1849 / 355 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

dem Einwohner Johann Genb zu Rinnen, Schlossermeister Jakob Graff zu Schubin, Großfnecht Christian Gregor zu Talbendorf, Arbeitsmann Christian Hansen zu Wefensleben, Blaufärber Joseph Haupt zu Trier, s Ackerer Johann Heinrich zu Niehl, Landkreis Köln, Einwohner Heinrich Heuer zu Minden, Ackerer H einrich Hilgers zu Neuß, Thor-Einnehmer Johann Hoffmeister zu Shweidnihß, Aerwirth Johann Hollenhorst zu Gesecke, Schuhmachermeister Pankratius Hurtig zu Stral sund, pensionirter Land - und Stadtgerichts - Exekutor Karl Kallenbach zu Löwenberg, Ackerer Christian Kirst zu Thal-Kleinich, Lohnbedienten Gerhard Klingenberg zu Aachen, Viktualienhändler Johann Kluthaus zu Strümp, Einwohner Georg Kolkmann zu Flerke, Tagelöhner Adam Krein zu Rödelhausen, ehemaligen Gastwirth Gottlieb Krüger zu Rosen- feld im Saalkreise, Handarbeiter Johann Löffelmann zu Uerdingen, Kürschnermeister Paul M ifkfolajewicz zu Lekno, Kaufmann F. W. Müller zu Putbus, Tagelöhner Heinrich Müller zu Oberalme, Schiffer Lorenz Mummert zu Vallendar, Polizeidiener Karl Pap pribß zu Wollstein, Leinweber Friedrich Wilhelm Penke zu Wu- garten, Schuhmacher T Einwohner J o Recklinghausen, Einwohner Johann Montjoie, Invaliden Jakob Radusch in der 2ten Invaliden= Compagnie, Einwohner Herrmann Riese zu Schmallenberg, Kreis Meschede, Sattler Peter Joseph Rodtheut zu Rären, Hospitaliten Heinrih Sander zu Groß-Salze, Todtengräber Christian Schabe zu Osterburg, Einwohner Michael Schäfer zu Kürcnberg, Tagelöhner Peter Schäffer zu Löffelscheid, Polizeidiener Franz Scchmiß zu Oedekoven, Bäckermeister Samuel Schniggenberg zu Ma= rienburg, Flachshändler Gottfried Schröder zu Schweidniß, Zimmergesellen Friedrich Schulh zu Zehlin, pensionirten Chaussee =- Aufseher Anton Schwane zu Witthrießen, ehemaligen Tuchmacher Stephan Start zu Aachen, Seidenwirkermeister Johann Stuendt zu Lan- gensalza, Frotteur Christian Storckch zu Potsdam, Invaliden Johann Voigt zu Halle a. d. S. Tagelöhner Friedrich Volmer zu Störmede, Schuhmacher Joseph Wagener zu Uelde, Major a. D. Johann Karl Michael Wasmuth zu Medzibor, Maurer Andreas Warth zu Magdeburg, Einwohner Gottfried Waßbke zu Tschanshwit, Kuhhirten Jakob Weinrich zu Teistungen, Böttchermeister Johann Friedrih Wendland zu Pr. Holland, Pfarrglóckner Johann Christian Wolff zu Bern stadt, Rittmeister a. D. und Rafkowiß, Kirchendiener August Zöllner zu Magdeburg, Arbeitsmann Johann Strübe zu Berlin. N Von dey Jlottet Bürgermeister Konrad Bauer zu Erkelenz, 2 Schneider Franz Bersling zu Schweidniß, 3) : Invaliden Gottfried Kilian zu Gleiwiß, 4) Winzer Michael Mitscher zu Traben, 9) Einwohner Peter Rheinbach, 6) » Raschmacher Johann Rosky zu Treptow a. R., 7) » Schneider Wilhelm Schulte zu Ostönnen.

heodor Joseph Peters zu Wetten, seph Pöppinghaus zu Bür, Kreis

Radex zu Hofcn, Kreis

Gutsbesißer Zeysing auf

Nücken zu Fribßdorf, Kreis

Berlin, 25. Dez. Am heutigen Tage ward im Königlichen Séhlo}se zu Charlottenburg die Verlobung der Prinzessin Charlotte Königl. Hoheit, Tochter Sr. Königl, Hoheit des Prinzen Albrecht, mit dem Erbprinzen von Sachsen-Meiningen, Hoheit, gefeiert. Das Wechseln der Ringe fand im Kabinet Jhrer Majestät der Königin und im Beisein Ihrer Majestäten des Königs und der Königin, so wie der sämmtlichen in Berlin und Potsdam befindlichen Mit- glieder des Königlichen Hauses statt. Nach der Ceremonie begaben die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften Sich in den großen Em- pfangs-Saal, wo die sämmtlichen Hoffstaaten, die Generalität, die Minister, die Wirklichen Geheimen Räthe, die Hof= und Dompre- diger und mehrere andere Personen von Auszeihnung versammelt waren und dem hohen neuverlobten Paare ihre Glückwünsche dar= bringen durften. Der hohe Verlobte erschien in der Uniform eines Majors des Garde-Kürassier-Regiments und war mit dem Schwar= zen Adler - Orden bekleidet, indem Se, Majestät Jhn eben zuvor zum Major à la suite des gedachten Regiments zu ernennen und Allerhöcchstihren höchsten Orden zu verleihen geruht hatten. Alle Anwesenden waren in großer Gala.

Nach der Gratulation begaben sich die Allerhöchsten und Höch= sten Herrschaften zur Tafel in den Königlichen Gemächern , zu der auch die ehemaligen Erzieher und Erzieherinnen der hohen Verlob= ten gezogen wurden. Der größere Theil der Anwesenden speiste in den unteren Gemächern des Schlosses,

Das hohe Brautpaar hat den festlichen Tag in ungetrübtem Wohlsein begangen. :

Berlin, 25, Dez. Die Unterhandlungen der preußischen Post- Verwaltung mit ven übrigen deutshen Post-Verwaltungen, L Herbeiführung gleihmäßiger Grundsäße und Tarif-Bestimmungen für den gegenjeitigen Postvexkehr, sind in befriedigendem Fortgange begriffen. Als nächstes Resultat dieser Verhandlungen, welches für das große Publikum von Interesse sein wird, kann die gleih- mäßige Regelung der Zeitungs-Provision für den gesammten Wechsel- Verkehr zwischen den deutschen Post-Verwaltungen bezeichnet wer- den. Es haben dabei die Verabredungen, welhe auf der dresdener Post-Konferenz im Winter 1847—48 gepflogen waren, zur Grund- lage gedient. Nachdem wegen Ausführung vieser Bestimmungen in Beziehung auf den Zeitungs-Verkehr, die Verständigung mit den übrigen deutschen Post-Verwaltungen bereits näher gerückt war,

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hat auch die Kaiserlih österreihische Post-Verwaltung sich bereit erklärt, für den ganzen Umfang der österreihischen Monarchie die- selben Grundsäße für den Zeitungs-Verkehr mit sämmtlichen deut= hen Post-Verwaltungen in Anwendung zu bringen. Abgesehen von der Erleichterung, welche dadur in einer niht unbedeutenden Anzahl von Fällen hinsihts der Provision eintritt, muß insbeson- dere der Vortheil hervorgehoben werden, daß künftig in ganz Deutschland der gegenseitige Austausch der Zeitungen nah Üüberein- stimmenden Prinzipien stattfindet, daß die lästigen Ershwerungen, welche bisher damit verknüpft waren, wenn Zeitungen aus einem deutschen Postgebiete nach einem anderen deutschen Postgebiete durch Vermittelung eines Dritten geführt werden mußten, gehoben sind, daß das Publikum und die Verleger den Kostenpreis der Zeitungen leiht überschlagen können, und daß selbst hinsihts der Stempel- Abgabe in einzelnen deutschen Postgebieten vortheilhafte Aenderun- gen eintreten. Wie im Uebrigen die Verhandlungen liegen, läßt sich die zuversichtlihe Erwartung aussprechen, daß es gclingen werde, auch in den sonstigen Grundsäßen, nah welchen der Post Verkehr zwischen den deutschen Postgebieten behandelt wird, zweck- mäßige Vereinfachungen und übereinstimmende Erleichterungen herbeizuführen.

Erfurt, 23. Dez. (Erf. Ztg.) Die von unseren Stadtbe= hörden nach Berlin entsandte Deputation, bestehend aus den Herren Stadtverordneten - Vorsteher Frenzel, Stadtrath Herrmann und Stadtverordneten-Vorsteher-Stellvertreter Triebel, welche beauftragt var, Sr. Majestät dem Könige, so wie dem Verwaltungsrathe des engeren deutschen Bundesstaates, den Dank der Stadt Erfurt für deren Erwählung zum Sitze des bevorstehenden Reichstags darzu- bringen, hat sich ihres Auftrags entledigt. Nach vorhergegangenen Vorstellungen bei dem Minister-Präsidenten Grafen von Branden- burg und Minister des Jnnern Herrn von Manteuffel wurde die= selbe am 21sten d. M. von Sr, Majestät dem Könige im Schlosse Bellevue auf das Huldvollste empfangen. Auch Herr Staatsminister von Bodelschwingh nahm als Vorsißender des Verwaltungsraths des engeren deutschen Bundesstaates die Deputation an.

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Koblenz, 22. Dez. (Rh. u. Mos. Z.) Gestern Abend is Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen hier wieder einge- troffen.

Hesterreich. Wien, 24, Dez. Der Lloyd meldet: „Am 20. fand zu Brünn das feierliche Leichenbegängniß des Erzherzogs Ferdinand (Este) statt, dessen irdische Hülle nach vollzogenen geist lichen Functionen bis zum Bahnhofe geleitet wurde, von wo sie mit einem Extratrain weiter befördert wurde, Die Theilnahme der Bevölkerung sprach sich deutlich aus. Die Kaufläden der Gassen, durch die sich der Trauerzug bewegte, waren geschlossen, man erblickte \{warze Fahnen und Aufschriften, wie: „Gott segne seine Wohlthaten,“ oder „Unvergeßlich“/ und dergl. ; die National garde hatte es übernommen, in den Gassen Hede zu bilden, und war troß des unfreundlichen Wetters zahlreich ausgerückt, Unter dem unmittelbaren Leichengefolge waren {on die neuen Civil- Uniformen zwischen den Waffenröcken der Offiziere bemerkbar. Die Leiche des verstorbenen Erzherzogs Ferdinand kam am 20. Abends in einem {warz dekorirten Wagen im Nordbahnhofe an, Der äußerste Sarg war von Metall. Die Leiche wurde von eincm Prie- ster und dem Kammerherrn des Erzherzogs begleitet. Im Bahnhofe war ein \{warzes Zelt aufgeschlagen, unter welhem die Einsegnung im Beisein des Herrn Oberhofmeisters und eines Theils des äußeren Hof staats vor sich ging; 24 Mann der Kaiserlichen Trabanten - Leib- garde, deren Hellebarden mit {warzem Flor behangen waren, hiel- ten vor dem Zelte Wache. Eine Abtheilung Kavallerie und eine Kolonne Grenadiere begleiteten den Sarg sodann in den Südbahn=- hof. Das Requiem für den verstorbenen Erzherzog Ferdinand d'Este wurde vorgestern in der Hofburg-Pfarrkirche abgehalten. Bei dem=- selben erschienen Se. Majestät der Kaiser, dessen Aeltern, Geschwi- ster und die übrigen hier anwesenden Glieder der Kaiserlichen Fa- milie|; ferner der Hofstaat Sr. Majestät des Kaisers nebst sehr vie len Civil- und Militair-Autoritäten. Das Kastrum war mit den militairischen Junsignien und Orden des Verblichenen geschmüdckt.“

Die Wiener Ztg. enthält folgende amtliche Nachricht: „Zwi hen den Post - Verwaltungen von Oesterreich, Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Braunschweig, Mecklenburg-Schwerin, Mecklen- burg-Strelißz, Oldenburg, Lübeck, Bremen, Hamburg und der fürst- lich Thurn und Taxisschen General - Post - Direction is auf der Grundlage der bei der dresdener Post-Konferenz 1847 /48 getrof- fenen Verabredungen über die Behandlung des Zeitungs - Debits und der Zeitungs-Spedition ein Uebereinkommen getroffen worden, nah welchem die Gebühr für die Beförderung der Zeitungen und Journale innerhalb des Gebietes der kontrahirenden Verwaltungen ohne Rücksicht der Entfernung, in welcher die Versendung erfolgt, in nachstehender Art bestimmt ist: 1) Für politische Zeitungen, d. h. für solche, welche für die Mittheilung politischer Neuigkeiten bestimmt sind, beträgt die gemeinschaftliche Speditionsgebühr funfzig Prozent von dem Preise, zu welchem die zu verjen- dende Post- Anstalt die Zeilung von dem Verleger empfängt (Nettopreis), jedoch s\oll a) bei Zeitungen, welche wöchentlich sechs -= oder siebenmal erscheinen, die Speditionsgebühr wenigstens 2 Reichsthaler (3 Fl. C. M.) und höchstens 6 Reichsthaler Preuß. C. (9 Fl.)z b) bei Zeitungen, welche weniger als sechsmal in der Woche erscheinen, wenigstens 1 Rthlr. 10 Gr. (2 Fl. C. M.) und höchstens 4 Rihlr. Preuß. C. (6 Fl. C. M.) betragen. 2) Für nihtpolitishe Zeitungen und Journale beträgt die Speditionsgebühr durchweg und ohne Beschränkung auf ein Minimum oder Marxi- mum fünf und zwanzig Prozent des Nettopreises, zu welchem das absendende Postamt die Zeitschrift von dem Verleger bezieht. Die Versendungsgebühr wird zwischen dem bestellen- den und dem absendenden Postamte halbscheidlich getheilt, Ein Zuschlag für Stempel oder für das Transitiren durch das Gebiet einer dritten, der Uebereinkunft beigetretenen Verwaltung findet nicht statt. Die erwähnten Bestimmungen gelten vom 1. Januar 1550 angefangen für die wechselseitige Versendung der in allen Kron- ländern des Kaiserthums Oesterreich und den genannten deutschen Postgebieten erscheinenden Zeitungen und Journale, wobei den übrigen deutschen Postverwaltungen der Beitritt offen gehalten ijt. Der hiernach zu berichtigende Zeitungstarif wird dem Publikum in möglichst kurzer Frist bekannt gegeben werden.“

Der Wanderer sagt: „Briefe aus Siebenbürgen, welche von dort in hohen Posten angestellten Personen geschrieben werden, melden, daß si in allen Theilen große Unzufriedenheit manifestire, Vorzüglich sind es die Szekler, mit denen nun gar nichts anzu fangen, und die aus ihren Nationalantipathieen gar nicht heraus- zubringen sind. Es lassen sich diese Worte übrigens auch jeßt auf alle Parteien anwenden. Mehrere konservative jüngere magyarische Edelleute, die bis zum leßten Momente ausgehalten, verlassen jeßt Oesterreich auf einige Zeit, um wenigstens niht außer materiellem Elende noch die Entnationalisirung ansehen zu müssen, ohne helfen zu können.“

Bayern, München, 24, Dez. (Nürnb, Korr.) Die am 22, Dezember erschienene Nummer des Gesebblattes enthält das

Amnestie=Geseßh. Der Geseß-Entwurf in Betreff der Ergänzung des revidirten Geseßes über Ansässigmahung und Verehelichung der chullehrer lautet nah dem Gesammtbeshluß beider Kammern: „Se. Majestät der König haben beschlossen und verordnen wie folgt: Art. 1. Jeder wirklihe Schullehrer, welher in dieser Eigenschaft drei Dienstjahre zurückgelegt hat, erwirbt kraft des Gesetzes die Ansássigkeit mit allen ihren geseßlichen Folgen in jener Gemeinde, in welcher er bei Ablauf jener Frist angestellt ist. Art. 11. Wird ein wirklicher Schullehrer nach Ablauf der drei ersten Dienstjahre in solcher Eigenschaft verseßt oder befördert, so erwirbt er dadur von selbst die Ansässigkeit mit ihren geseßlichen Folgen in der Gemeinde seiner neuen Anstellung. Art. Ul. Bei Berechnung des dreijähri= gen Zeitraumes soll auch jene Dienstzeit eingerechnet werden, die ein noch jeßt akftiver oder später reaktivirter wirklicher Schullehrer vor dem Erscheinen des gegenwärtigen Geseßes in dieser Eigenschaft zugebracht hat. Art. TV, (Transitorische Bestimmung.) Bis zum Erscheinen des Unterrichtsgeseßes wird die bisherige Uebung, wo= nach, insoweit Gemeinden zur Unterstüßung dienstunfähiger Schul= lehrer und deren Wittwen und Kinder in Anspruch zu nehmen sind, der gesammte Schulsprengel beizutragen hat, aufrecht erhalten. Art. V. Die Staatsminister des Jnnern beider Abtheilungen sind mit dem Vollzug des gegenwärtigen, auf die Regierungsbezirke dies= seits des Rheines sich beschränkenden Gesebßes beauftragt. ‘’ Dazu fügen beide Kammern den Wunsch: „Es möge die Königliche Staatsregierung baldmöglichst den Kammern ein Geseß über die voll= ständige Regelung der Verhältnisse der Schullehrer und der dabei einshlagenden finanziellen Beziehungen vorlegen lassen.“

Würzburg, 22: Dez. (O. P. A. Z.) Heute Nacht starb hier der Oberst-Lieutenant von der Tann.

Hannover. Hannover, 22, Dez. Die Hannover=- \che Zeitung enthält noch folgende Aktenstücke in Bezug auf die deutsche Frage :

U :

Gehorsamstes Promemoria über das der frankfurter sammlung gegenüber zu beobachtende Verfahren. 5 i:

l, Für den Fäll einer Einigung mit der frankfurter Ver

fammlung.

1) Es - wird deutschen Verfassung als Ultimatum der Regierungen der sammlung zur Annahme vorgelegt und mit einer erlauternden Denfschrift begleitet. /

2) Bei Bearbeitung dieses Entwurfs wird die von der Ber sammlung beschlossene Verfassung des deutschen Reichs zum Grunde gelegt. Diejenigen Punkte, welche in den Erklärungen der ver chiedenen Regierungen als zulässig betrachtet sind, werden unver ändert aufgenommen. Nur wenn sich die dringendste Nothwendig keit herausstellen sollte, wird ein folcher einmal festgestellter Punkt noch beanstandet werden dürfen. F

Bedenken, welche si{ch durch Juterpretation irgend heben lassen, werden dur die begleitende Denkschrift im Sinne der Regierungen interpretirt und nur in Gemäßheit dieser Interpretation die be- treffende Bestimmung zugelassen. : l

3) Die in den früheren Erklärungen der einzelnen Regierun gen beanstandeten Punkte werden sofort in verbesserter Abfassung aufgenommen, insofern nicht die Bedenken entweder bereits dur den leßten Beschluß der Versammlung erledigt sein oder aufgegeben werden oder bereits aufgegeben sind, was namentlich von denjeni gen Bedenken gelten möchte, welche allein von einer die „Reichs- Verfassung anerkennenden Regierung aufgestellt sind; bei der neuen Abfassung hält man sich möglichs an den Text der Kollektivnoten vom Februar und hilft etwa durch Interpretationen der Denk schrift nach. :

i) Die \sámmtlihen auf diese Weise abgeänderten Punkte werden als solche bezeichnet, welche auf der nächsten aus Staaten- haus und Volkshaus zusammengeseßten Versammlung einer neuen Berathung und Beschlußnahme nach den Formen der auf diese Weise festzustellenden Verfassung zu unterziehen sein werden. Da bei könnte von den für Verfassuïigs - Aenderungen vorgeschriebenen bcsonderen Majoritäten abgesehen und die einfache Mehrheit fur genügend erklärt werden. :

: 5) Es wird sich auf diese Weise das Meiste als bloße Redac tionsarbeit und als wahrer Gegenstand noch zu veranlassender Be rathungen nur herausstellen

1) die Form des Oberhaupyts, der eigentlichen Bundes-Regie rung oder wie man die Sache nennen will ;

2) das Wahlgeseß für das Volkshaus ;

3) die Grundrechte. E

Für die Behandlung dieser Fragen hat Hannover folgende Rücksichten hervorzuheben :

6) Die Gestaltung des Oberhauptes darf

1) feinen deutschen Bundesstaat nöthigen, die entscheidende Stellung, die solcher bisher in den europäischen Angelegenheiten eingenommen, aufzugeben oder seine Politik lediglich den Interessen fleinerer oder seinem Belangen völlig fremder Staaten aufopfern zu missen. i, Es scheint diese Bemerkung jedoh nur für die beiden größere Staaten Oesterreih und Preußen und etwa sür Luxemburg und Limburg, so wie für Holstein und Lauenburg, von durchgreifender Wichtigkeit zu scin. Diesen Staaten wird aber auch die eigene Diplomatie nicht zu nehmen sein.

2) Es muß eine Form gefunden werden, welche in den bedeu tenderen Ländern das Gefühl der Kränkung und des Mißtrauens, das jede gedeihliche Entwickelung stören würde, entfernt, und welche es nothwendig macht, deren Wünsche und Bedenken bei erheblichen Maßregeln gleich bei der ersten Einleitung zu vernehmen, damit solche zeitig beachtet werden u i

Diese Bemerkungen führen auf ein Direktorium, einen Reichs Rath oder ähnliche Kollektiv-Normen.

Jedenfalls muß , : e

Z) dahin gesehen werden, daß man nicht eine ganz unnöthige verwirrende Reichs = Administration schaffe, welche aus der Bildung der Reichs - Ministerien nach der gegenwärtigen den Landes-Mini= sterien nachgeahmten Form zu folgen scheint.

7) Das Wahlgesey muß dafür sorgen, daß das nach den leß=- ten Königlich preußischen Erklärungen nicht mehr in Frage zu stel- lende Volkshaus

1) nit zu zahlreih werde und ß

2) die Gefahr, welhe das allgemeine Stimmrecht für alle Staatsverhältnisse darbietet, jedenfalls vermieden werde.

[ §8) Die Grundrechte dürften rathsamerweise in den allgemein- sten Prinzipien anzuerkennen , die spezielle Ausführung aber durc- weg einer weiteren Berathung mit dem Reichstage vorzubehal- ten sein. i E

11. Für den Fall, daß eine Einigung mit der frankfurter Ver=

sammlung nicht zu Stande käme.

9) Für den Fall, daß eine Proposition dieses Inhalts bei der frankfurter Versammlung nicht Anklang fände, wäre gleichzeitig der Weg vollständig anzugeben, welher von den Regierungen einge-

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ein vollständig ausgearbeiteter Entwur} der Ver-

{lagen werden würde. Auch dies müßte in möglichst bestimmter Fassung geschehen, um der Agitation den Stoff zu nehmen.

10) Es werden jedoch in diesem Falle nur

1) die Grundprinzipien, wie solche nah der vorhergehenden Methode festgestellt werden würden, definitiv anzuerkennen, überall aber die weitere Ausführung und Entwickelung durch Geseße vorzubehalten sein. Dies gilt namentlich von den staatsretlihen Prinzipien (dem Ab- \chnitt von der Reichsgewalt, den Grundrechten, wo überall nur etwa der Inhalt des ersten Paragraphen der einzelnen Artikel, mit Hinwei= sung auf die Geseßgebung aufzunehmen wäre) und dem Reichs= oder Bundesgerichte, welches gut bearbeitet und baldigst ins Leben zu führen ist.

2) Um jene Ausführungs-Geseße möglich zu machen, wäre sowohl die Form der Bundes-Regierung als die der Volksvertre- tung provisorisch zu ordnen und mit diesen alsdann baldigst zum Werke zu schreiten.

_Es ist von entscheidender Bedeutung, daß wo möglich vor Ab- squf der nächsten Woche Bestimmtes bekannt gemacht werde.

Aus der in dem Schreiben des Königlichen Gesammt-Mini- steriums vom 10. Dezember unter Nr. 8 der Anlagen erwähnten Denkschrift entnehmen wir das Folgende :

Nachdem die Denkschrift über die vertraulichen Besprechungen mit dem Königlich preußishen Bevollmächtigten, bei denen das unter Nr. 7 mitgetheilte Promemoria zum Grunde gelegt wurde, und über die während dieser Besprechungen von der National= Versammlung zu Frankfurt gefaßten Beschlüsse und deren Folgen berichtet hat, gicbt sie erläuternde Mittheilungen über die am 47. Mai beginnenden förmlichen Konferenz - Verhandlungen, deren Jn- halt die Konferenz-Protokolle nur mangelhaft enthalten. Jn Bezug auf die Verhandlungen am 22. Mai heißt es in der Denkschrift:

„Inzwischen war man in Berlin über die Stellung Oesterreichs und Frankfurts völlig ins Klare gekommen, und so wurde denn am 22sten der Entwurf einer Note an die zum Beitritte einzuladenden Mächte vorgelegt; allein dieser Entwurf ließ den Gedanken erken- nen, daß preußischerseits auf einen engeren Bundesstaat auch unter Aus\chluß von Bayern hingearbeitet werde: diese Andeutungen wur= den ausgemerzt, der (Entwurf wurde kein Theil der Akten, und das Protokoll berührt auch diese Aenderung nur oberflächlich, mit der Bemerkung, es seien einige Punkte theils sofort geändert, theils solle diese Aenderung im Sinne der gemachten Vorschläge und Andeutungen noch herbeigeführt und der Entwurf hierauf der Konferenz wieder vergelegt werden. Nicht ohne Juteresse ist es hier, den Text einer am 21sten von Berlin nach München abgelassenen Note zu ver- gleichen, hier heißt es allerdings :

dieser Reichstag wird mit denjenigen Staaten zu berufen sein, deren Regierungen erklären, sich uns anschließen und dem engeren Bundesstaate beitreten zu wollen, welcher innerhalb und unbeschadet des großen deutschen Bundes sich bilden wird. __ Eben so wird in der am 25, Mai nach Wien abgegangenen Denfichrist erklärt: Wir werden daher nunmehr nicht zögern, mit denjenigen Staaten, welche sih uns anzuschließen sich bercit erklärt haben, Über die Bildung des engeren Bundesstaats abzuschließen.

Vergleicht man damit die bedenklichen Stellen der Note vom 28, Mai, wie solche gedruckt vorliegt, so zeigt sich der Unterschied deutlich, hier is vom engeren Bundesstaagte mit keiner Sylbe die Rede, wohl aber heißt es: :

Sie werde daher mit denjenigen Regierungen, welche sich dem Verfassungs - Entwurfe anschließen, aus diesen deutschen Landen einen Reichstag in dem Umfange und nah den Wahlbestimmun- gen berufen, welche der Verfassungs - Entwurf vorläufig be zeichnet, : das heißt nichts Anderes und kann nichts Anderes heißen, als daß der Reichstag aus allen deutschen Landen mit alleiniger Ausnahme von Oesterreich, für welches keine Wahlbestimmungen im Entwurfe enthalten sind, berufen werden solle. Es kann um so weniger et- was Andercs heißen, weil Bayern damals noch mit unterhandelte. Die hannoverschen Bevollmächtigten fonnten dabci keine anderen Ge= danken haben, weil die oben aus dem Protokoll vom 18. ausge= hobene preußische Erklärung unvergessen war, und sie nicht berechtigt waren, anzunehmen, daß in jener thnen unbekannt gebliebenen Note vóllig entgegengeseßte Grundansichten hatten ausgedrückt werden ( Sie hatten die Erwähnung des engeren Bundesstaats ge= tilgt. Man hatte das zugegeben. Wie konnten sie vermuthen, daß nach München und Wien in einem anderen Sinne geschrieben sei ?

Man hat es Hannover zum Vorwurfe gemacht, 8 de

a O 3 se gemacht, daß es dem das Reich besteht aus dem Gebiete derjenigen Staaten des bisg- herigen deutschen Bundes, welche die Reichs - Verfassung aner- kennen, : cine falsche Deutung unterschiebe, wenn es behaupte, dieser Sab habe nur den Sinn, daß der Beitritt ein freiwilliger sein solle, und enthalte nicht zugleih die Verpflichtung, in den engeren Bun desftaat einzutreten. y

Es bedarf hier nicht der Bemerkung, daß die entgegengesetzte Auslegung, konsequent festgehalten, dahin führen müßte, daß Preußen, Hannover und Sachsen auch allein für sich ohne Beitritt irgend an- derer „das Reich“ hätten konstituiren wollen, was eine Lächerlichkeit wäre. Jene hannoversche Auslegung ist in der oben ausgehobenen Stelle des Protokolls vom 18. Mai von Preußen selbst gegeben. Man darf aber nur auf die Denkschrist vom 11, Juni verweisen, welche bekanntlich die authentische Interpretation des Entwurfs bil- Den soll, Hier ist einzig und allein diese Bedeutung hervorgehoben, und wenn dort davon die Rede ist, daß rücksichtlich der nicht Bei- tretenden vorerst das Verhältniß der Bundesakte vom 8. Juni 1815 vorbehalten bleibe, so hat das keine andere Beziehung, als auf _ esterreidh, Schleswig Und Limburg, wie solches der Kontext ergiebt.

Hâtte man hier den engeren Bundesstaat stipuliren wollen, 0 wäre wahrscheinlich diese von dem Königl, preußischen Bevoll mächtigten selbst entworfene authentische Auslegung eine höchst man- gelhafte gewesen. Der ganze Verlauf der voluminósen Protokolle und der gemeinschaftlichen Aktenstücke enthält keine einzige Stelle, welche in dem Maße von dem engeren Bundesstaate redet, wie sol ches allerdings in jenen einseitig preußischen, der Konferenz nicht mitgetheilten Aktenstücken geschieht. Eine enlscheidende Bestätigung enthält dagegen das Schreiben des Herrn von Radowißz an den Königlich bayerishen Minister von der Pfordten vom 1. Juli (Ak- N betreffend das Bündniß vom 26. Mai, I. Band. Neue S ge [I, / b). Der Leßtere hatte (Pos. Nr. 6) eine allgemeinere : iet des §. 1 vorgeschlagen. Darauf wird erwiedert : vin 4 Voban E en hiesigerseits die angedeutete Fassung nicht enn liber L S ungerehtfertige Anmuthung gegen die- engeren Bundesstaat ggen Bundes in si E E p S8 OUndeLstaale nicht beizutreten gesonnen wären. Hinsichtlich Sthleswigs fann ih auf die Denkschrift verweisen.

Auch hier vom engeren Bundesstaate keine Sylbe. Genau so

wurden pie Saen \n Hen Könferenzenvom 47, bis 26, Mai bes

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Die Denkschrift bemerkt dann nach Erwähnung der am 23. Mai von Sachsen und Hannover in Bezug auf den Beitritt Bayerns und die Oberhauptsfrage abgegebenen Erklärungen, daß es seine vollkommene Richtigkeit habe, daß Königlich säcchsis{herseits nur um deswillen der Beitritt nicht ausdrücklich und direkt an den- jenigen von Bayern geknüpft wurde, um nicht dadurch auf die Entschließung Bayerns selbst eine ungünstige Wirkung zu üben. In Bezug hierauf und auf die Erklärung Sachsens am 26. Mai, daß es sich verpflichtet halte, nochmals auf eine be- stimmte Wahrung der Rechte Oesterreihs bei dem §. 1 zu drin- gen, daß es das desfalls nothig Bleibende noch dur eine fernere Erklärung zu Protokoll vorkehren wolle, heißt es in der Denkschrift weiter :

„In diesen Umständen liegt dann auch der Grund, weshalb die schriftlichen Erklärungen, welche längst vorbereitet und nament- lih bereits unter dem 22, Mai zur Approbation im Entwurfe nach Hannover gesandt waren, dem Schluß-Protokolle vom 26. Mai, 10 Uhr Abends, nicht sofort angeschlossen werden konnten, Dieses Scchluß-Protokoll wurde mit dem zuleßt erwähnten (mit dem vom 23\stten) uno actu verhandelt, Demselben jollten die schriftlichen Erklärungen beigefügt werden; allein nach diesem neuen Vorbehalte war solches unmöglih, wie unten näher erläutert werden wird. Daraus folgte nun die Fassung, wie sie im Schluß - Proto folle liegt.

Die Bevollmächtigten der Königlich sächsischen und hannover- chen Regierungen erklären unter ausdrücklicher Bezugnahme und Hinweisung auf ihre in den Konferenz-Protokollen der Sibungen vom 17ten, 418ten, 19ten, 20sten, 21sten, 22sten, 23sten, 24sten und 26s\ten l. M. und I. niedergelegten Ansichten und Verwah rungen und unter Vorbehalt einer zunächst die Oberhauptsfrage betreffenden näheren, dem heutigen Protokolle schriftlich zuzu fügenden Erklärung, daß sie der in den vorangeführten Vorlagen der Königlich preußischen Regierung gemachten Proposition ihre Zustimmung ertheilen. (Schluß folgt,).

Württemberg. Stuttgart, 22, Dez, (Schwäb. Merk.) Jn der heutigen Nachmittags - Sißung der verfassungbe- rathenden Versammlung wurden zuerst zwei Königliche Dekrete ver lesen: das eine betrifft den Beschluß der Versammlung über die Forterhebung der Steuern, das andere den Beschluß wegen de1 Rekruten-Aushebung. Beiden Geseßen ist nah den Aenterungen durch tie Versammlung die Königliche Sanction ertheilt worden.

Hierauf erklärte der Minister des Innern von Schlayer: ,„„Von Sr. Majestät dem Könige ist das Gesammt-Ministerium bc austragt worden, folgende Königliche Verordnung zu verlesen:

Wilhelm, König von Württemberg. Wir finden Uns bewogen, nah Anhörung Unseres Gesammt - Ministeriums in Gemäßheit der Verfassungs - Urkunde §§. 186 und 192, zu verordnen, wie folgt: 1) Die gegenwärtige außerordentliche Laudes-Versammlung ist auf gelöst. 2) Von dem Augenblicke dieser Verkündigung an, hört die Wirksamkeit der Landes - Versammlung auf, die Wahl des zurück- lassenden, neben dem Präsidenten aus elf Mitgliedern bestehenden Ausschusses ausgenommen, zu deren Vornahme derselben noch éine Qua geitatter f Q C V cine nete Saul O De Bie Des Oie von L S D angeordnet und hierüber durch Unser Ministerium des Jnnern die erforderliche Bekanntmächung erlassen werden. Gegeben Stuttgart, den 22. Dezember 1849,

11 U, Sa La MIe r a Qa ee

Nach Verlesung dieser Königlichen Verordnung entfernten si die Departementschefss. Präsident: Ich schlage vor, daß wir so- gleich zur Wahl des Ausschusses schreiten. Nach dem Namensaguf- ruf sind 57 Mitglieder anwesend; es stimmen ab 56. Jn den engeren Ausschuß Fwelcher neben dem Präsidenten aus fünf Mitglie- dern besteht, werden gewählt: Stockmayer, Nüdinger, Schnißer, Mohl, Pfahler. ¡Weitere Stimmen erhielten: Römer, Dörtenbach, Reyscher, Grisch, Murschel. In den größeren Aus\huß wurden folgende sechs Mit- glieder gewählt: Reyscher, A. Seeger, Tafel, Feßer, Schweickhardt, Mak.

Der Präsident hielt nun folgende Abschiedsrede :

Meine Herren! Indem ih Jhnen zum Scheiden ein herzliches Lebewohl zurufe und für die wohlwollende Unterstüßung, die Sie mir in Führung meines Amtes haben zu Theil werden lassen, mei nen aufrichtigsten Dank sage, gestatten Sie mir nur wenige Worte : Kurz wie vorauszuschen war die Dauer dieser Versamm lung, aber doch lang genug, um si{ch Über die wichtigsten Fragen unseres größeren und engeren deutschen Vaterlandes auszusprechen. Es hat sich während der Berathung über die Antworts=Adresse er= geben, daß zwischen der Regierung und dieser nun aufgelösten Versammlung in wesentlichen Punkten ein Zwiespalt herrscht, bei welchen ein gedeihlihes Zusammenwirken unmöglich erscheint. Wir können uns daher nur freuen, daß die Regierung den Weg eingeschlagen hat, der ihr verfassungsmäßig zusteht: das Volk zu fragen, wer Recht hat, die Männer des 28. Oktober oder diese nun aufgelöste Versammlung? Der Weg, den die Regierung eingeschla gen hat, ist loyal und constitutionell, wenn sie entschlossen ist, den Willen des Volks zu beachten. Möge das Volk entscheiden, 4wis{en den . Männern des 28, Oktobers Und dieser Ver sammlung; möge das Volk durch würdiges Verhalten, vor Allem durch rege Betheiligung an der nächsten Wahl, be- weisen, daß es des jeßt allenthalben so sehr angefochtenen aus gedehnten Stimmrechts würdig ist. Das Ar 1549, Du welches das deutsche Volk um so viele seiner Hoffnungen ärmer ge= worden ist , naht seinem Ende. Was das neue Jahr in seinem Schooße bringen wird, wie die {weren Wolken, welche jeßt am Himmel hängen, sich entladen werden, wir wissen es niht. Aber eines wissen wir, und das tröstet und ermuthigt uns: Die gerech ten Forderungen eines Volkes, welche sih für das deutsche Volk in die zwei Worte: „Einheit und Freiheit ‘“ zusammenfassen lassen, können wohl eine Zeitlang durch Gewalt zurückgedrängt, aber nicht auf die Dauer zum Schweigen gebracht werden, wenn die Säsfte des Volkes gesund sind. Vertrauen wir zu den gesunden Säsften des Volkes. Nochmals , meine Herren, sage ich Ihnen ein herzli hes Lebewohl. (Vielseitiger Beifall.)

Vice-Präsident Rödinger: Jch glaube im Sinne dieser gan zen Versammlung zu sprechen, wenn ih unserem verehrten Herrn Prä sidenten für seine edle, gewandte und unparteiische Haltung den innigsten Dank der Versammlung ausspreche. Möge uns Alle der Geist der Vaterlandsliebe nie verlassen, möge uns die Hoffnung auf glücklihe Lösung unserer schwierigen Lage stets zur Seite stehen. Die Versammlung erhebt sich zum Zeichen der Beistimmung und verläßt stillshweigend den Saal. : E

Sitler, Daun

Dee aen,

Baden. Karlsruhe, 21, Dèz. (Karlsr. Z.) Durch einen Großherzoglichen Erlaß sind der Kriegszustand und das Stand- recht auf weiiere vier Wochen verlängert worden.

Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 22, Dez, Die

Darmst, Ztg, enthält Folgendes : „Die Staatsregierung hatte die 1

Stände auf den 20sten d. einberufen, hoffend, daß am 21sten die Geschäfte derselben beginnen könnten. Nach dem Art. 2 der Ge- \châftsordnung is es zu diesem Anfang nothwendig, daß „minde- stens 15 Mitglieder der ersten und 27 Mitglieder der zweiten Kammer erschienen sind und ihre Anwesenheit bei der Einweisungs- Kommission angemeldet haben. Es sind aber bis heute Abend erst J Mitglieder „der ersten Kammer als erschienen angemeldet, weil die Wahlen vielfältig erst zum zweitenmale ein entscheidendes Stim= menmehr gaben (auch eine abgelehnt wurde), 4 andere werden in jedem Augenblicke erwartet, und von 11 Wah len _zur ersten Kammer ist ein Resultat der Staats- Regierung no ch n1(t L Er hat dabe E, fo Un angenehm dies auch is und so ungern die Staatsregierung dies gethan hat, der Anfang der landständischen Geschäfte auf Don= nerstag, den 27sten d., vers{hoben werden müssen. Zwar haben niht wenige Abgeordnete gewünscht, daß man einstweilen die zweite Kammer provisorisch konstituiren möge. Allein es wäre dadurch sehr wenig gewonnen, da die förmliche Eröffnung, welche dem An- fang der cigentlihen Geschäfte vorangehen muß, nur für beide Kammern zugleih geschehen kann. Auch spricht die gesetzliche Ver= sugung (15 der ersten un d 27 der zweiten Kammer) zu bestimmt, als daß das Ministerium sich hätte berechtigt halten können, diese Déersugung nicht zu beachten. Es konnte dies um so weniger, da bei ver Berathung dieses Artikels in der zweiten Kammer vom 414. Zanuar d, I. (Band V1, Prot. 120 Seite 10—12) zwar der Vor= chlag gemacht worden war, das oben angeführte Wort und in das Wort beziehungsweise zu verändern, damit nicht eine Kammer auf die andere warten müsse, aber dieser Vorschlag mit 25 Stim- men gegen 14 verworfen wurde.“ :

Schleswig-Holstein. Kiel, 23, Dez. (H. C.) Die Landes-Versammlung hat sich auf den Antrag des Finanz-Aus- shusses bis zum 3. Januar vertagt, nachdem zwei Tage lang in geheimer Sibung- das Kriegs-Budget berathen worden ift. Gene- ral Bonin und General Graf Baudissin sind nach dem Süden gereilt.

Mecklenburg-Schwerin. Schwerin, 22, Dez. (Me ckl. Ztg.) Hier ist folgender Großherzoglicher 3 erschienen:

Se L) Sans E D0 Die ch Unseren oberbischöflichen Erlaß vom 14, Dezember v. J. angeordnete Kirhen-Kommission sowohl in ihrer interimistischen Stellung, als auch bei der inzwi= schen eingetretenen neuen Staats-Ordnung den Bedürfnissen der Kirche nicht mehr genügt, die Kirche vielmehr für die weitere Aus- bildung ihres Organismus einer festen Leitung bedarf, so haben Wir unter Wiederaufhibung der gedachten Kirhen-Kommission eine ständige Ober-Kirchen-Behörde, unter dem Namen Ober=-Kirchen- Rath, als das Organ, durch welches Wir Unser oberbischöflihes Amt Üben, 1d Wahrnehmung threr Rechte

{ zur Pflege der Kirche u eingeseßt, und wird diese Behörde ihre Functionen mit dem 41. Januar 1850 beginnen, indem mit demselben Tage die Kirchen Kommission zu bestehen aufhören wird, i

Gegeben durch Unsere Kirhen-Kommission, Schwerin am 19, Dezember 1849, Ser h Kaye, Nie foth, Karten.

dantische Kammerherr und Hos-Jägermeister

A E Der Köntalie C1 L OIg H von Dirfkink-Holmseld is als Gesandter in außerordentlicher Mission beim Großherzoglichen Hofe beglaubigt

worden.

Anhalt -Deßau. Deßau, 24. Dez. Heute, in mittagsstunden, wurde der folgende ärztliche Bericht Ü b C finden Jhrer Königlichen Hoheit der Frau Herzogin veröffentlicht : „Der Verlauf der leßten 24 Stunden war durchaus nur beru higend zu nennen; das Fieber erlitt keine Steigerung mehr, eben fo sanken die Kräfte nicht weiter, die Besinnlichkeit behauptet den ein mal erreichten Grad, die hohe Kranke haben verschiedenemale Worte deutlich ausgesprochen; die dargebotene N ng wurde stets mit Wohlbehagen genossen. wiederholt Stunden lang ruhiger Schlaf ein. \ Dr, V S, Se. Königliche Hoheit Preußen, Bruder der hohen Kranken, is noch hier und wird noch einige

Tage hier verbleiben.

Lübeck. as (e Luk halten in ihrem heutigen Blatte e Verorduung, betreffend Erhebung einer außerordentlichen Steuer, hervorgerufen durch bei der Militair-Verwaltung eingetretenen ungewöhnlichen ben. Diese Steuer wird nach dem Einkommen d erhoben und beträgt für jeden Steuerpflichtigen den Verordnungea vom 3. Juni und 19, August chiedenen Klassen vorgeschriebenen Ansaßzes. Der istt als Erhebungs-Termin angesetzt. E eine Bekanntmachung, das provif treffend, so wie die Bekanntmachung , Juli 1849, die Einseßung des gerichts betreffend.

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1843 j ) 1 Î

Frankfurt. Frankfurt a. M., 22.

er bisherige Reichsminister der auswärtigen Angelegenhe nerallieutenant Johmus, hat aus Anlaß der Uebez1 provisorischen Centralgewalt an die Interims-Kommission

an die bei der Centralgewalt beglaubigten Gesandten

Staaten eine Mittheilung erlassen, worin, nach Darlegung des be kannten Hergangs bei dem Rücktritt des Reichsverwesers, weiter gesagt wird: „Nachdem Se. Kaiserl. Hoh. von jeher Jh1

res Augenmerk darauf gerichtet, die friedlichen und

Beziehung zu den fremden Staaten aufrechtzuhalten

es Sr. Kaiserl. Hoh. zur Genugthuung,

derlegung Jhrer Würde die Hoffnung

die befreundeten Regierungen mit V

gabe in demselben Umfange, wie sie L

ligen Bundesversammlung. übertragen

feit tretenden Jnterims-Kommission

D L

rant a V, 24

sei in den Stand geseßt, das

Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Johann an die eben

Amt geschiedenen Reichsminister gerichtet hat; dasselbe lautet: „Be der Beendigung unserer gesellschaftlihen Verbindung habe i die angenehme Pflicht zu erfüllen, Jhnen, meine Herren, meinen Dank für die Mitwirkung zu sagen, die Sie mir bei der Verwaltung meines Amtes gewährt haben. -Sie haben sich dieser Mitwirkung zu einer Zeit unterzogen, wo die schon begonnene Auflösung D Nationalversammlung der Erhaltung des noch übrigen Organs für die Gesammtheit der deutshen Staaten eine erhöhte Wichtigkeit gab, wo aber auch Anfeindungen von verschiedener Art und von verschiedenen Seiten diese Erhaltung \{hwieriger machten. „Unter solchen Umständen erforderte schon die Uebernahme ihrer Aemter eine Aufopferungsfähigkeit, die nach den Erfahrungen, welche ih bei der damaligen Neubildung des Ministeriums gema! AOG PA keineswegs häufig findet, Die Durchführung hrer Ausgabe aber

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