1849 / 354 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

zu einer neuen Ausgabe von Noten bis zum Werth von 73 Millio-

| uen Fr. ermächtigen soll. j

s al Baraguay d’Hilliers ist nach Rom zurückgekehrt.

N DebaupLeE die Regierung werde eineFZulage von ses Millionen für den Präsidenten der Republik zur Bestreitung der mit seiner Stellung verbundenen großen Ausgaben fordern. 3 |

Der Constitutionnel meldet, daß einem Diner von 50 Ge-=- decken, welches Herr Fould vorgestern dem Präsidenten gab, alle Minister, General Changarnier, Molé, Montalembert, Berryer, Dupin, Lord Normanby, Persigny 2c. beiwohnten, so daß demnach die Versöhnung Louis Bonaparte’s mit allen Schattirungen der

Majorität mindestens äußerlich vollständig wäre.

Großbritanien und Jrland. London, 20, Dez. *) Nach den heute aus Ostindien eingegangenen Nachrichten, welche aus Bombay bis zum 17. November reichen, herrschte im ganzen ostindischen Reich jeßt die vollkommenste Ruhe. Der Gencral- Gouverneur Graf von Dalhousie befand sich unwohl, und man glaubte, daß er nach England werde zurückehren müssen, weil er das indische Klima nicht zu vertragen s{heint. Sir Charles Napier, der Ober-Befehlshaber der Armee, war mit Truppen-Jnspectionen beschäftigt, :

Der Globe erklärt sich durch eine Privat - Korrespondenz in der Lage, anzeigen zu können, daß von dem englischen Gesandten | in St. Petersburg Verhandlungen über die kommerziellen Verháält- | nisse zwischen England und Rußland angeknüpft sind. Der Kaiser soll die Frage aus dem liberalsten Gesichtspunkte betrachten und | eine beträchtliche Herabseßung der russischen Steuern auf englische | Manufakturwaaren in Aussicht stehen. |

Die Times zeigt an, daß für englische Reisende die Paß polizei in Frankreich aufgehoben ist, und glaubt, daß dies auf be j |

sondere Veranlassung Louis Bonaparte?s geschehen sei, der sich wáh rend seines Aufenthalts in England von der Entbehrlichkeit dieser

Polizei überzeugt habe, Ob für französische Reisende eine gleiche

*) Die englische Post vom 21sten is ausgeblieben,

2318 Erleichterung eingetreten, kann die Times nicht mit Gewißheit be- haupten. :

Nah der Morning Post theilte die verstorbene Königin Adelheid ihre jährlihen Einkünfte in zwei glcide Theile, von wel- hen sie den eineu auss{ließlich zu wohlthätigen Zwecken ver= wandte.

Die für die 37 ungarischen Flüchtlinge in Edinburg angestellle Subscription hat niht nur die Kosten für ihre Ueberfahrt nah Amerika und für sonstige ihnen nothwendige Artikel, sondern auch noch 150 Pfd. Sterl. eingebracht, die uuter sie vertheilt wurden.

Meteorologische Beobachtungen. 1949 ch| | | 23.| Dez. |

Nach

Beobachtung.

Abends einmaliger

| Nachmittags | | 10 Ube. |

2 Ubr.

Morgens 6 Uhr.

313, 03‘‘‘Par. |342,48‘‘‘Par. Quellwärme 7,4° (8 R 7,9° R, Flusswärme 0.0" 97 R.| 10,6* R. Bodenwärme

Dunstsättigung 8 pCt. 79 pCct. 76 pCt,

Wetter balbheiter. beiter. trüb,

Wind ; N, N. | N, Wärmewechsel 12 Wolkenzug ...,.

N. -— 8,1 Tagesmittel: 343, 01‘‘‘Par.., 8,1° R. —= 10s R 78 pCt. N

313,52‘‘‘Par.

-+9,0° R.

11,2’ R.

Luftdruck Luftwärme

Thaupunkt Ausdünstung

Niederschlag 0,

üönigliche Schauspiele.

Dienslag, 25, Dez. Jm Opernhause. 4148 ste Abonnements= Vorstellung: Don Juan, Oper in 2 Abth., mit Tanz und den Original-Recitativen, von Mozart, instrumentirt von J. P. Schmidt. Anfang halb 7 Uhr.

Preise der Pläße: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr, Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr, Amphitheater 10 Sgr. 2c.

Im Schauspielhause. Mit aufgehobenem Abonnentent. Ma- zarin, historishes Original - Schauspiel in 4 Akten, von Charl. Birch-Pfeiffer. Anfang halb 7 Uhr.

Mittwoch, 26,

Dez. Im Opernhause, Mit aufgehobenem

Abonnement : Das hübsche Mädchen von Gent, großes pantomimisches Ballet in 3 Akten und 9 Bildern, von St. George und Albert. Musik won A. Adam. Jn Scene geseßt vom Königlichen Ballet- meister Hoguet, (Frl, Lucile Grahu: Beatrix, als Gastrolle.) Vorher: Das Versprechen hinterm Heerde, Scene aus den ósterreihishen Alpen, mit National - Gesängen von Alexander Bau- mann. Anfang halb 7 Uhr.

Preise der Pläße: Wie oben.

Im Schauspielhause, Mit aufgehobenem Abonnement. De- borah, Volks - Schauspiel in 4 Aufzügen, von S. H. Mosenthal, Anfang halb 7 Uhr. E E

Donnerstag, 27, Dez, Jm Opernhause. 149ste Abonnements- Vorstellung: Die Krondiamanten, komische Oper mit Tanz, in 3 Akten, von Scribe. Musik von Auber. Anfang halb 7 Uhr.

Preise der Pläve: Wie oben. :

Im Schauspielhause. 213te Abonnements = Vorstellung : Ro- senmüller und Finke, oder: Abgemacht ! Original = Lustspiel in 9 Akten, vom Pr. C. Töpfer. Anfang halb 7 Uhr. Üonigsstädtisches Theater. 29. Dez. Mit neuen scenischen Einrichtungen Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang in 3 Akten, von D. Kalisch. Mit neuen Ausstattungen. Die Decoration des zweiten Akts ist neu. Die neuen Couplets von Kalisch, Beta und Grobecker. Der große Maskenzug im dritten Akt mit neuen Bildern.

Mittwoch, 26, . Daz,

Dienstag, und Couplets:

(ÎItalienishe Opern-Vorstellung.) U Franco AÁArciero (Der Freishüß). Romantische Oper in 3 Akten, von Friedrih Kind. Musik von C. M. von Weber. Recitative von H. Berlioz. Mit neuen Decorationen und Kostümen. (Sgra. Claudina Fiorentini: Agathe, als Gastrolle.)

Donnerstag, 27. Dez. Zum erstenmale: Die Teufels=Wetlte, oder: Rosen im Norden. Großes phantastisches Zauberspiel mit Gesang in 3 Abtheilungen (9 Tableaux) und Prolog von Wollheim. (Mit neuen Kostümen und Decorationen.) Jn Scene gesezt vom Regisseur Herrn Exmüller.

Berliner Börse vom 24. Dezember.

EHisenbahn- Actien,

W echsel- Course.

j 250 Fi. | 250 F. 300 Mk. 300 2k. E Let . 300 Fr. 150 Fl. 150 F1. 2 Mt. | | 1013 100 Thlr. | 2 Mi. | 99% S 8 Tage | | G99? 100 Thle. ( A E | : 109 FI,

2 Mit. 100 SRbI.| 3 Wochen |

Kurz 2 Mi. Kürz 2 M1. 3 Mit. 2 Mi. 2 Mi.

AÄmstordam do. ilamburg do. LONden + eon es D'AFIS ev cene Wien 1a 29 Kr Augsburg «- « « -- Breslau

Leipzig in Couraut im 14 Thlr, Fuss. « « Fraukfort a. M. Petersburg «- «

Inländische Fonds, Pfandbrief-, Kommunal - Papiere und

Geld - Course.

| et.| Brief. | Gela. \ Gem.

Zi.| Brief. | Geld. |Gem.

Preuss.Frerw. Anl B -_ Pomm. Fidbs, St. Schuld-Sch. 35 | A i Kur- u. Num. de. Seeh. Präm. Sch. —| | Schleszische de. |3 K, u.Nm.Schuldv. 3Z| H do. Lt. B. gar. do. |3 Berl. Stadt-Obl. 5) | Pr. Bk-Auth.-Sch|— | do. do. :3 | Westpr. Pfandbr. 3 Grossh. Posen do. 4 do. do. 34 | Ostpr. Pfandbr.

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191 934 1 2 1 u

/ | J Friedrichsd’or. |— | And. Goldm.à Sth. |—/|

Discento. |— |

Auslündische Fonds. Russ.amb. Cert. | do.beiHope 3.4.S8.| Ÿ do, do. 1 Anl.

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U do. Stiegl. 2. 4.A.| | j 110% | |

Poln, neue Pfdbr. | 4 do. Part. 500 i.| 4 |

| do. do. 300 F. |—| | Hamb, Feuey-Caz. [35 /| do. do. 6. A.| do. Staats-Pr. Aul|— | do, v. Rthsch.Lst, 5 bz.] Holl. 25% Int. 25 N Kurb. Pr. O0.40th.|— | [35 bz} Sardin. do. 36 Fr. l

do.do.L.B. 200FI.|—| K | N. Bad. do. 35 E

Pol a. Pfdbr. a.C.| 4 67 E N

Der Umsatz an heutiger Börse war ziemlich lebhaft

Auswärtige Börsen.

Bien, 20: Dez, Met: 5proz. 94 #2, 4proz. 74, TÁt. 4proz. 83, 834. 24 proz. 493, 50, Anleihe 34: 1753, 176. 39: 1065, %. Nordbahn 109, 5—§4. Gloggn. 1095, 110. Mail. 825 83, Livorno 67%, 68, Pesth 877, 88. B. A. 1483, S9. Wechsel -=Course. Amsterdam 1567 bez. Augsburg 113 Br. Frankfurt 112 Br. Hamburg 1657 Br. London 11. 21 Br. Paris 134 Br. K. Gold 120%. Silber 1125, Gonds und Bahnen fest, Fremde Valuten anfangs zu lassen, {lossen flau und angeboten. Gold fehlend und höher gehalten.

Leipzig, 21. Dez. Leipz, Dr. Part. Oblig. 1042 Gld. Leipz. B, A, 150 Br. Leipzig - Dresdener E. A, 1062 Br. Sächsisch - Bayerische 864 Br, Slesische 90 Br. Chemnib- Riesa 27 Br, Löbau - Zittau 174 Br. Magpdeburg-Leipzig 217 Br. Berlin - Anhalt, §87 Gld. Krakauer 697 Gld. Friedr,- Wilh.-Nordb, 46 Gld. Altona - Kiel 94% Br., 937 Gld. Deß. B. A. 117 Br. Preuß. B. A. 93 Br., 925 Gld.

Hamburg, 22, Dez. 32 proz, p. C. 86% Br., 86 Gld St. Präm. Oblig, 865 Br. Engl. Russ. 106% Br., 106% Gl. Stiegl. s. Gld. Dän. 714 Br., 71 Gld. Ard; 12 Br. 3pr03. 278 Br, 27% Gld, Hamburg-Berlin 82 Br. 812% Geld, Berge= dorf 94 Br, Magveburg-Wittenberge 57 Br., 56: Glv. Altona. Kiel 935 Br., 93 Gld. Köln-Minden 932 Br., 93% Gld. Friedr.- Seme Norboaun 455 Br, 45% Gld, R, Neum. 146 Gld Medcklenburg Oft bede Gld, :

Das Geschäft unbedeutend; die Preise ver Eisen n AH etwas matt; außer Magd.-Witt, höher. | Msenbayn « Actien

Frankfurt a. M., 21. Dez. Der Umsah in Fonds an heutiger Börse im Allgemeinen unbedeutend, Mir allei bie darmstáädt, Loose, 35 proz, württemb, Obligationen waren etwas

|

|

1

Stamm - Actien. | Kapital. |

Der Reinertrag wird nack ersolgter Bekanntm, in der úazu bestinuuten Rubrik ausgefüllt. Die mit pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Tages - Cours.

Börsen-Zins- Rechnung.

Berl. Anh. Lit. A. B. 895 a 90 bz. u. B

do. Hamburg do. Stettin -Starg.. do. Potsd.-Magd... Magd.-Halberstadt do. Leipzigér -... Halle - Thüringer... Cöln -Minden .…….... do. Aachen... Bonn. Con... Düsseld. - Elberfeld... Stecle - Vohwinkel Niederschl. M#rkisech. o. Zweigbahn OVerscul. Lit A. do. Lit B. Cosel - Oderberg .….. Breslau - Freiburg... Krakau- Oberschl..., 1,800,000 Berg.-Märk. ........ | 4,000,000 STargard- POSCN s». 5,000,000

6,000,000 | 8,000,000 4,824,000 4,090,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 7.200.000 1,700,000

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106 bz 64 a 635

| 42 B.

69 G. e Va. u

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Brieg -Neisse.....…... | 1,100,000 Magdeb.-Wittenb.... | 4,500,000

| | ! j S le i bz,

Quittungs - Bogen.

Aachen - biastricht 2,750,009 |

Auslünd. Actien.

46 a 45% be. 1069 G

Friedr. Wilh.-Nor&b. 8,000,000

do. PYION.

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1 î

Sechluss-Course von Cöln-Minden 94}, 6

j

und die Course behaupteten sich fest, besonders gefract waren Anha'ter zu steigenden Coursen

mehr gefragt. 3proz, Spanier blieben, ungeachtet ihres Steigens von Madrid und der festen Haltung von Paris, ganz auf ihrem Stand von gestern bei sehr schwacher Kauflust. Alle übrigen Fonds- Gattungen erlitten gar keine Veränderung. Friedri = Wilhelms Nordbahn - Acticn gingen in Folge der niedrigen Notirung von Berlin vom 20sten (per Telegraph Nordbahn 46) zurü.

Oesterr. 5proz. Metall. 84; Br., 847 Gld. Bank = Actien 1285 Br., 1281 Gld. Baden Partial - Loose a 50 Fl. 54 Br., 33% Gld,, a 35 Fl. 22% Br., 32 Gld. Hessen Partial - Loose a 40 Rthlr. preuß. 327 Br., 325 Gld. Sardinien Partial-Loose a 36 Fr. kei Gebr. Bethmann 324 Br., 327 Gld. Darmstadt Par- fial=Loose- a 90 Jl. 787 Br, 724 GOld,, do. a 25 Fl. 292 By, 29 Gld. Spanicn 3proz. inländ. 297 Br., 29: Gld, Poln. 300 Sl.-Loose 114 Gld., do. a 500 Fl. 807 Br., 80; Gld. Friedrich- Wilhelms-Nordbahn 464 Br., 46 Gld, Bexbach 86x Br., 86 Gld. Köln =- Minden 95 Br., 94: Gld.

Paris, 21, Dez. 3proz. baar 564, Zeit 56,30. s5proz. baar 91.65, Zeit 91,70, Bank 2445. Span. 304, Nordb, 4612,

Amsterdam, 21, Dez. Holl, Fonds wenig verändert, blieben fast wie gestern. Span. waren anfangs der Börse in einer willigen Haltung, doch gingen die Preise später zurück und schlossen wenig höher als gestern, Russ. unverändert, Oesterr, neuerdings zu höheren Preisen anzubringen. Mex. auf niedrigere lond. No- tirungen # % gewichen; in den übrigen wenig Umsay.

Holl, Inl- 095%, 4 G8proz. neue 64 Span: Ard, gr, Piec, 1347, #, 4+ Coup. 85, &#. Russ. 4proz. 855. Oest, Met, 9proz. 81%, 82, 2¿proz. 423, 43. Mex. 262, £.

——_—

Markt - Vericbte.

Berliner Getraideberiht vom 24. Dezember, Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt : Weizen nah Qualität 50—56 Rthlr. Roggen loco und s{wimmend 26;—28 Rthlr, » pr, Dezbr. 26x Rthlx. Br., 26 G.

» pr, Frübjahr 27 Rihlr. Br., 263 G,

E | Prioritäts - Actien. | icapitat, | i i l s S ; ages - Cours. Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch S jührliche Verloosung à 4 pCt, amortisirt.

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000

809,000 1,788,000 4,000,000

Berl.-Anhalt. | do. Hamburg... | do. do. II. Ser, | do. Potsd.-Magd. .. | do. do. | do. do, Li D | 00, Stettiner... |

Magdeb.-Leipziger .. |

Halle - Tuüringer.….. | Cöln - Minden. . 3,674,500 | do. do. 3,509,000 Rhein. y. Staat gar. 1,217,000

do. 1. PHOrtat ..| 24877250 do. Stamm-Prior. | 1,250,000 Düsseldorf-Elberfeld. | 1,000,000 Niederschl. Märkisch. | 4,175,000 do. do. 3,500,000 do. III. Serie. | 2,300,000 do. Zweigbahn | 252,000 do. do. 248,000

Oberschlesische ..... 370,300

Krakau - Oberschl. .. 360,000

Cosel- Oderberg. 250,000

Steele - Vohwinkel 325,000

do. do. II. Ser. | 375,000

Breslau - Freiburg .…. 400,000

Bere. - Mäk... 1.4 800,600 | 5 | 100 B.

.…...…..….… j

977 a 98 hþz. 1004 a K be. 1035 a § bz

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T R A R NR s

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95 bz,

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| | j | j | Ausl, Stamm- Act. Kiel - Altona .…... Sp. | Amsterd.-Rotterd. FI. Mecklenburger Thlr.

2,050,000 | 5 6,500,000 | 4 1,300,000 | 4

E | M

von Preussischen Bank-Antheilen 92? e.

Nordbahn gewichen

Gerste, große loco 23—25 Rthlr, » kleine 20—22 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16—18 Rthblr. » pr. Frühjahr 50 vfd. 16 Rthlr. Erbsen, Kohwaare 34—40 Rthlr. » Futterwaare 29—32 Rthlr. Nübdl loco für flüssiges 135 u. l 192 By. pr, Dezbr, 135 Rihlr. Dezbr. /Jan. 135% Rthlr. Jan. /Febr. 135 Rthlr. bez. Febr. / März 13% Rthlr. Br., 134 G, Márz /April 135 Rthlr. 2 bez Avril /Mat 13 RWly. Br, 122 G loco 125 Rihlr. Br. r Dan 2 Rlr. Br, 12 G. v7. Grubjahr 117 Rihlr, Br, 114 G, Mohnöl 157 Rihlr. Palmöl 125 Rthlr. Hanföl 14 Rthblr. Südsee - Thran 127 Rthlr, Spiritus loco ohne Faß } » pr. Dezbr. ) » pr, Sruabr 157 1.

155 O,

Rthlr. bez, , sonst

t

145 Rtblr. Br., 14 G. 15! Rtblr. bez., 155 Br,,

Mit der heutigen Nummer des Staats-An- zeigers sind Bogen 310 bis 314 der Verhandlun- gen der Ersten Kammer ausgegeben worden,

A F I Drn teen

Berlin , Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

Beilage

M7 354.

Anhalt Deutschland

L Wien. Organisirung der Baubehörden,

Haunover. Hannover. “lktenstücke zur deutschen Frage.

¿Fraukfurt. Frankfurt a. M, Akteustücke in Bezug auf das Aus- scheiden des Erzherzogs Johann,

Desterreich.

t und Kunft.

d

Wissenschaf schast naturforschender Freunde,

ZUr historischen Literatur, Gesell

Eisenbabn - Verkehr,

llichtamtliher Theil.

Deutschland.

Desterreich._ 20 Die Der Minister für del, Gewerbe und dffentliche Bauten hat ü Organisirung de1 Baubehörden folgenden Vortrag gemacht : E Majestät! Durch die am 13, Oftober l, F. erfolgte Allerhöchste Geuehmigung der Grundzüge für die Organisation des mir gnädigst an- vertrauten Ministeriums haben Ew, Majestät festzuscßen geruht, daß zur Ausführung der öffentlihen Bauten cine Gencral - Bau - T irection aufzu- stellen sei, welcher aile Bau-Organe in den Kronlandern unterstehen sollen, __ Zudem ich nunmehr den Organisationsplan für die General-Bau- —tcection Und für jene Bau-Organe ehrerbietigst unterbreite, erlaube ich mir die Brundsäze danzustellcn, weschze mich bei dessen Entwerfung geleitet haben, / E | e Das Baufach in deu K, K,

N io 1! - WIeI!, Han-

: ( Staaten war früher nicht in der Art ver- treten und geregelt, wie es die Wichtigkeit des Gegenstandes erfordert. Der Mangel einer einheitlichen Leitung , die verfehlte Bliederung der Vaudienstzweige, die ungceigncete Unterstellung der Bau-Organe unter die anderen Behörden, das unzurcichende tehnishe Unterrichtswesen und der daraus erwachsene Mangel an einer hinreichenden) Anzahl vou durchge- Guiwidlung des Baumesens in Dessertelh Dele da en 2er Hemm A E Me / (elche „ich bereits in meinem E A ver d, J. a ergnadigst geneymigten Bortrage über dic provijorice Errichtung einer Ober-Bgu-Direction [ur das lombardisch-ve- netianishe Königreich näher entwickelt habe, und welche sich in den übrigen Kronländern noch in höherem Maße vorfinden. / - Durch dic Bildung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffent-

liche Bauten is nun den verschiedenen Zweigen des Bauwesens eine Ber- eint ung gegeben, Um jedoch den vorgeseßten Zweck zu erreichen und die erforderliche Uebersicht , Gleichförmigfeit, Thatkraft und Kontrolle im Bau- dienste zu erzielen, muß die Vereinigung, also die Abhängigkeit aller Bau Organe vom Ministerium der öffentlichen Bauten, durch den ganzen Orga- möômus durchgeführt, und diesen Organen eine Stellung und Dienstesver- bindung gegeben werden, ähnlich der, welche die untergeordneten Behörden der anderen Ministerien einnehmen.

Eine weitere Vorsrage mußte in Betracht gezogen werden, nämlich der Umfang der Bauangelegenheiten, welche dem Wükungskreise des Ministe- riums der öffentlichen Bauten und der ihm untergeordneten Baubehörden zu Unterziehen sind. |

Grundsäßlich gebührt die Ausführung und Verwaltung jener Bauten

[chließlih dem Ministerium der öffentlichen Bauten , für welche die Ko-

ihm bewilligten Geldmitteln bestritten werden; bei anderen

cinverständlich mit jenen Ministerien, welche fux diese

besißen und feine cigenen ihnen untergcorducten

n haben, wie dies nur bei den Ministerien des Krieges und des

baues der Fall if, Nach diesem Grundsatze gehören auch jeue öffent-

Bauten , die feine Neichébauten sind, deren Kosten jedoch ganz oder

atêmitteln, wenn auch nur vorschußweise, bestritten

En * des Ministeriums der öffentlihen Bauten an.

zirfungsfreis hat sich auch auf jene Straßenbauten der einzel-

ìro1 r, welche für den Handel und Verkehr, oder durch ihre Ver-

ing mit andecen Kronländern von Wichtigkeit sind, jedoch nur in der

erstrecken, daß die Baubehörden vor der Ausführung den gebühren-

den Einfluß nehmen können, welcher Einfluß auch auf die Bau-

ten an allen schiff- oder floßbarcn Flüssen und Känälen Anwendung fin-

den muß, wenn solche auch nicht in die Klasse der großen Wasserstraßen

gehören. Zn allen übrigen Bau-Angelegenheiten werden die Organe des

Bauten, nur auf Verlangen der betreffenden

Behörden rathgebend mitwirkez in so fcrae es aber von den politischen und

anderen Behörden gewünscht und verlangt wird, haben sie auch die Vro- jeftirung, Leitung und Ausführung von derlei Bauten zu besorgen.

Auf diese Grundsäße stügt sich der nachfolgende Organisationsplan 1, Zur Ausführung der Beschlüsse des Ministeriums und zur Bcsor- inistrativen Beaufsichtigung und Leitung der ien eine Centralbehörde mit der Benennunsb General-Bau-Virection gestellt, welche in drei Sectionen zerfällt, nämlich in die Section für den Staats-Cisenbahnbau, in eine zweite für den Wa/{- scr- und Straßenbau, uud in eine dritte für die Architektur.

irection steht unmittelbar unter dem Ministerium von diesem die ersorder¡iicheu Aufträge

Ministeriums der öffentlichen

gung der technischen nnd admi!

offentlichen Bauten,

Die General-Bau der öffentlihen Bauten und Justructionen, : E E 5 2, In jedem Kronlande wird eine Bau Direction, în jenen Kronlan- dern aber, die nach der ¡tif Cinthellung in zwei oder mchrere Kreise abgetheilt sind, werden Kreis-Bauämter gufgestellt, Die Bau- Direction wickt zugleich wo sic ihren Siz hat als Kreis- Bauamt, :

3, Die Wirksamkeit der den Eisenbahnbau umfaßt die Projektirung, Leitung und Ausführung aller Staats - Eisenbahnen und derx dazu gehörigen Gebäude und Gegenstä eder A

4. Der Wirkungskreis der Sectionen für den Wasser- und Straßeu- bau, und sür die Architektur umfaßt die odcre Leitung ailer Neu - und Um- bauten, daun der Erhaltungês-Arbeiten in den bezeichneten Bauzwceigen, nacl den bereits ausgesprocbenen Grundsäßen, Die Bauten von groperer und besonders wichtiger Bedeutung werden nicht durch die in den Kronländern seßhaften Bauorgane, sondern durch die beiden Sectionen selbst besorgt werden, welche demnah, wie es bei den Eisenbahnbauten ge- schieht, bie zu den eiwähnten Bauten nöthigen Ausarbeitungen, (9 wie ihre Ausführung durch Beamte aus ihrer Mitte, und zwar unter der Verantwortlichkeit des betreffenden Vorstandes, zu leiten haben,

9, Die General-Bau-Direction hat an das Ministerium der öffentlichen Bauten Berichte, an die übrigen Ministerien aber Aeußerungen zu erstat- ten, und mit den Statthaltern, den Kreis - Präsidenten und diefen gleichge- stellten anderen Behörden in Form von Noten zu verkehren oder Fommis- sionelle Berständigungen zu veranlassen, an die Bau-Directionen und Kreis- bauämter aber Verordnungen zu erlassen. a :

6, Die General - Bau - Direction wird dem Ministerium die Voran- schläge für den im Laufe eines Verwaltungs - Jahres erforderlichen Geld- aufwand, so wie nah Ablauf des Verwaltungs - Jahres den Ausweis der gesammten Gebahrung mit einem erläuternden Berichte vorzulegen haben.

Díe Materialien zu diesen Nachweisungen, so wie zu den von drei zu drei Monaten zu erstattenden Baustandsberichten, wird die General - Bau Di-

%

rection über die den Jngenieuren aus ihrer Mitte anvertrauten Bauten in

Section für

Beilage zum

2319

Preußi

deren Berichten und über alle anderen Gegenstände in jenen der Bau- D UEelonon unv Areiobau-Aemter empfangen. Der General-Bau-Direction E dem Ministerium alle technischen , administrativen , statistischen

Unsle und Gutachten zu erstatten, welche von ihr verlangt werden.

| 7, Die Gcrneral-Bau - Direction eutscheidct über tednisce und teh- | nisch-administrative Fragen, und «rstattet dem Ministerium über alle jene Gegenstävde gleicher Art ihr Gutachten, teren Enischeidung sich dasselbe grundsäzlich vorbehalten hat, oder von Fall zu Fall vorbehalten wird. _ 98, Mit dem Tage, an welchem die General-Bau-Direction in Wülk- samkeit tritt, beginnt die Unterstellung der bestchenden Bau-Directionen und ihrer Orgaue unter das Ministerium der öffentlihen Bauten, welche von jenem Lage an von der General-Bau-Direction ihre Weisungen und Auf- trage crhalten werden, Die bisherige Amtswirksamkeit der Bau - Directio- nen, Kreis Ingenieure, Wassezbau-Jungenieure , Straßenbau- und anderer Bauorgane wird nach erfolgter Aufstellung der neuen Bau-Dircectionen und Kreis-Bauämter aufhören.

9, In Betreff der Hafenbau-Angelegenhciten wird der nöthigen Einz heit wegen bei der Central-Scebehörde in Tricst ein Ober-Jnspektor auf- gestellt werden, um alle Bauten an der Seeküste zu überwachen,

10, Die Ober-Bau-Direction im lombardisch-venetianischen Königreiche verbleibt vor der Hand in ihrer jeßigen Stellung und Wüksamkeit unmit- telbar unter dem Ministerium. | 11, Jn besonderen Fällen, nah dem Ermessen des Ministeriums oder der General-Bau-Direction, fönnen hervorragende Fachmännuer, die nicht im Staatsbaudienste stehen, zur Berathung wichtizer Bauangelegenheiten beige- zogen, oder es fann ihnen auch von Fall zu Fall die Berfassung eines Pro- jftes und dessen Ausführung auvertraut, oder ein öffentlicher Konkurs aus- geschrirbeu werden. i __ Aus der Beschaffenheit und den voranssichtlichen Umfange der Ge- haste und Dienstes-Obliegenheiten aller Baubehördez ist die nachfolgende Gliederung abgeleitet:

i: l, General-Bau- Direction.

ede der drei Sectionen erhält als Vorstand cinen Ober-Baudirektor

it dem Nange eines Sectionsrathes, cinen Ober-Juspeftor (7te Diäten-

ase) als Stellvertreter, und mehrere Jnspektoren (8te Diâtenklasse) als eqnishe Referenten für die laufenden Verwaltungs-Angelegeuheiten,

Gür die technisch-administrativen Geschäfte, für die Lokal - Erhebungen, Projekts - Verfassungen und Lokalleitung der twvesecntliheren Neubauten in den Krouländern werden den verschiedenen Abtheilungen der Generagl- Bau-Dixection nah Bedürfniß die nöthigen Ober-Jngenieure und Juge- meure, die zur Yen, und Jngenieur-Assistenten 1ster und 2ter Klasse, die zur 10ten Diätenklasse gehören, zugewiesen,

Ferner isst der General-Bau Directon cin Rechtsgelehrter in dem Range eines Sections -Rathes beigegeben, welcher in allen Angelegenheiten die Juteressen des Staatsschayzes in rechtlicher Bezichung zu wahren hat, na- mentlich bei den Expropriations-Verhandlungen und die Rechtsgutachten in allen streitigen Fragen crstatten muß,

In der Beilage is das Verzeichniß derjenigen Dienstposten mit den betreffenden Bezügen enthalten, welche ih als de1 Stammstatus der Ge- neral-Bau-Direction schon jetzt zu beseßen sür dringend nöthig crachte, und wozu ich die allergnädigste Bewilligung mit der ehrfurchtsvollen Bemerkung nachzusuchen mir erlaube, daß dabei auf die vorhandenen Beamten, nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und sonstigen Eigenschaften, die gehörige Nück- sicht genommen werden wird, um dem Staarsschaße durch nicht genügend gerechtfertigte Quiescirungen feine übermäßigen Lasten aufzubürden,

Die reín administrativen Geschäfte der General-Bau-Direction werden in jeder der Sectionen durch einen Secretair, und der entsprechendten An- zahl Konzipisten und Konzepts-Adjunkften besorgt werden,

Das Rechnungswesen wird durch cine Abtheilung des Ministerial- Nechnungs8-Departements besorgt werden.

Ulle drei Abtheilungen der General - Bau - Direction werden eine ge- meinschaftlihe Material - und Requisiten-Ve waltung und eben so gemein- schaftliche Hülfsämter erhalten.

ZUr Vertretung der General-Direction nah außen werde ih einen der

Ober-Bau-Direktoren bestimmen, 11, Baus Directionen.

Am Size der Kreis - Präsidenten werden Kreisbauämter errichtet, und das Kreiösbauamt am Sißze des Statthalters wird zugleich die Bau-Direc- tion bilden , weil sich die baulichen Geschäfte, welche das ganze Krouland betreffen, in derselben Fonzentrireu werden,

Da also die Bau -Directionen zugleich die Baugeschäste cines Kreis- Bauamtes zu besorgen haben, so gelten im Allgemeinen dieselben Gründ säße für ihre Amtswirksamkeit, welche im Berfolge dieser Grundzüge für dic Kre1s-Bauämter vorgezeichnet werden. Als Bau-Directionen haben sie au- perdcm die Aufgabe, tie Prüfung und Berichtigung aller jener Bananträge und Bauangelegenheiten vorzunehmen, - deren Bewilligung den Statthaltern zustehen wid, so wie über Auftrag der Statthalter alle Baulichkeiten, welche aus Neichsmttteln bestritten werden, eutweder selbst oder in größeren Kronländern durch die Kreis - Bauämter in Ausführung bringen zu lassen und zu überwachen.

Zn ähnlicher Weise haben die Bau-Directionen allen anderen Behör- den des Kronlandes zur Seite zu stehen, wenn dieselben in Bollziehung der in ihrem Wirkungskreise gelegenen Amtéhandlungen zu technischen Gutach- ten oder Bauanträgen und Kostenanschlägen der Mitwirkung der Bau-Di- reciionen bedürfen.

Die Bau-Directionen haben an die General-Baudirection Berichte, und an den Statthalter Aeußcrungen zu erstatten, die Korrespondenz mit den Landesbehörden aber mittelst Noten zu führen, an dic Kreisbauämter aber Verordnungen zu erlassen,

Der Dienste8verkehr -mit den politischen und anderen administrativen Behörden findet mittelst schriftlicher Mittheilungen und erforderlichenfalls mittelst fommissioneller Verhaudlungen statt.

In, Kreisbaugamter,

Jedem Kreisbauamte wird cin Juspektor vorstehen, dem ein Ober- Jugenieur als Stellvertreter und eine hinreichende Anzabl Jugenieure, Ju- genicur-Assistcnten und Bau-Eleven beigegeben werden, wie es die Wichtig- keit der Baufübrungen in dem Kreise und der Umfang der Baugeschäfte nothwendig machen wird,

Wo das Kreisbauamt zugleih die Bau - Direction bildet, wird der Vorstand cin Ober-JInfpektor rind sein Stellvertreter ein Inspektor sein.

Inwiefern vou den Kreisbauämtern in einzelnen Orten Ingenieure seßhaft zu bestellen sind, wird theils durch die Bauobjcekte bcstimmt, theils in der Folge nah Erreichung der Kreisbauämter im Einvernehmen mit den Kreis-Präsidenten festgestellt wcrden.

Größere Bauführungen , welche die Verfolgung cines Gesammtplances des nöthigen Bauzusammenhanges wegen bedingen, wie bei schiffbaren Flüssen und Kanälen, dann bei Hauptstraßenanlagen oder bei neuen Ge- bäuden für spezielle Zwecke und von größerer Bedeutsamkeit, werden durch die Organe der General-Bau- Direction oder der dazu von ihr berufencn und geeigneten Fachmänner ausgeführt werden, Alle Neubauten vom ge“ ringeren Umfange oder Bauarbeiten, welche die Erhaltung, Erneuerung oder Verbesserung der bestehenden Bauwerke und Gebäude zum Zwecke haben, und wofür das Ministerium der öffentlicen Bauten dotirt ist, hat das Kieisbauamt unmittelbar zu besorgen, so wie auch die aus öffentlichen Fonds oder aus den Landesmitteln zu errichtenden Gebäude oder Baulich= Feiten, wenn dieselben von der Bau-Direction aufgetragen werden. Alle anderen Baulichkeiten, deren Bewilligung oder Ueberwachung în baupolizei- licher Hinsicht in den Wirkungskreis der Kreis-Präsidenten oder Bezirks- Hauptmänner, oder folche Baulichkeiten, deren Bewilligung in der Amts- wirksamfkeit anderer Landes- oder Kreisbehörden liegen wird, hat bas Kreis- bauamt über Aufforderung durch seine Organe begutachten oder überwachen zu lassen.

_ Das Kreisbauamt hat an die Bau-Direction Berichte, und an den Kreis-Präsidenten Aeußerungen zu erstatten, mit den übrigen Kreisbehörden aber in Form von Noten zu korrespondiren, i

Das Kreisbauamt is im Allgemeinen verpflichtet, dem Kreis-Präsiden- ten und den übrigen Behörden des Kconlandes in technischer Bezichung als Hälfsorgan zur Seite zu stehen, sobald dieselben zur Vollziehung ihrer

nicht

schen Staats-Anz

Montag d. 24. Dez. Abd,

eiger.

Amtswirksamkeit eines technischen Gutachtens, oder bei Bauanträgen der Mitwirkung desselben bei Projekt-Verfassungen und Kostenanschlägen be- durfen,

__ Die Abkürzung des Geschäftsganges beim Bauwesen macht die mög- lichste Konzentrirung der Baugeschäfte bei den Kreisbauämtern nothwen- dig, jo wie ih.cn unmittelbaren Geschäftsverkehr mit der General- Bau - Direction erforderlih, Zu einem selbstständigen Wirkungskreise ist das Kreisbauamt um so mehr berufen, als dasselbe in der vollkommenen Lokalkenntniß des Kreises der in denselben befindlihen Baukräfte, der vor- findigen oder licht beischaffbaren Bau-Materialien, der bestehenden Arbeits- und Materialpreise sein muß, was in den größeren Kronländern von der Bau-Direction nicht vorausgesezt werden kann,

Uuf der Grundlage dieser Lokalkenntnisse hat das Kreisbguamt diejc- nigen noihwendizcn Bauanträge für das folgende Jahr zu verfassen, welche aus Reichsmitteln bestritten werden, und in die Dotation des Ministeriums der öffentlichen Bauten gehören, und solche rechtzeitig durch die Bau-Direction,

“welche die Vorschläge zu prüfen und zu begutachten hat, zur Vorlage zu brin-

gen. Die bei den Landesregierungen und Gubernien als Hülfsämter be- stehenden Bau-Departements werden aufgehoben, dagegen den Bau - Dir c- tionen und Kreisbauämtern eine Nechnungs-Abtheilung beigegebeu, die in Bezug anf die Rechnungs-Kontrolle cine unabhängige Stelle von den Bau- organen haben wird.

Diese Nechuungs-Abtheilungen haben wie bisher aus Tcchnikern zu be- stehen, durch welche aub die Kollgudirungen jener Bauten vorgenommen werden können, deren Bewilligung im Wirkungskreise des Statthalters liegt,

Die Abtheilung für das Rechnungswesen bei jeder Bau!-Direction, wird einen Rechnungsrath, und bei den Kreisbauämtern einen NRevidenten zum Vorstande haben, Dcr Wükungsfkreis der Bauorgane bezuglich des Geld- wescns in dem präliminirten Aufwande sowohl, so wie in unvorhergesehenen Fällen, wird nach vorläufiger Bernehmung der General-Bau-Direction nach- träglich bestimmt, und eben so wegen der Zahlungen für Rechnung der bestimmten Geld-Dotation für denVerwaltungszweig der ü ffentlichen Bauten eine besondere

z

Vorschrift im Einvernehmen mit dem Finanz-Ministerium erlassen werden.

Alle bei den Bauämtern vorhandene: technischen, mit Adjutum be- theilten Prafktikanten sind nach ihren Fähigkeiten bei den Bau - Dienstzwei- gen allmälig als Jngenieur - Assistenten unterzubringen, die übrigen beeidc- ten technischen Praktikanten, welche bereits eine Prüfung abgelegt habeu, sind als Bau-Eleven einzurciheu, erhalten ein angem-\}senes Tagegeld und stchen in der zwölften Diätenklasse. Die Anzahl der Bau - ElcLen bei der General-Bau-Direction und bei den Ban-Directionen und Kreis-Bauäm- tern in den Kronländern wird nachträglich festgeseßt werden. Die Katego- riecn der Straßenbau-Assistenten, Juspizienten, Wegemeister u, s, w. haben als Beamte allmälig ganz aufzuhören, für die Aufsichzspflege der Straßenerhaltung und Flußbauten werden lediglich cmpirische Siraßen- und Flußaufseher in der Eigenschaft entlaßbarer Diener aufgestellt, welche nach guter und getreuer Dienstleistung bei eintretender Unfähigkeit von Fall zu Fall, so wie auch deren Wittwen und Kinder, mit Provisionen zu be- theilen sind, wie es bisher bri den Straßencinräumern stattfindet, Zur ersten Bescezung der Dienstposten sind alle Borschläge , in der Folge aber nur die Besezungs-Vorschläge vom JIngenicur cinschlicßlich aufwärts, dent Ministerium vorzulegen, die übrizen Besezungen werden, insofern dieselben nicht im Ministerialwege geschehen, der General-Bagu-Dizection überlassen. Ueber die Bedingungen zur Aufnahme als Bau-Eleven, werde i die ge cigneten Vorschriften verfassen, und cin entsprechendes Prüsu1 Fem cin- führen, so wie im Einvernehmen mit dem Ministerium des Unterrichtes auf die Errichtung und Einrichtung der technischen Schulen, zur Hebung dcs Bauwesens und Heranbildung taunglicher Baubeamtcn ein sorgsamstes Augenmerk richten,

Dex zur Durchführung dieser Organisation erforderliche Kostenaufwand läßt sich nicht ganz bestimmt nachweisen; er wird die bisherigen Ausgaben nicht viel überschreiten, jedoch hatte ih mich verpflichtet, die Erhöhung des Gehaltes mancher Beamten-Kategoricen in Autrag zu bringen, da bei Ne- gelung der Baubehörden dem Perfonale, und Besolduncs\ us der Gesichts- punkt festgehalten werden muß, daß die Bezüge im Verhältniß zur Stel lung und Leistung, welche dem Baubcagniten obliegt, zu bemessen sind, Es wird sih jedoh dabei der Fall ergeben, daß Beamte in eine Stelle versetzt werden müssen, mit welchcr ein, nach dem n Status geringerer Gehalt verbunden jisst, als derjenige war, welchen der betreffende Beamte, in seiner frühereu Stellung bisher bezogen hat, und auf dessen Fortgenuß sie sowohl als auch auf den analogen, davon abhängigen Nuhegehalt den Anspruch erworben haben. Um für solche Fälle grund\äglich vorzudenken, wird im All - gemeinen die Allerhöchste Genebmigung angesucht, jenen Beamten über- haupt, deren fixer Gchalt dermalen größer ist, als jener, welcher if; len, ge- mäß der neuen Bemessung, auf dem in Folge der Oraguisiruna verliehene! Posten zukommt, den Unterschied als Personalzulage in so lange zut be- lassen, bis sie in eine solche neue s»stemisirte Gehaltsftufe vorrüdcken , welche die früheren Bezüge gewähren wird. Dieser in allgemeinen Zügen gegebene Rahmen sür die Organisirung der Baubehörden zeigt ven wesentlichen Vor- eil, daß die, in irgend der verschiedenen Fächer der Baukunst besonders vorleuchtenden Ingenieure und Architckten immer in dem ihren Kenutnss(n und Erfahrungen angemessenen Wirkungskreise verwendet wer-

den fennen,

Y

und

troitetn neuern

,

einein

ten Organisations-Grundsäßzen die Allerhöchste Genehmigung zu ertheilen stemijrang der Personaistände der Baube-

hörden in den Kronländern mir von der Bau alsobald die Vorschläge erstatten lassen und die Bau-= Directionen und L 53 wird dann

verschicdencn ,

einzelnen Baubehörden entsprehenden Amts=Justiuctionen zu verf jen, die vorhandenen Baugeseßze und Bau Berordnungen den Anforderungen und mit alle diese Aenderungen allmälig und ohne fühlbare Störung der dabei berührten Juteressen durchgeführt und dem neucn Oiganismus der Stagts- Ew, Majestät r erden allerunterthänigst gebeten, diesen chrerbietigst un- n ng ( Bes der ín der Beilage verzeichr eten Posten, insofern sie nicht der Allerhöchsten Ent- Wien,

C (A O2 K reg onheh alo h N 2 G :

Denn Cv, /lajestat den voriegendei!t ebrerl ctigit in antrag gebrach; - geruhen, werde ich über die Stx

fonstituirten Genergl Bau - Direction Krets - Bauämter ins Leben rufen, (3

noch crübrigen j d1e neuen irlungskreis der Bedürfnissen der Gegenwart gemäß umzuändern und Sorge zu tragen, da- verwaltung angepaßt werden terlegten Borschlägei die Bewiüigung ertheilen, und die Desezung schließung Ew, Majcstät vorbehalten find,

genehmigen zu wollen, am 28. November, von Bru.“

Der hierauf ergangenc i ers lautet: O genehnmige die vorstehenden O zstrungs-A ge für die vollzie henden Vaulehörden, \o wie T Personalfstatus der General-Bau-Direction, und beauftrag 1 Minister für Han del, U 2 n mit der Ausführung dersel ben. Den Vorschlägen zur Besebung der Meincr Entscheidung vorbehaltenen Posten sehe Ich entgegen, und gestatte zugleich die Beschung Der anderen Dienstposten unmittelbar turch Meinen Han= dels-Minister. Wien, 15. Dezember. ranz Ie

Hannoversche iachstchende, in dem

ie gestrige Nnmmer des

annover, Hannover, 2, Zeitung theilt in ihrem hcutigen Bl Schreiben des Gesammt-Ministeriums (f. Staats-Anzeigers) erwähnten Anlagen mit:

Bon den in dem gestern mitgethiilten Schreiben des lichen Gesammtministeriums erwähnten Anlagen theilen wir heu mit Nr. 2, 3, 4 und 6 bezeichneten mit. Die mit Nr. 1 bezeichneten Anlagen, so wie die Antage ad Nr. 4, die Erklärung des Grafen Brandenburg in der zweiten Kammer zu Berlin vom 21. April 1849, haben wir {on in Nr. 86, Nr. 107 und Nr. 99 der H. Z. mitgetheilt.

Nv, 2. v hiesige Königlich preußische Gesandte

y hat der Regierung lajestät des Königs diejenige Verfügung

mitgctheilt, welche

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