1849 / 326 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

cegen tei Antrag geredet, und endlich Wachsmuth dargelegt hatte, wie er der Sache nah für die Amnestie genciagt sei, aber gerade im JZnteresse der Sache die Veranlassung ciner Konferenz für wünschenswerth halte, wurde auf Antrag von Honstedt zur namentlihen Abstimmung geschritten, und der Beschluß zweiter Kammer mit 36 gegen 20 Stimmen abgelehnt. Bei der darauf folgenden dritten Berathung über das Gesey, die Auf- hebung der Mannsstifter, wurde der frühere Beschluß erneuert, Die Vorlagen, das Budget für 1849 und 1850 und die außferordent- lihen Kriegöbedürfnisse betreffend, nebst einem Gesepentwurfe, welcher im Ganzen angenommen wurde, verwies die Kammer an die Finanz -Kou- mission, Bei der Verhandlung über die leyte Vorlage erhob Rittmeister von Münchhausen gegen den Kriegsminister vorläufig im Allgemeinen die Anklage, daß zu den Bedürfnissen der Armee verwilligte Mittel für an- dere Zwecke verwendet seienz dieser Vorwurf wurde von den Ministerial- Vorstanden Proit und Braun nund Regierungs-Kommissär Wedemeyer als unbegründet und voreilig zurückgewiesen, L Zur Prüfung des Ministerial - Schreibens, den Eisenbahnbau und das Betriebsmaterial betreffend, wurde die Bildung einer besonderen Kommission von je fünf Mitgliedirn jeder Kammer beschlossen. H Eine längere Erörterung veranlaßten die Vorlagen vom 9, Februar d, 3, die Grundzüge für die Regelung des Volksschulwesens und vom 13ten d. J, die Grundsage für die weitere Eniwickelung desselben betreffend z Minist. - Vors. Braun beantragte nah einem einleitenden Vortrage, die Vorlagen an die hinsichtlich der katholischen Konsistorien beschlossene, jedo auf 5 Mitglieder aus jeder Kammer zu vcrmehrende Kommission zu verweisen, Nachdem Steinvorth, welcher in einer ausführlicheren Rede die Richtung der Wünsche der Volksschullehrer in diesem Punkte darlegte, und Saxer Namens des Lehrerstandes und beziehungsweise der Kirche, Senator Meyer vom Standpunkte der Humanität aus im Allgemeinen ihre Anerkennung über den Geist der Vorlagen ausgesprochen hatten, wurde von Tellkampf, welhem Stein voxth beitrat, die Bildung einer be- \ onderen Kommission für Volksschulsachen beantragtz wogegen Hie, Kirhhoff und Wolff den Braunschen Antrag unterstüßten, Der leßtere wurde bei der Abstimmung gegen 19 verneinende Stimmen angenommen,

Nachdem in der heutigen Sißung der zweiten Kammer einige Mittheilungen aus erster Kommer und die Ankündigung mehrerer Petitionen verlesen worden, führte die Tagesordnung zunächst zur zweiten Berathung des Geseßentwurfes über die Bildung von Schwurgerichten. Zum Eingang des Geseßentwurfes wird von Schlüter folgender Antrag gestellt:

Jn Erwägung der vielen crheblihen Bedenken, zu welchen der von Königlicher Regierung vorgelegte Entwurf eines Geseßes über die Bildung der Schwurgerichte in machen wichtigen Punkten (namentlich iu Betreff der Hauptfrage, welche Personen zum Auftrage eines Geschwornen be- fähigt sind, und des desfalls proponirten beschränkenden Census) Veraulas- sung bietet, und geleitet von dem Wunsche, dem Lande die Jnstitution eines mündlich öffentlihen Verfahrens mit Geschwornen in Strafsachen möglichst bald zu verschaffen, beschließen Stände+ den vorliegenden Entwurf für die Dauer des Provisoriums unverändert anzunehmen und die Königliche Regierung zu ermächtigen, solhes mit dem Zusaße in der Einleitung : daß das Gesez nur provisorishe Gültigkeit habeu solle, und mit der Ab- anderungz daß im Eingange statt; der Mitwirkung der allgemeinen StändeeVersammlung deren Zustimmung ausgedrückt werde, zu publi- ziren; sie bevorworten jedoch, daß die weitere Prüfung und Berathung dieses Entwurfes für den Fall auëdrücklich vorbehalten bleibe, daß König- liche Regierung dabei beharre, diesen Gesez-Entwurf auch für die demnäcz- stige definitive Regelung der Schwurgerichte zur gesetzlichen Geltung zu bringen.

Regierung8-Kommissär Leonhardt hielt im Wesentlichen es uicht für bedeuklicb, daß das Gese, wenn Stände dieses wünschten, nur provisorisch in das Leben trete; auch von Düring und Stüve haben gegen die Kon- flusio n des Antrags nichts zu erinnern, können \ih jedo mit den M o- tiven desselben nicht einverstanden erklären und wünschen, gleich Windthorst, daß die Motive aus dem Antrage weggelassen werden und nur die Kon- klusion desselben stehen bleibe, Der hiernach mit Zustimmung des Antrag- stellers veränderte Antrag (ohne die Motive) wird von der Kammer cinstimmig angenommen. Die Berathung wird sodann in derselben summarischen Weise, wie bei der ersten Lesung, zu Ende gebracht und der Entwurf, nahdem Stüve und von Düríng bemerkt, daß bezüglich der Eidesformel die Regierung cine besondere Geseß-Vorlage an die Stände bringen werde, zum zweiten- mal angenommen.

Das hiernächst auf der Tagesordnung befintliche Ministerial-Scbreiben vom 8, November d, J., den Entwurf zur städtischen Geschäftsordnung be- treffend, ruft mehrseitigen Zweifel über die foimelle Behandlung dieser Vor- lage hervor, Es scheint bei der Mehrheit die Ansicht Naum zu gewinnen, daß die ganze Geschäftsordnung gleich cinrm anderen Geseß-Entwurfe von neuem zu berathen sei, und wird, weil nod nicht alle Mitglieder im Besitze der gedruckten Aktenstücke sich befinden, beschlossen, den Gegenstand von der heutigen Tagesordnung zu entferuen, i

Es folgt das Ministerial-Schreiben vom 15, November d, J,, außer

ordentliche Kriegsbedürfnisse betreffend, Auf Lehzen's Unhcimgabe wird

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die Beschlußnahme über die in dem Schreiben enthaltenen Anträge bis zu derjettigen über den angehängten Gesey-Entwurf, die Erhebung einer außer- ordentlichen Steuer betreffend, ausgeseßt. Dieser Geseßz-Entwurf wird, nach- dem Lang 11. gegen, Lehzen und Stüve für denselben ihr Votum mo- tivirt haben, zum erstenmale angenommen und sodann auf Lehzen?*s An- trag die ganze Vorlage an die Finanz-Kommission zu verweisen beschlossen, An dieselbe Kommission wird auf Lehzen's Antrag auch das Ministerial- Schreiben vom 15. November d. J., das Budget für 1849 und 1850 be- treffend, verwiesen.

Nachdem hiernächst auf Referat und Antrag des General - Syndikus die Vollmachten für von Düring und mehrere Mitglieder der ersten Kammer für genügend erachtet, folgt die Berathung über das Ministerial-Schreiben vom 9, November d. J., die Grundzüge für die Regelung des Volks-Schul- wesens betreffend. Regiernngs - Kommissär Brnel beantwortet nach einer furzen Einleitung, worin er die Gründe für Beibehaltung des cristlich-kon- fessioncllen Charafters der Volksschule entwickelt und anführt, daß in vielen beim Ministerio eingegangenen Eingaben die Billigung des von der Negie- rung an die Spize gestellten Prinzipes ausgesprochen sei, die Anfragen mehrerer Mitglieder, und empfiehlt kommissarishe Prüfung der Vorlage, Freudentheil , Büren, Detering, Ellissen haben Bedenken gegen das von der Regierung angenommene Prinzip, auch Bergmann, jedoch nach einer anderen Seite hin, Wiindthorst will seine Bedeuken héèute noch nicht geltend machen, Jn einer Bemerkung Freudentheil*s, daß die Volksschule allgemein menschliche und niht christliche Bildung im Auge haben selle, findet Stüve eine unrichtige Auffassung der Sache z menschliche und christlihe Bildung, meint er, können als Gegensätze cinan- der nicht gegenübergestellt werden, denn christlih- religiöse Bildung is von wahrer Humanität nicht zu trennenz Schule und Kirche können nicht von cinander ganz gesondert werden, das würde zu den größten Unzuträglichk:i- ten führen, Nach längerer Besprehung wird sodann auf Stüve's Antrag Verweisung an eine gemeinschaftliche Kommission beider Kammern von je 4 Mitgliedern beschlossen.

Bei der folgenden Berathung der beiden Ministerial - Schreiben , die demnächstige Aufhebung der katholishen Konsistorien zu Hildesheim und Osnabrück, resp. die evangelishen Konsistorien betreffend, entspinnt sich eine Debatte darüber, ob diese Vorlagen an die Lcorhin für das Volks\chulwesen bclicbte Kommission oder an eine besondere Kommission verwiesen werden sollen, iudem nur Oppermann cine kommissarische Prüfung überall für neth- wendig nicht erachtet, Es sprachen sich namentlich Büren, Detcring und Ellis- sen für cine abgesonderte Kommission aus, hauptsächlih aus dem Grunde, weil firhlibe und Schulsachen nicht zusammengehören, soudern getrennt zu behandeln sind; während Stüve, von Bergmann und Meyer ( Land- drost) unterstüßt, Verweisung an dieselbe Kommission deshalb zweckmäßig und nothwendig erachtet, weil die Gegenstände viele gemeinschafiliche Be- rührungspunïte haben und obne Nachtheil für angemessene und gründliche Behandlung nicht von eizandcrx getrennt werden tönnen, Auf Stüve's Anirag wird von der Kammer beschlossen, die gedachten Schreiben an die für das Volksschulwesen niedergeseßte Kommission zu verweisen. Der An- trag des jüngeren Lang wegen Schleswig-Holstein ist auf den Wunsch dcs Aniragstellers von der heutigen Tages-Ordnung wieder gestrichen worden,

Busland.

Franukreich. Paris, 19. Nov. Das Journ. d. Déb. erzählt umständlicher die Ursachen, welche die Franzosen vor Zaatcha führ= ten. Im Juni dieses Jahres gerieth Bu-Zian, ein in allgemeiner Achtung in Zaatcha stehender Marabut (Priester), in Entzückung und sagte aus, der Prophet sei ihm im Traume erschienen. Diese heilige Vision zu ehren, stellte er ein Opfer an, dem ein Banlett folgte, wozu dcr Marabut die Einwochner Zaatcha?s und der be- nachbarten Dase Lichana cingeladen. Dem damaligen französischen Kommandanten in den angränzenden Zibans , Provinzen, welche

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eine französishe Garnison in Biskara in Zaum hält, flößte das Be- nchmen Bu-Zian's Verdacht einz es war ihm hinterbracht worden daß dieser Priester durch seine Prophezeiungen die Bevölkerung zur Revolte gegen die Franzosen fanatisiren wolle, Er sandte daher cinen Offizicn mit einigen Reitern nach Zaatcha, um denselben verhaften zu las=- sen, Bu- Zian ward gefangen genommen, aber von scinem Sohne, der rasch das Volk zum Aufstande aufwiegelte, wieder bifreit. Die {wache Eskorte sah sich genöthigt, zu fliehen. Seit diesem Augen- blicke brahen Zaatcha und Lichana ihre Beziehungen zu Viskara ab; alle Aufforderungen, zum Gehorsam zurückzukehren, waren vergeblich, vielmehr verbreiteten die Briefe und Ermunterungen Bu= Zian's die Empörung weiter uud weiter. Mehrcre Stämme, vor allen die Uled- Naïls, stehen auf, und cine gllaerieine Gährung

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zcigt sich an den Gränzen des Tell und in der Wüste. Oberst Carbuccia rute nun in der Mitte Juli’s aus Biskara aus, um die beiden im

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E U D Da 2 A T C T Z T E M E D L T: E S CME T P I MSMDAT: R C E A N C T T I: R N A E R d 0D 1.

Aufstande begriffenen Ortschaften, welche sich indessen in Vertheidt=- gUngszustand geseßt hatten, zur Unterwerfung zu bringen. Zaâtéhs ist mit vielen Palmenbäumen und einer Menge von Mauern und Hecken eingefriedigter Gärten umgeben. Hier kam es zu einem Ge= sechte, wobei die französischen Truppen beträchtliche Verluste erlitten.

Als diese Terrain-Hindernisse endlih überwunden waren, sahen sich |

die Franzosen vor der Mauer, womit das Dorf befestigt ist, und einem Graben von 5 bis 6 Fuß Tiefe. Es fehlte an Belagerungsgeschüt, und so sahen sich denn die Franzosen genöthigt, mit einem Verluste von 150 Mann an Todten und Verwundeten abzuziehen. Dieser Erfolg spornte die Anhänger Bu- Zian?s zu verwegeneren Unternehmungen.

Die kriegerischen Kabylen, von Bu = Zian und“ zwei anderen Ma- | rabuts, dcn Brüdern Azeddin, zum heiligen Kriege begeistert, drin= | gen, 4000 Mann stark, am 18. September bis zur Oase Seriana | vor, um Biskara anzugreifen, während Bu-Zian mit einem Corps |

von Westen heranrückt. Allein der Oberst Saint-Germain war so glücktlich, mit einer nur geringen Zahl von Truppen den Kabylen eine Niederlage beizubringen und ihnen ihr ganzes Gcpäck abzu=- nehmen. Aber die Freude über den Sieg ward durch den Tod des tapferen Obersten getrübt. seiner Freunde erfuhr, nach Zaatcha zurück, um welches jeßt die Franzosen ein Truppen-Corps von 11,000 Mann versammeln.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 19, Nov. Se. Majestät der Kaiser hat felgenden Ukas an den dirigirenden Senat erlassen. „Bei Unserer steten Sorgfalt für das Gedeihen Unserer Universitäten haben Wir die Ueberzeugung gewonneu, daß die Ernennung der Rektoren auf cine bestimmte Zeit und die Ver=- einigung der unmittelbaren Leitung der Universität mit den Functio- nen cincs Professors in einer Person im Allgemeinen diesen höheren Lehranstalten nicht zum Nutzen gereiht, Jn Erwägung ferner, daß die Art der Thätigkeit des Rektors uud der Fakultäts - Dekane, als seiner Gehülfen bei Beaufsichtigung der Lehrvorträge, nicht ge- nau genug in den Universitäts - Statuten vorgezeichnet ist, haben Wir für gut befunden, die ganze Thätigkeit dieses Beamten auf seine hauptsächlichste Obliegenheit hinzuleiten und demselben, un= ter nächster Betheiligung der Dekane, mehr Mittel zu unausgeseh- ter Uebung seines Amtes in die Hand zu geben. Zu dem Ende befehlen Wir: 1) Die Rektoren der Universitäten St. Petersburg, Moskau, Kiew (St. Wladimir - Universität), Charkoff und Kafan wählt der Minister der Volksaufklärung auf unbestimmte Zeit aus der Zahl von Personen, die einen gelehrten Grad erworben haben, und stellt sie Uns zur Bestätigung vor. 2) Der Dieust dieser Be- amten wird zum Lehrfache gerechnet und werden ihnen alle Vor rechte der Professoren verliehen. 3) Die Wahl der Dekane gée= schieht nah wie vor auf 4 Jahre; der Minister der Boltsaujllä- rung hat jedo die Befugniß, nah seinem Dafürhalten, die Pro-= fessorcu länger in diesem Amte zu belassen oder sie desselben früher zu eutbinden, wobei in dem Falle, daß ein Dekan aus Den Profes soren der Fakultäten, unabhängig von den Universitäts-Wahlen, er nannt wird, Uns darüber Vorstellung zu machen ist. 4) Der Mi- nister-Gehülfe, als Dirigirender des Ministeriums der Volksauf flärung, hat den Entwurf zu Justructionen sür die Rektorcn und Dekane zu Lerfassen und Uns vorzulegen. 5) Die nach beiliegen- dem, von Uns am heutigen Tage bestätigten Ergänzungs-Etat fur die Universitäten erforderlihe Summe von 10,763 Rubel 12 Kope- fen Silber is vom 1. (13,) Januar 1850 ab alljährlich aus dem Reichsschaße zu beziehen,“

Nach diesem Etat erhalten die Rektoren der Universität Petersburg 1600 R. Gehalt und 400 R. Tafelgelder, Moskau resp. 1600 und 40), St. Wladimir 1500 und 350, Charkoff 1400 und 300, Kasan 1400 und 300, die 19 Dekane, von denen 3 bei der Universität St. Petersburg, bei jeder der übrigen 4 angestellt sind, erhalten leder 300 N. S, macht zusamntien 14/950 R, Die bis=- herigen Gehaltszulagen der Rektoren und Dekane betrugen 4186 R. 88 K. Die Rektoren verbleiben der oten Rangklasse zugezählt, die Dekane, so lange sie ihrem Amte vorstehen, der bten.

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Bu-Zian kehrte, als er die Niederlage |

[565] Se l

Der unten näher bezeichnete Kürschnergeselle Wil- helm Rother, welcher des Diebstahls dringend ver- dâchtig is, soll zur Voruntersubung gezogen werden, und is sein Aufenthalt nicht zu ermitteln gewesen, Der- selbe hat am 4, März 1848 von der Königl, Polizei- Direction zu Stetiin visa nach Posen erhalten, is je- doch dort nicht angekommen.

Es werden alle Civil- und Militair - Behörden des Jn- und Auslandes dienstergebenst ersucht, guf densel- ben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm si vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports gefesselt unter sicherem Geleit ín das Kriminal-Gefängniß, Heilige Geiststraße Nr, 217, abzuliefern.

Stettin, den 29, Juni 1849,

_Königl, Kreisgericht, Abtheilung sür Strafsachen, Signalement des Kürschnergesellen Nother,

Yamilienname: Rother, Vorname: Wilhelm, Geburtsort: Reichthal, Kreis Namöslau, Aufenthaltsort: unbekannt, Religion: katholisch, Alter : 23 Jahr, Größe: 9 Fuß 5 Zoll, Haarez hellbraun, Stirn: bedeckt, Au- genbrauen; braun, Augen: grau, Nase : breit, Mund: gewöhnlich, Bart+ braun, Zähne; gut, Kinn und Ge- sichtsbildung: länglih, Gesichtsfarbe: gesund, Gestalt: mittel, Sprache: deutsh. Besondere Kennzeichen ; feine,

Belleidung kann nicht angegeben werden,

A Ut è L Nad N Vie em Königlichen Kredit-Institute für Scchs»- en untern 18: S gchen Kredit-Fnstitute für Schle-

ie „September 41844 guf das im Koseler Kreise gelegene Gut Urbanowig ei dvd, zentigen Pfandbriefe Litt. B, nL-0n de Swtülbuer aufgekündigt vorden, und es sollen die Apoints: 2 Nr. 23871 bis incl, Nr, 23874 2, (608 E Nr, 24948, 24950, 24952, 24953, 24955 bjs incl

Sekannimachungen. | S d V e f;

24958 und 24960 à 500 Ihtr Nr. 16156 bis incl, Nr. 16174. 16176, 416179 b;

E : 16179 bis

incl, Nr, 16185. 16194 und 16195 200 Thl Nr, 17865 bis incl, Nr, 17872. 17874 bis incl, N; 17882, 17885 bis incl, 17888, 17890 bis ind’ Nr. 17903 und 17920 à 100 Thlr,, /

Nr. 12190 à 50 Thlr.

gegen andere dergleihen Pfandbriefe gleichen Betrages eingetauschi werden,

Jn Gemäßheit der §§. 50 und 51 der Verordnung vom 8, Juni 1835 (Gesez-Sammlung Nr. 1619) twer- den daher die gegenwärtigen Jnhaber der bezeichneten Pfandbriefe hierdaurch aufgefordert, dieselben mit Co 1- pons Ser, [11. Nr. 9 und 10 über die Zinsen vom 1, Januar k. F. ab in Breslau bei dem Handlungshause Nuffer & Co. zu piäsentiren und in deren Stelle an- dere dergleichen Pfandbriefe vom nämlichen Betraze in Empfang zu nehmcn.

Berlin, den 22, November 1849,

Königliches Kredit-Jnstitat für Schlesien.

[585] Gt tal Ca

Der Chirurgus Carl Ludwig August Bauer von hier i 1) wegen Majestäts - Beleidigung und wegen Auffor-

derung und Anureizung zur Begehung strafbarer Handlungen,

2) wegen Beleidigung des hiesige: Magistrats durch die Pressen mit Bezug auf die Ausübung seines Amtes,

3) wegen desselben Vergehens,

4) wegen Beleidigung des hiesigen Magistrats und des Bürgermeisters Runge hierselbst durch die Pres- sen mit Bezug auf die Ausübung ihres Amts

in den Anklagestand verseßt. Zar Untersuchung und

Entscheidung über diese Verbrechen wind Bauer hierher

vor das Schwurgericht auf

Den Al Mar D, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidizuog dienen- den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden fönnen,

Im Falle seines Ausbleibens wird mit der Entschei- dung in contumaciam verfahren.

Stolp, am 1, November 1849,

Königl, Kreis- und Schwurgericht,

[401] Brant mal lg.

a N dem Hypothekenbuche der dein Gutsbesiger Eduard

Oltkner und dessen Kindern Johanna Christine, Hein-

riette Emilie, Charlotte Elisabeth, Erich Johann und

E Fretur, Geschwistern Birkner, gehörigen, im El-

Meh on M acn Bülee Cadinen und Nehberg

tebbtens Ms r, 12, für die Sophie Julianne,

b athy, separirte v. Reim, später verwittwete

Gruben, 2858 Thlr, 73 Gr. 9 Pf,

Vberst-Lieutenant von als ein Theil ves gus dem Kaufvertrage vom 18, Fe-

bruar 1801 ursprünglih für die Johanna Magdalena Mathy eingetragenen Kaufgelderrestes von 40,000 Thlr. subingrossict, und welche die erstgenannte Gläubigerin für die durch die Cxefutoxen des Testaments ihrer Groß mutter Charlotte Amalia von Mathv, geborene Hanne- mann, den Johann Carl Atberti und Johann Wilhelm Gerlach gegen die Bestimmungen jenes Testaments ihr aus dem Nachlasse ihrer genannten Großmutter ausge- zahlten 2858 Thlr, 73 Gr. 9 Pf, unterm 22, Novem ber 1214 verpfändet hat. Das üver diese Post und deren Verpfändung ausgefertigte Dokument ist bereits einmal verloren gegangen, darch das rechtsfräftige Er- kenntniß des Königlichen Ober - Landesgerichts zu Ma- rienwerder vom 13, Juni 1837 auf den Antrag der Sophie Julianne v, Gruben, geborenen Mathy, amor- tifirt und an dessen Stelle unterm 27. September 1837 ein neues Dokument ausgefertigt worden, Dies leßtere, bestehend aus 1) einer Ausfertigung des Amortisations-Erkeuntnisses vom 13, Juni 1837, versehen mit dem Publica- tions-Vermertk vom 24, Juni 1837 und dem At- teste der Rechtskraft vom 10, August 1837; einer unterm 27. September 1837 beglaubten Ab- schrift des unterm 23, Juli 1836 vom Patrimo- nialgericht von Cadinen und Rehberg ausgefertig- ten Verhandlunz desselben vom 419, Juli 1836, worin der Gutsbesißer Cduard Birkner die Hypo=- thefenshuld der 2858 Thlr, 73 Gr. 9 Pf, als noch besteheud anerkannt ; 3) beglaubte Abschrift vom 27, September 1837; a) der beglaubten Abschrift des Kaufvertrages vom 18. Februar 1804, des gerichtlihen Recognui- tions-Vermerks vom 18, Dezember 1804, des gerichtlichen Vermerks vom 27, August 1805 und der beigefügten Vollmachten vom 13, De- zember 1893, 23, April 1804, 25, April 1804 und des Vidimations-Vermerks vom 27, August 1805 nebst Jngrossations - Vermerk vom 27. Augzuft 1805, b) der gerichtlichen Cessions-Urkunde vom 29, April 1806, des Kuratoriums vom 5. August 1806 und des Jngrossations-Vermerks vom 5, August 1806, des Attestes des Königlichen Land- und Stadt- gerihts zu Danzig vom 23. Juni 1815 nebst JIngrossaiions-Vermerk vom 22, November 1814, beglaubte Abschrift vom 25, September 1816, der Cessions-Urkunde vom 22, November 1814 und des Jngrossations-Vermerks vom 25, Zuni

|

1816, ferner der Verpfändungs - Urkunde vom 22, November 1814 nebst Jngrossations - Ver- met vont 29. ZUNE 18163 4) dem Hypothefen-Necognitions-Schein vom 27, Sey- tember 1837 und dem Jungrossations - Vermerk d eodem, soll wiederum verloren gegangen sein,

Auf den Antrag des Gutsbesißers von Grube Conisow bei Lauenburg, als Universalerben seiner Mut- ter, der Oberst-Lieutenant von Grube, Sophie Julianne, geborenen Mathv, werden deshalb alle diejenigen, welche an die bezeichnete Post und das darüber ausgestellte Dotument als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand- und sonstige Juhaber Ansprüche zu machen haben, aufgefor- dert, dieselben spätestens in dem am 20, Deremder 1349 Vorm Um 10 Uhr, vor dem Herru Kreisgerichts-Rath Arndt zu Rathhause hierselb anstehenden Termine anzumeldcu, widrigenfalls sie damit werden prätludirt werden und ihnen ein ewi- ges Stillschweigen auferlegt werden wird,

Elbing, den 8. Augast 1849, Königliches Kreisgceuicht,

aufs

Abtheilung.

-

tjenbahn- [279 b] Cl

aff. Ausgabe neuer

2

Dividenden- ne zu den Stamm- Actien.

Da die Ausgabe der“ neuen Dividen- denscheine (sür die Jahre 1849 1858

Sa einschließlich) nur gegen Vorlegung der F (tin geschehen kann, indem die Ver- abfolgung der neuen Coupons durch Ab-

=# tempelung auf den Actien vermerkt wer- muß, so ersuchen wir die resp. Actionaire, ihre Actien unter Beifügung eiues genauen von ihnen un-

terzeichneten Nummer - Verzeichnisses, portofrei

an UNÓ einzusenden, worauf ihnen dieselben mit

den neuen Dividendenscheinen successive und möglichst nach der Reihenfolge der Einsendungen auf ihre Kosten von uns werden zurükgesandt werden, Köln, den 21, November 1849, Vie Dil ee tio i,

Das A bounement beträgt: 2 Rthlr. für { Jahr. 4 Rthlr. - 4 Jahr. 8 Rthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Kummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechner.

I: ny 611;

Amtlicher Theil,

Deutschland.

Preußen, Berkin, Zur Berichtigung,

Desterreich. Wien, Hofnachrihten. Ankunst Colloredo?s,

Bayern. München, Reskript des Kriegsministers Schreiben des Königs Ludwig. Graf Bray.

Hannover. Hannover, Kammer-Verhandlungen,

Mecklenburg - Schwerin. Schwerin, Großherzoglicher Erlaß, Der belgische Gesandte,

Dldenburg, Oldenburg. Landtags- Verhandlungen.

Sachsen - Weimar. Weimar, Die Patrimonial-Gerichte,

Ausland.

&Srankreih, Geseygebende Versammlung, Die tumultuarische Debatte über die Februar-Verwundeten. Zurückweisung von Anträgen in Bezug auf das Budget und auf die Polizeivergehen. Pierre Bo- naparte’s Zuterpellation. Zurückweisung des Protestes der Linken, Paris, Schiffahrtsvertrag mit Belgien. Vorschlag hinsichtlich der Krondiamauten. Antrag gegen die Thierquäler. Polizeiliche Vor- \{rift in Betreff der Kaffeehäuser, Beschluß des Verges wegen der Crsaßwahlen, Geseß-Eutwurf über Unterstüßungskassen. Das Ge- neral-Gouvernement von Algier. Ludwig Philipp über Louis Bona- parte, Pierre Bonaparte’s Entlassung. Plakate gegen die Getränk- steuer, Die maroffanishe Angelegenheit. Die Tumulte in der Na- tional-Bersammlung. —- Die neuen Präfekten, - - Die Advokaten-Pa- tenisteuer., -— Victor Hugo. Emil von Girardin. Geldverlegenhei- ten im Elysee, Demokratische Botschaft an den Präsidenten. Schrei- ben Pierre Bonagparte's au den Kiiegsminister, Polen - Ausweisung. 4 Die Differenzen in Konstantinopel, Einstellung des Baues an der Arbeiterkajerne. / Borschlag wegen Abstimmung nach Gemeinden, Vie Soireen bei der Fürstin Lieven. Freisprehungen in den De- partements, Rüdkehr der französischen Konsuln nah Marokko, Dex Protest der Linken gegen Dupin's Verhalten, Odilon Barrot, Kommissionsgutachten gegen den Hülfska}sen-Eutwurf. Der bonapar- tische Verein, Marquis von Boissy. Kabinetschef Lahitte's. Die türfische Frage. Vermischtes, j i

Großbritanien und JFrland. London. Die Familie Orleans. - Orangisten-Versammlungen, Macaulay's Wiederwahl zum Rektor der Universität Glasgow, Die Mittelmeerslotten Englands und Frank- reíhs, Die neue Kohlenbörse, Die Auswanderung, |

Belgien, Brüssel. Autwort des Königs auf die Adresse der Reprä- jentanten-Kammer,

Italien, Turin. Nechtsertigung der Kammer-Prorogation,

Sörfeun- und Handels -: Nachrichten.

Bri age.

ate 2 O Be a a

Amtlicher Theil.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Regierungs - Nath Kolbe aus Frankfurt zum Mitgliede

der Haupt - Verwaltung der Darlehns - Kassen; so wie Die Zollvereins - Bevollmächtigten, Regierungs - Räthe

L BU =- dach in Kassel und von Maassen in Dresden zu Geheimen Regierungs - Räthen zu ernennen Se. Excellenz der General der Kavallerie und Ober-Befehlshaber der Truppen in den Marken, von Wran- g el, von Frankfurt a. d. O.

LaAE:

Ungeltommen:

lichtamtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 26, Nov. Die Kölnische Zeitung versichert in ihrer Nr. 281 aus guter Quelle zu wissen, daß Dester- reich vor einigen Tagen formellen Protest eingelegt habe gegen die Berufung des Parlaments und mit gewaltsamer Jutervention drohe. Wir sind ermächtigt zu der Erklärung, daß kein solher Protest, weder mit noch ohne jene Drohung, eingelegt ist. Eben fo wenig kann daher auch, was die Kölnische Zeitung ebenfalls zu wis- sen behauptet, eine Antwort darauf bereits abgegangen ein.

Desterreich. Wien, 24, Nov. Eine telegraphische Depesche des Ministers des Innern an das Ministerium des Znneru aus Prag-vom 22. November meldet: „Se, Majestät haben heute ei- ner Schießübung der Bürgershüßen auf der Schüßen - Insel beigewohnt und dabei selbst einige Schusse gethan. Um ) Uhr war Diner bei Jhrer Majestät der Kaijerin, um

großer militairis{er Zapfenstreih, und um halb 9 Familienzirkel bei Jhrer Majestät der Kaiserin. Morgen

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S Ur Uh um halb 5 Uhr früh findet die Abreise Sr. Majestät statt. Der Minister-Präsident kehrt morgen nach Wien zurü,“ Der Wan derer ‘sagt: „Wie man hört, wird Se. Majestät der Kaiser noch im Laufe dieses Winters nach Triest reisen, um die ôésterreichische 8lotte zu besichtigen, deren Organisirung eilig in Angriff genom men werden soll. ;

Vorgestern ist Graf Colloredo , österreichischer Gesandter am britischen Hofe, von London hier eingetroffen,

Bayern. München, 23, Nov. Bl.) Bom Kriegs-Ministerium ist so eben ein Reskript an alle Militairbehör- den ergangen, die Untergebenen darauf aufmerksam zu machen, daß Sr. Majestät dem Könige bei der Begegnung auf der Straße die gebührende Ehrenbezeigung erstattet werde, da von Soldaten, wie in leßter Zeit 6fters bemerkt wurde, dies nicht immer der Fall war. /

Der Dichter des Trauerspiels: „Eine deutsche Stadt“, Herr Dye, Schmidt, Assessor beim hiesigen Königlichen Kreis- und Stadt- gericht, hat von Sr. Majestät dem Könige Ludwig folgendes eigen- hänt ‘2e Schreiben erhalten: „Ein in Straßburg Geborner spricht, tief ergriffen, seine innige Anerkennung aus, dem Verfasser des

Trauerspiels: Str aßburg. So eben habe ih es zu lesen geen-

(Bayer, V

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Preußischer

digt, und Thränen drangen mir aus den Augen. Ernste Wahr- heit in herrlicher Dichtung zeigen Sie uns, Ja! S.raßbturgs Vér- lust ist ein Trauerspiel, welches niht verklungen. Dieses dra- matische Werk ist des Verfasscrs des Camoens würdig. Jch kann nur wünschen: fahren Sie so fort. Mündchcn, den 18. November 1849, Der Ihnen wohlgewogene Ludwi g.“

Graf Bray hat bereits die Abschieds - Audienz in Nymphen- burg gehabt und wird morgen oder übermorgen nah St. Peters- burg abgehen.

Hannover. Hannover, Nov. (Hannov. Ztg.) In der heutigen Sißung der ersten Kammer kam zuerst das Mis nisterial-Schreiben, die ständische Geschästs- Ordnung betreffend, zur Berathung. Wy neken, welcher übrigens einen besonderen Antrag nicht stellen zu wollen erklärte, glaubte zunächst eine Verwahrung gegen eine Aeußerung in dem Schreiben des Gesammt-Ministeriums aussprechen zu müssen. Es heiße da: „in der Königlichen Bestäti- gung (des von der Kammer gewählten Präsidenten) liegt die Be- deutung, daß einerseits die Stände-Versammlung nicht selbstständig neben oder wohl gar über der Regierung steht, soudern daß beide, in gemeinschaftlicher Thätigkeit verbunden, das Wohl des Lan= des zu fördern berufen sind ; und daß andererseits die Ständever- sammlung gleich jedem Einzelnen nnter der Herrshaft und unter dem Schuße des Königs steht, der eben- deshalb dem Präsi- denten in sciner Bestätigung zugleich das Zeugniß seines Vertrauens giebt.“ Das Wort Herrschaft bedeute die Unterwerfung Jemandes unter den persönlichen Willen eines Anderen. Nicht einmal der einzelne Staatsbürger, vielweniger die Ständeversammlung, slehe so unter der Herrschaft des Königs, fondern nur unter der des Geseßes. Er verwahre sich dagegen, daß durch das Königliche Recht der Bestätigung des Präsidenten die verfassungsmäßige Selbständig- feit der Stände irgendwie beeinträchtigt werden könne. Hermann würde dieser Verwahrung beistimmen, wenn er jene Erklärung des Wortes zugeben könnte. Was der Vorredner definirt habe, sei das Wort „Gewalt“; Herrschaft bedeute ganz etwas anderes, wie von dem Redner mit Bezugnahme auf den Saß le roi regne, mais ne gouyerne pas erläutert wird, Der Präsident endigt die Discussion mit der Bemerkung, wie beide Redner* der Sache nach zusammentreffen. Cr könne die logischen Koñsequenzen, die hier die Regierung aus dem Rechte ver Königlichen Bestätigung ge= folgert habe, vielleicht s{wach finden; abex. er sehe darin nichts ausgesprochen, was einen Angriff auf “die selbstständige Stel= lung der Stände enthielte. Es liege ‘in dem fraglichen Saße nur das in dem Wesen jeder Monarchie begründete Prinzip, daß der König als oberste Spiße des Staates sowohl Über der Re gierung als über den Ständen stehe. Bei der Lesung der einzelnen, eine Abänderung des früheren Entwurfes enthaltenden Paragraphen des Geseßes wurde zu §. 15, welcher das erwähnte Bestätigungs Recht betrifft, von Wyneken bemerkt: Er hátte sich zwar überzeugt, daß die Ansicht der Stände in diesem Punkte die richtigere sei, wie denn auch in allen anderen deutschen Staaten dies Bestätigungsrecht nicht mehr bestehe. Jndessen erkenne eran, vaß es in der freièn Entschließung des Königs beruhe, ob er dies Kronrecht auf die Stände übertragen wolle, Er bedauere, daß dies nicht geschehen sei, halte aber die wesentlihen Vortheile der neuen Geschäftsordnung für zu überwie- gend, als daß er um dieses Punktes willen dieselben aufgeben Wachsmuth stimmt dem bei, und führt aus, daß eine wesentliche Bedeutung diefer Frage nicht beizulegen sei. Stehen in einem constitutionellen Staate Stände und Regierung so zu ein=- ander, daß die Bestätigung verweigert würde, so sei ohnehin an ein Zusammenwirken Beider nicht zu denken. Der Redner erinnert an England, wo dies Bestätigungsrecht bestehe, und zwar in ret scharfen Formen hervortrete. Dort rihte der Sprecher des Hauses nach seiner Wahl ein Gesuch an den König, in welchem er si dieses Amtes für unwürdig erkläre, und daher die Bestätigung zu versagen biite; alsdann erfolge vom Könige die Antwort, daß er diese Ansicht nicht theile, und daher die Bestätigung gebe. Auch von Honstedt erklärt, daß er nur die praktische Bedeutung vor Augen habe, und daher nicht gegen die Vorlage stimme, Der Ent wurf wird, nahdem Sander den Wunsch bezeugt, daß den Eides= formeln die Worte: „und Sein heiliges Wort,“ hinzugeseßt wer den, angenommen.

Die Tagesordnung führte zur zweiten Berathung über den Geseßentwurf, die Bildung von Schwurgerichten betreffend. Zu Anfang derselben empfahl Wyneken, dies ganze Geseß, unter Be- zeichnung desselben als eines provisorischen, en bloc anzunehmen, damit dem Lande die Wohlthat des s{wurgerihtlichen Verfahrens nicht länger vorenthalten werde. Von Briegleb, Reg.-Komm. Bac=- meister, Vezin, C.-R, von Münchhausen, Braun und Wachsmuth wurde die formelle Zulässigkeit dieses Verfahrens bestritten, und be- merkt, daß die Erlassung dieses Gesetzes, als eines von vorn herein uur für eine begränzte Zeit geltenden, bedenklih sei, ehe man wisse, daß nah dem Aufhören ein definitives Gese sofort eintreten könne, und daß es genüge, wenn in dem Erwicederungsschreiben der ohnehin durch die den Ständen zustehende Juitiative gesicherte Wunsch einer baldigen Revision ausgesprochen werde; daß endlich die Beschleunigung der Berathung erreiht werden könne, wenn die Verbesserungs-Anträge und Diskussioncn von jedem Mitgliede mög- lichst beschränkt würden. Bei der dann folgenden Lesung des Ent- wurfs stellte Hermann, nach der Erklärung, daß er der ersten Geslaltung dieses Instituts eine hohe Bedeutung für die fernere Entwickelung beilege, bei der nach der Stimmung der Kammer zu erwartenden Aussichtslosigkeit der Anträge aber von einer ausführ licheren Begründung derselben abstehe, zu §. 1 (welcher von den zum Geschwornenamte Berechtigten handelt) einen Verbesserungs- Antrag, welcher im Wesentlichen bezweckte, zu den Berechtigten die Vorsteher der Stadt - und Landgemeinden und der städtishen Gil- den hinzuzufügen, die in Nr. 2 ausgesprochene Berechtigung der sogenannten Kapazitäten aber durch einige einshränkende Zusäße zu modifiziren, zog jedo nah Ablehnung des ersten Theiles. des

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Verlin, Dieustag den 22. November

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1849.

Antrages die übrigen zurück. Dagegen wurde zu der Bestimmung der Cidesformel in §. 35 auf Hermanns Antrag die Aenderung beschlossen, daß im dritten Alinea geseßt werde : jeder Geshworne wird hierauf von dem Práfidenten einzeln aufgerufen und unter Anwen- dung der hergebrachten Shwurformel verpflichtet. Der Antrag war zu- vor, namentlich dur Hinweisung auf die zu erwartende allgemeine Vor- läge über CEidesablage gerechtfertigt. Bei der Abstimmung wurde der Entwurf angenommen, und schließlich auf Antrag Wachs - muth’s, weldem Wyneken unter Zurückziehung eines früher ge- stellten , seiner Erklärung nach im Wesentlichen dasselbe bezwecken- den, jedoch hinsichtlich der Motivirung und der Konsequen- zen bekämpften Antrages beitrat, beschlossen, in dem Erwiederungs - Schreiben s. r. auszusprechen : damit dem Lande baldmöglichst die Wohlthat des Geseßes zu Theil werde, seien Stände über einige geltend gemachte Bedenken hinweggegan- gen, . sprechen aber den Wunsch aus, daß schon vor oder gleih nach dem Eintritte des künftigen definitiven Gescßes Über das Verfah= ren eine Revision der Bestimmungen des vorliegenden Geseßes stattfinde, und über das Resultat mit den Ständen bald kommuni- zirt werde.

In der zweiten Kammer wurde nach Ankündigung dreier Pe- titionen und nahdem Stüve auf eine Anfrage Schläger's bemerkt, daß die Städte-Ordnung baldigst den Ständen wiederum vorgelegt werden solle, von Fründ folgender Urantrag gestellt :

In Erwägung, daß nach §. 8 des Geseßes vom 5. September 1848 alle Landesunterthanen nah gleichmäßigen Grundsäßen zur Tragung der allgemeinen Staatslasten verbunden sind, daß aber die bisherige Vertheilung derselben nah höch{st| ungleichen Grund- säßen zum Nachtheile der Grundbesißer Statt hatte, indem der bei der Grundsteuer - Veranlagung ges{häßte Ertrag der Grundstücke ohne allen Absaß für Schulden, Witthümer 2c. mit 10% Prozent versteucrt werden muß, während das Einkommen aus Kapitalien nur einer Steuer von 25 Prozent unterliegt, nachdem zu- vor nicht nur die Zinsen von Passivschulden , Witthümern, Apanagen und ähnlichen Lasten abgeseßt, sondern auhch ein Einkom- men bis zu 150 Rthlrn. ganz steuerfrei gelassen und erst das Ueber- schießende zur Einkommensteuer herangezogen wird; wollen Stände beschließen: Königliche Regierung um Vorlage eines Steuergeseßes zu ersuchen, das vom Prinzipe der glei{hmäßigeren Tragung der Staatslasten ausgehend, das Grundeigenthum zum Drudcke einer, der Einkommensteuer gegenüber, unverhältnißmäßigen Steuer ent- laste.

Die Tagesordnung führt, nachdem zuvor einige Mittheilungen aus der Redactions-Kommission verlesen , zunächst zur zweiten Be rathung über die Ministerial-Vorlagen wegen der Posteinrichtungen, deren Verweisung an die Finanzkommission von Lehzen beantragt wird. Richter wünscht Einführung gestempelter Briefcouverte, We- ber Erheburg eines gleichen Portobetrages durch das ganze Land und beantragt, daß dieser Gegenstand der Komission zur beson= deren Berücksichtigung empfohlen werde, Lehzen bemerkt hierauf, daß die Regierung dem nicht abgeneigt sei, zuvor aber eine ueue Tarif - Bestimmung erforderlich werde, worüber den Ständen demnächst eine Vorlage zugehen werde. Die von einigen Seiten geäußerten Klagen über zu hohe Portosäße für Geldpackete und Briefe mit Papiergeld veranlassen Stüve zu ver Warnung, daß man sich wohl hüten möge, die Einkünfte der Post zu sehr zu \{mälern ; die im Budget fungirende Einnahme aus dem Post - Regal zut 140,000 Rthlr. sei zum großen Theile nur eine scheinbare, da sehr erhebliche unentgeltliche Leistungen anderer Staats-Anstalten darin begriffen, welche gewiß zu 100,000 Rthr. veranschlagt werden kön- nen, Porto-Zahlung sei freilich den meisten Menschen sehr unan- genehm, allein die Post müsse bestehen können und man móge si vorsehen, den Ertrag derselben nicht unter Null herabzubringen, Rich- ter's Erwiederung, daß Englands Beispiel beweise, daß niedrige Porto= Säße den Verkehr und damit die Einnahme erhöhen, weist Stüve mit dem Bemerken zurück, daß England ungeachtet des sehr geho- venen Verkehrs noch nicht wieder zu der früheren Einnahme habe gelangen können. Bei der Abstimmung wird neben Annahme des Weverschen Antrages Verweisung an die Finanz - Kommission beschlossen, der nah der Abstimmung zur Mittheilung gelangende Beschluß erster Kammer aber, die Vorlage einer besonders nieder- zuseßenden Kommission für Handel, Schifffahrt und Gewerbe zu Uberweisen, auf Langs 11. Anheimgabe abgelehnt.

Bei der folgenden dritten Berathung des Geseß-Entwurfes, das provisorische mündlich-Tffentliche Verfahren mit Geschwornen betreffend, wird beim §. 19 von Kaulen der \chon auf dem vorigen Landtag gestellte Antrag wiederholt: „Der Regierung im Begleit= schreiben anheimzugeben, für die Niedergrafschaft Lingen, Vogtei Emsbühren, die Grafschaft Bentheim und das Herzogthum Arem-= berg-Meppen einen besonderen Schwurgerichts-Bezirk zu bilden.“, Zur Motivirung hebt der Antragsteller die große Entfernung der fraglichen 70 Quadrat-Meilen großen und mit 111,000 Ein= wohnern bevölkerten Provinzen von Osnabrück hervor, und glaubt, daß bei dem Bestehen der Kanzleien zu Bentheim und Haselüne die etwa- nige Kostenvermehrung nur sehr gering seinkönne, zumal die Zeugengc- bühren bei der proponirten Einrichtung erheblich vermindert werden. Von Düring is dem Antrage im Allgemeinen nicht entgegen, und be zcugt die Bereitwilligkeit der Regierung, demselben, so weit irgend thunlich, nachzukommen. Heyl will die Rechte des Herzogs von Aremberg - Meppen auf die Kriminal =- Jurisdiction in seinem Lande gcwahrt wissen, wogegen vou Düring, unter Hinweisung auf das Zweifelhafte der Ansprüche des Herzogs von Aremberg - Meppen, der Ansicht ist, daß man diesem die eigene Verfolgung die ser Ansprühe wohl am Besten überlasse. Ahlborn und Weber sind gegen den Antrag Kaulen's, weil die von ihnen vertretenen Provinzen, in gleicher Lage, dieselben Ansprüche würden erheben können, dagegen Lang 1. seine Bereitwilligkeit ausspricht , anderen Provinzen Vortheile zu verschaffen , au wenn die von ihm vertretene Gegend an denselben keinen Antheil neh= men Tann,