1849 / 283 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1872 1873

Der Großherzog kann die Kamimet zu jeder Zelt außerordent- und der beiden voraufgehenden Paragraphen, kann jedo nur mit ausdrü- des betreffenden Ministeriums und ebenso sind Berichte, Gesuche und sot- Herr Berenger und seine Kollegen vom Cassationshofe, Herr

lich berechtigten Beamtenz 3) in den Fällen und For- 6. 51. Niemand darf seinem gesehlichen Richter entzogen erden. Si 85. ; ] ? ! eno } i Ye Und , d De durch den gesedis eses bestimmten Beamten auch ohne Bard en Ausnahmsgerichte sollen nie statifinden. : | lih zusammenberufen. Ju demselben Jahre , in welchem eine außerordent- lier Zustimmung des Großherzogs erfolgen. stige Eingaben an das betreffende Ministerium zu richten, Kurialien finden Baroche, die General - Advokaten Royer und Levesque reisten vor- , Die Haussuchung muß, wenn thun- 6, 52. Es soll feinen privilegirten Gerichtsstand der Perso- | liche Zusammeuberufung stattgehabt hat , fann das nächste ordentliche Zu- " 6. 41414, Wenn der Großherzog über ein ihm von der Abgeordneten- dabei nicht statt, Rüchsichtlich des für die Erlasse aus den Ministerien | gestern von Paris um 11 Uhr Morgens mittelst der Eisenbahn nah

Erlaß dieselbe ausdrücklih gestattet. Pa! h : einen privile Me : ; | s t y : : ) y Í „ey ; , | S 7 s ul Si ili Hc i - | nen oder Güter geben, 9 3barkcit ist avf die Aburt a x unterbleiben, i ingaben zu geb den St s fai ns Cid 4 ; j E mit Zuziebung des V rer Wohnung is En 2 DetE C adnns Veilitairisher Verbrechen R E S u t eilitairvisziplinarvere y gi aid E E ee L mittelst Groß- anr S Ge T angesehen in regi edin L Me d l resse e: atis und is g circa, E D elnes badi sogl e E Gem a Sten A ga gehen, beschränkt, vorbehä tlih der Bestimmungen für den Kriegsstand, herzoglicher Verordnung im Gesepblatt, Ohne Einberufung „während der versagt sei E den Eingaben bezüglichen Vorschriften der Papierstempel -Ordnung vom fter orgen is “2 Uhr A Versailles geschickt. Das Einpacken

eines gerichtli Verfolgten. : : : E E Z A : L On : m E t) ; i; Z Y j * Die Beschlagnahme von Briesen und Papieren darf nux in §. 53. Da3 Gerichtsverfahren soll óffentlich und mündlich sein. Aus- | Vertagung, nah dem Schlusse oder de Auflósung darf sich die Kammer t zroßherzog kann Verordnungen welche einen Ge- | 16, Au ust 1827 ín Anwendung. : : Ale Die. Pesos A E vel je 146, Der, Oer 858, N T wo die dur das Staatsgrundgesey vorgeschrie- dauerte die ganze Naht dur, denn ets erforderte- viele Sorgfalt,

ei erichtlihen, mit Gründen versehenen Erlasses vorgenommen nahmen von der Ocffentlichkeit im Jnteresse der Sittlichkeit bestimmt das nicht versammeln, mit Ausnahme der Fälle, in welchen dies Staatsgrund- S n sh tragen, erlassen, wenn sie durch die Umstände 44. Bis dahin tert Ul : cer igt 26 sofort oder innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Bethei- | Geseh. s : | gesch es ausdrücklich verstatten, P S : seges ch ee A E n A Aufschub bis zum Ÿ chsten ne S E der Gerichts- und Verwaltungsbehörden zur Aus- weil sich noch geladene Waffen darunter befanden. Keiner der Ar- ligten zugestellt werden soll, Jedoh bedarf es 1m Falle der Verfolgung So: In Strafsachen gilt der Anklageprozeß. Schwurgerichte sollen S8 I Abgeordneten - Kammer tagt am Sihe der Staats - Re- lichen Landtage zulassen, noch die Einberufung elnes außerordentlichen Land- führung gekommen und darnach die Ressortverhältnisse olcher Behörden auch | beiter kannte den Zweck {einer Beschäftigung. Gestern Abend be- auf frischer That dur den geseglich berechtigten Beamten zur Beschlag- | jedenfalls in schweren Strafsachen und bei allen politischen Vergehen ux- gierung. tages gestatten oder durch ihre Wichtigkeit rechtfertigen, auch eine Abände- | den Ministerien gegenüber die weitere Feststellung erhalten haben werden, gleiteten Dragoner Herrn Huber und einen Theil der Angeklagten

nahme von Briefen und Papieren, welche den Verfolgten als Urheber oder | theilen, 6. 88, Die der Kammer vom Großherzoge vorzulegenden Geseh-Ent- rung des Staatsgrundgeseßes nicht enthalten, Der Abgeordnetenkammer | treten alle Behörden, Beamte und Administratoren, welche bisher in unmit- | vom 13, Juni auf der Eisenbahn nah Versailles. Wohlunterrith-

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/ V i De, 6, 72, Der Negeut i zugleich Vormund des Großherzogs. O E außerordenilich zusammenberufene Kammer fann der iv, das Gesegblatt und die Sammlung fstatiftischer Notizen. lauteste, jubelndste Zustimmung. 6. 73, Die in Bezug auf die Erziehung und den Unterricht des min- | Großherzog nah seinem Ermessen sc{ließen. 4, 4 Das Ministerium für die Finanzen. Zu vemselben i A : derjährigen Großherzogs zu treffenden Anordnungen bedürfen der Zustim- §6, 102. Der Großherzog schließt bie Abgeordneten Versammlung ent- gehören : 1

mung des Gesammtministeriums. | weder in Person oder durch einen Bevollmächtigten. ., die Leitung des gesammten Kassen-, Rechnungs- und Revisionswesens, bereit Übrigens, auch diese jenem Borschlage zu unterwerfen, went

Theilnehmer des die Versolgung veranlassenden Verbrehens verdächtig machen, g. 55, Die bürgerliche Nechtspflege soll in Sachen besonderer Berufs- würfe sind in der Regel vor der Zusammenkunft der Kammer dur den sind auf ihrem näcsten Landtage unter Darlegung der Dringlichkeit und telbaren Dierst- und Geschäftöverhältnissen zu den im §. 1 gegenwärtiger | tete Personen behaupten, daß der Prozeß zu Versailles 6 Wochen L : Nrafageridtli s F ichtli Verfü- §. 56, Rechtspfl 1nd Verwalt soll irennt und inander Person oder durch ei Bevollmächti f ç i G i in den vorstehe! Bes- | nen nur bei strafgerichtlichen Untersuchungen 11 Folge gerichtlicher S. 56, ispflege und Verwaltung jollen geirenn und von einander | Person oder dur einen mächtigten. aufzuheben. Gesege, die von der Abgeordnetenkammer auf dem leyten g. 412, Wir behalten Uns vor, Aenderungen in den vorstehenden Be- | l E / ; L fungen stattfinden, odex in Kriegsfällen nah Maßgabe des Geseyes an- | unabhängig |cW- | 6. 90, Beim Beginne jedes ordentlichen Landtages ist vom Ministe- Landtage abgelehnt sind, dürfen in Grundlage dieses Paragraphen nicht | stimmungen zu tressen, wenn und soweit dieselben sich als erforderlich dar- | den lassen, unter denen si Mir E Dare Se Taufe werden. i stellen werden. und Vidal befinden. Die Zeugenliste ijt den Ange agten noch nií Ministerium, Schwerin am 10 Ofio- | des Peuple), Gambon, Cheyron und Maigue, wollen sich vurch{-=- Gre 1 i j fi Si its. - j e (ck X fai 1 E M 1 i S iftfü P Z F Ï ê Z î Q ”“ -_! , ay Z R [6 i J Z heugende Maßregeln, namentlich Censur, Konzessionen, icherheits-Be ihm zustehenden Rechte der Staatsgewalt verfassungsmäßig aus. dentce und ihre Schriftführer, g. 147. Die Publication der Gesetze, welche nicht verzögert werden Friedrich Franz. Bourges, eintreten, daß die Angeklagten mit Gewalt vor fehrs beschränft, suspendirt oder aufgehoben werden. Die Post- | stehen, | sung nicht bestimmte Normen dafür aufstellt, Bis zur Feststellung einer Vublicatio C bindend. Die im §: 115 bezeichneten Verordnungen Die von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge vorgenom L er- tern. ; E G ) : Publicanon qu E : P g E Minister der auswärtigen Angelegenheiten z Maleville, Jnneresz den, wird durch Schwurgerite eutigen der Staats-Regierung trifst der Großherzog die zur Verhütung von Verzö- §. 93, Zu einer gültigen Beschlußnahme der Kammer wird erfordert, É 118, Der A des Gesezes enthält den Namen und Titel des „Wir bestimmen , daß Unser bisheriger Geheimeraths - Präsident und tenz Montalembert, öffentli Sandel ; Leon Faucher L j Handel z li óffe i è sei : i B f f raecye | 8 c b Vg 1 ° exi i T igillift i ie D i Gf ç e wad ; Í M eur O A p , , lihen und öffentlichen Uebung seiner Religion, V.rbrechen uud Vergehen, 8, 62. Der Großherzog bezicht eine Civilliste, welche für die Dauer | gestimmt haben, Geseze, welche solchen Zusay nicht enthalten, find nicht verbindend. Abtheilungen die geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten | statt Dufaure's in das jeßige Ministerium einzutreten, geantwortet G, 23, Durch das religióse Bekenntniß wird der Genuß der bürger- | Ehe entsprossenen Mansstamme des Großherzoglichen Hauses nach dem | theilungen, für welche dicses die Geheimhaltung nöthig hält; b) auf Be- u wachen. Mitali 5 & Mi m3 und übertragen demselben das I e S R j e N Múglied Unseres Sg Minisienumze, O O Man f\pricht von einer Entlassung der Dienstpflichtigen von 1843. §. 24, Keine Religionsgesellschaft genicpt vor anderen Vorrechte durch | jährig, Cine Volljährigkeits-Ertlärung ist nur mit Zustimmung der Abge- | nach Entfernung der Zuhörer zu beschließen i, Die Protokolle werden (Schluß folgt.) rath ‘und Mitglied Unseres Staats-Ministeriums und übertragen demselben putirtenkammer am Jo Februar 1845 gegen das Ministerium fernerhin keine Staatsfirche. B O n zur Thronfolge berechtigte Prinz nacbgeboren werdenz |o tritt | handlung n sind den uhörern untersagt, und hat der Pi1äsident erforder- Vero1dn ¡n Ausfü 23 £. 129 des S „(G6 ; E Ah 7 i dan 1 3 möge ein zur Thronfolge berechtigter Prinz nag we ;z \ it | handlung n | 3 nierlag D P16] J zerordnen in Ausführung des §. 129 des Staats-Grungeseyes wie Schwerin, am 10, © ftober 1849, greifen, wie Herr Baroche als Ankläger vor ven hohen 6. 27, Die Formel des Eides soll künftig lautenz „So wahr mir t und treten die nachste- Gestern, als am Tage der Publication des Staatsgrund- | fällen; er habe für die römische Expedition gestimmt und dadur Je j Lu j | Â 8.67, E solche Bestimmung nicht getroffen, oder toird sie nicht wirf- | 6-9/5: DIR Abgeordnetenkammer hat das Recht, sich während dessel- oberste Leitung der Regierungs-Geschäfte ein, wohner Schwerins auf dem Schelfmarkte und zL ) des Civilakts abhängig z die firchliche Trauung fann nur nach der Vollzie- | sam, so is der zunächst zur Thronfolge berechtigte regierungsfähige Agnat | beu Landtags cinmal bis auf 14 Tage zu vertagel« Eine längere over &, 2, Das Ministerium des Junern. ZU demselben gehören : na dem am Alten Garten belegenen Palais, der jeßigen Woh- | regeln gebilligt, die den Buchstaben und dem Geiste der Verfassung 8, 29. Die Standesbücher werden von den bürgerlichen Behörden ge- | gus den nicht regierenden volljährigen Prinzen der Fürstenhäuser Deutschlands. | während desselben Landtags vertagen. Eine tängere oder öftere Vertagung : Armenwesen z 68, Streitigkeite iber - Großherzog an der Regierung | bed Zustimmung de & T / ü n C ln, D E S Be ai e g. 68. treitigkeiten darüber, ob der Großherzog au der tegierung bedarf der Zustimmung der Jubel von Tausenden aus pankerfülltem Herzen einstimmte. Dar- Das Siècle spricht von einer stehenden Kommission, wel{he 6. 31, Das Unterrichts - und Erziehun 3wesen wird durch ein beson- bs L O U \ : ZU N G ¿ j N Zieyungs ne | Streitigkeiten darüber entstehen, ob der Regent an der Fortführung der Re- | gel anzugeben, und muß sofort 4 P N O N S E 26 4 S : ) ; L T j c R 7 : c tert verschoben werden darf, A Einberu- 4, vie Anstalten zux Beförderung der Landwirthschaft, so wie das Land- f verdienten Staatsmanne, „Dem treuen und bewährten Freunde Die JInspektorcn des vffentlichen Unterrichts sollten dem Mini= als solcher enthoben, g dert burg zug s i , 161 E S Dr Zti E A , : S 1 \ gtes e ini s : l desschieds-Gericht vorhauden, \o steht die Entscheidung dem höchsten Ge- | tammer innerhalb 4 Wochen, vom Wahiltage ab gerechnet, erfolgt, Wird , die gesammte Polizei, so weit dieselbe nicht anderen Ministerien aus- ] trat auf den Balkon und {prach den Versammelten sür die ihm | die in den Normalschulen, welche er aufzuheben gedachte, ihre an solchen Unterricht zu ertheilen , steht jedem Mecklenburger \rei , wenn er | | i 4 e | bei ameise die neugewahite Abgeordnetenver] nlung ohne Einberu- demseiben werden in besonderen Abtheilungen verbunden : / D h y A a ; an F E A e : i f A halb R Wen, a msi L eau ainas vie Siagiégeipalt | bezlenunga mene. n neugew ihlte Abgeordnete! rsammlung ohne SM ne E ie O imalangelezeubelten lichem Willen Mecklenburg Alles, was ißm am gestrigen Tage zu | in viesen Tagen ausreißen lassen. 5 6, 33. Für die Bildung der Jugend soll durch offentliche Schulen ges J. (V, ex Megent 1 n Namen des Großherzogs die StagaiSgewaull, | fung leder zusammen, DIE Q 1 / “s Ö Dry t Theil geworden, verdanke. Zu ihm möchten Alle treu halten und S ; ; , 2 ; 7 : nügend geso1gt werden, Aeltern oder deren Stellvertreter duürsen ihre M e Saat O E | § | e PyN 7 i ¡ : : Ftalien. Von der italienishen Gränze, 8. Okt. gentschast dursen jedoch Veränderungen der Verfassung, welche die Rechte | mer vor Ablauf von zwet Monaten, wobei eine durch Bertagung oder ußerdem werden die ium t | n l nhang Hr Lr E H Wanderer.) | ist, nicht ge- vie auf die Landesvertretung bezüglichen Angelegenheiten, die Aussicht | lich scin, Das {hließlich von dem Minister von Lußow E Groß- D ( . 1 f Tj f ! _ h Der wand dcs C i 1 ' eiß 1 bestreite | s T E her Di tif o t ‘C ï Fil; C ¿ (F. Ó % ¿ ¿Lai L c T A A O bo AN 5 É : G24 Die öffentlichen Lehrer haben die Nechte der Staatsdiener. S. Zl Der Aufwand dc Regenten ist aus der Civilliste zu bestreiten. | lossen werde! über die Stislungen und wissenschaftlichen Institute , das Staatsar herzoge gebrachte Lebehoch fand bei dex versammelten Menge die De Vorsébläa daß die Beamten welche zu Deputirten gewählt . s «A t S t , Z T Q O « z würden, auf ihre Gehalte während der ganzen Situngs =- Periode

i: ‘41 ; : zrun i Be e i À i öffentli | emt l wt L Anil j ó )berbehi fl n, i 3 ; ; eines gerichtlichen Erlasses nicht. ersahrung durch sacbfundige, von den Berufsgenossen frei gewählte Richter | Druck zu veröffentlichen. Zweckmäßigkeit die also erlassenen Verordnungen zux nachträglichen Geneb- Verordnung benannten, nunmehr aufgelösten Oberbehörden standen, in das | pguern könne. Die Anklage-Akte wird 20 Spalten etnes großen s a0 Me Ti 2 - .. A ! , , - f .; , p eordnet werden, 6. 57. Die Verwaltungsrehtspflege hört auf. D olizei steht keine | rium ein übersichtliher Bericht über die Lage der Staais-Vertoaltung v0r- erlassen werden. l / g ( rla| namentlich Langlois (Redacteur s . é è eh - Ge f 116 \4 ç C 7 t | T ; 4 , 1, 1 , “E A o e? 9 - T - o F Druck und bilvliche Darstellung leine Meinung frei zu außern, Die Preß- 1V, Abschnitt. Vom Großherzoge. | 6, 91. Die Kammer hat die Legitimation ihrer Mitglieder zu prufen versehen und von wenigstens einem Minister zu contrasignirenz in den Fällen Gegeben durch Unjer Gesammt- stellungen, Staa!s-Auflagen, Beschränfungen derx Druckercien oder des §, 59, Der Großherzog kann ohne Zustimmung der Abgeordneten- 8, 92, Die Verhandlungen der Kammer geschehen nah der Geschäfts- darf, muß durch das Gesegblatt geschehen, und sind alle Gejeße, wenn L, von Lüßow- Stever, M. von Liebcherr, Meyer, ¿eführt werden müssen / D iz j j | . beförderung findet für alle Zeitungen und Zeitschriften unter gleichen Be- 8, 60. Der Großherzog wird seinen wesentlicheu Aufenthalt nicht au- | solchen Geschäfts-Ordnung gilt die von dem zunächst vorhergehenden Land- deren Genehmigung oder Aufhebung, sind leihfalls durch das Gesegblatt | menen Ernennungen der Mitglieder des neuen Ministeriums sind in j ( P | a eren Genehmigung : h 9 je G 9 Baroche, Justiz z Achille Fould, Finanzen; Daru, öffentliche Arbei- 6, 21. Jeder Meckflenburger hat volle Glaubens - und Gewisscnsfrei- | gerungen nöthigen Anordnungen. daß von der geseplichen Zahl ihrer Mitglieder die Mehrheit anwesend is. Großherzogs und den ; i E i 1 in eiligen Fällen, enterAngabe des | Ministerium eintrete Wir übertragen ihm in demselben den Vorsiy und | wurde auc als Kandidat an Maleville?s Stelle genannt. Herr 6 c M e E i f î Ï 7 - 1 ito 4 a Ger (ck ¿A A f l ie 1 dehy j 0 »1! 5 ç 1 Farb erlich ck fi Ri A vi : . ce - 6 c 8 S ' ' T N 1d M E, , N bt Pla - 5 e " , - 4 G 22 SEDEL Mecklenburger is unbeschränkt in der gemeinsamen häus Kricgszeiten ausgenommen, nicht außerhalb. des Staats (Gebietes sein. | jedoch muß die Mehrheit der zur Beschlußnahme erforderlihen Zahl dafür Grundes der Dringlichkeit, daß dasselbe nux bis auf Seiteresgelten solle, | das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, womit in besonderen | Thiers \oll, als er fürzlich gefragt wurde, ob er nicht geneîi welche bei der Ausübung dieser Freiheit begangen werden sind nah dem | seiner Regierun uf die im §. 174 angegebene Weise bestimmt wird. | Die Sitzungen der Kammer sind öffentli, Sie werden geheim a) auf ß D in i “riger For i Bes ¿ e O Ita e G | : Le AGAE ) g ser Freih gang pi ] i | seiner Regierung auf die im § 174 angeg je ve/ zung ammer | fffentlic gey ) auf §8, 4419, Darüber, ob ein 1n gehöriger Form verkündetes Gejeyÿ ver und die Militairsachen verbunden sind. haben: „Man nimmt fein Portefeuille an, wenn man deren bald liden und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt, noch beschränkt, Den | Rechte der Erstgeburt und der Linealerbfolge | \{lußnahme der Kammer, wenn entweder der Präsident oder 10 Mitglieder e 420, Authentishe Auslegung eines Geseyes wird in allen Bezie Miailext ; ( Q ; ( C e . d / | : d. 140, Uy ) gun L Wrzif- Ministerium der Finanzen. Re, p - : ; . nis Pinqui Die Presse hatte gestern die Anklageakte, welche in der De- den Staat. Neue Religionsgesellschasten dürfen sich bilden z einer Aner- | ordueten-Kammer zulässig. | durch den Druck bekannt gemacht, wenn nicht die Kammer der Abgeordne- das Ministerium der Justiz, Guizot niedergelegt wurde, mit allen Unterschriften abgedruckt. Man Geistesfrankheit oder körperliche Gebrehen an der Ucbernahme oder Foit- | 8. 95, Aeußerungen des Beifalls oder der Mißbilligung, so wie son- obersten Staats-Behörden betrefsend erschienen: Mitali e E Míníiseri an P eib 3 R R i ; indet D N ne j L / - F t DE P S | ] . j eres Staats - Ministeriums undo Uuvel ragen demselben das : ) e A Baroe befindet l A Religionsgesellschaft ordnet und blatt die Cnialeóeno / Mitglied Unseres St ste ibertragen ( ner entfallen war, gestern in der Kammer aro s! 8. 26. Niemand soll zu einer kirchliczen Handlung oder Feierlichkeit für tie Dauer solhes Zustandes cine Regentschafi ein, | lichenfalls duch Entfernung derselben ie äußere Ordnung aufrecht zu folgt : S L 4 Q U kow.“ H z M et N c MiTeO f uer f Zuste c g f ) g Friedrich &rkanz- L, von U erscheinen könne], er würde mil jedem Worte sein eigenes y 4 voraus Bestimmung treffen, w-r statt seiner oder statt des Thronerben im | 6, 96, Die Verhandlungen der Kammer mit der Krone weiden regel- Regierung unv Lehnkammer, sind hiermil aufgelö A (T; 2 Nort ai} Gott helfe“, d Bürger und Ein- | dem öten Paragraphen der Verfassung entgegengehandeltz er habe hung des Civilafts statifinden, Die Religionsverschiedenheit is fein bür- f 2US ; ( : L 1 A aNTOI H ‘o Nh Ï ( Aa | O Dor (Hrofßhe 7 ls {8 auf 3 Monate einma den Gemeindeverban ie Fúühr S s ; t ; A1 t c Z E ; N ¿ Ls i c ; die Uebernahme ab, so bestimmt die Abgeordneten - Kammer den Regenten | 6, 98, Der Großherzog kann die Kammer bis auf (onai ( den Gemeindeverband, die Führung der Standesbücher und das } as[verehrten Landesherrn, „Dem constitutionellen Fursten Mecklen- Herr Vavin, der die Liquidation der Civilliste leitct, soll die führt, 8 Kammer. b, vie Gewerbesahen, mit Einschluß der Verhältnisse der ländlichen behindert is, entscheidet das Reichsgericht, aushülflich das Bundesschieds- | 8, 99, Der Großherzog hat das , L E ; D ; h : 2904 STA S : D e p E ; L é 4 j, ai a De d N | E ür diese Maßre- -, die Handelssachen, mit Einschluß der zur Förderung des Handels | auf eßte sich der Zug nach, dem Hotel des Ministers von LUbow | den Titel einer „Subsistenz-Kommission““ annehmen und si wöhent- deres Gesey geordnet. Es sicht unter der Oberaufsicht des Staais und | Ï 2 2 \ ; 7 R 9 d, quo S | gierung oder der zur Regentschaft Berusene an der Uebernahme der Regie- den, welcher nicht über 8 Wochen : 8. 32, Unterrichts- und Erzichungsanstalien zu gründen, zu leiten und \ i / (9 E R Cinherufu R Tos in 1 li wi z 5 j i j : i c: i "m ; | e j \ richte des Landes zu, | die Anordnung der neuen Wahlen odex ffe Cinberufung unterlassen, so t! vrücflih zugewiesen worden, bewiesene freundlihe Gesinnung seinen Dank aus, wies aber das Studien gemacht haben. Die Berichte sind den Lehrern R seine Besähigung der beiressenden Stagtsöbehübrde nachgewiesen hat. Der fassungsmäßig zusteht, Während der Re- 400. Ein ordentlicher Landtag darf ohne Einwilligung der Kam- die Militairsachen. ) Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne das Maß von Unterricht lassen In der Sihung der turiner Deputirten-Kammer E verzichten sollten. Nur die Minister wollte er hiervon loszählen,

Daß ihre Besoldung eine ausfómmliche und ihre Pension eine entsprechende sei, überwacht der Staat, /

§. 35. Der Staat stellt, unter geseglich geordneter Betheiligung der Gemeinden, aus der Zabl der Geprüften die Lehrer der Volksschulen au.

§8. 36, Für den Unterricht in Volksschulen und niederen Gewerbe- | Schulen wird kein Schulgeld bezahlt, Unbemittelten soll auf allen öffent- lichen Unterrichts-Anstalten freier Unterricht gewährt werden,

Qi Dle 009 steht einem Jeden frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will.

9, Das Bri imniß i jhrleistet. Ausnahmen davon kön- eübt oder mitgeübt werden, , 89, Der Großherzo erödffuet dic Abgc Vers una i 7 tg ; Frf ils ui *mlí itte “itniß f Ministeri ¿ E 6. 19, Vas Briefgeheimniß is gewährleis! g g § ßherzog eröffnet dic bgeordneten Versammlung 1n migung vorzulegen. Erfolgt diese nicht, so sind solche Verordnungen sofort nämliche unmittelbare Verhältniß zu den betreffenden Ministerien, Srournals ausfüllen, Der Staats-Anwalt hat 191 Zeugen svria- 8. 20. Jeder Mecklenburger hat das Recht, durch Wort, Sbrift, Strafgerichtsbarkeit zu. zulegen. s, 116, Die Geseze sind mit der Unterschrift des Großherzogs zu 8. 43, Diese Verordnung tritt mit dem 15ten d. M. in Kraft. mitgetheilt. Mehrere Angeklagte, freiheit darf unt r feinen Umständen und in feiner Weise durch vor- 8. 58, Der Großherzog ist das Oberhaupt des Staais und übt die | und darüber zu entscheiden, Sie wählt ihren Präsidenten, ihre Vicepräsi- des §. 115 jedoch vom ganzen Ministerium. ber 1849. aus nicht vertheidigen. Es fann also der ähnliche Fall, wie in Gericht Zuchhandels, Postverbote oder andere Hemmungen des freien Ver- | kammer nicht an der Spiye oder in Dienstespflichten etnes anderen Staats | Ordnung, în Betreff deren sie völlige Autonomie hat, insofern die Verfas- ‘ht eín 2 4 i \ si isl i Taae T u 2 , : j A Buchhandel Po| ) pIß stespflich , ; erfas nicht eín Anderes im Geseve selbs b:stimmt ist, vom dritten Tage nach der Folgende Minister-Liste cirkulirte gestern: Molé, Prásident und { e Bo en 0) Y f erf 4 C: teted F I  9 ei i i | e Geschästs-O duun S S L h : dingungen statt, Ueber Preßvergehen, welche von Amts wegen verfolgt wer ßerhalb des Staatsgebietes nehmen. FUr Fälle der Abwesenheit vom Siye | tage angenommene Ge|cha| r ge u verkünden. olaender Weise vers entlicht worden : | M folg | N J er Unterrichtz Cecile oder Ducos, Ma- Ni if f sei s F c , cum t r E j i E usaß, daß es in Uebereinstimmung mit der Kammer Staats - Minister L. von Lüyow als Mitglied in Unser neu ernannutes rine Oudinot, Krieg Ducos oder Buffet, heit. Niemand 1] verpflichtet, seine religióse Ueberzeugung zu, offenbaren. 6, 61. Der Siy der Staats - Regierung dar! , dringende Nothfälle in | Die Beschlüsse werden durch Stimmenmehrheit der Abstimmenden gefaßt, der Abgeordneten erlassen werde, oder i 3 D ste ÿ 3 / ( v Le h gt sei, Gesepe zu bestrafen. g. 63, Das Necht der Thronfolge ist erblich in dem aus ebenbürtiger | Anfordern des Gerfammt-Ministeriums, jedoch nur zum Zwecke von Mit- fassungsmäßig zu Stande gekommen, hat nur die Abgeordneten - Kammer „Wir ernennen den Ernst Stever hierdurh zum Staatsrath und | Geracbén Vats A + 1 + staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe feinen Abbruch thun. §, 64. Der Großherzog ist mit vollendetem 4Iten Lebensjahre voll- | eine vertrauliche Sihung beantragen, in welchem Falle über diesen Antrag hungen behandelt, wie die Erlassung eines neuen Gesches, Mir ernennen den Justizrath von Liebeherr hierdurh zum Staats- fennung ihres Bekeuntnisses durch den Staat bedarf es nicht, Es besteht 8. 65. Wenn der Großherzog durch Minderjährigkeit, Abwesenheit, | tin im einzelnen Fall eine Ausnahme beschließt, Ferner ist hier folgende Verordnung, die Organisation der „Wir ernennen den Hofrath M eyer hierdurch zum Staatsrath und | zeigte sih das Aktenstück, das hon dem Gedächtniß der Unterzeich- J ZeD i 10 führung der Regierung behindert iz wenn die Erwartung statt hat, cs | stige Einwirkungen auf die Abgeerdneten-Kammer und den Gang der Ver- Wir Friedrich Franz 2c. 2c Mi{n{sterium des Jnnern O N Nnllder 2 Q dr iht be=- heiten selbstständig, bleibt aber den allgemeinen Staatsgeseyen unterworfen. 7 Ministeriur 9 une unter den damaligen Anklägern. Die Presse kann nun nich gezwungen werden. 8, 66. Der Großherzog kann mit der Kammer der Abgeordneten im | erhalten. S. 1, Unser Geheimes Staats-Ministerium, so wie Unsere Landes- : S : E R h: Verhinderungsfalle die Regierung führen solle. | mäßig durch das Gesammtministerium gepflogen. hend in den §§. 2 bis 6 genannten Ministerien an deren Stelle in die | geseßes, versammelten si Äbends um ncun Uhr _SU I baid g. 28. Die bürgerliche Gültigkeit der Ehe ist nux vou der Vollziehung gen unter Musik | für die Suspension des Vereinsrecht gestimmt und ähnliche Maß- | WENE zur Regentschaft berufen. Fehlen solhc Agnaten, oder lehnen sie sammtlich | wiederholte Vertagung erfordert die Zustimmung des Großyerzogs "die Kommunalangelegenheiten, namentlich auch die Aufnahme in | nung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs. Hier wurde dem | zuwider seien. gerliches Ehzehinderniß. gu ° ( , ; | Sai burgs“‘, ein dreifathes freudiges Lebehoch gebracht, in welches Der Besibung Raincy verkaufen wollen. Dis Mironf : 5 A ca Recht, die Kammer aufzulösen, Jn N rbeiter ; 8. 30, Die Wissenschaft und ihre Lehre is} frei, : Mell \ ic L H _L Bi N Jen) 4 U 3 Y : y F gericht nach vorganalger Untersuchung, und eben dasselbe findet statt, wenn der die Auflösung versügenden Urkunde sind die Gründe | iese i i e18sachi l auf 10 Ministers ] | Zubsisl m 1 | | sofort der Tag der neuen Wahlen festge beru- und der Schifffahrt vienenden Anstalten ; in Bewegung, und au diesem um das neu? Verfassungswerk hoch- | lich einmal im Ministerium des Znnert versammeln werde. {st, abgesehen vom Religionsunterrichte, de Begusfsichtigu Geistlich f Z E 2 i L ‘f E e en Abgeordietelis ; A e P l A L ILENS | des t . _ L G zte, der Beaufsichtigung der Geisiichen | rung behindert ist. Is kein für Mectlenburg zuständiges Reichs - oder Bun- | sung ist so anzuordnen, day d Zusammentritt der neuen Abgeordne gestüt zu Redefin z seines Fürsten‘“, ertönte ein freudig bewegtes Hoch. Der Minister | ster des Untcrrichts Berichte Über die Elementar - Lehrer abstatten, | L D ; Fl; ct nit 101111) Inn G R \ x d 0 der Auflosu aerecbhne qufgelöste C 3 T Miniseri . m ärtigen 9 , Mi 4 l fl 1eV (Ht s O) An ine | 8. 69, Der Regeut ist verpflichtet, seinen wesentlichen Aufenthalt inner- | na 12 Wochen, vom Lag der Auflösung ab gerechnet, die 9 fgelöjte, 3, Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Milt ihm dargebrathte Hoch an den Fürsten , dessen treuem und beharr= Die Polizei hat die Freiheitsbäume , die keine Wurzel ge aßt, häusliche Unierricht unterliegt keiner Beschränkung, wie sie dem Großherzoge selbsi verf s / : 12 E n sem Ministerium bis auf Weiteres beigelegt: {hm anhangen ihr Lebelang, so werde Fürst und Land stets glüd N c A Z 3 Großherzogs irgendwie {C “Toy id x 1 De T O T A S otveto N Hei nid Lo E iur / t / welches für die unteren Voltsschulen vorgeschricben is. des Großherzogs irgendwie schmälern, nicht vorgenommen weden, | Auflójung etwa eingetretene Zwischenzeit nicht mitzurechnen 1 vom 41. Oktober brachte (wie früher {on erwähnt) Herr Martinet

d Abschnitt, Vo n der Ab geordneten - K ammer A B §. 103, Die Kammer der Abgeordneten steht nur mit dem Gesammt- so wie das Staatsschuldenwesen und die Aufstellung des Staats- Ella. ver Wunsch der Kammer dahin ginge. Mit anderen Worten hieß §6. 74. Für das Großherzogthum besteht eine Abgeordneten - Kammer, | Ministerium in unmittelbarer Geschäftsbeziehung, mit Ausnahme jedoch des budgetz das freilih die Beamten vom Parlamente ausschließen. Die Sache werden. È ; giebt, so wie der außerdem in diesem Staatsgrundgeseye besonders vorher- und Zöllez i A e - / : Id M er O N Orten g. 79. Die Wahl dex Abgeordneten geschieht auf eine Kammer- | gesehenen Fälle. / “die Comainen unv Forsten ; cher am 1sten Civitavecchia _verließ, hat 20 Römer , meistens | zur Sprache gebracht, in den Raumen geseßgebender Versammlungen s. 38, Die Mecklenburger haben das Recht, sich friedlich und ohne periode, welche vier Jahre, vom 1, November des Wahljahrs an; ger | g. 104, Die Kammer der Abgeordneten hat tas Recht der Vorstellung a, das Postwejen; : / _ ; e : frühere S eputirte, nah e gebracht. _ _Veim Abgang niht minder, wie in den Spalten pag Journale, eere sie den Waffen zu versammeln;z einer besonderen Erlaubniß dazu bedarf es nit. rechnet, dauert, Alle! zwei Jahre tritt die eine Hâlste der Abgeord und Beschwerdeführung, Wegen aller Gegeustände, welche ihrer Berathung e, dit Aussicht über das zu finanziellen Zween dicnende Staaisgui im des „„Tartare + jagte man, Day Neapel E Schauplaß bedeu-= Rednern Argumente genug. Wle indep anderwärts vér Sire sub Volksversammlungen unter fieiem Himmel können bei ‘dringender Gefahr neten aus. Zeder Austretende fann wieder gewählt werden, „Zim unterliegen, darf sie vom Ministerium Ausfunst und die Vornahme von Cr- Allgemeinen und ver dié auv den Verwaltungen GUATES Ministerien | tender Cretgni}je jet, welche die italienische Angelegenheiten in eine judice blieb, 10 wird es auth hier der Fall sein. War auch ein N y / Falle der Auflösung muy die Kammer vollständig erneuert werden. Die | mittelungen begehren. Zu den Ausschußarbeiten varf sie Sachverständige auffommenden Staats - Einnahmen an Sporteln, Lehnsgefällen 2c, | ganz andere Stellung bringen könnten. Der „Tenare‘‘, der am Deputirter mit der Maxime einverstanden, fo verkannte er nicht die

für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden, i ; A ; f 9 | ; S ¿8 P O i L Fenden Ministerium ; A / E L T Kammerperiode derselben beginnt vom vorau}gegangenes 1, November. So | zuziehen, Das Ministerium hat auf Ansuchen deren Gestellung zu veran- unter Vernehmung mit dem betressenden Ministerium ; 3ten von Civitavecchia abging, brachte dieselben Gerüchte nach Tou- Schwierigkeiten und das Ungerechke bei der Ausführung, Herr

deren Mitglieder nach Maßgabe des beigefügten Wahlgesehzes ewählt | Falles der Ministeranflage, worüber das zu er aíse Geseßs die Nor die Verwaltung aller diretten unv indirekten Staatsabgaben, Steuern Z ; Es : A E ph re tg! ach aßg ge[ug gejeges g S | af as z lassende Gesez die Norm , die Verwaltung fte : ; g E Frankreich. E E „¡Tartare wel ist niht neu. Zu verschiedenen Zeiten und an ver}

Dienste trägt, so weit sie durch die Wahl cines Staatsbeamten erforderli | 8. 106, Die Kammer der Abgeordneten fann die Anwesenheit der {en Behörden und die der

Parma, 2. Okt. (Lloyd.) Ueber Pontremoli ist (wie schon erwähnt) ver Belagerungszustand verhängt worden. Ein Herzog=- lies Delret giebt eine Erläuterung iber die Functionen der Kriegs=- gerichte , nach welcher alle die bfentliche Ruhe sst&örende Vergehen vor den Militairgerichten nach den Gesetzen des Belagerungszu-=- standes betrachtet werden, weshalb die Civilbehörden alle Verbrecher an die jeßt allein kompetente Behörde abzuliefern haben. Wenn jedoch die Militgirbehörden irgend einen Fall für die Civilbehörde geeignet finden, so hat diese sh nah den gewöhnlichen Gesehen zu richten. Sollten aber einzelne Vergehen so häufig vorfallen , daß eine schnelle Unterdrückung derselben nothwendig wäre, so sind die Militairbehörden ermächtigt , energisch einzuschreiten, und können behufs ihrer amtlichen Wirksamkeit allen Vorschub von Seiten dèr Civilbehörden in Anspruch nehmen. Mit der Ausführung der mi- litairgerichtlichen Anordnungen sind die Lokal - Kommandanten be- traut, welche von den obersten Militairbehörden dazu ermähtigt wurden.

§6. 45. Ohne Entschädigung sind aufgehoteu: 1) die Patrimonial-

: A s x a , , »» (Fo » “| L L Í | Mf j 4 Ad treffe » eson y der DILIS ige ch f i Kataste . I : C A4 C Cl { {f ; Ç ckj ! t 8, 40, Jeder Mecklenburger hat das Recht, sich mit Bitten und Be- ezstenmale durch das Loos bestimmt, | Anklage bestimmt das hetressende Geseg, g. der bisherige ritter]cha ¡liche Kataster Civitavecchia geschickt worden waren. In Neavel soll die Republik war. Nach ihm sollte der Siß im Parlamente unvereinkar sein ten Dienstbehörde die Anzeige machen. Die Kosten der Stellvertretung im | zu überreichen oder mündlich vorzubringen, ist Nichtmitgliedern untersagt. 5 41, Die in §§. 38, 39 und 40 enthaltenen Bestimmungen finden / C p T Ci Lt I fi L T: ; ck=; i Î Í 4 f fl M wird, der Staat, Zit das betreffende Ministerium der Ansicht, daß dem | Minister in ihren Stßungen verlangen, und sind dieselben qus Rücksichten des gemeinen Besten, nur auf Grund eines Gesenes und | o Mittheilung zu machen, welche über die Gewährung zu entschei- | begriffen und noch nit zum Abschluß gelangt sind, wenn Gründe der Administrati» - Justiz, so lange dieje nicht den Gerichten überwiesen | pigenommen wurde, lautet: j je Regierung der Vereinigten dieser Seite wäre eine absolute Ausschließung der Beamten gewiß tritt außer Kraft; a) weun der Abgeordnete die Wakhlfähigfkeit verliert ; b) | §. 107. Die Kammer der Abgeordneten kaun bemerkte Pflichiverlezuu- a, das Lehn- und Fideifommißwesen, c wenn sih ergiebt, daß er zur Zeit der Wahl die Wahlfähigkeit nicht ge- gen dex Staatsdicucr dem Gesammt - Ministerium anzeigen, T e s \ C MA i N ; uge: ver vorgenannten Ministerien, Charakter eines ehrbaren Mannes schandet. Nach der Patrie dem Falle sub þ, vorausgesegt, day der Ausgeschiedene zur Zeil dex neuen | S, 408, „Gelepe annen e e Uebereinstimmung des Großherzogs so wie die Verhandlungen mit dem versammelten Landtage 3 forderer gewejen él. Außer der Disserenz, n welcher Poussin ver immer auf. | 78. Von dem während einer Kammersizung erfolgten Ausscheiden | 6. 4109. Das Ret, Geseges - Vorschläge zu machen (die Juitial1ve), Entwürf gerich1sbarfeit und die grundhexrliche Polizei sammt den aus diesen Rechten | | auf die noch übrige Zeit, wenn vorliegt, daß während derselben cin Zu- | sigen Gründe erklärt werden. so wie allgemein solche Gegenstände , welche mehrere Ministerien zu- Amerika und ander | welche den bisher Berechtigten dafür oblagen, | | men. Es soll fortan fein Grundstück znit ci Ö 2 scheinen ansüben, | 2E E, E SIAN + f ] f Wei j S B stü nit ciner unablôsbaren Abgabe oder Die Abgeordneten können während der Dauer des Landtages, | Fassung zur Bestätigung vorgelegt, so wird dieselbe ertheilt, falls der Groß= behält bis auf Weiteres seine abgesonderte Stellung und Verwaltung unter } othckenwesen unter derm Antrag Napoleon Bonaparte?s aussprechen. Wenn dieser Antrag a / E eee 6 ) i : : vertebit wel f mit ei & ti e ehrheit vo1 veniaste ci Dritte ? eieb- ustiz isterium. | Grund und Boden, Jagddienste, Jagfrohnden und andere Leistungen That ergriffen werden, oder die Kammer die Genehmigung bezichungsweije wurf mit einer Stimmenmehrheit von wenigstens zwei ®& rittelu der geleß Justizministerium 4 ist die Jagrgerechtigkeit, welche erweislich durch einen lästigen, mit dem Ei- chehenen Verhaftung is die versammelte Kammer, uuter Angabe des Grun- | ben nachgesuchte Bestätigung nicht zu versagen, gehörigen Abtheilungen is der Regel nach büreaumäßig. Die Stimme ves | könne ihm 'also ihren Beistand nicht bewilligen.“ „Der Antragsteller,“ | zum Obfervations-Corps in Vorarlberg zu begeben. i ( bestimmen. Die Ausübung des J F S zie jede Past cines solch fzuhebc K oder der Kammer ausgegangen scin, darf uur dann zum Geseh er- 6. 9, Der Vorstand eines Ministeriums ist befugt, auf seine Verant- , ste i ; j e agdrechis aus Grunden der öffentlich so wie jede Haft cines solchen, aufzuheben. | Krone gang / d j gte aus Rache dem Präsidenten Schwierigkeiten bereiten. Man will ; au R D ali x óffentlic;en / Prúl g ne, Mea u an Privaten verkauft. Eine Königliche Verordnung erklärt nun Ov é E ‘e 0 ‘ce f | : Nuftr » i S it v ( fi ; i Ur i v p V id) j L e E : i er jed h fei ê ; : dJ A . E R E l , Die Jagdgerechtigkeit auf sremdem Grund und Boven darf in Zukunft nicht Aeußerungen nur , 1njosern dieselben unter deu Begriff der Ehrvoerlepung nehmigt. ¿ luftrag durch das bei der Verfügung gebrauchte Dienstsiegel beglaubigt, Die fann dafür nit erantwortlih gemacht werden; 9 N ELLLENDO! Je jenigen Vermögens" an die geistlichen Corporationen an, welches th- G in ; e , « t u §6. 48, Den Gemeinden bleibt vorbehalten, die Uebung der Jagd auf 6. 83. Die Abgeordneten erhalien in Maßgabe des Gescpes | oder Ergänzung der lust erleiden und ihr hartes Loos verwünschen. S a A e N 0 j | 4 auf diesen drei L aaen zur Bestäti r s rien nicht anders zu xresolviren sind, als nachdem U ü U Ent- j 2 der Reisekosten is nicht statthait und läuft das Tagegeld im Falle einer | dem Großherzoge aus diesen drei Landtagen zur Bestätigung vorgelegt, o d / nachdem Uns darüber zu nserer Cn mehr hervorbrechen Napoleon Bonaparte nimmt eine große NVer= ; l j i e r Y Elle ap J0nAP nimmt eine große De Privat - Unterrichts und die Errichtung von Unterrichts - Anstalten,

8, 39, Die Mecklenburger haben das Necht, Vereine zu bilden, Die- 5 die Qa vollständi wählt is, w die Austreteuven beim | lass E E r E E 2 O : 4 i ) ve / | ; : l | oft die Kammer vollstandig neu gewählt is, werden die # ustreteuden beim | lassen. Vie besondere Befugniß der Kammer sür den Fall eincr Vüinisier- s, die Staatsvauten z lon. Dies Schi} hatte Depeschen am Bord, die von Neapel nach Lanza verrieth absonderlih Die Verwirrung, in die man gerathen Z C riftli Aer Nolkävertre : 76. Beamte, die zu Nbaeordneten erwählt werden bedürfen keines | &, 4105. Es steht der Kamme - Abgeordneten zu, Gesuc nd An- &, 5, Das Ministerium für die Justiz, ZU demselben gehören: c C! T : ; , ; V ic ; E e , F , {werden schriftlih an die Behörden und an die Volksvertretung zu wenden, ul L C I d A 9 h der Rabl sofort der ihnen vorgeseß- | trä f M A s n Des MVRes E d, Sesuche un U h Ob Mt abe die i D | ge: ifen worden sein, Dgs Evenement bringt auch das Ge- mit einer óffentlihen Bedienstung, während das Statut dennoch die Dieses Recht kann sowohl von Einzelnen als von Corporationen und von Urlaubs, müssen aber nach Annahme DeL S 11 sofo c ih orgeseß- | träge zu empfangen nud zu »erathen. Solche in den Sißuagen per}öonlich a, Die Vbergussicht 1 ge| e Ed l i "7 2 Nat auf ven König von el, Diese Ge on Herrn Martinet vorgeschlagene absol Ausschließung verbi 7 / i / BRormundschafts-, Hypotheken- und Depositenwejens, die dafür bestell- rücht von einem Attentat auf den König von Ieapel, Ae Qs von Herrn Partinet vorge] »lagene avo ute Aus} »ließung verbietet, auf das Heer uno die Kriegsflotte Anwendung, insoweit die militairischen verpflichtet, von die Hebung von Beschwerden in Justizsachen, so weit solche niht den Der bevollmächtigte Minister der Vereinigten Staaten halte {{ränkt. Von welchem Parteistandpunkte man auch diese Sache be- Disziplinar-Vorschriften nicht entgegenstehen, s i: Eintreten des Beamten in die Abgeordneten-Kammer erhebliche Bedenken in | der Kammer erforderte Aufklärungen zu ertheilen und Juterpellationen zu Gerichten zusteht z die Entscheidung von Kompetenz - Konflilten unter f gestern eine lange Unterredung ml dem Präjidenten. Die Stelle trahten mag, 10 stellt sih {o viel als gewiß geraus, daß tüchtige / tf / Hinsicht des Dienstes entgegenstehen , fo hat es der Abgeordneten - Kammer beantworten, gußer bei Gegenständen , welche anno in der Verhandlung den Justiz -Behörden, die Erledigung von Rekursen im Bereiche der in dem Briefe des Herrn Poussin an Herrn Clayton , welche zu- Beamte immer häßenswerthe Kammermitglieder bleiben und von S C s 2 f t | Zweckmäßigkeit vorliegen welche ihnen zur Zeit die Ertheilung von Auf sind; e 4 " i A C R Bd GE 4E 10 A » 9 s Cs (A0 do Hhvrigons vit t tes Frid gegen gerechte Entschädigung voraecnommen werden, den ha fi y E N. ; ; M E | i : E L O i ô a . Ly Sun + i] | L a j Ne É Staaten muß überzeugt jem Day cs ehrenhaster U Me Kriegs u beklagen: Qi Cat wurde ubrigens erst in weitere Erwägung L A P A G é 2 M Ieder 1 Mand ecderlegen, Dasselbe | ingen unthurlich erscheine lle G je Gebiete der Rechtspflege ; e Os ' G / E O , L i Q : V 2 §. 43. Jeder Grundeigenthümer fann ‘seinen Grundbesihz unter C l ASCOP Abgeordnete kann sein Mandat nied rleg asjeive klarung hurlich erscheinen la}sen, c, alle Gugdaijawen 1m Ae FITPDEBTA zeiten, unter der Herrschaft der Nothwendigkeit fontrahirte Schuld genommen. S E anz l A P : a6 (Bes „Ministerium wir bildet di ie Vorstá1 «ablen, als ihrer Bezahlung dad1 Darchlineea des ad age e Theilbarkeit alles Grundeigenthums D7 habt; c) w in den Staatsdienst tritt, odex in demselben cine nicht | der Kammer von den dieserhalb getrof Verfü ana 9s 6. 6. Das Gesammt - Minisierium wird gebildet durch die Vorstände zu zahlen, ais 1) 3 ( l durch Ue -Ges ittelt werd Für di and fi s jabtis o) wenn ex an den SUUE r ut, 00 C BN r [R 7 ieserhalb getroffenen Verfügungen und deren Sl- s Ii tf f » Uebergangs-Geseye vermittelt werden, Für die todle Hand sind Be ) E s Ministerium den weggew1e|enen Gesandten fugen, im Wege der Gesepgebung aus Gründen des öffentlichen Wehles so auch in V1, Abschnitt, Von der gesepgebendenden Gewalt, a, “die Berufung, Vertagung, Schließung und Aufiösung des Landtages, | Poussin in Schuß, weil derselbe mehr herausgesordert als Heraus- i Wabl die Wahlfähigfkeit hat. mit der Abgeordneten Kammer crlassen, aufgehoben oder verändert werden, . allgemeine Berathung und Beschlußnahme über Gesjche, nachdem die widelt ist, besteht übrigens noch cine andere Streitfrage zwischen , e ä s e Nar v 60 y M inisteri o E eh \ Mha ordneten - Kammer, als dem Großherzoge z B ¿a bil t eni S ad) wele Wi das Gesammt - Mi- a i 0 S lad eines Abgeordneten hat dexr Vorstand der Kammer dem Ministerium sofort | steht eben sowohl der Abgeordneten - Kammer, als dem Großherzoge zu, . Begutachtung derjenigen Sachen, welcye Wir an das Vel M E M R de vie Ginesishe Regier E Anzeige zu machen. | 8, 110, Die Weigerung des Großherzogs, einen ihm von der Kam- nisterium besonders zu verweisen Uns veranlaßt sehen z genstand Ländereien sind, welche Die chinesische Regierung unter Der Rirbeaden Dai e R Mehe Mus Pas Me aus dem guts- e Mächte sich zu gewissen Abtretungen verstehe. ' en Dervan pende f U è - e / c | ; C ( ( ; : S ; 4 : ¿ ; A I U ESAPaN 07 L 4 Ci it lepenben PErJon Gen AIBIE RLS anu \ammentreien der Kammer statthaben wird, sofort eine neue Wahl durch | g. 4111. Dat der Großherzog einem von der Kammer vorgelegten Ve- gleich berühren. Ueber diese haben sich jedoch die Bertreter beiDer Staaten n China i im êónnen, und der amerikfani\che Gesandte hat sich §. 46, Alle auf Grund und Boden aftenden Abgab Lei! d / E | z / i ; N; , L L: N , 2) H ; has bgaben und Leist ‘ugen, Staatsmitglieder zu wahren und is an keinerlei Aufträge Uud Instructionen | Landtage nicht wieder vorgebracht werden, Wird cin solcher Eutwurf |o- 6, 7, Für die wichtigeren BVeiwalkungs®zweige sollen 1n een einzelnen Die nord-amerikanische Regierung hat ihren Konsul in Paris R {oj A 4 5 Note ur ket verfi î p Ly | iter auf P c 1D 1 BT uf en irten p il pi inister h ei z » \ M er t ie p d - x A 1 fre G A E 4 d E O oder auch des Berechtigten, und in welcher Weise, wird das Gesey bestim- gebunden. Er kann sein Recht als Abgeordneter nur bei persónlichem Er- | dann ester auf deim Prien D MIEPELYOIL guf Da VIETLEN ordentlichen ‘inisterien besondere Abtheilungen gebildet werden, worüber Wir Uns die Herrn Walsh, abgeseßt, weil er dem Fo0ux nal of Commerce 1, ( q E x z Ä M A Sea ages P h S 2 Departement der Die Union erklärt heute, sie wolle | §, 47. Im Grundeigenthum liegt die Berechtigung der Jagd so wie aus re § 1 11 | v, e O H) ; imt? a em Finanzm M ) eht 1 | E suchung gezogen werden, es jet denn, daß sie aus frischer verbrecherischer | mentretende Kammer aus dem der Auflösung folgenden Landtage den Ent- bisherigen Lehnkamme für das ritterschastliche Hyp l F S, M Í v t C E 2 s A | einen freiwilligen geschlichen Charakter hätte, so wurde sie ihn lobend Florenz, 6. Oft, (Lio0oyd.) Die österreichische Kavallerie, { der Abgeo1dueten unverändert wieder an, so ist die von dersel - 6. S. Per Geschäftsbetrieb in den einzelnen Ministerien und den c Y h p E n - s ‘e @ s é L t 4 , u L c Fi o or ( ¡ E ZEIR bay. U {l c iber Abt der T a No } des 7 ede Mi e i Ç K i en A igele- E s O M _— , h “U J : genthümer des belasteten ( p i x ; b ofort in Kenntmy zu ]eßen. Au rlangen der Kammer ijk ur . 442. Ein von der Kammer gefaßter Beschuß Uver #9an erun Borstaudes cines jeden Minisienums 11k 1n allen dahin gehörigen Kng B e Blat 1 Sypielb en H io ) Za E N steten Grundstücks abgeschlossenen Vertrag erworben ist z (80) ? ß zu seße f Berlang ( 5) § ] si | sagt das genannt Blait, „ist ein Spielball in den H änden einiger Palermo, 24. Sept. (Lloyd.) Die provisorische Regie- Sicherheit und des gemeinen Wohls, so wie vie Feststellung von Grund- g. 82, Für seine Abstimmungen in der Kammer ist ein Abgeordneter | hoben werden, wenn die nävstfolgende ganz oder zur Hälfte neu gewählte wortung einen bei demselben angestellten Nath zur Besorgung und Unter- Read die Nichtigkeit aller solcher Verkäufe und ordnet die Rückgabe des- » Af der von der Kammer gefaßte Beschluß eiuer Abänder1 Gegenzeichzung der von Uns zu vollzi en L i n geschieht aber | Zustimmunç dazu, einen Zwiespalt in der óniglichen Familie zu : F 4 - & R rY Zl 1 Js der von d ammer ges {luß einer Abänderung )enz g zu vollziehenden Ausfertigungen geschicht a DU| nug zu, Zwiesp Königliéhen Fan z1 nen vor dem 14. Janugr 1848 gehört hatte. Fs ist begreifli, den in Kommugion befiudlihen Grundstücken durch Gemeindebeschluß zu während der Dauer des Landtags Tagegeld und außerdem ihre Reise- | nächsifolgenden ganz oder zur Hälste neu gewählten Kammer, so wie auf dur den Vorstand eines anderen Ministeriums, Wir behalten uns vor, | Parteien in einem Sohne Ludwig Philipp's einen Kandidaten sur Ein anderes Königliches Defret verbietet die Ertheilung des , 49, Die Familien - Fideif i h s i 1 4 ; A (tf N S E : j 2 O / 5 s Fideifommisse sind aufzuheben, Die Art und | Vertagung nur fort, so weit dieselbe nicht über 14 Tage dauert. | muß dieselbe erfolgen, wenn der Großherzog nicht vorzicht, die E A Dread A P In Bestimmnng eN ie : Sti / Dr R ) Z er d zusammentretende Kammer f wird, - haven dle erien über alle Sacben, über welche schon bisyer Aa Natraas E Ras tf ohne vorher durch eine Königliche Bewilligung dazu ermächUg E S Mas Sôrbebslien, Großherzoglichen Hauses bleibt jevoch be- | vember zusammentreten, Unterbleibt bie Einberufung, #0 versammelt sie sich | mit einer Stimmenmehrheit von wenigstens zwei Dritteln der geseglichen j von den verschiedenen obersten Behörden nicht selbstständig resolvirt werden zu haben. Die Abfasser des E glaubten, daß die Aushebung worden zu sein. M E ; g G am lezten Tage dieses Monats unaufgefordert, und zwar tritt, wenn eine Zahl der Abgeordneten den Beschluß unverändert wieder auf, so darf dexr | konnte, auch ferner nicht für sich allein zu versügen , sondern solche zu Un- des Exils die Rechte des Hauses Bourbon aufhebez; diejenigen durch uf A 1 d À éi i G \ Y é : -% , , ¿ % 4 (F 4 7 "” [7 ' ' g H a rt und Weise der Ausführung hat die Geseßgebung anzuordnen, Mitgliedern zusammen, mäßigen Rechte des Staats -Oberhauptes, insonderheit des Jnhalts diejes 6, 10, Die Erlasse aus den Ministerien erfolgen unter Benennung lügnerische Gerechtigkeit,“ \ Cephalonien haben Veranlassung z1u einer Adresse gegeben, we

ses Recht soll durch feine vorbeugende Maßregeln beschränkt werden, / i ammte Rechtspflege, mit Einschluß des aus gen Me A AUdas Tia i 1 s i s ä ; A ; E 2 Mehreren im Verein ausgeübt werden. Rechtépflrge halber bestchenden Anstalten ; rüchte stnden jedoch wenig Glauben. indem cs die Zahl der zum Parlamente zulässigen Beamten be- g, 42, Das Eigenthum ist unverleglih, Eine Enteignung kann nur i T Lebenden und, von Todeswegen ganz oder theilweise veräußern. Die J irh zu entgehen, daß man den \{ränkungen des Rechts, Liegenschaften zu erwerben und über sie zu ver- cou rechtlich begründete Beförderung oder Verbesserung erlangt. Jn dem | gebuiß Kenntniß zu geben Zum Geschäfisfreise besselben gehören : nimmt das französis Falle sub c is der Autgeschiedeue wieder wählbar, und eben j D 6:44, Da Unterthänigkeits- und Hörigkeits - Verband hört für E , 6 ; | f W 7 T c t j 0 N erien Tbe . A D A 1 S j e in den einzelnen Ministerie! vorbereitet sind z der französischen und der nordamerikanischen Regierung, deren Ge Ô | / Ba - a - à 4 E n s âh 4 “c L , Am el M Ui Cp 6 voi at D 1 to\o (o v\ of c S D §. 79. Für jeden vor Ablauf der Kammerperiode Ausgeschiedenen- ist mer vorgelegten Gesez-Entwurs zu bestätigen, muß unker Angabe der desfall- , Abänderungen in den Ressort-Verhältnihjen der einzelnen Ministerien, Bedingung an Frankreich) abtrat, dap Die)es seiner) eits an Nor! gen. Mit diesen Rechten fallen au die Ge i h d L 0 2 L E A ; T é s 02 E La f G i i { ‘1 O45 \ j ) i ) die Gegenleistungen und Lasten weg, das Ministerium zu veranlassen. | sez-Eutwurse seine Genchmiguung definitiv versagt, o darf diejer Entwurf 3 Der Borsig im Gesammtministerium wird von Uns einem Vorstande | nicht verständigen ï 8. 80, Der Abgeordnete hat nur das Juteresse der Gesammtheit der | während desselben Landtages und aus dem zunäcbst folgenden ordentlichen der agcuanuten Ministerien übertragen. deshalb nah Washingion an feine Regierung gewendet. insbesondere die Zehnten, sind ablösbar ; cb nur auf Antrag des Belasteten Kand ex K jer berathen und dem Großherzoge i veränderte ¡äheren Bestimmunge be D ? - und Fo1stkollegium i i BRN S j | Lanttage von der Kammer. berathen und L Silbe ertheilt, f HIVETANNGINZE näheren Bestimmungen vorbehalten, Das Kammer“ N waltung u cine antidemokratische Korrespondenz einschickte. f der Hin- uud Rückceise, nicht zur Haft gebracht oder zur Unter- | herzog nicht vorzieht, die Kammer auszulöseu. Nimmt die darauf zusam- dem Finanzministerium, ein Gleiches geschieht mit dem ih ofen und frei über den auf eigenem Grund und Boden, Die Jagdgerechtigkeit auf fremdem R für Jagdzwecke sind ohne Entschädigung aufzehoben, Nur ablöobar jedo zur Einleitung der Untersuchung und zur Verhaftung ertheilt, Von der ge- | lichen Zah ] dazu | und mit Anerkennung aufnehmen, „er sei jedoch heimtückisch, sie | welche hier garnisonirte, haï uns größtentheils verlassen , um sich über die Uri und Weise der Ablösu h 4 L Î die Zeit des Landtags jegliches Strafverfal n einen Ab dneten, | od : Ergänzung dieses Staatsgrundgeseßes, mag der Vorschlag vou der genheiten entscheidend, Civil dhtiger ; 4 » Ç E Í Et, c ) n ; i IR otto E L 4 ags jegliches Strafverfahren gegen einea + geordneten oterx Ergänz g e U Ç ) E ichtiger, die ver ebens ans Ruder fomm vollte i t n L 4 / l J wird die Geseygebung das Weitere g ¡ / hrjuhliger, E ommen wollten, und die | rung hatte die Güter der geistlichen Corporationen eingezegfr und Z T E j ; / , j h t ä clit E 5 E Q A 4 R ov f ¿ N den Prinzen von Joinville dem )räsidenten gegenüberstellen. Frsterer säpen über den Ersag des Wilvschadens, sollen gesehlich geordnet werdey. niemals verantwortlich, für seine in Ausübung seines Berufs gemachten | Kammer densclben auf ihrem exsten ordentlichen Landtage unverändert ge- zeichnung ber zu erlassenden Bersügungen zu beauftragen, und ist ein solcher m O 9 Pra vei Ee erstellen. Crsterer wieder als Grundgerechtigfeit bestellt werden, fallen, | 8, 113. y/ Í h 2 le vel Vibiab d lid k | Verfassung auf dem ersten ordentlichen Landtage der im Falle der Behinderung des Vorstandes des betreffenden Ministeriums | stiften, so würde dics eine unglückliche Folge haben. Sobald die 7 Lt S Au , i | fassung ) 0e M fic betresse s stiften, \ 9 Folge have Sobc daß alle gegenwärtigen Eigenthümer dieser Güter bedeutenden Ver- s x s ; L | ) T6 BA y A ; tp H 8 vähere Be ( Fx, . R : e E gs v : regeln. fosten erstatiet. Cin Verzicht auf das Tagegeld und die Erstattung | den beiden folgenden o1deutlichen Landtagen, unverändert wicverholt und nähere Bestimmungen darüber zu treffen, welche Sachen von den Ministe- | die Präsidentschaft sehen werden, werde ihr Antagonismus nur noch Bedingungen der Aufhebung bestimmt die Gese y ; ; i age p: E } N antwortlichkeit auf sich, diese Brand ael in die Partei zorfen gung i g besi Geseßgebung, Ueber die Fami- 6, 84, Die Kammer der Abgeordneten muß jährlich im Monat No- | aufzulb}en. Nimmt in diesem Falle die darauf 1 ch i} sich, ieje Brand n die Parteien gewor]er § 5 Aller PLehnsverband ist aufzuheben. Das Nähere über die theilweise Erneuerung nidt stattgehabt hat, dieselbe in ihren bisherigen Großherzog die Sanction nicht versagen. Eine Aenderung der verfassungs- Jerer Eutschließung vorzutragen, die Amnestie zu erniedrigen, denen man sie angedeihen läßt, ist eine Jonische Fnseln. (Wanderer.) Die Ercignisse G n r