1849 / 265 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Kabinet si hiervon überzeugen kann, so würde die Königl. Regie- rung von demselben auf dieser Basis eine Erklärung erwarten, um sie ihren Verbündeten vorlegen und eine eingehende Verhandlung darüber eröffnen zu können. E i Die auf diejem Wege hoffentlih zu erzielende Einigung über die wesentlichen Punkte wird alsdann die Grundlage der Justruction für die Kommissarien bilden, welhe von Seiten der Regierungen auf dem zu berufenden Reichstage die gemeinsamen Vorlagen vom 98 Mai zu vertreten und dort die Erklärungen über die zuläh! gen Modificationen abzugeben haben würden. S : Es wird alsdann nicht mehr \{wierig sein, die Verständigung ¡ber die Frage zu finden, in welcher Form die Verfassungs-Ange seaenheit zum vollen Abschluß gebracht werden kónne. Der Unterzeichnete glaubt sich der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß der Königl. bayerische Herr Minister in diesen Erklärungen den aufrichtigen Vunsh der Königlichen Rec gierung erkennen wird, ihrerseits Alles dazu beizutragen, um die cinem vollen Einverständnisse noch entgegenstehenden Hindernisse u beseitigen, und ergreift mil Vergnügen diese Gelegenheit, dem (elben seine ausaezeicnetste Hochachtung zu versichern.

d ? Li den 3. Juli 1849,

Berlin,

Der Minister -= Präsident :

(gez.) Graf von Brandenburg. An den baverschen Minister der auswärtigen AÄAngelegenhetlten, Gerrn Dr, Hon der Pfordten Exc.,

hier.

aats isterium des Königlichen Hauses und des Aeußern. Auf Sr. Majestät des Königs Allerhöchsten Befehl.

Nachdem der unterzeichnete Staats Minister von der Reise zu rüdckgefkehrt ist, welche er im Allerhöchsten Auftrage nah Wien und Berlin gemacht hat, erscheint es angemessen, den Königl. Gesandt chaften über den gegenwärtigen Stand der deutschen Verfassungs Frage folgende Eröffnungen, theils zu ihrer eigenen Instruction, theils zu vertraulicher Mittheilung an die Regierungen, bei welchen sie beglaubigt sind, zu machen. Die größte Gefahr des Augendlicies egt in dem drohenden Bruche zwischen Oesterreich und Preußen. Dieser Gefahr entge genzuarbeiten, war der Zweci der erwähnten Reise und er wurde in zwei Richtungen verfolgt, einmal durch das Hinarbeiten auf Bil

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dung einer ncuen provisorischen Centralgewalt und dann durch das Bemühen an dem Verfassungs Entwurfe der drei Königreiche vom 98 Mai die nöthigen Abänderungen zu erwirken.

Die bsterreichische Regierung erklärte sich auf Bayerns Wunsch bereit, an mündlichen Verhandlungen über die Bildung einer pro visorischen Central - Gewalt in Berlin theilzunehmen, und ermäch tigte ihren Gesandten hierzu. Das preußische Kabinet zeigte An

fangs wenig Lust hierauf einzugehen, verstand sich jedo ebenfalls dazu, und es fanden am 27. und 28. Juni d. J. Berathungeu statt, welche jedoch leider zu vielmehr die Gefahr eines Förmlichen Bruches zwischen den beiden deutschen Großmächten vermehrt hat.

Oesterreich, das sich bisher im aus\chließenden Besiße \owobl des Bundespräsidiums, als durch die Person Seiner Kaiserlichen Hoheit des Reichsverwesers der vrovisorischen Centralgewalt befand, wiederholte den s{chon am 16, Mal d. J, \Grinilich an Preußen gemachten Vorschlag, gemeinschaftlich eine provisorische Centralge walt zu bilden und sie sofort zu Übernehmen, und stellte es anheim, ob die übrigen Königreiche ein drittes Mitglied dazu wählen, oder ob von dieser Wahl abgesehen werden soll.

Bayern erklärte, daß es sich diesem Vorschlage anschließe, und für sich auf je Betheiligung an der provisorischen Centralgewall verzichte, sofern dieselbe nur auf eine bestimmte Zeit gegründet ) militairishe Kompetenz derselben nah der Bundes-Mili erfassung geregelt werde. Man überließ an Preußen die

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Sih dieser Gewalt und die Entscheidung ob ihre Ausübung an Prinzen oder an héhere Staats übertragen werden soll, und deutete an, daß faktisch die

an Preußen überlassen bleiben würden.

All dieses Entgegenkommen war vergeblich, Preußen erklärte, an Bildung ciner neuen Centralgewalt erst dann Hand anlegen zu wollen, wenn Oesterreich vorher die bestimmte Erklärung abgebe, daß es den Verfassungs - Entwurf vom 28, Mai nicht als den Bundesverträgen von 1845 widerstreitend erachte und scine Durch führung in ganz Deutschland in keiner Weise beanstanden wolle.

Diese Erklärung konnte der ¿sterreichische Gesandte nicht geben | und Oesterreich wird sie nicht geben. Es steht daher das vollstän- | dige Abbrechen aller Verhandlungen über diese Frage 3wischen | Oesterreih und Preußen zun erwarten, und die deutschen Regierun= | gen werden sich entscheiden müssen, ob sie fortan den Erzherzog | Reichsverweser oder die Krone Preußen als die Central - Gewalt betrachten. Die letztere tritt zwar faktisch als solche auf und wünscht auf dem Wege des Bündnisses es rechtlich zu werden ; der Erzher-= zog hat aber das Recht offenbar für sich.

Die Weigerung Preußens, den Reichsverweser ferner anzuer fennen, kann dur die Auflösung der Nationalversammlung nicht begründet werden, da die Rechte der Bundesversammlung durch förmlichen einstimmigen Beschluß auf ihn übertragen worden sind.

Gesebt aber, die bisherige provisorische Central-Gewalt existire nicht mehr, so wäre jedes Mitglied des unauflöslichen Bundes von 1815 vervflihtet, sofort ohne Verzug zur Bildung eines neuen Central -Organes für diesen Bund mitzuwirken, damit der Bund nicht faktisch ausgelös sei. Diese Mitwirkung an willkürliche Be dingungen zu knüpfen, und noch dazu an die Bedingung, daß De sterreih die definitive Umgestaltung Des ganzen Bundes in eine die Grundzüge desselben verleßende Verfassung genchmige, wider- \treitet den klarsten Rechts\äbßen, Hierin findet Desterreich und mit Recht einen Bruch der Verträge von 1815, die bisher selbst von den revolutionairen Regierungen von Frankreich geachtet worden sind,

dem gewünschten Ziele nicht führten,

und es läßt sich leicht voraussehen, welche Folgen dies nach sich ziehen kann. :

Die Verhandlungen über die definitive Verfassung resp. über die Abänderung des Verfassungs - Entwurfes vom 28. Mai, ohne welche Bayern demselben nicht zustimmen fann, konnten in Folge des Mißlingens der Bildung einer neuen provisorischen Cen tralgewalt nicht offizielle, sondern nur vertrauliche sein. Bayern verlangt, daß die Reichsregierung dem Fürsten - Kollegium übertra- gen und daß lediglich vie Ausführung der Beschlüsse des Kolle- giums mit dem Vorsibe verbunden werden soll, der zwischen Oester- reich und Preußen zu we{hseln hätte, es verlangt außerdem Be- {{ränkung der Kompetenz der Reichsregierung bezüglich der aus- wärtigen Vertretung, die den einzelnen Staaten nicht völlig entzo-

gen werden dürfe, rücksihtlich der Consumtions - Productions- Steuern wegen „seines Malzaufschlages ; rüsichtlich der Gesebge- bung über Freizügigkeit, Heimat, Ansässigmachung und Gewerbs- wesen, es verlangt endlich die Möglichkeit, das in Berlin entworfene Wahlgeseß etwas freier und den bayerischen Zuständen entsprechen- ver zu gestalten, / 4

Von Seiten Preußens wird auch hier in allen wesentlihen Punkten, namentlih an der preußischen erblichen Reichs - Vorstandschaft, und

1754

daran festgehalten, daß der Reichsvorstand allein die ganze diploma- tische Vertretung, die Disposition über die Armee, die Entscheidung über Krieg und Fricden und die Wahrung Des inneren Friedens, also eigentli alle Souverainetäts-Rechte. in sich vercinige.

Es ist niht mehr zu verkennen, daß man die Scheidung des übrigen Deutschlands von Oesterreich und seine Unterwerfung unter Preußen erstrebt, und daß man die ganze Frage lediglich als eine Frage der Macht und des Interesse auffaßt. Zu wünschen bleibt nur, wenn auch {wer zu hoffen, daß die Lösung der Frage nicht eine gewaltsame werde, daß sie insbesondere nicht aus einer inneren deutschen Angelegenheit sich in eine europáische verwandle.

Damit Bayern bis zum lebten Augenblicke bestrebt bleibe, dies abzuwenden, werden die gepflogenen vertraulichen Verhandlungen im schriftlichen Wege zu offiziellen gemacht werden.

Diese Ausführungen werden binreicen, der Königlichen Ge sandtschaft die abschriftlich anliegenden zwischem dem Unterzeichneten und dem Grafcn von Brandenburg gewechselten Noten zu erläutern und im Zusammenhange mil diesen die gegenwärtige Stellung Bayerns zur deutschen Frage flar zu machen,

München, den 12. Juli 1849.

(gez.) von der Pfordten. Durch den Ministèr der General-Secretair

i (gez.) Rap p el.

An die Königl. Gesandtschaft in Der Königliche bayerische Minister der auswärtigen Angele- ten, Herr Dr. von der Pfordten, hat nah feiner Rückkehr aus

j i n unterm 12. Juli

zen Berl

Gesandtschaften erlassen, um denselben über die hier stattgefundenen 3esprechungen und über den Stand der deutschen Versassungssrage

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f { Berli ein Cirkular an die Königl, bayerischen De im Allgemeinen Eröffnungen zu machen, welche als theils zu ihrer eigenen Instruction, theils zu vertraulicher Mittheilung an die Roe gierungen bestimmt, bezeichnet werden.

Die Königliche Regierung hat nit ohne Erstaunen von die sem Aktenstücke Kenntniß nehmen fönnen, welces von Anfang bis zu Ende eine Anklageschrist gegen Preußen bildet, und in welchem der Königliche bayerische Minister mit der Rolle eines Anklägers zugleich die eines Vermittlers in Anspruch nimmt,

Die deutschen Regierungen, denen dies Cirkular mitgetheilt worden, können nicht weniger als wir durch diese Eréffnungen über- rascht worden sein. Es bedarf für sie wohl kaum der aufflärenden Bemerkung, daß man hier kein Bedürfniß gefühlt hat, eine vermit telnde Thätigkeit des Königlich bayerischen Ministers eintreten zu schen. Wenn das Königliche Kabinet die Anwesenheit des Herrn von der Pfordten als eine willkommene Gelegenheit ergriffen hat, dur vertrauliche Besprechungen den Zwed der Verständigung über die vorliegenden Fragen zu fördern, so is es niht von der Bor- ausseßung ausgegangen, daß der Königlich bayerische Minister sich auf jenen Standpunkt zu stellen gemeint sein fönne.

Es liegt mir indessen daran, Euer 2. 2c. vollständig von der Lage der Dinge unterrichtet zu sehen, ih übersende Ihnen daher in der Anlage das erwähnte Cirkular, so wie die hiex mit Herrn von der Pfordten gewechselten Aktenstücke,

Der Minister von der Pfordten hat es für gut gefunden, einen of fenen Bruch zwischen Oesterreich und Preußen als nahe bevorstehend und fast unvermeidlich anzukündigen, er wirft dic Schuld davon einzig und allein auf Preußen, welchem er sowohl in dem Verhalten zur bisherigen vrovisorischen Centralgewalt, als in den Bestrcbungen für Errichtung eines Bundesstaates, einen Bruch „der selbst von den revolutionairen Regierungen Frankreichs bisher geachtoten Verträge von 1815‘/ vorwirft, und welches er des ehrgeizigen Trachtens an flagt, Oesterreich aus Deutschland hinausdrängen und letzteres sich unterwerfen zu wollen z er stellt die gewaltjamc Lösung der deut- hen Frage oder eine Verwandlung derselben in eine europäische Frage in Aussicht und bietet zur Vermcidung solchen Uebels noch einmal die Vermittlung Bayerns an.

Welche Gründe den Königl. bayerisc{eun Minister berechtigen fonnten, einen drohenden Bruch zwischen den beiden Großmächten auf so befremdende Weise zu verkündigen , müssen wix dahin ge- stellt scin lassen.

In den hier stattgefundenen vertraulichen Besprechungen konnte sicherlich kein Anlaß dazu liegen. Máre eine solche Gefahr vor handen, so würde wohl kaum (die Dazwischenkunft des Herrn von der Pfordten dieselbe vermindert i

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haben, so wenig, wie wir an nehmen können, daß die Gefahr, wie das Cirfular an ( Tie Besprechungen vermehrt worden fel.

Was aber die gegen Preußen gerichteten Vorwürfe betrifst, #o genügt es, dieselben ausgesprochen zu haben, damit sie ihre Wider- legung in si selbst finden. Die Königl. Regierung kann es nicht ihrer Würde gemäß achten, sih auf eine Vertheidigung gegen die {elben einzulassen. Am wenigsten glauben wir nöthig zu haben, unsere Achtung Der Bundesverträge von 1815 zu beweisen, einer Regierung gegenüber, welcher wir so cben durch die That gezeigt aben, daß wir die durch diese Verträge uns auferlegten Bundes pflichten heilig zu halten und zu erfüllen wissen, auch wenn wir für den Augenblick es als Thatsache annehmen müssen, daß ein g( mcinsames Organ dieses Bundes nicht besteht; durch den Mangel diescs Organs is der Bund {clb für uns nicht aufgehoben.

Wohl aber hält es die Königl. Regierung für Pflicht, si noch einmal offen über ihre eigene Stellung auszusprechen, um jeden Gedanken zu entfernen, als könne ihr Stant punkt verrückt worden sein.

NRir halten cinfach an dem Standpunkt fest, ten wir durch das Bündniß vom 26. Mai agcmeinsam mit den demselben beigetre tenen Regierungen eingenommen haben. i S

Der wesentliche Zweck dieses Bündnisses war und ist, nicht nur für den Augenblick Fürsorge zu gemeinsamen Handeln und ge genseitigem Schuß zu treffcn, sondern auch die Gestaltung eines Definitivums einzuleiten, wie Die verbündeten Regierungen €s den Bedürfnissen der deutschen Nation entsprechend erachten fonntecn. Beide Zwecke müssen wir für gleich willig halten ; die große Krisis, welche Deutschland im vergangenen Jahre erschüttert hat, muß bald einem heilsamen und dauernden Abschluß entgegengesührt werden, wenn die Gefahren der Zukunst niht größer werden sollen, als die der Vergangenheit.

Hierin liegen die Bedingungen für unsere Stellung, fowechl zu der Frage um Bildung einer neuen provisorischen Central Gewalt, als zu der Frage um die definitive Verfassung Deutschlands. Beide fönnen wir nicht ohne Beziehung auf einander behandeln.

Wir können zu einem neuen Provisorium nur unter der Vor- aus\ezung die Hand bieten, daß durch dasselbe Die Erreichung jener wesentlichen Aufgaben nicht gehemmt und gefährdet werde. Je fester wir überzeugt sind, daß wir uns sowohl mik dem Bündniß vom 26. Mai als mit dem dur dasselbe in Aussicht gestellten Bun- desstaat innerhalb der Verträge von 1815 bewegen, um so mehr missen wir an dem Anerkenntniß dieser Thatsache (welchem übri- gens selbst die frühere provisorische Centralgewalt sich bekanntlich nicht entzogen hat) als der nothwendigen Vorausseßung einer wei- teren Verhandlung festhalten, Wir sind dies nicht allein uns selbst, wir sind es auch den verbündeten Regierungen \chuldig, welche die Anwendung des Bündvnisses auf. das übrige Deutschland zum Theil

4 deutet, durä

ausdrüclich als Vorausfebung ausgesprochen haben. Wir sind es der deutschen Nation schuldig, welche von den verbündeten Regie rungen die endliche Lösung der großen Frage mit Vertrauen er wartet und deren Glauben an den Ernst und die Aufrichtigkeit der Regierungen nicht erschüttert werden darf. Judem die leßteren die dcutsche Verfassungsangelegenheit in die Hand genommen, haben sie zugleich die Verpflichtung übernommen, vondem betretenen Wege nicht abzugehen, sofern die Nation ihnen nicht selbst ihre Mitwirkung entzieht. Unter dieser Vorausseßung aber sind wir gern bereit, zur Bildung eines neuen provisorischenCentral-Organs für den ganzen deut \{enBund mitzuwirken. Wir haben dic selbe aber niemals alsGegenstand einseitiger Feststellungen zwischen uns und Oesterreich betrachten können und schen auch durh die Zustimmung Bayerns und sen augenblickliche Verzichtleistung auf eigene Betheiligung feine sichere Grundlage dafür gewonnen. Bayern hak in dieser Bezichung nicht mehr Ansprüche als jeder andere deutsche Staatz und nur Turch die Mitwirkung Aller kann ein gemeinsames Organ für Alle zu Stande kommen. Bir selbs werden alle darauf bezüglichen Vorschläge, unter auf richtigem Festhalten an jener Vorausseßung, zunächst mit unseren Rerbündeten, mit denen solidarisch zu handeln wir uns verpflichtet haben, in gemeinsame Erwägung ziehen. Diese Erwägung wird eine um so ruhigere und besounere sein kónnen, als durch das Bündniß vom 26. Mai für das Bedürfniß der Gegenwart Für sorge getragen und die Gefahr des Augenblicks hescitigt ist.

Ras nun ferner unsere Vorschläge für die definitive deuts Verfassung und die für uns in denselben in Anspruch genommene Stellung betrifft, so schen wir dieselbe als cine durch die faktisch vorliegenden Verhältnisse gebotene Nothwendigkeit an.

Diese Verhältnisse sind nicht von uns willkürlich gemacht, wix haben dieselben als gegebene annehmen müssen.

NRir sind von zwei Thatsachen als faktischen Vorausseßungen ausgegangen: von dem Bedürfniß der deutschen Nation zu cinet innigen Vereinigung

in einen Bundesstaat zu gelangen, Und von

der Unmöglichkeit für Oesterreich in einen solchen cinzutreten. Diese Unmöglichkeit für Oesterreich liegt in dessen europâisch

Stellung, in den eigenthümlichen Verhältnissen seiner materiellen wie seiner politischen Juteressen, Oesterreich selbst hat diese Un möglichkeit wiederholt ausgesprochen, zuleßt noch dur die Erthei lung der Verfassung vom 4, Márz d. J. und die darauf gefolgten Erklärungen, welche die Theilnahme an ciner allgemeinen N len Repräsentation Deutschlands ablehnten. Wir mußtket Stellung Oesterreichs als eine gegebene annehmen und tounten noch aufrichtig bestrebt sein, did Ausgleichungspunkte zu nen auf dem Grunde dieser Thatsachen cin heiden Theilen Verhältniß herstellen konnten. Das Bedürfniß Deutschlands nach) cinc mit einer wahrhaft nationalen Reprásentation, ist uicht nur von den verbündeten Regierungen, sondern auch von Bayern felbjk wie derholt anerkannt worden. Jn einem solchen Bundesstaat erachten wir die Stellung Preußens als von selbt und mit Nothwendigkeit gegeben, sie beruht eben so jehr auf dem ZJnkeresse Des BunDes staates selbst, als auf den Bedingungen der Vorl ristenz Preußens. Inden Preußen den Bundesstaat will, fann es densclben nicht un

ter Bedingungen ins Leben rufen wollen, welche ihn zu cinem Schal

x innigen Vereinigung

tenbilde machen würden. Ein verengerter Bundestag an der Spite desselben, wie es die von Bayern vorgeschlagene Regierung das Fürsten-Kollegium sein würde, wäre ein folches SchattenbilD, Gunsten dessen fein einzelner deutscher Staat, am wenigsten Preu ßen, seine Selbstständigkeit aufgeben kann. Der von uns vorgeschlagene wirkliche Vorstandschaft Preußens fordert von feinem deutschen Staate u1

Bundesstaat mik De1 gebührliche Dpfer. Nur Oesterreich kann demselben nicht beitreten mit ihm is nur das frühere Verhältniß des Staatenbundes mog li, welches wir festzuhalten und auf gedeißliche Weise zu entwickcin uns bereit erklärt haben. Will ganz Deutschland auf den Bundes= staat verzichten, wegen der Unmöglichkeit sür Desterreich, beizutr« ten, und sich mit dem alten Staatenbund begnugen, \o kann Preu ßen nach den stets von ißm verkündeten und festgehaltenen Prinzipien weder cinen besonderen Beruf in Anspruch nehmen, noch hat es ein |pÞe- ellcs Interesse sich einer olen Wendung zu widerseben. Preußen fann für sih an dem alten Bundestage sich genügen lassen, un® wird seine Stellung auf demselben zu behaupten wissen; Deutsch- land möge zwischen beiden wählen, um diese Frage zur Entschei dung zu bringen, hat die Königl. Regierung im Verocine mit ihren Verbündeten 1hre Vorlagen an die Regierungen und den Reichstag gemacht und wird die Entscheidung, wie sie aus dem Zusammen wirken beider hervorgeht, annehmen,

Daß Preußen das gemeinsame Jnuteresse

Deulschlands allem übrigen veranstellt, davon hat es in jedem Stadium der Verfas sungsfrage Beweise genug gegeben. Hätte es in dieser ganzen Krisis uur eine Frage eigene Machtvergrößerung gesehen, |v Hatte ‘s ihm zu verschiedenen Zeiten nicht {wer werden können, entwe der die Bewegung zu seinen Gunsten auszubeuten, oder dle vor \andene Neigung auf Kosten Der Einheit Deutschlands Ausglei chungspunkte mit einzelnen Regierungen zu finden, in feinem Son derinteresse zu benügßen. És hat beides verschmäht, und nur das eine große gemeinsame Ziel im Auge behalten.

Es wird von diesem Wege, troß aUer Verdächtigungen auch jeßt niht abweichen. Es hal auf diesem Wege weder eine gewall ame Lösung noch eine Verwandlung der deutschen Frage în ein? europdische zu befürchten. llr\sachen, woher dem bayerischen Minister diese Besorgnisse kommen, wissen wir nicht; verwirklicht werden fénnen dieselben nur dur ein undeulshe Gesinnung, welhe vei feiner Regierung für möglich halten

Nir bevürfen daher auch feiner weitern Vermittlung für unsere Verhältnisse zu Oesterreich, wie der Königl, bayerische Minister am Sélusse seines Cirkfulars mit wenig eigener Hoffnung für ihr Ge lingen in Aussicht stellt, Nicht die s

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Einmischung Bayerns, sondern die Weisheit und Mäßigung der Kabinette von Wien und- Berlin und das große gemeinsame über Den Streitfragen stehende Interesse aiebt die Hoffnung und die Gewähr ciues friedlichen Austrages De? obschwebenden großen Fragen. Mit der Königl. bayerischen Regierung werden wir gei au] derselben Grundlage wie mil jeder anderen dout schen Regierung cine Verständigung zu suchen noch 1mme: bereit ein, | Durch die vorstehenden Bemerkungen werden Ew 2c. hinreichend in den Stand geseßt sein, den Standpunkt der Königl, Regierung gegen jede irrthümliche Auffassung, welche durch Das Cirkular des Herrn von der Pfordten veranlap? werden könnte, zu vertreten. * Berlin, den 30, Juli 1849. : (gez) S chlein1b. An den Königl. Gesandten Heri.» U L Reskript Sr. Durchlaucht des Herrn Fürsten von Schwarzenberg. 1d, Wien, den 22. August 1849, an den K. K. bsterreichischen Gesandken Grafen Thun ¿Hohenstein zu München, Da ich aus Jhren Berichten entnehme, daß die von dem preu- ßischen Kabinete an sämmtliche Königl, Gesandischaften gerichtete Depesche vom 30sten v. Mts. bereits auch zur Kenntniß

Cirkular - © e U E / i i des Königl. bayerischen Hoses gelangt 1st, fann ich nunmehr die

Rücksichten bei Seite sebett, welche mir die bisher hierüber pbival- tenden Zweifel auferlegten. - S S

x ch ersucheSie demnach, dem HerrnMinister der auswärtigen Ange- (egenheiten die¡Versicherung geben zu wollen, daß das Kaiserliche Kabinet die in dieser Cirkular Deveiche ausgesprochenen Ansichten nit theile und nur bedauern könne, daß dieselbensoon; Seiten Preußens gehegt werden.

Obwohl wir mit Zuversicht darauf zählen, daß die Meinungs Verschiedenheit, welche noch zur Stunde über manche Fragen des Tages zwischen den Höfen von Berlin und Wien herrscht, bald und befriedigend wird ausgeglihen werden, fonnten uns die Bemühun- gen] Bayerns, diest Ausgleihung zu beschleunigen, nur willkommen

Daß vieselben ohne Erfolg geblieben sind, \{chmälert nicht

¡keit für die gemeinnühßigen und bundesfreundlichen münchener Kabinets, und kann Den Verdiensten

3 Staatsmannes Ttetinen Eintrag thun, welcher Diese {hwierige terbandluug mit so viel Umsicht gesührt hak. ir alauben zwar Überzeugt sein zu können , daß die Königl.

e Regierung über diese unsere Gesinnungen nicht den ent- veifel (hege, (ergreifen aber rnihtsdestoweniger mit nügen diese Bex anlassung, denselben einen Ausdruck zu leihen, ein \prechendes Zeugniß von unserer Anerkennung der Bayern ißhrenden Stellung im Bunde und der von dem Königlichen Ka

ieder Gelegenheit, in

abzugeben,

rnteiten eis

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3befondere aber bei der vorliegenDen,

(XxmPsfangen 2

zwischen Oesterreich und 4 . a 5 L n eußztckcherjeuts engeren Dts

pen Gestaltung des Bundes|taatcs.

bis Ende Juli 1849.

eines

am Schlusse in einer D Erreichung des bestehende Hüter Deutschla nämlich ter an ‘tene Reichsverweser, mit scinem denden Ministerium für die Zeit des u stüßen und zu kräftigen, als reten Wege zu leiten und zu erhalten G en Zeitpunkt nach geschehener erster Lesung des Entwurfes in „Franksurt z{eine Juitiative der Regierun n Organisirung des Provisoriums vor, „Um feitens Versammlung in Verbindung zu treten einer geseßlichen Feststellung des Defini

otnta DeErmtal( anDeg Î einzig Dermalen PUNDCSMIt

mit Der

eantragte deshalb die unverzügliche Bil Staatenhauses, welches als zweite In ¿x die Verfassung“ neben die National

woe, aus Abgeordneten ver Regierungen,

die Centralgewalt zu tellendes Fúürstenkolle

den Königl. souverainen Häusern“ in Verbin

der Centralgewalt ein leitender Einfluß auch auf rathungen in beiden Häusern einzuräumen wäre. Verfassung so ertlärte dice Köuigl. Ne Neugestalt den in feinem Wesen kei

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| : “anschließen müsse, und daß

terreihs eine Beibehaltung der wesentlichen cktaatenbundes bcdinge.

6 die Exefutivgewalt einem Direktorium zu uber=

i Oberleitung, welcher die nöthigen Mode

an die Seite zu stellen wären, einzurichten

ließ die Den st ofen, erkannte als nothwendig dieser Cxe-

vgewalt ein repräfentatives Element gegenüber zu stellen, em

Di Verschmelzung der materiellen Interessen, die größere

der deutshen Wehrverfassung und {loß mit Be

r Stellung Oesterreichs, für das nur ein dem

tatenbund analoges ¿Verhältniß maßgebend sein könne“

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im deutschen Volke bestehenden Strebens nach

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daß nichts im Wege zu stehen {cheine, sich zu einem engeren Verbande kon Negterung nicht zweifle, daß Gormel finden lasen werde, engeren zu dem weiteren \örderliche Weise geordnet

gt ein eine Eintheilung De Ae Kreise (Wehrherzo r) mit militairischer Ver- C ES 5 ) 3j die Aufstellung ing in der Hauptsache auf diese

nur das Staatenhaus, wollte ge

reisen, vor Allem aber Verstän

)) der Revolution entgegen

ihrer Ansicht nicht warten würde, bis sich ‘die i 3 Definitivum geeinigt hätten. Sie wollte also Verstärkung Des Y rovijortums dur) dat Fursten Macht bei Frankfurt. an Grafen Bern= eincr Cirkular deutschen Regierungen, welche es zu erlassen im Be= am 2Wsten auch iri Darin wiederholte

„eines engeren Bereines Dei deutschen Staa=

treten, Die Regierungen über das der Hand Kollegium und Aufstellung einer bewassneten Am 21. liesi das berliner Kabinel

Fanuar orf ein Depesche 211

A0 A M o VeTITAULI(D v}

rundunag

rer gemein]ame1 materiellen auf Basis ? reußen niht umhin könne,

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Bundes.“ (Es engeren Bunde d Förderung und (Entwictlung jeine Kräfte zu widmen.“ y daß es nicht einen künftigen voll \cn könne“‘, 3 Des eigenen Bewegung zu ciner bandes“ dQedranat werde. V1 dahin dem berliner Kabinete nur , wurde nunmehr als eine zwingende Mach jingestelt, das Kabinet erklärte sich gezogen und gleichsam ohne Rall und Frei

it der Beweguna F ( EWCqung.

U [ | che

ern gegolten

2E Cirkular-Note vom 23. Januar, nachdem sie ausgesprochen, a österreichische Staat mit alten Banden an Deutschland ge- ettel sei und seinerseits Deutschland auf die alte Verbindung mit Oesterreich nicht verzichten und am wenigsten die preußische Regie rung einen auf Ablösung der bestandenen Bande beruhenden Plan bevorworten könne, heantragt den Zusammentritt der übrigen deut {hen Staaten zu einem Bundes=-Staate innerhalb des Bundes dessen Möglichkeit, ohne den Bund selbst und das Verhältniß dev nicht beitretenden Glieder zu stôren, sle aus dem Beispiele des Zoll- | Bereins nachweist. Um Besorgnisse niederzuschlagen, erklärte sie | sich zugleich in wenig entschiedenen Ausdrücken gegeit die Aufrich- | tung einer nepen Kaiserwürde. |

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| | | | | | | | l | Es suchte durch eine Erklärung gegen zu weit getriebene Central! | | | | | | l | | |

I Gen tin Dessen M11

1755

Nicht wenig überrascht mitten im Zuge einer der vollsten Ver- ständigung - nahen Verhandlung, Preußen eine abweichende Bahn betreten zu sehen, und über das neue Ziel sich nicht täuschend, er- flárte das wiener Kabinet in einer Note vom 4. Februar an seinen Gesandten zu Frankfurt, sich gegen den zum Einheitsstaate streben den Bundesstaat. Preußen dagegen in einer Note an den seinigen vom 16. Februar berief sich auf die im Revolutionstaumel des 18, März 1848 gegebene Erklärung des Königs der Neugestaltung des deutschen Staatenbundes zu einem Bundesstaate und bemächtigte sich urter Verfassungs Entwurfes, als im Weseniliche1 zen und den Ausf-

nD, (

zuglei des frankf „die Grundlagen und Bedingungen etnes fräft : J

ic forderungen der Zeit gemäß gestalteten Bundesstaates“/ enthalte

sation dem Vorwurfe des Strebens nach dem Einheitsstaate zu be gegnen, und brachte Abänderungs Vorschläge über einzelne Par graphen des frankfurter Verfassungs-Entwurfes, fo wie

ersten Lesung hervorgegangen war, bei.

i Oesterreich, unbeirrt dur diesen Gang, gab am 9, V weiteren Einigungs Vorschläge an die Centralgewalt, die, mil früheren Vorschlage des Königs von Preußen im Einklange, dahin gingen, 1

G R A Beadl Ung De1

Deutschland

nah seinen Stämmen und Interessen, mi Souverainetäten in staatliche Gruppen hei Verfass1

diese in sich durch gemeinsame Wehr

d Nlfa _Novtpo und BolUlls=Derlrelung z l

u binden, zuoberst aber

nt, aus den Volks-Vertretungen

\rgegangen, zur Seite stünde. Es hatte sich aud

die Gestaltung dieses Direktoriums ausgesproche!

nisterium einstweilen, ein dem Zusammenstehen Wechsel vorgegangen, wa ‘irfula1

Lsterreichischen Vorschlag

aber die Plä dex Paulskirche, die der Herrschaft l im innigsten |

AbanDerungs ps Der Vereinbarung 8-Entwurfs unterstütt, da men Majorität festgestellt und nah \chriftlichem ischen der erbkaiserlichen Par und den Republika

Preußen zum Kaiser erwählt. verrüdckt auf scinem Rechtsboden, hatte, so wie rung verworfen, also Die S eine Abgeordneten aus Frankfurt abgerufeu. Preußen, obwohl es dies Prinzip stets festgehalten, that zunächst das Kaiserboten kamen nach Berlin der nannte den Bef ß, den sie brachten, die „Stimme der dentschen Volks“ und seute für Annahme der Krone ng der Beistimmung der Fürsten Deutschlands. Diese ingungen konnten die an die Linke verpflichteten Kronboten nicht zugestehen, Annahme wurde also eine Ablehnung. Aber Abend erließ das von den Kammern und mung fortaerissene preußische Kabinet deutschen Regierungen ein Cirfularnote, worin die i D in Brant getroffenen Wahl anerkannt derselben die Bereitwilligkeit, an die Spibe

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¿Folge U Deutschlands zu die „volle Rechtsgültigkeit““ der Wahl von dem freten Einverständnisse der Regierungen abck- hängig gemacht wurde, Die Cirkularnote verständigt sonach dic Regierungen von dem Entschlusse des Königs, „dem ergangenen Rufe Folge leistend und eingedenk der Ansprüche, welche ihm Preu ßens Stellung in Deutschland gewährt, an die Spibe cines deui chen Bundesstaates zu treten, der aus denjenigen Staaten sid bildet, welche demselben aus freiem Willen sich anschließen ten,“ und ladet sie ein, binnen 14 Tagen durch eigends nach F furt zu sendende Bevollmächtigte bindend Diese Note, zur Beschwichitgung der frankfurter Versammlung | gemacht, wurde der ósterreichi}chen felben Form gerichtet war,

Kaiserl. Regterung tw

gleichfalls in ihrem offiziellen

fandten in Berl S i

[lung außerhalb dem Bereich ihrer D ugnisse gefaßten Beschlüsse, alsc auch die von Preußen daraus gezog l en, verwahrte sich gegen die Uebernahme der Centra Regierungcn allein und lehn Sendung granftsun

Preußen, die Fürsten sowoh! itional-Versammlun seinen Ansichten zu führen bemüht, mußte zunächst derspruch erfahren. Die Abweisung aller Vereinbarung Ubt gierungen auf Il mern, das Ministerium zur Annahme Der bewegen, zerbrach die Kammer selbst.

Das preußische Ministerium, nachdem S Lt mit Note vom 28. April die Regierungen U, [ich tige Gestaltung Deutschlands dem preußischen Kabinete Besprechungen einzulassen, wozu das österreichische ohne Bezug sich bereit erflárte, aber der Austritt Des Grafen Arnim aus dem Mi nisterium gab diesem richtigen Gange Di Wendung in das früher Geleise,

Indessen wuchs dic bis zum Aus und auf anderen Punkten. gab Preußen den Anlaß zur Ent wiklung seiner militairischen Kräste Und befestigte es in seiner he- | gemonischen Bestrebung. Mit Der Berufung des Generals von | Radowib aus Frankfurt nah Berlin wurden diese Ideen die aus \chließend leitenden Es ergab sich zunächst die Sendung des Generals von Kaniß nach Wien am 10. Mai mit dem Vorschlage einer Union, die auf folgenden Grundlagen ruhte : :

Die deutsche Union ist ein unauflöslicher völkerrechtlicher L

teht aus der bsterreichishen Monarchie und den deutsche

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durch eine der deutschen

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das Ausland sind beide Glieder der Union untîcrein 1D “und verbunden, nach innen aver bilden sie zwei selbst \standige Körper mil elgener Heseizgebung.“

„Zwischen beiden findet eine sernere Vereinigung statt durch

freie Verträge.“

„Oesterreich erklärt offenkundig, wie es der Bildung Des deut-

chen Bundesstaates, mit Preußen an der Spibe, nicht entgegen sei

und Preußen völlig freie Hand hierin lasse.“

„Dis zum Ab\chlusse Der Bundesstaats - Verfassung übernimmt Preußen die provisorische Centralgewalt,“ l

Dem Unions - Vorschlage lagen die Grundlinien zur Unions

Akte und der dritte Abschnitt des frankfurter Reichsverfassungs Entwurfes, das Reichs - Oberhaupt betreffend, nah der später be liebten Fassung bei, i

Wenige Tage nah der Abreise des Herrn von Kaniß drang

der preußishe Bevollmächtigte auf Eröffnung der Konferenzen in

Berlin, bei denen nur die Bevollmächtigten von Oesterreich, Bayern, Sachsen und Hannover sich zu betheiligen ermächtigt waren, Jn der ersten Konferenz, 17. Mai, legte General von Radowiß den

nach preußischen Bedürfnissen modifizirten frankfurter Verfassuntgs- Entwurf, als den von seiner Regierung beliebten, vor. Der öster= reichis{che Bevollmächtigte erklärte am S{lusse dieser Konferenz, feiner weiteren beizuwohnen, der bayerische wohnte den ferneren Sihungen bei, erklärte aber, niht ermächtigt zu sein, das Beschlos=- sene zu -unterzeichner. Die Bevollmächtigten von Sachscn und Hannover gaben Ver= wahrungen zu Protokoll, unterzeichneten aber am 28. Mai mi Preußen ein Sonderbündniß und einen Reichsverfassungs-Entwurf. In der Zwischenzeit verwarf Oesterreich den Unionsvorschlag. Preußen aber brach nunmehr mik der National - Versammlung, in- dem es mit Note vom 14ten Mai feine Abgeordneten abrief, und der König erließ am 15ten einen Aufruf an sein- Volk im Sinne eben der Schritte, die am 28. zwischen den drei Regierungen Vver- wirkllicht wurden. Das Sonderbündniß war der Anfang zu cinem Bunde an der Stelle des Bundes, Der Reichsverfassungs-Entwurf sollte diesen ncuen Bund untev. Preußens Leitung ftellen. Preußen konnte dem Vorwurfe nicht entgehen, den Augenblidck, S purch den Kampf gegen die Revolulion gelähmt nm diefen Verbündeten aus Deutschland

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dieser Ansicht in Worten, aber feine

wirkten vahin. Oesterreih, am Leben angegriffen,

Riderstand zunächst auf die Eentralgewailk. Es bewog

weser, der seinen Wunsch abzutreten ausgesprochen

l hen, {lug aber in einer Denkschrift vom 16. Mai

ildung ciner provisorischen Centralgewalt vor, wozu es Den

eben darin fand, daß Preußen die Gewalt des Reichsver=

dem sich der König von Preußen vergeblich bemüht, sie

| eben, nicht mehr als rechtskräftig erkennen wollte.

Oesterreich wollte die provisorische Centralgewalt aus drci Glie-

gebildet und zwar so, „daß Oesterreich unD Preußen zur Ver-

g alles Zeitverlustes die Ausübung der Gewalt sofort über-

und die übrigen deutshen Könige auffordern, sich über die des dritten Gliedes zu einigen.“

Preußen verwarf diefen Vorschlag gleichzeitig in Wien und Berlin. Herr von Kaniß nämlich, in einer Denfkfchrist vom 19. Mai , wo er auf Ueberlassung der Centralgewalt ausschließli{ch an Preußen bestand, und Graf Brandenburg in einer Erklärung vont 20, Mai an den bésterreichischen Gesandten. /

Mit Depesche vom 27. Mai erklärte Oesterreich darauf, keine obne feine Theilnahme geübte provisorische Centralgewalt als zu Recht bestehend anzuerkennen und legte auch Verwahrung ein ge die ohne seine Zustimmung aus den berliner Konferenzen etwa

a Wah

gen die hervorgehenden Beschlüsse, da durch solchen einseitigen Akt unmöüg-= lich eine für Oesterreih verbindliche Lösung vertragsmäßiger Ver- hältnisse hervorgehen kann. Sch{on ein paar Tage früher, am 25. Mai, hatte Graf Brandenburg Herrn von Kaniß das Beharren des prcu ßishen Kabinets in seinem Wege au3ge\sprochen, als Stre- Preußens aber die „Bildung eines Bundesstaates auf Grund und als Entwickelung des alten Bundes‘ “und die vorges{hlagene Union felbst wieder als „eine naturgemäße und den Umständen angemessene Entwickelung Des heilig gehaltenen alten Bundes“ bezeichnet. Das Kabinet forderte in der jelben Note Oesterreih zu Vorschlägen über sein Verhältniß zum als eine Thatsache hinstellte, auf und ielt ihm, wenn es machen wollte oder könntc, die Be hauptung entgegnen, Da] lôsdann noch immer der einfache und

Rechtsboden Bundes 9 l

Bundesstaate, den cs hel f von 1815 úÚbrig bleibe, au wir uns mit Oesterreich die Hand reihen würden,“ : j der Gagernschen Ansicht befangen, als ie ósterrei= chische Verfassung vom 4. März das Zusammenstehen Oesterreichs mit Deutschland unmöglich, seßte die Note bei ) | ben so berechtigt 3 die durch die bezeichneten Theile den rreichischen Monarchie, als integrirenden Theile dieses Bundes anzuschen, und wir zweifeln if Regierung von demselben Gesichtspunkte verden wir mit unverbrüchlicher Treue an den iltnisse festhalten und alle daraus ent springenden Verpflichtungen im vollsten Umfange erfüllen. Auch jeßt entfernen wir uns uicht von dem Rechtsboden des deut- {en Bundes, den wir als rechtlich bestehend zu crachten wiceder= bolt erklärt haben. Wir finden in dem Artikel XT, der Gründungs- l Möglichkeit gegeben, das wirkih vorhandene Be in enacres Bündniß innerhalb ere Pflichten gegen den lebteren

vervurgte

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afte desselb( I 2 irfniß eines Bundesstaates dur e des Bundes zu befriedigen, ohne unf irgendwie zu verleßen.“ Zur Beleuchtung Des

L R tung D ckchlußsaßes diene folgende Stelle aus Note des Grafen d

Bandenburg an den pré München vom 21. Mai: „Preußen verpflichtet sich, jedem der Bunde beitretenden Staaten die er orderlihe Hülfe zu LVCT denselben hinaus aber kann es anderen nicht beitre- Staaten gegenüber keine Verpflichtung zur Hülfeleistung men.“ | Diefe Note E, ie DDEN gesagt, vom 25. Mai, am 28ten aber wurden Sonderbündntþ und Reichsveerfassungs- Entwurf un- terze! __ welches das deutsche Reich aus denen Ländern des deutschen Bundes bestehen macht, welche diesen Entwurf annehmen und den König von Preußen als erblichen Vorstand an die Spitze

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or2eichnet eY3eIcOnet ,

wu do t Pa CcHnN | Pp a H dg tel velc » lic l O \ i bruche in Dresden | diejes Reichs stellt, welches feier ganz Deutschland mit Aus

nahme Oesterreichs umfassen wollte, wie die erklärende Denkschrift vom 12. Juni besagt und wie die Aufforderungen und dringenden beweisen. j

Sendungen an die deutschen Jm weitern Texte leugnet diese Note, daß es Preußens Abh- gewesen, „an die Stelle der provisorischen Centralgewalt zu “oder irgend eine aus deren Befugnissen oder den Rechten

cs früheren Bundestages herzuleitende Autorität in Anspru

nehmen zu wollen, Eine neue Centralleitung Der Angelegenheiten des deutschen Bundes kann Unseres Erachtens nur durch die ge meinsame Anerkennung von Seiten aller zu diesem Bunde aeórigth deutschen Regierungen geschaffen werden, und wir ‘den zu einer willkürlichen Bundesautorität ohne dies Anerkenntniß eben so we nig uns selbst als irgend einen anderen Staat berechtigt erachten.“

Zur Beleuchtung dieser Stelle mögen folgende dienen : qus einem Schreiben des Herrn Grafen von Brandenburg an Herrn von Kamph vom 13, Mai: „die Königl, Regierung hält es für dringend nöthig, daß Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog die Auf lösung der Nationalversammlung ausspreche, sein Mandat an die

Fürsten zurückgebe nnd Se, Majestät christlich ersuche, die Cen Dazu,

; tralgewalt zu übernehmen. Se. Majestät der König werden

\o wie diese Regierung zustimmen, bereit sein z““ aus einem Schrei ben des Königs an den Erzherzog-Reichsverweser vom 12, Mai: „varum meine dringende Bitte an Ew. Kaiserl. Hoheit , hre Reichsgewalt (aus der Sie si{ch herausschnen) in meine Hánde zu resignren.“

Aus dem Unionsvorschlage vom 9. Mai: „Wir glauben das- selbe Vertrauen zur Kaiserlichen Regierung hegen zu durfen in Be- zug auf die augenblickliche Fürsorge für die Leitung der deutsGen Angelegenheiten und erwarten daher, daß dieselbe ihre DUEEE