1902 / 297 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Dec 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Vorsißenden der Staatsdepositen- Verwaltung für Elsaß-Lothringen, Geheimen Regierungsrath Hollerith zu Straßburg den Rang der Räthe dritter Klasse und den Rentmeistern P einze in Saargemünd, Pröpper in Benfeld, Tutt in Meß, dem Rentamtmann Winter in D raE4 dem Jnspektor der Verkehrssteuern Ecarius in traßburg, dem Rendanten bei der Kaiserlichen Taback-Manu-

wig Bast in Straßburg und dem Regierungs-Sekretär bei er Direktion der

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst gerußt : den bisherigen Ober-Regierungsrath Gottfried Meyer zu Gumbinnen zum Kurator der Universität Halle-Wittenberg zu ernennen, sowie dem Rechnungsrath im Ministerium für Gewerbe Eugen Böker den Charakter

Me 89 Diejenigen Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche der aktiven Dienstpfliht ganz oder theilweise in der Schußy- truppe für Südwest - Afrika genügt haben, sind, solange sie ihren dauernden Aufenthalt im \südweststafrikanischen SEULIUE haben, vom Dienste im Heere oder in der Kaiserlichen Marine. PRRES: können aber innerhalb der für das Heer bestimmten Grenzen zu Uebungen in der Schuß- truppe eingezogen werden.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 18. Dezember.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen ie im Neuen Palais die Vorträge des Präses der Artillerie-

lament in Sachen der Kongregationen sei und sich deshalb wundern müsse, daß er nicht gleich den übrigen Bischöfen mit Gehaltssperre bestraft worden sei. : :

Die Budgetkommission hat gestern ihre Arbeiten beendet und das Gleichgewiht im Budget erzielt, und zwar unter anderem durch Streichungen in den Etats der einzelnen Ministerien im Betrage von 31 Millionen, dur

geführt werden, und obgleich die beiden Flotten für die gleichen Ziele thätig seien, würden fte nicht als eine einzige Streitmacht handeln. Gngland habe nicht die Absicht und habe sie nie gehabt, britische Truppen in Venezuela landen zu lassen oder venezolanisces Gebiet u beseßen. Selbst wenn eine solhe Occupation nur vorübergehend Fin sollte, glaube er nicht, daß sie aus militärischen oder anderen Gründen wünschenswerth sei. Sir W illiam Harcourt (lib.) fragte, ob die entsprehente Notifikation von der Blokade werde gegeben werden,

Handel und als Geheimer

verleihen.

Im Anschluß an Meine Ordre vom 14. November 1901 bestimme Jch, daß den Gefechten, welhe zur Anlegung der

Spange e deie6 berechtigen, hinzutreten unter: f. Gefecht bei Chouchouang am 24. Dezember 1900, g. Gefecht bei Nankuanto am 19. Mai 1901.

Neues Palais, den 11. Dezember 1902. Wilhelm, I. R.

Graf von Bül ow. An den Reichskanzler.

BérordnuUutga,

betreffend die Erfüllung der Dienstpflicht bei der

Kaiserlihen Schußtruppe für Südwest- Afrika.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deulscher Kaiser, König von Preußen 2c.

verordnen auf Grund des § 18 des Gesehes, betreffend die Kaiserlihen Schußtruppen in den afrikanischen Schußgebieten und die Wehrpflicht daselbst (N.-G.-B. 1896 S. 657), in der Fassung des Gescßes vom 25. Juni 1902 (N.-G.-B. 1902 . 237) im Namen des Reichs unter Aufhebung Unserer Ver- ordnung vom 30. März 1897, was folgt: : Si Angehörigen des Reichsheeres oder der O R Marine, welhe auf Grund freiwilliger Meldung der Schußtruppe für Südwest-Afrika ju etheilt werden, wird die Zeit, während welcher sie bei der Schußtruppe dienen, auf die aktive Dienstzeit im Heere oder in der Kaiserlihen Marine angerechnet.

Q J:

Wehrpflichtige Reichsangehörige, welche außerhalb Europas ihren Wohnsiß haben, werden zur Ableistung ihrer aktiven Dienstpfliht auf ihren Wunsch in die Schußtruppe für Süd- west-Afrika eingestellt. Der Beibringung eines Meldescheins

zum freiwilligen Eintritt bedarf es für diesen Fall nicht.

S 3.

Mit dem Berechtigungss\chein zum einjährig-freiwilligen Dienst versehene Wehrpflichtige, welhe außerhalb Europas ihren Wohnsiß haben, dürfen zum einjährig-freiwilligen Dienst in die Schußtruppe für Südwest-Afrikfa eingestellt werden.

8 4.

Wehrpflihtige Reichsangehörige, welhe in Europa ihren Wohnsiß haben, dürfen auf begründeten Antrag in die Schußtruppe für Südwest-Afrika als Ein- oder Mehrjährig- Areitilige nur mit Genehmigung des betreffenden Kriegs-

inisteriums unter Zustimmung des Ober-Kommandos der Schußtruppen eingestellt werden. J D.

Die zur Ableistung ihrer aktiven Dienstpflicht in die Schußtruppe für Südwest - Afrika eingestelten Wehr- pflihtigen erhalten, solange sie noch in Ausübung ihrer geseßlihen Dienstpflicht begriffen sind, eine Löhnung von monatlih 50 M, für die Dauer ihrer Theilnahme an fricge- rischen Unternehmungen dagegen die bei der Schußtruppe übliche volle Reiterlöhnung. Hinsichtlih aller sonstigen Ge- bührnisse sind sie den der C appe zugetheilten übrigen deutschen Mannschaften gleichgestellt.

Die Einjährig- Freiwilligen erhalten freie

Maßgabe der örtlihen Verhältnisse. von fkriegerishen Unternehmungen, für deren Dauer die Fürsorge in dieser Beziehung vom Kommando auf Rechnung der Landesverwaltung übernommen wird, haben sie sich selbst zu verpflegen, zu bekleiden ®und aus- zurüsten sowie au beritten zu mahen. Sie sind berechtigt, gegen eine Vergütung von täglich 2 A sih in die Natural- verpflegung der Truppe aufnehmen, gegen Erstattung der Selbsikosten aus Truppenbeständen bekleiden und ausrüsten sowie gegen eine Entschädigung von 210 A von der Truppe beritten machen zu lassen. Neben dem lehteren Betrage ist für die Unterhaltung des Pferdes, einshließlich Hufbeschlag und sonstigen Aufwendungen, eine besondere Vergütung nicht zu entrichten.

Der Reichskanzler ist ermächtigt, hierzu Erläuterungen zu | ertheilen und Abänderungen zu treffen, soweit solche niht von grundsäßlicher Bedeutung sind.

S G

Unterkunft |

nah Abgesehen

Zölle und indirekten Steuern Entel in Straßburg den Charakter als Kaiserlicher Rehnungsrath zu

| vom T7.

Personen des Beurlaubtenstandes Kontrole zu führen und zum 1. Januar jedes Jahres dem Reichskanzler (Ober-Kommando der Schußtruppen) eine namentliche Liste einzureichen. Diese Liste ist dem Königlih preußischen Kriegs-Ministerium behufs Mittheilung an die kontrolierenden Bezirks - Kommandos zuzustellen. g

i RES

Von jeder Heranziehung der Personen des Beurlaubten- standes zur nothwendigen Verstärkung der Schußtruppe sowie von jeder Einziehung zur Uebung ist durch den Kommandeur der Schußtruppe das kontrolierende Bezirks-Kommando unter Angabe der Dauer der Dienstleistung zu benachrichtigen.

Der Militärpaß is entsprehend zu vervollständigen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Zusiegel.

Gegeben Breslau, den 5. Dezember 1902.

Wilhelm, 1. R. Graf von Bülow.

Wegen Ausführung der Oen Verordnung vom 5. Dezember 1902, betreffend die Erfüllung der Dienstpflicht bei der Kaiserlihen Schußtruppe für Südwest-Afrika, wird hiermit bestimmt, was folgt:

1) Die Elbe En nach 39 2 und 4 regeln sih nah Maßgabe der durh den geseßlich festgestellten Etat für die Schußtruppe zur Verfügung stehenden Mittel.

2) Die gemäß 88S 2, 3 und 4 zur Einstellung gelangenden Personen haben für die aus diesem Anlaß etwa erforderliche Reise nah dem La Sniscen Schußgebiet und ein- tretendenfalls für die Nückreise nah der Entlassung eine Ver- gütung aus öffentlichen Fonds nicht zu beanspruchen.

3) Bei der Vorschrift im § 7 handelt es sich um eine Beurlaubung im Sinne des § 6 Ziffer 5 der Wehrordnung, das heißt um einen Uebertritt in den Beurlaubtenstand.

Berlin, den 16. Dezember 1902.

Der Reichskanzler. Graf von Bülow.

Anderweitige Fassung des § 9c

der Organisatorishen Bestimmungen für die Kaiser- lihenSchußtruppen in Afrika (Schußtruppen-Ordnung). Allerhöchst genehmigt unter dem 5. Dezember 1902. Abschnitt TIT § 9e. Für den 2. und 3. Absayz ist zu

seßen:

Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Armee können auf begründeten Antrag die ihnen obliegenden oder freiwillige Uebungey bei den Schußgtruppen ablaisten. Derartige Anträge unterliegen der Genehmigung des be- treffenden Kriegs-Ministeriums unter Zustimmung des Ober-

Kommandos der Schußtruppen. Bei Uebungen der Offiziere ist das Zeugniß über die Es zur Weiterbeförderung durch den Kommandeur

der Schußtruppen auszustellen.

Ausführungsbestimmung zu § 9c

der Organisatorischen Bestimmungen für die Kaiser-

lihen Shußtruppen in Afrika (Schußtruppen-Ordnung)

in der unter dem 5. Dezember 1902 Allerhöchst genehmigten Fassung.

Die gemäß § 9c 2. und 3. Absaÿ zu Uebungen bei den Schußtruppen zugelassenen Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Armee haben für die aus diesem Anlaß etwa erforderliche Reise nah dem betreffenden Schuß gebiet und eintretendenfalls für die Nückreise nah Beendigung

der Uebung eine Vergütung aus öffentlichen Fonds nicht zu

beanspruchen. Berlin, den 16. Dezember 1902.

Der Reichskanzler

Graf von Bülow.

Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Könialichen Landgerichts zu Posen vom 21. Juni und 20. November d. J. gegen die in London in polnisher Sprache erscheinende Zeitschrift „Przedswit“ binnen Jahresfrist zweimal Verurtheilungen auf Grund der 88 41 und 42 des Strafgeseßbuchs erfolat sind, wird in Anwendung des 8 14 des Geseßes über die Presse

Mai 1874 (Neichs-Geschbl. S. 65) die fernere Ver- breitung dieser Zeitschrift auf die Dauer von zwei Jahren

Die Einberufung der in den S8 2

M Ss Personen zum Diensteintritt erfolgt durch den Kommandeur | der Schußtruppe, welcher

im Einverständniß mit dem | Gouverneur die Einftellungstermine bestimmt. Von jeder Einstellung eines Wehrpflichtigen ist unter Angabe des Geburtsortes und -Tages der Zioilvorsigende der zuständigen | heimathlichen Ecsaßkommission zu benachrichtigen

Q 5 ck

Die în den 8 2 und 3 gedachten Personen können von | dem Gouverneur nah Anhörung des Kommandeurs vor Abe | lauf der geseßlichen aktiven Dienstzeit beurlaubt werden

8

-

3 und 4 gedachten

Nach beendeter aktiver Dienstzeit in der Schutßtruppe | treten sämmilihe Mannschaften zum Beurlaubtenstande des Heeres oder der Kaiseclichen Marine über

Wenn fie ihren Wohnsiß in Deutschland „nehmen, so sind sie den heimathlichen Bezirks:Kommandos, wenn sie ihn dagegen | außerhalb Deutschlands nehmen, demjenigen Bezirks:Kommando (I—IV) Berlin, welchem sie ihrer Waffengattung 2c. nach an gehören, durch den Kommandeur der Shußtcruppe zu über weisen

Bei Mannschaften, welhe nux in der Schußtruppe gedient | n bestimmt der Kommandeur, zu welher Waffengatitung ie enllassen werden sollen

Den Bezirks&:Kommandos (1—1V) Berlin jenigien Personen des Beurlaubtenstandes zur Kontrole zu | überweisen, die nah dem Schuhgebiete von Südwest-Afrifa | verziehen, ohne in der Schußtruppe gedient zu haben.

ind auth die:

| zum Betrage von

| s{hreibe | zur Pilasterung von

00 M Zinsen gelangen am 1

hierdurch verboten.

Berlin, den 12. Dezember 1902 Der Reichskanzler Fn Vertretung :

10. Das Kommando der S ußtruppe für Südwest-Afrika hat über sämmtlihe im Schuggebiet sich dauernd aufhaltenden

Rechnungsrath und

dem Geheimen Registrator in demselben Ministerium K arl Mohr den Charakter als Kanzleirath zu verleihen.

v

Seine Majestät der Kön.ig haben Allergnädigst geruht: infolge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Eberswalde getroffenen Wahl den besoldeten Stadtrath Radack daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt

Eberswalde für die gesezlihe Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Genehmigungs-Urkunde.

Wir genehmigen auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 21. Juli 1901, daß das der Hannoverschen Boden- kreditbank zu Hildesheim ertheilte Privilegium auf A u s- gabe von Jnhaber-Papieren auch bei den von der General- versammlung der Aktionäre der Bank am 18. Februar 1901 beshlossenen, vom Bundesrath in der Sißung vom 20. Juni 1901 genehmigten Aenderungen der S8 6 Abs. 1 und 3, 9, 11, 30, 33, 34 und 40 des Gesellschaftsstatuts fortdauert, vor- ausgeseßt, daß die Eintragung der Beschlüsse in das Handels- register demnächst erfolgt.

Berlin W., den 22. August 1901

Der Justiz-Minister. Der Finanz-Minister.

Jm Auftrage: Jm Austrage: Vietsch. Germar. Der Minister sür Landwirthschaft, Der

Domänen u. Forsten. Minister des Fnnern.

Jn Vertretung: Im Auftrage : Sterneberg. Peters.

Ausgefertigt August 1901.

Landwirthschaft, Domänen u. Forsten. von Podbielski.

Berlin, den 28. Der Minister für (L. S.)

Vorstehende Genehmigungs - Urkunde wird mit dem Be- merken veröffentlicht, daß der § 6 Abs. 1 der Saßung folgenden Wortlaut hat: Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zwei Millionen Mark. Dasselbe ist in zweitausend auf den Jnhaber lautende unter fortlaufenden Nummern ausgefertigte Aktien über je eintaujend Mark Nennwerth zerlegt. Hildesheim, den 12. November 1902.

Der Regierungs- Präsident.

Genehmigungs-Urkunde.

Wir gen ehmigen auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 2. Juni d. J., daß das der National-Hypotheken- Kredit-Gesell]chaft zu Berlin am 30. Oktober 1871 er theilte Privilegium zur Ausgabe auf den Jnhaber lautender Hypothefen-Pfandbriefe auch bei der von der ordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft am 15. Februar d. J. beschlossenen Zusahßbestimmung zu §8 42 des Statuts in Kraft bleibt, vorausgeseßt daß die Eintragung des Beschlusses in das Genossenschaftsregister demnächst erfolgt. Berlin W., den 9. Juni 1902. Der Justiz-Minister. Jn Vertretung : Küngtel. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Jm Auftrage: Hermes.

Der Finanz-Minister. Hy Ld " Zm Austrage: Heller. Der Minijtier des Innern. Jn Veriretung : von Bischoffshausen.

Vorstehende Genehmigung wird hierdurch ausgefertigt. Berlin, den 25. Juni 1902 (L. S.) Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: Hermes.

Zusahbestimmung zu dem Statut der National-Hypotheken-Kredit- Gesellschaft zu Berlin.

Infolge des Beschlusses der Generalversammlung vom

| 15. Februar 1902 erhält der § 42 des Gesellschafts-Statuts folgenden

Zusaß: „Bis zu der den Pfandbriefbesiyern im Mai/Juni 1898 zugesicherten Wiedecransammlung des Reservefonds von

Graf von Posadowsky

Genehmigungs:Urkunde

des S 795 des Bürgerlichen Geschbuchs ift | Stadt Blomberg die Genehmigung zur Ausgabe | Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis |

Auf Grund dec von

C) O) 44 Scch6hunderttausend Mark ertheilt worden Die Anleihe erfolgt zur Rüczahlung vorhandener Schulden, zur | Deckung der Kosten des Nathhausneubaues, zum Ausbau und | Straßen, sowie zur Erweiterung der | Kanalisationsanlagen. z Die Schuldverscßreih und U M; È

19A t

l lauten auf 3000 M, 1000 M, er Zinsfuß beträgt 3/2 Prozent; die ( April und 1. Oftoder zur Zahlung

Die Anleihe ist 15 Jahre unkündbar; alsdann erfolgt die | Tilgung mit 1 Prozent durch Verloosung oder freihändigen |

Nücfkauf

Detmold, den 12. Dezember 1902 Fürjilihes Staats-Ministerium Gevekot

beshränkter Hastpsliht) zu Berlin bringe ih hierdurch mit | dem Bemerken zur öffentlichen Kenniniß, daß die Eintragung der Zusahbestimmung in das Genossenschaftsregister erfolgt ist.

540 000 K werden die nah § 46a und b zur Vertheilung unter die Genossenschafter beftimmten 8 9/, dem Neserve: fonds zugetheilt

Sobald derselbe diesen Betrag erreicht hat, werden diese 85 9/4 zunächst. als Dividende an die Genossenschafter zur Wiederherstellung der Geschäftsantheile von je 2000 M durch Gutschrift (Z 9 Absahß 3) verwendet, und erst dann

findet eine Vertheilung und Auszahlung in Gemäßheit des S 46a und hb ftatt.“

Bekanntmachung. Vorstehenden Erlaß vom 9, Juni 1902 nebst einer durch

die Generalversammlung vom 15. Februar 1902 beschlossenen a mURg zu

dem Siatut

der National:-Hypotheken: (Eingetragene

redit-Gesellschaît Genossenschaft mit uns

Berlin, den 11. November 1902

Der Polizei-Prásident. von Windheim.

fungskommif ion, Generalleutnants Freiherrn von Fuchs, General - Jnspekteurs der Festungen, Generalleutnants ngner, des Kriegs-Ministers, Generals der Jufanterie von ler und des Chefs des Militärkabinets, Generalleutnants afen von Hülsen-Haeseler entgegen.

Der Bundesrath versammelte sih_ heute zu narsigung. Vorher hielten der Ausshuß für Handel und fehr und die vereinigten Ausschüsse für Nehnungswesen þ für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, sowie die einigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für Handel d Verkehr Sißung.

Dem Landrath Dr. Heye in Stolzenau ist die kommissarische rwaltung des Landrathsamts im Landkreise Hildesheim und dem Regierungs-Assessor Bergmann aus Cöln, z. Zt. in rlin, die ommissarif@e Verwaltung des Landrathsamts im iseStolzenau, Negierungsbezirk Hannover, übertragen worden. | Der Regierungs-Assessor a. D. Anton von Krosigk in lle a. S. ist als Negierungs-Assessor wieder in den Staats- st übernommen und der Königlichen Regierung in Königs- g zur dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Vineta“ 15. Dezember in Curaçao eingetroffen. * | S. M. S. „Jaguar“ ist am 16. Dezember in Schanghai gekommen. :

S. M. S. „Bussard“ ist gestern von Nagasaki nach ngtau in See gegangen. j

S. M.S. „Geier“ geht am 27. Dezember von Singapore h Deli auf Sumatra in See.

20 V 7

Oels, 17. Dezember. Jn der „Lokomotive an der Oder“ rd der nachstehende Dank Seiner Kaiserlihhen und König- hen Hoheit des Kronprinzen veröffentlicht :

„An die Arbeiter meiner Stadt Oels! 5

Es ist mir eine aufrihtige Freude gewesen, daß si vicle Arbeiter iner lieben Stadt Oels der Bewegung angeschlossen haben, die heute rall durch die deutschen Lande gebt. Jhr beweist dadur, daß keine meinschaft zwischen Euch und jenen Elementen. bestanden hat oder je tehen wird, die es gewagt haben, einem deutschen Mann an seine re zu tasten, und daß Ihr gesonnen seid, treu zu Eurem iser und Vaterlande zu stehen. Das freut mih um so mehr, als mit meinen lieben Oelsern zusammengehöre. Seine Majestät der iser, mein geliebter Vater, Allerhöchstwelchem ih von der treuen sinnung, die mir Euer Wortführer heute gelobt, Mittheilung naht habe, hat hierüber eine freudige Genugthuung empfunden. ir aber wird der heutige Tag unvergeßlih bleiben.

S{loß Oels, den 16. Dezember 1902. :

Wilbelm, Kronprinz.“

Kiel, 17. Dezember. Seine Majestät der Kaijer ben, wie „W. T. B.“ meldet, bestimmt: L

Der Kapitän zur Se Scheder is unter Belassung in der ellung des Kommandanten des großen Kreuzers „Vineta“ mit der abrnebmung der Geschäfte des Chefs der auf der ostamerikanischen tation zu vercinigenden Kreuzer-Division beauftragt und führt în ser Eigenschaft den Commodore - Stander weiter. Es ist dem ef der Division überlassen, den etatömäßigen Stab einer selbst- ndigen Division von Kreuzern in dem ibm nothwendig erscheinenden nfange aus den unterstellten Offizieren zu bilden.

Das bei Korsör festgeklommene Linienschisf „Wittels- d ch“ ist ohne Leck, muß aber erleichtert werden, che es dur n anwesenden großen Kreuzer „Prinz Heinrich“ und das nienschif „Kaiser Wilhelm der Große“ abgeschleppt rden kann. Zu diesem Zweck sind Prähme von Korsör und

Kieler Werft requiriert worden.

Sachsen. Seine Majestät der König hat, urnal“ meldet, in der Nacht zu emperatur und Puls sind normal

wie das „Dresdner gestern gut geschlafen. Seine Majestät hat aber

einer

1h gestern noch dos Bett gehütet, da die katarrhalishen Er- |

Jeinungen noch andauern.

Oesterreich-Ungarn.

| habe

Die Mitglieder des parlamentarishen Zuckerse |

mités beabsichtigen, dem „W. T. B.“ zufolge, heute im

bgeordnetenhause cine Juterpellation einzubringen, | einzige Nichtfsignatarmacdt,

treffend die Auslegung der Brüsseler Zuckerkonven on von seiten der englishen Regierung. j; Die von den Vertretern der Jungczehen-Partei auf

bgeordneten ertheilte Antwort betont, daß vor allem dur

Lösung der Sprachenfrage das Terrain frei gemacht werden |

üsse für die Regelung der übrigen Fragen. Zur Regelung der

égierung, die geltenden Gesehe durchzuführen und die Ansicht |

fzugeben, daß die Bewilligung der czehishen Amtssprache ne Konzession von seiten der Deutschen sei

len, Die Cruechen scien bereit, mil ndlung zu treien.

Grosibritannien und Frland. In der geslrigen Situng des Unterhauses etsuchle Sir Henry ambdbell Bannerman die Regierung um Auaéfkounft übec den land der venezolaniïschen Angele zent eit unt fragte Tie etn don dem Staatssekreiär des Acußern Marquis of Lanéderrne Vbethause abgegebene Erklärorg auch im Uaterhause weide ab- ‘vtben werden er Premicr-Minister Balfo ur erwiderte, falls „Beschlagnahme der venezolanischen Kanonenboote nicht die ge- en Ergebnisse zeitige, werte es vöthig sein, zur Blockade \hreiten, die von England und Deutschland werde Sgetührt werten Die Bleckfade werte indessen dann n den beiden M ¿bten an verschiedenen Thellco der Küsie tatch-

den Deulschen in Ver

- x

Zur Löjung | er übrigen Fragen würden die czehishen Abgeordneten gern | Hand bieten, ohne dafür Konzessionen zu erwarten oder zu | die Zustimmung | bilden è | Oberhauses an der Unterrihtsbill vorgenommenen Abände -

Verständigungsvorschläge der deutsh-böhmischen | gene

| Cnc prachenfrage bedürfe es aber nur des festen Entshlusses der |

sodaß die Mächte wüßten, unter welhen Bedingungen die Blockade ausgeübt werde, und ferner, ob die Regierung die Mittheilungen ver- öffentlihen werde, die über den Gegenstand zwischen England und Amerika ausgetauscht seien. Der Premier-Minister Balfour er- widerte, die ganze Angelegenheit sei sehr sorgfältig erwogen worden. Alle Bedingungen, die für die Blokade maßgebend seien, seien \sorg- fältig überdaht worden und würden zu ge öriger Zeit zur Benach- rihtigung für die Neutralen bekanntgegeben werden. Die Regierung sei sehr darauf bedacht, daß diese Operationen, deren Nothwendig- werden sie bedauere, so wenig mit Unzuträglichfkeiten für die Neutralen verbunden sein follten, als sh überhaupt thun lasse. Die Bekanntgabe des Inhalts der zur Veröffentlichung bestimmten Schriftstücke werde mit der größten Beschleunigung vorbereitet, und er nehme an, daß unter ihnen sich die gewünschtea Dokumente befinden würden. Gibson Bowles (kön- servativ) fragte, ob irgend ein Unterschied zwischen den Schiffen einer oder der anderen neutralen Nation gemacht werden solle. Auf diese Frage entgegnete der Premier - Minister Balfour: Gewiß nicht ! Sir Charles Dilke sagte, in Deutschland seien Meldungen verbreitet des Inhalts, daß die Vereinigten Staaten es ablehnten, sich in die Stellung des Neutralen zu fügen, da feine friegführenden Parteien vorhanden seien. Seien Vor- stellungen über diesen Punft in London erhoben worden? Der Premiers Minister Balfour erwiderte, die Frage des Vorredners beziehe fich auf die Streitfrage, ob. es so etwas wie cine friedlihe Blockade geben fönne. Er glaube, es sei roahrscheinlih, daß die Vereinigten Staaten meinten, eine solche Blockade könne es niht geben. Perfönlich habe er bieselbe Ansicht. Offeubar involviere eine Blokade den Kriegszustand. Auf eine Anfrage, wie hoh die englishen Forderungen im Vergleich mit den Kosten der Expedition seien, erwiderte dec Premier-Minister Balfour: man sei niht vorgegangen, um die Forderungen von Aktionären einzutreiben, sondern unter großem Widerstreben und langem geduldigen Abwarten, weil die venezolanishe Negierung britische Unterthanen angegriffen und britishe Schiffe beshlagnahmt habe. Sir Henry Campbell Bannerman fragte an, ob der Premier- Minijter darüber Auskunft geben könne, ob die Deutschen noch andere Beschwerden gegen Venezuela hätten, außer denen, die aus finanziellen Ansprüchen entstanden seien. Der Premier-Minister Balfour erwiderte, er glaube, sie hätten solhe Beschwerden. Healy (Ire) stellte die Anfrage, ob die Vereinigten Staaten einer Blockade zugestimmt hätten, die amerikanische Schiffe aus\{hließen würde. Der Premier-Minister Balfour erwiderte, Neutrale würden nit befragt, wenn das Land sich mit einer dritten Partei im Kriegszustande befinde. Healy fragte darauf, ob denn der Krieg erklärt feîi. Der Premier-Minister Balfour stellte darauf seinerscils die Frage, ob Healy denn vermuthe, daß ohne Kriegszustand fremde Schiffe genommen und eine Blockade verhängt werden könne. Keir Hardie (Arbeiterpartei) wünschte zu wissen, ob der Premier-Minister darüber eine Erklärung abgeben könne, ob das Anerbieten einer shiedsrihterlichen Regelung von der englishenNegierung werde angenommen werden. Der Premier-Minister Balfour ent- gegnete, er könne eine solhe Erklärung nicht abgeben, und erwiderte auf eine fernere Anfrage, daß, soweit er wisse, ein Zusammentreten des Parlaments vor dem 17 A bers niht nothwendig sein werde. Auf eine Anfrage Gibson , Bowles? (kons.), ob die Re- gierung die Zuckerkonvention ratifizieren werde, bevor die Miß- verständnisse mit den übrigen Signatarmächten hefeitigt und die Ver- bandlungen mit den fremden Mächten dem Parlament unterbreitet seien, antwortete der Premier-Minister Balfour, die Regierung sche feine Veranlaffung, die RelfiGerung über die festgesezte Frist hin- aus zu verschieben. Es bestehe thatiählich feine Streitfrage zwischen Großbritannien und den übrigen Signatarmächten, ausgenommen die von Englands Haftbarkeit für seine Kolonien mit Selbstregierung. Auch dieser Einwurf sei mehr theoretisher als praktisher Natur, da während der letzten 5 Jahre eine wesentlihe Menge von Zucker von den Kolonien nicht eingeführt worden sei. Gibson Bowles fragte darauf, ob es nicht rathsam sei, da die Regierung eine Uneinigkeit in diesem Punkte zugegeben babe, sih vor der Ratifikation erst vollständig zu einigen. Der Premier-Minister Balfour entgegnete, die Negie- rung werde die Konvention unter dem ausdrücklichen Uebereinkommen ratifizieren, daß es ihre und nur ihre Sache ist, Strafmaßregeln vorzunehmen. VBryce (lib.) fragte an, ob der Premier-Minister babe sagen wollen, daß er darauf vertraue, keine der Kolonien mit Selbstverwaltung werde innerhalb der näh2en fünf Jahre Zuckerprämien gcben. Der Premier - Minister Balfour erwiderte: nein, er glaube aber, daß der Export der Kolonien gegenüber der großen, auf den Markt geworfenen Zuckerquantität niht ia Betracht kommen könne. Die Regierung babe auödrücklich erklärt, daß dieser Vertrag ihr niht die Ver- pflihtung zu Strafmaßregeln auferlege. Die Megierung würde be- wenn die Kolonien Prämien gäben, aber fie würde keine Strafmaßregcln ihnen gegenüber vornehmen; das sei eine ausdrückliche Abmachun Sir William Harcourt (lib.) flellte die Anfrage, ob die Môthte dieser Erklärung scitens Englands zugestimmt hätten ? Der Premier-Minister Balfour erwiderte, es bestehe bis jeyt noch keine vollständige Einigkeit zwischen den an dieser Frage betheiligten Mächten. Sowcit England daran betheiligt sei, habe dieser Punkt cine arofie Tragweite für die Bezichungen Englands zu seinen Kolonien mit Selbstverwaltung; es sei aber gänzlih scine Sache, den Vertrag gegenüber seinen Kolonien zu interpretieren, und die Regierung be- ablichtige, den Vertrag in dem aageführten Sinne zu interpretieren. In Beantwortung verschiedener weiterer Anfragen erklärte der Unter- Staatssekretär des Audwärtigen Lord Cranborne, die Regierung nur von Oestecreih - Ungarn eine direklle Mittheilung erbalten. die auf die Weigerung Englands Bezug nehme, eine Vervslichtung zur Anwendung der Strafbestimmungen der Zuker- konvention gegen die englischen Kolonien anzuerkennen. Rußiland sei die j bt, die erklärt habe, sie betrachte die Auf- erlegung von Ausgleichszöllen als eine Berleyung der Meist- begünstigungsflausel. Die Verhandlungen mit den Signatarmächten bâtten bisher noch feine vollständige Einigung ergeben Lord Cran- erklärte ferner, von der venezolanishen Reglerung mehrere Beswerden bezüglih des „Banrigh“ an den englischen Gesandten in Carácas gerihlet worden. Die Re- giezung Venezuelas habe sih das Recht vorbehalten, später ntshätiaung für den ihr angeblih durh dieses Schiff zugefügten Schaden zu beanspruchen. Ein Schiedögericht hade die venczolanishe Regierung in diesem Falle nicht beansprucht. Bezüglich des english-chinesishen Handelsvertrags hade noch kein Schriftreechscl zwischen England und den fremden Regierungen statt- zefunden. Die chinesische Regiernng habe Verhandlungen über die Ab- ten begonnen ; lesttmmuagen des cnglish- cinen Theil dieser Verhandlungen setann den ven der Medrtheit des

Hi T) 4 LaucTtn,

Inderuna der Handelsverträge mit verschiedenen M

dieser Mühle zu dea L éinefiichen Vertrags wette natürlich Das Haus silimmie rungen Wu während Tas L berthba 28 4 mil ten Umgcstaltungen, die diese Abünderungen noh im Unterhause erfahren haden, ein- verstanden ecflärte. Damit if die Unterri htsbill vom Par- lamente endgültig angenommen. Die Vertagung des Pars- laments wird heute erfolgen

Frankreich.

Der Minister - Präsident Combes hat, wie „W. T. B.“ meldet, üder den Bischof von Nizza die Gehaliziperre ver- hâänat, weil dieser in mehreren Blättern öffentlich erklärt hai,

Verminderung der Eisenbahngarantien um 4 Millionen, Ein- stellung neuer Einnayzmen aus der Erbschaftssteuer um 16 Millionen und Einstellung des Gewinnes aus der Prägung von Nickelmünzen.

Spanien. Der Ministerrath hat, wie „W. T. B.“ erfährt, die Aufhebung des Dekrets, betreffend den Religions- unterriht in kastilisher Sprache, beschlossen. Der

Unterricht soll überall in der Sprache ertheilt werden, die die Schüler kennen.

Bulgarien. Der Finanz - Minister Sarafow hat, wie „W. T. B.“ berichtet, der Sobranje das Budget für 1903 vorgelegt und eine Darstellung der Finanzlage des Landes abgegeben. Dem Wiener „Telegr.-Corresp.-Bureau“ zufolge hat der Kaiser von Nußland für die macedonishen Flücht- linge 10 000 Nubel gespendet.

Amecrika.

Das „Reutershe Bureau“ meldet aus Washington, das Marine-Departement habe den Admiral Dewey beauftragt, auf einem Torpedobootszerstörer einen geeigneten Offizier nah Venezuela zu entsenden, der dort als Gehilfe des amerikanishen Gesandten thätig sein solle, in Anbetracht der dem leßteren aus seinen gegenwärtigen zahlreichen Obliegen- heiten erwachsenden Arbeitslast. Der Torpedobootszerstörer solle im Falle, daß das nah La Guayra führende Kabel zerschnitten werde, a!s Depeschenboot dienen.

Ein in New Y ork eingetroffenes Telegramm aus Port au Prince meldet, der General Nord sei von den Truppen zum Präsidenten ausgerufen worden und scheine Herr der Situation zu sein, obgleih die Mehrheit des Kongresses für Senegue Pierre sei. Die Ordnung sei wiederhergestellt. Bei den Zusammenstößen am 16. d. M. sei eine Anzahl Per- sonen verwundet worden. Die amerikanishe Gesandtschaft werde von Truppen beschüßt.

Aus Carácas berichtet dasselbe Bureau: Vor der Beschlagnahme der venezolanischen ad [Le im Hafen von La Guayra durch die Verbündeten habe der deutshe Befehlshaber folgende Botschaft an die Kapitäne der venezolanischen Schiffe gerichtet :

Auf Befehl meines Souveräns und des Kommodore der deutschen Kriegs\hife in Westindien ersuhe ich Sie, die Flagge Ihres Schiffes sofort zu \streihen und das Schiff mit der Mann- haft binnen zehn Minuten zu verlassen. Dies ift keine Kriegs- maßnahme seitens Deutschlands, sondern ges{chieht nur zu dem Zwede, eine vorläufige Beschlagnahme Ihres Schiffes vorzunehmen, um Venezuela zur Anerkennung unserer gerechten Forderungen zu nöthigen. Falls Sie nicht Folge leisten und Ihr Schiff vertheidigen wollen, bin ih verpflichtet, Sie mit Gewalt zu verhindern.

Der italienishe Gesandte de Riva hat, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Carácas verlassen. Bei seiner Abreise waren hervorragende Mitglieder der Uan Kolonie E dem Bahnhofe ershienen. Da es noch nicht bekannt war, da de Riva ein Ultimatum überreicht habe, fand keinerlei Kund- gebung statt. Es hatte sich überhaupt nur ein spärliches Publikum eingefunden. Der amerikanishe Gesandte Bowen gab dem Gesandten das Geleit bis zum Bahnhofe.

Wie den Londoner Blättern aus Willemstad gemeldet wird, ist dort der frühere venezolanishe Präsident Andrade aus Kolumbien eingetroffen. s

Nach Berichten, die in New York aus Süd- und Zentral-Amerika eingegangen sind, besteht bei den ver- jhiedenen Republiken einmüthig die Absicht, sih an dem gegenwärtigen Konflikt Venezuelas nicht zu dbe- theiligen.

Einem Telcaramm des „New York Herald“ aus dee of Spain zufolge stellt der Agent der venezolan ischen A ufständ ischen daselbst in Abrede, daß diese sih mit Castro gegen die verbündeten Mächte verbunden hätten; er erkläre, die eingegangenen Berichte meldeten, daß die Auf- ständischen die Regierungstruppen bei Guiria und später bei El Chico geschlagen hätten, wo leßtere voll- ständig zersprengt worden scien; ebenso werde berichtet, daß 6000 Aufständische gegen Carácas heranrüdckten f

Eine Depesche der „Daily Mail“ aus Willemstad meldet, die venezolanishen Aufständishen näherten sich Valencia. Die Bevölkerung in Carácas verlange dringend Castro's Rücktritt; es heiße, daß dieser fh ver- borgen halte

Asien.

Kaiser von Korea hat, nah einer Meldung des M. T. B.“ aus Söôul vom gestrigen Tage, mehrere Minister entlassen. Der noch in der russischen Gesandtschaft befindliche Yi sei in cine Provinz verbannt worden

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Kunsi und Wissenschaft

Der Großindustrielle Rockefeller hat, einer Meldung des .W. T. B.* zufolge, der Universität Chicago wiederum eine Schenkung von einer Million Dollars gemacht

Land- und Forstwirthsthaft. Saatenstand und Getreidebandel in Bulgarien x Kallerliche Konsul in Varna berihtet unterm 6. d. M.: in der lehten Woche des Monats November eingetretenen Nieter- zee an Schnee und Regen haben den Ackerfeldern genügende iafeit wgaeführt und die Neubdestellung des Bodens begüniligt; Jeit dürfte die Bestellung der Wintersaat in der Dobrvscha zum Theil bereits vorgenommen sein Die Zufuhren haben infolge des durh das Thauweiter ver- utsachien {lehten Zustandes der Wege und der uh häusenden Feld- arbeiten merklich abgenommen; die Getreideausfuhr hat daher auch im Nevewmkber dic gerränschte Höôde nicht erreichen können Fâr Veichwelizen war lebhafte Nachfrage zu verzeichnen. Der ¿ritte Theil der vorhandenen Mengen wurde noch Antwerpen vet« [ift Hamburg hat sich anscheinend vom Playe zurück Hariweizen wurte hauptsächlich nah Jtalien auft. Gerste sand vornchmlih in England und Mannheim Abjah. Fär Hafer pigte die Schwechz einiges Interesse: die e Menge wat bet ob bisher fm nennuenKoerth. r

dak er einer der Urheber der hekannien Petition an das Par

Mais. desen Qualität nichi besonders gerührt witd, hat l das Pl atges chäft etwas mgenommen. Die Berri he find sehr g