1849 / 254 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

revolutionairen Bataillone erneuert

Mitglieder der aufgelösten Z

worden. |

Neapel, 3. Gaeta, um wieder ebenfalls dieser Tage erwartet 1 Von der italienischen Gränze, B. Sept. (Wanderer.) Der Großherzog von Toscana hat eine cigene Kommisston bestellt, welche den Zustand der Pfarreien von Livorno untersuchen En De i¿aneten Mittel zu deren Organisirung in Vorschlag bringen joll, geeignet - C strenge Verbot gegen das O eff- n

Dr. Gels, eimn

Morgen verläßt der König Der Papst wird Portici. mi

Sept. (Lloyd.) hier seine Residenz zu nehmen. ind begiebt sich dann nah

In dersclben Stadt wurde au das Bei nen der Verkaufsläden an Festtagen eingefuhrt. gewesener Klubs-Präsident, wurde verhaftet. _ L l Nun der Friede mit Piemonk hergestellt ist, will e E Regierung auch hinsichtlich der auf sardinisätem Serte befind e Lombarden, Ungarn und Polen zu einem Endbeschlu}se Tommen, E wurde sona verfügt, daß denselben Radebky's Amnestie - Procla- mation bekannt gegeben werde. Wer jofort in die Heimalt zurüd- ej zukehren wünsche, werde auf die schon früher bekannt gegebene Urt Ti

C ( D y vor ft (ck nto lotte aber nach der Gränze gebracht werden, wer in Sardinien bleiben, aber

¿ S : , 4 9 0 nit als Militair dienen wo? u erese L t lihen Ruhe und Sicherheit uber jeine Unterhaltsfähigkeit auêwe1 wW

sen; wer als Soldat verbleiben wolle, müsse sih ganz und gar der | w Militair-Ordnung unterwer[en.

Lu

Berliner Börse vom

W echsel- Course.

0 |

Kurz

2 Mi. Kurz

2 Mi, Z Mt. 2 Mt. 2 Mi. 2 Mi. 2 Mi. S Taxe 2 Nt. Z Mi. 3 Wochen -—

.. 250 Fl. | .. » 200. Fl, | |

Amsterdam «»...-

dos

300 Mk.

300 Mk.

I Lst. | . 300 Fe. | Wien in 20 Kr. „eo... oco... 000 150 F1 | Augsburg 150 FI1. 160 Thle

| 100 Tklr.

Hamburg do.

London

| | | | j

Breslau N

Leipzig in Courant ina 14 Thlr. Fuss. « [0 FI. 100 SRb1l.

Frankfurt a. M. südd, W 4 Petersburg « 106% Inländische Fonds, Pfandbrief-, Kommunal - Papiere und Geld - Course. U

Zf.| Brief. | Geld. |Gemw. | z{.| Brief. | Geld. | Gem.

Preuss.Frerw. Anl 5 106% 106% Pomm. F fdbr. ZZ| 96% | 95% | &t. Schuld- Sch. 3: 89 E82 Kur- u. Nm. do. 3 96% _— Seeh. Präm. Sch. : 01 % A Scblesische do. \3 K. u. Na.Schbuldy, 35 8 {7 do. Lt. B. gar. do. 7 Berl. Stadt-Obl. D 104% 103% Pr. Bk-Auth.-Sck

do. do. 35 -— 8 17

W'estpr. Pfandbr. 3% _— 89% Friedrichsd 0x, 4 - 99% And. Goldrma.à Oth do. do. 35 S) Discwnto. Pfandbr. 35 917

erat eini E Em T | | | |

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Grosah. Pozen do, | \

Üstpr.

Ausländische Fonds S j ; | Poln, neue Pfdbr. 1 do.beiHope 3.4.8.) 4 do. Part. 500F.| 4 do. do. 1 ‘Anl./_ -_ | do. do. 300 FL |— do. Stiegl. 2. 4.A. 905 Hamb. Feuer-Cas. 37 do. do. 5. A. 892 88% - do. Staats-Pr. Anl do. v. Rthsch.Lst.) anns 109 Holl, 25 77 Int. 25 do.Poln.SchataO. 81 | 81 A | Kurb,. Pr. O.40thb. do. do. Cert, L.A. 5 92% 91% | Sardin. do. 36 Fr. |- / do.do.L.B. 200FI.|— EiS | N. Bad. do. 35 FI.|—| 183

PoL a. Pfdbr. a.C.| 4 |

Í - | Russ.Hamb. Cert. | & |

Real besuchte er den Conseils - Prásidenten auf | Orlando und Aristezabal, die Kommissare, sendet waren, sind nach Madrid zurü.

Anzeigers ist Seite H Ey treffend die Errichtung von 30 Benefiziatenstellen

Dunstsättigung - |

lle, muß sich im Interesse der óffent- | wetter .

i E A I Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm.

Die mit 34 pCt. bez Actien sind v. Staat gar

Berl. Anh. Lit. A. B.

2656 22 | Halle- Thüringer Cöln - Minden

Bonn - Cöln

Steele - Vohwinkel 5 Niederschl. Märkisch.

Oberschl. Lit. A.

3Z| | Cosel - Oderberg -..-«

1674

í i 7. S der Spanien. Madrid, 7. Sept. (Fr. B.) Lozano,

:chts-Minister, is in Madrid angekommen. Jn Ciudad

ue Unterrichts-Minister, 1) O Buese

die nach Catalonien ge-

Der Minister Murillo ist

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 16. Sept. Im Opernhause. 408te „Ae Vorstellung: Das Thal von Andorra, romantische Vper in Al- ten, nach dem Französischen des St. Georges, [r bearbeitet von L, Rellstab. Musik von Halévy. Anfang 0 Uhr.

Montag, 17. Sept. Im Schauspielhauje. ments - Vorstellung: Rosenmüller und Finke, L Original-Lustspiel in 5 Akten, vom Dr, C. Töpfer. 7 UDL,

147\e Abonne= oder: Abgemaht!

t ihren Berichten zufrieden. Anfang halb

3yroz. 27% Papter. E In der gestrigen Nr. 253 des Staats- 1665 Spalte 2 in der Bekanntmachung, be- 2c., Zeile 27 von en nah „Sittenzeugnisses““ einzufügen l O c) eines Zeugnisses über erfolgte Schußblatter-Zmpsung. Meteorologische Beobachtungen. Nach einmaliger Beobachtung.

Berichtigung.

Königsftädtisches Theater. L 16, Sept. Zum erstenmale: Die Marseillaise. 1 Afr, von R. Gottschall. Vorher : Zum erstenmale wiederholt: Die Lichtensteiner , dramatisches Gemálde in 5 Aufzügen, nebst einem Vorspiele: Der Weihnachtsabend, nach van der Velde’s Erzählung, von Bahrdt. E :

Sonntag, 17. Sept. Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang in 3 Akten, von D. Kalisch. (Mit neuen Coupléts.) Die Musik theils ncu komponirt, theils nach bekannten Melodie en arrangirt von F. W. Meyer, |

Dicnstag, 18. Sept. Zum crstenmale: Millionairs, Lebensbild in 4 Aufzügen, von R. Y i zum erstenmale wicderholt : Die Marseillaise.

Sonntag, 16 : Dramatisches Gedicht in

Abends

1849. 10 Ubr.

14. Sept.

Morgens Nachmittags

6 Ubr. 2 Uhr.

.1335,01’’’Par.'336,12‘’’Par- 336,33" Par. Quellwärme 70° B. -+ 9,8 L -+ 110” R. +— I R. Flusswärme 12,9 R. + 7,1° R. -+ 6, M, -+ 6,6 R. Bodenwärme 79 pCt. 54 pCt 74 pCt. Ausdünstung regnig. | trüb, Niederschlag 0,161 “‘“‘Rh. w. | W. Wärmewechsel + 12,4° i -+ r

70 pCct. W.

ftdruck ... ftwärme aupunkt . 2 Die Tochter F Hahn. Hicxau]

reguig.

A sa e el W.

olkenzug - - «| W. L as L Tagesmittel ; 335,79'’’Par.…. + 10,1 R... -+ 6,7 R... mp

15. September. Eisenbahn- Actien

Prioritäts - Actien. | Kapital.

Stamm - Actien.

Kapital.

Tages - Cours.

Zinsfuss.

Y Tages - Cours. i : j S Sämmtliche Prioritäts-Actien weruen durch

Ct, amortisirt.

jährliche Verloosung à 4: p

E Ertrag 1848.

Rechnung.

in der dazu bestimnten Rubrik ausgefüllt

Börsen-Zins-

93 G | 975 G. 927 G A L 4 | 905 G. 100 6. 917 bz, 1045 G

Berl.-Anhalt. ....«.-« 1,411,800 j

Hamburg....--- | 0,000,000 | 11]. Ser, | 1,000,000 | 2,367,200 3,132,800 1,000,000 80,000 1,788,000 4,100,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 | 1,250,000 1,000,000 | 4,175,000 | 500,000 |

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/60 72% bz. G. do. [E

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6,000,000 | 4 do. Hamburg 8,000,000 | 4 : do. Stettin -Starg. . | do. Potsd.-Magd... lagd.-Halberstadt ¿

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4,824,000 | 4

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4,006,000 | 1,700,000 | 2,300,000 | 9,000,000 | 13,000,000 | 35 4,500,000 | 1,051,200 | |

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652 G. Ler - O! Magdeb.-Leipziger « « O B Halle - Thüringer. 907 B, a j 2 5 E Cöln -Minden,..«+.«+- 5 37 G lo. do. 400 000 D un G7 G C 5 : : 1 300,000 | 367 R Rhein. v. Staat gar. A I / ckrjorität . « 32 (3% bz G. do. 4. Priorität O a A do. Stamm-Prior. | 1.500.000 as ( : z g 2/953 100 | 32/6 Düsseldorf-Eerte n | 9'400. | 06 Niederschl. MärK1sCA. 2,400,000 | 35 | 65 }, Ni A 1 T i 1,200.000 | D do. 0 O. O0 do. Zweigbahn | 252,000 | 1,800,000 | E e 248/000 bi Vil 00. : F), S [ Da oUD | Oberschlesische r 370,200 5,000,009 | )ber: ische L Krakau - Oberschl. 360,000 1,100,000 | T E E000 1 500 000 Cosel - Oderberg . 29), 00 E Steele - Vohwinkel | 329,000 do. do. Il. Ser. | 375,000 3reslau - Freiburg -. 400,000 Berg. -Märk.. „.-«.-- | §00,000

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)üsseld. - Elberfeld...

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Breslau - Freiburg. - Krakau - Oberschl.... Zerg Märk. S TES Stargard -Posen

Brieg - Neisse. | Magdeb.-Wittenb... |

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Quiltungs - Bogen. Aachen - Mastricht

fusländ. Actien Anusl. Stamm- Act. a Aus tand. UCLLUCTEe 5 2,050,000 5 6,500,000 4 4,300,000 | 4

Kiel: AItOUa D: Amsterd.-Rotterd. Fl. | Mecklenburger T hlr.

Vilh. Nordb do T TIOE. | |

Friedr. | 8,000,000 | |— | 4935 a 90 bs.

0 | 99 a Á bz u. G.

| i Schluss-Course von Cöln-Minden 93: «. von Preussischen Bank Antheilen 98 a

B + N l L atio n d Besonders begehrt blieben Staats - 2 huldscheine und

lle Prioritäts- und die meisten Stamm - Actien sind heute

Bank-Antheile.

neuerdings bedeutend gesticegen, und der Umsatz darin war ziemlich lebhaft.

uswärtige Börsen. Breslau, 14. Sept. Holländ, u. Kaiserl, Dukaten 96% Gld. Friedrichsd'or 1135 Br. Louisd’or 112 Gld. Polnisches Papier= | geld 95 Br. Oesterreich. Banknoten 945—s# bez. u. Gld. Staats- \chuld\{cheine 885 Br. Seehandlungs - Prämiensch. a 99 Rthlr. 100; Gld, Posener Pfandbriefe 4proz. 99% Gld. , do. 34proz. 892 Gld, Shlesishe do. 35proz. 945 Gld., do. Lit ß, proz. 98% Br,, do. 34proz. 895 Gld. Preuß. Bankantheils-Scheine 97x Old. Poln, Pfandbr, alte 4proz, 944 Gld, do. neue 4proz. 945 bez. u. Br., do. Partial - Loose a 300 Fl, 107 Gld, do. a 000 Fl. 84 Old., do. Bank-Certif. a 200 Fl. 185 Br., Russish-Poln. Schayz-Oblig. a 4 pCt. 82 Br. Actien: Oberschlesishe Litt. A. 1055 Br. Bresl.-Schweidn.-Freiburg. 82 bez. u. Gld. j z 83! Old,, do. Prior. 102 Gld., do. Ser. II1L 99%; Gld. ODfst- | Rhein. (Köln - Mind.) 93; Gld. Neisse - Brieg 36 Gld. Kra- | fau - Oberschles. 57% % bez. Friedrich Wilhelm? s N | |

|

O L B. 100 Nieders{chl.-Märk.

495 —& bez. u. Br. Durch Gewinn - Realisationen drückten 5

Wilh. Nordb. und Krakauer am Schlusse der Börse

Namentlich \chlo}en Krakauer zu 57/4 Br.

sich die Course in Fr. unter Notiz.

«, Aproz, 85—841, 115;—115, Nordb.

Wien, 13, Sept. Met. 5proz. 98%, %- 7 Pesth

2tproz. 52—51%, Anl. 34: 166—165%. 99: 114 113%, Gloggn. 114 11345. Mail. 83 82—81%, B. A. 1250—45, Wechsel - Course. Amsterdam 1495. Augsburg 1075. Frankfurt 107. Hamburg 157%. London 10 , 51. D 12/2, Fonds und Bahnen fest. Bank-Actien niedriger. Fremde Valuten zur Notiz mehr Brief als Geld. Comptanten neuerdings gewichen.

Leipzig, 13. Sept. Leipz, Dr. P. Oblig. 1035 G. Leipz. B. A, 1405 Br, L, Dresd. E L A Br., 101% G. Sächsisch= Bayer. 895 O, Schles, 85: G. Chemniy-Riesa 26%; G, Löbau- Zittau 16 G. Magdeb. = Leipzig 192% Br., 1915 G. Berlin- Ses Litt, A, u. B, 8% G, Altona-Kiel 98% Br., 974 G. Dehÿ, B. A. 117 Br, 1163 G. Preuß. B. A. 98 G.

Frankfurt a. M., 13. Sept. Die Börse in mehreren Fonds war heute wiederum flau, namentlih gingen die Course der Bad., Kurhess. Loose, 4#proz. Würtemb., Oblig. und alle Oesterr. Gattungen zurück, Badische Oblig, und Friedr, Wilh, Nordbahn

F Q

Markt: Berichte. Berliner Getraidebericht vom 15. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nah Qualität 47 —53 Rthblr. | Roggen loco und schwimmend 24t;— 26 Rthlr, » pr. Sept. /Oktbr. 245 Rthlr. verk. Oktbr. /Novbr. 25 u. 24% Rthlr. verk.

Actien angenehmer. Alle übrigen Gatlungen beinahe ohne Bewe-=

agung. Das Geschäft war im Ganzen von feinem Belang. Man sagt von niedriger Notirung von Paris vom 1lten die. N Oesterr. proz. Metall. 558 Br, 8/5 G Bank-Actien 338 Br., 1332 Gld. Baden Partiallooje a 50 Fl. 545 O., do. a 35 Fl, 342 By, 315 Old, Hessen Partialloose a 40 Rthlr. preuß. 32% Br., 325 Old. Sardinien Partiallooje A 36 S De toobr. 25 u. 24% R Gebr. Bethmann 33% Br., 335 Gld. Darmstadt Partiallooje a | ) Novbr. / Dez. 294 Min, 300, 4B (05 O S 25 Fl. 265 Br., 264 M: S Frühjahr 27 Rihlr. Bi 205 Spanien 3proz. inländ. 27% Br., 27% Gld. Polen 300 Sl, Loose | Gerste, große loco 3 20 Rthlr. 107 Gld, do. 500 Fl. 805 Br, 804 Gld, Friedrich Wilhelms | S fleine 16 -18 Nthlr, 12 Rétblr Nordbahn 477 Br., 47% Gld. Ludwigshafen-Bexbach 82% Dr, | Hafer loco nach Qualität 14-15 E 891 Gld. Köln-Minden 927 Br., 92 Gld. | » Pr N E E Hamburg, 13. Sept, 34proz p. C. 844 Br, 844 G. | Ee t St. Präm. Oblig. 87 Br., 86 G. E. R. a M A | y O Kthlx. Br. 843 4 O On 4 V, Ms O D, f C 1477 4 5 O. Zl, 26 Br, 205 O10. Hamburg-Berlin 72 Br, 71% Old, Ri'böl loco 145 Rthlr. Br., 144 j | Magdeburg-Wittenberge 62 Bi, 01) Old.

L pan A5 tyr Ny 1A (5 f : » pv: Sépt. 145 Nl, D1., 2

S ; Se Oftbr. 145 Rthlr. Br.,

Altona Kiel 97% Br., 97 Gld. Mecklenburg 36 Br. u. Gld. Sept. /Ofktbr. )

A UE : \ N ovbr {* Rthlr. Br., 14

In Fonds, besonders in Actien, etwas Geschäft zu wenig ver- » L 14! Rtblr. Br.,

änderten Preijen. E M VBariís, 12, Sept, Jan. / Febr. 14, Rthlr. Br, Iproz. baar 88 , 30. Febr. / März 14 Rihlr. Brz Bank 2340. . März / April 13% R hlr. Br., ] Spanische 27% baar. , April /Mai 133 Rthlr. Br., 13 D - Leinöl loco 12 Rthlr. Br. u. O. London, 12. Zproz. Cons. p, C. 925, M D+ | Lieferung pr. Sept. (Oktbr.

3kproz. 935. 106%, Chili 95. M eve | bez. u. Old.

Mohnöl 157 a 15 Rthlr.

Hanföl 135 Rthlr.

Palmöl 125 Rthlr. ini

Südsee - Thran 12 N L A

Spiritus loco ohne Fab bir A verl, u, D1

» mit Faß Sttbr, 14% Rthlr. verk. u. Br,

145 Rthlr.

verk. u. Br., 15 G.

Ruböl steigend.

September.

» F Vel

» )i / a N j

O1,

r V;

3proz. baar 59, 90, Zeit 88. 40,

| | | Zeit 909+ 60, | | | | | |

Sept.

Ard, 404, E. M.

Cons. eröffneten heute zu 922 % v, C 92% a. 3. und fan-

K(ufer. Von fremden waren Ard. 18%, 17%, 3proz. 39, 345.

2 Uhr, Cons. p. C. 92%, 4, A Z- 92A.

Wecchsel-Course vom 11ten.

Amsterdam 13. l, 7 Faß 1

Frankfurt 1215, 7 Ï r. Sept.

Daris 25. 46, 40. Ott, /Nov. /Dez. 45 R

Hamburg 13. 134, 13. 4 pr. Frühjahr 15% Rthlr, c) Weizen ohne Umgang, Roggen maller,

Wien 11.18, 11 . 18. | | Spiritus flau.

14 X O)

Petersburg 362, %

Amsterdam, 12. Sept. Durch die nicdrigen Notirungen von Paris vom 40ten war die Stimmung sowohl in Holl, als in fremden Fonds im Allgemeinen etwas flauerz auch der Handel zeigte kein besonderes Leben.

Holl, Jutegr. 54, 93, # dels - M. 164, 165. Span. Ardoins 1Lfz. l Russen alte 1045, Stiegl. 84%, Oest, Met, 5proz. 845, 44%. Mex, 271+

A S L Mit der heutigen Nummer des Staats-An zeigers is Bogen 103 der Verhandlungen der Er- ' sten Kammer ausgegeben worden,

R

Zproz. neue 635. Act. ber Han- Gr. Piecen 11%, 6*

21 E ov of aBe Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Oher-Hofbuchdruckerel.

Beilage

A7 254.

1675

Il L Deutschland. Desterreich, Wien. Das provisorishe Gesey über die Prüfung der Kandidaten des Gymnasial-Lehramts. i;

Bayern, München, Kammer - Verhandlungen, Feierlichkeiten zu Ehren der Königin von Griechenland. Ministerial-Resfript,

; Ausland.

Desterreich, Pesth, Dembinski. Preßburg. Armeebefehl Hay- nau’s, Lemberg. Truppen-Bewegungen, Siegesfeier. Der polnische Adel. Semlin. Details über die Capitulation von Peter- wardein, Arad. Görgey's Verhalten.

Frankreich. Paris, Vermischtes.

Großbritanien und Jrland. London.

Hudson's Eisenbahn-Geschäftsführung.

Schweiz, Bern. Die Flüchtlinge, —- Der Bundesrath und die berner Presse, Neue Organisation der konservativen Partei, Vermischtes. Yreigschreiben des Bundesraths über Radeyky's Amnestie-Erlaß, Vor- 1chlag zur Beschäftigung der Flüchtlinge.

Moldau und Walachei, Bucharest, Fürsten.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika, Philadelphia. Die Freischaaren-Rüstungen nah Cuba. New-York, General Avezzana Empfang des Prásidenten auf seiner Rundreise, Parteiungen,

j ; LIifsenschaft und Kunft.

Nuutalische Novitäten.

Eisenbahn: Verkehr. Markt - Berichte.

Untersuchungs-Bericht über

Oeffentliche Audienzen beim

U GAL Li A E E n ini warn N 0 è O ri M d A V ad Lin da G | a L L-L. I Dia B-G Li B d d Mio L L ia Ca VURRLIEE S I UNESET A C R

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Oesterreich. Wien, 11. Sept. Das bereits erwähnte pro- 3NOre Geseß über die Prüfung der Kandidaten dcs Gymnasial= cehramts lautet : __ §- 1. Prüfungs-Kommissiouen. 4) Die Anstellungsfähigkeit sialledrord D mene sich um die Stelle eines ordentlichen Gymna- deren Abhaltung das Minis , wird fortan durch eine Prüfung ermittelt, zu ; Abhaltung das Ministerium des Unterrichts Prüfungs-Kommissionen t verschiedenen Städten des Reiches ernennt, 2) Die Prüfungen der Raigionledrer dann der tehnisden Lehrer (bes Zeichnens, Süribend les L i jonderen , ín der gegenwärtigen Vorschrift nicht enthaltenen Bestimmungen unterworfen, 3) Die Prüfungs-Kom- redi f werden zuiganengeot aus Männern, welche die verschiedenen Dauptzweige des Gymnasial-Unterrichtes nah seiner neuen Organisation wissenschaftlich vertreten z jedes Mitglicd einer Prüfungs-Kommission erhält seinen Auftrag auf 1 Jahr, so jedoch / daß derselbe nah Verlauf dieses Detiranmes erneuert werden ann, _ 4) Eines der Mitglieder wird vom Ministerium zum Direktor der Prüfungs-Kommission ernannt und hierdurch mit dem Vorsiße in den Verhandlungen , der Führung der erforderlichen Korrespondenz und der Aufbewahrung der in geschäftsmäßiger Ordnung zu haltenden Akten beauftragt, 5) Das mit der Leitung des Gymnajial- ivejsens beauftragte Mitglied der Landes - Schulbehörde am Orte der Prü- ungs-Kommission ist, wenn es nicht selbst Mitglied der Prüfungs-Kommis- sion ist, berehtigt und verpflichtet, den mündlichen Prüfungen und Probée- Lectionen, wenn seine sonstigen Geschäfte es erlauben, jedoch ohne S timm- recht beizuwohnen, um die ihm so wichtige Kenntniß der Kandidaten zu ge- winnen. Die Prüfungs-Kommission seßt dasselbe daher von der Vornahme solcher Prüfungen in Kenntniß. Í

8, 2. Meldung zur Prüfung, 1) Um zur Prüfung zugelassen zu werden, hat der Kandidat sein Gesuch an den Direftor derjenigen Prü- fungs-Kommission zu richten, vor welcher er die Prüfung zu bestehen beab- sichtigt. Beizulegen hat er dem Gesuche a) das Gymnasial-Zeugniß, wel- ches seine Befähigung zum Eintritte in ein Universitätsstudium ausspricht; b) ein Universitäts-Zeugniß, welches darthut, daß er durch 3 Jahre an ei- ner Universität als ordentlicher Hörer gewesen und ob über sein sittliches Verhalten nihts Widriges vorgekommen; c) falls seit seiner Universitätsze | mehr als ein Jahr verflossen, so hat derselbe über scin Verhalten während dieser Zeit das Zeugniß einer öffentlichen Behörde beizubringen ; d) seinen schriftli abgefaßten Lebenslauf, in welchem er vorzüglich den Gang seiner Bildung und die Richtung und Gegenstäude seiner speziellen Studien dar- zustellen und zugleich zu bezeichnen hat, für welche Gegenstände und Klassen des Gymnasiums und in welcher Unterrichts\prache er sich zum Unterricht befähigt glaubt, 2) Wenn eines dieser Zeugnisse nicht beigebracht wer- den fann oder von der Prüfungs-Kommission beanstandet. wird, fo hat diese die Entscheidung ves Ministeriums über die Zulassung zur Prüfung einzu- holen, indem sie ihrer Anfrage zugleich ihr Gutachten beifügt,

K. 3, Forderungen bei der Prüfung im Allgemeinen, Um überhaupt die Anstellungsfähigkeit an Gymnasien zu erreichen, muß der Kandidat erstens durch das Examen in einem Hauptgebiete des Gymnasial- interrichtes so gründliche Kenntnisse beweisen, daß er befähigt is, in diesem Gebiete durch das ganze Gymnasium mit Erfolg Unterricht zu ertheilen, und muß zweitens deajenigen Grad allgemeiner Bildung bekunden, welcher ihn das Verhältniß und gegenseitige Jneinandergreifen aller einzelnen Un- terrihtsgegenstände des Gymnasiums richtig erkennen und würdigen läßt.

8, 4, Hauptgebiete oder Gruppen des Unterrichts, Als Hauptgebiete des Gymnasial - Unterrichts, deren gründlihes Studium in Verbindung mit der genügenden allgemeinen Bildung die Zulässigkeit zu Gymnasial-Stellen begründet, sind anzusehen : 1) Das philologische Gebiet, d, h. lateinishe und griechishe Sprache und Literatur, Nicht zu fordern, aber im Jnteresse des Unterrichts, sowohl des philologischen, als des über die Unterrichtssprache zu ertheilenden , dringend zu wünschen is , daß die Examinanden , welche sch für den philologischen Unterricht bestimmen, zu- gleich auf ihre Unterrichts\sprache (§. 2, Nr, 1 d) dasjenige gründliche Stu- dium verwendet haben möchten, welches sie zum Unterrichte über dieselben durch alle Gymnasial - Klassen befähigez entschieden gefordert wird dagegen, daß sie genügende Kenntnisse zeigen, um wenigstens für das Unter - Gymnasium den Unterricht über dieselbe übernehmen zu fonnen. 2) Das historisch - geographische Gebiet, 3) Das mathematisch- naturwissenschaftlihe Gebiet, Judem dieses Gebiet drei Hauptgegenstände, nämlich : Mathematik, Physik und Naturgeschichte umfaßt, so soll es als genügend angesehen werden, wenn der Examinand in zweien darunter gründ- liche Studien, im dritten Gegenstande aber nur die von jedem Examinan- den zu erfordernde allgemeine Bekanntschaft beweist, 4) Dagegen wird das Studium der Philosophie und das der Unterrichtssprache, in welcher der Kandidat zu lehren beabsichtigt, denen der vorgenannten drei Haupt- gebiete niht in der Weise gleichgestellt, daß gründliche Kenntniß der Philosophie oder der Unterrichtsspracbe und ihrer Literatur oder auh beider Gebiete zusammen, unter Voraussezung sonstiger all- gemeiner Bildung selbstständig zur Lehrbefähigung berechtigen, sondern es muß zu jedem dieser beiden Studien oder ihrer Vereinigung noch die gründliche Kenntniß eines Gegenstandes aus einem der drei vorgenannten Hauptgebiete hinzukommenz z, B, der lateinischen Sprache, oder der grie- chischen Sprache, oder der Mathematik, oder der Physik u s. f, Geschichte und Geographie können aber in diesem Falle, nah der Natur des darin zu ectheilenden Unterrichtes nicht von einander getrenvt werden. 5) Derselbe Grundsay findet auf jede andere lebende, am Gymnasium zu lehrende Sprache Anwendung.

Forderung der Prüfung im Besonderen, §,5. a) Klassische

Seilage zum Preußische

‘schichte und Statistik des #

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Philologie, Zur Befähigungfürden philologischen Unterricht durh das ganze Gymnasium is von Examinanden nicht nur gründliche und sichere Kenntniß der Grammatik beider flassishen Sprachen, uud für die lateinische Sprache eine durch die lateinishen \christlihen Arbeiten (F. 11, 13) zu beweisende stglisti- \che Gewandtheit, sondern vornehmlih umfassende Belesenheit in den den Gomnasien angehörenden Klassikern beidex Sprachen zu erfordern, also im Lateinischen: Belesenheit in Cäsar, Liviusz Sallustius, Cicero, Tacitus, Ovidius, Virgilius, Horatius, im Griechischen in Xenophon, Herodot, den Staatsreden des Demosthenes, den kleineren Dialogen. Platon's, Homer's, Sophokle’s, 2) Jn den philologischen Disziplinen der Mythologie, Staats- und Privat - Alterthümer , Literatur, Geschichte, Metrik, is zwar nicht ein systematish umfassendes Wissen, wohl aber außer einer übersicht- lichen Kenniniß des Wesentlichen und einer Bekanntschaft mit den besten Hülfsmitteln , welhe die Forschungen eines Niebuhr, Böclh, O. Müller u. A. in sich aufgenommen und verarbeitet haben, eine so weit gediehene Vertrautheit mit denselben, namentlich mit den Alterthü- mern, zu erfordern, daß zu erwarten steht, der Examinand werde bei seiner Erklärung der Klassiker auch in sachlicher Hinsicht Gründlichkeit erstreben, und das Einzelne zum Gesammtbilde des antiken Lebens zu verbinden im Stande sein, 3) Zur Befähigung für den Unterricht in Unter-Gymnasien ist die grammatische Sicherheit im gleihen Maße zu fordern, wie für den Unterricht dur das ganze Gymnasium, und sie is für die lateinische Sprache ebenfalls durch lateinische Arbeiten zu bewéisen ; doch sind an stolistische Fertigkeit mindere Ansprüche zu machen, Jn dem Umfange der Lektüre is die For- derung dahin zu beshräuken, daß von dex Belesenheit im Tacitus, Virgilus, Ho- ratius, Hexodot, Demosihenes, Plato, Sophokles abgesehen werden kann, Jn denx Nr. 2 genannten chen Disziplinen genügt eine Kennt- niß des Wesentlichen, welche vor dem Üebersehen der sachlich zu erklärenden Stellen in den auf den Unter-Gymmäsien zu lesenden Klassifkern und vor auffallenden Fehler iu deren Erklärung sc{hußt.

§, 6, b) Géfchichte und Geographie, 1) Jn der Geschichte muß der Examinand, um für den Unterricht im ganzen Gymnasium die Befähigung zu erlangen, eine chronolsgisch sichere Uebersicht über die Welt- geschichte, eine Einsicht in den pragmatishen Zusammenhang der Hanpt- begebenheiten und in Bezug auf irgend eine Hauptpartie der Ge- schihte eine durch eigene sorgfältize Benußung gewonnene Ver- trautheit mit den besteu historischen Hülfsmitteln zur Kenntniß derselben, außerdem aber eine ausführlichere und gründliche Kenntniß der alten Ge- schichte und Geographie und so viél philologische Bildung beweisen, um die alte Geschichte in exspréeßliche Verbindung zu den philologischen Lehrstunden segen zu können, } Ausfüßtelichkeit und Gründlichkeit ist für Ge- isch#n Gesammtvaterlandes zu fordern. 2) Jn der Geographie hat ver Examitnand cine sichere Uebersicht über die gesammte Erde nah ihrer natürlichen Beschaffenheit und politischen Abthei- lung, eine genauere Keuntniß der europäischen Länder, und eine spezielle Be- kanntschaft mit der Geographie Oesterreichs zu zeigen, Von besonderer Wichtig- feit für den Erfolg tes vom Examinanden künftig. zu ertheilenden Unterrichtes is es, daß er seinen geogräphischen Studien solche Werke zu Grunde ge- legt habe, dur welche die Forschungen Ritter?s und die durch ihn der Geo- graphie gewonnene höhere wissenschaftliche Bedeutung über das ganze geo- graphische Gebiet verbreitet und zu einem Gemeingute gemacht sind, 3) Zur Berechtigung für den historischen Unterricht in Unter -Gymnosien sind die speziellen Forderungen in Betre}ff der alten Geschichte und ihrer Verbin- dung mit ‘der Philologie aufzugeben. Für Geographie bleiben die Ansprüche an den Examinanden dies lben.

G. 7. c) Mathematik, Physik, Naturgeschichte, 1) Jun der Mathematik wird von dem Examinankdten, welcher zum Unterrichte im gan- zen Gymnasium die Berechtigung erwerben will, sichere Kenntniß und Durchübung der gesammten Elementar - Mathematik nach ihrer arithme- tishen und geometrishen Seite, Geübtheit in der analytischen Geo- metrie und diejenige Kenntniß der Differential - und der Elemente der Jntegralrechnung erfordert, welche ihm die Anwendungen dieser Rech- nungen, namentli für die Physik, zugänglich macht, und für die Elementar- Mathematik eindringenderes VerständnÞ eröffnet, 2) Zur Berechtigung für den mathematischen Unterricht im Unter -Gymnasium genügt die Erfül- lung der ín Betreff der Elementar - Mathematif aufgestellten Forderun- gen. 3, Jn der Physik wird für die Befähigung zum Unterrichte durch das ganze Gymnasium erfordert : sichere Kenntniß der Experimental- phvsik und der Hauptpunkte der Chemie, mit Einsicht in die häufige- ren und verständlicheren unter den davon zu machenden technischen Anwen- dungen ferner sichere Kenntniß der wissenschaftlich beweisenden Physik, so- weit \sich dieselbe auf die Mittel der Elementar - Mathematif beshrän- ken fann ; endlih Bekanntschaft mit den zur Physik in naher Beziehung stehenden, oder von ihr abhängigen Wissenschaft der Astronomie und ma- thematishen Geographie, ebenfalls in ihrer Beschränkung auf Begründung durch Elementar-Mathematik, 4) Für den Unterricht im Unter-Gymnasium i von der Kenntniß der mathematisch beweisenden Physik, so wie von der der Astronomie und mathematishen Geographie abzusehen, 5) Jn der Naturgeschichte wird für den Untcrricht im ganzen Gymnasium gefordert : Kenntniß jener Naturprodukte, von welchen entweder im menschlichen Leben irgend eine wichtigere Anwendung gemacht wird, oder die dur eine beson- ders merkwürdige Eigenschaft sich auszeichnen, oder die endlich in unserer gewöhnlihen Umgebung durch häufiges Vorkommen sich bemerkbar machen, Der Kandidat muß ihm vorgelegte Naturkörper dieser Art erken- nen und zu bestimmen vermögen Ferner wird gefordert: gründ- lihe Kenntniß jener älteren und neueren naturhistorischen Systeme, welche eine allgemeine Geltung gefunden haben ; Kenntniß der wichtigsten Thatsachen aus der Anatomie und Physiologie der Pflanzen und Thiere, ihrer geographischen Verbreitung und vorzüglich der aus der Ber- gleichung der thierishen und menschlichen Organisation hervorgehenden Re- sultate; endlih geschichtlihe Kenntniß der in der Geologie herrschenden Hauptansicbten und der ihnen zu Grunde liegenden Beobachtungen, 6) Für das Unter-Gymnasium is von den anatomischen , physiologischen und geolo- gischen Kenntnissen Umgang zu nehmen, i

6, 8. d, Lebende Sprachen, 1) Jeder Examinend, mag er auf ein Lehren seiner Unterrichtssprahe Anspruch machen oder nicht, hat in der- selben eine grammatisch begründete Kenntniß der Sprache und cine Ueber- sicht über die bedeutendsten Erscheinungen ihrer National-Literatuc zu zeigen, 2) Zur Berechtigung, die Unterrichtssprahe durch das ganze Gymnasium zu lehren, wird außer den an jeden Examinanden gestellten Forderungen noch eine gründlichere Kenntniß der Literatur und ihrer Geschichte, dann je nach der Geschichte, der Sprache und ihier Literatur einige Kennt- niß von älteren Zuständen der Sprache und der wichtigsten älteren Sprach- denkmäler, überdies aber Einsicht in die für die Erläuterung der Werke der \{önen Literatur ersorderlichen ästhetischen Grundbegriffe verlangt. So iff für den Unterricht mit der deutschen Sprache, wo sie Unterrichtssprache ist, einige Kennntniß der ältesten deutschen Dialekte und namenilih die Fähig- feit erforderlih , die leichter zugänglihen Dichtungen des Mittelalters, wie das Nibelungenlied , Gudrun u, A. in der Ursprache zu lesen. Für den Unterricht im Böhmischen is die Kenntniß der altböhmischen Gram- matif und einiger Werke der älteren Literatur, wie Libussa's Ge- richt, die Königinhofer Handschrift, Dalemil's Chronik, die Rosen- bergschen _Rechtsbücher zu verlangen, Die Lehramts - Kandidaten für die polnische Sprache haben einige Kenntniß ihrer Sprachdenkmäler aus dem Aáten und 15ten Jahrhundert, der von Lelewel herausgegebenen altpolnischen Rechtsbücher und von Margarethen's Psalterz die Kandidaten für die ruthenishe Sprache grammatische Kenntniß der altslavischen Kir- chensprache, dann des Heldengesangcs Jgor und der Volhynischen oder Jpa- tijevishen Chronik; die Kandidaten der slowenischen Sprache einige Ver- trautheit mit den kanantanischen Fragmenten, mit den Leistungen Boho- ric's, Truber's, Dalmatiu's und anderer Männer des 14ten Jahrhunderts z die Kandidaten sür die illgrishe und kroatische Sprache eine Kenntniß der vorzüglichsten ragusanish-dalmatinishen Schriftsteller des 16ten und 17ten Jahrh,, z. B, Gundulich, Palmotich, Zlatarich, Georgich ; die Kandidaten für die serbische Sprache, Kenntniß des Unterschiedes zwischen der ihnen angestammten Sprache und der in der Liturgie fortlebenden kirchenslawischen Mundart, ferner ihrer ältesten Sprach - Denkmäler, d, i, der serbischen in Belgrad gedruckten Urkunden und des Geseßbuches von Stephan Dusan nachzuweisen, Die

n Staats-Anzeiger.

Sonunutag d. 16. Sept.

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Kandidaten der slovakishen Sprache dürfen der Kenntniß der böhmischen Sprache und Literatur nicht entbehren, die Kandidaten der rumänischen oder walachishen Sprache aber niht der Kenntniß ihrer älteren in Bibel-Ueber- sezung, den Kirhenbüchern und Urkunden gebrauchten Sprache, 3) Die- jenige Kenniniß der Unterrichts-Sprache, welhe von jedem Examinenden beansprucht wird, berechtigt ihn zugleih zum Unterrichte in derselben für das Unter - Gymnasium, wenn das Ergebniß seiner Probe- Lectionen die Erwartung erweckt, daß er diese Kenntniß didak- tisch erfolgreih werde verwenden können. 4) Für den- Unter- riht in einer am Gymnasium zu lehrenden lebenden Sprache, weiche nicht die Unterrichtssprache is, gelten die sür den Unterricht in der leßteren im Obigen ausgesprohenen Forderungen, nur daß in diesem Falle die Kenntniß der älteren Sprachformen und Sprachdenkmäler nicht gefordert wird.

8. 9, e) Philosophie. 4) Jeder Xraminand hat sih mit der Logik, Psychologie, Moralphylosophie und Pädagogik so weit bekannt zu zei- gen, daß scine Studien dieser Disziplinen einen erspuießlihen Einfluß auf seine gesammte wissenshaftlihe Durchbildung, wie auf scine päda- gogische Wirksamkeit ausüben können, Von denjenigen Examinanden, welche den philosophishen Unierriht in der obersten Klasse des Gymna- siums zu ertheilen beabsichtigen, is außerdem noch zu fordern; Kenntniß der Hauptpunkte aus der Geschichte der Philosophie, eigenes Studium der Hauptwerke irgend eines bedeutenden Philosophen des Alterthums oder der neueren Zeit, und die Fähigkeit, die wesentlichsten Punkte aus der formalen Logik und empirishen Psychologie im Unterrichte ilar und verständlich zu entwickeln.

8. 10. s) Allgemeine Bildung. 1) Kein Examinand kann sich dèr mündlichen Prüfung in irgend einem der bisher genannten Gegenstände entziehen, wenn sie auch außerhalb des Kreises seiner speziellen Studien liegen, und ex auf die Berechtigung, in ihnen zu unterrichten, keinen An- spruch macht. Eine Ausnahme bilden nur die lebenden Sprachen, welche nicht die Unterrichts\sprachen des Examinanden sind, und aus welchen er nur in so weit einer Prüfung unterzogen werden kann, als er darum ausdrücklih angesuht hat, 2) Das mündliche Examen an den außerhalb der speziellen Studien des Craminanden liegenden Gegenständen hat zu ermitteln, ob der Examinand vielleicht in einigen derselben , obgleich er auf sie seine Schulthätigkeit nicht zunächst gründet, doch zum Unterrichte auf unteren Stuten des Gymnasiums befähigt is, oder ob er wenigstens insoweit mit ihnen bekannt is, als man von jedem allgemein gebildeten Manne zu verlangen hat. 3) Für die lehtere Forderung giebt, abgesehen von den für die Muttersprache und für die Philosophie im Obigen aus- drücklich bezeichneten Bestimmungen, zunächst die Höhe der von den Gym- nasien zu erreichenden Schlußleistungen den Maßstab ab, Doch i} die hier geforderte Prüfung niht als eine Wiederholung der Schlußprüfung der Gymnasien anzuschen, denn es wird auf der einen Seite eine geringere Detailkenntniß gefordert, auf der anderen Seite erwartet, daß das Gewußte gemäß der vom Examinanden gewonnenen reiferen Bildung in genauere Verbindung zu seinem übrigen Wissen und Devyken getreten seî.

Form der Prüfung. §. 11. Sind in der Meldung die §. 2 be-

zeichneten Bedingungen erfüllt, so bestimmt die Prüfungs - Kommission die Examen - Arbeiten, und zwar+ 4) Erhält der Cxaminand zwei Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung. a) Eine derselben muß nothwendig aus dem Kreise der speziellen Studien ves Examinanden, und zwar so gewählt werden, daß derselbe darin hinlängliche Gelegenheit findet, den Umfang und die Gründlichkeit seiner Studien zu zeigen. Kandi- daten, welche die Lehrsähigkeit für die tlassiishe Philologie erlangen wollen, haben diese Aufgabe in lateinischer Sprache zu bearbeiten z die an dieselben in \prachlicher Hinsicht zu stellenden Forderungen der grammatishen Korrektheit und stylistischen Gewandheit ergeben sich aus §. 5. b) Bei der zweiten Aufgabe is nicht ausgeschlossen, daß sie ebenfalls aus dem Gebiete der speziellen Studien des Examinanden entlehnt seil, besonders, wenn etwa die Vielseitigkeit der Studien des Exa- minanden dies wünschenswerth macht, in der Regel is jedoch für den zweiten Aufsaß ein Thema allgemeineren, namentlich philosophishen oder pädagogischen Jnhalts zu wählen, in welchem der Examinand seine phi- losophische Bildung zu bekunden Anlaß habe. c) Zur Bearbeitung dieser Aufgaben wird dem Examinanden ein Zeitraum von 6— 8 Wo- chen bewilligt. Bei Einlieferung der Arbeiten hat derselbe zugleih ge- wissenhaft anzugeben, welche Hülfsmittel er zur Bearbeitung benußt. d) Wenn der Examinand zugleih mit seinem Lebenslaufe eine von ihm bereits im Drucke erschienene Arbeit einreicht, so is es dem Ermessen der Prüfungs - Kommission überlassen, diese statt einer oder beider schriftlichen Arbeit gelten zu lassen, und demgemäß zu beurtheilen, oder bei den sonst geseplichen Forderungen zu beharren,

F. 12. Da zur Ausarbeitung der bezeichneten Aufsäße dem Exami- nanden volle Muße und die Benußung aller ihm bekannten und zugängií- chen literarischen Hülfsmittel gestatiet is, so is bei ihrer Beurtheilung aleich sehr auf die gründliche Aneignung der Wissenschaft zu sehen, aus welcher die Aufgaben entlehnt sind, als auf die Klarheit, in Gedanken und Dar- stellung und die stylist sche Korrektheit und Gewandtheit, Der ‘Direktor der Prüfungs-Kommission giebt dieselben an die betreffenden Fachmitglieder derx Kommission zur Durchsicht und schriftlichen Angabe ihres Urtheils, mit wel- chem begleitet dieselben auch den übrigen Mitgliedern der Kom- mission mitgetheilt werden. Beides i in möglich kurzer Zeit zu beenden Es steht der Prüfungs - Kommission zu wenn bereits diese schriftlichen Arbeiten g:nügend erweisen, daß der Kandidat den geseplichen Forderungen nicht entspricht, ihn von der Fort- seßung der Prüfung auszuschließen und auf eine bestimmte Zeit hin (§. 16 4) abzuweisen, wovon die übrigen Prüfungs-Kommissionen des Reiches amt- lih in Kenntniß zu eßen sind, Hat die häusliche \chriftlihe Arbeit einen A N i A: N rar ga Examinand p V L g D gen Sxamen - Arbeiten, nämlich die Vorladung zu Klausur - Arbeiten und zur mündlichen Prüfung und das Thema zu zwei Probe-Lectionen, nebst Angabe ver Gymnasial-Klassen, vor welchen dieselbeu zu halten sind. :

§. 13, 11, Die Klausur-Arbeiten, in der Regel zwei, jede zu 12 Stunden, und unter unausgeseßter strenger Aufsicht zu vollenden, wer- den gewählt aus dem Gebiete der speziellen Studien, welche der Examinand nach den Angaben in seinem Lebenslaufe, betrieben und durch die häus- lichen schriftlichen Arbeiten bewiesen hat, Sie dienen vornehmlich dazu, zu ermitteln, wie weit der Examinand in seinem Studienkreise auch ohne alle Hülfsmittel ein promptes und sicheres Wissen besißt, An die Klarheit der Gedanken und Darstellung sind, da die Aufgaben den Bedingungen der Zeit und Entbehrung literarischer Hülfsmittel angepaßt werden , dieselben Forderungen zu stellen, wie an die häuslichen Arbeiten, wenn auch die sy- listische Form auf Grund der beschränkten Zeit einige Nachsicht beanspruchen darf. Philologen haben die eine Klausur - Arbeit in lateinisher Sprache zu arbeiten, ohne Gebrauch eines Lexikons oder einer Grammatik, Für. die Korrektur der Klausur-Arbeiten gelten dieselben Bestimmungen , wie für die häuslichen \criftlichen Arbeiten. :

§, 14, 111, Die mündliche Prüfung a) erstreckt \sich unter der §. 10 Nr, 1 angegebenen Beschränkung über alle Gegenstände des Gym- nasial-Unterrichtes; sie hat in denjenigen Gegenständen, in welchen der Examinand bereits \chrifilich gearbeitet, das Ergebniß der \criftlihen Prü- fungen zu vervollständigen und zu sichern z in den übrigen aber muß sie so weit reichen, daß dadurh sowohl der allgemeine Standpunkt der Kennt- nisse des Geprüften ermittelt, als auch bestimmt werden kann, ob überhaupt und in welchen Gegenständen und bis zu welchen Klassen des Gymnasiums dem Examinanden ein Unterricht fann anvertraut werden, b) Es steht der Prüfungs - Kommission zu, mehr als eïnen Examinanden zu derselben Zeit die mündliche Prüfung abhalten zu lassen, auch wenn diese nicht denselben Gegenstand des Gymnasial-Unterrichts zu ihrem Hauptstudium gemacht ha- ben, doch dürfen nicht mehr als drei Examinanden zugleich mündlich ge- prüft werden, Für die Klausur - Arbeiten fällt die leßtere Beschränkung weg. c) Bei dem mündlichen Examen muß der Direktor der Prüfungs- Kommission ununterbrochen und außer ihm stets wenigstens zwei andere Mitglieder der Kommission zugegen sein, Ueber die gesammte mündliche Prüfung is ein Protokoll zu führen, und zwar, wenn mehrere zugleich ge- prüft werden, über jeden der Examinanden ein gesondertes,