1925 / 85 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Apr 1925 18:00:01 GMT) scan diff

[5443] Kartonnagenfabrik „Weser“ Aktien- gesellscha1t 1. Liquidauou, Bremen.

(Finladung zu der am Donnerstag, deu 30.April 1925, Mittago 12 Uhr, im VBaukgeichäant Wilbelin Nenattount, Rremen, U 1. F1 :-Kniicbboi/Dterniir. 1, stattfindenden ordeutlichen General- veriammlung.

Tagesordnung: 1. Vorlage des Ge1chättsberibts für 1924 towie der Wiquidationsbilanz

9. Entlastung des BVoissands und des

Aufsichtsrats.

3 Wahlen zum Aufsichtsrat.

Nur diejenigen Aktionäre sind zur Teil- nahme berechtigt, die nah Hinterlegung der Uftien oder des Himterlezungs]cheinse eines Ytotarúá bei dem Bankge|häft Wil- belm YNengstorff 1vätettens am dritten Tage vor der Bersammt1ung Eintrittskarten ab)ordern.

Bremen, den 8 April 1925,

Der Vorstand.

[5444] Metallwarenfabrik Wilhelmshaven Aktiengezelli\chaft, LWPilheimshavenu. Das UAusfsichtsratemitgiied Zulius Piargoniner, Wuhelmshaven, ist aus- ge'ckchieden. Bremen, den 8. April 1925. Der Vorstand.

[5445 Hammersbecker Ziegelwerke Attiengejellichafr, Bremen.

_Die Aujsfichtsratsmitglieder Konful

Kurt Billbardt, Bremeu, und J. Koch,

Einmendork, sind ausge! chieden.

Bremen, den 8. April 1925, Der Vorstand.

[5437] Waaren-Einkaufs-Verein zu Görliß A.-G.

Tage ordnung ür die Dienstag, den 2%, Upril 1925, Nachm. 4 Uhr, im Komzerthaus 1n Görliß, Leipziger Str. 32, stattfindende ordentliche Generalver- sammlung :

1. Bericht des Vorstands über das Ge-

'chäftejahr 1924

9. Bouleaung des Necbnungsabschlusses jür 1924 und Beschlußrassung über dessen Genehmigung, Verwendung des MNeingewiuns und Erteilung der Ent- Tastung.

3 Ausichtsratéwablen.

A ttionâre, welche an der Generalyer- fammlung teilnebmen wollen, müssen ihre } Atien bei der Kasse der Gelellichatt in Görli spätestens am dritten Werktage vor den Tage der Generalveriammlung binferlegen und bis zum Schluß dei Generalveriammlung hinterlegt lassen Auch können die Aftien bei einem deut|chen Notar devonieit und stait der Aktien auch von der Neichobank ausgestellte Depot- scheine hin1erlegt werten. Im Falle der Hinterlegung der Uktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notais über die er'olgte Hinterlegung in Urschrift oder in Abichuitt spätestens einen Tag nach Ablauk der Hinterlegungénust bei der Gesell1cha]1t einzureichen.

Görlitz, den 10 April 1925. Waaren-Einkaufs-Verein zu Görlitz A.:G.

Der Aufsichtsrat. P. Schöpke, Voisiuender. [5436| F. C. Wehhler Ukiie gesellschast,

Apoida.

Ordentliche Generalversammlung, Freitag, den 1. Mai 1925, Nach: mwiitags 3 Uhr, in der Kanzlei des Rechteanwalts und Notars A Heinecke, Weimar, Kaiserin Augusta-S1raße.

Tage®sorduung :

1. Jahreéberiht unter Vorlegung der Bilanz und der Gewion-- und Ber- Iustrebnung

9. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

3. Be1chlußfassung über die Verwendung des Neingewnns.

4 Wahl des Piüters.

5. Wahlen zum Aujsichtsrat.

6 Ven)chietenes.

Apolda, den 9. April 1925,

Der Auffichts1at. C. Böhme, Vorsigenter.

[5433 Einladung zur 37. ordentlichen Hauptversammlung der Mittel- deuischen Spritwerke Aktiengejell- chaft am 4. Mai 1925, Vormittags 1 Uhr, in den Geschä!'teräumen der Deutschen Bank, Filiale ODreoöden, Dreoden-A., Ningstr. 10. Tagesoordnung : 1. Vortrag des Geschäftsberichts und der Zahreorechnung für die Zeit vom 1. Fanuar bis 31. Dezember 1924. 9. Beschlußtassung über die Genebmi- gung der Jahresbilanz und die Ver- wendung des Ne!ngewinns.

3. Beichlußtassung über die Entlastung des Vorstands und Autsichtorats. Die Aktien jind 1pätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellichaft oder den Niederlassungen der Deut1chen Bank oder der Dresdner Bank in Berlin oder. Dresden oder bei dem Bankhaus Gebr. Arnhold in Diesten zu

An eine Kündigungsfrist

[5473]

Deutsche Merkantilbank Uktiengeselisczast, Beriin.

Die Aktionäre unerer Getellichaft weiden bierdurch zu der am Donnerstag, den 30. April 1925, Nachmittags 2 Uhr, 1m Holel „Nussßcher Hof“ zu Bei lin Geongenstraße 21/22. stattfindenden außer- ordentlichen Generalverjamn:lung ergebenst eingeladen

Tagesordnung:

1. Beschlußrassung über die Auflöfung

der Ge'ellsha!t und die Bestellung des Liquidato1s.

2. Wahlen zum Aufsichtêrat.

Zu dem Punkte l der Tagesordnung erfolgt neben dem gemeinsca!tliden Ve- \chluß der Generalver)ammlung ein in gefonderter Abstimmung getaßkter Beichluß der S1amm- und Vorzugsaktionäre.

Bur Teilnahme an der Generalver|amm- lung sind die Aftionäre berehtiat, welche ihre Aktien nebst einem doppelten Ver- zeichnis derjelben vätestens am dritten Tage vor der (Generalver!ammlung bei der

Ge'ellschaitstasse in Berlin, Bellevue-

straße 6a,

Gesellschaftäfasse der Zweigniederlassung

in Oberbausen (Nheinland) oder einem deutschen Notar binterlegen. Berlin, ten 8. April 1925 Der Vorstand. Paul Mendel.

6. Erwerbs- und Wirtschasts- genossenschasten.

[5486] Bilanz am 31. Dezember 1924 der Grenzmärkischen Bauern- und Ge- werbebank eingetragene Genofsen- schaft mit beschränkter Haftpflicht zu Schneidemühl.

Forderungen. Kassakonto 6 Primawechselkonto « « Kontokorrentkonto . « ; Guthaben bei Banken 12308 Guthaben bei Neichébank 113 Guthaben bei Postichectamt 8| Banfgrundstückekonto . 65 000 Utensilien und Stahl- fammer S O 325 Effektenkonto L io a 4

150 86712:

N. 2 858 38 754 42 5671:

Schulden. Geschäftsauteile : a) verbleibender Mit | A 8 601/50 b) austcbeidtender Mit: | e eo Kontokorrentkonto . « Scheckkonto v Spareinlagenkonto . MNejervefondefonto ¿ Spezial1ieservefsondsfonto Loinbardfonto . : Hypothekenkonto Bankhaus Ueber]{chuß

46 d d 8 4 375140 N 4 542/98 13 102/83 25 929|— 37 689183 46 700|— 2 750|— 6 711/69 150 d67|23 Die Zahl der Mitglieder am 1. Januar 1924: 180, Zugang 140, Aboang 49. Das neue Geschäftsjahr wird eröffnet mit 275 Mitgliedern. Die Haftsummen alier Genossen betrugen am 31. Dezember 1924 MNeichemark 550 000. Der Vorstand. Nüvske Wernetcke. H Haut le, Vorsitzender des Aufsichtérats. Die NRevisionskommission. G, Noeske. Tp. Graszyns ki. G. Sommerseld.

9, Vankausweise.

(6005) Wochenübersicht der

Vayerischen Notenbank vom 7. April 1925. At1iva, Y.-M. Goldbestand « . « « « « 28 599 000,— Bestand an:

deungefähigen Devisen . ae „—— joustigen Wechjeln und

Schets a a 4980 0007= deutschen Scheidemünzen 29 000,— Noten anderer Banken 1 984 000,— Lombardforderungen - 1 099 000,— Weripapieien . 161 000, sonstigen Aftiven . « 1 264 000,—

Passiva. Grunblaviläl «6 «e « Rücklagen : Gejeylicher Neservefonds Uinstellungöreteive i Beirag der umlaufenden Ie ; Soustige täglich fällige Verbindlichkeiten .

15 000 000,—

10 000 000,— 3 989 VUO,

55 768 000, 5 583 000, gebundene Verbindlich-

keiten

t 81 000,— Sonstige Pasfiven .

1 602 UUO,

hinterlegen Hinterlegungs|cheine des Nolars weisen ebentalls aus. Dresden, den 3. Ap1il 1925.

Mitteldeutsche Spritwerke Aktiengesellschaft.

Der Uuffsichtsrat.

Darlehen bei der Deutschen Nentenbantk j 16403 000,— Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen im Inlande zahlbaren Wech1eln t. D. 3 349 000 München, den 9. April 1925.

[6003]

dei

voin 7. April Ufktiva.

1, No nit begebene

Yeichäban fauteile

2, Goldbestand(VBarrengol Goldmünzen, das P1ur

berechnet und zwar: bestand).-M 843 343 0d

ausländiichen notenbanfen

Zentra

2. 160 087 000

3. Bestand an fähigen Deviten

. Bestand an MWech!'eln und Schedcks

. Bestand an Scheidemünzen

dedckdung

Banfken . Bestand an forderungen Ñ 8. Bestand an Effekter 9, Bestand an Attiven Passiva. . Grundfapital: a) begeben

. Neservetonds: b) Spezialreservefonds

denzahlung c) sonstige Rücklagen

Noten . . Sonstige Berbindlichkeiten

5. An eme Kündigungéfrist

gebundene Verbindlich keiten R i:

). Darlehen bei der Nenter bank L.

. Sonstige Passiva *

Berlin, den 9. April 1 Neichsbankdirekt Kaukmann. Bernhard. Seiffert

Fuchs.

[6006] Sächsische Bank zu Uebersicht

Attiva. Goldbestand . AEA Deckungé1ähige Devisen Bestand an tonst. Wechseln und Schecks i s

oten anderer Bauken . ‘ombardbestände . Effeftenbestände « « « » Souistige Alkltivä 0 »

Passiva.

e eo

Aktienkapital eservefonds ) Banknoten im Umlauf .

6 0.6.9

14044 (S U R dene Berbindlichkeiten Pn N °

Sonstige Passiva . a Verbindlichkeiten aus

M-M. 4931 659,38. 6004]

vom 7. April 1 Attiva. Goldbestand . S Deckungefähige Devisen Sonstige Wechsel u.Schecks Deutiche Schetidemünzen « Noten anderer Bauken « combardforderungen «. « e Wetipapltre (+ « o q. Sonstige Aktiva . « .. ° Passiva. Grundfapital Ada «s e C

Sonstige täglih fällige Verbindlichkeiten

An eine Kündigungsfrist ebundene Verbindlich- eiten Í i: Nentenbankdarlehen . « « Sonstige Pa1siva .

Berbindlichkeiten

S

.- e.

aus Yteichsmarf 7 48ò 647,16.

Wochenübersicht

NeichSbeank

sorr!e in- und ausländische fein zu 1392 Yieichamarf Goldfkassen-

Golddepvot (unbelastet) bei

sonstigen deutschen ), Bestand an Noten anderer

Lombard-

jonstigen

e «.

b) noch nicht begeben . a) geteglicberNetervefonds

für fünitige Dividen-

3. Betrag der umlaufenden

“tägli fällige

: Verbindlichkeiten aus weiterbegeb!uen, im Inlande zahlbaren Wechseln N -M. 581 719 000

Schneider.

Schneider.

onnas arrnar MEICS R V

am 7. Apri!1 1925.

Deut1che Scheidemünzen «

Täglich fällige Verbindlich- An Kündigungsfrist gebun-

Darlehen bei der Nenten- . 13 000 000,—

gebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln

D

Stand der Badischen Van?

Ï j 34() 000 00Nn, E ia ves A Per LIEE 14 4ER R A E-ESTEIEET A TPTEE

Betrag d. umlaufendenNoten 20 272 079,

gebenen, im Inlande zah!bharen Wechieln

1925.

R -M. 177 212 00(

d) 1D

1 003 430 000 )0,

[o

Se 334 476 000

1 486 971 000 64 222 000 10 814 000

Í 7 390 000 205 521 000

« 1 267 223 000

122 788 000 177 212 000

25 403 000

33 404 000 127 v0 VUD

2 293 284 000 732 889 000

1s 67 667 000 977 612 990

925, orium.

L EDL T

Dresden.

N -M. 17 964 660, 2 891 450,—

63 469 203,18 43 467 69

92 485 127,98 Ï 229 030, . 20 397,73 ¿CD09 O9

. 15 000 000, . 3 000 (/00,— . 48 916 204,75

. 11 648 622,51 1 666 702,12

. 206 998,89 weiter be-

925. eich8mark 6 646 612 32 2 926 155 56

58 453 367,06

4 651,69

53 079,

21 000,

442 628,85

19 937 992,52 Paviermartk

94 90U VUL,

Meichémaif 20 247 620,37

98 492 573,70 7400 000,— 9 063 248, 23 weiter be-

[6001]

mittags, werde ih in räumen, Verlin, Kro! 1 Trevpe,

häudier m. b. H. bietend verfsteigern.

Bayerische Noteubauk,

Dr. Thürwex, Vorsigeudes.

Die Direktion,

Junizrat Carl La

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Am 29. April d. J., 10 Uhr Vor-

76 Gescbätteanteile Neichöoverband Deu:1cher öffentlich

Notar un Bezirk des Kammergerichts.

meinen Amts- ienstiaße 4/9, an der Leder- meist-

dewig,

[1840] D'e Generalversammlung des Neichswirtschaftobundes der Kraft- fahrzeugbe ißer e. G. m. b. H. Wilhelmstr. 29, findet am 16. 4, Nachm. 3 ilhr, im Dessauer Garten, Berlin SW,, Desjauer Str. 1, ftatt Tagesordnung: . Nericht über das abgelaufene ihäftäjahr 1924 Beichlußfassung über die Bilanz. Statutenänderung bezal S8 2 und 8.

Auf-

Ge-

. Eigänzungewahl des Vorstands ». Neuwahl des ausscheidenden fichtsrats Der Vorstand. 6002]

Einladung zur Hauptversammlung des Hansa-Bundes für Gewerbe, Handel und Fundusftrie (§5 11 - 13 der Bundeslagung) am 11. Mai 1925, Vormittags 10 Uhr, in Dresden, im Hawe der Dresdener Kausmannschast zu Dresden.

Tagesordnung :

. Nechenscha1tsberiht des Präsidiums.

2. Gntlanung des Vorstands

3. Genehmigung des Voranschlags für

1925

. Wabl zum Präsidium

5. Wahl der Nechnungeprüfer.

. Verhandlung techtzeitig eingegangener

Anträge. 7. Ver\chiedenes. Berlin, den 9. April 1925, Hansa-Bund für Gewerbe, Handel und Judustrie. Der Präsident: Dr. Hermann Fischer, M. d. R.

(5415) Bekanntmachung.

Auf Grund des im MNeichsanzeiger Nr. 59 voin 11. März 1925 veröffentlichten Prospekts sind

nom. Reichsmark 1 600 000 neue

Aktien der Allgemeinen Gas-

und Elektricitäts-Gesellschaft in

Bremen (80 000 Stüeck zu je

R.-M. 20 Nr.20 001— 100 000) zum Handel und zur Notiz an der Bremer Böse zugelassen.

Bremen, im April 1925.

Direction der Disconto - Gesellschaft Filiale Bremen.

[9413] Bekanntmachung.

furt, der Commerz- und Privatbank Aktien-

Von der Deutichen Bant Filiale Frank- |

[2533]

Die unterzeichnete Gesellshaft if dur Belchluß der außerordentlichen Getells icha!ter veriammlung vom il. März 19259 aufagelöft.

Zu Liquidatoren sind die Herren Mühlens besizger Alfred pfuhl Gräfenhain, Müblenbésißer Franz With, Reichens- bach, unt Mühlenbesißer Oéfar Stn m, Königsbrücf, ernannt worden Die Gläubiger der Getellihaft werden hier« mit aufgelordert, ihre Unsprüche unyers- züglich geltend zu macben.

Königsbr ück, den 26. März 1925,

Vereinigte Mühlenwerke G. m. b. H. in Liquidation.

Pfuhl. Wirth Sturm. [1303]

Laut Gesellshatterbeschluß vom 1. 3, 1925 ist die Liquidation der Moor- verwertung, G. m. b. H., in Diepholz beschlossen. Zum Liquidator ist der Mailschinenfabrilant F. Schöttler in Diep- bolz ernannt Gluüubiger unerer Ges sellihaft wollen baldigst ihre Forderung geltend machen.

Moorverwertungs-Gef. m. b. Ÿ. in Liqu., Diepholz. ( 1839]

Werkzeug- und Maschinenfabriken G. m. b. H. zu Pr. Oidendorf. Die Gesellichaft ist mit dem 1. April 1925 aufgelöst. Zum Liguidator ift der Unter- zeichnete bestellt. Etwaige Gläubiger der Geiellshaft werden ausgefordert, {ih bei mir zu melden

E. G. Balshüsemann in Pr. Oldendort.

2467]

Glaswer! Müllheim G. m. b. H.

in Müllheim (Baden).

Die Gesell1chaft 1 aufgelöst, zum Liquidator ist Dr Friß Hellige ,v Adr. F. Hellige & Co., Freiburg im Breis- gau, bestellt, und die Gläubiger werden au'gefordert, sih bei dem Liquidator zu melden.

[4430] VBekauntmachung.

Durch Betchluß der Geiellichafter ist die Gelellichaft mi! beschränfter Haftung unter der Firma Christian Noß Nachflg. G. m. b. H. in JFxheim b. Zwei- brücken aufgelöst. L

Als Liquidator ist der Gesellschatter

gejellshaft Filiale Frankfurt, der Firma J. Dreyfus & Co. und der WMéêittel- deutschen Creditbank ist bei uns der An- trag auf Zulassung von N.-M. 329 000 neue Stammaktien, Stü 8000 über ie N.-M, 40 Nr 150 001 158 000 der Ver- einigten Schuhfabriken Berueis- Wessels Aitiengejsellshaft in Augsburg-Nürnberg zum Handel und zur Notierung an de hiesigen Börje eingereiht worden. i Frankfnrt a. M., den 6. April 1929 Zulassungsstelle an der Börse zu Frankfurt a. M.

5414]

Bon der Rheinischen Creditbank, Mann-

beim, ist beantragt worden,

R.-M. 3000 000 vollbezahlte, auf den JFnhaber lautende Staminakten, Stück 30000 zu ije 5 -M. 100 Nr. 10 001 40 000, der Dingler’schen Maschinenfabrik Aktiengesellschaft, 2Zweibrücken,

zun Handel und zur Notierung an del

Mannheimer Börse zuzulassen.

Mannheim, den 7. April 1929.

Zulassungsstelle für Wertpapiere an der Börse zu Mannheim.

[5417]

Die NRauchwaren - Handelsgefell- schast m. b. H., Leipzig, tritt mt dem 7 4. 25 lt. Beschluß der Gelell1cha!ier- versammlung vom 6. 4. 25 in Liquidation. Zum alleinigen Liquidator ist Herr Arthur Kute]he, Leipzig, ernanni Gläubiger werden erjucht, ihre Forde- rungen einzuretchen.

[5418] Bekanntmachung.

Die Geflügeti-Mastanstgit in Tilsit, Gejellschaft mit beschräunkter Haf- tung in Tilsit, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Getellschart werden au]- gelordert, fich bei ihr zu melden Königsberg, den s. April 1925.

Der Liquidator der Geflügelmast- anstalt Tilsit Gejellschaft mit be- schränkter Haftung in Liquidation: Walter Sievert.

[4918]

Rückversicherungs8-Büro ErichSchulz «& Co. G. m. b. H, Stettin.

Die Ge)ell|chant ist am_ 30. lz. 1924

in Liquidation getreten. Die Gläubiger

weiden au!getordert, fih zu melden:

Erich Schulz, Liquidator.

3794] Bekanntmachung.

Die „„Vea“‘, Begetabilien-Extrahier- Anstalt, Gesell)chaft mit beschräntter Haftung in Berlin-Schöneberg iit auf- gelöst. Die Gläubiger der Getellschaft weiden aufgefordert, sich bei ih1 zu melden. Berlin-Schöneberg, den 30. März 1929 Der Liquidator der „Vea“‘“’, Vegeta- bilien-Extrahier-Anstalt, G. m b. H. in Liquidation: Franz H. Fuhr-

Theo Hunsicker bestellt. Die Gläubiger der Gejellshatt werden aufgefordert, fich bei der Gesellihart zu melden

Jxheim, den 16. März 1929. Der Liquidator: Theo Hunsicker.

(1831)

Am ll. Februar 1925 wurde unsere

Ge'ell]chaft aufgelöst. Zu Liquidatoren

sind ernannt die Ge'\chättsführer Josef

Meyers und Franz Fruhe, veide in Aachens

Die Gläubiger werden au!gekordert, ihre

Anwrüche bei der Ges@ättestelle der in

Liquidation befindlichen Se!ellichast anzu-

melden bis 1. Juli 1925.

Aachen, den 31. März 1925. Gravhia G. m. b. H. in L.

F osef Meyers, Franz Fruhe,

Liquidatoren.

[761] Bekanntmachung.

Die Standard Separatoren Ver- kaufsgesellichaft Osten mit be- schränkter Haftung in Berlin i aufs gelöst. Die Giäubiger der Gesellschatt werden aus!gefordert, fich bei ihr zu melden, Charlottenburg, Bismarctstr. 109, den 30. MYärz 1929 Der Liquidator der Standard Separatoren Verkaufs- gesellschaft Osten mit beschränkter Hajtung in Liquidation ;

Dr. Otto Kraußoldt.

[5416] Schneider & Co., G. m. b. H. in Hanunover-Badensftedi. Die Gej. ist aufgel. Die Giäubiger d. Ges werden aufgefordert, si bei derf. zu melden Schneider & Co., G. m. b, He in Liquidation. Schnetder.

[5419] Laut Bes{luß vom 21. März 1925 i} die Auflösung der unterzeichneten (Hes sellichait beschlossen worden. Zum Yiquis dator ist der Versicherungsdirektocr Herr Wilhelm Krause in Berlin C., An der Fischerbrücke 16, bestellt worden. Die Gläubiger der Gesellichaft werden aufs gefordert, fich bei derselben z1 melden, Berlin, den 21. März 1929.

Schiffswerft „Neptun“ Henry Schroeder G. m. b, He

in Liquidation. W ilhelm Krause.

[1832] Bekanntmachung.

Die Standard Separatoren Ver- kaufagejellshaft Miuttetdeutschiaud mit beschräuktier Haftung in Han- nover ijt aufgelöst. Die Gläubiger der Gejellschatt werden ausgetordert, sich

bei thr zu melden. Chariottenburg, Bismarstr. 109, Der Liquidator

den 1. April 1929.

der Standard Separatoren Ver- taufösgesellschaft MitteldeutschlanD mit beschränkter Haftung in Ligui-

mann, Menzelstraße 8. [3031] Bochum, Hochstr 1+ ist in Liquidation

meldung zu bringen. ; Carl Koop, beeidigter

1cha!t werden augefordert ihre Ansprüche bei dem unterzeichneten Liquidator

dation: Dr. Otto Kraußoldt.

Die Firma „Westrie‘“, Westfl Fett- u. Feinkost-Fudustrie G. m. b. H.s

Die Gläubiger dieser Ge!ells zur Uns

getreieu.

Bücherrevisor, Bochum, Humkboldtstr, 2

Erste Zentral-Handelsregister-Beilage

zum Deutschen NeichSanzei

ITr. 85.

Berlin, Gonnabend den 11. April

aer und BVreußischen StaatSanzeiger

1925

m L L

Der Jnhal!t diejer Beilage, in eicher die Bekanutmachungen aus G, der Urheberrecht&eintragérolle iowie 7. über Konturse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif-

bejonderen Blatt unter dem Titel

Zentral-Handel8register für das Deutsche Reich.

Das Zentral-Handelsregister für das Deut1che Netch er'cheint 1n der Rege! tägli. Der B ez u gs preis beträgt monatli 1,50 Reichsmark rreibleibend. Anzeigenpreis rür den Yaum einer dgespaltenen Einhettszeile L—

Das Zentrai - Handelsregister für das Deut)che Reich fann durch alle Postant|talten, tin Berlin Neichs- und Staatsanzeigers,

für Selbstabholer au durch die Geschättöstelle des traße 32, bezogen werden

SW. 48, Wilbelm-

1. dem Handeis-, 2. dem Güterrechts-, 3. dem Bereins-, 4. dem Genossenzichafts-, d. dem Musterregistex, und Fahrplanbekanntmachungen der Eiseubahnen enthalteu find, erscheint in eincm

Einzelne Nummern fosten 0,15 Reichsmark- Reichsmark treibleihend

(p E

Bom „Zentral-HandelsSregijcec für das Deutsch

e Reich“ werden heute die Itrn. 85A, 8568 und 85C ausgegeben.

ŒS Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen jein “Sf

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

34, Wann Haudel8gesellschaft

sind Gewinnaunsprüiche einer offenen

oder Kommanditgesellschast als das Betxiebsvermögen minderude Schulden anzusehen? Drei Personen sind die persönlih haftenden Mitglieder einer Kom- manditgesellshaft. Nach dem Gesellschaftsvertrag sind die Ge- winne auch der persönlich haftenden Gesellschafter nicht den Kapitalanteilen zuzuschreiben, sondern bei Privatkonten der Ge- sellschafter in Gutschrift zu bringen. Das Geschäftsjahr der Gesell- \caft ist das Kalenderjahr. Der Gewinn für 1922 is im März 1923 berechnet und den Privatkonten der Gefellshafter mit Wirkung zum 31. Dezember 1982 gutgeschrieben. Der Brotversorgungsabgabe untker- Liegt nur das Betriebsvermögen, und zwar nab dem Stande vom 31 Dezember 1922. Die Gesellschafter find der Ansicht. daß die Ge- winne für 1922 vom Betriebsvermögen abzuzichen und als Kapital- vermögen nicht steuerpflihtia sind. Die Vorinstana hat dagegen den Abzug nicht zugelassen. Auch der Senat hält den Abzug nicht für gerechtfertigt. Für die Vermögenssteuer und die auf ihr aufgebaute Brotversorgungsabgabe sind nicht die Kommanditgesellschaften, jondern ihre Gesellschafter nah Maßgabe ihrer Beteiligung steuerpflichtig. Das Vermögen der Gesellschaft ist deshalb für die Berehnung der Brotversorgungsabgabe auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen. Für die Verteilung sind die Kapitalanteile der Gesellichafter von Bedeutung, es gibt aber keineswegs der Nennbetrag der einzelnen Kapitalanteile den Wert der Beteiliguna der Gesellschafter an. Dieser richtet sich vielmehr stets nah dem Werte des aangen Geseilschafts- vermögens. Wenn eine Gesellschaft erfolgreih arbeitet, wächst der Wert des Gesellshaft@vermögens im Laufe des Geschäftsiahrs, und entsprehend wabsen auch die Werte der einzelnen Gesellschaftsanteile. Da das in Betracht kommende Vermögenssteuergeseß den Begriff eines allein der Steuer unterworfenen Stammvermögens nicht mehr Fennt, so ist auch der im Laufe des lebten Jahres vor dem Stichtag entstandene Mehrwert grundsäßlich steuerpflihtig. Es kann deshalb nit in Frage kommen, ob ein Betriebsgewinn dem Betriebsvermögen azuzurenen ist; denn ein solcher Gewinn ist ja nichts Wirkliches, das bem Betriebsvermögen in irgendeinem Zeitpunkt zufließt, vielmehr ein in irgendeiner Weise errehneter Betrag, der die Summe der bereits vorher zugeflossenen, das Betriebsvermögen vermehrenden Einzelgewinne angibt Sondern in Frage kann nur kommen, ob und wann in Höhe des Betriebsgewinns eine Forderung der Gesellschafter gegen die Gesellschaft auf Ausgahlung des Betrags entsteht und ob deshalb in diesem Zeitpunkt eine Verminderung des Betriebsvermögens infolge Entstehens einer Schuldverpflichtung eintritt. Es ist theoretish niht richtig, wenn die Gesellshafter ausführen, es bestehe in dieser Beziehung ein Unterschied zwischen der offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft. Bei beiden 1, wenn der Gelellschafts- verirag nichts anderes bestimmt, der Bilanzgewinn den Kapital- anteilen der persönli haftenden Gesell\chafter zuzuschreiben 120 Abs. 2 des Handelsgesezbuchs, anders beim Kommanditisten Z 167 Abs. 2 des Handelsgesebbuchs), d. h. es entsteht keine Forderung der Gesellschafter gegen die Gesellschaft. Bei beiden Gesellschaften kann aber eiwas anderes vereinbart werden (8 109 des Handelsgeseßbuchs), und es mag sein, daß dies bei der Kommanditgesellschaft die Regel ist. Jm vorliegenden Falle ist nun im Gesellschaftsvertrag bestimmt, daß die Gewinne auch der persönlih haftenden Gesellschafter ihren Kapitalanteilen nicht zuzuschreiben sind. Das hat zur Folge, daß in Höbe der nicht abaehobenen Gewinne Forderungen der einzelnen Ge- sellschafter geaen die Gesellschaft bestehen. die sh in keiner Weise von anderen Forderungen, z. B. Darlehnsforderunaen der Gesell-

- schafter gegen die Gesellschaft, untersheiden. Die Rechtslage ist genau

dieselbe wie bei niht abachobenen Dividenden einer Aktiengesellschaft. Auch bei ihr entstehen auf Grund der Gesellschaftsrete der Aktio- näre Forderungsrechte auf Auszahlung der festgesezten Dividenden. Es mag nun dahingestellt bleiben, ob bei offenen Handelsgefellschaften und Kommanditgesellschaften die Forderungen der Gesellschafter gegen die Gesellschaft stets und in voller Höhe als Belastungen des Betriebs- vermögens im Sinne des Vermögensteuerrechts anzuerkennen sind. Es mag angenommen werden, daß gegen die Abzuasfähigkeit dem Kapitalkonto nicht zugeschriebener und nit abaehobener Gewinne keine Bedenken bestehen. Alsdann ist die entscheidende Frage: Entsteht der Anspruch auf Auszahlung des Geschäftsgewinns in Gestalt einer ge- wöhnlichen Forderuna bereits mit dem Ablauf des Geschäftsjahrs oder erst mit der Feststellung der Jahresbilam? Diese Frage ist im lekteren Sinne zu beantworten. Zwar gilt bei den Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft und einer Kommanditgesellschaft das Cin- fommen aus dem Betriebe der Gesellschaft als bereits mit dem Ab- lauf des Geschäftsjahrs zugeflossen und ist deshalb für diefes Jahr steuerpflictig. Das lieat aber daran, daß im Sinne des Einkommen- steuergesekes die Gesellschafter als Inhaber des Betriebs gelten und deshalb für sie das Einkommen als bezogen ailt, sobald es von der Gesellschaft bezogen ist. Für die Gesellschaft bedeutet aber der Ablauf eines Geschäftsjahrs ledialich das Ende eines Zeitraums, dessen Gesamteraebnis in einer Summe u ermitteln ist. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahrs ist das Gesamteraebnis erzielt und bedarf nur noch der Ermittlung. Bei körperschaftssteuerpflichtigen Gesellschaften if es als Einkommen der Gesellschaft, bei niht körperschaftssteuer- pflichtigen als Einkommen der einzelnen Gesellschafter zu versteuern. Etwas anderes ist aber der Gescäftsgewinn, der nah dem Gesell- \caftévertraa unter die Gesellscbafter zu verteilen ist. Dieser richtet ih zwar aud nab dem Ergebnis des Geschäftsiahrs, er entsteht jedoch erst mit der Feststellung der Bilanz, die ein Willensakt der geschäfts» führenden Gesellschafter is. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahrs erlangt der einzelne Gesellschafter zunä nur einen Anspruch auf

b. H. in Braunsbera hier gelöscht. Sie ist | Zweigniederla neu einaetragen als Volfkéblattdruderei | Nr. 112 H.-R.) siehe Leipzig. (Ermländische Verlagsgesellschaft m. b. H.

in Braunsberg in unserm Handelsregister B | Altona,

1. Handelsregister.

Allenstein. L [4516] In unser Handelsregister A haben wir heute unter Nr. 328 bei der Firma Volks- blattdruderei Bruno v. Tempski in Allen- stein folgendes eingetraaen: Die Firma ist infolge Ueberganges an

unter Nr. 83.

Altenburg, Thür. Firma Gebr.

Allenstein, den 27. März 1925. Amtsgericht,

i v Naumann, die Ermländishe Verlagsgesellschaft m. ! haft mit beschränkter

Feststellung der Bilanz in angemessener Zeit, keinen unmittelbaren Anspruch auf Gutschrift oder Auszahlung des Anteils am Geschäfts- gewinn. Deshalb ist auch der Geschäftsgewinn bei Gesellschaftern, die nicht als Mitinhaber des Betriebs gelten, wie der stille Gesell- schafter, erst im Jahre der Bilangfeststellung steuerbares Einkommen. Danach entsteht bei offenen Handelsgesellshaften und Kommandit- gesellschaften. bei deneu der Gewinn den Kapitalanteilen nicht zu- zuschreiben ist, eine Schuld der Gesellschaft an die Gesellschafter in Höhe der Gewinnanteile erst mit der Bilanzfeststellung. Jm vor- liegenden Falle sind also die Gewinnansprüche erst im März 1923 als Forderungen entstanden und können daher von dem auf den 31. Dezember 1922 festzustellenden Betriebsvermögen nicht abgezogen werden. Dies Ergebnis ist auch wirtschaftlih gere{tfertigt. Denn tatsächlich ist die Lage der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gewinne den Kapitalanteilen zuzuschreiben find, und solchen, bei denen dies ausgeschlossen ist nicht erheblih verschieden. Auch die ersteren fönnen regelmäßig, nämlich nah § 122 des Handelsgeseßbus, soweit es nicht zum offenbaren Schaden der Gesellschaft ist, die Aus- zahlung des festgestellten Jahresgewinns verlangen. Sie können also der Gesellschaft in demselben Zeitpunkt Betriebsmittel entziehen wie die Gesellschafter der anderen Art. Bei ersteren ist aber zweifellos das Entstehen einer Forderung mit dem Ablauf des Geschäftsjahrs niht anzunehmen. (Urteil vom 11. März 1925 VI A 76—78/29.)

35, Bemessung der Einkominensteuervorauszahlungen eines Genueralagenten für Versicherungsgesellschaften. Ver Steuerpflichtige ist Generalagent bei drei Versicherungsgesellschaften und Vertreter für zwei Generalagenturen von Versicherungsgefell- schaften. Er betätigt sich außerdem noch als Grundstücks- und Hypo- thekenmakler. Als selbständiger Gewerbetreibender will er mit 2 vH seines Umsaßes zu den Vorauszahlungen herangezogen werden. Die Vorbehörden haben dies abgelehnt und ihn nach dem 2. Abschnitt G. IX der I. Durchführungsbestimmungen und Art. L § 7 der I1 Steuernotverordnung mit 9 vH des Ueberschusses über die Werbungs- fosten besteuert. Die weitere Beschwerde ist zulässig, aber nicht be- aründet Der Pflichtige unterhält nah seinen eigenen Angaben und den damit übereinstimmenden Feststellungen der Vorbehörden selb- ständigen Gewerbebetrieb. Es handelt sich also um einen Fall von Artikel 1 § 5 der 11. Steuernotverordnuna. Daß die Vorauszahlungen nicht nach Artikel 1 § 5 Abs. 1 und 2 der 11, Steuernotverordnung berechnet worden sind, steht der Anwendung von Artikel 1 S 37 Abs. 1 Saß 2 der 11. Steuernotverordnuna nicht entgegen. Die weitere Beschwerde ist aber nicht begründet. Wie die Vorbehörde mit Recht ausgeführt hat, gehört der Pflichtige nach der Art seiner hauptsächlichen Tätigkeit zu den Handlungsagenten im Sinne von § 84 des Handelsgeseßbuhs, val §8 1 Abs. 1 und Abs 2 Nr. 3 und Nr. 7, 210 Abs. 2 des Handelsgesekbuchs und §8 43 ff. des Ver- sicherungsvertragsgeseßes, die keine Begriffäbestimmungen der Ver- sicherungsagenten enthalten sondern für den Regelfall die umfassendere des Handelsgesezbuhs vorausseßen. Handlungsagenten und Handels- makler werden aber, obwohl sie an sih selbständige Gewerbetreibende sind, auf Grund von Artikel 1 § 5 Abs. 3 und 2. Abschnitt G. IX der I. Durchführungsbestimmungen bei der Bemessung der Vorau8zahlungen nicht wie die Gewerbetreibenden, sondern wie die freien Berufe und die anderen in Artikel 1 § 7 der II. Steuernotverordnung auf- geführten Erwerbsgruppen behandelt, Diese Regelung hat ihren Grund und ihre Rechtfertigung darin, daß die Handlungsagenten, Handelsmakler, Bücherrevisoren, Rechtskonsulenten usw. im Begens- sabe zu sonstigen Gewerbetreibenden ein nennenswertes Betriebsver- mögen im Negelfalle niht haben und daß ihre Einnahmen nah Abzug ewaiger Werbungskosten {hon MReineinnahmen darstellen oder fich solchen wenigstens stark nähern, so daß eine Belastung von 2 vH der um die Whne und Gehälter gekürzten Betriebseinnahmen zu gering sein würde. (Beschluß vom 4. März 1925 VI B 10/25.)

36. Vorausseßungen für die Wirksamkeit eines Rechts- mittelverzihts. Cine Schweizerin, in der Schweiz wohnhaft, hielt sid vom Frühjahr 1921 bis Juli 1923 in Deutschland zur Pflege einer {wer erkrankten Verwandten auf. Zur Sicherung der dem Neiche gegen die Schweigerin zustehenden Ansprüche auf Vermögen- steuer, Einkommensteuer 1920/21 und 1922 und der zu gewärtigenden Hinterziehungéstrafen ergingen am 18. und X. Mai 1923 Arrest- anordnungen. Auch wuvde das Strafverfahren gegen die Schweizerin eingeleitet. Am 29. Mai 923 unterwarkf- sih die Schweizerin zur Niederschrift eines Beamten des Finanzamts nah § 410 der Reich8- abgabenordnung einer Gesamtgeldstrafe von 100 020 000 4. Dabei erkannte sie au die Steuerfestfebunag als zutreffend an und verzichtete auf Einleaung von Rechtsmitteln. Die Steuern waren am Nande der Nieders{rift zusammengestellt und betrugen für die Einkommensteuer 1920/21, 1922 insgesamt 779 660 #4. Schließlich erklärte sie in der Niederschrift auch noch, daß, sollten durch die nahzuliefernden Belege über die Höhe ihres Einkommens und Vermögens höhere Steuerfest- sebungen gerechtfertigt sein, sie diese Steuerfestsebungen anerkenne und ih der dann zu erhöhenden Strafe im Sinne obigen Wortlauts unterwerfe. Auf Vorlage hat das Landesfinanzamt die Unterwerfungé- verhandlurg am 5. Juli 1923 genehmigt. Nachdem die Pflichtige selbst bereits im August 1923 ihre in der Unterwerfungsverhandluna ent- haltenen Grfklärungen angefochten hatte, weil sie mangels eines Wohn- sibes oder eines dauernden Aufenthalts in Deutschland überhaupt nicht steuerpflihtia und über diese wahre Recbtslage getäuscht worden sei, und nachdem die Vertreter der Beschwerdeführerin um Uebersendung von Steuerbescheiden gebeten hatten, trat der Steuevaus\{huß am 97. September 1923 zusammen und veranlagte die Beschwerdeführerin entsprehend der Unterwerfunasverhandlung. Dabei wurde die Ein-

ung Altenburg (Abt. B

p kapital Eibe, (Nr. 12.) register: i geänder 26. io 1925: B 238. H. W. Köbner «& Co, Ge- [4611] | sellschaft mit beschränkter BaUAnHe Gesell: | Altona: Durch Beschluß der Gesell- Hastung | shafterversammlung vom 11, Februar

1925 ist die Gesellschaft auf 300 000 | auf Reichsmark umgestellt,

beträgt : ' [4517] | Durch den gleihen Beschluß ist der Ge- Eintragungen ins Handels- | sellschaftsverirag in Ÿ 4

D -| B 273. C. Kelting Gesellschaft mit be- schränkter Haftung, Altona: Vie Ge- sellschafterversammlung vom 27. November 1924 hat die Umstellung der Veto B durch Heraufsezung des Slanaubagpitals

fommensteuer für 1922 auf 690 000 #4, für 1921 auf 81 600 6 und für 1920 au? 8060 4 festgeseßt. Die Bescheide wurden am 28. Jas nuar 1924 zugestellt. Die Einsprüche der Pflichtigen aegen die Steuer- bescheide wurden in Rücksicht auf den bei der Unterwerfungöverhand- sung erklärten Rechtsmittelverzicht als unzulässig verworfen. In der Berufung wurden die Einkommensteuerveran lagungen für 1920 und

1921 auf Grund von Artikel XIX § 4 der II, Steuernotverordnung

fin erledigt erklärt und die Bescheide nebst der Ginspruchsentscheidung

aufgehoben. Bezüglich der Einkommensteuer 1922 wurde die Berufung

als unbegründet zurückgewiesen. Die dagegen gerichtete Nechtsbeschwerde

der Pflichtigen ist begründet. Nach § 231 Abs. 2 der Reichsabgaben-

ordnung fann ein Rechtsmittel eingelegt werden, sobald der Be-

seid vorliegt. Durch diese Vorschrift sollte verhütet werden daß

Rechtsmittel, die vor der die Rechtsmittelfrist in Lauf sebenden Zu-

stellung des Bescheids 231 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung)

eingelegt wurden. entsprehend dec Neigung der bisherigen Necht-

sprechung als unzulässig verworfen wurden. Der im § 233 der Neichs-

abgabenordnung geregelte Verzicht auf Einlegung eines Nechts-

mittels und die Gebundenheit des Pflichtigen an den erklärten Verzichk

im Sinne von § 233 Abs. 1 Saß 2 der Reichsabgabenordnung seben voraus, daß der Bescheid ergangen ist. Die Reichsabgabenordnung ents

hält keine Vorschriften darüber, wie ein vor dem Vorliegen des Bes

\cheids erflärter Nechtsmittelverzicht zu behandeln it Db aus der

Unzulässigkeit der Einlegung eines RNechtsmittels vor dem Norliegen

des Bescheids unter allen Umständen auch die Unzulässigkeit eines um

voraus erklärten Verzichts gefolgert werden muß, oder ob nicht viel-

mebr unter bestimmten Vorausseßungen auch schon vor dem Vorliegen

des Bescherds auf ein Rechtsmittel wirksam verzichtet werden fann,

braucht nicht erörtert zu werden. Jedenfalls gebieten das gegenüber

den Belangen des Reichs im Rahmen der Reich8abgabenordnung

gleichfalls anerkannte Nechtss{hubtbedürfnis des einzelnen und damik

die Nücfsicht auf die Nechtssicherheit, dak einem vor dem Ergehen des Bescheids erklärten Verzicht die Wirksamkoit insoweit versagt wird, als ihre Anerkennung den Pflichtigen der Willkür der Behörde preisg- geben würde. Im vorliegenden Falle handelt es fich um die Ein- fommensteuer 1922, also um eine Steuer, bei deren Veranlagung die Aus\ch{üsse nah § % der NReichsabgabenordnung mitzuwirken haben. Für das Unterwerfungsverfahren ist das Finanzamt vorbehaltlich der etwa erforderlihen Genehmigung des Präsidenten des Landesfinang- amts allein zuständig, § 410 der Reichsabgabenordnunag, § 2 der Ver- ordnung vom 1. November 1921 (Reichsgesebblatt S, 1328) Räumk man einem Rechtämittelverzichte, der bei der Ünterwerfungsverhanb- lung gegenüber dem die Einkommensteuer ohne Zuziehung des Aus- usses festsebenden Finanzamt erklärt wird, Wirksamkeit ein, fo bringt das den Pflichtigen in die Gefahr, daß der Aus\Guß aus- geschaltet wird und daß es damit zu einer ordnungsgemäßen Ver- anlagung des Pflichbigen überhaupt niht kommt. Gegen der- artige Möaglichkeiten muß der Pflichtige, der zudem seine Gre flärungen unter dem Drucke des gegen ihn gerichteten Straf- verfahrens abgibi, geshükt werden. Demagegenüber hat die Nücksiht auf möglichste Vereinfahung des Verfahrens durch eine Verbindung von Unterwerfungsverhaudlung und Steuerfe|t- schung, in dem das Finanzamt auh bei den Steuern vom Einkommen und Vermögen allein die Steuer festseßt, zurückzuireten. Das kann in der Zukunft um so eher ertragen werden, als die Strafe regelmäßig niht mehr wie bishec in einem Vielfachen des hinter- zogenen Steuevbetrags besteht, vgl. z. B. § 53 des Ginkommensteuers- geseßes in Verbindung mit § 359 Abs. 1 der Neich8abgabenordnung der ursprünglichen Fassung, sondern im Rahmen des § 359 Ms. 1 der Neich8abaabenordnung in der Fassung von Artikel 1 § 56 Nr. 1a der I. Steuernotverovdnung frei festgeseßt werden kann, val. dazu & 410 der Reichsabaabenordnung und 88 1, 3 der Verordnung vom 1. No- vember 1921. Da der bei der Unterwerfungsverhandlung erklärte Nechtsmittelverziht unwirksam ist, steht er der Anfechtung des der Pflichtigen am 28. Januar 1924 zugestellten Sieuerbescheids nicht entgegen. Die von ver Wirksamkeit des Verzichts ausgehenden Eins \pruhs- und Berufungsentscheidungen müssen daher aufgehoben werden, Der Fall wird zur Prüfung des Steuerbescheids auf seine sachlichen Grundlagen an %as Finanzgerit zurücverwiesen. Falls diese Prüfung eraibt, daß die Vorausseßungen für die Steuerpfliht der Beschwerde- führerin nah § 2 des Einkommensteuergesebes fehlen, sind daraus die Folgerungen im Sinne einer Freistelluna der Pflichtigen zu ziehen. Eine Auslegung der in der Unterwerfungsverhandlung abgegebenen Erklärunaen der Pflichtigen dahin, daß sie ihre Steuerpflicht ver - traglich anerkannt habe, steht der sahlicen Prüfung und der ng eiwa daraus ergebenden Verpflichtung zur Freistellung {on desha ) niht im Wege, weil die Verfahrensbeteiligten über den öffentlich- rechtlichen Steueranspruch nicht verfügen können und deshalb eine geseßlich nicht bestehende Steuerpflicht nit dur Vertrag begründet werden kann. Für den Fall der Verneinuna der Steuerpflicht entfällk ohne weiteres auch die Grundlage für eine im Bescheide vom 29. Ja- ñuar 1924 ausgesprochene Aufwertung des Reststeuerbeträns von 963 560 M. Im übrigen trifft die vom Berufungsurteil vertretene Ansicht, daß die Aufwertung nicht angefohten werden könne. nicht zu. Die Aufwertung, d. h. die Jnanspruhnahme für das, was der Pflichtige na der Aufwertungsverordnung in Verbindung mit dem einzelnen Steuergeseß zu leisten hat, bedeutet nah feststehender Rechtsprechung des MReichsfinanghofs nicht eine Hebunasmaßnahme, sondern die Geltendmachung einer Steuerforderuna, und der Auf«- wertungsbescheid unterlieat daher den aegen den Steuerbescheid ge- gebenen Rechtsmitteln (§8 211, 217, 220 der NReichsabgabenordnung) (Urteil vom 25. Februar 1925 VI A 39/29).

D

60 000 Reichsmark beschlossen. Der § 3 des Gesellschaftsvertrags ist gemäß notarieller Beurkundung vom 17. Februar 1925 geändert worden.

B 472. Ernst Spardel Aktiengesell- schaft Säcke Judustrie, Altona, Elbe: Die Prokara für g Brei- can ist ereien n gen po

üthmann, Hamburg, i rofura erteilt, 499. Wilja Schuh Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Altona:

4

Das Stamm- 300 000 Reichsmark.

dementsprechend