1849 / 234 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

PVichtamtlicher Theil, Deutfchlaud.

Hesterreich. Wien, 24. Aug. Der Lloyd berichtet: „Vor- gestern Morgeus um 9 Uhr ist Se. Kaiserl. Hoheit der Großfürst- Thronfolger von Rußland sammt Gefolge nach Oderberg abgereist. Se. Majestät der Kaiser gab dem Prinzen, welchex Kaiserlich öster- reichische Generals-Uniform trug, bis zum Nordbahnhofe das Ge- Tlcite und nahm von dem hohen Gaste auf herzlihste Wéise Ab= schied. Das auf dem Bahnhofe zahlreich versammelte Publikum brachte Sr. Majestät mehrere enthusiastishe Vivats.““

Der Wanderer theilt die Grundzüge des neuen Wahlgeseßes für Nieder - Oesterreich mit. Der niederösterreichische Landtag be- steht danach aus 90 Abgeordneten , die sih in drei Klassen theilen, aber zusammen Eine Versammlung bilden. Wien wählt 26 dersel- ben. Die mindeste Zahl der höchstbesteuerten Wähler muß 25 sein. Wählbar ist Jeder, der seit 5 Jahren österreichischer Staatsbürger, 30 Jahre alt ist und in einex Gemeinde des Kronlandes das ak- tive Wahlrecht besißt. Stimmgebung bei den Wahlen ist mündlich und öffentlich. Die Abgeordneten werden auf 4 Jahre gewählt und sind dann wicder wählbar. Der Landtag wird alljährlich auf sechs Wochen berufen. Der Landtag wählt als Landes - Aus\{huß je zwei Abgeordnete aus jeder Klasse. Der Landes-Ausschuß steht in unmittelbarer Geschäfts-Verbindung mit dem Statthalter.

Die Wiener Zeitung meldet: „Die beiderseitigen Ratifi= cations-Justrumente des am óten d. M. zu Mailand zwischen Oester= rei und Sardinien- abgeschlossenen Friedensvertrages sind am 17ten l. M. ebendasclbst ausgewc{selt worden. Vorgestern Abends is der Legations - Rath Freiherr von Brenner mit der sardinischen Ratifi- cations-Urkunde hier cingetroffen.““

Wien, 24. Aug. Nachträglich zu der telegraphischen Depesche vom 17ten d, welche die Unterwerfung Görgey?s berichtete, wird folgende amtliche Mittheilung veröffentlicht : „Sörgey machte nah der Niederlage bei Waihen auf seinem Rück- zuge wiederholt den Versuch, sowohl mit den Kaiserli russischen Generalen Baron Rüdiger und Tscheodajeff, als auch mit dem Für- sten von Warschau, in Unterhandlungen zu treten. Da jedoch die diesfälligen Zuschristen nur den Wunsch einer Vermittelung, einer Pazifizirung, nicht aber einer unbedingten Unterwerfung aus- sprachen, wurden dieselben unbeachtet zurückgewiesen. Am 11ten d, Mts. langte jedoch an den Kaiserlichen General Baron Rudiger ein Schrciben Görgey's aus Alt - Arad an, worin dersclbe erklärt, er fühle sich in Folge der Auflösung der pro= visorischen Regierung von Ungarn berufen, eine Entscheitung zu erzielen z er sei daher entschlossen, sich unbedingt zu unterwerscn, er, wie auch sämmtliche Offiziere und Soldaten des von ihm befchlig=- ten Armee-Corps, seien bereit, vor dem Heere Sr. Majestät. des Kaisers von Rußland die Waffen zu strecken. Auch \prach Görgey die Ueberzeugung aus, es werden die anderen Corpsführer, seinem Beispiele folgend, ihre Unterwerfung anbieten. Wiewohl die ho} nungslose Lage der von den Kaiserlich russischen Truppen verfolg= ten und mehrmals geschlagenen Görgeyschen Kolonne einerseits, das siegreiche Vordringen des Armee-Ohber=Kommandanten, Feldzeugmei- sters Baron Haynau, ändererseits Über die baldige Entwassnung oder Vernichtung jener Jnsurgentenschaar keinem Zweifel Raum gab, ließ doc der Fürst von Warschau, von dem Wunsche, dem Blutvergie= ßen Einhalt zu thun, und um nicht den ferneren Verwüstungen des Krieges abermals cinen Theil der Kaiserlich österreichishen Staaten preiszugeben, sich bewegen, die ihm zur Kenntniß gebrachte unbe- dingte Unterwerfung Görgey's und seiner Truppen anzunehmen. Zugleich erhielt der Kaiserlihe General Baron Rüdiger den Auf= trag, mit seinem Armeecorps die Kolonne der Rebellen einzufcliec- ßen und die Entwaffnung derselben zu bewerkstelligen. Die dem Görgeyschen Corps abgenommenen 138 Kanonen, Munition, Pferde, Waffen und Vorräthe wurden in Großwardein deponirt, mo sie von den Kaiserlich bsterreichischen Truppen Übernommen werdên auch hat der Fürst von Warschau bereits Anstalten gelrosen , die dermalen unter russischer Bewachung lagernden Jusurgenten baldigst zu übergeben und selbe den allerhöchsten Befehlen ihres rechtmäßi- gen R Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph zur Verfügung zu stellen.“

Ferner wird folgendes amtliche Armee-Bülletin heute veröffent= lit: „Mit der siegreichen Schlaht bei Temesvar am 9, August wurre nicht nur der Entsaß dieser Festung unmiltelbar bewirkt, sondern dem Jusurrections-Heere auch eine solche Niederlage beige= bracht, daß cs zu einem ferneren geordneten Widerstande in grö- ßeren Majsen durchaus unfähig ist. Auf dem fluchtartigen Rü= zuge des Feindes von Temesvar nach Lugos liesi er eine Masse von Gewchren, Ausrüstungsstücken, viele Munitionskarren, Ge- \cchübe, endlich Tausende von Nachzüglern in den Händen der Ver- folger. Die Zahl der Gefangenen und Uecberläufer seit der Schlacht von Szörög am 5. August beläuft sich bereits auf 18,000. Eine gleiche Zahl. hat die Waffen abgelegt und eilt der Heimat zu, so daß die Infanterie des feindlichen Heeres aufgclöst ist, Görgey, welcher mit seinem Corps dur die Schnelligkeit seiner Bewegungen der großen Kaiscrlih russischen Armee an der oberen Theiß zu entkommen wußte, war über De- brezyn, wo seine Arriere-Garde von den Russen in die Flucht ge- jagt wurde, über Großwardein bei Arad angekommen, um sich mit der magyarischen Süd-Armee zu vereinigen. Schon glaubte er der Gefahr entronnen und die Vereinigung erzielt z allein die österrei- chische Donau-Armee hatte bereits Temesvax entsezt und Arad am linken Maros-Ufer bedroht. Görgey. kam zu spät; denn am 10. August Vormittags traf Feldmarfchall - Lieutenant Graf Schlick mit einem Theile seines Armee - Corps unweit Arad auf die 8 10,000 Mann starke Avant -= Garde . Görgey's, welhe eben dDebouchiren wollte und wars sie mit großem Verluste nah Arad zurück. Görgey suchte hierauf den Weg über Rodna an der Maros, wo er eine Brücke {lug, um Uber Lippa na Lugos zu entkommen. Jch hatte jedoch in der Voraussicht bereits eine Kolonne nah Lippa dirigirt, welche die eben anlan- gende Avantgarde des Feindes sogleich über den Fluß zurückwarf, worauf dieser die Brücke abbrannte. Diese leßteren Manöver enitschieden z denn nun blieb Görgey kein Ausweg mehr übrig+ von Großwar= dein her das ihm quf dem Fuße folgende Corps des Kaiserlich russischen Generals dex Kavallerié, Grafen Rüdiger, von Sieben- bürgen her die Avantgarde ver verbündetéèn Armee bei Deva, wo das Schloß in die Luft gesprengt und eine große Anzahl Insur- genten vernichtet wurde, endlich am linken Maros-Ufer die Kaiser- lih österreichische Donau - Armee, So von allen Seiten umslossen, streckte Görgey mit seinem ganzen Corps, wel- ches zwar auf 25,000 Mann herabges{chmolzen war, aber noch immer 144 Geschüße zählte, am 13, v. M. bei Vilagos die Waf- fen. In Folge dessen hat sih auch die Festung Arad am 7. August auf Gnade und Ungnade ergeben, Die österreichische Armee jubelt, daß sie es ist, welche den Feind in 6 Schlachten bis zur Vernich=

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tung B und nun au die Unterwerfung des Görgeyschen Corps und -der Festung Arad entschieden hat. Gleich nah dem Entsab von Temesvar ließ ich das fliechende Heer, welches Bem geführt hatte, mit dem dritten Corps, dem Reserve - Corps und der Kavallerie - Division Wallmoden verfolgen. Nach einigen {wachen Versuchen des Widerstandes wurde Lugos von uns eingenommen, und die fast aufgelösten feindlichen Hau- fen werden in den Richtungen über Facset und Karanse bes unablässig verfolgt. Schon die Theilung des Rüchzuges iu zwei divergirende Linien beweist die Uneinigkeit und Verwirrung der In- suxgentenführer, Aller Orten werden Waffen und Ausrüstungs- Gegenstände gefunden , welche die sih zerstreuenden Schaaren weg-= warfen; von den Geschützen, welche sie niht mehr fortshleppen können, werden die Lafetten verbrannt und die Röhre liegen gelassen. Ein aufgefundenes Schreiben Kossuth?s giebt die magyarische Sache schon zu einer Zeit unrettbar - verloren, als ihm die Unterwerfung des Görgeyschen Corps nochch- nit bekannt war. Bei der raschen Ver= folgung des Feindes fielen unermeßliche Vorräthe an Montur und Aus=- rüstungs-Gegenständen, an Munition 2c., im Werthe ‘von Millionen in unsere Hände. Der Finanz - Minister der provisorischen Regie- rung, Duschek, stellte sich selbst und überlieferte einen bedeutenden Schab an ungeprägtem Gold und Silber. Am 16ten d. vereinigte sich die Süd-Armee des Feldzeugmeisters, Ban von Croatien, Ba- ron Jellächich, bei Ujpecs nächst Temesvar mit der Donau - Armee. Das blutige Drama is zu Ende, und es mag als eine glückliche Vorbedeutung gelten, daß eben heute, am Geburtsfeste unseres aller- gnädigsten Monarchen, die Gewißheit hiervon und die Verheißung des Friedens verkündet werden kann. Temesvaxr, 18. August. Ba= ron Haynau, Feldzeugmeister und Armee-Ober-Kommandant.““

Dem Fremdenblatt zufolge bringt General-Major Graf Grüne als Generaladjutant ®die definitiven Befehle Sr. Majestät in Betreff der unterworfenen ungarischen Armee nach Temeswar.

Im Wanderer liest man: „Die berühmte Reisende, Frau Jda Pfeiffer, weilt, von Brasilien zurück…gekehrt, in Graß, wo sie beschäftigt ist, den ersten Theil ihres interessanten Reisewerks. dur einen zwei- ten zu ergänzen. Frau Jda Pfeiffer will den Rest ihrer Jahre nah \o beshwerlichem Wanderleben in ihrer Geburtsstadt Wien im Kreise ihrer Familie genießen.“

Bayern. Landau, 17. Aug. (Münch. Ztg.) Am 16. August is die seit dem 8. Mai hier garnisonirende Schwadron des 2ten badischen Dragoner-Regiments nach Baden zurückgekehrt. Die- selbe war bekanntlich glei{zeitig auf Befehl der Reichsgewalt mit einem Bataillon des A4ten badischen Infanterie-Regiments zur Ver- stärkung der Reichsfestung Landau hier cingerückt. Während leh= teres in den 55 Tagen, die es hier lag, auf den Geist der bayeri- \chen Truppen keinen vortheilhaften Einfluß gcäußert hat, muß man den Dragonern nahruhmen, daß sie in einer so bedenklichen Zeit, wo das Beispiel fast aller ihrer Landsleute und sonstige Ver- fuhrung sie hätte {{wankend machen können, treu bei ihrer Pflicht ausgehalten haben. In ihrer ganzen Erscheinung und ihrem Be- nehmen zeigten sie si{ch als einé Kerntruppe, die stattlichen ernsten Gestalten auf ihren guten Pferden machten den vortheilhaftesten Eindruck. Ein gesettes tüchtiges Wesen blickte aus Allem hervor, was sie thaten, und ihr Benehmen bei den Bürgern, bei welchen sie die ganze Zeit hinturch in Kost waren, wird durchgängig als anständig gelobt. Der Großherzog von Baden, dessen Rückehr nach Karlsruhe sie dörthin abgerufen hat, zeichnete sie in den leß- | ten Tagen, dadur aus, - daß sié auf ihren weißen ASfelkbändern

nicht meh die Ziffer des Regiments, sondern eine rothe Krone tragen. s Heute ist der neue Festungs - Kommandant, Herr General von Pflummern, hier eingetroffen.

Baden. Freiburg, 22. Aug. (Karlsr. Ztg.) Die von hier nah Karlsruhe abgesendete Deputation is zuruck. Sie wurde von dem Großherzog gnädig aufgenommen; auf die von ihr im Namen der Stadt vorgetragene Erneuerung des Gelöbnisses der Treue und Ergebenheit erwiederte derselbe, daß er den ausgespro=- chenen Versicherungen vollen Glauben \{henke, daß er wisse, daß bei weitem die Mehrzahl der Freiburger gut gesinnt sei u. |. w. Auf gleiche Weise wurde sie auch von der Grabb erzogin empfangen, die sie mit den Worten verabschiedete; „Grüßen Sie die Freiburger von mir!“ Sie stellte si hierauf den Markgrafen Wilhelm und Max und später sämmtlichen Mitgliedern des Staats - Mini= steriums vor, bei welch leßteren sie Gelegenheit hatte, einige Wün- {che der Stadt, namentlich über Einquaxtierungslast, vorzutragen, wovon man vielfach günstige Folgen für die Stadt hossen darf. Der Erfolg, der Deputations - Abordnung darf als ein erfreulicher bezeichnet werden. È

Rastatt, 24. Aug. (Bad. Merk.) Vorgestern traten von der hiesigen Besaßung 600 preußische Landwehrmänner den Rück- zug in ihre Heimat an. Da die Kasernen größtentheils wieder chr wohnlich eingerichtet sind, so werden diese anfangs der nächsten Woche von dem größten Theile der Garnison bezogen werden.

Geftern stand der ehemalige Artillerie - Wachtmeister Bakof aus dem Amte Durlach vor dem Standgericht. Er hatte in der Revolution die Stelle eines Hauptmanns angenommen, und war bei Ter hiesigen Festungs-Artillerie thätig. Er wurde zu zehnjäh- riger Zuchthausstrafe verurtheilt und noch gestern Abend zur Er= stehung derselben nah Bruchsal abgeführt,

Konstanz, 21. Aug. (S{chwäh.- Merk.) Von den im Großherzoglichen Schloß Eberstein entwendeten Gegenständen ist ein großer Theil wicder aufgefunden. Einer der zwei Bevollmäch- tigten des Kriegs - Kommissärs der provisorischen Regierung, Na- mens Dietrich, welcher nebst Oberst Blenker den Raub verübte, hat der Kreisregierung dahier angezeigt, daß er, was in feinem Besib sich befinde, ausliefern wolle, indem er, was er gethan, ungern und nur auf höheren Befehl vollzogen habe. Er übergab sofort eine Kiste mit Kunst- und Alterthums-Gegenständen der thurgauer Re= gierung in Frauenfeld, welche sie vor einigen Tagen hierhersandte. Leider fehlt darunter noch einer der kunstvollen Becher, . so wie ei- nige andere Gegenstände, doch hofft man, auch diese noch zu ev- halten, da laut Anzeige in Bern noch ein paar Pakete in Verwahr liegen sollen. Das Zurüdcgesandte befindet sich in wohlerhaltenem Zustande. Die Privalwaffen, welche beim Einmarsch der Hessen in hiesige Stadt die Bewohner abliefern mußten, welchem Le au= genblickliche Folge geleistet wurde, sind insgesammt nach Karlsruhe abgeliefert worden.

Hessen. Kassel, 21. Aug. : s{iedcnen Minister, Gcheimerath von Schenk

Kaff. Ztg.) Dem ausge= (Kast 2C eweiisber ist

gestern folgendes Schreiben des permanenten Stände - Ausschusses

zugegangen: „Hochverehrter Herr! Die Kunde, daß Sie den Wiedereintritt in unser Ministerium abgelehnt, hat uns mit gro- ßem Bedauern erfüllt. Wir wissen, daß durch Jhr Ausscheiden aus dem Rathe tes Fürsteu ‘das Land die Kräfte eins Mannes

ovsrliert, tessen chrenhafter Sinn, dessen Ausdauer und Wissen bei 4 dem Taler Aa abia ulpidr? coiftitutfoüelléi Staats=-Einrichtungen

nur {wer zu entbehren sind. Mit uns fühlen dieses die um uns versammelten Stände-Mitglieder. Deren einhelligem Wunsche nach- kommend, folgen wir zugleich dem Drange unserer eigenen Herzen, indem wir Ihnen für die aufopfernde Treue, mit der Sie unsere neu erworbenen Freiheiten und Institutionen gepflegt und. geschüßt haben, den Dank des Vaterlandes ausspre(en. Möge si recht bald ein Wirkungskreis öffnen, in welchem - dem Lande von neuem Jhre segenbringende Thätigkeit zu Theil wird. . Ju größtex Ver- ehrung bestehen wir, Hochverehrter Herx, die dahier anwesenden Mitglieder des bleibenden landständischen Ausschusses, (Folgen die Unterschriften.) ¿ i

Schleswig-Holstein. Schleswig, 23. Aug. (B. H.) In der heutigen Sibung der Landes - Versammlung wurde ein Schreiben der Statthalterschaft verlesen, welches dahin lautet: Die- selbe habe von der Königlich preußischen Rer nähere Mit- theilungen über die Ausführung des Waffenstillstandes erbeten, von dieser bi der Ober - Präsident von Bonin hierher gesandt worden, indeß hätten die vertraulichen Besprechungen mit selbigem zu keiz nem Resultate geführt und von Bonin werde die durch die Waffen- stillstands-Convention bestimmte Regierungs-Kommission jevt instal- liren. Unter diesen Umständen habe die Statthalterschaft mit den Departements-Chefs und der shleswig-holsteinischen Regierung -nah Kiel überzusiedeln beschlossen. Dabei gebe die Statthalterschaft der Landes-Versammlung anheim, sich zu vertagen. Eine Anzahl Exemplare der wegen der Verlegung des Regierungssibes erlassenen E mitgetheilten) Proclamation war diesem Schreiben ange- chlossen.

von Neergaard beantragte die Wahl eines Ausschusses über die Verlegung des Sibes.-der Statthalterschafst nah Kiel, da durch ein Geseß die Stadt Schleswig zum Siß der Regierung angeord= net sei. Darüber äußerte der Departements - Chef von Harbou: die Verlegung des Sihes der Statthalterschaft nach Kiel sei nur etwas Faktisches, im augenklicklichen Drange der Umstände beschlossen. Diese Aenderung sei nur [eine vorübergehende. Mit Bezug auf den Inhalt der Proclamation bemerkte er, es sci der Wunsch der Regierung gewesen, den Beamten eine nähere Instruction für de- rêèn Verhalten, der Regiexungs-Kommission gegenüber, ertheilen zu könnèn. Indeß habe sie über die Art, wie diese Kommission ihr Amt verwalten werde, keine Aufklärung erlangen können, ohne daß die Schuld diescs Vermissens dem Ober-Präsidentcn von Bonin oder der preußischen Regierung beizumessen sei, Deshalb hätten jene an die Beamten gerichteten Worte in der Proclamation nicht bestimmter gefaßt werden können. Mit den Worten „nah Pflicht und Gewissen“ habe der Ueberzeugung der Beamten nicht vorgegriffen werden sol= len. Zur Prufung der Vorlage der Statlhaltershaft ward die Wahl eines Comité?s beschlossen, welche auf von Praungen, Wig- gers aus Plön, Th. Olshausen , Neergard T. und Balcmann ficl, Einem Antrage Schlichting?s,, daß das Mandat des für Neumün=- ster gewählten Abgeordneten Samwer, welcher sich noch fortwährend in London aufhält, für erloschen erklärt werden möge in Gemäß- heit der Geschäfts = Ordnung, ward die Dringlichkeit aberkannt. Demnächst folgte eine geheime Sing der Landes-Versammlung.

Gestern Abend ist mit 55 gegen 41 Stimmen von der Landes- Versammlung beschlossen worden, sich dem Faktischen der Waffen- stillsstands-Bedingungen als einer Nothwendigkeit zu fügen.

Gravenstein, 22. Aug. (Alt. Merk.) Gestern Nah- mittags fand die Auswechsclung der Gefangenen auf der düppe=- ler Höhe statt. Obgleich ihre Ankunft nur kurze Zeit, bevor sie erfolgte, bekannt wurde, hatte sich doch eine große Menschenmenge bei den Schanzen an vorgenanntem Orte versammelt. Die Er- schnten wurden mit donnerndem Hurrah und hochklopfenden Her- zen, freundlichen Gesichtern und vollen Händen, Blumen und Obst, Wein und Kuchen bewillklommnet und bewirthet. Von der Ver- pflegungs=-Kommission war an Lebensmitteln die Fülle dahin besorgt.

Die exsten shwedischen Truppen sind auf Alsen angekommen.

Waldeck. Arolsen, 19. Aug. (Hannov. Ztg.) Das neue Verfassungsgescb, den Staatshaushalt des Fürstenthums Pyr= mont betreffend, vom 21. Juli datirt, is unterm 14. August mit dem Wunsche, daß es die Eintracht zwischen Fürst und Bürgern befestigen möge ,- verkündet worden. Hiernach besteht die besondere Skände=-Versammlung des Fürstenthums Pyrmont aus acht Mit= gliedern (fünf besonders gewählten und den drei zu der gemein- schaftlichen Stände-Versammlung der Fürst, Waldeck und Pyrmont gewählten pyrmoutev Mitgliedern); das 25ste Lebensjahr berechtigt aktiv wie passivy zur Wahl; doch sind nur die, welche drei Jahre dem Staate angehört haben, wählbar. Aenderungen der Verfas= sungs-Urkunde erfordern Berathung der Stände an drei verschie- denen Tagen und jedesmalige Beschlußfassung mit zwei Drittheilen der verfassungsmäßigen Zahl. . Die nächste Stände-Versammlung alle zwei Jahre soll eine solche regelmäßig berufen werden tritt statt im. September d. J. erst im Anfang April künftigen Jahres zusammen. Die Wahlen zu dem gemeinschaftlichen Landtage der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont sind auf den 19. September

d. J. ausgeschrieben.

Hamburg. Hamburg, 24. Aug. (H. C.) - Der Antrag E, E. Rath's, betreffend die Ratifizirung des Beitritts Hamburgs zu dem am 26. Mai d. J. abgeschlossenen Bündnisse der König- reie Preußen, Sachsen und Hannover, ist nunmehr im Dru er- schienen. Die Propositio in forma lautet wie folgt: Unter Bezugnghme auf die R nebst den dazu gehörigen Unteran- lagen trägt E, E, Rath bei Erbges, Bürgerschast darauf. an, es mit zu ge- migen:

ne Beitritts - Erklärung des hamburgischen Bevollmächtigten zu dem am 26. Mai d. J. abge löifönci Bündnisse der Königreiche Preußen, Sachsen und Hannover die Ratification ertheilt werde,

Als. im April d. J. die Mehrzahl der deutschèn Miermnien durch ihre Bevollmächtigten zu- Frankfurt a. M. die von der National - 2 ersammlung am 28, März 4849 beschlossene Reichsverfassung ihrerseits anerkannten und annahmen, mußten sie dabei, wie dies auch ausdrüdlih in der desfallsigen Ertkärung ausgesprochen wurde, von der Vorgussegung - ausgeben, daß die Königlich preußishe und die anderen Königlichen NRegic- rungen. des deutschen Bundes, ohne deren Zustimmung die Ver- fassung ‘unauéführbar bleiben mußte, gleichfalls diese Zustimmung nicht ver- sagen würden, Diese Vorausschung ist nicht eingetroffen und die Verfas- sung vom 28. März ist in Folge davon nicht ins Leben getreten. Die Königl, Negierungen von Preußen, Sachsen und Hannover haben sich viel- mehr über den Entwurf einer anderen Reichs-Versfassung vereinigt, welcher gleichfalls einem aus Staatenhaus und. Volkshaus gebildeten Reichstag, als Vertreter ihrer vercinizten Völker, vorgelegt, mit diesem aber vereinbart werden soll. Dadurch is zu dem ersehnten Ziel einer Einigung Deutsch- lands zu einem den bisherigen Staatenbund ersegenden Bundesstaat eln neuer Weg angebahntz die Mehrzahl der Staaten, welche im April d. S auf dem anderen Wege dasselbe Ziel ‘zu erreichen geho}t hatten , haben nicht gesäumt, den neuen zu betreten und Hamburg wird nicht zurückbleiben wollen. j b Das zwischen den Königlicben Regierungen von Preußen, Sachsen un Hannover durch den Staats - Vertrag ‘vom 26. Mai d, J, zu Bexlin (6 schlossene Bündniß hat den doppelten Zweck, durch die eben gedachte E schaftlihe Feststellung des Entwurfs , einer mit dem Reichstag zu verein n renden Reichs-Berfassung einen großen ‘deutschen Bundesstaat zu begründe

C E

Errichtung desselben und bis zur Einsepun pn fue proc Ha, Vas ves dia Selbtändinlo nd Uen ligkeit ver einzelnen, Staaten und, bie innere Und Auber Serb euts

Beiden- Zwecken kann es nur entsprehen, wenn eine

"Anzabl von Mitgliedern des bisherigen und, nach der An-

e I Regierungen, in seinen Grundlagen noh fortdauernden

75 sich jenem engeren Bündnisse anschließen; und eben so

Bundes von seits diejenigen Staaten, welche im April d, J, dur ge-

haven S j f anerkannten , nachdem i ng das- srankfurter Verfassungswerkt ane! , N Ein esner Ewgen Deutschlands gescheitert war, es nur

i ißen können, daß: ihnen jeßt Ge enheit zu einem anderen R g r Senat, welcher im April d. 1 in Sehazeinsemmuug mit dem von Erbges, Bürgerschaft ausgesprochenen unsche,

hamburgischen Freistaates jenem ersten- gemeinschaftlichen SWritt En u

i ept wieder keinen Anstand g / Piele fo viele ub müchiger Bunbesgenosen 3a folgen und einen zu bem weck nah Berlin gesandten DBevoumä s trei Beitrities zu dem Bündniß vom 26. Mai die nöthigen Einleitungen zu treffen. its 5 dem 26, Mai hinzugekommenen Die Form des B lies De Si ung des das Bünbniß als Cen- Staaten besteht e Berwaltungs-Rat es der Bevollmächtigte der neuer- ira fende Regierung Namens derselben seine Beitritts - Erklärung dings betreret o Verhandlun fodaun ein beiderseits zu unterzeihnendes abgiebt, über welche : , foll aufgenommen wird. Eine gleiche Form is auch in Bezug auf E “inzehalten und demgemäß am 14ten d. M. in der Versamm- Hn des Verwaltungs-Rathes der Beitritt Hamburgs zu dem Bündniß EN 26. Mai, mit Vorbehalt der Ratification, zu Protekoll erklärt worden, Da die vorbehaltene und nunmehr baldthunlichst zu ertheilende Ratification der Mitgcnehmigung Erbgef. Bürgerschaft bedarf, so übergiebt der Senat beifolgend die nachbenannten Altenstücke: ; 1) den zwischen den a dd Régíerungen- von Preußen, Sachsen und Hannover am 26. Mai d. J. abgeschlossenen taatsvertrag z 9) den dazu gehörigen Entwurf einer Verfassung des deutschen Reichs z 3) Entwurf des Gesehes, betreffend die Wahlen der Abgeordneten zum Volkshausez A ; 4) Denkschrift zu dem -von den Königlichen Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannover vorgelegten Entwurf der Verfassung des deut- \cen Reiches, d. d. Berlin, den 11. Juli 1849, z 5) Note des hamburgischén Bevollmächtigten an den Präsidenten des Verwaltungsrathes vom 31, Juli d. J,, dazu 6) Antworts - Note des LNLOUNE des Verwaltungsrathes vom 3. Au- gust d. J, und cudlih 7) Protokoll der 31sten Siyung des Verwaltungsrathes vom 14. August, den Beitritt Hamburgs zu dem vorgedachten Bündniß betreffend,

Der Zweckck einer möglichst bald zu erreichenden Einigung Deutschlands und damit der Hauptzweck des ganzen Bündnisses könnte nur ershwert und vielleicht vereitelt werden, wenn die unter den ersten Kontrahenten einmal vexeinbarten Grundlagen der ganzen Verbindung und namentlich der Ent- wurf der Reichs - Verfassung în ihren einzelnen Bestimmungen bei jedem neuen Beitritt eines Staates einer neuen Revision ‘unterworfen werden oder wenn von einzelnen Staaten Abweichungen von den für Alle gleihmäßig festzuseyrnden Regeln vorbehalten werden: wollten. Zur Beseitigung solcher Nebeljtände hat der Verwaltungsrath den Grundsaß festgehalten, daß jeder beitretende Staat dem ganzen Bündnisse ohne allen die anderen Staaten bindenden Vorbehalt und unbedingt beizutreten habe, Demgemäß kann auch der Beitritt Hamburgs nur ein unbedingter sein, Da indessen in einer so überaus wichtigen, fast alle erhâltnisse des staat- lichen Lebens- umfassenden Vereinbarung, selbst bei der sorgfältigsten Redaction der zu Grunde gelegten Aktenstücke, immer noh“ manche Fragen zweifelhast und einer verschiedenartigen Auffassung unterworfen bleiben konn- ten, so haben die meisten Bevollmächtigten si in der Lage gesehen, bei der Verhandlung über ihren Beitritt solche, für ihre resp, Negierungen besonders wesentliche Punkte einer gründlichen Erörterung mit dem Verwaltungs-Rath zu unterwerfen und die Resultate dieser Erörterung in der Art in das vor- gedachte Beitritts - Protokoll aufnehmén zu lassen, daß daraus genügend zu ersehen ist, inwieweit die Ansichten und Auffassungen der beitretenden. Ré- gierungen mit denen des Verwaltungs - Rathes übereinstimmen. Jn diesem Sinne isst auch das unter Nr, "7 beiliegende-Protokoll über den Beitritt Hamburgs abgefaßt,

Es wird nun aus der gemachten Vorlage zunächst erhellen, wie die im Entwurfe aufgestellte Reihs-Verfassung und alls der neue Bundesstaat nur dann erst als wirklich. existent zu betrachten is, wenn der Entwurf mit dem zu berusenden Reichstage vereinbart sein wird. Für die verbündeten Regie- rungen aber ist der Entwurf infofern bindend, als sie denselben als eine von ihnen gemeinschaftlih dem Reichstage zu machende Vorlage betrachten wollen , welche, sóbald se die Zustimmung des Reichstags erhalten hat, auh würklich für alle verbündeten Staaten Gesey sein wird. Sollte die eine oder die andere Regierung eine Abänderung des Entwurfes wünschen, so würde es dazu der Zustimmung aller verbündeten Regierungen bedürfen, Es werden übrigens bei abweichenden Ausichten über einzelne Bestimmun- gen die Mittel zu rascher Ausgleichung {on zur Stelle sein, Während die Bevölkerungen der Einzelstaaten im Volks- und Staatenhause vertreten [a L valiauatrail B durch die Gegenwart ihrer Bevollmächtigten ih in enischelben e wesentlich erleichtert, über cinen einmüthigen Beschluß

is zur definitiven Feststellung der Reichs-Verfa}sung i - tungs-Rath das gemeinschaftliche Siaictürten E DRPU I MleeR gen. Derselbe besteht, uuter dem Vorsip des Königlich preußischen Bevoll- mächtigten, aus den Bevollmächtigten sämmilicher verbündeten Regierungen denen es überlassen bleibt , entweder. jede allein einen besonnen od r A Verbindung. mit anderen Staaten ejuen gemeinschaftlich dto les L t hen Bevollmächtigten zu ernennen, - Sollte es für erforderlich befunden- werden, schon im Ver- waltungsrathe ein zur Fassung von Majoritäts-Beschküssen innerhalb d Sni ner Kompetenz nothwendiges Stimmverhältniß unter den Be-

; y ( erden dabei die Bedeutung der einzelnen Bun- desglieder und ihre Lei un en für di ; M Sn es wird, stin Led ai defae Commiheit L erüdsichtigen , aber ders hervorragende Interessen, unter denen ie die E A MEOA bts dels wohl genannt "werden dürfen einer ent M De Fenlew Westhan- entbebten, , entsprechenden Vertretung uicht

Eine wichtige uud nothwendige Ä Dio Pit fti el des Bundesstaates a ao os vao dex die künftige Einrichtung Reis 08 Ne Bundes - Schiedsgericht e v fünftig L L

eich8gericht , rechtlihe Differenzen der einzelnen Staal, Ee oder mit der Gesammtheit, oder D en Unrex egner ihrer Staaten zu Dee lahm mitbe G ien und nah, dem Abschlusse des. Bündnisses , teil dasselbe bericht Ie stimmung des Staatsvertrages {hon mit dem E rE get Dee sollte, auch wirklich eingesegt worden, und ¿war kut Zuli ins Leben treten 3 durch Preußen und je 2 durch Sachse Î [R von den 7 Mitgliedern Eine Vermehrung der Zahk dieser Geri(hts- Mi Paniogee Ps arden, als Vertreter ihrer Regierungen anzusehez itglieber, welche übrigens nicht tritte der übrigen“ Staaten um \ zusehen sind;, ist au“ na dem Bei-

7 T8 0: weni. i : als ohnehin für den Fall des Beitritts D I poiwendig 36Giak worben,

dieser zu ernennende Mit terung für zwei von gens i den ernannten ea uo Stellen offen zu halten sind, Rebri-

l Sthiedsrichtern dieses ihr S, i Ln s „Jahr, nämlich bis zum 26, Mai 1850 “Uétren Us den Fall, sein und deswegen erwartende Reichsgericht noch nicht ins Leben: getreten

tine Verlängerung. der Functionen des provisorischen

Gerichts nothwendig we

4 rdén, s y

Pen zwectmäßi eisGelen tee f A früher eine Vermehrung des tenen Staaten ein bis dahi „lt den nach- dem 26, Mai beigetre-

segung der Richterste ort oh näher zu regelnder Anthe - Was enblich ven ven Beate V O beil an der Be

für die Wahl der Mitglieder des Beigefligten Entwurf eines Wahlgeseßes zwar gleichfalls dem nächsten Reichstag fspauses anlangt, so wird derselbe vorzulegen, in Bezug: auf die Wahl ver as Entwurf zur Vereinbarung tage aber insofern maßgebend sein, als cuglieder zum nächsten Reichs- erlassenden Gesege über die Wahl. zum Volk, den einzelnen Staaten zu tages , - abgesehen: von: ‘den s de i s Verhäles, nächsten: Reichs- Modificationen, mit dem Geiste: und :den-le d f sen erforderlichen s in Einklang R mussen, Da dieses unabme Ben ene ne edes Beitrittes zu dem Bündnisse “Ma eisliche Bedingun ô sse vom 26, Mai ist, so haben alle, anien

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lich auch aus der bereits erfolgten Publication des in Frankfu - ten Wohigeseves entstehende Bedenken neben der me anth fegestell- ier Bure rugi p ganz a elo e ‘pag , in den Hintergrund re l amburg n dieser Bezichnng mit de verbündeten Staaten in dMleicher Lage. ) S * A Be Liegt es in der Natur der Sache, daß in Bezug auf die vorstehend erwähnten Verhältnisse Hamburg im Allgemeinen demjenigen sih anschließen mußte, worüber die Mehrzahl der Staaten \sich vereinigt hatte, und daß

“Hamburg în der That auch mit demjenigen si) begnügen konnte, was die

übrigen in ähnlicher Lage befindlichen kleineren Staaten des Bundes für die Wahrung ihrer Rechte als genügend ansehen, so tritt dagegen für uns die unabweisliche Pflicht ein, die künftige Gestaltung der kommerziellen Ver- hältnisse Deutschlands, welche zunächst durch die Regulirung des Zollwesens in das Gebiet der legislativen Thätigkeit des Bundesstaates fallen, mit ganz besonderer Aufmerksamkeit in3 Auge zu fassen. Der hamburgifche Bevollmächtigte i deswegen angewiesen worden, bei Verhandlung des Bei- tritts diesen Gegenstand besonders zu erörtern, Das wesentlihe Resultat dieser Erörterungen findet ih, während die Protokolle über den Beitritt der anderen Staaten den eben gedachten Gegenstand ganz unberührt lassen, pu n Protokoll über den Beitritt Hamburgs in allgemeinen Zügen an- gedeutet,

Es is hierüber auch in diesem Antrage einiges Speziellere zu ‘bemer- fen, und zwar ist zunächst ein schr wesentliher Jrrthum zu berichtigen, welcher namentli in der ersten Zeit nah dem Bekanniwerden der berliner Beschlüsse mehrfache Verbreitung und, wie allerdings nicht zu verkennen ist, durch einzelne Ausdrücke der als Nr. 4 anliegenden, den berliner Verfas- sungs-Entwurf amtlich erläuternden Denkschrift eine gewisse Bestätigung zu finden hien, Es wird nämlich in derselben an die Bemerkungen über den die sogenannten inneren Steuern betreffenden §. 36 des Verfassungs - Ent- wurfes die Erklärung geknüpft, daß es nicht in der Absicht liege, „in den durch den Zollverein geordneten Verhältnissen etwas zu ändern ‘“’, und am Schluß der Erörterungen des Abschnittes von dem Verhältniß der Reichsgewalt zum Julande findet sich die Aeußerung : „daß der Zollverein durch die vorgeschla- gene Verfassung nunmehr das gesammte Gebiet des Reiches in sich begreifen werde, müsse als einer der segensreihsten Fortschritte für das nationale Le- ben angesehen werden.“ Solche Aussprüche der Denkschrift, verbunden mit dem §. 33 des Verfassungs-Entwurfes, nah welchem die dem Bundes- staat beitretenden Staaten ein gemeinsames Zoll- und Handelsgebiet bilden sollen, während doch allgemein bekannt war, daß Preußen und Sachsen noch auf einige Jahre vertragèmäßig mit anderen, jenem Bündniß bis jeyt nicht beigetketenen Staaten zu dem großen Zollverein verbunden Ly: D ren allerdings geeignet, dem durch die Zeitungen verbreiteten Gerüchte Nahrung zu geben , daß Hannover und dann auch die übrigen norddeut- schen Staaten ohne Weiteres in den bestehenden Zollverein eintreten wür- den und daß überhaupt der Beitritt zu dem Bündniß vom 26, Mai gleich- bedeutend sein werde mit ‘dem Eintritt in den Zolivercin,

Wenngleich eine e Erwägung der bestehenden Verhältnisse eine solche Auffassung schr bald als irrig erscheinen lassen mußte, so durfte doch hamburgischerseits bei der Unterhandlung des Beitritts nicht unterlassen wer- den, vor allen Dingen hierüber beruhigende Erklärungen zu verlangen, die in Folge davon auch wirklich in befriedigender Weise ertheilt worden sind. In dem das Bündniß der drei Königreiche begründenden Staats-Vertrag vom 26, Mai isst von einem Beitritt des Königreichs Hannover Zu dem zwischen Preußen und Sachsen bestehenden Zoll-Verein nicht die Redez in dem Anschluß anderer Staaten an jenes Bündniß eben so wenig, Der in dem Vertrag erwähnte Entwurf einer Reichs-Verfassung , welchen alle bei- tretenden Staaten als einen dem deutschen Reichstag vorzulegenden Entwurf anerkennen, ist und bleibt nur ein Entwurf, bis der- selbe die Zustimmung des Reichstags erhalten haben ‘wird, Die Vorschrift des §, 33 #0 wenig wie irgend ein anderer Para- graph des Entwurfes, hat keine Gesezeskraft, so lange die ganze Verfassung noch nicht sanctionirt und ins Leben getreten ist, und das Eine deutsche Zollgebiet mit gemeinsamer Zollgränze wird nicht eher vorhanden sein, als bis der beabsichtigte neue Bundesstaat wirklih existirt. Soll jeme Zoll- Union früher gebildet werden, so wird es dazu eines besonderen Vertragcs bedürfen, Nur auf diesem Wege dem der freien Uebereinkunst bei welchem also auch Hamburg seinerseits ganz freie Hand haben. würde, kann vor der definitiven Genehmigung der Verfassung und der Verwirklihung des Bundesstaates in unserer bisherigen Stellung eine Aenderung bewirkt werden, die einen näheren oder engeren Anschluß an den Zollverein ent- hielte. Dieses findet sich auch in dem Protokoll über den Beitritt Ham- burgs ausdrüdlich ausgesprochen. Uebrigens ist zu einer Vereinbarung der gedachten Art noch keine Aufforderung von irgend einer Seite her ergangen.

Is aber einst die Reichs - Verfassung durh den Reichstag definitiv ge- nehmigt und der Bundesstaat geschaffen und i} der §. 33 wie aller- dings faum zu bezweifeln unverändert angenommen, so wird damit die Bildung der neuen Zoll-Union doch noch keinesweges erledigt sein oder eiwa dadurch erledigt werden können, daß die Nordsee-Stagten ohne Wei- teres als von dann an zu’ dem früheren Zoll -Verein angehörig angesehen würden, Von dem „Zoll-Verein“ ist die künftige Zoll-Einheit des Bundes- staates wesentlich verschieden. Neben dem bisherigen, die Mehrzahl der deutschen Staaten umfassenden Zoll - Verein bestehen in völlig gleicher Be- rechtigung der zwischen Haunover und Oldenburg (nebst Schaumburg-Lippe) errichtete Steuer-Verein, der holstein-oldenburgishe Zoll-Verein und die ver- cinzelten Zoll-Systeme der übrigen deutschen Staaten. Es kann nur der Sinn des §. 33 der Reichsverfassung sein, und ist auch, wie die protokollarischen Verhand- lungen über den Anschluß Hamburgs klar ergeben, nur dies der Sinn der- selbén, daß jene einzelnen Vereine und Systeme aufhören sollen und daß an deren Stelle ein neues zu treten habe, Dieses neue, selbst nur Folge und Ausfluß der politischen Einigung, wird mit dieser übereinstimmend und darin wesenilih verschieden von den früheren Vereinen, auf gemeinschaft- lichen Relagesegen beruhen und durch gemeinschaftliche Geseygebung ge- regelt werden, An die Stelle der früheren Verträge müssen Reichsgrund-

eseße treten, an die Stelle der iín den bisherigen einzelnen erbindungen vereinbarten Gesche und Verordnungen neue Ge- seße und Verordnungen, welche aus dem Zusammenwirken des Ge- \sammt-Organs der Regierungen mit dem Volkshause und dem Staaten- hause des Reichs hervorgehen werden, Wird es auch allerdings, wie schon die Erfahrung der im vorigen und im Anfang dieses Jahres zu Frankfurt geflogenen Verhandlungen von Regierungs - Kommissarien über das Zoll- wesen beweist, zu wesentliher Erleichterung bei der Ausarbeitung jener Reichsgeseze Und als wesentliche Garantie für die praktische Brauchbarkeit derjelben dienen, wenn dabei die analogen bisher im Zoll- und Steuer- Verein bestehenden Geseye zu Grunde gelegt werden , so is damit doch kei- nesweges gesagt, daß die neuen Geseße mit den alten identisch sein sollen z vielmehr werden die, theils durch die Gründung des Bundesstaates, theils durch den Beitritt so vieler Seestaaten bedeutend veränderten Verhältnisse sehr wesent- lihe Abändéruugen von den früheren Einrichtungen und Anordnungen nöthig machen und nicht weniger is zu hoffen und darauf zu renen, daß auch bei der Fesistellung des Tarifes durch die künftigen Reichsgewalten Hamburg in den übrigen Ländern und Städten der No1d- und Ostsee einen wirksamen Beistand zur Geltendmachung eines liberalen, den Juteressen des Welthan- dels entsprehenden Zoll - Systems wird finden können, Mögen also auch die bisherigen Einrichtungen des Zoll - Vereins für die künftige Einigung zum Muster dienen, sehr wesentlihe Abweichungen von demselben werden nicht ausgeschlossen bleiben, und wie bisher im Zoll-Verein 27 Staaten zu einem gemeinsamen Zollgebiete verbunden waren, o werden künftig nur viel enger und viel zweckmäßger eine größere Anzahl deutscher Staaten, wenn nicht alle, verbunden sein. Nur in diesem Sinne können die in der gedachten Denkschrift und in dem beiliegenden Proto!ell vor- kfommendén Aeußerungen, wo sie des Zoll-Vereins und seiner Thätigkeit als eines praftishen Musters. erwähncn, aufgefaßt werden, und so aufge- faßt, werden sie dem Beitritt Hamburgs nicht entgegeustehen.

Unter-den eben erwähnten Geseßen, welche zur Organisirung der neuen Zoll-Einheit erforderlich sein werden, siud einige, wie z. B. die Bestimmun-

hôn ‘über die Theilung der zoll-Revenüen, über die Stellung der Zoll-Be-

örden, über die Mitwirkung einzelner besonders betheiligter Staaten bei arif-Aenderungen und dergl., von so hervorragender Wichtigkeit, daß es nicht unrichtig wäre, sie gewissermaßen als Theile der Reichs-Verfassung zu behandeln und bei Feststellung derselben. den Einzelnstaaten einen gleichen Einfluß wie bei der Feststellung der Verfassung selbst zu sichern. Hat sich auch der Verwaltungs-Rath, na} der Natur des von ihm vertretenen Bündnisses, nicht. für berechtigt gehalten, hierüber bestimmtere Zusagen zu geben, so ist doch in den beiliegenden Erklärungen desselben die Zusicherung ent-

halten, daß bei- Aufstellung des zu befolgenden Zoll- und Handels-Systems, der zu erlassenden Geseze und der sonst .nothwendigen Anordnungen und Ein- richtungen, das Bemühen dahin gerichtet sein werde, di Spezial-Jnteressen der Einzelstaatrn mit den allgemeinen Handels- und Verkehrs - Interessen durch Vernehmung mit ven betheiligten Regierungen in Einklang zu bringen.

Q enn übrigens Hamburg durch den §. 1 der Reichs - Verfassung sich erpflichtet erachten dürste , in diejenigen Abänderungen des Entwurfes zu willigen, die nothwendig würden, sobald uicht alle Stagten auf welche der ntwurf berechnet ist, sch anshließen sollten \o wird Ä ch sciner- seits die Verpflichtung ver Verbündeten in Anspruch l mel M2 rj jenigen Folgen Rechnung zu tragen , weiche in kommerzieller Hinsicht varaus entstehen würden , daß nicht alle Staaten sh angeschlossen hätten.

_ Auch ist nicht zu übersehen, daß bei manchen der oben erwähnten Ein richtungen eine direkte Betheiligung unseres Staates nur für den Fall statt= findet, daß Hamburg, Stadt und Gebiet, ganz in die gemeinsame Zollinie mit eingesclossen würde, Es is dies feinesweges als cine nothwendige Folge des Eintritts in den Staatenbund anzusehen. Nach dem §. 33 ist der Ausschluß einzelner Orte und Gebietstheile aus der Zolllinie allerdings zulässig. Eine nähere Erwägung der Verhältnisse wird vielleicht ja wahrscheinlich, den Ausschluß großer Handelspläte, als Freihäfen, durch tas allgemeine Jnteresse Deutschlands geboten finden, in gewissen Eventualitäten aber wird ein solcher Ausschluß sogar als unvermeidliche Nothwendigkeit e: scheinen, wie dies z. B, dann der Fall sein würde, wenn das benachbarte Holstein oter ein Theil desselben außerhalb der Zollgränze bleiben sollte, Nach dem zwischen den Theilnehmern des Bündnisses vom 26. Mai erwähnten Vçrfaffungs- Entwurf ist die nähere Bestimmung dieses Verhältnisses der Reichs-Gescyz- gebung vorbehalten, aber es wird auch in dieser Beziehung durh das Protokoll vom 14, August die spezielle Berücksichtigung der eben angedeu- teten Eventualität bei den bevorstehenden Vereinbarungen zugesichert , und wir dürften uns wohl vem Vertrauen hingeben, daß der Aussc-luß Hams- burgs aus der Zolllinie niht blos in den Fällen einer unabweiel.chen Nothwendigkeit , sondern überhaupt unter allen Umständen werde genehmigt werden, wenn si bei genauerer Prüfung dies als das zweckmäß1gste Mit- tel darstellen sollte, den großen Welthandel Hamburgs unverkümmert zu erhalten, cinen Handel, dessen Wichtigkeit für das gesammte Deutichland der Verwaltungsrath, als Organ des neuen Bündnisses, in dem beiliegenden mee wie in den protokollarishen Anfzeichuungen vollfommen ancr-

nnt hat. :

Von solchem Vertrauen geleitet, hat der Senat geglaubt, auf den Wunsch verzichten zu dürfen, den ohne Zweifel auch Erbges. Bürgerschaft mit ihm getheilt haben wird den Wunsch, daß bei dem Beitritt Ham=- burgs zu dem Bündniß der andern deutschen Staaten einzelne Bedingungen in Bezug auf die künftige Gestaltung der Zollverhältnisse hinzugefügt wer- den düsten, Es liegt, wie {on oben erwähnt, in der ganzen Natur des in Rede stehenden Bündnisses, dessen Zweck wesentlich auf die völlige Eini- gung Deutschlands zu einem Bundesstaat gerichtet is, daß diejenigen Stag- ten, welche ihm beitreten wollen, ibren unbedingten Beitritt ertlären müs sen So ist es von allen bisher beigetretenen Regierungen ge- shehen, und so wird es auch ferner von einer möglichst gre- ßen Anzahl von Staaten geschehen müssen, wenn das große Ziel erreiht werden soll, nah welhem in der neuea Zeit die Negie- rungen und die Völker Deutschlands bis jeßt leider vergeblih stre- ben. Es kann nicht die Aufgabe eines Staates wie Hamburg sein, einen entscheidenden Einfluß auf die politische Gestaltung Deutschlands üben zu wollen, Es wird die Regierung tesselben in dieser Beziehung kein Vorwurf treffen können weder jeßt, da der erste Versuch der Einigung zu einem großen Reiche gescheitert is, noch auch dann, wenn wider Verhoffen der jest unternommene Versuch in seiner Durchführung gleichfalls auf un- übersteiglihe Schwierigkeiten stoßen sollte, Hamburg wird das Seinige gethan haben, wenn es mit redlihhem Cifer und warmer Vaterlands- liebe jenem wie diesem Versuch \ich guschloß, der Durchführung derselben seine Kräfte in gleihem Verhältnisse wie alle anderen deutschen Staaten widmete, und seinerseits selb| größere Opfer nicht \cheuete, die ja von allen Seiten gebracht werden müssen, wenn eiwas Großes wenn das erreicht werden soll, was dem Vaterlande Bedürfniß ist: die Einheit Deutschlands.

Der Senat trägt unter dem Bemerken, daß Ehrb. Oberalten und Löbl, Kollegium der Sechsziger sich dem zustimmig erklärt haben, bei Erbges. Bürgerschaft darauf an, es mit zu genehmigen,

daß der Beitritts-Erklärnng des hamburgischen Bevollmächtigten zu dem am 26, Mai d. J. abgeschlossenen Bündnisse der Königreiche Preußen,

Sachsen und Hannover die Ratification ertheilt werde,

Alusland.

Oesterreich. Pes h, 17. Aug. (Ll.) Jch würde es kaum wagen, Jhnen die Nathricht zu schreiben, die den Tag über die ganze Stadt freudig durchzuckt, die Nachricht von dem bereits abgeschlossenen Frieden, wenn ich nicht selbs den russishen Offizier, der sie ver= breitete, in seiner Wohnung besucht und aus scinem eigenen Munde die Bestätigung vernommen hätte. Er erwartet mit jedem Tage die Veröffentlichung des Friedens-Vertrages und die Uebergabe der komorner Festung. Seiner Mittheilung zufolge, sollen auch die alliirten Monarchen in Bälde nah Ungarn kommen, nur konnte er nichÈ mit Bestimmtheit sagen, ob der Ort ihres Besuches Pesth, Debreczin oder Großwardcin scin werde, Wir sehen nun täglich, ja stündlich der bezüglichen offiziellen Kundmachung entgegen.

Beim Grafen George Karoly wurden heute die beweglichen Güter aufgenommen; wie man meint, weil er die Zahlung einer ihm auferlegten Strafe von 100,900 Fl. C. M. verweigert hat. Ein Graner, der hier anlangte, brachte einen vom dortigen Pfarrer unterzeichneten Paß; {ämmtliche Behörden sollen auf der Flucht sein. In Parkany wie in Waizen cirkuliren die ungarischen Noten noch ungefährdet.

Pesth, 21. Aug. (Pesther Ztg.) Gestern war hier all= gemein das Gerücht verbreitet, Kossuth sei mit 14 Wagen an der walachischen Gränze angehalten und gefangen genommen worden. Bis jeßt ist noch keine Bestätigung dieses Gerüchtes erfolgt; doch hören wir, daß Sonnabends vor acht Tagen Kossuth in drei Wa=- gen, angeblich mit Vukovics, Horvath und Cfanyi, durch Lippa fah= rend, gesehen wurde. Ueber die Schicksale der Banknoten-Fabrik der Rebellen haben wir nachstehende Notizen erhalten : Die Pressen waren zuerst in Szegedin aufgestellt worden und daselbst Turch drei Wochen thätig. Ueber den Totalbetrag der in dieser Zeit fabrizirten Kossuthzettel differiren die Angaben, indem derselbe vonEinigen auf 8, von Anderen nur auf Eine Million Gulden angeschlagen wird. Von Szegedin wurden die Pressen nah Arad übersiedelt, wo sie jdoh nur durch zwei Tage arbeiten konnten und dann, in Folge der Kriegsereignisse, nah Lugos wandern mußten, wo sie jedo gar niht mehr aufgestellt werden konnten, sondern bald darauf nach Lippa, und von da nach Vilagos gebraht wurden, wo sie den Kai- serlich russischen Truppen in die Hände fielen. Das Arbeiterper- sonal hatte si zerstreut, nachdem es eine sechswöchentliche Voraus- bezahlung, und zwar zu einem Drittel in ungarishem Papiergcld, zu zwei Dritteln in Silber erhalten hatten.

Czernowiß, 17. Aug. (Const. Bl. a. B.) Gestern und vorgestern gingen hier Couriere aus Siebenbürgen durch, von dencn der erstere an Se. Majestät den Kaiser aller Reußen bestimmt war und günstige Nachrichten brachte. Es bestätigt sich hierdurch nicht nur die Vereinigung Grotenhjelm's mit Luders?, sondern auch, daß Letterer bereits mit seiner Hauptmacht von 40,000 Mann gegcn Klausenburg aufbrach. Er traf den Fcind in eincm verschanzten Lager, das dur einen Wald gedeckt war, und scharmüßelte mit

demselben fortwährend , ohne sein Hauptziel , Klausenburg, außcr Acht zu lassen. . Allein ex wurde durch diese Demonstrationen blos