstermöbel: Liegen und Sessel aller Art. Einfaches Unterkunftsgerät: Mannschafts- oder Gefolgschaftsbetten, Mannschafts- oder Gefolgschaftss{chränke. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 1943 in Kraft.

Büfetts oder Schreih-

Bli, den 10, Juni. 1943.

| Der Reichsbeauftragte ür Glas, Keramik und Holzverarbeitun , ck J T

Q

Be: Aëngeeyndt

Anordnung 11

der Reichsstelle für Fette und Eier als Ueberwachungsstelle (Aufhebung von Bewirtschaftungsmaßnahmen der Reichs- stelle) Vom 1. Juni 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I. S. 685) in Ver- bindung mit der Verordnung über die Vereinigung der Reichs\telle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette und der Reichsstelle für Eier vom 11. Mai 1943 (RGBl. I S. 304) und der Bekanntmachung über die Reichs\stellen zur Ueber- wachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft ange- ordnet: S4

Folgende Anordnungen und Einzelanordnungen der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette, auch als Ueberwachungsstelle, werden hiermit aufgehoben:

1. Anordnung 1 (Lagerhaltung) der Reichsstelle für Milch-

erzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle vom 27. November 1934 (Deutscher. Reichsanz. und Preußi- scher Staats8anz. Nr. 278 vom 28. November 1934) in der Fassung der Ersten Anordnung zur Aenderung der Anordnung 1 vom 29. Dezember 1936 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 303 vom 30, Dezember 1936); «

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2. Anordnung 4 der Reichsstelle sür Milcherzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwacungsstelle (Verarbeitungsgeneh- migung für die Süßwarenwirtschaft) vom 30. Sep- tember 1935 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 228 vom 30. September 1935) in der Fassung der Ersten Aenderungsanordnung vom 24. De- zember 1936 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 301 vom 28. Dezember 1936);

3. Anordnung 5 der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle (Verarbeitungsgeneh- migung für die Fish-Fndustrie) vom 15, Dezember 1936 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staats3anz. Nr. 293 vom 16. Dezember 1936) in dex Fassung der Aenderungs- anordnung vom 9. Funi 1937 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 129 vom 9. Juni 1937), dex Zwäiten Aenderungsanordnung vom 5. Mai 1941 (Deut- scher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 105 vom 8. Mat 1941) und der Dritten Aenderungsanordnung vom 6. Dezember 1941 (Deutscher Neichsanz. und Preußischer Staat3anz. Nx. 287 vom 8. Dezember 1941);

4. Anordnung 6 der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle (Verbot der Herstellung von Dorsch - Lebertran - Emulsions - Mischfuttec) vom 20. Fanuar 1937 (Deutscher Reichs8anz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 16 vom 21. Fanuar 1937) in der Fassung der Aenderungsanordnung vom 14. April 1937 (Deut- scher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 85 vom 15. P L902

5. Anordnung 7 (betreffend Verwendung von Trennölen im Brot- und Backgewerbe) der Reichsstelle für Milcherzeug- nisse, Oele und Fette als Ueberwachunasstelle vom 17. Fe- bruar 1937 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staats=- anz. Nr. 39 vom 17. Februar 1937) in dec Fassung der Acnderungsanordnung vom Mai 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 108 vom 11. Mai 1942);

6. Anordnung 8 der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette als Veberwachungsstelle (Verarbeitungsgeneh- migung für die Mayonnaise-, Fisch- und Fleischsalat-Her- steller) vom 9. Juni 1937 (Deutscher Reich3anz. und Preußischer Staats3anz. Nr. 129 vom 9. Juni 1937) in der Fassung der Aenderungsanordnung vom 283. Funi 1937 (Deutscher Reichsanz. und Preußisher Staatsanz.

Ny. 142. vom 24. Juni 1937) und. der Zweiten Aende

rungsanordnung vom 25. November 1937 (Deutscher

. und Preußischer Staatsanz. Nr. 273 vom

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7. Allgemeine Anordnung auf dem Gebiet der Fettversor- gung der Reichss\telle fur Milcherzeugntisje, Dele und Fette als Veberwachungsstelle und der Ueberwachungsstelle für

industrielle Fettyersorgung vom 27, November 1934 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nv. 278 vom 28. November 1934) in der Fassung der Aenderungs- anordnungen vom 5. Februar 1935 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 30 vom 5. Februar 1935), vom 30. Fuli 1936 (Deutscher Reichs8anz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 175 vom 830. Juli 1936) und vom 9. No- vember 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 265 vom 11. November 1942); sowie die nihtveröffentlichten Einzelanordnungen:

8. E’ -‘lanordnung 2/38 der Reichsf\telle für Milcherzeug- Vi Oele und Fette als Ueberwachungs]telle vom Lo: „Januar 1938 (Lagerhaltung);

9. Einzelanordnung 3/38 der Reichsstelle für Milcherzeug-

nisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle vom

7. Februar 1938 (Lagerhaltung);

10, Einzelanordnung 2/40 der Retichsstelle für Milcherzeug- nisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle vom

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28. März 1940 (Lagerhaltung);

11. Einzelanordnung 2/41 der Reichsstelle für Milcherzeug- nisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle vom 17. Februar 1941 (Lagerhaltung);

12. Einzelanordnung 10/41 dex Reichsstelle für Milcherzeug- nisse, Dele und Fette als Ueberwachungsstelle vom 28, November 1941 (Herstellung von Trennemulsion);

13, § 5 der Einzelanordnung Nr. 3/42 der: Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle und der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette vom 9. Juli 1942 (Fortfall des Uebernahmescheinver- fahrens für inländische Oelsämereien, Oelfrüchte, Oele und Fette; insbesondere Erhebung eines Preisausgleichs auf OVelsämereien und Oelfrüchte);

14. § 5 der Einzelanordnung Nr. 5/42 der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle und der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette vom 9. Jult 1942 (Fortfall des Uebernahmescheinver- fahrens; Erhebung eines Preisausgleichs auf Maiskeim- ol und Senfol);

15. Einzelanordnung Nr. 7/42 der Reichsstelle für Milch- erzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle und der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette vom 9. Juli 1942 (Genehmigungspfliht für Zukäufe von Oel bei einer anderen Oelmühle);

16. Einzelanordnung Nr. 8/42 der Reichsstelle für Milch- erzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle vom 22. Juni 1942 (Abgabe von pflanzlichen Oelen und Fetten sowie Medizinal-Dorschlebertran an die Herstellex von pharmazeutischen Erzeugnissen, Apotheken, Drogerien, Krankenhäuser, Sanatorien und ähnliche Einrichtungen);

17. Einzelanordnung Nr. 9/42 der Reichsstelle für Milch- erzeugnisse, Dele und Fette als Ueberwachungsstelle vom 22. Funi 1942 (Herstellung von Trennemulsion);

18. Einzelanordnung Nr. 10/42 der Reichsstelle für Milch- erzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle und der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette vom 9, Juli 1942 (Veräußerungsgenehmigung für Talge);

19, Einzelanordnung Nr. 2/43 der Reichsstelle für Milch- erzeugntisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle vom 26, Januar 1943 (Abgabe von tierishen Fetten an die Hersteller von pharmazeutishen Erzeugnissen, an Apo- theken, Drogerien, Krankenhäuser, Sanatorien und ähn- liche Einrichtungen).

Diese Anordnung tritt am 1. Zuli 1943 in Kraft.

Reichsstelle für Fette und Eier als Ueberwachungsstelle.

Der Reichsbeauftragte. J. V.: Schröter. Reichs\telle für Fette und Eier. Der Vorstand: Dr, Zweigler. Schröter.

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