felheit vor Allem der guten Leiter nöthig. Achtet auf die Pflichten Eures Standes. Seid somiít gesegnet in Euren Arbeiten und Euren Gebeten. In dieser Absicht gebe ih Eu meinen päpstlichen Se- gen, den Jhr knieend zu empfangen habet.“ / Die Arbeiter haben die L jederherstellung des Campo BVaccino begonnen. E : .
Achthundert Fremde, die sich wegen ihres Aufenthalts nicht rechtfertigen konnten, mußten die Stadt verlassen.
Rom, 12. Sept. (Nazionale.) Rostolan hat die vom
Papste bewilligte Amnestie verworfen; man möge mit dieser Komöü- die endén. : ,
Im Theater gab man Scribe’s „Verleumdung“. Die Römer flatshten Beifall wegen der Anspielungen ; dies mißfiel den Fran- zosen. In Italien ist es Gewohnheit, mit Stock und Reitpeitsche ins Theater zu gehen, Gestern wurde dies in Rom verboten. Die Franzosen wollten den Römern das Geseß machen, ohne es zu hal- tenz das Publikum zwang jedoch vier französische Offiziere, ihren Stock vor dem Saale abzulegen.
Genua, 16. Sept. (Concordia) Garibaldi, den man mit vieler Achtung behandelt, reist heute nach Tunis; die Regie- rung ließ ihn wissen, die Maßregel sei zeitweilig, in wenigen Mo- naten kónne er zurückfommen. Er hat von der Regierung keine Unterstüßung empfangen. In Nizza war Garibaldi im Triumph gleichsam herumgetragen worden, Auf seinem Wege rief Alles : Es lebe Garibaldi! Ex schrieb am 15ten aus Genua einem seiner Freunde: „Lieber Freund, ih muß morgen nach Tunis abreisen. Jch danke dir und deinen hochherzigen Kollegen für ihre Dienste. Jch kann mich über Niemanden beklagen.““
Die Benediktiner, die aus Parma vertrieben worden sind, stu- dirten fleißig und waren Freunde der Aufklärung.
Florenz, 13. Sept. (Risorgimento.) Im Oktober soll eine Amnestie verkündet und am 30, Oktober soll das Parlament
W echsel- Course.
Geld,
| Brief.
143 1427 Ot | 2 Mt, | 1505 | 1495 3m (6 2646 253 2 Mt, | 4 2 Mt. | L 2 Mt. | 2 Mi. | | l l
. 250 F1.
. 250 Fl.
. 300 MK, do. 300 Mk.
London 1 Lst.
Paris «o... E00 Eo R e J. QUO F.
Wien 1m 20 Xr. .. ce L0G Fl
150 F1.
100 Thlr.
. . 100 Tkle
142
| Kurz | 2 Mit. | Kurz
dos
aao oa. u... -....
Breslau 8 Tage * (2M 2 Mt. | 100 SBbl.| 3 Wochen |
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss.
Fraukfurt a. M. südd. W Petersburg
Inländische Fonds, Pfandbrief-, Kommunal - Papiere und
Geld - Course.
Geld, Gem. |zt.| Brief. | Geld. | Gem. Pomm. Ffdbr. 13% Sl 957
Kur- u. Nm. do. |35| 96 e Schlesische do. |35| 95% | 94%
do. Lt. B. gar. do. 35 —
Pr. Bk-Auth.-Sch|—| 9957 | —
107% | 1065
Ze.| Brief. Preuss.Frerw. Anl b (107 [1065 | St. Schuld-Sch. 34| 89% | 89 | Soeeh. Präm. Sch. —|101% 100% | K. u.Nm.Schuldv. 34| 86 | 855 | Berl. Stadt-Obl. | 5 [1035 | — | do. do. 34 _— 857 Westpr. Pfandbr. 35/| 90 _ Grossh. Posen do. 4 100% | — do. do. 34| 8975| 891%) Ostpr. Pfandbr. 35 — | 947 |
Ausländische Fonds.
Friedrichsd’or. | And. Goldm.à Sth. — Disconto. |—
Poln, neue Pfdbr. | 4 do. Part. 600 Fl. 4 do. do. 300 FI.|— Hamb. Feuer-Cas. 34 do. Staats-Pr. Anl|— Holl. 25% Int. 2k Kurh. Pr. 0.40th.|— Saerdin, do. 36 Fr. |— N. Bad. do. 35 FI. A
d [R
90
do.beiHope 3.4.8. 5 do. do. 1 ‘Anl. do. Stiegl. 2. 4.A. do. do. 5. A. do. v. Rthsch.Lst. do.Poln. SchatzO. | do. do. Cert. L. A. do.do.L.B. 200FI.|— Pol. a. Pfdbr. a.C.| 4 — |
Die Börse war wegen mehrseitiger Verkauf-Ordres gedrückt,
Auswärtige Börsen.
Bien, 22. Sept. Met. 5proz. 96%, %, 4+ 4proz. 78— 788. 2xproz. 484 — 49, Anleihe 34: 164% — 163%, 39: 146% — 1153. Nordbahn 1094, %, 110. Gloggn. M0 11 Mail, 802 S1 Pesth 78% — 79, B. A. 1210— 1218,
Wechsel - Course,
Amsterdam 1472.
Augsburg 1065.
Frankfurt 106.
gas 155.
¿ondon 10 , 40,
Paris 126.
K. Gold 110, — Silber 105%.
__ Fonds beliebt und höherz neue ALproz. 854, & gemacht, Auch Ss sind gestiegen , hingegen fremde Valuten etwas nie- riger.
Leipzig, 22. Sept. Leipz. Dr. P. Oblig. B. A, 140 H L, Dresd. E A 10475 G. Br. Sghles, 89 Gld, Chemniy - Riesa 295 Br. Löbau-Zit- tau 00 Br. Magdeb. - Leipzig 197 G. Berlin - Anh. Litt. A. u. B, 92G, Altona-Kiel 98 Gld, Deß. B. A. 1194 Br,, 118%
G. Preuß. B. A, 99% Br,
Frankfurt a. M., 22. Sept, Das Geschäft i j + M,, 22. , äft in mehreren rae n Fete von einigem Belang. Für Oesterreichische Actien, Ctiet r Bad., Kurh, und Oesterr, Loose, so wie Preuß. Staatssuldscheine, zeigte sih mehr Begehr, und man bezahlte da- für bessere Preise, als gestern, Alle übrigen Fonds und Eisenbahn- Actien erlitten keine Veränderung, zum Theil etwas fester. Wiener Wechsel und Coupons waren zu hégerem Cours willig begehrt. Oesterr. 5proz. Metall. 875 Br., 875 Gld. Bank - Actien 1328 Br., 1318 Gld. Baden Partialloose 50 Fl. 54% Br., 54 G do. 35 Fl. 324 Br., 324 G. Kurhessen Partialloose a 40 Rthlr. preuß, 34 Br., 335 Gld. Sardinien Partialloose a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 34 Br., 335 Gld. Darmstadt Partialloose a 50 Fl, 744 Br., 734 Gld., do. a 25 Fl, 264 Br., 264 Gld, Sya- nien 3proz. inländ. 27% Br., 27% Gld. Polnische Fl. Loose 4084 Gld., a 500 Fl. 814 Br., 814 Gld. Friedrih Wilhelms Nordbahn 505 Br., 505 Gld, Ludwigshafen-Bexbach 825 Br., 824 Gld. Köln-Minden 95 Br,, 945 Gld,
nb S nja df
331
104 G. Leipz. ächsish=Bayer. 89
und die Course sind gewichen, doch zeigte sich zu den billigeren
1738
erófffnet werden. Den Journalen wurde befohlen, nichts zu \chrei- !
ben, was Oesterrei verlezen könnte.
Neapel, 10. Sept. (Ll.) Der heilige Vater hat sich nah der ungemein großartigen Grottenfeier wieder nach der Stadt be- geben, um vom Balkone des Königlichen Palastes den Truppen den apostolishen Segen zu ertheilen. Nächsten Sonntag wird Se. Hei=- ligkeit auch dem Volke seinen Segen ertheilen, G
Hayti. Port au Prince, 11. Aug. (Börs. H.) Am Ag gD ge des letzten. Pakets wurden auch Celigny Ardouin, frü- e inister, und Herr Masseau nah friegsrehtlihem Urtheil erschossen.
In der Absicht, das Monopolgeseb leiter dur(zuführen, sind die kleineren Häfen St. Marc, Miragoane, LAnse d’Hainaut 2c. für die Ausfuhr von Kaffee und Baumwolle geschlossen. Das Ge- {äft liegt fortgeseßt danieder. Der Preis der ebengenannten Ar- tikel bleibt dem Zufall unterworfen. Blauholz ist mit 30 bis 32 Dollars bezahlt worden. Doublonen 230 Dollars Papier.
Königliche Schauspiele. Dienstag , 25, Sept. Im Opernhause. 4112te Abonnements- Vorstellung. (Neu einstudirt): Die Kirmes, Operette in 1 Akt, von E. Devrient, Musik vom Königlichen Kapellmeister Taubert. Hierauf, zum erstenmale wiederholt: Das Versprechen hinterm Heerde, Scene aus den österreichischen Alpen, mit National-Gesän- gen von Alexander Baumann. Und: Paul und Virginie, panto- mimisches Ballet in 1 Akt, nah Gardel, von Hoguet. Musik fomponirt und arrangirt von Gährih, Anfang Dab Dr, Mittwoch, 26. Sept. Im Opernhause. 152ste Schauspielhaus-= Abonnements-Vorstellung : Die Jungfrau von Orleans, romantische Tragödie in 5 Abth., von Schiller. Ouvertüre und Zwischenmuli von G. A. Schneider; Musik zum Monologe und zum Marsche der
vierten Abtheilung
von B. A. Weber. (Fräul, Emilie Heusser;
Johanna, als leßte Gastrolle.) Anfang 6 Uhr.
Schauspielhauspreise im Opernhause: Proscenium 1 Rthlr, | 10 Sgr., erster Rang und erster Balkon |
1 Rthlr., Parquet, Tri
büne und zweiter Rang 20 Sgr., dritter Rang, Balkon daselbst
und Parterre 15 Sgr., Amphitheater 75 Sgr.
e
Ein Fremdenlogen-
Billet 2 Rthlr.
Dienstag, 25. Sept. in 3 Akten, von D. Kalisch. theils neu komponirt, theils nah bekannten Melodieen arrangirt |
üönigsftudtisches Theater. Berlin bei Nacht. (Mit neuen Couplets.) Die Musik
von F. W. Meyer.
Mittwoch, 26. Sept. (Italienische Opern-Vorstellung.) erstenmale in dieser Saison : i 3 Aften. Musik von Donizetti. Königlichen italienishen Oper zu Stoholm: rolle.)
Mittwoch, 26.
Lucia di Lammermoor. (Sgra. Rosa Penco, von der
September. Die Thiere der Urwelt. 3)
4) Wandelbilder.
Anfang präcise 3 Uhr.
DerEintrittspreis für alle Pläße des Hauses istauf 5Sgr. festgeseßt, Der erste Ame aus\{ließlich für die weibliche Jugend, so wie die
Gallerie zur freien 1 Mit Ausnahme der Lehrer und Lehrerinnen, Anwesenheit zur
enußung für Waisen- und Armenschulen bestimmt.
Beibehaltung der Ordnung gütigst beitragen wol-
len, findet für erwachsene Personen kein Eintritt statt,
R ———
Berliner Börse vom 24. September.
Eisenbahn- Actien
5°
Stamm - Actien. Kapital.
Tages - Cours.
Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3§ pCt. ber. Actien sind y. Staat gar.
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200.000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000
Börsen-Zins- Rechnung. Rein-Erira. 1848.
Berl. Anh. Lit. A. B. do. Hambur do. Stettin - Starg. « do. Potsd.-Magd...
Magd.-Halberstadt do. Leipziger
Halle - Thüringer Cöln - Minden .....-- do. Aachen Bonn - Cöln Düsseld. - Elberfeld... Steele - Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch.
do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A. .
do. Dit, Di Cosel - Oderberg -.--
Breslau - E: ra Krakau- Oberschl.... Berg.-Märk. ...-.-.- Stargard - Posen Brieg - Neisse...---.- Magdeb.-Wittenb. 1
o...
65 G. 947 a 93 bz. 50 B.
o A
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68 G. 365 B 84 a
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¡3% bz, u G, 106 be.
103 a { ba,
65 644 a 635 bz. u. G. 52 G 84 a 83H bz. u. G.
Ma a fa 5 C5 dto I ISSI I I lIal Iecal ee
v M G Las
633 bz. u. B.
Quittungs - Bogen:
Aachen - Mastricht .… | 2,750,000
Ausländ. Actien.
49% a 49 bs. 987 6.
Friedr. Wilh.-Noerdb. do. Prior...
8,000,000
Schluss-Course von Cöln-Minden 935 €-
3zpyroz. p. C. 844 Br. und Gld, E. R. 1054 G. Stiegl. 845 Dr. 842 G. Ard. 107 Br. 3proz. 25% Br. und Gld. Dän. 725. Br., 72 Gld. Hamburg - Berlin 75 Br. u. Gld. Bergedorf 93 Gld. Magdeb, - Wittenb. 64 Br., 63% Gld. Altona - Kiel 97% Br., 963 Gld. Mecklenburg 36 Br. u. G. A , Bei geringem Umsay waren die Course nit wesentlich verän- dert, alle Effekten jedoch sehr fest,
Paris, 21. Sept. 3proz. baar 5b . 20. Zeit 56 , 20. 5proz. baar 89,15, Zeit 89, 15.
Bank 2335.
Spanische 275.
Nordb, 440.
Loudon , 21. Sept. Span. 3proz. 34%. E. R. 1075. O7 1
Cons. eröffneten heute zu 92%, und blieben dann ohne Bewegung.
Von fremden waren Ard. 18%, 17%, 3proz,
Eisenbahn - Actien flauer.
2 Uhr. Cons. p. C. 92%, #, a. Z. 92%, L,
Amsterdam, 21. Sept. Der holl. Fonds-Markt zeigte heute bei einigen Geschäften in Int. eine günstigere Stimmung. Span. und Port. fast unverändert, in den übrigen fremden Effekten wenig oder feine Veränderung, nur Franz, und Peru waren etwas höher
esragt.
0 Holl. Integr. 544, &. Z3proz. neue 637. Span. Ardoins gr, Piecen 11. Russen alte 404. 4proz. 864. OVesterr. Met. 5proz. 84, #4. 22proz. 444, Mex. 274. Peru 93%,
Hamburg, 22. Sept. St. Präm. Oblig. 865 Br.
Zproz. Cons. p. C. 925%, a. Z. 92%. Int. 54%. 4proz, 15%, Mex.
d, C. und 92%, 5 A De
34, 34L,
Markt: Berichte.
Berliner Getraideberiht vom 24. September. Am beutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nah Qualität 50—57 Rthlr. Roggen loco und \{wimmend 26—28 Rthlr. » pr, Sept. /Oktbr. 254 Rthlr, Br., 254 bez, u, G,
» Oktbr. /Rovhr, 25% u. 254 Rthlr, bez-
Prioritäts - Actien.
Kapital. Tages - Cour®e.
Süimmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt, amortisirt.
Berl.-Anhalt. ......- do. do. do. do. do. do.
Magdeb.-Leipziger «-
Halle - Thüringer. ---
Cöln -Minden..-««+* do.
Rhein. y. Staat gar.
do. do.
Düsseldorf-Elberfeld.
Niederschl. Märkisch.
do. do. do. do.
Oberschlesische ..«-
Krakau - Oberschl. ..
Cosel- Oderberg -..-
Steele- Vohwinkel ..
do.
Breslau -Freiburg
Berg.-Märk.. ......-
Ausl. Stamm-Act. Kiel - Altona Sp.
Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.
Weizen preishaltend.
Zinsfuss.
94 6.
98 B.
94% G. 5 B. 1007 B.
96 B.
1045 6.
1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 248,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 800,000
va. jf
Dot
Hamburg. .««--- do. 1I. Ser
Potsd.-Magd. «- do. . do, Lit. D.
Stettiner
96 1007 B. 100 bz. u, G. 1027 G6.
if fck fa U O a f
boo
do.
M
81 B,
93% B.
1023 B.
1005 e. U G 78 G.
86; 6.
4. Priorität Stamm-Prior.
do. III. Serie. Zweigbahn do.
[as
80 6,
do. II. Ser.
“(ae annaao
Börsen- Zinsen
99 B. 361 B.
2,050,000 6,500,000 4,300,000
v i» G
von Preussischen Bank-Antheilen 99 bz. u B.
Preisen Wieder viel Kauflust, wodurch die Stimmung günstig blieb.
O1
“D 3 O71 Mi l B
G,
Roggen Novbr. /Dez. 26 Rthlr. Br., Vez, Ue O,
» pr. Frühjahr 274 Rthlr, Br., Gerste, große loco 24—26 Rihlr,
» fleine 418—20 Rthlr. Hafer loco nah Qualität 145—15 Rthlr.
» pr. Frühjahr 48 pfd. 16 Rthlr, Br.
» HS0pfd. 17 Rthblr.. Br. Rübsl loco 1474 Rthlr. Br., 145 G.
» V S dito,
» Sept, /Oktbr. 145 Rthlr, bez, u, Br., 145, a 57 G, Oktbr. /Novbr, 145 Rthlr. Br., 14z7 u. 144 bez. Novbr. /Dezbr. 14 Rthlr. bez. u. Br.
Dezbr. /Jan. 14 Rthlr, Br., 135 G. Jan. /Febr. 14 Rthlr. Br., 135 G. Febr. /März 13% Rthlr. Br., 133 G, März / April 135 Rthlr. Br., 1372 G. » April /Mai 137; Rthlr, Br., 135 S, Leinöl loco 125 Rthlr. » pr. Lieferung 125 a 124 Rthlr, Br. Mohnöl 154 a 15 Rthlr, Hanföl 134 Rthlr. almöl T E s Südsee - Thran 12 Ir. Sviritas loco ohne Faß 145 Rihlr. bez. » mit Faß 14 Rthlr. Br., 134 bez., 13% G, » pr. Sept. Oktbr. dito, » Okt. /Nov. /Dez, 137 Rthlr., » pr. Frühjahr 15% Rthlr. bez. u. Br., 15% O. Roggen still. Rüböl fest, Spiritus
unverändert.
zeigers sind Bogen 117 bis 121 der Ersten
Mit der heutigen Nummer des Staats-An- der Verhandlungen
Kammer ausgegeben worden,
Bexlin, Druck und Verlag der Dedcerschen Geheimen Obexr-Hofbuchdruckerei.
Beilage
Posse mit Gesang |
Zum | Oper in |
Lucia, als Antritts= |
Nachmittags - Vorstellung von } Brill und Siegmund's optischen Welt - Tableaux , aus\chließlich für ! die Schüler und Schülerinnen der hiesigen Lehranstalten bestimmt, } 1) Astronomische Darstellung. 2) Natur =- Erscheinungen. und Linienjpiel. Einlaß 25 Uhr.
5) Optisches Farben- |
Ende gegen 5 Uhr, |
welche durch ihre |
a5 *
A7 263.
I 0) a: L Deutschland. Kammer-Verhandlungen.
| A uslanud, Spanien. Madrid. Ankunft der Königin Mutter Türkei. Von der bosnishen Gränze. Vorgänge bei Bihacz, — Von der fung des bosnischen Aufstandes, Aufgefangene Korrespondenz.
Bayern. München,
Vermischtes.
Militairgränze. Neue Verstär- Canca, Zustand der Junsel, —
Berliner Börfe.
chztamtlicher Theil. 1a39D.
C Bf (S Det | München, 19. Sept. (Münch. Ztg.) Schluß
Des Berichts Dcs ersten Secretairs der Kautmer der Abgeordneten Über die Gesuche der Abgeoadneten Kolb und Maier. (S. das gestrige Blatt des Pre uß. Staats-Anzeigers.) e Festhaltend nun an dem Gesichtspunkte, daß dic hohe Kamme der Abgeordneten von diejem Hausrechte, über den Siß ihrer eigenen Mit- glieder im Hause gutonomisch zu beschließen, nicht abgeheu werde, und er- wägend, daß die eingekommenen Gesuche der Abgeordneten Kolb und Meyer vom 1, i man mag sie nun unter dic Rubrik eíner Le- gitimationsbeanstandung, eincr Reclamation, einer Beschwerde oder endlich einer einfachen Anzeige über unfreiwillige Behinderung des Eintritts sub- fumiren, doh immer nux den Hauptgesichtspnnkt darstellen, daß von den betressenden Abgeordneten die Möglichkeit angestrebt wird, „von seinem Siße im Hause der Abgeordneten,“ also von seinem Rechte , Gebrauch zu machen, so halte ih für das Richtige, daß die vorliegenden Eingaben vom 1. und 8, September nit an den Beschwerde-Aus\huß zu verweisen Jeien, weil hiedurchr die Zuständigkeit der hohen Kammer alterirt würde jondern daz nah Maßgabe des Abs. 2 das Art, 18 - der Gesch. Ordn. yur von dem Secretgir der hohen Kammer Vortrag erstattet werde; zwar b Mis A D C von cinem Dritten erhoben worden;z Vin dart A t E Ae Kolb und Meyer sind jedenfalls da- hin gerichtet, um den Siy dieser beiden Abgeordneten zu reflamiren, es be- jagt ferner der bezeichnete Artikel : i i
„wenn wem immer über das
wird“, cs scheint demnach eine persónlihe Neclamation eincs Abgeordneten von den Bestimmungen des Artikel 18, Absay 11, wenigstens niht ausgeschlossen zu sein, und da endlich fein anderer Weg gegeben i}, der hohen Kammer Kenntniß zu geben, und ihre Berathung uud Schlußfassung über diese An- träge zu provoziren, und ihr Recht zur alleinigen Entscheidung über diese 1 cs domestica zu wahren, so halte ih es für geschäftsordnungsgemäß, daß der Secretair einer hohen Kammer den Vortrag über die Gesuche erstatte Was nun die materielle Würdigung der vorliegenden Eingaben betri so erscheint cs nothwendig, diese beiden getrenut zu behandeln, A
Bayer.
AN A -rptember ,
von Recht 2c. 2c. Reclamation erhoben
A Ubgeordneie Kolb {ließt scin Gesuch mit der oben bereits ihrem Worte nah angeführten Bitte : Did Motive seines Gesuches, welchen er eine Widerlegung der ihm L rae On R A O e Handlungen, so wic cine um- fassecnde L'alifquils } DVPNe l e Gor 2 (chi Te (i q N R e esinnungen vorausschickt, lassen sich 1n 1) Nach dem Artikel V. des Wahlgescßes vom 4, Juni 1848 sei jeder Bayer wählbar, wenn erx niht wegen Berbrechen oder wegen Ver- Fälschung, des Betrugs, des Diebstahls oder der Unter- D Befangensein in ciner Untersuchung benehme nicht die Wahlbarkeitz wenn nun eim in Untersuchung befindlicher wählbar sci, so dürste die Ausübung dieses Nechtes dur den Staat nit dadurch unmöglich gemacht werden, daß der Staat den Gewählten verhaften lasse. 2) er
gehens der \hlagung verurtheilt worden 1/7. Vas
iß aus der Kammer, welchen das Gescy nur gegen den Verurtheilten ausspreche, könne nicht gegen den Angeschuldigten aus- gedehnt um \o weniger, als
3) durch das Wahlgejey vom ä. Juni 1848 Art. V. der alteren Bes dexr Verfassungs-Urkunde Tit, V1I. Art, 26 derogirt sei,
i j für seine Freilassung spreche, endlich
einzelue Abgeordueie nicht allein seine Wähler und seinen sondern das ganze Land vertretez daß demnach die Staats- Bertretung nicht hindern dürfe, ic8 sind die Motive, aus welchen der Gewählte, Abgeordneter Kolb, au die Kämmer den Autrag stellt, seine Freilassung aus der Untersuchungs- haft zu erwirken,
Ehe ih zur Würdigung dersclben \chreite, habe ih das Thatsächliche darin besteht, daß nach einer dem Präsidium vor- liegenden Mittheilung des K, Staatsministeriums der Justiz z
Vürgermeister Kolb in Speyer laut einer berichtlichen Anzeige des General-Staatsproturators von Zweibrücken durch den Untersuchungs-Kom- missär Appellrath Cotta iu der Nacht vom 23, auf den 24, Juli im Berhaftungs- Zustande in das Verwahrungshaus nah Zweibrücken gesendet und ein vou ihm mit Rücksicht auf seine Wahl zum Landtags8-Abgeordue- ten gestellies Gesuch um Entlassung aus dem Anreste von der Anklagekam- mer des Appellations - Gerichtes der Pfalz durch Urtheil vom 22, August abgewiesen worden sei,“
Daraus geht hervor, daß
Aus|chluß
werden und dies stimmungen 1) Daß die I) daß Wahlbezirk, Gewalt diese
J
1 ralilO 15
vorzutragen, welches furz
Bürgermeister Kolb {hon vor seiner
Wahl zum Landtags-Abgeordneten verhaftet worden sei, und daß diese Verhaftung nicht durch den Staat in seiner Gleichbedeutung mit Staals- Regierung, sondern durch die vom Staate aufgestellte unabhängige Gerichts- stelle beschlossen und vollzogen worden sei, ;
50 wenig es nun einem Bedenken unterlag , daß der Bürgermeister Kolb“ ungeachtet seiner Verhaftung gewählt werden fonnte, eben so wenig faun es einem rechtlichen Bedenten unterliegen, daß dic Untersuhungs- Behörden durch den Alt der Wahl des Abgeordueten Kolb threr Befug- nisse, eine Verhaftung zu beschließen, nicht entkleidet werden konnten,
Die richterlihe Gewalt in Bayern ist unabhängig, und weder dem Könige, noch irgend einer auderen physischen oder moralischen Person steht das Recht zu, auf die Thätigkeit der unabhängigen Gerichte zu! influenziren,
Nur in einem Falle ist diese Unabhängigkeit der Gerichte beschränlt, und dies i} der Fall, welcher im Art. 26 Tit, V1, der Verfassungsurkunde vorgesehen is, da ex nämlich die Ausnahmsbestimmung A E
¡edaß kein Mitglied der Stände - Versammlung wa hrend der Bauer 1BEE Sibßungen ohne Einwilligung der betreffenden Kammer Zu „Berhaft gebracht werden könne, der Fall der Ergrisung au! frischer
118 hat bei begangenen Verbrechen ausgenommen,“
A, Bestimmung begründet cine Ausnahme von der Regel der Un- abhängigkeit der Rechtspflege und muß als Ausnahme strenge interpretirt wEIO, :
Vergleichen wir nun die Thatsache mit dem Gesey, so ergiebt sich, daß der Abgeordnete Kolb zu einer Zeit verhaftet worden sei, wo er die Wohl- that der Ausnaghmsbestimmungen des allegirten Art, 26 feinesweges für sich in Anspruch nehmen fonnte, weil die Kammern noch nicht cingerufen und die Sißungen noch nicht eröffnet warenz — cs ergiebt sich aber ferner mit apodiktischer Gewißheit, daß die Gerichte, —- eben" weil jener Zeitpunkt der Beschränkung noch nicht eingetreten ivar, — in voller gesezlicher Auto- rität ihren Beschluß auf Verhaftung des Bürgerweisters Kolb fassen und vollzichen konnten.
Daß aber der Abgeordnete Kolb durch die kompetente Gerichtsbehörde in Untersuchung und Verhaft genommen worden sei, dies ist eben so von ihm
Beilage zum Preußische
1739
selbst zugestanden, als durch die amilihe Notification des K, Staats-Mi- nisteriums der Justiz dargethan und dâmit steht der gerichtliche Aft der Verhaftung des Abgeordneten Kolb als ein Aft der unabhängigen Thätig- feit eines Gerichtes unantastbar vor uns. E So wie die §§, 3 und 4 des Titel VI1l, der Verfassungs-Urkunde für
| immer die mit Recht geshmähte Kabinets-Justiz beseitigt haben, so ist es
Fernecrer Bericht über dic |!
unsere Pflicht, wachsam zu scin, daß die Kabinets-Justiz nicht in eine Kam- mer-Justiz degenerire, und daß die hohe Kammer nicht auf irgend eine Weise in die Selbstständigkeit der Gerichte eingreife,
Die Gerichte, niht der Staat, waxen es, welche die Verhaftung ves Abgeordneten Kolb angeordnet haben, und hieraus widerlegt sich wohl am bündigsten und klarsten die oben unter Ziffer 1 und 2 aufgenommene Be- hauptung, als wolle im gegenwärtigen Falle der Staat einem Angehörigen
| jene politischen Nechts, welche ihm das Wahlgeseß garantirt, durch gericht-
liche Einschreitung entziehen.
Dic desfalls von dem Antragsteller versuchte Argumentation beruht auf cinem Trugschluß,
Das Wahlgeschß und die Verfassungs - Bestimmung über die Uuabhän-
| gigkeit der Nichter bestehen neben cinander, ohne sich gegenscitig aufzuheben, : denn, indem ein unabhängiges Gericht die Verhaftung eines Angeschuldigten
ausspricht, beabsichtigt es nicht, ihm sein politisches Recht zu entzichen, son-
j dern nur der Nechtspflege den ungehinderten Fortgang und Lauf sicher zu
zu stellen, und begeht also damit feine Verleßung der Wahlfreiheit oder
i des Wahlgesezes.
Allerdings keunt der Artikel V, des Wahlgeseßes vom 4, Juni 1848 cine Ausschlicßung, einen Verlust des Wahlrechtes nur im Falle eingetrete- ner Verurtheilnng wegen der im Artikel näher bezeichneten Verbrechen und Vergehen, aber es handelt sich ja im vorliegenden Falle gar nicht um einen solchen Verlust des passiven Wahlrechtes, sondern. um die Handhabung einer auch jezt noch in voller Kraft neben den Bestimmungen des Artikels V, des Wahlgeseßes bestehenden und fortdauernden Verfassungs-Bestimmung, näm- lich des Artikels 3 und 4, Titel VUI, dann des Artikels 26 des Titel VIIIL, der Verfassungs-Urkunde.
Abgeschen davon, daß dieser Artikel 26 nirgends ausdrücklih und wirk- lich aufgehoben is, und daß wir dcun do Verfassungs-Bestimmungen für solche Normen halten müssen, deren Gültigkeit oder Aufhören nicht aus Prä- sumtionen, Analogien, juridischen Spizfindigkeiten 2c, 2c. demonstrirt werden fönnen oder dürfen, so liegt auch nicht entfernt cin Grund zu der Annalme vor, als bestehe zwischen dem nenen Wahlgesch und dem vorgenannten Ar- tifel cine solche Differenz, ein solcher innerer Widerspruch, daß nothwendig das âltere Gesey des Artikel 26 als durch das neuere Geseß — den ae V, des Wahlgesetzes stillschweigend derogirt angenommen werden onnte,
Der Unterschied zwischen der ueuen Legislation, und den älteren Ver- fassungsbestimmungen liegt lediglih in den Grundsäßen über die passive Wählbarkeit.
Der Titel V1, der Verfassungsurkunde, §. 12 Abschnitt 2, restringirt die Wählbarkeit u, a, dahin,
„daß der zu wählende nie ciner Spezialuntersuchung wegen Verbrechens oder Vergehens unterlegen habe, von welcher er -niht gänzlich freige- syrohen werden wäre z““ : :
Der Artikel V. des Wahlgeseßes vom 4, Juni 1848 aber spricht sich dahin aus, daß die Wählbarkeit nur bei demjenigen Staatsbürger verlo- ren gehe,
„welcher wegen schung 2c.“ verurtheilt worden ist,
Auch die ursprüngliche Bestimmung des Artikel 12 Titel VI. der Ver- fassungs-Urkunde entzog keinesweges jedem in Untersuchung Befangenen das Recht der Wählbarkeitz auch nach . dieser älteren Verfassungsbestimmung fonnte derjenige, gegen welchen uur Generaluntersuchung, sei es auch wegen Verbrechens, eingeleitet war, gewählt werden; die neuere Bestimmung des Wahlgeseßes vom 4. Juni 1848 hat nan zwar diese Wählbarkeit der in Untersuchung und Haft befindlichen Staatsbürger bis zu dem Zeitpunkte ibrer Verurtheilung erstreckt, dadurch aber der ganz selbstständigen Bestim- mung des Artifel 26 Tit, VII, der Verfassung in keiner Weise derogirt, noch derogiren können,
Dieser Artikel ist, wie hon bemerkt, eine Ausnahme von der gleich- falls verfassungsmäßigen Bestimmung des §. 3, Tit, VII, der Ber- fassungsurkunde, worin die Unabhängigkeit der Rechtspflege garantirt ist,
Ausnahmen aber sind nach bekannten Nechtsgrundsäzen striftissime zu interpreziren, und wenn sie dieses sind, so kann namentlich bei so wichtigen Gegenständen, als Verfassungs-Bestimmungen sind, nicht aus der Analogie, oder einer anderweitigen Praxis u, dgl., sondern nur auf dem legislato- rischen Wege eine Erweiterung dieser Ausnahmsbestimmungen festgestellt werdenz eine solche liegt aber nirgends vor, Es ist auch keinesweges an dem, daß der Art. 26 dem Art, V des Wahlgesezes entgegenstünde ; denn ersterer Arttkel tastet das Wahlrecht nicht an und alterirt an dem Rechte eines gewählten Verhafteten , nach Aufhebung der Haft sogleich in die Kammer einzutreten, nicht das Mindeste.
Die Wahrheit dieser Argumentation ergiebt sich am evidentesten, wenu wir den vorliegenden Fall einer Beurtheilung nach den älteren und nach den neuern Wahlbestimmungen gleichzeitig unterstellen.
Bürgermeister Kolb ist zum Abgeordneten gewählt wordenz er konnte nach Art. V des Wahlgeseßes auch nach seiner Verhaftung gewählt werden ; er erscheint als rite gewählter Abgeordneter, und kann in dem Augenblicke in die Kammer treten, in welchem er, ohne einer Verurtheilung zu unter- liegen, freigelasscn wird z nach den Bestimmungen des Art. 12, Tit, V1, der Verfassungsurkunde konnte Kolb, der sich nur in der General - Unter- suchung befindet, gleichfalls gewählt werdenz und sobald seine Freilassung ohne Verurtheilung erfolgte, trat er unbedenklih in der Kammer ein.
Diese Zusammenstellung wird den deutlichsten Beweis liefern, daß we- nigstens für den konkreten Fall cine wesentlihe Verschiedenheit der gesez- lichen Normen, welche zur Beurtheilung des Falles dienen, je nach ihrer Ausprägung im früheren und im neueren Verfassungsgesceh bezüglich der Wah- len nicht vorliege, und daß also durch den konkreten Fall keine Berechtigung zu der Folgerung gegeben sei, als wäre Art, 26 des Tit. VU, der Ver- fassungsurkunde durch Art. V, des Wahlgeseßes vom 4. Juni 1848 ab- geändert oder aufgehoben worden,
Zur Begründung der Reclamation wurde ferner auf die ratio legis Bezug genommen, und diese ratio legis als die Absicht bezeichnet, der Kammer das Recht einzuräumen, darüber zu wachen, daß feinem ihrer Mitglieder eine Beschränkung in scinem Rechte auf den Siy in der Kam- mer angelegt werde.
Es unterliegt wohl feinem Zweifel, daß- der Art. 26 der Kammer cin solhes Neht des Schugzes persönlicher Freiheit während der Dauer ihrer Sizungen einräumtz allein nach meinem Dafürhalten scheint mir der Geist des Gesezes vahin verstanden werden zu müssen, daß das Gescß die Deputirten während der Dauer der Sizungen und für ihr Verhalten in der Kammer selbs mit einem so großen Maße äußerer Sicherheit um- fleiden wollte, daß die vollste Freiheit der Aeußerungen und Meinungen stattfinden konnte, und daß diese Freiheit keinen anderen Beschränkungen, als welche die Kammer selbst eintreten zu lassen für gut fand, unterliegen sollte, — Sei übrigens dem, wie ihm wolle, so kann eine divergirende Ansicht über die ratio des Gesehes hier um so weniger Einfluß üben, als das Wort des Gesetzes des Artifel 26 so klar is, daß es einer Deutung desselben, welhe aus der Absicht des Gesebgebers zu schöpfen wäre, nicht bedarf. Was endlich im fünsten Punkte von dem Umstande gesagt wird, vaß der einzelne Abgeordnete nicht Vertreter cines einzelnen Wahlbezirkes, sondern Vertreter des ganzen Landes sei, und daß demnach die Staatsge- walt den gewählten Abgeordneten an der Vertretung nicht hindern dürfe, so beruht dies auf voller Wahrheit, indem wohl Niemand der Staatsre- gierung das Recht zugestehen wird, einen gewählten Abgeordneten an der Ausübung dieses Rechtes durch politische Einschreitungen, durch ein außer- halb der Rechtssphäre liegendes Verfahren zu hindern; allein ih weise nur toiederholt darauf hin, daß nach dem eigenen Zugeständniß des Abgeordneten Kolb die gegen ihn verhängte Haft von der Anklage-Kammer des Appella- tions-Gerichtes der Pfalz, und mittelst förmlichen richterlichen Urtheils de-
Verbrechens oder wegen des Vergehens der Fäl-
n Staats-Anzeiger.
Dienstag d. 25. Sept.
fretirt worden sci, und daß also nicht die Staatsregierung diese Verhaftun habe ausführen lassen. Bei dem großen und wichtigen Unterschied, der si
für die Beurtheilung dieser Sache je nah Maßgabe der verlassenden Per- sonen ergiebt, fallen alle jene Bertheidigungs - Gründe, welche aus einem ungeeigneten Einschreiten der Staatsregierung abgeleitet werden wollen, von selbst zusammen und zwar desfalls, weil eben nicht der Staat, sondern die unabhängige Justiz-Behörde jene Verfügung erlassen hat, die den Gegen- stand, oder das Motív der Beschwerde bildet.
Und nah dieser Relátion, bei welcher ih mih nach Kräften von allen Partei-Ansichten und politishen Rücksichten fernzuhalten und unver- rüdckt nur das Recht und Geseß im Auge zu halten bestrebte, gelange ich hiermit zu dem Schlusse, daß, nachdem der Kammer der Abgeordneten nur das Necht zusteht, während der Dauer der Sizungen die Verhaftung eines ihrer Mitglieder von dem zustimmenden Beschluß des Hauses abhängig zu machen, nachdem konstatirt is, daß der Abgeordnete Kolb von Speyer nicht allein vor seinem Erscheinen in der Kammer, vor Eröffnung der Sizungen, sondern vor seiner Wahl zum Abgeordneten oerhaftet worden is, nachdem er von der zuständigen und in ihrem Nichteramte unabhängigen Justiz-Be- hörde in Untersuchung und Haft gezogen worden ist und der hohen Kammer die Ausübung einer Richteramts - Function, wie z. B, die Aufhebung cines Verhaft-Befehles gegenüber einem vaterländischen Gerichte , nicht zusteht, nachdem endlich ver Antrag, welchen der Abgeordnete Kolb an die Kammer bringt, von der Art is, daß die Kammer ohne Verlegung des Artikel 26, Titel VIl. oder Artikel 3 und 4, Titel VIlI, ihm nicht entsprechen kann:
„dic Eingabe des gewählten Abgeordneten Kolb als ungeeignet zu be- trachten und nah Maßgabe des Artikel 52 der Geschäfts -Ordnung zu behandeln ci,“ I, Die zweite Beschwerde, welche der hohen Kammer in gleichem Betreffe vorliegt, is von dem gewählten Landtagsabgeordneten von Ottobeuren. Sie unterscheidet sich von der Beschwerde des Abgeordneten Kolb nur darin, daß a) die Verhaftung des genannten erfolgte und b) daß er die Kammer ohne weitere Rechtsausführung ersucht, mit- telst Ausübung des ihr im Art. 26 gestatteten Prohibitivrechtes seine Ent- lassung aus der Untersuchungshast herbeizuführen. Die Thatsache der Ver- haftung is theils durch das Zugeständniß des Betheiligten, theils und ins- besondere durch cine Mittheilung des K. Staatsministers der Justiz vom 16, September konstatirt und dadurch der Nachweis geliefert, daß Abge- ordneter Mayer durch die kompetente Behörde in Haft genommen wor- den sei, - Auch diescs Gesuch kann mit Rücksicht auf die bezüglich der Kolb- hen Eingabe entwickelten Gründe nicht sür zulässig erkannt weiden. — Der Umstand, daß der Abg. Thomas Mayer erst nach seiner Wahl ver- haftet wurde, alterirt aus dem Grunde nichts, weil die Prohibitivthätigkeit, welche der Kammer in der Ausnahmsbestimmung des Art, 26 zur Seite gestellt is, erst vom Tage der Kammeröffnung beginnt. Nachdem aber die Kammer erst mit dem 10. September als eröffnet erscheint, so erfolgte die Verhaftung des Abg. Mayer zu einer Zeit, wo die Kam- mer als solhe noch nicht organish zusammengeseßt, sohin weder im Rechte noch in der Möglichkeit war , eine Protestation gegen die Verhaftung eines gewählten Abgeordneten zu interponiren, und dies um so weniger, als die einschrcitenden Gerichte vor Eröffnung der Kammer nicht verpflichtet waren, dercn Zustimmung zu intentixten Verhaftungen im Sinne des Art. 26 Tit. V, zu erholen. Jch kann also auch bezüglich dern rechtlihen Schlusse gelangen, „als daß die vorliegende Beschwerde, weil unausführbar, darum als un- geeignet zu betrachten sei, “
und beantrage demnach,“ hohe Kammer möge beschließen, daß das Gesuch des Abgeordneten G, Fr. Kolb vom _ 1. September, so wie der Antrag des Abgeordneten Thomas Mayer von Ottobeuren vom 3, September als ungeeignet zu den Akten zu legen seien.““
Damît endigt sich die rechtliche Seite meiner Aufgabe ; ih kann jedoch diesen Vortrag nicht schließen, ohne in Bezug auf die aus inneren Grün- den der Unstatthaftigkeit reponirten Gesuche einem Wuusche Raum zu geben, für welchen ih die Theilnahme der hohen Kammer zu erlangen hoffe,
So sehc i nämli die Unabhängigkeit der Gerichte hoch shäye, und so schr ich gerade darin ein sicheres Palladium für die persönliche Freiheit des Einzelnen und der Gesammtheit erblicke, so licße sich doch auch der Wunsch der hohen Kammer, die gewählten und zur Zeit verhafteten Ab- geordneten bald möglich im Besiße ihrer persönlichen Freiheit zu schen, aus- sprechen, damit dieselben bald möglich die ihnen durch das Vertrauen zu- gedachten Sihe in diesem Hause cinnehmen können. ;
Ein in dieser hohen Kammer ausgesprochener Wunsch der Art wird, — ohne die Selbstständigkeit der Gerichte zu influenziren durch das moralische Gewicht, welches er in sich trägt, wenigstens die Beschleunigung n Untersuchungs - Verhandlungen herbeiführen , weshalb ich \c{!ießli beantrage :
Eine hohe Kammer möge den Wunsch aussprechen, daß die gegen die verhafteten Abgeordneten eingeleiteten Untersuchungen so schleunig als möglich zu Ende geführt werden mögen, j Î
München, im September 1849.
Abgeordneten erst nach seiner Wahl
dieses zweiten Gesuches zu keinem an-
E C N, erster Sccretair der Kammer der Abgeordneten.
Am Schlusse seines mit den Beilagen acht Bogen umfassenden Resc- rats stellt der erste Secretair folgenden Antrag: Die Kammer möge den Wunsch aussprechen, daß die gegen die verhafteten Abgeordneten eingeleite- ten Untersuchungen so schleunig als möglich zu Ende geführt werden mögen.
Vor Eröffnung der Diskussion is der erste Präsident der Ansicht, dieselbe in eine solhe über Form und über Materie zu trennen. Der Ab- geordnete Dr. Morgenstern erachtet jedoch diese Trennung nicht für noth- wendig, da Form und Materie in concreto innig zusammenfallen, Es könne hier nämlich nur die Frage in Betracht kommen: sind die Abgeordneten als entschuldigt zu beirachten oder sind sie sofort einzuberufen? Kirchgeßner ist der Ansicht des ersten Präsidenten, Schellhorn glaubt die Formfrage bereits erledigt, denn cs handle sich blos um einfahe Reclamationen unv die Kammer könne nach der Geschäfts-Ordnung als hierzu kompetent sofort zur materiellen Begründung und resp. Beurtheilung übergehen. Bei der Frage des ersten Präsidenten über Trennung der Diskussion , entscheidet sich die Majorität durch Aufstehen für Nichttrennung. Dr, Schmid will, daß der rechtlihe Antrag von dem Wunsche des ersten Sekretairs am Schlusse in der Verhandlung getrennt werde, Degenhardt wünscht eine Trennung der Angelegenheit des Abgeordneten Kolb von der des Abgeordneten Maier. Kirch geßner glaubt, daß dies bei der Abstimmung geschehen "könne. Hopf unterstügt den Antrag Degenhardt's, da ihm die Fälle wohl ver- schieden scheinen. Der erste Präsident will an dem Referate festgehal- ten wissen, an ungetrennter Diskussion und gesonderter Abstimmung. Dr, Kirch geßner findet in den Anträgen der beiden verhafteten Abgeordneten ein und dasselbe Prinzip und erachtet die Sache als eine res domestica, Er bemerkt jedoch vorher, daß ihm durch abschriftlihe Protokoli - Mittheilung des Kreis - und Stadtgerichts Augs- burg, „Untersuchung der revolutionairen Bewegungen in Bayern betreffend“ vom Abgeordneten Schmid der Auftrag geworden sei, sein Erscheinen in
der Kammer und Aufhebung der Untersuchungshaft zu bewirken, Mit Ge- nehmigung der Kammer wird das fragliche Protokoll verlesen; es enthält, unter Bezugnahme auf den treffenden Paragraphen der Verfassung, einen Protest gegen alle Handlungen, die die Kammer in Abwesenheit des Ver- hafteten vornimmt, Direktorialwahlen u. #, w., und beantragt eine Beschluß- fassung derselben dahin, daß seinem Eintritt in die Kammer nichts entge- genstehe. Kirchgeßner glaubt nun zwar nicht, hierauf speziell eingehen zu können, doch dies der Kammer motifiziren zu müssen, Was die Vet haftung der Abgeordneten betrifft, so is ihm llar, daß der Fall cin höchst wichtiger is und es \sich um die Wahrung der Integrität der Kammer han- delt, Nicht der §. 18 der Geschäftsordnung sci hier maß ebend, sondern
! der Artikel 13 derselben, wo es heißt, daß die ommission díe