1849 / 232 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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“Preußischer

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È® Es dieses Blatt an, für Berlin die : Expedition des Preuß. Staats- h Anzeigers : 0 Behren-Straße Ur. 57.

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M 232. (Bd : Verlin, Sonnabend den 25. August t 1849,

L Inhalt : Theil. Grei E Erd La CMO

Erklärungen über die Ausübung des Jagd-

Qa ieh ifsche Ordensverleihungen,— Nathrichten aus Ungarn. Der Kriegsrath in Arad, Die noh vorhandenen ungarischen Streit-

Etaseu. D E Verordnung, das Verbot der Vaterlands-Vereine betréffend. /

i fehr des Großherzogs.

Bal eéwig « Golíteta. AOL P crndatian an die Statthalterschaft ‘und die Landes - Versammlung. Flensburg. Auswechselung der Gefangenen. 4 j

. nburg, Ländtags-Verhandlungen.

L cuegeGvtha, Koburg. Anträge wegen Anschlitsses an den Dreikönigsbund.,“ :

s u, Landtags-Verhand F

P E aiea Erklärung des Militair-Kommissariais,

Ausland. (/ Preßburg. Arad und Komorn. Betreibung der v hanzarbeiten. H Die Ungen noch in Raab. Zustand der Dinge

im vesprimer Komitat. Von der Dravemündung. Truppenbe-

wegungen an der südlichen Donau. s

aukreih. Paris, Ordensverleihungen. Die ungarischen An-- r ins es Truppen - Aufstellung“ an der \chckweizer Gränze. |

Die beiden bourbonischen Familien.

Großbritanien und Irland. London. Die Königin in Balmo-

ral, Einfuhr-Zunahme, —- Vermisthtes.

Schweiz. Bern. Die Militair-Capitulations-Frage. Brigaden-Be-

ehlshaber. Der Bundesrath, Zürich, Truppen-Abmarsch. uslicferung der badischen Pferde, Basel, Heimkehr von hanauer

Turnern. Aarau. Abstimmung: über ‘die Verfassungs-Revisioa.

FAtalien. Turin, Comité-Berathung über die Vorschläge des Finanz- Ministers. Genua. Garibaldi in Venedig. Tagesbefehl an die toscanishen Truppen. Bologna. Garibaldi's Leute und (Mau, Cholera. Päpstliche Truppen in Forli. Verurtheilung der tadt- e "e Bologna und Mantua zu Geldstrafen. Rom, Polizei- maßregeln, -

Spanien. Madrid. Beendigung der Ministeikrise.

Türkei, Verstärkung der Armee in den Donau-Fürstenthümern, Kon- ferenzen des russischen Gesandten mit dem Minister der auswärtigen An- gelegenheiten. Abreise der Hospodare.

Vörsen- und Handels - Nachrichten. Beilage.

T

Amtlicher Th cil.

Seine Majestät der König haben dem Großfürsten K on -

stantin, Kaiserl, Hoheit, den Militair - Verdienst - Orden zu ver-

leihen geruht.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : ad Regierunnasial «Direktor Dr. Dillenburger in Emmerich, - 1 , ; 4 , \ 1 Ä Königsberg A u ia Gen Schulrath bei der Regierung zu

Ministerium für Haudel, Gewerbe und öffentliche Wia A Arbeiten. G , etanntmacchung.

vid Ai dem 15, Oktober d. J. beginnt der Unterricht in der R )en Bau - Gewerbeschule, welcher bis Mitte März k. J, ; S U von 9 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr er- Theil 06 . e Und Lehrlinge der Baugewerbe, welche daran Seis tau Ta wollen, haben si dazu, unter Einreichung ihres Le - Brodher / Pu Shulzeugnisse und- der Bescheinigung ihrer ana A0 A See ihrer Lehrherren über ihre bisherige Füh- An a ih du . September d. J. bei dem Unterzcichneten mit bie s ( 01 Us schriftlich zu melden. Bei denjenigen, wle Ee au-Gewerbeschule bereits früher besucht haben, be-

rf es keiner Zeugnisse, sondern nur ver Angabe des Jahres, worin dieses geschehen. Da nur eine gewisse Zahl von Schülern aufgenommen werden kann, \o wird nach Ablauf jenes Termins

denen, die sich gemeldet ha! i 4 ihre Aufn oie ffolatn ae eine Benachrichtigung zugehen, ob

Berlin, den 23. Au ust 1849,

Busse.

Angekommen: Se. Durchlaucht d tibor und Fürst von C, aut der Herzog von Ra- Se. Excellen bus orvey, von Ratibor.

Serrano, von Pari L OURO spanische General-Lieutenant de

Abgereist: Se. y A nister Flott weil, na Königöbber è pr Vrásident, Staats - Mi:

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 24, ite. haben Allergnädigst geruht: Dem Lee Bucumatestät der König un cker in Berlin die Erlaubniß zur An egung des: vom bus

Königs von Hannover Majestät ihm verliehenen Guelphen-Ordens vierter Klasse zu ertheilen.

Berlin, 24. Aug. Das Justiz-Méinisterial-Blatt ent- hält folgende allgemeine Verfügung vom 14. August 1849, be- treffend das von den Beamten der Staats - Anwaltschaft zu beob= achtende Verfahren bei Verfolgung der gegen das Staats- Ministerium oder gegen einzelne Staats = Minister verübten Belei= R:

on den Staats - Anwälten ist bisher in den Fällen, wo Be= leidigungen gegen das Staats - Ministerium oder gegen einzelne Staats - Minister verübt worden sind, éin verschiedenes Verfahren beobachtet worden, um die Beschlußnahme darüber, ob eine gericht- liche Verfolgung cinzuleiten sei, herbeizuführen. Einige haben sich mit ihren Anfragen unmittelbar an das Staats-Ministerium, An- dere an den Justiz-Minister gewendet. :

Da durch unmittelbare Anfragen an das Staats - Ministcrium mannigfache Weiterungen veranlaßt werden, und es überdies als angemessen erscheint, in dergleichen Fällen auch die Ansichten der betreffenden Ober=-Staats-Anwälte zu vernehmen, so will der Justiz= Minister zur Herbeiführung cines glcihmäßigen Verfahrens hier- dur anordnen: Se.

Daß die Staats-Anwälte zur Einholung der "Ote dar- Uber, ob wegen Beleidigungcn- des Staats - Ministeriums oder einzelner Staats-Minister ‘gerihtliche Verfolgung einzukeiten sei, allemal an den vorgeseßtèn Ober - Staats - Anwalt zu berichtet: haben. Von den leßteren sind diese Berichte sodann mittelst Marginal-Anfrage, in welcher sie ihre Ansicht auszusprechen ha- ben, dém Justiz-Minister einzureichen.

Berlin, den 14. August 1849.

i i : Der Justiz - Minister j Simons. An die Beamten der Staats-Anwaltschaft.

Oesterreich. Wien, 22, Aug. Die Landesregierung im ere P ragt Oesterreich unter der Enns hat folgendes Cirkular veröffentlicht :

Aus Anlaß mehrerer Anfragen hat -das hohe K. K, Ministerium des Innern einverständlih mit dem K, K, Ministerium der Landeskultur und des Bergwesens, mit dem Erlasse vom 31. Juli, 13, August d. J,, zu nachfolgenden Erklärungen des über die Ausübung der Jagdgerechtigkeit er- lassenen Geseyes vom- 7. März d, J, sich bestimmt gefunden: 1) Ein zu- sanimenhängender Grund-Komplex, dessen Besizer n §. 5 des erwähnten Jagdgesepes zur Ausübung der Jagd berethtigt is, is vorhanden, wenn die

Grandstüce, dieselben mögen in einer odex. in mehreren. angränzenden Ge- meinden gelegen sein, unter sih- in einer solchen Verbindung stehen , daß |

man von einem Grundtheil zum anderen gelangen-fann, ohne. einen frem- den Grundbesiß zu überschreiten; öffentliche Verbinduägswege, Eisenbahnen und deren Zugehör, Gewässer u. dgl, machen“ keine Unterbrechung des Grund-Komplexes, und sind selbst Zúseln als mit dem nachbarlichen Boden zusammenhängend zu behandeln, 2) Sind Grundstücke, deren Besiger we-

en des nicht 200 Joch erreíhenden Umfanges hierauf fein ZJagdrecht ha- e , von einem 200 Joch- oder mehr betragenden Gkuünd-Komplexe ganz umschlossen, so- wird dem zur Jagdausübung berechtigten Besiger des größe- ren Grund-Komplexes die Befugniß eingeräumt, die der Gemeinde auf dem Euklave ‘(eingeschlossenen Grunde) zuständige Jagd vor jedem anderen und zwar zudem Preise zu pachten, wie derselbe sh im Verhältnisse zu dem für die ‘Bemeindejagd sonst bedungenen Pachtzinse stellt, oder in Ermange- lung dessen zu einem Pachtzinse nach ciner billigen Schäßung für eine län- gere Zeitperlode. Läßt sich der Besißer des Grund: Komplexes zur Pachtung nicht herbei, so begiebt: er sich hierdurch seines eigenen Jagdrecbtes, und die Gemeinde is befugt, die Jagd auf diesem Grund-Kompler wie auf dem Enkflave auszuüben, 3) So wie die Gemeinde verpflichtet ist, die Jagd durch eigene bestellte Sachverständige ausüben zu lassen, so liegt dieselbe Pflicht den Pächtern der Gemeinde-Jagd ob. 4) Untcr Sach- verständigen sind aber nicht blos gelernte und geprüfte Jäger verstanden, es können denselben nah dem Erkenntnisse der jegigen Kreis- und künftigen Bezirls - Behörden auch solche Männer beigezählt werden, welche \ich über die erforderlihe Sachkenntniß auf eine andere annehmbare Art ausweisen, 9) Bei einem Zwiespalte, welcher sich über die Art der Benugung der Jagd in einer Gemeinde ergeben sollte, hat die Verpachtung der Jagd im Wege der öffentlichen Veksteigerung stattzufinden. 6) Die: nah dem Jagd eseze zu verhängenden Geldstrafen fallen dem Armen - Institute der betreffenden Ortsgemeirde zu. Wien, 15, August 1849, Gustav Graf Chorinsky, Kaiserl, niederösterreichischer Landes-Chef,“

Der Landes - Chef von Mähren, Graf von Lazanzky, hat von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland den Stanislaus-Orden er- ster Klasse, der Gubernialrath Graf von Attems den Kaiserlich rus- sischen St. Annen-Orden zweiter Klasse erhalten.

“- Unter den Gerüchten, welche heute cixkulirten, führt der Lloyd auch das an, ‘daß die Schlüssel der Festung Komorn bereits nach Wien gesendet worden. An der Börse hieß es, daß Kossuth und Bem auf ihrer Flucht in die Walachei auf Anlaß der dortigen Regierung angehalten und festgenommen worden seien. Diese Nachricht soll durch einen Courier hierher gebracht worden sein. Ferner meldet der Lloyd: „Nach Privat-Berihten aus Raab von vorgestern befand sih der Kriegs - Minister Graf Gyulai mit dem Seldmarschall-Lieutenant Csorich in Acs. Die Feindseligkeiten haben aufgehört, Am 16ten wurde in Pesth bekannt, daß Kossuth das Gou- vernement niedergelegt und daß Görgey kapitulirt habe. Dies

“machte ungeheuren Eindruck und wirkte zauberhaft. Jedermann

sehnt sich nach Ruhe... Der Marschall Fürst Paskewitsch hat sein Hauptquartier in Großwardein. General Rüdiger ist in Vilagos. Die entwaffnete magyarische Armee kampirt in einem Lager. Feld- zeugmeister von Haynau ist in Temeswar, wo auch der Banus er- ivartet wird. Heute wird die direkte Communication mit Pesth

] eröóffnet. Eben eingehenden Privatnachrihten aus Temeswar yom

16ten zufolge, war der Banus ohne Schwertstreih bis Temeswar vorgerückt, Die Magyaren hatten aller Orts die Waffen wegge- worfen. Auf den Straßen und Dörfern findet man überall Waffen Und Vorräthe aller Art.

Der Wanderer sagt: „Schon seit mehreren Tagen kömmt in Czernowiß die Post von Hermannstadt an, der sicherste Beweis, daß diese Stadt sich in. den Händen der Kaiserlih russishen Trup- pen befinde. Die Post von Hermannstadt geht jedoch über die Mol- dau; direkt aus Siebenbürgen kömmt sie von Maros-Vasarhely,

daher die Verbindung zwischen General Lüders und Grotenhjelm noch nit cine gänzli gesicherte scin muß,“

Ein Brief der Prager Ztg. aus Vinga vor Arad bestätigt, daß in Arad ein Kriegs-Rath der Magvarenführer gehalten wurde. Görgey war am 9ten in Arad angekommen und soll seine sämmt- lihe Bagage mitgeführt haben, seine Truppen waren damals von den Russen hon gänzlich eingeengt. Derselbe Korrespondent schreibt, däß die sonst eifrigsten Kossuthianer die eifrigsten Denun- ztanten geworden seien. Fortwährend seien Truppen - Abtheilungen thätig, um magyarische Jnsurgenten-Trupps, die sih nun als Râu- ae Sud aus ihren Verstecken in Kukuruzfeldern heraus- zuholen.

Im Const. Bl. a. B, heißt es: „Jm Ganzen s{häßt man die ungarische Macht nunmehr nur noch auf 120 150,000 Mann. Durch Görge9's Abfall ward ihr der cmpfindlihste Abbruch, da dieser General bekfanntlich die meisten regulairen Truppen und die ehemaligen österreichischen Bataillone befehligte, somit die Kernmacht leitete. Dur die Capitulation Arads wurden 6000 Mann aus dem Schach gerückt, eine gleiche Anzahl steht vereinzelt, nunmehr ohne Plan, ohne Halt und ohne Bestimmung am Platten-See un- tcr Aulich, und eben so viel streifen in ztellofen, vereinzelten Haufen an der Waag herum. Die Heeresmaht des Feindes in Sieben- bürgen {äßt man auf niht höher als 18 20,000 Mann und die der beiden Festungen Komorn und Peterwardein auf höchstens 25 30,000 Mann. Daß diese vereinzelten Abtheilungen bald die Haltlosigkeit und Hoffnungslosigkeit ihrer Exiskcnz einsehen werden, steht außer Zweifel. Wie viele Fremde im Etat des Insurgentenheeres stehen, geht schon daraus hervor, daß unter Görgey's Leuten allein zwei Drittheile Nichtungarn wa- ren, Ganz aus Fremden bestanden die von ihm befehligten zwei Bataillone Polen, das Bataillon deutsche Legion, die Escadron Úla=- nen (polnische Lanciers), die Geniecorps - Abtheilung, ein Theil der Artillerie. Wie viel Fremde seinen 15 Bataillonen Fußvolk, seinen zwei Bataillonen Jäger eingereiht waren , is freilich nicht zu be- rechnen. Rein magyarish waren nur seine beiden Husaren - Re- imenter. Von den neun Stabsoffizieren, welhe von den Mois die mit ihm kapitulirten, bekannt geworden, sind nur vier Ungarn: Haddik, Ferenzy, Köthy, Szathmary und fünf Fremde: Ormay (magyarisirt), Stein, Pietrowski, Póöltenberg, Asbett, Von der weiteren Lage der Dinge auf dem Kriegsschau- plave erfahren wir, daß das Banat bereits vollkommen von der Insurrection gereinigt und die Verbindung des Banus mit Feld- zeugmeister von Haynau allseitig hergestellt sei, Des Leßteren Haupt- quartier ist Temesvar. Feldmarschall Paskewitsch dirigirt nunmehr seine Kräfte gegen Siebenbürgen, da sie in der Theiß=Maros-Ge- gend entbehrlih geworden. Der Ban und Feldzeugmeister Haynau werden unterhalb der Maros die an den nördlichen Gränzen der Militair-Distrikte sich sammelnden Jusurgentenreste zu eiùer gleichen Katastrophe drängen, wie die von Vilagos.“/

Das C. B. a. B. berichtet: „Feldmarschall - Lieutenant Ru- kavina, der tapfere Vertheidiger von Temesyvar, ist zum Feldzeug- meister und kommandirenden General ernannt worden.“

Sachsen. Dresden, 23. Aug. (Leipz. Ztg.) Das Ministerium des Innern veröffentlicht nachstehende Verordnung, das Verbot der Vaterlands - Vereine betreffend :

„Nach §. 3 des Geseßes vom 14. November 1848, das Ver- eins - und Versammlungs = Recht betreffend, sind solche Vereine und Versanimlungen, deren Zwede ‘die Bestimmungen des Kriminal- Geseßbuchs verleßen, oder welhe sich zur Erreichung eines an sich erlaubten Zweckes verbrccherischer Mittcl bedienen, verboten... Aus den vielfachen Erörterungen, welhe in Folge des dresdner Aufstan- des in allen Theilen des Landes angestellt worden sind, hat si nun mit Bestimmtheit ergeben, daß die in Sachsen bestehenden, un- ter sich eng verbundenen Vaterlands - Vereine geschwidrige Zwecke verfolgt und_ sich zur Erreihung ihrer Zwecke auch verbrecheri- {her Mittel bedient haben. Es fallen daher diese Ver- eine unter das in der angeführten Geseßstelle ausgesprochene Ver- bot; sie sind als ungesebliche Vereine zu betrachten und deshalb nit weitcr zu gestatten. Das Ministerium des Jnnern findet sich daher veranlaßt, jede fernere Theilnahme an diesen ungesetlichen Vereinen bei einer Gefängnißstrafe bis zu vier Wochen oder ver- hältnißmäßiger Geldstrafe, welche in Wiederholungsfällen bis zu acht Wochen Gefängniß oder verhältnisimäßiger Geldstrafe gesteigert werden kann, zu verbieten und die Polizei-Behörden zur strengen Aufsichtsführung, so wie insbesondere zur Verhinderung weiterer Zusammenkünfte der Vaterlands-Vereine, hierdurch anzuweisen.

Dresden, den 21. August 1849.

Ministerium des Innern. von Friesen.“

Baden. Rastatt, 19. Aug. (Karlsr. Ztg.) Mit dem Schlag 9 Uhr Morgens verkündete von den Festungswällen das Geschüß die Rückehr unseres Regenten in seine Residenz, und als- bald begann das Geläute aller Glocken die sämmtlichen Bewohner der Stadt zu dem feierlichen Gottesdienst und einem Dankgebet in die Pfarrkirche zu rufen. Die Stadt hatte sich in das \{sönste Festgewand gekleidet; von allen Häusern flaggten die Fahnen in den Landesfarben und aus allen Straßen strömte die Bevölkerung nah der Hauptkirhe, deren weite Räume nie zahlreicher angefüllt waren. Die verschiedenen Behörden des Staats und der bürger- lichen Gemeinde: das Militair, Oberamt, Lyceum, Gemeinderath und Ausschuß, so wie die sonstigen Beamten, hatten sihch in cor- pore eingefunden. Auch in der zu diesem Behufe eigens verzier- ten Synagoge wurde dur den hiesigen Bezirks - Rabbiner Will- stätter ein feierliher Gottesdienst, bestehend in Gebet, Gesang und Festpredigt , abgehalten. Mit der einbrechenden Dunkelheit der Nacht begann die Beleuchtung der Stadt bis in die kleinsten Gáß- chen, wo bescheiden die Lämpchen brannten.

Scbleswig-Holstein. Kiel, 20. Aug. (H. C.) In die- sen Tagen Pen Deputationen vom Lande nah Schleswig ab