1925 / 60 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Mar 1925 18:00:01 GMT) scan diff

Bescheid über die Zulassung von Zündomttteln.

D1s Zündmittel Aluminium-Briska-Spiengiapsel (Brisanzkapsel) Nr. 7 der Rheinisch-Westfälischen Spreng- stoff-Aktien-(Ge)ellshaft in Köln wird hiermit sür den Bezirk des unterzeichnelen Oberbergamts zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehö1den unterstehenden Betrieben zugelassen:

A. Nôbere Merkmale des Zündmittels. 1. Herstellende Firma: Nheini1ch-Westfälische Sprengstoff-Aktien- (Setellichatt ; 2 Sin der Firma: Köln a. Nhein ; 3. Herstellungsort : Fabiuik in Troisdorf ; 4. Bezeichnung des Zündmittelsg: Aluminium-Briéka-Spreng- fapiel ( Brisanzfapsel) Nr 7; 5. Be'ichaffenheit: Spiengkavsel mit Hül)e aus Aluminium von öô8,9 mm Yänge und 65 mm äußerem Du1hmesser und fegel- förmigem Eindruck am Boden; Piimärlatung aus Bleiazid- WBleitrinitrore]o1zinat-Gemcch; & efundärlatung aus Tettyl; ge- Ilohtes Innenbüfkchen aus Muminium zum Abdecken der Ladung ; Leerraum der Kavsel von 17 wmm Länge.

B. Verwendungéöbereid: Gefamter Vergbau des Oberbergamtäbezinls Dortmund. Dortmund, den 4. März 1925. Preußisches Oberbergamt. Overthun.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Der Königlih {n edische Cesandte Freiherr Nam el hat

Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationsrat Freiherr Koskull die Geschäfte der Gesandtschaft.

„Der chilenishe Ge'andte Jrarrazaval ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesand!schaft wieder übernommen.

Preuf:en. _Am 9. März starb an den Folgen eines im Januar d. Js. erlittenen Unfalls der Ministerialrat im preußischen Ministerium für - Handel und Gewerbe Geh. Oberregierungsrat Heinrich

Ehrenhold Schulze im Alter von 56 Jahren. Der Verstorbene war 1894 als RNegierungsreferendar in den preußi\hen Verwaltungsdienst eingetreten und nah be-

standenem Assessorexramen in verschiedenen amtlichen Stellungen, beim Polizeipräsidium in Magdeburg, beim Landratsamt Glogau, als landrätlicher Hilfsbeamtier in Neu‘-aus a. d. Elbe sowie bei den Negierungen in Minden und Bromberg, tätig. Jm Jahre 1911 wurde Schulze, der 1906 zum Regierungsrat befördert worden war, in das Ministerium für Handel und Gewerbe einberufen, um hier die Bearbeitung der Fach- und Fortbildungsschulen für die weiblihe Jugend und der Tertil- fachschulen au übernehmen. Jm Kriege wurde Schulze, der 1912 zum Vortragenden Rat und 1916 zum Geheimen Ober- regierungsrat befördert wurde, neben seinem Referate im Ministerium zeitweise die Leitung der Reichszuckerstelle über- tragen. Vom 1. November 1922 his zum 1. Dezember 1923 war er aus dem preußischen Dienste beurlaubt, um als Neichsbevollmächtigter die Außenhandelsstelle für Tertilwirt- schaft zu leiten. Nach Beendigung dieses Urlaubs übernahm er im Ministerium die Angelegenheiten des Handwerks. Ih allen amtlichen Stellungen ist Schulze mit großer Sachkunde und unermüdlichem Eifer tätig gewesen, die E Frische und BVeweglichfeit jeines Wesens ermöglichte es ihm, den verschieden- artigsten Aufgaben des Verwaltungsdienites gerecht zu werden. Seine Liebenswürdigkeit und nie versagende Hilfsbereit|chaft sichern ihm ein ehrendes Andenken bei allen seinen Mitarbeitern.

Deutscher Reichstag. 34. Sißung vom 11. März 1925, Nachmittags 2 Uhr. (Vericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsvecleger *).)

Am Negie cungstish: Reichsjustizminister Dr. Frenken. Präsident Löbe eröffnet die Sißung um 2 Uhr 20 Minuten.

__ Der Geseßentwurf des Abgeordneten B e t (D. Nat.) über die Aufwertung aller Geldshulden wird dem Aufwertungsauss{chuß überwiesen.

__ Auf der Tagesordnung steht dann der Antrag Koch - Weser (Dem.), Dittmann (Soz.) und v. Gusrard ar Uber die Vorbereitungen zur Wahl des

teihspräsidenten. U. a. wird ein amtlicher Stimm- gettel gefordert.

Abg. Schul h - Bromberg (D. Nat.) beantragt Ueberweisung des Antrags an den Rechtsausshuß.

Abg. Ku be (Nat. Soz.) spricht bei großer Unruhe der Mittel- parteien nonisch von der glorreihen Weimarer Verfassung, die von thren geistigen Vätern dauernd durhlöchert werde, nun auch wieder mit diesem Antrage. Man will die Wahl des Reichspräsidenten allein in die Hände der Parteien legen; das O der demo- kratischen Verfassung, da dabei wertvolle Teile des Volkes nicht gehört werden, wie der Jungdeutshe Orden und der Frontbann (lebhafter Widerspruch bei den Sozialdemokraten). Die sind wert- voller als Sie. (Prasident Löbe ruft den Nedner zur Ordnung.) Der Antrag verlangt Sans Stimmen füc einen Wahlvor- Ilan, Dann N Sie lieber die ganze Weimarer Verfassung ab- chaffen. (Große Unruhe links.) Auch die christlihen Gewerk- chaften werden hier entrehtet. Es geht hier nicht um den Kuhs-

andel unter den Parteien, sondern um das Wohl des Volkes. Wir ehnen das Gesey ab. Es wird die An fommen, wo dieses ganze Spiel mit der Demokratie ein Ende finden wird. Das Geseß be- deutet, eine Aenderung der Verfassung. (Beifall bei den National- sozialisten; ironische Rufe links: Heil!)

Präsident be bemerkt, daß eine Verfassungsänderung, die einer qualifizierten Mehrheit bedürfe, nicht vorliege.

Abg. Dittmann (Soz.) führt aus, daß die Antragsteller erade auf alle Parteien Rücksicht genommen hätten, die bei den eßten Wahlen mehr als fünshunderttausend Stimmen erhalten hätten; darunter fielen auch die Deutschvölkischen.

Damit {ließt die erste Beratung. Nach der Annahme des Ceseßentwurfss in zweiter Beratung wird diesex aus geschäftsordnungsmäßigen Gründen an den Rechtsaus\chuß Überwiesen, der ihn am Donnerstag Vormittag erledigen soll.

Darauf wird die gestern abgebrohene Beratung des Haushalts des Reichs]justizministeriums fortgesetzt.

*) Mit Ausnahme der dur Sperrdruck hervorgehobenen Reden

Abg. Schulte (HZentr.), Breskau: Der Abgeordnete Korsh

hat gejlern nicht einen objeftiven Bericht erstatiet, sondern eine

parteipolitishe Viede gehalten und hat sich auch durch wiederholte

Mahnungen des Präsdenten nicht davon abbringen lassen. Das

Haus hat Anspruch auf eine objektive Berichterstattung über die

Aussh:-ßverhandlungen, und wir protestieren aufs schärfste gegen

solhe Vorgänge. Der Abgeordnete Korsch scheint mir auch nit

geeignet, über die Objektivität des Richterstandes zu urteilen. Die

zzustizreform des Ministers Emminger hat nichts Neues gebracht,

sondern nur die Forderungen erfüllt, die seit langem in der

vJuristenwelt erhoben wurden und die auch im Rechtsaus\huß des

Reichstags beschlossen waren. Leider hat diese Reform die lange

Dauer der FZivilprozesse niht genügend beschneiden können. Ein Fortschritt ist die stärkere Heranziehung des Laienelements im Strafprozeß; dics wurde {hon vor langen Jahren von den Zentrums- männern Yeichensperger und Rintelen verlangt. Wir freuen uns, daß der neue Entwurf des Strafgeseßbuchs im Zusammenarbeiten mit Desterreih zustandeoekömmen is und daß das stammverwandte Desterreih auch an der Begründung mitgewirkt hat. Erfreulich ist ferner, daß Mittel für die Ausbildung von Juristen 1m Auslande ausgeworfen sind. So können upysere Juristen die fremde Geseh- gebung kennen lernen, und das kann dem wirtschaftlichen Verkehr mit dem Auslande nah dem Dawes-Abkommen besonders dienlich werden. Im einzelnen bemerko ih zum Etat, daß es eine alte Forderung ist, daß das Neichspatentamt sih aus den Gebühren selbst erhalten soll. Nun hat aber bas Patentamt hohe Ueberschüsse erzielt, für 1925 sind die Gebühreneinnahmen auf 10 Millionen veranschlagt. Der Ueber- shuß kann ja der Justizverwaltung erwünscht sein, aber es fragt si doch, ob das Patentamt die geeignete Stelle ist, wo Ueberschüsse erzielt werden müssen. Unsere Erfinder und unsere Industrie müssen fonfurrenzfähig bleiben, aber die hohen Gebühren verhindern vielfach die Ausnußung von Erfindungen oder die Erfinder müssen sich in Schulden stürzen Wir wünschen, daß die Gebührenfrage ernstlich geprüft und die Gebühren herabgeseßt werden. Die Beschäftigung des Patentamts hat sih ständig gehoben, deshalb müßte diefem Amt auch eine gehobene Stellung eingeräumt werden. Äus einer miß- verstandenen Aeußerung meines Freundes Wegmann im Ausschuß hat man gefolgert, daß das Zentrum für die Aufhebung des Neyublik- schubßgeseßes sei. Herr Wegmann hat aber nur gesagt, wenn die Ver- hältnisse sich ändern, werde er prüfen, ob der Staatsgerichtshof zum Schuße der Republik aufgehoten werden kann. Wir sind derselben Meinung, daß dos Mepublikshubgeseß ein Ausnahmegeseßz ist, das beseitigt werden kann, wenn d!e Integrität der Republik gesichert ist. Für das Reichsgericht ist der Staatsgerichtshof eine unangenehme Belastung, die aber getragen wird, solange es nötig is. Manche Urteile sheinen eine Objektivität der Nichter vermissen zu lassen und müssen scharf kritisiert werden, daß aber der Neichstag dazu das geeignete Forum ist, um solche Dinge agitatorisch zu verwerten, kann ich nit finden (Zustimwung). Dadurch wird immer der Anschein erwedckt, als könnten solche einzelnen Falle verallaemeinert werben. Solche Fälle von mangelnder Objektivität sollten dagegen der Justiz- verwaltung zur Kenntnis gebracht werden. Am meisten werden Ent- gleisungen von den Nichtern selbst verurteilt. Aber die Nichter sollten auch außerhalb ihrer forensischen Tätigkeit eine partei- politische Stellungnahme möglichst vermeiden. Die Kritik des Vor- sißenden des republikanischen Richterbundes, Dr. Kroner, an dem Magdeburger Urteil Mag fe auch berechtigt gewesen sein war leider ausgeariet. Allerdings, wenn Landgerichtsdirektor Bewersdeorff wirklich die Aeußerung getan haben sollte: „Der Sattlergeselle muß herunter", so wäre das aufs äußerste zu verurteilen. Wir bedauern es aufs lebhafteste, daß man die Erleichterung der (Fhescheidungen und Beseitigung der Abtreibungsstrafen erstrebt. Die Ehescheidung mit gegenseitiger Einwilligung kat früher bestanden. Wix haben aber damit shlechte Erfahrungen gemacht, und das Bürgerliche Gesetz» buh hat deshalb das Moment des Verschuldens als Voraussetzung der Chescheidung vorgeschen Die Bischofskonferenz von 1921 hat in einem Schreiben an den MNeichstag dringend darum gebeten, von jeder Erleichterung der Chescheidung abzusehen, und zwar nicht allein aus christlich-dogmatishen Gcünden, sondern weil die Ehe die Grundlage unjeres ganzen Lebens ist. Allen christlichen Kreisen ist diese Frage eine Herzenssache.. In Preußen betrug die Zahl der Chescheidungen im Jahre 1890 noch nicht 4000 und stieg dann 1900 auf 5000, 1905 auf 7000, 1913 auf 11000, 1919 auf 13 000 und dann in zwei Jahren bis 1921 auf das Doppelte, auf 25 000. Sozialdemokraten und Kommunisten beantragen die Aufhebung der Strafen für die Abtreibung. Das sieht ja so aus, als hätte das deutsbe Volk gar kein Interesse mehr an der eigenen Erhaltung. Die Fälle, in welchen der Arzt die Abtreibung aus medizinischen Gründen vornehmen muß, sind sehr selten. Auch die Zahl der Be- strafungen wegen Abtreibungen ist ershreckend gestiegen, sie beirug in Preußen im Jahre 1916 1164 und ist 1921 auf 4248 aeftiegen; daneben kamen 160 Bestrafungen weaen Beihilfe vor. Und dabei muß man bedenken, daß weit mehr Fälle vorkommen, die niht zur Kenntnis gelangen. (Nuf von den Kommunisten: So ist die Not ge-

stiegen!) Gewiß, die Not spielt au da eine Nolle aber gegen di Not müssen andere Mittel helfen, z. B. die Beseitigung ver Io. nungsnot. (Wiederholte Zwischenrufe der Kommunisten.) Durch die Abtreibung wird die Gesundheit und die Seele des Weibes ver- nihtet und die Wurzel unseres Volkes untergraben. Wir werden diese Anträge auf das schärfste bekämpfen und hoffen darin auch auf Unterstüßung durch andere Parteien. (Beifall im Zentrum.) Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) schließt sich der Verwahrung gegen die Berichterstattung des Abg. Dr. R E Wir Gitter Zt in Zukunft Berichte, die nicht aufklären, sondern entstellen. Es muß alles zurückgestellt werden, um die erschütterte Autorität des Rechts im deutschen Volke wiederherzustellen. Das kann nicht durch Geseßzreform geschehen, sondern es muß eine Gesinnungsreform vorausgehen. Besonders in der Aufwertungsfrage herrsß)t große Rechtsunsicherheit. Ich bekenne mich als gvundsäßlicher Anhänger einer Aufwertung innerhalb der Grenzen des Möglichen. Aber ungeheuer {chädlich ist die Agitation, die es so darstellt, als ob cine Böswilligkeit des Reiches oder Staates vorliegt. Wir nehmen keinen Mißgriff der Rechts\sprehung in Shuß. Wir wenden uns aber auch hier gegen die einseitige Kritik oder politische Aus-= schlahtung. Unendlih höher als das Einzelinteresse muß auch in der Rechtspflege das Allgemeininteresse stehen. Hier und da werden sich Härten nicht vermeiden lassen. Auch wir halten es juristis{ für untragbar, daß Verteidigern gegenüber das Hausrecht geltend gemacht wird. Man darf aber wegen eines Einzelfalles nicht immer die Rechtssprehung als Ganzes angreifen. Dasselbe gilt (r die Kritik richterliher Urteilc. Zweifellos sind befremdliche Irteile ergangen. Sachlihe Kritik muß immer frei sein und ift auch kein Eingriff m ein Verfahren. Viel eher bedeuten die Arbeiten der parlamentarishen Untersuhungsausshüsse einen solhen Eingriff. Kein wahres Wort ist an derx Behauptung des Berichterstatters, daß im Auëschuß alle Parteien gegen die Partei- lichkeit der en Richter Stellung genommen hätten. Heraus mit parteipolitishen Maßstäben, sowohl aus richterlihen Ürteilen wie aus der Kritik! Wir fordern wieder Achtung vor dem deutschen Richtertum. Bedauerlich ist die ShHeidung der Richter durch den republifanishen Richterbund. Die Staatsform hat mit dex rihter- lichen Tätigkeit in keinem Falle etwas zu tun Ueberhaupt ist die fortwährende Gegenüberstellung von Republikanern und Monarchisten niht nur eine Unwahrheit, sondern ein nationales Unglück. (Lebhaste Zustimmung vehts.) Diese ShHeidung- deckt sih niht im geringsten mit der Wahrheit, sie vergiftet unser öffent- liches Leben. (Zuruse der Komm.) Sie (zu den Komm.) schimpfen dauernd auf die Verfassung, genießen aber ihre Wohltaten. Der Kommunismus is der Todfeind des Stäates und der Reichs- autorität, er muß darum mit allen Mitteln bekämpft werden. (Lärm bei den Komm.) Wenn in der Frage des Staatsgericht8- hofs einige Parteien eine andere Stellung eingenommen haben als früher, so liegt das daran, daß man in der Zwisenzeit die Erfahrung gemacht hat, daß Mängel, die im Staatsgerichtshof

hervorgetreten sind, auf das völlig unpolitische Reich3gericht abfärben, Fn dex Amnestiesrage müssen fwerw*egende Konflikte

der Herren Minister, die im ‘Wortlaute wiedergegeben sind.

hier notwendig, besonders angesihts der Haltung der Kommunisten! Die Strajrecht zrejorm ist zu begrüßen Wir erwarien, daß der NReichsrat seine Beratungen darüber bald abschließt. Ein Gewinn für das Volk wird sie aber nur sein, wenn m Strafvollzug die richtige Mischung von Ernst und Menschlichkeit gefunden wird, e ein_ großzügiger Ausbau des Sicherungsçedankens gegen Nucsall erfolgt. Für den Strafrichter muß der beste Richter gerade gut genug sein. Zu lösen ist auch das große Problem der Berbrehensverhütung. Schon mit der Zucht im Hause, in der Werkstatt, in der Schule muß begonnen werden. Notwendig ist e n A die Pflege der Vaterlandsliebe zur Vermeidung des D ens von Hoÿ- und Landesverrat. Ohne Erfüllung dieser Forderungen werten die Erwartungen aus der Strafrechtsreform enttäusht werden. Der Teilreformen will man sih nah Möglichs keit enthasten. Auch der sozialdemokratishe Antrag über den Landesverratsparagraphen sollie zurücgestellt werden. Abg. Levi hat don einer Landesverratsseuche gesprochen. Wer sind deun die Trager diejer Seuhe? Etwa die Richter? Nach meiner Meinung die VandDesverräter selber. Verwahrung muß ih einlegen gegen die Auffassung des Zentrumsreduers, daß lede Sittlichkeit und staatspolitishe Gesi mung sih gegen die Reform dèr Ehescheidung M müsse Ja dieser Frage gilt es, den klaffenden Niß zwischen Recht und Leben zu s{ließen. Eine Vermehrung der Ehescheidungen würde waßhrsheinlich durch eine Reform nah Ablauf der ersten Jahre niht eintreten. Das zeigen die Beispiele anderer Länder. Was wir jetzt in Deutschland auf diejem Gebiete beobachten, sind vor allem Reaktionen der Kriegsjahce. Jh werde im Ausschuß den Standpunkt einer gemäßigten Reform des Ehescheidungsrechts vertreten. Wir haben zum Justizminister das Vertrauen, daß er den richtigen Weg verfolgt. Wir richten aber den Appell, Achtung vor dem Recht zu hchden, an alle deutschen Volksgenossen. (Beifall bei der D. Vp.)

Reichsminister der Justiz Dr. Frenken: Meine sehr vers ehrten Damen und Herren! Zunächst danke ih meinem Herrn Vor- redner für den Schlußappell, den er an alle, die es angeht, gerichtet hat. Der Herr Vorredner hat mit Recht hervorgehoben, daß die Besprehung des Justizetats, ih möchte sagen, dazu verurteilt ift, sich auf Besprechung von Einzelfragen zu erstrecken. Große Fragen allgemeiner Art treten kaum hervor. So bin auch ih in die Not- wendigkeit verseßt, auf die Einzelfragen, die hier zur Grörterung gelommen sind, näher einzugehen.

Der Herr Abgeordnete Levi hat sehr herbe Kritik an den Justiz- reformen geübt, die man gemeinhin als Emmingersche Reformen bezeichnet. (Er hat sogar von einer Verstopfung des Zivilprozesses gesprochen. Ja, jede Teilreform wird Mängel “an sih tragen. Aber daß Erfahrungen gemacht worden seien, die zu einer solhen Kritik berechtigten, ist nicht zu unserer Kenntnis gekommen. Die Zeit ist auch noch viel zu kurz, als daß man ein abschließendes Urteil fällen könnte. Jch darf weiter hervorheben, daß schon seit geraumer Zeit eine Kommission tätig ist, die die Aufgabe hat, das ganze Zivil- prozeßrecht neu zu regeln. Da wäre es doch sehr merkwürdig, wenn man nah so kurzer Zeit abermals eine die frühere Reform vielleicht abändernde Teilreform vornehmen wollte. Das wäre ein Weg, den Sie wohl alle niht für gangbar halten.

Dosselbe gilt von den Emmingershen Reformen auf dem Gebiete des Strafprozeßrechts. Da ist die Kritik niht so herb ausgefallen; aber immerhin sind Bemängelungen vorgebraht worden, die meines Erachtens nicht die Erfahrungen zur Grundlage haben, die nôtig wären, wenn man zu einer Verurteilung kommen wollte. Auch hier muß man sih die Sache erst einmal einleben lassen, Wenn es zu einer Neform des Sirafrehts kommt, wenn ein Einführungss- geseß zum Strafgeseßbuh geschassen wird und éine Abänderung des Gerichtsverfassungsgeseßes vorgenommen wird, was vielleiht not- wendig sein wird, dann wird man mit der Prüfung darüber einseßen können, ob die Teilreformen, die man vorgenommen hat, sih bewährt haben oder nicht, und man wird dann die Erfahrungen, die man gemacht hat, erst recht für eine größere Reform vérwerten können.

Der Herr Abgeordnete Dr. Levi hat dann einen Straffall zur Sprache gebracht, der sih auf einen Angeklagten Wand bezogen hat. Jch kann auf die Sache im einzelnen noch nicht eingehen, weil sie noch in der Gnadeninstanz {chwebt, (Abgeordneter- Höllein: Jst das ein s{hwebendes Verfahren?) Ja, wenn Sie das nicht wissen, dann sage ih es Ihnen hiermit. (Abgeordneter Höllein: Es ift kein shwebende8s Verfahren?) Jn diesem Strafverfahren is der An- geklaqgte Wand wegen Hehlerei und Landesverrat zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt worden. (Zurufe links.) Jch gebe zu, daß die Begründung des Urteils, wenn man einzelne Säße aus dem Zus- sammenhang herausnimmt, als nicht ganz glücklih ersheinen kann. Uber wer das Urteil und ve Urteilsgründe in ihrem ganzen Zus sammenhang liest, muß anerkennen, daß das Urteil des Neichsgerichis in tatsählicher und rechtlicher Hinsiht wohl begründet is (Widers- \spruch links), daß insbesondere auch die Feststellung, es handele sich bei der Urkunde, die preisgegeben worden sei, um eine solche, deten Geheimhaltung im Interesse des Landes geboten gewesen war, durchaus zutrifft.

Der Herr Abgeordnete Dr. Levi hat weiter die Frage des Straf- maßes in diesem Urteil einer Kritik unterzogen. Wenn es sich darum handelt, sich über die Strafwürdigkeit eines Angeklagten im Spezial- falle zu unterrichten, dann ist es auch nach der Richtung der Straf} würdigkeit von einiger Bedeutung, sich einmal die Genesis des Straffalles anzusehen, und das möchte ih auch im vorliegenden Fall. Es hat einen Mitangeklagten des Verurteilten Wand gegeben, der inzwischen verstorben ist. Dieser Mann hatte in einer Reihe von Fällen aus dem Reichsarhiv in Potsdam Urkunden gestohlen. (Zurufe links. Tirpiß!) Jch kann auf den Zwischenruf nicht ein» gehen. (Erneute Zurufe links.) Jch bin bereit, bei anderer Gelegenheit auch darauf zu kommen, aber wenn Sie mich so unker- brechen, könnte es mir passieren, daß ih den Zusammenhang verlère (Lachen links), und das möchte ih im Interesse der übrigen Zuhörer niht gern erleben. Jch könnte das ertragen, aber im Interesse der übrigen Zuhörer möchte ih das nicht gern haben. (Sehr richtig!) Der Verstorbene hatte in einer Neihe von Fällen Urkunden gestohlen, und zwar hatte er sih in vielen Fällen unter falschem Namen in das Archiv eingeführt, einmal war er aber über die Mauer gestiegen, in das Archiv eingedrungen und hatte Urkunden gestohlen. Diese Tatsachen gingen voran.

Der Angeklagte Wand hat sih von diesem Dieb die Urkunden vershafft. Den Dieb hat er bezahlt, er hat ihm mindestens nah und nah 1200 Mark bezahlt (hört, hört! rechts), und dann hat der An- geklagte Wand der Verurteilte diese Urkunden an einen Belgier gegeben, und zwar hat er natürlih ein Geschäft daraus gemacht. So ist die Sache in die Oeffentlichkeit gekommen

Nun darf ih den Herren denn das bin ih doch dem Neich8- geriht schuldig, da sein Urteil in der Weise kritisiert wird, wie es geschehen: iff auch noch das mitteilen, was das Reichsgericht über die Frage gesagt hat, ob dem An-ceklagten mildernde Umstände zur Seite standen. Da sagt das Reichsgericht:

mit den Ländern vermieden werden. Größte Zurückhaltung ist

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Mildernde Umstände sind niht vorhanden. Der Angeklagte hat weder bei der Hehlerei noch beim Landesverrat aus anderen Beweggründen als aus schnödem Eigennuy gehandelt,

(Hört, hört! rets.)

Schon bei Herausgabe seiner Aufsäze über die „Etappe Gent“ und seinem diese Aufsäße zusammenfassenden Buche war nicht, wie er glauben machen will, die im vaterländischen Interesse liegende Absicht maßgebend, die vorgekommenen angeblichen Miß- stände als Verfehlungen nur weniger Deutscher hinzustellen, die von der Masse des Volkes mißbilligt würden, er wollte vielmehr zuerst in dem „richtiggehenden Sensationsblatt ziemlih übelster Sorte“,

m so hatte der angeklagte Verurteilte selbst das Blatt bezeihnet nur um der Skandalsuht des s{lechtesten Teils der Bevölkerung zu genügen ohne Nücksicht darauf, ob er damit leihtfertig die Ehre anderer angriff, sh einen leihten Verdienst verschaffen, und er scheute auch nicht davor zurückl obwohl er sich eine größere Anzahl von Strafverfahren und eine empfindliche Gefängnisstrafe zugezogen hatte, diese Veröffentlihungen, wenn auch unter Weglassung der ihm gefährlih gewordenen Stellen, durch weitere Veröffentlichung geldlih auszushlahten, und zwar durch eine Ausgabe in französisher Sprache in Belgien und dann in dem zu hochverräterishen Zwecken gegen das Deutsche Reich gegründeten und betriebenen Blatte des rheinischen Separatisten- führers Smeets, der „Rheinischen Republik“.

(Hört, hört! rechts.)

Jn demselben Sinne geht es weiter. Jch glaubte, es dem Neichs-

geriht schuldig zu sein, die Sache auch einmal von einer anderen

Seite zu beleuhten. (Sehr gut! rechts.)

Es ist sodann von dem Herrn Abgeordneten Levi, aber auch von anderen Herren die Frage der vorläufigen Festnahme dur die Polizei erörtert worden, und zwar in dem Sinne: der vorläufig Fest- genommene ist nach- dem- Geseß-— das ift der § 128 der Strasprozeß- ordnung unverzüglich dem Richter vorzuführen. Solange ih m:ch nun erinnern kann und das ist {on sehr lange hat man nun darüber gestritten, was es heißt: er ist unverzüglih vorzuführen. „Ünwverzüglih“" das ist wohl jeßt allgemein anerkannt, auch vom obersten Gerichtshof ‘heißt soviel wie „ohne s{uldhafte Ver- (ögerung“. Alle sind darin einig, daß das nicht etwa binnen 24 Stunden zu geschehen hat; sondern man muß der Polizeibehörde, die vor dem Verdacht eines \chweren Verbrechens steht, ein modicum tempus lassen, um sich, wenn sie einen Verdacht hat, noch einmal zu fragen: wie kannst du den Verdacht, von dem du eigentli selbst überzeugt bist, noch weiter stüßen? Da stehen sih die Interessen der persönlichen Freiheit auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Interessen der Allgemeinheit, die doch vor dem Verbrecher geschüßt werden müssen, einander gegenüber, und die müssen verständig gegeneinander abgewogen werden. Wenn da Fälle vorgekommen sind, wie sie hier zur Sprache gebracht wurden, deß man cinen so vorläufig Festgenommenen etwa drei Wochen festgehalten hat es ist das ge- sagt worden —, oder, wenn man Mittel angewendet hat, die ich als verwerflihe Mittel bezeihnen würde, um den Festgenommenen zu einem Geständnis zu bringen, sei es, daß man ihn foltert ih glaube, der Ausdruck is auch gefallen —, sei es, daß man ihn sonst gefügig macht, indem man ihm zu trinken oder zu essen gibt, so ver- urteile ih alle diese Machinationen, und wenn Sie jemand finden, der mich in der Verurteilung dieser Dinge übertrifft, dann haben Sie den Progeß gewonnen. (Heiterkeit.) Jch kann deshalb an die Herren Abgeordneten, die diese Fälle zur Sprache gebracht haben, nur die dringende Bitte richten, Sie möchten die Fälle so bezeichnen, daß ich sie an die zuständige Stelle weiter geben kann. (Abgeordneter Dr. Levi: Die preußische Justizverwaltung antwortet mir seit fünf- viertel Jahren niht auf einen solhen Fall!) Ich kann im Augenblick darauf keine Antwort geben. Ih würde bedauern, wenn ein Versehen vorläge. Sie werden aber au zugeben, daß ich das nicht zu verant'vorten hätte, wenn da ein Fehler vorgekommen wäre. Da müßten Sie einen anderen Weg gehen. Jedenfalls bitte ih Sie, mir, wenn Sie solche Fälle haben, diese mitzuteilen. Jch verspreche Ihnen, daß ih sie der zuständigen Stelle zuleiten werde. Ein Mehreres kann ih nicht tun. Selbst bin ich nit zuständig. Mir ist die Polizeibehörde, die hier in Betracht kommt, nicht unterstellt; sondern sie untersteht in Preußen, wie Sie wissen, dem Minister des Innern. (Zuruf rechts: Herrn Severing!)

Es ist dann auch viel vom Staatsgerichtshof die Rede gewesen. Dieser Gerichtshof ist in den Zeiten allergrößter politischer Erregung errichtet worden, und das hat immer etwas Mißliches und Gesährliches. Jch will niht des näheren auf die Beseßung dieses Gerichtshofs eingehen. Nur eins möchte ih betonen: etwaige Vorwürfe gegen die Rechtsprechung dieses Gerichtshofs, namentlich nah der Richtung hin, daß er seine Sprüche nicht optima fide fällte, müßte ih mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Er mag nah politischer Einstellung beseßt sein, aber irgendwelche Anhalts- punkte dafür, daß dadurch, und zwar im Sinne einer gewissen mala fides wäre vielleiht zuviel gesagt —, aber einer gewissen der- artigen Einstellung, seine Sprüche irgendwie berührt seien, vermag ih niht anzuerkennen.

Es ist dann auch von einem Falle gesprochen worden, der sich vor dem Staatsgerichtshof in Leipzig ereignet hat, in dem ein Ver- teidiger von dem Vorsißenden aus dem Sißzungssaal gewiesen worden ist. Jch muß auch hier an die Spiye meiner Ausführungen den Saß stellen, daß ih es mix versage, in die tatsächlihen Verhält- nisse des Vorganges einzudringen und daran irgendeine Würdigung zu knüpfen. Das steht mir nicht zu. Das einzige, meine sehr ver- ehrten Damen und Herren, was Sie von mir in diesem Falle erwarten fönnen, ist eine Erklärung darüber, wie ih rehilich zu der Frage stehe, ob unter Umständen dem Vorsißenden eines Gerichts das Recht zusteht, äußerstenfalls auch einen Verteidiger, auch einen Wahlverteidiger, aus dem Sitzungssaal zu verweisen. Der Fall ist, soweit ih es übersehen kann, bisher gerichtlich, namentlich höchstgerihtlih, niht entschieden. Jch glaube, es ist überhaupt das erstemal, daß sih ein solher Fall ereignet hat. (Zuruf von den Kommunisten: Natüclich, es gibt auh nur einen Niedner!) Das wird sich ja im Laufe meiner Erörterungen zeigen, ob der Zuruf, der den Namen Niedner zum Gegenstande hatte, in diesem Falle am Playe war. Jh stehe auf dem Standpunkt, daß dec Vorsitzende eines Gerichts, dem nah dem Gesey die Pflicht ob- liegt, die Verhandlung zu leiten, die Ordnung bei der Leitung aufrehtzuerhalten und die Verhandlung auch zu Ende zu bringen, das Recht hat, wenn sih da Hemmungen einstellen, auch zu dem äußersten Mittel zu greifen, denjenigen, der die Hemmungen hervorruft, aus dem Sitzungssaal zu verweisen. (Hört! hört! bei

den Kommunisten.) Sie mögen „Hört! hört!“ sagen, das is meine Auffassung. Wenn Sie eine andere haben, mögen Sie sie ver- treten. Also ich stehe auf dem Staudpunkt, der Vorsißende des Gerichts hat das Recht, äußerstenfalls jedes Hemmnis, das sich der Leitung der Sache und dem Ziel, die Sache zum Abschluß zu bringen, entgegenstellt, zu beseitigen. Dieses Recht hat ex nach meiner Auffassung niht bloß gegenüber dem Verteidiger, er hat dasselbe Recht gegen jeden, der ihn daran hindert, die Verhandlung zu leiten und zu Ende zu führen. (Zuruf von den Sozialdemo- fraten: Zu Ende zu führen, ohne den Verteidiger und die Zeugen zu hôren!) Den Zuruf verstehe ih niht! (Heiterkeit und Zurufe.) Es mag an mir liegen, aber er ist für mich unverständlich.

Also, meine Herren, mehr können Sie von mir nicht verlangen. Das ist meine Rechtsauffassung. (Zurufe links.)

Sodann ist von mehreren der Herren Vorredner die Frage der Ehescheidung berührt worden. Es besteht, wie Sie wissen, die Bestrebung, die Ehescheidung in der Richtung zu erleichtern, daß das Vexrschuldungsprinzip, wenn nicht ausgeschaltet wird es heißt ja, es soll nur ergänzt werden —, in der Richtung geändert wird, daß man die Ehescheidung auch dann zugelassen haben will, wenn an der Zerrüttung des ehelichen Lebens ein Verschulden nicht besteht. Meine Herren, da stehen sih die Weltanshauungen \{roff gegenüber. Es ist ja schon während der Behandlung meines Etats hervorgetreten, wie die Meinungen auseinandergehen. Jch kann nicht zusagen, daß ih die Hand dazu bieten werde, eine erleichterte Ehescheidung zum Geseß zu machen. (Lebhafte Rufe links: Hört! Hört!) Hört! Hört! (Heiterkeit.)

Auch die Frage des Gebührenwesens ist, zunächst von dem Herrn Abgeordneten Hampe, besprochen worden, und zwar in dem Sinne, oaß die Gebühren zu hoch seien Der Herr Abgeordnete Hampe hat reht. Auch nah meiner Auffassung sind die Gebühren bei den hohen Werten zu hoh. Das ist aber auch von der Reichsjustiz- verwaltung anerkannt, und es {weben Erwägungen darüber, wie das anders einzurichten ift.

Dann ist noch die Frage der Gerichtsschreiber erörtert worden. Ich habe zu der Frage bereits im Ausschuß Stellung genommen Ich kann Ihnen nicht mehr sagen, als ih dort gesagt habe. Jch stehe der Sache an sih sympathisch gegenüber. Jch muß aber zugeben: es ist nicht so leiht, 2e die Herren, auch die interessierten Herren, sih das wohl denken. Die Frage wird aber geprüft werden, auch bei den Ländern, und wir werden das Ergebnis dieser Prüfung ab- warten müssen. Besonders dringlich sehe ih die Sache nicht an.

Dann hat einer der Herren geglaubt, der Cniwurf des Straf- geseßbuchs möchte einem größeren Kreise zugänglih gemacht werden, allen Mitgliedern des Reichstags. Ich glaube, meine Herren, das ist hon sehr weitgehend geshehen. Aber wer sih sonst noch dafür interessieren möchte: der Entwurf ist im Buchhandel erschienen, ih glaube, er fostet 50 Pfennig, (Große Heiterkeit und Zurufe.) Das wird auch keine weltbewegende Sache sein.

Meine Herren, ih glaube, das ist das, was ih vorerst auf die verschiedenen Erörterungen der Herren Abgeordneten zu erwidern habe. (Zuruf von den Kommunisten.)

Abg. Dr. Kor s ch (Komm.) wirft den Justizorganen vor, daß sie sich zu gut auf irdishe Angelegenheiten verjtehen und die geistigen vernachlässigen. Der Republikanishe Richterbund habe ein neues shwarz-rot-goldenes Strebertum großgezogen. Wir haben eine E Politisierung der Justiz. Der Redner bringt dann zahlreiche Einzelfälle vor, um zu beweisen, daß die Justiz gegen die Kommunisten in eee Weise vorgehe. Redner ließt: Meine gemessene Redezeit erlaubt mir nicht, die Justizschande in der Amnestiesrage genügend zu besprehen. Der Staatsgerihtshof, der die Kommunistishe Partei von vornherein als hochverräterish ansieht, urteilt nur nah parteipolitischen Rüdck- sihten. Der rose politishe Prozeß wird aber vor dem Welt- gerihtshof entschieden werden. Die Weltgeschichte wird das Todes- urteil über ihren Staat, ihre Justiz und ihre Gesellschast voll- strecken. (Beifall bei den Kommunisten.)

Die Beratung wird hier abgebrochen.

Das Haus nimmt sodann noch den Antrag der Kommu- nisten an, worin die Reichsregierung ersucht wird, auf die Länder dahin zu wirken, daß sie bei den Vorbereitungen für die Wahl des Reichspräsidenten jede Beschränkung der Wahl- freiheit aufs schärfste untersagen.

Nächste Sißzung Donnerstag 2 Uhr. Fortseßung der Beratung des Justizetats; Aenderung des Wahlgeseßes für die Reichspräsidentenwahl; kleinere Vorlagen. Vor der Sizung findet um 12 Uhr die Vereidigung des Stellvertretenden Reichspräsidenten statt.

Schluß gégen 64 Uhr.

Preußischer Landtag. 91. Sißung vom 11. März 1925, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Präsident Bartels erösfnet die Sizung nach 1254 Uhr.

Die Mitgliederzahl des neu eingeseßten Ständigen Aus- chusses für Wohnungs- und Heimstättenwesen wird auf 29 estgestellt.

Das Haus seyt dann die gemeinsame Beratung der Uranträge und Großen Anfragen, betreffend das Gruben - Unge aus dex SEOL „Min Ey S Veit Dortmund, fort. i:

Abg. Schwenk- Oberhausen (Wirtschaftl. Vereinig.) hebt die besonderen Gefahren des bergbaulichen Betriebes und die damit gegebene ‘besondere Verpflichtung aller Beteiligten, auf die Ver- minderung diesez Gesahren und die Schonung und Erhaltung von Leben und Gesundheit der Bergarbeiter hinzuarbeiten, nachdrück- lih hervor. Die Unfallstatistik m aber sachlich und objektiv beurteilt werden. Jede agitatorishe und demagogische Aus- beutung der Unfallzifsern sei vom Uebel, (Unruhe und Wider- spruh bei den Kommunisten.) Vielmehr als bisher müsse die gesamte CEMON! über die Explosions- usw. Vesahren aufgeklärt werden. Die Zahl der Einfahrer sei zu vermehren, aber die Re- gierung müsse sih die Entscheidung über die Auswahl und Eig- nung dec Einfahrex vorbehalten. (Lärmender Protest bei den Kommunisten.) Die Mitwirkung der Belegschasten bzw. der Bergarbeiterorganisationen bei dieser Auswahl und vollends die direfte Auswah! der Grubenfkontrolleure durch die Verbände würde geradezu die Sozialisierung des Bergbaues bedeuten. Die Be- tricbêrâte seten stets nur auf die Stärkung ihrer Machtbesugnisse bedacht. QeE jeder objeftive Spruch des Berggewerbegerichts werde von ihnen in der heftigsten Weise angegrifsen und agitator? sch ausgenußt. Die Lohnverhä tnisse auf „Minister Stein“ seien mit Unrecht als besonders erbörmlih hingestellt worden; man habe vereinzelte Fälle niedriger Monatslohnzahlungen verallgemeinert, und das se1 das Gegenteil einer sahlichen und unparteiischen Würdigung. Die Anklagen gegen die Bergbehörden, die vom besten Willen bejeelt seien, dienten lediglich Agitationszwecken. (Lachen bei den Kommunisten.) Eine große Reihe von Zechen sei schon

freiwillig zur Einführung des Steinstaubverfahrens übergegangen. Es sei do im Jnuteresse der Bergierren selbst gelegen, alles zu tun, was die Belegschaft an Leib und Leben sichert, was einen ge- ordneten stetigen Betrieb verbürgt, also auch die bergpolizeilichen Vorschriften genau befolgen zu lassen. Die Organisation d2s deutshen Bergbaues sei als vorzüglich auch vom Auslande anerkannt; das müsse fonstatiert werden, wenn es den Kommus nisten au noch so unangenehm sei. (Gelächter bei den Kommus- nisten.) Daß die Zechenverwmaltung ihre Pflicht tue, werde doch dur die Tatsache bewiesen, daß sih troß des Unglücks Hunderte von Bergarbeitern gemeldet hätten und angelegt norden seien. Selbstverständlich sei {lechte Behandlung der Bergarbeiter, zumal der älteren, eine grobe Ungehörigfkeit; aber auch hier werde aufs Aergste übertrieben. (Zuruf bei den Kommunisten: Sie können dem Hause gestohlen bleiben!) Redner bemängelt speziell an den Anträgen des Abg. Steger (Zentr.), daß darin die Rücksicht auf die Rentabilität des Unternehmens ganz außer Acht gelassen sei; was gewinne denn die Eg N, wenn die Betriebe stillgelegt würden? An demselben Mangel krankten auch die sozialdemokratiscen Anträge, und der Unrorsichtigkeit und Leit- fertigkeit vieler Bergarbeiter werde in den Anträgen fast nirgends Rechnung getragen. Nicht in der Monier Sobottka, sondern in der Manier Effert und Osterroth müßten diese so hochernsten Fragen behandelt werden. Eine auënahmsweise Vorzugsunter- stüßung der Witwen und Waisen, die das Dortmunder Unglück geschaffer, wäre ein Unrecht gegenüber den Witwen und Waisen in der übrigen deuts{en JFndustrie und gegenüber den Witwen und Waisen aus dem Kriege, die alle das gleihe Recht auf Be- rücsihtigung haben. Präsident Bartels neten, der „Ste können hat, einen Ordnungsruf.

Abg. Kaiser- Anklam (Nat. Soz.) bemängelt den geringen Lohn des Bergmauns, der in s{chwerer Arbeit täglih sein Leben einsezgen müsse. Man betreibe Raubbau mit seiner Arbeitskraft. Die geföllten Schieds\prüche könnten von den Bergarbeitern niht anerkannt werden. Parteipolitische S{blagworte hülsen nichts. Den Kommunisten und Sozialdemokraten \preche er das Recht ab, die Juteressen der Arbeiter deutscæn Blutes zu vertreten. (Andauernd lärmende Unterbrehungen und Lacben bei den Kommunisten und Soziademokraten.) Erst wenn man eine wahr= hafte Volksaemeinschaft habe, werde auch die Ausbeutung ver- s{winden. Als in seinen weiteren Ausführungen der Redner es als unerhört bezeichnet " daß für das Begrbnis von Ebert drei Millionen Goldmark ausgegeben worden wären, seßte bei den Sozialdemokraten ein nit endenwollender Entrüstunassturm ein, Pfuirufe wollten fein Ende nehmen. Sobald der Redner ver- suchte, weiter zu reden, wurde er durch erneute Unterbrehungqeu und Schlußrufe der Sozialdemokraten daran gehindert.

Die Versuche des Vizepräsidenten Dr. v. Kries, dem Redner das Wort zu verschaffen, mißlangen. Daher erklärte der Vizepräsident die Sißung auf eine Viertelstunde #ir unterbrochen.

Schluß 1,40 Uhr.

erteilt dem kommunistiscen Abgeord- dem Hause gestohlen bleiben!“ gerufen

Fn der um 1,55 Uhr beginnenden neuen Sißzung bittet Vizepräsident Dr. v. Kries, die Verhandlungen nicht durch neue Lärmszenen weiter zu unterbrehen; auch die Steno= graphen hätten nichts mehr aufnehmen können.

Abg. Kaijer (Nat. Soz.) seßt, beim Beginn seiner Rede wiederum von Schluß- und Pfuirufen der Sozialdemokraten ‘unter- brochen, seine Ausführungen fort. Er wiederholt, daß für die Opfer der Katastrophen im Ruhrgebiet und für deren Hinterbliebene nihts Ausreichendes geshehe. Damit könne man die Ausgaben für Eberts Beoräbnis nicht in Einklang bringen. Der Redner {ließt mit der Aufforderung, einig zu sein, (G-lächter bei den Sozialdemokraten und erneute Lärmkundoebungen gegen den abtretenden Nedner.)

Abg. Dr. von Waldthausen (D. Nat) weist die zahl- reichen Beschwerden des sozialdemokratishen Abgeordneten Husemann zurü. Die Sozialdemokraten sollten sich doch lieber an ihren eigenen Minister Siering wenden, der für die meisten der vor- aebrahten Beschwerden zuständig sei. (Zurufe der Sozialdemokraten: Die Deutschnationalen haben ja alle Besserungsmaßnahmen vers hindert! Lachen und Widerspruch rechts.) Durch unzutreffende Beschwerden erde die Autorität der Beamten auf das empfindlichste geschädigt. Der Vorwurf des Ahgeordneten Husemann, d1e Weiter- gabe von Schlagwettermeldungen an die zuständigen Stellen sci von Zechenbeamten verhindert worden, habe sih auf Grund einer Nachs prüfung und Anhörung des zuständigen Obmanns als unrihtig er-

wiesen. So sei es mit den {weren Vorwürfen von sezialdemos fratisher Seite bestellt. (Hört! hört! rechts. Zurufe bci den

Sozialdemokraten.) Es sei auch nicht angängig, wie es der Zentrums8- abgeordnete Steger getan habe, die niedrigen Lohne für Unglüde vers antwortlih zu machen. Mit einem solhen Aroument könne man {chließlich überall kommen. An den niedrigen Bezügen der Berg- arbeiter seien nit zuleßt doch auch die vielen Feiershichten {uld. (Zuruf rechts: Die Kredite seien an die Barmats gegangen!) Auf den Halden lägen tausende von Tonnen, so daß aan wieder Still- legungen zu befürcht:n habe. Auch seine Partei trete für menschen- „würdige Behandlurg und für Menschlichkeit eia. Wenn die Kom- munisten aber hiec Klage erhüben, so würde man auf der anderen Seite die Ersch:eßung des Bergassessors Althaus und andere Un- menschlichkeiten niemals verg-ssen. (Sehr richtig! rechts.) Die Kommunisten sollten an diese Taten ünd an die Greveltaten in Nuß- land denken, die das Entseßen der gesamten gesitteten Welt erregt hätten. (Lebhafter Beifall rechts.)

Abg. Dr. P inkerneil (D Vp.): Wir sind bereit, alle vor- gebrachten Beschwerden, Anregungen und Anträge einer gründlichen Ausschußprüfung zu unterwerfen. Zwangsläufig ist die Debatte auf die Erörterung der Grubensicherheit und des Grubensicherheitswesens überhaupt übergegangen Erste Vorausseßung für einen ruhigen, geordneten Betrieb ift die Pflichterfüllung der Bac, die doc alle aus den Reihen der prafktishen Bergleute stammen. Wenn Herr Sobottka hier von einem Steiger erzählt, der frisch vom Dienst als Oberleutnant in die Grube verseßt worden ift, so ist zu bemerken, daß der Betreffende schon vor dem Kriege zwei Jahre Bergmann gewesen ist und seit fünf Jahren Grubensteiger ist. (Hört! hört! rechts.) Zur Vermehrung der Revierbeamten muß das allerbeste Material ausgewählt werden. Mit seinem Betriebsrat muß jeder Direktor fertig werden konnen; wer das nicht kann, tut mir leid. Die Beseitigung des Prämiensystems wäre auch für die Bergarbeiter ein verhängnisvoller Schriit, gerade im Interesse der fleißigen Be- amten muß es beibehalten werden. (Widerspruch links.) Wir treten durchaus dafür ein, daß der Bergmann keine Nahrungs\oreen bat, und darum sind wir auch für ausreichende Löhne. Auf „Mirister Stein“ haben über dem Lohndurchschnitt 78, unter ihm nur 22 Pro- zent der Hauer rerdient. Was nüßen dem Hauer höhere Löhne, wenn zugleih die Zabl der Feiershichten vermehrt werden muß? Wenn heute jeden Tag ein Kapital von 120 Millionen auf der Halde ver- zinst werden muß, wie soll der Bergbau da vollendete technische Ein- richtungen schaffen? Die Hauptsache ist die Steioeruna des Ab- saßes, und da kann nur eine ganz andere Frachtpolitik helfen, sort ist die Katastrophe des Ruhrbergbaues unausbleiblih. Den Kapital: s- mus, dessen Opfer die Bergleute sein sollen, haben wir in den leßten Wochen in den Untersuchunasausschüssen kennengelernt. (Sehr aut! recht.) Wir {hüten den Bergbau niht um des Kapitals willen, sondern um des Volkes willen. (Lachen links.) E

Fin Vertreter des Handels8ministeriums ver- brtitat sid über die Unfallstatistik und die Methode ihrer Aufstellung. Aus der Statistik der Todesfälle ergibt sih unwiderleglih eine protentuale Abnahme der Tötungen seit 1920. Ausnahmen von den

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orschriften der BVergpolizeiverordnung zu gestatten, bleibt bem Oberbergamt vorbehalten; eine solche allgemeine Befugnis ist unent-

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