1849 / 315 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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en, sondern auch und ershöpfenden daß in der Regel erst ben werden müssen,

e sie begangen hab einer gründlich werth gehalten, Publikums erho

eachtet, welch Vorgesebten

der Mitte des Uebelstände

en für gering g ans vielen Amts- Untersuchung o Beschwerden

gehörigen Untersuchung

wahrzunehmen Dienstwidrigkeiten Als eine weitere Folge d tehern zur Gewohnheit gew ingter Ordnungsstrafên bei Festseßung d Beurtheilung D ch ermittelt sind. Die daß Ordnungss tra] áltnisses un

icht selten R "das Bestreben zu Grunde zu beshónigen. vielen Amts - Bor} Niederschlagung verh keinerlei Thatsachen, welche gewesen wären und eine haben könnten, nachträgli steher vergessen hierbei, sorgfältiger Prüfung des Sachverh Beamten und nur zu Aufrechthaltung

cheinen die bei ordenén Anträge auf in folchen Fällen, wo er Strafe unbekannt er Sache zur Folge

Herren Amts-Vor- en jedesmal nur nach d der sonstigen Dienst= der im Interesse des Gemein-

dienstliher Ordnung ihre Niedershlagung nur durch achen motivirt werden kann.

Beamten von lebendigem Pflichtgefühl, von t im Dienste und von wirklicher Theilnahme für welhem sie angehören, durchdrungen eise sich entwickeln und seine Jch muß daher die enthaltene Auffor-

führung eines erforderlichen Sicherheit festgeseßt 1 neue erhebliche That)

cigener Regsamkei den Zustand de sind, kann das Aufgabe dem Pub

s Instituts, Leßtere in gedeihlicher W lifum gegenüber erfüllen. in meiner Verfügung vom 30. September d. J. )arnung ernstlich wiederholen und insbesondere die Vorsteher darauf aufmerksam machen, daß vorzugs=- inn für Ordnung und Anstand, der Geist der Thätigkeit und das Interesse für Vervollkon ausgehen muß, und daß es ihre Aufgabe ist,

Dienstes sich in sorgfältig geregeltem Zu= vorschriftsmäßiger Ordnung betrieben werde, lichkeit und willfährige Begeg- Anstand gesorgt, und daß jede n dem Transportwesen und den sonstigen postdienst- welche dazu

derung und A Herren Amts - ihnen der S imnung des Dienstes darüber zu wachen, daß jeder Zweig des stande befinde und in daß dem Publikum Sicherheit, Pünkt nung geboten, daß für den äußeren Verbesserung i lichen Einrichtungen zur Sprache dienen kann, die Gemeinnübigfkeit des Post - Instituts zu er-

Hinsiéhtlich des äußeren heit nicht unbemerkt lassen, daß sowohl die Beamten, als auch die Post-Unterbeamten, nochch häufig die vorge- \chriebene Dienstkleidung vernachlässigen und im Dienste nit selten Bekleidungs-Gegenstände anlegen, welhe von der vorschri Ui Selbst die Herren Amts-Vorsteher, welche in dieser Beziehung den ihnen untergeordneten Beamten mit gutem Beispiele vorangehen und dadurch den gegebenen Vorschriften Ach- tung und Befolgung sichern sollten, haben dies häufig vèrsäumt.

Jch vertraue, daß gegenwärtige Mahnung genügen werde, um tangels herbeizuführen.

Anstandes will ich bei tieser Gelegen- expedirenden Post-

gen Uniform abweichen.

die Beseitigung dieses

Berlin, den 8. November 1849.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von dex Heydt.

Hannover. Hannover, 13, Novbr. der heutigen Sizung der zweiten Kammer begründete der Abgeo nete Thiermann den bereits früher angekündigten Antrag auf Amnestie: „Stände ersuchen Königl. Regierung, den wegen politi scher und Preßvergehen Verurtheilten oder in Untersuchung Befind= lichen Amnestie zu ertheilen,“ in einem ausführlichen Vortrage, wo=- rin er unter Anderem sagte:

„Zch kann voraussehen, daß mich Manche dieses Antrages wegen einer gewissen Unbesonnenheit zeihen, mir die nöthige Achtun Grundlagen der menschlichen Gesellschaft absprechen werden. dahcr die Bemerkung voraus, daß ih die Sicherheit der Person und des tigste Aufgabe des Staates betrachte und Beweis unserer geistigen Die Gerechtigkeit ist hrer Herrschaft , sie strafe n shuldiger Ergebung unterwerfen.

(Z. f. N. D)

g vor den ewigen

Eigenthums als die erste und wich gerade in der Ordnung des öffentlichen Lebens den Größe, den Maßstab der menschlichen Bildung fin die Hüterin unserer höchsten bürgerlichen Güter , 1 oder belohne, soll sih jeder Bürger i Die Zeiten aber, in denen wir uns befinden, sind außerordentliche , müssen von einem höheren Standpunkte aus beurtheilt werden.

Die Bewegung des vorigen Jahres, welche fast alle Staaten Europas ergriff nnd ershütterte, beruht auf einem edlen Grunde, die Gewalt der Willkür hatte die Völker lange Zeit darniedergedrückt, sie mit unsäglichem Elend belastet. Ein System der Bevormundung und der Knechtung herrschte durch den ganzen Staat, Selb unsere heilige Religion der Liebe wurde zum Werkzeuge verderblicher Willkür herabgewürdigt, sie mußte dazu dienen, den christlihen Staat zu gründen, der die innere und äußere Bosheit Endlich hlug die Stunde der Erlösung. Ma! Regierung gab ven Völkern das S'gnal, sich zu würdiger Thatkraft zu erheben, ihre heiligen und unverjährbaren Rechte zurüczufordern, Wer gedenkt nicht mit Freude und Stolz jener sónen Zeit, als cin Volk nach dem anderen die Fesseln sprengte, Ydie seine Freiheit und Hoheit gebunden hielten, wer sühlte sih nicht in seiner eigenen Würde gehoben, als er fühn nah jenen Rechten greifen durste, die der Unverstand und die Schlaffheit seiner Väter sich hatte entreißen lassen, wer schaute nicht hoffnungsreich in die shönere Zukunft, die feine unterdrücten und be- vormundeten, sondern nur freie, ihrer höheren Würde bewußte Menschen kennen sollte?

„Solche Gesühle sind mir heilig, solche Beweggründe der Handlungen nenne ich edel,

„Wenn aber ein solher Sturm durch die Völker braust, dürfen wir uns nicht wundern, daß die gewohnte Nuhe nicht sogleih zurükehrt , daß nicht immer die Gränzen der Gescylichkeit gewahrt werden. nige Menschen, die, vou mächtigen Leidenschaften erregt, ihre Besonnenheit bewahren , die, wenn fast alle Bande der Ordnung scheiben wissen, wann und two sie ihrer Freiheit Fesseln anlegen sollen.

„Is die Bewegung selbst eine heilsame und nothwendige, so dürfen wir auch die Mißbräuche, die der menschlihen Beschränktheit nah von der- selben fast unzertrennlich sind, nicht \o streng beurtheilen, Wir müssen um gn e daß dieselben verziehen werden, da die regierende Partei aile qu I der Schuld trägt, daß der Ausbruch der Selbst- Au aud gewaltiger geworden ist, Denn hätte dieselbe die oft ‘und fle-

Í ausgesprochenen Wünsche des Volkes erhört, hätte sie nur ihre ge-

gebenen Versprechungen redlich gehalten, so würde sih ein so großer Zünd- stoff M in den Gemüthern angesammelt haben. J

T er gesegli

werubigfsen ‘Säien a O, welcbe unser Volk f deutendem Naße anerkennt | jener geseylih verwirlten S fährlih werden und eine Ausmunteru Sollte die Regierung in dieser Hinsi anderes weit wirksameres Mittel zu daß dem Volke der Grund der Unzufrievenheit desselben nah einer freieren und volkswhümli& möglichst ausgedehnter Weise erfüllt werden,

Menschen gefangen nahm, Sturz einer volksfeindlichen

Es giebt we-

gelöst sind, zu unter-

ogar in den und welche se1bst die Regierung in so be- gewiß nicht zu befürchten, daß die Erlassung fentlihen Ruhe und Sicherheit ge- ng zu neuen Vergehen darbieten könne ! cht Besorgnisse hegen, so steht ihr cin Dies Mittel besteht darin, genommen, daß die Wünsche jen Gestaltung der Dinge in Denn CcesSSaAme Ccausa cessSat

„Sodann hat auch die Regierung in ihrem eigenen j die angedeuteten Vergehen der A TOLUt U Chen, diesen Akt der Gnade zeigt sie dem Volke, daß sie die d ihre Folgen als berechtigt anerfennt, daß sie sich mit dem r Dinge ausgesöhnt hat, während eine strenge Verfol- n sie nur zu leicht in den Verdacht bringt, daß sie sh abex an den mehr oder weniger betheilig:en ihren Unmuth auslassen wolle, Mix 1genchm set und ich kann hinzufügen, daß ein gro-

irasea der v

größte Veranlassung,

Bewegung un neuen Zustande de gung jener Vergehe zwar der Nothwendigkeit füge, Anhängern der neuen würde es besondérs al

Nichtnng noch

2084

ßer Theil des Volkes diesen Wunsch theilt, daß ein freundliches Einverneh- men zwischen Volk und Regierun dauerhaft begründet wird, Jch glaube,

daß die Regierung durch bereitwilliges Eingehen auf dèn gestellten Antrag |

nicht wenig zu diesem Zwecke beitragen werde, Die Krone besizt das un- shägbare Recht der Begnadigung, um die Härte der Gerechtigkeit, welcher in einzelnen Fällen nur zu leiht die Mängel menschlicher Beschränktheit anfleben, zu mildern, Sie kann dies Vorrecht nicht besser anwenden, als wenn sie die marninihfaltigen und shweren Leiden, welche in den Zeîten großer Erschütterung die Gesellschaft treffen, durch Milde und Gnade mög- lichst zu verringern sucht.

„Diese Gnade dürfen wir für die Verurtheilten um so zuversichtlicher erwarten, da einestheils die Strafgesebe, nah denen ihre Vergehen ge- richtet worden, unter der Herrschast des Polizeistaats entstanden, auf ganz anderen Grundsäßen ruhen, als welche die größere Freiheit der Bürger und die mehr leitende und bevormundende Thätigkeit der Regierung erforderlich macht, anderen Theils das richterlihe Berfahren , in welchem die Anklagen entschieden worden , wegen seiner anerkannten Ge- fährlichkeit für die Sichérheft und Freiheit der Bürger von der öffentlichen Meinung verurtheilt und noch nicht mit dem den Forderungen der neuen Zeit entsprechenden mündlich - öffentlichen Schwurgerichte vertauscht worden i, Diejen Gründen tritt noh der hinzu, daß das öffentliche Recht sich längere Zeit in einem schwankenden Zustande befand, daß man in dem ent- standenen Kampfe nicht erkennen konnte, ob der Sieg des Rechts der Reichsversammlung , oder den Einzelregierungen gebühre oder zufallen würde, Die Schuld dieses Schwankens liegt nicht an den Einzelnen, son- dern zum großen Theile in |den damaligen Verhältnissen, namentlih aber auch an unserer Regierung selbs, Denn wenn sie dem Drange der Um- stände nachgebend die Beschlüsse des Funfziger-Ausschusses und der Reichs- versammlung anerkannte, dann die Entscheidung über die Gültigkeit anderer von der Reichsversammlung ausgegangenen Geseße den ¡Landes - Gerichten überließ und zuleyt die Anerkennung der Reichsverfassung verweigerte, so hat sie, meiner Ueberzeugung nah, zum größten Theile die moralische Verantwortung zu tragen, wenn sich die Nechts - Verhältnisse in der öffent- lihen Meinung verwirrten, wenn unsere Mitbürger sih für tie höhere Macht der Neichs - Versammlung erklärten und ist niht von dem Vorwurf großer Härte freizusprehen, wenn sie diejenigen gerichtlich verfolgt, die ín Wort oder That an den Reichsgeseyen festhielten, Dies Verfahren i} um so beden!licher, da die öffentliche Meinung in jenen Männern, die in ihrem Kampfe für die Freiheit und die Rechte des Volkes der strafenden Gerech- tigkeit in die Hände fallen, keine Verbrecher, sondern Märtyrer der guten Sache erblickt,

„Andere Regierungen sind uns bereits mit dem Beispiel der Gnade vorangegangen z ich hege die feste Hoffnung, daß die unsrige nicht minder den Gefühlen des Mitleids und der Barmherzigkcit, wie den Forderungen einer höheren Gerechtigkeit nahgeben wird. Sie möge nicht vergessen , daß häufig im Leben der Völker heute Recht is, was morgen Unrecht is, Dem hart Gestrasten folgt die Licbe des Volkes in den Kerker, dem hart Stra- fenden fehrt sie auf immer den Nücken,

„Jch bitte nicht für mih und nicht im eigenen Namen; ih spreche im Namen und auf das Geheiß der Liebe, die unsere heilige Religion an die Spiye ihrer Gebote stellt, i. sprehe aus dem Herzen der Unglücklichen, deren Klagen nur tie Wände des Kerkers vernehmen, aus dem Herzen der verzagenden Frauen und Kinder, die den Begründer ihres Glückes für die Gegenwart und Zukunft, aus den Herzen der verlassenen Aeltern , die die Freude und den Trost ihres Alters sich vielleicht für immer entrisscn even

Der Justizminister von Düring sprach sih gegen die Allge- meinheit des Antrages aus und wünschte den Amnestieantrag auf die aus Unbesonnenheit oder Verführung hervorgegangenen Delikte beschränkt zu sehen; nur dann \ÆEönne cr berúdsichtigt werden. von Garßen machte einen eventuellen Verbesserungsantrag, in welchem die gemeinen Verbrechen strenger und bestimmter ausge schieden wurden. Ellissen unterstüßte den Hauptantrag in voller Ausdehnungz die Ehre des Landes, die in der Thronrede so hoh gehaltea, werde durch eine Oeffnnng der Kerkerpforten den Thaten in Baden, Pesth und Arad gegenüber nur um so reiner erscheinen. Möge das auch für Phrase, für leere Phrase gehalten und mit einem Hohnlächeln beantwortet werden, die Thaten so shauderhafter Art verdienten wahr- lich mit ernsterem Sinn behandelt zu werden. Dammers konnte die Allgemeinheit des Antrages nicht billigen; die Amnestie werde zur Straflosigkcit. Eincr der Gründe der Zustände in Baden sei gc= rade barin zu suchen, daß man Amnestie auf Amnestie gepfropft habe. Lang Il, widerlegte mit Beispiele der Geschichte die An- nahme, als zeuge die Amnestie neue Verbrechen z vielleiht das Ge- gentheil sci wichtiger. Die von den Zeitverhältnissen bedingte Un- hestimmtheit des Begriffes politischer Verbrechen fordere auf, Milde zu üben, so weit es gehe. Es feien Dinge als Verbrechen aufge- faßt und mit dem Tode bestraft, die jeßt Anspruch auf erhöhte Pensionen begründeten. Schon einmal habe man hier die Amnestic- frage im Jahre 1831 besprochen und sie damals abgelehnt; wolle man wieder bis zu einem zweiten Jahre 1848 warten? Der An- trag könne nur allgemein sein, die Anwendung bleibe der Re- gierung. Oppermann wunderte ch, va eln sruheres Miüiglied der Nationalversammlung (Dammers) einem Akte der po- litishen Humanität entgegentreten möge, eîn Mitglied, das vielleicht dasselbe gesagi, was Althaus habe drucken lassen, der nur dafür mit dreijährigem Staatsgefängniß büße. Dammers glaubte, seine Per- son fönne füglih aus dem Spiele bleiben; was er gesagt, habe er mit dem Bewußtsein gesagt, es vertreten zu könne Deteèring: Gerade die bewegten Zeiten müßten berücksihtigt werden ; die Zeit sei der Grund vieler Thaten, die nun gestraft würden. Er könne den Antrag nur als allgemeinen unterstüßen. Windthor st is gegen die allgemeine Amnestie; wenn die Wogen der Bewegung hoch gehen, so müsse das Geseß um so höher gehalten werden; er fönne nur einem Antrage beistimmen, der Amnestie für die verführten und für die Verbrecher fordere, die ihr Verbrechen bereuen und um Gnade bitten. Der Redner stellt cinen Antrag in diesem Sinne, Bueren für den allgemeinen Antrag. Althaus habe in edelster Ueberzeugung nihts anders gethan, als was die Kammer ihrer Zeit auch gethan. Er trägt auf namentliche Abstimmung an. Windtk- horst vertheidigt seinen Antrag, ex will Gerechtigkeit, Gnade nur für die Reue, Hor st 11, faßt den Begriff des politischen Verbrechen \chärfer auf und folgert daraus die Unmöglichkeit aufrichtigen Be- reuens. An seinem eigenen Beispiel (der Redner war bei der Na- tional-Versammlung in Stuttgart) zeigt er, wie unsicher die Gränze zwischen dem strafwürdigen Verbrechen und der straflosen Handlung sei; für allgemeine Amnestie. Stüve giebt das zu, glaubt aber gerade in der Strafe die Gränze zu finden und hält die Strafe zur Stärkung des Gesebßes für unerläßlich. Für die Verführten will auch er Gnade, namentlich auch für die (von Oppermann er- wähnten) Unteroffiziere. Hantelmann giebt Erläuterungen über den Prozcß gegen Althaus, dessen reine und edele Absicht nicht zweifel= haft sein lönne. Landdrost Meyer gcht der Antrag zu weit und niht weit genug; die meisten hildesheimer Verurtheilten würden nit darunter begriffen sein. Diese wünsche er berüsihtigt, da sie nur fortgerissen seien. Freudentheil kann nur für eine allgemine Amnestie stimmen. Das Verbrechen sei oft nichts als die That eines Besiegtenz die Sieger könnten dann Gott vanfken, daß sie nicht die Besiegten seicn, und darin wohl einen Antrieb finden, Gnade für Recht ergehen zu lassen. Gerding führte diesen Ge- sichtspunkt weiter aus und fand in ver Ungewißheit, wie der poli-

tische Kampf, ver allerdings noch nicht beendet sei, zum Schlusse kommen werde für die, die nux von Gerechtigkeit leben und mit | n E vringen, einen starken Antrieb, müssig zu sein, auf vie Gerechtigkeit ihnen nicht zu Theil werde, Der Redner

é Herabsezung der Civilliste Verhand- be weiterer Gründe die Antwort erhal- te Herabsezung der für den Bedarf des lihen Hauses festgeseßte Summe betreffe, des Finanznebenvertrages zuzulassen. Hät- Versammlung selbs vorbehalten bleiben müs- die Kommission doch für zweckmäßig, dié Berathung äus- bevo1stehende Revision der Verfässung die Gelegenheit bie- inem ganzen Umfange nah gründlich zu prü- ältnisse des Kammerguts und mancher Jnsti- Civilliste, zweckmäßiger aber vielleicht aus nd gerade hierin finde die Kommission einer andéren der Stellung n Auffassung verleiten könnten), zu würdigende Punkte über den Anirag bis 1 Verfassungs- g überzugehen,

über eine angemessen [ungen zu eröffnen indeß ohne Anga ten, daß Se, Hoheit, was di Landesfürsten und des nicht gewilligt sei , Aenderunge ten somit weitere sen, so halte es zusegen, bis die ten werde, den Gegenstand se fen, da theils die Rechtsverh tute, deren Kosten bisher von der der Staatsfasse bestritten würde den Sinn des Antrags, dessen des Staakäoberhaupts unwürdige andere erst bei der Berathung der Verfassung gehörig Die Kommission beantragt daher: Berathung vér allgemeine! eun wird, zur Tágedordnun Annahme des Kommissionsantrages, den zufolge an das Staatsministerium ge- ffnung von Verhandlungen über eine mit dem Hinzusügen , daß sie

wie man bemüht gewesen sei, Ver- aße gegen den berliner Entwurf, sei, habe man eine Maje= ten Verfasscr darüber zur

führt an einem Beispiele aus, heimgegeben , brechen zu finden. Jn einem Aufs wobei vom Könige gar nit die Rede stäts-Beleidigung finden wollen und Strafe zu ziehen versucht.

Bei der Abstimmung kam zunächst der W trag zur Etlédigung. Ellissen motivirte sein dér Regierung, da er ihr Grü heit empfehle, die nach der Vorausseßung des Ankrags ohne einé \olche Anregung von dêr Regierung. un bleiben würdenz so êtwas traue er der Regierung nicht zu. dcr Antrag mit etwa 43 gegen 32 Stimmen der Thiermannsche Antrag bei namentlicher

indthor stsche An=- Schritte der i Votum: der Antrag sci eine Béleidiguïg ade: -dér Moral

und der Stäatswktis

Abstimmung wurde orte leiht zu

verworfen, darauf

sti 1en. : f Abstimmung angenommen in Ftáäge kiten.

dahin, daß der Gegenstand bei Veränderung an die Reihe komm Holland beantragt, neben von der Kommission dem Berichte richteten Antrag auf sofortige Eró Herabsezung der Civilliste zu wiederholen , jedenfalls einer mit Gründen versehenen Resolution entgegensehe, Köpp, einen von ihm gestellten Zusayantrag zurüczichend , sih jenem Antrage angeschlossen Und Hollandt denselben motivirt, den leyten Saß aber ogen hat, werden der Kommissionsantrag und der Antrag Hollandi's angenommen. Die Versammlung stimmt sodann ohne weitere Debatte einem vom früheren Abgeordneten (Grete gestellten und von der Verfassungskommission zur Annahme empfohlenen Antrage, das Ministerium dringend zu ersuchen, die verhcißene Proposition wegen Abänderung und Ergänzung des Landesgrundge- eines definitiven Wahlgeseyes ungesäumt vorzulegen, bei, und wendet ih schließlich zur Berathung über den Kommissions-Bericht, den Antrag des Abgeordneten Sto ckfi\ch auf Revision des Kriminal- Gesegbuchs betreffend, Die Kommission hat beantragt, gegen das Staats- ministerium den Wunsch auszudrücken, daß die Revision des Kriminal- Geseybuchs baldthunlihst vorgenommen werden möge, und im Einzelnen verschiedene Bestimmungen hervorgehoben, deren Abänderung ihr nothwendig f Caspari beantragt indeß, nur über jenen ersten Antrag Be- {luß zu fassen, im Ucbrigen aber, um eine doppelte Berathung über die- selben Punkte zu vermeiden, den Kommissionsberiht dem Ministerium zur Berücksichtigung bei der demnächstigen Proposition zu übersenden, Versammlung nimmt diesen Antrag an.

__ Anhalt -Deßau. Herzvg bat nachstehènden Aufruf erlassen.

- Aufruf an Mein Volk,

Jn der Ueberzeugung, daß es das Wohl des Landes dringend erfordere, habe Jh Mich entschließen müssen, den Landtag anfzulösen. sprache, welche Mein Gesammt - Staats-Ministerium unterm heutigen Tage darüber an das gesammte Volk erlassen hat, legt die Gründe dieser Noth- wendigkeit dar. |

Bei der nun bevorstehenden Wahl neuer Abgeordneten zum künftigen Landtage richte Jch an das gesammte Volk die folgende Mahnung,

Mein Ministerium hat sich mit der Mehrzahl der Abgeordneten in mehreren wichtigen Bestimmungen und Gescgen darüber, was dem Lande fromme, nicht verständigen können,

Die Männer, welche dasselbe bilden, besißen Mein volles Vertrauen, cht minder überzeugt biu, daß sie auch das Bertrauen des Landes besigen , die Mehrheit der Abgeordneten zum Land- tage aber niht den Willen der Mehrzahl des Volkes ausdrücken, habe Jch das Volk zu neuen Landtags-Wahlen auffordern lassen.

Es ist Mir {wer geworden, und isst eine bittere Erfahrung, daß Jch schon den ersten Landtag habe auflösen müssen, welchen ih nach der neuen Verfassung berufen hatte, um mit Meinem Ministerium neue Gesehe zu be- rathen, Doch wollen wir darum nicht verzagen, denn aller Anfang ist

Karlsruhe, 10. Nov. 3blatt enthält folgende Bekanntmachung des Staats-

„Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat den - Kanzler, Staatsrath Trefurt, den Hofgerichts= - Prásidenten Litschgi, den ber-Hofgerichtsrath

(Bad. Met{.) Regierung ministeriums : Ober - Hofgerichts - Präsidenten Obkircher, den Hofgerichts - Ober-Hof Lauchard als diejeni welche bei

gerihts-Vice-Kanzler Kirn und den gen Mitglieder der Gerichtshöfe bezeichnet, Entscheidung von Kompctenzstreitigkeiten während der gegenwärtigen Landtagsperiode im Großherzoglichen Staatsministe=- rium beizuzichen sind.“

Braunschweig. Braunschweig, 13. Nov. Sitzung der Abgeordneten - Versammlung. Vorsipender Präsident Schaper.

Von der Regierung is der Finanzetat für das {en Mitwirkung übersandt, welche die Feststellung des leßten Etáts für nur ei ßig erschrinen lassen, auch noch jey nisterium die bei Berathung des lezten Etats von der Versammlung ge- Nach Verlesung dieser weitläufigen Schreiben

58 Scullehrérn, die Verhältnisse der Schule Schullehrer betreffend, geht die Versammlung die vollstän-

(D. R: Z.) L setzes und den Entwurf

Jahr 1850 zur ständi- wobei bemerkt wird, daß dieselben Gründe, n Jahr hätten zweckmä- t vorwalteten. Außerdem hat das Mi- stellten Anträge beantwortet, und Anzeige einer Petition von zum Staate und die Lage der zur Tagesordnung und zunächst zur Berathung des Geseßzes, dige Aufhebung des Lehnsverband

Der Entwurf bestimmt, um dem §. 39 der Grundrechte daß die Aufhebung des Lehensverbandes nit tionsgeses vom 28, März 1837 es ausspricht, antrag dcs Lehnsherrn oder Vasallen bedingt is , mit der Publication des Geseyes eintreten soll, un hebung der betreffenden Bestimmungen des älteren lung der bisherigen Rittergüter und der größere welche mit §. 38 der Grundrechte in W aber und namentlich rücksichtlich des Lehensherrn

es betrefsend, über, zu genügen, mehr, wie bâás Allodifica- durh den Allodifications- sondern ohne Weiteres d schließt durch die Auf- Geseyzes die Umwande- Allodialgüter im Famli- iderspruch stehen würde, Betrages der für

Dell, 15, Nov, Se, Dvheit Ver

lienstammgut, Im Uebrigen des Lehensvérbandes Lehenserben 3 lodifications8gescß an. der Tendenz des Entwurfes einver- Nedactions - Aenderungen nur wenige Die bedeutendste derselben is die beantragte ährend nämlih hierin der Entwurf, die auf 4 hende Lehen und solche, bei denen sämmtliche Mit- Descendenz sind, von der Aufhebung ausnimmt, Lehnsherrn erlöschen zu um allen und jeden Lehnsverband mit Ausnahme zu verwerfen, und dagegen für und zwar, wäh-

gung schließt er sich eng an jenes Al mission erklärt sich im Allgemeinen mi standen, und beautragt neben wescnilicheré Abweichungen Streichung von §. 2.

oder weniger Augen se belehnte ohn um diese au lassen, beantragt die Kommission, einem Schlage aufzuheben, diese die Aufhebung derarti rend diese sonst 4 pC

und gerade darum, weil Jch ni

e lehensfähige f dem Wege des Heimfalls an den

ger Lehen eine größere Entschädigung, t, für Mannlehen und 2 pCt. für Kunkcllehen beirägt, von 12 und 6 pCt.,, wenn das Lehen auf zwei Augen, und wenn es auf 4 Angen steht, eintreten zu lassen, beantragen, sih mit sämnilichen Anträgen der Kommission turh cine Gesammt-Abstimmung cinverstanden zu erklären. K öpp außerdem, das Ministerium um die Vorlage eincs Geseßes über die Aufhebung der Familien-Fidcikommisse zu ersuchen

Nachdem von Hohnhorst einige Zusaz-Anträge motivirt hat, wird jener Antrag von Köpp und Hollandt dahin modifizirt, daß diese Punkte der Kommission zur Beschlußfassung überwiesen werden sollen, wogegen in- deß wegen der Wichtigkeit dersclben Stolle Bedenken äußert. Da hierauf Köpp und Hollandt ihren Antrag zurücfzichen, wird das Gesey im Einzelnen berathen,

Zu dem oben erwähnten §. ort, um darauf hinznweifen,

Meine Vorfahren haben den Eurigen, Meine lieben Getreuen, einst das Christenthum gebracht ; Meine Vorfahren haben dafür gestritten und en Eurigen die Segnungen der Kirchen - Reformation zu erringen Jch habe gewünscht, als der Sturm des vorigen Jahres hereinbrach, Euch durch die Verfassung den innerlihen und verbesserte Zustände im Staate zu berciten, fassung verkünden ließ, war Ich Menschentocrk fei, flüssen der Täuschung, des Jrrthums, der Kurz und mannichsah erlegen sein möge. Bestes zu fördern, und es wagen zu sollen, ob d gleichkommen werde.

Seit fast tausend Jahren Fürstenstammes verbunden. mit den Eurigen in guten und bösen wohner des Landes thcilten die Freuden ihrer Fürsten und die Fürsten lin- derten, wo sie konnten, die Noth und die Drangsale ihrer Unterthanen, lande, ob Jhr einen Volfsstamm in ihm

Köpp und Hollandt

und zu sichern. Frieden zu sichern, Ich Euch die Ver- ßt, daß sie ein shwaches, daß man bei ihrer Entwerfung den Ein- sichkeit, unterworfen gewesen amit des Landes er Erfolg dem Willen

Mir wohl bewu mangelhaftes

ch hoffte, d

ergreift der Staats - Minister von daß die sofortige gämliche zwei Augen stehenden Lehen für die Staatsfinan- unbeträchtliches Opfer mit sich bringen werde, und eine sie durch die Bestim-

ist das Schicfsal Meines Landes mit der Meine Vorfahren haben Tagen zusammengestandenz die

Schleiniy das Aufhebung auch dc zen ein nicht ganz Unbilligfkeit gegen die Lehnsherren enthalte. während icht geradezu geboten erscheine. Die Versammlung timmen den Vorschlag der Kommission auf Strei- Antrag der Kommission in Betreff der bei der ehens zu leistenden Entschädigung stellt von

wonach der Lehnsherr nicht eine einfache Ent- falls bei dem Tode des jeyt lebenden eine Entschädigung von der Hälfte Nachdem die Abgeorducten de Dobbelcr und und Trieps dagegen

mung der Grundrechte n adoptirt indeß mit 28 ( chung des §, 2. Aufhebung eines solchen L Hohnhorfst c¿nen anderen, schädigung von 12 Prozent, sondern, Vasallen das Lehn an ihn fallen würde, des Werthes erhalten Caspari den von Hohnho1stschen, Rhamm, den Kommissions - Autrag vertheidigt haben, wird jener gegen 6 Stimmen dieser mit großer Majorität angenommen.

en wird das Geseß mit den von ber Kommission beantrag- Ein schließlih von dieser vorgeschlagener schen des Anspruchs auf das Ablösungskapital und gene Lehnsfolge, falls er niht binnen 4 Jah- t, eintritt, wird nah dem gegen die Fassung vom Abge- hnhors| und vom Staats-Minister von Schleiniß cinige Bedenken erhoben, nochmals an die Kommission gew noch ein Antrag dcs Abgeordneten daß für die Lehen, er Aufhebung tie Zeit des Die Versammlung gcht darauf zur die Civilliste betreffend, über,

die Civilliste, sofern sie unverantwortliche begreift, auf eine vom Fürsten nnbare Ausgaben, deren Grund oder Ztwoeck zu beschränken , alle übrigen Hofausgaben Staatsausgaben zu behandeln, also Spe- Hofbehörde aufstellen, von der Landesabgeordne- und von der Finanzbehörde kontrolliren zu

Schaut umher im deutshen Vater zu finden vermöget, mit dem es seine Fürsten und seine Negierung meint und redlicher danach gestrebt haben, sein Wohl zu fördern,

Auch Jch habe in dicsem Sinne, dem Mir theuer sten Erbgut Meiner Jahre über Euch regiert, länger als die Meisten unter Euch hrlich, ¿es is keine geringe Last gewesen , und schwere Tage getrübt,

Väter, nunjschon 32 Jahre zählen, und wa e und s{merzlicher Kummer haben oft meine 3 das Bewußtsein erhoben, auf der Stelle, welche nah Meiner Einsicht und

Aber es hat mich sttet Mir nach Gottes Willen zu Theil gewoiden, Meinen Kräften stets Euer Bestcs gewollt und dafür gewirkt zu und das is Mir die größte Beruhigung für diese und jene Welt. ten Modificationen ange nun, ob Einer sei, der es trener mit Ench, treuer mit dem Lande ge- Zusaß, wonach ein Erl dic Entschädigung für die entzo ren angemeldet is ordneten von Ho

auch jezt mit redlihem Willen und offffe-

Stehet Mir aber darum ( i das Schwache

nem, verständigem Sinne b-i, baß das Schädliche beseitigt, das Unvollkommene gebessert und Alles zum Guten geleitet werde, daß Jhr, Meine lieben Getreuen, zu der reitet und tüchtige Abgeordnete wäh- ottesfürchtigen, des | folhe Män- | gewählt zu werden, Vaterlandes

Dazu is} es jetzt nöthig, neuen Wahl mit Ecnst und Bedacht f Geht dabei mit Euch, Vaterlandes Bestes wollenden Männern zu Rathe, ner, die nicht um ihrer selbst willen danach geizen , sondern zu denen Jhr vertrauen könnt, Wohl fördern wollen, und welche di sigen, es fördern zu können, Verantwortlichkeit, die ihnen obliegt gegen Euch, und gegen Sn f Ge D'U

Nicht Jeder is dessen fähig, der \i

Verschließet Euer Bie dei, O wollen, die sie selbst zu halten weder vermögen, noch gesonnen sind, und die Euch Vorspiegelungen machen, tvelche jedem Verständigen als Lüge ein- leuchten müssen.

_— Vuiplraur denen Volkes Wohl befördern zu wollen, ihrem Vortheil fröhnen, während ihnen die Folgen für da gleichgültig sind, ;

Der Segen Gottes hat so sichtbar seit undenklichen serem Lande gewaltet, daß 4 E E zweifle, er werde ex Zeit gnädig hingeleiten,

1 Euch , Lieben, Gott ge

iesen, Schlicßlich wird von Hohnhórst, im Geseße ausdrücklich dercn Allodification bereits beantragt ist, Antrags angeschen werden soll, Berathung des Antrags

auszusprechen, geht mit besonnenen, g

als Zeitpunkt d angenommen. des Abgeordneten Stokfisch,

Der Antrag geht dahin: Verfügung des Fürsten über vorschlageude Summe für unne sich nicht shicklich erörtern läßt, aber rechnungsmäßig wie zialetats darüber von der ten- Versammlung bewilligen

daß sie gewissenhaft des a e nöthige Einsicht und Kenntniß be- Es is eine hwere Pflicht und eine große

Staatsgüter | gegen Eure Nachkommen

dazu drängt. j | Euch mit Versprehungen gewinnen

er Bericht, nachdem er eine Uebersicht des jeßigen Betrags der Civil daß die Kommission, sofern der Antrag auch eine zwecke, die Ansicht vollkommen theile, daß die GBe- sie dur den Fianz-Nebenvertrag festgeseßt sind, bei weitem übersteigen und erheblich herabgeseyt t nachhaltigem Erfolge auf Verbesserung der Landes- daß die Bedrängnisse der Gegenwart, welche llen Zweigen der Staatsverwaltung nöthigen, auch für rung enthalten möchten, nach dem Beispiele der Deutschlands an ben für den Bedarf des Landes- Umständen ausgescßten Summen Einschränkungen so mehr, als es s{werlich ein zweites deutsches Land 3 mit einer gleich hohen Civilliste belastet is, als ferner die Ausgaben der Einzelstaaten ver- sten wesentlich verändert hat, „Kasse mit der chwert, welche werden müssen, das idlichen Ausfalle ungleich hö- ssion habe bei Ueberreichung fes dem Ministerium an-

des Landes und des | nur ihrer Eitelkeit, ihrer Selbstsucht, |

liste gegeben, unter dem Vorwande,

Ermäßigung bührnisse Sr. die Kräste des L werden müssen, um m1 en rechnen zu parungen in a Se. Hoheit dié l meisten anderen Fürsten

fürsten unter g zu gewähren, giebt, welcbe Gründung ei

dersclben be

Hoheit, wie s Gesammtwohl

Zeiten über un-

durch die Stürme dies o R Zch z1 uh Allen, Jch, Euer treuer H Deßau , 12, November 41849, Ledpold Friedrich, Herzog zu Anhalt,

Die in dem vorstehend Laa A e, he des M A en Aufru  Ansprache des Mi- e lautet : A E pra

Als Se, Hoheit der Herzog , der Lande s} i i M ) e og, g - Verfassung die unbedingte | SAutnon ertheilten , geshah dies ín der edlen Absicht, der politischen Auf- | dio L welche auch in das anhaltishe Land verpflanzt worden war Und | badi emüther durch den Schrecken drohender Anarchie in Spannun hielt,

gst ein Ziel zu seyen, auch wurde dabei vorgusgeseyt, daß die

be, nit umsonst gesp

ner Reichsgewalt einerseits die mehrt, andererseits die Stellung der Landes für als endlich durch den Finanznebenvertrag, der die ßerordentlicher Ausgaben der neuere1 1s dem Kammergute hätten be Einkommen Sr, Hoheit vor dem sonst unverme Summen bewahrt worden is, Die Kommi n ihr gusgearbeitelen Verfassungs-Entwur

ganzen Fülle au ohne denselben a

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mungen der Verfassung wirklich in dem Willen des gesammten Volkes be- ründet scien, und demnächst im ganzen deutschen Vaterlande eine gleiche nerkennung finden würden. Es durfte aber zugleich das Vertrauen und dié sichere Erwartung gehegt werden, daß der Erfahrung und be- sonncnen Ueberlegung Raum gegeben, und daß es in ruhigeren Zeiten niht {wer halten werde, solche Vorschriften der Verfassung wieder zu beseitigen, welche jenen Votraussezungen nicht entsprechen würden. Nur zu bald standen mehrere in den übrigen deutshen Ländern allseitig abge- wiesene Bestimmungen in unserer ras vollendeten Verfassungs - Urkunde vereinzelt da, und eine kurze Erfahrung lehrte, daß manche von Sr. Hoheit dem Herzoge niht ohne Widerstreben und mit großer Seibstoverleugnung genehmigte Vorschrift nicht allein mit den Wünschen des Volkes keinesweges übereinstimmte, sondern auch von den Feinden staatliher Ordnung auf eine Weise ausgebeuiet werden könnte, welche den angestammten und vom Volke in unermeßliher Mehrheit treugeliebten Fürsten mit der allmäligen Ver- fümmerung fast aller Regierungs-Rechte bedrohen würde,

Das anhaltishe Volk will aber nicht, daß der Thron seines Fürsten auf so \hwachem und shwankendem Grunde stehe, daß der Herzog selbs fein Recht habe, Seine eigene Krone zu shüßen und zu wahren; das an- haltische Volk begreift vollständig, daß es der Regierung eines Fürsten, welchem die Krone durh Entscheidung des Landtages und Beschlüsse des Volkes verfassnngsmäßig entzogen werden kann, an derjenigen Kraft gebrechen müsse, ohne welhe die Wohlfahrt des Landes nicht dauernd gesichert er- sheintz auch will das anhaltishe Volk nicht, daß sein Fürst in Seinen NRechlen und Seiner Würde hinter den übrigen Fürsten Deutschlands zu- rüdckstehen solle.

Das Ministerium glaubte daher nicht allein im Jnteresse des Herzogs, sondern auch im Sinne des Volks eine unabweisbare Pflicht zu erfüllen, indem es die Gewährung des unbedingten Veto bei Verfassungs-Aenderun- gen, so wie die Beseitigung einiger mit den Grundgeseßzen aller übrigen deutschen Länder nicht übereinstimmenden Vorschriften ver Verfassung bei dem Landtage in Antrag brachte. Es glaubte dadurch zugleich am besten die Aufrechterhaltung der ganzen Verfassung zu sichern, und rechnete hier- bei um so mehr auf die Zustimmung des Landtags, als jene Aenderungs-An- träge nicht darauf abzielten, die dem Volle gewährte Freiheit irgendwie zu verfürzen.

Zu seinem {mcrzlichen Bedauern hat sich das Ministerium jedoch in dieser Erwartung getäuscht gesehen. Der Landtag hat Sr, Hoheit dem Herzoge, das unbedingte Veto bei Verfassungs-Aenderungen zwar zugestan- den, an diesen Beschluß aber nicht allein die Bedingung geknüpft, daß fünf- tig jede Verfassungs- Aenderung der Zustimmung von zivei Landtagen bedür- fen, sondern auch den Vorbehalt, daß jenes Zugeständniß nur dann in Kraft treten solle, wenn dasselbe von dem nächstfolgen- den Landtage nochmals bestätigt werden würde, L urch diesen Vor- behalt wurde der Beschluß selbstständig wieder aufgehoben,

Gleichwohl würde das Ministerium Anstand genommen haben, die Auflösung des Landtags sofort zu bewirken, weil es die baldige Erledigung einiger zur Berathung vorliegenden Gesch - Entwürfe für wünschenswerth erachtete und nicht daran zweifelte, daß ihm wenigstens hinsichtlich dieser Gesey-Vorlagen die Majorität des Landtags zur Seite stehen werde. Al- lein auch diese Hoffnung wurde vereitelt, da bei der Berathung über die zu bildenden Geschwornen -Gerichte eine Ansicht zum Beschluß erhoben wurde, welche nicht allein der ministeriellen Vorlage, sondern auch den Einrichtun- gen aller übrigen europäischen Länder (mit Ausnahme einer kleinen ultra- demokratishen Republik in der Schwciz) widerstreitet, und von allen exrfah- renen Staatsmännern unbedingt verworfen wird, Je freier die politischen Einrichtungen eines Landes sind, um so nöthiger ist es, die Sicherheit des Rechts zu wahren, Man fkann dem Grundsaße huldigen, daß jedem Staais - Angehörigen ohne Rücksicht auf Bildung und Vermögen ein glei- cher Antheil an den politischen Rechten zu gewähren sei, ganz verschieden von deu politishen Rechten und den dabei in Betracht kommenden Bedingungen is aber das Gebiet der Rechtspflege. Die Geschwornen-Gerichte sollen einen Theil, und zwar den wichtigsten Theil der Rechts - Verwaltung, bilden + von ihrer Entscheidung is das Urtheil über Freiheit und Ehre ab- hängig, und es ist daher von selbst einleuchtend, daß für die Wahl der Geschwornen gewisse beschränkende Fermen nothwendig sind, welhe Bürg- schaft dafür gewähren, daß die Geschwornen die crforderlihe Bildung, Un- parteilichkeit, Selbstständigkeit und Leidenschaftslosigkeit besißen. Jn unter- 1a politischen Beziehungen läßt es sih eher rechtfertigen, die Ent- cheidung über den Werh oder Unwerth einer Einrichtung von der Erfah- rung abhängig zu machen; in den „wichtigsten Beziehungen des Rechts würde aber ein solches Experimentiren völlig gewissenlos sein, und das Ministerium würde daher seine Pflichten schwer verlizen, wenn es ganz wider seine Ueberzeugung den Beschluß des Landtages, wonach die Ge- \{wornen - Nichter unmittelbar aus Urwahlen hervorgehen sollen, auch nur versuchsweise in Ausführung brächte, Sonach durfte das Ministerium nicht länger anstehen, zur Auflösung eines Landtages zu schreiten, mit welchem es sich in den wichtigsten Fragen nicht zu einigen vermochte, und dessen fernere Wirksamkeit es daher nach sciner pflihtmäßigen Ueberzeugu..g dem Wohle des Landes nicht für ersprießlih érachten fonnte. Von dem Aus- fall der Neuwahlen wird es nun abhängen, ob das Ministerium im Stande sein wird, die Angelegenheiten des Landes noch ferner zu leiten, oder ob cs sich nah Pflicht und Gewisscn genöthigt sehen wird, vor dun Majoritäten

des Landtages zurückzutreten,

Deßau, den 12, November 1849, Herzoglich Anhalt - Deßauisches nund cóthenshes Gesammt - Staatsê- Ministerium. Goßler, Plöóy. Vierthaler

SiuslatndD.

Frankreich. Gesebßgebende Versammlung. Sißung vom 12. Nov. Die Kommission verlangt die Dringlichkeit sür den Gesebvorschlag über die Transportirung der Juni-Jnsurgenten nach Algerien. Der Minister des Innern: „Die Regierung ist nicht der Dringlichkeit entgegen. Doch eine Veränderung der Ver- hältuisse trat ein, Der Präsident hat beschlossen, einen großen Theil

| der in Belle-Jsle Gefangenen freizulassen, nur die Sträflinge und

Andere, die sich durch ihre schlechte Aufführung auszeichneten, sind ausgenommen. Es sind ihrer 500,“ Die Regierung meint, es sei gefährlich, diese Leute nah Algerien zu \hicken, und wünscht daher, man solle den Geseh-Entwurf einer Kommission wieder zuweisen. Der Berichterstatter ist auch dieser Ansicht. Ein Vorschlag des Herrn Baze über eine Art von Abstimmung wirdin Berathung gezogen, man bewilligt die Dringlichkeit. Der Justiz-Minister bringt einen Geseß= Vorschlag über die Deportation ein. Die Insel Otaheiti und die Marquesas-Jnseln sind hierzu bestimmt. Diese Strafe soll da an- wendbar sein, wo die Todesstra’/e durh die Constitution abgescha}t wurde. Die Verurtheilung zur Deportation zieht nicht den bürger lichen Tod nach sih. Mittel zar Arbeit werden den Verurtheilten auf ihr Verlangen gegeben. Des Geseß kann nicht auf die Ver gehen angewendet werden, die vor der Verbffentlihung des Gesetzes begangen worden sind. Das Geseh besteht aus sechs Artifeln. Die Diskussion beginnt über der Vorschlag der Herren Dufournel und Lestiboudois in Betæf der Gesellschaften zur gegen- seitigen Unterstühung und Bildung einer allgemeinen Pensionskasse. Herr Lestiboudois besteht darauf, daß die Arbeiter zu einem Bei= trage gezwungen werden müssen (die Kommission theilte nicht diese Ansicht); fo bekämpfe man den abscheulichhen Sozialismus. Hätte die Regierung Ludwig Philipp?s sich um die arbeitenden Klassen bekümmert, die Februar-Revolution wäre nicht ausgebrochen. Herr Pelletier spricht für den Vorschlag; er solle in Berathung gezo- gen werden, nit weil er vollkommen sci, sondern weil er den So- zialiómus in das Recht der Existenz einführe, Hierauf beginnt der Redner eine lange Erörterung über den christlihen und vorhrist- lihen Sozialismus. Debatten erheben sich, die ganz vom Gegen-= stande abgehen. Herr Bu ffes nimmt die Kirchenväter in Schuß. Die Diskussion ist noch nicht geshlossen und wird morgen fortgeseßt werden,

Sigung vont sonst und die vershiè- 11 Uhr A ertheidiger Herr Barohe, esend. Einer

Ober -Gerichtshof 12. Nov. Die Zuschauer sind zahlreicher als densten Gerüchte im Umlauf. flagte und Geschworene ein. den sich die von Amts wegen General-Advokat, ist heute seit langer der amtlichen Vertheidiger erk fönnten die Vertheidigung nich wollen, sie seien hierher gekommen, geschrieben sei. dem seiner Freunde dagegen anwesend wären. geklagten richtet, sich Baunez sei Baune sett si. (Lange Bewegung.) ängt auf scinem Siße z Turch die Thatsachen, veiten Eindruck mu fängniß, die Einsamkeit Angeklagten. Entschluß der Angeklagten, chreiben? Wir haben die sam gemacht und einst vor dem

zu..Vexr{ai

Endlich treten gegen Auf der Bank der V berufenen Advokaten. eit wieder anw amen seiner Kollegen, se t führen, da die Angeklagten es nit weil ihnen dies vom Geseh vor- estirt in seinem Namen so w , daß die Advokaten selbst stillschwei Präsident hierauf das Wort ob einer derselben etwas zu erwähnen ne Frcunde rufen

Der Prásident :

Herr Dev

an die An- hâtte, erhebt ihm zu, er solle s{chweigen. „Die D-batten sind geschlossen. Meine Herren Geschworenen, der Richter em- wei Eindrücke verschiedener Natur, einen deren durch die Vertheidigung. ß der Richter sich hüt und andere besondere wir diesen Umständen den sich nicht vertheidigen zu woll Vertheidiger auf ihren Schritt ortlihkeit hingewiesen, Herr Bercnger

denn das Ge=- Umstände reizen den zuleßt gefaßten

sie auf die Verantw höchsten Richter haben werden.“ Umriß des daß seiner das Wort nich Feld der Vertheidigung gehabt. fuhr der Präsident fort, wenn diese nur durch Wo

Ansicht nah die Ver=

wies wiederholentlich darauf hin, l t zu ergreifen.

theidiger sehr darin g Sie hätten ein weites richtlihe Wahrheit““,

aussprechen ; Jhnen zeigt, wenn zwischen ihr und dem, d ein noch fo geringer Raum

Die Gerechtigkeit der Gott wird das Uebrige thun.“

liest der Gerichtsshreiber die Fr liher Jnhalt if

efehlt haben,

„ollen Sie, meine [fen hindur \sich er von der Gese für den Zweifel bleibt,

angeklagt ist, Menschen darf

so verurtlk nicht blindlings treffen, fehl des Präsidenten ver aus der Anklagea ist angeklagt, im Juni 18 haben, das bezwe zum Bürgerkrieg aufzure! ander bewaffnete; war das Kompl nenen Handlungen begleitet? 13, Juni 1849 ein Attentat begangen Regierung zu zerstören reizen U. |+ ; Allyre Bureau und Paya sind nur in Die Anklage auf ein \hworenen ziehen sich in ihr nur mit einer Majorität von den. Die Angeklagten werden abgeführt dten und Freunden aus. Die

jcilen Sie nicht.

fte hervorgehen, ihr wesent 19 an einem Komplott Theil genommen zu ckte, die Regierungsform zu vernichten oder zu ändern ; zen, indem man die Bürger gegen €ln= ott von ausgeführten oder begon- Angeklagte s{huldig, am zu haben, das bezweckie, d zum Bürgerkriege auszu=- Baune, Langlois, eiden Fragen be=-

Is} derselbe

oder zu ândern, Die Angeklagten Maillard, den ersten b Attentat betrifst sie nicht. Zimmer zurück. Das Schuldig kann der Stimmen ausgesprochen wer=- und tauschen Blicke mit ihren Verwan Sibßung wird um 24 Uhr aufgehoben.

Das Urtheil kann höchstens spät in der Nacht gefällt

Der neue Minister des Innern hat ein die Präfekten erlassen, in dem er darauf hinweist, Rolle sich nicht damit begnügen dürfe, olitischen Kämpfen zu bleiben; sie sollten thätig eingreifen. richt den treuen Beamten, daß ihre verdienstlichen ¡denten würden mitgetheilt werden, der solche ; Der Minister wünscht einen baldigen Bericht über die Stimmung in der Provinz, so wie über die Mittel, dazu dicnen können, die Autorität fester zu begründen.

Nach dem Moniteur äußerte der Prásident Bonaparte in rin der Gesandte der Vereinigten

Rundschreiben an müßige Zuschauer

Dex Minister versp Handlungen dem Präs 2u belohnen liebe.

der schon erwähnten Audienz, wo Staaten ihm sein Beglaubigungsschreiben überreichte, daß er, trotz des von beiden Seiten begangenen Unrechts, gern den ersten Schritt thue, um döie Eintracht zwischen diesen beiden großen Ländern wie= daß eine Empfindlichkeit , naturlich vielleicht einer ihm feinen ernstlichen Grund einer âsteren Er seßte hinzu, daß, so ei- er auch auf die Ehre Frankreichs sei, er eine zu hohe von dem Geiste und dem Charakter des Generals Taylor um einen Augenblick zu zaudern, den es ihm machen würde, wegen eines solchen unbedeutenden Miß-= verständnisses alte und innige Beziehungen verändert zu sehen. Der Gesandte hat diese offene und loyale Erklärung, wie der Moni- teur bemerkt, mit großer Herzlichkeit aufgenommen.

as Hauptereigniß bei der gestrigen Preisvertheilung war die Sie lautete: „Indem ih Sie, meine Her= welche den industriellen Ruf Frankreihs aufrecht erhalten, empfangen sehe, sage ih mir, diese Nation, wo cine einfahe Auszeichnung vollständige Belohnung für alle Verdienste ist, hat niht das Gefühl der Ehre verloren, sie ist nicht entartet, ungeachtet aller dieser Umwälzungen, als man die Werkstätten verlassen und die Arbeit ge Augen als eine Tröstu Schöpfungen glänzen. durch den Fortschritt der Indu der Künste.

derherzustellen ; Monarchie gegenuber , Republik gegenüber zu haben scheine.

den Schmerz zu gestehen,

Rede des Präsidenten. für diese Arbeiten,

láhmt glaubte, ließ sie vor unseren ng und cine Hoffnung die Wunderwerke ihrer Der Grad der Civilisation eines Landes zeigt sich stie sowohl als auch durch die der Wissen=- Die leßte Ausstellung muß uns stolz bezeugt zu gleiher Zeit den Standpunkt unserer Kennt- Je mehr wir vorschreiten , andwerke Künste werden,

machen, sie nisse und den unserer Gesellschaft. aiser sich ausdrúdckte, die H der Luxus selb nüßlich, eine der ersten Bedingun- Dieser Luxus jedoch, der dur den Reiz sei= dukte den Ueberfluß des Reichen zur Bezah= fann nur blühen,

mehr, wie der K desto mehr wird gen unserer Existenz.

ner verführerischen Pro ung der Arbeit des Armen hinlenkt , Aeferbau in demselben Verhältniß zunimmt, die ersten Reichthums- llen des Landes, sich vermehrt und die Zahl der Verbrauchenden Die vorzüglichste Aufgabe einer erleuchteten V allgemeinen so viel als möglich die Lasten, die auf dem Bo- Ungeachtet aller Sophismen, die man besteht ein unbestreit=

erwaltung,

besteht darin, den ruhen, zu vermindern. ich verbreitet, um das Volk irre zu leiten, as in der Schweiz, in Amerika, in England die

bares Prinzip, D 1 die Production #\o viel als

vortheilha} möglich frei zu Reichthum eines an der Quelle, so wird er vertrocknen, doch auf, wenn er |

testen Resultate bewirkt hat: machen und nur den Verbrauch zu besteuern. Landes ist wie ein Flußz fängt man sein Wasser fängt man sein Wasser je ih ausgedehnt hat, so kann man einen bedeu- den Lauf des Flusses zu hem- die guten Grund-

Die Aufgabe der Regierung tes erbreiten ; die Na-

säße der Staats-Oekonomie aufzustellen und zu v tional « Arbeit zu ermuntern, zu beshüßen und z1 Alles, was die Lage des Menschen Die größte Wohlthat jedo, die er si eine gute Verwaltung Zukunft sichert. Die größte Gefahr der neueren vie den Geistern eingeprägt ist, das

strebt , anspornén.

zu erhöhen ( y / fann, besteht darin,

ch erweisen die Zutraue hlthat strömen

cinzuseßen ,

Von dieser alle übrigen aus.

der falschen Ansicht, es Prinzips bestehe

Wésentliche ein