1925 / 51 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Mar 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Bezugspreis beträgt monatlich 3,— Reichsmark freibl. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Gejichäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 0,30 Reichsmark.

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n Anzeigenpreis tür den Itaum einer ° gejpaltenen Einheitszeile L,— Neichsmartk jreibleibend, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,70 Reichsmark treibleibend ÜUnzeigen nimm! an die Geichätstsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers Berlin SW. 4B, Wilhelmstraße Nr. 32. :

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Berlin, Montag, den 2. März, Abends.

PBoskschet?onto: Berlin 41821. Í d) P 5

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Exequaturerteilungen.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 10 des Reichs- geseßblatts Teil 11.

Preufßzeu.

Ernennungen und tonstige Personalveränderungen.

Anordnung zur Abänderung der Anordnung, betreffend die Beschäftigung weiblicher Angestellter in Gast- und Schank- wirtschaften.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 4 der Preußischen (Seleßz)ammlung.

Amiliches. Deutsches Reich.

Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Köln, Rudolf E. Schoenfeld, und dem Geschäftsträger von Haiti in Berlin, Charles Bouchereau, in semer Eigen|chaft als Generalkonjul von Haiti in Hamburg, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 10 des Neichs8geseßblaits Teil 11 enthält

das Getey über Verlängerung der Gültigkeitêdauer und Ab- änderung des deut)h-portugiefi|den vorläufigen Handelsübereinfommens vom 28. April 1923, vom 24. Februar 1929,

die Bekanntmachung über den Schuy von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung vom 25 Februar 1929, und

die Befanntmachung wegen der Naiifikation des deut)ch-polnischen Cy a _— " í [7 N Abkommens über Staateangehörigkeits- und Vpttonsstagen, vom 19. Februar 1929

Umtang 2, Bogen. Verkautêpreis 15 Reichspfennig. Berlin, den 28. Februar 1925

Geseßsammilungsamt. J. V.: Alleckna.,

Preußen

AnorLonuntag zur Abänderung der-Anordnung, betreffend die Be- \häftigung weibliher Angestellter in Gast- und Schankwirtschasten. Vom 28. Februar 1925.

Jn § 3 der auf Grund des Gesezes über weibliche An- gestellte in Gast- und Schantwirtschaften vom 15, Januar 1920 (NGBl. S. 69) erlasjenen_ Anordnung, betreffend die Be- schäftigung weiblicher Angestellter in Gast- und Schankwirt- schaften vom 10. August 1920 (Preuß. Staatsanzeiger 19:20 Nr. 187 und Min.-Bl. f. d. i. V. S. 328) in der Fassung vom 28. Jüli 1921 (Préup. Staatsanzeiger 1921 Nr. 181 und Min.-Bl. f. d. i. V. S. 260) jowie vom 18. September 1922 (Min -Bl f. d. i. V. S. 9839) werden die Worte „a) in Städten ritit 10 000 und mehr Einwohnern“, und die Worte „b) im übrigen der Landrat als Kreispolizeibehörde“ gestrichen.

Berlin, den 28. Februar 1925.

Der Minister des Junern. J. V Mes Der Minister für Handel und Gewerbe, lud G «C s A vol MEeren; Der Minister für Volfkswohlfahrt. V Ma eiter.

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Akademie der Wissenschaften.

Die Preußische Afademie der Wissenschaften hat den ordentlichen Professor an der Universität Heidelberg Dr. Hampe, den Direktor des Staatsarchivs in Hannover Ge- heimen Archivrat Dr. Krusch und den Archivdirektor in Kö!n Geheimen Regierungsrat Professor Dr. Hansen zu korre- Ende Mitgliedern ihrer philofophisch:historischen Klasse gewählt.

einschließlich des Portos abgegeben.

0 Bata n:

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 4 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 12 936 die Verordnung über die Uebertragung des Rechts zum Ausbau der Necker Aa an den Kreis Tectlenburg, vom 12. Fe- bruar 1929, unter

Nr. 12937 den Erlaß des Preußishen Staatsministeriums, be- treffend die Genehmigung eines Staatevertrags zwi1hen Preußen und MWaldeck über den An)\chluß der Handel- und Gewerbetreibenden des Freistaat Waldeck an die Industrie- und Handelsf«mmer in Cassel, vom 9. Februar 1929, und unter

Nr. 12 938 die Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Verzinsurg gestundeter Abgaben vom 29. August 1924, vom 16. Februar 1929.

/ c M J n h r O O5 . Umfang !/4 Bogen. Verkaufspreis 15 Neichspfenntg.

Berlin, den 28. Februar 1925.

Ut s 2 A ( M. 1s Fn a6 Geseßzsammlungsamt. J. V.: Alleckna,

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Der Reichsrat trat vorgestern nachmittag zu einer kurzen ‘rauerfundgebung für den verstorbenen NReichs-

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¿sidenten zusammen. Der Vorsißende, Reichsinnenminister hiele, eröfsnete die Volsizung, an der Vertreter aller

Länder teilnahmen, mit folgenden Worten: Fch eröffne diese außerordentlihe Sizung des Neichérats, die nur dem ehrenden Gedächtnis des verstorbenen Neichs8präsidenten ge» widmet ist. Ich erteile das Wort namens der Länder dem preußischen Ministerpräsidenten.

Hierauf führte Ministerpräsident Marx laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger aus:

Meine Herren! Heute Morgen ist der Reichépräsident Friedrich Ebert an den Folgen teiner |{chweren Krankheit von uns ge!1chieden. Mit dem Neiche stehen die Länder trauernd an seiner Bahre; denn die Länder wissen genau, daß ebenso wie das Reich seinen ziel- bewußten und frastvollen Führer in schweren Zeiten ver- loren hat, auch die Under mit dem Tode des eisten Präsidenten der - deut\chen Vepublik den Verlust eines Mannes zu beklagen haben, der seine Aufgabe niht nur darin gelehen hat. das Reich zusammenzuhalten, sondern der es verstanden hat. in rihtiger geschichtliher Würdigung der politischen und fultu- rellen Bedür1nisse der einzelnen Länder thren Staa1sno1wendigkeiten aerecht zu werden und ihre Interessen mit denen des Weiches zu ver- tnüpfen. Die Ge)chihte wird einst das Wirken Friedrih Eberts in den Jahren nah dem tunchtbaren Kriege zu würdigen haben; der Neichsrat aber wird teiner Verdienste stets eingedent bleiben und dem ersten Präsidenten des Yleichs ein dankbareë Andenken |tets bewahren. (Die Mitglieder des Neichs1ats hörten die Worte stehend an.)

Vorsitzender Reichsminister Schiele {loß darauf die

Sißzung.

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Preußen.

Am 21. Februar verstarb im Ruhestande der frühere Präsident der Justizprüfungskommission Gotthold Nie im 76. Jahre eines arbeitsreichen gesegneten Lebens. Hervor- gegangen aus dem Anmwaltsstande und in ihm zu hohem An- sehen gelangt, wurde er am 1. Januar 1900 zum Kammer- gerichtsrat, 1904 zum Geheimen Justizrat und vortragenden Nat im preußischen Justizministerium ernannt. Seit 1909 hat er der Justizprüfungsfkommission, deren Mitglied er schon seit 1898 war, vorgestanden, zunächst als Vizepräsident und vom 1. Oktober 1911 ab bis zu seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst am 1. April 1921 als Präsident. Mit Gotthold Ule ist ein gütiger, warmherziger, stets hilfsbereiter Mensch, ein hochverdienter Beamter von wahrhaft vorbildlicher Wirksam- feit dahingegangen. Jndem er seizz hohe wissenschaftliche Be- deutung und seine reiche Lebenserfahrung lange Jahre hindurch der Heranbildung des juristischen Nachwuchses dienstbar machte, erwarb er sich um diese große dauernde Verdienste. Seine Lebensarbeit und seine Persönlichkeit sichern ihm ein dankbares bleibendes Gedenken.

Die amtlihe Ausgabe der Jahresberichte der Preußishen Gewerbeaufsichtsbeamten und Berg- behörden für 1923/24 wird voraussihtlih im April d. J. in der Reichsdruckerei fertiggestellt werden. Es werden nuc so viele Abdrucke hergestellt werden, wie bis zur Drucklegung bestellt sind. Die Bestellungen nimmt die Direktion der Reichs- druckerei, hier 8SW. 68, Oranienstr. 91, bis zum 31. März d. J. entgegen. Wenn das Werk, wie zu enwarten ist, etwa 60 Bogen umfaßt, wird der Preis einschließlih der Gebühren für die Postbeförderung etwa 14 R.-M. für einen gehefteten

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Abdruck und 15 R.-M. für einen in Ganzkaliko gebundenen Abdruck betragen. Diesen Berechnungen liegen die jeßigen Verhältnisse bei den Löhnen und Nohstoffen zugrunde. Wenn darin Aenderungen eintreten, oder das Werk einen anderen als den jeßt angenommenen Umfang erhält, so werden auch die Preise entsprehend geändert werden. Die genauen Preise werden, sobald das Werk fertiggestellt ist, bekanntgegeben werden. Zur Vermeidung von Beanstandungen wird darauf aufmerksam gemacht, daß jeder bestellte Abs- druck auch von dem Besteller bezahlt werden muß. Bei der Bestellung ist anzugeben, ob geheftete oder gebundene Abdrucke des Werkes gewünscht werden. Die Kosten werden bei der Uebersendung von der Reichsdruckerei durch Postnachnahme erhoben werden. Jn den Jahresberichten für 1923/24 werden vorwiegend folgende Angelegenheiten besprochen werden: Die Durchführung der Verordnung über die Arbeitszeit vom 91. 12. 1923 und die mit ihr gemachten Erfahrungen; die Frau in der Betriebsvertretung; die Sicherung des Nachwuchses an Lehrlingen in Fabriken und Handwerksbetrieben; Unfälle an Schmirgelscheiben (-Steinen) und ihre Verhütung; Gefahren bei der Herstellung und Verarbeitung von Zellhorn ( Zelluloid); Arbeits- und Gesundheitsverhältnisse in den Säure herstellenden und verarbeitenden Betrieben.

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Parlamentarische Nachrichten,

Der Aeltestenrat des Neichstags hielt gestern mittag eine Beratung über die Beteiligung des Reichstags an den Trauer- feierlichfeiten aus Anlaß des Ablebens des Reichépräsidenten ab. Vie Traverfeterlihfeiten find ktefanntlih im Dienstgebäude ckd-7 Reichs- prâsidenten geplant. Der Aeltestenrat äußerte jedoch, dêën Wunch, daß die Trauerfeterlihteiten nah dem Reichstagssizangssaal verlegt werden. Für den Nachmitiag war eine Kabinet !ssizung der Neichs- regierung berufen, die fih auch mit dem Wun|che des Aeltestenrats beichättigen follte

Der Aeltestenrat des Preußischen Landtags ist zu beute nachmittag einberufen wocden, um darüber zu ent|cheiden, ob die für Dienétag und Mittwoch vorgesehenen Plena1sißungen statlfinden sollen und um über eine besondere Trauerfeier des Preu- ßischen Landtags zu be1chließen.

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Der Hauptaus\chuß des Preußischen Landtags beriet vorgestern den Nachtragsstellenvlan zum Haus- haltsplan des Preußiichen Staates für das Nechnungsjahr 1924. Dieter Stellenplan ist notwendig ges worden, weil der Perjonalabbau tnzwiscen einen vorläufigen Ab1c1uß erreicht hat und nua der Zeitpunkt gekommen ift, den Haushaltsplan durh Streichung cer fortfallenden Beamtenstellen umzuarbeiten und der durch den Perionalabbau geschaffenen Wirklichkeit anzupassen. Der Stellenplan sol mit Wüifkung vom 1. Oktober 1924, und !0- weit er sich auf die Polizei bezieht, mit Wirkung vom 1. Juli 1924 in Kratt treten. Die Beratungen wunden mit Rücksicht auf das Ns leben des Neichspräsidenten abgebrochen und au} heute vertagt.

Gesundheitëöwesen, Tierkrautheiten und Absperrungs- : maßregeln. Das Erlöschen der Maul- und Klauen|euche ist vom Schlachtviehhofe in Leipzig am 27. Februar 1929 amtlich gemeldet worden. -

Land- und Forstwirctschaft.

Budavest, 28. Februar (W T. B) Der heute veröffent- lite amtlihe Saatenstandsbericht konstatiert, daß infolge des eingetretenen Negenwetters die Ackerungearbeiten tür die Frühs jahresaaten überall beendet werden fonnten. Die Herbstiaaten nehmen eine fräftige Entwickelung und erlitten troß des Mangels einer Schneedecke bloß unbedeutenden Frost1chaden.

Nr. 8 des „Neichsministerialblatts* (Zentralblatt für das Deutsche Reich) vom 25. Februar 1925 hat folgenden Its balt : Allgemeine Verwaitungssachen : Bekanntmachung zur Ausführung des deut|ch-litauishen Ovtionsvertrags vom 10. Februar 1920. Bekanntmachung zur Ausführung des Geieyes über den am 10. Fes bruar 1925 unterzeidneten Vertrag zwiichen Deut'hland und Litauen zur Ausführung der Artikel 8 bis 10 der Konventkton über das Memel- gebiet vom 8. Mai 1924 (Optionsvertrag). Bekanntmachung zum deutsh:litaui\hen Optionsvertrage vom 10. Januar 1929 (Neichse gesezbl. 11 S. 59).

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