A E Lg L L E T I L Sg Aas
4
= stattung von Lohnausfällen, die infolge Beschädigungen der
Asgabe ohne Zentralhandelsregisterbeilage
anzeiger sanzeiger
Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollaus8gabe und in einer Nus8gabe ohne N BEage So Bg Sea iDe Nd L ß taat8anzeiger in Gesezen un e verordnungen als am Set Dea A Y chch das auf die Vollausgabe. — Bezugspreis der Bollaus8gabe durch die Post monatlich 2,30 #4 zuzüglich Zusteligebühr, für Selbstabholer bei der UAnzeigenstelle monatlich 1,90 #K. Bezugspreis der Ausgabe ohne Zentralhandelgre isterbeilage dur die Post monatlich 2,— # zuzüglich Zuftellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlih 1,60 K. Ulle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für
Berlin, Dienstag, den 29. Funi,-abends
VBerkündungs8organ bezeihnet worden ist, bezicht
Selbstabholer die UAnzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32.
Ne. 148 Fernfsprechß-Sammel-Ir.: 19 33 33 unan
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Anordnung über die Anwendung des § 7 des Mutterschug- geseßes bei Betriebsstillegungen und dgl.
32. Anordnung des Generalbevollmächtigten für die Rege- lung der Bauwirtschaft (geänderte Fassung der bisherigen 26. Anordnung vom 17. April 1942) über Beschaffung so- wie Antrags- und Zuweisungsverfahren von Holzbaracken und Unterkunftsausstattungen. / . Durchführungsbestimmung zur 32. Anordnung des Gene- ralbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft über Beschaffung sowie Antrags- und Zuweisungsverfahren von Baracken- und Unterkunftsausstattungen.
Verordnung über Zollstraßen im Oberfinanzbezirk Wien- Niederdonau.
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Magdeburg über die Einziehung von Vermögenstwerten für das Reich.
Erste Bekanntmachung zur Anordnung Nr. 2 der Gemein- schaft Schuhe (Gültigkeit der im Protektorat Böhmen Und Mähren ausgegebenen Einkaufscheine) zur Durchführung der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Schuhe und Sohlenmaterial. Vom: 28. Juni 1943.
Dritte Bekanntmachung zur Anordnung Nr, 1 der Gemein- schast Schuhe (Gültigkeit der im Protektorai Böhmen und Mähren ausgestellten Bezugscheine) zu® Durchführung der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Schuhe und Sohlenmaterial. Vom 28. Funi 1943.
Bekanntmachung Nr. 6 zur Anordnung VT/43 der Reichs- stelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung über Her- stellungs- und Verwendungsverbote. Vom 28. Funi 1943.
Bekanntmachung des Bevollmächtigten für die Maschinen- produftion über das Außerkrafttreten der Anordnung Nr. 54 zur Vereinheitlihung von Molkereimaschinen und -geräten vom 28. Mai 1942. f: M
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts Teil T Nr. 62. Ï
Amtliches
Deutsches Reich
Anorduung
über die Anwendung des § 7 des Mutterschußgeseßes bei Betriebsstillegungen u. dgl.
Auf Grund des § 13 des Geseßes zum Schuge der erwerbs- tâätigen Mutter (Muttershubgeseß) vom 17. Mai 1942 (RGBl. 1 Seite 321) bestimme ih im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Fnnern und dem Reichsminister der Finanzen folgendes: :
7 L Die f A der Wochenhilfe nah dem Muttershußz- geseß (§ 7 Abs. 1 Saz 1 und 2, Abs. 2 und 3) werden den Frauen, die den Anspruch auf die Wochenhilfe erworben haben, auch dann gewährt, wenn ihr Arbeitsverhältnis auf Grund des § 1 der Verordnung über die Stillegung von Be- trieben zur Freimahung von Arbeitskräften ({Freimachungs- verordnung) vom 21. März/27. Oktober 1940 (RGBVl. I Seite 544/1190) oder der Ziffer ITT dex Anordnung über Er-
Betriebe durch Luftangriffe eintreten, vom_ 6. Juli 1940 (Reichsarbeitsblatt Seite T 355) während der Schußfristen er- lisht. Endigt das Arbeitsverhältnis auf Grund dieser Vor- schriften vor Beginn der Schußfrist, so werden die Leistungen der Wochenhilfe nah dem Muttershußgeseß (§ 7 Abs. 1 Saß 1 und 2, Abs. 2 und 3) gewährt, soweit die werdende Mutter den Anspruch auf Wochenhilfe ohne die Beendigung des Ar- beitsverhältnisses gehabt hätte. i
2, Erteilt der Reichstreuhänder der Arbeit auf Grund des S 6 des Muttershußgese8es die Genehmigung zur Lösung des Arbeitsverhältnisses einer werdenden Mutter oder Wöchnerin, so kann erx gleichzeitig bestimmen, daß der werdenden Mutter oder Wöchnerin die Leistungen der Wochenhilfe nah dem Mutterschubgeseß (§ 7 Abs. 1 Sat 1 und 2, Abs. 2 und 3) ge- wahrt werden, S ; :
3. Bei der Feststellung des Durchschnittsverdienstes zur Be- rechnung der Höhe des Wochengeldes (§ 7 Abs, 1 Sah 1 des Mutterschußgeseßes und Nr. 21 der Ausführungsverordnung vom 17. Mai 1942 — RGBl. I Seite 324 —) ist nur die Zeit zu berücksichtigen, für die die werdende Mutter Arbeitsentgelt erhalten hat.
L Dis den Trägern der Krankenversicherung durch Nr. 1
bis 3 erwachsenden Mehrausgaben an Wochengeld, Stillgeld
und sonstigen Leistungen werden vom Reich erseßt.
5. Die Anordnung tritt am 1. Zuli 1943 in Kraft. Die Leistungen der Wochenhilfe nah dieser Anordnung werden werdenden Müttern und Wöchnerinnen, für die die Schuß-
“ fristen bei Jnkrafttreten dieser Anordnung noch nicht ver-
strichen sind, bereits vom Beginn der Schußfrist gewährt. Berlin, den 28. Funi 1943.
Einzelne Nummern kosten 30 #, einzelne Beilagen 10 #/. Einzelnummern werd-cn Tur aaen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben, A RICREn preis E Van éitter snsaelpaltenau 55 mm breiten Petit=Zeile 1,10 24, ciner dreigespaltenen 9 t
1,85 E Unzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist dárin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruc (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Vande) hervorgehoben werden jollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
vor dem Einrücckungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
reiten Petit=Zeile
32. Aunordnung
(geänderte Fassung der bisherigen 26, Anordnung vom 17. April 1942). i
Betr.: Beschaffung sowie Antrags- und Zuweisungsver-
fahren von Holzbaracken und Unterkunftsausstattungen.
]. Allgemeines. Die Beschaffung und die Regelung des Einsaßtes aller Holz- baracken für die Bedarfsträger des zivilen Sektors einschließ- lih der Rüstung der Wehrmachtteile erfolgt innerhalb des Reichsgebietes durch den Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauivirtshaft (GB-Bau) als Hauptbedarfs- träger nah den Bestimmungen dieser Anordnung. Für das Protektorat Böhmen und Mähren, das Generalgouverne- ment sowie die beseßten und angegliederten Gebiete gelten die gleihen Grundsäße, Ergänzende Bestimmungen er- lassen. die für diese Gebiete zuständigen Bevollmächtigten der Bauwirtschaft. : — s Holzbaracken sollen in erster Linie dort zum Einsaß kommen, wo ein zeitlich begrenzter Bedarf anzunehmen ist, so daß die Baracken wieder abgebrochen uud an anderer Stelle wieder aufgestellt werden können, oder wo ein be- sonders dringender Sofortbedarf durch ihre schnelle Erstell- barkeit und Beziehbarkeit zu befriedigen ist. Fn anderen Fällen kann der Baubevollmächtigte des - Reichs3ministeriums Speer an Stelle von Holzbaracken die Ausführung in anderer Bautweise vorschreiben. IT. Durchführung des Verfahrens Bei Antragstellung und Beschaffung wird unterschieden. nah A. Baracken aus der Massenfertigung des Holzbaues, B. Baracken aus der Einzelfertigung des Holzbaues, C. Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen. A. Baraelen aús der Massenfertigung des Holzbaues Welche Barackentypen r Massenfertigung des Holzbaues gehören, wird in einer Durchführungsbestimmung festgelegt. Die Erzeugnisse der Massensertigung des Holzbaues werden ausshließlich durch den RfH beschafft, ihre Zuweisung und Auslieferung erfolgt, soweit niht bei größeren Bedarfstragern eine zentrale Zuweisung vorgesehen ist, über die Baubevoll- mächtigten des Reichsministeriums Speer durch den Retchs- beauftragten für den Holzbau (RfH). Die Rohstoffe werden aus einem für diese Zwecke bereitgestellten Sonderkontingent des RfH an die Barackenherstellerwerke zugewiesen. | Für Anforderung und Zuweisung dieser Baracken gilt folgendes Verfahren: L 1. Anträge Alle Anträge auf Zuweisung sind bei dem für den Aufbau- ort der Baracten zuständigen Baubevollmächtigten des Reichs- ministeriums Speer einzureichen. Der Zuständigkeitsbereih und die Anschriften der Baubevollmächtigten sind aus der Anlage zu ersehen. Einzelheiten des Antragsverfahrens werden in einer Durhführungsbestimmung bekanntgegeben. 2. Prüfung Die Baubevollmächtigten des Reichsministeriuums Speer überprüfen die Bedarfsanträge nah a) der Dringlichkeit, b) der Höhe der Anforderung, c) anderen Unterbringuugsmöglichkeiten.
3. Zuweisung
Die von den Baubevollmächtigten geprüften und bestätigten Anträge werden von diesen im Rahmen der ihnen zur Ver- fügung stehenden Barackenkontingente und Rohstoffe für den Aufbau an den RfH weitergegeben. Der RfH gibt die Liefer- firma der Barale bekannt.
4. Barackenaufbau
Der Baubevollmächtigte erteilt die Genehmigung für den Aufbau der Baracke im Rahmen des ihm zur Verfügung stehenden Sonderkontingentes und teilt die Rangfolgenummer zu. Er weist die erforderlichen Rohstoffe für den Aufbau der Baracke und die Herstellung der Anschlußleitungen zu.
B, Baraken aus der Einzelfertigung des Holzbaues Baracken aus der Einzelfertigung des Holzbaues, auch wenn sie in Serien hergestellt werden, können nicht nah dem in Anschnitt A festgelegten Verfahren beschafft und zugewiesen werden. Sie sind als Einzelbauvorhaben anzusehen, deren Durchführung der Ausnahmebewilligung vom Bauverbot gemäß der 31. Anordnung bedarf. Die Ausnahmebewilligung ist vor Erteilung des endgültigen Auftrages an den Hersteller über die zuständige Baupolizeibehörde bei dem zuständgen Baubevollmächtigten zu beantragen.“ Erzeugnisse der Einzel- fertigung des Holzbaues können durch die Bedarfsträger selber bestellt werden. Rohstoffe für die Herstellung und für den Aufbau sind von dem für den Bedarfsträger zuständigen Kontingentträger zur Verügung zu stellen.
“C. Ausftattungs- und Einrichtungsgeräte Ausstattungs- und Ejnrichtungsgexäte sind grundsäßlih durch die Bedarfsträger selbst zu beschaffen, soweit die Durch-
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
Poitihecktkonto: Berlin 418 21 1943
S E P
TIT. FFnkrafttreten Die vorstehende 832. Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Fuli 1943 in Krast, gleichzeitig wird die 26. Anorduung vom 17. April 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi- her Staatsanzeiger Nr. 98 vom 28. April 1942) nebst 1. Durchführungsbestimmung vom 30. April 1942 ungültig. Bexulin, den 23. Junt 1943. Der Beausftragte für den Vierjahresplan. Dex Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bautvirt- schaft Reichsminister Speer. Speer.
1. Durchführungsbestimmung zur 32. Anordnung
betr. Beschaffung sowie Antrags- und Zuweisungsverfahren von Baracken- und Unterkunstsausstattungen
§ 1. (Massenfertigung des Holzbaues) :
Die Massenfertigung des Holzbaues im Sinne des Ab- schnittes I A der 32. Anordnung umfaßt entsprechend der Anordnung Nr. 2 zur Durchführung der Anordnung Nr. 1/43 des Reichsbeauftragten für den Holzbau folgende Erzeugnisse des Holzbaues: : A) RAD-Typen d. h. Baracken mit einer Gebäudetiefe von 8.14 m, einer Tafelbreite von 1,10 und einer Seitenwand- höhe von 2,65 m. Diese RAD-Typen werden in einer Mindest- länge von 3,30 m und in beliebiger Verlängerung um jeweils weitere 3,390 m geliefert. Hierzu gehören: 2
. Typ IV (Mannschaftshauser),
2. Typ TV a (Abortbaracken), 2
3. Typen V und XFŸ (Verwaltungshäuser), -
4. Typen XV11/2!/2 und XVII/3!/2 (Führerhäuser),
5. Typ VII (Wirtschafstshäuser),
6. Typ XVTI1/2 K (Waschbaracken).
B) BfH-Type, Verwendungszweck: Unterkunft, Büro, Werk- statt, Krankenhaus usw. Die BfU-Barae wird hergestellt mit einer Gebäudetiefe von 5 m, 7,50 m, 10 m, 12,50 m und 15 m, einer Tafelbreite von 1,25 m, einer Raumhöhe von 275 m und 3,25 m. Die BfH-Barack&kann in einer Mindest-
länge von 1,25 m und in beliebiger Verlängerung um jeweils weitere 1,25 m geliefert werden.
C) Andere Typen: / j 1. Baracen „Zimmerhandwerk“ Typ Z 701 (niht frei- tragend), für ähnliche Verwendungszwecke wie die BfH-Type. Die Baracke wird hergestellt mit einer Ge- bäudetiefe von 12,50 m, einer Höhe von 2,64 m 'und einer Länge von 42,50 m.
S0 K 260, Vérwendungszweck: Pferdestall, Lager- halle usw, Die Baracke wird mit einer Gebäudetiefe von 9,56 m, einer Seitenwandhöhe von 2,65 m und in beliebiger Länge von 4,50 m ab und verlängert um je 4,50 m (Vinderabstand) geliefert,
. Typ OKF FG 263, Verwendungszweck: Fahrzeug- und Gerätehalle. Die Baracke wird mit einer Geßäudetiefe von 12,60 m, einer Seitenwandhöhe von 4,02 m und in beliebiger Länge von 4,50 f e und verlängert unm je 4,50 m (Binderabstand) geliefert.
; FLA-Type, Verwendungszweck: Mannschaftsunterkunft. Die Barate wird mit einer Gebäudetiefe von 5,00 m, einer Raumhöhe von 2,25 m, in einer Mindestlänge von 2,50 m und in beliebiger Verlängerung um 1,25 m geliefert. : 4 /
Typ Prof. Neufert, Fertighaus 522 (Bauweise Holz)
. S
und O je 2,50 m. Gebäudetiefe 10,00 m,
Gebäudelänge 36,25 m. . i . Typ Prof. Neufert, Fertighaus 525 (Bauweise Aus-
gleichsstoffe) mit je 16 Wohnungen zweigeschossig. Raumhöhe: Erd- und Obergeschoß je 2,50 m. Gebäude- tiefe 10,26 m, Gébäudelänge 37,76 m.
D) Dachbinder in verschiedenen Spannweiten:
Type Ia DAW-Notdachbinder,
Type I b DAW-Notdachbinder,
Type Ih DAW WS-Scherengitter, Notdach,
Type IIT Brettbinder Prof. Neufert,
Type [V „Kelwwies-Sparbinder“-Klappdach.
8 2 (Zuweisung aus der Massenfertigung) l
Erzeugnisse aus der Massenfertigung des Holzbaues können durch die Baubevollmächtigten zugewiesen werden für Unter- funftszwecke bei der Rüstung und bei Bombenschäden und für damit zusammenhängende Zwecke (Kranken-, Kindergärten- baraden usw.) sowie in besonderen Fällen auch für andere Zwecke nah dem Ermessen der Baubevollmächtigten im Rah- men der ihnen zur Verfügung stehenden Holzbaukontingente und soweit die Typen der Massenfertigung sih für den Ein- say eignen (z. B. Bürobaracken o. à. bei kurzfristigen Bau- vorhaben). Zu den für Unterkunftszwecke bestimmten Ba- racken gehören auch die Zubehörbaracken, wie Wirtschasts-4
gr i 20 Do
Dex Reichsarbeitsminister. F. A.: Neigtzel.
7 P L N C E
führungsbestimmung keine Ausnahmen vorsieht.
Wasch-, Abortbaracken usw.
- 20. Januar 1944, vormittags 10 Uhr,
mit ‘je 16 Wohnungen zweigeschossig, Raumhöhe: Erd-
Neichs- nud Staatsanzeiger Ne. 147 vom 28. Juni 1943. &., 4
heutigen Dienstes eingehend mitteilten, die landwirtschaftliche Produktion erhöht werden; außerdem ist eine gleihzeitige Steige- rung der industriellen Erzeugung ins Auge gefaßt worden. Zwei- tens wurde beschlossen, die Warenkontrolle zu verstärken und die Drittens will
Transportmöglichkeiten nah Kräften zu erweitern. vi man der Spartätigkeit größte Aufmerksamkeit zuwenden und dafür sorgen, daß das chinesishe Volk wieder unbesorgt sparen kann. Ind- viertens soll ein wirtschaftlihes Ueberwahungsbüro ein- gerichtet werden.
Maßnahmen zur Hebung der lanwirtschaftlichen Produktion Nationalchinas
Nanking, 26. Funi. Unter den verschiedenen Maßnahmen, die im Laufe der Vollsizung der Wirtschastskommission der national-
hinesishen Regierung erörtert wurden, wird derjenigen zur He-.
bung der landwirtschaftlichen Erzeugung, die im Laufe von drei Jahren durchgeführt werden soll, eine erhöhte Bedeutung bei- gemessen, da es sih um die dringende Notwendigkeit handelt, die Preise und das Leben der Bévölkerung zu stabilisieren. Der in Frage kommende Plan mißt der Erzeugung von Reis und anderen Nahrungsmitteln die größte Bedeutung bei. Zu diesem Zwecke sind Ausgaben von einer Milliarde Yua
n vorgesehen, um die
Sumpfgeb der Provi
dieses Planes wird als ein wes
iete im Bereih des Sees Taihu und anderen Gegenden j Die Verwirklihung entliher Beitrag zur Lösung des
nz Kiangsu fruchtbar zu machen.
Ernährungsproblems in China betrachtet.
Die Ele
ftrolytfupfernotierung der Ve
Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung
am 28. Juni auf 74,00 KL.4 (am 26. Juni auf 74,00 A) für 100 kg,
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten 4,021 ck—4,03 1, 40,50,
London, Paris —,—, 4,43—4,47, Amsterdam —,— Schweiz 17,30—17,40, 16,85—16,95,
26. Juni. (D. Ne B.) Berlin —,— Spanien
New. York (offiz.)
Kopenhagen
Oslo —,—, Buenos Aires
Rio 83/6474, Schanghai Tschungking-Dollar —,—,
Zürich, London 1 22,674 B., Lissabon 17
26, Juni. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] 7,30, New York 4,31, Brüssel 69,25 Madrid 39,75 B., Holland 22934 B.,
reinigung für deutsche
, Brüssel ————QIOleit (Freiv.) ——, (offiz.) Ft
B., Mailand Berlin 172,55, ¡724 B., Stockholm 102,663, Oslo 98,6214 B, 90,3714 B., Sofia 5,3714 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb
des „D,N,. B.“
Montreal Freiv.) —,—, Stockholm
Paris 4,77},
, Kopenhagen
“Öffentlicher Anzeiger
mg AEZ
8,75 B., Athen —,—, Jstanbul 3,50 B., Bukarest 2,3714 B., Helsinki 8,771, B., Buenos Aires 98,50, Japan 101,00, Rio 22,50 B,
Kopenhagen, 26. Juni. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Züri 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,79, Stockholm 114,15, Osló 109,00, Helsinki 9,83, Prag —,—, Madrid —,—.- Alles Briefkurss.
Stockholm, 26. Zuni, (D-N V) London 16,85 G,, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— 6., 9,00 B. Brüssel —,— G., 67,50 B.,, Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G,, 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B,, Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., 17,65 B., Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B.
Oslo, 26, Juni, (D. N. B.) London —,— G,, 17,75 B. Berlin 175,25 G,, 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,-— G- 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G,, 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B,, Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,26 B,, Rom 22,20 G., 23,20 B.
London, 26. Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 28,50, Gold 168/—.,
4, Oeffentliche Zustellungen,
L ARCENANAMNE es SNaaen, 5, Verlust- und Fundsachen,
2, Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
T. 8, 9.
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Deutsche Kolonialgesellschaften,
10, Gesellschaften m. d. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels- und Kommanadítgesellschaften,
14, Deutsche Neichsbank und Bankausw ete,
| 13, Unufall- und Zuvalldenverficherungou, 15. Berschiedene VBetanutmachungen,
abhanden gekommenen
3. Aufgebote
[11815] Aufgebot.
4 F 57/43. Der Kunstbildhauer Peter Orschall in Köln, Volksgartenstraße 23, hat das Aufgebot der Aktie Nr. 805 der Kölner Bukrgergesellshaft in Köln, lautend auf Peter Orschall, Bildhauer, Köln, über 250 NAÆ beantragt. Der a tell Urkunde g T
ert, - spätestens in dem au en | ne E » 13. Januar 1944, vormittags 11 Uhr, A ena vor dem unterzeihneten Gericht, Justiz- 24 ausgestellt für
ebäude, Reichenspergerplay, Zimmer Fsum Ss Geldern ir. 281, anberaumten Aufgebotstermin gestellt für e seine Rechte anzumelden und die Ur- | kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erxr- folgen wird.
Köln, den 8. Juni 1943.
Das Amtsgericht. Abt. 4.
Düsseldorf (jeßt
in- Düsseldorf) über N A2
mann,
ausgestellt für Ernst
2 N: 494 {11645] Aufgebot,
Der Dreher Josef Huber in Ober- firch, Vorderlohweg Nr. 5, hat das
Namensaktien der Handwerksbau AG. Niederrhein in Wohnungsgesellschaft des niederrheinishen Handwerks A. G. je 200, — RA: ausgestellt für JFohann- Neu- haus, Gahlen, Nr. 71, ausgestellt für Dachdeckermeister Ewald Peters, Duis- burg, Nr. 156 u. 157, ausgestellt für Josef Tauscher, Düsseldorf, Nr. 178 u. 180, ausgestellt für Hildebrand & Fils- haut, Düsseldorf, Nr. 197 bis einschl, F. W. Roelen, Rheydt, Th.
Nr. 287, aus3gestellt für Gries & Loh- Remscheid/Lennep, Lewe,
Nr. 378, mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, Essen, Nr. 387, ausgestellt für Dan. Schür- mann, Remscheid/Lennep, Nr. 412, aus- gestellt für Empting & Völkers, Krefeld, ausgestellt für werkerschaft Rheydt — 18 F 78 84—94/49.
Düsseldorf, den 24. Juni 1943.
Das Amtsgericht.
Kreishand-
Nr. Dohmen, N 248, alt8-1 2 Fr. Oberheim, Geldern, | ‘:
4. Oeffentliche Zustellungen
[11821] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Marie Gaida aus Deutsch Piekar, Adolf-Hitler-Straße Nr. 159, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Dr. Tannert in Tarnowig, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren polnishen Beamten Paul Gaida aus Kattowiß, jezt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung und Schuldigerklärung des Beklagten. Wir laden den Beklagten zur mündliHen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer -des Landgerichts in Kattowiß auf den 18. August 1943, vor-
sih durch einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Kattowitz, den 18, Juni 1943.
Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Landgerichts, [11823] Oeffentliche Zustellung.
2 R 84/43. Der Dreher Kaxl Pink
Aufgebot folgender Urkunde beantragt: Grundschuldbrief über die im Grund- buch Oberkirh“ Band 1 Heft 2 111 Abtlg. Nr. 5 für Firma Viktoria Zwecksparunternehmen für Beamte, Handel, Gewerbe & Landwirtschaft, G. m. b. H. in Ludwigshafen a. Rh. eingetragene, zu 6% verzinsliche Grundschuld von 500 N.A, lastend auf dem Hausgrundstück- des- Antragstellers Lgb.-Nr. 192 der Gemarkung Ober- kirh. Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Auf- gebotstermin am Donnerstag, den
[11816]
Durch Aussch{lußurteil
De R Er
durch den
Recht erkannt: Der
a) Philipp Heil XIk, Heil geb. Bolbach, dessen jamtgut der schaft, für den Elberfeld
vor dem Amtsgericht, hier, 11. Sto, Zimmer Nr. 1, seine Rechte anzumel- den und die Urkunde vorzulegen; ven Be andernfalls wird die Urkunde für 195 e kraftlos erklärt werden. A M, Oberkirch, 21, Juni 1943. eingetragen Amtsgericht.
e E: T
kraftlos erklärt. _ gebotsverfahrens [11817] steller.
Der Landwirt Andreas Belser von Langen, 2: Müllheim hat das Aufgebot des ver- D lorengegangenen Grundschuldbriefes
Aufgebot.
auf Sprendlingen Blatt 2008,
An 1948 as Amtsgericht.
: des Amts gerichts Langen vom 23. Zuni 1943 Aufgebotssache de Philipp Heil X11 und desse Margarete Heil geb. Bolbach, beide ir Sprendlingen, Kreis Offenbach- a. M., Amtktsgerichtsrat Kern L : Hypothekenbrief | 2. Zivil Uber die in Abt. II1l unter Nr: 1 auf Sprendklingen Blatt 2008, Eigentümer Margarete Ehefrau, Ge- Errungenschaftsgemein-
«ohannes Luft ü eingetragene zu 5
Darlehnsforderung vo1 ausgeivertet auf
40 S
1245 A
Une Ry 2 Blatt 2A wird für Ve Kosten des Auf- tragen die Antrag-
n Ehefrau
für N des
in Saarbrücken 5, Am Krenzelsberg 28, Prozeßbevollmäthtigter: Rechtsanwalt „ | Dr, Brose in Saarbrüen, klagt gegen die Ehefrau Karl Pink, Karoline geb. r | Thiriot, früher in Bordeaux, jeyt un- bekannten Aufenthalts, auf Eheschei- 1 | dung aus § 49 Ehe-G. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver- Rechtsstreits vor die ammer des Landgerichts in Saarbrücken auf den 7. September 1943, 91/2 Uhr, Langemarckstr. 17, Zimmer 4, mit der Aufforderung, si durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Die Einlassungsfrist ist auf 3 Wgchen festgeseßt. Saarbrücken, den 12. Juni 1943.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[11822] Oeffentliche Zustellung.
72°C 201/43. Der Rechtsanwalt Dr. Anton Mauß in Köln, Hohenzollern- ring 92, als gerichtlih bestellter Ver- walter für das Grundstück Maybach- straße 34, klagt gegen die Witwe Jgnaz
t
t
1
vom 10. 7. 1934 über die auf dem Grundbuchblatt des Grundstücks Lgb.- Nr. 4158 Gemarkung Auggen, 4,57 a Weinberg auf den Landwirt Andreas Belser am 8. 2, 1937 übergegangenen Grundschuld beantragt. Das Grund- tück wurde vor 2 Monaten an den andwirt Georg Gaß in Müllheim verkauft. Der JFnhaber dexr Urkunde wird aufgefordert, spätestens in derm auf Dienstag, den 21. September 1943, vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeich- neten Gericht, Zimmer Nr. 32, anbe-
[11820]
bigerin, der Jüdin Kleinstraß geb. Kat lit der
lung 1[T untex Nr. 19
erteilt.
Hypothek von 5220 (A e kraftlos geworden und ein neuer Brief
Infolge Vermögensverfalls der Gläu- i «Julieka ß in- Wesermünde, Uber die im Grundbuch von Langen Band 12 Blatt 730 in Abtei- eingetragene rteilte Brief
Wesermünde, den 11 uni 1948: Amtsgericht Wesermünde. -
Tulie
Krahestraße 24, jeßt unbekannten Auf- enthalts, wegen Räumung und Zah- lung mit dem Antrage, Mietschöffen- gericht wolle: 1. untex Aufhebung des zwischen dem Eigentümer des Grund- stücks Köln, Maybachstraße 34, dem Jean Fevre in Paris, Avenue Wag- ram 85, und der Beklagten bestehenden Mietverhältnisses die Beklagte ver- urteilen, die beiden Unterstellxräume in dem Unterhause des Hauses Köln, May- bachstraße 34, sofort zu räumen und dem Kläger zur Verfügung zu stellen,
raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu- [ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä-| 2. rung der Urkunde erfolgen wird.
Amtsgericht Müllheim/Baden.
[11818]
Durch Auss{lußurteil vom 10. Juni 1943 — 7 F 13/42 — ist das Spar- kTassenbuch Nr. 14373 der Stadtspar-
[11813]
Martin Seipold in
(Grundstücks Drossen
F. Nr. 4/1943, - Durch Auss{luß- urteil vom 10. Funi 1943 ist der Kossat artin Groß-Lübbichow mit seinem Rechte als Eigentümer des s Band 15 Nr. 880 ausgeschlossen worden. Drossen, den 10. Juni 1943. Das Amtsgericht.
kasse Saarlautern über 1226,41 Reichs- mark, lautend auf den Namen Johann Müller, Meßger in Buchingen über Busendorf, Uffz.-Siedlung L L füt kraftlos exklärt worden.
Amtsgericht Saarlautern.
[11814]
Durh Urteil des unterzeichneten Gerichts vom 24. Funi 1943 sind die nachstehenden Urkunden für kraftlos exklärt worden* 1. Der angeblih in Verlust geratene Wechsel über 125,—
[11812]
Durh Beschluß des Berlin Oberleutnant
456. T1. 1. 43;
Amtsgerichts vom 22. Juni 1948 ist der Reinhold Günther, geboren am 1. Oktober 1909 zu Frankfurt am Main, für tot er- klärt und als Zeitpunkt des Todes der 21. Juni 1942 festgestellt worden. —
Friedrich
Berlin, den 22. Juni 1948. Das Amtsgericht Berlin.
N.Æ, fällig am 15. Mai 1940, Bezoge- ner: Otto Koch, Düsseldorf, Fahnstraße Nr. 47 oder Collenbachstraße 35, Aus- stellerin: Wwe. Richard Rödiger, Düsseldorf, Fahnstr. 47 2 18 F 42/42; 2. der angeblich in Verlust geratene Lagerschein Rur. 1789 derx Firma C. J. Jonen Wwe. Düsseldorf, JFnter- nationale Spediteure, lautend auf den Namen: Kammersängerin , A. Guszale- wicz, Feldkixhen b. Westerham/Ober- bay. — 18 F 59/12; 3. die- angebli
[11819]
Füselier
festgestellt. Tilsit, 10, Juni 1943. Amtsgericht.
Durch Aus\{lußurteil vom 17. Mai 1943 ist der am 10, Dezember 1895 in Cullmen-Szarden, Kr. Tilsit, geborene Emil Knorr für tot erklärt. Als Todestag ist der 13, August 1916
Blatt | vorläufig
2. die Beklagte verurteilen, an deu Kläger 1491,04 7. nebst 4 % Zinsen seit delt 4. 1, 194940 zahlen, 3. die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten zur Last legen und das Urteil hin- sihtlich des Zahlungsanspruhs für vollstreckbar exklären. Zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits wird die Beklagte vor das Amts- geriht in Köln, Reichenspergerplaß Nr. 1, 111, Stockwerk, Zimmer Nr. 345, auf den 2, September 1943, vormittags 91/2 Uhr, geladen.
Köln, den 17. Juni 1943.
Das Amtsgericht. Abt, 72.
5.Verlust-u.Fundsachen [11824]
Der Versicherungsschein Nr. 1 114 73 der „Gilde“ Deutshe Versicherungs- Aktiengesellschaf, Düsseldorf, Graf- Recke-Straße 82, lautend auf die Namen Ludwig Faaßen, geb. am 30, 5. 189, und Mathilde Faaßen, geb. 9. 5. 1913, wohnhaft M.-Gladbach - Holt, Hehnerholt 207, ist verlorengegaugenu. Sollte sich niht innerhalb 2 Monaten unter Beifügung" dieser Anzeige ein Verfügungsberechtigter melden, so wird der Versicherungsshein hiermit U Kraft erklärt.
üsseldorf, -den 24. Juni 1943.
„Gilde“ Deutsche Versicherungs-Aktien-
Adolf Schwarz, früher in Düsseldorf, |
[11885]
sischen Markg betr. Endnum v 22 6:
42).
[11846]
Gegen
Stammaktien
einem verden bei:
a. M., a. M.,
Offenbach a.
[84
Geschwister D
6. Auslosung usw. von Wertpapieren —
Berichtigung. In der Bekanntmachung der Land- ständishen Bank des ehemaligen Säch-
geduuckt in Nr. 142, Hauptblatt d. Bl. 1943 — muß es bei Ends nummer 16; Ziehung 43 lauten (nit
7. Aktien- gesellschaften
Faber & Schleicher Aktiengesellshaft, Offenbach a. M. Ausgabe neuer Dividendenscheinbogen. Rückgabe der geordneten Erneuerungsscheine, ein Verzeichnis in doppelter Ausferti- gung beizufügen ift,
neuen Dividendenscheinbogen mit Ge- wvinnanteilscheinen l Erneuerungsschein
dem Bankhaus & Co., Offenbach a. M,., dem Bankhaus & Co., Frankfurt a. M., der Dresdner
der Dresdner
der Deutschen Effecten- und Wechsel- Bank in Frankfurt a. M.
Faber & Der Vorstand.
RUARRDE R S I Zt G A N H A E E E C I C
Vilanz per 30, Juni 1942,
Gewinu- und Verlustrechnung per 30. Juni 1942. ———————————————- Aufwand, RAM Löhne und Gehälter. , . 153 380/9 Soziale Abgaben . „, , 9 729/93 Abschreibungen a. Anlager 4 315|— Au3sweispflichtige Steuern 163 565/46 Beiträge zu geseßlichen Be- rufssvertretungen ‘ Außerordentlicher Aufwand und Zuweisung zu Son- derrüdcklage . . L Gewinnvortrag 46 761,76 Reingewinn 38 222,07
raftums Oberlausiß — mern-Verlosung — ab-
2 398/02
44 000/59
84 984/33 — 462 374/20 —— —h ___ Ertrag. Geora Jahresertrag nach Abzug der Aufwendungen , , Zinsenniehrertrag . Mietertrag . e Außerordentliche Erträge .
46 761/78
404 085/537
3 318/51
3 475/96
2 532/40
462 374120
Geschwister Kopfermann AG.
Heinrich Cramer,
Nah dem abschließenden Ergebnis meiner pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell schaft sowie der vom Vorstand erteiltea Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres- g | abschluß erläutert, den geseßlichen Vor- Frankfurt | ritten, \ Je IEPYEN Dan
Wür ‘a- 28 Offenba o ONeS Dortmund, den 25. März Dr. A. Düll, Wirtschaftsprüfer.
Der Aufsichtsrat wurde unverändert
wiedergewählt.
zahlenmäßig | denen
: fönnen zu den unjerer Gesellschaft die
H 1— 20 uns bezogen
Friedrich Hengst Friedrich Hengst Bank in
Bank in
M, im Juni 1943:
Schleicher A. G. Aga-Werke Aktiengesellschaft, Wien.
Jn der außerordentlichen Hauptver- sammlung der Aga-Werke Aktiengesell« shaft Wien am 18. 6. 1943 wurde Kopfermann AG,, olgende Sabungsänderung beschlossen: ortmund. „Z 7. Der Aufsichtsrat besteht aus 06 Von Dur Hauptversammlung ge- wählten Mitgliedern.“ Gleichzeitig
[11857]
Bebaute Wohu- und G bäuden Abschreibung
Betriebs- und
Kraftwagen
waren). Wertpapiere Hypothekforderu
Leistungen . Kassenbestand, quthaben. .
grenzung. .
Aktienkapital: Stam1nafktien
Vorzugsaktien m. achtfach, Stimm-
Wahlen
Rückstellungen
keiten
Posten grenzung Gewinnvortrag Reingewinn
gesellschaft.
Aktiva. Anlagevermögen: Grundstücke mit
G14 033 —
(Geichäft8- | ausstattung, Werkzeuge. 1|— Abschreibung .
Umiaufvermögen: Warenbestand (Fertig-
Forderungen auf von Warenlieferungen u.
Andere Bankguthaben . . Sonstige Forder Posten der Rechuungsab-
Passiva.
fachem Stimmrecht 595 000, —
E De,
Geseßliche Rücklage . . - Sonderrücklage .
Verbindlichkeiten a. Grund von Warenlieferungen u, T ei Sonstige Verbindlichkeiten der Rechnungsab-
f 72 BUDE , Dipl.-Fng. Heinrih Robert LÆ [N | Schaob, Wien, zum Mitglied des Auf- | | sihigrates gewählt.
| Wien, 22. Juni 1943.
Der Vorstand.
Weydmann Dr. Schüßler.
eschästsge- 640 537 | [11850]
Die Aktionäre der Papierwerke Adolf Brandt Aktiengesellschaft, Eulau über Bodenbach, werden hiermit zur 17. ordentlichen Hauptversammlung ant
Samstag, den 31. Juli 1943, um 5-4 g1ol9g | 15 Uhr in das Bürogebäude der Gesell- 7 ties [haft in Eulau eingeladen. us O S O0. S Tagesordnung: / L # | 1. Vorlegunf des Geschäftsberichtes
4 096, —
. T67,—
D 548—
und des Fahresabschlusses für
1942* mit dem Bericht des Auf-
sihtsrates.
. Beschlußfassung über die Vertei-
lung des Reingewinns.
. Beschlußfassung über die Ent-
lastung des Vorstandes und des
Aufsicht8rates.
. Wahlen zum Aufsichtsrat.
. Wahl des Abschlußprüfers für
das Geschäftsjahr 1943.* __ Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Alktio- näre berechtigt, welhe spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor dem Versammlungstage bei der Ge- sellschaftskasse ihre Aktien hinterlegeit und bis zur Beendigung der Hauptver- sammlung dort - belassen.
Eulau über Bodenbah, Juni 1943. Papierwerke Adolf Brandt Aktiengesellschaft,
Der Vorstand.
Verantwortlih für dea Amtlichen und Nichtamt- lichen Teil den SNL Cn TEA und für den Verlag: Präsident Dr. chlange in Potsdam,
verantwortlih für den Wirtschaftsteil und den übrigen redafktionellen Teil:
Rudolf Lany\ch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags- und Druterei GmbH,, Berlin Zwei Beilagen (eins{chließlich einer Zentralhandelsregisterbeilage). Bei der gekürzten Ausgabe fällt die Zentral handelsregisterbeilage fort.
c 82 224/24 Postscheck- |
: é 7 352/98 194 957/53 Gt s 4 936 22
| 685/58
R. | arn.
1 234 45088
mit ein-
80 000,— | 675 000
67 500 e T 45 000 - o. 185 218
Hypothekenverbindlich- aqu
ù 63 934
43 336 81 66 649/60
2 826/82 46 761,76 38 222,57
84 98433 l 1 234 450,88