Wir haben die Beschlüsse ver National-Versammlung, die Reichsver- fassung von Frankfurt nicht anerkannt, wir sind dem Dreikönigs-Bündni}e nicht beigetretan, wir haben das Jnterim vom 30. September vorbercitet, in seiner Entstehung unterstüßt und dahir auch als es vollendet war, an erkannt. Was die erste Thatsache anlangt, die Nichtanerkennung der Reichs- verfassung, \o hat die Diskussion in sehr praktischer Weise die rein theore- tischen Fragen bei Seite gelassen; ich thue es daher auch; aber mehrere Redner haben der Regierung hier gerade einen Vorwurf gemacht, der, wénn er begründet wäre , der wichtigste von allen sein würde. Man hat ge]ag!, es war ein großer Moment, und die bayerische Regierung hat ihn unde nubt vorübergehen lassen; man hat als diesen Moment jenen Zeitpunkt be- zeichnet, wo Oesterreih und Preußen sich von der frankfurter Reihsver[a|- sung abgewendet haben und die National-Versammlung den Beschluß saple, daß der größte Staat unter denjenigen, welche die franlfurter Dersa)|ung anerkennen würden, oder vielmehr de}jen Türst als Statthalter an die Spiße gerufen werden solle, As i i; j Man hat mir angedeutet, diesen Moment ergreifen mu/- ien um seiner eigenen Größe fo mehr, als bejondere Schritte geschehen seien, Bayern dazu Meine Perren . gestatten Die mir, diescs Verbältniß nah Form und Inhall eiwas zu untersuchen, Was die Torm anlanat, so kennen meine Herren, die Beschlüsse der Natio- nal-Versammlung über dtete Statthalterschat, ih will sie mt wiederbolen, was aber jene angedeuteten besonderen Schritte betri}st, jo 1}! wohl dem geehrten Mitg e dieser hohen Kammeéer, das ne angedeutet hat, noch viel besser als l eren Schritte nicht so recht eigent- lih auf ergtngen Und daß sie weng]lens von dem Scheine nicht frei waren, ais wolle man sich an die sonst immer
{ flammern, um jie zu gewissen Zwecien Mitgliede noch mehr als mir be ersuch auf den constitutioncilen
| an ihn dort gleichsam nur
Gefühle an schr geehrten
entschieden jener 2 | 1
geschmähten
zu venubßen, ut sein, wie rasch f iesen worden i}, und daß n
den Jnhalt anbelangt, so möchte 1h
llerdings aroße politishe Momente, und fün die Pflicht, solche Moniente zu ergreifen und nach ihnen zu han i { politische Gelegenheiten, und für die Regierung Ausbeutung solcher Gelegenheiten verleiten zu la] Iorin liegt der Unterschied wischen beiden? Man ergreift wenn man in die Lage der Verhältnisse nach ch Pflicht und Gewissen eingreift, Man spekulirt ab wenn man die Aussicht auf einen Ehre zum Opfer bringt,
ierung nit aufgefordert worden jein 1aun,
2 h+ aher (XS gievî avel
Pflicht, sich nicht zur
N 1h l Not Orien Dei
thun, Die geehrten Sprecher uf anTommen, C
baverische Ministeriu ubte das
erste im Sinne gehabt, es wird j
ob ein folher Moment gegeben war, zweite annehmen zu können,
darum hat es sich nicht von dieser Gelegenheit vezleiten lassen.
hat m mals von Bavern verlangt? Es sollte dicselbe Neichs- Y 1
e vorher in ausfül en Interessen Deut)chlands t
ng
od ezei)
ina, die fo Ai aae Larlteg 1
Widerspruche mit d und Bayerns b abgelehnt hatte, at Tage später anerkennen, weil nun nicht mehr fondern Bayerns König an die Spiye geruten wurde,
die bayerische Regierung gegen jene preußische Hegemonuie kämpste, die in dem Verfassungs-Entwurf von Frankfurt lag, gegen den pre: gisd Erbfaiser, that sie es wahrlich nicht, weil das Haus Wittilsbach dem Hohenz gen deres Interesse geltend machen sollte, Ie Erklärung der bayerischen Regierung, die damals
wird finden, daß die Stellung dieser erhabeuen Dynasties e erwahnt wurde, \erische Regierung thai es, weil jene preußische Hegemonie he, bayerische, hannoversche 2c. 2c, Deutschland und
dye atte, Und weil e \ejen Hy michi uig 1 woll
De liest, ort Die bayer wie eine \ächsif reich zerrissen h Derselbe Nachtheil ware dagewejen, wi Bagyerns König Spitze dieses so zerrissencn Deutschlauds n wär \ Gefühl hätte ihm das verbieten müssen, hätte auf Erfolg. Es wäre eine Verleugnung der Qt gierung gewesen, wenn man nach acht um eines besonderen Vortheils willen, gemeinen Interesse abgelehnt hatte, 5 Die bayerische Regierung hat dex frankfurter Verfassung aus anderen Gründen widerseßt, weil sle 1n dieser Berfassung derbare Mischung demokratischer, monarchischer und zum Theil rer Grundsäße erfannt, weil sie überzeugt war, auf eine sol föônne das Glück des Volkes nicht begründet werden, Mit dieser Ueberzeugun es cin Verrath wesen, den Versuch zu mache è ins jen einzuführen, Menn aber diese Erwägungen nicht durchdringen soll Polilik (denn viele glauben dieses) î schen will, welcher Vortheil u erreichen gewesen mit Aussicht auf Erfolg‘ n hätte Oesterreich und Preußen gegenübertreten , rung der von ihnen verworfenen Verfassung übernehmen würde angeschlossen haben 7
die vorher die franktsurter
y Kont Cola 099 n Leichen (51 4.4 L di Gy + dn F L LELE S 06
N;
28 Regierungen, men in d tertheidigung dieser zu durch|schauen,
Würde dann Hannover und Sachsen sich Bayern angeschlossen haben, bei Durchführung dieser Reichs-Verfassung, wel ( so bestimmt als die baverische Regierung der frankfurter Verfassung ihrer Wide pruch entge-
(Fs würde sich vielleicht Württeml } L
gengeseßt haben ? bayerische gierung angeschlossen haben, wäre gewesen, eine Aus em übrigen Deutschand gegenüber, Und wem hätte sie sich zuwenden m1 Jenen Gewalten, die bald darauf in | felten und ihre Volksbeglückungs-Theorie ins W ler Welt ihre Unfähigkeit, einen Staat zu gründen, zu Ubernel regieren, dokumentirt haben ? Das waren die Bundesgenossen, auf nu man jenen großen Mon { s diesen Gründen hat die bayerische Regierung in Zel i
die Versuchung zur Benutzung einer Gelcgenheit
an die
welche Bayern hatis ent benuyt hatte. 9
Selegenheiten, dies beweist die Geschichte bis in neueste Zeit, ächst zu Verlegenheiten, dann zu Niederlagen möglicherweise zur moralishen Vernichtung, denn auch dieses gilt Staaten, wie von Judividuen, daß, wenn man alle Grundsäye des Rechts und seine bisherige Ueberzeugung dem Voitheile des Augenblicks aufopfert man damit moralisch vernichtet wird. f eni i über den ersten Punkt, die Anerkennung der Reichsverfassung
S iten Punkt anbelangt, den Beitritt zum niß, so haben einige Reducer beflagt i sich nicht entschlossen habe, (af
| Dreifönigbünd 1 dg dts bayerische Regierung hiezu E L Ai 20 e, Ich glaube aber, die Gründe, die fie vorge- und jenes Ueberg wicht va E A M S S E E eutslands erfannt — also eine ungerete ‘vil C E U Se an N jereGte Bevorzugung eines Partikularismus den übrigen bere! gien ‘arlikularverhältnissen gegenüber. Wir haben uns be- it war apier atn va Ausgleichung der Uebelstände zu machen , sie wurden N Ss hal! cin Redner gejagt, er sei überzeugt, die gewerblichen Juteres- sen, die Ansässigmachungsfrage würde von Seiten Preußens im Sinne Bayerns entsch'eren worten sein, Jch kann nur sagen, daß man mir gerade
diesen Punkt als einen entschieden festzuhaltenden bezeichnete. E Das vreußishe Ministerium hielt es für Pflicht gegen sein Land, hieran
estzuhalten, e Uber auch in den anderen Beziehungen bitte ich hofen gewesen wäre von der Revision, auf die man hindeutet, r Entwurf sollte, als der gemeinschaftlihe der Regierungen, an den agebrac;t werden und, wenn er angenommen würde, follte feine
u beachten, was zu
2062 Regierung davon abweichen können. Unsere Abänderungs-Vorschläge wollte | man nur als Jnfstruction der Regierungs - Kommissäre betrachten , so daß diese in der Diskussion nur -als Ausicht geltend zu machen wäre. Wenn aber die Majorität des Reichstages anf diese Ausführung nicht eingegan- gen wäre, sondern sih an den ursprünglichen Entwurf gehalten hätte, wáä- ren alle Regierungen daran gebunden gewesen.
Nun frage ih Sie, is es wahrscheinlich, daß auf diesem Reichstage, wie er gebildet werden sollte, die Vorschläge Bayerns Berücksichtigung ge- funden hätten 7
Das franffurter Parlament war ganz anders zusammengeseßt; da saßen österreichishe Abgeordnete, da war das llebergewiht des Nordens nicht so groß nnd wir haben doch gesehen, was dic ruhigsten, bescheidensten Vorstellungen nicht blos der bayerischen Regierung, sondern aller bayeri chen Deputirten bewirkt haben in einer Frage, die weder eine dynastische, noch eine partifularistishe war, sondern gerade eine Lebeusfrage des baye- rischen Staates; es is das die Frage des Malzaunfschlages.
Was hat es in Frankfurt genügt, daß man durch Zahlenrechnung nachgewiesen hat, daß der bayerische Staat es nicht ertragen könne, wenn man diese Beschlüsse faßte, und doch sind sie gefaßt worden, und man hat mit einer gewissen Vornehmheit, ]
wie sh ein gewisser sehr geehrter Herr
Redner ausdrückte, gesagt: „das is schlechter bayerischer Partifularismus."
Nun bitte ih zu betrachten, daß in dem neu zu berufenden Reichstage eine weit überwiegende norddeutsche Majorität sich gebildet haben würde.
Er würde zusammengekommen sein unter der Weihe und den Auspizie!
u Gotha versammelt gewescnen Partei die Bekampsung
i ifularismus als ihre ganz bejondere
C 1 !
1 l
welche
sterreich in sich den geehrten Redner nicht ver at sich die Aufstellung nicht Bie ist möalih, daß Oesterreihs Kaiser und Volk unter die udschast von Preußen sich sügen wir Kann Jemand von was immer sur einer Partei diescs für mö zekehrt, glauben Sie, | 16 wenn nun im Herbst, Verfassungs-Entwurf sanctionirt hätte, Oest ; Preußens R gierung und 3
rstandschaft wieder auf,
E E O liche Mel voriiant c
Z t etreten
ben würden, nun {vil {)
nen uns jeßt unter Oesterrei
Dieses i eben so unmöglich tvie hier in Erwägung, man müsse in der und Hoffnungen, sondern die gegebenen Berhältni|se uach dem Möglichen, Erreichbaren trachten.
Man hat bei der Bevorwortung der berliner Verfassungs-Ausstellung
ganz besonders die Zollverhältnisse ins Auge gefaßt und von den Ge rüchten geredet, es wollte Bayern bei dem Widerstande gegen eine Ausfstel- lung aus dem Zollverbande sich zurückziehen und ganz an Oesterreich an- \chließen. Jch weiß auc, dies Dinge sind in den Zeitungen verbreitet worden, denn was wäre sei |
» Monaten nit gegen Bayern geschrieben und gedruckt worden! l) lte aber meincn, t
Andere. Es fommt ails )olitif niht die Gefühle,
ins Auge
j 14
wer uns nicht geradezu | erblendet, Leide ift namentli verblendet hält, und ich
f L i Negierung bis jeßt Gelegenheit g
diese Frage auszusprechen, haben sie sich
Leidenschaftcu frei gehalten, wer, sage ich, uns nicht für verblendet halt, ex kann uns nicht den Gedanken zutraunen, daß wir wegen der jeßigen erei rütteln woliten, an diesem ersten uud \ Einheit,
wenn erscbwert.
1D Me
y
Berfassungsstreitig Zolle! l einer großen deut|chen Zollverein nicht
8-Vertrage noch) |
rrfuüllunc
1 TOIQET
f auft Negierung keinestve( beabsichtigt, einen Separat schließen , zerreißen \ weiß nur, daß in neucster in Wien zu halten g 8 mit ganz Deutschland in Aus- edanke, dessen Tragweite {Zeder zu erme|jen mit kommerziellen Verhältnissen beschaftigt ausgesprochen is, das beweist dieser Aus- Beg zu raktishen Verwirklichung zeigt. Jch hege Meinung, daß die großen Schwierigkeiten plößlich geho aber, daß Grund zu Besorgnissen auf die- vorhanden ift, alaube, feine deutjche 1g auf sid men, du jede Negterung
Pyanstahte
alaubée möglich das H è Zollvereins a (atjache übrig, l DEL A unser Hier kann ich kurz sein, T aft beiwwtieje! ; einer politishen Bersammlu1 dahcr von mir doppelt uureckt len, Kamnmer 1n Würt Was die Regierung nid lie:t obnedics in ihren Handlungen am Lage.
eines mache i aufmeitsam, id be neulich schon aung-ed
auf etne ¿Frage einzu Berhältnisse bei Seite ge-
für eine rechtliche lebe!
7
3 Interim is nicht ohne die glauben, die beidcu Großmächte hatten das übrige Deutschland vershworen, und nament Oesterreich undankbar gegen Bayern gezeigk. Letztere betrifft, so hat schon ein verehrle Nedner darauf man în der Politif ven gewöhnliczen Begriff der Danl- barfeit ga anwenden Tann. Die baverishe Negierung hat uicht achandelt, um Dank von zu erbhalicn, sonden aus Pflichtgefühl, nicht um irgend Jemandes deun so stark füblt sie sich troy aller Wirren der Zeit, daß Oesterreichs noch um Preußens Gunst zu buhlen braucht, o
ese beiden Regierungen auch nicht beauspruch.n, dap wt
hingewiese!!
C
mil lou Ie ,
Oesterreichs und Preußens wie aller anderen cktaa teu, daraus t fie großen Werth, und ich glaube, wenn die Zeit del Lei deuschaft vergangen sein wird, wird man ihr diese Achtung nicht verjagen,
Zas sodann die Furcht aulangk, beide Großmächte häiten die übrigen Staaten g meinschafilich hintangesehßt, fo ist dieses, wie gesagt, nicht ricbtig
Es geht aus den Aktenstücken hervor, daß man den Bertrag zu Wien am 20. September abgeschlossen hat, als man versichert sein zu ldnneu glaubie, nah vertraulichcn Verhandlungen , daß er allgemeine Zustimmnng finden würde, Sie werden vielleicht entgegnen: „Um so \chlimmer! So if dieses Weif, welches wir uicht loben können, und welches die Ne gierung nach der Art, wic sie ihre Zustimmung aussprach, selbst nicht lo- ben zu können scheint, also durch die bayerische Regierung selbst mit er- rihtet worden,“ i
Ja, meine Hrrren! ih l:hne die Verantwortung hierfär nicht a glaube auch umgekehrt sagen zu können, Bayern hat sich ein Berdien]t er- worben gerade dadurch, daß es hierzu mitgewiikt hat, eie
Man muß nur bei Beurtheilung dieser Frage die Leidenschasten weg- lassen und die sanguinische Hoffnung, man muß nur, wie ih sagte, das Erreichbare ins Auge fassen, i
Wer einen Zweck will , muß auch die Mittel baz! wollen, Wir wol- len den Zweck, die Zerreißung Deutschlands zu verhindern, Oesterreich und Bayern zusammen zu halten.
Das nächste Mittel hierzu war die Herstellung einer Central-Gewalt, welche von Oesterreih und Preußen anerkannt iz denn so lange dieser Zwiespalt über diese Central-Gewalt nicht gelöst war, war für Deutschland kein Heil, Das is unsere feste Ueberzeugung.
Nun wäre es ein Leichtes gewesen, das Zustandekommen dicses Ver- trages zu hindern,
cht ab, und
_ Bayern hätte nur darauf zu bestehen gebraucht, daß es in dieselbe eintrete, dann wäre sste entschieden nicht zu Stande gekommen,
__ Erlassen Sie mir die Gründe aufzusühren, worauf diescs uuübersteig- lie Hinderniß sich gründet; wer die Lage Deutschlands ins Auge faßt, findet sie von selbst, 5
S Wir konnten das Interim hindern, weun wir wollten : sein diejer Möglichkeit haben wir es nicht gcthan.
E Es isst unser Verdienst! Hier kam es darauf an, zu zeigen, ob wir solche Partifularisten sind oder nicht, ob wir solche Aufopferungssähigkeit besißen oder nicht, und ich glaube, die bayerische Regierung hat diese Probe bestanden, E
Sie hat Opfer gebracht, diese viel getadelten partifularistischen Jnteres- sen bei Seite geseßt, und hat auf sechs Monate ihre Stimme an die bei- den (rof mächte übertragen, Sie hat es gethan im Bewußtsein, daß darin Gefahr liege, aber auch in dem Vertrauen, daß die österreichische und preu- fische Regierung nie vergessen werden, welchen wichtigen Beruf sie durch Bilduna dieser Bundes-Kommission übernommen haben.
ckie werten nie vergessen, daß das Deuischland, dessen Regierungen vertrauensvoll das Regiment über Deutschland auf sechs Monate in ihre
gte, daß dieses Deutschland vereinigt so ziemli jeder von ihnen lacht gleich sei, und daß eben das Vertrauen, mit welchem man enk fommt, nicht mißbraucht werden darf.
Jch zweifle keinen Augenblick, daß cin solcher Mißbrauch nicht würde stattfinden können; ih sage aber noch mehr, daß, wenn er versucht werden wollte, die übrigen Regierungen der übrigen eutshen Staaten so sehr in
m ni
t schon dadurch start genug waren,
im Bewußt-
gegeni
D
Nechte sind,
, entaegentreien / freudigere und energischere Unterstüßung in semem Volke rtretern finden, als jeßt, wo - it der besonnenen refigni Neberlegung zu rechtfertigen h 5 i es, meine Herren, was ih über die Hauplatte ausfülren zu müssen glaubte, Was wir gethan haben, liegt ofen vor 1, is theils in diescn Aktenstücken himzugefügk, In Ihnen is es nut Urtheil zu sprechen. Jch bin weit entfernt, demselben Maß und Ziel zu seßen, aber be ich an Sie: fassen Sie dasselbe klar und deutlich, Jch glaube darauf hat die Regierung ein Recht, Man mag uns beurtheilen wie man w1ll, daßin wird man cinveuistan-
iem Mißbrauche
thnen,
theils
haben gea,
/
cit Is 06S
den sein, daß wir seit 6 Monaten unsere Farbe frei gezeigt haben Man hat nicht im Zweifel sein tönnen, auf welche Scite die Negierun sich stelle: eben \o gewiß is es, daß wir eben deshalb {weren Kampf zu kämpfen hatten; angefeindet worden sind wir von „Funen und Außen mehr, als seit langer zeit irgend eine Negicrung. haben diesem Kampse entgegengesehen, ehe er angesaug?n m uicht gewichen, während er geführt wurde. e Freudigkeit hat uns nicht verlassen, denu wir anden vohlbegründeter Ueberzeugung. Wir haben kein Recht, von fordern, ab.r das Recht haben wir, daß ligung flzr und deutli und ossen aussprechen, __ Von diesem muß 1 ben in Bezug auf dic vorden sind,
bat
baverisché
Jhnen Billigung Unieres l CUÍ M ;
E JYES
fungen erla
ckandpunfte aus i Kammer gebrach!
verIazicdenen Untrac
was
\{chluse ter Kammer
9) Y r i 1 J î 1 zur Trsuuung li
Heda
Verhalten Negierung enthalter zufunst. habe daher von iter beizufügen. Ó begreife den Standguulkt, dritif en ‘G nicht wünschen, daß dieses der Standpunkt der Majorit wenn die Regierung eines Staates mit sicherem gehen, mit fcster Hand haudel1 #1 so wid ihr dieses uicht blos \chwieri fondemn fast unmöglich sein, wenn nach 3 oder 4 tägiger Disfussion ul so wichtige Fragen kein Urtheil über ihr Verhalten gefällt wird. Es liegt Jhnen endlich ein Antrag mehrerer Herren Abgeord ¡u dessen Empfehlung der Herr Redner vor mir g sprochen hat der Rede, die ih darüber vernommen habe, nach del wvelde dem Antrage gegeben worî t, glaube i nicht i annehme, die Absicht der Antcag|telle sci auch des Ausschusses: das x nung, die Wünsche für was geschehen soll, auszudrücken. IPas dicsen zweiten Theil anlangt, einzuwenDen, Die Prinzipien, auf welchen die Nummern 2 und 3 ge]kußt O 1 l denen sich die Negterung 11 Aktenstücken bekannt hat, nur eincs noch der 4 hohen Kammer anheim} ckchlußsay unter Nr. 3 mcht etwas zu bestimmt gefaßt darin von der Regier nicht doch die übersteigt. 58 soll die bayerishe Regierung feststellen, unter deuisce Verfassungswerk zu Staude kommen foll Meine Herren! Das wird die vayel che Negierung weun sie nicht sich, was ihr aufrichtiger Wunsch und 1h
konnen, ] ( mit dein übrigen deutschen Mittelstaaten voliïo1
richtiges Streben 1st, vereintat,
Die zwei großen Faftoren , | unseremm Rechnungsansaße nicht weglassen stellen dieser Normen vielleicht versuchen und cigener Kraft erreichen,
s H glaube zwar, daß der acchrte D( : ( hat; i glaube aber, erlauben Sie mir darauf aufmertjam zu machen, daß diese Fassung micht ganz paßt. Was nun den ersten Theil dieses Antrages anlangt, fo Tann i allerdings nicht i er mir die Bestimmtheit der Aeußerung nicht darbietet, weiche 1 11 elner jo hochwichtigen Sache beanspruchen zut fönncn glaube, und was nach der Nede des Herrn c Präsidenten selbst die Absicht war, ch die Antragsteller das ) muß ih Sie ersuchen, dieses
Berk alien der Regierung billigen wollen, |o_
bestimmt und deutlich auszu} prechen Vle ¡Fajung bier giebt dieses nach meiner innigsten Ueberzeugung nit, „und. fle wird: den „Leser 411. ZWweijel lassen, inwieweit man den Intentionen der Regierung trant oder nicht, 1n- wieweit sie ret gehabt habe, so zu handeln oder nicht, Denn es is mt nur dem Worte „insofern eine Klausulirung gegeben, sondern auch mit dem Ausdrucke, „wie es erklärt," Ss flingt dies wíe ein Zweifel, ob das wirk lich die Absicht der Negierung ift, was fie erklart hat,
Es i dann am Schlusse gesagt, die Negierung mag Grund haben finden fönnen, Das schließt nicht aus, nügente Gründe für etwas Anderes hätte finden könuen. Sie könnte auch Gründe finden, die frankfurter Verfassung anzuerkennen; sich dem Drei- fönigsbündnisse anzuschließen, Jch wiederhole, der Herr Vice-Präsident hat die Zweideutigkeit beseitigt, Aber das Entscheidende ist nicht die Nide ci- nes Einzigen von denen, die jenen Antrag gestellt, das Entscheideude ist der Beschluß der Kammer und die Wortfassung dieses Beschlusses, Jch hänge mich sonst nicht an Worte, aber wix stehen an einer Lebenss1age.
Gestatten Sie mir nochmals zu wiederholen ; die Männer, welche jeßt die Ehre haben, die bayerische Verwaltung zu bilden, haben seit 6 Monaten einen {weren Kampf gekämpft, ich glaube, man kann sagen, schwerer als seit langer Zeit eine bayerische Regierung, Sie haben nicht gewankt in diesem Kampfe, weil sie auf ihrer Ueberzeugung standen, und weil sie die Hoffnung in \sih trugen, die Vertreter des baverishen Volkes würden
Ocsterrcichh und Preußen, können und wir werden taher anstreben, aber nichi
rxr Antragsteller dasselbe gemeint
bergcn, daß
T DI( Cs
Wenn wirklich die
genügenden daß sie cven jo ge-
¡hr Verhalten billigen, ein Verhalten, nit blos nach äußerer Erscheinung, | sondern auch in den Motiven, welche offen und ohne Rückhalt aus freier Ueberzeugung Jhnen dangelcgt sind, i :
Wir glauben deshalb, oder vielmehr ih glaube, denn die Sache geht zunächst mich an — ih glaube deshalb, auch cin Necht darauf zu haben, daß das Urtheil der Kammer, wenn sie ein solches ausspricht, klar und deuk- lich gefaßt sei, und weder mich noch Jemanden in Zweifel lasse.
Urtheilen Sie, wie Sie wollen, meine Aufgabe is in gewissen Sinne
o}, Als ich berufen wurde, díe veutshe Frage in Bayern in die and zu nehmen, drohte der Riß ¿wischen Deutshland und Oesterreich, ¿ene Gefahr ist beseitigt und ih kann sagen, ih habe einiges dazu bei-
geiragen. 1
die Gefahr wiederkehrt, ob sie künftig vermieden werden wird, l hr Sache der baverischen Regierung allein, während es Sache der bavcrischen Regierung war, dies Gesah1 f habe diese Aufgabe, die nir die Rorsehung ge\eßt, rzeugung nach gelöst, und sehe vollkommen ruhig Ihrem Ur- als deutscher Mann gehaudelt zu haben, Mitglieder der hohen Kammer, auch 1d flar zu handeln, Hamburg. Hambura, 10, Nov. (D, & No. 309 des Staats=-Anz. abgebrochenen
Drattar Abschntt! Die Bürger] ha]!
J 30, Von diesen werden jechsundnc allgemeine direkte Wahlen, mittelt off 1x eurch Einreichung von Stimmzelteln, al (nahme an dieser Wahl sind alle hamburgischen Sta- en, welche das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet ut Gemeinde des hamburgischen Staats das Gemeinde-=BUrger=- rworben haben. Die Art der Wahl bestimmt das Wah 1, Die übrigen vierundsechzig Mitglieder bestehen : anzig Grundeigenthümern als solhen, und zwa (úrgerlichen Mitgliedern derjenigen Deputation, wel valtung der General-Feuerkasse obliegt und welche aus Grundeigenthümern bestehen und sich selbst ergänzen #1 anderen Grundeigenthümern bis zu der obenerwäh1 en Gesammt elche von den bürgerlichen Mitgliedern dieser Deputation erden; 2) aus vierzig Mitgliedern der Gerichte Deputationen, welche verfassung8gemäß den Handel das Unterrichtöswescn und die wtchtigeren Zweige namentlich die Finanzen, vertreten. Sie wer? Gericten und Deputationen ernannk. T den Deputationen haben bei diescn C e, Das Nähere bestimmt das Wahlgeseß. igübung des Wahlrechts ausgeschlossen sind: Tie Uebernahme cines der Aemter verweigert nabme nach Verfassung und Geseß jeder E h 4A Gus zen Jaht Berweigerung ait { sctzlic Bestimmung Rechte Urtheil timmenden aft Verurtheilten während as Wc ruht ferner s 4) nid j denjenigen, die der zuständi geisteskrank ertlärt sind, so lange die Cura daucrt herstellung des Geisteskranken nicht anertanul ist 3 ber deren Vermögen Konkurs ausgebrochen is des Konkurs-Verfahrens; 3) bei denjenigen, lid Armen- Anstalten regelmäßige Unter j zur Theilnahme an der Wahl insofern er das dreißigste
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Untrag 1n ( Die Mitaglicder der
vier Jahre gewählt; alle zwei Jahr
dur allgemeine Wahlen erwählten, a
qus, Ausgenommen von der letteren Bestimmung n welchen sämmtlihe Mitglieder cines Gerid 0D Deputation als solche Mitglieder der Bürgerschaft sint Die aus den Gerichten und Deputationen ernannten Mitglieder treten auch or Ablauf von vier Jahren aus, sobald sie das Amt niederlegen, E G dessen sie Mitglieder der Bürgerschaft sind Das Nähere bestimmt das Wahlgeses. Art, 44. Die aus der Bürgerschaft aus- getretenen Mitglieder könuen wieder gewählt werden. Art. 49, Did Bürgerschaft ist bei ihrer regelmäßigen theilweisen Erneuerung nach dem Austritte der verfassungsmäßig ausscheidenden Mitglieder nicht eher wieder beschlußfähig, als bis die neuen Wahlen und Er nennungen beendigt sind. Art. 46. Sowohl im Falle einer theil-
en als einer vollständigen Erneuerung der Bürgerschaft i} der
N! alia (itguil
sind die Falle
einer
Ie Senat verpflichtet, innerhalb acht Tagen na Vollendung der neuen ahlen und Ernennungen die Bürgerschaft zusammenzuberufen. Sie tritt dann zusammen unter Lcituug ihres ältesten Mitgliedes, Art. 47. Die Bürgerschaft ist beschlußfähig, wenn mehr als achtzig Mitglieder gegenwärtig sind, Ueber die Beschlußfähigkeit für Anberaumung der
2063
Sibhungszeiten, Tagesordnung, so wie für andere die Geshäftsbehand lung betreffende Fragen, bestimmt die Geschäftsordnung. Art. 48 Die Sitzungen der Bürgerschaft sind öffentli. Ausnahmsweist tritt auf Verlangen von mindestens ¿chn Mitgliedern oder des S nates die Bürgerschaft in geheimer Sißung zusamn sie nach Anhörung des Antrages, für wel verlangt ward, zuerst beschließt, ob di des in Rede stehenden Gegenstan Art. 49. Kein Abgeordneter Tann L01 ßerungen oder Abstimmungen in der Bürgerschaft où hüssen zur Verantwortung gezogen werden. Ï ugt, nah Maßgabe der Geschästsordnung gkeiten gegen ihre Mitglieder auf disziplinar verfahren. Art. 50, Dice s reau zufammengerufen : ) quf Verlangen des
leßten Sißung meh
sind uf Verlangen
{c bef ri Búürger|cha|
E) .-QUI Buraer
«V6 C A i Ch A Gurgerichast ha M2 i 5 Berfassungs
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aufgesuührt UNDOVU)( G OVE rauf 471A il DLLLHLHMDLILLLHAN
3000 rf Nan
n anderer geeign i | Art. 08 Frder dic Art. 62 bezeichneten
ia, welcher vom Senate de1 Bürgerschaft vo1 oder welchen sie in gon Berathung und Abstimmung zu unkerziehen, bevo derselb ihr angenommen zu betrachten if sich nicht bei der Abstimmung mindestens T an derselben theilneh menden Mitglieder und meh1 Mitglieder für den Vorschlag erklaren. e zweite Berathung kann frühestens vierzehn Tage nach der D idigung der ersten beginnen falls sich nicht mindestens zwei cile aller Anwesenden und mehr als die Hälfte aller Bürgerschafts-Mitglieder für eine Abkür zung dieser Frist entscheiden. Jedoch darf auch in diesem Falle die zweite Berathung niemals früher, als am dritten Tage nah Be endigung der ersten beginnen. Ar t. 69, Wenn der Senat hin sihtlih eines von der Bürgerschaft ausgegangenen oder hinsichtlich
Betracht zu zieh( chlofsen half
(l
Tito elle
aánmlih verworfen wird und
cines zwar von ihm ausgegangenen, aber von der Bürgerschaf nicht unverändert angenommenen Antrages Bedenken trägt, seine Zustimmung zu ertheilen, so hat er diese Bedenken innerhalb vier Wochen nach Mittheilung des Beschlusses der Búrgerschaft, unter An- gabe seiner Gründe, vorzulegen. Geschieht dies nicht, so gilt die Zustim- muna des Senats zu dem Beschlusse der Bürgerschaft als ertheilt. enn ein vom Senat ausgegangener Antrag von der Bürgerschaft der Senat bei dem Antrage verhar- er denselben innerhalb vier Wochen erneuern seine Gründe, weshalb er dies zur Zeit nicht der Bürgerschaft mitzutheilen. Geschieht weder das Tine so darf derselbe Antrag in Jahresfrist nicht er=
erden. Art. 70. Hat der Senat dem vorigen Artiksl
eine Bedenken geäußert oder seinen Antrag wiederholt, \o Biirgerschaft in abermalige Berathung über den von ihr
r gefaßten Beschluß. Erklärt sich dieselbe alsdann mit dem ckenate geäußerten Bedenken oder mit seinem wiederholten An- ge einverstand so hat es bei dem nunmehrigen übereinstimmenden Zenat und Bürgerschaft sein Bewenden. Art. 71. Ver-
die Bürgerschaft
zu müssen glaubt, so * hat oder
-
ihrem früheren Beschlusse, so wird zunächst
(falls man sich nicht etwa Über zu einem Drittheile aus Mit- ittheilen aus Mitgliedern der termittelungs-Vorschläge zu
Wird in
on von neu1
S ten hat. Ar (S erstatten Berichts oder der nachdem Senat und Bür- berathen haben, die Meinungs- v wird die s{chließlihe Entscheidung : 1) Betrifft die Meinungsverschie- / on Geseßen oder ein Hrund der Verfassung es von dem anderen Theile ge durch das höchste Gericht des 43 Ober-Appellationsgericht der vier edoch für diese Entscheidung zwet bts beizuordnen sind, von welchen chaft den Andercn ernennt, verschiedenheit einen ande- chastliche Beschlußnahme erforderlich ist, so ist der Se- ¿geht und er denselben von befugt, die Bürgerschaft
der Bürgerschaft aus,
so ist d von genügender Wichtigkeit rechen, Jn beiden Fällen hat Ernennungen zu einer neuen Bürger- u veranlassen. Der Beschluß nischeidet den Dissens endgültig die Zustimmung des
werden, als bis sechs
n Bürgerschaft verflossen sind.
\ ein bestehendes
wie sie besteht,
Art 759: Die
beschlossenen oder
gekommenen
Tagen zu verkünden. Un-
der BUrger- ung auszufordern, dennoch unterbleibt, die-
nach Beschaffen- Bedürfnisses in mehrere Abtheilungen und Art. 79, FUL 1608 seiner Mitglieder woh ein oder zwei Senais- fann, wenn die Verhältnisse | éintrcten. T (O
der Verwaltung De-
den aus voen dazu er-
anderer Staatsbür=
zum Senate gehörigen
ihr Amt während einer durch
zon Jahren und verwalten das-
¡u die Bestimmungen über die Wahl tung diejer Mitglieder der Depu- * die einzelnen Deputationen eine /; Ausgeschlossen von der
tion sind Alle, welche zur
ie rehtsgeleßrten Richter. nommen in den im Art. 80
hi in eine Deputation und geseßmäßigen Zeit ver=
die wählende Körper
selben Folgen, wie
5), Zur
in ein Ge-
verpflichtet, welche
Lebensjahr zurüd=
its Mitglieder derselben
sind od Bürger=
| Mitglied zweier
Gerichts und einer
Vahlen den Austritt
oder Gerichten, deren
ihn zu folchem Aus-
8t. In jeder Depu=
in einzelnen Abthei=
nicht nothwendig. Art. 82
mit absoluter Stimmen-
i der Deputation be-
eaen einen Beschluß nach feiner An m Gesehe zuwiderläuft oder eine chreitung der fassungsmäßigen Gelbdbewilligungen veran würde, Einspruch zu thun und die Sache dem Senate vor- ven, welcher Lebtere sodann unter seiner Verantwortlichkeit uber erhobene Bedenken entscheidet. Art. 83. Nah Maßgabe der refeblichen Bestimmungen ist jedes Mitglied einer Deputation für die ibm als Einzelnen obliegende Amtsführung verantwortlich ; der Vorsibende außerdem dafür, daß dur die Beschlüsse der Deputa tion die Verfassung und die Gesetze nicht verleßt werden. A L L 84. Ueber Beschwerden in Verwaltungs-Angelegenheiten entsheide ja Scnat in letzter Jnstanz, unbeschadet der gerihtlihen dde de its in dem im Art. 85 vorgeschriebenen Falle. Ar t. 22- E 1E lia Behörden und Beamten können von Jedem, der N L N besonderes Handlungen in seinem Rechte verle6t glaubt, ohne daß es eine
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