1849 / 265 p. 5 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Bundesstaatsverfas- bernehme.““ In Betreff nämlich der Ueber- rzoge Johann andere Hânde , mit der Nothwen- elche alle ihrer Thä- selbstständig und kräftig deren Einseßung ob diese Central- ‘ag des Kaiserl.

Abschlusse der D1 Centralgewalt Ú om 19. Mai: „,

erde, daß bis zum

die provisorische des Herrn von Kaniß v ndsten Angelegenheit, Kaiserl. Hoheit dem Erzhe

dazu geben w

enblick dringe sher von Sr. visorischen Centralgewalt in

he Kabinet sih einverstanden, fung einer neuen Gewalt, Beschränkungen entbunden, tsprechen vermöchte, welche och walten Bedenken ob, anzuvertrauen, und Ler Antr ral-Gewalt in cine Trias erforderlichen Schritte erst bestimmt somit unerfüllbare Verpflichtungen über seine eigenen Kräfte traubenèer Com=

der für den Aug tragung der b! ausgeübten pro flärt das Kaiserli digkeit der Schöp tigkeit hemmenden dem Bedürfnisse zu en gebieterisch fordert ;"

T RE,

Kabinets geht dahin, diese Cent ten, von deren Beschlüssen die

werden würden. übernehmen,

Preußen würde Disposition genen Gebiete von zei en U} Wi

zieht die Note vom Bund, obgleich {faktisch und ermangelt und für die nächste Souderbündniß zum gegensei

es wurde der entsagen und Maßregeln im eigen ig machen mu}se1 beleuhteten Stelle daf, „da der deutsche cines Organcs h ermangeln muß“, eben das geschlossen werden müsse. )reußen erstreben zu müssen geglaubt ; nichts en aber glauben wir von der bundes Regiernng , daß hcn vorübergehenden Bündnisses Preu-

munication abhängi

Aus der eben die Folgerung, rechtlich fortbestchend,

tigen Schuße dieses Bündnisses habe „Erwarten zu dur] hen Gesinnung der (b\{chluß eines sol lligen Regierungen, noch gegen nnerhalb dieses Bündnisses durch Preußen, Befürchtungen daran knüpfen könnte. Preußen bestimmte Erklärung.

aav le in

gegen den 2 ßens mit den dazu wi der Angelegenheiten 1 MWiderstreben hegen Darüber nun fordert * as ósterreichische Kabinet Mai, indem es Akt nahm von der erwarteten Anerkennung des rechtlichen Bundesverhältnisse, behielt teren Entwicklung der Erklärung bis zur Zeit vor, des berliner Konfercnzresultats mi afte geprüft habe. die Leitung nur im engeren Bunde die Nothwendigkeit des Bestehens ei gans aufmerksam und Preu neues zu bilden, ergreifend, verlangte es di terstüßung des Reichsverwesers. Mai hatte aber Graf Brandenburg vertraulich geäußert, daß wenn ziehung auf den Bun Bildung desselben nicht zu gements nicht zu m die Centralgewalt während des Provisoriums meinschaftlich zu sühren, doch so, daß L selben durch ausdrüdcklihe Vollmacht aus an Preußen übertrage.“

Das österreichische Kabine Theilnahme an rung der militairischen überlassen bleibe entweder durch Wahl eines drit beiden Groß so erklärte Oester

ciner Note vom “wirklich nicht in solchem Maße Fortbestandes der bisherigen sich aber seine Theilnahme an Der \eitcn und cine bindende wo es die behauptete Ucbereinstimmung t dem Artikel X1. der Bundes Folge der preußischen Erklärung, u übernchmen, abermals auf nes provisorischen Central von der Schwierigkeit ein [nerkennung und Un zweiten Note vom 25 Herrn von Kaniß ) eine offene Erklärung gebe, ü desstaat Preußen frcie Hand hindern und sich in die desfa ischen, Preußen sich feiners

deutschen Angelegenl nachte in è

ßens Ansicht

zu lassen, die llsigen Arran- eits bereits erkläre, mit Oesterreich ge- „Die Ausübung der einen bestimmten Zeitraum

E

t bestand dagegen auf der wirklich dieser provisorischen Centralgewalt, Maßregeln für den ferner auf

selbst geübten „wenn auch die Ausfül Augenblick Preußen vorzugsweise der Zuziehung der Königl. Höfe ten Gliedes oder durch Was aber das Begek reich, sich „den ihm gebü über die Bildung des beabsichtig chung des Ganges dicser Ver Ergebnissen vorzubehalt auf dem es stehe.“ Diescr Vorbehalt miß} Das Königl. Kabinet verweiger von ihm verlangte Abschrift búündnisses, gab sie aber spâter ten beginnend : von dem deutschen Bunde Deutschlands gefährdet ist, und einer einheitlichen Pet Vereinigung derjenigen gleichen Orundf nun in Artikel 1, daß die Königl. Hannover in Gemäßheit Des 1815 ein Bündniß ließen, inneren Sicherheit Deutschl

evollmächtigung der 1ren der freien Hand betraf hrenden Antheil an den Verhandlungen ten Bundesstaats durch Ueberwa Zustimmung zu deren

handlungen unD den Rechtsboden zu be-

en, dadurch

iel in Berlin.

te erst dem österreichischen Ge- der Akte des Dreikonigs Diese Akte mit den Wor- Verhältnisscn die

sandten die

den gegenwärtigen hrte innere und äußere Sic daber die Umstände zur Herstellung en Angelegenheiten eine en welche entschlossen sind, nach fahren, nothwendig mae Regierungen von Preußen,

tung der deuts Regierungen, aßen zu ver

Sachsen und zum Zwecke der Er- haltung der äußeren und der Unabhängigkeit und Unverlepliä Staaten,‘ die Rechte und Verpflichtungen Des Bundes sich vorbe- iedern des deutschen Bundes den Cin- „das Recht Bündnisses

¿ffnet allen Gl tritt in das Bündniß und gewährt den Beitretenden 1 ausgesprohenen Zweck des Z überträgt die Oberleitu1 itairischen Operationen, an Jahres, zur Führung Wirkungskreis. fe cine Verfassung nach nbarten Entwurfs zu gewähren und Zwecke zu berufenden lche von diefer bedürfen zu ihrer Gültigkeit Artikel 5 endlich stellt ein

auf Leistung der durch der bedingten Hülfe.“ nisses, namentlich alle mil stimmt auf die einen Verwaltungsra enthält die Verpflichtung, dem Maßgabe des unter ihnen verei diesen Entwurf einer Reichsversammlung vorzulegen.“ Reichsversammlung beantragt werken, der Zustimmung der Verbündeten.“ Bundesschiedagericht auf. Zur Erläuterung des Note vom 2: Regierungen gemeinsam berathene Verf einer aus dem Umfange derselben zusammenzuru zur Erklärung und Annahme vorlegen.“ nah drei Regierungen sich cine Reichsverfassung | Bundesstaats A U zieder nux insofern Gültigkei : hit 0 » ia teerutiäen A E habe, als die Verbündeten decn Ahb= Hieraus erklärt si weiter der erste Artikel des Verfassungs- Entwurfes, der das deutsche Reich auf die Gcbiete derjeni: Staaten des bisherige \ S g A ( bisherigen deutschen Bundes beschränkt, „welche diese Reichs-Verfassung anerkennen.“ / E Dur die von dem Könige im Schreiben vom 18, Mai erbe tene Ucbertragung des Kommando's „in und um Frankfurt“ H | Franksurt“ an den preußischen General Peucker und durch die Ernennung Sr Hoheit des Prinzen von Preußen zum Ghetfe}Wertu Des orps am Rhein bereitete Preußen vie faktische Ue- Nachdem Graf Brandenburg am g die Uebereinkommen der drei Ksö- d die Zustimmung der Kaiserl. Re= au wieder hervorhob, wie sich Preu-

Preußen, be- der Geschäfte th, und regelt dessen deutschen Vol

ledigli zu diesem Abänderungen, wée

Artikel 4 diene die folgende Stelle der werden alsdann die von den vereinten assung dieses Bundesstaats fenden Versammlung folgt, daß \o-

Abgeordneten festzustellen

aftiven Armee-C g der Central - Gewalt vor. 28. Mai der Kaiserl, Regierun hatte mittheilcn lassen bermals ansprach,

1756

ßen mit Oesterreih zur gemeinsamen Uebernahme der provisorischen Centralgewalt herbeilassen wolle, wenn ihm Oesterreih für die Bildung des Bundes freie Hand lasse, zeigte er sich in einer Note vom 7. Juni an den Grafen Bernsdorf empfindlich Über den Aus= druck der österreichischen Note vom 28sten, der „wirklich nicht in \solhem Maße erwarteten Anerkennung Des rechtlichen Fou tbe- standes der bisherigen Bundes - Nerháltnisse ,“ berief sich auf scine „unveränderlih und ausdrüdcklich““ gegebenen Erklärungen, die durch Preußens gan'es Verfahren thatsächlich bewährt wären, behauptete die volle Uebereinstimmung Des Sonderbundes mit dem Artikel 11 der Bundesakte und lcitete aus dem Prinzip des freien Bei- tritts auch die Uebereinstimmung des Verfässungs-Entwurfes mit der Bundesakte von 1815 ab. Eine bindende Erklärung wegen Zulassung des Bündnisses habe Preußen von Oesterreich nicht ver= langt, sondern nur die Anerkennung eines Sachverhältnisses. Graf Brandenburg lehnte den Vorschlag der Aufrechthaltung des Erzher- zogs-Reichverweisers ab, und versprach, zufrieden mit der Leitung im Sonderbündnisse, und „ohne Oesterreih und den übrigen Staa ten denlißnen gebührenden Antheil streitig machen zu wollen,“ über die Bildung des Central-Organs Vorschläge annehmen zu wollen ; ferner erklärte cr, „daß wir keiner unbetheiligten Regierung ein Recht zur Ueberwachung des Ganges dicser Verhandlungen“ (über den zu bildenden Bundcsstaat) „zugestehen können, bedarf nicht erst der Bemerkung.“

Die bsterreichishe Regierung beharrke mit Note vom 410. Juni streng auf ihrem Rechte, von dem Inhalte er getroffenen Verabredungen Kenntniß zu nehmen; sie beharrte darauf, „Daß der Reichsverweser als das einzige gcschmäßige Bundesor- gan M DetCUn,— A9 Zu unterstüßen sei, und drängle das preußische Kabinet durch mebrere die Widersprüche in seinem Gange hervorhebende Fragen, die diescs am 16ten ausweichend be antwortete.

Es war natürli, wenn auch in Berlin unbequem, daß der dritte deutshe Staat, Bayern, durch die Sendung des preußischen Generals von Gerlach und durch wiederholte ministerielle Sc¿ritte zum Beitritte zum Sonderbündnisse aufgefordert, der Schlichtung des deutschen Zerwürfnisses scine Aufmerksamkeit schenke.

Der Minister von der Pfordten ging über Wien nach Berlin, um sich über die leitenden Gedanfen an beiden Orten zu unterrich ten, und wo möglich ein Einverständniß zu erzielen. Bayern ging von der Erkenntniß aus, daß die Trennung Oesterreichs von Deutschland in der Weise, wie sie in Berlin und Frankfnrt einge- leitet worden war, sür Deutschland von der größten Gefahr beglei tet sein müßte.

Es hatte {on durch eine Erklärung vom 23. April, worin es die frankfurter Verfassung verwarf, den Willen ausgesprochen, dahin zu wirken, daß man Deutschland nicht zerreiße, noch durch cinen Einheitsstaat die Selbstständigkeit und Eigenthümlichkeit der deutschen Stammländer breche z es hatte in seiner Antwort auf die drängende Nolte des Grafen Brandenburg om 1 Mat, diè U tritt zu dem verlangte, was man in Berlin am 2Wsten unterzeich- nete, seine Unabhängigkeit gewahrt, das Bestehen des deutschen Bundes festgehalten, die Gültigkeit des obersten Organes anerkannt, die auf die Gefahr in der Pfalz berechnete Drohung der Hülse= verweigerung mit Hinweisung auf die Bundespflicht abgewiesen, sich gegen den erblichen Reichsvorstand frei ausgesprochen uud die Bildung dcs Provisoriums vor der Hand als das drángendste dargethan.

Die Anwesenheit des Heern von Der Pfordten in Berlin führte am 27. und 28. Juni zu Besprehungen wischen ihm und dem Kaiserlichen Gesandten einerseits, und Dem (General von Radowibß und dem Unterstaats-Secretair Grafen von Búlow andererjeits, in denen die versöhnlichen Vorschläge des ó¿sterreichi}chen Gesandten und die Verzichtleistung Bayerns auf jede Theilnahme an der proviso rischen Central-Gewalt an dem unannehmbaren Begchren der preu

ßischen Bevollmächtigten sheiterten, von Seiten Desterreihs vore1 st

die Erklärnng zu erlangen, daß die Vorlagen des 28, Mai mit b fcl XI. der Bundesakte völlig im Einklange wären.

1

rtrauliche Abänderungs-Vorschläge des bayerischen Ministers an dem Reichsverf1ssungs Entwurfe, das Reichs-Oberhaupt be- treffend, bewiesen ihm, daß auch in dieser Bezichung Preußens Enlschluß unabänderlich gefaßt sei,

Herr von der Pforvten nahm Aft von den preußischen Erklä= rungen dur) zwei Noten, Lie er am 1. und 2. Juli an Grafen Brandenburg richten, und die der Graf am 3ten beantwortete. Die Königliche Regierung hiclt am Zusammenhang zwischen dem Pro visorium und dem Definilioum fest, und machte die Verhandlung iber jenes von ter Annahme 1hxer Vorlagen über diescs abhängig. Sie erklärte die Existenz unD Entwicklung des Bündnisses, „welches sich innerhalb der Verträge von 1815 hewegi“/, nicht in Frage stellen zu lassen.

Sie erklárte weiter, in Bezug der Verfassungs-Frage bis an die Gränze des Möglichen gegangen zu sein, also in der Oberhaupks- frage nicht nachgeben zu wollen. Sie versprach übrigens die öster reichisch - bayerischen Vorschläge „in Gemeinschaft mit ihren Ver bündeten in Erwägung zu ziehen“ und das Ergebniß der Bera thungen bciden Kabineoten mitzutheilen.

Eine solche Mittheilung ist bis nun nicht erfolgt.

NBelche Ausdchnung auch der anfängliche Gedanke „eines engeren Vereins deutscher Staaten‘ durch verschiedene Stufen bindurch bis zum Bundesstaate, Der ganz Deutschland mit Ausnahme Oesterreichs umfassen soll, genommen habe, immer hat Preußen in scinen offiziellen Erklärungen decn Bund vom Jahre 1815 heilig halten zu wollen versichert, nur vou einem

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e dem Ar L d)

Bündnisse innerhalb des Bundes,“ von einem „Bundes|taake

Æ auf Grund und als Entwicdelung des alten Bundes“, von cinem Bündnisse, welches sich innerhalb der Berträge vom Jahre 1845 bewegt, gesprochen und dazu Vie Zustimmung Oesterreichs ver- langt. : Oesterreich hat scine Zustimmung zu einem engeren Vereine deutscher Staaten mit Preußen zu cinem Bunde innerhalb des Bundes nicht verweigertz es hakt, obwohl rechtlich an der Spiße von Deutschland, diese Stellung mit Preußen zu theilen sich bereit erklärt, ja es hat die Leitung Der militairischeu Angelegenheiten im Bunde an Preußen überlassen. Preußen erklärte dagegen , allein an die Spive von Deutschland treten zu wollen und hielt diese An- sicht sowohl im Provisorium als im Definitivum fest. Das ist die gegenseitige Stellung. Z E Einstweilen hat der Anschluß Badens, beider Hessen, Nassaus, beider Mecklcenburgs und andrer fleiner Staaten an das Sonder- blindniß stattgefunden uud die Verhandlungen mit allen übrigen, mit Ausnahme Oesterreichs, Bayerns und Württembergs, sind im Zuge. Nicht erreicht ist die im Unionsvorschlage , in anderen di- plomatischen Aktenstücken und in der Reichs-Verfassung ausge spro= chene Absicht, ganz Deutschland zu cinem Bundesstaate zu vereini- gen, wie denn auch die authentische Interpretation des Entwurss der Reichs-Verfassung besagt: „ein einiges ungetheiltes, mächtiges Deutschland, eintretend an die Stelle Preußens, Hannovers, Sach= sens, und aller übrigen deutschen Einzelnstaaten ,“ ja seltsam genug sogar die Hoffnung ausspricht, „daß der neue Bundesstaat das ge-

5 umfassen werde,“ aber e die dem Sonder ch durch Verwahrungen zu

darauf rechnen, daß feine beistimmen und es wird für endigkeit wegfal= 3 Bündniß, das ein Bund im Bunde.

Bundes vom Jahre 181 erreiht ist die Spaltung Deutschlands , bunde beigetretenen Regierungen vorgebli ermitteln bestrebt sind. Kammern dem Gange vor den Kammern wahrscheinlich die Nothw len, die Behauptungen zu rechtfertigen, ) sich selbst als deutsches Reich bezeichnete,

Es wird aber diese Rechlfertigung auf dem zunäch tigten Reichstage niht umg 1 dieser Bundesstaat die Kraft der Ereignisse und T

sammte Gebiet des

„A7 265.

L” Zei T E R L L

ßish en Staats-Anzeiger. Dounerstag d. 22. Sept,

E A V: A, T R I B

Zweite Beilage zum Preu

P U L E U A

Preußen kann

des Kabinets S R ae, S und voklen Unabhängigkeit der übrigen Staaten vertrüge. Die dies=-

seitige Regierung hat sich gerade Bayern gegenüber zu allen mit den obersten Prinzipien des Bundesstaats verträglicheu Rüefsichten auf feine Wunsche bereit erklärt, und ist dazu noch immer bereit. E Inzwischen hat sich ein großer Theil diesseitigen Borschlä Meinung, innerhalb wie außerhalb Preußens, dringt mit Verwirklichung dieser Vorschläge mit Ernst Hand e Nation verlangt Bürgschaft und Pfand dafür, it ihren Bestrebungen für die Einheit fann der Königl. bayerischen Regie- wenn auch für den Augen-

Die bayerische Regierung tann Oesterreich nicht mit umfaßt, und, hält eine Uebertr Krone Preußen, wie

weder muß nun die Auflöslichkeit des Organ geschaffen werden. lenz der bei der Besprechung Anwesende (Vertreter rnng ?) erklärte, die B: seiner Regierung vorlegen zu wol meiner Rückkehr sandte ich eine Stand der Sache behufs vertraulicher Mittheilungen an die wo sie akkreditirt sind. ? preußischen Depesche, feindseligem Sinne gegen V standigung willen gab ich d darin Bayern der Vorwurf gemacht, Großmächte unrichtig ar Centralgewalt wurde durch das Unterstaals - Secrcetair von Biegeleben reiste zu

in einer Verfassung, welche feine wahre deutsche Einigung finden, ‘agung der ganzen Regieru [ K sie in dem Verfassungs Entwurfe vorgeschlagen ist, allerdings für unverträglich nicht blos mit Der | ' des bayerischen Staats, sondern auch mit dem Wohle der bayeri {hen Staats-Angehörigen. Allerdings hat auch Bayern die als Ziel der deutschen Verfassungs-Bewegung bezeichnet. wird wohl nicht behauptet werden können, daß der ohnehü der neueren Theorie aufgestellte Begriff Des ) lossen is, daß er nur in der &0o1 vom 26, Mai d. J. gedacht werden fann. Wenigstens beweisen die Verfassungen von Nor Gegentheil. benen Verhältnissen die vorg nothwendig erachtet, so bestimmen, s

( ndes ausgesprochen oder ein neues Eine Vereinigung hierübe Gewalt an die der preußifchen Regic- averns prüfen und resp. len. Wir erhielten hierauf keine Antwort, Note an unsere Gesandtschaften über den

|st beabsich- esterreihs und B

angen werden können und da wird si als Reich sich geltend macht, oder ob hatsachen, den offiziellen ns gemäß und dessen seitherigen Handlungen Bunde sich bequemen wird, der den sgpflichten auf sich nimmt und frei die nicht dem Theile, sondern den

Ft os mit I Selbstständigkeit einverstanden und die offentliche i

Negierungen, Hierauf erfolgte cine Erwiederung durch Erlaß Dieselbe wurde durch öffeutliche i 3ayern aüsgebeutet,

darauf, daß an legt werde.

C; A No N «4 V4‘ 3 n C0 VEN Regierun

Erklärungen Preuße Bildung eines Bundes=-Staates entgegen, zu einem Bunde im 1 entfallenden Theil seiner Bunde willig auf Ansprüche verzichtet, Ganzen gebühren. Die Königlict chen Regierungen, . abgeschlossen hab dringend wünschen zu mi bayerische Regierung auf die an Ho zu diesem Beitritte und zur fügten Entwurfes inzwischen über handlungen, nunme sehen zu werden. Der unterzeichnete Königl sandte und bevollmächtigte Minister am h angewiesen worden, eine solche nahme auf die gedachten Verhandlungen bayerischen Staatäminister des Königlic des Aeußeren, Herrn Pr. von der regung zu bringen, und \fobald ihm eine nach Berlin gelangen zu lassen. Indem er dem ihm ertheilter bechrt, und sich der Hoffnung hingiebt, ällige Vermittelung damit er thunlichst bald in den lange, benüut dersclb die Versicherung ergebenst zu erneuer Muünclen, den

Der Einigung und Ver- Insbesondere wurde es habedas Verhältniß der Stellung der zwei Die Frage über eine neue provisorische Reichs-Ministerium wiederum angeregt

aranf keine Erwiederung L clb E 3-(HIAaates 1 blick die offene

t entgangen sein, daß, Revolution mit Waffengewalt besiegt ist, in ihren Hoffnungen von Neuem getäuscht sehen Krisen und Erschütterungen bevorstehen. darum für dringend noth die Einleitungen zur Zusammenberufung des Vereinbarung der ]

fest und abges ) preußische Regierung ist ebeu so wie doch, wenn welche mit ihr das Bündniß vom 26. Mai en und demselben später beigetreten nD, in issen, von Sciten der Königlich chdieselbe ergangene Einladung des jedem Bündnisse beige-

neue und grLPpere

gische Regierung muß e Berlin den Vorschlag be

hufs eines Provisoriums machen werde, nun die Verhältnisse, und es wird jedenfalls eine E das Definitioum betrifst, so erklärten Oesterreich und Bayern, dem von t beitreten zn können, land nöthigen Mo- Neichstag beschicken,

dcm Falle, E, : E Finigung eintreten. Was

M P] E 44 des Bundes=-Staates

ufs Revision Verfassung fas f _ni

[un erfassungsentwurf nid nicht die in ihrem und im Interesse von dificationen gemacht würden. jedoch stets Oesterreich den Weg o deutschen Brüdern in Oesterreich den Zutritt

ck45 T B} freizuhalten.

ganz Deutscl Doch wollte Bayern den fen lassen, um wenigstens für die Zukunft den zum großen einigen s Die Neugestaltung Deutschlan stehenden Bundesrechte ausgehen, und es muß ein neue tolfsbeiziehung geschaffen werden, ihm und dem General von Radowiy als ertrauliche Besprechungen stattz ih bezeichnete il den müßten, wenn Bayern [ ete mir diejenigen entgegen, ] ing der Ansichten Erstens in der Oberhauptsfrage ; Oesterreich weder jchk,

einer deutschen Reic diesen GegenjtanD hr baldigst mit ciner {chriftl

leberzeugnng ijt der Unterzeichnete beauftragt wor- bayerischen Regierung den Wunsch auszudrücken, rachtungen noch cinmal in baldige möglich ihre in

als unerläßlich erschei

mannichfach stattgehabten Der Umstand,

ichen Erilarung ve1 daß eine Reihe deutscher Staaten den Beschlüf lih beigetreten ist, \chli änge die Erwartung nicht

Zustimmung

nardeuteten

jen und ihm sol

ih preußische außerordentliche blick auf f Königlich bayerischen L 5 Erflärung unter B bei Sr. Excellenz dem hen Hauscs züglich 1n Un solche zu Theil geworden,

3 Organ, ein kräf- fanden zwischen preußischem Bevollmächtigten die Punkte, von Radowi1h von denen Preußen niht abgehen werde, fand in folgenden Punkten nicht sa hier befolgt Bayern die Ansicht, daß ossen werden dürfe, isches Kaiserthum und beharrt zusammengeseßt au ll dieses bilden und in gewöhnlichen Fäl bei Abänderung der Verfassung aber Stimmen- Beschlüsse des Fürstenkollegiums, dem Vorsißenden anheim gegeben seinz zur terreihs soll dics Preußen sein,

wird dieselben in Gemeinschaft mit ihren Ver

is demnac E, und sich 1n

offentliche Meinung innerhalb wie im Frühlinge dieses Jahres f ‘fassung mit Nachdruck ausgesprochen, ohne daß sich preußische Regierung j

außerhalb Preußens

dem einen Wunsch i sol - ] J 31 r YPT n D 414f leich e Did L Pfordten, unver ausführbarer und zuglei

ründeten Ueberzeu

j | ihrer wohlbeg Excellenz dem Königl. bar ; Königlichen

auch bei der heutige: ausgezeichnetsten Hoch)

r S Es n fity is t aner raschaft und Pfand dasúür verl noch füx die Zukunft ausgeschl

1 Befehl hiermit nachzukommen estrebunge1

daß Se. Excellenz w

zu dem Zwede Besiß der erbetencn Erklärung zu riesen Anlaß, î £ ochachlung

en Regierungen mi Ernst sei, so glaubt Vesten dadurch

die Einheit Deutsch= ayerische Regierung diesem Verlan- i, daß sie in den Begriff der ge]ammte Deutschland aufnimmt, und wenn hierdurch jen und Erschütterungen herbeigeführt werden sollten, was f fo wird sie as Festhalten am Rechte

bei einem Direktorium. erungen Deutschlands, f Stimmenmehrheit entscheiden, einbeit erforderlich sein. Der Vollzug aller so wie die formelle Leitung, soll Zeit und bis zum Beitritt Des esterreihs aber soll ein Turnus Preußen ging hierauf nicht ein un {aft zum Fürstenkollegium anderer Meinung. Reichsvorstandschaft folgende Rechte: C denz Leitung der inneren Angelegenheiten; Entscheidung Frieden, wobei das Fürstenkollegium blos eine berathende Stimn solle; Verfügung über alle Militairkräfte, und Bündnisse mitzustimmen, die Theilnahme an der Geseßzgebung u

! er ungen wollte es dem Fürsten-Kollegium einräumen, Bayern wollte den Schwerpunlt in das Fürsten-Kollegium legen, Preußen hingegen dies dem Reichsvorstand üb ; / eine berathende Stimme einräumen. Ein zweiter Punkt, worüber eine Cinig nicht erzielt werden konnte, betraf die Kompetenz der Reid über Malzaufschlag, Fortbestand der id

ung nicht möglich.

Ç Tas FKürstenkol i1t Hochdero ge] Das Fürstenkollegium ,

4M N Mita + A mit BVergnugen lugust 1849

seiner ausgezeichuetsten

Jahren stattfinden. Reichsvorstand- So verlangte Preußen für die Agenten und Behör- über Kricg

D) 4 0E N 5 Minijte1 Z +54 G P (inter Des i UBTICIN VED giebt, ruhig entgegen gehen.

Interzeichnete

August 1849. war auch über die Stellung der

D on De Morden.

èónigl. preußische Gesandtschaft hat unterm

1 ihrer hohen Regierung deu D

A » 4 A ¿ _— S 00 % ,

ausge|proen, von Seiten der Königl, bayertschen gierung auf die an Dieselbe ergangene Einladung zum

u dem Bündnisse vom 26. Mat d, i:

1duisse beigefügten Entwur

Sr. Excellenz Anwesenheit

bayerischen Staals nennung aller

dem Königlich des Königlichen Hauses und von der Pfo Unterzeichnete sich gen Tage im A

Unterzeichneten 1m

L Dr, ausfuührbare dauerhafte Nur das Recht, über Verträge Indem der Note vom heuti dung an die Königlich Beitritt zu dem L Grundlagen | in möglichst kurzer Frist

Deutschlands der Ereignisse seit jener Zeit hen Regierung von

die Ueberzeugung Erlasse organischer Veror ¿führbarkeit : definitive Regelung der Desterreichs 1

J. und zur Annahme des jenem

E A i ; es einer deutschen Reichs Verfassung in &vlge Der inzwischen Uber diesen Gegenstand stattgehabten Ner. andlungen baldigst mt einer \chriftlichen Erklärung versehen zu

feiner Regierung bayerische Regierung zu Zuüundnisse vom

erlassen und dem Fürsten-Kollegium

26. Mai und den eutschen Verfa

erscheint ohne die Mitwirkung bt noch wei als damals. Die bayerische

Regierung hofft, d Friedens im ganzen Umfange der

Kaiserliche Kabinet in di zt fünftige Gestaltung

ebabten Konferenz Wiederherstellung hervorgegangen ist,

Zustimmung

Punkten war eine 2

dem Neichstage übe1

Bündniß vom

was die so wünschenswerthe L wischen den im Stande sein kann, dic erläuternden

Alles zu legen gewo! iber die obshwebenden Fragen 3 Regterungen zu fordern

( G op E Ao 0. NAT Del Unterzcichn(

er Bezugnahme auf seine

zu erófnen, unl? uf sich beziche1

eigenen 1in Berlin gepflogenen : Königl. preußischen Minister Grafen von Brandenburg, gerichte? hat, ausg den Beitritt sciner hohen Re

ganz ergebenst zu b

Vor Allem glaubt derselbe die die Stellung der Königl. Erklärung beirifft, zen Regierungen ist. Betheiligung ihres Gesan Bündniß hervorgegangen und an De1 für ten Verfassungsentwurf, bei nen Ansichten 1 haben, is die Verhältniß | d indem sie am Schlusse noch vorbchielt , Vergnügen den L Regierungen wenn irge Die preußische Regterung ft stehen geblieben, und Bayern offen angeschen. ve mit Seiner des Königlich

Ueberzeugung aussprechen bayerischen Regierung, andere als die Der ub1 ir Die eingehende und umfassende dien an den Konferenzen, aus D 1 Vorarbeiten und Ber venen die von ihr ausgesprocho Berúüefsichtigung gefunden Regierung in €in näheres den Ergebnissen dieser Bera dersclben sih ihre weitere und Unterzeichneten Vunsch erblicken, sich de1 nd möglich noch is seitdem auch hat gewissermaßen das In - den vertraulichen bayerischen Stac und des Aeußern, Herrn pflogen worde auf welcher eine wée hat seitdem Den in Folge d Eroffnuugen Interesse entgegengesehen, dem Unterzeichneten halb der Gränzen,

dieser Gelegenhe1 : N Be

V, wahrt zu haben. Nicht der D sondern der bave! besten fennt, / und Geseße erla

Nl anlitn (pr 1 M Behandlung diefer Modifica-

im Falle sei,

müssen, daß

hat die Königl. bayerische Regierung erwarten ussicht zur Beseitigung derjenigen erwähnten Ver=

af die formelle

München,

ehoben waren,

D S , Wiodificail0-

rdings durch die Art / i von der Königl. preußischen Reichs tiitten worden zu eiu.

seiner hohen Regierung sich außer Stande sicht,

Könial. bayerische M : ) Den betden Kammern Erklärung von

getreten z un Angcliegenheit

{chlic liche Erklärung Regierung darin nur mit sclben und den verb anschließen zu auf diesem Standpun Protokoll als für Besprechungen, welc Ministers des Kömglichen Hauses von der Pfordten Cxccllenz, 3 die Grundlage zu gewinnen gesucht, gung erlangl werd( Besprechungen in Aussicht Vorschläge von Seiten

És is die aufrichtige U vorgeseßten König welche dieselbe bei dicescn möglich zu stecken lassen, Die und die in + und dieselbe

Der Notentvoechse

3 Provisorium zu ( i Daß Preußen preufschen Kammern ge-

i eine Untworl

um auszuipred

Berfassung un

N arlagot horn! G&Horiagen Yerooi

enfallsige Vorschläge

bestimmten Willen hat

Frankreich.

î i

Beschlüsse der General!

zu Berlin ge

Mormi(chtog LermicYtes, Ing

IVissenschaft und Kunst. 1 enthielten die Aufforderung a Gesellschaft naîti Frei Eisenbahn - Berk

Auswärtige Börsen.

Hochwohlgevo

Bayerns mil O, 4D Königl. preupi|e außer

eberzeugung Dex lichen Regierung, daß vertraulichen Unterre7ungen ine Verstäntigung werde l 1 einfach die Sache selbst digkeiten ins Auge daß die Ko

Beschleunigung chnlih war die sieht ohne Oesterreich kein Deutschland: hierbet sen der Einheit für T Cinheitsitaat Glück Deutschlands herbeigesührt einen masfirten Einheitsstaat, deshalb k erfassung beipflichten, denn in

Aufforderung

e die Motivir1

gesucht hai, c a L heilen genüge, wenn mal ‘Sen ihr liegenden praktische fann die Hoffnun ayerische Regierung bei der dieser Beziehung gegebenen Ucberzeugung gelangen we den kann, so wird in der der verbündeten Regierungen und in den Augen Der einer wahren ichen Werthe das für ganz ein würde, wird die Königlich bayer! Die dann erreichte en in den wesent

: die Annahme deutschen Neich

in welcher ex

Bündnisse vom 26 3 jenem Bündnisse beigefügten Verfassung einlade i hehene Cinladung Dex Unterzeichnete will dahc1

n Nothwen g nicht aufgeben, r näheren Erwägung der] i zu der gleiche Hoffnung erfullt wer den Entwürfen ganzen Werkes Nation jeder Zweifel an dem Einigung bescitigt werden. Deutschland, wie

Bayern. München,

s

2

mit erlauternden evrdneten-KFammer.

berliner Reichs- Vernichtung heitsstaat für Deutschland aber maskfire nicht, das baverishen Ministerium gewordenen Angriffe 1 halien wir Stillschweigen sür angemessen z Einigung und Verstä Momenten wäre strafbär, 8 derten, bis jezt im Junern erkrankt, kann nicht ausg hat Baiern bewirkt, und dadurch eine welthistorische Aufgabe gelöst, Erw was Oesterreich

auch jeinerecits

e Einladung

Das Ministerium der frantsurter, noch; der u machen über den

Ae Sar AM 5 Tnupse an Dit

Andeutungen Nenn dicie L ng Bayerns zu der Schlußstein Des

Wunsch, wie die Pflicht, der Kammcr Eröffnungen Stand der deutschen Verfassungsfragc die ih am vorigen Landtage gemacht habe, Mai unsererseits ging dahin, daß wir dem 2 ht beitreten könnten, bevor wir dessen genauen Jnhalt kennten, und als er uns mitgetheilt wurde, erklärten wir, nicht beitreten zu k was ich der Kammer am gierung nun höchst wichtig: 1)

man einen \C1n

offenen Entr

preußische Gejandi]chas! | entscheiden. und Verläums-

Deutschlands

hen Werth auf ten Mittheilungen,

BersalungSs-

Bemerftungen

: NBe1 st and gung DET D eutschen Regierung

Zustandekommen N Ron welchem unendl i für jeden einzel mit Der dies aft des Handelns iber vem cinzub (feit von dem Leßter o nothwendigen wie dies \chon früher ausgespro abweichende A der Disfussion und \chlicß! terzeichneten Regier rischen Regierung, Wichtigkeit des

Um eine solche Verständigung herbeizufußy blos an den Konsertnzel theitgenommen,

*uni eröffnete. Zwei Punkte scheinen der Ne- seit Jahrhun-

die Gründung ciner provisorischen Central-

nen Staat | u Berlin dur eitigen Regierung (mp 4

der Regierung erufenden Reichstage läßt en die erw! Resultate erwarten z chen, jederRegierun snen Punkten zur S Bercinharung zu un ras Vertrauen z deutschem Si werde ins Ange \ Hand geboten ; nicht nothwendig aus D (s das zu erreichende hältnissen folgt. taat leisten soll, auch mit Zuver|

ihren Gesandten l später zu, weiteren Verhandlungen nah Wien Z i erzielten Resultate waren ave! rische Regierung ihre Bedenien Ztg! Beschlüssen vom 26. Mai d. J. dadu erachten könnie. Die bayerische Regierung faßt allerdings nne die Wichtigkeit des Aug , daß gerade

lichsten Punt- it der großien für die Ruhe während es naturlich, g unbenommen bliebe, he zu bringen und terwerfen. Des Un r Königl. baye= nne die entscheidende assen wollen.

sie hat für Preu- ex Natur des Bun= Ziel bezeichnet en kann für niger in Anspruch Ueberzeugung aus= ht mit der Würde

Zweite Beilage

eine definitive Verfassung. bieten wird, Bedürfnisse, da das zeitige Provisorium nicht allgemeine i 1d und dadurch dessen eigentlicher Majestät beauftragt, nah Wien und Berlin zu reisen, in die Angelegenheit zu gewinnen. beri{ten und das Provisorium vom Definitivum trennen. Gesaudte machle die das preußishe Ministerium bereits die die Runde in allen Blattern machlen Vorschlägen ayern im Interesse

\tere wurde zum Anerkennung mehr far Jch wurde von Sr. um einen klaren Blici

x miiwirkten, wird die Geschichte richten,

Zweck verfehlt war. l Neuffer trägt n

Gahrscheinlic c ind Wahrscheinlic inschten u1

Deutschlands)

dieser nah seiner Ansicht hohwichtigen Rede auf Dr. Arnheim will zur Bearbeitung der ministeriellen Vorlagen

Jch will nun Kommis\\ion

] Der österreichische Vorschläge zur Bildung éiner provisorischen Centralgewalt, den dortigen Kammern mitgetheilt, und die ich als bekannt voraus-

nsichten in einze nblickes auf, vie Stimme Bayerns in dieser cem Gewichte ist, so daß seine der verbündeten Regierungen Rerkes bilden werde. s Die baverishe Regierung würde diese ihre Zustimmung ausz der That die Grundlage zu

Ya (h e (Wat Zustimmung zu den S D La En

voraussichtlich den Schlußstein Dieses on ganz Deutschland zwar auf Theil- alt verzichten, jedoch bezüglich der Garanticen geltend machen zu müssen, ) oum betrifft, so konnte hier nux durch visoriums ein entscheidender Schritt geschehen , nicht vou einander abhängig machen wollte, haben z die deutschen Staaten haben einen Bund,

lichen , gesblossen,

tet; nur glaubte D nahme an der provisorischen Centralgew militgirishen Angelegenheiten einige Was das Definiti

Sihung willfahrt werden solle, liche Sizung in einer geheimen fortgeseßt, da noc fung des Berichtes des Archivagriats zu wählen ist. Sizung in cine geheime wird noch abgestin ; für die Umänderuug der Geschäfts - weiterer für Prüfung der Negierungs - wählt werden solle, Wahl der zwei neuen Ausschüsse wird mo ————

Dies wird angenommenz jedoch die öffent- h der Ausschuß für Vor dieser Umwande-

1mt: ob 1) ein ge}on-

daher gewiß nicht wenn sie in jenem Werke in einer wahren deutschen Einigung zu ih aber in gleichem Grade ver- , so lange sie eine solche Erkenntniß Ueberzeugung ist, daß das Zustan- Spaltung Deutschlands zur Folge

3 ; ch4] 4

ßen nichts bege Bildung des Pro- gleich beides Verein muß ein Organ einen ewig unzertrenn- den der ReichsLer- welche Letzteren anerkennen, nigen aber, die ihn nicht mehr aner- Provisoriums nöthig geworden, Ent-

auch Bayern a

18 \ hat, und aus derter Ausschuf

em Bundes} dnung und 2 ( j 1 ¿25 es kann aber der deutschen Frag

daß es nichts heansprucht,

Vorlagen in Die Kammer entscheidet beide rgen stattfinden,

tet erachten, nicht beizutreten nicht saßen kann, vielmehr der defommen jenes Werkes eine haben werde,

und ihr Organ war der Bundestag, weser ablöste, Für die Regierungen , noch ein Organ in ihm fortz sür dieje fennen, is die Schaffung eines neuen