1925 / 77 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Apr 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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atsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt monatlich 3,— Reichsmark freibl. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 0,30 Reichsmark.

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einer ò gejipaltenen Einheitszeile 1,— Reichsmark \reibietbend, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,70 Reichsmark freibleibend.

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die Gejchäftsstelle des Neichs- und Staatsanzeigers

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Ir. 77. Reichsbankgirokonto. Berlin, Mitlwoch, den 1. April, Abends. Postscheckkonto: Berlin 41821. 1925

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung odex vorherige Einsendung des Betrages

JFuhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Neich. Verordnung über die Auflösung der Diensistelle des Reichs- fommissars für oberschlesi)che Schäden. Bekanntmachung, betreffend die Entlassung des Reichskommissars für oberschlesisiche Schäden. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Preufzeu.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bescheid über die Zulassung eines Zündmittels.

Bekauntgabe der vom 8. Februar bis 14. März d. J. zu Wohlfahrtszwecken genehmigten öffentlihen Sammlungen und Werbungen.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 8 und 9 der Preußischen Geseßsammlung.

Amiliches.

Deutsches Neich,

B00 U U 109 über die Auflösung der Dienststelle des Reichs- kfommissars für oberschlesische Schäden. Jm Einvernehmen mil dem preußen Minister des Snnerna verordne ich, was folgt:

Die Diensístelle des Reichekomniissars für oberslefische Schäden wird am 31. März 1925 aufgelöst. Ihre Aufgaben, soweit sie nit der preußiichen Feststellungsbehörde obliegen, übernimmt am 1. April 1925 dec Präsitent des Neichéentshädigungsamts für Kriegsschäden.

Wegen dér von der preußischen Feststellungsbehörde zu erledigenden Aufgaben trifft der Preußische Minister des Innern die erforderlichen Anordnungen.

Berlin, den 81. März 1925. Der Reichsminister der Finanzen, I. V.: Fischer.

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Vetännuntmahung.

Der Herr Reichskanzler hat infolge der Auflösung der Dienststelle des Neichskommissars für oberschlesishe Schäden in Oppeln durch Erlaß vom 27. März 1925 den Regierungsrat Dr. En gelernt mit Ablauf des 31. März d. J. aus vem Amie des Neichskommissars für oberschlesische Schäden entlassen. Berlin, den 31. März 1925. Der Reichsminister der Finanzen. J, V.:! Fischer.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß §8 2 der Ver“ ordnung zur Ausführung des Geseßes über wert? beständige Hypotheken vom 29, Juni 1923 (RGBl. 1 S, 482).

Der Londoner Goldpreis beträgt tür cine Unze Feingold . . . . « « 86 sh 7 d, für ein Gramm Feingold demnach . « 33,4046 pence. Veorsiehender Preis gilt für den Tag, an dem diefe Béfkannt- madung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließli des Tages, der einer im Neichéanzeiger erfolgten Neuveröffentlihung voransgeht. Berlin, den 81. März 1925.

Devifenbeschaffungsstelle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Seel. ppa. Goldschmidt.

Preußen

Ministerium des Jnnern

Der Landrat Dr. Friedensburg aus Nosenberg in Westpr. ist zum Polizeivizepräfidenten in Berlin ernannt worden,

Bescheid über die Zulassung eines Zündmittels.

Das Zündmittel, dreifah geleimte Zündschnur (Spezial- sprengluftzundschnur) der Vereinigten Zünder- und Kabel- werke A. G. in Meißen wird hiermit zum Gebrauch in den es Oberbergamt unterstehenden Betrieben zu- gelassen.

einscließlich des Portos abgegeben.

A) Nähere Merkmale des Zündmittels: Herstellende Firma : Vereinigte Zünder- und Kabelwerke A.-G., Sih der Firma: Meißen in Sachsen,

Herstellungsort : Fabrik in Meißen,

Bezeichnung des Zündmittels: Dreifah geleimte Zündschnur

(Spezial -Sprengkluftzündschnur),

5, Beschaffenheit: Die Zündschnur ist im Pulverkern durch etnen gelben und auf der Deckschiht durch einen |chwarzen Faden gekennzeichnet. Die Füllung besteht aus feinkörnigem Schwarz- pulver, welches zunächst von einer Hülle aus Jutegarn und darüber mit einer Lage Baumwollzwirn umgeben ist. Der aut diese Weise erhaltene Grundzünder ist mit einer Spezial-

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masse imprägniert, um die Brennbarkeit zu beseitigen. Ueber diesem Grundzünder befindet sih eine dritte Faserschicht,

welche aus Jutegarn besteht, und diefe ist von einer Deckschiht imprägnierter Baumwollumspinnung umgeben, auf welcher si der schwarze Kennfaden befindet. A :

6, Besondere Bedingungen: Die Zünds{nur bedarf einer trodenen, nit zu warmen Lagerung und hat besondere Eignung für das Sprengluftverfahren.

N B) Verwendungsbereic: Gesamter Bergbau des Oberbergamtsbezirks. Das unterzeichnete Oberbergamt behält sih vor, die Zu- lassungsbedingungen abzuändern oder zu ergänzen. Halle (Saale), den 26. März 1929. Preußisches Oberbergamt. Cleff.

Ministerium für Volkswohlfahrk.

n den Wochen vom 8. Februar bis 14. März 1925 genehmig

fe öffentlihe Sammlungen und Werbungen.

2 | ft ‘Stelle, an die | Zeit und Bogtek (E N 5 y m 7 / L ZEI U n ch. 4 , S Name und Wohnort O z GOPIES » Mit ; s a3 bes Ukt : Zu fördernder Wohlfahrtszweck G M e | in denen das Unternehmen des Unternehmers : C t | Ei mth S | | sollen | ausgeführt wird | i E ; n ; s E E, è 1 | Universitätsbund Marburg E. V., | Zur Errichtung eines funstwissenschaft- Bund | bis 31. Dezember 1925 für Preußen, Marburg a. L., Universität lichen Instituts aus Anlaß der für das | Sammlung von Geldspenden durch | Jahr 1927 geplanten Jubiläumsfeier | Aufcufe in der Prefie. j | der Marburger Universität / l N S | Zeutratausshuß für die Jntere } Zugunsten seiner Aufgaben AnsfHuß | bis 31, Dezember 1920 Tür Preußen ; Samttúlung von Geldspenden dur

Mission der deutschen evang. Kirche, Berlin-Dahlem, Altensteinstraße 51 / 3 | Lhrerbildungsanstalt „Kommet | Zugunsten ihrer Aufgaben zu Jesu“ in Alt Tschau bei Neusalz a. O.

W. 35, Flottwellstr. 4

Berlin-Charlottenburg, gaben Sesenheimer Straße 6

Ritterstraße 2—4

7 | Neicsbund der Kinderreichen | Zugunsten seïner Bestrebungen

Deutschlands E. V,, C har- lottenburg, Kantstr. 54

8 | Notgemeinschaft der Deutschen | Zugunsten ihrer Bestrebungen

Wissenschaft, Berlin, Schloß, Portal 3

Berlin, den 27. März 1925.

E R E E L E E R R E eem

Bokanntma0:1:1:4

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 8

der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 12 944 das Gesey über die Genehmigung des Nachtrags- stellenplans zum Haushaltsplan tür das Nechnungsjahr 1924, vom 20. Yeârz 1925, unter |

Nr. 12 945 das Geseß über die Abänderung von Gerichtsgemein- \chaftéverträgen vom 21. März 1925, und unter

Nr. 12946 die Verordnung über vorläufige Aenderungen von Gerichtsbezirken anläßlich der Ausführung des Friedensvertrags, vom 24. März 1925.

Umtang + Bogen. Verkaufspreis 15 Reichspfennig.

Berlin, den 30. März 1925. Geseßsammlungsamt. J. V.: Alleckna,

BEka n mt a G ung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 9 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 12947 die Zweite Ergänzungsverordnung zur Verordnung vom 23. November 1923 über die vorläufige Neuregelung der Gewerbe- steuer (Geleßi)amml. S. 9519), vom 28. März 1929, unter

Nr 12948 die Verordnung zur Ausführung der Dritten Steuer- notverordnung -des Neis vom 14- Februar 1924 (Dritte Pteußische

4 | Deutsche Kriegsblindenstiftung für | Zugunsten des Ausbaues des Erholungs- | Stiftung Landheer und Flotte, Berlin heims für Kriegsblinde in Herzberg a.H.

Steuernotyerordnung), vom 28. März 1925, unter

Zeitungeaufrufe, Werbeschreiben und

per)önlihe Werbung. 2

Nektor Steinmann | bis 31. März 1925 für Preußen,

Sammlung von Geldfpenden durch

MWerbeschreiben, Zeitungsaufrufe und mündliche Werbung.

bis 31 Oktober 1929 für Preußen; Sammlung von Geldfpenden durhch Aufrufe in der Presse, Versand von Ierbescreiben, Sammellisten und Zahlka:!ten mit Aufdruck des Sammelzwecks fowie durch münd- liche Werbung.

5 | Moonscher Blindenverein, Zugunsten seiner sazungsmäßigen Auf- | Vereiu bis 31. Dezember 1929 für Berlin

| und die Provinz Brandenburgz / Sammlung von Geldspenden dur

Ierbeschreiben und Versendung von Sammellisten an geeignet? Pers \önlichteiten.

6 | Deutscher Verein für Sanitäts- | Zugunsten der Versorgung von Friedens- | Verein bis 31. März 1925 für Preußen; hunde, Oldenburg i. O, blinden mit Sanitätshunden

Sammlung von Geldspyenden und Werbung von Mitgliedern durch MWerbeschreiben und mündliche Werbung.

Bund bis 31. Dezember 1925 für Preußeuz öffentlihe Werbung von Förderern durh Zeitungsaufrufe und beaufs tragte Bundesmitglieder. Notgemeinschaft bis 31. Dezember 1929; Sammlung von Geld|penden durch Werbe- chreiben im Ausland, mit Aus- nahme der Schweiz und Japans.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. F. A.: Dr. Klausener.

Nr. 12 949 die Verordnung über die Aenderung des Abänderungs" gesezes vom 28. Februar 1924, betreffend die Erhebung einer vor läufigen Steuer vom Grundvermögen (Gesep!amml. S. 119), vom 28. März 1925, unter

Ir. 12 950 die Verordnung über die Verlängerung der Wahlzeit der Provinzial-Landtage und Kreietage, vom 28. März 1929 und unter

Nr. 12951 die Verordnung zur Aenderung des Preußischen Ausführungsgesezes zum Finanzautgleihége}eze fowie der Preußi!chen Steuernotverordnung und der Austührungéeverordnung zur Berordnung über die Fürsorgepfliht, vom 28. Wärz 1929,

Umfang 1 Bogen. Verkautspreis 15 Neichspfenuig.

Berlin, den 30. März 1925.

Geseßzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.

Nichtamtliches.

Deutscher Reichstag. 43. Sißzung voni 31. März 1925, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) Präsident Lv b e eröffnet die Sipung um 38,20 Uhr mit der Mitteilung vom Ableben des Abg. Hor n (Soz.). Er hebt

hervor, Sr der Verstorbene aus dem Memellande stammte,

das durch den unglücklihen Ausgang des Krieges vom Reiche