1849 / 260 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

vorstellen würde, verstärkt werden wird. Das Programm der Lin- fen wird bereits gezeigt haben, daß augenblicklih die allgemeine Losung „Mäßigung“ heißt. Ihm nach wáre aus der Partei der Geist gewichen, „der stets verneint.“ Zweideutig scheint es nur

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Land Glück wünschen, wenn die Linke in Bezug auf die innere Ver=- den materiellen Ref | Es ist eben ge- sagt, daß die allgemeine Loosung „Mäßigung“ heißt. Die reactionaire politische Luftströmung treibt die Linken gegen rets, näber zu rüccken, um wenigstens ge- nungen unwillkürlich herausfkrelen werden. ausführ

in Einem Punkte zu sein, in der Definition der Volkssouverainetät, valtung und die zu Gunsten des vierten Standes herbeizuführen- Daher sieht während die bisherigen Rechten, intensiv gestärkt durch

denselben Prozeß, maßtgî zu cheinen, sich und Anderen zur Beruhigung. Ein Be=

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Abgeordnete Kolb von Speyer hat an die Kammer eine iner Sache die pfälzishen Deputirten unter sih, ob

in fel iesmal verschiedenen politischen Standpunkten angehörend, nehrmals zur Berathung zusammengetreten.

insere Kammer der Reichsräthe scheint vor ihrer bevorstehen- den Auflésung durchaus beweisen zu wollen, daß sie die vóllige hierzu erlangt hat. Wenn schon die Wahl des Grafen Karl Seinsheim zum Präsidenten dieses Streben zeigte, #0 beweist es eben so sehr der Umstand, daß in ihr überhaupt ein Vorfall möglich war, wie ihn der heutige Volksbote triumphirend erzählt. Als näm lid das Schreiben verlesen wurde, in welchem Furst Wallerstein, immerhin cin reicher Geist, mag man von seinem politishen Cha rafter denken, wie man will, der ersten Kammer seinen Austritt aus ihr anzeigte, glaubte Fürst Wrede der hohen Kammer zu die sem Ereignisse gratuliren zu müssen. In Folge dieses Vorfalls oll ein Pistolenduell zwishen Fürst Wrede und einem anderen Herrn Reichsrath, Grafen Bassenheim, stattgefunden haben , dessen Ausgang jedoch ein unblutiger war.

die freilich an si eine beifkle Sache ist. Uebrigens kann sich das formen so positiv wirkt, als es auf ihrer \chim-

mernden Werbefahne vorläufig geschrieben steht. denn -auh Herrn Hopf von der Rechten ins rechte Centrum der ihre Gegner nicdershlägt, um so mehr das

Bedúrfniß fühlen, gegen links rubigungsmittel , welches freitih zerfließt, sobald die realen Gesin- ; C R L , E

he Neclamatkion gegen jeine Verhaftung eingesandt, Und

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München, 16. Sept. (Nürnb. Kor.) Die Adresse auf Thronrede wird morgen in der Kammer der Abgeordneten zur athung kommen. Von einigen Mitgliedern der Linken werden Modificationen des Entwurfs in Betress der deutschen Angelegen= beit und der Amnestie beabsichtigtz ob aber diese Absicht zur Aus-= führung kömmt oder die linke Seite des Hauses dem Entwurfe ohne Abänderung beistimmt, darüber ist noch fein Beschluß gefaßt. Wahrscheinlich wird doch leßteres der Fall sein. Der Vortrag des ersten Kammerfekretairs über die nichterschienenen (verhafteten) Ab- geordneten wird noch heute in die Druckerei kommen, fann aber, da der Dru bis morgen nicht vollendet werden kann, nicht in der morgigen Sißung zur Berathung gelangen z dies wird am Dienstag, jedenfalls am Mittwoch geschehen.

die S 2 » Ber

München, 17. Sept. (Münch. Ztg.) Die Kammer der Abgeordneten hielt dicsen Vormittag ihre erste öffentliche Sihung. Sämmtliche Staats - Minister, mit Ausnahme des Ministers des Aeußern, Dr. von der Pfordten, der seinen Plaß als Abgeordneter einnahm, waren am Ministertische. Bei dem Präsidial - Vortrage über den Personalstand der Kammer wurde auch erwähnt, daß die jeßt in Haft befindlihen Abgeordneten Mair von Ottobeuren und Kolb Speyer in Eingaben an die Kammer um Entlassung aus dem Untersuchungs-Arreste und Einberufung in Die Kammer nach=- gesucht hätten. Der Präsident fündete an, daß der Bericht des ersten Secretairs über diese Frage noch heute gedruckt vertheilt t Gegenstand auf die Tagesordnung für die náchste Sißzung verden solle, womit die Kammer sich einverstanden erklärte. ‘tref des Drucks der Protokolle wurden na längerer De- batte die Anträge des zweiten Secrêtairs, Meyer (Beibehaltung der Vergebung des Drucks im Submissionswege), angenommen. Hier- auf begannen die Debatten über den Adreß - Entwurf, welcher in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung mit geringen Mo- dificationen angenommen wurde,

Der Allg. Zt g. wird aus München vom 16. September Folgendes gemeldet: „Jn mehreren Blättern wird die Nachricht verbreitet, der ehemalige Kommandant der Festung Landau, Gene ral von Jeete, sei wegen seines Verhaltens während des pfälzer Aufstandes und der Unternehmungen der Insurgenten gegen diese Festung zur Verantwortung gezogen und es seien ihm sechsund- dreißig Anklagepunkte vorgelegt worden, über die er si{ch zu recht=- fertigen habe. Diese Nachricht entbehrt, wie ih aus sicherer Quelle höre, allen Grundes. General von Jeebe ist einzig und allein, weil man höheren Orts eine Vernachlässigung von seiner Seite mit

von

Gewißheit annahm, seiner Stelle enthoben und in zeitlichen Ruhe stand verseßt worden.

Sachsen. Dresden, 18. Sept. Die Leipz. Ztg, ent- hält Folgendes: „Verschiedene Zeitungs- Korrespondenzen berichten aus Dresden von angeblich in Aussicht stehenden Modificationen des Ministeriums, wozu insbesondere Meinungs=Verschiedenheiten bezüglich der deutschen Frage die nächste Veranlassung geben sollen. Es entbehren diese Gerüchte jeglicher Begründung. Zwischen den Mitgliedern des Ministeriums besteht das vollständigste Einverständ=- niß, sowohl in der deutschen als in jeder anderen Fräge, und nichts berechtigt zu der Annahme, daß eine ähnliche Spaltung, wie die, welche im vorigen Frühjahr sich ereignete, noch einmal eintreten fönnte,“

_ Hannover. Hannover, 19. Sept, (Hannov. Ztg.) Se, Königliche Hoheit der Kronprinz von Schweden mit Gefolge ist gestern Abend, von Köln kommend, im Hotel Royal abgestie- n und gedenkt morgen früh die Reise Über Hamhurg fort- zusetzen.

_ Vaden. Karlsruhe, 18. Septbr. ( Karlsr. Ztg.) Das gestern erschienene Großherzogliche Regierungsblatt enthält folgende Bekanntmachung : E i f :

Durch Gesey vom 3, März d. J, ( Regierungs-Blatt S. 124) is die Sill te Lon, Pahetgelv im Betrage von 2 Millionen Gulden und in Zahl Zl, 10 Fl. und 35 Fl, verfügi worden, das bei allen A akle t ilitrites w folien Nennwerthe angenommen, und bei

en ÿ ;

rost Silbermünze htenden Elilbsungsfasse auf Verlangen gleichbald gegen

Da mit der Ausgabe dieses Paz C E Nachricht und Nachachtung bekanni gemacht: 4) Die Pa ln elv : Éinló- suugsfasse is der Genecal - Staatskasse vahier zugetheilt Ri: beiden Kreiskassen zu Mannheim und Freiburg i gleichsalls zur Einwechslung des Großherzoglichen Papiergeldes Weisung gegeben, jedoch mit ver Veshrän- fung, daß die Einwechslung nicht in Beträgen unter 1000 Fl, geschehen soll, und daß solche, wenn es an baaren Mitteln hierzu mangelt auf fo lange vershoben werden kann, bis dieselben was jeweils unverzüglich zu geschehen hat von der General-Staatsfasse bezogen sind.

Karlsruhe, den 14, September 1849,

Ministerium der Finanzen, Regenauer,

1716

_Eine zweite Bekanntmachung des Finanz - Ministeriums, von demselben Datum, giebt in Gemäßheit des Artikel 5 des Gesetzes vom 3. März d. J. über die Form und Kennzeichen des badischen Papiergeldes eine Beschreibung, aus der wir, mit Weglassung der Stellen über bildliche Darstellung, Text 2c., was die Anschauung von selbst ergiebt, Nachfolgendes ausheben :

Papier, Das Papier aller drei Gattungen des badischen Papier- geldes, nämlich der 2-, 10-, und 35-Fl.-Scheine, is von gleicher Beschaf- fenheit, weiß und mit einem Wasserzeichen vrrsehen,

Wasserz eich en. Das Wasserzeichen bildet ein zusammenhängendes pflanzenartiges Geschlinge, dessen Linien nicht \charf begränzt sind und das Licht da mehr, dort weniger, am stärksten an vier Hauptblumen durchschei- nen lassen, während das bis jegt gewöhnlich vorkommende und das durch Einwalzung nachgeahmte Wasserzeihen scharf begränzte Linien hat und überall gleih hell ist. |

Format und Größe. Einfassung außen:

bei den 2 Fl, Scheinen in der einen Richtung 40, in der anderen 27,4

» » 10 » » ») » ) I 43,6 » »» » 30,8 unv » 90 » » U N ) a p » 33 badische Linien lang ist, in welchem Maße nur geringe, vom mehr oder minder starken Schwinden des Papiers beim Trocknen herrührende Abwei- chungen vorkommen.

Stempel, Unter dem Haupttexte zwischen den beiden Ankern ist ein Trockenstempel und ein Verdichtungsstempel eingeprägt, welche auf allen drei Papiergattungen die gleihe Größe haben und gleih weit von ein- ander entfernt sind. Der Troenstempel zeigt auf dem von einem Kranze umgebenen damascirten Grunde den badischen Wappenschild mit der Köô- nigsfrone, von zwei Greifen gehalten, Der Verdichtungsstempel zeigt eben- falls auf bekränztem , damascirtem Grunde die Werthzahl des Scheines, und läßt, gegen das Licht gehalten, seine Zeichnung hell erscheinen,

Rückseite. Auf der Rüfseite befindet sich der Dru der Vorderseite verkehrt, dergestalt, daß das Bild der Rückseite jenes der Vorderseite genau deckt und vor dem Spiegel das lehtere vollkommen wiedergiebt,

Vortheil der Besichtigung gegen das Licht. Gegen das Licht gesehen fällt nicht nur das genaue Zusammentreffen des Druckes der Vor- der- und der Rücsseite, sondern auch die Eigenthümlichkeit des Wasserzei- chens und des Verdichtungsstempels deutlicher in das Auge, wodurch die Beurtheilung der Aechtheit dieses Papiergeldes erleihteri wird, |

SHessen

und bei Nhein. ©O armstadt, 19, Sept. (Darmfst. Ztg.) Das heute erschienene Regierungsblatt enthält zwei Verordnungen Uber Bolksversammlungen, nämlich :

Das Format is ein Rechteck, dessen gedruckte

1) Verordnung, die Volksversammlungen in Starken- burg und Rheinhessen betreffend. Ludwig Ul. 2c, Die Umstände, unter welhen Wir Uns, mit Rücksicht auf dringende Gefahr für die öffent- liche Ordnung und Sicherheit bewogen gefunden, durch Verordnung vom 25, Mai d. J., Volksversammlungen unter freiem Himmel im Umfange der Provinzen Starkenburg und Nheinhessen zu verbieten, können, mit der Herstellung des ge- seglichen Zustandes in Nachbarländern, als beseitigt betrachtet werden. Wir eracbten daher nunmehr, unter Bezugnahme auf Unsere Verordnung vom Heutigen über Verhütung des Mißbrauchs der Volksversammlüngen , die in der Verordnung vom 25, Mai d. J. vorgesehene Zurückaahme jenes BVer- bots für zulässig, und haben deshalb verordnet und verordnen wie folgt:

Einziger Artikel, Die Verordnung vom 25, Mai d. J-, die Beschrän- fung der Volksversammlungen betreffend, ist zurückgenommen, Diese Zu- rücfnahme tritt vom Tage des Erscheinens dieser Unserer heutigen Verord- nung im Regierungsblatte, an in Wirksamkeit, Urkundlich 2c, Secheim, am 17. September 1849,

Ludwi 9e

y i h aup.

2) Verordnung, die Verhütung des Mißbrauchs der Vlolksversammlungen betreffend. Ludwig 111, 2c, Nachdem bi Ausübung des Rechts, sich, zur Berathung über allgemeine politische oder Privatinteressen , friedlih und ohne Waffen zu versammeln, mitunter arge Mißbräuche und Rechtswidrigkeiten vorgekommen sind, welche die Sicherheit des Staats und die öffentlihe Ordnung gefährdet haben, hiernach Maß- regeln zur Abwehr dieser Gefahr dringend nothwendig erschienen; so haben Wir , ohne hierdurch das gesehmäßige Bersammlungsrecht/ selbst zu beein- trächtigen, auf den Grund des Art, 73 der Verfassungsurkunde verordnet und verordnen wie folgt: :

8. 1, Die Unternehmer von Volksversammlungen haben mindestens 94 Stunden vor dem Beginne der Versammlung, unter Angabe des Orls und der Stunde des Beginues derselben, schriftliche, eigenhändig unterzeich- nete Anzeige sowohl bei der Regierungskommission, in deren Amtsbezirk der Ort der Versammlung liegt, als bei der Ortspolizeibehörde des Ver- sammlungsorts zu machen, Diese Behörden haben hierüber sofort Beschei- nigungen zu ertheilen,

g, 2, Die Polizeibehörden sind befugt, in jede Volksversammlung einen oder zwei ösfentlihe Beamte zu senden. Diese öffentlichen Beamten sollen, wenn sie nicht Polizeibeamte sind, welchen vermöge amtlichen Berufs die polizeilihe Aufsicht am Ort der Versammlung zusteht, mit einer \chrift- lichen Vollmacht von der zuständigen Polizeibehörde versehen sein,

8, 3. Den öffentlichen Beamten is in der Versammlung der von ih- nen als für sie geeignet bezeichnete Play einzuräumen.

6, 4, Versammlungen , in welchen Anträge oder Vorschläge vorge- bracht werden, die eine Aufforderung oder Anreizuug zu strafbaren Hand- lungen enthalten, sind die nach §. 2 beauftragten Beamten, wenn, auf ihre Ansprache, der Gegenstand dieser Anträge und Vorschläge nicht unverzüglich verlassen wird, sosort aufzulösen befugt, Diese Auflösung is mit lauter Stimme zu erklären, und diese öffentlihen Beamten haben sofo1t die Ver- sammlung zu- verlassen,

6, 5, Sobald eine Versammlung für aufgelöst erklärt is, sind alle Anwesende verpflichtet, sich sofort von dem Orte der Versammlung zu ent- fernen. Diese Entfernung kann nöthigenfalls durch die bewaffnete Macht zur Ausführung gebracht werden,

8, 6, Niemand darf in einer Volksversammlung mit Waffen versehen erscheinen, mit Ausnahme der mit Bezug auf dieselbe im Dienst befindli- hen Beamten, insofern deren Amtstrachk dieses mit sich bringt.

8, 7, Wenn eine Versammlung, ohne die in dem §. 1 vorgeschriebene Anzeige, stattgefunden hat, so tri den Unternehmer, denjenigen, der den Play dazu eingeräumt hat, und Jeden, welcher in der! Versammlung als Borsteher, Ordner oder Leiter aufgetreten ist, eine Geldbuße bis zu funszig Gulden,

g. 8, Wenn, der Vorschrifi der §§, 2 und 3 zuwider, den öffentlichen Beamten der Zutritt zu einer Versammlung oder die Einräumung des von denselben begehrten Playes verweigert wird, so triffflt den Unternehmer der Versammlung und Jeden, welcher darin als Vorsteher, Ordner oder Leiter aufgetreten ist, eine Gefängnißstrafe bis zu drei Monaten. :

8, 9, Wer ih nit sofort von dem Orte der Versammlung entfernt, nachdem von dem öffentlihen Beamten dieselbe für aufgelöst erklärt worden it, soll, wenn erx bloßer Theilnehmer an der Versammlung is, mit Geld- buße bis zu 15 Gulden, wenn er aber Unternehmer, Vorsteher, Ordner, Leiter oder Redner is, mit Gefängniß bis zu zwei Monaten bestraft werden,

§, 10, Wer gegen das Verbot des §. v in einer Versammlung, mit Waffen versehen, erscheint, ist mit Gefängniß von vierzehn Tagen bis zu viec Monaten zu bestrafen,

8, 41, Wer auffordert, ín ciner Versammlung mit Waffen zu erschei- nen, oder wer eine Aufforderung dazu verbreitet oder durch Andere verbrei- sen läßt, oder wer in einer Versammlung Waffen austheilt, oder für die- telbe bereit hält, wird mit Gefängniß von zwei bis sechs Monaten bestraft.

8, 42. Wenn eine, unter freiem Himmel abzuhaltende Volksversamm- lung, um der öffentlichen Ordnung und Sicherheit willen, verboten worden ist, o trifft diejenigen, welche, dem Verbote zuwider, an einer solchen Ver- sammlung dennoch theilnehmen, eine Geldbuße bis zu zwanzig Gulden, die- jenigen aber, welche dabei als Unternehmer, Vorsteher, Ordner, Leiter pder Redner thätig sind, Gefängnißstrafe bis zu drei Monaten,

8, 13. Erscheint eine der in den vorigen Paragraphen angedrohten Strafen uneinbringlich, #0 ist dieselbe im Gefängniß und zwar mit vierundzwanzig Stunden für je einen Gulden dreißig Kreuzer zu ver- büßen,

§. 14. Die ín den Fällen der vorhergehenden Paragraphen angedroh- ten Strafen sind unbeschadet derjenigen Strafen zu erkennen, welche die

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|

betreffenden Personen durch ihre Handlungen außerdem, nah den Vorschrif- ten des Strafgesezbuchs, verwirkt haben möge. :

S. 15. Bezüglich der Erkennung der, in den vorstehenden Paragraphen bezeichneten Polizeistrafen wird an den bestehenden Vorschriften über die Kompetenz der Gerichte nichts geändert, j

§. 16, Die gegenwärtige Verordnung soll für die Dauer eines Jah- res bestehen, und mit dem Tage ihrer Verkündigung im Regierungsblatte in Kraft treten, ; : |

Urkundlich 2c. Seeheim, am 17, September 1849,

Ludwig.

Jaup.

Gestern Morgen kam auf der Eisenbahn ein Bataillon des Z8sten preußischen Landwehr-Bataillons, aus Baden heimkehrend, an unserer Stadt vorbei. Soldaten aller Waffengattungen waren an den Bahnhof geeilt, um ihre Kampfgenossen zu bewillklommnen. Die Musik des Chevauxlegers-Regiments spielte; die Begrüßung der Soldaten fand in ächt fkameradschaftlicher und herzlicher Weise statt.

_ Sébleswig-Holstein. Der Altonaer Merkur theilt über die Differenzen zwischen dem Magistrat zu Tönning und der Landesverwaltung folgende Aktenstücke mit:

4. Hochgeborener Herr Graf! Es ist dem unterzeichneten Magistrat unterm 27sten d, M. ein Schreiben des Barons von Pechlin und Oberpräsidenten von Bonin und demnächst unterm 30sten d. M. ein Schreiben des Herrn von Tillich und Ew. Hochgeboren zugegangen, worin das Ersuchen und der Auftrag enthal- ten, die dabci übersandten Erlasse, betreffend die Jnstallirung einer Landesverwal- tung, deren Antritt und die Besorgung der Regierungsgeschäfte unter dersel- ben, zur öffentlihen Kunde zu bringen. Diese Auflage hat der unterzeichnete Ma- gistrat, durch die Statthalterschaft aufgefordert, die amtlichen Geschäite auch während des faktischen Bestehens der Verwaltungs-Kommission fortzusetzen, #0 lange und so weit solches mit Pflicht und Gewissen zu vereinigen is, einer sorgfältigen und ernsten Prüfung unterzichen müssen, Jn jenen Erlassen ist wiederholt ausgesprochen, daß die Landes-Berwaltung im Namen des Kü- nigs zu Dänemark regieren werde. Die Auslegung dieser Worte konnte zweifelhaft ersheinen. Denn dieser Ausdru, welcher sich nah öffentlichen Blättern auch in dem Artikel 8 der hier nicht publizirten Waffenstillstands- Convention findet, dürfte dahin verstanden werden, daß wäbrend des Waf- fenstillstandes die Regierung im Herzogthum Schleswig im Namen des Königs zu Dänemark als Herzogs zu Schleswig werde geführt werden, indem der Gegensaß vielmehr darin zu sten war, daß die Regierung nicht im Namen einer der anderen Krieg führenden Mächte stattfinden werde. Inzwischen is durch eine mit dem Schreiben vom 29sten d. M, kommutll- zirte Ansprache des Königs zu Dänemark an die Schleswiger der Zeise! in dieser Beziehung dahin gehoben , daß jener Ausdruck ganz nach L Wortlaut und nicht auf die bemerkte Weise aufzufassen sci. T enn dieje 4 sprade findet ihrem ganzen Inhalte nach nur in der Vorausseßung einer v (l gen Unterordnung des Herzogthums Schleswig unter das Königreich Däne- mark ihre Erklärung. Dem schlichten Urtheile will dieie Proclamation auch m1? der Waffenstillstandsconvention in Widerspruch stehend erscheinen , denn w!€ viel auch in derselben unzweifelhaft und ausdrüclich ¡an Dänemark cinge- ráumt is, Niemand wird dahin gelangen können, 11€ Waffenstillstandscou- vention so auszulegen, daß durch dieselbe der Gegenpartei alles eingeraum! sei, Wir können aber mit dem Lande nicht davon lassen, daß dem Könige zu Dänemark nur in seiner Eigenschaft als Herzog von Schleswig Oolstein ein Regierungsreht auf das Herzogthum Schleswig zustehe, Wenn ir da- her dieses wichtigste Recht des Landes, wosur die Herzogthumer sich N haben, welhes von Deutschland und insonderheit von. Preußen durch Se und That anerkannt is, durh jene erwähnten Eilasse für verleßt eracten müssen , \o müssen wir nach Pslichk unD (Pewisen ano nehmen , Der Aufforderung, die eingegangenen Erlasse auf übliche Weise zu publiziren, Folge zu geben, Jndem wir nic! verfehlen, Cw, L ochgeboren hiervon Mittheilung zu machen, bitten wir, die Versicherung der gröpten Vochac)- tung genehmigen zu wollen,

Tönning, im Magistrat, den

Sr. Hochgeboren L

dem Herrn Kammerherrn Grafen zu Eulenburg, Königl,

V

31, August 1849,

preußischem Negierungs - Vice - Präsident,

zu Flensburg. 92, Aus dem Schreiben des Wohllöblichen Magistrats vom 31 sten v habe ich zu meinem Bedauern erschen, daß die Proclamation der Statthalterschaft denselben auf einen ganz falshen Standpunkt g über der neuen Landes-Verwaltung für Schleswig gestellt hat. Es kann sich zur Zeit für die einzelnen Behörden des Herzogthums gar nit darum handeln, mit der Central - Verwaltung sich in Controver- fen über die Rechtsbeständigkeit der gegenwärtigen Ordnung dex Dinge zu ergehen. Die Waffenstillstands - Convention scht ein Intermistikum fest, welches einer fünstigen Regelung der Verhältnisse in keiner Weise präjudiziren soll, welhes aber an und für sich den Bestimmun- gen der Convention gemäß aufrecht erhalten

eaen”

( werden muß, Wenn nun der Wohllöbliche Magistrat die Proclamation der Staathalterschast für sich ín der Weise als maßgebend ansieht, daß er den Anordnungen der neuen Landes-Verwaltung keine Folge leisten zu dürfen glaubt, so bricht er da von selbs mit dieser Leßteren, Es kann Niemand zweien Herren diene! und die Landes - Verwaltung kann es nicht darauf anfommen lassen, 1hre Regierungsakte der Censur der einzelnen Behörden unterwerfen zu sehe! oder dieselben von der Zustimmung der Statthalterschast abhängig en u lassen, Sie muß strifkte Befolgung der von E el senen Verordnungen und Auflagen verlangen und, wo hie dice nicht findet, dafür sorgen, daß die widerstrebenden Behörden oder einzelne Beamten durch andere, sich dem gegenwärtigen Zustande fügende den. Der Wohllöbliche Magistrat wird in dieser Beziehung selbst die ¿Fol- gen seiner Weigerung, die Publication der von der Landes-Verwaltung er- lassenen Verordnungen vorzunehmen, zu tragen haben. Jh bedauere dies, weil meines Erachtens diejes Ausscheiden mit den Geschäften voerirauter Behörden und Beamten eine gedeihliche Lösung der Aufgabe der Landes- Verwaltung nur ershweren kann, und weil dieser Schritt möglicherwe1]e neue Aufregung erzeugt,“ welche jeder wahre Vaterlandsfreund vermieden wünschen muß. i Flensburg, den 4, September 1849, y i Graf zu Eulenburg, Königl. Preuß. Kommissair für Schleswig, An den Wohllöblihen Magistrat zu Tönning.

3. Dem unterzeichneten Magistrat ist unterm 30sten v, M, eimSchreiben der Landes-Verwaltung mit dem Auftrage zugegangen, die dabei übersandten Erlasse, betreffend den Antritt dieser Behörde, so wie ‘die Besorgung der Regierungs-Geschäfte unter derselben, auf gehörige Weise zur Publication zu bringen. Der von der Statthaltershast an dic Behörden des Landes gelangten Anweisung folgend , verkennen wir die Aufgabe nicht, während des faktischen Bestehens der Verwaltungs-Kommission die mit unserer amtlihen Stellung verbundenen Geschäfte wahrzunehmen. Wir dürfen dabei die Geseplichkeit der vorkommenden Amishandblung nicht A untersucht lassen und müssen die Gränzen prüfen, innerhalb E e Pflicht und Gewissen uns zu bewegen haben. Wie dies auch Al ci M ren Umständen selbstverständlich ist, so liegt in den gegenwärtigen A gen Verhältnissen des Landes dafür eine um #0 größere S ind ak i N B lich der Publication obiger Erlasse haben sich uns aber zunächst und adgelezeun L

Q F “P t, Die emanirten Erlasse sind deren Jnhalt folgende Bedenken aufgedrang!- B Le

; F C Le Syvrache abgefaßt, Nach dem Art, außer in deutscher zugleich in dänisczer Spay u A A D 20 ves Stagig-Granbaosees: für bis Perpugiguner SG E e e om 15, September 1848 sollen jedoch dis e! H A A \ für diejeni Distrikte, 1n denen dle änische Sprache Rir- len n E SRST E, k beglaubigte dänische Vebersegang hinzuge- i 5 Norwaltungs-Anordnungen sind nach Art, 33 an die- fügt werden, Auch die Verwaliung®?., Theile des Herzogthums Schleswig selben Formen gebunden, Jm südlichen Theile des Herzogthums Dcteewig

ist die dänische Sprache aber nicht allein nicht Kirhen- und Schulsprache, sondern dieselben ist hier eine fremde, die nur vo1

1 sehr wenigen verstanden wird. Es , ; ; diese äußere F in Gegenstand von

t eingewandt werden, daß dieje äußere Form ein Gege | tann n tbneter Bedeutung sei, Niemand der in die Verhältnisse näher eingeht, wird es verkennen können, daß dies vielmehr eine Frage von der größten Wich- tigkeit sei, und es liegt in den Ereignissen der leßten Zeit, daß die Bevölkerung vie Nichtbeachtung eben dieser geseßlichen Bestimmungen guf das schwer ste

Tset wer-

empfindet, Wenn aber der Art, 10 der Waffenstillstands-Convention vom 40. Juli d. J. ausdrücklich díe Vorschrift enthält, daß die durch denselben interimistisch angeordnete Regierungs - Behörde die Administration nach den bestehenden Gesehen zu üben habe, so erscheint demnach die Emanirung von Erlassen in dänischer Sprache als nit legitimirt, Der unterzeichnete Magistrat muß es daher wider seine Pflicht erachten , die Publication der bisherigen in gedachter Form ergangenen Erlasse zu vollziehen,

Tönning, im Magistrat, den 9, September 1849.

An die Landes-Verwaltung in Flensburg.

4. Jn der an den Magistrat mitgetheilten Bekantmachung, betreffend die Errichtung einer Central - Kasse für das Herzogthum Schleswig vom 27sten v. Mits. ift vorgeschrieben, daß alle Hebungs - Behörden die gehobenen Gelder nur au diese Central - Kasse einsenden sollen, Mit Beziehung hierauf müssen wir bemerken, daß nach den beste- henden Gescgen, namentlich na der Verordnung vom 16. Mai 1719, Kammer-Cirfular vom 15. Juni 1723, so wie nach der Hebungsverordnung vom 417. Dezember 1781 §. 18, die Hebungsbehörden angewiesen sind, nur an die Haupt - und Staats- Schuldenkasse in Rendsburg die Steuern ein-

nden, Jndem wir hervorbeben dürfen, daß die während des Waffen- stillstandes bestehende Kommission nah Artikel 10 der Convention angewie- sen is, nah den bestehenden Geseßen die Regierung zu führen, fónnen tvir daber nach unserer Pflicht der Bestimmung, daß die Gelder nah Flensburg einzusenden seien, nicht Folge leisten,

* Tönning, im Magistrat, den 9. September 1849, In die Landesverwaltung in Flensburg,

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Samburg. Hamburg, 19. Sept. (H. C.) Der Königl, ederlándische Minister-Resident, Herr Commandeur Dedel, hat dem ckenate in herfömmliher Weise sein Abberufungsschreiben zugestellt. Heute Abend um 7 Uhr ist noch folgender Antrag des Senats, Verfassungs-Angelegenheit betreffend, ausgegeben worden : 7 BOÏ uanahme auf die beiliegende Auseinanderjeßung trágt E. E. Erbges. Bürgerschaft darauf an, es mitzugenehmigen : 1s 4 Mitgliedern des Senates und 5 Mitgliedern Erb-= chaft zusammengeseßte Kommission beauftragt werde, konstituirenden Versammlung dem Scnate übergebene von den im Vorstehenden angedeuteten Gesichts- / Prüfung zu unterziehen und, je nach dem Cr- eselben, über die nothwendig erscheinenden Abänderungen tonstituirenden Versammlung falls thunlich eine Verständi- anzubahnen , eventuell über die zu ergreifenden Maßregeln ‘äge dem Senate zur weiteren Verhandlung mit Erb- aft zu übergeben, jedenfalls aber innerhalb i Wochen ‘tigkeit zu berichten. Für den Fall des Einverständ- Bürgerschaft mit diesem Antrag, ersucht der Sena 5 Kommissarien, und zwar Eines von und und sodann abgesondert die Wahl von 9 Eines von und aus jedem Kirchspile, \o-

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sodann der Senat von den seinerseits

Sept.

nlreih. Paris, 17. Die Artillerie der Ma- als besonderes Corps aufgehoben und der Artillerie des inverleibt werden, wobei die Offiziere und Unteroff Grad behalten würden. Buchdrucker hielten gestern ihr gewöhnliches Jahres Ban twa 500 Personen beiwohnten, und welches mit Vivats Republik und die Preßfreiheit endigte. Mehrere von vatriotische Lieder, welche gesungen wurden, fan roßen Beifall; nicht minder eine Rede von P. Leroux über Ursprung der Buchdrucerkunst, an deren Schlusse er heiße Guünsche für unbeschränkte Freiheit der Presse und Emancipation Gedankens aussprach. Der ehemalige Pair von Frankreich, Graf Daru, wird als ringer der Note bezeichnet, worin vom \hweizer Bundes iéôweisung oder Jnternirung der französischen Flücht

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ilnion verbreiteten Angaben über die dem Ge- Kaiser Nikolaus gemachten Geschenke wer- diesem General selbst für erdichtet erklärt; blos das ß der Kaiser ihn wohlwollend empfangen habe, e entdeckte die Polizei eine Pulverfabrik, man konnie ge Kilogramm Pulver in Man n demselben Orte ein Faß Salpeter und verhastete den Mecha Yoisson, bei dem der Fund statt hatte. Der Präsident der Republik halt 225 Juni - Jnsurgenten, die S chifs-Gefängnissen von Brest, Cherbourg und Lorient wa- ie Freiheit gegeben. In Lorient sind jebt keine Gefangene

Kategorie mehr. Qle Citadelle vou Port Louis oll Jur ) »j ( 6

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Beschlag legen

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\ rurtheilten politishen Gefangenen bestimmt f d des höheren Gesundheitsraths

in Italien abgegangen.

err Berenge, Präsident des obersten Gerichtshofes zu Ver-

ist dorthin gegangen, um si die Oertlichkeiten anzusehen

und die Zimmer zu bestimmen, welche Di Richter bewohnen werden, Die untex dem Namen Ministerzimmer bekannten Zimmer sind ihnen

) ngewiejen worden.

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Man will hierdurch jeden Aufschub in den Sißun- (en, die ohnedies lange dauern werden, verhindern In Sainte=-Marie-sur-Ouche (Cote d'or) wuüthet die Cholera uberaus heftig. T erste Haus, das von 1hx betroffen wurde, wa1 24 Stunden von Einwohnern leer Gefahr war so 3 die Sterbenden ohne Hülse Todten ohne der Geistliche ließ sich jedod jrecken, er ist ankenwärter und Todtengräber und hat diese Dienste Bevülferung von 300 Seelen an 15 Personen zu leisten. von seinem Amte suspendirt wurde, 1 eil er seinen als die Cholera ausbrach, is definitiv abgeseßt

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binnen

Seine-Präfekt Berger is gestern aus den Bädern von zurudgelommen ; er beginnt heute wieder zu unterzeihnen. Die allgemeine Rehnungs-Ablegung der Verwaltung ?9on 1848 ist dieser Tage erschicnen. i Die Polizei is in diesen Tagen nächtlich mehr Bewegung. Sie will bedeutenden Persönlichkeiten 6 Del sein, die von Genf aus das Land mit cinem ganzen Neß von gé=- heimen Gesellshaften überzogen hätten, Das Befinden des Herrn Falloux is, Nachrichten von Mittag zufolge, im Zustande der Besserung. Der Democratie pacifique zufolge haben sich wenigstens

\onst in

Spur

heute

50 General = Conseils für die definitive Abschaffung der Get ränf- steuer ausg \prochen ; einige für die Beibehaltung bis Ende 1850 und sehr wenige für die Zurücknahme des Gesetzes den Consti- tuante, Die Unbestimmtheit wegen der Getränfksteuer wirkt nach- theilig auf den Weinhandel. :

Ein Mitglied des General = Conseils der Gironde suchte nach- zuweisen, daß die Regierung geheime Pelizei - Agenten, welche die Präfekten, Maires und Stadträthe überwachen müßten, nöthig habe.

Die Union spricht sich für die geistliche Verwaltung Rom's und gegen die weltliche aus. „Aus den Kardinälen“‘, sagt dies

1717

gewählt, sie sind also gleichsam die Thron= von den Geschäften fern halten. allein mit den Weltlichen in Be eine Regierung der freien Dis Man

Blatt, „wird ja der Papst erben, und man darf sie nicht Auch muß man den Papst nicht rührung lassen, sie streben dahin, fussion einzuführen, die mit dem Papstthum unverträglich ist. würde Preßfreiheit und Zulassung der Anhänger aller Religionen zu allen Aemtern verlangen, unD der Papst würde dann nicht mehr bestehen können. Die Fnstitution des Kardinaliats ist mit einer gewissen Verweltlihung ganz verträglicher, als man glaubt. heilige Kollegium besteht aus drei Klassen von Kardinälen: nal-Bischbfe, Kardinal-Priester und Kardinal=-Diafkonen. Seit tus V. is die Zahl dieser hohen Würdenträger 70, Sie [Wem seitdem niht vermehrt worden zu sein. Die Diakonen machen ein Individuum, das weder Priester, noch Bischof it, dem Kollegium zu gänglich. Man kann also Kirchenfürst sein, ohn Recht haben, die Messe zu lesen; man kann Kardinal sei

ernannt werden, ohne die erzbishöflihe Weihe zu haben

bm dann bei seiner Ernennung giebt. Eine gewisse Beri istt gut, sie darf jedoch keine dem Papst gleichberechtigte

Paris, 18, Sept. bischof von Paris zusammenberufen Sulvice zum erstenmale versammelt. Messe theilte sich die Versammlung in Kommissionen, um die ein zelnen Fragen zu behandeln. Das Konzil dürfte, wie man glaudk, zehn Tage dauern. Die im Moniteur veröffentlic :rlaubn das Konzil abhalten zu dürfen, wird von den „Zournaten den aufgefaßt. Die Union erklärt, man müss ren, diese Erlaubniß - Ertheilung fei ein Angri [

- Assemblée Nationale findet sie lächerlich. le bemerken, die Geistlichkeit habe sie ja Democratie pacifique meint, De Ql Anrecht beanspruchen. Organe, habe eine gewisse WUrde g Konzils herankommen laff gierung zu kümmern, Herr von Fall eine nicht verlangte Erlaubniß nic) ie Krankheit des terrichts - Ministers etreten. hält )) die wie ein deus ex mad den Schein der Geseßlichkeit ge

Die permanente Fünfundzwanziger-K nicht versammelt, sie sieht den Antrag 1c Und |

: 4 A4 1

Gestern war das Konzil, das hat, in der Kapelle von

Nach der Anhörung n ;

ats 4/41

L

bemer A

(othe,

r niIna

( Lagrag1 verfassungswidrig an, und wird sich mit demselben durchaus nicht befassen, Donnerstag wird die Kommission zusammentreten Und sich, wie die Patric meldet, mit anderen Gegenständen beschäftigen. Die Expedition nach Marotïo soll jet ganz aufgegeben fein. ß j chon eing S eutinelle

( Wie es heißt, trat England als Vermittler abgehen

ein, Dle \chiff}ten Truppen steigen wieder ans L : meldet, daß das -Geschwader nach den HyYer!) werde, um daselbst einige Evolutionen zu

nsen nein

Großbritanien und Irland. London, 1/. Sept. Der General-Major Ellis hat den Befehl erhalten, bis auf weitere

Verfügung das Gouvernement Der Jnsel Malta zu übernehmen.

London, 15; Die Königin wird Balmoral wahr \cheinlich am 26sten D. verlassen, \i{ch von doxt zunächst nach Perth begeben und dann die Reise südwärts auf der kaledonischen und der schottischen Central - Eisenbahn fortseße |

Sept M

FLS ¿4 M +4

hat sich während seines Aufenthalts Angler gezeigt.

Am vergangenen Sonnabend eine Sendung kalifornischen Goldes z1

Die Thätigkeit der geheimen Gesells

on 500,000 P

Form eines ziemlih ofen und in großen

Korn-Diebstahls geäußert. Banden,

begeben sich Nachts auf die Felder und

sich fort. Herr Duffy, der Herausgeber der

eine „oolksthümliche Lex talionis‘“ und fagt

Fällen vorgekommen, wo der Grundbesißer j

ner Pächter den Krieg begonnen have

zum Theil

nehmen

Rußland und Polen Se. Majestät der Kaiser hat in des Manifest erlassen: „Von Kaiser und seren getrcuen Unterthanen: Ss hat die allgemeine Freude bei den i Heere mit neuem Ruhme bedeckt, durch einen plötzlichen, fu Unfer ganzes Haus und sur Rußland schmerzliche! u verwandeln Pir haben Unseren vielgeliebten Bruder, den Groß ren Michael Pawlozwitsch, verloren ; { 4 Krankheit, zu Warschau, am ihm einen Bruder und Freund, dessen rgen ohne Unterlaß Unserem und des Vaterlandes Dienste getreuen Unterthanen ( Ruhe jeine1

Selbstherr{cher aller Reuß( I I S

Gott gefallen Unier G z ao di 1744 i »

Veie Liner Uns,

Herluitin Q2rauet

«ZnDen

ganzes Leben, Thun

war, beweinen, fordern Wir auch Unjere

mit Uns zu innigem vereinen für die

n jenen Gefilden, die die Gnade des Höchsten denen

velche dur Reinheit des Herzens, Dex Thaten und

vürdig sind des hohen Namens Der L hristen, seiner Auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers legt der

des Großfürsten Michael für

(Hebete zu

L y 1 4 l

anlassung des Ablebens

Die ersten Rangklassen eine dreimonatliche Trauer an, wle mil

Den tember begonnen hat.

Borgestern das Aufziehen der Flagge auf Winterpalais die er Residenz von der glücklichen Rück

( ck N 41st ch 11 n "h ar tin E atb fehr Sr. Majestät des aus Warschau 1n KenntmÞÿ ge|eßk

Warschau, Gestern i} die irdische Hulle Großfürsten Michael von hier nach St. Petersburg abgeführt wor den, um dort in dem Frbbegräbniß der russischen Monarchen geseßt zu werden.

Der französische Gesandte, Warschau nah St. Petersburg abgereist, seine sich nah Frankreich zurückbegeben

2

General von Lamoriciere , Gemahlin

Niederlande. Aus dem Haag, 15. Sept. (Börs. H.) Die Session der Generalstaaten is heute vom Minister des Innern im Auftrage des Königs geschlossen worden. In der kurzen Rede des Ministers wurde der Arbeiten dieser \hon am 13. Februar begonnenen, durch den Tod des Königs aber längere Zeit unter brochenen Session kurz erwähnt. Die bedeutendsten derselben sind die definitive Feststellung des Wahlgeseßes für die erste und zweite Kammer und die Provinzial- und Gemeinde-Drdnung

Aus dèm Haag, 17. Seyt, Dit König hat heute die Session der Generalstaaten in Person wieder eronne, CL ér wähnte in seiner Thronrede der zufriedenstellenden Lage der Dinge, sowohl im Innern wie nah außen, Nach der Erklärung, daß die Beziehungen zu allen remden Mächten die freundschaftlichsten seien,

äußerte er in Bezug auf die limburger Fra gen, in welche gerathen zu können befürteten ,

tate glücklich abgewendet worden, und wir

et „Die Verwidkelun-

wir früher in Bezug auf Limburg zu gerathen oder sind dur

den Schuß der Trak- haben die gegründete

Aussicht, daß der rechtmäßige Zustand nie auf andere als recht-

mäßige Weije

Bali wird als vollkommen erfolgreich und die

Ba

ostindischen Archipel als Dur denselbe as die inneren Verhältnisse betrifst,

günstige Aerndte, Das TLiederaufleben Fudustrie und dite vortheilhafte nisse wesentlich dazu beigetragen haben , di in einen besseren Zustand zu verseßen. Al derx Thâtigkeit der Generalstaaten in dex werden die Berathungen Uber die durch da thig gewordenen organischen Gesebe,

Handels

derung des Sept.

Belgien. Brüssel, 19, und

chweden ist von hier. nah Hannover ch London gereist. f

4 V M Cr o + rc 4 Schwe O6 4. Spl, (El 4 C

f Dio S QU? Dié 2

treffenden Kantons-Regierungen eingeladen, ngsräthen der drei anderen Regimenter l bei ihrer Verantwortlichkeit das

ier geschehen möge, einzustellen. f \o sieht der Bundes -

s E20 Schweiz geschieht,

u TB/

zu Portici, so

Abreise

Die Bewunder1

n Nom er

frommaglán

vermindert. bereitungen

rieben. An dems h 1 Tage find Parade statt.

apolitanische Soldaten

C Ad D Pyi D

+

Kirchenstaates, um

zu säubern.

n Reggio verspürte man am 2bjsten 9.

fes Erdbeben. rund.

Spanien. Madrid, 13, Sept. ‘fabella und der König sind gestern Abend daß die Königin dem General Ordens Karl's VI, geschickt hat. Zyroz. 27% baar.

Portugal. Lissabon, 9. Sept, nimmt von neuen Entdeckungen

G M y ck d A E von den Beamten des S it

hat

ben worden. Die Oppositions ies Betrugss\ystem von den Be

von den Schüblingen seiner

N Jedenfalls wird anerkannt, daß Avila diesem Unwesen ein Ziel seßen will. ; russishe Dampfschiff

Tajo angelegt. Ler Herzog 901

|

die ihm aus dex - L ce nseln. K 0 YloDe

edig hier ein. An demjc lben Tage kame deren Bord sich ebenfalls Cm

2 N N V Befehl der

:azarethe nehmen mußten, rfen Es scheint, daß den follen.

Fn Korfu langten ferner am 8ten und die englischen Kriegsschiffe

„Vengeance““ an, welche Man erwartet indeß ih Fnfel völlig unter

alonia nahmen. : Aufstand auf desselben f Aus Griechenland erfahren Nus niederschlagenden E die Uebergabe V der ungarischen Kriegsfrage auf sie gemacht escháftigt man sich thätig 1

Unge,

E 4 Cr “U 4‘ *y 4 - (27 Türkei Ls Ce S1 C1 (mparttial enthall ful DE IICMTLAC, VON

General

erlassene Kundmachung: „Als dexr

LrupPpen 1n

im çUr|teni zum

cktiebenbürgen, et

com G Ytoldau,

magagyart| en

i » (V l 4 nes Gebiet

UnD Di( N 64

e \ den Grundsäßen und ihrer Agenten, gewissenhafteste Treue Beziehungen bestimmen, welche Freunden Mazjcstat des &

A Moldau

S begriffen, daß, Der 2 nicht Da rung Rechte, den T ren ihnen zugestandenen Institutionen u vorgehen, welche eine steigende Wohlfahrt bezwecken. wir die Moldauer zu

M a, (Ado en

t ung der Regierung von Bern, ( der Schweizergränze Werbungen für Neapel stattfinden, Die be-

die Aufforderung Anwerben von Schwel=-

von Gaeta,

hrend seiner i zum Grottensesle

n si die Gegend von herumziehenden

(Engl. oon Unterschleifen und Betrüge=-

„FKamtschatka“

jonischen Regierung ohne Die Passagiere ans Land diese Überhaupt nicht zugelassen

und Verbündeten vereinigt.

1 S L

befestigt ‘oder gelöst werden wird." Der Zug gegen

Ruhe und Ordnung n hergestellt geschildert.

so wird hervorgehoben , daf

des Handels und der

Verwerthung der Kolonial-Erzeug-

e Finanzen des Landes

s Die Hauptgegenstände

bevorstehenden Session 3 revidirte Grundgesebß

so wie Maßregeln zur För=- und Gewerbfleißes, besonders bezeichnet.

Der Kronprinz von der Fürst von Canino

Ver Bundes-Rath daß in Como

daß sie den Verwal- zukom-

Was die Anwer- Nath keinen Grund, sich irgendwie einzu-

Die Ankunft des heiligen

Se C) E

wie die verschiedenartich füllen heute die ing, die Pio Nono auf regte, hat sich bei un- Anwesenheit in Gaeta werden et auch eine großartige

ehestens an die

M. ein ziemlich star=

Die Erschütterung verursachte übrigens feine Stô0=-

Die Königin hier angekommen. Man

N, B)

Changarnier das Großkreuz

C N Os Bl.) Man ver=

o L

a

Zollbeamten lange

Presse wirft Costa Cabral amten seines fruheren Ka=-

7 1140 Ç Kana 011a06 jeßigen Anhanger ausge=- t

der jeßige Finanz-Minister

von Madeira war sehr

hat t Leuchtenberg

Jnsel gewordene Aufnahme.

r fu, 12, Sept. (Ll) Gestern traf der rata‘ mit sechsundfünfzig Flüchtlingen

n auch sechs andere Kauf= igranten befanden, unD ihren Standort in der

Iten, von zwei Dampf-

„Caledonia,“’ „Howe,“ ihre Richtung nah Ces re baldige Rückkehr, da ‘Drüdt it und die Häups-

wir keine bemerkenswerthe Neuig- radikalen Partei geht

hervor, welch encdigs und die Lösung hat. In Griechenland

rbringung der italienischen Flücht=

) Der hier erscheinende der türkischen Regierung Bem, Kommandant der nen Einfall in ottoma- madhte, forderte eine in

iltans auf, gemeinsame nicht ein Moldauer ent= selben stimmte bei jener

überein, welche das so wie die Beobachtung zur Aufrechthaltung der die Regierung mit thren Die Unterthanen

was man „Emancipation

Anderes sein kann und

R

f, als die [lung der 1h1 obliegenden Pflichten, die Wah-

raftaten, den besonde- d den Maßnahmen her- er beiden Fürstenthümer ihrer Treue und Weis=-

t heit keglückwünscht haben, wäre es überflüssig, im Namen der otto-

{ [D L G manischen Regierung

nicht heut, auszusprechen: daß die hohe Pforte ihren

werde, welche sie als fremd bleiben kann.““

a E T ner WUMe LLUEN

und welcher sle nur

Die achte General-Versammlung des

&rzte wird am 8. und 9. Oktober d. I-

lihen Thierarzneischule in Berlin stattfinD München, den 4. September 1849.

Verein deutscher Thierärzte.

die Hoffnung zurückzuweisen, welche man sich

Beistand ei- eine Rebellion betrachtet,

Vereins deutscher Thier- / E in der Aula der Kônig- en.

Der Prásident des Vereins deutscher Thierärzke-

Dr. Kreuber, K óniglicher

Professor.