1849 / 294 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Die mecklenburgische gemeinsame Abgeordneten-Versammlung is dagegen in Gemáßheit derx Verhandlungen des außerordentlichen Landtages und nach der ausdrücklichen Bestimmung im §. 1 des hier unter dem 13, Juli 1848 erlassenen provisorischen Wah ge)ezes nur zur Vereinbarung der Verfassung berufen, wogegen das Rechtder vollen Landesvertretung jener Bersammlung weder durch ein Geseg, noch sonstdurch einen legalen Aft übertragen ist. Freilich ist bei den Verhandlungen mit derx A bgeordnetenversammlung die Gränze, welche Geseze als mit der Verfassung in Zusammenhang stehend betrachtet werden fonnten, nicht scharf gezogen und inne gehalten, weshalb auch von dem engeren Aus- {uß der Nitterschaft gegen die Gültigkeit verschiedener mit dex Abgeordne- ten - Versammlung vereinbarter Geseze protestirt und darüber selbst bei den Gerichten Zweifel entstanden is , indessen steht rechtlich so viel sest, day diese Versammlung das Recht der vollen La s - Vertretung nicht haben sollte und nicht gehabt hat, dasselbe vielme der Ritter- und Landschast rechtlich verblieben i, so daß mithin der Beweis des zub 1 hingestellten Sayzes nicht als geführt anzusehen M :

1d 2. Ob die von Ritter- und Landschaft gestellten Bedingungen resp, erfüllt oder doch deren Erfüllung gesichert sei, wie solches in dem schweri- ner Ministerial-Vortrage auseinander geseßt wird, darf hiernah auf sich be- ruhen bleiben, indessen is, so viel wir wissen, die von den cktänden bedun- gene ausdrüclihe Anerkennung seitens der Seestädte bisher nicht erfolgt, / d 3, So viel die Frage Uber den Fortbestand der Union anlargt, so is der Ausdruck ,, lnion““ bisher vielfach in einem verschiedenen Sinne gebraucht worde1, daher es uöthig is, zuvörderst die Bedeutung festzustellen, in welher man von der Union sprechen will, W von der Union der medlenburgischen Ritter- und Landschaft d so is darunter dieje nige Landesgrundgeseßlih festgestellte VBerbi der mecklenburgischen Ritter- und Landschaft aller einzelnen Kreise und Provinzen zu verstehen, wonach dieselbe als ein ganzes, unzertiennliches politisches Corpus angesehen und in unverrückter Gleichheit an Rechten gelassen werden soll, Vermöge dieser

lenburgischen Landesherren al:

Union steht jedem einzelnen der beiden meck

t dem vollen Rechte der Landesvetretung bekleidetes Corpus nur die ge)

iter- und Landschast beider Mecklenburg als ein Ganzes gege er, und wenn auch die Nitter- und Landschaft jedes einzelnen Land er einzelne besondere Angelegenheiten des einen oder anderen Landes nvocationstagen 2c, verhandeln darf, so is doch in solchen Angelegen! ten, welche die Verfassung und Geschgebung betreffen, nur die gemeinsame Ritter- und Landschaft beider Mecklenb fompetent. Dies oder Verbindung unter der gesammten mecklenburgischen Nitter- und Landschaft muß ofenbar so lange foridauern, als die Ritter- und Landschaft selbst fortdauert, da diese lehtere in keiner Weie Zustimmung zu der Auflösung der unter ihr verfassungsmäßig | Í ] l zu ihrer Zerlegung in einzelne Theile, welche für sh die Rechte des Ganzen nicht erlangen fi 1 offenbar eine Auflösung dieser Union nur geschehen k beiden Landesherren die gesammte Ritter- und Die Frage, ob die Union in diesem Sinne fortdauert

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Frage zusammen, ob die Nitter- und wenn in den Landiags-Verhandlungen davon

suchen wolle, sih über die Fortdauer der Unio1

Ausdruck nur uneigentlih dahin verstanden

unter der Ritter- und Landschaft fortdauern j

den wolle, mit dem Aufhören der ‘bisherigen

liche Verbindung beider Mecklenburg in ähnlicher, als der bisherigen Weise zu gründen, Aus diesen Gründen wurde es denn

auch verfassungsw1-

stellten An-

ordneten-Ve

drig gewesen sein, wenn dem mecklenburg \chwerinscherseits irage gemäß, diesseits die Zustimmung zur Auslösung der sammten mecklen urgischen Ritter- und Landschaft bejtehenden ben worden wäre, indem es an der desfallsigen ständischen feblt. Insofern daher der Sah sub 1 nicht richtig ist, kann auch der zub 3 nicht als zutreffend erscheinen,

Bei dieser Auffassung von der Lage der V die Verhandlungen mit der gemeinsamen Al verheit auch in Folge deren offenbaren Bestrebens, die hiesigen Landes aufzuheben, und dasselbe mit Mecklenburg- Schwerin mö0og- lihsst zu verschmelzen, gescheitert waren, der Weg, welchen die diesseitige Ne- gierung zur Erreichung des mil allseitigem Cinverstandn1þ festgestellten Ziels zu verfolgen hatte, bestimmt vorgezeichnet, Ein von de1 ösfentlichen Del- nung vielleicht hier und da gewünschtes Vorschreiten mil Verlassung des Rechtsweges durften die unterrhanig]t Unterzeichneten nah Pflicht und Ge- wissen mit Rücksicht auf- die traunge Verwirrung und Unsicherheit der öf- fentlichen Verhältnisse, welche daraus fur alle Zukunst zu besorgen stand, Ew. Königlichen Hoheit nicht vorschlagen, und die Allerhöchste Zustimmung dazu nicht erwarten, Eben so war eine Berufung einex neuen vereinbaren- den Abgeordneten - Versammlung nah dem provisorischen Wahlgeseße vom 13, Zult v. Z., zumal solches eine gemein}ame Abgeordneten-Bersammlung für Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Streliß voraussegt, auch nach Ansicht des Großherzogl, mecklenburg - schwerinschen Gouvernements, recht- lich und politisch unmöglich, baher nur in einer weiteren Verhandlung mit den bisherigen Ständen das einzige legale Mittel gefunden werden fonnte, um die beabsichtigte Verfassungsreform zu bewirken. Da aber hierzu die Mit- tvirkung des Großherzogl. mecklenburg-s{hwerinschen Gouvernements erforderlich war, so wurden dieserhalb sofort, nach Auflösung der Abgeordnecten-Versamm- lung, mit demselben Verhandlungen eingeleitet und nach einer kurzen Zwischen- verhandlung mit dem engeren Ausschuß der Stände, wobei dieser sich dahin er- klärte, daß die Verhandlung über ein neues diesseitiges Wahlgeseß lediglich vor einen allgemeinen Landtag gehöre, bis in die neueste Zeit lebhaft fort- gesczt, Es stellte sich dabei die Differenz entschieden dahin heraus, daß \hwerinscherseits das diesscitige Verlangen , wegen Berufung eines Land tags abgelehnt wurde, weil man davon Vertoirrungen in Bezug auf die mit der Abgeordneten - Versammlung vereinbarte Verfassung besorgte, wogegen hiesigerseits die von dort her verlangte Zustimmung in die Auflösung der zwischen Nitter- und Landschaft bestehenden Union abgelehnt wurde, weil man dies Verlangen nah obiger Ausführung sür verfassungswid- rig hielt, Da sonach mindestens in leßterer Beziehung von einem Transigi- ren nicht die Rede sein konnte, so blieb nur die Erledigung der Differenz durch höhere Entscheidung übzig, als wozu, nahdem auch die von hier ge machten Vorschläge wegen zu veranlassender schiedsrichterlicher Vermittelung des Verwaltungsraths oder Bundesschiedsgerichts von shwerinscher Seite abgelehnt waren, die erforderlichen Einleitungen, wie Ew, Königlichen

Hoheit bekannt is, getroffen worden sind. Dle unterthänigst Unterzeichne- ten halten das an das Großherzoglih medcklenburg -schwerinsche Gouver-

nement gestellte Verlangen wegen Mitwirkung zur Berufung der

R E T E BET f

H ú d | 1848 abgehaltenen Volfksversammlung ehrenrührige ekannima U Ungen. | ckchmähungen gegen des Köntgs von Preußen Ma-

Í jestät ausgesprochen, endlich 1) zum Juli 1848 Wache in der Georgenstraße zu Berlin die ver-

[531] Erledigter Steckbrief. c) am 26, Der am 17ten d, M. hinter den Schiffer Johann Friedrich Linde erlassene Stec{brief is durch Ver- hastung des Lincke erledigt, Berlin, den 23, Oktober 1849, Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz, Abiheilung für Untersuchungssachen. Deputation 1X. für Voruntersuchungen.

[530] Soil Eli {U

Der in der Untersuchungs\ache wi L (4 Siegfried Ludwig Eichler, SE At 0s, Mi Sis bürtig, auf den 17. November c. äybétaumie Nubien» Termin wird aufgehoben.

Der genannte Dr. Eichler is dur die Beschlüsse ves Anklage - Senats des Königlichen Appellationsgerichts zu Berlin vom 19, Mai und 30, Juni 4849 wegen versuchten Aufruhrs und wiederholter Majzjestäts - Belei- digung in den Anklagestand verseßt, indem er beschul- digt wird: /

a) im November 1848 eincn Aufruf für den soge- nannten Kreis-Ausschuß der Märkischen Demokra- ten verfaßt, dessen Vervielfältigung und Verbrei- tung durch Schrift und Drudck veranlaßt;

b) bei Gelegenheit einer zu Meiseburg am 25, Juli

gen Termin auf den 2.

zur festgeschten

[259 b]

sammelte Volksmenge zur Befreiung von Gesan- genen aufgefordert und dergleichen Aeußerungen bereits bei dem Transporte der Gefangeneu nach der Wache gemacht zu haben,

Zu seiner Vernehmung haben wir einen andertvoeiti-

im Gerichts-Gebäude, Molkenmarkt Nr. 3, anberaumi, und laden denselben dazu mit der Aufforderung vor, Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gerichtshose \o zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, und unter der Verwarnung, daß im Falle seines Ausbleibens mit der Entscheidung in contumaciam verfahren werden wird, Berlin, den 9, Oktober 1849,

Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz,

E Abtheilung für Untersuchungësachen,

Deputation 1. für Schwurgerichtssachen.

0 Sia Ci Demnach bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen

1942

mecklenburgishen Häusern beste-

Landstände in den zwishen beiden henden Verträgen und der Landesverfassung völlig begründet, indem hon bci der Theilung der mecklenburgishen Lande unter die jeyt regierenden Linien im Artikel 8 des hamburger Vergleichs festgeseyt ist, daß, wenn die Nothweudigkeit der Berufung eines Landtags oder gemeinsamen Convents vorliege, alsdann mecklenburg -shwerinscherseits die Convocation veranstaltet werden müsse, worüber in dem Erläuterungsvertrag von 1759 weitere nähere Bestimmung getroffen is. Die Nothwendigkeit der Berufung der Ritter- und Landschaft wird aber bei der im Vorstchenden enthaltenen Auffassung nicht zu bezweifeln sein, nachdem in Uebereinstimmung beider Lan- desherren und der Stände beschlossen is, daß eine auf dem Repräsentativ system beruhende Berfassungsreform bewirkt werden soll, und nach jeziger Lage der Zckache die dazu erforderlichen Uebergangsmaßregeln in legaler Weije nur durch Verhandlung mit den Ständen festgestellt werden könne,

Jnmittelst und nachdem dieser unterthänigste Bericht im Uebrigen vollen- det war, ist die Mittheilung von der in Schwerin erfolgten Publ cation der Verfassung und der ohne diesseitige Zustimmung vorgenommenen Aushe- bung der Landstände und des engeren Ausschusses 2c. hierher gelangt. darin gegen Eure Königliche Hoheit liegende Rechtsverlezung bedarf nach befanuten Verträgen und Grundgeseßen keiner näheren Nachweisung, und erlauben wir uns nur die Hinweisung darauf, daß jene Landstände auch die zur Zeit noch rechtmäßig bestehende Repräsentation des hiesigen Landes bilden und der engere Ausschuß als verfassungsmäßiges Organ der cktände auch für das hiesige Land fungirt, mithin durch jene Maßregel, wenn dieselbe in Wirksamkeit tritt, die Verfassung des hiesigen Landes umgestoßen wird. Da Eure Königliche Hoheit Sich nicht entschlicßen werden, in nach- träglicher Zustimmung zu jener Thatsache den bisher inne gehaltenen lega- len Weg zu verlassen und damit die weitere Entwickelung der staatsrechtli- den Verhältnisse des Landes auf den traurigen Boden der Rechts- und Ver fassungsve1lezung zu stellen, wodurch selbige fortdauernder Anfechtung selbst der Annullirung durch die zum Schuße des Nechis im deutschen Neiche bestehenden Jnstitutionen und der Nichanerfennung seitens der Gerichte aus8ge- sept würden, so bleibt nur, so \{merzliche Empfindungen dabei auch her- vorgerufen werden, die Fortsegung der Einleitungen zur Beschreitung des Reichsweges übrig, ist die Lage des Landes durch die Wen- dung, welche die Verfassun genommen, eiue außerordentlich schwierige geworden, Die öffentliche verlangt dringend nach der verheißenen Verfassungs-Reform, und die derer, welche dabei die Nothwendigkeit legaler Grundlage die Mitwirkung der bisherigen ) Nepräsentation zu der Verfassungs-Rcform a1

} râ/ ( ¿geschlossen ist groß, auch wird es nicht an folchen fehlen, welche d der Festhaltung an Red legaler Grundlage als einen zur Zurücknahme gemachter Verheißungen und zu1 Reaction Entwickelung der Staats-Organisation darzustellen, und dadurch denheit, Mißtrauen und Auflehnung zu verbreiten suchen werdenz 1ndc| bleibt auch in den schwierigsten Verhältnissen das strenge Festhalten an der des Rechts und Geseyes die stcherste Nichtschnur , wahrend die zwecfmäßigkeits - ' zu dessen Beiseiteseßung auszu

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Werth als praktishes Han diplomatischen

Dingen schnell,

aratter, Vehalt und i s aumiel An gemein anerfannt und jene

der Gegenwart macht es Jedem, der 1n und mit Leichtigkeit unterrichtet sein will, so unentbehrlich, wiß der weitesten Verbreitung zu erfreuen hat,

Femehr sich das auf Staats-Ulten und Verträge gegründete der Divylomatie und der Zeitgeschichte der Gegenwart nähert, desto mehr gewinnt es natürli an Neiz und Junteressez und cben deshalb dürfte der vorliegende Band, welcher das Werk für jeßt adscchließt, ganz besondere Th den, Er beginnt mit dem Jahre 1839, geht also nicht über das leyte Jahrzehnt hinaus, unv führt den diplomatischen Weltverkeyr bis zu dem Fahre 1847 herab, also bis furz vor die dentwurdigen Zeiten, in der Geschichte IVie in den früheren Bän=-

Brauchbarkeit bei dem 1

diejen daß es sich

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cktudium

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lnahme fin-

Furopa's fortan eine Epoche bezeichnen werden, den, sind indessen auch hier gelegentlich historische Rückblicke eingeflochten worden, welche um so s{häßenswerther snd, weil sle ganz dazu geeignet cheinen, das reiche diplomatische Material über gewisse Punkte zu über- ichtlicher, tonzentrirter Darstellung und Anschauung zu bringen, was na mentlich für den praktischen Diplomaten von IBichtigkeit is. Jun dieser Beziehung sind in diesem Bande namentlich zwei Gegenstände hervorzuhe- ben, nämlich 1) eine gedränzte diplomatische Geschichte des deutschen Zollvereins, von S. 224 an, und 2) eine Uebersicht der Verhandlun- gen und Verträge, welche die A b\chaffung des Sklavenhandels zum Zwecke hatten, von S. 426 an, Ein alphabetisches Verzeichniß derx Staaten, deren Verträge in dem Bande gegeben werden, am Ende des ben, dient wesentlich dazu, sich bei der Masse des Steffes schnell zu or tiren und über das Ganze einen chronologishen Ueberblick zu gewinnen Der gewiß vielfach gehegte Wunsch, daß dereinst eine Fortsezung nicht aus bleiben möchte, dürfte die beste Anerkennung dieser durch Zweckmäßigkeit der Anlage und Tüchtigkeit der Ausführung gleich ausgezeichneten Ar- beit sein,

an

Stadt Niga seit längerer Zeit sich Besten der seit dem ckóhne des weiland

Buchen, alias Buch,

Abends vor dcr Constabler

Gebrüder Johann Heinrich lias Buch, S.-R. 111553 zum Besten des \{hollenen Jacob Kruse, storbenen Liggers Peter Februar 1850, ora 9, geb. Ohsoling, in den

Ehe

4

Stelle 203 z

zum Besten des seit dem

zum Besten des seit vielen

verstorbenen Gärtners Johann 126 3

abwesenden Elisabeth Kayser,

folgende Geldes in deposìto asservirt befinden, namlich:

Jahre 1798 verschollenen Zimmermanns Johann Adam und dessen gleichfalls verstor- bener Ehefrau Sara, geb. Kronwaldt, i und Andreas Buchen,

schon vor dem p eines Sohnes dcs vel Kruse, dessen Wittwe Liese, Fahren 1774, 1780 und 1787 {hon in die zweite, dritte mit den Liggern Martin Kaubert, Zol Heinrich Sperling und Paul Uder getreten, S.-N,

Jahre abwesenden und damals angeblich in Lübeck sich aufgehalten habenden Ca:1 Gustav Kalning, eines Sohnes des bereits im Jahre 1769 verstorbenen Brauers Johann Kalning und dessen gleichfalls ver- storbener Chefrau Heowig, geb. Kruse, Fahren eines Sohnes des

Johann Nicolaus Wassilewsky 6 es de i Wassilewsky, S.-N,

zum Besten der seit dem Jahre i ; G alias Kevyser, einer

Preisbewerbung.

Zum Beiveis, daß die Pflege der Kunst ín den Vereinigten Staaten von Nord - Amerika uicht so vernachlässigt wird, als man gewöhnlich zu glauben geneigt is , theilen wir nachsteheades Cirkularschreiben der Pen - \sylvanishen Akademie der schónen Künste mit, welches auch in anderer Beziehung für unsere Künstler nicht ohne Interesse sein dürfte : An die Künstler: Die Direktoren der Pensylvanischen Akademie der \chónen Künste, welhe ihre Ermuthigungen einheimischer und fremder Künstler von Verdienst auszudehnen wünschen, haben beschlossen, folgende Preise oder Geldsummen zur Disposition von fünf kompetenten Zckchicdsrichtern zu stel- len, nämlich:

einen Preis von 7509 Dollars *), cinen anderen von 500 Dollars, und einen dritten von 250 Dollars.

Einer oder mehrere dieser Preise werden respektive denjenigen Künstlern zuerkannt werden , welche sich um dieselben unter folgenden Bedingungen bewerben :

1) Das Werk soll aus einem Gemälde besiehen, das einen histori- sen, cinen dramatischen oder einen Gegenstaud aus der heili *nbalte hat; die Größe darf nicht geringer sein , als

an die Akademie abzuliefern am oder vor dem 10

Schrift 10 ou: es in April 1850,

2) Die Schiedsrichte1 R E

gen zum

0 zu

die Mehrheit derselben haben zu bestätigen daß das Werk, dem r Preise zuerkennen, nach ihrem Urtheil ein Darstellung von Verdienst und des zuerkannten Preiscs würdig i, Du die Auszahlung de as Gemälde Eigenthum der Akademie,

3) Einer der Schicdsrichter soll in Boston, einer in Philadelphia und einer in Baliimor e diese vier sollen einen fünsten wählen,

4) Der Transport der Gemälde, sowohl hin nach der Akademie als auch (im Falle der Rückgabe) zurüd an die Künstler soll auf Kosten der Akademie geschehen, Wünschen diejenigen Künstler, deren Produkte keinen

Erfolg g:babt haben, daß dieselben zum Berkaus bleiben, so wird man er Künstler, gut aushedben u

einer in New-York

vohnhaft sein; unt

vf 14 ohne Vergütung oder Unkosten auf Seiten d ih alle Mühe geben, sie vortheill aft zu veräußern

Die Direktoren behalten sih das Recht vor, Gemälde zu vertwersfer welche nit von wirklichem Verdienste sind, ohne sie dem Urtheil der Schieds ridter zu unterwerfen,

Direktoren Geldsummen

seßen ferner

tonfurricenden en und nicht weniger

es Direftoriuums

(58.900

605.000 O) Summa ) n des Jahres 1848 Perjonen 9

t 590,004 3 SOU,

Gúüter-Tra1

S L, D 4

T : ac

Ca) 4 49 F 54 L eslau, O

2, 684 Sgr. E

Roggen Gerîte Hafcr Kleesaat fest,

Di O L

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vegeven., i {chi

M f T I SERCM E fili. S Ut A H M I O E “P 12384

Tochter der zuer ml ahn Bruttel, in zwette Ebe mit dem Liggel1 )einrich Kayser oder K und in leßter Ehe mit dem Ligger Jahn Ojeling verbeirathet gewesenen Elisabeth Liese, gel Silling, S.-R. 468, obne daß die resp, Juteressen ihre desfallsigen Gerecht same wahrgenommen oder sih zum Smpfange gemeldet haben als werden von dem Waisengerichte der Kal- serlichen Stadt Riga - vorbenannte Verschollene oder im Falle ves etwanigen Ablebens derselben, deren ehe- lie Descendenten oder anderweitige Erben und Erb nehmer hiermit aufgefordert, in Zeit von achtzehn Mo- naten a “dato und spätestens den 23, März 41851 entweder in Person oder durch gehörige Bevollmäch tigte vor besagtem Waisengerichte zu erscheinen und si) 4d causam gehörig »u legitimiren, unter der Verwar- nung, daß im Nichterscheinungsfalle benannte Verscbol- lene für todt erflärt und das hierselbst zu ihrem Besten asseroirte Vermögen ihren Erben, sofern dieselben als solche sich zu legitimiren im Stande scin werden, aus- geantwortet werden solle, Leytere aber, wenn sie in der anberaumten peremtorishen Frist sich nicht gemeldet ha- ben würden, mit allen Ansprüchen an sothanes Vermö- gen für präfludirt erachtet werden sollen, worauf sodann mit selbigem den Gesehen gemäß verfahren werden wird, Riga, den 28, September 1849, 1796 von hier L A Ct), Imp Civ. Reg Jud pupill, Secrs,

oder

nämlich der

Jahre 1813 ver-

und resp. Lierte Johann

1772 von hier

S.-R. 17915

verschollenen

Das Abonnement betrágr: 3 Kthlr. für 4 Jahr. 4 Rthlr. - 5 Jahr. S8 Kthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohue Preis- Erhöhung. Bei cinzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Alle Post-Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin dic Expedition des Preuß. Staats- Anzcigexs : Behren-Straße Ur. 57.

294, 1849.

UNEDET-OGZC A ]GEUEN EDTLANZE BEDN LMTSCEE T S S S E Ö S F D E MISGOL E PSSST A H LEDEKURE T S D CHSEZH L HE-ECLOEPFT S WEE T WZEKCEI S A T Ch deb ew Cz N E EECBLTEN Rz Gta E ing

llabrechnung für d Semester 1849 Bayern aus Königlich Rassen 265,100 Thalern zu empfangen habe, so sei, wie früher, die

S E Ziimmung der Mailänder, dur : Roraändae noch mech i , bayer. Central - Zollfasse beauftragt worden, über diese Summe eine Deutschland. erreat, kann man e3 nul 3 Akt weiser Politik betro l auf die Königl. preuß. Statsfkasse lautende Quittung auszustellen und durch G : j L Or Berlin anwesenden Königl, Oberzollrath Meixner gegen diese Quit-

Zumme in Empfang zu nehmen. Als der Königl. Oberzollrath

in Berliu die Zahlung gegen Quittung erheben wollte, wurden Bezugnahme auf Gegenforderungen an Bayern wegen der Hülfeleistung nd Veränderungen in del Pfalz Anstände erhoben, gegen welche er sofort durch ein am 1, Militair. Erzhe1zog Albrecht. | tober an das Königl, preuß, Finanzministerium gerichtetes Schreiben sich München, Rede des Ministers von der Pfordter Als N, W0gl( DeT De Mtepunit L Berl geäußert hat. Auch die Königl, Gesandtschaft in Berlin , der er mündliche Gannover., Erklärung der | i Jung T ou! } ; dahin verfennbarsten Vortheile Mittheilung hat die betreffenden Schritte geihan. Die preuß. Mi- 8 an den V. rwaltungs-Rath, nisterien erklärten hierauf, sie wünschten, daß diese Angelegenheit als eine Widerlegung. f +4 e alie rcine Zollvercinssave dem Herkommen gemäß durh unmittelbare Korre-

YBeimar. Antritts - Audica 3 sranmósis r die Bilduna ver Geschworenen=Lis O spondeuz zwischen den betreffenden Ministerien geregelt werde. Es ist be- Die Vollendu C R E e L nut, daß die Zollvereins - Angelegenheiten nicht durch die Gesandschaften

Ausland. b Dee i A A ei O n ZyU behandelt werden, sondern durch direkte Korrespondenz -der betresenden Mi- l : O S A L ngen von Wimuy 111 beschto]- nisterier, Demgemäß richtete der Königl. preuß. Finanzminister am 3. Ofk- da 2 E Festungsbauten, A elt WOTL( tober ein S reiben an das Königl, bayer, Handelsministerium , was er als Dese ggebende Ber sammlung. erde Erwiederung auf das Schreiben des bayer, Finanzministeriuums bezeichnete, Paris. Ministerrath. Gesandtenwechsel i a preuß, Schreiben is im Wesentlichen Folgendes gesagt: Die

L Ut N a venetianischen MLRQINgE, A S Gyulai, das Gr: (19 L V z Si A s a K l, wel u ie preuß.,Staatsfkasse für Mobi!machung und Unterhal- Großbritanien und Arland. London, L ofnachrichten. Wis- j + „Aanuariug L Uen, tung der zur Wiedereroberung der bayerisben Rheinpfalz und Herstellung derstand gegen decn Sonntags-Postdienst. Bischof von No verkehmen, da] f Gy ulai zum | der geseplihen Zustände daselbs verwendeten Truppen erwachsen eien, be- E worden ¡ist und Graf laufen sich weit höher als das fragliche Guthaben der baycrisden Regierung

_ Ministerrath. Außer den schon | an Preußen. Dieses Guthaben beträgt 265,100 Thaler, also zwiswen 4 ten San Giacomo, Armee sollen von | 900,900 Gulden. Unter dem Vorbehalt der mit möglichster Beschleuni- drid. Abschaffung der Felt marschall gung zu machenden Mittheilungen über die Höhe des ‘preußischen Kosten- E E auswandes habe man sich erlaubt, fraglibe 265,100 Thaler als Abschlags-

»vaynau definitiv zum Ober- Kommandanten in zahlung anzusehen, und demgemäß der General - Staatskasse eine Anweis Ar Jn gleicher Eigenschaft ist der Fildmaischall - Lieutenant sung zur Zahl ng nicht ertheilt, indem man [nicht zweiseln dürfe, daf die ron Hammerstein in Galizien Feldmarschall ieutenant Gri agte ae She A E M O Une um. BUMIe Erstattung na - t Nieder E ls ata MA O A £1 E ral sür die Unterdructung des Ausllanoes in anderen deutschen Staaten Ler-

V 1n 2leDer Ui sterrelch Deilgnrt worden. ¿e eiomar- ausgabien Kosten mit derjelben Geneigtheit entgegenkommen werde, wie Lieutenant Gerhardi is ad latus des Feldmarschalls Preußen seinerzeit den Anträgen Bayerns um Hulfeleistung auf das be- Feldmarschall - Lieutenant Böhm ad latus des Feld reirwilligste und umfassendfte entsprochen habe. Dabei rourde im Schrei- Licutenant Grafen Wratielaw, -Zu Festungs - Komman

Amtlicher Theil.

Preußen. Berlin.

Westerreich. Wien. Die Truppenbewegungen und die sterreicbiswen Jtaliens. Verordnunrg über die s n. Nota 0 T Gilniin rend s

?eue Befestigungen von W.muß, Í not E, E

I Armee, Oestimmungsorte gi

eben auch

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Fallissements unter Vermischtes ‘talien. Lur1 Í

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Vermischtes, Nerayel, Verhaf- | LVahien das Portefeuille i Veränderungen in olgende genehmigt worde

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wurden die Herren Feldmarschall-Lieutenants

Sanchez as gejanmmte getheilt , Theil i Oesterreid

F mrd all dmar}chall

De1 u früher geschehen sei und jeyt von anderen Regierungen geschehe, künf- T} Ll —, } a die vreußiscven Mittheilungen über di Gl S O I Felt marschall vldcant ian in Arád, - Civile uit g die preußiscben Mittheilungen über die auf Grund der Zollberechnun- (Gn ernceu t D 7 î mird Flrma rsdall : V R I F x SOULernen Benidig wird Filtmarschall - XLkutenant | darüber Disposition t!effe Bisher hatte die baverishe- Regiernng die | Dispo effe. Bisher hatte die bayerische Y , di T 2 Q T ; stellt, sobald ihr ; Vertheilung nar‘Lall - Lieutenant Fúr)t Schwarzen- geworden war, wel das Centralbüreau des Zollvereins - _ - E - W S , 1 1 - Lic Finanzminister wünscht, daß man die Muütheilung der Wieder angestellt wurde Feldmarschall-Li utenant Festungs-Kommandanut in Jtalien. ‘Zum Fcldzi ugmeister isteriuum mit dem Ministerium ter Finanzen und des Aeußern p l z en, Und es wurde am 17ten d, M. an das preußische Finanzminli- R Pa sterium geantwortet, daß diese angeregte Gegenfo:derung Preußens den österreichische S t, L E, 4 ollvereinSverhaltnissen ga ß r1 U e Dee î 1 etl O » Z S ITET ICOLICDE Deer l (V Q Cle ruua Ans ch musse das unve! züglich die vo - ° c müsse, daß unverzüglich die vorläufig suspen- 7 - D : Dirte ail Î das baverische Guthatk ras Í HDeuch=-Tyrol), unter dem Kommand E A i Ee tilyen eaen NELDE». g feinem Anstande unterliege, wogegen die preußi- nicht begründet nnd liquid gestellt sei,

ben der Wunsch ausgesprochen , die bayerische Regierung möze, wie dies iten wurden ernannt: Feldmarschall - Lieutenant Gorzkowsfy- i en zur bayerischen Verfügung zu stellenden Beträge erwarten, bevor sie fommin Feldmarschall=Lieutenant Lege- amtlich Kenntniß von der 9, è l! Gurt 3 Þ angeordnet hat, Feldmarschall - Licuteuant Graf (lam ! 1 Regierung erwarte. Ueber dieses Schreiben trat das bayerische ll-Licutenaut Gräf Kheverihuller aväneirt. Prensiönirt Ieigelsberg, C -

zlih fremd sei, daß daher die bayeriihe Regie- deutschen Provinzen E | l Bestimmungen der Zollvereinsverträge voll- cteutcnauts \ ren : itSlawm; Dei veite Tur tfommen liq t Und E

noch

er Feldmarschall Næd Jegenforderung zur Zeit ns auch he Regierung kein Grund bestehe, diese For-

endwie anzuerkennen, ) den formellen Wunsch anbelongt

Zeit, zu welcher die bayerische Disposition über das Guthaben

n sei, so werde hierüber das Finanz-Ministerium das geeigiete Be-

f init dem pieUs Gen Mlndate MAMESN V R Puntt nur der Vollstandigleit wegen. Las 1x die Aniwort auf die ersten Fragen, Wenn ih dicse von preußischer Seite ausgeaange-

en richtig verstehe, so sind sie mehr die Anfrage , 0b die

erung geneigt sei, auf diesen modus der gegenseitigen Ab-

gehe! Da nun unserem Antwortschreiben diese Ge-

igtheit nicht ausgesprochen ist, so zweifle ih nicht, daß die ferneren Be- i eser Angelegenheit den Zollvereins - Geseßen entsprechen twer-

Eröiterung der Gegenforderung selbstständig für sich

_Weiteres darüber zu sagen, bin ich jezt noh nicht im

Spezifizirung dieser Gegenforderung uns noch nicht zu-

bleibt nun hier noch die dritte Frage übrig, welche so ie baperische Regierung bezüglich der

die Cl

n orderung hat d : preußischer Truppen zur Unterdrückung des Aufstandes und welche

derselbén gefordert und er

zusicherungen sind in dieser Beziehung be- tt ausführlicher antworten

heilt worden?“ Auf diese

| ten und alle, wenn auch nur ent-

fommenden Thatsachen darstellen. Es wud da-

Kammer Gelegenheit gegeben werden, alle die

über das Verhalten der bayerischen Regierung

zen Aufstande gegenüber gefällten Urtheile- zu würdigen und zu

aufgestellten Kaiserlichen Kriegsgerichten 1 O enn O A A TNA A fai d ‘i: 2 O S0. Len Reichs - Ministerium

i Lriegs( wendun inen Kom: r in die Pia | ¿0 Ersuchen des Kommans-

_geseblich als solcher zugleich în amtlicher

i Reichstruppen dahin beorderte,

eines preußis Regiments, ein Bataillon Ba-

badischer Neiter, Es ist eben so bekannt, in

Z3übung ihre ienstpfliht zu hindern oder N A _DELUY ) Aufgabe aufgefaßt und ausfüh-

a Qariitina r 1 zu müssen geg| h, daß dur h ihn und auf sein wiederholtes

ree D G n Ee : N stimm E rlangen, dem Mid) Rer Kommandant der Bundes- Art veranlaßt finden wird E Vai ehl age dag preugl e SEMIER zuru

der Militair«Gesegze unbess T Se O A O O

tai ( 1 beim Reichs-Ministerium die Abberufung dieses Kom-

zu machen nußte zugleich in Erwägung ziehen, welche

E Ÿ gel! i ) geseglichen Ordnung in der Pfalz zu treffen

4 reußen. e rlin, £8 wurden di sämmtlichen Beurlaubten und die Rekruten der in

ußland haben dem General - Major der Pfalz stehenden Königlichen Truppenabtheilungen einberufen und von

mandeur der 2ten Garde=Jufanterie-Brigade, den St. Anneu-Wrden | Frankfurt aus ein Bataillon des 6ten Regimentes und eine Eskadron Che-

erster Klasse; so wie dem Premier - Lieutenant und dienstleistende1 | Vayern. München, 21. Okt. (Münch, Ztg.) Die (l DOEALLE Ui z gesendet, so daß in der Mitte Mai's zwischen 7

Arjutanten dieser Brigade, von Thile des Kaiser Alexander | reits kurz erwähnte) Rede dcs Staats-Ministers von der E c un 2E Truppen als anwejend angenommen werden

denselben Orden dritter Klasse zu verlethen | Uk Beantwortung der vom Fieiherrn von Lerchenfeldt an ihn 10 U 1 s aide A A E N A LAURLE Ee

richteten Interpellation lautet folgendermaßen : | ibuet Unzadi Bl, Tibin id dir Pi 1 E audtiSeUD, bie L Die Interpellation, auf welche ih zu antworten habe, enthält, wie Sie eben gehört baben, drei Fragen. Jch glaube, daß die zwei ersten gemein- schaftlich beantwortet werden dürstenz sie lauten so: „1) if es wirklih wahr, daß Preußen eine Anforderung für die Unkosten seines sogenannten pfäl- zischen Feldzuges an Bayern gestellt hat? 2) is es wirklich wahr, daß Preus- ßen wegen dieser angeblichen Forderung die Auszahlung des am 1. Öfktbr.

fälligen Antheils an den Zollvereinsgefällen zurückgehalten hat?“ Hierauf ant- |

worte ih Folgendes: Am 14. Sept. d. J. hat das baverische Finanzministerium |

ein Schreiben an das Königl. preußiscbe Finanzministerium erlassen und darin |

Folgendes im Wesentlichen gesagt : Da nah dem von dem Centralbüreau | des Zollvereins im August vorgelegien Vertheilungsplane zu der proviso-

ertrelungen wuniMten (21 eruhrung A

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C! C s el Yionaten

2 T Ps Sh n s 3 - Festung Landau,

1 dicjemgen einzu{charfen, l entral - Oewalt

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| Ur à (1 aatägewallt rhöhnen 1hS-Rommijjar seine

zum eschränkt

» _— - Y , G (o D l P ï L ¿ E ; 29, Dit. Se. Majejial der Kater von 26. M ELHC)G -rzherzog brecht

von Móöll( bends nach Prag ab(

8000 (G8 1 0y A WILNUPIE lequments ,

geruyt.

bezeichnete Anzahl Königl. Truppen in der Pfalz sei ausreichend, die geseß- liche Yrduung zu erhalten, um so mehr, als der Regierung von allen Seiten versichert wurde, die Bewegung in der Pfalz werde den gesepli- chen Charafter nicht verlassen, Die Pfälzer hielten ja streng an Geieß und Recht und würden keinen ungeseglihen Wrg einschlagen, Vor sorglich wurde jedoch der Königl. Bevollmächtigte in Frankfurt angewiesen, sobald es die Oberbehörden in der Pfalz selbst für nöthig erachten sollten, i bitte hier zu beachten, daß die Korrespondenz von Spever na Frank- furt schneller war, als nach München, daß also citwaige Guan S Frankfurt eher bekannt wurden, als hier beim Reichs M e ai e wenn tieses die Abberufung des Kommissärs CEisenstuck mib! d S sollte, dann in diesem Falle beim Ober-Präsidium dex Rhein-Provinz

- Oesterreich. Wien, 21. Okt, (Swhles. Ztg Unsere | Stadt bietet fast das Bild eines kriegerischen Lagers, so viele Sol- | daten fommen und gehen, Und die Vorstädte sind mit zahlreichen | Bequartierungen belastet. Kein Tag vergeht, wo nit 2 bis 3 Va taillone anlangen, 2 bis 3 Tage hier Rast halten und dann größ tentheils nach Böhmen abmarschiren. Sie kommen nicht nur aus Ingarn, sondern auch aus Jtalien. Die Gesammt - Armee Oester- reichs beträgt gegenwärtig beinahe 600,000 Mann und mehr als 60,000 Honuveds werden noch eingereiht, Jn dieser Stärke ver=