1849 / 356 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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werden würden.

tionalbank soll sich ausschließlich mit Diskonto -= Operationen, mit beschränkten Vo1 schüssen auf Staatspapiere und mit dem An - und Verkaufe von Gold und Silber befassen. Von dem neuen Grund fapitale von 25 Millionen sollen vorläufig nur 15 eingezahlt und die übrigen nah Bedürfniß später eingefordert werden, Ein Gou- verneur und 6 Direktoren sollen die Geschäfte leiten und werden zunächst vom Könige ernannt.

ferne stehen. tung der Banken genommen. Bedingungen die Staatskasse führen, daß der Schaß wesentliche Er- sparnisse dadurch findet. Auch soll bei 6 pCt. Dividende und dar- über der Staat irgend cinen Antheil am Gewinne erhalten.

(Wanderer.) garde von Turin eingeladen, sih am 20, in Parade auf der Piazza Castello aufzustellen, wo der König nah der Eröffnung des Parla= ments die Revue abhalten werde. Die Deputirten aber sind ersucht worden, sih bereits am 19. im Palaste Carignan einzufinden, um dort die Konstituirung des provisorischen Bureau?s und die Be= stimmung jener Abgeordneten durch das Loos vorzunehmen, welche den König bei der Eröffnung der Kammern empfangen sollen. Die Gazzetta Piemontese hat mittlerweile auch ihr Büreau fonstituirt. Redakteur der Legge, aus sämmtlih am Risorgimento betheiligt waren.

Der König von Sardinien wird bei der Eröffnung der Kammer die Thronrede in Person halten. Die Wahlen der Jnsel Sar dinien sind befannt und ändern an dem früheren Resultate nichts. Die Opinione macht in Bezug auf die leßten Wahlen folgenden Kalkul, demzufolge die Opposition die Majorität zwar nicht in der Kammer, aber doch im Volke habe:

bestimmen, ob die im Namen eines Ehegatten eingeschriebenen Ren- ten persönlich wären, oder ob sie ein gemeinsames Eigenthum wären. ‘Das System der Regierung will, daß die Renten aussließlich dem Ehegatten zufallen, in dessen Namen sie eingeschrieben worden so daß beim Absterben des Ehegatten die Rente zum Besten der Kasse erlischt. Stirbt aber der andere Gatte, so genießt der Ueberlebende aussließlich die Rente fort, ohne daß die Erben des Berstorbenen irgend welchen Anspruch darauf geltend zu machen hätten. Die Kammer entschied sih zuleßt für dieses System, jedoch mit der Beschränkung, daß bei Auflösung der Gütergemeinschaft beim Leben beider Gatten, und zwar nur in diesem Falle, die im Namen des einen Gatten eingeschriebenen Renten beiden je zur Hälfte ausge - zahlt werden sollen. Der Finanz-Minister zeigte zugleich den Schluß der Unterhandlungen mit den beiden Banken an, mit dem Bemer- ken, daß nächstens die betreffenden Vorlagen der Kammer gemacht

DerJndependance zufolge, sind die Actien der beiden Ban- ken in Folge des neuen Bankprojefkts sehr gestiegen. Die neue Na-

Zwei Direktoren und der Gouver teur werden werden aus Personen gewählt, die den zwei Banken Die übrigen 4 Direktoren werden aus der Verwal- Die ncue Bank wird untex solchen

Italien. Von der italienischen Gränze, 24. Dez,

General Campana hat die 4 Legionen der National-

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Es wird bestehen: aus Herrn Massari, dem bisherigen Prati, Briano und Vico, welche

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Bon dex italtentschen Grenze, 22, Dez, Wanderer.) |

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Ministerielle Wahlen: |

Berliner Börse

2334

11 Deputirte 4mal gewählt, macht 44; 18 3mal, 54; 34 2Mmai, 68; 41 1mal, 41; zusammen 207. Oppositions-Wahlen : 42 De- putirte 4mal gewählt, maht 168; 13 3mal, 39; 17 2mal, 34; 4 1mal, 4; zusammen 245. Die Turiner Blätter verbreiten das Gerücht, daß der Kammer ein Repressivgeseß in Bezug auf die Presse und ein neues Wahlgeseß vorgelegt werden soll,

Turin, 20. Dez. (Fr. Bl.) Heute wurde der König bei Er- öffnung der Session von den Kammern und dem Volke lebhaft empfangen. Die Ausrufungen: Es lebe der König, cs lebe das Statut, es lebe das italièénische Volk ! wurden von der Masse häufig wiederholt. Nach der Thronrede verließ der König den Sih des Senats und hielt über die Nationalgarde Heershau. Er stellte seinen ältesten, sechsjährigen Sohn vor, der die einfache Uniform der Nationalgarde trug. Die Königin wohnte der Eröffnungs= Sibung der Kammern in einer Loge bei, und war auch bei der Heerschau anwesend. Der junge Prinz befand sich im Wagen seiner Mutter und hielt, während die Nationalgarde vorbeizog, die Hand] an seinem Czako, um den militairischen Gruß zu erwidern. Die Thronrede lautete folgendermaßen:

„Meine Herren Senatoren, meine Herren Deputirten! Die Vor- fälle, die mich verpflichteten, das Parlament aufzulösen, und die mih nach einem Aufruf an das Volk beut ein neues Parlament versammeln lassen, dürfen uns nicht entmuthigen. Sie haben uns in der Schule, in der man allein das politische Leben kennen lernt, in der Schule der Erfahrung, gereist. Sie gaben Veranlassung zu einem edlen Beispiel von Vertrauen und Eintracht zwischen Volk und Fürst. Sie gaben dem Volke ein freies Feld, um zu beweisen, daß es berufen ist, seine politischen Jnstitutionen zu unterstüßen, und daß es seiner Freiheiten würdig ist, Unsere Stellung, die ih vor vier Monaten als gefährlich bezeichnete, hat sih nicht geändert. Allerdings wurden unsere Beziehungen mit den befreundeten Mäch ten erfreuliher, unser Kredit befestigte sich, aber die Hauptfragen, sowohl innere als äußere, sind noch \{chwebend, Verlängert sich diese ungewisse Stellung, so wird se uns unseren Ruf dem Auslande gegenüber rauben, und das Land gegen In stitutionen einnehmen, die, eine gute Verfassung und den Gortschritt versprechend, diesen paralysirten und Unordnungen in ersterer hervorbrahten. Jhie Aufgabe it es, diese {chädlichen Folgen zu verbessern. Jn meiner Seele erhebt sich eine neue und viel stärkere Zuversicht in die Zukunft des Landes und seiner Institutionen. Die Wähler haben auf meine Stimme ge=- hört und sind in großer Anzahl zu den Wahlen geeilt. Es macht mich glückli, ihnen bei dieser Gelegenheit meinen Dank sagen zu können. Jch sche das Gute, was sie für die bfentliche Sache thaten, als für mich gethan an. Dieses Gute ist mir sogar viel theurer und werther, indem ich in meinen Jdeen das öffentliche Wohl dem meinen vorziehe. Es is nicht nöthig, die Fragen anzuzei= gen, die, wegen ihrer Dringlichkeit, einer unmittelbaren Lösung be- dürfen, sie sind Jhuen hinreicheud bekannt. Jch darf also nur de ren baldige Berathung Jhrer Klugheit empfehlen. Senatoren, meine Herren Deputirten!

Meine Herren | Um die politishe Organi= !

sation, die durch Karl Albert, meinen Vater, eingeseßt wurde zu befestigen, that ich Alles, was in meiner Macht stand, Wenn man jedoch will, daß diese Justitutionen feste Wurzeln, sowohl im Herzen als im Geiste Aller schlagen, so genügt es niht, daß ein König wolle oder ein Dekret gebe; die Erfahrung muß den Nutzen und den wahren Vortheil derselben in ihrer praktischen Anwendung zeigen. Diese unumgänglich noth wendige Sanction ist Jhrer Tugend anvertraut. Ich rufe Jhnen ins Gedächtniß, daß Jhnen nie eine bessere Gelegenheit gegeben wurde, Ihre Tugend zu zeigen, und im Namen des Vaterlandes, das wir alle in unserem Herzen tragen, beshwöre ih Sie, von je dem anderen Gedanken abzusehen und nur den einen gegenwärtig zu haben, die Wunden des Vaterlandes vernarben zu lassen und ihm Glück und Ehre zu geben.“

Der König Victor Emmanuel hat auch einen Aufruf an die Nationalgarde erlassen , in welchem er sagt, daß sie stets auf Seite der Ordnung gewesen, und daß er ihr stets dankbar sein werde.

Äonigliche Schauspiele.

Greitag, 28, Dez, Im Schauspielhause. 214te Abonnements Vorstellung: Heinrich TV. (erster Theil), Schauspiel in 5 Abth., von Shakespeare, nach A. W, Schlegel’)s Uebersebung, für die Bühne bearkteitet von Friedrich Baron de la Motte Fouqué, An- fang halb 7 Uhr.

Sonnabend, 29. Dez. Jm Schauspielhause. 215te Abonnements- Vorstellung: Anna von Oesterreich, JIntriguenstück in 5 Abth. und einem Nachspiel, von Charl. Birch-Pfeiffer. (Fräul. Viereck: Anna von Desterreih, als Gastrolle.) Anfang halb 7 Uhr.

Königsstädtisches Theater.

Greitag, 28. Dez. Mit neuen s\cenischen Einrichtungen und Couplets: Berlin bei Naht. Posse mit Gesang in 3 Akten, von D. Kalish. Mit neuen Ausstattungen. Die Decoration des zweiten Akts ist neu. Die neuen Couplets von Kalish, Beta und Grobecker. Der große Maskenzug im dritten Akt mit neuen Bildern.

Sonuabend, 29. Dez. (FJtalienische Opern-Vorstellung.) Zum erstenmale in dieser Saison: La Sonnambula (Die Nachtwandlerin). Oper in 2 Akten. Musik von Bellini. (Sga. Claudina Fiorentini : Amina , als Gastrolle.)

Sonntag, 30, Dez. Zum erstenmale: Die oder: Rofen im Norden. Großes phantastisches Zauberspiel mit Gesang in 3 Abtheilungen (9 Tableaux) und Prolog von Wollheim (Mit neuen Kostümen und Decorationen.) Jn Scene geseßt vom Regisseur Herrn Ermüller. - :

Montag, 31, Dez. Zum erstenmale wiederholt : Die Teufels Wette, oder: Rofen im Norden.

Teufels - Wette,

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vom 27. Dezember.

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Krakau - Oberschl].

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Mecklenburger Thlr.

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von Preussischen Bank-Antheilen 93 bz.

Nuswäártige Börsen. ( Wien , 25. Dez. (Festtag.) | tete OPro4, Os S L) Akproz, 83%, L, f Nordb. 1093, 140 Pesther 87%, 4, 5 Hamburg, 25. Dez. Keine Börse. Jun der Halle wurde bei beschränftem Umsaß zu folgenden Coursen gemacht : Span. 3proz, inl. 263, 7, Berl. Hamb. 812, 81, Magdeb, Wittenb. 56. F. W. Nordb. 44; u. 45, Köln-Minden 93%, In Wechseln war kein namenswerther Umsaß,

Paris, 24, ‘Dez. „Iproz, baar 56. 40, Zeit 56.45. 5proz. baar 91 , 95, Zeit 91,95, Bant 2450. Span. 304, Nordb. 4622,

Amsterdam, 24. Dez, Die Börse war im Allgemeinen ohne Bedeutung. Holl, Fonds hielten \ich auf ihren vorleßten Preisen. Span, ó5proz.,, 3proz. und Coupons flau und 3proz. inl. niedriger angeboten. Russ. etwas besser, Auf die höheren Wecsel- Course von Wien waren österr. Fonds matt und billiger offerirt, In den übrigen Effekten war wenig Handel und Veränderung.

gemacht,

oll, Int, 555, 95, 3proz. neue 637, #. 4proz. Certif, / ô

Wegen der bevorstehenden Ultimo-Liquidation war das Geschäft nur gering und die meisten Actien, die garantirten Efsekten ausgenommen,

2 aao , 93 id } E 5 1 83%, 1. Span. Ard, gr. Piec. 124, 5, 4, #- Coup. 8%, v e Nu, ale T0 4 4 O De Mel Ov, S 2.

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Wechsel - Course, Paris 567 G. Wien 317 Br. Frankfurt 99 G. LONbon 2 Ml 14/90 Q. Hamburg 347 G. Petersburg 185 G.

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Markt: Verichte. Berliner Getraideberiht vom 27, Dezember, Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nah Qualität 50—56 Rthlr. Roggen loco und s{chwimmend 26;—28 Rthlr, » pr. Dezbr. 26% Rthlr. Br., 26 G, » pr. Frühjahr 27 Rthlr. Br. u. G. Gerste, große loco 23—25 Rthlr. » leine 20—22 Rthlr. Hafer loco nah Qualität 16—18 Rthlr,

erfuhren einen Rückgang

Hafer pr. Frühjahr 50 pfd. 16 Rthlr. Erbsen, Kochwaare 34—40 Rthlr.,

» Futterwaare 29—32 Rthlr. Rüböl loco für flüssiges 137 Rtblr. bez.

» pr. Dezbr, 135 Rihlr. bez. u. G. Dezbr. /Jan. 137 Rthlr. Br., 1354 G. Zan. /Febr. 135 u. % Rthlr. bez., 135 G. Febr. /März 134 Rthlr. Br., 134 G. Márz /April 13% Rthlr. bez. u. Br. U / Mai 135 N Br, 132; a % bez. Leinöl loco 127 Rthlr. Br.

» pr, Dezbr. 124 Rthlr. Br., 12 G.

» pr, GrUNbr 1417 Ntblr, Br, 411. G. Mohnöl 15; Rthlr.

Palmöl 125 Rthlr.

Hanföl 14 Rthlr.

Südsee - Thran 125 Rthlr.

Spiritus loco ohne Faß 147 u. 4 Rthlr. bez,

» pr. Dezbr, 144 Rthlr. Br., 14 G.

» pr. Grubjabr 152 Riblr: Br. 155 G.

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Berlin, Druck und Verlag der Deeershen Geheimen ODhex-Hofbuchdrueret, Beilage

A? 3960.

P I MER N CASE i Ua 27 (I E F A nt:

ny alt, Deutschland.

Desterreich. Wien. Die beabsichtigten Zollreformen, Geschwore- nenliste für Wien. Verfahren gegen die Presse unnd ihre Abonnenten,

Hannover. Hannover. Aktenstücke in Bezug auf die deutsche Frage.

_ (Schluß.) E i: j

Württemberg. Stuttgart. Kammerx-Verhandlungen,

Ausland, j

Pesth, Bekanntmachung in Betreff der Honved-Offiziere.

Ankunft Radeyky's, i

Geseßgebende Versammlu nung. Subsidien für Zal lungen an Montevideo, Bewilligung von provisorischen drei Zwölf- teln des Budgets. Die Bankneten-Circulation, -- Die Fremdenle gion und die Mobilgarde,

Großbritanien und Zrland. London, Die sardinischen Wahlen, Contre-Admiral Collier, Die neue Expedition zur Aufsuchung Frank- lín’s, Ministerwechsel in Mexiko. Abdankung des General Rosas in Buenos-Ayrcs Vermischtes.

Schweiz. Bern, Die Bundeswahlen, Das eidgenössische Budzet.

Eisenbahn - Verkehr Li

Börsen: und Handels -Nachtic%tetz

_lNichtamtlicher Theil.

Ce D (D D Dent\chlatrd,

Desterreih, Wien, 24, Daz, Zm Wanderer liest man : „Das Handels =- Ministerium beabsihtigt seine Zoll- resormen im April k, “J. zu beginnen. Die ersten Unter= handlungen werden mit jenen Staaten angeknüpft werden, welche noch nicht zum Zollgerein gehören, wie Hannover, Olden- burg, Bremen, Hamburg. Wenn nun der ósterreichishen Judustrie in díicjen Secstaaten cine Pforte geöffnet scin wird, läßt sich auch für Unterhandlungen mit dem Zollverein felbst ein günstiges Pro- gnostikon stellen, Daß tägliche Kontroversen, Proteste, Petitionen gegen diese beabsichtigten Reformen auftauchcn, wird wohl ganz na- türlich erscheinen, Jundessen hält man fest daran. Vinnen wenigen Tagcn werden auch die Vorlagen Über die Erweiterung der Han Del8vereine vollendet fein.“

Ju der Sißung des Gemeinderalhes vom 14ten d. M, wurde cin Regierungspräsidial-Dekret zur Kenntniß genommen, womit er vffnet wird, daß das Justiz-Ministerium in Folge Erlasses vom Osten v. M., mit Rücksicht auf den §. 16 der provisorischen Vor ]chrift Uber die Bildung der Geschworenenlisten vom 11, September 1e ie Zahl der auf die Jahreéeliste zu bringenden Geschworenen [ur das Preßzericht in Wien auf 600 festgeseßt habe. i

Vas Cons, Bla. B, bemerkt: „Wir haben neulich der “nomalie gedacht, daß in einem und demselben Staate cine Zei tung (die Presse) an eincmi Orte verboten wird und einige Mei ien weiler wandert, um dort fortzuerscheinen. Die Anomalie sollte noch größer werden, Der Debit der Presse, die nun in Brünn erscheinen will, wird in Wien verboten. Das saßen ir voraus, “Aber das wiener Publikum wird von der wiener Kaiserlichen Stadt

nmandantur „gewarnt, zu abonniren, weil dieses Abonnement nur allein (sic) die Confiscation des cmpfangenen Blattes, die kriegsrechtliche Behandlung und Bestrafung derje igen zur Folge haben würde, welche dieses Verbot über n, O wien Uns entsinnen, daß im vormárz m absolutistischen Oesterreich verbotene Bücher und Schrif onftszirl wurden, nicht aber, daß die Besitzer solcher Schristen trafst worden wären. lnd im constitutionellen, im freien und Vesterreich wird nicht blos cin Blatt fonfiszirt, das in erscheint, jondern cs werden auch jene, die das Blatt it fkriegsrechtlicher Bestrafung und Behandlung bcdroht, 1s Ausland nach solchen Anomalieen von Oesterreich ber deufen, können wir nicht sagen, denn Oelagerungszustande., Aber das halten wir für Ministerium, welches in cinem Programm vom iber 1848 sagte, sei „fest entschlossen, unverfassungs i Einfluß fernzuhalten““, cs werde „sein eifriges Bestreben“ dem Ausnahmezustande, sobald cs die Verhältnisse gestat cknde gemacht werde“, dieses Ministerium offen und ehrlich lange Licser seltsame, weil abnorme Dualismus nocl Regierung walten foll. Während wir Tag für Tag der erheißenen Landesverfassungen entgegen sehen, Staatsbürger mit dem Kriegsrecßt bedroht, 1(

Desterreich, Venedig. Frankreich.

jondern auch

in einer friedlichen Provinz Oesterreis erschei Blait abonniren!! Seit wann ist Oesterrcich wieder ein geworden, daß in ciner Provinz auf eine Lektüre das Martialgeseß steht, welche in der näcchstangränzenden P ‘ovinz gedruit wird# Der Velagerungszustand in Wien wixd wirklicl [hon alf, jehr alt. Es ist Zeit, daß man ihn zu Grabe trägt,“ _ &annover. Ann oe 22 De Wannos Zt g.) (Sckluß der im gestrigen Blatte ‘tes Preuß. Staats=Anz. abgebrochencu Aktenstücke über die deutsche Frage.) ay die Erklärungen nicht am 27sten (es war der crste Pfingst ag und 1e Verhandlung erst gegen 3 Uhr Morgens vecndigt) dem Protokolle beigefügt wurden, wird richtig fein; “abgesandt sind sle an Herrn von Radowiß bereits am 27sten, und bekanut waren sle Hm vor Unterzeichnung des Schluß - Protokolls ; weshalh sle demselben erst am aunettirt find, darüber wlrd nur derselbe Königlich pr Herr Bevollmächtigte Aus= unt geben könncnz der Königlich preußischen Regierung sind solche jedenfalls früh genug bekannt geworden, um bei Absentung der Noi vom 28, welche frühesteus am 29, geschehen ist, darauf Rúck- cht nehmen zu könnucn, S | Der wahre Hergang jener Schlußkonferenz, wie er sich aus vlejsellgen gleichzeitigen Diarien und Beriten ergiebt, Über wel hen Ler Herr Protokollführer eine mangelhafte Notiz zum Protokolle ves Verwaltungsraths gegeben, is übrigens der folgende: Ler Königlich sächsische Minister von Beust hatte sich am 25. nad Dresden begeben, um die Zustimmung seines Königlichen Herrn zu erwirken, Sr wollte um Mittag des 26. zurückkehren und die Alls rena jollte um 8 Uhr Abends gehalten werden. m A s M aufgehalten, und am 40. Mittags tiven. E Al daß er ert mit dem Abendbahnzuge ein Ada on U dap nch in: Dresden: noch verschiedene An-= tande ergeben hátten, Uto SiA - Oito ans S f 0 Uher Alo, O L A Fonserenz wurde nun aus Vas 8 Eben. Allein die Ankunft des Herrn Mini sters von Beust verzögerte sich d 2 p A "i E : i Loi keit ver Eisenbabn Us S nich dur Schuld ciner Unregelmäßig ; I S 41 11h1 Es wurde nun die Puuc tation des Bundes - Bertags durch a S & f: A Antrag noch eine Modification Un gen uns a Een das Protokoll nichts enthält. Sobina s S ULgANaL, Wagon schen Antrag dem Verfa sungs-Entwurte L Q auf preußi- gegeben ; diese Gegenstänte waren ber noch einige Modificationen eits zwischen den hannover=

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Beilage zum Preußischen Staats-A

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{hen Bevollmächtigten und dem K ónigl, preußischen Bevollmächtigten am Morgen des 26sten besprochen und zugestanden. Der Pro t: follführer war darauf vorbereitet und ras Protokoll im voraus entworsen. Daher denn auß irrig die Anfangsstunde zu 8 Uhr und das Ende zu 95 Uhr angegebcn ist, während die eigentliche Berhandlung faum um 141 Ubr begann. Hierauf famen ‘erst jene sächsischen Bedenken, welche sehr lange und ausführliche Erörte rungen zur Folge hatten. Hierdurch ivurden die vorklerciteten Protok olle mangelhaft ; namentlich aber erregte der Umstand man- erlei Bedenken, daß in Folge der von dem Königl. sächsischen Bevollmächtigten ad §. 1 des Verfassungs-Entwurfs noch ausae sprochenen Ansichten über die Stellung Oesterreichs die vorberei= teten s{riftlichen Erklärungen Sachsens und Hannovers eincr Revision und Abänderung unterzogen werden mußten und nicht sofort dem Protokolle beigefügt werden konnten. i

Nach längerer Erörterung kam man dann übercin, au hier dem Protokolle eine Fassung von größter Allgemeinheit zu geben, indem man alle in den Protokollen vom E, 18, 19, 20/248 22, 23, und 24sten ausgesprochenen Ansichten und Verwahrungen wiederholte und die Nachbringuig der schriftlichen Erklärung behielt.

Ueber tiefe Verhandlungen war der Tag längst verlaufen, es war 27 Uhr. Daraus erwuchs sür den Herrn Protokollfüh rer noch eine Verlegenheit, indem das Protokoll vom 26sten da- tirt war, während der Schluß am 27sten erst stattfand. Man glaubte aber kein Gewicht darauf legen zu müssen, sondern licß es bei der in die zuvor fertig gemachten Protokoll - Entwürfe eingetragenen Zeit.

Hiernach werden jene Ausführungen zu würdigen sein, welche den schriftlichen Erklärungen ihren Werth absprechen wollen, weil sie niht sofort zum Schlußprotokolle gekommen seien.

In Bezug auf den sogenannten engeren Vundesstagt heißt es in der Denkschrift weiter : i

„Die hannoverschen Bevollmächtigten die Verpflichtung zu haben, ihre Stellung zu dieser ¿Frage noch offener und bestimmter darzulegen. Sie eutwarfen daher bie. Teonkschrist vom 1. Juni und händigten auf ähn Ie Weise wie das am 5 und 12, Mat (hon aechehen war, folche (nach eingcholter Genelmigung der Königlichen Regie rung) am 7. Juni dem (Grafen Brandenkura cin, nachdem derselbe bercits in ciner Konferenz am 30, Mai 1 ihnen in der Ansicht zusammengetiroffen war: |

daß die Verfassungsfrage bis zur Verstän cine offene fei.

Leider aber wurde gleichzeitig in lboffiziellen Artikel des Staats- Anzeigers vom 30, Mai nur die Idee des engeren Bundesstaates, die bis dahin qus ¿ffentliden Verband- lung gänzlich verschwunden war, in die erste Reibe gescho ben. Bon Seiten Hannovers wurde Tie Auffassung nicht ohne Sorge bemer Dazu fMellie Nch nunmebt noch eine andere gefährliche Ansicht hêrvor. Nachdem durch die Erklärung Hannovers vom 20. Mai der entschiedene Rechtsboden des Bundes von 1815 festgehalten war, hatte Preußen diese Stellung ganz unumwunden anerkannt und auf derselben fortgebaut. So hatte es in der Konferenz vom 23sten ganz bestimmt dieses Rechtsverhält niß als dasjenige angesprochen, welches ODesterreih gegenüber zu wahren sei. Das Protokoll sagt:

Es folge, d o

glaubten aker auch

1:4

mit Oesterreich

Oesterreich 2unäch{ch| bei dem Bundesverhältnisse von 1815 stehen bleibe und daß ihm gegen Erfüllung aller seiner Bun despflichten alle Bundesrechte gewahrt bleiben. Wie Oesterreich die Erfüllung sciner Buntespflichten aus dem Vertrage von 1815 mit den Bestimmungen seiner jebigen Verfassung zu vereinigen im Stande sein werde, müsse Oesterreich überlassen bleiben, so wie cs auch den dem deutshen Bundesstagate beiiretenden deutschen Einzelstaaten obliegen werde, sich den bundesgemäßen Ansprüchen Oesterreichs gegenüber in dem erforderlichen Verhältniß zu erhal icn. Es fjolle indcß dabei ausdrüdcklich bemerkt sein, daß das Maß der bundbesgemáßen Prästation niht danach, wie bisber wirkklch geschehen \ci, sondern nach dem, was hâtte geschehen sol len, zu hestimmen bleibe. i j Hannover acceptirke diese Erklärung, bei welcher es im Vergleih zu den gegenwärtigen Restrictionen der Bundes rechie und Pflichten nicht zu übersehen ist, daß man da mals nicht blos mit dem bisher Herkömmlichen sich genügen lassen wollte, sondern Alles in Anspruch nahm, was in Gemäßheit der Bundesverträge hätte geschehen sollen! daß dies aber nicht blos eine Privatansicht des Königlich preußischen Bevollmächtigten war, ergiebt der Erlaß an den General vou Caniß vom 25, Mai, worin es heißt: Sollte u. #. w., (o wird alsdann noch immer der einfache und verbürgte Nechtsboden des Bundes von 1815 übrig bleiben, auf welchem wir uns mit Oesterreich die Hand reichen würden. Wir sind eben so verpflichtet als berechtigt, die durch die Bundesakte bezeichneten Theile der österreichishen Monarchie als die integri= reuden Theile dieses Bundes anzuschen, und wir zweifeln nicht, daß die Kaiserlich Königliche Regierung von demselben (Gesichts puntte ausgehe. Jhr gegenüber werden wix mit unverbrüchliher Treue an dem alten Bundesverhältniß festhalten und alle daraus entspringenden Verpflichtungen im vollsten Umfange erfüllen,

Woraus gewiß cine Distinction zwischen Bundesrechte und Pflichten und Bundes Verfassung, wie sie neuerdings vorgekom- men, um jo weniger zu eutnehmen war, als der Vorsitz im Bunde zu ODesterreihs in der Bundesakte ausdrüclich stipulirten Rechten gehört. Der Graf Brandenburg behandelte auch dcm obigen nach am 30sten die Verständigung mit Oesterreich als eine Vorbedingung der ganzen Sache. : Sehx unerwartet war cs daher, daß an demselben Tage der Könuig- lich preußische Bevollmächtigte Herr von Radowiß mit dem Mini- sterial-Vorstande Stüve ein Privatgespräch darüber anknüpfte :

Ob cs zulässig sein werde, ohne Zustimmung Oesterreichs den engeren Bundesstaat im Bunde zu sliften, namentli, ob nicht der Bundesstaat die sämmtlichen Stimmen seiner Glieder auf dem Bundestage zu führen berechtigt sein werde?

Der Ministerial-Vorstand Stüve gab zu, daß man diese Frage möglicherweise allerdings kontrovertiren könne, daß bei ißm aber nicht der mindeste Zweifel darüber obwalte, daß nach gesunden Regeln der Auslegung dieselbe jederzeit zu verneinen sei. Es ivurde diese Kontroverse von beiden Seiten so ausführlich und geflissent- lich erörtert, deß über die gegenseitigen Ansichten in dieser Bezichung überall kein Zweifel bleiben konnte. Die hannoverschen Bevollmächtig= ten aber nahmen daher Veranlassung, um jeden Zweifel zu beseiti= gen, in ihre für das Königlich preußische Gouvernement selbst be- stimmte Denkschrift vom 1, Juni noch ausdrücklich den folgenden Passus aufzunehmen :

So wird denn die Aufgabe der Gegenwart nicht die sein können

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nzeiger.

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Freitag d. 28. Dez.

B " raa E

eine fertige Verfassung für Deutschland und Oesterreich zu shaf-

seén, jondern es wird dieselbe dahin gehen müssen :

Dcuts{chland dasjenige zu geben, was der Augenblick für dessen Sicherheit ‘ordert, die Bedingungen so zu stellen, daß Deutsch- Désterreih dem Werke beitreten kann, sobald seine Zeit kommt, und in dem Maße, welches alsdann geboten sein wird.

_ Durch diese Aufgabe wird die Bildung eines engeren Bun- desjiaats odcr genauer gesagt, eines norddeutschen Bundes, mit Preußen an der Spiye, ausgeschlossen, Aber man verstehe diesen Sab in feiner richtigen Bedeutung. Als Bundesstaat, als dauernde verfassungêmäßige Grundlage deutschen Lebens und deutscher Ent- widckelung scheint ein solher norddeutsher Bund unmögli. Dage- gen fann er als vorübergehendes Mittel zur Herstellung der Ord- nung als ein völferrechtlicher, den Durchgangspunkt zu einem dauern= den Vundesstaats-Verbande bildender Verein seine große und heil-

jame Bedeutung haben.

Jener norddeutshe Bund als Verfassung Deutschlands ist abcr um deswillen unmöglich, weil er niemals auch nur den ?eutschen Bund von 1815 erseßen kann. Gesebt auch, es gelänge,

in diejem Bunde tie sämmtlichen Stimmen des deutschen Bundes S

A Desterreih, oder doch die nördlich vom Main gelegenen 12 derselben, zu vercinigen: \o würde dennoch sowohl für diese als

sur die übrigen der Fortbestand des ehemaligen Bundes ein unab- weislides Bedürfniß bleiben, weil nur dieser Bund den an der Gränze gelegenen einige Gewähr ihrer Sicherheit zu leisten ver- möchle, Wie es aber möglich sein follte, einen Bund aufrehtzu- halten, in welchem 12 Stimmen eine ges{chlos}sene Masse 5 an- Deren gegenüber bildeten, das it {wer zu begreifen. Jeder un- vefangene Blick wird in cinem Bündnisse, welches auf diese Weise den wcsentlihsten Theil der Bundesakte, das Stimmenverhältniß, gänzlich aufhöbe, cinen Widerspruch gegen den Bestand des Bun- des selbst, also s ‘er Für diese gegen- jettige Ansicht kann man sich allerdings darauf berufen, daß in keinem Bundes-Gesctze 2c. ein folches Bündniß ausdrücklich un- terjagt fci.

Wenn man aber (ganz abgesehen von den allgemeinen JInter- pretaltonsrèegeln, welche gebieten, tie Geseße stets in ihrem ganzen ZUsammenhange aufzufassen) sich daran hält, daß Art. 17 der wie- ner Schlußakte von 1820 ausdrücklich den Bundeszweck als Haupt- crkenntnißquelle behandelt, aus welcer die Auslegung herzuleciten ijt, wenn man dazu nimmt, daß Artikel 16 desselben Gescbes sogar in dem Falle, wenn durch Erbgang das Stimmverhältuiß geändert wird, die Disposition über die Stimmen der Gesammtheit des Bun- des vorbehält, so wird man sich kaum darüber Zllusion machen kön- _daß fowohl die benachtheiligten Bundesglieder als die sonsti=- gen Theilnedmer der Verträge von 1815 hinrei{enden Grund zur Einsprache gegeu ein solches Verfahren finden würden.

Hieraus aber ergicbt sich auch ferner, daß vom Standpunkte eincr deutschen Regierung, zumal einer solchen, welche die unbe-= dingte Gültigkeit der Beschlüsse jener srankfurter Versammlung nicht anerkannt hat, eine Feststellung der Verfassung Deutschlands ohne Einwilligung Oesterrcihs unméglich sei. Derjenige Theil jener sranffurter National-Versammlung, welcher \ich das Recht beilegte, ber Tie Verfassung Deutschlands endgültig zu beschließen, tonnte wenigstens mit Konsequenz behaupten, daß ihm eine solche Befugniß zustehe. Denn Oesterreich hatte zur Berufung jener Versammlung ebensowohl mitgewirkt, als Lübeck oder Lichtenstein. Weun also die Versammlung berechtigt war, zu verlangen, daß irgend cine Regierung sich ihren Beschlüssen obne Weiteres unter- werfe, jo war fie auch berechtigt, dieses Lon Oesterreich zu verlan- gen. Wie aber irgend cine deutsche Regierung, welche den Grund- saß der Vereinbarung sestgehalten, ein Recht in Anspruch nehmen könne, auf ähnliche Weise zu verfahren, das ist nicht abzusehen.

Cs fann also auch und dieser Punkt muß vor Allem fest- halten werden die Berufung eines Reichstages, um über die Verfassung zu beschließen, mit Erfolg nicmals geschehen, wenn nit

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etwas Widerrechiliches erblicken.

Z Oesterreich dazu mitwirkt. Es mag hier von den Formen der Be- rufung vorerst gänzlih abgesehen werden. Jedenfalls würde man mitt der Revolution ein schr gewagtcs Spiel unternehmen, wenn man abermals einen Reichstag berufen wollte, in der Voraussicht vder doch auf die Gefahr hin, daß das Resultat desselben entweder zum zweiten Male ein erfolgloses bliebe, oder wohl gar den Kampf zwischen Oesterreich und Deutschland zum offenen Ausbruch brächte.

Württemberg. Stuttgart, 18, Dez. (Sch. M.) In der heutigen Sißung der verfassungberathenden Versammlung befanden sammtliche Departements-Chef sich am Ministertische.

Müller trägt darauf an, daß cine Ablösungs=- Kommission niedergeseßt werden möchte, da noch allerlei Ablösungs=Gegenstände vorkommen werden, deun die Gcseßgebung in Ablösungssachen sei noch leineêweges vollendet. Die Versammlung is damit einver- standen, und es wird beschlossen, in ciner der nächsten Sißungen etne aus sieben Mitgliedern besteheude Ablösungs-Kommission zu wählen.

Hierauf wird zur Tages-Ordnung übergegangen. Es ist dic= ses die Berathung des Berichts der Finanz - Kommission über den Entwurf cines Geseßes in Betreff der Sorterhebung der Steuern bis zum 1. Juli 1850 (Berieterstatter S chniß er), Das Finanz- Ministerium hat einen Geseg-Entwurf eingebracht, na welchem der in dem Geseße vom 1, Juli 1849, Art. 2, bestimmte Zeitraum für die Forter= hebung der in dem ordentlichen Etat von 1848- 1849 verwilligten Steu= ern und Abgaben bis zum leßten Juni 1850 verlängert werden soll. Die Komniission hat hierbei zunächst das verfassun gsmäßige Be- dcnken, daß die Verlängerung bis zum 1. Juli 1850 eine Steuer- Berwilligung für das ganze Etatsjahr in sich \{ließt, und dieses Etatsjahr nach dem leßten Vorgang in dem Finanz Geseße vom 29. Juli d. J. ciner Finanz-Periode gleich zu erachten wäre z nach der Verfassungs - Urkunde aber einer Steucr Verwilligung eine ge- naue Nachweisung über Nothwendigkeit und Nüblichkeit vorangehen muß. Vom finanziellen Standpunkte aus hat die Kommission das Bedenken, daß die Landes-Versammlung keine Garantie habe, daß in der zweiten Hälfte des Etatsjahres die von den Ständen beschlossenen Ersparnisse wirklich herbeigeführt werden, wenn cinmal die Steuern anf das ganze Etatsjahr verwilligt sind. Endlich hat die Kommission das politi sch e Bedenken, daß bei der wesentlichen Meinungs-Verschiedenheit, welche sich in mehreren wichtigen Fragen zwischen Regierung und Landes - Versammlung herausgestellt hat, der Volksvertretung alle Gewährschaft dafür entgehe, daß ste un- gestört in der Verfassungs-Rcvision fortarbeiten könne, nachdem ste einmal der Regierung die zu &ortführung der Staats Verwaltung nöthigen Mittel verwilligt haben würde. Und vollends bei dem zu- leßt eingetretenen Zwiespalt würde ein so unbedingtes Bertrauens- Votum mit der Stellung der Landes-Versammlung sich nit wohl vereinigen lassen, indem dadurch Mage gegenwärtigen Ministerium die Auflösung der jepigen Volksvertretung und