{ in Ansaß. Zu dem zweitett Wahlkörper gehören alle übrigett
men nicht mi ' Wabhlkreises.
den besonderen Wahlen durch die Gewerbetreib Gewerbetreibenden w cht auf annähernd sechs Wahlkreise gebildet. r zu wählen. sind die in den haften zünftigen und
eordnete gewählt.
erden sechs Abg Wähler zahl und
Zu dém Ende we1 thunlihste geograp Wahlkreise ist
hishe Abrundung Abgeordnete Stimmberechti( einscbließlich, wohn Bierbrauer und Brauntw
Städten des Lan nicht zünftigen 9 Fabrifanten, und davon steuern.
1Ÿ. Abschnitt. Wahlen durch die
Von den besonderen Kaufleute. Bon den in den Städten un Krämerun werden sechs eckde der Wahlen dieser Wahlkreise in der e Stadt Wisma Wahlkreise au! che Wöhlerzah Mahlkreise ist ein Abgeordne udwigslust wohnha!
Ludwigslust wohn- ordnete gew Abgeordneten des gebildet, daß die Stadt zweiten Wahlkreis bildet, 1 Ludwigslust
d dem Fleckten
mannsstandes werden sechs Rosto einen Wal und die übrigen vier mit Rücksicht auf annähernd rundung gebildet werden. Stimmberechtigt sind die in welche ihr Gef fleinen Händler, Milch-, Citronen-, Produftenhändler, der
ädten und dem Flecke! unlichste geographiscbe ter zu wählen. ten Kaufleute, och mit Ausnahme der Frucht-, Glas-,
fonzessionirten
cktädten und L ben und davon stenern, jed Kessel-, Sensen-, Puß-, Bieh-, Uhrenhändler, Kleiderseller, Tródler.
hâft noch betre!
ländlichen Grundbesißern sind acht Abgeordnete zu lche ein ländliches Grundstüd Scheffeln im Eigen- Bauerrecht besißen.
nach Maßgabe §. I llxeise is cin Abgeordneter z1
echtigt sind diejerigen, we mindestens zweihundert en, oder zu Erbpacht oder Behufs dieser Wahlen ist das In jedem Wah
wählen. Stimmber in der Größe von thum (Lehnbe
acht Wahlkreije zu Bon mehreren Miteigenthümern
Der Ecschiencne gilt als legitimirt. rechts Erschienenen entscheidet 1m
oder Mitbesißern kann nux Einer wählen, Ausübung des Wahl barung das 2008, . Abschnitt, Von Rahlen werden nach Kirchspielen v0 Magistrate befugt,
Mangel der Verein-
em Wahlverfahren.
rgenommen, andeiweitige passende den Wahl - Komnmi| ten Wahlkörpers mehrere Kirchspiele zu einex
sind jedoch die ungen zu bilden. Wahlen des ersi
Mahl - Abtheil stattet, für die Wahl-Abtheilnng zu verei S Zur Leitung der mis}arius durch die Veröffentlichung der
Wahlen wird f Staats-Regierung ernannt. Wahllisten zu
ür jeden Wahlkreis ein Kom- erselbe hat die Anserti- veranlassen und zu über-
Die Wahllisten, welche Vertheilung in die beiden TWablkörper enthalten, werden m platten Lande durch die von [- Dirigenten an- Verzeichnisse der grundleglich zu machen und den Kolligirungs - Behör- Direction mitzutheilen,
Anfertigung beauf-
Wähler und deren in den Städten dur dem Kommissarius nach Kirch spielen
Sonderung der 1ßerordentlicyen Contribution Dirigenten auf Erfordern von von der Landes-Rezeptur-
ch die Magistrate, auf de zu ernennenden Wah
zuleyt erhobenen a1 zu dem Ende den den und nöthigenfalls
( Die Wahllisten 1 cinem geeig!
durch die mit deren reten Orte während acht Tage zu # dies óffentlicy bekannt zu machen. Tage na geschehener ófent- anzubringen, welche grn zurücgewiesener Finsprachen
tragten Behörden ar manns Einsicht auszulegen, und 1 sprachen gegen die Listen Bekanntmachung bei der genannten
t, Beschwerden we Kommissarius hl berechtigt ,
sind binnen dreier
Theilnahme an der welche in die Listen ausgenommen wol» Die Leitung der Wablen gebührt den Magistraten und den - Kommissarius ernannten D ahlkörpers sind an einen! Großherzogthum vorzunehmen,
der serste Wahlkörper an de
demselben Tage durch das ganze Wahltörper wählt an dem ersten,
Den Wahl - Kommissarien bleibt bei hrere Kirchspiele zu einer Abtheilung zu vereinigen, hlen geschehen durch elben Tage, jedoch spater,
den besondereit Wahlen
Die besonderen im an einem und dem} als die allgemeinen
Die mit der Leitung der Behörde hat die
der Versammlu n ortsüblicher Weise Wahlbezirks belegen sein, Bei der Wahlhandlung h a Protokollführer über die Wahlhandlung der Beisiger und des Proto spätestens anderen Tages an
at der Dirigent einen durch und zwei Beisiger aus den ein Protokoll aufzunehmen, follführers Unterschrift zu den Kommissarius ei
shlag zu verpslichtende berechtigten zuziehen, solches durch seine,
beglaubigen und
( Die Wahlhandlung geht vor si o der erschienenen Wähler,
g Die im Voraus numerirten, auf der Außen ander gemischt, die erschienenen
hne Rücksicht auf die Zahl
t auf der inneren Seite elten Stimmzettel werden durc ßt sie sodaun durch die Beisißer an
engefaltenen , seite gestemp yldirigent là Wähler austheilen,
C Jeder Wähler schreibt benen Zettel Namen, Zettel, auf welchen hlbaren Person geschrie ft zu erfennen ift,
einer nicht wä wählte nicht unzweifelha theilten Zettel, sind ungült terlangen der Sch1ififüh ihren Stimmzettel \ Wähler hat seinen ( legen, In der Reihenfolge, wie die menden zu Protokoll zu nehmen.
g. 32. Nach vergeblicher Frage, ob 1 erflärt der Wahldirigent feine Stimmz
oder aus welchen der Ge-
eben so andere, als welche nicht schreiben können, muß rex den Namen des von ihnen Gewählten in Stimmzettel in das Wahlgefäß zu sind die Namen der Sl\im-
10ch Jemand einen Stimmze die Wahl für geschlossen,
feine ‘ ettel mehr abgegeb Die Zettel werden unerössnet v0 oll zu vermerken. zettel nicht überein,
abzugeben habe, bvürfen dann n den Beisizern laut gezählt, Stimmt die Zahl so is eine Berichtigung so»
Das Ergebniß is zu Protok stimmenden und dex Stimm sort zu versuchen,
timmzettel werden sodann durch einen darguf geschriebenen
Beisizer entfaltet 1 Namen laut ver- fallenden Stimmen
und die Nummern derselben mit den
lesen. Die Namen der Gewähli ; E I ählien und die werden yrofollirt, U die aus hie
Ä E E A
mmende Zweifel über die Gültigkeit einzelner Sti O i de zültic Stimm- entscheiden Wahldirigent und Beisitzer nach , i i O Ergebniß der Abstimmung wird den anw die Wahlversammlung geschlossen.
(T1 ck ' i C. Die Stimmzettel sind nach geschlossener Wahlhandluug sofort
Stimmenmehrheit. mitgetheilt u esenden Wählern
zu vernichten,
Zur V O ea bia haben nur die stimmberechtigten Wähler rechtigie Anwesende sind vor dem Beginne der Wahl-
Zutritt. Nicht Abireten aus der sür vie Wähler bestimmten Räumlichkeit
handlung zum
Kommissarius hat aus den vollständig ei f n der größeren Orte des Wolffs i eda Pro er Sihung, unter Zuziehung zweier, als Dirigenten t follführer bet den Wahlen nicht fungiri habenver Wabl- ahlen zu ermitteln und zu einem, nach Vor-
folle zusammenzutragen,
der gültigen Stimmen erhalten hat, olute Stimmenmehrheit nicht bschriftlicher Mittheilung
tofkollen an cine! zu machend Beisiger oder P berechtigter, 27 zu beglaubig
as Resultat der W enden Proto
Stellt sih eine abs
hlt zu achten, i Kommissarius, untex a
is für gewä hat der Wahl -
heraus, #0
1880
des das Wahlresultat enthaltenden Protokolls an die Dirigenten, die ziveite Mahlhandlung zu veranstalten, und wenn auch durch diese eine absolute Stimmenmehrheit nicht erreicht wird, für die dritte Mahlhandlung die bei- den Kandidaten zu bezeichnen, welche in der zweiten die meisten Stimmen erhalten haben. Wenn Mehrere gleihe Stimmen erhalten haben, so ent- scheidet das in öffentlicher Sizung zu ziehende Locs, wer von ihnen zur ahl kommt, Ergiebt sih bei der dritten Wahl Stimmengleichheit, 19 ent- scheidet das Loos. Von dem jedesmaligen Wahlresultate und der etwa angeordneten Neuwahl hat der Kommissarius der Staats - Regierung be- richtlihe Anzeige zu machen, den erwählten Abgeordneten v0n der auf ihn gefallenen Wahl schriftlich zu benachrichtigen und sämmtliche IWahlakten an die Staats-Regierung einzusenden.
Ge: #1. Die Bildung der Wahlkreise, die Anberaumung der Wahltage, die Ernennung von Wahlkommissarien, so wie die Anordnungen wegen Beschaffung der erforderlich werdenden Neuwahlen, liegen der Staats- regierung ob, Die Ergebnisse der Abgeordnetenwahlen sind durch das Ge- segblatt zu verkünden.
8, 42, Wer nicht binnen acht Tagen die Wahl abgelehnt hat, woird angesehen, als habe er sie angenommen. Jsst Jemand mehrmahls zum Abgeordneten gewählt worden, so hat derselbe binnen acht Tagen, nachdem er davon benachrichtigt worden, bei der Staatsregierung sich darüber zu erklären, welche Wahl er annehmen wolle. Unterläßt er solche Erklärung, so behält seine Wahl nur für denjenigen Wahlkreis Bestand nnd Gültigkeii, in welchem er die relative, d. h. im Verhältniß zu der Zahl der in den be- treffenden Kreisen gestimmt habenden Wähler , größte Stimmenzahl er- halten halt.
6, 43,- Kuinter der bei den Wahlen thätigen Beamten darf durch Empfehlung oder Vorschlag oder sonst wie auf die Wahl einwirken.
6. 44. Mängel im Wahlverfahren sind nicht zu berücsichtigen , wenn dieselben auf das Endvergebniß keinen Einfluß haben üben konnen.
C, 45. Für die Verwendungen, zu welchen sich die Wähler durch die Ausübung ihrer Wahlrechte an Neisckosten oder sonst veranlaßt sehen, sindet eine Vergütung nichk statt,
C 46, Vie 0 Wahl der Abgeordneten berufenen Versammlungen dürfen sich mit keinem anderen Gegenstande als mit der Mahl beschäftigen. VII. Abschnitt. Schlu ß bestimmungen.
A Sn Den GAUEn, Le die Kammer verfassungsmäßig zur Hälfte erneuert werden muß, geschicht die Erneuerung dergestalt , daß von den aus allgemeinen ahlen hervorgegangenen Abgeordneten zehn aus dem cxsten Wahlkörper und zehn aus dem zweiten Wahlkorper Ge- wählte ausscheiden, und Zwar leßtere in denjenigen Iahlkreisen, in denen die im ersten Wahlkörper gewählten Abgeordnelen noch bleiben z das Loos entscheidet, in welchen Kreisen die im ersten Wahlkörper (He- wählten zunächst ausscheiden sollen. Bon den Abgeordneten dex ländlichen Grundbesißer scheiden 4, und von denen der Kaufleute und Gewerbetreiben- den je 3 aus. Das Loos entscheidet, wer zunächst ausscheidet.
g, 48. Das Wahlgesetz is Theil der Rerfassung, es sindet jedoch für eine Aenderung desselben die Vorschrift des §, 112 der Verfassung keine Anwendung,
Friedrich Franz.
Schwerin, 12. Olk. (Me cklb, Ztg.) Die neu ernaunten Mitglieder des Gesammt =- Ministeriums haben nachstcheudes Pro memoria an Se. Königliche Hoheit den Großherzog gerichtet Das unterm Z3ten d. M, eingegangene Schreiben des Großherzoglich
t
mecklenburg-strelitzschen Ministeriums vom 20sten v. M. hat die unterthäniast Unterzeichneten zu einer wiederholten eri sten Prüfung der BVerfassung§-UÜnge- legenheit aussordern müssen. Es wird darin das diesseits mehrmals und dringend gestellte Verlangen, die durch die bisherige Verfassung begründete Union zu ldsen, damit mil der Publication des für das hiesige Land vél- einbarten StaaiLgrundge eßes in beabsichtigter Weise versayrcn werden fonne, bestimmt abgelehnt und dagegen von neuem auf Berufung von Ritter - und Landschaft angetragen , ungrachtet von hier aus bereits mehrmals um ständlich dargelegt worden 1, daß solde Berusung rechtlih und politis unthunlích sei, Neben dcm |[chon längere Zeit fortgesegten S chriftwech1el haben bereits umfassende mündliche Erörterungen zwischen den Unter- zeichneten und dem von der streliÿer Regierung zu den Verhandlun- gen wegen Lösung der Unton bevolUmächtigten Herrn Landraih von Nieben stattgehabt, aber eben so wenig zu einer Annäherung der divergirenden An- chten geführt. Es i} daher jeht der Zeitpunkt gekommen, wo man aus den so warmgehegten Wunsch, eine Einigung der beiderseitigen Gouverne- ments hinsichtlich der in der Verfassungs - Angelegenhcit zu treffenden Maß- nahmen zu erzielen, Berzicht leisten, und sich die Schritte, w lche unter die- ser Vorausseßzung zU thun sind, flar machen muß. Das Großherzogliche Ministerium zu Neustrelitz schein! ebenfalls der Ansicht zu jen, daß von einer Fortseyung der BVerhandlungen kein Resultat mehr zu erwarten sei, und schlägt deshalb vor, die Vermittelung des in Berlin versammelten Ver waltungsrathes nachzusuchen, E So erfreulich es aber au) wäre, wenn noch) ein Weg zur gegensei- tigenVerständigung aufgefunden werden tönnte, so erscheint doch der 1n Vorschlag gebrachte durchaus nicht annehmlic;, Auch das Großherzogliche Ministerium zu Neustreliß wird die Hoffnung nicht hegen, als ob die eine oder andere Landeêre- gierung von der Unrichtigkeit der von ihr nach längeren sorgfältigen Prüsungen gewonnenen Auffassung durdll die Verhandlungen mit dem Berwaltungs8- rathe überzeugt werden und sh so aus freier Entschließung zu den 901 der anderen gewünschten Maßnahmen verstehen werde, Jedenfalls 1sî die Aussicht hierzu so geringe, daß sih aus Rücksicht auf dieselbe eine ihrer Zeitdauer nah nicht zZU bemessente Verzögerung Der ganzen Berfassungsangelegenheit quf feinen Fall rechtsertigen ließe, Der NRerwaltungsrath würde auf dice Angelegenheit immer nur dann einen Einfluß ausüben können, wenn ihm die Befugniß ertheilt wurde, nach fruchtlos versuchter Vermittelung eine Enlscheidung în der ZDache zu treffen, und auf solche Weise die Stellung einer \chiedsrichtlichen Behörde einzunchmen, Es erheint aber so wenig das streliver als das hiesige Gouvernement berechtigt, sich in der vorligienden Sache einem \chiedsrichter- lichen Spruche zu unterwerfen. Nach anerkannten Rechtsnonmen und nach der Natur der S ache i} ein schiedsrichterlicher Spruch nur da zulässig und
von rechtlicher Wirksamkeit, wo beiden Parteien die unbeschränkte Dispo|l-
tion über den streitigen Gegenstand zusteht. Die Reform der Landes-Ber- fassung steht aber nicht zur einigen Disposition der Lantes-Regierung?l, sie müßten daher, um darüber gültigerweise fompromittiren zu fönnen, dle Ds stimmung der Landes - Vertrctun g erlangen. Wiederum aber soll dur den Berwaltungs-Rath gerade die Frage entschicden werden, ob den alten Ständen noch das Recht der Landes-Vertretung beigelegt werden darf, und es müßte sonach die schiedsrichterlich zu entscheidende ¿Frage vorher recht- lich festgestellt werden, damit der \chiedsrichterliche Syruch von Wirksamkeit sein tónne, Der hierin liegende innere Widerspruch braucht nichk näher aufgezeigt zu werden, Auch leidet das Gelagie feinesweges allein auf die eigentliche Hauptfrage Anwendung, sondern vielmehr au} den ganzen Un s fang der Perfassungs-Angelegenhet!, und namentlich auch aus die Frage nach dem Zeitpunkte der Publication des Staats-Grundge)eß 3, Denn wenn der Einfüprung desselben feine rechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen, 10 hat die Staats - Regierung die bestimmte Pflicht, n eine, allemal mit gropen UNebelständen verbundene Hinaussezung der Publication nicht zu willigen, und dieser Pflicht darf sie sich durch Unterwerfung unter ein Schiedsgericht nicht entziehen, i
„Wenn sona von einer Nermittelung durch den Verwaltungsrath ab- gesehen werden muß, so is dagegen nicht zu bezweifeln, daß, nachdem beide Staaten dem von den Königlichen Regierungen von Preußen, Hannover und Sachsen geschlossenen Bündnisse beigetreten sind, das Bundes|ch1eds- gericht zu Erfurt zur Enischeidung der zwischen den beiden Gouvernements entstehenden Differenzen kompetent is, Um aber zu entscheiden, ob und n welcher Weise dasselbe auch in der vorliegenden Angelegenheit thätig wer-
den fönnte, is es nöthig, die Lage der Sache sich klar vorzulegen»
„Als feststehend darf dabei angenommen werden, daß das für Meklen- burg-Schwerin mit der Abgeord neten-Versammlung vereinbarte Staatisgrund- gese in gültiger Weise zu Stande gekommen ist, Von Seiten der (Broß- herzoglichen Staats-Regierung zU Neustrelitz is dies niemals bestritten worden,
| und haben die Unterzeichneten zur Hebung der von einer anderen Seite dawider erhobenen Zweifel Ew. Königl. Hoheit unterm 30jten v, M, besonderen Bor- trag erstattet, Wenn nun für Mecklenburg - Strelig ein gleiches “Resultat
Pilicht anerkennen, Alles, was der weileren Entwickelung der Riform de
(90 erzielt war, \o mußte einerseits zwar die hiesige Regierung die medcklenburg - streliger Verfassung hinderlich sein fonnte, thunlichst zu
und auch die Publication der
neuen Verfa ung da das streliger G
[ft als für die dortigen hierselb ¡aber au ein en Regierung zu elche in der hiesigen assen würden, erscheint es völlig zurüzulegen,
rdneten-Versammlung, zum Ziveck der Einfüh- pes, wie folgt. Hrundgeseß tri
g mit der Abges ats-Grundgeje Das Staats
Zouvernement diesen eits hatte man
auszusehen, PBerhältnisse störend Recht zu erwarten, sole Maßnahmen würden \ungs-Ange
\ rung des Sta ansah. Andersrs rung des Sîc
daß von der Großherzoglich getroffen werden, w ässigen Hemmunisse veranl g festgestellt is , hin unpublizirt
it für Unser Großherzog Vorläufig davon welche nachste
ausgenommen hend ausbeschieden werden, lten worden ist,
Abschnittes 111, „von die durch fic gebotenen Ab- bung auf verfassungs-
en Bestimmungen, der Erlaß besondere Nachstehende P treten ers in Wirks Ergänzungen der Wege getroffen sind: Absatz des §. 16, der förperlicben Züchtigung, Januar d, S, abgeschafft is; der Schlußsaß des §. 203
jer och diejenig
legenheit keine unzul c genheit kei d oder für welche
Staaisgrundgeseb unzulässig, dasselbe auf Auflösung der nd noch steht, Verfassung®s- diesen Umständen auch rechtlih begründetes Publication des St räumt werden. „Der Punkt,
aragraphen des amkeit, sobald bisherigen Gesehßge
unbestimmte Abgeordneten - Versammlung sind so weit das von hieraus beurt Angelegenheit au ist es sicherlich
Grundrechten“
) 1 heilt werden kann, \ demselben Standpunkte, ein niht nur billiges, son- daß die Hindernisse, gegegenzustehen scheinen, hin-
verstrichen, 1 die strelizer [usnahme ver Aufhebung der
1) der este welche bereits durch das Gesetz
aatsgrundge seßes
ich hierbei handelt, das Großherzogli beantragt worden, die Publication d worden sein.
Anstand genommen, weiterer Verhandlux
ist die formelle Auflösung he Gouvernement, Union ausgesprochen, is - Grundgesezes ohne Weiteres hat man mit sol dem die Fruchtlosigkeit zu untersuchen,
wie diesseits
d j 34, 35 u. 363 so würde mit der
beiden ersten Säße des Bestimmung unter Nr. 68, 49 u. 50;
9) die 88. 52 bis 57 infl,
lehnung diese es is aber nunmehr, nac verkannt werden fann, Ablehnung beizulegen ist, Unterzeichneten
1gen nicht länger Mis Corläelli b neten - Kammer niht an der findet auf die haus
aß der Großherzog ohn der Abgeord S Staates stehen kann,
mogeniallinie des
unterthänigjt vertragsmäßige Erbfolge der Pri- rgischen Gesammthauses ) trelig keine Anwendung, ordentlichen Land- t bei dem §. 1 des am 8. 6 nach aufgehoben 7 Abgeordneten- ct die Fortsetzung der früheren, n Union betreffen konnten, hrt, daß alle Betheiligten Volksvertretung beruU- vere Union is wegge- und ergiebt sich Berfassung§-
durch die auf dem außer ihrem Wesen hin und namentlich mit der Verhandlungen n1 ige Eingehung einer neue dem Resultate gefü auf gemeinsamer t geschlossen w neue nicht zu
edes der beiden zu beschreiten
er Landstände 1848 gefaßten 2 also alle spâie1
gründete Union d Iage des Jahres worden is , dap Bersammlung gepflogen
3 dieserhalb unveränder März 1701 zu burg errichteten Zu den §§. 60 und 61. Erbfolge in das 1 Ausdruck „S zebiet der beiden Großhe1 zu verstehen.
das erstemal beginnt die
dem im vorausgehenden Arti- Großherzogthum Mecklenburg- 1atsgebiet ‘““ 1m :
beregten Falle einer Streliy is unter den Diese Verhandlungen darin übereingestimmk, ende Union moge nich eine gleichartige von (elbst, daß j fortan selbstständig
dessen Staa
zogthümer Mecflenburg
E Kammerperiode Stande gekommen, i
Länder seinen Weg der habe. Für Mecklenburg Schwerin, \t8gültig vereinbart worden , s treten fonne, ino
{, November d. J: Zum §. 83. 4 hlende Tagegeld I ag festgestellt, thwentigerw eise der A E das Großherzoglich llen Auflösung von I Zustimmung verweigert
Tirisamkcit | und Landschast.
N 7 Berbindung besteht, trelitzcze Gouveriemen
1, je nachdem eine Eisenbah n6mittel benußt werden mus} Fir das erste unter Vorbehalt , der Monat Februar 1850,
Zu den §§. 88 und 90, n ordentlichen Landtag kein
mecflenburg - | Zusammentreten der Abgso dex Zulässigkeit eine
; Zum §. 84, anderer Ausweg U!
Gouvernement mit Einführung vereinbarten ck ri j Diese Paragraphen sinden auf de Schrittes kann nicht verfan esl L des Großherz die Errichtung nicht an solchen } Borschreitens in zi
Bedenkliche cines richt derselbe den (Gouvernements 11
Jutentionen Urt, 9 1 V Ul, Die in dem von der richterlichen Ge- andelnden Abschnitte getrossenen Bestimmungen ind, treten erst mit den ihre 2
und wird im
Eincestheils widersp \cch - streliyschen neuen Verfassung, die Rechimäßigkeit Aufkommen
3 Rechtens gewesen
raguischen Einrichtungen in Krast,
Zeitpunkt für den Eintritt ihrer Gültigkeit die Vollendung de Gericht8-Versassung bezeichnet. z
[nwendung bedingenden
eines einseitigen gemeinen als der end-
mlangend, is 1! aufgestellten
N valt dis
E erwallung 1 Staatsvermögens fließenden Einfünste, o sonstigen Gefällen treten dem Beginne des neuen
/ N Belastung des daß nicht mey? D dem Jnhalte nach
handelt, und
beziehungsweise in
der Sache, st1 Recbnungsjahres ,
anerfannten Dafürhalten nicht zustimmend n
(Houvernement mit der nächsten
| en-Kammer wird festgestellt werden, 2 Stevern und U
] {bgaben sind auf den Zeitraum, ist, fortzuerheben und ist bis auf t der Erhebung derjenigen Steuern, Abgaben, GVe- für welhe nach der bisherigen Verfassung be- urden, und zwar gleichviel, ob dieselben auf dem Herkommen oder einem anderen Ver- Festslellung eines neuen E
Maßregeln ins Werk zu richten,
Abgeordneten - Versammli und es kann sih daber cchterlichen Syruch dazu anzu Das erste würde in pr1-
usgeschricbenen ‘en Ausschreibung erfolgt er Weise zu versahren mi sonstigen Gefälle, schreiben nicht erlassen w einen Gesehen, Verordnungen, htungsSgrunde - Ministerium diejenigen
desselben wal BVerhandlunge erp! soll, dasselbe durch 1
veq zu beschreiten is. Nathsamere zu halten sein, er) ein Verfahren der - und völkerrechtlichen Unsere Absicht 1k ir das streliper Gouvernement festen Ueberzeugung entgegensehen faun, die hierselbst beschlossenen es fann dieselben, wenn e® immer geltend machen und herbeiführen,
Weiteres in bishe- versuchi werden oben bezeichnet erhältuissen sur da
Verhältnisse
ten, oder ob Del d vatrechtlichen L cheint aber naci uleyt angedeu in sta Buziehungen in anecrkannier Neblichfeit, i zu erschweren, ZU-
a i p La o c
nach, dem richterlichen D} Die Rechte des strelißer Maßregeln niemals
laufenden Nech- ollten z jedoch chträglichen Ge-
insonderheit der in dem ganleihen, niht aus Kammer zur na
mal das hies ; D / fällig werdenden Staat Gouvernements föónnen Maßregeln der nächsten beeinträchtigt werden, E : N é Rechtsweg beschreiten Errichtung eines Staats-Vertra-
Ne 3 Zollvereines oder des L Modification der Bestimmung, dap auf cin Jahr zu ges [e Aufhebung oder Modification dex Anwendung.
als nach der jeßigen Begründung eine eine Aushebung oder Hoffnung hingeben dc \chehen habe, n ein förmlicher Bedenken vor denje 3 Großherzogthums el nt wünscht lebhaft,
„Wenn man sicz indessen dei : verbundenen “ so treten die er volitischen Lage des Das dortige Gouvernemen?
finden werde, eben erôrterten welche aus d u entnehmen sind. sezlichen Weg in
\olcyen lediglich 11 die Unterzeichnel
eines Gesehes , m Dienste und im Krie( die bewaffnete Macht denselben Gesepen uud Behóö 1
gesammten Nitier - und Laud \têôgebiets stehen soll, nicht in
festen Ueber:eugung, daß jene
der Berufung Ler
c
d1eles Paragraphen verordnet, daß je ckitaats-Beamter oder 1m
Rerfassung be-
rechtfertigen en sie doch nur dr l
einstweilen \uspendirl ¡Un 5 3 Gemeinde-Bürger , Beobachiung und Bewahrung der ht oder beschworen hat , eten-Fammer folgende l die Staatsverfassu e Eiflärung wird oder des beauftragten dem Präsidenten 11 Geseze oder Herkommen
í ven Ansichten A air eiilene! als aleichberech tig! amzuertenne den Anjichten (Youvernemel entgegentrilt,
Tortsezung der noch irgend welchen Erfolg erwarten
) NVerhältnisse- eine andere ware. urde, nicht der Fall und des Staatsgrundge)chzes inefalls gewillsghrt, den
erden tonnte,
Erklärung abzu beobachten und zu räsidenten in die Hände rächtigten und von den Ubrige! mlung abgelegt.
beruhenden Nor mmungen dieses StaatsgrundDge|
Fm Uebrigen behält
insbesondere steht
3 nie genugt w Die hiesigen B s eordnetenversammlung etnen S: des jeyigen unsicheren N cheinen läßt. L ifel gegen dit eben diesem Theile 1n en nur dazu beitragen, das r schon früher vorhandene cktänden der hiesigen i erweitert worden un erscheinen, taß endlic n begründet w daß mit den tungszwoeige füglich früher Ô Grundge|eße® y vorgeshri?
per Regierung angenommen, welcher eine längere (
haus unzulässig el) spruch stehen, werden dem bestehenden Hesezgebung 9 lange das
fassungsmäßigen Wege
iermittelst ausgehoben. Nechtsbestäudig- in allen Zweigen ngster Zeit vorge- Recht8bewußtsein erbliche Riß zwischen ist hierdurch um chtigen als eim unahbh=- Ordnung int
verfügt wird,
verschiedenen Bedeutendes weisliches Bedürfniß lichen Angelegenheite | i : / e Norarbeiten Zur Reorganisation der schiedenen Verwál geschehen kann, bis in Grundlage des | ) g neu geordnet L fung der neuen Abgeordneten- die in dieser Zeit inen solchen Umfang, daß faum Hintanschung der nöthigen Grün
Zeit bis zur gesehzlic E beschassenden Arbeiten i, in welcher Weil feit und Umsicht vo Diese Erwägungen dazu gehongen Pflicht erscheinen. sind sich der | und ermessen richilg Nath auf sich nehmen. ex einschlagenden (irt und können sie daher nichts anderes erbitten, tigen Publica Auflösung vo1
dieselben ohne et werden fonnen,
z-Grundgesecßes n dem Lande gegenüber als eine un-
Nox S 11 » Les ‘ G Berordnunge mit Vendarmen
1 Bedeutung acht worden, wahrscheinlich, um ihn
die Verantwortlichkeit , wiederholte sorgfältige Erwä- aber immer zu demselben Nesul-
Beantragten ? Man versichert, die Regierung have Die
zum Gesandten bei einem der suüdamerikanishen
Die Nathricht , daß Pierre Bonaparte einen siret geohrfeigt habe, wird als unwahr bezeichnetz ( 9 lebhasten Wortwechsel geblieben sein. i
Die Kommission der parlamentarischen Jniltiative einem Vorschlage Darblay?s, wonach
‘ehl Ew, Königlichen
w, Hoheit zur sofor- Verfassung und des Gesezes wegen
chaften hat a ckoolon cine M (Folgen die Unterschristen.) beschäftigte A si dieser Tage mit T belle aller genehmigten Kredite im Sit E damit jedes Mitglied sie nach Belieben zu Die Kommission erklärte den Gedanken für Ausführung, meinte aber, da erforderlich sei. In der Natio
Das Einführu! gs-Geseß zum Siaats Grundgeseße lautet:
F ri gehängt wer Friedr! ch s 2
Rathe zichen
zungssaale auf der Verordnung vom 413. Zuli
eróffneten Abgeorvneten-Ver sey vereinbart, gelobt haben, brin- ß und verordnen, in Ueber-
in Grundlage 314, Oktober v. J Staats-Grundge } und unverbrüchlich zu fentlichen Kennt ni
ß dazu fein Beschluß der Versammlung zogen und [e]
hiermit zur Ö nal-Versammlung hieß es gestern, daß eine Suh-
1881
\cription eröffnet worden sei, um die vorgestrige Rede Ch, Dupin's gegen den Sozialismus in 100,000 Exemplaren drucken un® auf dem Lande verbreiten zu lassen. Dupin der Aeltere war 20n 1 er Rede \o ergriffen, daß er seinen Bruder, als derselbe di
oerließ, mit Thränen in den Augen umarmtke.
Großbritanien und Frland. Vor kurzem is ein amtlicher Bericht welcher genaue Angaben über die 5 während der mit dem 5. Januar Finanzjahre enthält. Fn dem mit Fahre betrug die Einnahme 59,239,415 Pfd. St., und in 2 nen Jahre 58,990,734 Pfd. St. Ertrag des lebten Vierteljahrs is noch
ungefähren Ueberschlag, meint Der Globe, Einkünfte im Vergleich mit dem entsprechenden
gen Jahres einen Zuwachs von etwa 200,000 Pfl Auf die Accise - Einkünfte rechnet der f Vierteljahr 4,300,000 Pfd. St., während
i 402,000 Pfd. St. betrugen. Li
nahme zuzuschreiben , seten haupt sählih Getränke. Vergleiht man ial Der die beiden ganzen leßten ahre, 0 Zeig Accise in diesem Jahre ein bedeutendes Desiz rühre, daß die Entrichtung der 3 2 1401, 1,670,000
4 4 n (2 +t2411itat SZUITUNIG
7 ven ttt DUTr(MCNnii
Woche sind 1530 (F /
ten Frußling welchen gew folgen. Schon jet den Blättern wir giment sicher, da Das alle tief eingreisenden tig vermieden D sind. stehende unD alles noch neue Gesetzgebung Hat di und Staatsleben hervorgebracht, des Fortschritts. Im Finanz=, stark, schr stari rücfwärts. Di einen Rúck\chlag Zunahme von woran die C
M
der Instruction un! stellen die Schuld und übelen Zustände ling eifrigst zu begeg in einer Reihe von nicht gut mach
auc)
ira
ziiplin untern
44
einige gegru nin
eFluchtiinge ein kleines Theater errichtet und ohebue aufgeführt haben. So steht es Einzelnen durch eigene Schuld os man allerdings i Gegnern Der gCgenrar ig Regierung ie Meinung breitet, als ob unter dem
Bolkes bejonders
die zunehmende D [ von LVirth\chWasten herbeigefuhrt
v t «4 «alo l o N (A M L e einer vergleichenden Zujammenleuung ergiebt sich aber,
Ui
terhältnisse zur Bevollerung vier Solothurn unl Waadt zwei- und Aargau anderthalbmal so
«ls Bern, welches 1105 Wirthschasten odex
dirthschaft zählt,
N
Herr de Boni, ehemaliger Botschafter der römischen
hat Bern verlassen und ist nach Lausanne gegangen.
pad Í N ¿2 ) l Dex Beobachter, das Organ der Konjeroaunven, \
V
gen der Militair - Capitulationen eine Art Uebereinftunst ì König von Neapel vor, wonach) dié Schweizer-Regimenter in Frem den = Regimenter umgetauft und die \chweizerischen wie fkantonalen
\
Wappen entfernt würden. Stall der bisherigen Werbbüreaus in den Kantonen sollte darin nur ein einziges unter der Aufsicht des
Bundes bestehen und bis lauf der Capitulationen im Jahrr
1858 fortwerben durfen.
Schweizer Blätter \chrei- Rede von einer Sendung, Bevollmächtigter , um diese hohe Behörde Dem Herrn Daru sei es ge- er das Treiben 1 Anrathen hin lgt, so daß j außen eingetreten je Jriedensfürst zu b T agesneuigkeiten in leßter Zeit
ein außerordentlicher französischer n Bundes-Rathe erhalten k ( zu stimmen. n, dem Bundes-Rath Dé Demagogen , ¿weisungen Ordnung im Innern un®
n Staar zu stehen Üb seien auf sei! und Internirungen erfo Bersöhnung {chweizerisd fabrizirt, währenD in Bezug auf die \chon vor langen Monaten -Behörden eingeleitet wa cher Herr wirklich in der zung zu dem Zwischenträger sischen Ka-
tig werden die
» getroffenen orkchrungen Daru, wenn ein fol nie in direkter Bezie 1 Gesandtschasi und dem franz e Gasthof der Alpen, der- Oberlande, abgebrannt. ganze Gebäude ein Schutt=- in Glarus hat si auch für ank des Kantons Bankscheinen 1m
Vorfchlage
ch beendigten
im Rausche bergeschossen. { allein eine - Gránze stehenden Ober-Lieu=- Stickerin aus dem 6sterreichischen och an dem gleichen
ten Vorarlberg soll
Flüchtlinge inter denselben theinpfalz 115, Hessen 23, Sach- 1ng Rußland 1, Franf- Mecklenburg 1, Kurhessen 1,
badischen Flücht- fung des eidgenössi\hen
Wan ati Ce plomaitMe
Poussin vom 30. Mai
ih sehr hart
u dürfen meinte. iden die amerikanische 136 sischen Agenten das ält endlich
3 in Washington in l August ist von dem Angelegenheiten und an Den
sin mitgetheilt hatte. : den Ton, worin die Note hlgriffc seien aber nicht vorgekommen z übrigens lnioa werde jede recbtlich en Agenten, das Schif} „die 3 franzósischen Tabackshändlers rtete der amerikanische Staats- Regierung begangene Vergehen wieder Regierung
ih Diese Maßregel blos auf den freundschaftlichen einander hoffentlich keine neuesten Nachrichten aus den Vereinigten Staaten nun beinahe beigelegt. r sich ganz zu seinem einen Freund in New= senden Entschuldigungen
‘lauter gewor=- del drohenden Verfall des S haben den hiesigen Kongreß bewo- wh Tarif wieder aufnehmen. hat nur die
durch seine Ausdehnung den
Häfen in Frage zu stellen. x Bravo-Gränze , erlaubte und unerlaubte Vor- vens\{chluß ist am n Bro wnsvil exanishen Hafen Fronton inem anderen Grunde, mexikanischen Küste zu begünsti- mexikanische Gouvernement
eine ausgedehnte
zernement, aus i
Tarif - Aenderungen 1 bewachung Z Es mag sein, ätten, wären ie wirklich ausgeführt worden ; aber begnügte sich mit der Einseßung mehr als 200 U dieser Zollstätten nicht mehr als
s gewirkt 1 e Ausführung unt 1 4 Zollämtern
6stlichen Gränze Gránzaufseher.
der ganzen, und gab jeder Was war das