1849 / 356 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nung an die Länder-Chefs von Prag, Brünn, Linz, Graß, Laibach, Klagenfurt und Triest erlassen, worin die Streitigkeiten zwischen den geweseneu Herrschaften und ihren ehemaligen Unterthanen, den Zehentherren und Zehentholden, so wie den Urbarherren und Urbar= holden, der Amtswirksamkeit der politischen Behörden vollends be= nommen und, insofern sie niht zum Wirkungskreise der Grund- Entlastungs-Konummissionen gehören, ganz der Entscheidung der Civil- gerihte zugewiesen wurden, „Was nun zuerst den Länder-Umfang anbelangt“, sagt in Bezug hierauf der Wanderer, „innerhalb welchem diese Verordnung vom 1. Dezember an gelten soll, so ist es sehr begreiflich, daß dieselbe für die ungarisch=-kroatisch-slavoni= {hen und die italienischen Länder der Monarchie niht kundgemacht wurde, weil in ersteren das Chaos der Grundeigenthums =- Verhält- nisse erst cinigermaßen gesichtet und ordentliche Gerichte erst einge- sezt werden müssen, und weil in leßteren die aus dem Feudalismus herrührenden Leistungen {hon lange niht mehr bestehen. Allein warum unter den Länderchefs, an welche jene Verordnung erging, nit au die von Niederösterreich und Galizien erscheinen, is uns unerklärlih. Warum fand man jene Verordnung für unanwendbar in diesen Kronländern? Besteht vielleicht z. B. zwischen Niederöster

reich und Oberösterreich ein so großer Unterschied in den über die Unterthans- und Zehentlasten bestehenden Geseßen und Gewohnhei- ten, wie zwishen den deutschen und ungarischen Ländern der Mo

narchie? Wurde doch das sogenannte Ablösungs-Patent vom i, März 1849 für alle am Reichstag vertreten gewesenen Länder, mit Aus=- nahme von Dalmatien, erlassen. Diese Länder sind daher begreif= licherweise nicht zum Theil von der Anwendung eines Geseßes aus=- zunehmen, welches guf die Durchführung der gegenseitigen An- prüche zwischen Berechtigten und Verpflichteten, insofern sie nicht vor den Grundentlastungs - Kommissionen anhäugig gemacht wer= den fönnen, einen so entscheidenden Einfluß hat, wie das Geseß vom 1. Dezember, Jn Beziehung auf Tyrol mag der Umstand für das Ministerium maßgebend gewesen sein, daß der Unterthans Verband hier schon vor dem März niht mehr bestand. Am unbegreiflihsten is jedenfalls, daß Niederösterreich von der Wirksamkeit jener Verordnung ausgenommen sein soll. Gehen wir auf den Inhalt derselben ein, so erscheint uns die Bestim-= mung des §. 7 bedenklich, zufolge dessen Klagen und Cxecutionsge- suche, die auf Grundlage dieser Verordnung „angestrengt“ werden, falls ehemalige Unterthanen von ihren ehemaligen Herrschaftsbe

sißern belangt werden und die Ausübung des Richteramtes dem gewesenen Patrimonialbeamten des Klägers zustände, bei dem nächsten unbefangenen Gerichte anzubringen sind. Wird nämlid was immer für ein vormals herrschaftliches Gericht zur Entschei

dung einer solhen Sache delegirt, so ist es doch niemals ganz un

befangen, denn heute mir, morgen dir! Warum ordnet denn der 8 an Daß in Slreitigketten solwev Art, welwe bet den politischen Behörden bereits anhängig sind, dieselben die Ver handlungen an die betreffenden landesfürstlichen Behörden erster Jn stanz zu leiten haben? Entweder hätte man, was jedenfalls vorzuziehen gewesen wäre, die Wirksamkeit jener Verordnung erst mit dem Zeit- punkte des Inslebentretens der neuen Gerichte beginnen lassen sol- len, oder man mußte, wenn man konsequent sein wollte, auch die erst anhängig zu machenden Klagen in Betreff von Unterthans und Zehentschuldigkeiten an die jeßt bestehenden landesfürstlichen Gerichte weisen, Ein großer Nachtheil erwächst auch für die ehe

maligen Unterthanen dadurch, daß sie jeßt in Prozessen, welche sich auf das Unterthansverhältniß beziehen, die Segnungen des Stempel- und Taxgesetzes zu genießen haben, während bisher alle in Gemäßheit des Unterthanspatentes gepflogenen Verhandlungen stempelfrei wa- ren. Dazu kömmt noch der Mangel an Advokaten auf dem Lande, so daß diejenigen, die eines Nechtsfreundes bedürfen, große Kosten für die Reise aufzuwenden haben, weil die meisten gezwungen sind, einen Advokaten in der Landes - Hauptstadt oder an anderen weit entlegenen Orten aufzusuchen, und kleinere Forderungen gar nicht realisirt werden können, weil die Gerichtskosten leiht die ganze Forderung übersteigen. Wie kömmt es denn, daß den Kammer

Prokuraturen (Fiskal-Aemtern), denen bisher nach dem Gesetze die Vertretung der Unterthanen gegen ihre Herrschaften oblag, denen man sie aber hon mit Ministerial - Erlaß vom 26. Januar 1 849 abnalm, erst neuerlich der Auftrag ertheilt wurde, den Parteien, welche über Unterthans-, Zehent- und Urbarial-Streitigkeiten Auf

klärung wünschen, dieselben anstandslos, schnell und umfassend zu ertheilen, daß man also höheren Orts die Nothwendigkeit aner- fannt, daß dem Pubikum von Gesebverständigen Auskünfte ertheilt werden, für die Kreirung von Advokatenstellen auf dem Lande aber noch immer nichts geschieht und die provisorische Advokatenordnung noch immer blos auf dem Papiere steht? Die Kammerprokuraturen dürfen die chemaligen Unterthanen nicht mehr vertreten, diese müssen sich daher an Advokaten wenden z und doch genügt die jeßt beste- hende Anzahl von Advokaten dem Bedürfnisse des Publikums, ins- besondere auf dem Lande, nicht im Entferntesten. Schließlich fragt es sich, welche Geseße die Basis der Entscheidung für die Civilge- rihte in Unterthans- und Zehent- Angelegenheiten bilden. Etwa die zahllosen, häufig sich widersprechenden, politischen Berordnun gen, die kaum Einem Gerichtsbeamten im ganzen Umfange be= annt sind?“

Die Stellung der Parteien in Ungarn wird im Lloyd folgen- dermaßen geschildert: „Es giebt eigentlih vier Parteien im Lande, gebildet aus den Ueberresten der früheren zwei Parteien, die aber durch die Revolution und die darauf folgenden Verhältnisse so un= ter einander geworfen und vermengt wurden, daß die Bezeichnung „vormärzlicher oder Alikonservativer“ und „vormärzliher Oppo- sition8mann““ für ihre jeßige Stellung kein charafkteristisches Krite= rium abzugeben im Stande ist. Wir unterscheiden, wie gesagt, vier neue Parteien, und zwar: 1) Die äußerste Rechte, oder wir möchten sie die ungarishe Fronte nennen, bo stehend aus jener Fraction der altkonservativen Partei, die nihts gelernt und nichts vergessen hat, die sich in die neuen Verhältnisse nicht zu s{icken versteht und daher die Restauration des vormärzlihen Zustandes wünscht, indem sie zugleich die Charte vom 4. März für unausführbar erklärt. 2) Die Partei der Centralisten und Unionisten, die den neuen Verhältnissen ihrerseits Rechnung tragen wollen und die Charte vom 4. März in ihrem ganzen Um- sange sür ausführbar und möglich halten und dazu auch bereitwilligst Die Hânde bieten, aber, eben um den vorgeseßten Zweck zu erreichen, vor Uebertreibungen warnen und Garantieen für die Aufrechthaltung der gegenwärtigen Integrität des Landes und der ungarischen Nationalität fordern. Sie \{ließen sich also aufrichtig und bereitwillig, aber, nicht unbedingt der Regierung an. Jene dagegen, welche unbedingt und jederzeit sich der Regierung an- schließen, bilden 3) die dritte Partei oder die quand même ministe- rielle Partei. Wir wollen ihrer Chrenhaftigkeit niht zu nahe treten, wir wissen und sind überzeugt, daß Viele, ja die Mehrzahl dieser Partei aus Ueberzeugung, aus nationalen oder sonstigen ehrenwerthen Gründen * ihr angehört, glauben aber doch bemerken zu müssen, daß es in Ungarn eine nicht wenig zahlreiche Klasse von Leuten giebt, die aus Aemtersucht jedweder und eben deswegen eigentlih keiner Regierung angehört, und auf die ver lateinische Spruch: Donec eris felix, volle Anwendung findet, Bor ihnen und

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ihren Rathschlägen möchten wir gewarnt wissen, denn wir lieben auch in dem Freunde die Mäßigung und Unparteilichkeit. Endlih 4) die linke oder die radikale Partei, die eine Restauration des nah=- máärzlihen Zustandes, wenn auch ohne Kossuth und Revolution, für möglich hält, und zu den heißesten ihrer Wünsche zählt. Auch sie sucht also außerhalb der bestehenden Verhältnisse ihre Zukunft, auch sie hält die Charte vom 4. Márz für unausführbar und un- möglich, und eben diese Berührungspunkte näherten sie in der leßteren Zeit der obgedachten ersten Partei, so daß, wenn niht perfönli6e Verhältnisse und Antipathieen vielleicht ent- gegenwirken, sogar eine Coalition dieser beiden Parteien in der nächsten Zukunft nicht zu den Unmöglichkeiten gehört. Aber wir wagen es zu sagen, die Coalition würde nicht lange dauern, und die Fronte würde dabei höchst wahrscheinli die Rolle der Dü- pirten spielen, die, als Mauerbrecher zur Bresche gebraucht, dann aber ihres Lohnes und ihrer Hoffnungen sih beraubt sehen würden, weil sie gar wenig Anhang und noh weniger Popularität im Lande besiben, So die Stellung der Parteien in Ungarn.“

Ein Reisender schreibt dem Lloyd über das der ungarischen Emigration angewiesene Exil: „Schumla liegt in Bulgarien in dem Winkel eines Thales, welches von zwei Reihen niederer Berge ge bildet wird, an deren Seite sich amphitheaterartig Gärten und Pflan zungen bis zu den Gipfeln ziehen, welche die Stadt überragen und

ie reizendste Fernsiht gewähren. Ungefähr zehn Meilen von der Donau, vierzig von Konstantinopel entfernt, ist Schumla der Schlüs- sel des Gebirges , welches die Ebenen Bulgariens gegen Rumelien begränzt, cine große und volkreiche Stadt mit beiläufig 60,000 Ein- wohnern. Sie besteht aus zwei Abtheilungen : der türkischen und der christlih-bulgarischen. Die erstere bildet den oberen Theil der Stadt und zählt viele Moscheen, deren Dome und Minarets mit glänzendenZinnplat- ten bedeckt sind, so daß man- beim Sonnenschein die Stadt kaum anse hen kann. Abgefondert von diesem oberen Theile der Stadt ist der untere, „Warisch““ genannt, von weit kleinerem Umfange. In dic sem sind ungefähr 300 Häuser, die von Juden, Griechen und Ar meniern bewohnt werden. Jede dieser drei Nationen hat ein beson- deres Gebäude zur Kirche. Als militairischer Punkt ist Schumla für das türkische Reich von höchster Wichtigkeit. Seine Fortifica- tionen bestehen aus Erdbollwerken, die stellenweise durch starke Wart thürme flankfirt sind, und dehnen sich drei englische Meilen in die Länge, eine in die Breite über einen sehr durchshnittenen Boden aus. Den Russen ist aus den Türkenkriegen Shumla?s Troß noch immer lebhaft im Gedächtnisse. Die christlichen Einwohner Schumla?sleben ein-

fach, sind freundlich, wohlwollend und bilden dadurch einen Gegen sat zu den brutalen Türken, unter die sie gemischt sind. Jn den Straßen begegnet man häufig Gruppen von beiden, immer streng getrennt, obwohl mit denselben Verrichtungen beschäftigt. Die Tür- ken sind an Turban, Säbel, Pistolen und Yatagans zu erkennen, noch mehr an dem wilden Ausdruck, dem herrischen Wesen und der sorglosen “lrt von Verachtung, die mit Widerwillen erfüllt, Nie gehen sie einem Christen aus dem Wege. Die Bulgaren tragen Müßen von Schaffellen, Jacken von ungefärbtem Tuch, weiße Tuch- strümpfe uud Sandalen, aber nie Vertheidigungswaffen, Weder Türken noch Bulgaren symyathisiren mit den Emigranten; nur den Polen is es gelungen, der Sprachähnlichkeit wegen, einige Bulgarenstämme für sich zu gewinnen. Dem chrift lichen Theile der Emigration wurde der Grottenberg zum Aufenthalte angewiesen, während die Renegaten sich in Jbrahims Straza befinden. Kossuth erließ bei seiner Ankunft in Schumla ein Dankschreiben an die Türken, in welchem er denselben in gewohnter Weise für die wirksame Hülse dankt, welche sie seinen Landsleuten angedeihen ließen. Dessenungeachtet ist es gewiß, daß es für eincn christlichen Emigranten gewagt wäre, sih dem Hause eines Türken zu nähern, um von demselben etwas zu erlangen. Eine kleine Handpresse, welche Kossuth zur Erzeugung von Proclamationen mit sich führte, ließ der Kadi von Schumla mit Beschlag belegen. Der Verkehr mit der Emigration is in jeder Beziehung sehr erschwert. Kossuth erschien in der Stadt ein einzigesmal und wurde von der Bevölkerung theil= tahmlos empfangen. Er trägt ungarisches National - Kostüm von \chwarzer Farbe. Die Garnison Schumla?s isst seit der Anwesen heit der Emigration bedeutend verstärkt worden.“

Die Oesterreichische Correspondenz sagt: „Bei der be vorstehenden Reform unseres Zolltarifs dürfte die Zollbemessung, welcher jeßt ganz verschiedene Einheiten, bald das innere, bald das ¿ußere Sporco-Gewicht in Centnern, Pfunden, Marken oder Lothen ausgedrückt, bald die Stückzahl, bald die Gulden des erklärten Werthes zu Grunde liegen, möglichst in dieser Hinsicht vereinfacht werden. Da der ganz gleichmäßige Gewichkzoll, wiewohl durch zahlreiche praktische Vorzüge empfohlen, auf Manufakturen gelegt, der Natur der Sache nach gerade bei wohlfeilen Waaren eine Art von Monopol bewirkt, so stellt sih ale das zweckmäßigste Aus funftsmittel eine Abstufung der Gewichts - Zollsätße dar, wobei die Fabrikate selbst ciner Gattung nach ihrem Arbeitswerthe thunlichst in verschiedene Klassen eingetheilt werden sollen.“

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten hat Sr. Majestät dem Kaiser den Vortrag in Betreff der Organisirung des Rechnungs-Departements eingereiht, welches in Folge Kaiserl. Entschließung vom 13ten v. M. errichtet wurde. Dasselbe wird zu sammengescht aus den bisherigen Geschäftsaufgaben und Arbeits- kráften der hon vorhandenen Rechnungsabtheilungen für den Bau und Betrieb der Staats-Eisenbahnen mit Einbeziehung der Rech nungsgeschäfte für die Straßen-, Wasser- und Hochbauten für den Telegraphendienst und für die Zusammenstellung der Handels- Uebersichteu mit Einrechnung der für die Rechnungsgeschäfste der Direction der administrativen Statistik ebenfalls schon vorhan- denen Beamten. Es wird vervollständigt durch die Errichtung einer neuen Abtheilung für die, das Ministerium selbst unmit telbar berührenden, in keine der anderen Abtheilungen gehörigen Rechnungsgeschäfte und Hülfsarbeiten und mit dem zu ihrer Be= sorgung erforderlihen Personale. Dieses Rechnungsdepartement wird, der verschiedenen Geschäftsaufgaben gemäß, aus vier Abthei- lungen bestehen: Die erste Abtheilung wird der Generaldirection für öffentliche Bauten, d. i. für Eisenbahn -, Straßen -, Wasser und Hochbauten, und die zweite der Generaldirection für die Com- municationen, d. i. für die Brief- und Fahrpost-Anstalten, für den Eisenbahnbetrieb und für den Telegraphendienst beigegeben. Die dritte Abtheilung bildet vas Hülfsorgan des Ministers und der Ministerial- Departements, und besorgt alle jene Rechnungsgeschäfte, welche keiner der anderen Abtheilungen zugewiesen sind. Die vterte Abtheilung umfaßt jene Individuen der Direction der administrativen Statistik, bei deren Wahl die praktische Ausbildung im Rechnungs- uud Kon- trolsfache cin unerláßliches Bedingniß bildet. Eine Beilage zu diesem Vortrage. welche nicht zur Veröffentlichung gelangt ist, ent- hält den Nachweis über den Personalbedarf und den dadurch be- dingten Kostenaufwand. Hierauf erfolgte E Bescheid : „Ih genehmige die vorliegenden Anträge éêines Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, sammt dem für das Rechnungs-Departement seines Ministeriums beantragten Perfonal= Statuts. Wien, am 20. Dezember. Franz Joseh.

__ Von Seiten der Landeschefs ist die Erinnerung ergangen, daß | die wegen Beleidigung der Wachen bestehenden Strafvorschriften

bei den jeßt bestehenden Stadt - und Dorfwachen volle Anwendung finden. S

Die sämmtlichen Redactions-Lokalitäten der Presse wurden von Seiten der K. K. Stadtkommandantur gesperrt und mit Sie- gel belegt.

Prag soll im Januar seine Gemeinde-Ordnung erhalten. Nach vielseitigen Gerüchten wird auch das Nationalgarde-Geseß mit Be- ginn des neuen Jahres erwartet.

In Hermannstadt tritt der Sachsen--Landtag (Nations-Univer= sität) bereits zusammen. |

Jn Arad wurden neuerdings 21 Kriegsurtheile gefällt, die auf Tod lautenden aber in Festungsstrafe umgewandelt.

Der französishe Gesandte, Herr von Beaumont, ist am 20sten d. von hier nach Olmüyß gereist.

Aus Siebenbürgen meldet man, daß die Rinderpest daselbst neuestens solchen Umfang gewonnen habe, daß von 14,425 von der Seuche befallenen Rindern 7501 Stü derselben erlagen.

Bayern. München, 22. Dez. (Nürnb. Korr.) Die Kommission für die Berathung des neuen Verfassungs-Entwurfs ist bis zum siebenten Abschnitt gelangt. Die Vorlage des Entwurfs an die Kammern dürfte gegen Ostern stattfinden. Unmittelbar nach den Weihnachtsferien wird das Ministerium eine große Anzahl Ge \eß-Entwürfe, darunter einen über das Strafverfahren, der zweiten Kammer vorlegen. Den ersten umfassenden Berathungsgegenstand der Kammer wird das Gesetz über das Vereins- und Versammlungs ret bilden. Hierauf wird das Preßgeseß folgen.

Der Nürnb. Korr. sagt, der in Würzburg verstorbene Oberst Lieutenant von der Tann fei der zweite Kommandant der Festung Marienberg und nicht mit dem aus dem Kriege in Schleswig Holstein rühmlichst bekannten Führer von der Tann zu verwechseln.

Münden 23 Di, (L 3) Ein heute eriGienenes Mo gierungsblatt enthält eine Bekanntmachung, die Heeresergänzung für das Jahr 1850 aus den Konskribirten der Altersklasse 1828 betreffend, und bestimmt die wirkliche Aushebung, früher als sonst, auf die Zeit vom 14. Febr. bis zum 9. März k. Fh

Das Amnestiegesel, welches wir bereits in der gestrigen Num mer des Staats-Anzeigers mitgetheilt haben, ist nun auch mik der Königlichen Bestätigung und zwar unter dem 22. Dezember mit einigen unwesentlichen Abänderungen zur &ffentlichen Kenntniß gebracht worden. N

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Hannover. Hannover, 23. Dez. (Hannov. Ztg.) Ak tenstücke zur deutschen Frage *): :

Ueber den Gang der Verhandlungen mit dem übrigen Deutsch land nah Abschluß des Bündnisses vom 26, Mai heißt es in der Denfschrift :

Nachdem der Vertrag abgeschlossen, die Note vom 28. Mai abgelassen, die Denkschrift vom 11, Juni publizirt war, blieb die Unterhandlung mit dem übrigen Deutschland die Sache Preußens. Diese Unterhandlung hatte drei verschiedene Richtungen. Cs mußte

1) das Verhältniß zu Oesterreich klar gemacht,

9) die \chlicßliche Erklärung Bayerns beschafft 11

3) der Beitritt der bei der ursprünglichen Verhandlung nicht be-

theiligten Staaten gefördert werden. Zu diesen drei Punkten kam denn noch e e Festseßung des Verhältnisses zur provisorischen Central- walt ; T und die Unterhandlungen über diesen Punkt sind theils selbstständig mit dem Erzherzog Reichsverweser geführt, theils haben sie sih durch Die Unterhandlungen mit Oesterreich, mit Bayern und über | den dánischen Krieg durchgezogen. Die Art und Weise aber, wie diese Unterhandlungen Lon Preußen geführt sind, hat einen großen Einfluß auf die Entwickelung des Bündnisses gehabt; Hannover und Sachjen sind dabei nicht betheiligt, vielmehr is schr Vieles gegen ihren ausdrücklich erklärten Willen geschehen. Was zuerst die Unterhandlungen mit?Oesterreich und Bayern angeht, so hat hicr das Verhältniß zur provisorischen Centralge- walt wesentlich eingewirkt. Von Oesterreich war nach seiner Erklä- rung vom 16. Mai darauf gedrungen, eine andere Form an die Stelle derjenigen zu seßen, welche in der Einrichtung des Reichs- verwesers noch bestand, aber unicht mehr die nöthige Kraft hatte. Preußen hatte in dem Erlasse vom 25. Mai evflart, vg der deutshe Bund, obgleich faktisch und rechtlich fortbestehend, eines Organs ermangelt und für die nächste Zeit noch ermangeln muß.

hatte sodann grundsäßlich richtig angenommen : Eine neue Centralleitung des Bundes kann nur durch die ge meinsame Anerkennung von Seiten aller zu diesem Bunde gehö- rigen deutschen Regierungen geschaffen werden,

und hatte, da diese für jeut unmöglich sei, die Vereinigung ecin-

zelner (den Bund vom 206. Mai) zu Herstellung der Ordnung für

das einzige Mittel erklärt. Ein solches Bündniß, hieß es, wird weder den Rechten noch den Pflichten der Mitglieder des deutschen Bundes Eintrag thun, noch der zukünftigen Gestaltung der Teutschen Verhältnisse in anderer Weise präjsudiziren, als in soweit die Theilnehmer dieser vorläufigen Verbindung sich schon jetzt freiwillig über die Grundzüge der Verfassung einigen, welche sie ‘den übrigen Regierungen gemeinsam zur freien Erklärung über ihren Beitritt vorlegen wollen z

und von Oesterreich wurde verlangt:

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daß es der Bildung eines jolchen Bündnisses und der Leitung desselben durch Preußen nicht entgegen E S

Das hätte gewiß sehr unverfänglih seinen müssen, wenn nit (wie dies oben ausgehoben ist) gleichzeitig in demselben Er sasse in dem vorhergehenden, von der Verfassungs - Angelegenheit handelnden Abschnitte die Jdee des engeren Bundesstaates in einem viel \{árferen Sinne hingestellt wäre; in einem Sinne, der namen! li über die am 25. Mai schon im Wesentlichen verabredeten und allerseits gebilligten Aktenstücke sehr erheblich hinausging. Diesem Umstande mag es zugeschrieben werden, daß die Unterhandlung ï6i nen Fortgang hatte. Die späteren Verhandlungen lassen dies nicht bezweifeln. E :

Es war hier die Ansicht aufgestellt, daß die provisorische Een tralgewalt kein Organ des Bundes mehr sei. Dieser Ansicht wurde von Bayern, Sachsen und Hannover bei jeder sich darbietenden Ge legenheit entgegengetreten; es wurde auf das dringendste davon ab gemahnt; es wurde der unauflöslihe Widerspruch dieser Be- hauptung gegen den faktischen Zustand, da der Reichsverwe|er noch über einen Thcil der Reichstruppen verfügte und Preußen selbst demselben die Verwaltung der Reichsfestungen annoch zuge stand, geltend gemacht. Mehrmals durste man hoffen, die Ueber zeugung von der Unrichtigkeit des Saßes zur Anerkennung gebracht zu habenz aber immer aufs Neue kam man darauf zurück. Dieser Saß hat vieles Uebel über Deutschland gebraht. Daß Oesterrei denselben eben so wenig implicite anerkennen werde, als es den

*) Der Schluß des im gestrigen Blatte des Pr, Staats-Anz. ab- gehrochenen Artikels befindet sich in der Beilage,

engeren Bundesstaat ohne Festseßung des eigenen Verhältnisses au- torisiren wollte, lag am Tage. i i A

Im höchsten Grade zu bedauern aber is es, wenn Königlich preußiscerseits auch jeßt noch der ganz unrichtige Sab :

Als Preußen dies Bündniß vom 26. Mai \{loß, war sowohl die

Bundesversammlung als auch die Wirtsamkeit der Centralgewalt

erloschen, an die Spitze der Deduction gestellt wird.

Die Verhandlungen mit Bayern verwickelten sich über die in der Pfalz zu leistende Hülfe, Wurde au der anfangs, namentlich in der Konferenz vom 20sten und ter Note vom 21. Mai preu- ßischerseits aufgestellte Saß:

daß man keinem Staate Hülfe leisten werde, der sich niht dem

Bündniß anschließe, j bald zurückgezogen, da der Widerspruch gegen die anerkannten Bundespflichten zu klar hervorleuchtete, so blieb hier doch eine Quelle von Mißstimmung und Mißtrauen, welche zu verstopfen Sachsen und Hannover nicht gelang. Auch hier wirkte die Weige- rung Preußens, einer von der provisorischen Centralgewalt ausge- henden Requisition Folge zu geben und das Verlangen direkter Requisition cin. Als der Königlich bayerische Minister von der Pfordten gegen Ende Juni in Berlin erschien, um theils wegen der Einrichtung einer provisorishen Centralgewalt in Gemeinschaft mit Oesterreich, theils wegen definitiver Erledigung der Verfas- sungssache zu unterhandeln, war Preußens eigener Wunsch auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet; aber dennoch scheiterte die erste Unterhandlung an dem erneuerten Verlangen, daß Oesterreich vorab die Befugniß Preußens zur Bildung des engeren Bundesstaates anerkenne. Ueber die zweite Unterhandlung is im Verwaltungsratk neuerdings am 17, Oktober eine Relation ‘gegeben, ? i

Von Hannover war der Ministerial=Vorstand Stüve abermals nach Berlin gesandt, um diese Unterhandlungen zu fördern. Der Moment schicn um so günstiger, als auch eine \chsische Proposition iber die Verständigung mit Oesterreich gleichzeitig vorgelegt wurde. Allein Preußen vermied eine Theilnahme Hannovers und Sachsens an den Verhandlungen, obgleich solche sowohl von Oesterreich als auch von Bayern gewünscht wurde, und die Unterhandlung wurde bald abgebrochen. Am 3. Juli erklärte Preußen, die ihm gemach- ten Propositionen an den Verwaltungs-Rath gelangen lassen zu wol len, und der Minister von der Pfordten verließ Berlin. Dem Ver-= waltungs-Rathe aber wurden nach mehrfachen dringenden mündli- chen Erinnerungen des sächsischen und hannoverschen Bevollmäch= tigten ers am 10, Juli einige sehr oberflächliche und als höchst vertraulih bezeichnete mündliche Mittheilungen gemacht, die man später vervollständigte. Diese betrafen aber nur die Frage über die provisorische Centralgewalt, Ueber Bayerns Stellung zur Ver- fassungsfrage und zum Vünduiß sollten nach den damaligen Ver sicherungen nur Privatbesprechangen , keine Verhandlungen stattge- [unden haben, bis dann am 17, Oktober die oberwähnte Relation erfolgte. /

Gleichzeitig hatte auch der Königlich ächsische Bevollmächtigte im Verwaltungsrathe auf Autorisation seiner Regierung einen Ver such gemacht, das Verhältniß Oesterreichs zu dem Bündnisse felbst auf die Basis des ursprünglich preußischen Unionsplanes hin zu ordnen, Hannover hatte auch diesen Versuch unterstüßt. Allein bei der Verhandlung im Verwaltungsrathe am 24. Juli legte es sih nur zu deutlich an den Tag, daß Preußen entschieden cine solche Verhandlung nicht wollte; und deshalb sogar die Kompetenz des des Verwaltungsrathes zu Behandlung dieses Gegenstandes in Gemeinschaft mit dem damals allein noch eingetretenen Baden be- ]tritt. Die Verhandlung hatte also nur den Erfolg, daß Sachsen und Hannover noch einmal die Grundsätze, von denen sie ausgin gen, und die Zwecke, nach denen sie unabänderlich strebten, zu be- urfunden im Stande waren. Die Schlußbemerkung des König lich sächsischen Bevollmächttgten, : i

die Erfahrung werde lehren, wie schr es eben um des Bündnisses

willen nothwendig gewesen, die Einigung mit Oesterreich unablässig

und auf das Eifrigste zu erstreben und zu beschleunigen, E ist nur zu sehr durch den Erfolg bestätigt. e

leber ein bestimmtes Hervortreten mit

Mat sagt Die Denkschrift:

: Gleihwohl war bei der Königlichen Regierung die Frage eines bestimmteren Hervortretens mit dem Vorbehalte vom 26, Mai nicht außer Acht gelassen.

Jn einer am 8.

dem Vorbehalte vom

Juli an den Bevollmächtigten beim Verwal-=

tungsrathe erlassenen Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten ward wörtlich zu dessen Erwägung verstellt,

nicht im Sinne des offenen und rüdckhaltslvsen Verhaltens,

ches von Sachsen und Hannover bei den berliner Verhand=

ngen immer beobachtet sei, auch die beitretenden Regierungen jenen Vorbehalten vollständig bekannt zu machen und dem

geeignete Mittheilungen im Verwaltungs =- Rathe oder an

I

in Berlin eintreffenden Bevollmächtigten vorzunehmen fein

ward auf die bereits von hier aus

Nachbarstaaten hingewiesen.

Was die von dem Königlichen Bevollmächtigten dieser Anheim= gabe bei den 1m Berwaltungs-Rathe gepflogenen Verhandlungen ge- währte Berülsichtigung angeht, so giebt darüber die Anlage (23) die völligste Auskunft, Es ergiebt sih daraus }

l) daß der Königl, hannoversche Bevollmächtigte vielen Einzelnen die vollständigen Aktenstücke mitgetheilt, daß er , 2) dasür gesorgt hat, daß im Verwaltungsrathe völlige Kennt- niß vorhanden sein mußte, daß aber e die Unterhandlungen mit den Beitretenden Königl. preußi=- s{herseits geführt wurden, und daß es also den Königl, preußischen, die Beitrittsverhandlungen leitenden und zugleich prásidirenden Bevollmächtigten obgelegen haben würde, den Veitretenden die Thatsache vollständig mitzutheilen und die desfallsigen Verhältnisse zur Diskussion zu bringen. Va} j vollständige Mittheilungen von Seiten der Königlich sächsi- hen und hannoverschen Bevollmächtigten gewünscht wurden, daß man solche aber nicht ohne Einwilligung des Königlich reußischen Bevollmächtigten machen zu dürfen glaubte, unt niht den Schein auf sich zu zichen, als ob man die Ver- handlungen erschwerez und daß dieser solche Wünsche als ein Streben, die Ausdehnung des Bündnisses zur verhindern, aufnahm. a der Keil alerdings die Folge gehabt, daß i Scritta L ) jächsische und hannoversche Bevollmächtigte keine 7 )aten, die ihrem Verbündeten unangenehm waren,

und die bei dex H ge | e , er der [5 0 "A olsp1nep H ", n ienen, Sache gegebenen Publizität unnöthig

| „M ergiebt si{ch aber auch

)) dap die Beitretenven 5 ni y |

dis u vak fl rg endén zu gar nichts verpflichtet sind,

im Widerspruch \OfIGen und hannoverschen Vorbehalte irgendwie \pruche stehen würde. Denn die Bedeutung der Bun-

E 8 nicht beitretenden Stggten ist eine reine Rechts= , deren Substrat, die Anerkennung ves Bundesrehts, für Alle

erfolgte Mittheilung an

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gleichmäßig gegeben ist. Die Nothwendigkeit einer Abänderung des Entwurfs der Verfassung, weun ein Theil Deutschlands nicht bei treten würde, ist preußischerseits durch die Vorlegung, freilih unge- nügender Abänderungs-Vorschläge faktisch zugegeben, die Befugniß zu abweichenden Anträgen über die Oberhauptsfrage bis jebt nir- gend bestritten. i

Der ganze Streit betrifft allein die Frage über die Zeit der Berufung des Reichstages und in dieser Beziehung ist den Beitre= tenden feine Pflicht aufgelegt, eben so wenig als Sachsen und Han nover eine Pflicht übernommen hatten, da ja dieser Punkt ausdrudck lich ausgestellt war.

Nach der Art, wie die Königlich hannovers he Regierung si in dieser Sache benommen, wie sie die Vorbehalte in keiner Weise verheim- liht hat, würde es derselben allerdings angenehm gewesen sein, wenn ihr Bevollmächtigter sich durch Rücksichten auf die Wünsche des Königlich preußischen Bevollmächtigten nicht hätte abhal lassen, ihre Vorbehalte ausdrücklih zur Sprache zu bri würde dann allerdings dem Vorwurf der Hinterlist und Heimtüd nicht minder ausges-ßt geblieben sein, wie sie dicsen Vorwurf die Einlegung des Vorbehalts von terselben Partei hatte, die ihr nun aus dem Schweigen ein Verbrechen lein in der Besorgniß vor solchen Anfcindungen konnte gender Grund zur Bestimmung des Verhaltens der gen. Auf der anderen Seite aber kann die Königl Regierung ihrem Bevollmächtigten auch keinen Vo1 hen, daß er den Wünschen ihres Berbiüindeten nachgeg Die Denkschrift {ließt folgendermaßen :

Dagegen wird es gestattet scin, die G1 die Königliche Regierung in dieser ganz ten hat und die sie nicht verlassen darf Es muß

1) die Verfassung Deutschlands auf dürfnisse der Staaten und Völker fo zwishen der Gesammtverfassung un fein grundsäbßlicher Widerspruch blcibt, Wirkungen der Theilung in verschieden seßgebung entfernt werden können, und für alle und jede bestehe; also ein terte Kompctenz der Bundesgewalt darf aber auch

2) die äußere Kraft und Sicherhcit di werden als bisher; also feine Einri bensbedingungen eines oder des ant widersprechen. Dies zu erreichen, giebt es keinen and Einigung auf den Grund bestehender Rechtsve allein im Stande sind, die Bestrebungen sowohl rungen, als der Völker zusammenzuhalten, durch Verfolgung widersprehender Ziele und J lich auseinander gerissen werden. Deshalb muß den Boden des Bundesrechts ungeschwächt und unzerrisse erhalten, wie es solchen von Anfang der Unterhaadlung bedun gen und wie man ihm solchem am 26. Mai zugesagt h erfennt darin seine Stellung vollflommen. Es weiß, welche die Verträge haben. Es weiß, daß das Fußen auf die V Gde DeU Ide O0 1, Der Well aud sicher und ohne fremde Einmischung zum Ziele führen muß. Es weiß endlich! mit völliger Gewißheit, daß das der Verträge unvermeidlich Deutschland auseinanderreißen würde. Hannover muß aber auch : dieses Bundesrecht feinen Bundesgenossen unverleßt bewahren, 1m Geiste der Cinigfkeil Anfeindung oder Aufregung, durch Verständigung meinschaftliches Handeln, wie bundesfreundliche ( Eintracht und Offenheit es verlangen. © | seßung will : Hannover das, wozu es sch im Vertrage anheischig gemacht hat, genau mit SDeITCITOID uber DiE On Stellung sich geeinigt haben; mit Sicherheit zu erwarten B( land beigetreten scin werden, sofort berufen und den falls dieser, was nicht Entscheidung desselben ü

Ob dieser Reichstag einige Monate werde, das scheint ihm gleichgültig; not! Erfolg gesichert und nicht zum zweil Deutschlands dem Zufall preisgegeben werde

Bei einer Frage, die über Deutsd entscheiden kann, darf in die Verhandlungen de!

Fe geor, Naben OUN) licher und theils ungegründeter V worden, bedarf es der Zeit, damit in Ruhe v(

Hannover darf keine Schritte befördc gestehen, nicht zu dem Ende einer festen Gestaltung, zu neuen Uebergängen, Shwankungen und Erfolglosigk und dadurch die Gemüther aufs Neue verwirren und Charakter herabsezen müssen.

Eine solche Verantwortung darf Hannover men, und wird besser thun, die Ungunst des Augenbli als sich mit dem Vorwurfe zu belasten: Cs f Hand gelegt gewesen, die Geschicke Deutschlands lenken, solches aber fei von j verabsäumt.

langsam, doch

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Sachsen-Altenburg. Altenburg, 24. Dez. (D. A. Z. Unser Landtag ist vorgestern, nah kurzem Beisammensein, wieder vertagt worden. Von den Anträgen der Staats-Regierung wu den abgelehnt die Wiedercinführung der Schlachtsteuer und der Er laß der Personalsteuer der Militairs, welche an dem letzten Fel zuge theilgenommen haben, auf die Zeit des Feldzugs. Aus diesen Verhandlungen hat man auch im Allgemeinen erfahren, daß unser Budget sich auf das Jahr 1850 auf 664,550 Nthlr. beläuft, zur Statistik des Landtags rücksichtlich des Partei-Standpunkts ist no zu bemerken, daß, während voriges Jahr das Verhältniß 15 Linke und 14 Rechte war, jeßt die linke Seite auf sieben herabgeschmol zen ist.

Die Wahlen für den Reichstag zum Volkshause sind nun den östlichen Kreis ausgeschrieben z ‘am 4. Januar wird im Amte Ronneburg, am 7. Januar im Amte Altenburg gewählt

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Anhalt - Deßau. Weg, 20 M Dir beute Vor mittag ausgegebene Bericht über das Befinden Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Herzogin, von gestern Nachmittag um 2 Uhr bis heute früh 6 Uhr, lautet : O Zustand der hohen Kranken ist wesentlich ganz unvyer- ändert geblieben. Die Nacht verlief vollkommen ruhig.

Dr, RUr ÿ,“

Abends 7 Uhr, nicht ausge-

Ein zweiter Bericht ist bis jebt, im Herzoglichen Schlosse

geben und wird auch nit erfolgen, da,

| eingezogenen Erkundigungen zufolge, das Befinden der erlauchten

Kranken den ganzen Tag über glei beruhigend geblieben ist.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 24. Dez. (D. Z) Se. Kais. Hoheit der Erzherzog Johann nahm heute von der hiesigen Garnison Abschied, indem er die verschiedenen Kasernen besuchte, Oifiziere und Unteroffiziere um sich vereinigte und ihnen mit dem Lebewohl zugleih seine Grüße an die Mannschaft auftrug.

Ausland.

Hefsterreich. Preßbur g, 22, Dez. (Wanderer.) Gestern zum ersten Male, wie nie im Laufe der Jahrhunderte, wurde hier ein Îsraelit als Hausbesißer in das Grundbuch eingetrageu.

Franfreih. Geseßgebende Versammlung. Sihung vom 24, Dezember. Die Kammer seht ihre Berathung Uber die Er- rictung eines vierten Bataillons des ersten Regiments der Frem- den-Legion, um einen Theil der Mobilgarde aufzunehmen, fort. General Lebreton {lä 6 Bataillone der Mobilgarde bi 31. Dezember 1850 vor. General Artas

ielt T Z1ldung eines Corps freiwilliger Schützen. Die Vor-

- Kommission überwiesen. Herr Lagragne macht

Je wegen der Februar-Verwundeten. Die Sibung wird et- wegen einiger Bemcrkungen der Rechten. Herr Lagragne Verdienste der Februar-Verwundeten hervor, die ste sich um rworben hätten. Herr Estanc el in meint, Frankreich habe icht mit Acclamation angenommen, sondern sie nur

B Vice - Präsident, ruft Herrn Estancelin

da er nicht das Wort habe. Herr Segur

erklärt, daß, wenn auch der Berg sich gegen ihn ranfreich habe der Republik vom 4. Mai und nicht der afflamirt. Die Gründer der Februar-Revolution den und die Juni-Jnfurgenten. Nur die Mili- i 24sten die Ordnung vertreten hätten, verdien=- Herr Lagragne spriht über die Vorfälle

zieht sich hin, bis die Kammer zur

ibergeh Die Disfussion wegen der Anfrage des ousseaux de Givré folgt der Interpellation des

Der Minister verspricht die nöthige Auskunft

orschlage, mittelst dessen er nächstens einen Kredit rab s verlangen werde.

Mi N L Napoleons

ei gt die Fortdauer der

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aroche,

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A, Der Moniteur enthält heute eine Reihe gen, indem er die Artikel, gegen welche dieselben ohne weitere Widerlegung unter der Ueberschrift z Presse“ hinstellt. Der Natio-

züge, wegen der Mittheilung, der Nundschreiben des Kriegs-Mini-

d einen ganzen Paragraphen Nachricht der Liberté, darüber unwillig gewesen, den Präsidenten, gerichtet

Bl "Ordre wird

sident würde sein Mi-

die Getränfsteuer

ierdurch Popularität

ein Dementi wegen des

allein französische Mi- Getränfsteuer aufbürde.

den Besuch Jules Favre's Lächeln, es auf der haben wollte, in Verbindung. Das

Debats wird ebenfalls aufgeführt ; es hatte von 950,000 Pfund Sterling füx das Elysee, dur Nothschilds, gemeldet und die Ernennung des Herrn Präsidenten dem genannten publique wird wegen

rzählt, das Ministerium selbst Liberté und die Reforme

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welches

Bemerkung, die Berichtigung

das Rundschreiben des Prä-

Del einz: ote zweite wegen der

habe sein Personal nicht gut ge-

en Berichte eingeschickt, die nicht frei von

lern seien, und Leon Faucher habe das Mini-= geschlagen.

egierung hat hter

Mittheilung,

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: beantragt, daß man den verhören lassen möge, um herauszu- SonderbunDdes, wie man ihnen Schuld ihr Vaterland angerufen haben.

he Regierung werde wohl in keinem Ansuchen nicht willfahren,

Brüssel, 21. Dez. Die Kammer hat in den den Gejeßentwurf uber die Centralpensionska}se be- ngenommen Ueber Artikel 8 entspann sich eine leb=

eb Dieser Artikel bestimmt nämli, daß jede Person,

deren Existenz einzig und allein von ihrer Arbeit abhängt und die vor dem durch die Versicherung festgeseßten Alter durch Verlust eines Gliedes oder eines Organes durch zufällige und permanente LelDent, dIe aber nicht im Militairdienste zugezogen sein dürfen, unfähig würde, für ihre Subsistenz zu sorgen, gleih in den Ge- nuß der Rente bis zu 360 Frs. treten folle, wenn sie seit 5 Jah- ren Ansprüche darauf erworben. Der Genuß dieser Rente hört aber auf, sobald die Bedingungen dazu wieder aufhören. JÎns- besondere bekämpfte Coomans Artifel, weil er dadurch daß die Kasse ihre Verpflichtungen nicht einhalten

B D Klasse der Arbeiter

No 4 DIetIen

diese Berechtigung nur die

Nachtheile anderer Klassen bevorzuge. Er befürchtete sogar, daß dadurch zu viele fremde Arbeiter ins Land gezogen würden. Del- fosse vertheidigte die Bestimmung, da die Arbeiter am meisten sol- hen Unfällen ausgesoßt seien. Der Finanz - Minister {lug die Modification vor, daß die Leiden oder Zufälle, welche Anspruch auf den früheren Genuß der Pension geben, durch Ausübung seines Gewerbes veranlaßt sein müßten, Mit diesem Amendement wird Art, s angenommen. Bei Beginn der Sißung wurde der Justiz- Minister wegen des Correctionshauses von St. Bernard interpellirt, welches angeblich eine wahre Lasterhöhle wäre, so daß ein ganz neues Gefängniß und die Einführung eines neuen Pónitenziar= Systems dort Noth thue. Der Justiz-Minister fertigte dies damit

ab, daß der Zustand jenes Gefängnisses sih gebessert, daß die Zahl

der Gefangenen seit 1836 von 1700 auf 1400 gefallen und daß

es vorläufig an den Mitteln fehle, ein neues Gefängniß zu bauen. Am 19ten führte die Kammer die Prüfung des Geseß= Entwurfs über die Pensionskassen zu Ende. Art. 12 gab zu lebhaften Erörterungen Anlaß, da es sich darum handelte, zu