das Ergebniß dieses Einvernehmens, jo
über : Cn jedesmal getreuen Be-
¿u stehen“; endlich „Uver de : C ex p » Wahrnehmungen,
ie über allfällige jonstige T9! Geh S U: e richt an das Statthalter-Amt zu erstatten.“ Cs scheint angemessen, dicsen Verfügungen gegenuber in Srinnerung zu bringen, daß in i r K! noch Belagerungszujstand herr|cht, daß sich
Luzern weder Kriegs -,/ S Led B D j E / vollständigsten Freiheit erfreut — ur
vielmehr dieser Kanton der die herrschende Partei. “ : j (D. Z.) Der Kanton Luzern trl in neuerer Zeit, wie es scheint, wieder in den Vordergrund: es gährt Dort aus allen Sei- ten, aber noch fragt es sich, welche Elemente der Prozeß ausschei- den wird, die guten oder die s{lechten. Was hier vorgeht, ijt ein Gemisch von Allem. So eben hat der Große Rath wieder zwet Beschlüsse gefaßt. Er hat erstens dië vom Regierungs Rath be- antragte Aufhebung der Jesuiten Misstons Vereine _Ddefretirt, und er hat zweitens, ebeufalls nach dem Antrage des Regierungs-Raths, die Aufhebung derjenigen „Jahreszeiten“, d. h. Seelenmessen, be- {lo}en, welche wegen der Besiegung der Greischaaren in den Jah- ren 1814 und 1845 für die dabei gefallenen Soldaten von Regle- rungs wegen gestiftet waren. Der erste Beschluß wird unbedingte Billigung finden müssen, mit dem zweiten wurde man sich, jelbit wenn nicht seitdem ein vollständiger Umshwung der Linge stattge- f einverstanden erklären, insofern er dazu bei- trägt, das Andenken an etnen Bürgerkrieg aus den Gemüthern zU tilgen; nur dürfte man dann auch umgekchrt erwarten, daß diejeni gen Manifestationen wegfallen, welche von der jeßt herrschenden Par tei ausgehen. Das gleichzeitige Verbot der Privat - Seclenmessen ber für einen in jenen Kämpfen gefallenen Verwandten 1 gera- yranuisch.
funden hätte, ebenfalls
4
DeEzU
(D. Z.) Der Gemeinderath hakt, in keine Pflicht zur Erhaliung der Asyl- 16, Oftober den Beschluß ge][aßkt,
Glarus, 18. Ort Frwägung, daß das Asylrecht suchenden in sich schließe, am
1940
(F. J.) Hier soll ein neuer Jndustriezweig Es bildet sich eine zahl- s zusammenzubringen und welche nach
Genf, 17, D, eingeführt werden, die Seidenweberei. reiche Gesellshaft, um die nöthigen Fond in die Hände von Werkmeistern von Lyon zu legen, Genf fommen werden.
Staaten von Nord-Amerika. New - Die Störung des guten Einverständnisses mit Frankreih erregt in den Vereinigten Staaten noch immer einige Besorgnißz nicht ctwa, daß man an die Möglichkeit eines Krieges glaubte, allein man fürchte eine Unterbrechung des freundschaftlichen Verkehrs, der so lange zwischen beiden Ländern bestanden hat. Aus San Francisco hat man Nachrichten bis zum 18, Au- gust. Das Ergebniß der Goldgrabungen fiel fortwährend jehr glänzend aus ; den monatlichen Ertrag {ähßte man im Durchschnitt auf etwa zwei Millionen Dollars und zweifelte niht daran, daß die Minen in Zukunft eben so ergiebig sein würden. Im Preise tes Goldes oder der Waarcn schien keine Veränderung eingetreten zu sein. Die aus den Vereinigten Staaten Eingewanderten hat- ten den Beschluß gefaßt, denen aus Chili das Goldgraben nicht länger zu gestatten.
Vereinigte Vork, 3: Die,
Meriko. Mexiko, 13. Sept. Die Stimmung der Be
völkerung ist aufgeregt; Gerüchte von einem Regierungswe\el, so
wie von einer bevorstehenden Revolution, sind in Umlauf. Die
¿fentliche Meinung bezeichnet fur den Fall, daß es zu einer Unm ( l D
wälzung kommen jeollte, Sautana als den Mann, welcher die Haupt- rolle in derselben fpiclecn wurde.
Königliche Schauspiele. 2 c
î Donnerstag, 25. Oft. Jm Schauspielhause. 4171ste Abonne=
ments-Vorstellung. Don Carlos, Jnfant von Spanien, Trauerspiel l L
in 5 Abth. , von Schiller.
Vorstellung: {he Oper in 3 Akten, mit Lustspiel, gedichtet von H. S. Kapellmeister Otto Nicolai.
4
Wespe, Lustspiel in 5 Abth., von R. Benedix. (Herr Haase:
Freitag, 26. Oft. Jm Opernhause. 4124ste Abonnements Die lustigen Weiber von Windsor, komisch=-phantasti Tanz, nach Shafkespeare’s gleichnamigen Mosenthal. Musik vom Königlichen Tanz von Hoguet. Anfang halb Uhr. : s Im Schauspielhause. 172ste Abonnements Vorstellung: Dokto
C 9% Adam,
als legte Gastrolle.) Anfang halb 7: br.
in 3 Akten, von D. Kalisch.
Königsfüudtisches Theater. Donnerstag, 25. Oft. Berlin bei Nacht. Pofse mit Gesang
Mit neuen scenischen Einrichtungen
und Couplets.
Monologische Scene mit Ges
Vorhcr: Herr Lehmann.
von Dr. Beta, als Prolog, vorgetragen von Herrn Grobecker.
G vom Theater der Königin in London: Norma,
Freitag, 26. Okt. Berlin bei Naht. Vorher: Herr Lehmann,
Sonnabend, 27. Okt. (Italienische Opern-Vorstellung.) Norm, ver in 2 Akten. Musik von Bellini. (Sga. Claudina Fiorentini, als Gastrolle.)
Meteorologische Beobachtungen.
Luftdruck
Luftwärme -
Abends Nach einmalige
Uhr.
Nachmittags
Ubr. 10
1849. 23. OKTt.
Morgens
G Uhr. | 2 Beobachtung.
o 10,21'’’Par. 341 ,00‘’’Par. 310,87’ ’Par, Quellwäecme T7 " B
-+- 10 F
R. + 10,6" R. -+- fi R. Fluss wärme 6,0° B
Thaupunkt .« « =— 0,7 B —+ 6,9° R. er 0° R. Bodenwärme Dunstsättigung «6 pCt. 73 pCt &9 pCt À usdünstung Weiter trüb, halbbeiter halbbeiter, Niederschlag 0 Wind SW. W. | W. Wüärmewechse +- 1
(Herr Dessoir: Marquis von Posa.) | wWolkazug -
H — S0. — -+ 4,6"
Ç M „E A! a 5 ly t Born 4 | : : L mit Ende des Monats die Berl gung n Unterbringung der Leit | Anfang 6 Uhr Tagesmittel: 340,69'"'Par... -+ 6,9" R... +44" R... 81 pCt. WSW Kanton Glarus zugetheilten Flüchtlinge einzustillen. ¡ Anfang 6 Uhr. j
Berliner Börse vom
94. Oktober.
Eisenbahn-Acticn
Wechsel- Courses | E E l | Brief, Geld | | P ität Jcti Mapitaît. | d | i ] | ; x d | ¿oOT ;- Actie apitat. | . | 7 86 V Fe - Actien. uDitüL (4 S rioTU ails - ACLLeN | F 2 u n 1422 | 1424 | Stamm - Actien | K ap 2 Zs| at : | ¿14 Taute Cours. E 250 Fl | 2 Mt. A 2E] Tages - Cours. Bit e peaaittLAe s dib 1B ; dos mO E S 5 ; | L a | Der Kieinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. | 0-2 ¿® Sümmtliche Prioritäts-Actien weren durc? N | Hamburg «ooooo reren 300 M. | Kurz 1507 150 | in der dazu bestimmiten Rubrik aus«ofillt [2 (2% | jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt | | s : E L 300 Mk | Q L — 1495 | Di- eit 3§ pCt. bez Actien sind v. Slaat gar. jM E E A S R A R E BBRT R ER T E s | 3mm. 6 M i 1,411,800 | 4 Tode eda enoab aro p és a0 00s l Lst. J Mi 4 j s ol! Becl.-Anhalt. , , | l s e ie ee 300 Fr. | 2 Mt 81% | 81 erl. ynh. Lit. A. B. | 6,000,000 5 e E do Hamburg. a O OUOLUOO | 43 O O E E 955 945 do. Hamburg .-..-- | 8,000,000 | 4 [00 Sf 2 Pz, i do. 1I. Ser, | 1,000,000 | 45 Augsbur S C A ESES S 150 #1. | 2 Mit. — I Z5 do. Stettin - Starg. . 4,824,000 j 1 4 1024 bz. e Potsd M agd. E | 2,367,200 | 1 E b 160 Thir. | 2 Mit. 99% | do. Potsd.-Magd... 4,000,000 | 4 |— j 64 bz. Jo: do T STISZ S000 FEODIAA Be ‘ R T 99% 992 | Magd.-Halberstadt .. 1,700,000 | 4 E _ Is da Lit D. 1,000,000 | 5 | Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss. « - 100 Thle. \ 9 Mt ggi | E l eipziger A 230,000 | 4 | 16 | B Ag aaa “ - 80.000 B H E B De R. 9 0 a | 2168; a 68 bz O e S AA N j Fraukfuri a. M, südd. W..-«- 100 Fl. | 2M. p M E | Halle l'hüringer-- ¿s B 3! 91 : Ï s C Magdeh.-Leipziger | 1,788,000 L | Petersburg 100 SRbl.| 3 Wochen | 1065 | 1065 } Cöln-Minden ..-«..- U S Halle - Thüringer... | 4,900,009 45) etersburg - - ] ache 4,500,000 | 4 |— | 505 bz. u # - li i | 3,674,500 | 4Ÿ| | 00, acnen ...e...- Bade Bi 5 5 | 4 Cöln „Minden, ..««« | 3.674,50 | 47 | Inländische Fonds, Pfandbrief-, K ommunal - Papiere und | Bonn - Cöln... ... A000 zl 67 G do. do. | 3,900,000 | 5 j Geld - Course. | Düsseld. - Elberfeld. I 5 Ia 6 Rbein. v. Staat gar. | 1,217,000 | 35| - : | Steele - Vohwinkel L do. 4 Priorität .… | 2,487,250 | 4 | Lt. | Brief, | Geld. Gem. f D a E a E T 00 L S do Stamm-Prior. | 1,250,000 | 4 | 80 E : 6 =2 | | G » ahn 500.00 ‘ EETER E 5 24 K V D | 9 Preuss Freiw. Anl| 5 |106% 106; Pomm. Pfdbr. 35| 99% | — j do. Zweigh h L E 31 | 62 | 106! Düsseldorf-Elberfeld. | 1,000,000 | 4 | E S ; : ZL| 95:2 Obersch]. Lit. À. ..- 2,253,100 | 35 | 05 | 100; G 15 hl. Märkisch. | 4,175,000 | 4 | 93% B G St. Schuld-Sch. |3¿| 894 | 884 Kur- u. Km. de. |32| — P92 F N 9 ) L GL | 103! Niederschl. Märkisch. | 4,1/5,000 | 4 | 425 P ' As N f : ; 4 U O5 Q 11 d ba . . U Ÿ Î 3 | D | 5 (i227 bz S S IIOLÉ [100 Sclilouiveka de B 9 | do. Litt. B A äs o | 3,500,000 | 5 | 1024 bez, Seeb Präm. Sch. N E S 4 10. (35 Os | Cosel - Oderberg ...- | 1.200.000 1 — ¡61 G J 111. Serie | 9'300,000 | 5 | 100% G K. u.Nm.Schuldv, 32| 044 | — 08 | Recclau REEIbDUEZ... LIOO000 I 4 F T San | ‘952.000 | 43| 80 6 ch L f » Lai | amn ‘ ) T 0 d , 2 E c rev ch 1 | DA O | 45 e font, Stadt-Obl. D E A E : | Krakau- Oberschl1.. 1,800,000 | 4 |— |67 bz. u G G 0. N E ig ahr | 248 000 | 5 | 89 G E Os i E E Uu j E do. do. 248,000 | € 509 G. do, do. x7 Q N ? : dor = 132 132 | Berg - Märk. eo. 4,000,000 ‘ "A G ( } o At ] Q h » | 37) 200 { | R Westpr. Pfandbr. 97 30 Friedrichad’or. A 4a | Dancon 5 000 000 L — | 84 1 )DersCNICeSISCNE «e... | d U | ¿el { Aud. Goldm.à 6tI 12 12% | Stargard -Posen «.«.«- 9,000, 22 N Krakau - Obersch] | 360.000 | 4 | Grosshb. Posen do. e 2E ANG, WOLGIL A E s : | A Aa : 1100,000 4 E Tak - . a h A 2 — do : do. 3 90 / Disconto. E E | Br D A “Witt En A A 4 — 1 631 G1 | e Cosel - Oderberg. | 290,000 9j Gstpr. Vfandbr. 3: — S | Magdeb E Steele - Vohwinkel | 325,000 | 5 | L ———————— DERA | do do. 1]. Ser. | 375,000 | 9 | ® . 7 N l 0 k “ D 4 / Ausländische Fonds (Quittungs - Bogen: Breslau -Freliburg ..- | A O08 5 100 B E n ch Berg. -Märk.. „e. | 0,00 5 00 B, Rnss.Hamb. Cert.| § | — | — Polu, ueue Pfdbr. | 4 | — 941% | Aachen- Mastricht „. 2,750,000 | 4 |30 5 | R EA do beillope 3 4.8.) K P | — do. Part. 500 Fl. 4 81 7 81 | | : 1 / | U 2 Se : ; | — Ml Es | P . | usl. Stamm- Aci. S | 2 do: do. 1A 4 t E e L A | Ausländ. Aclien. | Ausl. S1 | N do. Sitezl/ 2. 4A. 4 dis — Iamb, Feuer-Ca.. 35] — | l 5 l s na \ Q” \ s A L do. Staats-Pr. Aul|- — | ; E A A NAA ARAA Qu 1 A iä Altona ¿-.¿. Sp. | 2,000,000 0 | 9 B, 905 G do, do. 5. A4 | D 1 11083 O S 8 O Friedr. Wilh.-NoerdD. 8,900,000 | 4 0D A S A 4 x l Rotterd Fl 6,500,000 | 4 j do, e. Rthsch.Lst.| S |109% 1083 Holl. 254 lut. (24) —, O E | 6 |— 99 E i | 2300000 4 |— | 808 do.Poln.SchatzO.| 4 | 81 815 Kurb, Pr. 0.40th.|— | 954 | Mecklenburger Thir. | 4,300,000 | 4 | a . « 4 . o 1 do. do. Cert. L.A.| 5 935 93 Sardiu. do, 36 F R E E: î | | L : S | D — (, Bad. do. 35 FI. |- 183, us ; 1 e »reuccieschen Bank-Antheilen 984 B dndo:L B R Hs 943; E E | y Schluss Course von Cöln-Minden 94% G von Preussischen Bank t Po! a. Pflbr. a.C-.| “ « 4 - » - \ m u n i . : h! 1061) 2 ec lers gefragt waren Ende der Bör L : ; x ta Me C » der eicten Eisenbahn - Actien b1s zum ck( hluss steigeud. Besond 2 - Die Börse war heute vom Beginn an gunstig gestimmlt und behaupte S O À E S Mindener und Berlin- Hamburger. Staats-Schuldscheine und freiw. Anleihe höher bezahlt. E . - : E _ E 4 N g Typ A y ) (V O0L Gd. Do, a 209 Sl 27 V, 40% (Hld Roggen pr. Frühjahr 45 Ml: Ql, 4% Ge 4 L. N « 4 1 F Se 4 «ch. ., dd f ( . 0D,
Auswärtige Vörsen.
Breslau, 23, Okt. Holländ. u. Kaiserl, Dufaten 25% Gld, Friedrichsd'or 1134 Br. Louisd’or 1125 Br. Polnisches Papier- geld 96 bez. u. Old. Oesterreichische Banknoten 95%—96 bez. u. Br. Staatsshuldscheine 884 bez. u. Gl. Seehandlungs - Prä- mienscheine a 50 Rthlr. 1014 Br. Posener Pfandbriefe 4proz. 993; Gld., do. 34proz. 89% Br. Schlesishe do, 34proz. 945% u. 1 hez., do. Litt. B. Aproz. 98% Br, do. 32vroz. 93% Br. Preu=- ßische Bankantheils-Scheine 98 Old. ; :
Poln. Pfandbr. alte Aproz. 95 Gld., do, neue 4proz 95 Gsd,, do. Partial-Loose a 300 Fl. 110 Old, do. a 500 öl. 81% Br., do. Bank-Certif. a 200 Fl. 174 Br. Russish-Poln. Schaß- Oblig. a 4 yCt. 80% Gld. |
Actien: Oberschlesische Litt. A, 10657 Br., do. Litt. B, 104 Br. Breslau-Schweidn,=-Freib. 79 Br. Niederschles.-Märk. 845 Br., do. Prior. 1022 GOld., do. Ser. IlI. 1014 Br. Ost - Rhein. (Köln = Mind.) 94 Gld. Neisse - Brieg 39 Br. Krakau - Oberschl.
67% — & bez. Friedrich Wilh, Nordbahn 534 — 92% bez.
Leivzig, 22, Okt. Leivz, Leipz, B, A. 146 Gld. Leipz. Dresb, Sächsish-Bayer. 884 Br, Schlesien 91: 305 Gld. Löbau-Zittau L Br. Berlin-Anh. Litt. A. und B, 901 Br., 91 Gld. 97x Wilhelms-Nordbahn 535 Glo,
Frankfurt a. M., 22. Oft,
Br.
zu billigeren haltind. Jn wirkt , übrigen
O esterr, ÿ5proz, 41346 Br., 1313 Gly. 53; Gld., do. 35 Fl. 324 Br.,
Actien etwas besser, als gestern.
Me1iall. 88% Br., 885 Glv.
32 Old.
a 40 Rthlr. preuß, 34% Br., 34% Gl,
Dr. Part. Oblig. 1045 Gld.
G A 408 Br. 1077 Old. | Chemniß - Riesa | Magdeb. Leipzig 207 Gl». | C Altona - Kiel Br. Def. B. A. 118% Bx, Preuß. B. A. 984; Gld. Friedr.-
Ur : Jür mehrere Fonds, na- mentlich alle Oesterr. und Holländ. Gattungen, war die Stimmung an heutiger Börse etwas flauer. Es fanden darin einige Verkäufe Preisen, als gestern, statt. Alle übrigen Fonds preis- Bexbacher Actien wurden verschiedene Cinkäuse be- weshalb deren Cours höher ging, daher blicben auch alle
Bank=Actien Baden Partialloose a 50 Fl. 54 Br., s Kurhessen Partial-Loose s Darmstadt Partialloose »
a O S 25 Br, Tas } Spanien 3proz. inländ. 27 Br., 265 Old. 140 S, 4600 Sl, S7 Br. ol O0. Nordbahn 544 Br., 54% Gld. Bexbach | Köln - Minden 95 Br., 945 Gld. | Wechsel-Cour)e.
Poln. 300 Fl.
8 BVr.,
Loofe Friedrich - Wilhelms- 853; Gld.
Amst. 100 Fl. C. k. S. 1005 By, do: 2M 995 G. Augd- | burg 100 Fl, C. k. S. 119% G. Berlin 60 Rthlr. C, T O. 1055 Br. Bremen 50 Rthlr. in (d. f S. 935 L. Hamburg 00 M B S 885 Br, Do 2 M. 874 Gld. Leipzig in der Messe 1055 Br. London 10 Psd. St, f.S. 1245 Br, 00.
9 M. 1202 Br. Lyon 200 Fr. k. S. 954 G,
Paris 200 Fr.
| x_S. 9525 Gld. Wien 100 Fl. C. M. 20 Fl. Fuß 112 Br., 1115 Gld. Diskonto 15 Br. | Hamburg, 22. Okt, Iproz. P. C. 864 Br. und Old.
| St. Prám. Oblig. 86 Br. E. R. 105 Br., 104 | 84% Br., 844 Gld. Dán. 72 Br. D Br, 84 | 204 By. , 204 Old. Hamburg-Berlin 79% Br., 79s Gl. gedorf 97 Br. Magdeburg-Wittenberge 7 Br., 63% Gld. tona - Kiel 96% Br., 96; Gld. Medlenburg 36:4 Br. u. Gld. Die meisten Fouds und Eisenbahn-Actien waren ist Mehreres umgeseyt worden, | Amdsterdaur, 21. Oft. (Sonntag.) Effekten-Sozietä! 15 Uh Port. 5proz. 32%, 3proz. 342 c. RDEILE Franz. Ob. 3proz. 51, 4, @- E Am heutigen Fonds-Markt ging nur
sehr wenig um,
| Markt - Berichte. Berliner Getraideberiht vom 24. Oktoher. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nah Qualität 54 — 60 Rthlr. s Roggen loco und schwimmend 26—28 Rthlr. pr. Oktbr. j Oftbr. /Novbr. } Novhr. / Dez. |
26 Rthlrx. Br., 25% G.
Met. 23proz. 43!
Gld. Stiegl. Ard. 9 Br., 8 Gld. 3proz- Ber-
Al-
animirt und
r.
P
| | |
Gerjte, große loco 24—26 Kthlr,
» fleine 20—22 Rthlr. Hafer loco nah Qualität 15— N r, Fruhjahr 48 yfd. 165 a 16 Rthlr. 50 pfd. 17 Rthlr.
Rüböl loco 15 Rthlr. Br., 1455 vi rf. » pr. Oktbr. 15 u. 145 Nthlr. verk., 14% S » Dftbr, ¿Novbr, 145 Rihloi Bi 25 » Novobr. / Dezbr. 147, Rthlr. Br., 145 G » Dezbr, /Jan. 145 Nhlre Dl, 145 O,
» S B 1A Br., 144 G. » Febr. / März \ É » März April » Avril Mat 4 Leinöl loco 12% Rthlr. bez. u. Br. » Lieferung pr. Oft. 125 Nthlr. » Nov. /Dezbr. 125 Nihlr: » pr. Frühjahr 11% a 115 Rthlr. Mohnöl 155 a 15 Rthlr. Hanföl 135 F 6 Palmöl 125 Rthlr. E : Südsee - Thran 12% a 12 { Rihir. | Spiritus loco ohne Faß 145 Rthlr. verk, E mit Faß pr. Oktbr, 147 Rthly; verk, u. Br., 5 C » T Nov. / T O 4 N Da, (44% Rthlr. bez. » pr. Fruhjahr 15% Rthlr, bez. u. G,
L _=
Nthlr 144 Rihlr. Br., 14 be 4 Nthlr. bez u, Br,
O IOY% a O
2 15
B E T N C Er E
Mit der heutigen Nummer des Staats-Anzet- gers sind Bogen 171 und 172 der Verhandlungen der Ersten Kammer und Bogen 1413 und 114 der de! Zweiten Kammer ausgegeben worden,
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen e eilage
293.
1941 Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.
Donnerstag d. 25. Dkt.
|
Ann alt, | Deutschland.
Desterreich. Wien. Organisirung des Ministeriums für Handel, Ge- | werbe und öffentliche Arbeiten. | Mecklenburg - Streliß. Neu-Streliß, Bericht an den Groß- | berzog. |
__ Wissenschaft und Kunst. |
Zur diplomatischen Literatur — Preisbewerbung. | 1
Eisenbahn- Verkehr. |
Markt - Berichte.
l
|
|
A Uy ® E j
Uichtamtlicher Theil, |
Deut\chland.
| | Desterreih. Wien, 21, Oft. Der M r für Han- | del, Gewerbe und öffentliche Bauten, Ritter von Bruck, hat in Betreff der Organisirung dieses Ministeriums folgenden Vortrag an den Kaiser erstattet „Ullergnädigster Herr! Das Ministertum, welhes Ew, Majestät ¡nâdigst meiner Führung anzuvertrauen geruhten, umfaßt einen der ig- n Zweige der offentlichen Verwaltung. hm is die Leitung jenes Thei der Erwerbsthätigfeit des Volkes anheimgegeben, welcher seiner Beweg- it und sonstig.n Eigenthümlichkfeit halber am meisten des Schutzes und
iter fördernder Einrichtungen Seiten der Staatsgewalt bedarf, stellung des Wirkungsfkreises und der Geschäftsregelung dies ih den Leitpunft in der von Ew. Majestät verliehenen für das Kaiserthum Oesterreih vom 4, 26 ng bezeichnet îm §. 36, Litt. g und h, den ausgedehnten innerhalb welchem dieses Ministerium für die Wohlsahrt des jener Bürger zu sorgen hat. Vie nun eh1 im Ministerium vereinten Geschäftszweige waren früher E A G E N U R Eg LIE Dereinigung zu ) n 3 möglich , die dadurch zu erreichende gabe von einem höheren Stanvpunkte aufzufassen und die Leistungen in einen engeren gegenjeitiy sörderlihen Wechseloerband zu bringen. Es er- | heischen die ge]eplichen Cinrichiuungen in Beziehung auf Handel und Ge- werbe eine gänzliche Umgestaltung, und die auf die Entwickelungen des Ver- kehrs so mächtig einwirtenden Communications-Mittel eine stete ate gerten Bedürfnissen entsprechende Fortbildung. L E Bedürfnissen zu genügen, insbesondere den Reichsbürgern den Schuß und die F ihrer Erwerbsthätigfeit zu gewährleisten , bildet das Ziel, ; die passende Einrichtung des
chVkg, aus welchem dassilbe ver
von
t nnde
Marz
rderung
welchem unablässig nachgestrebt werden muß;z
y V7
teriums und seiner Organ- ebnet den d möglichst erret werden soll,
chdem ich den Standpunkt bezeichnet, von welchem ich bei Erstattung runterthänigsten Vorschlages zur Organisirung des Ministeriums
cor) " 4 c F e
mögen Cw. Majestät mir gestatten, auf die einzelnen Geschästs- eilungen desselben überzugehen, die dahin einschlägigen Gegenstände zu nen, und die Art und Weise anzugeben, wie, in welcher Verbindung ind durch welche Kräfte die Bearbeitung derselben zu geschehen hat. Die
des Dlinisteriums geht aus der Natur der ihm zugewiesenen hervor; es zerfällt in die Abtheilung für den Handel und die Hewerbe für die öffentlihen Bauten und für die Communicationsmittcl,
jene der diesen Abtheilungen gemeinsamen Hulfs-Anstalten, vereint n der administrativen Siatinik.
die Gewerbe in ihrer umfassendsten Bedeutung veig, auf welchen der Einfluß des M
üuberwachende
t bilden imsteriuums theils
entscheidende oberste |
n de a! leitende, und Neid theils durch Mitwifung und Theilnabme an der Regelung en Verhältnisse sich zu erstrecken hat, Jn den Kreis dieser eschäfte reihen sich die auf inländishe Gewerbe und inländischen Handel in engere1
Ange legenheiten ,
zugecewtejenen
V ù ä LeTT S So Bezug nehmenden mit der dem
Administrationsbereiche
genyeiten 1m
es Bergbaucs und der Montan - Jndustrie, dann der unter die taai8-Monol\ oder die Quellen der indirekten Staats - Einnahmen ge- ihten Verkeh Gegenstände. Diese auf inländische Gewerbe- und Han- dels - A jenheiten bezüglichen Geschäfte in engerer Bedeutung verzwei- n 11h ) in die Regelung der industriellen Betriebs - Verhältnisse überhaupt | irch fcste geseßlihe Bestimmungen, insbesondere durch die Bearbeit |
Finführung eines neuen Gewerbe-Gesepes ; b) ín die Revision der Geseßgebung über Vorrechte der Begünstigungen für neue Cisindungen oder | Unternehmungen ; | c) in eine Revision und Vervollständigung der Vorschriften zur | stellung der gewerblihen Rechte und Pflichten für sämmtliche Abstufungen | bei den verschiedenen Gattungen industrieller Beschäftigungen ; | 1) in die Mitwirkung bei der Einführung eines neuen Handels- und | TBechselrechtes oder bei Abänderung von einzelnen diesfälligen Nechtsbe- | | 1 j | | |
Privilegien außergewöhnliche indu-
stimmungen, die für den Handels- und Gewerbsstand vou Wesenheit sind, zur Wahrung der Interessen der Handels- und Gewerbs-Judustrie ;
in den zuständigen Einfluß auf die Maßregeln der direkten und in irekten Besteuerung der industriellen Beschäftigungen, als: Frwerbsteuer
agewerbli-
Taxen oder sonstige Abgaben für die Verleihung und Ausübung cher Beschäftigungen z
der Geseße und Vorschriften
f) in die Auslegung und Erläuterung “industrie,
n (Bewerbs- und Handelssachen der inländischen Leitung dieses Ministeriums sich erstreckt ;
g) in die Handhabung der die industriellen Gesege und Vorschristen, welche insbesondere die umsangre Abtheilung der Gesuche und Eingaben in Beziehung au) |e triebéberehtigungen oder Befugnisse, dann die unmittelvare, leihternden und fördernden Anstalten in sich faßt.
2) Die Einleitungen und Vorkehrungen zux Erleichterung terung des Waaren-Absayes, zur Ermunterung, Belebung und fortscbreiten den Entwickelung der einheimischen industriellen Thätigkeit, öffentliche Aus- stellungen der Jndustrie-Erzeugnisse, ferner die Einleitungen und Borkehrun- | gen zur Erforschung der auswärtigen industriellen Verhältuisse und der im Auslande hervortretenden wichtigen Erscheinungen , Verb-sser-ngen und Be- | tricbs-Einrichtungen im Gebiete der Judustrie und die Veröffentlichung und | Verbreitung der gesammelten Nachrichten und Aufschlüsse, welce jür die | inländische Jndustrie fruchtb ingend sein können und sie auf der | Fortschrirtes zu erhalten geeignet sind. s |
3) Die in den wichtigsten Handelspläßen als Sammelpunkte sür den | Geld- und Waarenve1kehr erforderlihen öffentlichen Börse - Anstalten und | deren Einrichtung, ferner die damit zusammenhängende Bestellung von | öffentlihen Börse-Agenten oder Wechsel- und Waaren-Sensalen (Mätlern). |
4) Die zu den bedeutendsten Hülfsmitteln der industriellen Betriebsam- | feit gehörigen Assekuranz-Justitute, Circulations -, Kredits-, Leih - und Did- | konto-Anstalien (Banf-Justitute), Sparkassen und Actien-Gescllichaften. | 5) Der zuständige Einfluß auf die Gründung, Vermehrung und die |
auf welche die
B jen regelnden
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diejelben er-
und Erwei-
Linie des
Veränderung in den Einrichtungen der Vorbildungs-Anstalten sür Gewerbe und den Handel (tecnishe Schulen und polytehnische Anstalteu.)
6) Die Gründung, Vermehrung oder Umstaltung von öffentlichen Jn- stituten (Gewerbe - und Handelskammern) mit der Bestimmung, über die Zustände, Bedürfnisse und Wünsche in den verschiedencn Zweigen der va-
terländishen industriellen Thätigkeit genaue Aufschlüsse zu sammeln, diese so wie die Mittel und Wege zum besseren Gedeihen derselben in reife Er- wägung zu ziehen, die Ergebnisse ihres Wirkens uud ihrer Beurtheilungen dur Vorlagen an das Ministerium für Gewerbe und Handel der weiteren Be- nußung zuzuführen und auch nach Maßgabe der in den Vercinsgliedern tonzentrirten Kenntnisse auf die Versügungen der Regierung, die mit der industriellen Betriebsamfkeit im wesentlihen Zusammenhange stehen, über deren Aufforderung rathgebenden Einfluß zu nehmen. Hieran reihen sich die Beziehungen zu den Gewerbvereinen und anderen Privat-Gesellschaften, welche die gleiche Nichtung verfolgen und ähnliche Zwecke zu erreichen sich vorgesteckt haben.
7) Die der Verfassung zeitgemäßer Aufsäße über wichtige im Gebiete der Jndustrie für öffentliche Blätter zur Belehrung gegnung irriger Ausfassung zu widmende Fürsorge.
8) Die vorkommenden Fälle außergewöhnlicher Vorkehrungen in ziehung auf Schoy, Prämien, Unterstüßung oder andere Anliegen cinzelne Tnduftriezweige oder Unternehmungen.
9) Die zu gewährenden Anerkennrngen , Belohnungen nungen für vorzüglih verdienstlihe L.istungen auf dem Felde len und fommerziellen Thätigkeit.
10) Der dem Handelz-Ministcrium zuständige Einfl1ß bezüglich der auf die Beschügung, Bilebung und Erweiterung der Fndustrie und ç entscheide!den Einfluß nehmenden Zollmaßregeln und Zoll-Anstalten,
11) Die Erleichterung und Erweiterung des Waoren - Beifkchrs
-taaten des auswartigen Haudels durch mit 1 ) und Schifffahrts - Verträge) und die lp
züglichen Ueberein-
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des DanuDeis
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(Zeoll-, Handels el
der genauen Vollziehung der hierauf
ransportwescn für den Verkehr zu Lante (abgesehen von später zu erwähnenden Straßenbauten, Post- und Eisenbahn-Arstalten)
auf die damit zusammenhäugenden Weg - und Vrücken-
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und der Einfluß
mauthgebühren,
13) Die Binneuschifffahrt und insbesondere die Dampfschifffahrt au Binnengewässern (mit Ausnahme der in eine andere Abtheilung gei örigen Wasserbauten)z eine besondere Aufmerkjamkeit in dieser Bezichung is der Donau-Dampfichiffiahrt zuzuwenden.
14) Der Schifffahrts-Betrieb aufden Gränzgewässern ot ( dungsstraßen mit benacbbarten und selbs en!fern:eren Staaten unter Ruck- sihtsnahme auf die darüber bestehenden Staatsverträge und die Beziehun-
gen zu jenen Staalen, ferner auf die damit zusammenhängende
asser-Verbin-
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fahrts-Abaaben. 15) Die Negelung der zur shästigungen des S
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See - Jndustrie gezählten gewerblichen Be- Sce-Schiffbaues, der See-Schifffahrt und ter Scefiscbe- rei, die in viele wichtige geseßliche Bestimmungen und Anordnungen sich auflôs. Von besonderer Wichtigkcit ist die Einführung einer allgemeinen Matrikel für den Secdiecr|| in der österreichischen Handels - Marine und die Berbcsserung der Einrichtungen zur Versorgung oder Unterstußung hülssbcs dürstiger Seeleu e aus dem Stande der österreichischen Handels-Marine mit Bedacbtnahme auf die Beischaffung der hierzu nöthigen Geldmittel. Eten so nimmt die See-Dampischifffahrt bei der Wicbtigkeit der damit in Ver- bindung stehenden Juteressen die beständige Ausmerljamkeit und Einwirkung des Handels-Niinisteriums in Anspruch. Es sind ferner hierher zu zählen: die Anerfennungen, Beloiznungen und Auszeichuungen fur außergewöhnliche vrerdienstliche Handlungen und Leist -ngen vou Seeleuten,
46) Die erforderlichen Reform n des politischen Seegeseßes in Schifffahrtssachen und hauptsächlich in Sachen des Seedieustes auf ósterrei- chischen Hanudelsscbiffen, daun die aus diesen geseßlichen Anordnunzen her- vorgehendten Geschästsverhandlungen,
17) Die Mitwirkung zu der Ausbildung des neuen civilrechtlihen Sec- gejezes
18) Die
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Bestimmungen hinsichtlich der Classification der Seehäfen und die zur scepolizeiliden Hafen-Oidnung gehörigen, den Secverkchr wesentlich berührenden Maßregeln, insoweit sie nicht ausschließend die Kriegs-Vla- rine betreffen, ferner die Normen i Beziehung auf die von den Sch!ffffah- rern zu entrichtenden Hafengebühren und hicrin eintretenden Begünstigungen (für die Nationalschiffe uud die begünstgtcn fremden Flaggen), tanu die Bestellung der landes furstlihen Hafenämter, Die Hafenbguten gehören zu den Wasserbauten,
19) Die See - Leucbtanstalten (Leuchthürme), ihre Einricht1 Erhaltung und die dafür einzuhebenden Leuchtgebühren. 20) Die Lootsen - Anstalten, deren Einrichtung und das ihnen vorzu- rende (Hebühren-Ausmaß, »¡) Die Kontumaz - oder Sanitäts - Einrichtungen zur See welche auf den Handelsv rkehr einen wichtigen Einfluß au die damit zusammenhängenden Gebühren-Cinrichtungen, zujtändige Einfluß auf die Errichtung und Einrichtung d Scdulen und Unterrichts - Anstalten ( nautishe Schulen ) um im theoretischen und praktischen Wege für den Seeschiffs- Scedienst auf Schiffen der österreichischen Handels - Marin( Borbildung erwerben zu können, in der neuern Zeit immer wichtiger sih gestaltende und an Ausdehnung zunehmende Zweig der ósterreihishen Konsular-ZJnstitute, durch welche die Regierung Handel und Schifffahrt, dann die Behandlung der österreihishen Staatsangehörigen auf vertragsmäßiger oder völkferrechtlicher Grundlage im Auslande überwacht, ferner die kommerziellen Jnteressen der
bei den fremden Regierungen wahrt und vertreten läßt, alle für sterreih belangreihen Notizen über Production, Gewerbe, Handel, S chifs- hrt, Sanitätszustände und über die darauf Bezug habenden Gesege und
ingen aus sremden Staaten einholt, und denen in See - Konsu- n noch andere wesentlihe Functionen polizeiliher Amtsgewalt, 1 irfischen uberyaupt d conventionelle Ausübung der Civil-Rechtèpflege in Beziehung auf österreichishe Staatsangehörige über
tragen sind.
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Neiche aber
Das Kunsularwesen hat in r Zeit eine höhere Bedeutung und arf ¿dehnung gewonnenz in n diesem Maße muß ihm die Staats- ver die geschärfte Ausmerksamfkeit zuwenden, Es liegt hierzu ein g besonderer wichtiger Grund vor. Der Welthandel beginnt eine seiner
wieder nach dem Osten zu nehmen z; kein Staat ist bei dieser sehr betheiligt als Oesterreich, der gewerbreihe Nachbar der und dcr davon abhängigen Gebiete, Das Gedeihen dcs dortigen österreichishen Handels hängt wesenttih von der einflußreihen Stellung und zweckmäßigen Gebahrung der deselbst vorhandenen, mit bedeutendem WVor- rechte ausgestaiteten österreibischen Konsulate ab, Diese Stellung ihnen zu
ihre Wüiksamkeit für unser n Handel so sörderlich als möglich das Zicl, welchem das Handels - Mininisterium Bisher war die Aufsicht uber das Konsulatswe ( Disziplinaraewalt über dasselbe getheilt zwi- \{chcn dem Ministerium unt tr ester Gubernium. Diese Theilung ec- wi. s sich als hindeerlichz sie muß aufhören und dieser Dienstzweig im Vini- sterium vollständig konzeatrirt weiden. Hier wrden demnach zu behandeln sein, die Geschäfte in Bezug auf die Erricl tung und Beschung von Konsularpo'!en änd Dienstpläyen jeder Kategorie, ferner alle darauf bezüglichen Perjonal- und Disziplinar-Augelegenhciren, die (Held- und Rechnungs{achen mit Jnbegriff der Bestimmungen im Konsular G bührenwesen, die Wündigung der vie- len periodishen und außerpe iocischen Facbhberichte. Ferner gehören dahin die Bewerkstelligung einer besseren Errichtung în der auf 1ür- fishem Gebiete der österreichischen Regierung kontraktmäßig zustehen- den Rechtspflege in Angelegenheiten der österreichiswen Staats-Anget ö- rigenz weiters -die aus der Bístellung fremder Konsuln im öôsterreichi- {hen Kaiseistaate entspringenden Verhantlungen, An diese Angelegenheiten reihen sich die Arbeiten und Zusammenstellungen, um von dem Stande, den Bewegungen und Beschäftigungen derx österreichischen Handelemarine, von
{richtungen endung o
T urfel
ver\chassen, it GENIOUEN, L nachstreben muß. sen u1 die Handhabng der
dem östeireichischen und fremden Seeverkehre auf allen fur Oesterrichs Handel und Schifffahrt bedeutenden Secpläßen aus den einzelnen Be- richten und Auxeweisen der Konsularämter und der inländischen Hafen-
ämter genaue Uebersichten zu gewinnen, und um diese und andere von den Konsular-Acmtern eingescbickie Notizen und Aussäge zu veröffentlihen und benupgbarer zu machen, Endlich is die beabsichtigte Justitätion von Kon-
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1r - Eleven zur Vorbildung für den Konsular - Dienst und das Geschäft besonderen Prüfungen über die Befähigung zu Die geseßlichen und administrativen Bestimmungen über die Stellung und die Wirksamkeit der Konsulate bedürfen, wie die Erfahrung nachweist, einer Reform. Jch behalte mir vor, ein Reglement für den Konsula: dienst alsbald Ew, Majestät zur Allerhöchsten Genehmiguug vorzulegen, an welches, sobald dieselbe erfolgt sein wird, ih neue Amts- Fnstructionen und Vorschriften für die Geschäfts-Manipulation dem Konsn- late reihen werde. Der durch diese Konzentrirung dem Ministerium zu- gehende Geschästs -Zuwachs wird diese Abiheilung ziemlich umfangreich machen.
Hiermit is die Aufgabe dec Geschäfts-Abtheilung für Handel und Ge- werbe bezeicnetz sie best.ht theils in der selbstständigen Behandlung der aufgeführten Gegenstände, theils in der Mitwirkung und der näheren oder feineren Thcilnabme des Handels-Ministeriums , insofern auch andere Mi- nisterien ihrem Wirfungsfkreise nah dabei betheiligt sind,
(Fortsctung folgt.)
ulc er vorzunehmenden demselben anzuführen,
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Mecklenburg -: Strelis. Neu - Streliß, 15. Okt. (N. Str. Ztg.) Nachstehender unterm 13ten d. M. an Sr. Königl. Hohcit den Großherzog abgestatteter Bericht der hiesigen Regie- runas-Mi glieder von Bernstorff, von Kardorff und Piper ist uns ur Viröffenilicbung mitgethuilt worden.
„Ew. Königlichen Hoheit gnädiaster Aufforderung zufolge verfehlen die unterthäni. st| Unterzeichneten nicht, sich im Nachstehenden über den Stand der Verfa} ngs-Angelegenheit und infonderbeit über den nuterm 30. S-p- tember d. J. veröffentlicbten Vortrag des Großherzogli mecktenburg-scwe- rinswen Ministeriums, in Betreff des For1brstandrs der bisherigen mecklen- burgischen Verfassung berich tlich auszusprechen, glauben sich in leßterer Hin- sicht aber auf cine Belcuchtung d-:rjenigen Brhauptungen jenes Vortrages beshränfen zu durfen, welcbe, wenn sie gegründet wären, den von Ew. Königlichen Hoheit Regier ng bisher eingeshlagenen Wg zur Her -eifuhrung der verbeißenen Verfassungs- Nefoim als u. geeignet und unrichtig erscheinen lassen müßten.
Jn dem gedachten Vortrage sind uamenilih folgende Säyhe aufgestellt und zu beweisen vertucht :
1) Nitter- und Landschaft haben auf das Recht der Landesvertretung
auf dem Frühjahrs - Landtage 1848 definitiv zu der Folge verzichtet, daß fünsttz nur gewählte Repräijentanten die Stände - Versammlung bilden, die gewählte Abgeordneten - Kammer war daher die wahre
Landesrepräsentation. Die von Ritter- und Landschaft gestellten Bedingungen sind resp. erfullt, oder doch deren Erfullung für die weitere Entwickelung der Verfassung gesichert worden Das Leztere steht dem Ersteren nah Lage der Sache gleich. 3) Die Union hat keinen wesentlicben Jnhalt mehr, is daher nur noch ein Name und kann nach dem ganzen Verlaufe aller staatsrechtlichen Verhandlungen der Nechtsgultigkeit des diesseits (sc{werinscherseits) verzinbaiten Staars-Grund Geseyes nit im Wege stchen. ad 1, Abgesehen davon, daß der sub 1 aufgestellte Say mit dem sub 2 ausgesprocbenen in Widerspruch zu \trhen scheint, weil von einem definitiveu Verzichte der Ritter - und Landschaft auf dem Frübjahrs - Landtage 1848 nicht füglicb die Rede sein kann, wenn dabei noch Bedingungen gestellt sind, wird derseibe durch die Verhandlungen des Landtages von 1848 widerlegt,
Es is} hier davon .a'8zugehen, daß in der mecklenburgi chen Verfassung feine Bestimmung "numstößlicher feststeht, als die, daß in allen UAngeleg n- heiten, wobei die Girechtsame der N'tter - und Landschaft beruhrt werden,
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oder wo deren Minderung oder Abänderung zur Frage stehen iollte, lan- desherrlicherscits ohne ausdriüdliche ständishe Bewilligung nichts verfügt
werden darf (§§. 194, 198, 199 des Landesvergleiches). Darum fann es nicht releviren, daß in den landesherrlichen Piopositionen zu dem Frübjahrs-Land- tage 1848 von der Ansicht ausgegangen war, daß die bisherigen Stäude sofort und definitiv auf ihre Landstandschafts- Necbte verzibten jollten. Es fommt vielmehr da:auf an, inwicfein die Lant stände auf diese Proposition eingegangen |jind,
Die hierher gewö cllen aus den ständischen Ecllärungen, welche in dem beztelten Vortrage des s{weriner Miuisteriuums meist nur ertraktive und außer ihrem zu einer ganz verschiedenen Auslegung führenden Zusam- nenhang angeführt sind, finden sih in der ständischen Erklärung ad caput vom 16, Mai 1848, welche auf den 4ten Kommittenten-Becricht zub 2, sub 4 bis 10, Bezug nimmt, wo zwar ; i
„im Allgemeinen und unter gewissen Vorausseßungen die Bereitwilligkeit der Stände ausgesprochen is, dem Rufe der Landesherren und den An- forderungen der Zeit zu folgen, und demgemäß ihre bisherigen grund- gesezlichen Landstandschaftsrehte zu der Folge aufzugeben, daß titnftig nur gewählte Repräsentanten die Ständeversammlung bilden,“ indessen von Seiten der Stände einestheils kein sofortiger und definitiver Verzicht ausgesprochen, vielmehr derselbe an verschiedene Bedingungen und
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Voraussezungen geknüpft, und anderentheils sogar ausdrücklich in Ansehung des Zeitpunktes, wann die Auflösung der Nitter- und Landschaft als politisch be- rechtigter Corporationen zu geschehen haben werde, ständischerseits erklärt worden 1]f: „daß jener Zeitpunkt der Vereinbarung zwischen den Landesregierungen und den neuen Landes-Repräsentanten zu überlassen sei, dergestalt, daß jene Auslösung erst in dem Augenblick eintrete, wo ín Folge ciner sol- chen im Wege der neuen Verfassung erfolgten Vereinbarung die Landes- herren die Ritter- und Landschaft als politisch berechtigte Corporationen für aufgelöst erflären,“ 7
Diese in den Landtagsabschieden mit namentlihem Bezug auf den vierten Kommittentenbericht landesherrlich approbirten Erklärungen seyen also fest, daß die Ritter- und Landschaft nicht eher aufgelöst werden durfte, als bis die von ihr gestellten Bedingungen erfüllt waren und bis im Wege der neuen Verfassung eine Vereinbarung zwischen beiden Landes-Regierun- gen und den neuen Landes - Repräsentanten über den Zeitpunkt der Auflö- sung erfolgt war. Konnte nun auch der gewählte Ausdruck zu dem Zwci- fel Anlaß geben, ob hiernach diese Auflösung vor vollständigem Zustande- fommen der neuen Verfassung zulässig war oder nicht, so is doch so viel gewiß, daß jene Vereinbarung über den Zeitpunkt der Auflösung zwischen den bezeibneten Paciszenten bisher nicht stattgefunden hat, und daher die Ritter- und Landschajt noch rechtlich for!dauert, Die in dem mehrgedachten Vortrage dcs s{hweriner Ministeriums vom 30. Sept, d. J. aufgestellte Unterscheidung daß die Nitter- und Landschaft in Folge der Verhandlungen des Frühlings- Landtags von 1848 nur noch mit ihren administrativen Befugnissen bei Bestand geblieben sei, dagegen aber auf das Recht der Landes -Vertretung sofort und definitiv verzichtet habe, findet sich in den ständischen Erfläzu1gen nicht einmal implicite ausgesprochen, und doch mußte hier, wo es sich um einen Verzicht auf Rechte handelt, ein solcher bestimmt und gusdrücflich ausge!prowen jen.
Jn Ucbercinstimmung mit solcher Avffassung is denn auch die Landes- V'rtrelung von der Ritter- und Landschaft noch nach dem Frühlings-Land- tage von 1848 ausgcübt und von beiden Regierungen vollständig anerkannt,
Unstreit:g i nämli unter Landesvertret-ng hauprsäcblib das Nicht der Steuerbewilligung und das Necht der Konkurrenm bei der Gescigebung zu verstrhen. Ju beiderlei Hinsicht sind die bisherigen Stände noch nach dem Landtage von 184% und noch nach Erlassung dis provisorischen Wahl- gesezes zur B rufung einer ve einbarenden Abgeordncten- Kammer wirksam gewesen, indan dieselben durch ihren engeren Ausschuß nit nur auf Antrag der Regierungen bisher ausscbließilich alle Landcssteuern bewilligt, sondern auch bei Eilassung von Gesgen fonkurrirt baben, wir solches namentli aus der mecklenburg- schwerinschen Verordnung vom 10. Oktober 1848 und der mecklen- burg-firelißschen Verortnung vom 6, Januar 1849 wegen Einführung allgemeiner Wehrpflicht und wegen Aushebung der zur Verstäkung der deutschen Streit- macht erfordeilicbden Mannschaft hervorgeht, Jn beiden Verordnungen ist ausdrütich erwähnt worden, daß sie nah vcrfassungsmäßiger Berathung mit dem engeien Ausschuß der Ritter- und Landschaft etlassen_ wü:den, mif welcem beide Regierungen tieieryhalb auch unmittelbar vor Erlassung dex fraglichen Gesiße näher verhandelt haben,