1902 / 282 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Dec 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Iw Königlichen Schauspielhause gde morgen eine 0 a

Wiederholung des Lustspiels „Im bunten eine folche von „König Bas statt. - d. M., findet zum Besten des «Berliner Presse“ eine eigenartige Au

gegeben werden, in der es

„_ Die neue Direktion nächste Spielzeit als neue «Erich X1V.“ von

„Auferstehung*", das nah Tolstoi's faßte Drama, das kürzli einen tiefen

übrung am Pariser Odson-Theater

Direktor Neumann-Hofer für das Lessing - Th dessen Bühne es h A

Manuigfaltiges.

Berlin, den 1. Dezember 1902.

Seine nige Hoheit der Prinz Ludwig Ferdinand von Bayern eneral-Intendanten der Königlichen Schauspiele in

x i omitó für das Richard Wagner-Denkmal in Berlin telegraphisch scinen Beitritt zum Ehren-Comits für das eplante Internationale Musikfest erklären lassen.

Hat durh den München dem C

ochstehenden

dem Internationalen Ehren-Comitó er Generalmajor Graf von Moltke.

Lands, Italiens în das Comité aufgenommen worden. “der Königlihen Schauspiele,

fon das Internationale Musikfest

. Qußer dem

Senatoren und

folgende Comité beigetreten: die Gernsheim, Engelbert umperdinck, Scharwenkä, Philipp Scharwenka und anusikalisch - dramatishe Ehren - Comité des

ntendanten Georg von Hülsen (Wiesb ofraths, Direktors Skaegemann (Leipzig), erner vom Großherzoglihen Hoftheater Sr eute der Enten Oper, ntendanten des Großherzoglichen Mannheim, Dr. A

j Wo raths irektors Hermann Zumpe in München auf.

ber Aula der alten Gewerbe-A

Dr. Bartels mit einem der den Verein und das

75 auf 168 zurückgegangen, Maler Bracht-Dresden.

uszugeben waren u. a. für Ge “2096

onatenrs des lift

rung der „Journalisten“ statt. Das Lustspiel wird, neu einstudiert, im Kostüm der

entstanden ist. Am 8. Dezember 1852

A s y “Korielide Sg E e pr obet: j |

rstellung im Königlichen auspielhause ist it gleichzeitig eine

Gedenkfeier an die erste Aufführung des Werkes E 50 Sa em

des Berliner Theaters hat für die Stücke „Paulus“ von Arne Garbor

Strindberg (das letztere nah dem Erfolge im Hof-Theater zu Schwerin) zur Aufführung angenommen.

Roman von H. Bataille ver- Eindruck bei seiner ersten Auf- hervorrief, | eater erworben, auf in dieser Saison zur Aufführung gelangen soll.

d dersönlihkeiten, die außer Jhrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin und Seiner Hoheit dem Erbprinzen von Sachsen- Meiningen sowie dem Reichskanzler und der Frau Gräfin von Bülow j inzwischen beigetreten sind, be- aa sih die Fürstin von Haßfeld, Ao zu Trachenberg, und ( i erner sind neuerdings auch Die in Berlin accreditierten Botschafter Großbritanniens, NRuß- und der Vereinigten Staaten Der General-Intendant Graf von Hochberg, hat den Plan l in allen seinen Einzelheiten, oweit diese bis jegt festgestellt werden konnten, durhaus gebilligt und dem omité seine wärmste Unterstüßung zur Dur(hführung des E zu- gesagt. Von den Mitgliedern der Königlichen Akademie der Präsidenten ihres Senats, dem Geheimen Regierungsrath, Seelen Cnde, der zugleih Vorsitzender der tehnishen Denkmals- ommission )

Professoren Robert Nadecke, hilipp Nüfer, riedrich E. pes weist bereits u. A. die Namen der General-Intendanten Graf Seebach (Dresden), reiherr von Perfall und Ritter Ernft von gogort h Gan aden) , des General-Direktors zu Darmstadt , „Direktors Paul Jensen, des of- und National-Theaters zu ugust Bassermann, des Direktors der K. K. Wiener Hofoper Mahler und des Direktors des K. Deutschen Landestheaters U Trap Angelo Neumann \owie des General-Musikdirektors, Geheimen rnst von Shuh zu Dresden und des General-Musik-

3400 Æ in Effekten und 1500 und Mittwoch

Montag, den eins

Am

eit

Die geplante | Beschluß erhoben werden.

Jahren.

wiedergewählt.

und von Fräulein Eysen-Salzburg, Sökeland- u. A. eingegangen fin große Kollektion Muster von

wurde durch den Der Gesammtvorstand

keit des Vereins wurde; Schickedanz , Brünn und

im

rau

Geistlichkeit wegen den Waisen auf den Verein. gerihtsraths Dr. Dove wurde be Unter den gliederung an die Schulen haben.

Nordost“ emaht worden,

La ürgersaal des

von Amerika | Joahim und Wirth,

Mendelssohn, Frau von Keude

14 228 6 beläuft. ünste sind

Eine ufluhtshalle r E

dem heutigen Tage eröffnet. wände für 150 und für

Mitalieder dem

Friedrich Xaver Koch. Das

en Vorraum das

des für

des Geheimen

Leuten Nath ertheilt und des Ünterhaltungsblätter, auch Büche im Laufe des

je 2 H ausgegeben.

Ausstellungen - des- Jahres brachte die der kleinen Ueberschuß, während die z E erforderte. Der Antrag, den Namen des Vereins und damit au den des Museums in „Verein des Museums für deutshe Volkskunde“ umzuändern, fand an si allseitige Zustimmung, konnte aber, weil eine genügende Anzahl Mitglieder nicht zugegen war, Der Antrag soll einer neuen. Versammlung yór lite werden, die dann ohne Nücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschließen kann. Der bisherige Ausschuß

Zum Schluß erfolgte die Vorlegung der neuen Schenkungen, die aus dem Nachlaß Virchow's, von Fräulein Schlemm, yon den Herren Bariels, Mayer-Cohn,

einer Spezialität der Bandweberei von Gerischer in Annaberg.

des beiraths für \chulentlassene eine Sißzung ab, in der E Erstattung des Berichts über die Thätig- eten aus der Wahl gingen Salinger , echnungsrath Kayser. berichtete über die Verständigung mit der Sch ges der zur Schulentlassung kommens Nach einem weiteren Bericht des Land-

des Vereins an die Waisenbezirke wie bisher zu belassen; eine An- würde mannigfahe Nachtheile im Gefolge Ünberührt von dem gefaßten Beschlusse soll nur die

bleiben. Dem Verein sind wiederum reiche 1800 Æ. als Ergebniß ‘gersaa Rathhauses Gleichzeitig wurde auf ein am 11. Januar stattfindendes Wohl- thätigkeitskonzert aufmerksam gemacht, für das die Professoren ferner die Herren Robert und Franz von

haben. An Unterstüßungen wurden wieder sich die Gesammtsumme für diesen Zweck im laufenden Jahre auf

in feinem neuen Vereinshause, Diese Zufluchtshalle, die durch Roll- L 300 Personen eingerihtet werden kann, ift als Ergänzung der großen Wärmehallen am Alexanderplay für die {ugen dden Ob dachlosen im Alter estimmt, die dort niht Zutritt haben. d daran „Jugendhilfe“ des Vereins, wo den in Noth befindlihen jungen L nach Möglichkeit Hilfe gewährt wird. Die Zufluchtshalle ift mit Bibelsprüchen ges{chmüdckt; Zeitungen, kleine

Die O an jedem Morgen geschieht durch eine Andacht. Au l ages sollen geistige Anregungen versucht werden. körperlihen Erquickung wird Suppe für 5 4,

ÁÆ Bestand. Von den beiden Sonder- Schmuksachen einen

r S 4 Kaiser der Stickereien einen

gerichtet , Umgegend

noch nicht zum

barer Treue wurde durch Zuruf

d Besonderes Interesse erregte eine Bändern zu deutshen Volkstrachten

der General General des im Namen

Freiwilligen Erziehungs- Waisen hielt am Freitag Abend

Halbjahr hervor sowie

Vorstand Degener, Frau Herren Kaufmann Rechnungsrath Bauer ulverwaltung und der

der Frau die Der

ergänzt leutnant von

als „S

s{lossen, es bezüglich der Angliederung

„Gruppe Zuwendungen einiger im

veranstalteten VBortragsabende.

Schiff „B worden. Die ll u. A. ihre Mitwirkung zugesagt

1348 6 bewilligt, sodaß

nationalen

hat der Verein „Dienst an

Ackerstraße 52, mit

Paris,

bis zu 20 Jahren | und der Deu

Sie bildet zuglei

stoßende Meldezimmer der

im worden sind. r follen dort zur Verfügung stehen.

Zur Kaffee und Brot für

Nouen,

Lieberose, 29. November.

Stadtverordneten, die Ehrengäste, verein theilnahmen, und Standesherr Graf Dietrich Mitglied des Herrenhauses, von der Schulenburg, der kamer - Frankfurt, der Landrath na al-Tireltor Dr. Weineck

eine

als direkter Nahkomme eines der Heizung u. dgl. anderer Gäste theilnahmen.

Die Stadt, Oberpfarrer Krüger.

Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern- Haus. 258. Vorstellung. Neu einstudiert: Romeo Und Julie. Große Oper in 5 Akten von J. Barbier und M. Carrós. Musik von Ch. Gounod. In Scene gesezt vom Wer Leegissent G. Droescher. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Ballet von Emil Graeb. Dekorative Einrichtung vom Ober-Inspektor Brandt. Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 246. Vorstellung. Jm bunten Rock. Lustspiel in 3 Aufzügen von Franz von T agian und Freiherrn von S{hlicht. nfang É,

Mittwoch: Opernhaus. 259. Vorstellung. Undine. Romantishe Zauber-Oper in 4 Akten von Albert Lortzing. Text nach Fouquó's Erzählung frei be- arbeitet. Tanz von Emil Graeb. Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 247. Vorstellung. König Laurin. Tragödie in 5 Aufzügen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 74 Uhr.

Neues Opern-Theater. Sonntag: Jm bunten Rock. Lustspiel in 3 Aufzügen von Franz von Sc{hönthan und Freiherrn von Schlicht. Anfang 7 Uhr. Der Billet-Verkauf bierzu findet von onnerstag ab im Königlihen Schauspielhause statt.

Deutsches Theater. WVanna. Anfang 74 Ubr.

Mittrwoch: Monna Vanna.

Donnerstag: Es lebe das Leben.

Dienstag: Monna

Berliner Theater. wegstürmer. ittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Der Struwwel- þeter. Abends 74 Uhr: Alt-Heidelberg. Donnerstag: Alt-Heidelberg.

Dienstag: Der Kreuz-

Schiller-Theater. O. (Wallner-Theater.)

Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Pfarrer von Kirch- eld. Bolkostüdck mit Gesang in 5 Akten von droig Anzengruber.

L E T R E T E T E E R T

——

Mittwoch, Abends 8 Uhr: Kabale und Liebe.

Donnerstag, Abends 8 Uhr: Kabale und Liebe.

N.(Friedrih-WilhelmstädtischesTheater.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Biberpelz. Eine Diebskomödie von Gerhart Hauptmann.

Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Theater des Westens. Kantstr. 12. Diens- tag: Gastspiel von Francesco d’Andrade, Sofie Wiesner vom Königlichen Theater in Stuttgart. Don Juan. Oper în 2 Akten von W. A. Mozart. Anfang 74 Ubr.

Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Rübezahl. Abends 74 Übr: Das Heimchen am Herd.

CLessing-Theater. Dienstag: Jack. Mittwoch: Die Ehre. Donnerstag: Jack.

Neues Theater. Siffbauerdamm 4a. Diens- tag: Der Gemeine. Volksstück in 3 Aufzügen von Felix Salten. Anfang 7# Uhr.

Mittwoh: Der Gemeine.

Residenz- Theater. Direktion Sigmund Lauten-

burg. Dienêtag: Seine Kammerzofe. (Ne11 Rozier.) Schwank in 3 Akten von Bilbaud un Hennequin. Vorher: Lucie. Anfang 74 Uhr. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung. Donnerstag, Abends 74 Uhr: Nathan der Weise. (Nathan: Sigmund Lautenburg.)

Thalia-Theater. Dresdenerstraße 72/73. Diens- tag: Charley’s Tante. S{wank in 3 Akten von Brandon Thomas. (Guido Thielscher als Charley's Tante.) Vorher: Cassis Pascha. Aus- stattungs-Burleske mit Gesang und Tanz in 1 Akt.

heute das Jubiläum ihres sechshundertjährigen Bestehens Der Verein des Museums für deut \che Volkstrachten | durch einen historischen Festzug, us Rey

Und Erzeugnisse des f hk ad hielt gestern Mittag in ademie in der Klosterstraße \

Jahresversammlung ab, die von dem Geheimen Sanitätsrath Nachruf für Rudolf Virchow eröffnet wurde,

Museum begründet und bis zu seinem Tode d ine: hat. Den erstatteten Berichten zufolge ist die Mitgliederzahl von neu zum Ehrenmitglied errannt ift der

An Beiträgen gingen 1681, an Eintritts- eldern 940 ein, ein Projektionsabend brahte 300 4 Erlös. älter, Versicherung, ür Drucksachen u. dgl. 845 4, für Erwerbungen 311 4 Tor die „Rudolf Virhow-Stiftung“ gingen 655 4 ein. Es verblieben

durch von

Regierungs - Präsident

esellshaft für Anthropologie, der Hauptmann Nichardt von Kracht und Vertreter des Berliner Geschihts-Vereins, sowie eine große Anzahl

(W. T. B.) Die Stadt feierte an dem der Magistrat, die die Schüßengilde und der Krieger- einen Kommers, den der der Schulenburg - Lieberose, Hauptmann Graf Otto von Putt- von Falkenhausen, der MReal- als Vertreter der Niederlausitzer

Stege

des elektris

durch der

(Fortseßung Vorbesizer der Standesherrschaft

Festrede hielt der Chronist der Die Bürgerschaft s\tiftete einen

Mittwoch und folgende Tage: Charley’s Tante. Vorher: Casfis Pascha. l Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Gastspiel des Fräu-

lein Clara Jszka. Alexandra. Schauspiel in 4 Akten von N. Voß.

Bentral - Theater.

Dienstag: Madame Sherry. Operette in 3 Akten von Hugo Felix. Anfang 74 Uhr.

Mittwoch und folgende Tage: Madame Sherry.

Belle-Alliance-Theater. Dienstag, Abenbs

8 Uhr: Münchener Ensemble - Gastspiel. Die Schroederischen. Bürgerliches Volks\tück in 3 Akten von Heinr. Sbrottenbac,

Mittwoh und folgende

Tage: Die Schroe- derischen. i

Trianon- Theater. Georgenstraße, zwis{en

Friedrih- und Universitätsstraße. Dienstag: Die Liebesschaukel. Lustspiel in 4 Akten von Maurice Donnay. Anfang 8 Ubr.

Konzerte,

Sing-Akademie. Dienstag, Anfang 8 Uhr: Lieder-Abend von Julius Muhr.

Saal Bechstein. Dienstag, Anfang 74 Uhr: Klavier-Abeud von Jrene Schaefsberg.

Becthoven-Zaal. Dienstag, Anfang 8 Uhr:

IL. Konzert (Klavier - Abend) von Frederick Dawson.

Pirkus Alb. Schumann. (Karlstraße.) Diens-

Anfang 74 Uhr. Anfang von Charley's Tante S7 Ube

tag, Abends 74 Uhr: Große Elite-Vorstellung.

monumentalen und in dem

Vergangenheit Lieberoses und des von S und dem Einmarsch des \{chmüdckte Stadt fand die

Neunkirchen bei Saarbrücken, 30. November. ; Heute wurde hier ein Denkmal füc den verstorbenen Freihe von Stumm-Halberg enthüllt.

am Denkmal F General-Direktor der Stumm'’schen Werke Zilliken.

Wien, 29. November. Presse“ meldet, kam es heute in der Universität zwischen deuts ch-

S treitigkeiten. Es kam zu einer Prügelei. Aula hinausgedrängt.

verschiedenen Trinksprühen wurden gebungen dargebracht, die sie ebenso

verurtheilte den Maler Syndon, der den Financier David erschossen hat, zu zehnjähriger Zwangsarbeit.

, 29. November. (W.

ex Lichtes dienenden Gebäude der Fleishver-

packungsgesellschaft von Swift erfolgte heute eine Explosion die 11 Personen getödtet und 20 verleßt wurden.

Kandelaber. An Seine Majestät König wurde ein Huldigungs- Telegra die Bürgerschaft von Lieberose

im Andenken daran, daß der Markgraf Dietz

der Jüngere von Thüringen, Ostmark und Lausiß die Stadt für öf

wiesene angenehme und gern angenommene Folgsamkeit und Die mit städtischen Freiheiten und Rechten begnadete, Seiner Majest dem heutigen Zat geafen, König und Kaiser,

das Gelöbniß unwand lebender Bilder aus | ulenburg’shen Geschled Festzuges in die festlih illuminierte und Feier ihren Abschluß.

erneuert. it der P

(W. T. Y

An der Feier nahmen u. - Oberst Freiherr von Los und der kommandieren VIIT. Armee-Korps, General-Adjutant von Deines, d Seiner Majestät - des Kaisers einen Kra niederlegte, theil. Die lede hielt d

Der Genera Schubert gab davon Kenntniß, daß das gegenwärti

Vermögen des Knappschaftsvereins von drei Viertel Million May tumm-Halberg-Stiftung“ verdoppelt werde. Familie spra der Leutnant Friß von Stumm und legte einen Kra am Denkmal nieder.

Abgeordnete von Kardorff cine Ansprache.

Im Namen dd Unter anderen Rednern hielt der Reichstags

Hamburg, 29. November. Die Hamburg-Amerik’a-Linie erhtel von ihrem Agenten in Plymouth eine dort aus Lizard eingegangen Drahtnachricht, nah der der Hamburger Dampfer „Acilia nah Kap Lizard fignalisiert hat, das nah Fécamp bestimmt

„Blenheim“ sei von

seiner Mannschaft verlasse ganze Besatzung befinde sih an Bord der „Acilia“.

(W. T. B.) Wie die „Neue Frete

und klerikalen Studentenverbindungen zu Das Einschreiten des Rektors blieb erfolglos. Die klerikalen Studenten wurden aus der

1. Dezember. (W. T. B.) t\he Hilfsverein gaben gestern ein Bankett zu

Chren des Botschaftsraths von Schlözer und des bayerishen Ge- fandten Freiherrn von

der Tann, von denen ersterer zum Gesandten

Haag, leßterer zum bayerishen Gesandten beim Quirinal ernannt

Auch der Botschafter wohnte dem Fest bei. In den

den Scheidenden herzlihe Kund- hberzlih erwiderten.

29. November. (W. T. B.) Das wurgeri@t

uctien

T. B.) In dem zur Erzeugung

des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Looping the Loop. Außerdem die neuen Kunstspezialitäten. Direktor Alb. Schumanu's Monstre-Drefsuren. Eine Fortseßung der be- liebtesten Pantomime Die lustigen Heidelberger.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Elisabeth Freiin [von Bodenbausen mit Hrn. Oberleutnant Edgard Grafen Pervoncher (Lebusa—Potsdam). Frl. Kêthe Rudolph mit Hrn. Oberleutnant Hans Kueschel (Stettin— Frankfurt a. O.). Frl. Johanna Jwand mit Orn. Pfarrvikar Ernst Hecrmann (Görlitz— Ottmachau).

Verehelicht: Hr. Regierungs-Baumeister Hugo Heymann mit Frl. Kätde Ury (Gollnow).

Geboren: Ein Soßn: Hrn. Oberleutnant Carl Fleck (Frankfurt a. O.). Hrn. Major Werner von Voiats-Rhey (Danzig). Hrn. Oberleutnant von Salisch (Glogau). Hrn. Leutnant von Alkedyll (Schwedt a. O.) Eine Tochter: Hrn. Hauptmann Gustav Grafen von Lambsdorff (Charlottenburg). Hrn. Oberleutnant Hermann von Papen (Düsseldorf). Hrn. Amtsrichter Musen- berg (Lublinitz).

Gestorben: Hr. Landgerichts - Präsident Paul

Nischelsky PEBSEE —- pr. Landgerichtêrath a. D., Geheimer Justizrath Theodor Ehlert (Berlin). Hr. Pastor Cremer (Seyda). dr. Hauptmann Max Beß (Stralsund). Fr. ber-Amtmann Mathilde Dirlam, geb. Siegert (Groß-Weichsel). Fr. Emilie von Diepow, geb. Fricke (Steiniy bei Drebkau).

Verantwortlicher Redakteur Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Zehn Beilagen

r. Diavolo, der gröfite Nadfahrkünustler :

(eins{ließlich Börsen-Beilage). (22894)

Die deutsche Kol onie

|

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

N 22

Berlin, Montag, den 1. Dezember

1902.

E. G

Amltsiches. Deutsches Reich.

Kaiserliche Verordnung,

betreffend die Nechte an Grundstücken n Den deutschen Schußgebieten.

Vom 21. November 1902.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.,

auf Grund des § 3 des Schußgebietsgeseßes (Reichs- Greatl 1900, S. 813) in Verbindung mit S 21 des Geseßes über die Konsulargerichtsbarkeit vom 7. April 1900 (Reichs- Geseßbl. S. 213) für die deutshen Schußgebiete, im Namen des Reichs, was folgt:

1. Allgemeine Vorschriften.

Die im § 19 des Gesehes über die Konsulargerichtsbarkeit bezeichneten, dem bürgerlichen Recht angehörenden ren über die Rechte an Grundstücken finden nah Maßgabe f 8 20 Abs. 1 des A A e Le so weit sich

i s dieser ‘ordnung cin Anderes ergiebt.

R e / e SS 2, 8 bis 92 der Grundbuchordnung vom 24. März 1897 (Reichs-Geseßbl. 1897 S. 139, 1898 S. 754) durch landesherrliche Verordnung zu erlassenden Vor- schriften werden vom Reichskanzler oder mit dessen Geneymigung vom Gouverneur erlassen.

Die Vorschriften der Artikel 186, 189 des Lunge: geseßes zum Bürgerlichen Geseßbuche, des Z 82 A j buchordnung und der Preußischen Verordnung, betreffend s Grundbuchwesen, B 13. P 1899 (Geseß-Samtl. ck. 519) finden keine Anwendung. S 7 5 Die ie E l Abs. 1 bezeichneten Vorschriften finden auf das Bergwesen, die Zwangsversteigerung und die, angs: verwaltung nur soweit Anwendung, als der Reichskanz e oder mit seiner Genehmigung der Gouverneur he fur anwend- s D did iler und mit seiner Genehmigung der Gouverneur können Vorschriften über den Erwerb, die ding- liche Belastung und das Erlöschen des Bergwerkseigenthums sowie dessen Verhältniß zu anderen Rechten erlassen,

S 8. H

Bei der Auslassung bedarf es nicht der gleichzeitigen An- wesenheit beider Theile; auch brauchen diefe ihre Erklärungen niht mündlih vor dem Grundbuchamt abzugeben.

S4 D i 5 ry ; B Ins Grundbuch einzutragende Geldbeträge können in der im Schutzgebicte geltenden Währung angegeben werden.

o

S O. Der Reichskanzler und mit seiner Genehmigung der Gouverneur bestintmen die Vorausseßungen für den Erwerb von Rechten an herrenlosem Lande und an Kronland. i Die hierauf bezüglichen, in den einzelnen Schußgebieten HENCenuen Vorschristen bleiben in Kraft, bis sie nach Maßgabe del E stehenden Bestimmungen aufgehoben werden. Entgegen den bestehenden oder zu erlassenden Vorschriften findet ein Erwerb von Rechten nicht statt. G G; E : JIit Ansehung der den Eingeborenen oder anderen Farbigen agechörigen Grundstücke gelten folgende Vorschriften : M : 1) Wenn und insoweit es im öffentlichen ZJnteresje noth wendig erscheint, sind der Reichskanzler und mit seiner ,Ge nehmigung der Gouverneur ermächtigt, den Erwerb des Eigen- thums oder dinglicher Rechte an solchen Grundstücken jowie ihre Benußung durch Dritte an bejondere Bedingungen oder an eine obrigkeitlihe Genehmigung zu knüpfen oder u untevo sagen. Das gleiche gult von dem Erwerb und der Dela]tung dieser Grundstücke im Wege der Zwangsvollstreckung. L ie Vorschriften des § 5 Sah 2 und 3 finden entsprehende An E übrigen finden die Vorschriften dieser Verordnung auf die bezeihneten Grund|tücke nur dann Anwendung, wenn für das Grundstü ein Grundbuchblatt angelegt oder das Grundstü in ein Landregister (Z 19) eingetragen ijt. Znwieweit Ein geborene oder andere Farbige zur Eintragung threr Grund- stücke in das Grundbuch berechtigt sind oder hierzu angehalten werden können, bestimmen der Reichskanzler und mit seiner Genehmigung der Gouverneur E L i | 3) Der Reichskanzler und mit seiner Genehmigung der Gouverneur können bestimmen, daß zu Gunjsten Eingeborener oder anderer Farbiger N a. andere Formen der dinglihen Belastung für die be zeichneten Grundstücke, als die des Dritten Buches des Bürgerlichen Geseßbuchs und des Artikel 40 des Preußischen Ausführungsgeseßes zum Bürgerlichen Geseßbuche, zuläing m : . gewisse Nußungsrechte, selbst wenn fie unvererblich oder unübertragbar sind, Grundbuchblätter erhalten fönnen, und daß auf diese Nuzungsrechte die auf Grundslücke Eingeborener sih beziehenden Vorschriften Anwendung finden

11, Anlegung neuer Grundbuchblätter.

D C

Die Anlegung eines Grundbuchblatts ist nur statthaft,

B Î . ip M5 11 .

soweit Flurkarten bereits angeleat oder dic Vermessung des Grundstúcks und die Aufnahme einer Karte ausführbar sind.

führbar zu erachten ist, bestimmt der Reichskanzler. Derselbe 0 die Ae für einzelne Fälle auch zulassen, wenn eine Vermessung im Sinne dieses PELG0 pen nicht ausführbar oder mit Kosten verbunden sein würde, die zum Werthe des Grundstücks in keinem Verhältnisse stehen.

S8. Die Anlegung des Grundbuchblatts erfolgt auf Antrag des Eigenthümers oder desjenigen, welher auf Grund eines gegen den Eigenthümer volstreckbaren Titels eine Eintragung im Grundbuche verlangen kann, sofern die Zulässigkeit dieser Eintragung von der vorgängigen Eintragung des Eigen- ümers abhängt. /

N Der e E und. mit seiner Genehmigung der Gouverneur können vorschreiben, daß, in welcher Weise und mit welcher Wirkung der Eigenthümer von Amtswegen zur Stellung des Antrags (Abs. 1) anzuhalten is. Die hierauf bezüglichen, in den einzelnen Schußgebieten bestehenden Bor- schriften bleiben in Kraft, bis sie nah Maßgabe der vor- stehenden Bestimmung aufgehoben werden.

/ S 9: Mit dem Antrage hat der Antragsteller durch Urkunden, Bescheinigungen öffentlicher Behörden oder auf andere Weise glaubhaft zu machen, daß er das Grundstück als Eigenthümer erworben oder in ungestörtem Besiy hat. j Q Jn dem Antrag i} das einzutragende Grundstü nah Lage und Begrenzung, nach seinem etwaigen besonderen Namen und sonstigen Kennzeichen sowie thunlichst nach Kultur oder “Art der Benußung und Größe zu bezeichnen: : Dem Antrag ist eine das Grundstück veranshaulichende Karte beizufügen. Die Vorschrift des § 7 Saß 3 bleibt un- berührt.

S 10! 20 Der Anlegung des Grundbuchblatts muß ein Aufgebot vorhergehen.

8.10

Das Aufgebot wird von dem Grundbuchamt erlassen. Jn Aufgebot is aufzunehmen:

1) die Bezeichnung des Antragstellers, Me

2) die Bezeichnung des aufgebotenen Grundstücks,

3) die Aufforderung an alle diejenigen, welche das Eigen- thum ‘oder ein anderes zur Eintragung in das Grundbuch ge- eignetes Recht an dem Grundstück -in Anspruch nehmen, ihre Rechte und Ansprüche bis zu cinem bestimmten Termin anzu- melden und glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Anlegung des Grundbuchblatts ohne Rücksicht ‘auf ihre Rechte und An- sprüche erfolgen werde.

Das

Das Aufgebot ist durch Aushang an der für öffentlihe Bez F

kfanntmahungen bestimmten Sielle und in sonst geeigneter

Weise bekannt zu machen. ? , Zwischen der ersten öffentlichen Bekanntmachung und dem

Termine muß eine Frist von mindestens drei Monaten liegen.

8 12. Jst bis zum Ablaufe des Termins ein anderweitiger Eigen- thumsanspruh nicht angemeldet oder nicht glaubhaft gemacht, so erfolgt die Anlegung des Grundbuchblatts. Das Grund- buchamt ist auch befugt, ihm bekannt und glaubhaft gewordene Ansprüche - Dritter von Amtswegen zu berücksichtigen. Bei widerstreitenden Ansprüchen kann die Anlegung erst erfolgen, nachdem die Betheiligten ihre Ansprüche zum Austrage gebracht haben. S 13.

Die bis zum Ablauf des Termins angemeldeten Rechte (8 11 Nr. 3) werden bei der Anlegung des Grundbuchblatts eingetragen, wenn der Antragjteller das beanspruchte Recht anerfennt, oder wenn die Voraussezungen der Eintragung gemäß den Vorschriften dieser Verordnung vorliegen. s : Andernfalls wird, sofern das beanspruchte Recht glaubhaft gemacht ist, zur Sicherung ein Wider)pruch eingetragen. L : Die Festseßung der Rangordnung der bis zum Ablaufe des Termins angemeldeten Rechte erfolgt, falls sih die Be theiligten nicht einigen, im Rechtswege.

S 14

Das Grundbuchamt kann ohne Erlaß eines Aufgebots die Anlegung eines Grundbuchblatts bewirken: l A 1) wenn dem Antrag auf Eintragung des Grund|tücs eine Ueberweisung von früher herrenlojem Lande zu Grunde liegt, und die Ueberweisung und Besigergreifung nah Mayß- gabe eines mit dem Fiskus abgeschlossenen Vertrags oder einer von regierungswegen ertheilten Berechtigung erfolgt M 9) wenn die Anlegung gemäß S 8 von einem Berechtigten beantragt wird, dessen Anspru nach Maßgabe einer . der folgenden Vorschriften als rechtsgültig festgestellt worden ist: U Schußzgebieten der Südsee, mit Ausnahme von Samoa, nah Maßgabe der Nr. [\ der Erklärung, betreffend die gegenjeitige Handels und Verkehrsfreiheit in den deutschen und englischen Be

sizungen und Schutzgebieten im Westlichen Stillen

(Reichs-Geseßbl. S. 789) und der Verordnung, betreffend das Aufgebot von Landansprüchen im südwestafrikanischen Schußgebiete, vom 2. April 1893 (Reichs-Gesetbl. S. 143), :

. im Junselgebiete der Karolinen, Palau und Marianen nah Maßgabe des § 13 der Verordnung, betreffend die vorläufige Regelung der Verwaltung und Rechts- verhältnisse im Jnselgebiete der Karolinen, Palau und Marianen, vom 26. September 1899.

S195. : Im Falle des § 14 erfolgt nah Anlegung des Grund- buchblatts eine Aufforderung an alle diejenigen, welche zur Eintragung in das Grundbuch geeignete Rehte an dem Grundstük in Anspruch nehmen, ihre Rechte bis zu einem be- stimmten Termin anzumelden und glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei etwaigen anderweitigen Anträgen auf Eintragungen nicht berücksichtigt werden würden. Hierbel finden die Vorschriften des 8 11 Abs. 2, 3 und des §8 12 entsprehende Anwendung i Der Reichskanzler und mit seiner Genehmigung der Gou- verneur können vorschreiben, daß und unter welhen Voraus- sezungen die Vorschrift des Abs. 1 außer Anwendung bleibt. S 16: t Die Vorschriften der L 14 und 15 finden auch An- wendung, wenn die Ansprüche aus Ueberweisungen von früher herrenlosem Lande oder die als rechtsgültig anerkannten An- \sprühe im Wege der Rehtsnachfolge auf den Antragsteller übergegangen sind.

; de finden die Vorschrift Im Schußgebiete Kiautschou finden die Vorschriften des L e C9 Abs. 1 und der §8 10 bis 16 keine An- wendung. Daselbst gelten die folgenden Bestimmungen:

Die Anlegung des Grundbuchblatts für ein Grund- stü erfolgt entweder für den Fiskus auf den Antrag der dazu berechtigten Behörde oder für denjenigen, welcher das Grundstück von dem Fiskus erworben hat. Bei der Anlegung ist zur Legitimation des Fiskus als Eigenthümer dem Grundbuchamte gegenüber die \chrift- lihe Erklärung des Gouverneurs, daß der Fiskus das Eigenthum erworben hat, erforderlich und ausreichend.

Zur Verfügung über ein Wend mur gehöriges Grundstück, welches im Grundbuche nicht eingetragen ist, bedarf es der vorgängigen Anlegung eines Grundbuch- blatts nicht.

TIT. Vorschriften, betreffend Grundstücke, für die ein

Grundbuchblatt noch nicht angelegt worden ist. S 18. i i

Die im § f Abs. 1 bezeichneten Vorschriften, welche die Uebertragung des Eigenthums an Grundstücken betreffen, finden auf Grundstücke, für welche ein Grundbuchblatt nicht angelegt ist, keine Anwendung. : i

/ Zur Uebertragung des Eigenthums an einem solchen Grundstück is die Einigung des Veräußerers und des Er- werbers erforderlih und ausreihend. Die Erklärungen müssen in öffentlih beglaubigter Form abgegeben werden. Es genügt die Beglaubigung durh eine öffentlihe Behörde des Schuß- gebiets. i 2 ] Die Uebertragung des Eigenthums kann nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erfolgen.

8S 19.

Der Eigenthümer kann sein Eigenthum in ein von dem zuständigen Grundbuchamt zu führendes Landregi}ter eintragen lassen. Dasselbe Recht steht demjenigen zu, welcher auf Grund eines gegen den Eigenthümer vollstreckbaren Titels die An- legung eines Grundbuchblatts verlangen fann (S 8 NAbj. 1). Die Vorschrift des & 8 Abs. 2 findet entsprehende Anwendung.

S 2.

Bei dem Antrag auf Eintragung des Eigenthums ist dessen Erwerb nachzuweisen. : e Das Grundstück ist so genau wie möglich zu bezeichnen. Grundbuchamt befindet darüber, ob die Bezeichnung genau genug ist oder nicht

C J Vas

8 21.

It im Landregister jemand als Eigenihumer eines Grundstücks eingetragen, so wird vermuthet, daß er der Eigen- thümer ist.

S 22.

Die im § 18 Abs. 1 bezeichneten Grundstücke können mit anderen Rechten als mit Hypotheken und Grundschulden nicht vwlAa Pt verden. / | “n Beban der Hypotheken und Grund)chulden tritt das Landregister an die Stelle des Grundbuchs; der Osfente lihe Glaube des Landregisters erstreckt sih jedoch auch in An- schung der Hypotheken und Grundschulden nicht darauf, daß der als Eigenthümer des Grundstücks in das Register Ein- getragene der wirkliche Eigenthümer 1jt.

S 23 i:

Eine Hypothek oder Grundschuld kann nur in der Weise bestellt werden, daß die Ertheilung cines Hypotheken- oder

Ozean, vom 10. April 1886, “S “Mb in Deutsch - Neu - Guinea nah Maßgabe der S8 6

bis 11 der Verordnung, betreffend den Eigenthums

im Schußgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie, 90, Juli 1887 (Neichs-Gesehßbl. S. 379), . in Samoa nah Maßgabe des Artikels I\ Generalakte der Samoakonferenz in Verlin, Ri S) 5

i G E biet der Marshall-Jnseln nah Maßgabe der 8 6, 7 der Verordnung, betreffend den Eigen thumserwerb und die dingliche Belastung der Grund stücke im Schuhßgebiete der Marshall-Jn}eln, vom 22. Juni 1889 (Reichs-Gesehbl. S. 145), : in Deutsh-Südwestafrika nach Maßgabe der Ver- ordnung, belreffend das VBergwejen im qudwe]t-

der vom

t net + NermeF s Die Vorausseßungen, unter denen die Vermessung als aus

j „tp T d S . T E) afrifanishen Schubgebiete, vom 6. September 1892

erwerb und die dingliche Belastung der R | L Î

Grundschuldbriefs ausgeschlossen ift ha 94 E pee Î § c e. 6 Im Schußgebiete Kiautshou finden die Vorschriften der A F 8 bis 23 feine Anwendung

| S8 [V. Shlußbestimmungen S 25.

Das Eigenthum an denjenigen Grundstücken, welche dem Neiche nach geseßlicher Vorschrift, insbejondere nah S L der Verordnung über die Schaffung, Besißergreifung und Die äußerung von Kron!and und über den Erwerb und die Ver- äußerung von Grundstücken in Deutsch-Ostafrika im allge- meinen, vom 6. November 1895, und nah F 1 der Verordnung über die Schaffung, Besißergreifung und Ver- | äußerung von Kronland und über den Erwerb und die Ver- | äußerung von Grundstücken im Schußgebiete von Kamerun

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