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[ Berathung über die dritte Rückäußerung der Kammer der Reichs- räthe über das Amnestiegeseß statt. Die Sibßung beginnt um 12 Uhrz vor dem Anfang derselben bilden sich aufgeregte Gruppen im Saale um die Minister von der Pfordten, von Kleinschrod, von Lü- der, Dr. Ringelmann. Der Präsident drückt sein Bedauern aus, daß ein Gesammt- beschluß in der Amnestiefrage durch die Kammer der Reichsräthe vereitelt worden. Der Referent erstattet Vortrag. Der Aus-
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nahme, so hat der Ausschuß einstimmig die Modification be- gutachtet,
Der zweite Präsident, Graf Karl Seinsheim, stellt die Frage an den Justiz-Minister, ob ein Gemeinde-Beämter, Schul- lehrer, Notar 2c., der unter die prinzipiellen Ausnahmen des Ge= seves falle, doch durch diese Modification amnestirt werdèn würde. Der Justiz-Minister belehrt den Herrn Fragesteller, daß diés natürlih nit der Fall sein könne, worauf derselbe erklärt, daß 6 ihm zwar sehr {wer falle, seine Ueberzeugung aufzugeben, daß er aber zu monarcisch gesinnt sei, als daß er die Winke der Krone in höchster Potenz niht beachten sollte. Er empfehle ‘daher die Fassung des Justiz-Ministers und gebe dadurch{ ein Zeichen seiner Aufopferungs fähigkeit. ; h
Minister von der Pfordten: Wenn wir Jhnen die An- nahme der fraglichen Modification empfahlen , \o haben wir hier nicht infonsequent , sondern mit Berücfsihtigung der jeweiligen Sachlage gehandelt, Höhere Staatsrücksichten bestimmten die Re- gierung, noch vor Schluß des unheilvollen Jahres 1849 au diese traurigen Nachwehen abzuschließen. Aeußerlich betrahtet, mag un- sere Handlung infonsequent erscheinen; wer aber tiefer blickt, wird uns zustimmen. Graf Arco- Valley: Jh {ließe mich dem An- trage des Justiz-Ministers an in der Hoffnung, daß die Regierung: l) die loyalen Unterthanen bei künftigen Rebellionen {hüben und Überhaupt mit mehr Energie verfahren werde; 2) daß das Ministe- rium baldigst ein Geseß einbringe, wonach die Gemeinden für den Schaden, der dur Aufstände verursaht wird, verantwortlich und haftbar erklärt werden.
Minister von der Pfordten: Man möge die s{wierige Lage, in der das Ministerium vor sieben Monaten seine Regierung begonnen, ins Auge fassen, man möge die Schwierigkeiten, welche
\iichtamtlicher Theil. Deutschland.
Bayern. München, 20, Dez. (Nürn. Korresp.) Jn der heutigen Sißung der Kammer der Reichsräthe waren 39 Mit- glieder anwesend, darunter Prinz Luitpold, Prinz Adalbert, Prinz Karl, Herzog Max. Die Sizung beginnt um 10 Uhr, die Tribüne ist mit Abgeordneten der zweiten Kammer gefüllt.
Der erste Präsident stellt folgende Jnterpellationen an den Kriegs-Minister, welche von der hohen Kammer unterstüßt werden: 1) Welche Anordnungen das Ministerium des Krieges zu mathen gedenkt, um die Disziplin im Heere zu erhalten und die weggefal lene Disziplinarstrafe zu ergänzen? 2) Wird das Ministerium das Militairstrafverfahren nicht bald in Einklang mit dem allgemeinen Strafverfahren bringen,
__ Nunmehr erstattet der Referent des sten und 3ten Ausschusses Freiherr von Freyberg-Eisenberg Vorlxag über den Stand der Amnestiefrage, Die vereinigten Ausschüsse haben beschlossen : 1) auf Zustimmung zu dem beantragten Zusaße der Kammer der Abgeordneten ad Ziffer 2 des Artikel 5 ihrerseits den Antrag aus dem Grunde an die Kammer zu stellen, als diéser Zusaß dem Grundgedanken der vorgeschlagenen Fassung der Kammer der Reichsräthe entspricht; 2) bei der Abstimmung über die von der Kammer der Abgeordneten vorgeschlagene Fassung der Ziffer 3 des Artikel 5 erklärte. sih die Reichsräthe Freiherr von Freyberg, Graf von Reisach, Graf von Montgelas, Graf von Rechberg und Frei- hèrr von Zu-Rhein gegen und die Reichsräthe von Arnold, von Maurer, Heinß, von Niethammer und Graf von Reigersberg für dessen Annahme. Der übrige Jnhalt des Beschlusses dor Kammer der Abgeordneten wurde als den diesseitigen Beschlüssen zustim mend einer Berathung niht unterworfen. Bezüglich des Absatzes 1 des Ausschußantrages tritt die Kammer dem Ausschusse ohne Dis- kussion einstimmig bti, Ueber Absaß 2, die Formulirung der Nr. 3 Artikel 5 betreffend, ergreift Graf Karl Seinsheim das Wort, um seinen Nichtbeitritt zu erklären. Die Motive hierzu nimmt er aus der Ansicht, daß offene und heimliche Gewalt für ihn gleihbedeutend sei und daß derjenige, welcher etwas heimlich vor- habe, gerade so strafbar sei, als derjenige, der offen los\chlage. Er will an dem früheren Kammerbeschlusse festgehalten wissen, dies verlange die Würde der Kammer, welche zweimal denselben ® eshluß gefaßt habe, Graf Armansperg ist der eûtgegengeseßten Ansicht. Die noch bestehende Differenz sei nur eine Folge des angenommenen Prinzips, somit sei gar kein Grund vorhandcn, oem Beschluß der
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beharren. (Bravo !) nicht - tranfiniren , sein. (Gut!) Freiherr von Lerchenfeld: Auch er sei der Ansicht, daß die Kammer von ihrem Beschlusse aus dem Standpunkte des Rechts und der Billigkeit nicht abgehen dürfe. Es sei unzweifelhaft, daß eine große Rechtsungleichheit zwischen der Pfalz und dem diesseiti gen Bayern eintreten würde, wenn man der Kammer der Reichs= räthe nachgäbe. Er müsse den dort angeführten Motiven wi- dersprehen; die Aufregung im diesseitigen Bayern sei nicht ge- ringer gewesen, als in der Pfalz; der moralische Zwang reiße leiter hin, als der physische, und jener sci im diesseitigen Bayern vorherrs{hend gewesen. Die Verführung hier war größer, als dort. Solle denn eine Prämie darauf geseht werden, daß man weiter fortgeschrittten, solle denn die Unbesonnenheit belohnt werden und das Stehenbleieen, das Sichbesinnen Bestrafung erlciden? Dies fei gewiß ein irriger Gesichtspunkt, von dem die Kammer der Reichs= räthe ausgehe. Das Ministerium habe erklärt, daß es mit der Modifi- ration, die die Kammer der Abgeordneten gestern angenommen, ein= verstanden sei, und es werde in die größte Verlegenheit gerathen, ivenn diese ewigen Hin- und Herberathungen am Ende das Geseß | sich der gegenwärtigen Verwaltung innerhalb dieser Zeit entgegen- fallen machten. Geschäftsbankerott der Gerichte, die größte Aufre stellten, berücfsichtigen und prüfen, ob sie ihre Schuldigkeit gethan. gung im Lande und unabschbare Nachtheile für das Wohl desselben | Sei dies der Fall, so könne man gewiß mit Grund annehmen, daß würden die Folge sein. Man möge dies alles noch einmal der Kam- | sie auch ferner dieselbe thun werde. i E mer der Reichsräthe vorführen, damit sie davon abstehe, die Erfül Bei der nun erfolgten Abstimmung wird die von dem Justiz- lung des Königl. Herzenszuges unmöglich zu machen. Der Grund, | Minister eingebrachte Modification der Kammer der Abgeordneten daß nur einige Wenige mehr frei würden, den man für Annahme | einstimmig angenommen und sofort dieser Beschluß der leßteren der Modification angeführt, gelte für ihn nicht; er wolle, daß nur | mitgetheilt. recht Wenige sißen blieben und daß sih die Amneftie auf recht Viele “Am Schlusse der Sibung giebt der (\iß-, jedoch noch nit erstrecke. Er wünsche, daß so Viele als möglich frei würden. (Bravo !) stimmfáähige) Freiherr von Franken stein, als hierzu beauftragt, Der zweite Präsident Weis glaubt, daß in der Kammer de1 die Erklärung ab, daß die Differenz zwishen Herrn von ZU- Reichsräthe auth ein faktischer Jrrthum obwalte. Die Ziffer 1 und | Nhein und Herrn von Lobßbeck zur Zufriedenheit der Parteien 2 des Art. 1 sei ja auf die Beamten 2c. ausdehnbar, und nicht alle abgemacht sei und daß die Affaire auf einem „Mißverständniß“ und nicht unbedingt würden sie amnestirt, wie jene Kammer anzu berult habe. / nehmen scheine; deshalb müsse die Kammer der Abgeordneten unbe- Die Sihung {ließt nach drei Uhr, nachdem der Präsident die dingt auf ihrem Beschlusse beharren, von Lassaulx: Er beklage | Mittheilung gemacht hatte, daß sie nah den heiligen drei Königen
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Kammer der Abgeordneten nicht beizutreten, Aber auch für den Fall, daß man das Bestehen einer Kontroverse annehme, miisse diése ent schieden werden, damit der Richter nicht in neue Verlegenheiten ge- rathe. Wollte man auf den äußersten Fall dem Beschlusse der Kam- mer der Abgeordneten nicht beistimmen, wie er vorliege, \o lasse man diese Zisfer ganz fallen und den Artikel 2 Hierfür in Kraft treten. von Arnold spricht in demselben Sinn; der Gang der Diskussion in allen Phasen spreche dafür. Der Justiz-Minister habe auch be- merkt, möglicherweise könnten durch die Annahme 2 — Z Indi- viduen mehr frei werden, allein weder diese Möglichkeit, noch die Bestrafung derselben beeinträchtige die Gerechtigkeit. Die Staats klugheit verlange, nicht zu feilshen wegen 2 oder 3 Schullehrer, wenn es sich um Beruhigung des Landes handle. Es frage sich nur, wodurch man mehr Gutes stifte: durch Nachgeben oder Fest- halten. Uebrigens müsse er bezügliÞh des Nachgebens bemerkén, daß die andere Kammer schon in vielèm nachgegeben habe und der diesseitigen entgegengekommen seiz möge diese das Gleiche thun,
Greiherr von Zu-Rhein: Die Aeußerung des Vorredners berühre ihn s{merzlich, denn zwischen den beiden Kammern solle fein Handel getrieben werden. Um Prinzipien und Grundsäße,
tief, daß die Kammer der Reichsräthe nicht auf den diessettigen Beschluß eingegangen, er würde es noch tiefer beflagen, wenn bei einem aber- maligen Versuch dasselbe Resultat cintreten würdez er frage aber, wàs zu thun sei? Man möge nicht die persönliche Aufregung sprechen lassen, wenn vielleicht die Reichsräthe wieder nicht nachgäben, son dern die ruhige Ueberlegung, und um Gottes willen nicht das Ganze fallen lassen. Der Vorwurf der Shmälerung treffe dann Andere! Fürst Wallerstein: Meine Herren, es handelt si, wie sie gehört haben, nicht um Freilassung von 3—4 Personen mehr, sondern um die Feststellung einer Rechtsgleichheit. Das Gese mit dieser Aus- nahme \{chleudert einen Feuerbrand in die dieseitigen Provinzen, ja in das ganze Land. Es proklamirt die Rechtsungleihheit. Meine Herren, lassen Sie uns festhalten an unseren dreimal gleich gefaßten Beschlüssen z bei Forderungen des Rechts darf man nicht transigiren. Cher muß das Geseh fallen, als daß es die Ungerechtigkeit an der Stirne trägt. Domkapitular Schmid will, daß man sich dem Beschlusse der Kammer der Reichsräthe anschließe. Er schildert das düstere Gefäng nißleben, die Freude des Wiederschens, das Weihnachtsfest und will baldige Freilassung. (Während dieser Rede haben \ich die Pläße der Abgeordneten sehr geleert.) von Hermann: In der
stattfinden werde.
Die Kammer der Abgeordneten beginnt wieder um 35 Uhrz der Beschluß der Kammer der Reichsräthe wird mitgetheilt und #0- fort der Gesammtbeshluß über das Amnestiegeseß verlesen. Der Präsident erklärt, daß er nach den Weihnachtsferien die nächste Sißung anberaumen werde und {ließt damit die Sißung gegen 4 Uhr. —
Das Amnestiegeseb, bezüglich dessen ein Gesammtbeschluß beider Kammern erzielt ist, wird noch heute Sr, Majestät dem Könige zur Unterschrift vorgelegt werden; längstens bis morgen Abend oder Sonnabend früh wird es im Gesebblatt erscheinen. Durch die Be- {chlüs}se beider Kammern hat das Geseß folgende Fassung erhalten:
„Geseß, die Untersuchungen wegen politischer Verbrechen und Ver= gehen betreffend 2c. 1. Jn Ansehung des pfälzischen Kreises. Ar= tikel 1. Hinsichtlich der während der Monate Mai und Juni d. J, in dem pfälzischen Kreise verübten politischen Verbrechen und Vergehen werden nachfolgende Untersuchungen niedergeschlagen: 1) Die Un- tersuchungen wegen Theilnahme an dem bewaffneten Aufstande in Ansehung derjenigen Theilnehmer, welche der Volkswehr, der Studen=-
tenlegion oder den Freischaaren einverleibt waren, mit Ausnahme a) der Offiziere der Freischaaren; b) derjenigen Offiziere der Volks- wehr, welche besondere selbstständige Corps formirt oder kommandirt habenz c) derjenigen Staabsoffiziere der Volkswehr, welche nicht aus dieser selbst durch Wahl hervorgegangen; d) der Staatsbeamten, Anwälte, Notare und Geistlichen; 2) die Untersuhungen wegen Mitwirkung zu der Errichtung der sogenannten provisorishen Re- gierung in Ansehung derjenigen „Vertrauensmänner““, welche, nach- dem sie vorher gegen die Errichtung einer provisorischen Regierung gestimmt hatten, später an der Wahl der Mitglieder einer solchen Regierung Theil genommen haben; 3) die Untersuhungen wegen Theilnahme an den Berathungen und Beschlüssen der Kantonal- Ausschüsse und der Rekrutirungs-Kommissionen ; 4) die Untersuchun- gen wegen Leitung der durch die revolutionaire Gewalt angeordne- sttóßt. Was würde die Folge cines Amnestiegeseßes fein, das die Be- ten Wahlen, wegen Ab - und Einseßung von Gemeinde Beamten ; griffe von Recht und Unrecht verwirrte, eines Gesetzes, das, aus den | 5) die Untersuchungen wegen Uebernahme von Gemeindeämtern in Händen der drei Faktoren hervorgegangen , mit einer scheinbaren Folge der von der revolutionairen Gewalt angeordneten Wahlen, Versöhnung das Rechtsbewußtsein des Volkes zu Grund richtete! | so wie wegen Ausübung der mit diesen Aemtern verbundenen Ver (Bravo.) von Hermann (Schluß! Schluß!) giebt eine kurze fakti richtungen; 6) die Untersuchungen wegen Uebernahme der von der {he Berichtigung, worin er sich dem Vorredner nähert. Die Dis=- | revolutionairen Gewalt oder von den Or derselben übertra-
R. rganen fussion wird geschlossen. Referent und Minister verzichten aufs genen Verrichtungen in Ansehung derjenigen Personen, welche nicht Wort. Die Kammer beschließt mit allen gegen 3 Stimmen (von
die Stelle eines Civil - oder Militair-Kommissairs bekleidet haben. Lassaulx, Sepp, Domkapitular Schmid), an den gefaßten Beschlü Artikel 11, Von der im Artikel L. ertheilten Amnestie sind ausge= sen festzuhalten. Die Kammer wird bis 3 Uhr vertagt, um die | {lossen: 1) Diejenigen, welche durch eine unter Artikel 1. fallende Rückantwort der Kammer der Reichsräthe entgegen zu nehmen. Die | Handlung oder bei Gelegenheit derselben zugleih eine Verleßung Sibung schließt um 1 Uhr. der Person oder des Eigenthums begangen haben; 2) Militair-
Die Kammer der Reichsräthe nahm um 2% Uhr ihre Sißung wie=- | personen, welche nicht in dem am 16. Juni d. J. ertheil- der auf, Den Berathungs-Gegenstand bildet die Rückäußerung der | ten Generalpardon begriffen sind. Artifel T, Wegen nah- Kammer der Abgeordneten auf den heute Vormittag gefaßten Be folgender Handlungen soll keine Untersuchung eröffnet oder {luß der Kammer der Reichsräthe über die Ziffer 3 des Artikel 5.
fortgeseßt werden : 1) Wegen Ableistung des Eides auf die von Vor Eröffnung der Diskussion ergreift Prinz Luitpold das | der deutschen National - Versammlung beschlossene Verfassung z Wort: Jch spreche in meinem und ;
gewiß im Namen der Mehrheit | 2) wegen Unterwerfung unter die sogenannte provisorische Regie dieser Kammer dem Freiherrn von Zu-Rhein Dank und Anerken- | rung; 3) wegen Theilnahme an den Berathungen und Beschlüssen nung aus, daß er auf die vorhin gegen ihn ergangenen so heftigen
des nach Stuttgart übersiedelten Theils der deutschen National Angriffe eine so würdige Mäßigung bewies, und gebe mich zugleich | Versammlung. Auf die Theilnahme an der sogenannten Reichsre- der Hoffnung hin, daß dieser so leidige Vorfall der lebte in dieser | gentschaft findet diese Bestimmung keine Anwendung. 1, Jn An Kammer sein werde. schung der Landestheile diesseits des Rheines. Art. 1V, Die nah Der Referent erstattet nun Vortrag und bemerkt, daß der | dem oberstrichterlichen Plenarbeschlusse vom 14. Juli d. J. von dem Justiz-Minister so eben in der Ausschußsibung eine Erklärung abge Kreis - und Stadtgerichte Augsburg zu führenden Untersuchungen geben habe, die er ihy zu wiederholen bitte, Der Justiz-Mi- | werden, insofern die betreffenden Verbrehen und Vergehen vor nister: Jch habe bereits erklärt, baß die Regierung, falls beide | dem 10. September d. J. verübt worden sind, niedergeschlagen. Art. Kammern mit Annahme der Modification derzKammer der Abge- | V, Jn der durch Art. IV. ertheilten Amnestie sind nicht begriffen: ordneten zu Ziffer 3 Art. 5 einen Gesammtbeschluß zu Stande | 1) die Anstifter und Vorstände einer als Staatsverrath ersten und bringen würden, keinen Grund zur Nichtsanction des Gesebßes darin zweiten Grades (Art. 300 und 302, Theil 1. des Strafgeselbuches von finden würde. Jh wiederhole diese Erklärung unter der Bemerkung, | 1813) strafbaren Verschwörung oder Verbindung ; 2) diejenigen, welche daß das Gesammt - Ministerium unter den gegebenen Verhältnissen | mündlih in einer öffentlich versammelten Volksmenge oder dur eine Vereinigung beider Kammern über diesen Punkt höch wün Verbreitung \chriftliher, gedruckter oder ungedruckter Aufsäße aufge- \henswerth findet. Zu diesem Behufe stelle ih unter Bezugnahme | fordert haben, die bestehende Staatsverfassung durch gewaltsame auf §. 95 der Geschäftsordnung eine Modification. (Der Minister | Revolution zu ändern, oder durch Aufruhr, Vershwörung oder bringt nun der Beshluß der Kammer der Abgeordneten als Modi Verständniß mit Auswärtigen einen Theil des Staates vom Gan- fication ein.) Der Referent fährt hierauf fort: Nach dem alle= | zen loszureißen. Dagegen sollen diejenigen von der Amnestie nit girten Paragraph der Geschäftsordnung steht es dem Minister zu, | ausgeschlossen sein, welche zur Ein=- und Durführutg der zu Franf- noch nah ges{chlo}enen Debatten Modificationen einzubringen. Da | furt beschlossenen deutschen Reichsverfassung auf anderent Wege als nun der Ausdruck „wünschenswerth“ in der politishen Sprache
¡h oder s{riftlich aufgefor- nichts Anderes heißt, als; höhere Staatsgründe erfordern die An
um Festhalten daran handle es sich hier, und da müsse man ohne Rücksicht, was Andere thun, seinen Weg verfolgen. Das Maß der Gnade sei niht unumschränkt zu gewähren, und er sei erst weiter gegangen, als das Ministerium das Maß der Königlichen Gnade selbst ausdehnte. Er müsse noch einmal auf die Sachlage selbst zurückkommen, Die Verhältnisse in der Pfalz seien andere gewesen, als diesseits; es hätten auch dort andere Motive obgewaltet. Dort habe der Terrorismus geherrscht, der manchen sonst ehrenwerthen Mann hinriß und seine Treue erschütterte. Der Terrorismus sei für die Pfalz deshalb ein Milderungsgrund, wenn man denn doch von Milderung spreche, Jm diesseitigen Bayern habe fein Terro- rismus geherrs{t, sondern das böse Prinzip habe obgewaltet, hier sei die Regierung noch fähig gewesen, ihre Kraft geltend zu macheèn, was ihr in der Pfalz unmöglich war. Man lasse demnach über fragliche Fálle die Rechtspflege walten und dann um Gnade flehen, wenn das Urtheil gefällt ist. von Arnold: Er habe nie von einer Handelschaft ge- \sprochen, sondern von der Klugheit. Das Land verlange endlich Beschleunigung der Sache, jede Minute sei verloren und foste dem Lande Hunderte, Wenn man nicht mild scin wolle, \v sei man doch klug! von Loßbbecck: Es scheine ihm unbegreiflih, wie Frei- herr von Zu-Rhein von Handelschaft und Aufgeben von Prinzipien sprehen könne. Er erinnere ihn an das Vorparlament, wo er (Zu-Rhein) für den Soironschen Antrag gestimmt. Der Redner wendet sich in leidenschaftlicher Aufregung gegen den Freiherrn von Zu Rhein: Ja, mein Herr, Sie, Freiherr von Zu-Rhein, waren es, der, als es galt, die Souveränetät zu wahren , dieselbe im
Politik sei Konsequenz nuiht immer möglich und räthlich, Der Hinblick auf die Wirkung, die entstehen würde, wenn die K. d. R. gleichfalls an ihren Beschlüssen festhielte, halte ihn ab, den gemein samen Weg mit denen zu gehen, Die unbedingtes Festhalten wollen und deshalb das Geseh gefährden. Es würden vielleicht 4 — 6 mehr frei; solle man deshalb die Befreiung von Hunderten in Frage stellen? Durch Fallenlassen der Modification werde keine Aufre- gung entstehen, wohl aber durch das Nichtzustandekommen des gan zen Geseßes, und bitterer Tadel werde beide Kammern treffen. Lerchenfeld: Nicht das Gefühl der Entrüstung und nicht die Rücksicht der Zweckmäßigkeit darf uns leiten, sondern das Gefühl der Gerechtigkeit; um ihretwillen dürfen wir nicht einem Beschlusse beistimmén, der gegen die ersten Prinzipien der Gerechtigkeit ver
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De Prinzip vergab; und nun, wo es sich um ganz unwesentliche Fragen handelt, wo Abwägung Noth thut, nun sprechen Sie vom Aufgeben von Prinzipien, die sie, selbst bei höhern Fragen, der Klugheit ge- opsert haben. Der Präsident unterbricht den Redner und mahnt ihn, sih mäßiger auszudrücken, auch zum Berathungsgegenstand Uberzugehen. Der Ausdru, daß wir mit
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Freiherr von Lobßbeck: L Prinzipien Handelschaft trieben, hat mich zur Leidenschaft hingerissen gegen den Mann, der im Momente des Sturms recht wohl seine Prin= zipien abzuwägen verstand. Freiherr von Zu-Rhein: Ich ehre jede Ueberzeugung, allein ich verlange, daß man auch mir die mei- nige lasse. Der Referent verharrt bei seiner Meinung und erklärt, daß er cher seine Reichsrathswürde niederlegen, als seiner Ueberzeugung entsagen würde, Diese Kammer habe reiflih geprüft, und was sie beschlossen, sei das Ergebniß ihrer Ueberzeugung. Der Finanz-Mini!ster erklärt, daß im diesseitigen Bayern keine allgemeine Amnestie aus Annahme der vorliegenden Fassung her- A würde, Der zweite Präsident hege zu große Besorgniß; N er Hall einer allgemeinen Amnestie gegeben wäre, sd würde (e egierung, auch wenn beide Kammern darüber einig wären, den noch die Zustimmung versagen und den Entwurf fallen lassen. Dies sei aber nit der Fall, es würden höchstens ein Advokat und zwei Schullehrer mehr frei , gewiß wisse er dies niht, möglih sei esz ns Abn Pas M4 sich getrost über diesen Punkt einigen, Bei ihrem vorigen Bes Sue A die Kammer mit 24 Stimmen auf ie Sihung {ließt hierau 19 Der Bof ix
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