1849 / 312 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

5) die deutschen oder deutsch 2c. abgeändert in die Angehörigen des deut- schen Bundesstaats ( deutsch 2c. fällt als Ad- E jektiv auch oft fort). 6) deutsche Flüsse » » den Bundesstaat dur- i strómende Flüsse 2c. (Die Namen-Abänderungen sind auf die vorstehende Weise in allen Paragraphen durchgeführt.)

: B, Matiterielle Abänderungen. : Dergleichen Abänderungen sind in den nachstehend aufgeführten Para- graphen enthalten und zwar:

j As

Der deutsche Bundesstaat besteht aus dem Gebiete derjenigen Staaten ves deutshen Bundes, welche die gegenwärtige Verfassung anerkennen.

Die Festsezung seines Verhältnisses zu den demselben nicht biitretenden deutschen Staaten bleibt gegenseitiger Verständigung vorbehalten, Bis da- hin, daß solche erfolgt sein wird , werden die Vereinsstaaten als eine poli- tische Gesammtheit in dem bestehenden deutschen Bunde alle diejenigen Rechte ausüben und alle diejenigen Pflichten erfüllen, welche sämmtlichen Mitgliedern des Bundesstaats als einzelnen bisher zustanden und oblagen,

§. 0.

Die Vereinsgewalt übt dem Auslande und den nicht zum Bundesstaat gehörigen deutshen Staaten gegenüber die völkerrechtliche Vertretung des Bundesstaats und seiner einzelnen Glieder aus,

Die Vereinsgewalt stellt die Gesandten und die Konsuln an. Sie führt den diplomatischen Verkehr, ließt die Bündnisse und Verträge mit dem Auslande, namentlih auch die Handels- und Schifffahrts - Verträge, so wie die Auslieferungs - Verträge, ab, Sie ordnet alle völkerrechilichen Maßregeln an.

6. 40,

Der Vereinsgewalt ausschließlich steht das Recht des Krieges und Friedens zuz sie übt dasselbe mit Beachtung der für den Bund von 1815 gültigen vertragsmäßigen Normen aus,

Qi La

Die Beseßung der Befehlshaberstellen und die Ernennung der Offiziere in den einzelnen Kontingenten bis zu den diesen Kontingenten entsprechen- den Graden is den betreffenden Regierungen überlassen; nur wo die Kon tingente zweier oder mehrerer Staaten zu größeren Ganzen fombinirt sind, ernennt die Vereinsgewalt unmittelbar die Befehlshaber dieses Corps, in- sofern deren Grad nicht innerhalb der Ernennungs- Befugniß einer der be- theiligten Regieruitgen liegt, j

Für den Krieg ernennt die Vereinsgewalt die kommandirenden Gene- rale der auf den verschiedenen Kriegstheatern operirenden selbstständigen Corps, unter Berücksichtigung der Bundes - Kriegs - Verfassung, y

§. 53

Die Maßregeln, welche von der Vereinsgewalt zur Wahrung des inuc- ren Friedens ergriffen werden können, sind: 1) Eriassung, 2) Absendung von Kommissarien, 3) die in der Geseggebung des Bundes von 1815 vor- gezeihneten Wege bis zur Anwendung der bewaffneten Macht.

Ein Vereinsgescß wird die Grundsätze bestimmen, nach welchen dice durch solche Maßregeln veranlaßten Kosten zu tragen sind,

G, ÓT.

Das Fürsten-Kollegium besteht aus fünf Stimmen und zwar:

l, Preußen.

11, Sachsen, die sächsishen Herzogthümer, Reuß, Anhalt, Schwarz- burg. :

111, Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Mecklenburg, Holstein, die Hansestädte, ; E

N, P athum Hessen, beide Hohenzolle rn,

Luxemburg, Waldeck, Lippe-Detmold, Schaum-

welche einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten zum

Fürsten-Kollegium bestellen, haben sich über dessen Wahl zu verständigen ;

für den Fall der Nichiverständigung wird ein Vereinsgeseß dic Mitwirkung der Betheiligten bestimmen, ; Ÿ

Je l s

Der Vereinsvorstand ciklärt Krieg und schließt Frieden, mit Beachtung

der durch die Geseygebung des Bundes von 1815 festgestellten Normen, g. 85. Bei dem dermaligen Umfange des Bundesstaates vertheilt sich die Zahl der Mitglieder des Staatenhauses nah folgendem Verhältniß: ; Preußen S 10 Mitglieder Sachsen S 13 Hannover. : O H Baden O 10 Uet ; r Großherzogthum Hessen .. 7 Holstein L fe Medlenburg- Schwerin... Luxemburg - Limburg Nat... 048, Braunschweig Oldenburg . Sachsen - Weimar Sachsen-Koburg-Gotha Sachsen-Meiningen - Hildburghausen Sachsen-Altenburg... Mecklenburg - Streliiz Anhalt-Deßau Anhalt-Bernburg Î Anhalt-Köthen .…...-..+++-- i Schwarzbnrg-Sondershausen. 1 Sckchwarzburg-Rudolstadt 1 Hohenzollern-Hechingen 1 Hohenzollern-Sigmaringen. . L Mi) 1 Reuß âltére Linie... t 1 : 1 1 1 1 1 1 1

O

Reuß jüngere Linie. Zckchaumburg-Lippe Lippe-Detmold CAUendulg. 5+ e Lübe Frankfurt . , t E / i Z Hamburg E j 133 Mitglieder. v: 4190,

Jeder Angehörige desselben hat das Vereinsbürgerrechi. Die ihm krast dessen zustehenden Rechte kann er in jedem Lande im ganzen Umfange des Bundesstaates ausüben, Ueber das Recht, zum Parlamente zu wählen, verfügt das Vereindwahlgeseh. i

s g. 132. f Kein Vereinssiaat darf zwischen seinen Angehörigen und dezaen anderer Bereinsstgaien einen Unterschied im bürgerlichen, peinlichen und Prozeß- Rechte maten, welcher die leyteren als Ausländer zurücksegt,

: 8. 194,

Abänderungen in der Verfassung des Bundesstaates kön dur einen Beschluß beider Häuser und mit Zusti e as O standes als des R A R A, rie t sowohl des Vercinsvor-

Zu einem solchen Beschluß bevarf es in jedem der beiden Häuser :

N Der ir ate Lon wenigstens zwei Dritteln der Mitglieder z

) rg Dai alie welchen ein Zeitraum von wenigstens

3) einer Stimmenmehrheit von wenigstens zwei Dri

Müútglieder bet jeder der beiden O s der anwescuden

Der Beitritt eines deutschen Landes zu dem Bun is ni

Abänderung der Verfassung zu betraten: E e

Ferner im Wahlgeseß -Entwurf,

§. 4. Wähler ist jeder selbstständige unbescholtene Deutsche in dem Gebicte

der Vereinsstaaten, welcher das 25ste Lebensjahr zurückgelegt hat,

6, 0, Wählbar zum Abgeordneten des Volfshauses ist jeder unbescholtene

2070

Deutsche im Umfange des Bundesstaats, welcher das 30ste Lebens ahr zu- rügelegt und seit mindestens drei Jahren einem Vereinsstaate angehört hat.

Die Erklärung der hannoverschen Regierung lautet folgender- maßen:

Die Königlih hannoversche Regierung hat es sich zur ange- legentlichen Pflicht gereichen lassen, diejenigen Abänderungs-Vor-= läge, welche seitens des Königlich preußischen Herrn Bevollmäch- tigten in der Sißung des Verwaltungs-Raths vom 19. Oktober 1849 Namens der Königlich preußischen Regierung zu dem dem Bündniß-Vertrage vom 26. Mai annektirten Verfassungs-Entwurfe und zu dem Entwurfe eines Reichswahlgeseßcs vorgelegt sind, einer ernsten und sorgfältigen Prüfung zu unterziehen, deren Resultate? sie sowohl der Königlich preußischen als den übrigen durch den Vertrag vom 26. Mai verbündeten Regierungen im Folgenden vorzulegen sich beeilt.

5 Die aus der angestellten Erwägung gewonnene Ueberzeugung, daß der nah den gegenwärtigen Vorschlägen Preußens zu kon- struirende engere Bundesstaat für einen Theil Deutschlands und innerhalb des fortbestehenden auf den Verträgen von 1815 rußhen- den Bundes eine lebensfähige Schöpfung niht werden könne, und daß die Jdce des Bundesftaates wie sie im Verfassungs - Entwurfe vom 26. Mai nach der preußischen Vorlage formulirt ist, nur dann cine Aussicht auf Realisirung und auf Befriedigung der Bedürf= nisse der deutschen Nation eröffnen fönnte, wenn, im Einverständniß mit Oesterreich, mindestens alle übrigen deutschen Staaten dem un=- ter Preußens Vorstandschaft zu bildenden Bundesstaate beiträten z diese Ueberzeugung muß die Königlich hannoversche Regierung auch hier wieder voranstellen, wie sie diese!be stets Preußen und den übrigen deutshen Regierungen und dem Volke gegenüber offen be- fannt hat, und wie dieselbe in den Sihungen des Verwaltungs Rathes vom 5. und 9. Oktober eben sowohl wie in der Kollektiv Note des Königlich sächsischen und des hannoverschen Bevolimäch- tigten vom 20. Oktober der leitende Gedanke ist.

Die Königlich preußischen Abänderungs-Vorschläge substituiren in ihrem Ergebaiß dem deutschen Bundesstaate, wie er im Ver fassungs-Entwurfe vom 26. Mai als Ziel der verbündeten Regie rungen aufgestellt ist , gegenwärtig etwas durchaus Anderes, einen engeren Bund im Bunde.

Hannover sieht durch eine solche Aenderung des cinen Haupt zweccks des Bündnisses vom 26, Mai den von den verblüindeten Ne- gierungen der Nation gegenüber übernommenen Verpflichtungen ein Genüge nicht geleistet.

Wenn die Königliche Regierung dennoch der von dem König- lich preußischen Herrn Bevollmächtigten und Vorsitzenden im Ver-= waltungs-Rathe ergangenen Aufforderung zur Erwägung jencr Vorschläge sich nicht entzieht, so vermag sie dies nur unter Voran stellung der Verwahrung, daß sie damit ihren prinzipiellen Wider spruch aufzugeben nicht gemeint ist.

endet man sich daher zunächst zu der in den Königlich preu ßischen Abänderungs - Vorschlägen sub A. vorangestellten Nomen flalur, so werden die anheimgegebenen Abänderungen, wenn einmal auf eine dcutsche Einigung verzichtet werden und ein engerer Bun= vesstaat an deren Stelle treten soll, an si vielleicht zweckmäßig und sogar nothwendig erscheinen. Aber eben die Nothwendigkeit von der Bezeichnung „Reich“/, „Reichsfrieden““, „Reichstag“ zu abslrahi- ren, erinnert die hannoversche Regierung daran , welches Gewicht gerade seitens der Krone Preußen und ihres Bevollmächtigten bei den dem Abschlusse des Bündnisses vom 26. Mai vorangegangenen Verhandlungen und Konferenzen diesen Ausdrücken beigelegt wurde, wenn die desfallsigen Erörterungen auh nicht in die nah den Sißungen redigirten Protokolle aufgenommcn sind, und wle gerade in diesen Bezeichnungen man den ricligen Ausdru dafür gefunden zu haben glaubte, um Die Dee DES CNAEVEN Bundesstaats fern zu halten und dem deutschen Volke die Beruhi- qung zu gebcn, daß es sih um die Herstellung cines ganzen Deutsch= lands und niht um die Abtrennung eines Theils handle. Wenn aber je6t in die Nomenklatur dcs engeren Bundesstaats das Wort „deutsch““ nicht mehr paßt und die -dem engeren Bundesstaate nicht angehörigen deutschen Länder „als fremde“ bezeihnet werden müssen z wenn es in diesem Bundesstaate nicht einmal mehr „deutsche Flüsse“ giebt, sondern nur „den Bundesstaat durchströmende Flüsse“, fo tritt die tiefere Bedeutung des jeßt von Preußen und einer Mehrzahl der dem Bündniß vom 26. Mai beigetretenen Regierun-= gen beabsichtigten Schritts in seinen Folgen für die Zerreißung und Spaltung des deutschen Vaterlandes so herbe hervor, daß man diesen Verfassungs - Entwurf für einen engeren Bundesstaat wohl faum mehr als einen Versuch zur Einigung Deutschlands bezeichnen zu wollen wagen darf. :

: Jedenfalls scheinen selbst diese blos formellen Aenderungen nicht ohne große materielle Bedeutung zu sein. e

Die hannoversche Regierung glaubt daran nicht unerhebliche Bedenken knüpfen zu müssen, die, im Obigen nur angedeutet, bei näherer Prüfung der sub der preußischen Vorschläge proponirten materiellen Aenderungen im ungleich öheren Maße hervortreten.

Dicse Bedenken beziehen sich nicht allein auf die zu olf ver= schiedenen Paragraphen des Verfassungs-Entwurss wirklich vorge \chlagenen Abänderungen, fondern auh Darauf, daß man Königl. preußischerseits von der Annahme ausgegangen zu sein scheint, daß außer diesen elf abzuändernden Paragraphen, zu den übrigen 184 Paragraphen des Verfassungs Entwurfs neben der abzuändern den Nomenklatur keine weiteren Veränderungen sich als räthlich over nothwendig darstellten. E : i

Der ganze Charakter der Verfassung dcs jeß proponirten Bun desstaates wird aber dadur cin anderer, als Derjenige, welchen Die drei paciscirenden Regierungen bei Abschluß des Bündnisses vom 96. Mai und bei Verlegung des demselben beigefügten Entwurfs einer deutschen Reichsverfassung vor Augen hatten. S

Wie ver Schwerpunkt des ganzen Verfassungs-Entwurfs in der Oberhauptsfrage und im Reichstage liegt, so liegt er in diejem wieder im Volkshause. Die erbliche Vorstandschaft Preußens in ei- nem engeren Bundesstaate, dessen Volkshaus aus beiläufig 4 preu- ßischen Deputirten gegen ; Deputirten aus anderen Staaten be- steht, läßt kaum einen anderen Ausgang dieser hundesstaatlichen Ei nigung möglich erscheinen, als ein Aufgehen der kleineren Staatcn in Preußen, oder einer Aufló\sung des preußischen Staats felbst dur das mit dem gleichartigen Stoffe in Preußen vereinigte de mokratische Element aus jenen Staaten,

Ein Ausgang der ersten Art würde, weun ex der wahrschein- lichere wre, für Preußen selbst nur dann nicht verderblich werden, sofern der preußishe Staatskörper den Zuwachs neuer Glieder mit theilweise tief erkrankten Säften zu überwinden vermöchte. i

Ein Ausgang der zweiten Art i} der Zielpunkt ciner Partei, welche in einer Auflösung der preußischen Monarchie in ihre cin- zelnen Bestandtheile das Mittel zur Verwirklichung eines deutschen Einheitsstaats erblickt. Das Bestreben dieser Partei ist dahin ge“ richtet, über den Eintritt eines Ausgangs der zuerst erwähnten Art zu beruhigen, durch Verkündung eines zuyersichtlihen Vertrauens zu dem wahrscheinlichen Eintreten des entgegengeseßten Aus- ganges.

Dieser Partei is vie übereilte Einberufung eines Reichstags

aus den Staaten , welche dem Bündnisse vom 26. Mai angehöret, der Weg zu jenem Ziele.

Aber die Königlich hannoversc danken eines solchen Ausgangs nic lassen, weil Hannover in der völlig unge preußishen Monarchie die unerläßliche Bedi tung Deutschlands erkennt. :

Preußen kann des Vorzugs der Vorstandschaft im engeren Bundesstaate nicht theilhaftig werden, ohne die kaum errungene Wiederbefestigung der eigenen staatlichen Verhältnisse aufs neue von einem Reichstage bedroht zu sehen, dem Preußen nichts entgegen zu scheu hätte, als eine durch die legislative Gewalt des Fürsten- Kollegiums gelähmte Exekutive des Vorstandes.

Welche von jenen Möglichkeiten sich aber auch verwirklichen möge, mit der Einigung Deutschlands bleibt eine wie die ap dere unvereinbar.

Hannover hat offen seine Bedenken gegen den preußischen Ent- wurf einer Reichs - Verfassung bezüglich der Konstituirung einer Regierung ausgesprochen, in weleher cin bisher unbefannter e exefutive und legislative Ge- disparatcn Faktoren,

r Fall, von Luxem- als solches von Hol- ltenden Verhältnissen

¡ies vnzweifelhaft de

Von Limburg is d ha so wahrscheinlich,

aber wenigstens eben

Regierung kann si dem Ge- Lauenburg nah den obwa

t ohne die ernsteste Sorge über= {chwächten Erhaltung der

AS ai r diese Mitglieder ngung für die Erhal- ese Mitglie

Bundesstaats-Verfassung dur und den dem Bündniß vom 26. Mai beigetrete- achsens und Hannovers Widerspruch und ohne arlament beschließen zu t ein gleiches Recht d Lichtenstein in Anspru Reichsverfassung, wie sie r deutschen Nation als ein ihrer Vollständigkeit

Glaubt man im engeren Bundesstaate des deuts ein von Preußen nen Staaten gegen S peren Mitwirkung zusammenzuberufendes P können, so ist nicht abz ayern, Württemberg, Homburg un indem dann doch wenigstens die ¡m Entwurfe vom 26, Mai d. J. Endziel des Bündnisses ( ur Ausführung gebracht wer Hannover hält weder si Bestimmungen Des vflichtungen, _die {chen Bundesstaaten fejtjeBen, und kann daher auch auf die Einladu jeftirten Einberufung eines \folhen Parlaments des engeren würde, niemals eingehen. weiterer Bemerkungen zu den noch Übrigen vorge= 132 und §. 144 des Ver-

en Bunves die engere

usehen, warum man nich

gt wurde, in

noch seine Mitverbündeten . Mai und nach den Ver- ige von 1815 für alle deut- chlußnahme befugt, welche in der pro-

Bündnisses vom 26 die Bundes-Vertr ¡s zu ciner solchen Bes Versuch gemacht werden soll, di walt in der Regierung selbst von zweierlei die eine vom Reichs - Vorstande, die audere von einem Kollegium ausgehen zu lassen. sicht Preußens in diesem Vorschlage anerkennend, seine Vorschlage untergeordnet unD auf dem demnächstigen Reichs

E i desstaats liegen gen Fursten - Hannover hat dabeì, die loyale Ab besscre Ueberzeugung dem preußischen sich nur vorbehalten, seine Ansichten tage, dem diese Reichs - Verfassung, wie sie am 26. Mai zwischen Sachsen und Hannover vereinbart wurde, zur weiteren Vereinbarung vorgelegt werden soll, in der bringen, wie jede andere Meinung sich dort im parlamentarischen Wege geltend machen kann.

Die Beseitigung dieser tung dur die Beschlüsse cines von allen \chickten Reichstags, dessen Volkshaus feine absolute jorität enthalten würde, blieb mehr als wahrscheinlich, Wenn diese Einrichtung nach dem gegenwärtigen Borschlage Preußens auf cinen engeren Bundesstaat 1 lament zu 5 aus preußischen Stimmen bestehen würde hannoverscherseits jeßt mehr als je ein Gewicht auf tung jener Wahrscheinlichkcit gel {hen Abändecungs-Vorschlägen zur

Es bleibt noch übrig, diese Abänderungs-Vorsc zelnen kurz zu würdigen.

Abänderungen der §. 130, ( ntwurfs, und der §§. 1 und 6 des Wahlgeseß-Entwurfs, Widerspruch, welchen Hannover in Festhaltung aus dem Vertrage vom 26. Mai ihm ob i und erwachsenen Rechte auch den hier proponirten Modifi= des Verfassungs - Entwurfs entgegenseßen muß, nicht be Es braucht daher nur noch erwähnt zu werden, daß nah Ueberzeugung auch der Artikel VII, des zweiten À erfassungs-Entwurfs, insbesondere aber die Bestim- §8. 33 und 34 über Zoll- und Handels-Einheit, Zoll- tliche Productions-

fassungs-C i (ei dem allgemeinen liegenden Verpflich

Weise zur Geltung zu

R à S E GOannovers als unausführbar angesehcnen Einrich deutschen Staaten be

E mungen der preußische

Gesebßgcbung und gemeinschaf uern im engeren Bundesstaate unausführbar sind, und daß fer für seinen Staatshaushalt nur durch Er- Ziels eines einigen großen Deutschlands, nicht aber Einverleibung in einen engeren Bundesstaat vor seiner tolfsvertretung würde rechtfertigen können. Muß also von Seiten der Königlich hannoverschen Regierung hinsihtlich der von dem Königlich preußischen Herrn Bevollmäch igten im Virwaltungs-Rathe vorgelegten Abänderungs - Vorschläge r decn Verfassungs-Entwurf eine ablehnende Erklärung abgegeben kann die Bildung des engeren Bundtesstaates als in Zwecken des Bündnisses vom 26. Mai liegend nicht angenom- men werden, so bleibt der hannoverschen Regierung nur noh Übrig, der Königlich preußischen und den übrigen verbündetcn Regierun gen gegenüber sich darüber auszusprehen, welche Schritte sie zur Erreichung des gemeinschaftlichen Ziel

und Verbrauchs

Hannov!" ähnliche ibertragen werden soll,

den, welche in den preußi Verfassung nicht zu finden 1}!

Die dem Reichsverfassungs-Entwurfe bildete Fassung dieses Paragraphen möcht Regierungen untereina1 einbarenden Reichstag sich hier um Feststellung de

Der im zweiten Absaßze des ebung des Verhältnisses rständigung

für cinen Vorschlag dex ner Vorlage für einen vet hunlich sein, da es anges handelt. hinzugefügte Bor- zu den nicht beigetrelenen enthält das Anerkenntniß einer Nothwendigkeit, als die Unvereinbarkeit staats mit den Grundsäßen des dessen Fortdauer von Preußen selbst anerkannk

1der passend, in ci oder Parlament aber unt s geographischen Umf

| s ciner definitiven Gestaltung Paragraphen

chen Verfassungswerks vom Standpunkte des Vertrags vom 26. Mai d, J. aus für nothwendig hält. : iese bestehen darin, daß man einfach an dem der Nation vor=- 4 elegten Verfassungs-Entwurf für ganz D wie ihn Preußen bei Abschluß des Bündnisses vom 26, Mai unahweisliche Bedingung der Vereinbarung seinen damaligen paciscenten vorgelegt hat, und wie derselbe nach den bei allen teren Beitritils - Verhandlungen stattgehabten Bevorwortungen ohne Uebereinstimmung Aller nicht abgeändert werden kann ; man die gegenwärtigen Verwickelungen durch Verhandlungen ¡ber Abänderungs - Vorschläge niht vermehrt, bis es der Königlich preußischen Regierung durch Verständigung mit Oesterreich und mit den dem Bündniß nicht beigetretenen übrigen deutschen Staaten ge- entweder den Widerspruch gegen den Verfassungs - Ent- u beseitigen oder sich über Modificationen desselben zu ci

behalt einer Fests Staaten durch gegenseitige der Nothwendigkeit dieser Verständigung für welche fein anderer Grund des beabsichtigten engeren Bunde deutschen Bundes, und bethätigt worden ist. Daher steht eine vor Erf nehmende Stellung der Vereinsstaaten, als sammtheit im bestehenden deutschen Bunde, mit den und ancrkannten Grundgesetßzen des deutschen Bundes felbst in ei= welcher die Ausführung der Verf s also auch wieder die Zusammenberufung [usführung der Ver anerkannte

eutschland festhält in der

üllung dieser Nothwendigkeit anzu einer politischen Ge bestehenden nem Wirterspruche, sung dieses engeren Bundesslaats und seines Parlaments, als ersten Schritt zur fassung, vor beschafster Verständigung ohne Verleßung Bundespflichten niht möglich erscheinen läßt. Berufung eines Reichstags bis dahin ausgeseßt bleibt, [s ein deutscher Reichstag angesehen werden

Jn diesen Bestimmungen bringen die Vereins - Vereins-Vorstande cin Opfer, welches, | einigung des gesammten von den Königreichen

endlich wenn die Erledigung dieser Vorfragen bis zum des Bündniß - Vertrags vom 26. Mai nicht thunlich sein eine Verständigung mit sämmtlichen deutschen Bundesstaaten iesem Bündnisse angestrebten Zwecke eutschland eine den Zeitverhältnissen entsprechende Verfassung zu geben und das bereits ins Leben ge- ie Stellung eines wirklichen deut-

o lange es sich um die Ver zu cinem Bundesstaate han= Sachsen und Hannover als eine Nothwendigkeit für die Einheit und Grüße des ammt - Vaterlandes angesehen werden konnte, welches i engeren Bundesstaate nur eine des deutschen Bundes der übrigen, den engeren Bundesstaat Preußen und die nicht Beitretenden inv welches in der Einheit und Größe Deutschlants, aber micht 1m hen Bundesstaates ein Ersaß gesun

Deutschlands

unvermeidliche agsmäßig zu erreichen, Unterordnung des einen Mitgliedes eine Herabseßung bildenden Staaten

Ein Opfer,

Bundesschtedsgericht n Reichsgerichts hinüberzuführen.

Dies ist, nah Ansicht Hannovers, der Weg, auf dem en Vertrag vom 26. Mai verbündeten Staaten ihre übernommene Nation gegenüber werden erfüllen können, nicht aber j %on, nach noch nicht halb verlaufener hren Hauptzweck aufgeben den Versuch der Erschaffung eines engeren Bundesstaats in der selbst von denen, welche ihn vorshlg- ein neues Provisorium bezeichnet wird.

olviren würde. Abschlusse des engeren preußi Aufgabe der den werden kann. i res Bündnisses, a keinem Staate des deulschen Bundes als solchen das Recht

des Krieges und Fricdens ausschließlich 1 wie die verbündeten Staaten dasselbe deu (Grundbestimmun deulschen Buntes und den in den Verträgen von 1815 Pflichten gemäß, an Preußen übertragen

so ijt mckcht Deutschland beschränken

bearündeten Rechten und ?

‘dersaß dieses Paragraphen scheint vielmehr mit seinem 6D a & 4p Ÿ

Nachsaße in einem unauflöslichen Widerspruche zu stehen. MHusland.

Ofen, 3. Nov. (P gr. Z.) Gestern wurde wieder philosophischen Fakultät abgchal chlossen wurde, daß nur jene Hörer, welche Gegenstand in der Mut= haben, wäh

, E esterreich. h steht eben so wie der ganze Art. 11. des eine Session von den Mitgliedern der dirxcktem Wider=- { ezug genommenen Bundcs-Kriegs mne corgängige Verständigung mil staate nicht beitretenden Staaten, nicht in

Dieser Paragrap 11, Abschnitts des Verfassungs - Entwurfs in so spruche mit der darin doch in Verfassung, daß derselbe den dem engeren Bundes : Ausführung zu bringen sein würde.

einen in lateinischer Sprache vorgetragenen ahe hören wollen, ein Unterrichtsgeld zu erlegen alle übrigen Wissenschaften von den betressenden Herrn Pro- fessoren in deutscher und ungarischer Sprache tradirt werden, und, vo sie nicht ausreichen, Privatdozenten für die eine oder die andere Sprache vom Staate angestellt und besoldet werden. dessen mußten auch die bercits bestimmt gewesenen Unterrichtsstunden umgeändert und als Aufnahms=- nnd Immatrikulations- Termin der ote D. bestimmt werden. Am 8ten ird sodann das feierliche Veni zancte abgehalten, und am 12ten beginnen die Vor leßten Berichten aus Semlin zufolge, sind daselbst hereits der in Widdin gelagert gewesenen Insurgenten mittelst Dampf ; 19 Viele von ihnen sollen reichlih mit Geld ver= es sein, da sie die Bestechungen der Türken, welche sie zum in n Islam durch Geschenke bewegen wollten, annah- i aun doch in ósterreihishen Schuß begaben. Alle (age nad, L N hre Heimat zu kommen, da sie, ihrer Aus-

n , von den Türken häufig gemißhandelt worden sind und solchen Gastfreundschaft genossen, wie man sich

zur Erhaltuñg des inneren Friedens Befugnissen der Centralgewalt des Fnkonvenienzen nur durch vor- er aus dem Wege zu räumen sein

Hinsichtlich der M 1ßregeln würde eine Konkurrenz mit den deutschen Bundes bestehen, gängige Verständigung mit dies

Wenn hinsichtlich der Composition der Stimmen des Fursten - \ercits bei Feststellung des Entwurfs der Reichs - Ver

1 3 Dei : boot angekommen. so tritt die Nothwendig

Kollegiums l fassung M feit derselben i Bundesstaat vorgeschlagênen C begründeten Gefahr, die \ einigung verschievenartige1

odificationen vorbehalten waren, n erhöhtem Grade hervor bei der für den engeren omposition und bei der Tur diese sichen Kuriatstimmen durch eine Ver - Bestandtheile in derselben Kurie in si den Einfluß der einzigen ischen, zu stellen.

aber sind froh, wieder in i

durchaus nicht einer hier erzählte.

unzertheilten timme, der preuß Großbritanien 14! ss

L E britishe Gesandte ‘einigten Staaten, Sir Henry Lytt Z ie 5

è L . / Ain ) Pr ( L London nach Portsmouth abgereist, ver, f a A einzuschiffen,

So ard Richard Somerset, Sohn des Generals Lord Fiproy Somerset, hat den Posten als Privat - Secretair des Königs von

findet dur das, was zu §. 10 bemerkt ist, seine Erledigung. ; der Regierung

Hier sind Holstein, s - Lauenburg und Frankfurt unter hickenden Staaten aufgefüh Bündniß vom ben vielmehr

Luxemburg, Limburg, beide Hohenzollern , den das Staatenhaus mit be- rt, während dieselben bis ll nicht beigetreten sindz einige dersel- ausdrücklich den Beitritt zum Bündnisse

um sich dort nach New - York

26, Mai übera

2071 Hannover. angenommen und steht im Begriff, nah Deutschland ab- zugehen.

Die Fürsten Richard und Lothar von Metternich sind zu ihren Aeltern nach Brüssel abgereist, wo sie den Winter zubringen werden.

Londou hat, was die Sterblichkeit betrifft, leßthin einige sehr glücklihe Wochen gehabt. Schon in der zweiten Woche des Ofkto- ber war die Zahl der Todesfälle geringer, als die durchsnittlihe Zahl der leßtin fünf Jahre. Jn den drei folgenden Wochen hat sie beständig abgenommen. Der amtliche Bericht giebt für die ver= flossene Woche nur 837 Todesfälle und zeigt demnach in Vergleich mit der Durhschnittszahl, welche 1162 beträgt, eine Abnahme von 325. In den zehn leßten Jahren ist die Sterblichkeit in der ent \prechenden Woche nicht so gering gewesen, wie in diesem Jahre. Für das Jahr 1841 war die Zahl 840, im Jahre 1848 waren 1115 Todesfälle in die bffentlihen Register Londons eingetragen. Die Cholera hat in der vorigen Woche nur 11 Opfer gefordert ; in den drei vorhergehenden Wochen betrug die Zahl der an der Cholera Gestorbenen 110, 41 und 25; die Krankheit hat also in starker Progression abgenommen. Der General=-Registrator hat stern den statistishen Bericht über die Geburten, Hciraten und desfálle in England für das mit dem 30, September zu Ende ge gangene Vierteljahr veröFentlicht. Die Zahl der eingetragenen Todesfälle is bedeutend zrößer, als sie je zuvor in dem entspre- enden Zeitraume gewesen ist, und übersteigt die de um etwas. Dem Globe is es wahrscheinlich, daß sich die Ge \sammtbevölkerung Englands und überhaupt des Vereinigten nigreihs in den lehten drei Monaten ‘vermindert hab der während der leßten drei oder vier Generationen nicht fommen fei. J ie Todesfálle nicht registri so ist es unmöglich, für dicsen Theil des Königreichs eine Berechnung anzustellen; auch über Schottland is man s{chlech! terrihtet. Jeder neue Census ergiebt für England schei verhältnißmäßig größere Zunahme der Bevölkerung im Berg mit den beiden anderen Theilen des Vereinigten Königre Li ser Umstand findet seine Erklärung in dem Strome der Auswan derung, welcher von Jrland und Schottland nach England fluthet. Amtliche Berichte über vie Zahl der Einwohner werden nicht ver

1

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r Geburten

éffentlicht. Irland überträgt außerdem eincn Theil seiner zuneh menden Bevölkerung auf Tie schottischen Fabrik-Distrikte. Die Zahl der Auswanderer aus den britishen Jnseln in den Jahren 1847 und 1848 erreichte, so weit sie sich bestimmen läßt, ungefähr Tie muthmaßliche Zahl, um welche die Geburtcn in diesem Zeitraume die Todesfälle überstiegen. Nimmt man folglich an, das Durd) shnittliche Verhältniß zwischen Geburten und Todesfällen hâtte fortbe= standen, so hätte der Zuwachs der Bevölkerung nur unbedeutend fein können. Allein cs if in der gewöhnlichen Proportion eine Aenderung eingetreten. Man kann es z. B. als sicher betrachten, daß während der drei leßten Jahre in Jrland wenigstens eben so viele Personen gestorben sind, als geboren wurden. Daher läßt sich behaupten, daß man die Auswanderer nah England, Schottland und den Kolo- nieen geradezu von dem Stande der Bevölkerung, wie er im Herbste 1846 war, abziehen kann. Was die Einwohnerzahl des ganzen Königreichs betrifst, so crgiebt sich als ziemlich sichercs Re- sultat, daß sie in den Jahren 1847 und 1848 nicht wesentlich zugenommen hat, Da in diesem Jahre die Auswanderung, welche in den vorigen Jahren dem Ueberschuß der Geburten über die Sterbefälle die Wage gehalten , in demselben Verhältnisse fortge dauert hat, v darf man die Zahl , um wclche die Sterblichkeit im gegenwärtigen Jahre das durcchschuittliche Maß überfchritt, als einen reinen Abzug von der Einwohnerzahl ansehen. Nach einer unge fähren Berechnung sind in den lebten drei Jahren , die iu geqund heitlicher Beziehung zu den unglücklichen gehören, in England allein 150,000 Personen mehr gestorben, als in den drei vorhergehenden Jahren. Wie das Verhältniß sich in Jrland und Schottland ge stellt hat, weiß man nicht. Was die durch die Cholera angericchte ten Verwüstungen betrifft, so licgen die Beridld aus mchr 9000 Distriktcn von England und Wales vor. N

strikte, welche zusammen ein Einwohnerzahl von

len enthalten und die bedeutcndsten Städte in sch{ch \{chlicßen, unter cine Rubrik gebracht; hicr stellt sich das Verhältniß so, daß von 1000 im Durchschnitte 26 im Jahre sterben. Nimmt man im (He gcnsabße hierzu 506 andere Distrikte mil nw l) 10 Millionen, welche hauptsäcklich die kerten Bezirke repräsentiren, so hat man Das Verhältniß Todten auf 1000 Seelen ährend des verflossenen Somme Vierteljahres jedoch ist in den städtischen f

Todten auf 41, in den ländlichen auf 23

n ly

vohnerzahl von

Schweiz. Bern, 9 Nov. Folgendes sind lungs-Gegenstände der zum 12, Nov eder zusammen

nen Bundesversammlung. A. Wahlen. ) Vorlegung L

len einzelner Mitglieder des National - unl Ständer

Wahl des Bundes-Präsidenten und Vice-P1 äsidenten für x 1850 und Wahl dcs Prásidenten und Vice Präsidenten des Bun desgerichts für die gleihe Amtsdauer. (Nach Art. 86 und 98 De1 Bundesverfassung.) B. Gesetzentwürfe. 3) Gescy über die Mili tair - Organisation. 4) Geseß über die Aufstellung eidgenössi\cher Beamten und deren Besoldung. 5) Gesch Úber die Einführung eincs s{weizerischen Münzfußes. 06) Geseß über die Dauer der Niederlassungs-Bewilligungen und die daherigen Kanzlei-Gebühren. (Art. 441 Ziff. 3 der Bundesverfassung.) 7) Wenn möglich, Gescß über die Stellung der Bundesbehörden und der Beamten zu den Kantonen, 8) Reglement über die wechselfeitigen Beziehungen Der verschiedenen Räthe, über den Geschäftsgang derselben unker einander, so wie iber die Form der Erlasse von Geseßcn und Dekreten, C. Rehnun= gen. 9) Centralmilitairrechnung vom Zahr 1848. 10) Rechnung über den Feldzug gegen den Sonderbund. 11) Rechnung uber die Gränzbewachung vom Jahr 1848. 12) Rechnung Über die Kosten der im März 1848 beabsichtigten Occupation des Kantons Uri, wegen anfänglih verweigerter Herausgabe der Akten des chema- ligen Sonderbundskricgsrathes. D. Voranschlag. 13) Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Eidgenossenschast im Jahr 1850, E. Anträge zu Beschlüssen. 14) Bericht und Antrag über die Ablésung der Zölle in den Kantonen, Vorlegung der diesfälligen Verträge zur Genehmigung. 15) Bericht und An= trag Uber das den italienischen Flüchtlingen abgenommene Kriegs- material und die Entschädigung der Kantone für die Verpflegung dieser Flüchtlinge. 16) Bericht und Antrag, über die Ausrichtung der - Pensionen. 17) Bericht und Antrag betreffend Tragung der Kosten ver im Jahr 1848 beabsichtigten Occupation Les Kantons vi. 18) Bericht und Antrag, betreffend die Unterstüßung der Flüchtlinge 419) Bericht und Antrag über die Petitionen zu Gunsten des Bi-=

* chofs Marilley. 20) Uebrige Berichte und Anträge, welche der

Bundesrath oder einzelne Kantone in den Fall kommen könnten, der Bundes - Versammlung vorzulegen. 1’, Eingehende Bitt- riften. Nach Mittheilung obiger Traktanden begrüßt das So - lothurner Blatt die Bundes-Versammlung mit folgenden Wor= ten: „Die Bundes-Versammlung ist auf den 12ten d. einberufen. Sie wird \sih vorzugsweise mit Wahlen, mit Geseßen über das

Kriegs- und Münzwesen und vielleicht auch mit einer Prozefßvord- nung für die Assisen beshäftigen. Vor Allem aber wird die neapo= litanische Capitulationsfrage wieder zum Vorschein kommen. Wir hoffen, der ganze Plunder mit seinen Dußbenden von Anträgen werde gleich anfangs durch Tagesordnung beseitigt werden. Für Aufhebung der Capitulationen wird sich keine Mehrheit finden. Selbst die eistrigsten Helden werden für diese Aufhebung nur so weit stimmen, als nöthig ist, um den Schein zu retten. Sie sehen wohl ein, wie un= endlich lächerlch sie sich mahen würden , zu beschließen und nit zu vollziehen. Aber auch für Aufhebung des Beschlusses vom 20. Juni wird sich keine Mehrheit finden. Die Armseligkeit der politischen Kinderei vom verflossenen Frühling würde sonst in gar zu offener Blöße erscheinen, Also schnell abgemacht! Ein Gewinn bleibt im- mer. Ein Theil der Herren wird an dem Erfolg etwas lernen und in Zukunft weniger stürmen. Wir wünschen der Bundes= versammlung langes Leben oder vielmehr, daß sie ein kräftiges Le- ben beginne. Dazu braucht's aber Gesundheit der Behörden. Es war fein gesunder Zustand, in dem der Bundesrath die bü- singer Armee aufbot. Noch ein oder zwei folcher Anfálle fönnten den Tod herbeiführen. Die beiden obersten Räthe lciden offenbar an Wortfettsuht. Geschäftsbewegung is ein ! Mittel dagegen, aber während drei Wochen italieni- hen Tand treiben und in zwei Stunden ein vollständiges Zollgeseß beßbandeln, könnte tödtlich werden für das ganze Haus. Wir wúün- chen Gesundheit und namentlich auch, daß man in Kriegssachen weder in Eroberungs\s{hwindel, noch in shwindsüchtige Knickerei ver- alle, daß man in Múünzsachen sih vor der langgewöhnten Zer- erung und vor dem sich einschleichenden Modefieber, zu beschlie- mne Vollziehungsmittel, hüte. Wellt ihr sorgfältig sein, sto en Bundespalast hoch, {bön und fes. Könnt ihr aber nicht verden über üble Gewohnheiten, so singt: „„Er \aufelt,

er endlich sein Grab sih gräbt.“/“

6. Nov. (D. Ztg.) Der Bundesrath hat an ie meisten Kantone ein Kreisschreiben erlassen, worin er hnen meldet, daß er auf die Kunde, daß noch mehrere Angehörige der Schweiz in Folge der jüngsten politischen Ereignisse im Groß=- herzogthum Baden als Kriegsgesangene in der Festung Rastatt zus rückgehalten werden , einen eigenen Kommissär in der Person des eidgenössischen Obersteu Stehlin von Basel an die betreffenden Großherzoglich badishen Behörden abgesendet habe, mit dem Auf=- trage, auf die Befrciung der gedachten Gefangenen hinzuwirken, penselben mit seinem Rathe an die Hand zu gehen und für mög- liste Erleichterung des Looses dieser Unglücklichen sich zu verwenden. Aus dem Berichte des Delegirten ergebe es sich nun, es sei die Kleidung von Manchen in äußerst kläglichem Zustande angetroffen worden, was namentlich im Hinblick auf die kommende rauhere Jahreszeit Besorgniß erregen müsse. „Daher““, sagt der Bundes-Rath, „fonn- ten wir nicht ermangeln, Euch, getreue, licb: Eidgenossen, von die=- ser Sachlage Kenntniß zu geben und damit die Einladung zu ver=- binden, den im dortigen Kantone befindlichen Verwandten der Ge=- fangenen gleichfalls Mittheilung zu machen , indem dieselben sich ohne Zweifel veranlaßt finden dürften, ihren Angehörigen einige Unterstüßung zukommen zu lassen. Hierbei bemerken wir nur noch, daß von dem Herrn Kommissär bereits die erforderlichen Schritte gethan worden sind, um vie Bewilligung zu derartigen Sendungen von dem Festungs - Kommando auszuwirken , Und daß eine Gewäh= rung dieses Gesuches wohl ehestens gewärtigt werden Darf: „VIe denn auch im Allgemeinen angenommen werden kann, daß die Frei- lassung wenigstens derjenigen Kriegsgefangenen in nicht zu ferner Zukunft erwartet werden darf, welche überhaupt als weniger gra- dirt erscheinen, und gegen die erheblihere Klagen nit vorliegen.“ Die Zahl dieser Gefangenen ist noch 64, von denen 18 dem Kan-

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ton Zürich, 10 Bern, 5 Aargau 2c. angehören.

5, Nov. Der Erziehungsrath hat in seiner gestrigen

11 die Stelle des verstorbenen Orelli den Dr. Hermann Professor der Philologie an der Hochschule ernannt.

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Griechenland. Athen, 28. Okt. (Lloyd.) Die Zwi= stigkeiten wischen dem Ministerium und den Kammern dauern im= mer noch fort; die Minister veranlassen ihre Anhänger, aus den Sißungen auszubleiben, damit diese nicht beschlußfähig seien, oder sie bleiben selbst aus, um die Gelegenheit zu Interpeliationen zu benehmen. Demzufolge haben in leßter Zeit gar keine Sißungen stattgefunden. Man sprach von ciner Veränderung des Ministe=- riums, der Courrier d’ Athen s- hält aber dieses Gerücht nicht für wahrscheinlich.

Die in den Kerkern von Lamia gefangen Gehaltenen machten ir2lich einen Versuch, sich zu befreien, der aber vereitelt wurde ;

zweien is es gelungen, sich allen Nachsuchungen zu entzichen,

Dritter wurde eingeholt und verwundet zurückgebracht.

Die Einfuhrz6lle von Patras, welhe im Jahre 1847 32,000 Drachmen betrugen, belaufen sich im Jahre 1848 auf nicht mehr als 13,000, in diesem Jahre betragen sie hingegen 55,000 Drachmen.

Die vom Könige schon seit längerer Zeit eingeseßte, aus acht- zehn Offizieren von verschiedener Waffengattung bestehende Kom- mission hat ihr Projekt zur Organisation der griechischen Armee be- endigt und es der großen Kommisfion übergeben.

Am 20. Oktober ist im Piräeus ein englisches Dampfschiff ein- gelaufen, um die freie Zulassung von Parker's Geschwader zu ver= langen. Auf die Bemerkung des Hafen =- Capitains, daß diese Sch ffe ers zu Aegina die Quarantaine halten müßten, entgegnete der Capitain des Steamers, daß ste direkt von Korfu kommen, und brachte hierauf diese Antwort dem Chef des Geschwaders, welches 3 Meilen vom Hafen stand; das Geshwader nahm hicrauf die Richtung nah dem Osten.

Funfzehn Räuber, welche von den Türken über die Gränze ge- jagt worden sind, sind zwischen Amaligopolis und dem Defilee von

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Surpi auf griechishes Gebiet gekommen; der Oberst - Lieutenant Farmakis machte sich sogleich auf zu deren Verfolgung.

Am 16, Oktober waren wieder bei 100 politische Flüchtlinge von Malta in Syra eingetroffen, wo man sie gastlich aufnahm. Man erwartete noch andere 800, die man auf die Archipels-Jnseln zu vertheilen gesonnen war. Die Gesammtzahl der in Griechenland besindlichen Flüchtlinge beträgt bei 3000. Man beschäftigt sich in Athen zu ihren Gunsten mit einem Colonisations-Projekt. Das Terrain am Jsthmus von Korinth ist hierzu ausersehen und es soll nächstens die Sache in der Kammer zur Sprache kommen.

Venezuela. Laguayra, 6. Oft. (B. H.) Nichtnatio- nalen Fahrzeugen ist es nicht mehr gestattet, nah der Küste zu gehen, um Ladung direkt von den Plantagen einzunehmen, und es wird im nächsten Jahre wohl ein Geseh erscheinen, nach welchem Schiffe von Europa oder den Vereinigten Staaten nur nach Einem Hafen Venezuela?s verladen können und nicht, wie jeßt, nach hier und Puerto Cabello.

Ostindien. Bombay, 1. Okt. (Lloy d.) Die Passal-

; 1 fie ° Î - winde haben ungeheuré Regengüsse gebra, und Lur A iu wöhnliche Anschwellen der Flusse sind Uebershwemmung