1849 / 246 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ingen unbedingt erheischt würden, ohne spezielle land- g eintreten zu lassen,

Wahl bekannt, und sendet dem Ministerium des Innern die j ahl bekannt, und ser e erdvtuveten-Rogieht

chastliche Zustimmun 1-Meiningen. Meiningen, 4. Sept. (D Landtags is für das Herzogthum eine , Aug. d. J. errichtet worden ; dieselbe ist selbstständigen Kasse und Kassen- Sie hat den Zweck: theils Gelegenheit zu geben zur andwirthschaft und Gewerbe, vorzugsweise Lasten, zur Abhülfe in Noth sf&llen und zum Abtrag älterer, unter lästigeren Schulden 2c., ohne die kostspielige Mitwirkung Darlehen zu billigen Zinsen unter Gestattung (rliden Abtrags zu erlangen, theils um nach Berwaltungen die

und ihnen die

Schwurgericht in den Provinzen Starkenburg und Oberhesseu), vom 23, Gewählten die 9 hervorgehenden Modificationen in der Ausübung ihres

2) zur Zeit der Wahl in

n ihn geradezu

daß ein solcher Pir hören au,

den Befehl erhielt, die

iden zu lassen.“

wollen hier

Kommissäre nannte

t sich von selbst, Februar 184

Staatsbürgerrechts gehindert sind; oder welche einer öffentlichen Unterstüßungs - Anstalt als Jusassen sich befinden, oder während den leztoergangenen zwölf Monaten wegen Landstreicerei oder Beitelei rechtskräftig verurtheilt worden sind, Art, 5, Zum Abgeordneten der erst wählbar i jeder hessische Staatsbürger, Kammer, oder, wenn die Wa Lebensjahr zurückgelegt hat. Mitglied der ersten oder

zu bringen. Die erwähnten Civil cinen Landesverräther. L UES, Vertrag nicht angenom Feldmarschall - Licuten Trúppen in die Cernirungs

An die baldige Ueberg glaubenz als Get in den leßten 2agen

Jeder Abgeordnete kann zu jeder Zeit, Wahl ablehnen, oder seine Stelle nicderlegen, bei dem Ministerium des Jnnern, oder, wenn vurh eine Anzeige bei dem Präsidenten der räsident der Kammer

nén- werden

Mit Zustimmung des Kredit-Anstalt unterm 4 Staats - Justitut mit einer

schieht durch eine Anzeige | die Kammern versammelt sind, deren Mitglicd der Austretende ist. Innern von der Atistrittsarizeige aléëbald So lange ein Abgeordnéter nicht erklärt hat, die llen, wird prásumirt, er habe dieselbe angenommeu. Sobald eiu Abgeordneter von mehreren Wahlbezirken oder ¿weite Kammer gewählt worden ilt, lben zur Crflärung aufzufordern, welche Wahl er iärung nicht innerhalb 8 Tagen nach Empfang det das Ministerium durch das Loos. wird auf ses Jahre bestimmt. Auflösung eine neue Abgeordneter stirbt z

Liéütenant Cfo

der der zweiten Kamnier der am Tage der Eröffhung der Wahl das 30ste

nur Wenige ri, daß Klapka für den !ganzen Winter

hat dem Ministerium des i

Berwaltung. Emyporbringung der zur Ablösung grundherrlicher

wird besonders { p fo T

c hl später erfolgt, am Tage der zweiten Kammer kann nicht sein velcher 1) nah Art, 16 der Verfassungs - Urkunde, beziehungs- 28, September 1842 (die Abände- Verfassungs - Urkunde betreffend), mit den uar 1849 (betreffend cinige Abänderungen fenburg und Oberhessen bestehcuden Straf- aus dem Nachtrage zu dem Gesche vom öffentlichen und i den Provinzen

“e

in die erste und in dic hat das Mini-

sterium des Jnnern dense annehmen wolle, der Aufforderung erfolgt, so entscheidet der Wahlen Während dieser Zeit findet außer dem Falle einer Wahl von Abgeordneten nur dann | 2) wenn ein Abgeordneter 3) wenn ein Abgeordneter nach Art, geordneten ein öffentliches Amt oder einem bercits im Amtes befindlichen Abgeordneten cine höhere Stelle übertragen hiernach Austretende is jedoch wieder wählbar,

Oeffentliche Beamte bedürfen zum Eintri.t i den Kammern feines Urlgubs,

B Ver Art. 93 der Verfassungs - Urkunde wird dahin abgean- dert, daß zu einem gültigen Beschlusse der esten Kammer von wenigstens 13 Mitgliedern gehört, der Verfassungs - Urkunde erwähnten Beschlusse die Zustimmung von wenig- stens 13 Mitgliedèrn eiforderlicb. N E L j Alle mit den Vorschriften dieses Gesetzes insbesondere 1) die Art. 51

n wird dem ovperirend gegen etwa aus 800 Jun- fondern um kurze bald sie Gewiß- Die Wege gegen Armee-Corps vorrückt, wurden fortwährend unterhal- von Munkacz keine Jusur=

Aus dem nördlichen Un( {hricben: „Die Russen sind vorgedrungen. surgenten bestehend, Frist gebeten und erkl beit von der Unterwerfung Munkacz, auf welchen da ebessert und die! Verbindungen Ucbrigens sind in der Umgegend genten mehr 1

Die russischen Truppen zufclze, Ungarn unD (General Rudiger) b!

von Skole her j fontrahirter

Die Besaßung dieser Festung, hat sich noch nicht ergeben, irt, sich ergeben

weise Art. 2 und 3 des Gesezes vom rung’ der Art. 16 und 60 der aus dem Geseße vom 23, Febr an dem in den Provinzen Star! prozeß für Civilpersonen ), 98, Oltober 1848 (über die Einführung des Strafverfahrens mit Schwurgericht 111 Oberhessen ) vom 2:

s diese Cr 3 theilweisen zefinden den Kapitalisten und Kassen - rinaung disponibler Gelder zu erleichtern Geldverkehr Lantes - Kredit - Anstalt ie Fonds und Zuschüsse der Landes - Kredit sien, welhe zu dem Zwecke der Anstalt vo in Depositen, je nicht vor- 1 temporai

zri wollen, #o

tatt; 1) wenn ein {l ablehnt oder scine Stelle n 6 unsähig wirdz 4) wenn einem Abo 1 Besize eines solchen

Starkenburg und hervorgehende Modification in der Staatsbürgerrechts gehindert ist; 2) wezen Diebstahls, Betrugs, Uäterschlagung, Fälschung odex i cktrafgescßbuche genannten oder Correctionshaus auf ein Jahr oder länger

3. Februar 1849 en in Kapita Privaten und Körp

den Beständen der (heilhafter und sd en Zuschlissen au | Kaufgeldern und Geld-Ablösungen | Nealrechte des Fiskus, j Fur die Sicherh(

oder 3) tegen cines

Ner My 4 e - r Y oder Vergehens zu ershaften aufgenommen werden,

Syar - und Stiftungskassen, wel mneller untergebrächt werden fönnen,

3 der Staatskasse und in eingehenden Domainen ur grundherrlihe Gefälle und welche an die Kredit-Anstalt abgegeben wer it der bei der Landes-Kreditfasse an legten Gelder haften zunächst die Aktiv-Forderungen cinen gesammten Einkünften, u leihen su@cht, gerichtlichen Hypotheïen nit ing geeignete l chte zu einem Taxwerth von 1 dem doppelten Betrage der Schuld oder nach Ermessen Anstalt anderweite Sicherheit zu bestellen.

tem Soldatenfreunde nur das dritte Armee-Corps cibt bei Kashau und Eperies fonzenirirt. theilt die „Ergebnisse der Denselben zufolge der Einnahmen 7,026,356 Fl. 409 Fl, indirekte Abgaben 4,184,044 974,901 Fl.

Verbrechens

Siebenburgen ; Dienstentsezung 1 due ver Vil fräftig verurtheilt worden ist,

Das Großherzogthum Wahlbezirke eingetheilt, welche in der Anlage A, bestimmt sind.

wird zum Zweck der Wahlen

diesem Gesey näher die Ubstimmung

ziellen Gebahrung im

betrug die Gejammtjumme ‘ersten Kammer die Absim n direkte Steuern 1,867, Fl., Einnahmen von Ausgaben hingegen bet huld 2,786,858 Gl. Fl, Ministerium des 1,265,006 Fl,

Darmstadt und Mainz wählen «in jeder wählen ein jeder einen Ab-

n

Die Wahlbezike die übrigen Wahlbezirke eiten Kammer,

Wahlbezirke einen Abgeordneten zur ersten Kammer, iverden je zwei nah Anlage B, zu dicsem einigt, welcher einen Ab Die Regierung bildeten Wahlbezirk cinen

Ubgeordnete, ibeirud in Wider\pruc)

geordneten zur

Staats-Einkommen U. }. w. rugen 14,934,174 Fl,, und zwar: Staats= Hofstaat 269,652 Fl., Minister-Rath 15,152 Acußern 86,701 Fl., Ministerium des Jumiern Krieges 7,768,711 Fl., Finanzen Unterricht 87,914 Fl., Handel und Kultur und Bergwesen

Wer von der

dann der Staal m1

t - Anstalt Gelder

stehenden Bestimmungen 1nd fassungs-Urfunde, jedoch mit Ausnahme der in dem ersten Absaye des Art 61 enthaltenen Bestimmung , wonach kein Mitglied der ciuen oder der an deren Kammer. sein Stimmrecht duch einen Stellvertreter auLüben lassen Instructionen

Darmstadt und Mainz wählen ein jeder Von den übrigen Wahlbezirken Gese zu einem Wahlbezirk ver- geordneten zur ersten Kammer ernennt.

ernennt für einen jeden nah Anlage A. und IRablkommissär, der die Wahl zu leiten und bachtung der Vorschriften diefes Gescyes zu überwachen hat. Sobald dur Unsere Verordnung die Vornahme der verkündet is, hat auf Aufforderung des ersten Kammer der Ortsvorstand einer jeden wovon die eine die Stimmberechtigten bei der Wa und die andere die Stimmberechtigten bei der Wahl zur ersten Diese Lisien müssen mindestens acht Tage vor der Wahl des eiten Kammer drei Tage lang auf dem Gemeindehause nach lnng ofen gelegen haben, Ueber etwaige nur binnen cheidet am vierten Ta ihre Entscheidungen, je nachdem sie l zux ersten oder zur zweiten Kam- Diese Wahl - Kom- oder dem Beigeordneten und aus bestimmten Mitgliedern des Gemeinderaths. 3 Gemeinderaths in einer Gemeinde, so zieht 3eigeoidnete für jedes fehlende Gemeinderaihs- hinzu, Nach Ablauf des darüber, daß

Ministerium des | v 0 918,209 Fl., Justiz 243,935 Fl, nländische Grundstücke : autcu 41,267,628 Fl., Landes | Gegenstände und Reali Behörden 205, 218 Fl.

ßen auf dem Gebiete der Wissen- Literatur unseres Vatcrlandes is von dieser Erde ge Ernst vou Feuchtersleben ist nicht mehr. 1fmonatlichen {weren Leiden. Feuchtersleben war im dem März 1848 Vice-Direktor der medi dem Ministerium Dobblhof das Unterrichts-Ministeriums,

standesherrlichen Verordnung hlen, mit Ausnahme des Art, 16, der auch

über die Vornahmen der Wa 4) die Verordnung

auf die Wahlen zur ersten Kammer ausgedehnt wid: vom 29, März 1820 über die Bildung der Wahlbezirke; 5) die 31. März 1820 über die Iählbarkeit dexr Kapitalisten z 98, September 1842, die Abänderung der aufgehoben, und

19 4190 Fl, Kontroll

Eine der bedeutendsten Grö hlkommissärs für die Wahl

Gemeinde zwei Listen an- hl zur zwei-

Cr starb am

cs Gesezes vom Art, 16 und 60 der

Oten Nachts nach für Jahre 1806 geboren z vor zinishen Studien , erhielt cx untex Amt eines Unter-Staatssecretairs D

erfassungs - Urkunde beiresfend , sind es treten an ihre Stelle die Bestimmungen dieses unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Darn:stadt, den 1, September 4849.

Ludwig Verzeichnisse

ten Kammer, Kammer enthält, Abgeordneten zur zw vorheriger Bekanntmac dieser Frist zulässige Einwendungen ent} Kommission und hat über diesclben und die Liste der Stimmfähigen bei der Wah mer betreffen, zwei besondere Protokolle mission besteht aus dem Bürgermeister ¿wei durch das Loos sich nicht zwei Mitglicder de der Bürgermeister oder der Mitglied einen der älteren angesehenen Ortsbürger vierten Tages sendet die Wahl-Kommission eine Beurkundung pie Listen die geseßliche Zeit hindurch offen gelegen haben, au die betreffen- den Wahl-Kommissäre ein,

Die Wahl erfolgt

Sefterreich. Pesth, 1. Scpt. (Ll.) Vor einigen Tagen wur- den ämmtlichen Professoren der Universität von Seiten der Central rsuc\ungs - Behörde folgende Fragepunkte zur Beantwo 1) Ob sie die Huldigungs-Adresse an die nal rortbestehende revolutionaire Regierung eigenhändig unter ‘eichnet und welchen Antheil sie au der behufs der Abfassung jener )idresse angeordneten allgemeinen Sißung genommen? 2) j Professoren , Militairstelle in welchem Verhältniß

A Lt 2 Stgatesiege9,

ge die Wahl-

angeordnet

dermaligen \ lombardi) ch

venetianifche Kammern.)

geseßlich der Verzollung unterliegenden befugten Zoll - - Verzollung unterzogen wer=

Rerbraucbe e Berbrauche aufzunehmen.

C, e unvermuthzet Reichsverwescr Hofe und Ihrer Majestät | istatten. Der Erzherzog verfügte wagen nach Kranichstein, wo si der © befand, und überraschte die dortige 7 Nhr Abends

Darmstadt,

Königreich Waaren Dürfen uur bei einem der dazu ten Königreiches der Eingangs Dem triester Hauvtzoll-Amte, so wie den übrigen Zoll-Aem- tern ves küstenlänDischen Gebietes, ist die Vornahme der Verzollung ï b) Auch dürxsen die gedachten tüsten- \ändishen Zoll -= Aemter für jene ausländish verzollten Waaren, welden Die Richtung in Das lombardi\h venetiani\chGe Kömagreich ge geben werden will, feine Ersaß =- i 4 ländischen Verkehr ausstellen. dem fkuüstenländif oem lombardisch=-venetianischen Königreiche zu durfen von den füstenlándischen Zoll-Aenmtern nicht in Baarc genommen werden.

Aemter des genannten der Königin von Gk i sich sofort in einem Vit zroßherzoglice Hof mik jei Bersammlung,

nach Franf

nvromittirten Professoren zu ihrer Rechtfertigung oder Entschul- anführen köunen? Allgemein bezeichnet man den Juri den Verfasser der fraglichen Adresse, während An er Diskussion Uber dieselbe des Ausdruc edient haben sollen.

L i ri

{olcher Wagren unter\agkt.

nem Gaste welcher er zu Tafel blieb und dann um / furt zurüdkehrte. vie Königin von Griechenland

fs „tyranni Gewiß is , daß Professor i N.dizinalwesens unter dem republikanischen per Chemie-Professor Neutwich, in richliger Borgus- was ta kommen mußte, unsere Stadt vcrlassen , in aber das Gerücht begründet ist, unscrer vorzüglichsten Professoren ‘eiben wären, muß die nächste Zuk nan einer radikalen Epuration unseres 1 | audere Neuerung, die man damit in die Lostrennung einzelner Fakult sebung nah andercn Städten.

(ät werden.

einzelnen Gemeinden Wahl - Kommission der Gemeinde von ven in dieser Gemeinde Wohnenden, Darmstadt und Mainz werden durch die Wahl-Kommission in Dasselbe kaun in den auderen Städten ge- Bahl- Kommission zweckmäßig erscheint, i Bahl-Büreau, aus cinem Mitgliede des Ge- | wmeinderathes und zwei anderen Ortsbürgern bestehend, niedergeseßt, L Büreau wird von der Wahl-Kommission ernannt. f

Die Wahl erfolgt in jedem Wahlbezirk an einem und dem- uud Nachmittags von | (fom Lokal der Wall mindestens dreimal 24 Stunden vor Beginn der Wahl in jeder einzelnen Gemeinde durch öffeutlichen Anschlag und duxch öffentliches Ausrufen befanut machen | So weit ausführbar, werden sämmtliche Wahlen in allen Be- ¿irten an cinem und demselben Tage vorgenommen,

in dem Wahlzimmer einen der guf ter laufenden Nummern versehenen Stimmzettel, trägt | cite die Bezeichnung desjenigen, den er zu wählen be- absichtigt, ein, und legt den Zettel in deu verschlossenen Stimmkasten. Wer des Schreibens unkundig is, oder seinen Stimmzettel nicht selbst chreiben will, kann sich dazu eines Mitgliedes der Wahlkommission bedienen. f hlaft ist ein Protokoll aufzunehmen, welches kie Namen der Abstimmendcu, jede Abstimmung mit Angabe der Nummer des betreffenden Stimmzettels, so wie auch das Nesultat der Zusammenstellung der Stimmen, zu enthalien hat, Es wird von der Wahlkomnmission unters{rieben und mit A lichen Stüunmzetteln und den fonstigen das fragliche Wahlgeschäft betreffenden ête l Eine von der Wahlkont- mission gefe1tigte und unterzeichnete Abschrift dieses Protokolls bleibt zur Eusicht der Betheiligten drei Tage lanz auf dem Gemeindehause offen l Jn den Städten Darmstadt und Mainz, überhaupt in ben Städten welche dur die Wahlkommission nah Art, 12 in Wahldistrikte getheilt werden, woird die erste Berebnung des NResultats von den Wahlbüreaus, die zweite von der Wahlfkommission vorgenommen, an welche jedes einzelne

O Atten einzusenden hat,

H heilten Stimmzettel, so wie solche, welche r für denjclben von einem Mitgliede der schrieben sind, odcr welche aus de | Wahlfommission nicht zuzulassen, und Stimmzettel, welche den nicht hinreichend erkennbar bezeichnen, bleiben bei der unberücksichtigt. j Erwähnung geschehen,

oder Anweisbolleten für den in c) Zoll-Sicherstellungen sür die aus chen Gebiete mit Ueberschreitung der Zo versendenden Waaren

Distrikte getheilt, \chehen , in welchen dies der jedem Distrift 1j ein eigenes

bohen ¿Frau

oa ite E

dem zufolge den meist Gravirten anzu=-

ltenburg. Altenburg, 9 Ueberhaupt sicht

deutsche Frag andschaft gelangt:

Grundsaß ausgehend, Frankfurt a.

unft entscheiden. niversitäts-Person Verbindung äten von ihrer Mutter

Muúünchen, 2. die Zwecke einer politischen Mission des ien, Grafen Luxburg, melden, kann auf vas bestimmtesle als völlig grundlos bezeichnet werden. burg ist in Urlaub und lediglich in Familicu-Angelegenheiten, ins uder zu besuchen, nah Mannheim

Bayer. bayerische Blätter über bayerischen Gesandten zu

age Vormittags von 8 bis - z Der Wahlkommissär | Kt Staaté-Hegicrung an National - Versammlung un gsangelegenheit gefaßten Beschlüsse für unser Herzogthum Gesepßeskraft haben, haben wir nicht nur seiner Zeit sowohl die von de1 Bersammlung beschlossene Neichsverfassuna, als auch das sondern uns auch bei derjenigen

deutsche Verfas

it und dercn Ver te Tyrnau der Siß der juridishen Fakul yerlässiger Quelle vernimmi, cheint mc t daran gedacht zu haben.

besondere um einen kranken

gehörige Wahlgeseß publiziren lassen, leftivnote betheiligt, durch welche unter dem 14. April d. 98 deutschen Regierungen ihr (inverständniß mit jener Verfassung und der auf den Grund derselben erfolgten Kaiserwahl gaus- deutschen Regierungen, Bundeestaat

(Nurnb, KN-017,) ATE Dele U /LUDP, von Ul vier an und sebte seine Reife nach Mün

Augsburg, 3. Sept. heit der Prinz Luitpold la mend, auf der Eifenba

daselbst auf dieser h Die Uebergabe Ko Waffenstillstande is noch eine zweifelhaste fv sind die

oldatenfreund.,)

Obwohl Klapka die beste die thn umgeben, hierzu nicht geneigt, der mindrr aus kompromittirten Leu fte also mehr von der Mannschaft zu erwarten Dinge unterrichtet, ere hierzu zwingen wird.

Württemberg. Stuttgart, 4. Sept. (Schwäb. M.) Nach längerer Abwesenheit in St. Petersburg kamen gestern Abend Jhre Königlichen Hohciten der Kronprinz und die Kronyrinzessin Die bürgerlichen Kollegien, die bcrittene Bürger wehr und eine Anzahl Einwohner in offenen Wagen waren dcn Heimkehrenden bis an die Gränze der Stadtmarkung bei Berg ent um sie dort zu begrüßen und nah Stuttgart zu hloßplay, die Planie und Nefk- Die Trommel rief die Bürgerwehr auf D Die Ankunft der hohen Herrschaften verzögerte sich durch den Empfang, der ihnen an anderen Orten ¿u Theil ge worden, bis zu später Abendstunde z i lier; um fie wogte fortwährend eine zahlreihe Masse Lon Einwoh Nah 9 Uhr erschien der Zug: von der berittenen Bürger wchr geleitet, in einem Reisewagen der Kronprinz und die Kron welche von der Bürgerwehr mit Trommel und Musik und von ihr und dem Volke mit lebhaftem Hoch empfangen wur= Hinter dem Reisewagen folgten 41 Wagen mit ven einho lenden Bürgern, an deren Spiße der Stadtscultheiß. Zhre König anm Hauptportqle im \

jenem von der National - Versammlung angebahute! ten bestehen z den Weae zu einer festen und einheitlichen Gestaltung des deutschen Bundes- staats zu gelaugen , und die diesseitige Staatsregierung hat sich dahex drin- geud aufgefordert fühlen müssen, in Erwägung dur ten* Beitritt zu tem zwischen den Königl. Regierungen von Hannover abgeschlossenen Bündnisse jenes Ziel zu erreichen Haben wir uns nun für Bejahung dieser Fr so nehmen wir keinen Austand, Landschaft wolle ihre Zustimmung dazu erklären : dem erwähnten Bündnisse, |0 wie den damit in Bundesschicdsgerichte, beiträtez 2) daß dic Reichs- mit einem demnächst hiesige Land Gesetzes

s Siaatenhaus anlangt, nach

möglichkeit vor, auf von der wahren Lage ntweder sich

wieder hier an. die eigenen Of

Aktenstücken an den hlfommissär eingesendet. | f zu ziehen, 00

gegengegangen, Inzwischen waren der Sc far - Straße schr belebt. den Schloßplaß.

lhafien in ihre Heimat cutlassen. Die 25,000 Mann gerech1 (s vermindert.

lichen und krüppelhs ! Besaßung wird auf ungesähr 20 Besatzung hat sich

beantiagen , daß das Herzogth1

Ie

müssen geglaubt , daher eher vermehrt a meister Guttwein von Graf Civallart Ulanen Festung als Kriegsgefangener. in Komorn schr gut behandelt und Am 2Wsten v. M. wurde der K. russische ‘acsen-Koburg durch die Ungeschicklichkeit [wo Erstere

Andere als die nicht von dem hlfommissson ge- n Wahl;inmmer verbracht worden, hat die

Wahlbüreau

bei der Wahl ausge stehenden provisorische

verfassung, so wie sie vorgelegt is oder 1 fenden Rcichëtage vereinbart wird, 3) daß zu diesem Reichstage, was der Reichsverfassung, was d des Wahlgeseßes geordneten für Vom 5, Aug.

Verordnung der verbündeten Regierungen

die Bürgerwehr bildete Spa : Tri 1e gesangeuen Wre

dürfen in Civilkleidcrn gowat mit dem Prinzen S Fuhrmanns über Almas nah Komorn geführt, al ] it Klayka eine Unterredung hatte und dann seine Reise nach Wien ohne Anstand über Acs fortsehbte.

l ich! z sammenfstellung Eines jeden solchen Umstandes muß jedoch im Protokoll l | ' Stimnt die Zahl der Stimmzettel mit der Zahl derjenigen, t nach dem Protokoll abgestimmt haben, in der cinen oder - cky P odo nich v pi “Pre 6 of C der anderen Gemeinde uicht überein, so werden, wenn diese Unregelmäßig- keiten auf das Ergebniß der Wahl von Einfluß fein i Anordnung des W

und der dazu gehörigen Ausfährungs - Verord- Herzogthum gewählt werde1 1 Bezug auf den Entwurf einer Ausführungs Wahlen für das Bolkshaus betreffenden Gesege andschaft noch folgende Et

haben wirc der Vorbehalts bei - Vorlagen der deu Modificationen, in Ausführung

Venedig, 31. Aug, (Lloÿyd,) Hier sind ferner folgende kanntmachungen erschienen: | i Verwaltung in der Stadt Venedig und Chioggia , 10 er Tage vou den K, K. Truppen wieder ten Seegebietes, zu regeln, wird in Uebereinstimmung mit dem lomb enéctianisben Senat des obersten Gerichtshofes, wie folgt, zur radt: 1) Die Geseße und A J vor tem 22, März 1848 bestar.den, mit Ausschluß aller 11 der

Regierung der Stadt Venedig erlassenen

inneren Schloß

ablfo i(Tard 1 » “Gl v Z j Pi ablfommissars neue Wahlen Anschluß an die Verfassung

vorgenommen, Regierungen

__ Hessen nid bei Rhein: Wabhlges i A N dito ohl Ag » Ed : 4 G E G ie Î IP H O L Y A L gers bereits erwähnte Geseß, die Zusammenseßung der S veren Ber geln beiden landständishen Kammern und die W Abgeordneten Pet FETF End Laut ét: via A L SrGn p egos von Hessen und bei Rhein 2c. Wir haben it Zustimmung Unserer getreuen Ständ erordne zeror ‘hiíer- ütit wie folg g tände verordnet und verordnen hier Art, 4, Die na der Verfas 63 „Mt, 14, er Verfassungs-Urkunde des Großherzogthums den C5) e E , ch L 4 Slaaden zustehenden Rechte werden durch zwei, aus gewählten Vertretern olies zusammengeseßte Kammern aus E

Die erste Kammer besteht aus 25, die zweite aus 50 Ab-

Darmstadt, j j Zuziehung der Wahl-Kom-

evabl-Koimmissär stellt unter Resultat der d mat tas Ergebuiß E O von welchem der gauze Wahlbezirk seinen Namen 2 N Le zu sein, muß man wenigstens eine Stimme mehr aben, als die Yaifie sämmtlicher, die gültig abgestimmt haben, beträgt S N der Wahl-Kommissär eine neue die meisten Sintra: is Wahl ist derjenige als gewählt anzusehen, der „meisten Sli alten hat ( relative Majorität ). gleichheit entscheidet das Loos Kommission gezogen wüd, i Uk 10) Der Wahl - Kommissär macht dem Gewählten und dem Wahl zur ersten Kammer des betref 1 der Wahl, und sendet dem Ministerium des

Verwaltungsrc Ueberzeugung

hierüber ein Protofoll nicdergeseßten x its ‘rordnungen, ire} der Berichts

e : öffentlich befagnnt. wahlort ist derjenige | ( A

vereinbarten ò 1 hat auch der diesseitige Bevollmäc:igie in Srebecck, den Entwurf einer Ausführungs-Verordnung mit der Veranlahung zugestellt «halten , selbigen dem Verwaltungs- Nathe vorzulegen und die ctwa hiergegen gestellt werdenden Bemerfungen so ichleu- nig als möglich anzuzeigen, worauf denn von kem diesseitigen Bevollmäch- tigten die Mittheilung eingelaufen is , der Verwaltungs-Rath sei bei der Erwägung dieses Gegenstandes zu der Ansicht gelanat, daß die Gutheißung oder Ablehnung einer von irgend ciner einzelnen Negierung beabsichtigten Modification des Wahlgeseßes nothwendig zugleich die Feststellung bestimm- ter Prinzipien involvire, und da diese vor gemeinsamer Einsicht in die noch andererseits zu erwartenden Anträge der übrigen verbündeten Regierungen nicht zweckmäßig erscheinen kaun, so sei beshlossen worden, vorerst die Leyz- teren um beschleunigte Volegung der von ihnen beabsichtigten Ausführungs- Verordnungen zu ersuchen und erst wenn deren mehre eingegangen scin wür- den, eine bestimmte Erklärung über die in ihnen enthaltene Bestimmungen / Wenn nun anch în der hierländishen Ausführungs-Veroidnung eine prinzipielle Abweichung von dem Wahlgeseße nicht zu erblicken sein dürfte, so erachtet do unser Bevollmächtigter die Beanstandung des einen oder anderen Punktes nicht geradezu für unmögli, ] müssen wir an getreue Landschaft noch) den Vorbehalt anreihen, daß im Fall eiues später twirklih erfolgenden Einspruchs, dessen Beseitigung außer unserer Macht liegen würde, “der Landschaft entsprechende Abänderungen vorgeschlagen werden, so fern sich dieselbe nicht vielleicht entschließen sollte, die Negierung zu ermächtigen, etwanige Abänderungen, welche von den

- denzeit von der faktischen Nero:dnungen und mit Vorbehalt der Bestimmungen in den Artikeln , treten wieder in volle Kraft, ser - Periode aus der Anwendung derselben Gesrhze seglide Verfahren als gültig erklärt, so wie die von den erlassenen Beschlüsse, welchen der regelmäßige Lauf gegeben worden fannt werden u"d in ihrer Wirksamkeit verbleiven, gesprochene allgemeine Marime wird dahin modifizirt, daß zehnjährige Frist für die Erneuerung der Hypothek 2), März 1848 bis auf weitere andere Bestimmungen aufgehoben ist. [gende Verordnungen erstrecken sih auch auf die Städte 'hioggia und die im Seegebiete inubegriffenen Ortschaften, fanutmahung Sr, Excellenz des Herrn Kaiserl, bevollmächtigten d November 1848 und die spätere dur welde die Cinmi- anistisden Repräfeutanten

gewichen würde. Berliit, Staats-Rath | n

ch jedes in die- hervorgegangene ge- Justiz - Behörden

(absolute Majorität), 2) Es wird jedo Bei Stimmcn-

welches von einem Mitgliede der Wahl- Art. 3, Die Ab : / 3)-Die im §. : Abgeordieten zur zweiten Kammer werden unmittelbar die peremtorische

ar - Verschreibungen vom

ßherzogthums gewählt, welche bas

Wahl-Kommissär für die enden Bezirks unverweilt die Anzeige Innern die Akten ein, A 47 Sobald der Wahl-Kommissär für die l Zur erx vermittelst der in dem vorigen Artikel gedachten Anzeige Kenn von erhalten, daß die Abgeordneten zur zw j gewählt sind, ordnet er die Wahl eines Abgeor __ Art, 18. Liese Wahl wird unter Anwendun 14 und 15 enthaltenen Vorschriften, und nachdem da zirke erfolgten Wahlen zur zweiten Kammer min Gemeinden öffentlich befannt gemacht worden missionen und Wahlbüreaus, bei denen die stattfinden , vorgenommen, stadt und Mainz, die Stadt Darmstadt und die Stad übrigen Wahlbezirken nach der Bestimmung der Wahlkommissäre einer der ur Wahl für die zweite Kammer. ‘ah Erledigung der Wahl macht der Wahlfkommissär dem

e t A1 Os des Gro 25sstte Lebensjahr zurücgelegt habenz die zu 1 K Be A a míttelbar von denjenmgen Staatshürgern a M ap r t das 25ste Lebensjahr zurückgelegt haben, überdies aber dem Staate jährlich eine ordentliche direkte Steuer von zwanzig Gulden bezahlen e | einem nach Anlage B, vereinigten Wahlbezirke keine 1000 Slimmberecht{gte vorhanden sind, so soll die Zahl von 1000 durch vie zunächst Höchstbesteuer- ten m Le Be ergänzt werden, A T as Recht, zu wählen, wird nicht ausgeübt v jenige welche 1) nach Art, 16 der BerfüMüngs - Urkünde , Steve Mit 4 und 3 des Geseges vom 28, September 1842 (die Abänderung der Art 416 und 60. der Verfassungs - Urkunde betreffend), mit den aus dem Gesebe vom 23, Febiuar 1849 (betreffend cinige Abänderungen an dem in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen bestehenden Strasprozeß für Civil personen), und aus dem Nachtrage zu dem Geseze vom 28, Oktober 1848 (über die Einführung des öffentlichen und mündlichen Strafverfahrens mit

Wahl zur ersten Kam- Venedig und Fommissärs, (Hrafen Montecuccoli, vom höchste Entschließung vom 15, Dezember 1848, {hung der politischen kamerdlistishen und mont der Tribunale untersagt des genannten

Wenn jedoch in eiten Kammer in dem dneten zur ersten Kammer an. | er in Art. 12, 1: s Resultat der in dem Be- 18 drei Tage zuvor in dem ist, bei denselbeu Wahlkom- Wahlen zur zweiten Kammer den Wahlbeziken Darm- t Mainz und bei den

Kommissärs ährend der Dauer n 26. April 41848

Bekfannimachung bevollmächtigten vom 14, Februar l. J.,, wonach derjenige, welcher w des Gesehes der faftishen Regierung von Venedig vor das 21ste Jahr zurückgelegt haben wird , als majorenn für alle im §2 des dsterreichishen Civil - Geseybuches berüsichtigten Verfahren betrachtet werden soll, obglei er jeßt das 24ste Jahr noch nicht zurückgelegt hat. c) Was das Gerichts - Verfahren bei {weren Polizei - Uebertretungen be- {rifft, wird in Uebereinstimmung mit den Verordnungen für die übrigen

i i Bei dieser Sachlage Haupiwahlort ift bei g

Hauptwahlorte

1625

Gebietstheile des Llombardisch-venetianishen Königreichs erklärt, daß die Gericht8barfeit, welche den K, K, Delegationen , der K. Regterung und der Hoffanzlei zugetheilt war, von nun an ín zweiter Fustanz vom Kriminal- Gerichte untd in Dritter Jnustanz vom Appellations - Gerichte zu Vc ausgeübt werdem soll. 5) Soll mit der gegenwärtigen Beka machung Die mit Hof - Dekret dem K, K, lombardisch - venet schen Senat des Hödsten Justiz-Tribunals vom 22. 2 vember 1848 ertheilte Bewilligung, bei den Hypgoihefken - Aemtern zu Udine, Treviso und Rovigo

Hvopvotheken-Verschreibungen, betreffend die dem Hvpotheten-Amte in 2 unD Chioggia zustehenden Tmmobilien, vornehmen zu dürfen,

6) Die Appellatíons-Section dritter Instanz in D ben erflärt und Dem lombardisch-venetiani}cchen L

Gerichtshofes wieDer der Gerichtsbarkeit zugetheilt u den ädte1 Venedig, Chioggía und dem jet wieder otfupirten biete gehörte. 7) Tas AppeUations-, Civil-; Kriminal- und Handels die Hypotheken ämter von VeneDig und Cbioggia , die Prät+x zu Bencdi 116 F ) neng

oggia, werden provisorisch in der Ausübung ihrer betre Iias das Ayyellatious- und Kriminalge:icht sich die Gerich:sbarkeit desselben für jeyt 11 und Chioggia und auf das von den K iscrlicbhen

Seegebiet und wird in der Folge vom lomk des obersten Gerichtshofes ter Tag Jozcei en Gerichtsbarkeit sich in Be ref des App s l der venetianishen Provinzen Und 1 Krim d über die ganze Provinz Venedig erstrecken wind. Benedig, : L Kaiserlibe Civil- und Militair-Gouverneur, Geheimerath, Veneral der Xa vallerie 2c. 2c. V Orts.

Zur Megulirung ter politischen Verwaltung werd l uf î Stádte Venedig und Chioggia und die anderen im Scegek egrifsenei Ortschaften, die in den übrigen Theilen des lombardi|cch-L en nigreihs bereits weiüfentliwten Proclan ( l 1

Nugust 1848 in Ausubung gebracht.

f vie oon der Armee- Juntendanz veröffentlichte A1 Teldmarschalls Grafen Nadeßky sämmtliche Provinzial - und Central - Behörden erlas stimmungen und Verordnungen, vermboge welch \chriften Der legitimen Kaiserl. Behörden aus; fizirt wurDen, für wirfungslos erklärt sind, Dies von den Be- fórderungen, Substituirungen und Versetzungen der Königlichen Kommunagli- Beamten, wie überhaupt aller direkt oder indireit von den politischen odex Kameralbehörden abhängigen Aemter. Jn gleicher LLeise, wie für die Lon

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bardei bestimmt worden is, werden für jeut auch die Aemter der Iegierung - Magistrats eben so wie die | n, aufgelöst, an teren Stelle einstweilen ein Ordnung zu treten hat, das cinen Wirkungskreis über die Stadt und die zum Seegebiete gehörenden Ortschasten erstrecen wird, und für welches 1d mir die einstweilige Ernennung der Beamten vorbehalte, Für jet v

ben jedocl die Niertel -Kommissariate unter der Benennung „Ui öffentl Ordnung“// in AÆirkfsamkeit. Was das Central-RechnungS8amt, das Ce1 amt dcs Fisfus und die Post-Direction aubelangt, so werden die \ enommen werden, Vie

i Aemter \ind cir. |t-

tra nt Der ¡TNMIONI I D

It eformeun mittels der betreffenden Direction Beamten Decr neuigestalteten oder provisorisch au eilen nach den bestehenden Quiescenz-Borschristen zu l respektiven Ansprüche in der im österreichischen Reglement IBeise geltend machen. Venedig, 27. August. Dere Bekanntmachung betrifst die Anordnung, daß die

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¡iFEL - venetianischen Königreiche erlassenen Vorschriften, l f Der mit 3% verzinslichen Kassen - Villets (viglietti de tesoro) auG auf die Städte Venedig und C zia und die Ubrî

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ï gen in Den Lagunen legenden Ortschaften ausgedehnt werden.

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ten sin die Halboffiziellen Blälter Patrie und Moniteur d2U

S oir ermáchtigt, dieselben für gänzlih unbegrundet zu erklären, Der Staatsrath hat sich so ebun sitlich der in Bclle Isle

l cfinolichen Juni-Gefangenen fün vortation nach Algericn

entschieDcn. Sie sollen dort unter militairischer Disziplin tehen,

aber Uœc f

Ablauf ciner Probezeit Kolouisten und Eigenthümer iverDen. Au l rft der tl

rc in Devyortatio! rft der Staatsratl) Iahricbeinliclz wird man Mayotte on Mozambique zunt Deportations orte wählen.

Der Est a fette zufolge wird der Finanz ct Entwurf über Die Getränksteuer, durch es Budgets zu deen beabsihtigte, wegen des s Den er in Der öffentlichen Meinung und jeßi eils finDet, zurüdcknehmen.

Die Fregatte „Reine Blanche““, die durch di ¿Februar=Rc volu tion ibren Nam3en verlor unD 1n Constitution ‘““ umgetauft wurde,

u Bef Marine-Ministeriums ihren alten Namen wie

tellung ou ì T In | y

rof ritanien

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FTufßlaæud und Polen, Sf. Petenopurg, 1. Sept Jn v.) Das 2ste Armee-Bullelin lautet:

Ein Bericht des Orneral Adjutanten Lüdcrs besagt: General Grotcnthjelm, fobald die Brwegnug unerer Truppen von Hern

jc

tadt nach Múhlenbach zu seiner Kenntniß gclangt, ist unverzu

wie eS voraussichtlich fur diejen Fall bestimmt war, von Kis

1ach Klausen burg aufgebrochen. Zwischen Mocs und Aratit wur den am 14. August die Kosaken seines Bortrabes von feintl Reiterei, die zwei Geschüße bei sich hatte, angegriffen; nach einem fleinecn charmuügel sah si lebtcre genöthigt, zu weicten. Des

finten. Zur Verfolgung des Frindes, Der sid

ges besebte General Grotenhjelm Klausenburg, | l l | Großmwardeinr zurückzog, wurde dcr österreichische Dberst Urban mil

(

4 Bataillonen Fußvolk, 2 Sotnien Kosaken und 9 Geschutzen ab

j

| ge\chi ctt.

| General Diek, ver die Bestimmung hatte, in die Bewegung | Des General Grotenhjelm auf Klausenburg einzugreifen ind Ur | VerbinDung zwischen seinen und des General Adjutanten Luders | Truppen zu dienen, rückte am 15. August in die Stadt Tordau

ein, wo er Von ciner Deputation empfangen wurde, Die Einwoh ner Der StadDt legten vollkommene Untecrwürfigkeit gegen die ret mäßige Obrigkeit an den Tag und licfcrten, auf Verlangen, alle Waffen aus, die sih bei ihnen befanden. Diese Waffen sind bereits den Sf\terreichischen Autoritäten überantwortet,

Nachdem er sich dieses Auftrages entledigt, wandte sich Gene ral Dick, um zu der Hauptmacht des General Lüders zu stoßen, nach Múhlenbach, woselbst er am 17. August eingetroffen sein muß; um züAgleich dem Heerestheile des General Grotcnhjelm bei der Besebung Klausenburgs mehr Anhalt zu verschaffen, wurde Die Abtheilung Des Grafen Clam, die bis dahin als Garnison in Ma ros-Basarhely geblieben, nach Bistrip und Deß verlegt.

sich der Feind in beträchtlicher Stärke, obre und Lehsnek gezeigt, {hob Ge-= Piski nach Deva Szasvarosch nach Piski vor, In Deva, wo das váhrend man Schießbedarf zubereitete, in ¿ite der Fcind 10 Geschüße, eine Menge einige Fässer Pulver zurückgelassen. Ge- n alles dies nah Mühlenbach

Auf die Nachri mit 15 GeschÚü neral Lüders bie Vorhut seines Heerestheils aus {eine Hauptmacht aus

anzugreifen, fal 3, wahrscheinlich,

und Womvben 1 f sofort Anstalten, u1 nach Karlsburg abzusertigen,

Frühe stellien sich bei General Lüders die in dcr un=- ß Görgey am

August in der Menge Walachen und Sachsen ein, i berichteten, ; die Waffen gestreckt, General Lüders dem Befehlshaber rurch einen Parlamcentair den bei 1 Tie Unterwerfung Görgey's be= aufzufordern , entweder gleich= Siebenbürgen zu entfer- m nächsten Tage angrciscn wurde.

Dobre cine andere : eine Verstärkung aus dem Va=- emeinschastlich die

Hauptarmee

ihren Fuhrer den oder sich aus

"ders zu ergreifen bea tellte General Lüders die wo alle Ausgänge der qufen; um jcdoch unnúgtes Blutvergießen zugleich einen -Parlamentair mit der Ausf- die Insurgenten er bei ibnen befand, brach schnell die Unterre- Gerücht von Görgcy's Capitulation 1) ein starkes Heer zu bercit, dem Angriffe der Russen zuvorzutom- elmehr felbst angreifen.

hafte sgesagt hatten, daß Verstärkung an sich gezogen, befahl General Engelhardt, cine feste Stellung einzunehmen, die von der Stadt wie Bald jedoch erschienen um 24 Stunden Be- dem Bemerken bewilligte, daß zu ergeben hätten und er nur scine Ver- ver{präcbe,

verhindern,

Bem, der \ich

x R411 Ci 44 ¡OTDeruna, I

daß ihm (Ber

der Feind in der That

ist und alle Zugänge

auf Gnade und Un( mittelung beim General Feldmarschall / sie sich gutwillig sugten und waffenlos un=- zugestanden

Erwägung dessen, daß seren Truppen

ürden, auf welche Görgey en 18. August um welcher, nachdem Bcm abgereist war

entaegenkämen, dieselben Bedingungen C die Waffen gestreckt. Nachmittags (um sich, wie er sagte, ; Kommando der Insurgenten-Truppen Chef, zum General zeu Hecres-Abthei=- den Parlamen

\talien zu begcben), Das Y j n feinem Stals nach Piski und ergab sich mit seiner Hierauf schidte General Luders zugletch

und decn Adju-

(eriimano}]

Lieutenant vom Generalsta

stellten die Ge- Avantgarde ab.

e otar y - O) I veitand aus 12 Ba

! o db:

der Bestand-

obre und eine : aben wünschen.“ Bon unserer Haupt-Armee wird berichtet:

J war das Haupt -Quartier mit 5 je und 3 Regimentern von der 12ten Infante- rer Artillerie, dem Husaren-Regimente Erzher= rregulären Brigade, in Großwardein. ihm beigegebenen Kosaken- blieben in ihren Quartieren zwi-=

Abtheilung in

18. August

Ferdinand un®D 3te ÎInfanterie=(

Regimenter

ropol, welches die uns übergebene l ist zu der Abtheilung des Ge- gestoßen ; diese besteht aus 3 Regimentern

Kavalleric-Division, dem Kosaken-Regts reitenden Artillerie-Brigade und be- 3owachung der ungarischen Kriegsgefan=-

as „Sager )

neral-Adjutanten U

ral T\scheotajef} befehligt, nd der Umgegend geblieben. Lieutenant Karl

»iandquartietren p l its befand

lich mitgetheilten Nachricht, stand Mann in der Gegend von Bes wurde am 17. August das wos=- beritiencn Geschüßen abge-

n Vorgey pel

\n\urgenten

e

( von Arad geneigt ei, zu crgeben, licß General = Schwadronen Rciterci und 50 Mann Ko- 5 t von Arad) rücken, um gefangen nach Sarkad

österreichischen Höchst- Division des General zur Ablösung der in

nach) Kare Sm diese Festung zu bef ! f Rudiger den nau crsuchecn, 2D zu dirigiren stehenden österreichischen Brigade. Uebercinfiunst Buturlin 2 Schwadron Hierauf legte , Waffen und J er Festung; ihre Bedeckung bildete: ein Bataill „Feldmarschall Fürst von Warschau“ (von der jutanten. Paniutin), welches 10 angekommen war,

ommandirentcn Baron Y

ADqutanten

Kommandanten rad am 17. August um om Husaren=-Regimente e ungarische Garnifon,

Ce

lhr Nachmittags

„Feldmarschall Radcbly“

\chirte aus Jäger-Regimente Division des Gèneral-A ben von der Armce des Baron Haynau 4 Schwadronen vom Ulanen-Regimente „Erzherzog Schwadronen und 50 Mann Kosaken vom donschen Regimen Festung fand man 143 Geschüße chiedenen Kalibers, gro heure Magazine vou “Kri

„Feldmarschall Radebky““, verschiedener Gattung ße Vorräthe an Leben egs-Material. der Beseßung die Festung Schlick und

Arads úbergab General- Truppen vom B E fe Corps des Grafen führte unsere Schwadron Hus